Träger öffentlicher Belange Schreiben vom... Planungsrechtliche Vorgaben Abwägung/Beschlussempfehlung. Stellungnahme. Nr.

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1 1 Gemeinde Dötlingen Vorhabenbezogener Bebauungsplan 72 Biogas Ostrittrum Abwägung der n zur frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen gemäß 4 (1) BauGB und zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit nach 3 (1) BauGB Anmerkung: Die Beschlussfassung über die in der nachstehenden Abwägungstabelle enthaltenen n ist vorläufig. Die n sind in den Entwurf des Planwerks eingeflossen. Der Entwurf des Planwerks wird öffentlich ausgelegt und den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher zur zugestellt. Für die Abwägung vor dem Satzungsbeschluss sind grundsätzlich nur die n maßgeblich, die im Rahmen der förmlichen Beteiligung nach 3 Abs. 2, 4 Abs. 2 und ggf. erneuten Beteiligung nach 4a Abs. 3 eingehen. Änderungen der vorläufigen Abwägungsergebnisse sind möglich. 1 Landkreis Oldenburg Bauordnungsamt PF Wildeshausen Sie haben uns gemäß 4 Abs. 1 BauGB als frühzeitig an der Aufstellung zum o. g. Bauleitplan beteiligt. Nach fachlicher Prüfung der vorgelegten Unterlagen erhalten Sie zur vorliegenden Planung folgende Anregungen und Hinweise: Naturschutz Grundsätzliche Bedenken gegen die vorliegende Planung bestehen aus naturschutzfachlicher Sicht nicht. Wir bitten die folgenden Punkte im weiteren Verfahren zu berücksichtigen: Die in der Biotopkartierung erfassten Birken entlang der nördlichen Zufahrt (HBA) sind im Zuge von Kompensationsmaßnahmen gepflanzt worden. Sie sind als zu erhalten festzusetzen, bei Abgang sind Neupflanzungen vorzunehmen. Auf dem Wall im Norden und Osten des Grundstückes sind ebenfalls Gehölzpflanzungen (HPG) zur Kompensation von Beeinträchtigungen von Natur und Landschaft gepflanzt worden. Wir bitten die in der Biotopkarte entsprechend darzustellen. Für Bäume, die im Bebauungsplan als Einzelbäume festgesetzt sind, gilt folgender Schutz: Der Hinweis wird berücksichtigt. Der Anregung wird entsprochen. Einzelbäume werden im Plangebiet nicht zum Erhalt festgesetzt.

2 Vorhabenbezogener Bebauungsplan 72 Biogas Ostrittrum 2 Fortsetzung Landkreis Oldenburg - Der Baum ist dauerhaft zu erhalten und fachgerecht zu pflegen - Im Kronentraufbereich der Bäume dürfen keine nachteiligen Einwirkzungen, die den Baum schädigen, wie Aufschüttungen, Abgrabungen, Bodenverdichtungen, Versiegelungen, Einwirkungen durch chemische Stoffe oder ähnliches vorgenommen werden. - Bei Abgang einzelner Bäume sind diese auf dem gleichen Grundstück zu ersetzen. Bei der Biotopbilanzierung sind in der zweiten Tabelle Planung für den Erhalt von standortgerechten Gehölzbestände und Ruderalfluren 211 m² mehr als im Bestand angenommen. Dies ist richtig zu stellen. Neue Gehölzanpflanzungen werden i. d. R. mit der Wertstufe 2 bewertet, da die jungen Gehölze eine lange Entwicklungszeit von mehreren Jahren benötigen. Nach unserer Berechnung würde demnach ein Kompensationsdefizit von etwa 700 Werteinheiten verbleiben, das noch auszugleichen ist. Die erforderlichen Kompensationsmaßnahmen sind flächengenau zu beschreiben und neben dem Umweltbericht auch in die Begründung aufzunehmen. Außerdem ist darzulegen, wie die Kompensation dauerhaft gesichert wird. Die Kompensation ist vor Satzungsbeschluss abschließend zu regeln. Die artenschutzrechtlich gebotene Bauzeitenregelung (S.21 des Umweltberichtes) ist in dem Kapitel 2.4 Maßnahmen zur Vermeidung und Minimierung aufzunehmen. Der Anregung wird nicht nachgekommen. Die Abgrenzung der Bestandsbiotoptypen wird i.d.r. ohne Einmaß nach Inaugenscheinnahme und über Luftbildauswertung vorgenommen. Somit sind gewisse Ungenauigkeiten nicht ausgeschlossen. Dass sich in der Planung die entsprechende Fläche etwas größer darstellt, als im Ist-Zustand angenommen, wird nicht als nachteilig angesehen. Die Auffassung wird nicht geteilt. In der Arbeitshilfe zur Ermittlung von Ausgleichsund Ersatzmaßnahmen in der Bauleitplanung des Niedersächsischen Städtetags wird die Wertstufe für eine Standortgerechte Gehölzpflanzung (HPG) mit 3 angegeben. Zudem heißt es (S. 29): Ausgleichsmaßnahmen mit dem Ziel, Biotoptypen des Wertfaktors 4 oder 5 zu entwickeln, kann ein jeweils um einen Wertpunkt geringerer Wertfaktor zugeordnet werden ( ). Weder ist die Zuordnung zu einem niedrigeren Wertfaktor zwingend zu sehen, noch wurde ein Zielbiotop der Wertstufen 4 oder 5 in die Bilanzierung eingestellt. Somit wird weiterhin nicht von einem Kompensationsdefizit ausgegangen. Die erforderliche Kompensation wird über die Fläche mit Anpflanzgebot im Plangebiet erreicht. Die Pflanzmaßnahmen werden in Kapitel 4.4 des Teils 1 der Begründung aufgeführt. Der Umweltbericht wird entsprechend ergänzt.

3 Vorhabenbezogener Bebauungsplan 72 Biogas Ostrittrum 3 Fortsetzung Landkreis Oldenburg Denkmalschutz: Seitens der Archäologischen Denkmalpflege des Niedersächsischen Landesamts für Denkmalpflege werden mit Schreiben vom zu o. g. Planungen folgende Bedenken und Anregungen vorgetragen, denen wir uns anschließen: Das Plangebiet liegt innerhalb einer archäologisch reichhaltigen Region. Aus der Umgebung sind bereits etliche denkmalgeschützte Fundplätze unterschiedlicher Zeitstellungen bekannt. Dabei handelt es sich neben etlichen vorgeschichtlichen Oberflächenfunden aus Flint im Norden und Süden um ein weitgehend obertägig nicht mehr erkennbares Hügelgräberfeld im Südosten (Dötlingen, FSt 2-9) sowie um vorgeschichtliche und mittelalterliche Wölbackerbeete und Siedlungsfunde (Dötlingen, FSt 1 und 36). Zudem wird das Areal laut historischer Karte vermutlich von einem Eschauftrag überlagert. Dabei handelt es sich um Auftragsböden aus Dung und Plaggen von unterschiedlicher Mächtigkeit. Darunter sind erfahrungsgemäß oft ältere archäologische Fundstellen anzutreffen, die sich durch die konservierende Wirkung des Eschauftrages meist in einem hervorragenden Erhaltungszustand befinden und bei Erdarbeiten zerstört würden. Auch im Plangebiet muss mit weiteren, bisher unbekannten Fundstellen gerechnet werden, wobei es sich um Bodendenkmale handelt, die durch das Nieders. Denkmalschutzgesetz geschützt sind. Sämtliche Erdarbeiten in diesen Bereichen bedürfen einer denkmalrechtlichen Genehmigung ( 13 NDSchG), diese kann verwehrt werden oder mit Auflagen verbunden sein. Das Areal wurde in der Vergangenheit offenbar ohne Beteiligung der Denkmalbehörden bereits großteils bebaut. Dabei wurde möglicherweise wertvolle Denkmalsubstanz unwiederbringlich zerstört. Die des Niedersächsischen Landesamtes für Denkmalpflege wird unter Punkt 2 in dieser Synopse wiedergegeben. Die Begründung wird um die nebenstehenden Aussagen ergänzt. Die Begründung wird um die nebenstehenden Aussagen ergänzt. Die Begründung wird um die nebenstehenden Aussagen ergänzt. Am Standort Moorheide werden bereits zwei Biogasanlagen betrieben. Beide Anlagen wurden nach 35 BauGB als privilegierte Anlagen genehmigt.

4 Vorhabenbezogener Bebauungsplan 72 Biogas Ostrittrum 4 Fortsetzung Landkreis Oldenburg Landkreis Oldenburg Bauordnungsamt Delmenhorster Str Wildeshausen Für den bisher unbebauten Teil im Nordwesten des Plangebietes ergeben sich folgende denkmalpflegerische Notwendigkeiten: Ausreichend im Vorfeld jeglicher Bau- und Erschließungsarbeiten ist durch ein entsprechendes Raster von Suchschnitten auf dem Areal durch entsprechende Fachleute zu klären, wo weitere Denkmalsubstanz vorhanden ist. Abhängig von diesem Untersuchungsergebnis ist ggf. eine fach- und sachgerechte archäologische Ausgrabung notwendig, deren Umfang und Dauer von der Befundsituation abhängig ist. Die entstehenden Kosten für die Voruntersuchungen und ggf. notwendigen Ausgrabungen können nicht von der Archäologischen Denkmalpflege getragen werden. Wir regen an, dass sich der Vorhabenträger frühzeitig mit der Archäologischen Denkmalpflege in Verbindung setzt, um das weitere Vorgehen abzusprechen. Begründung: Auf S. 10/11 der Begründung werden emissionsmindernde Maßnahmen aufgeführt, die als Nebenbestimmung in den Genehmigungsbescheid aufgenommen werden sollen. Diese Vorgaben gehören jedoch nicht in die Begründung, sondern stattdessen in den Durchführungsvertrag oder in die Genehmigung nach dem BImSchG. Noch eine redaktionelle Ergänzung zu den Unterlagen: In der Projektbeschreibung und in dem Schallgutachten ist von einem "Planfeststellungsverfahren" die Rede. Stattdessen müsste es "Bauleitplanverfahren" heißen. Der nordwestliche Teil ist derzeit unbebaut und wird als landwirtschaftliche Ackerfläche genutzt. Zudem umfasst das nördliche Plangebiet die (bereits vorhandene) Erschließung des Plangebietes. Im nordwestlichen Bereich soll lediglich eine Havariefläche angelegt werden. Bauliche Anlagen sollen hier nicht errichtet werden und werden auch planungsrechtlich nicht vorbereitet. Die geplante Havariefläche wird als private Grünfläche festgesetzt. Das weitere Vorgehen wird im weiteren Verfahren mit der Denkmalschutzbehörde abgestimmt. Der Anregung wird nachgekommen. Die wird zur Kenntnis genommen. Die Projektbeschreibung und und das Schallgutachten werden entsprechend korrigiert.

5 Vorhabenbezogener Bebauungsplan 72 Biogas Ostrittrum 5 2 Nds. Landesamt für Denkmalpflege Abteilung Archäologie Stützpunkt Oldenburg Ofener Straße Oldenburg Seitens der Archäologischen Denkmalpflege werden zu o. g. Planungen folgende Bedenken und Anregungen vorgetragen: Das Plangebiet liegt innerhalb einer archäologisch reichhaltigen Region. Aus der Umgebung sind bereits etliche denkmalgeschützte Fundplätze unterschiedlicher Zeitstellungen bekannt. Dabei handelt es sich neben etlichen vorgeschichtlichen Oberflächenfunden aus Flint im Norden und Süden um ein weitgehend obertägig nicht mehr erkennbares Hügelgräberfeld im Südosten (Dötlingen, FSt 2-9) sowie um vorgeschichtliche und mittelalterliche Wölbackerbeete und Siedlungsfunde (Dötlingen, FSt 1 und 36). Zudem wird das Areal laut historischer Karte vermutlich von einem Eschauftrag überlagert. Dabei handelt es sich um Auftragsböden aus Dung und Plaggen von unterschiedlicher Mächtigkeit. Darunter sind erfahrungsgemäß oft ältere archäologische Fundstellen anzutreffen, die sich durch die konservierende Wirkung des Eschauftrages meist in einem hervorragenden Erhaltungszustand befinden und bei Erdarbeiten zerstört würden. Auch im Plangebiet muss mit weiteren, bisher unbekannten Fundstellen gerechnet werden, wobei es sich um Bodendenkmale handelt, die durch das Nieders. Denkmalschutzgesetz geschützt sind. Sämtliche Erdarbeiten in diesen Bereichen bedürfen einer denkmalrechtlichen Genehmigung ( 13 NDSchG), diese kann verwehrt werden oder mit Auflagen verbunden sein. Das Areal wurde in der Vergangenheit offenbar ohne Beteiligung der Denkmalbehörden bereits großteils bebaut. Dabei wurde möglicherweise wertvolle Denkmalsubstanz unwiederbringlich zerstört. Für den bisher unbebauten Teil im Nordwesten des Plangebietes ergeben sich folgende denkmalpflegerische Notwendigkeiten: Die Begründung wird um die nebenstehenden Aussagen ergänzt. Die Begründung wird um die nebenstehenden Aussagen ergänzt. Die Begründung wird um die nebenstehenden Aussagen ergänzt. Am Standort Moorheide werden bereits zwei Biogasanlagen betrieben. Beide Anlagen wurden nach 35 BauGB als privilegierte Anlagen genehmigt. Der nordwestliche Teil ist derzeit unbebaut und wird als landwirtschaftliche Ackerfläche genutzt. Zudem umfasst das nördliche Plangebiet die (bereits vorhandene) Erschließung des Plangebietes. Im nordwestlichen Bereich soll lediglich eine Havariefläche angelegt werden. Bauliche Anlagen sollen hier nicht errichtet werden und werden auch planungsrechtlich nicht vorbereitet. Die geplante Havariefläche wird als private Grünfläche festgesetzt.

6 Vorhabenbezogener Bebauungsplan 72 Biogas Ostrittrum 6 Fortsetzung Nds. Landesamt für Denkmalpflege 3 EWE NETZ GmbH Netzregion Cuxhaven/Delmenhorst Fischstraße Delmenhorst Ausreichend im Vorfeld jeglicher Bau- und Erschließungsarbeiten ist durch ein entsprechendes Raster von Suchschnitten auf dem Areal durch entsprechende Fachleute zu klären, wo weitere Denkmalsubstanz vorhanden ist. Abhängig von diesem Untersuchungsergebnis ist ggf. eine fach- und sachgerechte archäologische Ausgrabung notwendig, deren Umfang und Dauer von der Befundsituation abhängig ist. Die entstehenden Kosten für die Voruntersuchungen und ggf. notwendigen Ausgrabungen können nicht von der Archäologischen Denkmalpflege getragen werden. Wir regen an, dass sich der Vorhabenträger frühzeitig mit der Archäologischen Denkmalpflege in Verbindung setzt, um das weitere Vorgehen abzusprechen. Vielen Dank für die Beteiligung unseres Hauses als Träger öffentlicher im Rahmen des o.g. 21. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Dötlingen und Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplan 72 Biogas Ostrittrum. In dem Plangebiet befinden sich 20-kV der EWE NETZ GmbH mit den zugehörigen Anlagen. Sollte Sie für Ihre weitere Planung Informationen benötigen, können Sie diese schriftlich oder auch gerne über unsere Internetseite ( anfordern. Diese Leitungen und Anlagen müssen in ihren Trassen (Lage) und Standorten (Bestand) erhalten bleiben und dürfen weder beschädigt, überbaut, überpflanzt oder anderweitig gefährdet werden. Bitte stellen Sie sicher, dass diese Leitungen und Anlagen durch Ihr Vorhaben weder technisch noch rechtlich beeinträchtigt werden. Die EWE NETZ GmbH hat keine weiteren Bedenken oder Anregungen vorzubringen. Das weitere Vorgehen wird im weiteren Verfahren mit der Denkmalschutzbehörde abgestimmt. Der Anregung wird nachgekommen. In die Begründung wird ein Hinweis auf die 20-kv-Leitung aufgenommen. Die nebenstehenden Hinweise werden in der Begründung ergänzt.

7 Vorhabenbezogener Bebauungsplan 72 Biogas Ostrittrum 7 Fortsetzung EWE Netz GmbH 4 OOWV Georgstraße Brake EWE NETZ führt die Betriebsführung und / oder Planbeauskunftung als Dienstleister für Dritte durch. Fragen zu diesem Schreiben beantwortet Ihnen unsere Bezirksmeisterei Wildeshausen unter der Telefonnummer Übrigens: Anfragen auf dem digitalen Wege erleichtern uns die Arbeit. Wir freuen uns künftig elektronische Anfragen von Ihnen an unser Postfach bauninfoncd@ewe-netz.de zu erhalten. Wir nehmen zu dem o. g. Bebauungsplan wie folgt Stellung: Angrenzend an das Bebauungsgebiet befinden sich Versorgungsanlagen des OOWV. Diese dürfen weder durch Hochbauten noch durch eine geschlossene Fahrbahndecke, außer in Kreuzungsbereichen, überbaut werden. Das ausgewiesene Planungsgebiet kann im Rahmen einer erforderlichen Rohrnetzerweiterung an unsere zentrale Trinkwasserversorgung angeschlossen werden. Wann und in welchem Umfang diese Erweiterung durchgeführt wird müssen die Gemeinde und der OOWV rechtzeitig vor Ausschreibung der Erschließungsarbeiten gemeinsam festlegen. Da es sich bei dem vorgenannten Bebauungsgebiet um ein Sondergebiet handelt, kann eine Erweiterung nur auf der Grundlage der AVB Wasser V und unter Anwendung des 5 der Allgemeinen Preisregelungen des OOWV durchgeführt werden. Bei der Erstellung von Bauwerken sind gemäß DVGW Arbeitsblatt W Sicherheitsabstände zu den Versorgungsleitungen einzuhalten. Außerdem weisen wir darauf hin, dass die Versorgungsleitungen gemäß DIN 1998 Punkt 5 nicht mit Bäumen überpflanzt werden dürfen. Um für die Zukunft sicherzustellen, dass eine Überbauung der Leitungen nicht stattfinden kann, werden Sie gebeten, ggf. für die betroffenen Leitungen ein Geh-, Fahr- und Leitungsrecht einzutragen. Die wird zur Kenntnis genommen. Der Hinweis wird in der Begründung ergänzt. Das Plangebiet ist bereits an die Trinkwasserversorgung angeschlossen. Der Vorhabenträger plant lediglich die Erweiterung der bestehenden Anlage um ein neues Gärrestlager, ein neues Blockheizkraftwerk, einen Wärmespeichertank und weitere technische Einrichtungen. Die Erweiterung erfolgt auf dem Betriebsgrundstück. Der Hinweis wird in der Begründung ergänzt. Der Anregung wird nicht nachgekommen. Nach der beigefügten Anlage liegt die Leitung außerhalb des Geltungsbereiches.

8 Vorhabenbezogener Bebauungsplan 72 Biogas Ostrittrum 8 Fortsetzung OOWV Es wird darauf hingewiesen, dass für die ordnungsgemäße Unterbringung von Versorgungsleitungen der Freiraum von Entsorgungsleitungen freizuhalten ist. Dieser darf wegen erforderlicher Wartungs-, Unterhaltungs- und Erneuerungsarbeiten weder bepflanzt noch mit anderen Hindernissen versehen werden. Um Beachtung der DIN 1998 und des DVGW Arbeitsblattes W wird gebeten. Um das Wiederaufnehmen der Pflasterung bei der Herstellung von Hausanschlüssen zu vermeiden, sollte der Freiraum für die Versorgungsleitungen erst nach erfolgter Bebauung des Gebietes endgültig gepflastert werden. Sollten durch Nichtbeachtung der vorstehenden Ausführungen Behinderungen bei der Erschließung des Baugebietes eintreten, lehnen wir für alle hieraus entstehenden Folgeschäden und Verzögerungen jegliche Verantwortung ab. Wir bitten vor Ausschreibung der Erschließungsarbeiten um einen Besprechungstermin, an dem alle betroffenen Versorgungsträger teilnehmen. Im Hinblick auf den der Gemeinde obliegenden Brandschutz (Grundschutz) weisen wir ausdrücklich darauf hin, dass die Löschwasservorhaltung kein gesetzlicher Bestandteil der öffentlichen Wasserversorgung ist. Die öffentliche Wasserversorgung als Aufgabe der Daseinsvorsorge wird durch die gesetzliche Aufgabenzuweisungen des Niedersächsischen Brandschutzgesetzes (NBrandSchG) nicht berührt, sondern ist von der kommunalen Löschwasserversorgungspflicht zu trennen. Die nebenstehenden Hinweise beziehen sich inhaltlich auf die Ausführungsebene. Der Hinweis wird in der Begründung ergänzt. Die nebenstehenden Hinweise beziehen sich inhaltlich auf die Ausführungsebene. Das Plangebiet ist bereits erschlossen. Im Zufahrtsbereich befindet sich die Löschwasserversorgung.

9 Vorhabenbezogener Bebauungsplan 72 Biogas Ostrittrum 9 Fortsetzung OOWV Eine Pflicht zur vollständigen oder teilweisen Sicherstellung der Löchwasserversorgung über das öffentliche Wasserversorgungsnetz (leitungsgebunden) besteht durch den OOWV nicht. Allerdings können im Zuge der geplanten Rohrverlegungsarbeiten Unterflurhydranten für einen anteiligen Löschwasserbezug eingebaut werden. Lieferung und Einbau der Feuerlöschhydranten regeln sich nach den bestehenden Verträgen. Wir bitten, die von Ihnen gewünschten Unterflurhydranten nach Rücksprache mit dem Brandverhütungsingenieur in den genehmigten Bebauungsplan einzutragen. Da unter Berücksichtigung der baulichen Nutzung und der Gefahr der Brandausbreitung unterschiedliche Richtwerte für den Löschwasserbedarf bestehen (DVGW-Arbeitsblatt W 405), ist frühzeitig beim OOWV der mögliche Anteil (rechnerischer Wert) des leitungsgebundenen Löschwasseranteils zu erfragen, um planungsrechtlich die Erschließung als gesichert anerkannt zu bekommen. Evtl. Sicherungs- bzw. Umlegungsarbeiten können nur zu Lasten des Veranlassers oder nach den Kostenregelungen bestehender Verträge durchgeführt werden. Die Einzeichnung der vorhandenen Versorgungsanlagen in dem anliegenden Lageplan ist unmaßstäblich. Die genaue Lage der Leitungen gibt Ihnen der Dienststellenleiter Herr Scholz von unserer Betriebsstelle in Wildeshausen, Telefon in der Örtlichkeit an. Nach endgültiger Planfassung und Beschluss als Satzung wird um eine Ausfertigung eines genehmigten Bebauungsplanes gebeten. Anlagen: Lageplan Die Festlegung der Hydrantenstandorten ist Teil der Erschließungsplanung. Die Eintragung von Unterflurhydranten in den Bebauungsplan ist nicht sinnvoll. Die wird zur Kenntnis genommen. Die nebenstehenden Hinweise beziehen sich auf die Ausführungsebene.

10 Vorhabenbezogener Bebauungsplan 72 Biogas Ostrittrum Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr Infra I 3 Fontainengraben Bonn Hunte Wasseracht Huntlosen Sanumer Straße Großenkneten PI Delmenhorst / Oldenburg-Land / Wesermarsch Marktstraße 6/ Delmenhorst Das von Ihnen geplante Gebiet liegt im Interessengebiet der militärischen Funkanlage Dötlingen. Die der Bundeswehr werden daher berührt. Bis zu einer Bauhöhe von 30 Metern über Grund werden die aber nicht beeinträchtigt. Die eingereichten Unterlagen sende ich zu meiner Entlastung zurück. Für Rückfragen stehe ich gern zur Verfügung. Zur Regelung der Oberflächenentwässerung werden keine konkreten Angaben gemacht. Wir können daher keine endgültige abgeben. Falls das im Geltungsbereich anfallende Niederschlagswasser innerhalb des Plangebietes in das Grundwasser eingeleitet werden soll, bestehen aus unserer Sicht keine grundsätzlichen Bedenken. Da bereits eine bestehende Anlage vorhanden ist, wird von Seiten der Polizei davon ausgegangen, dass die Zuwegungen entsprechend ausgelegt sind (Schwenkbereiche, Tonnenbegrenzungen pp.). Während der Bauphase ist eine Beeinträchtigung des Individualverkehrs auszuschließen. Ansonsten bestehen zum aktuellen Zeitpunkt keine Bedenken bezüglich der genannten Planungen. Die Höhe der baulichen Anlagen wird im SO 1 auf kleiner/ gleich 44 m ü. NHN begrenzt. Das entspricht bei einer Geländehöhe von ca. 26 m ü. NHN im südöstlichen Geltungsbereich etwa einer absolut zulässigen Höhe von 18 m. Im SO 2 wird die Höhe der baulichen Anlagen auf 34 m ü. NHN begrenzt. Das entspricht bei einer Geländehöhe von ca. 24 m ü. NHN im südwestlichen Geltungsbereich etwa einer absolut zulässigen Höhe von 10 m. Eine Beeinträchtigung der militärischen Funkanlage ist daher nicht zu erwarten. Für das Plangebiet wurde eine Oberflächenentwässerungskonzeption erstellt. Demnach soll das anfallende Oberflächenwasser der Anlagenfläche je nach Beschaffenheit über ein Kanalsystem in eine Vorgube geleitet und dem Kreislauf der Anlage hinzugeführt oder über ein Kanalsystem in ein Gewässer III. Ordnung eingeleitet werden. Dem Gewässer wird ausschließlich nicht verunreinigtes Regenwasser zugeführt. Die Dachflächen der Behälter entwässern auf die umliegenden Grünflächen. Es gelangt im Havariefall kein Gärsubstrat ins Regenwasserkanalnetz. Die Inhalte und Ergebnisse des Konzeptes werden in die Begründung zur Entwurfsfassung eingearbeitet. Die wird zur Kenntnis genommen. Die Zuwegung ist bereits vorhanden. In den zurückliegend abgeschlossenen Genehmigungsverfahren wurde die Erschließung bereits behandelt.

11 Vorhabenbezogener Bebauungsplan 72 Biogas Ostrittrum 1 1 Keine Anregungen und Bedenken hatten: 1. Stadt Wildeshausen, Schreiben vom Samtgemeinde Harpstedt, Schreiben vom Gastransport Nord GmbH, Schreiben vom Gemeinde Großenkneten, Schreiben vom Nds. Landesforsten Forstamt Ahlhorn, Schreiben vom Verkehrsverbund Bremen/Niedersachsen, Schreiben vom Landwirtschaftskammer Niedersachsen, Bezirksstelle Oldenburg-Süd, Schreiben vom Landwirtschaftskammer Niedersachsen, Forstamt Weser-Ems, Schreiben vom Gemeinde Ganderkesee, Schreiben vom Oldenburgische Industrie- und Handelskammer, Scheiben vom Deutsche Telekom Technik GmbH, Schreiben vom Vodafone Kabel Deutschland, GmbH, Schreiben vom Nds. Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr, Oldenburg, Schreiben vom AVACON AG, Schreiben vom Staatliches Gewerbeaufsichtsamt Oldenburg, Schreiben vom Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie, Schreiben vom

12 Vorhabenbezogener Bebauungsplan 72 Biogas Ostrittrum 1 2 Private Einwender/in Im Rahmen der frühzeitigen Bürgerbeteiligung in der Zeit vom bis einschließlich wurden keine Anregungen vorgebracht.

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