Lignum-Dokumentation Brandschutz

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1 Lignum-Dokumentation Brandschutz Holzbauspezifische Umsetzung der Schweizer Brandschutzvorschriften in ein Anwenderdokument. 1 Lignum-Dokumentation Brandschutz 2

2 Als Stand der Technik anerkannt Seite 2 in Publikation 3 Qualitätssicherung

3 Angemessene Qualitätssicherung QS-Stufen Q1 bis Q4 Lignum-Dok. QS S. 8

4 Übersicht QS-Anforderungen Lignum-Dok. QS S. 9 Umsetzung Stufe Q4 Beteiligte Stufe Q4

5 Aufgaben Ausführliche Ausformulierung der Aufgaben aller Beteiligten Aufgaben des Bauherrn Gesamtleiter / Architekt QS-Verantwortlicher Brandschutzspezialisten Aufgaben des Unternehmers Aufgaben der Brandschutzbehörde Aufgaben des anerkannten Fachingenieurs Lignum-Dok. QS S. 48ff BAUTEN IN HOLZ BRANDSCHUTZ-ANFORDERUNGEN 10

6 Keine Anforderung / Mindestkantenabmessung Bezeichnung Schemaskizze Beschrieb Keine Anforderung Mindestkantenabmessung d h d b Holzeinsatz frei, Mindestens BKZ 4.2 Keine Einschränkungen bezüglich Querschnittsabmessungen Einschränkungen bezüglich Verwendung brennbarer Baustoffe Nach Regel der Baukunst ausreichen dimensioniert Abmessung linearer Bauteile b/h 100 mm Flächige Bauteile gemäss Angaben Lignum-Dok. Anf. S. 4 Holzbauteile mit 30 Minuten Feuerwiderstand Bezeichnung Schemaskizze Beschrieb REI30 [F30 bb] R 30 REI 30 REI 30 Holz und Holzwerkstoffe Brennbare Dämmung REI30 (nbb) [F30] R 30 (nbb) REI 30 (nbb) REI 30 (nbb) Verkleidung EI 30 (nbb) Verkleidung EI 30 (nbb) Holz und Holzwerkstoffe mit nicht brennbarer Verkleidung mit 30 Minuten Feuerwiderstand abgedeckt Brennbare Dämmung Lignum-Dok. Anf. S. 4

7 Holzbauteile mit 60 Minuten Feuerwiderstand Bezeichnung Schemaskizze Beschrieb REI60 [F60 bb] R 60 REI EI REI 60 R 60 REI EI REI 60 Verkleidung EI 30 Verkleidung EI 30 Holz und Holzwerkstoffe Brennbare Dämmung mit 30 Minuten Feuerwiderstand abgedeckt Bei nicht brennbaren Dämmungen keine Anforderungen an die Abdeckung REI60/EI30(nbb) Verkleidung EI 60 R 60/EI 30 (nbb) REI 60/EI / EI 30 (nbb) REI 60/EI 30 (nbb) Verkleidung EI 60 Verkleidung EI 30 (nbb) Verkleidung EI 30 (nbb) Holz und Holzwerkstoffe Äussere Verkleidung nicht brennbar mit 30 Minuten Feuerwiderstand Hohlräume mit 60 Minuten Feuerwiderstand zweilagig abgedeckt Nicht brennbare Dämmungen Bauteile mit 60 Minuten Feuerwiderstand Bezeichnung Schemaskizze Beschrieb REI60 (nbb) [F60] R 60 (nbb) REI 60 (nbb) REI 60 (nbb) R 60 (nbb) REI 60 (nbb) REI 60 (nbb) Keine brennbaren Baustoffe - Stahlbeton - Backstein - Stahlbau - Nicht brennbare Dämmungen Lignum-Dok. Anf. S. 5

8 Brandschutzkonzepte Brandschutzvorschriften Schutzziele, Rahmenbedingungen, Grundlagen Baulich Technisch (Sprinkler) Ausnahme Baulich Technisch Betrieblich Baulich Technisch Betrieblich Baulich Technisch Betrieblich Standardkonzepte Detailliert vorgeschriebene Brandschutzmassnahmen in den Brandschutzvorschriften Objektbezogenes Konzept Rahmenbedingungen in den Brandschutzvorschriften Brandsicheres Gebäude 15 Tabelle Lignum-Dokumentation Brandschutz 16

9 Wohn- / Büro- / Schulbauten 5 und 6 Geschosse Tragwerk Brandabschnitte 17 Eingeschossige Bauten 18

10 Oberstes Geschoss 19 Bauten mit 3 Geschossen Bauliches Konzept für Wohnen, Büro, Schule Tragwerk R30 Holzbau Brandabschnitt EI30 Holzbau Treppenhaus REI60/EI30(nbb) Holzbau nbb verkleidet 20

11 Bauten mit 4 Geschossen Bauliches Konzept für Wohnen, Büro, Schule Tragwerk R60 Holzbau Brandabschnitt EI60 Holzbau Treppenhaus REI60 (nbb) kein Holzbau 21 Bauten mit 4 Geschossen Sprinklerkonzept für Wohnen, Büro, Schule Tragwerk R30 Holzbau Brandabschnitt EI30 Holzbau Treppenhaus REI60 (nbb) kein Holzbau 22

12 Bauten mit 5 und 6 Geschossen Bauliches Konzept für Wohnen, Büro, Schule Tragwerk R60/EI30 (nbb) Holzbau nbb verkleidet Brandabschnitt EI60/EI30 (nbb) Holzbau nbb verkleidet Treppenhaus REI60 (nbb) kein Holzbau Begleitung durch Fachingenieur / BS-Konzept / QS-System 23 Bauten mit 5 und 6 Geschossen Sprinklerkonzept für Wohnen, Büro, Schule Tragwerk R60 Holzbau Brandabschnitt EI60 Holzbau Treppenhaus REI60 (nbb) kein Holzbau Begleitung durch Fachingenieur / BS-Konzept / QS-System 24

13 Objektbezogene Konzepte Objektbezogenes Konzept (Ausnahme) z.b. für Alterszentrum mit Pflegeabteilung Rahmenbedingungen in den Brandschutzvorschriften Brandschutznorm Art. 11 und Art. 13 An die Stelle vorgeschriebener Brandschutzmassnahmen können Alternativen treten Schutzziele müssen für das Einzelobjekt gleichwertig sein Gleichwertigkeit mit den Schutzzielen der Standardlösung erforderlich Über die Gleichwertigkeit entscheidet die Brandschutzbehörde Ordner A Register 8

14 3.5.6 Ausbau BSR 16 Flucht- und Rettungswege 1 Wand- und Deckenverkleidungen von Treppenanlagen, Korridoren und Vorplätzen, die als Fluchtweg dienen, sind mit nicht brennbaren Materialien auszuführen. 2 Für Bodenbeläge und Beläge von Treppenstufen sind je nach Nutzung von Bauten und Anlagen brennbare Materialien zulässig Treppenanlagen (Feuerwiderstand) BSR 16 Flucht- und Rettungswege 1 Treppenhäuser, die als Fluchtweg dienen, sind als Brandabschnitte mit dem für das Tragwerk erforderlichen Feuerwiderstand, mindestens aber REI 60 (nbb) zu erstellen und von den einzelnen Geschossen durch Brandschutzabschlüsse abzutrennen. Der erforderliche Feuerwiderstand der Brandschutzabschlüsse richtet sich nach Art und Nutzung von Bauten und Anlagen, beträgt aber mindestens El 30 oder in Bereichen mit sehr kleiner Brandbelastung E Bei Bauten und Anlagen, die nicht mehr als drei Geschosse aufweisen und für die eine brennbare Bauweise zulässig ist, genügt Feuerwiderstand REI 60 mit nicht brennbarer Wärmedämmung und beidseitiger Verkleidung EI 30 (nbb).

15 3.5.1 Korridore BSR 16 Flucht- und Rettungswege 1 Korridore, die als Fluchtweg dienen, sind als Brandabschnitte mit dem für das Tragwerk erforderlichen Feuerwiderstand, mindestens aber EI 30 (nbb) zu erstellen und von den angrenzenden Räumen durch Brandschutzabschlüsse abzutrennen. Der erforderliche Feuerwiderstand der Brandschutzabschlüsse richtet sich nach der Art und Nutzung von Bauten und Anlagen, beträgt aber mindestens EI 30 oder in Bereichen mit sehr kleiner Brandbelastung E In Bauten und Anlagen, für die brennbare Bauweise zulässig ist, richtet sich der erforderliche Feuerwiderstand nach dem Brandschutzkonzept und nach der Anzahl der Geschosse: Korridore BSR 16 Flucht- und Rettungswege a Bauliches Brandschutzkonzept bis 3 Geschosse: Feuerwiderstand EI 30 mit fluchtwegseitiger, nicht brennbarer Verkleidung; 4 Geschosse: Feuerwiderstand EI 60 mit fluchtwegseitiger Verkleidung EI 30 (nbb); 5 6 Geschosse: Feuerwiderstand EI 60 mit nicht brennbarer Wärmedämmung und beidseitiger Verkleidung EI 30 (nbb). b Sprinklerkonzept bis 4 Geschosse: Feuerwiderstand EI 30 mit fluchtwegseitiger, nicht brennbarer Verkleidung; 5 6 Geschosse: Feuerwiderstand EI 60 mit fluchtwegseitiger Verkleidung EI 30 (nbb).

16 Anforderungen an Fluchtwege Lignum-Dok. Anf. S. 12/13 Nachweis des Feuerwiderstands Nachweis des Feuerwiderstands a) Geprüft und VKFanerkannt (gem. VKF- Brandschutz- Register) b) Genormte Bauteile/ VKF-anerkannter Stand der Technik c) Rechnerischer Nachweis Lignum-Dok Brandschutz Norm SIA 265 Eurocode 5 Lignum-Dok 4.1, S. 12 Folie 32

17 Feuerwiderstandsbemessung Feuerwiderstand von Bauteilen aus Holz Grundsätzliche Überlegungen: Wahl massiver Querschnitte Vergrössern der Querschnitte um Abbrand Verkleiden der Querschnitte mit nichtbrennbaren isolierenden Materialien Rechnerischer Nachweis des Feuerwiderstandes am Restquerschnitt: Grundlagen Holz-Brand

18 4.1 BAUTEILE IN HOLZ 35 Bauteil-Tabellen 36

19 Anwendungsbeispiel: Wand b 3 h Lignum-Dok 4.1, S. 47 Folie 37 Hauptproblem Detail / Anschluss Feuerwiderstand im Bauteil kein Problem Anschlüsse und Fugen müssen beachtet werden! 1. Bauteil 2. Anschluss / Übergänge der Bauteile 3. Brandausbreitung im Bauteil bei nicht abgeschotteten Hohlräumen / Bauteilübergängen 4. Längsfugen über brandabschnittsbildende Bauteile (Brettstapel, Kastenelemente) 38

20 AUSSENWÄNDE KONSTRUKTION UND BEKLEIDUNG 39 Verwendung brennbarer Bautoffe Anforderungen an das Brandverhalten bei Aussenwänden Bauten und Anlagen mit nicht mehr als drei Geschossen Bauten und Anlagen mit vier und mehr Geschossen bis zur Hochhausgrenze Hochhäuser Aussenschicht 4.2 (1) 4.3 (1) (2) oder 6.3 (3) 6.3 Wärmedämmschicht / Zwischenschicht 4.1 (1) (4) 4.1 (5) oder 5 (200 C).1 (6) 6.3 Lichtbänder 4.2 (1) (7) 5.2 (7)

21 Schweizerische Brandschutzvorschriften Fassaden Bis 2004 Normalfall Ab 2005 Spezielle Massnahmen im Einvernehmen mit Behörde 41 Aussenwandbekleidungen bis 3 Geschosse Bei normaler Nutzung geringe Anforderungen (Wohn, Büro, Schule) 42

22 Bauten mit 4-8 Geschossen, Aussenwand nicht tragend, mit brennbarer Aussenschicht Ohne Aussendämmung Mit Aussendämmung 43 Grundprinzip horizontale Brandschutzmassnahme Horizontale Brandschutzmassnahme grundsätzlich pro Geschoss Beim Fensterbank Im Bereich der Geschossdecke Beim Fenstersturz 44

23 Horizontale Brandschutzmassnahmen Schürzen Obere Abschottung der Hinterlüftung (Belüftung) Konstruktionen ohne Hinterlüftung (Kompaktfassade) Stahlblech Holzlatte mit Stahlblech Holzlatte Mineralisch gebundene Platte Holzlatte mit Falz ohne Leim Mineralwolle Holz Mineralwolle Massivholz 45 Lignum Dokumentation Brandschutz 1. Fassadenplan/Gestaltung 2. Zuordnung Fassadentyp 3. Bestimmung der erforderlichen Brandschutzmassnahme 4. Ausbildung der Details und Anschlüsse 5. Ausführung und Umsetzung 46

24 Tabelle mit Brandschutzmassnahmen Lochfassade Formschlüssige Schalung (Nut + Kamm) Ausrichtung horizontal Tiefe der Hinterlüftung 50 mm Werkstoffklasse 1 (Fichte, Tanne, Lärche, ) Schürze pro Geschoss - Stahlblech Auskragung 10mm oder - Holz Auskragung 20mm 47 Beispiele für Schürzen a b c d Anhaltspunkte für Brandschutzmassnahme pro Geschoss bei Lochfassade: Brandschutzmassnahme objektbezogen in Abhängigkeit der Fassadengeometrie und der Konstruktion 10mm 200mm Holzschalung Nut + Kamm, horizontal Hinterlüftungslattung einlagig, vertikal Stahlblechschürze Auskragung 10mm pro Geschoss Fassadenbahn Dämmschutzschicht min. 6q.3 (z.b. Gipsfaserplatte) Holzschalung offen, vertikal Kreuzlattung Stahlblechschürze Auskragung 200mm pro Geschoss Fassadenbahn Dämmschutzschicht min. 6q.3 (z.b. Gipsfaserplatte) 48

25 Umsetzung: Schürze in Holz 20 mm Überbauung Eulachhof, Winterthur Bauherrschaft: Allreal Generalunternehmung AG, Zürich Architektur: GlassX AG, Zürich Holzbauing.: Makiol + Wiederkehr, Beinwil a.s. Kraftschlüssig überfälzt, horizontal Unterkonstruktion Vertikallattung Holzschürze pro Geschoss mit 20 mm Auskragung, Abdeckung Alu 2 Gebäude total ca m 2 49 Brandmauern REI 90 bei REFH Bild: Heinrich Bösch

26 Bauteilaufbauten 2.2 Bauteilkonstruktion mit Feuerwiderstand Beplankte Wandkonstruktion Äussere Bekleidung nbb Hohlraumdämmung nbb Haus A Haus B Innere Bekleidung nbb Holzkonstruktion Dämmung nbb 51 Konstruktionsdetails 4.4 Anschluss an Dach In Sparrenrichtung durchlaufende Dachfläche Beplankte Wandkonstruktion durchgehend 52

27 Brandmauern REI 90 bei REFH ABSCHLÜSSE TÜR- UND TRENNWANDSYSTEME Grundlagen Brandschutztüren Verglasung und Trennwandsysteme Fachplanung und Konstruktion Kennzeichnung Systemlösung 54

28 Unterkonstruktion Brandschutztüren Türe muss auf Unterkonstruktion zugelassen sein MBW Massivkonstruktion LBW Leichbaukonstruktion 55 Befestigung der geprüften und zugelassenen Elemente Lignum-Dok 8.1, S. 25 Folie 56

29 Verglasungen und Trennwände Freie Kombination von Türen, Sturz- und Seitenfeldern zu Abschlussfronten Tür: 1-flüglig, EI30, Türblattdicke mm, Sturz- und Seitenfelder: Glas- oder Vollwände mit Feuerwiderstand EI30 oder EI60 Höhe Vollwand: maximal 4.0 m Höhe Glaswand: maximal 3.0 m 57 Haustechnik Grundlagen Installationskonzepte Wärmetechnische Anlagen / Abgasanlagen Lufttechnische Anlagen Sanitär- und Elektroanlagen Küchen Leitungsdurchführungen / Abschottungen

30 Haustechnik Haustechnik wird intensiver Ohne konzeptionelle Trennung von Bauteil und Installationen kein brandschutztechnisch gutes Resultat möglich Im EFH relativ einfach Im MFH wegen Brandabschnitten komplexer 59 2 Installationskonzepte 2.2 Hauptverteilung Übersicht Installationsführung Standardfall Einzelfall Einzelfall Lignum-Dok. 6.1 S. 8

31 2 Installationskonzepte 2.2 Hauptverteilung Empfehlung: Zentrale oder dezentrale brandabschnittsbildende Installationsschächte ausbilden. Lignum-Dok. 6.1 S Installationskonzepte Schachtwände Vertikale Brandabschnitte Nicht brennbare innere Bekleidung der Schachtwand: - Abstände zu bb Material - Hor. Abschottungen - Vert. Unterteilungen VKF BSR Schutzabstände Brandabschnitte Ziffer Schachtwände Schachtwände müssen den gleichen Feuerwiderstand wie das Tragwerk, mindestens aber Feuerwiderstand EI 30 aufweisen. Lignum-Dok. 6.1 S. 11

32 2 Installationskonzepte 2.3 Geschossverteilung - Geschossverteilung in brandschutztechnisch nicht wirksamen Installationsebenen - Vertikalerschliessung in Installationsschacht EI tt (nbb) Lignum-Dok. 6.1 S. 13 Wärmetechnische Anlagen Abstände zu brennbaren Bauteilen und brennbaren Materialien Verwendete Abkürzungen auf der Brandschutzanwendung der VKF: SA/S = Sicherheitsabstand zu Seitenwand SA/R = Sicherheitsabstand zu Rückwand SA/D = Sicherheitsabstand zu Deckfläche SA/F = Sicherheitsabstand zu Frontfläche BSR 25: Ziffer ; Dok 6.1 Haustechnik Kap S. 20

33 3 Wärmetechnische Anlagen Sicherheitsabstände zu brennbaren Materialien X1 X1 X1 X1 X2 X2 X2 X2 X3 X3 Lignum-Dok. 6.1 S. 31 Abgasanlagen Durchführung von Abgasanlagen durch Holzbauteile x = Der erforderliche Sicherheitsabstand zu brennbarem Material richtet sich nach den Angaben auf der Brandschutzanwendung der Abgasanlage BSR 25: Ziffer 6.9.5; Dok 6.1 Haustechnik Kap S. 30 und Anhang 2 S.66

34 8 Abschottungen 8.1 Einleitung, Definitionen Übersicht Leitungsdurchdringungen durch Brandabschnitte Lignum-Dok. 6.1 S Abschottungen VKF-anerkannte Abschottungssysteme VKF-anerkannte Abschottungssysteme können in Holzbauteile eingebaut werden, sofern die in Kap. 8.4 beschriebenen Rahmenbedingungen eingehalten werden. Lignum-Dok. 6.1 S. 57

35 8 Abschottungen 8.4 Ausbildung der Bauteile im Durchgangsbereich Bauteile mit brennbaren Beplankungen Lignum-Dok. 6.1 S. 59 Anforderungen EFH / MFH 2 x EFH 1 x MFH EFH 2 1 MFH EFH 1 Planung Brandschutz Qualitätssicherung Anforderungen allgemein Holzbauten werden anspruchsvoller 70

36 Weiterbildung Schlussfolgerung Korrekte Planung ist Voraussetzung für das Gelingen eines Projektes Alle Beteiligten dürfen ein oder besser zwei Augen auf den Brandschutz haben Vertrauen ist gut, mit Kontrolle wird es noch besser 72

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