B O T S C H A F T. für die kommunale Abstimmung vom 5. Juni Teilrevisionen der Ortsplanung. 1. Gewerbezone Nairs, Ftan
|
|
- Hansi Morgenstern
- vor 8 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 CUMÜN DA SCUOL B O T S C H A F T für die kommunale Abstimmung vom 5. Juni 2016 Teilrevisionen der Ortsplanung 1. Gewerbezone Nairs, Ftan 2. Via da Chantröven, Scuol 3. Gewerbezone Sot Ruinas, Scuol 4. Dorfzone Chants, Tarasp 5. Parkierungszone Vulpera, Tarasp
2 Geschätzte Stimmbürgerinnen und Stimmbürger Die kommunale Abstimmung vom 5. Juni 2016 umfasst 5 Vorlagen zur Ortsplanung in verschiedenen Fraktionen. Dabei ist anzumerken, dass in allen Fraktionen noch die "alten", also bereits vor der Fusion geltenden Zonenpläne und Baugesetze in Kraft sind. Es geht also immer um Revisionen dieser bestehenden Planungsmittel. Die Abstimmungsfragen lauten: Wollen Sie die folgenden Teilrevisionen der Ortsplanung annehmen? 1. Gewerbezone Nairs, Ftan 2. Via da Chantröven, Scuol 3. Gewerbezone Sotruinas, Scuol 4. Dorfzone Chants, Tarasp 5. Parkierungszone Vulpera, Tarasp Informationen zu diesen Projekten finden Sie auf den folgenden Seiten. Der Gemeindevorstand hat die Projekte zu Handen der Gemeindeversammlung vom 4. April 2016 in Scuol verabschiedet. Diese hat sie besprochen und zu Handen der Urnengemeinde in positivem Sinne verabschiedet. Wir empfehlen Ihnen, geschätzte Stimmbürgerinnen und Stimmbürger, die 5 Teilrevisionen der Ortsplanung anzunehmen. Scuol, im April 2016 Für den Gemeindevorstand Der Präsident: Christian Fanzun Der Gemeindeschreiber: Andri Florineth
3 1. Wohn- und Gewerbezone Nairs, Ftan Ausgangslage Im Gebiet Nairs, an der Kantonsstrasse, befindet sich eine Wohn- und Gewerbezone. Das ehemalige Personalhaus des Hotels Scuol Palace auf Parzelle ist Mitte 2010 abgebrannt. Jetzt ist geplant, das Gebäude als Wohn- und Gewerbebau im Sinne eines Ersatzneubaus wiederherzustellen. Hotel Scuol Palace Reproduziert mit Bewilligung von swisstopo (BA16041) Im Baugesetz der ehemaligen Gemeinde und heutigen Fraktion Ftan gilt in der Wohn- und Gewerbezone eine Fassadenhöhe von 9 m und eine Gesamthöhe von 12 m (Art. 16, Zonenschema). Der Eigentümer der Parzelle hat der Gemeinde den Antrag gestellt, die Fassadenhöhe auf 11.5 m und die Gesamthöhe auf 14.5 m anzuheben, und zwar mit folgenden Begründungen: Zum einen hat bereits das abgebrannte Gebäude die rechtlich zulässigen Höhen überstiegen. Zum anderen übersteigt auch das bestehende Gebäude auf der Nachbarparzelle diese Höhen.
4 Ziel und Inhalt der Revision Die rechtlichen Voraussetzungen schaffen für den Ersatzneubau auf der Parzelle 52688, der höher geplant ist, als es nach aktuellem Baugesetz erlaubt wäre. Kantonale Vorprüfung Das Amt für Raumentwicklung (ARE) Graubünden hat das Vorhaben geprüft und es auch dem Amt für Natur und Umwelt vorgelegt. Die Beurteilung ist positiv. Öffentliche Mitwirkungsauflage Das Vorhaben ist vom 11. Februar bis am 12. März 2016 öffentlich aufgelegt worden. Es sind keine Einwendungen eingegangen. Gegenstand der Abstimmung Das Baugesetz der ehemaligen Gemeinde Ftan (in Art. 16, Zonenschema) wird wie folgt geändert: in der Wohn- und Gewerbezone gelten neue Maximalhöhen, nämlich 11.5 m für die Fassaden und 14.5 m für das gesamte Gebäude.
5 2. Via da Chantröven, Scuol Ausgangslage Gepflästerte Strassen sind ein charakteristisches Element der historischen Quartiere von Scuol. Sie sind deshalb im Generellen Gestaltungsplan (GGP) als erhaltenswert eingetragen. Die Strasse von Chantröven, eine wichtige Zufahrt nach Scuol Sot, ist stark befahren. Auf einer gepflästerten Strasse ist der Verkehr deutlich lauter als auf einer asphaltierten. Ein weiteres Problem ist die Eisbildung: Schmelzwasser gefriert auf der rauen Oberfläche, was besonders für Fussgänger sehr gefährlich ist. Die Pflästerung hat in den letzten Jahren unter dem zunehmenden Verkehr gelitten. Die Schäden sind mit Asphalt repariert worden, und das stört das Gesamtbild. Eine Sanierung und Wiederherstellung der Pflästerung, wie es gemäss GGP notwendig wäre, wäre sehr aufwändig und teuer. Deshalb und wegen der genannten Probleme beabsichtigt die Gemeinde, die Pflästerung vom Stradun bis zur Gurlainabrücke durch Asphalt zu ersetzen. Chasa Monreal
6 Ziel und Inhalt der Revision Für die Strasse von Chantröven zwischen dem Stradun und der Gurlainabrücke soll der Status "Erhaltenswerte / zu ergänzende Pflästerung" aufgehoben werden. Kantonale Vorprüfung Das Amt für Raumentwicklung (ARE) Graubünden hat das Vorhaben geprüft und es auch der Denkmalpflege vorgelegt. Es schlägt vor, den genannten Status für den betreffenden Strassenabschnitt wegen seiner historischen Bedeutung nicht aufzuheben und die Pflästerung zu sanieren bzw. zu ergänzen. Die Gemeinde geht mit dieser Beurteilung nicht einig. Die Via da Chantröven stammt nicht aus dem 16. und 17. Jahrhundert wie die historischen Wege innerhalb der alten Dorfkerne und zwischen diesen. Das beweist auch die nicht ortstypische Art der Pflästerung mit konischen Steinen. Die Strasse ist erst 1905 ausgebaut und gepflästert worden, in Zusammenhang mit dem Bau der Gurlainabrücke und des Hotel Filli. Eine punktuelle Sanierung der Pflästerung ist nicht möglich. Die Strasse ist mehr als hundert Jahre alt. Unter- und Oberbau sind grundlegend zu erneuern. Den Strassenabschnitt vollkommen neu zu pflästern, wäre mit enormen Kosten verbunden. Auch der Unterhalt wäre sehr aufwändig. Die geplante Asphaltierung verursacht aber nicht nur weniger Kosten, sondern vermindert auch die bereits erwähnten Nachteile (Lärm, Eisbildung). Die Gemeinde will aber bei der Strassensanierung auf eine gute Gestaltung achten. Entsprechende Möglichkeiten sind z.b. eine gepflästerte Mittelrinne, Randabschlüsse mit Wasser- und Stellsteinen und gepflästerte Übergänge zwischen Fahrbahn und Stützmauern. Öffentliche Mitwirkungsauflage Das Vorhaben ist vom 25. Juni bis zum 25. Juli 2015 öffentlich aufgelegt worden. Es sind keine Einwendungen eingegangen. Gegenstand der Abstimmung Die Festsetzung "Erhaltenswerte / zu ergänzende Pflästerung" im Generellen Gestaltungsplan wird für die Strasse von Chantröven zwischen dem Stradun und der Gurlainabrücke aufgehoben.
7 3. Gewerbezone Sot Ruinas, Scuol Ausgangslage Die ehemalige Gemeinde und heutige Fraktion Scuol ist schon längere Zeit auf der Suche nach einem adäquaten Standort für eine grössere Abfallsammel- und Sortieranlage. Bereits im Jahre 2013 war zu diesem Zweck eine Revisionsvorlage für eine Gewerbezone "Sot Ruinas" zur kantonalen Vorprüfung eingereicht und anschliessend öffentlich aufgelegt worden. Damals war geplant, eine Fläche von 18'535 m 2 übriges Gemeindegebiet einer Gewerbezone zuzuweisen. Während der Auflagefrist gingen bei der Gemeinde verschiedene kritische Stellungnahmen ein. Angesprochen wurden vor allem die Nähe zu Wohngebieten, die Zunahme des Schwerverkehrs und zu erwartende Immissionen (Geruch, Lärm, Schmutz). Die Gemeinde hat das Vorhaben daraufhin sistiert. Im Sommer 2015 hat die neue Gemeinde das Projekt wieder aufgenommen und grundlegend überprüft. Der Bedarf für eine regionale Abfallsammelund Sortieranlage im Raum Scuol ist ohne Zweifel vorhanden. Die bestehende Anlage auf dem Areal der Firma Crüzer in Manaröl ist zu klein und grenzt direkt an ein Wohnquartier. Die früher ebenfalls in Betracht gezogene Gewerbezone in Buorna (südwestlich des Bahnhofs Scuol-Tarasp) hätte zwar den Vorteil eines direkten Gleisanschlusses. Die noch verfügbare Fläche ist aber zu klein. Die Topografie ist zudem ungünstig, und das Gelände ist nicht zuletzt aus touristischer Sicht exponiert. In Sot Ruinas befand sich bis 1995 eine Kehrichtdeponie. Seit deren Stilllegung gibt es dort einen Sammel- und Sortierplatz für Bauabfälle. Transportfirmen nutzen das Areal zudem für die Lagerung von Containern und Mulden. Es sind aber noch grössere, heute brachliegende Nutzflächen vorhanden. Das Areal ist räumlich klar vom Siedlungsgebiet getrennt (der kleinste Abstand vom äussersten Rand der Wohnsiedlung beträgt ca. 100 m). Das Gelände liegt ca. 10 bis 15 m tiefer als der Siedlungs- und Landschaftsraum. Das gewärleistet einen optimalen Schutz vor Einsicht und störenden Immissionen.
8 Sot Ruinas ist bereits gut erschlossen bzw. einfach erschliessbar. Namentlich ist über das Gebiet "Talur" ein direkter Anschluss an die Kantonsstrasse möglich, so dass der Schwerverkehr kein Wohngebiet durchfahren muss. Sot Ruinas Reproduziert mit Bewilligung von swisstopo (BA16041) Ziel und Inhalt der Revision In der neuen Gewerbezone in Sot Ruinas soll ein Recyclingcenter entstehen, wo der gesamte Abfall des Unterengadins (Hauskehricht, Papier, Karton, Glas, Metall und grössere Mengen von Bauschutt) gesammelt, sortiert und entsorgt wird. Der bestehende Betrieb der Firma Crüzer wird nach der Einzonung vollständig nach Sot Ruinas verlegt. In Manaröl verbleiben nur noch Einstellhallen und Werkstätten für Lastwagen. Im Gegensatz zum Projekt 2013 beschränkt sich die Nutzung auf dieses Recyclingcenter. Eine Ansiedlung weiterer Betriebe (Werkhöfe für Bauunternehmen und das Elektrizitätswerk) ist nicht mehr vorgesehen. Der südliche Bereich des Areals bleibt übriges Gemeindegebiet.
9 Gewerbezone Sot Ruinas übriges Gemeindegebiet (wie bisher) Kantonale Vorprüfung Das Amt für Raumentwicklung (ARE) Graubünden hat das Vorhaben 2013 geprüft und es dabei auch dem Amt für Wirtschaft und Tourismus, dem Amt für Wald und Naturgefahren sowie dem Amt für Natur und Umwelt vorgelegt. Es hat in seiner Stellungnahme gewisse Anpassungen empfohlen, welche in die Detailplanung eingeflossen sind, das Vorhaben aber im Ganzen positiv beurteilt.
10 Öffentliche Mitwirkungsauflage Das Vorhaben ist ein zweites Mal öffentlich aufgelegt worden, und zwar vom 17. Dezember 2015 bis am 16. Januar Es sind keine Einwendungen eingegangen. Gegenstand der Abstimmung Ca. 17'560 m 2 im Gebiet "Sot Ruinas" werden Gewerbezone (bisher: übriges Gemeindegebiet). Der neue Artikel 54 bis im Baugesetz regelt die Nutzung dieser Zone: 1 Die Gewerbezone Sot Ruinas ist bestimmt für die Erstellung und den Betrieb von Sammel- und Sortieranlagen für Abfälle inkl. Bauabfälle. Notwendige Büroräume für den Betrieb der Anlagen sind zulässig. Andere Gewerbebetriebe wie auch Wohnraum sind nicht gestattet. 2 Bauten sowie offene Lager- und Umschlagplätze sind gut in die Umgebung einzuordnen. 3 Das Terrain ist gemäss den Vorgaben des Generellen Gestaltungsplans zu gestalten. Für die Bemessung von Höhen von Gebäuden ist das neue Terrain massgebend. 4 Es sind grundsätzlich nur Flachdächer zulässig. Für eingeschossige Bauten sowie für Überdachungen von Lagerplätzen sind auch andere Dachformen zulässig wie z. B. Pultdächer, Tonnendächer u. ä. 5 Die Gewerbezone Sot Ruinas ist gemäss den Vorgaben im Generellen Gestaltungsplan mit einem einheitlichen Maschendrahtzaun mit einer Höhe von mindestens 1.80 m einzuzäunen. Ausserhalb der Einzäunung dürfen keinerlei Materialien, Geräte und dergleichen abgestellt werden. 6 Tätigkeiten mit grösseren Emissionen (Lärm oder Staub), wie der Betrieb von Brecheranlagen u. dgl., sind nur während der Zwischensaison nach Ostern bis Ende Mai und vom 1. November bis 15. Dezember zulässig.
11 Es dürfen nur Geräte und Maschinen zum Einsatz gelangen, welche bezüglich Emissionen dem neusten Stand der Technik genügen. Bei Baugesuchen für Anlagen, welche Emissionen verursachen, ist der Nachweis beizubringen, dass die einschlägigen Umweltvorschriften eingehalten werden. 7 Die Baubehörde sorgt durch geeignete Auflagen und Anweisungen dafür, dass der durch den Betrieb der Gewerbezone Sot Ruinas verursachte Schwerverkehr von Wohnquartieren ferngehalten wird. Dies erfolgt insbesondere bei der Einräumung von Pachtverträgen oder Baurechten und bei der Erteilung von Bau- und Betriebsbewilligungen für Bauten und Anlagen in der Gewerbezone Sot Ruinas sowie bei der Erteilung von Bewilligungen für Abbruchvorhaben auf dem gesamten Gemeindegebiet.
12 4. Dorfzone Chants, Tarasp Ausgangslage Auf der Parzelle befindet sich eine kleinere Dorfzone, die mit einem Landwirtschaftsbetrieb überbaut ist. Die Eigentümer des Betriebs möchten einen Hofladen einrichten und zu diesem Zweck einen Anbau erstellen. Ziel und Inhalt der Revision Die rechtlichen Grundlagen schaffen, damit der Anbau an den Bauernhof auf Parzelle realisiert werden kann.
13 Kantonale Vorprüfung Das Amt für Raumentwicklung (ARE) Graubünden hat das Vorhaben 2013 geprüft und es dabei auch dem Amt für Landwirtschaft und Geoinformation, dem Amt für Lebensmittelsicherheit und Tiergesundheit, dem Amt für Natur und Umwelt sowie der Dankmalpflege vorgelegt. Es hat in seiner Stellungnahme besonders darauf hingewiesen, dass die betreffende Häusergruppe in einem Erhaltungsbereich liegt. In einem solchen Bereich sind die bestehende Siedlungsstruktur und wertvolle Aussenräume zu erhalten. Die Gebäude auf der Parzelle gelten zudem als erhaltenswert. Der geplante Anbau muss daher durch die Bauberatung beurteilt und begleitet werden. Öffentliche Mitwirkungsauflage Das Vorhaben ist vom 11. Februar bis 12. März 2016 öffentlich aufgelegt worden. Es sind keine Einwendungen eingegangen. Gegenstand der Abstimmung Teilrevision Zonenplan: "Nördlich der Gebäude Nr. 181 und Nr. 181-A werden auf der Parzelle Nr total 96 m 2 von der Landwirtschaftszone neu der Dorfzone (Art. 20 BauG) zugewiesen." Teilrevision Genereller Gestaltungsplan: "Der Erhaltungsbereich (Art. 38 BauG) wird ebenfalls im Gebiet der Neueinzonung festgelegt."
14 5. Zona da parkegi Vulpera, Tarasp Ausgangslage Der Eigentümer der Parzelle in Vulpera möchte auf seinem Grundstück Parkplätze einrichten. Das kann er aber nicht, weil die Parzelle in der Zone für öffentliche Bauten und Anlagen (ZöBA) liegt. Die Gemeinde hat nicht die Absicht, auf dieser Parzelle öffentliche Parkplätze zu realisieren. Sie begrüsst jedoch die Entstehung privater Parkplätze. Denn es gibt in Vulpera grundsätzlich zu wenig Parkplätze, weshalb Fahrzeuge auch auf der Strasse abgestellt werden. Im Generellen Erschliessungsplan ist auf der Parzelle ein geplantes Parkplatzareal bezeichnet. Ziel und Inhalte der Revision Im Bereich der Parzelle sollen die rechtlichen Voraussetzungen für die Realisierung einer Parkierungsanlage geschaffen werden.
15 Kantonale Vorprüfung Das Amt für Raumentwicklung (ARE) Graubünden hat das Vorhaben geprüft und es auch der Dankmalpflege vorgelegt. Diese hat darauf hingewiesen, dass sich auf der Parzelle eine erhaltenswerte Baumallee befindet. Die Bäume, die für die Parkierung entfernt werden müssen, sind durch gleichartige Bäume mit einer gewissen Grösse zu ersetzen. Weil ein Teil der Parzelle im Erhaltungsbereich liegt, ist zudem für die Realisierung der Parkplätze die Bauberatung beizuziehen. Öffentliche Mitwirkungsauflage Das Vorhaben ist vom 17. März bis 16. April 2016 öffentlich aufgelegt worden. Es sind keine Einwendungen eingegangen. Gegenstand der Abstimmung Teilrevision Zonenplan: Die Parzelle Nr wird Parkierungszone (bisher: Zone für öffentliche Bauten und Anlagen).
Planungs- und Mitwirkungsbericht
Kanton Graubünden Gemeinde Zernez Planungs- und Mitwirkungsbericht Teilrevision Nutzungsplanung Lavin, Parzellen Nr. 3253 und 3251 Mitwirkungsauflage Impressum Auftraggeber Gemeinde Zernez, 7530 Zernez
MehrTeilrevision des Baugesetzes der vormaligen Gemeinde Scuol. Art. 55 Hotelzone Art. 57 Bauzone Nairs
CUMÜN DA SCUOL Teilrevision des Baugesetzes der vormaligen Gemeinde Scuol Art. 55 Hotelzone Art. 57 Bauzone Nairs Entwurf für die Mitwirkungsauflage (Stand 12. Januar 2018) Art. 55 und 57 des Baugesetzes
MehrCUMÜN DA SCUOL B O T S C H A F T. für die kommunale Abstimmung vom 24. September Gäste- und Tourismustaxengesetz
CUMÜN DA SCUOL B O T S C H A F T für die kommunale Abstimmung vom 24. September 2017 Gäste- und Tourismustaxengesetz Geschätzte Stimmbürgerinnen und Stimmbürger Seit dem 1. Januar 2015 besteht die neue
MehrBotschaft des Gemeindevorstandes an das Gemeindeparlament. betreffend. Teilrevision der Ortsplanung Pistenkorrektur Vetter Traverse
Gemeinde Arosa Botschaft des Gemeindevorstandes an das Gemeindeparlament betreffend Teilrevision der Ortsplanung Pistenkorrektur Vetter Traverse (ehemals integriert in die Vorlage Hotel Vetter) Antrag
MehrRevision Waldabstandslinien
Gemeinde Fehraltorf / Revision Waldabstandslinien Gemeinde Fehraltorf Revision Waldabstandslinien Stand: Antrag an Gemeindeversammlung Effretikon, 30. April 2014 Zelgli Halden Impressum Auftraggeber Auftragnehmer
MehrZonenplan- und Baureglementsänderung ZPP «Des Alpes-Areal»
Beschlussfassung Einwohnergemeinde Interlaken Zonenplan- und Baureglementsänderung ZPP «Des Alpes-Areal» Baureglementsänderung Die Änderung besteht aus: Zonenplanänderung Baureglementsänderung Weitere
MehrQuartiererschliessungsplan «Serletta Nord, Baubereiche C / E»
1 Gemeinde St. Moritz Gestützt auf Art. 121 ff. des Baugesetzes der Gemeinde St. Moritz und auf die Vorschriften zum Generellen Erschliessungsplan und zum Generellen Gestaltungsplan «Serletta» (lit. A,
MehrBotschaft des Gemeindevorstandes an das Gemeindeparlament. betreffend. Teilrevision der Ortsplanung Hotel Vetter
Gemeinde Arosa Botschaft des Gemeindevorstandes an das Gemeindeparlament betreffend Teilrevision der Ortsplanung Hotel Vetter Antrag des Gemeindevorstandes an die Mitglieder des Gemeindeparlaments Werte
MehrB. Das Baugesuch wurde vom 21. Juni 2016 bis und mit 4. Juli 2016 öffentlich aufgelegt. Während der Auflagefrist sind keine Einsprachen eingegangen.
Politische Gemeinde Berneck Telefon 071 747 44 77 Rathausplatz 1 Telefax 071 747 44 88 Postfach 158 kanzlei@berneck.ch 9442 Berneck www.berneck.ch Gemeinderat Protokollauszug Beschluss Nr. 388/2016 Registratur
MehrLandwirtschaftsgesetz
CUMÜN DA SCUOL Landwirtschaftsgesetz INHALTSVERZEICHNIS Artikel I. Allgemein Zweck 1 II. Organe Gemeindevorstand 2 Landwirtschaftskommission 3 III. Feld und Flur Ordnung in Feld und Flur 4 Einfluss auf
MehrKanton Graubünden Gemeinde Celerina/Schlarigna
Kanton Graubünden Gemeinde Celerina/Schlarigna GESETZ ÜBER ZWEITWOHNUNGEN (kommunales Zweitwohnungsgesetz) (komzwg) Gemeinde Celerina / Kommunales Zweitwohnungsgesetz / Stand Dezember 2017 INHALTSVERZEICHNIS
MehrErschliessungsplan Verbindungsspange Buchs-Nord / Änderung Neubuchsstrasse
Kanton Aargau Sondernutzungsplanung Erschliessungsplan Verbindungsspange Buchs-Nord / Änderung Neubuchsstrasse gemäss 17 BauG Planungsbericht N W O S Orthofoto (AGIS 2014) Februar 2015 Mitwirkung / öffentliche
MehrVorschriften zum Generellen Gestaltungsplan Hotel San Gian und Generellen Erschliessungsplan Hotel San Gian
Kanton Graubünden Vorschriften zum Generellen Gestaltungsplan Hotel San Gian und Generellen Erschliessungsplan Hotel San Gian Mitwirkungsauflage Bearbeitungsstand 28. April 2017 Impressum Bauherrschaft
MehrWann ist ein Bauvorhaben genügend erschlossen? lic. iur. Nik. Brändli, Rechtsanwalt
Wann ist ein Bauvorhaben genügend erschlossen? lic. iur. Nik. Brändli, Rechtsanwalt Einleitung Nutzungsplanung und Erschliessungsplanung gehören seit jeher eng zusammen. Mit der Revision des Baugesetzes
MehrEinladung zur Gemeindeversammlung vom Mittwoch, 29. März Uhr in der Mehrzweckhalle, Andeer
GEMEINDE ANDEER Einladung zur Gemeindeversammlung vom Mittwoch, 29. März 2017 20.15 Uhr in der Mehrzweckhalle, Andeer Werte Stimmbürgerinnen und Stimmbürger An der kommenden Gemeindeversammlung haben Sie
MehrBebauungsplan Marktplatz Entlebuch. Orientierungsversammlung vom 24. Mai 2018
Bebauungsplan Marktplatz Entlebuch Orientierungsversammlung vom 24. Mai 2018 Ablauf 1. Chronologie 2. Studienauftrag 3. Vom Studienauftrag zum Bebauungsplan 4. Bebauungsplan Marktplatz 5. Weitere Themen
Mehr2 Vom Bericht zur Ortsplanung und dem Bericht zu den nichtberücksichtigten Einwendungen wird im Sinne von 7 Abs. 3 PBG zustimmend Kenntnis genommen.
Fehler! Verweisquelle konnte nicht gefunden werden. Gemeinde Wallisellen Gemeindeversammlung vom 25. September 2017 Zentralstrasse 9, Postfach, 8304 Wallisellen Telefon 044 832 61 11 praesidialabteilung@wallisellen.ch
Mehr1. Begrüssung, Ziele der Orientierung 2. Stand der Arbeiten 3. Vorstellung der Planungsinstrumente, Änderungen - Zonenplan, Baureglement
Politische Gemeinde Dozwil Revision Ortsplanung Orientierung vom 28. Februar 2014 Ablauf / Traktanden 1. Begrüssung, Ziele der Orientierung 2. Stand der Arbeiten 3. Vorstellung der Planungsinstrumente,
MehrOrdnungsbussenreglement
CUMÜN DA SCUOL Ordnungsbussenreglement Dieses Reglement basiert auf dem Polizeigesetz der Gemeinde Scuol vom 14. Juni 2015, Art. 40 und 41. Art. 1 Zuständigkeit 1 Ordnungsbussen werden von Polizeikräften
MehrAuswirkungen für die Gemeinden im Vollzugärz 2013
Departement für Bau und Umwelt Titelfolie Auswirkungen für die Gemeinden im Vollzugärz 2013 Umsetzung revidiertes Raumplanungsgesetz: Behandlung laufender Zonenplanrevisionen VTG-Informationsveranstaltung:
MehrRichtplan Kanton Uri. Prüfungsbericht. 19. Oktober 2010
Eidgenössisches Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation UVEK Bundesamt für Raumentwicklung ARE Richtplan Kanton Uri Anpassung Staudammerhöhung Göscheneralpsee Prüfungsbericht 19. Oktober
MehrQuartierplan Talstation Kronbergbahn
AI 30. März 2010 Quartierplan Talstation Kronbergbahn SP:4_5_Gemeinden:451_Gonten:004 Qpl Kronbergbahn:Bericht:Bericht_100330.doc Inhaltsverzeichnis 1 Ausgangslage 3 1.1 Vorhaben 3 1.2 Planerische Vorgaben
MehrKanton Graubünden. Gemeinde Savognin. Anhang Baugesetz betreffend Bewilligungspraxis Solaranlagen
Kanton Graubünden Gemeinde Savognin Anhang Baugesetz betreffend Bewilligungspraxis Solaranlagen Gestützt auf Art. 58 des Baugesetzes Savognin erlässt der Gemeindevorstand folgenden Anhang zum Baugesetz
MehrDenkmalpflege. Präsentation und Projektinformation
«Bauinventar 2020» «Bauinventar «Bauinventar 2020» 2020» Denkmalpflege «Bauinventar 2020» Erziehungsdirektion des Kantons Bern Projektinformation Projektinformation Präsentation und Projektinformation
MehrKanton Zürich. Teilrevision Regionaler Richtplan Region Zürcher Oberland
!! Region Zürcher Oberland RZO Planungskommission c/o Marti Partner Architekten und Planer AG Zweierstrasse 25 8004 Zürich Tel 044 422 51 51 rzo@martipartner.ch www.zürioberland-region.ch Kanton Zürich
MehrB e r i c h t und A n t r a g. des Stadtrates an den Einwohnerrat. betreffend. Teiländerung Bauzonenplan Parzellen Nr. 1823, 1824 und 1837 Am Rain
EINWOHNERRAT BRUGG B e r i c h t und A n t r a g des Stadtrates an den Einwohnerrat betreffend Teiländerung Bauzonenplan Parzellen Nr. 1823, 1824 und 1837 Am Rain Modelldarstellung des Bauvorhabens 1.
MehrGEWERBEBAULAND BREITI RICKENBACH SULZ
GEWERBEBAULAND BREITI RICKENBACH SULZ 6 915 m 2 Gewerbezone (GZ) 8545 Rickenbach Sulz AUF EINEN BLICK Das ebene und voll erschlossene Baugrundstück liegt in der Gewerbezone rund 1 km östlich des Dorfkerns
MehrEINWOHNERGEMEINDE RECHERSWIL
EINWOHNERGEMEINDE RECHERSWIL Reglement über die Grundeigentümerbeiträge und -gebühren Gültig ab. Januar 05 0. November 04 Seite / Gestützt auf 8 Planungs- und Baugesetz und der Kantonalen Verordnung über
MehrBotschaft des Gemeindevorstandes an das Gemeindeparlament. betreffend. Teilrevision der Ortsplanung Abbau- und Materialablagerungsstandort Valmischein
Gemeinde Arosa Botschaft des Gemeindevorstandes an das Gemeindeparlament betreffend Teilrevision der Ortsplanung Abbau- und Materialablagerungsstandort Valmischein Antrag des Gemeindevorstandes an die
MehrZonenplanänderung Modular
18. Dezember 2012 Auflage Zonenplanänderung Modular Inhaltsverzeichnis 1! Ausgangslage 3! 1.1! Situation 3! 1.2! Planungsrechtliche Grundlagen 4! 2! Erläuterungen 5! 2.1! Rechtliches 5! 2.2! Zonenplanänderung
MehrTeilzonenplan Riesern
22. Dezember 2017 Teilzonenplan Riesern Inhaltsverzeichnis 1 Ausgangslage 3 1.1 Sachverhalt 3 1.2 Planungsrechtliche Ausgangslage 4 2 Erläuterungen 6 2.1 Zonenplanänderung 6 3 Vorprüfung 9 4 Nachweise
MehrTeilrevision Bau- und Zonenordnung (BZO)
(BZO) Kernzonen Gewerbezonen Erholungszonen Zone für öffentliche Bauten Sunnenwis Martin Wyss, Gemeinderat / Vorsteher Planung Inhalte - Um was geht s? - Verfahren - Wichtigste Neuerungen - Sunnenwis -
MehrBudget 2019 EINLADUNG AN DIE BUDGET-GEMEINDEVERSAMMLUNG. 2. Fundaziun Nairs, Bürgschaft von Franken, Wiedererwägungsgesuch
CUMÜN DA SCUOL Budget 2019 EINLADUNG AN DIE BUDGET-GEMEINDEVERSAMMLUNG Datum Montag 10. Dezember 2018 Zeit Ort 20:00 Uhr Scuol, Gemeindesaal TRAKTANDEN 1. Orientierung über den Finanzplan 2019 2024 2.
MehrErläuternder Bericht gemäss Art. 47 RPV
Teilrevision Nutzungsplanung Russikon Öffentliche Auflage / kantonale Vorprüfung Erläuternder Bericht gemäss Art. 47 RPV Suter von Känel Wild AG Siedlung Landschaft Verkehr Umwelt Förrlibuckstrasse 30
MehrGemeinde Stein STRASSENREGLEMENT. Januar 2018 / Mitwirkungsverfahren
STRASSENREGLEMENT Januar 08 / Mitwirkungsverfahren INHALTSVERZEICHNIS ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN Zweck Allgemeines 3 Geltungsbereich 4 Übergeordnetes Recht 5 Anforderungen 6 Projekt- und Kreditbewilligung
MehrGestaltungsplan Gishalde. 21. Oktober 2015
Gestaltungsplan Gishalde 21. Oktober 2015 Bewegte Geschichte! 2005: Erste Idee einer ökologischen Wohnsiedlung «Wohninsel Aarburg»! Im Rahmen der Stadtaufwertung wird das Projekt Gishalde als Entwicklungsschwerpunkt
MehrRevision der Nutzungsplanung
Kanton Zürich Gemeinde Wasterkingen Revision der Nutzungsplanung Impressum Verfasserin: Gabriele Horvath Auftraggeberin: Gemeinde Wasterkingen Vorwiesenstrasse 172 8195 Wasterkingen Auftragnehmerin: tsp
MehrKanton Zürich Stadt Wetzikon. Bestimmungen. Von der Grundeigentümerin festgesetzt am. Jules Egli AG. Vom Stadtrat zugestimmt am
Kanton Zürich Stadt Wetzikon Privater Gestaltungsplan Lakeside Fassung zur kantonalen Vorprüfung und öffentlichen Auflage Von der Grundeigentümerin festgesetzt am Jules Egli AG Vom Stadtrat zugestimmt
MehrGemeinde Zollikofen Art. 104 Baureglement: ZöN Nr. 15 SIBP Sektor 1 Geringfügige Änderung von Zonenplan und Baureglement. Erläuterungsbericht
Gemeinde Zollikofen Art. 104 Baureglement: ZöN Nr. 15 SIBP Sektor 1 Geringfügige Änderung von Zonenplan und Baureglement Erläuterungsbericht Die Gemeinde Zollikofen hat im Gebiet Zentrum Nord (Schulhausstrasse
MehrRichtplan Kanton Aargau Funktion und Bedeutung 380 kv Projekt im Richtplan
DEPARTEMENT BAU, VERKEHR UND UMWELT Richtplan Kanton Aargau Funktion und Bedeutung 380 kv Projekt im Richtplan Bernhard Fischer Abteilung Raumentwicklung 24.02.2015 Richtplan Grundzüge (RPG) Art. 8 Mindestinhalt
MehrOrtsplanrevision. Herzlich willkommen.
Ortsplanrevision Herzlich willkommen. Begrüssung Gemeindepräsident Karl-Heinz Zeller Zanolari Arlesheim, wo Menschen einander begegnen > Der Siedlungs- und Landschaftsraum wird in seiner Qualität und
MehrGEMEINDEVERSAMMLUNG NR. 1/2019 vom 15. April 2019
GEMEINDEVERSAMMLUNG NR. 1/2019 vom 15. April 2019 BOTSCHAFT Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger Gestützt auf die Bestimmungen der Gemeindeverfassung unterbreitet Ihnen der Gemeindevorstand folgende Vorlagen
MehrKanton Graubünden Gemeinde Thusis. Teilrevision Ortsplanung Mitwirkungsauflage. Teilrevision Baugesetz. An der Urnenabstimmung beschlossen am:
Kanton Graubünden Gemeinde Thusis Teilrevision Ortsplanung Mitwirkungsauflage Teilrevision Baugesetz An der Urnenabstimmung beschlossen am: Der Gemeindeammann: Der Gemeindekanzlist: Von der Regierung genehmigt
Mehr21.1 EINWOHNERGEMEINDE OBERDORF. Quartierplan "Zinsmattweg"
21.1 EINWOHNERGEMEINDE OBERDORF Quartierplan "Zinsmattweg" GEMEINDE OBERDORF / Quartierplan "Zinsmattweg" Seite 2 Die Einwohnergemeindeversammlung Oberdorf erlässt, gestützt auf 4 des BauG vom 15.06.1967,
MehrFricktal Regio Planungsverband
Fricktal Regio Planungsverband Gemeinderat Zeiningen 4314 Zeiningen Laufenburg, 12. März 2011 Gesamtrevision Nutzungsplanung Siedlung und Kulturland Gemeinde Zeiningen Stellungnahme aus regionaler Sicht
MehrRevision Orts- und Zonenplanung. Informationsveranstaltung
Revision Orts- und Zonenplanung Informationsveranstaltung 5. Januar 2016 Gegenstand der Revision Zur Vorprüfung und Mitwirkung gelangen: Bau- und Zonenreglement (BZR) Gesamtzonenplan Gegenstand der Revision
MehrUrnenabstimmung vom 5. Juni 2016
Urnenabstimmung vom 5. Juni 2016 Schulhaus Räuchlisberg unteres Schulhaus Oberaach oberes Schulhaus Oberaach Botschaft der Volksschulbehörde Amriswil-Hefenhofen-Sommeri an die Stimmbürgerinnen und Stimmbürger
MehrRichtlinien über das Reklamewesen (Firmen-, Eigen- und Fremdreklamen)
Richtlinien über das Reklamewesen (Firmen-, Eigen- und Fremdreklamen) I. Geltungsbereich, Begriffe Art. 1 Geltungsbereich Diese Richtlinie gilt für alle Reklameeinrichtungen auf dem Brugger Stadtgebiet,
MehrTeilzonenplan Feld-West Planungsbericht
Teilzonenplan Feld-West Planungsbericht 1. Februar 2013 St.Gallen Herisau Kasernenstrasse 39 9102 Herisau T +41(0)71 353 00 80 herisau@err.ch schänis_tzp_feld_pb.docx Teilzonenplan Feld-West Planungsbericht
Mehrauf dem Weg in die Zukunft Orientierung Arealentwicklung Bahnhof vom 26. November 2015
Pfungen auf dem Weg in die Zukunft Orientierung Arealentwicklung Bahnhof vom 26. November 2015 Agenda 1. Allgemeine Einführung 2. Stand Entwicklung Bahnhofareal 3. Nächste Schritte und zusätzliche Fragestellungen
MehrUrnenabstimmung vom 09. Juni 2013
Urnenabstimmung vom 09. Juni 2013 Botschaft betr. Kredit für den Ausbau und die Sanierung der Quartier- bzw. Sammelstrassen im Unterwaldhaus (Via Lieptgas, Via da Rens, Via las Caglias, Via Surpunt und
MehrNeues Bau- und Planungsgesetz (PBG) (sgs731.1) Erlassen am 27. April 2016; in Kraft ab 1. Oktober 2017
Neues Bau- und Planungsgesetz (PBG) (sgs731.1) Erlassen am 27. April 2016; in Kraft ab 1. Oktober 2017 Thomas Furrer, Stadtrat, Ressortvorsteher Bau, Liegenschaften Rapperswil-Jona 13 Ausgangslage Geltendes
MehrErschliessungsprogramm
Gemeinde Fahrwangen Kanton Aargau Revision Nutzungsplanung Siedlung und Kulturland Erschliessungsprogramm 5600 Lenzburg 6280 Hochdorf 4665 Oftringen 5734 Reinach 5703 Seon 5034 Suhr Sägestrasse 6a Bellevuestr.
MehrÄnderung der Bauordnung
Teilrevision Bau- und Zonenordnung Änderung der Bauordnung Wiesendangen,. Oktober 08 Antrag an Gemeindeversammlung (Festsetzung) Erste Spalte: rechtsgültige Bauordnung Wiesendangen, Fassung vom 4. Juli
MehrInitiative - Verbot neuer Bauten und Anlagen zur Materialgewinnung und bewirtschaftung Verabschiedung z.h. Urnengemeinde
Kanton Graubünden Chantun Grischun Gemeinde Zernez Cumün da Zernez Initiative - Verbot neuer Bauten und Anlagen zur Materialgewinnung und bewirtschaftung Verabschiedung z.h. Urnengemeinde Planungs- und
MehrGemeinde Safenwil STRASSENREGLEMENT. der Gemeinde Safenwil
Gemeinde Safenwil STRASSENREGLEMENT der Gemeinde Safenwil Vom 5. November 06 INHALTSVERZEICHNIS ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN Zweck Allgemeines Geltungsbereich 4 Übergeordnetes Recht 5 Anforderungen STRASSENEINTEILUNG
MehrCUMÜN DA SCUOL. und Kommissionen. Entschädigungsgesetz
CUMÜN DA SCUOL Gesetz über die Entschädigung von Behörden und Kommissionen Entschädigungsgesetz INHALT Artikel I. Allgemeine Bestimmungen Gegenstand 1 Grundsatz 2 Spesenvergütung 3 Vollzug 4 II. Entschädigungen
MehrKommunaler Gesamtplan vom 26. Oktober Namens der Gemeindeversammlung. Von der Baudirektion genehmigt am. Für die Baudirektion
Kanton Zürich Gemeinde Seegräben Kommunaler Gesamtplan vom 26. Oktober 1982 Aufhebung der Teilrichtpläne Siedlung und Landschaft (Text und Karten) Von der Gemeindeversammlung aufgehoben am tt.mmm.yyyy
MehrDas Projekt "Chance Nord Kreuzlingen" wurde in der Zwischenzeit umgesetzt und im Herbst 2009 in Betrieb genommen.
Stadtrat Sperrfrist für alle Medien eröffentlichung erst nach der Medienkonferenz zur Gemeinderatssitzung Botschaft an den Gemeinderat Zonenplanänderung Bahnhofstrasse Sehr geehrter Herr Präsident Sehr
MehrT e i l r e vi s i o n B a u - / Z o n e nordnung T e i l r e vi s i o n Z o n e n p l a n
KANTON ZÜRICH GEMEINDE GEROLDSWIL T e i l r e vi s i o n B a u - / Z o n e nordnung T e i l r e vi s i o n Z o n e n p l a n BAU- und ZONENORDNUNG Von der Gemeindeversammlung festgesetzt am: 20. Juni 1994
Mehr3. Teilrevision Privater Gestaltungsplan "Sonnweid", Wetzikon. Erläuternder Bericht gemäss Art. 47 RPV
3. Teilrevision Privater Gestaltungsplan "Sonnweid", Wetzikon gemäss Art. 47 RPV Suter von Känel Wild AG Siedlung Landschaft Verkehr Umwelt Förrlibuckstrasse 30 8005 Zürich skw.ch Tel. +41 (0)44 315 13
MehrHerzlich willkommen! Revision Ortsplanung. Orientierung vom 8. Mai 2008
Herzlich willkommen! Revision Ortsplanung Orientierung vom 8. Mai 2008 Agenda 1. Einleitung R. Zogg 2. Raumplanung Worum geht es? R. Zogg 3. Ziele / Visionen S. Sauter 4. Grundlagen S. Sauter 5. Siedlung
MehrRichtlinie TBA R Parkieren entlang von Kantonsstrassen
Kanton St.Gallen Baudepartement Tiefbauamt Richtlinie TBA R 2011.04 Marcel John Kantonsingenieur Erarbeitet durch: Strassen- und Kunstbauten Genehmigt: Genehmigt: 09.06.2016 (KoKo 05/2016) Version Mai
MehrTeilrevision Ortsplanung
Teilrevision Ortsplanung Anpassungen Öreb- Korrekturen Anpassungen Gewässerräume Umsetzung BMBV Botschaft zur Mitwirkung Eingabefrist vom 6. November 2017 bis 8. Dezember 2017 1. Ausgangslage Die Baurechtliche
MehrReglement. über das Parkieren von Motorfahrzeugen auf öffentlichem Grund (Parkierungsreglement)
Reglement über das Parkieren von Motorfahrzeugen auf öffentlichem Grund () Dieses Reglement gibt es in rätoromanischer und deutscher Sprache. Massgebend für die Auslegung ist die von der Gemeinde beschlossene
Mehr5. Der Bericht zu den nicht berücksichtigten Einwendungen wird genehmigt.
Weisung 2 3. Juli 2006 04.05.00 / 04.05.10 Revision Bau- und Zonenordnung (BZO) 2006 Antrag des Stadtrates an den Gemeinderat 1. Das Areal an der Ecke Steinacherstrasse/Winterbergstrasse soll von der Gewerbezone
MehrWerkstattgespräch Die Bedeutung der Zusammenarbeit auf allen Ebenen
DEPARTEMENT BAU, VERKEHR UND UMWELT Werkstattgespräch Die Bedeutung der Zusammenarbeit auf allen Ebenen 30.06.2016 Carlo Degelo, Leiter Sektion Verkehrsplanung Abstimmung von Siedlung und Verkehr? oder
MehrTeilrevision der Ortsplanung: Teilzonenplan Schlund (2. Lesung) BERICHT UND ANTRAG AN DEN EINWOHNERRAT KRIENS. Gemeinderat. 28. März 2012 Nr.
Gemeinderat BERICHT UND ANTRAG AN DEN EINWOHNERRAT KRIENS 28. März 2012 Nr. 263/2011 Teilrevision der Ortsplanung: Teilzonenplan Schlund (2. Lesung) G:\01_Baudepartement\Einwohnerrat\B+A\2012\Teilrevision
MehrZuordnungstabelle Grundlagen Gemeinde: Dagmersellen, Ortsteil Uffikon Datum: 1. Oktober 2010
Grundlagen Grundlagen Gemeinde: Dagmersellen, Ortsteil Uffikon Datum: 1. Oktober 2010 Nachführungsgeometer: Zemp + Partner Geomatik AG Grundbuchpläne Herkunft Punkt 5.1.9 Richtlinien Quellsystem Zielsystem
MehrInformationen zur Arealentwicklung Bahnhof Engelberg. Engelberg, 11. Mai 2017.
Informationen zur Arealentwicklung Bahnhof Engelberg. Engelberg, 11. Mai 2017. Ausgangslage. Um eine übergeordnete, richtungsweisende Leitidee für das Areal zu finden, haben sich die zwei Grundeigentümer,
MehrStadt Winterthur, Öff. Gestaltungsplan Durchgangsplatz für Fahrende, Bauvorschriften Seite 2
Stadt Winterthur, Öff. Gestaltungsplan Durchgangsplatz für Fahrende, Bauvorschriften Seite 2 Art. 1 Bestandteile Verbindlich Plan Situation und Erschliessung 1:500 vom 5. Februar 2008 Bauvorschriften vom
MehrStadt Brugg. Parkierungsreglement. Reglement über die Parkierung von Fahrzeugen
Stadt Brugg Parkierungsreglement Reglement über die Parkierung von Fahrzeugen Reglement über die Parkierung von Fahrzeugen (Parkierungsreglement) 1 Allgemeines 1 Allgemeines, Inhalt Dieses Reglement regelt
Mehr7, Ziffo 5-8, folgende Zonen- und Bauordnung für
).--. -~c---------- -- ----~~~~ ~t.i,[ KANTON SOLOTHURN GEMEINDE BIBERIST SPEZIELLER BEBAUUNGSPLAN "UNTERE NEUMATT 11 -WEST Zonen- und Bauordnung Die Einwohnergemeinde Biberist erlässt hiermit auf Grund
MehrGesetz über Zweitwohnungen
Kanton Graubünden Gemeinde Surses (kommunales Zweitwohnungsgesetz, kzwg) Mitwirkungsauflage Von der Gemeindeversammlung angenommen am: Der Gemeindepräsident: Der Gemeindeschreiber: Von der Regierung genehmigt
MehrVerfügung. Der vorliegende Private Quartierplan beinhaltet die folgenden Planungsziele:
Kanton Schaffhausen Beckenstube 7 CH-8200 Schaffhausen www.sh.ch Telefon 052 632 73 67 Fax 052 632 70 46 sekretariat-bd@ktsh.ch Neuhausen am Rheinfall, Privater Quartierplan «Posthof Süd» (inkl. Baulinien);
MehrEinwohnergemeinden Tägertschi und Münsingen Fusionsreglernent. Fusionsreglement
Einwohnergemeinden Tägertschi und Münsingen Fusionsreglernent Fusionsreglement Inhaltsverzeichnis 1 Allgemeine Bestimmungen 3 Gegenstand 3 2. Organisation der Einwohnergemeinde Münsingen 3 Grundsatz 3
MehrArealentwicklung Gishalde Aarburg
Arealentwicklung Gishalde Aarburg 11. Mai 2016 Bewegte Geschichte 2005: Erste Idee einer ökologischen Wohnsiedlung «Wohninsel Aarburg» Im Rahmen der Stadtaufwertung wird das Projekt Gishalde als Entwicklungsschwerpunkt
MehrVorschriften zum öffentlichen Gestaltungsplan «Sechseläutenplatz-Theaterplatz»
701.510 Vorschriften zum öffentlichen Gestaltungsplan «Sechseläutenplatz-Theaterplatz» Gemeinderatsbeschluss vom 8. Januar 2003 Art. 1 Geltungsbereich 1 Auf dem Sechseläutenplatz und dem Theaterplatz,
MehrKantonale Vorprüfung. Gemeinde Oberwil. Quartierplan Therwilerstrasse Betreutes Wohnen. Gemäss Schreiben vom 19. Mai 2016
Gemeinde Oberwil Quartierplan Therwilerstrasse Betreutes Wohnen Kantonale Vorprüfung Gemäss Schreiben vom 19. Mai 2016 vom 12.08.2016 1.1 ( ) Quartierplan Besucher PP via Kantonsstrasse Plan Zwingende
MehrDER GEMEINDEPRÄSIDENT : ~ ~tl'\ SONDERBAUVORSCHRIFTEN MIT ANHANG 1. EINWOHNERGEMEINDE WANGEN b/olten KANTON SOLOTHURN
EINWOHNERGEMEINDE WANGEN b/olten KANTON SOLOTHURN GESTALTUNGSPLAN SCHANZENWEG Grundbuch Wangen Nr. 630-634 und 1017 SONDERBAUVORSCHRIFTEN MIT ANHANG 1 Berechnung der Ausnützungsziffer) ÖFFENTLICHE AUFLAGE
MehrAarau Rohr. Erschliessungsplan "Trieschäcker Süd" Änderung Einmündung Grenzweg. Planungsbericht
Aarau Rohr Erschliessungsplan "Trieschäcker Süd" Änderung Einmündung Grenzweg Planungsbericht Vom Stadtrat beschlossen am 23. April 2012 Auftraggeberschaft Stadt Aarau Stadtbauamt Stadtentwicklung Rathausgasse
MehrTeilrevision Baugesetz
Kanton Graubünden Gemeinde Zillis - Reischen Teilrevision Baugesetz Artikel 3 Artikel 3A Artikel 11 Boden- und Baulandpolitik Regelung zur Sicherung der Baulandverfügbarkeit Zonenschema Von der Gemeindeversammlung
Mehr10. Sep An die kommunalen Planungsbehörden 8090 Zürich. im Kanton Zürich Telefon
Kanton Zürich Baudirektion Direktion der Justiz und des Innern Amt für Raumentwicklung Kontakt: Josua Raster An die kommunalen Planungsbehörden 8090 Zürich Stv. AULeiter Rechtsdienst Stampfenbachstrasse
MehrBEBAUUNGSPLAN UNTERHASLI VOM 15. OKTOBER 1987
BEBAUUNGSPLAN UNTERHASLI VOM 15. OKTOBER 1987 AUSGABE 5. JULI 1988 NR. 616 INHALT I. ALLGEMEINE VORSCHRIFTEN 3 Art. 1 Abgrenzung 3 Art. 2 Ortsplanung 3 II. BAU- UND GESTALTUNGSVORSCHRIFTEN 3 Art. 3 Bauweise
MehrParkierungsreglement. Für das Parkieren auf öffentlichem Grund und auf Liegenschaften im Eigentum der Gemeinde Rümlang
Parkierungsreglement Für das Parkieren auf öffentlichem Grund und auf Liegenschaften im Eigentum der Gemeinde Rümlang Parkierungsreglement Seite 2 Inhaltsverzeichnis 1. Allgemeine Bestimmungen 3 2. Parkierungssysteme
MehrZukünftigen Herausforderungen der Raumentwicklung im Weinland
Kanton Zürich Amt für Raumentwicklung Zukünftigen Herausforderungen der Raumentwicklung im Weinland Delegiertenversammlung ZPW vom 5. Mai 2015 Wilhelm Natrup, Kantonsplaner, Chef Amt für Raumentwicklung
MehrGeschichtsträchtiges MFH mit 3 Wohnungen und Panoramasicht in Cumbel, Val Lumnezia Objekt Nr. 215
Geschichtsträchtiges MFH mit 3 Wohnungen und Panoramasicht in Cumbel, Val Lumnezia Objekt Nr. 215 Ortschaft Eingangs der Val Lumnezia liegt das Dorf Cumbel mit seinen gut 300 Einwohnern auf 1'150 M.ü.M.
MehrStand der Richtplanung SG
Stand der Richtplanung SG Seite 1 Gesamtüberarbeitung Richtplan Mitwirkung Gemeinden und Regionen Kantonale Foren Gemeindegespräche; Oktober bis Dezember 2014 Regionalforen; Januar und Februar 2015 Koordinationsblatt
MehrMitwirkungsverfahren vom 2. September 2016 bis 3. Oktober 2016
Gemeinderat Planerlassverfahren "Schul-, Kultur- und Sportanlage Schönau" Änderung baurechtliche Grundordnung bestehend aus Zonenplan, Schutzzonenplan und Baureglement Art. 50 Zonen für öffentliche Nutzungen
MehrReglement Grundeigentümer, Beiträge und Gebühren (GBR) der Einwohnergemeinde Wangen bei Olten
Reglement Grundeigentümer, Beiträge und Gebühren (GBR) der Einwohnergemeinde Wangen bei Olten Synoptische Darstellung Bisher Gestützt auf 117 und 118 des kantonalen Planungsund Baugesetzes (PBG) und 52
MehrNeues aus dem Rechtsdienst
RA MLaw Lea Sturm - RA lic.iur. Andreas M. Schlatter Neues aus dem Gemeindeorientierung vom 28. November 2016 Themen 1. Was gilt in Landschaftsschutzzonen als zonenkonform? ( [1C_397/2015]) Welches Recht
MehrVerordnung zum Bundesgesetz über die Raumplanung vom 22. Juli 1979 (Raumplanungsverordnung)
700. Verordnung zum Bundesgesetz über die Raumplanung vom. Juli 979 (Raumplanungsverordnung) vom 4. Dezember 98 Der Regierungsrat des Kantons Schaffhausen, gestützt auf Art. 6 Abs. des Bundesgesetzes vom.
MehrSlmmen ...~.?...4;(... >/ :--:.; Q-1 ß~:. GESTALTUNGSPLAN "SPARKLING 11", UNTERER ERLENWEG, 8832 WOLLERAU SO ND ER BAUVO RSC H RI FTE N
Slmmen GESTALTUNGSPLAN KTN 785, 029, 042 GESTALTUNGSPLAN "SPARKLING ", UNTERER ERLENWEG, 8832 WOLLERAU SO ND ER BAUVO RSC H RI FTE N SCHINDELLEGI DEN DER GRUNDEIGENTÜMER KTN 785, 029, 042...~.?...4;(...
MehrDie Folgen des neuen Raumplanungsgesetzes
Die Folgen des neuen Raumplanungsgesetzes UTA Comunova AG Martin Hitz, Geschäftsleiter / Partner Seite 2 Seite 3 UTA Gruppe - Anlass 1 Bevölkerungsentwicklung im Kanton Aargau 700000 600000 500000 2008-2025:
MehrPlanungs- und Mitwirkungsbericht Zweitwohnungsgesetz
Kanton Graubünden Gemeinde Celerina / Schlarigna Planungs- und Mitwirkungsbericht Impressum Auftraggeber Gemeinde Celerina / Schlarigna CH-7505 Celerina / Schlarigna Kontaktperson Christian Brantschen
MehrArbeitszonenbewirtschaftung
Kanton Zürich Direktion der Justiz Statistisches Amt Arbeitszonenbewirtschaftung Entscheidungsgrundlagen für Raumplanungsprozesse Magnus Gocke, Themenverantwortlicher Raum- und Immobilien Auftrag des Bundes
MehrGemeindeparlament. Beschlussprotokoll der 3. Sitzung des Gemeindeparlaments
Gemeindeparlament Arosa Gemeindekanzlei Arosa Beschlussprotokoll der 3. Sitzung des Gemeindeparlaments Datum: Donnerstag, 06. Oktober 2016 Zeit: Ort: Teilnehmer: 13:30 15.40 Uhr Sport- und Kongresszentrum
MehrBrennholz- und Schnitzellager im Wald
Departement für Bau und Umwelt Richtlinie Nr. 4 / November 2009 Brennholz- und Schnitzellager im Wald Ausgangslage Diese Richtlinie setzt sich unter anderem mit der Frage auseinander, in welchen Fällen
MehrPlanungszone GB Lohn-Ammannsegg Nr. 68
Einwohnergemeinde Lohn-Ammannsegg Erlass einer nach 23 Planungs- und Baugesetz (PBG) www.bsb-partner.ch 30.11.2017 2 Auftraggeber Einwohnergemeinde Lohn-Ammannsegg Stöcklistrasse 2 4573 Lohn-Ammannsegg
MehrOrientierungsversammlung vom 3. August Zweitwohnungsbesitzer
Orientierungsversammlung vom 3. August 2018 Zweitwohnungsbesitzer Gesamtübersicht Gemeinde Scuol Christian Fanzun RhB Christian Florin TESSVM Martina Stadler Bergbahnen Andri Poo Verein ZWET Heinz Zürcher
Mehr