Teilflächennutzungsplanung. "Windkraft" der VG Unkel

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1 VERBANDSGEMEINDE UNKEL Teilflächennutzungsplanung "Windkraft" der VG Unkel FFH-VERTRÄGLICHKEITSSTUDIE FÜR DAS FFH-GEBIET DE "SIEBENGEBIRGE" Auftraggeber: Verbandsgemeinde Unkel Linzer Straße Unkel Januar 2015 Bearbeitung: G i n s t e r Landschaft + Umwelt Marktplatz 10a Meckenheim Tel.: / Fax: / info@ginster-meckenheim.de

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3 I INHALTSVERZEICHNIS 1 Anlass und Aufgabenstellung Übersicht über das Schutzgebiet und seine maßgeblichen Bestandteile Naturräumliche Situation Erhaltungsziele Verwendete Grundlagen Lebensräume des Anhangs I der FFH-RL Arten des Anhangs II der FFH-RL Sonstige im Standard-Datenbogen und im Schutzzweck der NSG- Verordnung genannte Arten Managementplan / Pflege- und Entwicklungsmaßnahmen Funktionale Beziehungen zu anderen NATURA 2000 Gebieten Beschreibung des Vorhabens Technische Beschreibung Wirkfaktoren Detailliert untersuchter Bereich Untersuchungsrahmen Betroffene Lebensräume und Arten Untersuchungsraum Beschreibung des detailliert untersuchten Bereiches Übersicht über die Landschaft Lebensräume des Anhangs I der FFH-RL Arten des Anhangs II FFH-RL und des Anhangs I Vogelschutz-RL Sonstige für die Erhaltungsziele bedeutsame Landschaftsstrukturen und Arten Durchgeführte Untersuchungen Fledermäuse... 18

4 II Methodik Ergebnisse Fledermäuse Rauhautfledermaus Zwergfledermaus Arten mit geringen Nachweisen Quartiere weiterer Arten Gelbbauchunke Methodik Ergebnisse Gelbbauchunke Avifauna Methodik Ergebnisse Avifauna Datenlücken Beurteilung der zu erwartenden Beeinträchtigungen der Erhaltungsziele Bewertungsmethode Lebensräume des Anhangs I der FFH-RL Arten des Anhangs II der FFH-RL und von Vogelarten des Anhangs I der Vogelschutz-RL Fledermäuse Gelbbauchunke Avifauna Weitere Arten des Anhangs IV der FFH-RL... 52

5 III 6 Maßnahmen zur Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen Fledermäuse Gelbbauchunke Avifauna Weitere Arten des Anhangs IV der FFH-RL Empfehlungen zur Rücknahme der Konzentrationszone Erforderlichkeit eines generellen Schutzabstandes zur Schutzgebietsgrenze Beeinträchtigungen der Erhaltungsziele durch andere zusammenwirkende Pläne und Projekte Zu berücksichtigende Pläne und Projekte Gesamtübersicht über verbleibende vorhabenbedingte und kumulative Beeinträchtigungen und Beurteilung der Erheblichkeit Zusammenfassung Quellen Anhang... 74

6 IV TABELLENVERZEICHNIS Tabelle 1: Lebensraumtypen im FFH-Gebiet "Siebengebirge"... 4 Tabelle 2: Arten des Anhangs II FFH-RL im FFH-Gebiet "Siebengebirge"... 6 Tabelle 3: Weitere Arten im FFH-Gebiet "Siebengebirge"... 8 Tabelle 4: Tabelle 5: Windenergiesensible Brutvogelarten im Schutzzweck des FFH- Gebietes "Siebengebirge" Charakteristische windenergiesensible Arten der FFH-LRT im engeren Untersuchungsgebiet Tabelle 6: Im Gebiet nachgewiesene Fledermausarten Tabelle 7: Ergebnisse der Fledermaus-Netzfänge Tabelle 7: Gewicht gefangener und ggf. telemetrierter Gelbbauchunken Tabelle 8: Weitere nachgewiesene Amphibienarten Tabelle 10: Kriterien zur Bewertung der Erheblichkeit Tabelle 11: Tabelle 12: Zeitlicher Ablauf von Gondelmonitoring und monitoringbegleitendem Abschaltalgorithmus bei WEA-Standorten mit erwarteter hoher Aktivität kollisionsgefährdeter Arten Ausschluss- und Prüfbereiche windenergiesensibler Vogelarten als maßgebliche Bestandteile des FFH-Gebietes "Siebengebirge" ABBILDUNGSVERZEICHNIS Abbildung 1: Im Untersuchungsgebiet nachgewiesene Gelbbauchunken Abbildung 2: Ausschlussempfehlung zur Vermeidung möglicher erheblicher Beeinträchtigungen des FFH-Gebietes "Siebengebirge"... 61

7 1 1 ANLASS UND AUFGABENSTELLUNG Die Verbandsgemeinde Unkel beabsichtigt, im Zuge der Flächennutzungsplanung Konzentrationszonen für Windenergieanlagen neu auszuweisen. Damit soll der Planungsvorbehalt genutzt werden, der den Gemeinden gemäß 35 (3) Baugesetzbuch (BauGB) eingeräumt wurde, um auf die Genehmigung von gemäß 35 (1) Nr. 6 BauGB im Außenbereich privilegierten Anlagen zur Windenergienutzung einwirken zu können. So ermöglicht der Gesetzgeber die planerische Steuerung der Errichtung von Windenergieanlagen. Um die Streuung vieler Einzelanlagen über die Landschaft zu verhindern, ist es möglich, eine Konzentration von Windenergieanlagen planerisch festzulegen und gleichzeitig die Errichtung von Windenergieanlagen im übrigen Gemeindegebiet auszuschließen. Zur Ermittlung potenzieller Flächen für die Windenergienutzung im Verbandsgemeindegebiet fand in den Jahren 2009/2010 ein Standortfindungsverfahren statt, dessen Ergebnisse in die Erarbeitung des Flächennutzungsplan-Vorentwurfes eingeflossen sind (vgl. WEST-STADTPLANER 2013). Die standortbezogene Genehmigung der Anlagen erfolgt dann im Immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahren gemäß BImSchG. Die im Vorentwurf zum Flächennutzungsplan dargestellten Konzentrationsflächen liegen im Norden des Verbandsgemeinde-Gebietes an der Landesgrenze zu Nordrhein-Westfalen. Auf nordrhein-westfälischer Seite reicht das FFH-Gebiet DE "Siebengebirge" an die Landesgrenze heran, das durch die ORDNUNGSBEHÖRDLICHE VERORDNUNG ÜBER DAS NATURSCHUTZGEBIET "SIEBENGEBIRGE" vom 12. Mai 2005 bzw. deren ERSTE ÄNDERUNG vom 8. Mai 2012 in deutsches Recht umgesetzt wurde. Nach 34 bzw. 36 BNatSchG ist die Verträglichkeit der Planung mit den Erhaltungszielen des FFH- Gebietes zu prüfen. Sind windenergiesensible Arten maßgebliche Bestandteile des Erhaltungsziels eines FFH-Gebietes, ist von der Möglichkeit einer Beeinträchtigung auszugehen. "Eine allgemeine FFH-Vorprüfung kann sehr wahrscheinlich in diesem Fall ( ) Beeinträchtigungen nicht vollständig ausschließen, so dass eine FFH-Verträglichkeitsuntersuchung (FFH-VU) durchgeführt werden muss" (LUWG 2010: 30). Beeinträchtigungen von Vogel- und Fledermausarten als maßgebliche Bestandteile des FFH-Gebietes "Siebengebirge" durch die Errichtung von Windenergieanlagen nahe der Grenze des FFH-Gebietes können nicht von Vornherein sicher ausgeschlossen werden. Darüber hinaus können zwischen den Populationen der für den Schutzzweck beider Gebiete maßgeblichen Gelbbauchunke im FFH-Gebiet "Siebengebirge" und dem von der geplanten Konzentrationszone direkt betroffenen FFH-Gebiet DE "Asberg bei Kalenborn" Austauschbeziehungen bestehen.

8 2 Aufgrund der vorliegenden Informationen ist daher ohne gesonderte Vorprüfung ersichtlich, dass für die Planung eine FFH-Verträglichkeitsprüfung durchzuführen ist. Für die dargestellten Konzentrationsflächen werden daher in der FFH-Verträglichkeitsstudie die zu erwartenden Auswirkungen der Planung auf das FFH-Gebiet "Siebengebirge" ermittelt, beschrieben und hinsichtlich ihrer Erheblichkeit für die Erhaltungsziele des FFH-Gebietes bewertet. Im Ergebnis wird vor dem Hintergrund der Erhaltungsziele des FFH-Gebietes "Siebengebirge" festgestellt, ob die Errichtung von Windenergieanlagen im Bereich der geplanten Konzentrationszone, ggf. unter Einbezug von Vermeidungsmaßnahmen, grundsätzlich möglich ist oder ob erhebliche negative Auswirkungen auf die Entwicklungsziele dem entgegenstehen. Gemäß RUNDSCHREIBEN WINDENERGIE (Pkt. F.3.a) ist auch zu prüfen, ob zur Einhaltung des Schutzzweckes des FFH- und Naturschutzgebietes "Siebengebirge" die Einhaltung eines generellen Abstandes zur Schutzgebietsgrenze erforderlich ist, da das NSG u. a. zum Schutz windenergiesensibler Vogel- und Fledermausarten ausgewiesen wurde.

9 3 2 ÜBERSICHT ÜBER DAS SCHUTZGEBIET UND SEINE MAßGEBLICHEN BESTANDTEILE 2.1 Naturräumliche Situation Das 4661 ha große FFH-Gebiet "Siebengebirge" liegt im Regierungsbezirk Köln (Nordrhein-Westfalen) im Rhein-Sieg-Kreis, ein kleinerer Teil im Stadtgebiet Bonn. Das vulkanische geprägte Siebengebirge schließt mit Höhen zwischen 65 m bis 460 m üb. NN. das Mittelrheintal nach Norden hin ab. Das an der westlichen Grenze der kontinentalen biogeografischen Region gelegene Gebiet hat Anteil an den naturräumlichen Haupteinheiten Unteres Mittelrheingebiet, Großlandschaft Eifel-Siebengebirge sowie Niederwesterwald, Großlandschaft Bergisches Land. Der Gebirgszug ist überwiegend mit Buchen- und Eichenwäldern bestanden. Der stark differenzierte geologische Untergrund sowie das abwechslungsreiche Relief der Landschaft bedingen ein vielfältiges Mosaik unterschiedlicher Waldgesellschaften. Das Gebiet besitzt die größten zusammenhängenden Buchenwaldgesellschaften im Rheinland und weist zusätzlich zahlreiche weitere FFH-Lebensräume, überwiegend seltene Laubwälder, auf. Hervorzuheben sind die Vorkommen prioritärer FFH-Lebensräume wie Erlen- und Eschenwälder entlang der Bäche und Flüsse sowie die Schluchtwälder und ein Birkenmoorwald. Im Verbund mit den FFH-Gebieten "Kottenforst" im Westen und "Wahner Heide" im Norden ist das FFH-Gebiet "Siebengebirge" aufgrund seiner Größe und Ausstattung zentraler Bestandteil des Biotopverbundes im südlichen Rheinland und als solcher von europaweiter Bedeutung. Offene Felsbereiche und Fließgewässer-Quellsysteme sowie kulturhistorisch geprägte Lebensräume wie ehemalige Steinbrüche, Weinberge, Obstwiesen, Pfeifengraswiesen und teilweise gut erhaltene Glatthaferwiesen erweitern das Lebensraumspektrum. 2.2 Erhaltungsziele Verwendete Grundlagen Die Erhaltungsziele für das FFH-Gebiet sind zunächst im Standarddatenbogen für das FFH-Gebiet festgelegt, der für das FFH-Gebiet DE "Siebengebirge" aus 03/1999 in der fortgeschriebenen Fassung von 02/2010 vorliegt. Da das FFH-Gebiet "Siebengebirge" durch Schutzgebiete im Sinne des 20 (2) BNatSchG unter Berücksichtigung der Erhaltungsziele des FFH-Gebietes in nationales Recht umgesetzt wurde, ergeben sich gemäß 34 (1) BNatSchG die Maßstäbe für die Verträglichkeit aus dem Schutzzweck und den dazu erlassenen Vorschriften.

10 4 Das FFH-Gebiet DE "Siebengebirge" wurde durch die ordnungsbehördliche Schutzgebietsverordnung für das Naturschutzgebiet "Siebengebirge" (ORDNUNGSBE- HÖRDLICHE VERORDNUNG ÜBER DAS NATURSCHUTZGEBIET "SIEBENGEBIRGE", STÄDTE KÖNIGSWINTER, UND BAD HONNEF, RHEIN-SIEG-KREIS, VOM 12. MAI 2005, geändert durch die ORDNUNGSBE- HÖRDLICHE VERORDNUNG ÜBER DIE ERSTE ÄNDERUNG DER VERORDNUNG ÜBER DAS NATURSCHUTZ- GEBIET "SIEBENGEBIRGE" VOM 8. MAI 2012) unter Schutz gestellt. Auf dem Gebiet der Stadt Bonn erfolgte die Umsetzung in nationales Recht durch den LANDSCHAFTSPLAN ENNERT (Stand 07/2004) im Naturschutzgebiet "Siebengebirge"(Teil- gebiet "Ennert") Lebensräume des Anhangs I der FFH-RL Gemäß Standard-Datenbogen bzw. Schutzgebiets-Verordnungen (ordnungsbehördliche Verordnung in Rhein-Sieg-Kreis und Landschaftsplan im Bereich der Stadt Bonn) sind die in Tab. 1 aufgeführten Lebensräume Bestandteil der Erhaltungsziele des FFH- Gebietes "Siebengebirge" (Zifferncode nach FFH-RL): Tabelle 1: Lebensraumtypen im FFH-Gebiet "Siebengebirge" Code Lebensraumtyp Erhaltungszustand * 3260 Fließgewässer mit Unterwasservegetation Günstig 6230 Borstgrasrasen Günstig 6410 Pfeifengraswiesen auf lehmigen oder torfigen Böden Schlecht 6430 Feuchte Hochstaudenfluren Datenlage unzureichend 6510 Glatthafer- und Wiesenknopf-Silgenwiesen Unzureichend 8150 Kieselhaltige Schutthalden der Berglagen Günstig 8210 Kalkfelsen mit Felsspaltenvegetation Günstig 8220 Silikatfelsen mit Felsspaltenvegetation Günstig 8230 Silikatfelsen mit ihrer Pioniervegetation Günstig 9110 Hainsimsen-Buchenwald Günstig 9130 Waldmeister-Buchenwald Günstig 9150 Orchideen-Kalkbuchenwald Günstig 9160 Stieleichen-Hainbuchenwald Günstig 9170 Labkraut Eichen-Hainbuchenwald Schlecht 9180 Schlucht- u. Hangmischwälder (prioritärer Lebensraum) Günstig 91D0 Moorwälder (prioritärer Lebensraum) Günstig 91E0 Erlen-Eschenwälder (prioritärer Lebensraum) Günstig * in der kontinentalen Region in NRW, nach LANUV (2007)

11 5 Gemäß der nordrhein-westfälischen Verwaltungsvorschrift Habitatschutz (VV HABI- TATSCHUTZ), Pkt u gehören auch die für die FFH-Lebensraumtypen charakteristischen Arten zu den Erhaltungszielen und sind somit in der FFH-VP zu berücksichtigen. Zentrales Entwicklungsziel für das FFH-Gebiet "Siebengebirge" ist die Erhaltung und Förderung der zahlreichen schutzwürdigen Laubwaldgesellschaften (s. Tab. 1) in ihrer typischen Ausprägung und mit ihrer typischen Fauna, vor allem durch naturnahe Waldbewirtschaftung. Die Wälder sollen in ihren verschiedenen Entwicklungsstufen/Altersphasen inklusive ihrer Vorwälder, Gebüsch- und Staudenfluren sowie ihrer Waldränder und in ihrer standörtlichen typischen Variationsbreite einschließlich ihrer Nebenbaumarten entwickelt werden. Insbesondere sollen alters- und strukturdiverse Bestände mit ausreichenden Anteilen von Alt- und Totholz, vor allem von Großhöhlen-, Uralt- und Horstbäumen gefördert werden. Durch Umbau von nicht standortheimischen Beständen auf geeigneten Standorten, insbesondere im weiteren Umfeld von Quellbereichen oder Bachläufen, sollen die naturnahen Waldtypen gefördert werden. Das Entwicklungsziel für die in Tab. 1 genannten Fels- und Schuttbiotope ist die Erhaltung und Entwicklung der naturnahen Ausprägungen mit ihrer typischen Vegetation und Fauna durch ein Verbot bzw. Regelung der Erholungsnutzung auf diesen Flächen. Wo erforderlich sollen die Biotope freigestellt werden. Im unmittelbaren Umfeld der Schutthalden sollen standortheimische Laubwälder erhalten und Nadelholzbestände bevorzugt in bodenständigen Laubwald umgewandelt werden. Fließgewässer mit Unterwasservegetation sollen in ihren naturnahen Strukturen, ihrer Dynamik und ihrer typischen Vegetation und Fauna im gesamten Verlauf für die typische Fauna durchgängig und in guter Wasserqualität erhalten und entwickelt werden. Durch Erhaltung und Entwicklung der typischen Strukturen und typischer Auenvegetation sollen Pufferzonen geschaffen werden. Wo erforderlich sollen (Freizeit-) Nutzungen geregelt werden. Feuchte Hochstaudenfluren und Waldsäume sollen mit ihrer charakteristischen Vegetation und Fauna durch Sicherung und Entwicklung einer naturnahen Überflutungsdynamik und wo nötig im Einzelfall durch Freistellung erhalten und entwickelt sowie vor Eutrophierung geschützt werden.

12 Arten des Anhangs II der FFH-RL Die nach Standard-Datenbogen bzw. gemäß NSG-Schutzzweck vorkommenden Tierarten des Anhangs II der FFH-RL als Bestandteil des Erhaltungszieles zeigt Tab. 2. Tabelle 2: Arten des Anhangs II FFH-RL im FFH-Gebiet "Siebengebirge" Code Wissenschaftlicher Name Deutscher Name Erhaltungszustand * Säugetiere 1323 Myotis bechsteini Bechsteinfledermaus Schlecht 1318 Myotis dasycneme Teichfledermaus Günstig 1324 Myotis myotis Großes Mausohr Unzureichend Amphibien 1193 Bombina variegata Gelbbauch-Unke Schlecht Fische und Neunaugen 1096 Lampetra planeri Bachneunauge Günstig 1163 Cottus gobio Groppe Günstig Wirbellose 1093 Austropotamobius torrentium Steinkrebs Schlecht 1078 Callimorpha quadripunctaria Spanische Flagge (prioritäre Art) Günstig 1083 Lucanus cervus Hirschkäfer Unzureichend * in der kontinentalen Region in NRW, nach LANUV (2007) Die Entwicklungsziele für die Arten des Anhangs II FFH-RL sind weitgehend durch den Schutz ihrer Habitate in den entsprechenden Lebensräumen beschrieben. Darüber hinaus gelten folgende weitergehenden Ziele: Für die in Tab. 2 benannten maßgeblichen Fledermausarten ist das als Erhaltungsziel über die Ziele für die als Lebensräume essentiellen Wald-Lebensraumtypen hinaus die Erhaltung der bekannten unterirdischen Quartiere im Bereich der "Ofenkaulen" bei Königswinter einschließlich ihrer mikroklimatischen Verhältnisse, ihres Wasserhaushalts und ihrer Zugänglichkeit für Fledermäuse und ihrer Ungestörtheit. Eine naturnahe Umgebung der Quartiere soll erhalten bzw. gefördert werden. Diese Maßnahmen dienen auch dem Schutz der weiteren, in Anhang IV der FFH-RL benannten Fledermausarten (s. Tab. 3 in Kap. 2.3).

13 7 Die Populationen der Gelbbauchunke sollen durch die Erhaltung und Entwicklung ihrer aquatischen und terrestrischen Lebensräume erhalten und gefördert werden. Insbesondere sollen als Laichgewässer ausreichend besonnte, vegetationsfreie bzw. - arme (periodischer) Klein- und Kleinstgewässer in ausreichender Anzahl erhalten und entwickelt werden. Als Sommer- und Winterlebensräume sollen an mögliche Laichgewässer grenzende Laub(misch)-wälder mit Habitatstrukturen wie Stubben erhalten werden. Verlandungen und zu starker Bewuchs von Kleingewässern und deren Umgebung soll vermieden werden. Ggf. müssen Freizeitaktivitäten im Bereich von Laichgewässern vermieden werden. Diese Maßnahmen dienen auch der Erhaltung der in Tab. 3 in Kap. 2.3 aufgeführten Geburtshelferkröte. Die Population der Spanische Flagge soll durch Erhaltung von Felsanschnitten und Freistellung von breiten Kräuterstreifen am Fuß von besiedelten Felsen, insbesondere von Wasserdost-Fluren, erhalten und gefördert werden. 2.3 Sonstige im Standard-Datenbogen und im Schutzzweck der NSG- Verordnung genannte Arten Bestandteile des Schutzzwecks des FFH-Gebietes "Siebengebirge" sind weiterhin Vogelarten des Anhangs I der Vogelschutz-RL, regelmäßig vorkommende Zugvögel, die nicht im Anhang I der Vogelschutz-RL aufgeführt sind, sowie weitere wild lebende Tierarten gemäß Anhang IV FFH-RL als charakteristische Tierarten der betroffenen FFH-Lebensräume, die in der ordnungsbehördlichen Schutzgebietsverordnung für das Naturschutzgebiet "Siebengebirge" als Bestandteile des Schutzzwecks benannt werden. Diese Arten sind in Tab. 3 zusammengestellt.

14 8 Tabelle 3: Weitere Arten im FFH-Gebiet "Siebengebirge" Code Wissenschaftlicher Name Deutscher Name Erhaltungszustand * Vogelarten des Anhangs I der Vogelschutz-RL A030 Ciconia nigra Schwarz-Storch Unzureichend A103 Falco peregrinus Wander-Falke Schlecht A215 Bubo bubo Uhu Unzureichend A229 Alcedo atthis Eisvogel Günstig A238 Dendrocopos medius Mittelspecht Günstig A236 Dryocopus martius Schwarzspecht Günstig A338 Lanius collurio Neuntöter Günstig A074 Milvus milvus Rot-Milan Unzureichend A234 Picus canus Grauspecht Unzureichend Regelmäßig vorkommende Zugvögel, nicht im Anhang I der Vogelschutz-RL aufgeführt A271 Luscinia megarhynchos Nachtigall Günstig A378 Emberiza cia Zipp-Ammer Schlecht Weitere Tierarten des Anhangs IV der FFH-RL Säugetiere Myotis daubentonii Wasserfledermaus Günstig Myotis mystacinus Kleine Bartfledermaus Günstig Plecotus auritus Braunes Langohr Günstig Myotis nattereri Fransenfledermaus Günstig Pipistrellus pipistrellus Zwergfledermaus Günstig Nyctalus noctula Großer Abendsegler Unzureichend Pipistrellus nathusii Rauhautfledermaus Günstig Myotis emarginatus Wimpernfledermaus Schlecht Amphibien Alytes obstetricans Geburtshelfer-Kröte Unzureichend Triturus cristatus Kamm-Molch Unzureichend Reptilien Podarcis muralis Mauer-Eidechse Unzureichend Lacerta agilis Zaun-Eidechse Günstig Coronella austriaca Schlingnatter Unzureichend * in der kontinentalen Region in NRW, nach LANUV (2007) / Entwicklungstendenz auf- / absteigend Gemäß 3 der NSG-Verordnung (Schutzzweck) dient das Schutzgebiet auch der Erhaltung bzw. Entwicklung eines potenziellen Wiederbesiedlungsraumes für verschollene bzw. vom Aussterben bedrohte Arten wie der Wildkatze.

15 9 2.4 Managementplan / Pflege- und Entwicklungsmaßnahmen Ein Bewirtschaftungsplan ist für das FFH-Gebiet DE "Siebengebirge" in Vorbereitung, ein Sofortmaßnahmenkonzept (SOMAKO) liegt vor. Im Landschaftsplan "Ennert" der Stadt Bonn sind im Naturschutzgebiet "Siebengebirge" Pflegemaßnahmen festgesetzt. Für das Gebiet des Rhein-Sieg-Kreises ist ein Wegeplan Bestandteil der ordnungsbehördlichen Verordnung für das Naturschutzgebiet "Siebengebirge". 2.5 Funktionale Beziehungen zu anderen NATURA 2000 Gebieten Über Wanderungs- und Austauschbeziehungen von Tierpopulationen bestehen zahlreiche funktionale Zusammenhänge zwischen dem FFH-Gebiet DE "Siebengebirge" und anderen FFH-Gebieten. Besonders zu erwähnen sind hier mögliche Wanderungsbewegungen von Fledermäusen, insbesondere zwischen dem ca. 6 km von der geplanten Konzentrationszone entfernten Winterquartier in den "Ofenkaulen" bei Königswinter und möglichen Sommerlebensräumen z. B. im FFH-Gebiet DE "Asberg bei Kalenborn". Bezüglich Vögeln und Fledermäusen und ggf. der Wildkatze sind Wechselbeziehungen z. B. zu den benachbarten NATURA 2000-Gebieten DE "Siegaue und Siegmündung", DE "Sieg", DE "Wahner Heide", DE "Waldreservat Kottenforst", DE "Waldville", DE "Buchenwälder auf dem Leuscheid", DE "VSG Kottenforst-Waldville" sowie zu weiter entfernten NAURA 2000-Gebieten möglich. Keines dieser Gebiete liegt im Süden des Siebengebirges, so dass von möglichen Wechselbeziehungen die geplante Konzentrationszone nicht betroffen wäre. Weiterhin sind auch Austauschbeziehungen von Amphibienpopulationen zu benachbarten FFH-Gebieten möglich, z. B. zu dem durch das Vorhaben betroffenen Gebiet DE "Asberg bei Kalenborn".

16 10 3 BESCHREIBUNG DES VORHABENS 3.1 Technische Beschreibung Die Verbandsgemeinde Unkel verfolgt im Zuge der Flächennutzungsplanung die Neuausweisung von Vorrangflächen für die Windenergienutzung. Vor dem Hintergrund des technischen Windenergiepotenzials wurden in einem Gesamtkonzept für das Gemeindegebiet unter Berücksichtigung des Schutzes von Wohnfunktionen (Ausschluss akustischer und visueller Beeinträchtigungen), der Tabuzonen zu Gunsten von Landespflege, Forst- und Wasserwirtschaft, Siedlung, Infrastruktur, Luftverkehr und weiterer Nutzzungen mögliche Konzentrationsflächen für die Windenergienutzung abgegrenzt (WEST STADTPLANER 2013). Gleichzeitig wird die Errichtung von Windenergieanlagen im übrigen Gemeindegebiet ausgeschlossen. In dem so abgegrenzten Gebiet ist die Errichtung von bis zu 16 Windenergieanlagen möglich, soweit aufgrund der vorliegenden Gutachten keine Reduktion der Fläche vorgenommen wird. 3.2 Wirkfaktoren Mit der durch die von der Verbandsgemeinde beabsichtigte Darstellung von Vorrangflächen für die Windenergienutzung im Flächennutzungsplan ermöglichten Errichtung von Windenergieanlagen im Umfeld des FFH-Gebietes DE "Siebengebirge" ist keine direkte Inanspruchnahme von Lebensräumen im FFH-Gebiet verbunden. Flächen im FFH-Gebiet und insbesondere Lebensräume des Anhangs I der FFH-RL werden weder durch den Bau der Anlagen selbst inkl. Nebenanlagen noch durch die Erschließung oder für bauliche Tätigkeiten beansprucht. Negative Auswirkungen auf die Erhaltungsziele des FFH-Gebietes "Siebengebirge" sind bezüglich der Tierarten des Anhangs II der FFH-RL sowie der charakteristischen Tierarten der Lebensraumtypen zu untersuchen. Wechselbeziehungen mit anderen NATURA 2000-Gebieten sind dabei zu beachten. Baubedingte Auswirkungen durch Inanspruchnahme von Flächen für Baustelleneinrichtung und Lagerung sind mit Bezug auf das angrenzenden FFH-Gebiet insoweit zu untersuchen, als bei der Errichtung der Windenergieanlagen und dem Ausbau der Zuwegungen möglicherweise Austauschbeziehungen bodengebunden wandernder Tierarten, insbesondere der Gelbbauchunke, betroffen sein können. Darüber hinaus sind Beeinträchtigungen von Arten und Lebensräumen des FFH-Gebietes durch baubedingte Emissionen von Lärm, Staub und Schadstoffen sowie durch optische Reize möglich.

17 11 Als anlagebedingte Wirkung des Vorhabens ist eine direkte Zerstörung von Horsten oder Fledermausquartieren im FFH-Gebiet mit der geplanten Flächenausweisung nicht möglich, für Fledermäuse ist jedoch zu klären, ob über das FFH-Gebiet hinaus reichende Quartierverbünde, besonders bedeutende Jagdgebiete und Flugkorridore oder Zugwege wandernder Arten durch die Barrierewirkung der Anlagen betroffen sein können. Eine Barrierewirkung durch die Kulisse der Anlagen ist auch für Vögel, insbesondere für Zugvögel belegt (ISSELBÄCHER u. ISSELBÄCHER 2001). DÜRR (2011) weist darüber hinaus auf das Tötungsrisiko für Vögel durch Anflug an stehenden Rotoren oder Masten hin. Eine Beeinflussung bodengebunden wandernder Tierarten durch Baukörper und Zuwegungen ist möglich und dann zu untersuchen, wenn Austauschbeziehungen zwischen Populationen innerhalb und außerhalb des FFH-Gebietes "Siebengebirge" betroffen sein können. Betriebsbedingte Auswirkungen von Windenergieanlagen können die Tötung von Vögeln und Fledermäusen in Folge von Schlag oder Barotrauma 1 durch die drehenden Rotoren sein (LUWG 2010, HÖTKER et al. 2005, BRINKMANN et al. 2006, DÜRR u. LANGGE- MACH 2006). Darüber hinaus sind Scheuch- und Barrierewirkungen für brütende Vögel und Zugvögel sowie die Störung von Bruthorsten und Nahrungsgebieten empfindlicher Vogelarten zu berücksichtigen (LUWG 2010, HÖTKER et al. 2005, ISSELBÄCHER u. ISSELBÄCHER 2001), die neben einer erheblichen Änderung von Zugrouten zur Aufgabe von Brutstandorten, essentiellen Nahrungshabitaten oder Rastplätzen führen können. Der Vogelzug im rheinland-pfälzischen Mittelgebirgsbereich findet weitgehend als Breitfrontzug, teilweise modifiziert durch horizontale Verdichtung in sich verengenden Tälern oder durch vertikale Verdichtung an Hangkanten, statt (ISSELBÄCHER u. ISSELBÄ- CHER 2001). Von erheblichen Beeinträchtigungen ist nur im Bereich von Zugschwerpunkten mit überdurchschnittlichem Zugvogelaufkommen auszugehen. Bezüglich der Fledermäuse können durch den Betrieb der Anlagen (Barriere- und Scheuchwirkung) Jagdgebiete, Zugkorridore oder essentielle Flugstraßen betroffen sein (RODRIGUEZ et al. 2011, BRINKMANN et al. 2006, HÖTKER et al. 2005). BRINKMANN et al. (2006) verweisen darauf, dass die letalen Wirkungen (Schlag und Barotrauma) wesentlich stärkere Auswirkungen auf die betroffenen Populationen haben als Störungen, Verdrängungseffekte und Quartierverluste. 1 Verletzung durch Veränderung des Umgebungsdrucks im Bereich drehender Rotoren

18 12 Für weiträumig am Boden wandernde Arten wie die Wildkatze sind nach HMULEV u. HMWVL (2012) keine Barrierewirkungen durch den Betrieb von Windenergieanlagen zu prognostizieren. Zudem ist im Regelfall, insbesondere bei dichten Deckungsstrukturen in der näheren Umgebung von Windenergieanlagen, auch nicht von relevantem Meideverhalten auszugehen. In Bezug auf das FFH-Gebiet "Siebengebirge" sind die Wirkungen insoweit zu betrachten, als im FFH-Gebiet lebende Arten durch die Beeinträchtigung von Individuen oder Populationen erheblich betroffen sein können oder Austauschbeziehungen mit anderen NATURA 2000-Gebieten eingeschränkt werden können. Die Wirkfaktoren hängen wesentlich von der Anordnung und den konkreten Standorten der Anlagen, aber auch vom Typ der Anlagen ab. Je nach Standort und Anordnung der Anlagen können z. B. Lebensräume zerschnitten, Teillebensräume wie Brut- und Nahrungshabitat getrennt oder Biotopverbünde unterbrochen werden. Darüber hinaus kann durch die Meidung von Windparks das Minimalareal einer Art bzw. einer Population unterschritten werden. Daher ist auf Ebene des Flächennutzungsplans zu klären, ob das FFH-Gebiet "Siebengebirge" die Errichtung von Windenergieanlagen generell ausschließt und welche Möglichkeiten zur Vermeidung erheblicher negativer Auswirkungen auf die Erhaltungsziele des FFH-Gebietes bestehen (z. B. Standortwahl, Höhe und Art der Anlagen, Abschaltzeiten). Der endgültige Nachweis für die Verträglichkeit konkret geplanter Anlagen ist auf der Ebene der standortbezogenen immissionsschutzrechtlichen Genehmigung zu führen.

19 13 4 DETAILLIERT UNTERSUCHTER BEREICH 4.1 Untersuchungsrahmen Betroffene Lebensräume und Arten FFH-Lebensräume sind von der möglichen Errichtung von Windenergieanlagen in der Konzentrationszone auf dem Gebiet der Verbandsgemeinde Unkel nicht unmittelbar betroffen. In entsprechenden Abständen von der geplanten Konzentrationszone vorhandene FFH-Lebensräume sind jedoch auf das Vorkommen charakteristischer windenergiesensibler Vogel- und Fledermausarten zu untersuchen. Von den Wirkfaktoren sind nicht alle Vogel- und Fledermausarten gleichermaßen betroffen. Entscheidend für die Beurteilung ist die Empfindlichkeit der einzelnen Arten gegenüber den o. g. Wirkfaktoren von Windenergieanlagen. So sind unter den Vögeln im Wald Singvögel und Spechte im Wesentlichen durch die bau- und anlagebedingten Wirkungen (Masten, Wegeausbau) betroffen, da diese Arten das schützende Blätterdach der Baumkronen kaum verlassen und, abgesehen vom separat zu betrachtenden Zuggeschehen, Scheuch- und Vertreibungswirkungen von Singvögeln bereits im Offenland deutlich schwächer ausgeprägt sind als bei anderen Vogelarten (STÜBING 2011); im Wald ist dies aufgrund der durch das Kronendach gedämpften optischen Reize durch Bewegung, Schattenwurf und Lichtreflexe noch stärker ausgeprägt. Durch Scheuchwirkungen ist unter den im Gebiet zu erwartenden Vogelarten in erster Linie der Schwarzstorch betroffen, für den die Errichtung von Windenergieanlagen zum Verlust von Brut- und Nahrungshabitaten führen kann; als Schlagopfer wurde in Deutschland hingegen nur ein Tier erfasst (LANGGEMACH u. DÜRR 2013). Durch Kollision an Windenergieanlagen sind neben einigen Singvögeln in erster Linie Greif- und andere Großvögel, unter den Eulen ist im Wesentlichen der Uhu betroffen (DÜRR u. LANGGEMACH 2006). Die Untersuchung orientiert sich bezüglich der Brutvögel an der im Naturschutzfachlichen Rahmen zum Ausbau der Windenergienutzung in Rheinland-Pfalz (SVHRS u. LUWG 2012) enthaltenen Liste der windenergiesensiblen Brutvogelarten in Rheinland-Pfalz (Tab. 4). Darüber hinaus sind vor dem Hintergrund der Wechselbeziehungen zu anderen FFH-Gebieten Zug- und Rastvögel zu untersuchen.

20 14 Tabelle 4: Windenergiesensible Brutvogelarten im Schutzzweck des FFH- Gebietes "Siebengebirge" Wissenschaftlicher Deutscher Artname Schutz K* S* Artname Bubo bubo Uhu, Anh. I VRL x Ciconia nigra Schwarzstorch, Anh. I VRL x x Falco peregrinus Wanderfalke, Anh. I VRL x Milvus milvus Rotmilan, Anh. I VRL x * K: Kollisionsgefährdete Art, S. Besonders störungsempfindliche Art : besonders geschützt gem. BNatSchG, : streng geschützt gem. BNatSchG VRL: Vogelschutzrichtlinie Quelle: SVHRS u. LUWG 2012 Unter den Fledermäusen können anlagebedingt (Quartierverluste) die Waldarten und betriebsbedingt hoch über den Baumkronen fliegende Arten (Jagd oder Zug) betroffen sein. Nach BRINKMANN et al. (2006) bestehen für die Arten Großer und Kleiner Abendsegler, Zwerg-, Rauhaut- und Weißrandfledermaus, Zweifarbfledermaus, Nordfledermaus sowie Breitflügelfledermaus hohe bis sehr hohe Risiken (vgl. auch RODRIGUES et al. 2011, ALBRECHT u. GRÜNFELDER 2001, Liste in SVHRS u. LUWG 2012, Auswertung der zentralen Funddatei der Staatlichen Vogelschutzwarte in HÖTKER et al. 2005). Für Myotis-Arten besteht nach BRINKMANN et al. (2009: 23) "praktisch kein Kollisionsrisiko". Die Gelbbauchunke kann wie andere Amphibienarten von der Errichtung von Windenergieanlagen durch Inanspruchnahme ihrer Lebensräume beim Bau der Anlagen oder durch Beeinträchtigungen von Austauschbeziehungen zwischen Teillebensräumen durch Anlagen oder Zuwegungen betroffen sein. Hier sind in erster Linie mögliche Austauschbeziehungen zwischen der Population am Asberg und Populationen im FFH-Gebiet "Siebengebirge" zu untersuchen Untersuchungsraum Bezogen auf die Wirkfaktoren von Windenergieanlagen sind die Vorkommen maßgeblicher Arten und Lebensräume im jeweils für die potenziell betroffenen windenergiesensiblen Arten spezifischen Abstand von den Windenergie-Anlagen zu untersuchen. Maßgeblich hierfür sind bezüglich der Vogelarten die im Naturschutzfachlichen Rahmen zum Ausbau der Windenergienutzung in Rheinland-Pfalz (SVHRS u. LUWG 2012) bzw. der Liste der Länderarbeitsgemeinschaft der Vogelschutzwarten (LAG VSW 2007, 2014) angegebenen Abstände. In Anlehnung an die dort genannten Mindestabstände von Windenergieanlagen zu Brutvorkommen kollisionsgefährdeter Vogelarten wird ein Gebiet im Abstand von m zur Grenze der geplanten Konzentrationszone für Windenergieanlagen (= weitester Abstand, hier für den Schwarzstorch) untersucht.

21 15 Bezüglich der durch Windenergieanlagen besonders betroffenen Arten Schwarzstorch und Rotmilan sind weitergehende Funktionsbeziehungen, insbesondere Beziehungen zwischen Brutstandorten und Nahrungsgebieten, auch über diesen Raum hinaus zu untersuchen (ROHDE 2009, DÜRR 2009). Hierfür wurde entsprechend dem Prüfbereich für den anspruchsvolleren Schwarzstorch ein m-bereich um die Konzentrationszone angesetzt (vgl. Tab. 12 in Kap. 6.3). Für den Schwarzstorch wurden in Anlehnung an den in den Abstandsempfehlungen der Ländergemeinschaft der Vogelschutzwarten (LAG VSW 2007, 2014) vorgeschlagenen größeren Prüfbereich Flugbeziehungen zu bekannten Horsten, hier im Logebachtal, bis in einer Entfernung von m überprüft. Für Fledermäuse werden in SVHRS u. LUWG (2012) vertiefte Untersuchungen im Umkreis von m um bekannte Wochenstuben, Männchenkolonien, Zwischen-, Winter- und Schwärmquartieren gefordert, da in diesem Umkreis höhere Aufenthaltswahrscheinlichkeiten im Rotorenbereich anzunehmen sind. Dieser Abstand wird vom avifaunistisch begründeten m-untersuchungsraum abgedeckt. Bezüglich der Fledermäuse ist insbesondere zu prüfen, ob zwischen den FFH-Lebensräumen mit entsprechendem Quartierangebot (insbesondere Wälder mit altem Baumbestand) und der geplanten Konzentrationszone funktionale Beziehungen (Flugstraßen) bestehen und ob Teile der geplanten Konzentrationszone als Jagdgebiet für maßgebliche Arten des FFH-Gebietes "Siebengebirge" genutzt werden. Unabhängig davon ist das Zuggeschehen der Fledermäuse zu betrachten. 4.2 Beschreibung des detailliert untersuchten Bereiches Übersicht über die Landschaft Der näher zu untersuchende Bereich betrifft das nahezu geschlossene Waldgebiet westlich von Bad Honnef etwa zwischen dem Schmelztal im Norden und der Landesgrenze im Süden. Während nördlich und nordwestlich des Asberges große Nadelwaldbestände liegen, die von kleineren Laub- und Mischwaldschlägen unterbrochen sind, sind die übrigen Bereiche von Laub- und Mischwald bestimmt. Das Siebengebirge wird von zahlreichen Bächen durchflossen. Im Untersuchungsgebiet sind vor allem die Quellbäche des Logebachs nördlich des Asberges sowie der Weidenbach im Muscher Wiesental mit Zuflüssen sowie einige Zuflüsse zum Ohbach im Schmelztal zu nennen.

22 Lebensräume des Anhangs I der FFH-RL Im engeren Untersuchungsgebiet herrschen unter den FFH-Lebensraumtypen (LRT) Hainsimsen-Buchenwald (9110) und Waldmeister-Buchenwald (9130) vor. Weitere, in der Fläche untergeordnet vertretene Wald-LRT sind Stieleichen-Hainbuchenwald (9160), Labkraut-Eichen-Hainbuchenwald (9170), Schlucht- und Hangmischwälder (9180), Moorwälder (91D0) sowie Erlen-Eschen und Weichholzauenwälder (91E0). Kleinflächig sind Silikatschutthalden (8150), Silikatfelsen mit Felsspaltenvegetation (8220), Kalkfelsen (8210), Borstgrasrasen (6230), Pfeifengraswiesen (6410), Feuchte Hochstaudenfluren (6430) sowie Glatthafer- und Wiesenknopf-Silgenwiesen (6510) vertreten. In Tab. 5 sind die nach MUNLV (2004) für die betroffenen Lebensraumtypen charakteristischen Tierarten aufgelistet, die als windenergiesensible Arten (s. Kap ) in der FFH-Verträglichkeitsstudie bezüglich der Windenergienutzung zu berücksichtigen sind (vgl. VV HABITATSCHUTZ, Pkt u ). Tabelle 5: Charakteristische windenergiesensible Arten der FFH-LRT im engeren Untersuchungsgebiet FFH-LRT Charakteristische windenergiesensible Tierarten Hainsimsen-Buchenwald (9110) Waldmeister-Buchenwald (9130) Sternmieren-Eichen-Hainbuchenwald Schwarzstorch, Großer Abendsegler (9160) Labkraut-Eichen-Hainbuchenwald (9170) --- Schlucht- und Hangmischwälder (9180) --- Moorwälder (91D0) --- Erlen-Eschen und Weichholzauenwälder (91E0) --- Silikatschutthalden (8150) --- Kalkfelsen (8210) --- Silikatfelsen mit Felsspaltenvegetation Uhu, Wanderfalke (8220) Borstgrasrasen (6230) --- Pfeifengraswiesen (6410) --- Feuchte Hochstaudenfluren (6430) --- Glatthafer- und Wiesenknopf-Silgenwiesen (6510) --- Arten nach MUNLV NRW (2004), Empfindlichkeit nach SVHRS u. LUWG 2012

23 Arten des Anhangs II FFH-RL und des Anhangs I Vogelschutz-RL Das von geschlossenen Wäldern mit kleinen Gewässerläufen bestimmte Untersuchungsgebiet kommt als Lebensraum für die Wald bewohnenden Fledermausarten des Anhangs II der FFH-RL in Frage. Unter den für das FFH-Gebiet "Siebengebirge" maßgeblichen Arten gehören hierzu in erster Linie die Bechsteinfledermaus, die Teichfledermaus und das Große Mausohr. Die von der möglichen Errichtung von Windenergieanlagen betroffenen Bestände können für diese Arten als Jagdgebiet und bei geeigneter Struktur als Quartierstandorte fungieren. Vorkommen der Gelbbauch-Unke im Untersuchungsgebiet wurden nachgewiesen (s. Kap ). In Bezug auf das zu prüfende Vorhaben sind Wechselwirkungen zwischen Populationen im FFH-Gebiet "Siebengebirge" und im FFH-Gebiet "Asberg bei Kalenborn" zu untersuchen. Die für das FFH-Gebiet "Siebengebirge" maßgeblichen Fischarten (Bachneunauge, Groppe) und Wirbellosen (Steinkrebs, Spanische Flagge, Hirschkäfer) können im Untersuchungsgebiet vorkommen, sind aber von der Errichtung von Windenergieanlagen auf angrenzenden Flächen nicht betroffen. Als charakteristische Tierarten der betroffenen FFH-Lebensräume können Schwarzstorch, Wanderfalke und Uhu im Untersuchungsgebiet vorkommen und durch die Errichtung von Windenergieanlagen betroffen sein. Als weitere windenergiesensible Vogelart des Anhangs I der Vogelschutzrichtlinie ist in Bezug auf das Vorhaben der Rotmilan zu berücksichtigen. Die im Schutzzweck benannten Vogelarten Eisvogel, Mit tel-, Schwarz- und Grauspecht sowie der Neuntöter sind in Bezug auf Windenergieanlagen in erster Linie durch die Errichtung der Anlagen (mögliche Zerstörung essentieller Lebensräume) betroffen. Für die FFH-VP zur Ausweisung von Konzentrationszonen für Windenergieanlagen auf angrenzenden Flächen ist dies nicht relevant Sonstige für die Erhaltungsziele bedeutsame Landschaftsstrukturen und Arten Für die Wälder bewohnenden Fledermausarten Wasserfledermaus, Kleine Bartfledermaus, Braunes Langohr, Fransenfledermaus, Zwergfledermaus, Großer Abendsegler (charakteristische Art für FFH-Waldlebensräume), Rauhautfledermaus und Wimpernfledermaus und für den Hirschkäfer sind alt- und totholzreiche Baumbestände mit Baumhöhlen als Quartierstrukturen von hoher Bedeutung. Die für die Arten im FFH-Gebiet "Siebengebirge" vorhandenen essentiellen Habitatstrukturen sind von der Errichtung von Windenergieanlagen innerhalb der geplanten Konzentrationszone nicht betroffen.

24 18 Unter den Amphibien sind Geburtshelfer-Kröte und Kamm-Molch und unter den Reptilien Mauer-Eidechse, Zaun-Eidechse und Schlingnatter zu betrachten, die im untersuchten Bereich vorkommen können und für die Wechselwirkungen zum Gebiet um den Asberg nicht auszuschließen sind. Hinweise auf das Vorkommen von Wildkatzen liegen nicht vor. 4.3 Durchgeführte Untersuchungen Fledermäuse Methodik Im Zuge der Flächennutzungsplanung wurde eine umfassende Untersuchung der Fledermaus-Fauna durchgeführt (GINSTER LANDSCHAFT + UMWELT 2015b). Aufgabe war es auch, Flugbeziehungen zum nördlich angrenzenden FFH-Gebiet "Siebengebirge" zu untersuchen. Die Methodik orientiert sich am naturschutzfachlichen Rahmen zum Ausbau der Windenergienutzung in Rheinland-Pfalz (SVHRS U. LUWG 2012). In der durch das PLANUNGSBÜRO VALERIUS, Dorsel, betreuten Kartierung wurde eine Methodenkombination aus Quartiersuche, Transektbegehungen (Sichtbeobachtung, Detektorkartierung), Netzfängen und dem Einsatz von Horchboxen angewendet (zur Methodik s. auch GINSTER LANDSCHAFT + UMWELT 2015b u. Anhang 1). Quartiersuche Eine gezielte Quartiersuche mittels Fernglas in alten Laubwäldern und geeigneten Nadelholzbeständen wurde im Zuge der avifaunistischen Horstkartierung im Frühjahr 2013 (s. GINSTER LANDSCHAFT+ UMWELT 2014 u. Anhang 3) bei unbelaubtem Zustand der Wälder durchgeführt. Die Horstkartierung erfasst den Bereich m um die Konzentrationszone, so dass hier ein deutlich größerer Bereich abgedeckt wird. Transektbegehungen Im Zeitraum von Ende März bis Ende Oktober 2013 wurde in insgesamt 29 Nächten an 30 Transekten mit einer Länge von jeweils ca. 200 m die Fledermaus-Aktivität untersucht. Die Transekte wurden räumlich so angeordnet, dass die gesamte Vielfalt der Biotoptypen im Untersuchungsgebiet erfasst und damit Aussagen zur Fledermausaktivität im Gebiet sowie zu über das Gebiet hinaus weisenden Flugbeziehungen gemacht werden können.

25 19 Bei den Begehungen wurde eine Methodenkombination aus Sichtbeobachtung (Silhouetten, Flugverhalten) der Fledermäuse und Verhören mittels Detektor angewandt. Folgende Detektoren wurden eingesetzt: Laar-TDM 7D Fledermausdetektor Stereo-Mischer-Detektor von SSF BATLOGGER Elekon (Detektor mit GPS-Unterstützung) Alle notwendigen Daten für die räumliche und zeitlich-funktionale Einordnung der Beobachtungen wurden während der Begehungen festgehalten. Die Artbestimmung erfolgte mit Unterstützung der Bestimmungshilfen von LIMPENS u. ROSCHEN (2012), SKIBA (2009) und HAMMER et al. (2009). Die aufgezeichneten Rufe wurden mit Unterstützung des Programms "Wafe Editor" und der Analyse-Software "BAT Explorer", Version 1.7 ausgewertet und ggf. manuell anhand der o. g. Literatur überprüft. Netzfänge Es wurden neun Netzfänge im Zeitraum von Juni bis September 2013 (s. Anhang 1) an vier verschiedenen Standorten durchgeführt. Die Netzstandorte wurden um den Asberg als zentrales bedeutsames Nahrungshabitat für Fledermäuse unterschiedlichster Arten im Untersuchungsgebiet angeordnet: N1 im Bereich des Haupterschließungsweges südlich des östlichen Asbergsees: 3 Fänge N2 am Buchen-Altbestand in Bereich des Ilex-Gebietes: 2 Fänge N3 an einem lichten Altbaumbestand nordwestlich des westlichen Asbergsees: 1 Fang) N4 in einer Wegschneise im Altbaum-Bestand östlich des östlichen Asbergsees (Bereich der ICE-Ersatzflächen): 3 Fänge Es standen Puppenhaarnetze (2x 12 m), Japannetze (4x 6 m, 4x 12 m) sowie ein Japan-Hochnetz (2x 6x6 m) zur Verfügung. Es konnten jedoch nicht alle Netze an jedem Standort eingesetzt werden. Die aufgestellten Netze wurden mindestens alle 10 Minuten kontrolliert, um Verletzungen oder das Entfliehen gefangener Tiere zu vermeiden. Alle Taschen der Netze sind zusätzlich mit Glöckchen versehen, so dass die Fledermäuse schnell gefunden werden können. Die Tiere wurden sofort untersucht (Unterarmlänge, Gewicht, Geschlecht, Status) und zeitnah wieder freigelassen.

26 20 Einsatz von Horchboxen Zur Dauerbeobachtung von Fledermäusen in größeren Höhen wurden in den Monaten April, Mai, Juni, Juli und August (s. Anhang 1) automatisch aufzeichnende Geräte mit Zeitgeber, so genannte Horchboxen in den Kronen hoher Bäume aufgehängt. Verwendet wurde am Standort 1 ein Batlogger in der Strongbox der Firma Elecon, mit dem auch Arten bestimmt werden können. Am Standort 2 wurde ein Stereo-Mischer der Firma SSF eingesetzt, der nur die Fledermaus-Gesamtaktivitätsdichte erfasst. Die Auszählung der registrierten Rufe erfolgte manuell am Computer, eine Artbestimmung erfolgte nicht. Die Horchboxen wurden jeweils in einem Altbuchenbestand in Höhen von ca. 22 m (Horchbox 1) und 28 m (Horchbox 2) aufgehängt. Es erfolgte teils parallel zu Transektbegehungen, teils zeitgleich mit Netzfängen, eine ununterbrochene Aufnahme von 15 Minuten vor Sonnenuntergang bis 15 Minuten nach Sonnenaufgang des Folgetages, so dass ergänzend zu den Flächen-Stichproben der Transektbegehungen punktuelle Aufzeichnungen jeweils für komplette Erfassungsnächte vorliegen. Sichtbeobachtungen Großer Abendsegler Zur Untersuchung von Flugbeziehungen zwischen dem bundesweit bedeutsamen Abendsegler-Quartier in der Wiedtalbrücke der BAB A 3 und dem Asberg wurden an sieben Terminen in der Dämmerungszeit von erhöhten Standorten aus Sichtbeobachtungen des Großen Abendseglers, teilweise mit Detektorunterstützung, durchgeführt (GINSTER LANDSCHAFT + UMWELT 2015b u. Anhang 1).

27 Ergebnisse Fledermäuse Artenspektrum In den Transektbegehungen und durch Netzfänge wurden die in Tab. 6 zusammengestellten Arten nachgewiesen: Tabelle 6: Im Gebiet nachgewiesene Fledermausarten Deutscher Name Wissenschaftlicher Name RL D RL RP FFH Schutz Große Bartfledermaus 1 Myotis brandtii V k.a. IV Große / Kleine Bartfledermaus (Artpaar) 2 Myotis brandtii Myotis mystacinus V V k.a. 2 IV IV Graues Langohr 1 Plecotus austriacus 2 2 IV Braunes / Graues Langohr (Artpaar) 2 Plecotus auritus Plecotus austriacus V IV IV Breitflügelfledermaus Eptesicus serotinus G 1 IV Großes Mausohr Myotis myotis V 2 II, IV Großer Abendsegler Nyctalus noctula V 3 IV Fransenfledermaus Myotis nattereri * 1 IV Kleiner Abendsegler Nyctalus leisleri G 2 IV Nordfledermaus Eptesicus nilssoni G II IV Rauhautfledermaus Pipistrellus nathusii * 2 IV Wasserfledermaus Myotis daubentonii * 3 IV Zwergfledermaus Pipistrellus pipistrellus * 3 IV RL D = Deutschland (MEINIG et al. 2009); RL RP = Rote Liste Rheinland-Pfalz (LUWG 2007): V = Vorwarnliste; 1 = vom Aussterben bedroht; 2 = stark gefährdet; 3 = gefährdet; * = ungefährdet; G = Gefährdung unbekannten Ausmaßes; II = Durchzügler k. A. = keine Angabe FFH = Nennung in den Anhängen der EU-Flora-Fauna-Habitat-Richtlinie: II = Anhang II der FFH-Richtlinie; IV = Anhang IV der FFH Richtlinie Schutz: = Streng geschützte Art gemäß 7(2) Nr. 14 BNatSchG 1 im Netzfang sicher bestimmt 2 durch Detektor-Erfassung als Artpaar bestimmt Gemäß SVHRS u. LUWG (2012) gelten als Arten mit erhöhtem betriebsbedingtem Tötungsrisiko Zwergfledermaus, Großer Abendsegler, Kleiner Abendsegler, Rauhautfledermaus, Nordfledermaus und Breitflügelfledermaus. Als Arten mit betrachtungsrelevantem Risiko für Fortpflanzungs- und Ruhestätten werden Großer Abendsegler, Kleiner Abendsegler, Fransenfledermaus, Wasserfledermaus, Rauhautfledermaus, Großes Mausohr, Braunes Langohr sowie Große und Kleine Bartfledermaus eingestuft.

28 22 Transektbegehungen In den Transektbegehungen wurden durch Detektorerfassung und Sichtbeobachtung alle genannten Arten, teilweise als Artpaar, nachgewiesen (s. GINSTER LANDSCHAFT + UMWELT 2015b). Dominierende Art ist wie fast überall in Deutschland mit einem Anteil von 90,32 % der erfassten Kontakte die Zwergfledermaus. Sie wurde zudem als einzige Art über den gesamten Erfassungszeitraum in fast allen Transekten nachgewiesen. Zweithäufigste Art ist mit 3,94 % der Kontakte der Große Abendsegler, gefolgt von der Fransenfledermaus (1,97%). Unter 1 % der Kontakte liegen für Großes Mausohr (0,94%), Rauhautfledermaus (0,88%) und Langohr (Artpaar, 0,54 %) vor. Weniger als 0,5 % der Kontakte wurden für Wasserfledermaus, Klein-Abendsegler, Nordfledermaus, Breitflügelfledermaus (Einzelnachweise in breiten Schneisen und auf offenen Flächen) und Bartfledermaus (Artpaar) registriert. 0,39 % der Rufe konnten nicht zugeordnet werden. Mit der über alle Transekte und Termine gemittelten durchschnittlichen Aktivitätsdichte von 18,86 Kontakten pro Stunde (k/h), ist das Gebiet im bodennahen Bereich - bei starken Schwankungen in Abhängigkeit von den vorhandenen Strukturen - von einer mittleren Fledermausaktivität gekennzeichnet. Ein besonders stark als Jagdgebiet genutzter Bereich ist das Umfeld des östlichen Asberg-Sees. In dem strukturreichen Gebiet mit Gewässern, Steinhalden, aufgelockerten Gehölzbeständen und Freiflächen (Rasen, Staudenfluren) wurden auch alle Arten angetroffen. Eine hohe Fledermaus-Aktivität wurde auch auf dem Wirtschaftsweg zwischen der Ortslage Kalenborn und dem Asberg festgestellt. Dies lässt auf eine Flugstraße zwischen Ortslage und Jagdgebiet schließen. Weitere stark genutzte Bereiche sind die Freiflächen im Bereich "Birkig" mit den nördlich angrenzenden aufgelockerten Waldbeständen, wo Zwergfledermaus, Wasserfledermaus, Großer Abendsegler und Rauhautfledermaus nachgewiesen wurden sowie die Altwald-Bestände südöstlich der "Kreuzeiche" mit Nachweisen von Zwergfledermaus, Fransenfledermaus, Rauhautfledermaus und Großem Abendsegler. Eine geringe bis sehr geringe Aktivität wurde im Norden des Untersuchungsgebietes sowie im Bereich der Ortslage Schweifeld festgestellt. Eine erhöhte Flugaktivität von Fledermäusen aus dem Untersuchungsgebiet nach Norden in Richtung Siebengebirge oder von dort kommend wurde nicht beobachtet. Besondere Austauschbeziehungen zwischen dem Untersuchungsgebiet und dem FFHund Naturschutzgebiet "Siebengebirge" waren nicht feststellbar.

29 23 Das bundesweit bedeutsame Fledermaus-Winterquartier "Ofenkaulen" bei Königswinter liegt außerhalb des 5 km-radius um die geplante Konzentrationszone, der nach SVHRS u. LUWG (2012: 25) zu "national bedeutenden Massenwinterquartieren von schlaggefährdeten Arten" als Schutzzone einzuhalten ist. Dort wies der Bonner Arbeitskreis für Fledermausschutz (BAFF) bisher acht Fledermausarten nach: Großes Mausohr, Bechsteinfledermaus, Fransenfledermaus, Wimperfledermaus, Große Bartfledermaus, Kleine Bartfledermaus, Wasserfledermaus, Teichfledermaus und Braunes Langohr (BAFF 2014, vgl. auch BOYE et al. 2002). Darunter ist keine der am Asberg nachgewiesenen windenergieempfindlichen Arten. Vor dem Hintergrund, dass in den Fledermausuntersuchungen auch keine relevanten Flugbewegungen zwischen Asberg nach Norden festgestellt wurden, kann nicht von besonderen Austauschbeziehungen zwischen dem Bereich der geplanten Konzentrationszonen für Windenergieanlagen und den "Ofenkaulen" ausgegangen werden. Die Prüfung, ob im Gebiet Hinweise auf ein verstärktes Zuggeschehen der weit wandernden und windenergiesensiblen Arten Großer Abendsegler und Rauhautfledermaus bestehen, belegt mit einem verstärkten Auftreten des Großen Abendseglers ab Mitte August ein gewisses Zuggeschehen. Ein eindeutiger Hinweis auf ein verstärktes Zuggeschehen kann aus den Daten der Transekt-Untersuchungen jedoch nicht abgeleitet werden. Da die Rauhautfledermaus in geringen Dichten über den gesamten Untersuchungszeitraum nachgewiesen wurde, ist bei dieser Art nicht von einem besonderen Zuggeschehen im Gebiet auszugehen. Netzfänge Die Ergebnisse werden zusammenfassend dargestellt. Am Standort N 1 (Haupterschießungsweg südlich des östlichen Asbergsees) wurden insgesamt 30 Individuen aus sechs Arten nachgewiesen. Die Vorkommen von Zwergfledermaus, Fransenfledermaus, Großem Abendsegler, Bart- und Wasserfledermaus sowie der Rauhautfledermaus wurden bestätigt. Darunter waren sieben laktierende Zwergfledermaus-Weibchen (05.06., , ) und ein laktierendes Fransenfledermaus-Weibchen (05.06.). Am Standort N 2 (Buchen-Altbestand im Ilex-Gebiet) wurden insgesamt 18 Individuen der sechs Arten Graues Langohr, Zwerg-, Fransen- und Rauhautfledermaus, Großer Abendsegler und Großes Mausohr erfasst. Drei Zwergfledermaus-Weibchen waren laktierend (21.07., ).

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