Neues Doppelbesteuerungsabkommen zwischen Deutschland und China
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- Josef Beutel
- vor 8 Jahren
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1 Neues Doppelbesteuerungsabkommen zwischen Deutschland und China 4. Juni 2014 PwC Tax & Legal WebEx Meeting
2 PwC Team StB Dr. Huili Wang Tax Partnerin, München Phone: Mobile: StB Dr. Karsten Ley Tax Director, Düsseldorf Phone: Mobile: StB Alexander Prautzsch Tax Director, Shanghai Phone: Mobile:
3 Agenda Seite 1 Einleitung 1 2 Auswirkungen bei Beteiligungen an Kapitalgesellschaften 3 3 Auswirkungen auf Finanzierungsstrukturen 8 4 Wesentliche Anpassungen der Betriebsstättenqualifikation 12 5 Weitere ausgewählte Aspekte 16 6 Zusammenfassung 19
4 Kapitel 1 Einleitung 1
5 Erinnern Sie sich noch an China im Jahre 1985? Einiges hat sich seither verändert Bruttoinlandsprodukt (pro Kopf ) 858 RMB RMB Deutsche Direktinvestitionen in China DM 173 Mio. [1989] EUR Mio. Exporte (insgesamt) USD 27 Mrd. USD Mrd. Anteil Landwirtschaft / Dienstleistungssektor 28,4%/28,7% 10,1%/44,6% Anzahl privater PKW Quelle: National Bureau of Statistics of China, Deutsche Bundesbank 2
6 Kapitel 2 Auswirkungen bei Beteiligungen an Kapitalgesellschaften 3
7 Fall 1: Dividendenausschüttung Quellensteuersatz für Dividenden wird reduziert! Altes Abkommen Neues Abkommen Annahmen: Deutsche Dividende Quellensteuer 10% 100% Deutsche Dividende Quellensteuer 5% 100% Deutschland China Deutsche Muttergesellschaft (mit Substanz und Abkommensberechtigung, keine Personengesellschaft) Mindestens 25% direkte Beteiligung an der chinesischen Tochter In welcher Höhe müssen auf Dividenden Quellensteuern gezahlt werden? 4
8 Fall 2: Übergangsfragen bei Dividendenausschüttungen Ab welchem Zeitpunkt ist der neue Quellensteuersatz anzuwenden? Zahlung Beschluss Deutsche Dividende Quellensteuer??? 100% Deutschland China Annahmen: Anwendbarkeit des neuen Abkommens ab 1. Januar 2015 (unterstellt) Ausschüttungsbeschluss vor Anwendbarkeit des neuen Abkommens (z.b. Beschluss am 15 März 2014), jedoch Zahlung der Dividende nach Anwendbarkeit des neuen Abkommens (z.b. Zahlung am 15 Januar 2015) Kann der niedrigere Quellensteuersatz des neuen Abkommens genutzt werden? 5
9 Fall 3: Steuereffiziente Beteiligungsstrukturen Ist eine ausländische Holdinggesellschaft noch sinnvoll? Bisher typische HK Holding- Struktur Neues Abkommen China-Deutschland Neue Europäische Holding-Struktur Deutsche Deutsche Deutsche Dividende Dividende Dividende Deutschland Quellensteuer* 0% 100% 100% Quellensteuer* 0% 100% Hong Kong HoldCo. Quellensteuer* 5% Dutch HoldCo. Quellensteuer* 5% Quellensteuer* 5% China * unter bestimmten Voraussetzungen 6
10 Fall 4: Veräußerungsgewinne an Gesellschaftsanteilen Gute Nachrichten für Minderheitsgesellschafter! Übrige Gesellschafter 75,1% Deutschland China Deutsche 24,9% Veräußerungsgewinn Neuer Gesellschafter 24,9% Quellensteuer??? Annahmen: Minderheitsbeteiligung (<25% direkt und/oder indirekt in den vorangegangenen 12 Monaten) Direkte Beteiligung von 24,9% wird verkauft Gesellschaft ist keine Immobiliengesellschaft und nicht börsennotiert Fällt Quellensteuer in China an? 7
11 Kapitel 3 Auswirkungen auf Finanzierungsstrukturen 8
12 Fall 5: Zinszahlungen bei Krediten für Ausrüstung Neue Quellensteuerbefreiung in China Altes Abkommen Zinsen Deutsche Quellen steuer 10% Verkauf gewerblicher Ausrüstung auf Kredit Neues Abkommen Deutsche Zinsen Quellen steuer 0% Deutschland China Verkauf gewerblicher Ausrüstung auf Kredit Im Grundfall: Unverändert 10% Quellensteuer Annahmen: Deutsche verkauft gewerbliche Ausrüstung an die chinesische Kreditvereinbarung sieht Verzinsung vor Wirtschaftliches Eigentum am Zinsanspruch Fällt chinesische Quellensteuer auf die Zinszahlungen an? 9
13 Fall 6: Hermes-besicherter Kredit Quellensteuerbefreiungen immer noch anwendbar? Altes Abkommen Zinsen Deutsche Quellen steuer 0% Kredit direkt mit Hermes Sicherheiten hinterlegt Neues Abkommen Deutsche Zinsen Quellen steuer? Deutschland China Annahmen: Deutsche vergibt Hermes-besicherten Kredit an chinesische Sind die Zinsen von der Quellensteuer in China befreit? Kredit ge- oder versichert durch Deutschland oder durch beliebiges vollständig in dessen Eigentum befindliches Finanzinstitut 10
14 Fall 7: Vermietung von industrieller Ausrüstung Weitere Reduktion des effektiven Quellensteuersatzes Altes Abkommen Miete Deutsche Quellen steuer 7% Vermietung von industrieller Ausrüstung Neues Abkommen Miete Deutsche Quellen steuer 6% Deutschland China Vermietung von industrieller Ausrüstung Im Grundfall: Für Lizenzen unverändert 10% Quellensteuer Annahmen: Deutsche vermietet industrielle Ausrüstung an chinesische In welcher Höhe fällt Quellensteuer auf die Mietzahlungen an? 11
15 Kapitel 4 Wesentliche Anpassungen der Betriebsstättenqualifikation 12
16 Fall 8: Bau- und Montagebetriebsstätte Änderung der Zeitgrenze von 6 Monaten auf 12 Monate Kalenderjahr 01 Kalenderjahr 02 Okt Nov Dez Jan Feb Mar Apr Mai Jun Jul Aug Sep Okt Nov Dez Jan Feb Mar Alt Neu Vorhaben 1 Dez 30 Aug 9 Monate 9 Monate BS keine BS Annahmen: Angestellter einer deutschen erbringt eine Bauausführung, Montage oder damit verbundene Aufsichtstätigkeit in China. Hat die deutsche eine Betriebsstätte in China begründet? Bestehen formale Voraussetzungen zur Erlangung des Abkommensschutzes in China? Ergeben sich unterschiedliche Qualifikationen aus deutscher und chinesischer Sicht? 13
17 Fall 9: Dienstleistungsbetriebsstätte Änderung der Methode zur Berechnung der Tätigkeitstage in China Kalenderjahr 01 Kalenderjahr 02 Okt Nov Dez Jan Feb Mar Apr Mai Jun Jul Aug Sep Okt Nov Dez Jan Feb Mar Alt Neu Vorhaben A 1 Dez 28 Feb 15 Jul 31 Okt 7 Monate 199 Tage Vorhaben B 5 Jan 1 Mar 25 Mar 1 Mai 1 Sep 15 Sep 15 Mai 30 Jun 7 Monate 156 Tage Annahmen: 6 Monate 1 Monat Angestellter einer deutschen erbringt Dienstleistungen (für dasselbe oder mehrere verbundene Vorhaben) in China. Hat die deutsche eine Betriebsstätte in China begründet? Entsprechen 6 Monate 183 Tagen? 14
18 Fall 10: Unabhängiger Vertreter Änderung der Abgrenzungsmerkmale zum abhängigen Vertreter Annahmen: Selbständiger Vertreter in China A GmbH V ist selbständiger Vertreter, der im Rahmen seiner ordentlichen Geschäftstätigkeit handelt. Seine Tätigkeit erfolgt jedoch vollständig oder fast vollständig für die A GmbH. Zudem wurden zwischen dem V und der A GmbH bestimmte kaufmännische und finanzielle Bedingungen vereinbart, die unabhängige Unternehmen miteinander in dieser Form nicht vereinbaren würden. Hat die deutsche A GmbH eine Betriebsstätte in China begründet? 15
19 Kapitel 5 Weitere ausgewählte Aspekte 16
20 Fall 11: Einkünfte aus unselbstständiger Arbeit Bestehen Auswirkungen durch die strengere Ermittlung der 183-Tage-Regel? Kalenderjahr 01 Kalenderjahr 02 Jun Jul Aug Sep Okt Nov Dez Jan Feb Mar Apr Mai Jun Jul 15 Jul 15 Sep Okt 30 Nov 01 5 Apr 1 Jul Tage 47 Tage 88 Tage Annahmen: 198 Tage Deutsche natürliche Person ist in 01 in China und kehrt in 02 für einen anderen Arbeitgeber oder ein nicht verbundenes Vorhaben zurück Ist die natürliche Person durch die 183-Tage-Regel des DBA geschützt? Ansässig in Deutschland Angestellt bei einer deutschen Gesellschaft Einkünfte aus unselbstständiger Arbeit werden nicht durch eine chinesische Gesellschaft/Betriebsstätte getragen Aufenthalt in China dauert nicht länger als 183 Tage innerhalb des Kalenderjahres eines Zeitraums von zwölf Monaten an 17
21 Gewinnkorrektur, Missbrauchsvermeidung und Informationsaustausch Aufnahme einer Gegenberichtigungsklausel bei einseitigen Verrechnungspreiskorrekturen Einführung eines Aktivitätsvorbehalts insbesondere bei Betriebsstättengewinnen zur Erlangung der Steuerfreistellung in Deutschland. Aufnahme einer switch-over -Klausel bei erfolglosen Verständigungsverfahren, die zu einer Nicht- oder Niedrigbesteuerung führen würden. Austausch von Informationen auch zur Anwendung und Durchführung innerstaatlichen Rechts, soweit dies nicht dem Abkommen widerspricht. Amtshilfe bei der Erhebung von Steueransprüchen des anderen Staates Versagung von Abkommensvergünstigungen für Missbrauchsfälle 18
22 Kapitel 6 Zusammenfassung 19
23 Die Kernpunkte Reduzierte Quellensteuern auf Dividenden und Befreiung im Falle der Veräußerung von Minderheitsbeteiligungen Reduzierte Quellensteuern bei gewissen Ausrüstungstransaktionen (Vermietung, Verkauf auf Kredit) Plausiblere Methode zur Ermittlung der Voraussetzungen von Dienstleistungsbetriebsstätten Fiktive Steueranrechung ohne Übergangsfrist abgeschafft Verschärfung der Ermittlung der 183-Tage-Grenze für selbstständige und unselbstständige Arbeit auf 12 Monats-Basis Erweiterte Mißbrauchsvorschriften, Informationsaustausch und Unterstützung in der Steuererhebung 20
24 Neues Doppelbesteuerungsabkommen zwischen Deutschland und China Q&A
25 Danke für Ihre Aufmerksamkeit! Anmerkungen, Fragen, Kritik erwünscht PricewaterhouseCoopers AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft. Alle Rechte vorbehalten. In diesem Dokument bezieht sich "PwC" auf die PricewaterhouseCoopers Aktiengesellschaft Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Frankfurt am Main, die eine Mitgliedsgesellschaft der PricewaterhouseCoopers International Limited (PwCIL) ist. Jede der Mitgliedsgesellschaften der PwCIL ist eine rechtlich und wirtschaftlich selbständige Gesellschaft.
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