Nichtigkeit/Unwirksamkeit I

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1 Mängel des Vertrages Wurzelmängel/Abwicklungsmängel Nichtigkeit/Unwirksamkeit absolute relative schwebende Unwirksamkeit Anfechtbarkeit WS 2008/09 Univ.-Prof. Dr. Friedrich Rüffler Folie 23 Nichtigkeit/Unwirksamkeit I Dissens Unvollständigkeit Diskrepanz Mehrdeutigkeit/Unverständlichkeit (Auslegung) mangelnde Geschäftsfähigkeit Scheingeschäft Unterscheide Umgehung WS 2008/09 Univ.-Prof. Dr. Friedrich Rüffler Folie 24 1

2 Nichtigkeit/Unwirksamkeit II Formmangel Grundsatz: Formfreiheit der Rechtsgeschäfte Formzwecke: Häufig Schutz vor Übereilung Beispiele: Schenkungsverträge ohne wirkliche Übergabe, Übertragung von GmbH- Geschäftsanteilen (Notariatsakt), Verpflichtungserklärung des Bürgen (Schriftform) WS 2008/09 Univ.-Prof. Dr. Friedrich Rüffler Folie 25 Nichtigkeit/Unwirksamkeit III 879 ABGB: Gesetz- und Sittenwidrigkeit Gesetzwidrigkeit: Schutzzweck der Norm, zb Verstoß gegen AuslbeschäftigungsG, Scheinanstellung eines gewerberechtl. Gf verbotene Ausfuhr von Kulturgut, geschützter Tierarten Sittenwidrigkeit: Verstoß gegen Grundwertungen der Rechtsordnungen, Moral? Beispiele: übermäßig lange vertragliche Bindung, weitere Konkretisierungen in 879 Abs 2, wichtig: Wucher WS 2008/09 Univ.-Prof. Dr. Friedrich Rüffler Folie 26 2

3 Nichtigkeit/Unwirksamkeit IV Unmöglichkeit rechtlich unmöglich faktisch absurd nur schlicht unmöglich, zb Verkauf einer fremden Sache: Vertrag gültig, aber Wandlung und Schadenersatz WS 2008/09 Univ.-Prof. Dr. Friedrich Rüffler Folie 27 Anfechtbarkeit - Willensmängel Irrtum, List und Drohung Irrtum Beachtlicher Irrtum: Geschäfts- und Erklärungsirrtum, nicht Motivirrtum Kausalität: wesentlich, unwesentlich eine der drei Varianten: veranlasst offenbar hätte auffallen müssen rechtzeitig aufgeklärt WS 2008/09 Univ.-Prof. Dr. Friedrich Rüffler Folie 28 3

4 Irrtum: Rechtsfolgen Bei wesentlichen Mängeln: Anfechtung, Aufhebung der Vertrages, Vertrag wird nachträglich beseitigt, Rückforderung bereits Geleisteten (Eigentum fällt zurück) bei unwesentlichen: Vertragsanpassung, Teilrückforderung gerichtliche Geltendmachung, drei Jahre ab Vertragsabschluss WS 2008/09 Univ.-Prof. Dr. Friedrich Rüffler Folie 29 Irrtum: besondere Fragen Kalkulationsirrtum Erklärungsirrtum: versprechen, verschreiben, verrechnen Geschäftsirrtum: Kalkulationsgrundlagen werden zum Vertragsinhalt gemacht unbeachtlicher Motivirrtum: klassisches Verschätzen bei der inneren Beurteilung des Wertes Wertirrtum: grundsätzlich Motivirrtum, es sei denn Irrtum über wertbildende Eigenschaften der Kaufsache WS 2008/09 Univ.-Prof. Dr. Friedrich Rüffler Folie 30 4

5 List und Drohung List: bewusste Täuschung Drohung: rechtswidriger Zwang, auch weniger als strafrechtlich verbotene Erpressung oder Nötigung Anfechtbarkeit auch bei bloßer Beeinflussung des Motivs Vertragsaufhebung WS 2008/09 Univ.-Prof. Dr. Friedrich Rüffler Folie 31 Stellvertretung I Rechtsgeschäftliches Tätigwerden für einen anderen Zweck: Arbeitsteilung, Erweiterung des Aktionsradius, Ermöglichen Geschäfte abzuschließen direkte Stellvertretung: Handeln im Namen eines anderen indirekte: im eigenen Namen aber für fremde Rechnung WS 2008/09 Univ.-Prof. Dr. Friedrich Rüffler Folie 32 5

6 Stellvertretung II Drei verschiedene Grundlagen Gesetz (zb Eltern, auch Sachwalter) Organstellung (Geschäftsführer einer GmbH, Vorstand einer AG) rechtsgeschäftliche Bevollmächtigung Unterscheide: Können im Außenverhältnis (Vollmacht, Bevollmächtigung), Dürfen im Innenverhältnis (Ermächtigung), Müssen im Innenverhältnis (Auftrag) WS 2008/09 Univ.-Prof. Dr. Friedrich Rüffler Folie 33 Stellvertretung III Voraussetzungen wirksamer Stellvertretung Vertretungsmacht: Vollmacht, Handeln davon gedeckt Handeln im Namen des Vertretenen Geschäftsfähigkeit des Stellvertreters Beschränkte Geschäftsfähigkeit genügt vgl 1018 ABGB WS 2008/09 Univ.-Prof. Dr. Friedrich Rüffler Folie 34 6

7 Stellvertretung IV Umfang der Vollmacht Spezialvollmacht Gattungsvollmacht Generalvollmacht Gesetzliche Umschreibung des Vollmachtumfangs: Organschaftliche Vertretungsmacht, Prokurist, aus Verkehrsschutzgründen, dazu sogleich Einzelvertretung/Gesamtvertretung WS 2008/09 Univ.-Prof. Dr. Friedrich Rüffler Folie 35 Stellvertretung - Verkehrsschutz Das Problem Lösungen Gesetzliche Umschreibung des Umfanges organschaftlicher bzw handelsrechtlicher (Prokurist)Vertretungsmacht, interne Beschränkungen haben keinen Einfluss auf die Gültigkeit Anscheinsvollmacht zb Verwaltervollmacht, Ladenvollmacht Duldungsvollmacht WS 2008/09 Univ.-Prof. Dr. Friedrich Rüffler Folie 36 7

8 Vertretung ohne Vertretungsmacht Keine Vollmacht oder Überschreitung des Vollmachtsumfangs: Sog Scheinvertreter/falsus procurator Vertrag unwirksam Vertretene kann Vertrag genehmigen Haftung des Scheinvertreters Vertrauensschaden WS 2008/09 Univ.-Prof. Dr. Friedrich Rüffler Folie 37 Missbrauch der Vertretungsmacht Handeln im Rahmen des Könnens (Vollmacht) aber über das Dürfen (Auftrag, Weisung) hinaus Geschäft grundsätzlich gültig unwirksam bei absichtlichem Zusammenwirken von Vertreter und Dritten zum Schaden des Vertretenen ebenso bei Kenntnis des Dritten (oder Evidenz) WS 2008/09 Univ.-Prof. Dr. Friedrich Rüffler Folie 38 8

9 Stellvertretung - Sonderfragen, verwandte Institute Insichgeschäft Selbstkontrahieren Doppelvertretung Treuhand Treuhänder kann mehr als er darf : außen Vollrecht, intern schuldrechtliche Bindung fremdnützige/eigennützige verdeckte/offene WS 2008/09 Univ.-Prof. Dr. Friedrich Rüffler Folie 39 9

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