Zum 1. Januar aus der Alterskasse aussteigen?

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Zum 1. Januar aus der Alterskasse aussteigen?"

Transkript

1 top Versicherungen Zum 1. Januar aus der Alterskasse aussteigen? Der ist für viele berufstätige Bäuerinnen ein wichtiger Stichtag. Sie können sich dann ohne die bisherigen Nachteile von der Alterskasse befreien lassen. Zum 1. Januar 2001 stehen tausende von berufstätigen Bäuerinnen vor einer wichtigen Entscheidung. Sie müssen jetzt überlegen, ob sie auch weiter Beiträge in die landwirtschaftliche Alterskasse einzahlen wollen, oder ob es für sie günstiger ist, sich nunmehr befreien zu lassen. Worum geht es? Seit 1995 sind auch die Ehegatten von landwirtschaftlichen Unternehmern versicherungspflichtig in der landwirtschaftlichen Alterskasse. Dies führt dazu, dass beide Ehegatten eigene Beiträge an die Alterskasse zahlen müssen und dafür auch eigene Leistungen erhalten. Für viele bäuerliche Ehepaare ist aber die doppelte Beitragsbelastung kaum noch zu verkraften. Sie erhalten oft keine Beitragszuschüsse mehr. Denn die Gelder dafür wurden mit Beginn des Jahres 2000 drastisch gekürzt. In diesem Fall muss ein Ehepaar derzeit 2 x 342 DM = 684 DM pro Monat an die Alterskasse überweisen. Deshalb wird jetzt auf vielen Höfen überlegt, ob sich nicht zumindest die Bäuerin von der Alterskasse befreien lassen kann. Das ist immer dann möglich, solange die Bäuerin pflichtversichert in der gesetzlichen Rentenversicherung ist, weil sie ein Kind erzieht, und zwar für die ersten drei Lebensjahre des Kindes; einen Angehörigen pflegt, wobei die Betreuung mindestens 14 Stunden in der Woche umfassen muss; oder wenn die Bäuerin ein versicherungspflichtiges Arbeitsverhältnis ausübt, bei dem sie monatlich mehr als 640 DM (West) bzw. 520 DM (Ost) verdient. Im nächsten Jahr erhöht sich diese Grenze in den neuen Bundesländern auf 540 DM. Im Westen bleibt sie bei 640 DM. Und schließlich kann sich eine Bäuerin auch dann befreien lassen, wenn sie außerlandwirtschaftlich einer selbstständigen Tätigkeit nachgeht, wenn sie Arbeitslosengeld oder Krankengeld bezieht. Voraussetzung ist jeweils nur, dass die Beträge über 640 DM bzw. 520 DM/540 DM im Monat liegen. In den vergangenen Jahren haben sich manche Bäuerinnen während der Kindererziehung oder der Pflege eines Angehörigen von der Alterskasse befreien lassen. Das gleiche gilt für berufstätige Bäuerinnen, die erst 1995 oder später einen Für wen dieser Beitrag wichtig ist! Dieser Beitrag wendet sich an alle Bäuerinnen, die außerlandwirtschaftlich berufs- oder erwerbstätig sind, und dies nicht nur in geringem Umfang; am 1. Januar 1995 bereits mit einem Landwirt verheiratet waren; bis heute weiter in die Alterskasse einzahlen, um die Anrechnung von früheren Beitragszeiten ihres Ehemannes nicht zu verlieren. Dieses Risiko fällt ab Januar 2001 weg, so dass die betroffenen Bäuerinnen jetzt neu überlegen können, ob sie in der Alterskasse weitermachen, oder ob sie sich befreien lassen wollen. Die wichtigsten Empfehlungen dazu hat Ass. jur. Ulrich Kock, Sozialreferent des Westfälisch-Lippischen Landwirtschaftsverbandes, für Sie zusammengestellt. Landwirt geheiratet haben. Sie sind jetzt durch ihren außerlandwirtschaftlichen Beruf in der gesetzlichen Rentenversicherung versichert und sparen sich nicht selten die zusätzlichen Beiträge zur landwirtschaftlichen Alterskasse. In einer besonderen Situation befanden sich dagegen berufstätige Bäuerin- nen, die am 1. Januar 1995 bei Einführung der Bäuerinnen-Versicherung schon länger mit einem Landwirt verheiratet waren. Für sie gab es damals eine Vergünstigung: Die Beiträge, die der Ehemann in der gemeinsamen Ehezeit vor dem 1. Januar 1995 in die Alterskasse eingezahlt hatte, wurden zusätzlich auch der Ehefrau auf ihrem eigenen Rentenkonto gutgeschrieben (bis zu einer Höchstgrenze). Bedingung dafür war jedoch, dass sich die Bäuerin nicht vor dem aufgrund eines außerlandwirtschaftlichen Einkommens von der Alterskasse befreien lässt. Mit anderen Worten: Viele dieser Bäuerinnen haben von 1995 bis heute weiter in die Alterskasse eingezahlt, obwohl sie aufgrund ihres Einkommens eigentlich berechtigt gewesen wären, sich befreien zu lassen. Denn mit einer vorzeitigen Befreiung hätten sie die Anrechnung der Beitragszeiten ihres Ehemannes und damit in vielen Fällen recht hohe Rentenansprüche unwiderruflich verloren (siehe top agrar 7/2000, S. 38). Anrechnung von Beitragszeiten Dieses Handikap fällt ab endgültig weg. Das heißt: Keine berufstätige Bäuerin verliert mehr die Anrechnung der früheren Beitragszeiten ihres Ehemannes, wenn sie sich jetzt aufgrund ihres außerlandwirtschaftlichen Einkommens von der Alterskasse befreien lässt. Diese Bäuerinnen können also jetzt völlig neu überlegen, ob es für sie günstiger ist, weiter in der Alterskasse zu bleiben oder Ihre persönliche Vorsorgestrategie zu ändern. Speziell für diese Gruppe von Bäuerinnen gelten die Überlegungen und Empfehlungen in diesem Beitrag. Bevor Sie sich von der Alterskasse befreien lassen, sollten Sie sich vor allem diese drei Fragen stellen: Ist sichergestellt, dass bei einer Befreiung die bisher erworbenen Rentenansprüche in der Alterskasse nicht verloren gehen? Reicht Ihre künftige Absicherung auch ohne die Alterskasse aus, oder entstehen dadurch größere Lücken? Wenn ja, kann ich diese Lücken günstiger durch private Vorsorge schließen? 32 top agrar 12/2000

2 1. Prüfen Sie als erstes, ob durch eine Befreiung Ihre bisher erworbenen Rentenanwartschaften in der Alterskasse gefährdet sind. Dabei geht es vor allem um die spätere Altersrente. Voraussetzung dafür, dass Sie später eine Rente von der Alterskasse erhalten, ist nämlich, dass Sie die 15-jährige Wartezeit erfüllen. Das ist bei vielen der betroffenen Bäuerinnen aber heute schon der Fall, weil auf die Wartezeit auch die zugesplitteten Beitragszeiten des Ehemannes angerechnet werden. Zur Verdeutlichung zwei Beispiele: Die 36-jährige Bäuerin Ida Kurz hat nach ihrer Ausbildung im Jahre 1986 einen Landwirt geheiratet und sich bis 1997 nur um die Familie und den Hof gekümmert. Seitdem ist sie halbtägig in ihrem erlernten Beruf beschäftigt. Ihre bisherige Beitragsbilanz stellt sich wie folgt dar: j : Ausbildung, Beiträge an die BfA j : Angerechnete Beitrags- Zeiten des Ehemannes Gehen Rentenansprüche in der Alterskasse verloren? Viele Bäuerinnen können jetzt neu überlegen. Sie sollten sich aber unbedingt beraten lassen, bevor ein Befreiungsantrag bei der Alterskasse gestellt wird! Foto: Hensch j : Eigene Beiträge an die Alterskasse, seit 1997 zusätzlich wieder BfA-Beiträge. Auf dieser Basis ergibt sich für Ida Kurz derzeit eine Rentenanwartschaft in der Alterskasse in Höhe von 336 DM/ Monat. Dabei ist wie auch im folgenden Beispiel unterstellt, dass auch die zugesplitteten Beitragszeiten des Ehemannes ungekürzt rentenwirksam für die Bäuerin sind. Mit der Wartezeit hat Ida Kurz keine Probleme. Bei ihr stehen insgesamt bereits 18 Jahre zu Buche. Die Bäuerin erfüllt damit schon jetzt die beitragsrechtlichen Voraussetzungen (15-jährige Wartezeit) für eine spätere Altersrente von der Alterskasse. Eine Befreiung würde daran nichts mehr ändern. Etwas anders ist die Situation für die 32-jährige Bäuerin Mathilde Weise. Sie hat während ihrer Ausbildung und der anschließenden Beschäftigung in den Jahren 1987 bis 1991 Beiträge an die BfA gezahlt. Nach der Heirat mit einem Landwirt Anfang 1992 hat sie ihre Beschäftigung bis 1999 aufgegeben. Seitdem ist sie teilweise wieder berufstätig und zahlt Beiträge an die BfA. Die Prüfung der Wartezeit ergibt folgendes Bild: j : Ausbildung und Beschäftigung, Beiträge an die BfA j : Angerechnete Beiträge des Ehemannes j : Eigene Beiträge an die Alterskasse, seit 1999 zusätzlich wieder BfA-Beiträge. Aus diesen Beitragszeiten resultiert bisher eine Rentenanwartschaft von rund 202 DM/Monat. Allerdings kommt die Bäuerin zurzeit erst auf eine Wartezeit von insgesamt 14 Jahren. Die Grenze von 15 Jahren ist also noch nicht erreicht. Das ist jedoch kein Problem selbst dann nicht, wenn sich die Bäuerin ab Januar 2001 von der Alterskasse befreien lässt. Denn durch ihre außerlandwirtschaftliche Berufstätigkeit zahlt sie ja weiter in die gesetzliche Rentenversicherung ein. Und ihre künftigen Beitragszeiten in top agrar 12/

3 Wir halten fest: Ein Risiko, bisher erworbene Rentenanwartschaften durch einen Befreiungsantrag in der Alterskasse zu verlieren, besteht für die betroffenen Bäuerinnen praktisch nicht. Das gilt auch dann, wenn die 15-jährige Wartezeit für eine spätere Altersrente derzeit noch nicht erfüllt ist. Denn durch die Weiterentrichtung von Beiträgen in die gesetzliche Rentenversicherung füllen Sie Schritt für Schritt auch Ihre Wartezeit in der landwirtschaftlichen Alterskasse weiter auf! Die bisher erworbenen Rentenanwartschaften in der Alterskasse gehen also durch eine Befreiung nicht verloren. Sie bleiben auf dem Rentenkonto der Bäuerin stehen. Sie nehmen außerdem an der jährlichen Rentenerhöhung teil, die notwendig ist, um die Kaufkraft der Renten in etwa zu erhalten. Als berufstätige Bäuerin, die sich jetzt von der Alterskasse befreien lässt, können Sie den bisher erworbenen Rentenanspruch also fest für Ihre spätere Altersvorsorge einplanen. Nachdem geklärt ist, dass Ihre bisher erworbenen Rentenansprüche nicht getop Versicherungen der Rentenversicherung werden zusätzlich auch als Wartezeit bei der landwirtschaftlichen Alterskasse anerkannt. Diese Regelung gilt für alle Beitragszeiten in der Rentenversicherung, die nicht mit Beitragszeiten in der Alterskasse zusammenfallen. Mit anderen Worten: Schon in einem Jahr hat Mathilde Weise durch ihre Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung automatisch auch die 15-jährige Wartezeit in der Alterskasse erfüllt! Fazit: Wartezeit meist keine Hürde! Lücken bei der Betriebs- und Haushaltshilfe? Im Krankheitsfall können berufstätige Bäuerinnen nicht auf Leistungen der LKK zurück greifen, weil sie in der Regel Mitglied einer anderen gesetzlichen Krankenkasse sind. Aber auch diese gewähren z. B. Haushaltshilfe, wenn die Bäuerin im Krankenhaus behandelt werden muss und ein Kind unter 12 Jahren zu versorgen ist. Auch bei sonstiger Arbeitsunfähigkeit (ambulante Heilbehandlung) sehen die Satzungen der Krankenkassen in bestimmten Fällen die Möglichkeit einer Haushaltshilfe vor. Solange die berufstätige Bäuerin noch Mitglied in der landwirtschaftlichen Alterskasse ist, kann allerdings nur in Ausnahmefällen auch hier ein Anspruch auf Haushaltshilfe bestehen. Denn in einigen Fällen, in denen die gesetzliche Krankenkasse nicht leistungspflichtig ist, 34 top agrar 12/2000 fährdet sind, müssen Sie als nächstes prüfen, wie sich ein Ausstieg aus der Alterskasse auf Ihre persönliche Absicherung auswirken würde. Dabei stehen die folgenden Fragen im Mittelpunkt: Welche Auswirkungen ergeben sich für den Fall der Erwerbsunfähigkeit? Verschlechtert sich der Schutz bei Erwerbsunfähigkeit? springt die Alterskasse mit der Gewährung von Haushaltshilfe ein. Dies ist besonders bei einer stationären Heilbehandlung der Fall, auch wenn die Kinder schon älter als 11 Jahre sind. Dieser spezielle Anspruch auf Haushaltshilfe entfällt natürlich, wenn sich die Bäuerin jetzt von ihrer Versicherungspflicht in der Alterskasse befreien lässt. Bei vorzeitigem Tod eines Landwirts kann die Alterskasse innerhalb von zwei Jahren für insgesamt 12 Monate eine Betriebs- und Haushaltshilfe gewähren. Wichtig: Auch eine Bäuerin, die selbst aus der Alterskasse ausgeschieden ist (Befreiung), kann diese Leistungen erhalten allerdings nur dann, wenn sie nach dem Tode ihres Mannes den Betrieb als versicherungspflichtige Unternehmerin weiterführt. Welche Beträge fehlen später bei der Altersrente, wenn ich jetzt nicht weiter in die Alterskasse einzahle? Können sich andere Nachteile ergeben, z. B. bei der Krankenversicherung der Bäuerin oder im Bereich der Betriebsund Haushaltshilfe? 2. Ein wichtiges Entscheidungskriterium ist der Versicherungsschutz für den Fall der eigenen Erwerbsunfähigkeit. Um bei Erwerbsunfähigkeit eine Rente von der Alterskasse zu erhalten, muss man in den letzten fünf Jahren vor Eintritt der Erwerbsunfähigkeit für mindestens drei Jahre Beiträge an die Alterskasse gezahlt haben. Diese Voraussetzung erfüllen alle berufstätigen Bäuerinnen, die seit 1995 ununterbrochen in die Alterskasse eingezahlt haben. Die entscheidende Frage lautet: Geht dieser Versicherungsschutz verloren, wenn Sie sich jetzt zum 1. Januar 2001 von der Alterskasse befreien lassen? Die Antwort lautet Nein für alle Bäuerinnen, die in einem versicherungspflichtigen Arbeitsverhältnis stehen und deshalb Pflichtbeiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung abführen. Denn mit Ihren Pflichtbeiträgen zur gesetzlichen Rentenversicherung halten Sie gleichzeitig auch Ihren Erwerbsunfähigkeitsschutz in der landwirtschaftlichen Alterskasse aufrecht! Ebenso bleibt Ihr EU-Schutz bestehen, wenn Sie hauptberuflich einer selbstständigen außerlandwirtschaftlichen Erwerbstätigkeit nachgehen. Nur im Ausnahmefall wenn eine selbstständige Tätigkeit lediglich nebenberuflich ausgeübt wird hätte eine Befreiung von der Alterskasse zur Folge, dass Ihr bisher vorhandener Schutz für den Fall der Erwerbsunfähigkeit nach zwei Jahren auslaufen würde. Folgen der Befreiung Wie sich der EU-Schutz für eine berufstätige Bäuerin bei einem Ausscheiden aus der Alterskasse verändert, zeigen wir an einem Beispiel auf: Die 45-jährige Bäuerin Paula G. ist seit zehn Jahren bei der örtlichen Volksbank teilzeitbeschäftigt und verdient monatlich DM brutto. Davon werden Pflichtbeiträge an die gesetzliche Rentenversicherung abgeführt. In der Alterskasse werden ihr aus der Beitragszeit des Ehemannes 15 Jahre zugesplittet. Sie selbst hat bisher sechs Jahre lang eigene Beiträge in die Alterskasse eingezahlt (1995 Ende 2000). Lässt sich die Bäuerin jetzt von der Alterskasse befreien, bleibt der bisher aufgebaute EU-Schutz trotzdem voll erhalten. Er wächst zwar nicht weiter, geht ihr infolge der Pflichtbeiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung aber auch nicht verloren. Sollte die Bäuerin einmal erwerbsunfähig werden, hätte sie sogar Anspruch auf zwei Renten eine von der gesetzlichen Rentenversicherung und eine von der Alterskasse, die auf dem heute erreichten Niveau eingefroren wäre. Dabei ist jedoch folgendes zu beachten: Wer vor dem 60. Lebensjahr erwerbsunfähig wird, bekommt seine EU-Rente durch so genannte Zurechnungszeiten aufgestockt. Wenn aber zwei EU-Renten zusammentreffen eine von der BfA, eine von der Alterskasse gilt die Besserstellung nur für die BfA-Rente, sofern bei Eintritt der Erwerbsunfähigkeit die Befreiung von der Alterskasse länger als zwei Jahre zurückliegt. Die Alterskassen- Rente fällt dann entsprechend niedriger aus. Was das praktisch bedeutet, zeigen die folgenden Berechnungen:

4 In der Krankenversicherung entstehen durch die Befreiung von der Alterskasse auch später in der Regel keine Nachteile. Foto: Archiv Wir unterstellen, dass sich die 45-jährige Bäuerin Paula G. zum von der Versicherungspflicht in der Alterskasse befreien lässt. Welche Konsequenzen hat dies nun, wenn sie kurze Zeit später, also bereits Anfang 2001, voll erwerbsgemindert würde; oder wenn der Ernstfall (volle Erwerbsminderung) in zehn Jahren eintreten würde? Im ersten Fall hätte die Bäuerin einen Anspruch auf Erwerbsminderungsrente in Höhe von 680 DM/Monat von der Alterskasse. Dieser relativ hohe Betrag ergibt sich durch die Zurechnungszeiten, da die Befreiung noch keine zwei Jahre zurückliegt. Tritt die volle Erwerbsminderung erst in zehn Jahren ein, kann die Bäuerin von der Alterskasse nicht mit einer höheren Rente als heute rechnen. Denn sie zahlt ja keine weiteren Beiträge ein. Unter dem Strich fällt die Rente sogar deutlich geringer aus. Denn ab 2001 gelten für Erwerbsminderungsrenten neue Kürzungsvorschriften (s. top agrar 11/2000, Seite 42). Außerdem werden bei der Alterskasse in diesem Fall keine Zurechnungszeiten mehr berücksichtigt, sondern nur noch bei der BfA. Bei gleichzeitigem Bezug einer Erwerbsminderungsrente der BfA verringert sich dadurch die Alterskassen-Rente auf nur noch 420 DM/Monat. Umso interessanter ist die Frage, wie das Ergebnis aussieht, wenn die Bäuerin sich nicht von der Alterskasse befreien lässt, sondern weiter Beiträge zahlt und dann in zehn Jahren die volle Erwerbsminderung eintritt. Ergebnis: Auf der Basis der heutigen Rentenwerte ergibt sich dann einschließlich der Zurechnungszeiten eine Alterskassen-Rente von ca. 710 DM/Monat. Das wären knapp 300 DM/Monat mehr als bei einer Befreiung. Oder anders ausgedrückt: Durch Weiterentrichtung der Alterskassen-Beiträge für zehn Jahre hätte sich der Erwerbsminderungsschutz für die Bäuerin um ca. 300 DM/Monat erhöht. Fazit: Bisheriger EU-Schutz bleibt erhalten Wir halten fest: Wenn Sie als berufstätige Bäuerin in einem Arbeitsverhältnis stehen, sorgen die Pflichtbeiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung dafür, dass Sie trotz einer Befreiung Ihren bisher erworbenen Anspruch auf Erwerbsminderungsrente von der Alterskasse nicht verlieren! Dieser wird lediglich auf dem heutigen Niveau eingefroren, allerdings unter Wegfall der Zurechnungszeiten nach Ablauf von zwei Jahren. Da Sie nach einer Befreiung aber keine weiteren Beiträge in die Alterskasse mehr einzahlen, wächst dort Ihre Absicherung für den Fall der Erwerbsminderung auch nicht mehr. Faustregel: Jedes volle Beitragsjahr würde Ihre Erwerbsminderungsrente in der Alterskasse um 20 bis gut 22 DM/Monat verbessern. Das Keine Nachteile bei der Krankenkasse Bäuerinnen, die einer außerlandwirtschaftlichen Berufstätigkeit nachgehen, sind in der Regel nicht bei der LKK versichert, sondern in einer anderen gesetzlichen Krankenversicherung. Diese Versicherungspflicht bleibt unverändert bestehen, wenn sich die Bäuerin jetzt von der Alterskasse befreien lässt. Ähnliches gilt bei einer Befreiung wegen der Erzielung eigenen Einkommens aus einer selbständigen Tätigkeit. Die Einkommensgrenze für die Befreiung liegt bei 640 DM monatlich (neue Bundesländer derzeit 520 DM, im nächsten Jahr 540 DM). Wer ein entsprechendes Einkommen erzielt, ist nicht mehr durch den Ehegatten familienversichert, sondern muss sich privat krankenversichern oder freiwilliges Mitglied einer gesetzlichen Krankenkasse werden. Die Befreiung von der Alterskasse ändert daran nichts. Das Problem: Wer freiwillig oder privat krankenversichert ist, zahlt im Alter ein relativ hohen Krankenkassen- Beitrag im Vergleich zu den Rentnern, die bei einer gesetzlichen Krankenkasse pflichtversichert sind. Manche Bäuerinnen befürchten deshalb, dass sie später als Rentnerin höhere Krankenkassenbeiträge zahlen müssen, wenn sie sich jetzt von der Alterskasse befreien lassen. Dies ist jedoch in der Regel nicht der Fall. Denn eine Befreiung von der Alterskasse ist grundsätzlich nur zu empfehlen, wenn die Bäuerin die 15-jährige Wartezeit für eine spätere Altersrente von der Alterskasse bereits erfüllt oder noch rechtzeitig vor Rentenbeginn erfüllen wird. Trotz der Befreiung wird die Bäuerin dann später auch eine Altersrente von der Alterskasse erhalten. Als Alterskassen-Rentnerin wird sie dann aber wieder bei der landwirtschaftlichen Krankenkasse pflichtversichert sein und dort von den relativ günstigen Beiträgen profitieren. War die Bäuerin bis zu ihrer Rente wegen einer Beschäftigung Pflichtmitglied einer außerlandwirtschaftlichen Krankenkasse, bleibt sie dort mit günstigem Beitrag auch als Rentnerin pflichtversichert. Daran ändert auch eine jetzige Befreiung von der Alterskasse nichts. ist die Lücke, die entsteht, wenn Sie sich jetzt befreien lassen. Prüfen Sie also, ob Sie diese Lücke verschmerzen können. Das könnte z.b. dann der Fall sein, wenn Ihr außerlandwirtschaftliches Einkommen relativ hoch top agrar 12/

5 top Versicherungen Wichtig: Die hier gewählte private Rentenversicherung beinhaltet für die Bäuerin eine garantierte Jahresrente in Höhe von DM für den Fall der Erwerbsunfähigkeit. Diese ist durchaus mit dem EU-Schutz der Alterskasse vergleichbar! Zwar sollte man die Mitgliedschaft in der Alterskasse nie unter reinen Renditeaspekten betrachten, weil diese neben einer Altersrente eben auch Schutz bei Erwerbsunfähigkeit, für die Hinterbliebenen usw. bietet. Trotzdem fragen sich insbesondere Bäuerinnen, die noch einen Zuschuss zu ihrem Alterskassen-Beitrag erhalten, ob sich das Weitermachen in dieist, Sie schon seit vielen Jahren in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen und deshalb in diesem System bereits einen relativ hohen Erwerbsminderungsschutz aufgebaut haben. Zeigt sich bei der Überprüfung, dass Ihr Versicherungsschutz für den Fall der Erwerbsminderung zu gering ist, haben 3. Sie zwei Optionen: Sie entscheiden sich, weiter parallel zu fahren. Das hieße: Keine Befreiung von der Alterskasse. Oder Sie prüfen, ob Sie Ihren EU- Schutz nicht durch private Vorsorge günstiger aufstocken können. Darüber mehr im nächsten Abschnitt. Welche Lücke entsteht bei der Altersversorgung? Private Vorsorge kann vor allem für jüngere berufstätige Bäuerinnen eine Alternative sein. Foto: Tovornik liche Altersrente von ca. 560 DM erhalten, wenn man die heutigen Rentenwerte zugrunde legt. Das ist aber nicht realistisch. Denn die gesetzlichen Renten werden Jahr für Jahr um einen bestimmten Prozentsatz erhöht, weil sie sonst durch die Inflation entwertet würden. In den letzten Jahren lag die jährliche Rentenerhöhung bei etwa 1 %. Wenn wir mit diesem Prozentsatz weiterrechnen, ergibt sich bei der Alterskasse in 25 Jahren statt 560 DM ein monatlicher Rentenanspruch in Höhe von 814 DM. Wie die letzte Spalte der Übersicht zeigt, würde ein private Rentenversicherung der Bäuerin aber noch über 250 DM mehr an monatlicher Rente bringen. Dabei ist unterstellt, dass die heute 40-jährige berufstätige Bäuerin zum 1. Januar 2001 aus der Alterskasse ausscheidet und dann 25 Jahre lang den heutigen Monatsbeitrag von 342 DM in eine private Rentenversicherung einzahlt. Dann könnte sie nach 25 Jahren mit einer monatlichen Rente von ca DM rechnen. Diese Summe ergibt sich aus der garantierten Rente plus der so genannten Überschussund Gewinnanteile. Diese werden auf der Basis der heutigen Verzinsung errechnet, sind aber nicht garantiert. Das bedeutet: Die tatsächliche Rente könnte höher ausfallen, aber auch geringer als angegeben. Die meisten Bäuerinnen sehen ihre Mitgliedschaft in der Alterskasse vor allem unter dem Gesichtspunkt der späteren Altersvorsorge. Für die berufstätigen Bäuerinnen, um die es hier geht, stellen sich deshalb folgende Fragen: Wie viel an späterer Altersrente geht mir verloren, wenn ich mich jetzt befreien lasse? Kann ich diese Rentenlücke verschmerzen, weil die Altersvorsorge durch die Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung hoch genug ist? Oder ist es sinnvoll, nach einer Befreiung von der Alterskasse das eingesparte Geld gezielt in private Altersvorsorge zu investieren? Jedes Beitragsjahr in der Alterskasse erhöht die spätere Altersrente um gut 22 DM pro Monat (nach heutigen Rentenwerten). Wenn Sie sich jetzt befreien lassen, fehlen Ihnen also nach 10 Jahren über 220 DM und nach 20 Jahren über 440 DM/Monat als Altersvorsorge. Überlegen Sie, ob Sie diese Lücke verkraften können. 36 top agrar 12/2000 Wenn nicht wenn Sie also noch etwas für Ihre Altersvorsorge tun müssen stellt sich die Frage: Weitermachen in der Alterskasse, oder die private Vorsorge verstärken? Eine erste Entscheidungshilfe hierzu bietet Ihnen unsere Übersicht 1. Nehmen wir als Beispiel eine berufstätige Bäuerin, die heute 40 Jahre alt ist. Diese müsste bis zur Rente (65. Lebensjahr) noch 25 Beitragsjahre in der landwirtschaftlichen Alterskasse zurück legen. Aus diesen 25 Beitragsjahren würde sie später eine monat- Nur mäßige Rendite Übersicht 1: Alterskasse und private Rentenversicherung im Vergleich Alter der Beitragsjahre Monatsbeitrag Ergibt Monatsrente bei Erreichen des 65. Lebensjahres Bäuerin heute bis zur Rente in DM 1) Alterskasse Private nach heutigem bei 1 % Erhö- Rentenversicherung Rentenwert hung pro Jahr mit EU-Schutz 2) 35 Jahre 30 Jahre 342,- 613, , ,- 40 Jahre 25 Jahre 342,- 560,- 814, ,- 45 Jahre 20 Jahre 342,- 449,- 604,- 702,- 1) Derzeitiger Monatsbeitrag in der Alterskasse (ohne Beitragszuschuss; alte Bundesländer). 2) Einschließlich der Überschuss- und Gewinnanteile, die sich auf der Basis der heutigen Verzinsung ergeben, aber nicht garantiert sind. Die Privatrente beinhaltet eine garantierte Jahresrente von DM für den Fall der Erwerbsunfähigkeit. Es handelt sich um ein konkretes Tarifbeispiel.

6 top Steuern Übersicht 2: Alterskassen-Rendite mit und ohne Beitragszuschuss Alter der Beitragsjahre Rendite bei einem Monatsbeitrag von Bäuerin heute bis zur Rente 342 DM 233 DM 137 DM 35 Jahre 30 Jahre 1,46 % 3,41 % 4,22 % 40 Jahre 25 Jahre 1,84 % 3,72 % 4,69 % 45 Jahre 20 Jahre 2,03 % 3,99 % 5,01 % Berechnungen: J. Reimann, LK Westfalen-Lippe Welche Fristen Sie einhalten müssen, um sich noch die höhere Abschreibung zu sichern, erläutert Steuerberater Walter Stalbold, Münster. sem Fall nicht doch lohnt. Die Antwort gibt unsere Übersicht 2. Bei dieser Berechnung haben wir unterstellt, dass die Bäuerin mit 65 Jahren in Rente geht und dann ihre Alterskassen-Rente solange bezieht, wie es der durchschnittlichen Lebenserwartung entspricht. Außerdem sind wir davon ausgegangen, dass die Alterskassen-Beiträge künftig im Durchschnitt um 1,5 % pro Jahr angehoben werden, während die Renten selbst im Schnitt nur um 1 % jährlich steigen. Ergebnis: Wenn die berufstätige Bäuerin noch 20, 25 oder sogar 30 Jahre den vollen Alterskassen-Beitrag (ohne Zuschuss) zahlen muss, erwirtschaftet sie über die anschließende Rentenzahlung nur eine mäßige Rendite zwischen knapp 1,5 % und 2 %. Verringert sich der Alterskassen-Beitrag durch den staatlichen Zuschuss auf 233 DM bzw. 137 DM, klettern die Renditen immerhin bis auf knapp 4 % bzw. 5 %. Gerade bei den berufstätigen Bäuerinnen erhalten aber viele keinen oder nur noch einen geringen Zuschuss. Das Resümee: Unter Renditeaspekten ist private Altersvorsorge häufig günstiger als der Verbleib in der Alterskasse. Die Alternative kann z.b. eine private Renten- oder Kapitallebensversicherung sein. Aber auch ein Vermögensaufbau mit fest verzinslichen Wertpapieren, über Investmentfonds usw. bietet bestimmte Vorteile. Auf diese Fragen wird top agrar demnächst näher eingehen. Für oder gegen Alterskasse entscheiden? Für die meisten betroffenen Bäuerinnen gilt: Die bisher erworbenen Rentenansprüche gehen bei einer Befreiung von der Alterskasse nicht verloren. Sie bleiben als wichtiger Baustein der persönlichen Vorsorge erhalten. Allerdings wird die Absicherung auf dem heutigen Niveau eingefroren, wenn Sie keine weiteren Beiträge in die Alterkasse mehr einzahlen. Nicht jede Bäuerin kann sich die dadurch entstehende Lücke leisten. Dann sollte sie abwägen, ob sie weiter in der Alterskasse bleibt oder verstärkt auf private Vorsorge setzt. Für die Alterskasse könnte sprechen, dass sie eine gesetzliche Vorsorge mit staatlicher Garantie bietet. Viele der betroffenen Bäuerinnen werden sich aber wohl anders entscheiden: Gesetzliche Vorsorge weiter über die Rentenversicherung. Dafür Befreiung von der Alterskasse und die eingesparten Beiträge (ganz oder teilweise) in private Vorsorge investieren. Hinzu kommt: Eine Befreiung von der Alterskasse ist ja nicht endgültig und unwiderruflich. Sie gilt nur solange, wie die Bäuerin berufs- bzw. erwerbstätig ist und die Einkommensgrenzen überschreitet. Endet die Berufstätigkeit, lebt die Versicherungspflicht in der Alterskasse sofort wieder auf. Mit einem Bein bleibt die Bäuerin also immer in der gesetzlichen Vorsorge (BfA oder Alterskasse) versichert. Unsere Berechnungen führen zu folgenden Empfehlungen: j Über einen Verbleib in der Alterskasse sollten Bäuerinnen nachdenken die außerlandwirtschaftlich nur relativ geringe Einkünfte erzielen, so dass ihre Absicherung über die gesetzliche Rentenversicherung entsprechend gering ist; die noch Lücken bei ihrem Erwerbsunfähigkeits-Schutz haben, diese aber privat kaum noch schließen können, weil sie z. B. gesundheitlich schon angeschlagen sind; die einen mehr oder weniger hohen Zuschuss zu ihren Alterskassen-Beiträgen erhalten und damit rechnen, dass dies auch in den nächsten Jahren der Fall sein wird. j Eher für eine Befreiung von der Alterskasse werden sich berufstätige Bäuerinnen entscheiden die ein relativ hohes außerlandwirtschaftliches Einkommen erzielen und deshalb über die gesetzliche Rentenversicherung bereits gut abgesichert sind; die davon ausgehen, dass sie nicht nur vorübergehend, sondern langfristig berufstätig bleiben werden; die noch jünger sind und deshalb günstige Möglichkeiten der privaten Vorsorge besitzen; die keinen Zuschuss erhalten und deshalb den vollen Alterskassen-Beitrag von derzeit 342 DM/Monat entrichten müssen. Ï top agrar: Zum 1. Januar 2001 verschlechtert sich die degressive AfA von bisher 30 % auf höchstens 20 %. Wie kann man sich beim Schlepper- oder Maschinenkauf noch die höhere Abschreibung sichern? Stalbold: Der neue Schlepper oder die Maschine muss bis spätestens an den Käufer ausgeliefert sein. Dann gilt noch der bisherige Höchstsatz von 30 %. Der Landwirt muss also noch vor dem 1. Januar 2001 über den Schlepper oder die Maschine in seinem Betrieb verfügen können. Ï top agrar: Es genügt nicht, wenn die Maschine noch in diesem Jahr beim Händler bestellt oder angezahlt wird? Stalbold:: Nein! Selbst wenn Sie in diesem Jahr noch den vollen Kaufpreis an den Händler zahlen, die Maschine aber erst nach dem ausgeliefert wird, gilt bereits der neue, niedrigere Abschreibungssatz. Umgekehrt: Wird der Schlepper oder die Maschine noch dieses Jahr geliefert, spielt es keine Rolle, wann der Kaufpreis bezahlt wird. Selbst wenn Sie die Rechnung des Händlers komplett erst im nächsten Jahr begleichen, können Sie noch die 30 %ige degressive AfA nutzen. Dies gilt nicht nur für buchführende Landwirte, sondern auch für Landwirte mit Einnahme-Überschussrechnung, für die ansonsten ja das Zu- und Abflussprinzip maßgebend ist. Ï top agrar: Wenn es knapp wird mit den Fristen wie kann ich dem Fiskus später (z. B. bei einer Betriebsprüfung) beweisen, dass der Schlepper oder die Maschine noch rechtzeitig geliefert wurde? Stalbold: Bei Maschinen und Geräten, die nicht zulassungspflichtig sind, ist der Lieferschein mit dem entsprechenden Datum ein wichtiges Dokument. Oder die Rechnung, aus der das Auslieferungsdatum ersichtlich ist. Bei Schleppern und selbstfahrenden Maschinen, die zulassungspflichtig sind, spielt der Zeitpunkt der Zulassung eine wichtige Rolle. Regelmäßig wird z. B. ein neuer Schlepper durch den Lieferanten im Namen und für Rechnung des Land- 38 top agrar 12/2000

7 Abschreibung: Jetzt sputen beim Maschinenkauf! wirts zugelassen und erst als zugelassene Maschine durch Straßenbenutzung ausgeliefert. Damit ist ein eindeutiges Dokument geschaffen, dass die Maschine bereits vor dem 1. Januar 2001 ausgeliefert wurde. Vorsicht: Wird die Zulassung z. B. erst im Januar 2001 vorgenommen, fordert der Fiskus erhöhte Nachweise, wenn der Landwirt angibt, die Maschine sei schon im alten Jahr ausgeliefert worden. Ï top agrar: Gilt der Stichtag 31. Dezember 2000 auch für neu angeschaffte Silos, Stalleinrichtungen, Fütterungsanlagen und andere Betriebsvorrichtungen? Stalbold: Bei solchen Betriebsvorrichtungen, die noch montiert werden müssen, genügt es nicht, wenn nur die Lieferung bis zum erfolgt. Hier muss auch die Montage vor dem Jahreswechsel beendet sein, damit Sie noch die 30 %ige degressive AfA in Anspruch nehmen können. Denn die steuerlich maßgebliche Anschaffung ist hier erst mit der Montage abgeschlossen! Ï top agrar: Wie weist man denn dem Fiskus nach, ob die Montage noch vor oder erst nach dem Jahreswechsel erfolgt ist? Stalbold: Klar ist der Fall, wenn z. B. aus der Rechnung der Lieferfirma hervorgeht, dass die Montage erst im Januar 2001 abgeschlossen wurde. Dann beträgt die degressive AfA nur noch höchstens 20%. Dazu genügt es sogar schon, wenn aus der Rechnung des Elektrikers hervorgeht, dass der endgültige Elektroanschluss für die Anlage erst im Januar erstellt wurde. Häufig werden die neuen Betriebsvorrichtungen aber durch den Landwirt selbst montiert. Dann reicht es aus, wenn die Lieferung laut Lieferschein oder Rechnung z. B. im November oder Dezember erfolgte und der Landwirt glaubhaft machen kann, dass die Selbstmontage ebenfalls vor dem 1. Januar 2001 abgeschlossen war! Ï top agrar: Für neue Schlepper verschlechtert sich ab 1. Januar 2001 auch die lineare Abschreibung, und zwar von bisher 12,5 % auf möglicherweise nur noch 8 1 /3 % pro Jahr, weil der Abschreibungszeitraum von 8 auf 12 Jahre verlängert werden soll. Wie kann man jetzt noch reagieren? Stalbold: Hier gilt das gleiche wie bei der degressiven AfA: Wenn der neue Steuerberater W. Stalbold Entscheidend ist nicht die Bestellung, auch nicht die Bezahlung, sondern die Lieferung der Maschine! Schlepper noch vor dem 1. Januar 2001 geliefert wird, können Sie ihn noch wie bisher mit 12,5 % pro Jahr linear abschreiben. Fest steht: Eine Verlängerung der Abschreibung auf 12 Jahre widerspricht in vielen Betrieben der tatsächlichen Nutzungsdauer der Maschinen. Sie würde außerdem dazu führen, dass die degressive AfA für Schlepper ab 2001 nicht 20 %, sondern tatsächlich nur noch 16 2 /3 % betragen würde. Denn die degressive AfA darf maximal das zweifache der linearen AfA betragen. Ï top agrar: Ist man denn zwingend an die neue, amtliche AfA-Tabelle gebunden? Stalbold: Nein, dabei handelt es sich lediglich um eine Vereinfachungsregelung. Jeder Landwirt ist berechtigt, dem Fiskus nachzuweisen, dass in seinem Betrieb die Schlepper kürzer genutzt bzw. schneller verbraucht werden. Dann kann er seine Schlepper auch schneller abschreiben. Beispiel: Ein Betrieb setzt seine neuen Schlepper jeweils nach fünf Jahren um. Wir unterstellen, dass der Verkaufserlös dann tatsächlich nur noch dem Buchwert entspricht. Dann wäre damit eine betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer von fünf Jahren glaubhaft gemacht. Der Betrieb könnte seine Schlepper innerhalb von fünf Jahren steuerlich abschreiben, also mit 20 % pro Jahr. Häufig liegt aber der erzielbare Restwert noch über dem steuerlichen Buchwert. In Höhe der Differenz verlängert sich dann die steuerlich maßgebliche Nutzungsdauer. Ï top agrar: Gibt es noch eine andere Alternative? Stalbold: Ja, die so genannte Leistungs- AfA, mit der man sich jetzt wieder stärker befassen sollte. Beispiel: Die gesamte Nutzungsdauer eines Schleppers betrage Betriebsstunden. Davon entfallen auf das erste Jahr. Dann könnte man diesen Schlepper bereits im Anschaffungsjahr mit 25 % abschreiben. Dazu muss man allerdings den Einsatzumfang aufzeichnen, z. B. anhand des Betriebsstundenzählers, der Reparatur- und Wartungsrechnungen usw. Übrigens: Nicht nur buchführende Betriebe können eine Leistungs-AfA geltend machen, sondern auch Landwirte mit Einnahme-Überschussrechnung. Ï top agrar: Bei Wirtschaftsgebäuden verschlechtert sich die jährliche Abschreibung ab 1. Januar 2001 von bisher 4 % auf nur noch 3 %. Was ist hier zu beachten? Stalbold: Für Betriebsgebäude, für die der Bauantrag noch in diesem Jahr gestellt wird, bleibt es bei 4 %. Bei Gebäuden, für die keine Baugenehmigung erforderlich ist, kommt es auf den Beginn der Herstellungsarbeiten an. Wenn noch in diesem Jahr die Baugrube ausgehoben, Fundamente gegossen oder erste Baumaterialien angeliefert werden, bleibt es auch hier bei 4 % Abschreibung. Ï top agrar: Und ab 1. Januar 2001 gelten dann generell 3 %? Stalbold: Nein, denn eine jährliche AfA von 3 % unterstellt eine Nutzungsdauer des Gebäudes von 33 1 /3 Jahren. Aber gerade bei vielen landwirtschaftlichen Gebäuden ist die tatsächliche Nutzungsdauer erheblich kürzer, z. B. 25 Jahre. Wenn man dies der Finanzverwaltung nachweist bzw. glaubhaft macht, wird sie auch weiterhin 4 % jährliche Abschreibung akzeptieren. Das Interview führte top agrar-redakteur Heinz-Günter Topüth. top agrar 12/

Ab 2012 wird das Rentenalter schrittweise von 65 auf 67 Jahre steigen. Die Deutsche Rentenversicherung erklärt, was Ruheständler erwartet.

Ab 2012 wird das Rentenalter schrittweise von 65 auf 67 Jahre steigen. Die Deutsche Rentenversicherung erklärt, was Ruheständler erwartet. Rente mit 67 was sich ändert Fragen und Antworten Ab 2012 wird das Rentenalter schrittweise von 65 auf 67 Jahre steigen. Die Deutsche Rentenversicherung erklärt, was Ruheständler erwartet. Wann kann ich

Mehr

Lineargleichungssysteme: Additions-/ Subtraktionsverfahren

Lineargleichungssysteme: Additions-/ Subtraktionsverfahren Lineargleichungssysteme: Additions-/ Subtraktionsverfahren W. Kippels 22. Februar 2014 Inhaltsverzeichnis 1 Einleitung 2 2 Lineargleichungssysteme zweiten Grades 2 3 Lineargleichungssysteme höheren als

Mehr

Vorstand Sozialpolitik. Anerkennung von Erziehungszeiten. Mütterrente. www.igmetall.de

Vorstand Sozialpolitik. Anerkennung von Erziehungszeiten. Mütterrente. www.igmetall.de Vorstand Sozialpolitik Anerkennung von Erziehungszeiten Mütterrente www.igmetall.de Liebe Kollegin, lieber Kollege, ab dem 1. Juli 2014 gibt es die sogenannte Mütterrente. Sie ist ein Schritt in die richtige

Mehr

Änderungen in der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung ab 1. Januar 2015.

Änderungen in der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung ab 1. Januar 2015. Änderungen in der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung ab 1. Januar 2015. In der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung sind zum 1. Januar 2015 einige Änderungen in Kraft getreten. Neu ist

Mehr

Beschäftigung von Rentnern

Beschäftigung von Rentnern Beschäftigung von Rentnern 30500 0/206 V Inhalt: Firmenkundenservice Inhalt. Allgemeines... 2. Geringfügige Beschäftigung... 3. Altersgrenze und Altersrente... 3. Krankenversicherung... 3.2 Rentenversicherung...

Mehr

Familienversicherung. Voraussetzungen für die beitragsfreie Familienversicherung 2015.

Familienversicherung. Voraussetzungen für die beitragsfreie Familienversicherung 2015. Familienversicherung Voraussetzungen für die beitragsfreie Familienversicherung 2015. Sehr geehrte Versicherte, sehr geehrter Versicherter, die Familie gibt ein besonderes Gefühl von Schutz und Geborgenheit.

Mehr

Rentenbesteuerung: Wen betrifft es?

Rentenbesteuerung: Wen betrifft es? Rentenbesteuerung: Wen betrifft es? Die wichtigsten Fragen und Antworten zum Alterseinkünftegesetz Für schätzungsweise jeden vierten der 20 Millionen deutschen Rentner wird es höchste Zeit. Er muss eine

Mehr

Was ist neu bei der Rente? Informationen zum Rentenpaket 2014. Alois Karl, MdB Wahlkreisabgeordneter für Amberg-Sulzbach-Neumarkt

Was ist neu bei der Rente? Informationen zum Rentenpaket 2014. Alois Karl, MdB Wahlkreisabgeordneter für Amberg-Sulzbach-Neumarkt Was ist neu bei der Rente? Informationen zum Rentenpaket 2014 Alois Karl, MdB Wahlkreisabgeordneter für Amberg-Sulzbach-Neumarkt Das Rentenpaket das ist drin 1. Maßnahme 2. Maßnahme 3. Maßnahme 4. Maßnahme

Mehr

Anlage R: Speziell für Rentner

Anlage R: Speziell für Rentner 73 Anlage R: Speziell für Rentner Renten sind grundsätzlich steuerpflichtig. Ausnahmen bestätigen aber die Regel: Hier sind das zum Beispiel gesetzliche Unfallrenten oder Kriegs- und Wehrdienstbeschädigtenrenten.

Mehr

Das große ElterngeldPlus 1x1. Alles über das ElterngeldPlus. Wer kann ElterngeldPlus beantragen? ElterngeldPlus verstehen ein paar einleitende Fakten

Das große ElterngeldPlus 1x1. Alles über das ElterngeldPlus. Wer kann ElterngeldPlus beantragen? ElterngeldPlus verstehen ein paar einleitende Fakten Das große x -4 Alles über das Wer kann beantragen? Generell kann jeder beantragen! Eltern (Mütter UND Väter), die schon während ihrer Elternzeit wieder in Teilzeit arbeiten möchten. Eltern, die während

Mehr

Erwerbsminderungsrente

Erwerbsminderungsrente Vorstand Sozialpolitik Verbesserungen für Erwerbsgeminderte Erwerbsminderungsrente www.igmetall.de Liebe Kollegin, lieber Kollege, seit dem 1. Juli 2014 ist es zu einer finanziellen Verbesserung bei der

Mehr

Schön, dass ich jetzt gut

Schön, dass ich jetzt gut Schön, dass ich jetzt gut versorgt werde. Und später? Unsere private Pflegezusatzversicherung ermöglicht im Pflegefall eine optimale Betreuung. Solange es geht sogar zu Hause und das schon für monatlich.*

Mehr

Rentenreform ab 1. Januar 2001. Am 16. November 2000 hat der Deutsche. Bundestag die Streichung der bisherigen Berufsund

Rentenreform ab 1. Januar 2001. Am 16. November 2000 hat der Deutsche. Bundestag die Streichung der bisherigen Berufsund Am 16. November 2000 hat der Deutsche Bundestag die Streichung der bisherigen Berufsund Erwerbsunfähigkeitsrente beschlossen Damit wurde die bereits zum 1. Januar 1999 geplante Änderung, insbesondere die

Mehr

Beck-Wirtschaftsberater: Die gesetzlichen Renten. Ihr Wegweiser durch das Rentenlabyrinth. Von Wilfried Hauptmann. Stand: 1.12.

Beck-Wirtschaftsberater: Die gesetzlichen Renten. Ihr Wegweiser durch das Rentenlabyrinth. Von Wilfried Hauptmann. Stand: 1.12. Beck-Wirtschaftsberater: Die gesetzlichen Renten Ihr Wegweiser durch das Rentenlabyrinth Von Wilfried Hauptmann Stand: 1.12.1993 Deutscher Taschenbuch Verlag I. Kapitel i Was muß ich wissen, wenn ich Versicherter

Mehr

Swiss Life Vorsorge-Know-how

Swiss Life Vorsorge-Know-how Swiss Life Vorsorge-Know-how Thema des Monats: Sofortrente Inhalt: Sofortrente, Ansparrente Gemeinsamkeiten und Unterschiede. Sofortrente nach Maß Verschiedene Gestaltungsmöglichkeiten. Sofortrente und

Mehr

Krankenversicherung Spezial

Krankenversicherung Spezial Krankenversicherung Spezial Änderungen 2011 Wer kann sich privat versichern? Wieder einmal wurden die Gesetze zur Pflichtversicherung geändert. Bis zum letzten Jahr konnten sich Angestellte nur dann privat

Mehr

Rentenund. Versorgungslücke

Rentenund. Versorgungslücke Rentenund Versorgungslücke Düsseldorf, Januar 2004 Renten- und Versorgungslücke 1 Renten- und Versorgungslücke Eine zusätzliche finanzielle Absicherung für die Zeit nach der Erwerbstätigkeit wird dringend

Mehr

Persönliche Zukunftsplanung mit Menschen, denen nicht zugetraut wird, dass sie für sich selbst sprechen können Von Susanne Göbel und Josef Ströbl

Persönliche Zukunftsplanung mit Menschen, denen nicht zugetraut wird, dass sie für sich selbst sprechen können Von Susanne Göbel und Josef Ströbl Persönliche Zukunftsplanung mit Menschen, denen nicht zugetraut Von Susanne Göbel und Josef Ströbl Die Ideen der Persönlichen Zukunftsplanung stammen aus Nordamerika. Dort werden Zukunftsplanungen schon

Mehr

Haufe TaschenGuide 161. Eher in Rente. So geht's. Bearbeitet von Andreas Koehler

Haufe TaschenGuide 161. Eher in Rente. So geht's. Bearbeitet von Andreas Koehler Haufe TaschenGuide 161 Eher in Rente So geht's Bearbeitet von Andreas Koehler 2. Auflage 2009 2009. Taschenbuch. 128 S. Paperback ISBN 978 3 448 09686 6 Recht > Rechtswissenschaft, Nachbarbereiche, sonstige

Mehr

Wichtiges Thema: Ihre private Rente und der viel zu wenig beachtete - Rentenfaktor

Wichtiges Thema: Ihre private Rente und der viel zu wenig beachtete - Rentenfaktor Wichtiges Thema: Ihre private Rente und der viel zu wenig beachtete - Rentenfaktor Ihre private Gesamtrente setzt sich zusammen aus der garantierten Rente und der Rente, die sich aus den über die Garantieverzinsung

Mehr

Die Renteninformation Alles klar! Oder doch nicht?

Die Renteninformation Alles klar! Oder doch nicht? Die Renteninformation Alles klar! Oder doch nicht? Veröffentlichung von Ulrich Watermann Schmitzbüchel 32a D 51491 Overath Tel: 02204 / 768733 Fax: 02204 / 768845 Mail: uw@watermann vorsorgekonzepte.de

Mehr

MERKBLATT Zuschuss zu den Versicherungsbeiträgen der Kranken- und Pflegeversicherung zur Vermeidung von Hilfebedürftigkeit ( 26 SGB II)

MERKBLATT Zuschuss zu den Versicherungsbeiträgen der Kranken- und Pflegeversicherung zur Vermeidung von Hilfebedürftigkeit ( 26 SGB II) MERKBLATT Zuschuss zu den Versicherungsbeiträgen der Kranken- und Pflegeversicherung zur Vermeidung von Hilfebedürftigkeit ( 26 SGB II) Wer bekommt den Zuschuss? Überschreitet Ihr anzurechnendes Einkommen

Mehr

Individuelle Beratung für Generationen seit Generationen.

Individuelle Beratung für Generationen seit Generationen. Die lebenslange Zusatzrente! Individuelle Beratung für Generationen seit Generationen. Sparkassen-VorsorgePlus Geschenkt: 9OO für M IA + EMMA + SOPHIA Der solide Sparplan für eine lebenslange Zusatzrente

Mehr

AktivRENTE und AktivLEBEN

AktivRENTE und AktivLEBEN Flexibel für Ihr Alter AktivRENTE und AktivLEBEN klassische Renten- und Lebensversicherung Sicher wissen Sie, dass wir in Deutschland ein großes Renten-Problem haben! Und was ist, wenn Ihnen plötzlich

Mehr

Mehr Ertrag für Ihre Rente Klassisch sicher Chance auf mehr

Mehr Ertrag für Ihre Rente Klassisch sicher Chance auf mehr Mehr Ertrag für Ihre Rente Klassisch sicher Chance auf mehr Klassik modern klassisch sicher, Chance auf mehr Das Thema Altersvorsorge ist für uns alle wichtig. Denn um den Lebensstandard im Alter zu halten,

Mehr

GENERATION BASIC PLUS STEUERN SPAREN MIT RENDITECHANCEN

GENERATION BASIC PLUS STEUERN SPAREN MIT RENDITECHANCEN GENERATION BASIC PLUS STEUERN SPAREN MIT RENDITECHANCEN NEHMEN SIE IHRE ALTERSVORSORGE SELBST IN DIE HAND denn für einen finanziell unabhängigen und sorgenfreien Lebensabend ist Eigeninitiative gefragt!

Mehr

Eigentlich müssten wir SV FondsRente so schreiben: SV FondsRendite.

Eigentlich müssten wir SV FondsRente so schreiben: SV FondsRendite. S V F O N D S R E N T E Eigentlich müssten wir SV FondsRente so schreiben: SV FondsRendite. Was auch passiert: Sparkassen-Finanzgruppe www.sparkassenversicherung.de Für alle, die Ihre Altersversorgung

Mehr

ikk-classic.de Gesetzliches Krankengeld für Selbstständige Kein Zusatzbeitrag 2010 Da fühl ich mich gut.

ikk-classic.de Gesetzliches Krankengeld für Selbstständige Kein Zusatzbeitrag 2010 Da fühl ich mich gut. ikk-classic.de Gesetzliches Krankengeld für Selbstständige Kein Zusatzbeitrag 2010 Da fühl ich mich gut. 2 Informationen Gesetzliches Krankengeld für Selbstständige Selbstständige haben die Möglichkeit,

Mehr

Themenschwerpunkt Sofortrente

Themenschwerpunkt Sofortrente Themenschwerpunkt Sofortrente Inhalt: Sofortrente, Ansparrente Gemeinsamkeiten und Unterschiede. Sofortrente nach Maß Verschiedene Gestaltungsmöglichkeiten. Sofortrente und Steuern Über die Besteuerung

Mehr

Herzlich Willkommen. zur. Präsentation unseres Programms. Existenzgründung mit Start-Unterstützung. EPC Euro Personal Consulting Ltd.

Herzlich Willkommen. zur. Präsentation unseres Programms. Existenzgründung mit Start-Unterstützung. EPC Euro Personal Consulting Ltd. Euro Personal Consulting Ltd. Herzlich Willkommen zur Präsentation unseres Programms Existenzgründung mit Start-Unterstützung EPC Euro Personal Consulting Ltd. Existenzgründung mit Start-Unterstützung

Mehr

Merkblatt Existenzgründung im Nebenerwerb

Merkblatt Existenzgründung im Nebenerwerb Merkblatt Existenzgründung im Nebenerwerb Von Nebenerwerb wird gesprochen, wenn eine Selbstständigkeit nicht hauptberuflich, sondern neben einer zeitlich überwiegenden Tätigkeit oder während der Arbeitslosigkeit

Mehr

Mögliche Handlungsalternativen nach einer Statusprüfung

Mögliche Handlungsalternativen nach einer Statusprüfung BVW-Info zur Statusprüfung Eine mitarbeitende Ehefrau eines Handwerkers lässt den Status prüfen Frau Müller geb. am 20.02.1968 hatte in einem Handwerksbetrieb eine Lehre absolviert und sich dabei in den

Mehr

Lebensversicherung. http://www.konsument.at/cs/satellite?pagename=konsument/magazinartikel/printma... OBJEKTIV UNBESTECHLICH KEINE WERBUNG

Lebensversicherung. http://www.konsument.at/cs/satellite?pagename=konsument/magazinartikel/printma... OBJEKTIV UNBESTECHLICH KEINE WERBUNG Seite 1 von 6 OBJEKTIV UNBESTECHLICH KEINE WERBUNG Lebensversicherung Verschenken Sie kein Geld! veröffentlicht am 11.03.2011, aktualisiert am 14.03.2011 "Verschenken Sie kein Geld" ist der aktuelle Rat

Mehr

Private Rente. primos

Private Rente. primos Private Rente primos Keine Zeit verlieren Häufig wird die wichtige private Altersvorsorge auf die lange Bank geschoben. Unser Tipp: Verlieren Sie keine Zeit! Je früher Sie beginnen, umso weniger müssen

Mehr

Fragen und Antworten zur Mütterrente

Fragen und Antworten zur Mütterrente 1 von 6 12.09.2014 15:19 Home Presse Informationen der Pressestelle Medieninformationen Pressemitteilungen aktuell Fragen und Antworten zur Mütterrente Fragen und Antworten zur Mütterrente 1. Was ist die

Mehr

NEUE REGELUNG DES ZUGEWINNAUSGLEICHES BEI DER SCHEIDUNG AB 01.09.2009

NEUE REGELUNG DES ZUGEWINNAUSGLEICHES BEI DER SCHEIDUNG AB 01.09.2009 NEUE REGELUNG DES ZUGEWINNAUSGLEICHES BEI DER SCHEIDUNG AB 01.09.2009 Ab dem 01.09.2009 ändert sich nicht nur das Recht des Versorgungsausgleiches bei der Scheidung, also die Aufteilung der Altersversorgung,

Mehr

Direktversicherung. Entgeltumwandlung

Direktversicherung. Entgeltumwandlung Direktversicherung Entgeltumwandlung Betriebliche Altersvorsorge mit Zukunft Das Problem: Die Versorgungslücke im Alter wächst So funktioniert die Entgeltumwandlung in der Direktversicherung Waren es vor

Mehr

Steuerliche Gestaltungsmöglichkeiten nutzen

Steuerliche Gestaltungsmöglichkeiten nutzen Page 1 of 5 Investieren - noch im Jahr 2010 Steuerliche Gestaltungsmöglichkeiten nutzen 16. Oktober 2010 - Bis zum Jahresende hat jeder Zahnarzt noch Zeit. Bis dahin muss er sich entschieden haben, ob

Mehr

Eine Information der Knappschaft. Kranken- und Pflegeversicherung

Eine Information der Knappschaft. Kranken- und Pflegeversicherung kranken- und pflegeversicherung Eine Information der Knappschaft Kranken- und Pflegeversicherung als Student Die Kranken- und Pflegeversicherung als Student Grundsätzlich werden alle Studenten, die an

Mehr

Carsten Roth. Schritt für Schritt zur persönlich abgestimmten Geldanlage. Eine Einführung. interna. Ihr persönlicher Experte

Carsten Roth. Schritt für Schritt zur persönlich abgestimmten Geldanlage. Eine Einführung. interna. Ihr persönlicher Experte Carsten Roth Schritt für Schritt zur persönlich abgestimmten Geldanlage Eine Einführung interna Ihr persönlicher Experte Inhalt Einführung.......................................... 7 1. Weshalb sollten

Mehr

Was ist das Budget für Arbeit?

Was ist das Budget für Arbeit? 1 Was ist das Budget für Arbeit? Das Budget für Arbeit ist ein Persönliches Geld für Arbeit wenn Sie arbeiten möchten aber nicht mehr in einer Werkstatt. Das gibt es bisher nur in Nieder-Sachsen. Und in

Mehr

Arbeitsblatt Verdienstabrechnung

Arbeitsblatt Verdienstabrechnung Arbeitsblatt Verdienstabrechnung Bitte finden Sie sich in Gruppen zusammen und lesen Sie sich zunächst die Begriffe auf dem Arbeitsblatt Erklärungen zur Verdienstabrechnung durch. Sie sollten sich innerhalb

Mehr

Professionelle Seminare im Bereich MS-Office

Professionelle Seminare im Bereich MS-Office Der Name BEREICH.VERSCHIEBEN() ist etwas unglücklich gewählt. Man kann mit der Funktion Bereiche zwar verschieben, man kann Bereiche aber auch verkleinern oder vergrößern. Besser wäre es, die Funktion

Mehr

Private Altersvorsorge STAATLICH GEFÖRDERTE RENTE. Bestens vorsorgen mit FiskAL, der Riester-Rente der ALTE LEIPZIGER.

Private Altersvorsorge STAATLICH GEFÖRDERTE RENTE. Bestens vorsorgen mit FiskAL, der Riester-Rente der ALTE LEIPZIGER. Private Altersvorsorge STAATLICH GEFÖRDERTE RENTE Bestens vorsorgen mit FiskAL, der Riester-Rente der ALTE LEIPZIGER. Der Staat beteiligt sich an Ihrer Altersversorgung! Staatliche Förderung gibt es per

Mehr

Schnellstart - Checkliste

Schnellstart - Checkliste Schnellstart - Checkliste http://www.ollis-tipps.de/schnellstart-in-7-schritten/ Copyright Olaf Ebers / http://www.ollis-tipps.de/ - Alle Rechte vorbehalten - weltweit Seite 1 von 6 Einleitung Mein Name

Mehr

Sparen in Deutschland - mit Blick über die Ländergrenzen

Sparen in Deutschland - mit Blick über die Ländergrenzen Sparen in Deutschland - mit Blick über die Ländergrenzen Die wichtigsten Ergebnisse Allianz Deutschland AG, Marktforschung, September 2010 1 1 Sparverhalten allgemein 2 Gründe für das Geldsparen 3 Geldanlageformen

Mehr

Finanzierung: Übungsserie III Innenfinanzierung

Finanzierung: Übungsserie III Innenfinanzierung Thema Dokumentart Finanzierung: Übungsserie III Innenfinanzierung Lösungen Theorie im Buch "Integrale Betriebswirtschaftslehre" Teil: Kapitel: D1 Finanzmanagement 2.3 Innenfinanzierung Finanzierung: Übungsserie

Mehr

Versorgungswerk der Psychotherapeutenkammer. Nordrhein-Westfalen? Körperschaft des öffentlichen Rechts

Versorgungswerk der Psychotherapeutenkammer. Nordrhein-Westfalen? Körperschaft des öffentlichen Rechts Versorgungswerk der Psychotherapeutenkammer Körperschaft des öffentlichen Rechts PTV I. Information zu Kinderbetreuungszeiten im Versorgungswerk der Psychotherapeutenkammer Wer erhält Kinderbetreuungszeit

Mehr

Gesetz zur Beseitigung sozialer Überforderung bei Beitragsschulden in der Krankenversicherung tritt am 1. August in Kraft

Gesetz zur Beseitigung sozialer Überforderung bei Beitragsschulden in der Krankenversicherung tritt am 1. August in Kraft HAUSANSCHRIFT POSTANSCHRIFT Friedrichstraße 108, 10117 Berlin 11055 Berlin Pressemitteilung TEL +49 (0)30 18441-2225 FAX +49 (0)30 18441-1245 www.bundesgesundheitsministerium.de E-MAIL pressestelle@bmg.bund.de

Mehr

Gut versichert. Wie man für sich selbst und die Familie vorsorgt

Gut versichert. Wie man für sich selbst und die Familie vorsorgt Gut versichert Wie man für sich selbst und die Familie vorsorgt Isabell Pohlmann Gut versichert Wie man für sich selbst und die Familie vorsorgt Inhaltsverzeichnis 6 Was wollen Sie wissen? 13 Das richtige

Mehr

GEGENÜBERSTELLUNG PRODUKTINFORMATIONSBLATT

GEGENÜBERSTELLUNG PRODUKTINFORMATIONSBLATT GEGENÜBERSTELLUNG PRODUKTINFORMATIONSBLATT Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) / Prof. Hans-Peter SCHWINTOWSKI, Humboldt-Universität (beide Berlin) Produktinformationsblatt GDV Formulierungsvorschlag

Mehr

Die KVK ZusatzRente Ihre Betriebsrente

Die KVK ZusatzRente Ihre Betriebsrente Die KVK ZusatzRente Ihre Betriebsrente 1 Rechtsgrundlagen... 2 2 Wer ist bei der KVK ZusatzVersorgungsKasse versichert?... 2 3 Waren Sie bei einer anderen Zusatzversorgungseinrichtung des öffentlichen

Mehr

Schutz in der Gemeinschaft: Gesetzlich verankerte Alterssicherungssysteme

Schutz in der Gemeinschaft: Gesetzlich verankerte Alterssicherungssysteme Schutz in der Gemeinschaft: Gesetzlich verankerte Alterssicherungssysteme 20 Gesetzlich verankerte Alterssicherungssysteme Während einer selbstständigen Tätigkeit sind viele Gewerbetreibende und Freiberufler

Mehr

Glaube an die Existenz von Regeln für Vergleiche und Kenntnis der Regeln

Glaube an die Existenz von Regeln für Vergleiche und Kenntnis der Regeln Glaube an die Existenz von Regeln für Vergleiche und Kenntnis der Regeln Regeln ja Regeln nein Kenntnis Regeln ja Kenntnis Regeln nein 0 % 10 % 20 % 30 % 40 % 50 % 60 % 70 % 80 % 90 % Glauben Sie, dass

Mehr

BAVers Krankenversicherung der Rentner ( KVdR )

BAVers Krankenversicherung der Rentner ( KVdR ) Krankenversicherung der Rentner ( KVdR ) Fall: Ein Versicherter stellt am 22.01.2016 einen Altersrentenantrag. Bei der Antragstellung gibt er an, dass er am 01.09.1969 mit einer Ausbildung zum Golfball-Taucher

Mehr

Elternzeit Was ist das?

Elternzeit Was ist das? Elternzeit Was ist das? Wenn Eltern sich nach der Geburt ihres Kindes ausschließlich um ihr Kind kümmern möchten, können sie bei ihrem Arbeitgeber Elternzeit beantragen. Während der Elternzeit ruht das

Mehr

Ich will, dass sich die Welt mir anpasst und nicht umgekehrt. Die Privatrente FLEXIBEL.

Ich will, dass sich die Welt mir anpasst und nicht umgekehrt. Die Privatrente FLEXIBEL. B 520030_Layout 1 18.09.12 16:42 Seite 2 Ich will, dass sich die Welt mir anpasst und nicht umgekehrt. Die Privatrente FLEXIBEL. B 520030_Layout 1 18.09.12 16:42 Seite 3 NAME: WOHNORT: ZIEL: PRODUKT: Gernot

Mehr

Rente mit 67 Anhebung der Altersgrenzen

Rente mit 67 Anhebung der Altersgrenzen HBE PRAXISWISSEN Rente mit 67 Anhebung der Altersgrenzen Handelsverband Bayern e.v. Brienner Straße 45, 80333 München Rechtsanwältin Claudia Lindemann Telefon 089 55118-122 Telefax 089 55118-118 E-Mail

Mehr

Was ist neu bei der Rente? Informationen zum Rentenpaket 2014

Was ist neu bei der Rente? Informationen zum Rentenpaket 2014 Was ist neu bei der Rente? Informationen zum Rentenpaket 2014 Peter Weiß Berichterstatter für die Gesetzliche Rentenversicherung und Vorsitzender der Arbeitnehmergruppe der CDU/CSU- Bundestagsfraktion

Mehr

Inhalt 1. Was wird gefördert? Bausparverträge

Inhalt 1. Was wird gefördert? Bausparverträge Inhalt 1. Was wird gefördert? 2. Wie viel Prozent bringt das? 3. In welchem Alter ist das sinnvoll? 4. Wie viel muss man sparen? 5. Bis zu welchem Einkommen gibt es Förderung? 6. Wie groß sollten die Verträge

Mehr

Arbeitskraftabsicherung. Zwei Fliegen mit einer Klappe. Arbeitskraftabsicherung über den Betrieb.

Arbeitskraftabsicherung. Zwei Fliegen mit einer Klappe. Arbeitskraftabsicherung über den Betrieb. Arbeitskraftabsicherung Zwei Fliegen mit einer Klappe. Arbeitskraftabsicherung über den Betrieb. Arbeitskraftabsicherung Die betriebliche Direktversicherung zur Absicherung der Arbeitskraft. Verlust der

Mehr

Meinungen zur Altersvorsorge

Meinungen zur Altersvorsorge Meinungen zur Altersvorsorge Datenbasis: 1.003 Befragte ab 18 Jahren, die nicht in Rente sind Erhebungszeitraum: 19. bis 22. März 2007 statistische Fehlertoleranz: +/- 3 Prozentpunkte Auftraggeber: komm.passion

Mehr

Das Glück wird mehr. Die Sicherheit bleibt. ELTERNZEIT. BVK Bayerische. V ersorgungskammer

Das Glück wird mehr. Die Sicherheit bleibt. ELTERNZEIT. BVK Bayerische. V ersorgungskammer Das Glück wird mehr. Die Sicherheit bleibt. ELTERNZEIT BVK Bayerische V ersorgungskammer Herzlichen Glückwunsch! Die Zusatzversorgungskasse der bayerischen Gemeinden gratuliert Ihnen herzlich zur Geburt

Mehr

Wenn Sie gern günstige Gelegenheiten nutzen, haben wir eine gute Nachricht für Sie.

Wenn Sie gern günstige Gelegenheiten nutzen, haben wir eine gute Nachricht für Sie. Gesundheit erhalten Pflegezusatzversicherung PflegeSchutz mit staatlicher Förderung 60 jährlich Wenn Sie gern günstige Gelegenheiten nutzen, haben wir eine gute Nachricht für Sie. Mit dem Thema Pflege

Mehr

Vorsorge, die mitwächst.

Vorsorge, die mitwächst. neue leben aktivplan kids Vorsorge, die mitwächst. Damit Ihre Kleinen sorgenfrei älter werden. Weil wir Kindern alles ermöglichen wollen der neue leben aktivplan kids. Sie machen uns Freude und lassen

Mehr

Mehr Rente durch Entgeltumwandlung. Machen Sie Ihre Altersversorgung zur Chefsache! BETRIEBLICHE ALTERSVERSORGUNG ENTGELTUMWANDLUNG

Mehr Rente durch Entgeltumwandlung. Machen Sie Ihre Altersversorgung zur Chefsache! BETRIEBLICHE ALTERSVERSORGUNG ENTGELTUMWANDLUNG BETRIEBLICHE ALTERSVERSORGUNG Informationen für Arbeitnehmer ENTGELTUMWANDLUNG Mehr Rente durch Entgeltumwandlung. Machen Sie Ihre Altersversorgung zur Chefsache! Entgeltumwandlung optimal fürs Alter vorsorgen

Mehr

Ihr starker Schutz von Anfang an mit der Dienstanfänger-Police.

Ihr starker Schutz von Anfang an mit der Dienstanfänger-Police. Für Beamte auf Widerruf und auf Probe Ihr starker Schutz von Anfang an mit der Dienstanfänger-Police. Speziell für Feuerwehr, Polizei, Bundespolizei, Justiz, Zoll und Strafvollzug. Denken Sie früh genug

Mehr

KINDERERZIEHUNGSZEITEN

KINDERERZIEHUNGSZEITEN KINDERERZIEHUNGSZEITEN Rentenversicherung für Mitglieder berufsständischer Versorgungseinrichtungen Die Ärzteversorgung Westfalen-Lippe besteht seit dem 01.04.1960 sie gewährt im Alter und bei Berufsunfähigkeit

Mehr

Häufig gestellte Fragen zur Einhebung des KV-Beitrags von Auslandspensionen

Häufig gestellte Fragen zur Einhebung des KV-Beitrags von Auslandspensionen 21. Juni 2010 Häufig gestellte Fragen zur Einhebung des KV-Beitrags von Auslandspensionen 1 Was sieht die geplante Regelung grundsätzlich vor? Rückwirkend mit 1. Mai 2010 wird von Beziehern einer österreichischen

Mehr

Die Zukunft beginnt heute. Altersvorsorge auch. Die PlusPunktRente mit Riester-Förderung. BVK Bayerische. Versorgungskammer

Die Zukunft beginnt heute. Altersvorsorge auch. Die PlusPunktRente mit Riester-Förderung. BVK Bayerische. Versorgungskammer Die Zukunft beginnt heute. Altersvorsorge auch. Die PlusPunktRente mit Riester-Förderung. BVK Bayerische Versorgungskammer 1 Sicher möchten Sie nach einem ausgefüllten Berufsleben Ihren Ruhestand in finanzieller

Mehr

Wichtige Forderungen für ein Bundes-Teilhabe-Gesetz von der Bundesvereinigung Lebenshilfe. in Leichter Sprache

Wichtige Forderungen für ein Bundes-Teilhabe-Gesetz von der Bundesvereinigung Lebenshilfe. in Leichter Sprache 1 Wichtige Forderungen für ein Bundes-Teilhabe-Gesetz von der Bundesvereinigung Lebenshilfe in Leichter Sprache 2 Impressum Originaltext Bundesvereinigung Lebenshilfe e. V. Leipziger Platz 15 10117 Berlin

Mehr

inklusive Familienschutz

inklusive Familienschutz VERSICHERN inklusive Familienschutz Großer Schutz für kleine Leute VPV Vital Junior Rundum-Schutz für Ihr Kind bei Krankheit und Unfall Wie die VPV Vital Junior Ihnen im Ernstfall helfen kann: Max (3 Jahre)

Mehr

Merkblatt Rentenversicherung

Merkblatt Rentenversicherung Merkblatt Rentenversicherung Von einer privaten Rentenversicherung ist besonders jungen Leuten abzuraten. Allenfalls für Ältere um die 60 Jahre kann sich eine Rentenversicherung per Einmalzahlung lohnen,

Mehr

Was ist clevere Altersvorsorge?

Was ist clevere Altersvorsorge? Was ist clevere Altersvorsorge? Um eine gute Altersvorsorge zu erreichen, ist es clever einen unabhängigen Berater auszuwählen Angestellte bzw. Berater von Banken, Versicherungen, Fondsgesellschaften und

Mehr

Das Wichtigste im Überblick 5. Geringfügig entlohnte Beschäftigungen 6. überschritten wird? 19. ausgeübt werden 21. Rentenversicherungspflicht 37

Das Wichtigste im Überblick 5. Geringfügig entlohnte Beschäftigungen 6. überschritten wird? 19. ausgeübt werden 21. Rentenversicherungspflicht 37 2 Inhalt Das Wichtigste im Überblick 5 J Die wichtigstenrahmenbedingungen 6 Geringfügig entlohnte Beschäftigungen 6 J Was ist eine geringfügig entlohnte Beschäftigung? 12 J Was geschieht, wenn die 450

Mehr

geben. Die Wahrscheinlichkeit von 100% ist hier demnach nur der Gehen wir einmal davon aus, dass die von uns angenommenen

geben. Die Wahrscheinlichkeit von 100% ist hier demnach nur der Gehen wir einmal davon aus, dass die von uns angenommenen geben. Die Wahrscheinlichkeit von 100% ist hier demnach nur der Vollständigkeit halber aufgeführt. Gehen wir einmal davon aus, dass die von uns angenommenen 70% im Beispiel exakt berechnet sind. Was würde

Mehr

für Gründungszuschuss-, Einstiegsgeld- und andere Existenzgründer (4., aktualisierte und überarbeitete Andreas Lutz Businessplan

für Gründungszuschuss-, Einstiegsgeld- und andere Existenzgründer (4., aktualisierte und überarbeitete Andreas Lutz Businessplan für Gründungszuschuss-, Einstiegsgeld- und andere Existenzgründer (4., aktualisierte und überarbeitete Andreas Lutz Businessplan Ausgaben für Renten-, Krankenund Pflegeversicherung 300 Euro Zuschuss Beim

Mehr

Alter Monatliche Altersrente Alter Monatliche Altersrente * in Euro für 10, Euro Monatsbeitrag. Monatsbeitrag

Alter Monatliche Altersrente Alter Monatliche Altersrente * in Euro für 10, Euro Monatsbeitrag. Monatsbeitrag Anlage 1-5 zur Satzung des Versorgungswerkes der Apothekerkammer Nordrhein Vom 9.7.2003 Leistungstabelle Nummer 1 (gültig für Beiträge ab 01. 01. 2009) für die Pflichtmitgliedschaft und die freiwillige

Mehr

Der wachsende Berufsunfähigkeitsschutz SV Start-Easy-BU.

Der wachsende Berufsunfähigkeitsschutz SV Start-Easy-BU. SV STart-easy-bu Der wachsende Berufsunfähigkeitsschutz für junge Leute. SV Start-Easy-BU. Was auch passiert: Sparkassen-Finanzgruppe www.sparkassenversicherung.de Weiter mit im Leben dabei auch bei Berufsunfähigkeit.

Mehr

Jetzt kann ich nicht investieren!

Jetzt kann ich nicht investieren! Jetzt kann ich nicht investieren! Eigentlich würde man ja gern anlegen Aber in jeder Lebenslage finden sich Gründe, warum es leider ausgerechnet jetzt nicht geht: die Ausbildung, der Berufsstart, die Weiterbildung,

Mehr

Hautkrebsscreening. 49 Prozent meinen, Hautkrebs sei kein Thema, das sie besorgt. Thema Hautkrebs. Ist Hautkrebs für Sie ein Thema, das Sie besorgt?

Hautkrebsscreening. 49 Prozent meinen, Hautkrebs sei kein Thema, das sie besorgt. Thema Hautkrebs. Ist Hautkrebs für Sie ein Thema, das Sie besorgt? Hautkrebsscreening Datenbasis: 1.004 gesetzlich Krankenversicherte ab 1 Jahren Erhebungszeitraum:. bis 4. April 01 statistische Fehlertoleranz: +/- Prozentpunkte Auftraggeber: DDG Hautkrebs ist ein Thema,

Mehr

Die Altersvorsorge des Ehepartners in der Landwirtschaft. Referent: Gerhard Zindel Stabsstelle Grundsatz / Recht

Die Altersvorsorge des Ehepartners in der Landwirtschaft. Referent: Gerhard Zindel Stabsstelle Grundsatz / Recht Die Altersvorsorge des Ehepartners in der Landwirtschaft Referent: Gerhard Zindel Stabsstelle Grundsatz / Recht Altersvorsorge nach dem Gesetz über die Alterssicherung der Landwirte Eingeführt erst im

Mehr

Merkblatt Fondsgebundene Lebens- oder Rentenversicherung abgeschlossen Was nun?

Merkblatt Fondsgebundene Lebens- oder Rentenversicherung abgeschlossen Was nun? Merkblatt Fondsgebundene Lebens- oder Rentenversicherung abgeschlossen Was nun? Sie überlegen sich, ob Sie Ihre fondsgebundene Lebens- oder Rentenversicherung fortführen möchten. Diese Entscheidung können

Mehr

Auf das Glück vertrauen? Oder: Plan B Plan B Plus

Auf das Glück vertrauen? Oder: Plan B Plan B Plus Auf das Glück vertrauen? Oder: Plan B Plan B Plus Sie wissen, was Sie wollen Familie, Karriere, Freude am Leben. Sie haben Wünsche, denken voraus, planen. Sie setzen Ihre Arbeitskraft ein, um das Beste

Mehr

Zahlt sich in Zukunft aus. Die PlusPunktRente. Die PlusPunktRente als Entgeltumwandlung. BVK Bayerische. Versorgungskammer

Zahlt sich in Zukunft aus. Die PlusPunktRente. Die PlusPunktRente als Entgeltumwandlung. BVK Bayerische. Versorgungskammer Zahlt sich in Zukunft aus. Die PlusPunktRente. Die PlusPunktRente als Entgeltumwandlung BVK Bayerische Versorgungskammer Die gesetzliche Rentenversicherung allein kann in Zukunft Ihre Altersversorgung

Mehr

Anleitung über den Umgang mit Schildern

Anleitung über den Umgang mit Schildern Anleitung über den Umgang mit Schildern -Vorwort -Wo bekommt man Schilder? -Wo und wie speichert man die Schilder? -Wie füge ich die Schilder in meinen Track ein? -Welche Bauteile kann man noch für Schilder

Mehr

JEDES JAHR AUFS NEUE DIESES KFZ-DILEMMA! FRAGEN ÜBER FRAGEN! Die folgenden Fragen stellt sich jeder Unternehmer immer wieder:

JEDES JAHR AUFS NEUE DIESES KFZ-DILEMMA! FRAGEN ÜBER FRAGEN! Die folgenden Fragen stellt sich jeder Unternehmer immer wieder: JEDES JAHR AUFS NEUE DIESES KFZ-DILEMMA! Die folgenden Fragen stellt sich jeder Unternehmer immer wieder: Wann muss ich wieviel Privatanteile für meine Fahrzeuge buchen? Muss ich überhaupt Privatanteile

Mehr

Wir wollten schon immer ruhig schlafen. Rundum versichert mit der Kompakt-Police.

Wir wollten schon immer ruhig schlafen. Rundum versichert mit der Kompakt-Police. Wir wollten schon immer ruhig schlafen. Rundum versichert mit der Kompakt-Police. NAME: WOHNORT: ZIEL: PRODUKT: Armin Naudorf Braunschweig Ein Versicherungsprodukt mit Rundum-Sicherheit. Kompakt-Police

Mehr

Widerrufsbelehrung der Free-Linked GmbH. Stand: Juni 2014

Widerrufsbelehrung der Free-Linked GmbH. Stand: Juni 2014 Widerrufsbelehrung der Stand: Juni 2014 www.free-linked.de www.buddy-watcher.de Inhaltsverzeichnis Widerrufsbelehrung Verträge für die Lieferung von Waren... 3 Muster-Widerrufsformular... 5 2 Widerrufsbelehrung

Mehr

plusrente RIESTER www.plusrente.de

plusrente RIESTER www.plusrente.de plusrente RIESTER www.plusrente.de Die plusrente Riester wird staatlich gefördert. Wie funktioniert das? Der Staat fördert die private Altersvorsorge, denn die gesetzliche Rente reicht nicht, um den Lebensstandard

Mehr

TRUST-WirtschaftsInnovationen GmbH

TRUST-WirtschaftsInnovationen GmbH Rürup - Basisrente Rürup- oder Basisrente wird umgangssprachlich die Form der seit 2005 staatlich subventionierten Altersvorsorge bezeichnet. Die Rürup-Rente geht auf den Ökonomen Hans-Adalbert "Bert"

Mehr

seit 1974 eine gute Sache

seit 1974 eine gute Sache Beitragspflicht Der Arbeitgeber ist verpflichtet, für seine rentenversicherungspflichtig beschäftigten Arbeitnehmer und Auszubildenden (Ausnahme Elternlehre) einen monatlichen Beitrag von 5,20 zu entrichten.

Mehr

Ist Fernsehen schädlich für die eigene Meinung oder fördert es unabhängig zu denken?

Ist Fernsehen schädlich für die eigene Meinung oder fördert es unabhängig zu denken? UErörterung zu dem Thema Ist Fernsehen schädlich für die eigene Meinung oder fördert es unabhängig zu denken? 2000 by christoph hoffmann Seite I Gliederung 1. In zu großen Mengen ist alles schädlich. 2.

Mehr

Qualität und Verlässlichkeit Das verstehen die Deutschen unter Geschäftsmoral!

Qualität und Verlässlichkeit Das verstehen die Deutschen unter Geschäftsmoral! Beitrag: 1:43 Minuten Anmoderationsvorschlag: Unseriöse Internetanbieter, falsch deklarierte Lebensmittel oder die jüngsten ADAC-Skandale. Solche Fälle mit einer doch eher fragwürdigen Geschäftsmoral gibt

Mehr

Das NEUE Leistungspaket der Sozialversicherung. Mehr Zahngesundheit für Kinder und Jugendliche bis zum 18. Lebensjahr. Fragen und Antworten

Das NEUE Leistungspaket der Sozialversicherung. Mehr Zahngesundheit für Kinder und Jugendliche bis zum 18. Lebensjahr. Fragen und Antworten Das NEUE Leistungspaket der Sozialversicherung Mehr Zahngesundheit für Kinder und Jugendliche bis zum 18. Lebensjahr Fragen und Antworten Stand: Juni 2015 1 Grundsatzfragen zum neuen Leistungspaket 1.1

Mehr

Im Folgenden werden einige typische Fallkonstellationen beschrieben, in denen das Gesetz den Betroffenen in der GKV hilft:

Im Folgenden werden einige typische Fallkonstellationen beschrieben, in denen das Gesetz den Betroffenen in der GKV hilft: Im Folgenden werden einige typische Fallkonstellationen beschrieben, in denen das Gesetz den Betroffenen in der GKV hilft: Hinweis: Die im Folgenden dargestellten Fallkonstellationen beziehen sich auf

Mehr

Fakten zur geförderten Pflegezusatzversicherung.

Fakten zur geförderten Pflegezusatzversicherung. Fakten zur geförderten Pflegezusatzversicherung. Historischer Schritt für die soziale Sicherung in Deutschland Seit dem 1. Januar 2013 zahlt der Staat einen Zuschuss für bestimmte private Pflegezusatzversicherungen.

Mehr

Vermögen sichern - Finanzierung optimieren

Vermögen sichern - Finanzierung optimieren I. Vermögen sichern - Finanzierung optimieren Persönlicher und beruflicher Hintergrund: geboren 1951 Bauernsohn landwirtschaftliche Lehre Landwirtschaftsschule ab 1974 Umschulung zum Bankkaufmann ab 1982

Mehr

1: 9. Hamburger Gründerpreis - Kategorie Existenzgründer - 08.09.2010 19:00 Uhr

1: 9. Hamburger Gründerpreis - Kategorie Existenzgründer - 08.09.2010 19:00 Uhr 1: 9. Hamburger Gründerpreis - Kategorie Existenzgründer - Sehr geehrter Herr Bürgermeister, sehr geehrter Herr Dr. Vogelsang, sehr geehrter Herr Strunz, und meine sehr geehrte Damen und Herren, meine

Mehr

Alterssicherung. Liebe Kolleginnen und Kollegen,

Alterssicherung. Liebe Kolleginnen und Kollegen, - 2 - Liebe Kolleginnen und Kollegen, nach und nach wird immer klarer, was der Koalitionsausschuss von Union und FDP in der Nacht vom 04. auf den 05. November wirklich beschlossen hat. Mit den folgenden

Mehr