B O T S C H A F T. für die kommunale Abstimmung vom 5. Juni Teilrevisionen der Ortsplanung. 1. Gewerbezone Nairs, Ftan

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1 CUMÜN DA SCUOL B O T S C H A F T für die kommunale Abstimmung vom 5. Juni 2016 Teilrevisionen der Ortsplanung 1. Gewerbezone Nairs, Ftan 2. Via da Chantröven, Scuol 3. Gewerbezone Sot Ruinas, Scuol 4. Dorfzone Chants, Tarasp 5. Parkierungszone Vulpera, Tarasp

2 Geschätzte Stimmbürgerinnen und Stimmbürger Die kommunale Abstimmung vom 5. Juni 2016 umfasst 5 Vorlagen zur Ortsplanung in verschiedenen Fraktionen. Dabei ist anzumerken, dass in allen Fraktionen noch die "alten", also bereits vor der Fusion geltenden Zonenpläne und Baugesetze in Kraft sind. Es geht also immer um Revisionen dieser bestehenden Planungsmittel. Die Abstimmungsfragen lauten: Wollen Sie die folgenden Teilrevisionen der Ortsplanung annehmen? 1. Gewerbezone Nairs, Ftan 2. Via da Chantröven, Scuol 3. Gewerbezone Sotruinas, Scuol 4. Dorfzone Chants, Tarasp 5. Parkierungszone Vulpera, Tarasp Informationen zu diesen Projekten finden Sie auf den folgenden Seiten. Der Gemeindevorstand hat die Projekte zu Handen der Gemeindeversammlung vom 4. April 2016 in Scuol verabschiedet. Diese hat sie besprochen und zu Handen der Urnengemeinde in positivem Sinne verabschiedet. Wir empfehlen Ihnen, geschätzte Stimmbürgerinnen und Stimmbürger, die 5 Teilrevisionen der Ortsplanung anzunehmen. Scuol, im April 2016 Für den Gemeindevorstand Der Präsident: Christian Fanzun Der Gemeindeschreiber: Andri Florineth

3 1. Wohn- und Gewerbezone Nairs, Ftan Ausgangslage Im Gebiet Nairs, an der Kantonsstrasse, befindet sich eine Wohn- und Gewerbezone. Das ehemalige Personalhaus des Hotels Scuol Palace auf Parzelle ist Mitte 2010 abgebrannt. Jetzt ist geplant, das Gebäude als Wohn- und Gewerbebau im Sinne eines Ersatzneubaus wiederherzustellen. Hotel Scuol Palace Reproduziert mit Bewilligung von swisstopo (BA16041) Im Baugesetz der ehemaligen Gemeinde und heutigen Fraktion Ftan gilt in der Wohn- und Gewerbezone eine Fassadenhöhe von 9 m und eine Gesamthöhe von 12 m (Art. 16, Zonenschema). Der Eigentümer der Parzelle hat der Gemeinde den Antrag gestellt, die Fassadenhöhe auf 11.5 m und die Gesamthöhe auf 14.5 m anzuheben, und zwar mit folgenden Begründungen: Zum einen hat bereits das abgebrannte Gebäude die rechtlich zulässigen Höhen überstiegen. Zum anderen übersteigt auch das bestehende Gebäude auf der Nachbarparzelle diese Höhen.

4 Ziel und Inhalt der Revision Die rechtlichen Voraussetzungen schaffen für den Ersatzneubau auf der Parzelle 52688, der höher geplant ist, als es nach aktuellem Baugesetz erlaubt wäre. Kantonale Vorprüfung Das Amt für Raumentwicklung (ARE) Graubünden hat das Vorhaben geprüft und es auch dem Amt für Natur und Umwelt vorgelegt. Die Beurteilung ist positiv. Öffentliche Mitwirkungsauflage Das Vorhaben ist vom 11. Februar bis am 12. März 2016 öffentlich aufgelegt worden. Es sind keine Einwendungen eingegangen. Gegenstand der Abstimmung Das Baugesetz der ehemaligen Gemeinde Ftan (in Art. 16, Zonenschema) wird wie folgt geändert: in der Wohn- und Gewerbezone gelten neue Maximalhöhen, nämlich 11.5 m für die Fassaden und 14.5 m für das gesamte Gebäude.

5 2. Via da Chantröven, Scuol Ausgangslage Gepflästerte Strassen sind ein charakteristisches Element der historischen Quartiere von Scuol. Sie sind deshalb im Generellen Gestaltungsplan (GGP) als erhaltenswert eingetragen. Die Strasse von Chantröven, eine wichtige Zufahrt nach Scuol Sot, ist stark befahren. Auf einer gepflästerten Strasse ist der Verkehr deutlich lauter als auf einer asphaltierten. Ein weiteres Problem ist die Eisbildung: Schmelzwasser gefriert auf der rauen Oberfläche, was besonders für Fussgänger sehr gefährlich ist. Die Pflästerung hat in den letzten Jahren unter dem zunehmenden Verkehr gelitten. Die Schäden sind mit Asphalt repariert worden, und das stört das Gesamtbild. Eine Sanierung und Wiederherstellung der Pflästerung, wie es gemäss GGP notwendig wäre, wäre sehr aufwändig und teuer. Deshalb und wegen der genannten Probleme beabsichtigt die Gemeinde, die Pflästerung vom Stradun bis zur Gurlainabrücke durch Asphalt zu ersetzen. Chasa Monreal

6 Ziel und Inhalt der Revision Für die Strasse von Chantröven zwischen dem Stradun und der Gurlainabrücke soll der Status "Erhaltenswerte / zu ergänzende Pflästerung" aufgehoben werden. Kantonale Vorprüfung Das Amt für Raumentwicklung (ARE) Graubünden hat das Vorhaben geprüft und es auch der Denkmalpflege vorgelegt. Es schlägt vor, den genannten Status für den betreffenden Strassenabschnitt wegen seiner historischen Bedeutung nicht aufzuheben und die Pflästerung zu sanieren bzw. zu ergänzen. Die Gemeinde geht mit dieser Beurteilung nicht einig. Die Via da Chantröven stammt nicht aus dem 16. und 17. Jahrhundert wie die historischen Wege innerhalb der alten Dorfkerne und zwischen diesen. Das beweist auch die nicht ortstypische Art der Pflästerung mit konischen Steinen. Die Strasse ist erst 1905 ausgebaut und gepflästert worden, in Zusammenhang mit dem Bau der Gurlainabrücke und des Hotel Filli. Eine punktuelle Sanierung der Pflästerung ist nicht möglich. Die Strasse ist mehr als hundert Jahre alt. Unter- und Oberbau sind grundlegend zu erneuern. Den Strassenabschnitt vollkommen neu zu pflästern, wäre mit enormen Kosten verbunden. Auch der Unterhalt wäre sehr aufwändig. Die geplante Asphaltierung verursacht aber nicht nur weniger Kosten, sondern vermindert auch die bereits erwähnten Nachteile (Lärm, Eisbildung). Die Gemeinde will aber bei der Strassensanierung auf eine gute Gestaltung achten. Entsprechende Möglichkeiten sind z.b. eine gepflästerte Mittelrinne, Randabschlüsse mit Wasser- und Stellsteinen und gepflästerte Übergänge zwischen Fahrbahn und Stützmauern. Öffentliche Mitwirkungsauflage Das Vorhaben ist vom 25. Juni bis zum 25. Juli 2015 öffentlich aufgelegt worden. Es sind keine Einwendungen eingegangen. Gegenstand der Abstimmung Die Festsetzung "Erhaltenswerte / zu ergänzende Pflästerung" im Generellen Gestaltungsplan wird für die Strasse von Chantröven zwischen dem Stradun und der Gurlainabrücke aufgehoben.

7 3. Gewerbezone Sot Ruinas, Scuol Ausgangslage Die ehemalige Gemeinde und heutige Fraktion Scuol ist schon längere Zeit auf der Suche nach einem adäquaten Standort für eine grössere Abfallsammel- und Sortieranlage. Bereits im Jahre 2013 war zu diesem Zweck eine Revisionsvorlage für eine Gewerbezone "Sot Ruinas" zur kantonalen Vorprüfung eingereicht und anschliessend öffentlich aufgelegt worden. Damals war geplant, eine Fläche von 18'535 m 2 übriges Gemeindegebiet einer Gewerbezone zuzuweisen. Während der Auflagefrist gingen bei der Gemeinde verschiedene kritische Stellungnahmen ein. Angesprochen wurden vor allem die Nähe zu Wohngebieten, die Zunahme des Schwerverkehrs und zu erwartende Immissionen (Geruch, Lärm, Schmutz). Die Gemeinde hat das Vorhaben daraufhin sistiert. Im Sommer 2015 hat die neue Gemeinde das Projekt wieder aufgenommen und grundlegend überprüft. Der Bedarf für eine regionale Abfallsammelund Sortieranlage im Raum Scuol ist ohne Zweifel vorhanden. Die bestehende Anlage auf dem Areal der Firma Crüzer in Manaröl ist zu klein und grenzt direkt an ein Wohnquartier. Die früher ebenfalls in Betracht gezogene Gewerbezone in Buorna (südwestlich des Bahnhofs Scuol-Tarasp) hätte zwar den Vorteil eines direkten Gleisanschlusses. Die noch verfügbare Fläche ist aber zu klein. Die Topografie ist zudem ungünstig, und das Gelände ist nicht zuletzt aus touristischer Sicht exponiert. In Sot Ruinas befand sich bis 1995 eine Kehrichtdeponie. Seit deren Stilllegung gibt es dort einen Sammel- und Sortierplatz für Bauabfälle. Transportfirmen nutzen das Areal zudem für die Lagerung von Containern und Mulden. Es sind aber noch grössere, heute brachliegende Nutzflächen vorhanden. Das Areal ist räumlich klar vom Siedlungsgebiet getrennt (der kleinste Abstand vom äussersten Rand der Wohnsiedlung beträgt ca. 100 m). Das Gelände liegt ca. 10 bis 15 m tiefer als der Siedlungs- und Landschaftsraum. Das gewärleistet einen optimalen Schutz vor Einsicht und störenden Immissionen.

8 Sot Ruinas ist bereits gut erschlossen bzw. einfach erschliessbar. Namentlich ist über das Gebiet "Talur" ein direkter Anschluss an die Kantonsstrasse möglich, so dass der Schwerverkehr kein Wohngebiet durchfahren muss. Sot Ruinas Reproduziert mit Bewilligung von swisstopo (BA16041) Ziel und Inhalt der Revision In der neuen Gewerbezone in Sot Ruinas soll ein Recyclingcenter entstehen, wo der gesamte Abfall des Unterengadins (Hauskehricht, Papier, Karton, Glas, Metall und grössere Mengen von Bauschutt) gesammelt, sortiert und entsorgt wird. Der bestehende Betrieb der Firma Crüzer wird nach der Einzonung vollständig nach Sot Ruinas verlegt. In Manaröl verbleiben nur noch Einstellhallen und Werkstätten für Lastwagen. Im Gegensatz zum Projekt 2013 beschränkt sich die Nutzung auf dieses Recyclingcenter. Eine Ansiedlung weiterer Betriebe (Werkhöfe für Bauunternehmen und das Elektrizitätswerk) ist nicht mehr vorgesehen. Der südliche Bereich des Areals bleibt übriges Gemeindegebiet.

9 Gewerbezone Sot Ruinas übriges Gemeindegebiet (wie bisher) Kantonale Vorprüfung Das Amt für Raumentwicklung (ARE) Graubünden hat das Vorhaben 2013 geprüft und es dabei auch dem Amt für Wirtschaft und Tourismus, dem Amt für Wald und Naturgefahren sowie dem Amt für Natur und Umwelt vorgelegt. Es hat in seiner Stellungnahme gewisse Anpassungen empfohlen, welche in die Detailplanung eingeflossen sind, das Vorhaben aber im Ganzen positiv beurteilt.

10 Öffentliche Mitwirkungsauflage Das Vorhaben ist ein zweites Mal öffentlich aufgelegt worden, und zwar vom 17. Dezember 2015 bis am 16. Januar Es sind keine Einwendungen eingegangen. Gegenstand der Abstimmung Ca. 17'560 m 2 im Gebiet "Sot Ruinas" werden Gewerbezone (bisher: übriges Gemeindegebiet). Der neue Artikel 54 bis im Baugesetz regelt die Nutzung dieser Zone: 1 Die Gewerbezone Sot Ruinas ist bestimmt für die Erstellung und den Betrieb von Sammel- und Sortieranlagen für Abfälle inkl. Bauabfälle. Notwendige Büroräume für den Betrieb der Anlagen sind zulässig. Andere Gewerbebetriebe wie auch Wohnraum sind nicht gestattet. 2 Bauten sowie offene Lager- und Umschlagplätze sind gut in die Umgebung einzuordnen. 3 Das Terrain ist gemäss den Vorgaben des Generellen Gestaltungsplans zu gestalten. Für die Bemessung von Höhen von Gebäuden ist das neue Terrain massgebend. 4 Es sind grundsätzlich nur Flachdächer zulässig. Für eingeschossige Bauten sowie für Überdachungen von Lagerplätzen sind auch andere Dachformen zulässig wie z. B. Pultdächer, Tonnendächer u. ä. 5 Die Gewerbezone Sot Ruinas ist gemäss den Vorgaben im Generellen Gestaltungsplan mit einem einheitlichen Maschendrahtzaun mit einer Höhe von mindestens 1.80 m einzuzäunen. Ausserhalb der Einzäunung dürfen keinerlei Materialien, Geräte und dergleichen abgestellt werden. 6 Tätigkeiten mit grösseren Emissionen (Lärm oder Staub), wie der Betrieb von Brecheranlagen u. dgl., sind nur während der Zwischensaison nach Ostern bis Ende Mai und vom 1. November bis 15. Dezember zulässig.

11 Es dürfen nur Geräte und Maschinen zum Einsatz gelangen, welche bezüglich Emissionen dem neusten Stand der Technik genügen. Bei Baugesuchen für Anlagen, welche Emissionen verursachen, ist der Nachweis beizubringen, dass die einschlägigen Umweltvorschriften eingehalten werden. 7 Die Baubehörde sorgt durch geeignete Auflagen und Anweisungen dafür, dass der durch den Betrieb der Gewerbezone Sot Ruinas verursachte Schwerverkehr von Wohnquartieren ferngehalten wird. Dies erfolgt insbesondere bei der Einräumung von Pachtverträgen oder Baurechten und bei der Erteilung von Bau- und Betriebsbewilligungen für Bauten und Anlagen in der Gewerbezone Sot Ruinas sowie bei der Erteilung von Bewilligungen für Abbruchvorhaben auf dem gesamten Gemeindegebiet.

12 4. Dorfzone Chants, Tarasp Ausgangslage Auf der Parzelle befindet sich eine kleinere Dorfzone, die mit einem Landwirtschaftsbetrieb überbaut ist. Die Eigentümer des Betriebs möchten einen Hofladen einrichten und zu diesem Zweck einen Anbau erstellen. Ziel und Inhalt der Revision Die rechtlichen Grundlagen schaffen, damit der Anbau an den Bauernhof auf Parzelle realisiert werden kann.

13 Kantonale Vorprüfung Das Amt für Raumentwicklung (ARE) Graubünden hat das Vorhaben 2013 geprüft und es dabei auch dem Amt für Landwirtschaft und Geoinformation, dem Amt für Lebensmittelsicherheit und Tiergesundheit, dem Amt für Natur und Umwelt sowie der Dankmalpflege vorgelegt. Es hat in seiner Stellungnahme besonders darauf hingewiesen, dass die betreffende Häusergruppe in einem Erhaltungsbereich liegt. In einem solchen Bereich sind die bestehende Siedlungsstruktur und wertvolle Aussenräume zu erhalten. Die Gebäude auf der Parzelle gelten zudem als erhaltenswert. Der geplante Anbau muss daher durch die Bauberatung beurteilt und begleitet werden. Öffentliche Mitwirkungsauflage Das Vorhaben ist vom 11. Februar bis 12. März 2016 öffentlich aufgelegt worden. Es sind keine Einwendungen eingegangen. Gegenstand der Abstimmung Teilrevision Zonenplan: "Nördlich der Gebäude Nr. 181 und Nr. 181-A werden auf der Parzelle Nr total 96 m 2 von der Landwirtschaftszone neu der Dorfzone (Art. 20 BauG) zugewiesen." Teilrevision Genereller Gestaltungsplan: "Der Erhaltungsbereich (Art. 38 BauG) wird ebenfalls im Gebiet der Neueinzonung festgelegt."

14 5. Zona da parkegi Vulpera, Tarasp Ausgangslage Der Eigentümer der Parzelle in Vulpera möchte auf seinem Grundstück Parkplätze einrichten. Das kann er aber nicht, weil die Parzelle in der Zone für öffentliche Bauten und Anlagen (ZöBA) liegt. Die Gemeinde hat nicht die Absicht, auf dieser Parzelle öffentliche Parkplätze zu realisieren. Sie begrüsst jedoch die Entstehung privater Parkplätze. Denn es gibt in Vulpera grundsätzlich zu wenig Parkplätze, weshalb Fahrzeuge auch auf der Strasse abgestellt werden. Im Generellen Erschliessungsplan ist auf der Parzelle ein geplantes Parkplatzareal bezeichnet. Ziel und Inhalte der Revision Im Bereich der Parzelle sollen die rechtlichen Voraussetzungen für die Realisierung einer Parkierungsanlage geschaffen werden.

15 Kantonale Vorprüfung Das Amt für Raumentwicklung (ARE) Graubünden hat das Vorhaben geprüft und es auch der Dankmalpflege vorgelegt. Diese hat darauf hingewiesen, dass sich auf der Parzelle eine erhaltenswerte Baumallee befindet. Die Bäume, die für die Parkierung entfernt werden müssen, sind durch gleichartige Bäume mit einer gewissen Grösse zu ersetzen. Weil ein Teil der Parzelle im Erhaltungsbereich liegt, ist zudem für die Realisierung der Parkplätze die Bauberatung beizuziehen. Öffentliche Mitwirkungsauflage Das Vorhaben ist vom 17. März bis 16. April 2016 öffentlich aufgelegt worden. Es sind keine Einwendungen eingegangen. Gegenstand der Abstimmung Teilrevision Zonenplan: Die Parzelle Nr wird Parkierungszone (bisher: Zone für öffentliche Bauten und Anlagen).

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