der Verwaltungsgemeinschaft Jahrgang 18 Samstag, den 24. Oktober 2015 Nummer 10

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1 AMTS- UND NACHRICHTENBLATT der Verwaltungsgemeinschaft Riechheimer Berg Jahrgang 18 Samstag, den 24. Oktober 2015 Nummer 10 Nächster Redaktionsschluss: Nächster Erscheinungstermin: Im Amts- und Nachrichtenblatt der Verwaltungsgemeinschaft Riechheimer Berg erfolgen amtliche und nichtamtliche Bekanntmachungen der Verwaltungsgemeinschaft Riechheimer Berg und der Mitgliedsgemeinden Alkersleben, Bösleben-Wüllersleben, Dornheim, Elleben, Elxleben, Kirchheim, Osthausen-Wülfershausen, Rockhausen, Witzleben Das Amtsblatt sowie weitere Informationen der Verwaltungsgemeinschaft Riechheimer Berg und ihrer Mitgliedsgemeinden finden Sie im Internet unter Regionalnachrichten für alle Einwohner im Gebiet der Verwaltungsgemeinschaft Öffnungszeiten der Verwaltung Öffnungszeiten der Verwaltungsgemeinschaft in Kirchheim Mo Uhr Uhr Di Uhr Uhr Mi. geschlossen Do Uhr Uhr Fr Uhr Telefon : / Fax: / Telefon Kasse / und Öffnungszeiten des Kontaktbereichsbeamten Polizeiobermeister Herr Klotz in der VG in Kirchheim Di Uhr Do Uhr Telefon-Nr. und Fax-Nr.: / Öffnungszeiten Einwohnermeldeamt und Standesamt in Stadtilm Montag geschlossen Dienstag Uhr Uhr Mittwoch Uhr Donnerstag Uhr Freitag Uhr Telefon: / Einwohnermeldeamt und Standesamt bleiben am geschlossen Info - Kindertageseinrichtungen Sprechzeiten der Leiterin/ des Leiters der Kindertageseinrichtungen Frau Körner in der Verwaltung der VG Riechheimer Berg in Kirchheim: Zusätzlich können Sie mich in den Kindertageseinrichtungen wie folgt erreichen: Kita Elleben Im Wiesengrund :00-17:00 Uhr Kita Osthausen Osthäuser Rasselbande :00-17:00 Uhr Kita Wüllersleben Pfiffikus :00-17:00 Uhr Kita Elxleben Die kleinen Strolche :00-17:00 Uhr Kita Dornheim Die lustigen Frösche :00-17:00 Uhr Termine außerhalb dieser Sprechzeiten können telefonisch vereinbart werden. Tel /62441 Kita Kirchheim Zwergenland Sprechzeiten des Leiters der Kindertageseinrichtung, Herr Schuster in der Kita Zwergenland : Jeden Mittwoch von 15:00 Uhr - 17:00 Uhr Weitere Informationen finden Sie im Internet unter:

2 Nachrichtenblatt der VG Riechheimer Berg Nr. 10/2015 Die festgestellte Jahresrechnung 2011 der Gemeinde Alkersleben mit ihren Anlagen sowie der Schlussbericht des Rechnungsprüfungsamts liegt mit den Beschlüssen über die Feststellung der Jahresrechnung und über die Entlastung in der Zeit vom bis während der allgemeinen Öffnungszeiten der VG Riechheimer Berg, im Zimmer 1 der VG Riechheimer Berg, Kirchheim, Mönchsgasse 81, öffentlich aus. Zudem steht die Jahresrechnung 2011 bis zur Feststellung der folgenden Jahresrechnung nach 80 Abs. 4 ThürKO zur Einsichtnahme in der VG Riechheimer Berg im Zimmer 1 der VG Riechheimer Berg, Kirchheim, Mönchsgasse 81, während der allgemeinen Öffnungszeiten zur Verfügung. Bekanntmachung von Beschlüssen des Gemeinderates Bekanntmachung der Beschlüsse der Sitzung des Gemeinderates Alkersleben vom Beschluss-Nr.: 17 / 2015 Beratung und Beschlussfassung Niederschrift der Sitzung vom Der Gemeinderat Alkersleben beschließt die Niederschrift der Sitzung vom in der als Anlage beigefügten Form. Beschluss-Nr.: 18 / 2015 Beteiligungsbericht 2015 im Jahr 2014 KEBT AG Der Gemeinderat der Gemeinde Alkersleben nimmt den Beteiligungsbericht 2015 nach 75 a ThürKO für die unmittelbare Beteiligung an der KEBT AG und über die mittelbare Beteiligung an der TEAG im Jahr 2014 zustimmend zur Kenntnis. Beschluss-Nr.: 22 / 2015 Entlastung Jahresrechnung 2011 der Gemeinde Alkersleben Der Gemeinderat der Gemeinde Alkersleben beschließt, ohne Beteiligung des Bürgermeisters an der Abstimmung, dem Bürgermeister und der Verwaltung gemäß 80 Abs. 3 ThürKO die Entlastung für das Haushaltsjahr 2011, mit der in der Anlage beigefügten Festlegungen, zu erteilen. Beschluss-Nr.: 23 / 2015 Beratung und Beschlussfassung Niederschrift der letzten gemeinsamen Sitzung mit dem Gemeinderat Osthausen- Wülfershausen vom Der Gemeinderat Alkersleben beschließt die Niederschrift der Sitzung vom in der als Anlage beigefügten Form. Beschluss-Nr.: 19 / 2015 Feststellung Jahresrechnung 2010 der Gemeinde Alkersleben Der Gemeinderat der Gemeinde Alkersleben beschließt gemäß 80 Abs. 3 ThürKO über die Feststellung der geprüften Jahresrechnung 2010 gemäß beigefügter Anlage. Hinweis öffentliche Bekanntmachung: Die festgestellte Jahresrechnung 2010 der Gemeinde Alkersleben mit ihren Anlagen sowie der Schlussbericht des Rechnungsprüfungsamts liegt mit den Beschlüssen über die Feststellung der Jahresrechnung und über die Entlastung in der Zeit vom bis während der allgemeinen Öffnungszeiten der VG Riechheimer Berg, im Zimmer 1 der VG Riechheimer Berg, Kirchheim, Mönchsgasse 81, öffentlich aus. Zudem steht die Jahresrechnung 2010 bis zur Feststellung der folgenden Jahresrechnung nach 80 Abs. 4 ThürKO zur Einsichtnahme in der VG Riechheimer Berg im Zimmer 1 der VG Riechheimer Berg, Kirchheim, Mönchsgasse 81, während der allgemeinen Öffnungszeiten zur Verfügung. Beschluss-Nr.: 20 / 2015 Entlastung Jahresrechnung 2010 der Gemeinde Alkersleben Der Gemeinderat der Gemeinde Alkersleben beschließt, ohne Beteiligung des Bürgermeisters an der Abstimmung, dem Bürgermeister und der Verwaltung gemäß 80 Abs. 3 ThürKO die Entlastung für das Haushaltsjahr 2010, mit der in der Anlage beigefügten Festlegungen, zu erteilen. Beschluss-Nr.: 21 / 2015 Feststellung Jahresrechnung 2011 der Gemeinde Alkersleben Der Gemeinderat der Gemeinde Alkersleben beschließt gemäß 80 Abs. 3 ThürKO über die Feststellung der geprüften Jahresrechnung 2011 gemäß beigefügter Anlage. Hinweis öffentliche Bekanntmachung: Bekanntmachung von Beschlüssen des Gemeinderates Bekanntmachung der Beschlüsse der Sitzung des Gemeinderates Bösleben- Wüllersleben vom Beschluss Nr.: 51 / 2015 Beschluss-Tag: Niederschrift Sitzung vom öffentlicher Teil Der Gemeinderat Bösleben-Wüllersleben beschließt die Niederschrift der Sitzung vom öffentlicher Teil - in der als Anlage beigefügten Form. Beschluss Nr.: 52 / 2015 Beschluss-Tag: Abwägung der Stellungnahmen der Öffentlichkeit zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan 1. Entwurfsbearbeitung Ettischlebener Weg 114 in Bösleben Die im Ergebnis der Auslegung der 1. Entwurfsüberarbeitung zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Ettischlebener Weg 114 in Bösleben eingegangenen Anregungen und Bedenken wurden durch den Gemeinderat entsprechend dem Abwägungsprotokoll beraten. Der Gemeinderat Bösleben-Wüllersleben nimmt die Hinweise und Anregungen der Stellungnahmen der im Abwägungsprotokoll aufgeführten Beteiligten der Öffentlichkeit zur Kenntnis. Das Abwägungsprotokoll ist Bestandteil des Beschlusses. Die Beteiligten der Öffentlichkeit sind über das Ergebnis gem. 3 Abs. 2 BauGB schriftlich zu informieren. Beschluss Nr.: 53 / 2015 Beschluss-Tag:

3 Nachrichtenblatt der VG Riechheimer Berg Nr. 10/2015 Satzungsbeschluss zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Ettischlebener Weg 114 in Bösleben Der Gemeinderat Bösleben-Wüllersleben beschließt auf der Grundlage des 10 Abs. 1 BauGB, nach Abwägung der Stellungnahmen der Öffentlichkeit und der öffentlichen Auslegung, den Vorhabenbezogenen Bebauungsplan Ettischlebener Weg 114, Bösleben, in der Fassung vom , als Satzung. Die Satzung besteht aus dem Textteil und der Planzeichnung. Die Begründung zur Satzung wird gebilligt. Die Satzung ist gemäß 21 der Thüringer Kommunalordnung (ThürKO) der Rechtsaufsichtbehörde vorzulegen und die Genehmigung zu beantragen. Beschluss Nr.: 54 / 2015 Beschluss-Tag: Sanierung der gemeindlichen Freizeit- und Begegnungsstätte Bösleben Der Gemeinderat Bösleben-Wüllersleben entscheidet sich auf der heutigen Sitzung zur grundhaften Sanierung der Freizeitund Begegnungsstätte, Possingsweg 23a, in Bösleben. Der Antrag auf Förderung ist dementsprechend beim Amt für Landentwicklung und Flurneuordnung bis spätestens einzureichen. Beschluss Nr.: 55 / 2015 Beschluss-Tag: Festlegungen des Gemeinderates zur Beantragung von weiteren Dorferneuerungsmaßnahmen im Ortsteil Bösleben Der Gemeinderat Bösleben-Wüllersleben beschließt in seiner heutigen Sitzung unter Beachtung der letzmaligen Gelegenheit zur Einreichung von Zuwendungsanträgen für folgende Dorferneuerungsmaßnahmen des Förderschwerpunktes Bösleben Zuwendungen zu beantragen: Anbau Sanitäranlagen am Feuerwehrgerätehaus Bösleben Gehwegerneuerung zum Friedhof in Bösleben, Auf dem Berge Neugestaltung Straßen und Nebenanlagen Possingsweg und Teilbereiche Wachhügel Grundhafte Sanierung/ Ersatzneubau Freizeit- und Begegnungsstätte Bösleben - Ufer- und Gewässerlaufgestaltung des Hessenbach s in der Ortslage Bösleben Die Zuwendungsanträge sind bis spätestens beim Amt für Landentwicklung und Flurneuordnung Gotha einzureichen. Beschluss Nr.: 56 / 2015 Beschluss-Tag: Satzung über die Festsetzung des Beitragssatzes für die Maßnahme Grundhafter Ausbau Leipziger Str. und Fahrbahnerneuerung Am Wachhügel Bösleben Der Gemeinderat Bösleben-Wüllersleben beschließt in seiner heutigen Sitzung die Satzung über die Festsetzung des Beitragssatzes zur Erhebung wiederkehrender Beiträge für die öffentlichen Verkehrsanlagen der Gemeinde Bösleben-Wüllersleben für die in den Jahren in der Ermittlungseinheit 1 - Ortsteil Bösleben zu realisierenden Investitionsaufwendungen Grundhafter Ausbau Leipziger Str und Fahrbahnerneuerung Am Wachhügel gemäß beigefügter Anlage auszusetzen. Bekanntmachung von Beschlüssen des Gemeinderates Bekanntmachung der Beschlüsse der Sitzung des Gemeinderates Dornheim vom Beschluss-Tag: Beschluss-Nr.: 23 / 2015 Niederschrift vom Der Gemeinderat der Gemeinde Dornheim beschließt die Niederschrift der Gemeinderatssitzung vom in der als Anlage beigefügten Form. Beschluss-Tag: Beschluss-Nr.: 24 / 2015 Beteiligungsbericht 2015 im Jahr 2014 KEBT AG Der Gemeinderat der Gemeinde Dornheim nimmt den Beteiligungsbericht 2015 nach 75 a ThürKO für die unmittelbare Beteiligung an der KEBT AG und über die mittelbare Beteiligung an der TEAG im Jahr 2014 zustimmend zur Kenntnis. Bekanntmachung von Beschlüssen des Gemeinderates Bekanntmachung der Beschlüsse der öffentlichen Ratssitzung des Gemeinderates Elleben vom Beschluss-Tag: Beschluss-Nr.: 35 / 2015 Niederschrift der Ratssitzung vom Der Gemeinderat Elleben beschließt die Niederschrift der Gemeinderatssitzung vom in der als Anlage beigefügten Form. Beschluss-Tag: Beschluss-Nr.: 36 / 2015 Beteiligungsbericht 2015 im Jahr 2014 KEBT AG Der Gemeinderat der Gemeinde Elleben nimmt den Beteiligungsbericht 2015 nach 23 ThürKGG in Verbindung mit 75 a ThürKO für die unmittelbare Beteiligung am KET und über die mittelbare Beteiligung an der TEAG sowie der KEBT AG im Jahr 2014 zur Kenntnis. Beschluss-Tag: Beschluss-Nr.: 37 / 2015 Abbau der Parkverbotsanordnungen im Wohngebiet Am kleinen Berg Der Gemeinderat Elleben beauftragt den Bürgermeister die Straßenverkehrsbehörde um die Aufhebung der Parkverbotsanordnung im Wohngebiet Am kleinen Berg zu bitten.

4 Nachrichtenblatt der VG Riechheimer Berg Nr. 10/2015 Beschluss-Tag: Beschluss-Nr.: 38 / 2015 Deckungsbeschluss Reparaturarbeiten Gemeindestraßen Der Gemeinderat der Gemeinde Elleben stimmt der überplanmäßigen Mittelbereitstellung nach 58 Abs. 1 ThürKO für die Reparaturkosten der Gemeindestraßen wie folgt zu: HH-Stelle Bezeichnung überplanmäßige Mittelbereitstellung Mehrausgaben Reparatur Gemeindestraßen ,00 Deckung durch: Mehreinnahmen Gewerbesteuereinnahmen ,00 Beschluss-Tag: Beschluss-Nr.: 39 / 2015 Deckungsbeschluss Dachbodenausbau Haus-Nr. 20 OT Riechheim Der Gemeinderat der Gemeinde Elleben stimmt der außerplanmäßigen Mittelbereitstellung nach 58 Abs. 1 ThürKO für den Dachbodenausbau des Dorfgemeinschaftshauses in Riechheim wie folgt zu: HH-Stelle Bezeichnung überplanmäßige Mittelbereitstellung Mehrausgaben Ausbau Dachboden Haus Nr ,00 Deckung durch: Mehreinnahmen Entnahme aus der allgemeinen ,00 Rücklage Beschluss-Tag: Beschluss-Nr.: 40 / 2015 Umbau Hausanschlussraum Kindertagesstätte Elleben Der Gemeinderat Elleben beschließt die Vergabe der Leistungen Verlegung der Elektroverteilungsanlage in den Hausanschlußraum der KITA Elleben an den Bieter: Stiede Elektrotechnik, Hofgasse 7a, Elleben. Die Auftragssumme beträgt: 3.971,08. Die außerplanmäßige Mittelbereitstellung nach 58 Abs. 1 ThürKO für die o.g. Maßnahme erfolgt durch: HH-Stelle Bezeichnung überplanmäßige Mittelbereitstellung Mehrausgaben Umbau Elektroanlage Kita ,00 Deckung durch: Mehreinnahmen Zuweisungen vom Land ,00 Minderausgaben Sanierung Fassade/Sanitäranlagen ,00 Bürgerhaus Gügleben Gemeinde Kirchheim Bekanntmachungen von Satzungen 1. Änderungssatzung der Satzung über den Beitragssatz zur Erhebung wiederkehrender Beiträge für die öffentlichen Verkehrsanlagen der Gemeinde Kirchheim vom (Ausfertigungsdatum) Auf der Grundlage der Satzung der Gemeinde Kirchheim über die Erhebung wiederkehrender Beiträge für die öffentlichen Verkehrsanlagen der Gemeinde Kirchheim vom beschließt der Gemeinderat Kirchheim folgende Satzung: 1. Änderungssatzung der Satzung über den Beitragssatz zur Erhebung wiederkehrender Beiträge für die öffentlichen Verkehrsanlagen der Gemeinde Kirchheim Artikel 1 1 Beitragssatz der Ermittlungseinheit 1 Ortsteil Kirchheim Ortslage erhält folgende neue Fassung: Für die in der Ermittlungseinheit 1 - Ortsteil Kirchheim Ortslage - getätigten Investitionsaufwendungen werden Beitragssätze wie folgt festgesetzt: Jahr Beitragssatz in /m 2 gewichteter Grundstücksfläche , /m , /m 2 Artikel 2 In-Kraft-Treten Diese Änderungssatzung tritt rückwirkend ab in Kraft. Hinweis Verstöße i.s. der Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften, die nicht die Genehmigung, die Ausfertigung oder diese Bekanntmachung betreffen, können gegenüber der Gemeinde Kirchheim schriftlich unter Angabe der Gründe geltend gemacht werden. Werden solche Verstöße nicht innerhalb einer Frist von einem Jahr nach dieser Bekanntmachung geltend gemacht, so sind diese Verstöße unbeachtlich, 21 Abs. 4 ThürKO. Gemeinde Kirchheim Kirchheim, den gez. Hans-Jürgen Langer Bürgermeister 1. Nachtragshaushaltssatzung der Gemeinde Kirchheim (Landkreis Ilm-Kreis) vom für das Haushaltsjahr Siegel- Auf Grund des 60 der Thüringer Kommunalordnung erlässt die Gemeinde Kirchheim folgende Nachtragshaushaltssatzung:

5 Nachrichtenblatt der VG Riechheimer Berg Nr. 10/ Der als Anlage beigefügte Nachtragshaushaltsplan wird hiermit festgesetzt; dadurch werden erhöht vermindert und damit der Gesamtbetrag des Haushaltsplanes um um einschl. der Nachträge Euro Euro gegenüber bisher auf nunmehr Euro Euro verändert a) im Verwaltungshaushalt die Einnahmen , , ,00 die Ausgaben , , ,00 b) im Vermögenshaushalt die Einnahmen , , ,00 die Ausgaben , , ,00 2 Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt wird von ,00 um ,00 erhöht und damit auf ,00 neu festgesetzt. 3 Diese Nachtragshaushaltssatzung tritt mit dem 1. Januar 2015 in Kraft. Die 1. Nachtragshaushaltssatzung / der 1. Nachtragshaushaltsplan wurde dem Landratsamt Ilm-Kreis angezeigt und am beschieden. Die 1. Nachtragshaushaltssatzung, der 1. Nachtragshaushaltsplan der Gemeinde Kirchheim für das Jahr 2015 liegt in der Zeit vom bis während der Sprechzeit der VG Riechheimer Berg, im Zimmer 1 der VG Riechheimer Berg, Kirchheim, Mönchsgasse 81, für jedermann zur Einsichtnahme öffentlich aus. Die 1. Nachtragshaushaltssatzung, der 1. Nachtragshaushaltsplan der Gemeinde Kirchheim für das Jahr 2015 steht bis zur Entlastung und Beschlussfassung über die Jahresrechnung 2015 nach 80 Abs. 3 Satz 1 ThürKO zur Einsichtnahme in der VG Riechheimer Berg im Zimmer 1 der VG Riechheimer Berg, Kirchheim, Mönchsgasse 81, während der Sprechzeiten zur Verfügung. Hinweis Eine etwaige Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der ThürKO dieser Satzung wird unbeachtlich, wenn sie nicht schriftlich innerhalb eines Jahres seit der Bekanntmachung dieser Satzung gegenüber der Gemeinde Kirchheim geltend gemacht worden ist; der Sachverhalt, der die Verletzung begründen soll, ist zu bezeichnen. Dies gilt nicht, wenn die Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind. Gemeinde Kirchheim Kirchheim, den Gemeinde Kirchheim - Siegel - gez. Hans-Jürgen Langer Bürgermeister Bekanntmachung von Beschlüssen des Gemeinderates Bekanntmachung der Beschlüsse des Gemeinderates Kirchheim aus der Ratssitzung vom Beschluss-Nr.: 59-9/2015/GR Beschluss-Tag: Bestätigung des Protokolls der öffentlichen Sitzung vom Der Gemeinderat Kirchheim beschließt die Niederschrift - öffentlicher Teil- der Ratssitzung vom in der als Anlage beigefügten Form. Beschluss-Nr.: 60-9/2015/GR Beschluss-Tag: Herstellung der Öffentlichkeit nicht öffentlich gefasster Beschlüsse Der Gemeinderat Kirchheim beschließt die Herstellung der Öffentlichkeit der nicht öffentlich gefassten Beschlusses aus der Sitzung vom des Gemeinderates Kirchheim Beschluss-Nr.: 44-8/2015/GR Persönliche Beteiligung des Bürgermeisters von der Beratung und Beschlussfassung über die Entscheidung zur Weiterführung der Berufungsverfahrens im Verwaltungsstreitverfahren über die Erhebung von Straßenausbaubeiträgen in der Gemeinde Kirchheim Beschluss-Nr.: 45-8/2015/GR Niederschrift - nicht öffentlicher Teil - über die Sitzung des Gemeinderates vom Beschluss-Nr.: 46-8/2015/GR Kauf von Grundstücksflächen der Familie Kohlhaus (Lt. Abstimmungsergebnis ist der Beschluss abgelehnt) Beschluss-Nr.: 47-8/2015/GR Grundstücksverkauf, Teilfläche des Flurstückes 15/3 Flur 2 in der Gemarkung Werningsleben Beschluss-Nr.: 61-9/2015/GR Beschluss-Tag: Beteiligungsbericht 2015 über die unmittelbare Beteiligung am KET, sowie über die mittelbare Beteiligung an der TEAG und KEBT AG im Jahr 2014 Der Gemeinderat der Gemeinde Kirchheim nimmt den Beteiligungsbericht 2015 nach 23 ThürKGG in Verbindung mit 75 a ThürKO über die unmittelbare Beteiligung am KET sowie über die mittelbare Beteiligung an der TEAG und der KEBT AG im Jahr 2014 zustimmend zur Kenntnis. Beschluss-Nr.: 62-9/2015/GR Beschluss-Tag: Nachtragshaushaltssatzung und Nachtragshaushaltsplan 2015 Der Gemeinderat Kirchheim beschließt die 1. Nachtragshaushaltssatzung und den 1. Nachtragshaushaltsplan 2015 der Gemeinde Kirchheim mit den vorgetragenen Änderungen und folgenden Anlagen: - Stellenplan - Übersicht über den Stand der Schulden

6 Nachrichtenblatt der VG Riechheimer Berg Nr. 10/ Übersicht über den Stand der Rücklagen Beschluss-Nr.: 63-9/2015/GR Beschluss-Tag: Finanzplan zum 1. Nachtragshaushaltsplan 2015 Der Gemeinderat beschließt den Finanzplan 2015 zur 1. Nachtragshaushaltssatzung mit Nachtragshaushaltsplan der Gemeinde Kirchheim gemäß beigefügter Anlage. Beschluss-Nr.: 64-9/2015/GR Beschluss-Tag: Änderungssatzung der Satzung über die Erhebung wiederkehrender Beiträge für die öffentlichen Verkehrsanlagen der Gemeinde Kirchheim Der Gemeinderat Kirchheim beschließt die 1. Änderungssatzung zur Satzung über den Beitragssatz zur Erhebung wiederkehrender Beiträge für die öffentlichen Verkehrsanlagen der Gemeinde Kirchheim gemäß beigefügter Anlage. Beschluss-Nr.: 65-9/2015/GR Beschluss-Tag: Vergabe von ingenieurtechnischen Leistungen zum Ausbau Stellplatz für KLF FFW Bechstedt-Wagd Der Gemeinderat der Gemeinde Kirchheim bestätigt das Honorarangebot des Ingenieurbüros für Bauwesen Wolfgang Staffel Am Wachhügel Bösleben vom mit einer Angebotssumme in Höhe insgesamt ,87 und bevollmächtigt den Bürgermeister zur stufenweisen Beauftragung der notwendigen Leistungen im Rahmen der im Vermögenshaushalt der Gemeinde Kirchheim zur Verfügung stehenden Mittel. Mitteilungen Sitzung des Gemeinderates Kirchheim Die nächste öffentliche Sitzung des Gemeinderates Kirchheim findet am Donnerstag, dem , um 19:00 Uhr, im Vereinshaus Kirchheim, Mönchsgasse 81d, statt. Vorläufige Tagesordnung: 1 Bürgerfragestunde 2 Feststellen der Beschlussfähigkeit 3 Bestätigung der Tagesordnung 4 Beschlussfassung über die Genehmigung der Niederschrift - öffentlicher Teil - über die 8. Sitzung des Gemeinderates vom Beschlussfassung über die Herstellung der Öffentlichkeit nicht öffentlich gefasster Beschlüsse 6. Beratung und Beschlussfassung Forstwirtschaftsplan 2016 Gemeinde Kirchheim 7. Beratung und Beschlussfassung Bestätigung der Änderung der Benutzungsgebühren in der Kindertagesstätte Kirchheim ab Beratung und Beschlussfassung Haushaltssatzung und Haushaltsplan Beratung und Beschlussfassung Finanzplan Beratung und Beschlussfassung der Verordnung über die Benutzung des Sport- und Freizeitzentrums in Kirchheim gez. Hans-Jürgen Langer Bürgermeister Bekanntmachung von Beschlüssen des Gemeinderates Bekanntmachung der Beschlüsse der Sitzung des Gemeinderates Osthausen- Wülfershausen vom Beschluss-Nr.: 25 / 2015 Niederschrift der letzten gemeinsamen Sitzung mit der Gemeinde Alkersleben vom Der Gemeinderat Osthausen-Wülfershausen beschließt die Niederschrift der Sitzung vom in der als Anlage beigefügten Form. Beschluss-Nr.: 26 / 2015 Niederschrift der Gemeinderatssitzung vom öffentlicher Teil Der Gemeinderat Osthausen-Wülfershausen beschließt die Niederschrift der Sitzung vom öffentlicher Teil - in der als Anlage beigefügten Form. Beschluss-Nr.: 27 / 2015 Beteiligungsbericht 2015 im Jahr 2014 KEBT AG Der Gemeinderat der Gemeinde Osthausen-Wülfershausen nimmt den Beteiligungsbericht 2015 nach 75 a ThürKO für die unmittelbare Beteiligung an der KEBT AG und über die mittelbare Beteiligung an der TEAG im Jahr 2014 zustimmend zur Kenntnis. Beschluss-Nr.: 28 / 2015 Niederschrift der Gemeinderatssitzung vom nicht öffentlicher Teil Der Gemeinderat Osthausen-Wülfershausen beschließt die Niederschrift der Sitzung vom nicht öffentlicher Teil - in der als Anlage beigefügten Form. Mitteilungen Einladung zur Einwohnerversammlung Am Dienstag, den um 19:00 Uhr findet im Bürgerhaus eine Einwohnerversammlung statt. Die Einwohner können Anfragen in wichtigen Gemeindeangelegenheiten bis spätestens zwei Tage vor der Einwohnerversammlung bei der Verwaltungsgemeinschaft (036200/6240) einreichen. Die Anfragen werden dann durch den Bürgermeister und den Gemeinderat in der Einwohnerversammlung beantwortet. Im Namen des Gemeinderates lade ich alle Einwohner der Gemeinde Rockhausen recht herzlich ein. Rockhausen, den gez. Uwe Zschetzsche Bürgermeister

7 Nachrichtenblatt der VG Riechheimer Berg Nr. 10/2015 Amtliche Bekanntmachungen anderer Institutionen und Einrichtungen Wasser-/Abwasserzweckverband Arnstadt und Umgebung Schönbrunn Arnstadt Tel Wasserzählerablesung Der Wasser-/Abwasserzweckverband Arnstadt und Umgebung führt die diesjährige Wasserzählerablesung voraussichtlich zu den nachfolgend aufgeführten Terminen durch: Achelstädt Alkersleben Bösleben Dornheim Elleben Ellichleben Elxleben Gügleben Kirchheim Osthausen Riechheim Werningsleben Witzleben Wüllersleben Wülfershausen Mitteilungen der AWO- Jugendpflege Tierisch schöne Herbstferien Jugend In der ersten Woche der Herbstferien verbrachten 26 Kids aus der Verwaltungsgemeinschaft Riechheimer Berg und Ichtershausen drei spannende Ferientage in Mühlhausen. Schon die Unterbringung im Schullandheim Waldschlösschen außerhalb der Stadt war Natur pur und recht romantisch. Ablesungen erfolgen in der Zeit von 09:00 Uhr bis 17:45 Uhr. Die aus der Stichtagsablesung durch Hoch- bzw. Rückrechnung vom jeweiligen Ablesetag ermittelten Ergebnisse bilden die Berechnungsgrundlage für die Gebührenbescheide Bereits gezahlte Abschläge werden dabei natürlich berücksichtigt. Auf Grund der aus der Stichtagsablesung ermittelten Verbrauchswerte werden die für 2016 gültigen Abschlagsbeträge festgelegt. Die entsprechenden Fälligkeitstermine im Jahr 2016 werden in den Gebührenbescheiden für das Jahr 2015 bekannt gegeben. Die Zählerablesungen werden grundsätzlich durch Mitarbeiter des Zweckverbandes vorgenommen. Diese können sich auf Verlangen entsprechend ausweisen. Bitte ermöglichen Sie den Ablesern einen ungehinderten Zugang zu den Messeinrichtungen. Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass die Ableser grundsätzlich keinerlei Zahlungs-, Überweisungs- oder ähnliche Geschäfte vornehmen dürfen. Wir machen darauf aufmerksam, dass Abnehmer, die auch beim zweiten Besuch unserer Ablesebeauftragten nicht angetroffen werden, die ihnen zugegangenen Ablesekarten ausgefüllt an den Eigenbetrieb des Zweckverbandes zu senden haben. Sollte uns keine Information zum Verbrauch vorliegen, kann dieser gemäß den geltenden Satzungsbestimmungen geschätzt werden. Aufgrund von Havarien können Terminänderungen erforderlich sein! gez. Alexander Dill Verbandsvorsitzender Gleich am ersten Nachmittag ging es zum Gut Weidensee, wo aus der Massentierhaltung befreite Tiere friedlich miteinander leben durften. Die Kinder erfuhren ganz viel Neues und Interessantes zu diesem Thema und konnten die zahmen Tiere hautnah erleben. Bei einer geführten Dämmerungswanderung nach dem Abendessen ging es tierisch weiter, da sie an einem Wildgehege vorbei führte, wo die Hirsche um die Wette brüllten. Dann ging es sogar ins Gehege zum Füttern der recht zutraulichen Tiere. Das Brüllen war in der Unterkunft noch die ganze Nacht zu hören.

8 Nachrichtenblatt der VG Riechheimer Berg Nr. 10/2015 Am folgenden Morgen holte uns die Geckobahn zu einer Sonderfahrt in die Stadt Mühlhausen und einer interessanten Rundfahrt durch die wunderschöne Altstadt ab. Nach einem kurzen Stadtbummel ging es dann zum ausgiebigen Badespaß in die Thüringentherme Am Freitag war dann schon wieder Abreise angesagt. Aber es ging noch nicht nach Hause, sondern zu einem Abstecher in den Nationalpark Hainich. Der Baumkronenpfad war ein ganz tolles Abschlusserlebnis der Kurzfreizeit, da der Laubwald von oben in allen Farben leuchtete. Anett Grass AWO-Jugendpflege VG Riechheimer Berg Mitteilungen Grundstücksmarkt der Mitgliedsgemeinden Bösleben - Nur noch 1 Baugrundstück verfügbar! Im Wohngebiet der Gemeinde Bösleben-Wüllersleben Über dem Dorfe in der Lindenstraße, Bösleben steht nur noch 1 voll erschlossenes Baugrundstücke mit einer Grundstücksgröße von 573 m 2 zur Wohnbebauung zur Verfügung. Kaufpreis 45,00 /m 2 Riechheim - Freie Baugrundstücke der Gemeinde Elleben in Riechheim zur Wohnbebauung Im Wohngebiet Am kleinen Berg in Riechheim, Lindenstraße, Elleben OT Riechheim, steht das unerschlossene Baugrundstück Flurstück 408/48 mit einer Größe von 393 m 2 zur Wohnbebauung zur Verfügung. Kaufpreis 40,00 /m 2 Interessenten wenden sich bitte an die Bauverwaltung der Verwaltungsgemeinschaft Riechheimer Berg Tel.: / Windenergie Auf Anregung des Klimaschutzmanagers des Ilm-Kreises, Herrn Schmigalle, werden nachfolgende Informationen der Thüringer Energie- und GreenTech-Agentur (ThEGA) zum Thema Windenergie bekannt gegeben: Windenergie: Dorffrieden durch Investorenversprechen in Gefahr? Mit dem erklärten Willen der Thüringer Landesregierung Windenergieanlagen in Thüringen auszubauen, wächst aktuell die Zahl der Anfragen von Projektierern an Grundstücksbesitzer. Die Planer möchten sich schon jetzt in Frage kommende Flächen sichern und damit einen Wettbewerbsvorteil vor ihrer Konkurrenz verschaffen. Die ist groß - und manchmal auch der von den Projektierern aufgebaute Druck auf die Eigentümer. Da für Grundstücksbesitzer dieses Terrain meist noch Neuland ist gibt es bei ihnen eine verständliche Unsicherheit. Schnell kann sich ein vermeintlich gutes Angebot als Zündfunke für eine Serie von Konflikten erweisen. Welche Punkte man beachten sollte, werden im Folgenden von der Servicestelle Windenergie der Thüringer Energie- und GreenTech-Agentur (ThEGA) kurz erläutert: Interesse ja Eile nein! Klar ist, dass das Thema Windkraft in Zukunft eine bedeutende Rolle spielen wird. Nach der Verabschiedung des Landesentwicklungsprogramms 2025 im Juni 2014 läuft zurzeit die Änderung der Thüringer Regionalpläne mit der Ausweisung von neuen Windvorranggebieten. Das Landesplanungsgesetz sieht für die Erstellung einen Zeitraum von bis zu drei Jahren vor. Vor diesem Hintergrund ist der immense Zeitdruck, der gelegentlich bei betroffenen Grundstücksbesitzern aufgebaut wird, als ungerechtfertigt einzustufen. Keineswegs sicher ist, dass Grundstücke, die schon jetzt per Pachtvertrag für eine potenzielle Windparknutzung gebunden sind, später auch tatsächlich genutzt werden können, denn ob die Flächen von einem Vorranggebiet überdeckt werden, ob die Anzahl und Anordnung der Anlagen, das so genannte Windparklayout, Bestand haben, ist weitgehend offen. Nachbarn einbeziehen Neid ist leider eine menschliche Eigenschaft und so können mehr oder weniger lukrative Zusagen unterschiedlicher Investoren auch bei den Windkraftprojekten zu Missgunst unter den Flächeneigentümern führen. Das Konfliktpotenzial mit den Nachbarn kann jedoch deutlich verringert werden, wenn möglichst alle Eigentümer im Bereich eines potenziellen Windparks frühzeitig eingebunden werden. Häufig empfiehlt es sich, eine Eigentümerinteressengemeinschaft ( Flächenpool ) zu gründen. Die Servicestelle Windenergie bietet hierzu konkrete Hilfe in Form von Beratung, Begleitung und passenden Musterverträgen an. Dem relativ geringen organisatorischen Aufwand (kaum oder gar keine Kosten, weder Satzung, noch Vorstand und Notar sind erforderlich) steht ein hoher Nutzen entgegen. Für Projektierer einer Windenergieanlage gibt es nur noch einen Ansprechpartner, eine starke gemeinsame Stimme. Dies erleichtert die Kommunikation und spart Ressourcen. Vor allem aber wachsen die Gestaltungsmacht und damit die Akzeptanz. Flächeneigentümer können ihre eigenen Vorstellungen in den Vertragsverhandlungen mit den Projektierern so besser durchsetzen, und z.b. Pachteinnahmen erreichen, die einen fairen Interessensausgleich darstellen. Zudem bleibt die Entscheidungskompetenz so vor Ort. Ein weiterer Aspekt ist, dass sich die schnellere Verfügbarkeit der für einen Windpark benötigten Fläche oftmals günstig auf die Höhe der Pacht und mögliche Beteiligungen auswirkt. Die seit Mai 2015 bei der Thüringer Energie- und GreenTech- Agentur (ThEGA) angesiedelte Servicestelle Windenergie informiert und berät im Auftrag der Landesregierung Kommunen und Eigentümer von Potentialflächen in Thüringen unabhängig und kostenfrei. Weitere Informationen und Kontakt unter: Im Landratsamt des Ilm-Kreises steht ihnen der Klimaschutzmanager, Felix Schmigalle, ebenfalls für Rückfragen gerne zur Verfügung. Kontakt: Ritterstraße 14, Arnstadt Telefon: , Fax: f.schmigalle@ilm-kreis.de Web: klimaschutz.ilm-kreis.de

9 Nachrichtenblatt der VG Riechheimer Berg Nr. 10/2015 am zum 75. Geburtstag Frau Stiller, Heide am zum 80. Geburtstag Frau Heunemann, Elfriede am zum 66. Geburtstag Herr Witzmann, Peter am zum 67. Geburtstag Herr Stangenberg, Hans am zum 69. Geburtstag Frau Heinze, Regine am zum 72. Geburtstag Herr Jentsch, Wolfgang am zum 78. Geburtstag Frau Wendemuth, Ingrid q q q q q q q q Einladung Veranstaltungen Werte Einwohner von Alkersleben, werte Jäger des Hegerings Alkersleben, werte Jagdfreunde und Freunde unserer Kirche St. Gregorius zu Alkersleben Erstmals möchten wir die Tradition eines Hubertusgottesdienstes ins Leben rufen. Die Jagd hat viele Freunde und Traditionen und es ist in heutiger Zeit sehr wichtig, die Jagd zu hegen und zu pflegen. Und einen kleinen Beitrag möchten wir auch dazu beitragen. Kaffee und Kuchen und ein kleiner vorweihnachtlicher Markt werden den Gottesdienst begleiten. WAS? Hubertusgottesdienst Wann? Sontag, den 8. November Uhr Wo? Kirche St. Gregorius zu Alkersleben Schon im Mittelalter hat sich der Brauch herausgebildet, am 3. November eines Jahres - dem Hubertustag - eine feierliche Messe zu Ehren des Heiligen Hubertus (Schutzpatron der Jäger) zu lesen. Die Kirche wurde mit dem Grün der Wälder geschmückt und die Jäger kamen mit dem Jagdgerät und oft sogar mit den Hunden zum Gottesdienst. Auch zu festlichen Anlässen wurde je nach Konfession eine Hubertusmesse (katholische Liturgie) bzw. ein Hubertusgottesdienst (evangelische Liturgie) gehalten. Der Hegering Alkersleben und der Förderverein für die Kirche in Alkersleben e.v. wollen diese alte Tradition wieder aufleben lassen und laden hiermit alle Jägerinnen und Jäger sowie alle Interessierte zu unserem Hubertusgottesdienst ein. Begleitet wird unser Gottesdienst von den Jagdhornbläsern vom Singer Berg. Der Gottesdienst beginnt um 14 Uhr. Im Anschluss gibt es im Dorfgemeinschaftshaus Kaffee und selbstgebackenen Kuchen. Als Rahmenprogramm erwartet Sie ein kleiner vorweihnachtlicher Markt. Wir freuen uns auf Ihren Besuch! Bis zum Hubertusgottesdienstes wird auch die restauriert Außentreppe für die Emporen fertig sein. Somit können die Emporen auch wieder von außen erreicht werden. Ein weiterer Mosaikstein zur Erhaltung der Kirche St. Gregorius zu Alkersleben. Auf Ihren Besuch freuen sich Der Hegering Alkersleben und Der Förderverein für die Kirche in Alkersleben e.v. Sonstige Mitteilungen Hinweis des fürstlichen Landrates Mit Steinschotter ausgebaute Straßen sind in den 1860 Jahren in unserer Gegend noch eine Seltenheit. Bei nassem Wetter waren daher die Straßen aufgeweicht und die Fuhrwerke schnitten mit ihren damals typischen eisenbereiften Rädern tiefe Spurrinnen in die Fahrbahn. Der Arnstädter fürstliche Landrat hatte darum einen Einfall, dass jene Straßen nicht gänzlich unpassierbar wurden und erteilte an die Schulzen der Orte eine Weisung mit folgendem Inhalt: In den nächsten Monaten, in denen, wie es gewöhnlich in dieser Jahreszeit ist, in Folge anhaltender nasser Witterung die Straßen nicht mehr trocken und deshalb die Geleise leicht tief ausgefahren werden, sind diese gehörig mit großen Steinen zu verlegen, so dass nicht immer in einem und dem selben Geleise gefahren werden kann. Wenn und wo dieses ordnungsmäßig geschieht, werden der betreffenden Gemeinden bei Erhaltung der Vinicialstraßen viele Reparaturkosten erspart werden. Von dem Gemeindevorstande erwarte ich, dass er sich in der gedachten Beziehung keine Versäumnisse zu Schulden kommen lässt und den Gemeindediener, dem dieses Geschäft übertragen ist, strenge controliert. Arnstadt, den 16. Octbr Der Fürstl. Schw. Landrath Übrigens, in der zweiten Hälfte des 19. Jahrhunderts erfolgte erst die Chaussierung der Straßen (Befestigung mit Steinschotter) als Ortsverbindung zwischen den Dörfern. Auch innerhalb der Ortslagen war diese Baumaßnahme auf Anordnung des Landesfürsten zügig voran zu bringen. K. Wagner Bösleben am zum 78. Geburtstag Herr Haefs, Manfred am zum 80. Geburtstag Herr Schönefeld, Siegfried am zum 80. Geburtstag Herr Munsche, Rolf am zum 81. Geburtstag Frau Mund, Marianne am zum 68. Geburtstag Herr Schulz, Manfred am zum 65. Geburtstag Herr Scheidt, Reinhard am zum 69. Geburtstag Herr Hartung, Klaus-Werner

10 Nachrichtenblatt der VG Riechheimer Berg Nr. 10/2015 Wüllersleben am zum 78. Geburtstag Herr Schrickel, Harald am zum 78. Geburtstag Frau Habermann, Ingrid am zum 81. Geburtstag Frau Körner, Anita am zum 68. Geburtstag Herr Kirscht, Siegried am zum 85. Geburtstag Frau Neugebauer, Gertrud am zum 81. Geburtstag Frau Kittel, Jutta am zum 90. Geburtstag Frau Großmann, Ruth am zum 75. Geburtstag Herr Klotzovski, Horst am zum 79. Geburtstag Frau Grimm, Rita Veranstaltungen Freundeskreis zur Erhaltung der Traukirche von J. S. Bach e.v. in Dornheim Ab sofort erhältlich: Dornheimer Heimatblätter, Blatt 12 Die neueste und reich bebilderte Ausgabe dieser Informationsschrift des Freundeskreises zur Erhaltung der Traukirche von Johann Sebastian Bach in Dornheim e.v. informiert über die nächsten Aufgaben des Vereins, berichtet über die Entwicklung der Landwirtschaft in Dornheim nach dem 2. Weltkrieg, was Chroniken über Dornheim 1945 berichten, über die Dunkelmännerbriefe, die vor 500 Jahren erschienen sind und vieles mehr. Das Heft ist für einen Unkostenbeitrag von 4 beim Freundeskreis oder in der Kirche zu erwerben. Sonntag, 29. November, ab 15 Uhr: 8. Dornheimer Weihnachtsmarkt. Danke allen Helfern allen Darstellern allen Gästen allen Sponsoren Ihr Festkomitee Das Rittergutsfest war eine würdige Großveranstaltung und hat die Erwartungen der Organisatoren bei weitem übertroffen. Dies gilt besonders hinsichtlich des Gebotenen, der Größe und des Zuspruchs der Besucher von nah und fern. Fleißige Frauen, Männer und Jugendliche - ganz gleich ob Vereinsmitglieder oder freundschaftlich gesinnt - haben Tage lang die Festwiese aufgebaut, Strom und Wasserleitungen verlegt, Feuerstätten aufgebaut, Speisen und Getränke vorbereitet und das Zelt geschmückt. Das Unterhaltungsprogramm über den Nachmittag bis in die späten Abendstunden, sowie den gesamten Ablauf kann man guten Gewissens als hervorragende und großartige Leistung aller Beteiligten bezeichnen. Rosemarie Frey Mitglied des Vorstandes 130 Jahre Freiwillige Feuerwehr Elleben Elleben, Seit ihrer Gründung im Jahr 1885 sorgt die Freiwillige Feuerwehr Elleben für die Sicherheit und den Schutz der Bürgerinnen und Bürger in Elleben und Umgebung. Bis heute bildet sie nunmehr als Ortsteilfeuerwehr der Gemeinde Elleben einen wichtigen Bestandteil für den Brandschutz und die Allgemeine Hilfe. So wurde an diesem Sonnabend das 130-jährige Bestehen der Freiwilligen Feuerwehr Elleben gefeiert. Alle Gäste lobten die besondere gesellige und offene Atmosphäre des Rittergutfestes!!! Wir kamen hierher und fühlten uns wie zu Hause. am zum 92. Geburtstag Frau Bernt, Herta am zum 82. Geburtstag Frau Gänsler, Lieselotte am zum 88. Geburtstag Frau Krisch, Ingeborg am zum 77. Geburtstag Herr Mohring, Adolf am zum 84. Geburtstag Frau Schade, Erna am zum 71. Geburtstag Herr Lotz, Albert am zum 70. Geburtstag Herr Kücker, Peter Zu Beginn der Feierlichkeiten fand eine Einsatzübung statt, an der zahlreiche Feuerwehren der Verwaltungsgemeinschaft Riechheimer Berg teilnahmen. Das Übungsszenario im Kindergarten Elleben sah verschiedene Aufgaben wie z.b. die Menschenrettung aus dem verrauchten Gebäude unter Atemschutz sowie die Menschenrettung mit tragbaren Leitern von einem Gerüst vor. Daneben musste nach dem Aufbau einer stabilen Wasserversorgung die Brandbekämpfung sowohl im als auch außerhalb des Gebäudes vorgenommen werden. In vier Durchgängen waren insgesamt neun Freiwillige Feuerwehren im Einsatz, deren Aktivitäten von den Beobachtern der Feuerwehren Hohenfelden, Kranichfeld und Hausen kritisch betrachtet und im Anschluss an jeden Durchgang ausgewertet wurden. Mit Hilfe des Führungskraftwagens der Stützpunktfeuerwehr Stadtilm wurde der Funkverkehr mit der Leitstelle abgebildet, um eine realitätsnahe Kommunikation zu üben.

11 Nachrichtenblatt der VG Riechheimer Berg Nr. 10/2015 Im Anschluss an die Einsatzübung fand ein bunter Familiennachmittag statt. Einige Attraktionen warteten vor allem auf die kleinen Gäste. Beim Kinderschminken und dem Toben auf der Hüpfburg hatten zahlreiche Kinder sichtlich Spaß. Die Jugendfeuerwehr Elleben hatte im Vorfeld der Feierlichkeiten unter Anleitung ihres Jugendwartes Kevin Schulze eine Spritzwand gebaut, bei der kleine aber auch große Besucher ihre Geschicklichkeit beim Umgang mit der Kübelspritze beweisen konnten. In einer kleinen Ausstellung wurden neben historischer Feuerwehrtechnik einige Informationen zur Geschichte der Feuerwehr Elleben gegeben. Bei Kaffee und Kuchen oder Bratwurst und Bier genossen zahlreichen Besucher einen gelungenen Nachmittag auf der Festwiese in Elleben. Der Einladung der Freiwilligen Feuerwehr Elleben zur abendlichen Festsitzung waren zahlreiche Gäste gefolgt. Neben dem Kreisbrandmeister konnten Vertreter des Landes- und Kreisfeuerwehrverbandes, der Verwaltungsgemeinschaft Riechheimer Berg sowie viele Kameradinnen und Kameraden der benachbarten Freiwilligen Feuerwehren begrüßt werden. Die offensichtlich längste Anreise hatte die Abordnung der Partnerfeuerwehr aus dem saarländischen Rimlingen, die seit nunmehr über 20 Jahren den Kontakt mit den Ellebenern pflegt. Nach einem historischen Abriss und einer Festrede des Wehrführers folgten zahlreiche Grußworte der anwesenden Gäste. Zum Abschluss wurden der Ortsbrandmeister der Gemeinde Elleben Stefan Hartung und der Wehrführer der Ortsteilfeuerwehr Elleben Mathias Wolf mit der Ehrennadel des Kreisfeuerwehrverbandes Ilm-Kreis ausgezeichnet. Der Jugendwart Kevin Schulze erhielt für sein besonderes Engagement in der Feuerwehr Elleben eine Ehrenurkunde. Bei interessanten Gesprächen klang der Abend gemütlich aus. Für Speis und Trank war dank der finanziellen und personellen Unterstützungen durch den Feuerwehrverein Elleben während der gesamten Feierlichkeiten bestens gesorgt. am zum 74. Geburtstag Frau Hüter, Helga am zum 77. Geburtstag Herr Schröder, Alfred am zum 69. Geburtstag Frau Werner, Helga am zum 66. Geburtstag Frau Fest, Gertraud am zum 68. Geburtstag Frau Hüter, Margit am zum 71. Geburtstag Herr Hüter, Siegfried am zum 73. Geburtstag Herr Künast, Werner am zum 84. Geburtstag Frau Böhm, Renate Veranstaltungen Weihnachtsfeiern in Elxleben im Schwarzen Hahn Auch in diesem Jahr möchten wir eine sehr schöne Tradition fortführen und laden zu Überraschungen in der Vorweihnachtszeit ein. Elleben am zum 65. Geburtstag Frau Stiede, Roswitha am zum 83. Geburtstag Herr Opel, Eckhard am zum 69. Geburtstag Frau Kirchheim, Wilma Gügleben am zum 86. Geburtstag Frau Albrecht, Erika am zum 76. Geburtstag Herr Napierski, Robert am zum 65. Geburtstag Herr Schroeder, Wolfgang am zum 79. Geburtstag Herr Rieth, Otto am zum 76. Geburtstag Frau Thiele, Magdalena am zum 96. Geburtstag Frau Stachel, Hertha Riechheim am zum 66. Geburtstag Frau Maier, Ingeborg am zum 66. Geburtstag Herr Moritz, Karl-Heinz am zum 65. Geburtstag Herr Schiffer, Bernd am zum 82. Geburtstag Frau Stöhr, Sieglinde am zum 65. Geburtstag Herr Helmbold, Wolfgang am zum 65. Geburtstag Herr Hartung, Albrecht am zum 76. Geburtstag Frau Behnke, Christa am zum 78. Geburtstag Frau Buchholz, Gerda am zum 71. Geburtstag Herr Heinemann, Hans-Jörg am zum 70. Geburtstag Herr Mertens, Rolf am zum 82. Geburtstag Frau Knoche, Barbara am zum 71. Geburtstag Herr Pfalzer, Hartmut Kinderweihnachtsfeier am Beginn: 15:00 Uhr Seniorenweihnachtsfeier am Beginn: 14:00 Uhr Ihr Kulturausschuss der Gemeinde Elxleben Kirchengemeindeverband Elxleben-Witzleben Gottesdienste und Gemeindeveranstaltungen im November 2015 Monatsspruch November: Erbarmt euch derer, die zweifeln. (Jud 22) Kirchliche Nachrichten Sonntag, 1. November Uhr Ellichleben, Gottesdienst zum Reformationstag Montag, 2. November Uhr Elxleben, Vorbereitungstreffen Friedensdekade

12 Nachrichtenblatt der VG Riechheimer Berg Nr. 10/ Uhr Elxleben, Frauenkreis Dienstag, 3. November Uhr Elxleben, Seniorenkreis Sonntag, 8. November Uhr Riechheim, Kindergottesdienst Uhr Alkersleben, Hubertusmesse Uhr Riechheim, Martinsspiel in der Kirche, anschließend Umzug Montag, 9. November Uhr Elxleben, Konfirmanden Montag, 9. November Uhr Osthausen, Friedensgebet Uhr Ettischleben, Friedensgebet Dienstag, 10. November Uhr Achelstädt, Friedensgebet Mittwoch, 11. November Uhr Ellichleben, Friedensgebet Donnerstag, 12. November Uhr Wülfershausen, Friedensgebet Montag, 16. November Uhr Bösleben, Friedensgebet Dienstag, 17. November Uhr Witzleben, Friedensgebet Mitwoch, 18. November Uhr Alkersleben, Abendmahlsandacht zum Buß- und Bettag Uhr Riechheim, Abendmahlsandacht zum Abschluss der Friedensdekade Dienstag, 10. November Uhr Elxleben, Vorkonfirmanden Mittwoch, 11. November Uhr Elxleben, Martinsspiel in der Kirche mit anschließendem Umzug Uhr Osthausen, Gemeindenachmittag Uhr Witzleben, Gesprächskreis Freitag, 13. November Uhr Elleben, Kirmesgottesdienst Gottesdienste zum Gedenken der Verstorbenen des letzten Kirchenjahres Sonntag, 15. November Uhr Ettischleben, auch für Alkersleben Uhr Wülfershausen, auch für Osthausen Uhr Elleben, auch für Elleben Sonntag, 22. November Uhr Achelstädt, auch für Bösleben Uhr Ellichleben, auch für Witzleben Uhr Riechheim, auch für Gügleben Donnerstag, 19. November Uhr Elxleben, MiniClub (Krabbelgruppe) Montag, 23. November Uhr Elxleben, Gemeindekirchenratssitzung 1. Advent, 29. November Uhr Elxleben, Festgottesdienst zum Beginn des neuen Kirchenjahres Benefiz-Veranstaltung zugunsten der Riechheimer Kirche: Donnerstag, 29. Oktober, Uhr im Bürgerhaus in Riechheim: Dr. Klaus Paffrath stellt in einer Lesung seinen neuen Kriminalroman Mordskunst vor. Die Gemeinde Kirchheim hat tief in die Tasche gegriffen, um den durch das Hochwasser im Jahre 2013 beschädigten Sportplatz wieder in Ordnung zu bringen. Es wurden nicht nur die Schäden beseitigt, sondern eine komplett neue 100 m Kunststofflaufbahn, eine Weitsprung- und Kugelstoßanlage errichtet. Die alte 400 m Bahnanlage wurde zurückgebaut. Drei Monate haben die Arbeiten gedauert, die Investitionskosten betragen rund Euro. Für die Beseitigung der Hochwasserschäden gab es vom Freistaat Fördermittel in Höhe von rund Euro. Die Mehrkosten trägt die Gemeinde Kirchheim. Damit die neue Anlage lange in gutem Zustand bleibt, bitten wir alle Nutzer folgende Regeln zu beachten: - Alle Nutzer sind verpflichtet, auf Ordnung und Sauberkeit zu achten. - Das Mitbringen von Hunden auf das Sportplatzgelände ist nicht gestattet. - Bei der Sportausübung sind geeignete Sportschuhe zu tragen. - Die Kunststofflaufbahnen dürfen nur mit Sportschuhen benutzt werden. Es sind auch Sportschuhe mit Spikes bis 6 mm Länge zulässig. - Die Benutzung von Fahrrädern und Skatbords auf den Sportplatzanlagen ist nicht gestattet. Die neue Anlage steht insbesondere dem Schul- und Vereinssport aber auch Freizeitsportlerinnen und Sportlern zur Verfügung. Der Gemeinderat Kirchheim wird weitere Nutzungsbestimmungen in einer Benutzungsordnung festlegen. Hans-Jürgen Langer Bürgermeister Sanierte Sportplatzanlage Kirchheim wurde an die Schüler der Grundschule übergeben Mit Freudentänzchen, Laola-Wellen und Beifall weihten am 29. September die Schüler der Grundschule Kirchheim ihren neu gestalteten Sportplatz ein, bevor sie mit ersten Sprints die Kunststofflaufbahn erprobten. Kirchheim am zum 72. Geburtstag Herr Von Chrzanowski, Jörg am zum 85. Geburtstag Frau Grätsch, Gisela am zum 69. Geburtstag Frau Werner, Vera am zum 82. Geburtstag Frau Etzhold, Hannelore am zum 74. Geburtstag Frau Braun, Gerda am zum 86. Geburtstag Frau Gräser, Irma am zum 83. Geburtstag Herr Möller, Karl-Walter

13 Nachrichtenblatt der VG Riechheimer Berg Nr. 10/2015 am zum 65. Geburtstag Herr Quent, Karl-Ernst am zum 65. Geburtstag Frau Weber, Monika Bechstedt-Wagd am zum 69. Geburtstag Frau Schlöffel, Sigrid am zum 77. Geburtstag Frau Bürge, Ursula am zum 68. Geburtstag Herr Müller, Rolf am zum 75. Geburtstag Frau Pankau, Marga Nach einem kleinen Sankt- Martins- Spiel laufen wir gemeinsam mit unseren Laternen durch Kirchheim. Unser Umzug endet an der Sporthalle. Dort wird die Feuerwehr Kirchheim das Herbstfeuer anzünden und die Schulelternvertretung Brezeln, Würstchen und andere Leckereien verkaufen. Werningsleben am zum 82. Geburtstag Herr Hülle, Bruno am zum 81. Geburtstag Frau Distler, Edith am zum 69. Geburtstag Frau Bottek, Gudrun am zum 90. Geburtstag Frau Regenspurger, Irmgard Wir gratulieren ganz herzlich und wünschen Ihnen Gesundheit und alles Gute. Glückwünsche auch all denjenigen, die hier nicht genannt werden wollen. Herbstfeuer 2015 Veranstaltungen am Freitag, 13. November 2015, ca.17:30 Uhr wird das traditionelle Herbstfeuer der Feuerwehr Kirchheim nach dem Martinsumzug der Grundschule auf der Feuerstelle neben der neuen Sporthalle in Kirchheim entzündet. Für Einwohner aus der Gemeinde Kirchheim besteht die Möglichkeit ihren privaten Baum- und Strauchschnitt (übliche Kleinmengen) zur geordneten Verbrennung vorher anzuliefern. Eine Anlieferung wird nur in der Zeit vom November gestattet. Zuwiderhandlungen werden ordnungsrechtlich geahndet. Weihnachtsmarkt in Kirchheim Kinder wie die Zeit vergeht! Ehe man sich versieht, ist wieder ein Jahr vergangen. Bald ist es soweit! Am 28. und 29. November findet jeweils von 15:00 Uhr - 18:00 Uhr unser traditioneller Weihnachtsmarkt in Kirchheim auf dem Dorfplatz statt. Lassen Sie sich mit Lebkuchen, Bratwurst, Glühwein und vielen anderen Leckereien auf die Adventszeit einstimmen. Handarbeiten, Adventsgestecke und vieles mehr erwarten Sie auf unserem kleinen Markt. Es wird auch wieder eine Märchenstunde für die Kleinen und die kleingebliebenen Großen geben. Wir freuen uns auf Ihren Besuch. Freiwillige Feuerwehr Gemeinde Kirchheim Gemeinde Kirchheim Sankt Martins Feier der Grundschule Kirchheim Bringt eure Laternen mit, es wird Sankt Martin gefeiert. so richtig mit Brezeln, Geschichte und Laternenumzug. Am Freitag, dem , laden wir alle ein dabei zu sein. Osthausen am zum 65. Geburtstag Herr Malkewitz, Reinhard am zum 71. Geburtstag Frau Komke, Eva-Lore am zum 81. Geburtstag Herr Hädrich, Helmut am zum 85. Geburtstag Frau Bartholmes, Lotte am zum 88. Geburtstag Herr Friedrich, Artur Treffpunkt: Uhr Staatliche Grundschule Kirchheim Wülfershausen am zum 74. Geburtstag Frau Friedrich, Renate am zum 67. Geburtstag Frau Gräbedünkel, Rita am zum 90. Geburtstag Frau Schlorke, Ursula am zum 90. Geburtstag Frau Walther, Melanie

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