Fehlerhafte Willenserklärungen
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- Til Hertz
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1 VO Bürgerliches Recht Allgemeiner Teil Univ. Prof. Dr. Andreas Kletečka 1 Fehlerhafte Willenserklärungen Geheimer Vorbehalt (Mentalreservation) Erklärung im Wissen, diese entspricht nicht dem tatsächlichen Willen Regelung im ABGB? ( 869) Sonderfall durchschauter Vorbehalt 2 Fehlerhafte Willenserklärungen Scherzerklärung, Werbesprüche Unterschied: Mangel der Täuschungsabsicht grsl: Ungültigkeit Aus Vertrauenstheorie kann sich Bindung ergeben Irrtumsanfechtung 3 1
2 Irrtum Unzutreffende oder fehlende Vorstellung von der Wirklichkeit im Zeitpunkt des Vertragsabschlusses Kausalität des Irrtums Wesentlichkeit 4 (1) Erklärungsirrtum Art des Irrtums Mangelndes Erklärungsbewusstsein Fehler im Erklärungsakt Übermittlungsfehler Irrtum über die Bedeutung der Erklärung 5 Sonderproblem: Unterzeichnung einer Urkunde, ohne sie gelesen zu haben Bei klarer Vorstellung vom Inhalt Erklärungsirrtum Keine genaue Vorstellung vom Inhalt Bewusstes Inkaufnehmen des (üblichen) Inhalts Unterzeichnung eines Blanketts Verdeckte Ausfüllung: Zurechnung, ev Irrtumsanfechtung Offene Ausfüllung: Vollmachtsrecht 6 2
3 (2) Geschäftsirrtum betrifft Natur des Geschäftes (zb Leihe statt Miete) seinen Inhalt (Gegenstand) für das Geschäft bedeutsame Eigenschaft (Identität) der Person des Geschäftspartners Punkte, die Inhalt des Rechtsgeschäfts sind 7 Irrtum über Umstände, über die der Geschäftspartner von Gesetzes wegen aufklären hätte müssen gelten nach 871 Abs 2 ABGB als Geschäftsirrtum Bsp.: Verletzung gesetzlicher Informationspflichten Auszeichnungspflichten (im Lebensmittelrecht) 8 (3) Motivirrtum = Irrtum über den Beweggrund Punkte, die außerhalb des Geschäftsinhaltes liegen berechtigt grsl nicht zur Irrtumsanfechtung ebenso meist der Rechts(folgen)irrtum Irrtum über Zukünftiges: Gattungsschuld Wegfall der Geschäftsgrundlage 9 3
4 Kalkulationsirrtum Kalkulationsirrtum Verrechnen, Verschreiben, Versprechen Kalkulationsgrundlagen als Vertragsinhalt Geschäftsirrtum, ansonsten Motivirrtum 10 Abgrenzung Irrtum über die Eigenschaft der Sache: Vertragsauslegung: Gehört Umstand, über den geirrt wurde, zum Geschäft selbst? Wertbildende Eigenschaften gehören zum Inhalt des Geschäftes Irrtum über den gemeinen Wert ha: Gehört nicht zu Eigenschaften Motivirrtum Irrtum über die Person des Vertragspartners Fehlen einer verwaltungsrechtlichen Befugnis Geschäftsirrtum 11 Wesentlicher unwesentlicher Irrtum Wesentlicher Irrtum: Erklärender hätte ohne ihn das Geschäft nicht geschlossen (Kausalität) Hauptpunkt Unwesentlicher Irrtum ( 872): Erklärender hätte ohne ihn das Geschäft anders geschlossen Nebenpunkt Feststellung durch hypothetischen Willen der Parteien 12 4
5 Beachtlichkeit des Geschäfts und Erklärungsirrtum Veranlassung durch den Vertragspartner Adäquate Verursachung auch von einer beim Vertragspartner tätigen Person kein Verschulden nötig Auch durch unterlassene Aufklärung, wenn Aufklärungspflicht bestand Irrtum hätte Vertragspartner offenbar auffallen müssen Fahrlässiges Nicht Entdecken des Irrtums oder tatsächliches Kennen Rechtzeitige Aufklärung Res integra Lehre, solange der Vertragspartner noch keine Dispositionen getroffen hat 13 Beachtlichkeit des Geschäfts und Erklärungsirrtums Beachtlichkeit (mangelnde Schutzwürdigkeit des Vertragspartners) führt zu: Anfechtung oder Vertragsanpassung Keine automatische Unwirksamkeit des Vertrages! 14 Beachtlichkeit des Motivirrtums Letztwillige Verfügungen Unentgeltliche Zuwendungen Motiv als Inhalt des Vertrages Motiv als echte Bedingung des Vertrages Arglistige i Herbeiführung oder Ausnützung des Motivirrtums hm: Voraussetzungen des 871 Abs 1 (Veranlassung, Auffallenmüssen, Rechtzeitigkeit) müssen nicht vorliegen Vertrauensschutz des Beschenkten? 15 5
6 Gemeinsamer Irrtum Rechtsfolge: Strittig Anfechtung, weil Vertragspartner nicht schutzwürdig (unzutreffend) Anfechtung wegen rechtzeitiger Aufklärung und Redintegration Erklärungsirrtum falsa demonstratio non nocet 16 Anfechtung Anfechtung führt zu Aufhebung des Vertrages Vertrag fällt mit schuld und sachenrechtlicher ex tunc Wirkung weg Rückwirkung auf den Zeitpunkt des Geschäftsabschlusses Zurückstellung der erhaltenen Leistungen 17 Sachenrechtliche Wirkung der Anfechtung Die Aufhebung wirkt auf den Zeitpunkt des Vertragsabschlusses zurück Wegfall des Titels ex tunc Übereignung war von Anfang an ungültig Eigentümer ist nach wie vor jener, der übereignen wollte Eigentumsklage 366 ABGB Dingliche Wirkung der Irrtumsanfechtung 18 6
7 Schuldrechtliche Wirkung der Anfechtung Wegfall des Rechtsgrundes Anspruch auf Rückgabe der Sache Schuldrechtlicher Anspruch: Bereicherungsanspruch 877 (condictio sine causa) Benutzungsgeld Bei Verbrauch: Wertersatz Verjährung: 30 Jahre ab Anfechtung ( 1478) 19 Rückabwicklung Zug um Zug Herausgabe der Sache Eigentumsklage Bereicherungsanspruch Verkäufer Käufer Rückzahlung des Kaufpreises Bereicherungsanspruch 20 Irrtumsanfechtung bei Dauerschuldverhältnissen Schwierigkeiten bei der Rückabwicklung Wenn diese ins Erfüllungsstadium getreten sind Auflösung bloß ex nunc Nicht auf alle Fälle von Willensmängeln anwendbar Drohender/Betrüger soll nicht belohnt werden 21 7
8 Anpassung Bei unwesentlichem Geschäftsirrtum Wiederherstellung der subjektiven Äquivalenz zb Anpassung des Preises durch relative Berechnungsmethode Irrtumsveranlassung, fahrlässiges Nichterkennen des Irrtums oder rechtzeitige Aufklärung Str: Recht auf Vertragsanpassung bei wesentlichem Irrtum ha: Nur wenn Partner des Irrenden den Vertrag auch mit anderem Inhalt abgeschlossen hätte 22 Geltendmachung des Irrtums Gestaltungsrecht, nicht bei Klaglosstellung gerichtliche Geltendmachung erforderlich? außergerichtlich: Perpetuierung der Einrede Verjährung: 3 Jahre ab Vertragsabschluss ( 1487) 23 List Bewusste Täuschung Vorspiegelung falscher Tatsachen veranlassen den Erklärenden zur Willensäußerung Aktive Irreführung oder Unterlassung (bei Aufklärungspflicht) Täuschung muss für Erklärung kausal sein (daher spätestens beim Vertragsabschluss) Keine Schädigungsabsicht 24 8
9 Rechtsfolgen der List: Anfechtung Anpassung Auch bei Motivirrtum Verjährung 30 Jahre nach Vertragsabschluss Kein vertraglicher Ausschluss der Anfechtung möglich 25 Drohung ungerechte und gegründete Furcht Beeinflussung des Willens daher nicht vis absoluta ungerechte Furcht : Erpressung, Nötigung isd StGB oder sonst rechtswidriger Zwang Androhung einer an sich rechtmäßigen Handlung kann rechtswidrig sein (bei unzulässiger Mittel Zweck Relation) gegründete Furcht : Subjektiver Maßstab 26 Rechtsfolgen von List und Drohung Anfechtungsrecht des Überlisteten/Bedrohten Anpassungsrecht in Analogie zu 872 ABGB Verjährung Arglist: 30 Jahre ab Vertragsschluss Drohung: 3 Jahre ab Wegfall der Drohung Keine weiteren Voraussetzungen wie bei Irrtum! 27 9
10 Herbeiführung eines Willensmangels durch Dritte Keine Anfechtungs oder Anpassungsmöglichkeit außer Dritter ist dem Vertragspartner zurechenbar zb Angestellter Vertragspartner wusste von Irreführung oder musste von ihr wissen 28 Schadenersatzpflichten Bei Verschulden des Vertragspartners Primär Naturalrestitution dh auch Beseitigung goder Aufhebung des Vertrages Bedeutung: Verjährung 3 Jahre ab Kenntnis von Schaden und Schädiger und nicht ab Vertragsabschluss 29 Laesio enormis 934 ABGB zweiseitig verbindliches Geschäft ein Teil erhält weniger als 50 % dessen, was er dem anderen gegeben hat objektive Äquivalenz von Leistung und Gegenleistung nicht gewahrt grobes Missverhältnis (49 zu 100) subjektive Elemente sind nicht Voraussetzung Werte im Zeitpunkt des Vertragsabschlusses Gründe der objektiven Differenz der Leistungen sind nicht relevant 30 10
11 Laesio enormis (2) Recht auf Vertragsaufhebung durch Parteienvereinbarung oder gerichtliche Entscheidung schuldrechtlich ex tunc, sachenrechtliche nur ex nunc 31 Laesio enormis (3) facultas alternativa des verkürzenden Teils: Abwendung der Aufhebung durch Zahlung der Differenz des gemeinen Wertes der beiden Leistungen (100:100) vertraglicher Verzicht auf laesio enormis ist im vorhinein nicht möglich außer bei Unternehmern ( 351 UGB) Geltendmachung innerhalb von drei Jahren ab Vertragsabschluss 32 Laesio enormis (4) Keine Anwendung der laesio enormis bei: Kauf aus besonderer Vorliebe gemischter Schenkung gerichtlicher Versteigerung Glücksverträgen Vergleichen Ausschluss setzt Kenntnis des Verkürzten vom wahren Wert voraus! Sehr wohl aber anzuwenden auf Bestandverträge, Gesellschaftsverträge, Leibrentenverträge 33 11
12 Laesio enormis (5) Laesio enormis muss innerhalb von 3 Jahren ab Vertragsabschluss geltend gemacht werden Untergang der geleisteten Sache schließt das Rechtsmittel der Verkürzung über die Hälfte nicht aus! 34 12
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