Was sind Werkverträge?

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1 Was sind Werkverträge? Eigentlich ein bewährtes Instrument Mit Werkverträgen gestalten Unternehmen ihre Geschäftsbeziehungen zu anderen Unternehmen oder selbständigen Einzelpersonen. Ähnlich wie ein Kaufvertrag regelt der Werkvertrag den Austausch von Waren oder Dienstleistungen gegen Geld. Dabei kann es sich zum Beispiel um handwerkliche Arbeiten, wissenschaftliche Dienstleistungen, kreative Tätigkeiten oder einfache Hilfsarbeiten handeln. Beim Werkvertrag zählt nur das Ergebnis Der Auftraggeber schreibt eine Dienstleistung aus, vereinbart mit dem Auftragnehmer eine bestimmte Qualität und einen Abgabetermin. Wie der Auftragnehmer seine Aufgabe dann erledigt, mit wie vielen Angestellten, wie er dabei vorgeht - all das ist allein seine Angelegenheit. Der Unterschied zur Leiharbeit Dies ist auch der entscheidende Unterscheid zur Leiharbeit: Der Leiharbeitgeber überlässt seine Arbeitnehmer einem Unternehmen, wo sie fest in die Arbeitsabläufe eingegliedert und gegenüber den dortigen Vorgesetzten weisungsgebunden sind. Beim Werkvertrag hingegen bleibt es dem Anbieter überlassen, wie er die Abwicklung seines Auftrags organisiert. Am Ende muss nur die Qualität des Ergebnisses stimmen.

2 Was ist das Problem? Werkverträge verändern ihren Charakter Früher ging es bei der Vergabe von Werkverträgen vor allem darum, spezielles Know-how einzukaufen oder Randbereiche (Kantine, Pforte, Sicherheitsdienst) aus dem Unternehmen auszugliedern. Heute setzen Unternehmen der Metall- und Elektroindustrie Werkverträge im Kernbereich der industriellen Wertschöpfung ein, also in Produktion (38 Prozent), Montage (28 Prozent) sowie in Forschung, Entwicklung und Engineering (19 Prozent). Ziel: Kostensenkung zu Lasten der Beschäftigten Werkverträge senken Kosten - zu Lasten der Arbeitnehmer Oft arbeiten die Beschäftigten dieser Dienstleistungsunternehmen Seite an Seite mit der Stammbelegschaft, führen die gleiche Tätigkeit aus wie die Beschäftigten des Auftraggebers, dies allerdings zu deutlich schlechteren Bedingungen. Meist gelten keine oder nur schwache Tarifverträge. Die Bezahlung ist in der Regel erheblich niedriger. Häufig gibt es auch kein Urlaubs- oder Weihnachtsgeld und keine Erfolgsbeteiligung. Überstunden werden nicht bezahlt. Betriebsratsgremien und Möglichkeiten zur Mitbestimmung fehlen in den meisten dieser Unternehmen. Missbrauch ist schwer nachzuweisen Die Grenzen zur eindeutig missbräuchlichen Anwendung von Werkverträgen sind dabei fließend und spätestens beim Einsatz von illegalen Scheinwerkverträgen überschritten. Die liegen immer dann vor, wenn zwar auf dem Papier ein Werkvertrag geschlossen wurde, faktisch aber ein Leiharbeitsverhältnis vorliegt. In der Praxis ist das allerdings häufig schwer nachzuweisen. Die Kosten trägt die Allgemeinheit Werkverträge verstärken den Trend zu immer mehr prekärer Beschäftigung in Deutschland und tragen zur Ausweitung des Niedriglohnsektors bei. Die ausufernde Werkvertragspraxis vertieft die Spaltung der Gesellschaft und verursacht Kosten, für die die Allgemeinheit jetzt (ergänzende Sozialleistungen) und später (Altersarmut) aufkommen muss. Werkverträge schaden der Wettbewerbsfähigkeit Aber auch aus Unternehmenssicht birgt der Trend zur exzessiven Werkvertragsvergabe Risiken: Wichtiges Know-how geht verloren, die Abhängigkeit von Fremdfirmen steigt und der erhöhte Kontroll- und Koordinierungsaufwand steht häufig in keinem Verhältnis zu der erhofften Kostenreduzierung.!

3 Aktuelle Entwicklung Offizielle Zahlen fehlen Es gibt keine amtlichen Statistiken darüber, wie viele Beschäftigte in Deutschland unter Werkvertragsbedingungen arbeiten. Anders als bei der Leiharbeit erhebt weder das Bundesarbeitsministerium noch das Statistische Bundesamt Daten zum Umfang von Werkvertragsarbeit. Das hat etwas mit dem Wesen von Werkverträgen zu tun: Bei einem Werkvertrag schreibt der Auftraggeber eine Dienstleistung aus, die der Auftragnehmer dann eigenverantwortlich ausführt. Wie viele Arbeitskräfte er dafür einsetzt, muss nirgends festgehalten werden. Im Gegensatz zu Verleihfirmen brauchen Werkvertragsunternehmen auch keine Genehmigung dafür, ihre Mitarbeiter für andere Firmen arbeiten zu lassen. Werkverträge sind auf dem Vormarsch Fest steht aber, dass im Zuständigkeitsbereich der IG Metall inzwischen mehr als eine Million Menschen überwiegend außerhalb der Kernbetriebe der Metall- und Elektroindustrie arbeiten also bei Leiharbeits- oder Werkvertragsfirmen. Das entspricht fast einem Drittel der Beschäftigten der gesamten M+E-Industrie. Dass die meisten von ihnen Werkvertragsbeschäftigte und nicht Leiharbeiter sind, belegt eine simple Zahl: In der ersten Jahreshälfte registrierte die Bundesagentur für Arbeit insgesamt nur Leiharbeiter in ganz Deutschland und über alle Branchen hinweg. Werkverträge sind aktiv angebotene Ausweichstrategien Für die Zunahme gibt es Gründe: Durch Betriebsvereinbarungen (rund einzelne sogenannte Besservereinbarungen gibt es im Bereich der IG Metall), Tarifverträge und einschlägige Gerichtsurteile ist die Leiharbeit aus Sicht der Unternehmen zunehmend reguliert und verteuert worden. Arbeitgebernahe Berater empfehlen mit Verweis auf diese Entwicklung offen den Einsatz von Werkverträgen als Ausweichstrategie.

4 Was will die IG Metall? 1. Missbrauch verhindern Es mag gute Gründe für den Einsatz von Werkverträgen geben. Sozialstandards zu senken, betriebliche Mitbestimmung auszuhebeln oder gar unter dem Etikett eines Werkvertrags verdeckte Leiharbeit zu praktizieren gehören nicht dazu. Dies ist Missbrauch von Werkverträgen, gegen den sich die IG Metall wehrt. 2. Auslagerungen fair gestalten Unter bestimmten Voraussetzungen können Auslagerungen sinnvoll sein. Zum Beispiel dann, wenn die eigene Belegschaft bestimmte Arbeiten nicht selbst erledigen kann, weil es um ganz spezielle Fertigkeiten geht, die nicht zu den Kernkompetenzen des Betriebs gehören. In diesen Fällen muss Outsourcing fair gestaltet werden. Konkret bedeutet das: Gleiche Rechte, Tarifverträge und Mitbestimmung auch für Beschäftigte in Werkvertragsfirmen. Kettenwerkverträge, bei denen Subunternehmer immer weitere Subunternehmer beauftragen, müssen begrenzt werden. Um das zu gewährleisten, muss der Betriebsrat des Auftrag gebenden Unternehmens mitbestimmen und notfalls seine Zustimmung zur Fremdvergabe verweigern dürfen. 3. Beschäftigte in Werkvertragsfirmen unterstützen Die IG Metall setzt sich für gute und faire Arbeitsbedingungen für alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in der gesamten Metall- und Elektroindustrie ein egal, zu welcher Branche sie formal gehören und bei welchem Unternehmen sie beschäftigt sind. Deshalb unterstützt die IG Metall insbesondere Beschäftigte aus Werkvertragsfirmen dabei, ihre Arbeitsbedingungen zu verbessern, Betriebsräte zu wählen und Tarifverträge abzuschließen. =

5 Was will die IG Metall? 4. Politische Rahmenbedingungen verbessern Mit Tarifverträgen und Betriebsvereinbarungen können Gewerkschaften Auswüchse bei Fremdvergaben zwar immer wieder begrenzen. Die Missstände grundsätzlich abstellen kann aber nur die Politik, indem sie die richtigen Rahmenbedingungen setzt. Unsere Forderungen an die Politik: Zustimmungsverweigerungsrecht für Betriebsräte Betriebsräte müssen ihre Zustimmung zu Auslagerungen von Gewerken verweigern können. Dafür muss das Betriebsverfassungsgesetz erweitert werden. Verbandsklagerecht für Gewerkschaften Gewerkschaften müssen gegen den Missbrauch von Werkverträgen klagen können. Bisher ist dies nur Einzelpersonen möglich. Beweislastumkehr Bisher muss grundsätzlich der Arbeitnehmer nachweisen, dass ein illegaler Scheinwerkvertrag vorliegt. Das ist in der Praxis kaum möglich, weil Arbeitnehmer meist keinen Zugang zu den entscheidenden Informationen und Unterlagen haben. Deshalb muss die Beweislast umgekehrt werden, sodass künftig der Auftraggeber in der Pflicht ist, die Rechtmäßigkeit des Werkvertrags nachzuweisen. Generalunternehmerhaftung In der Praxis werden Aufträge oft an Sub- und Sub-Sub-Unternehmer weitergereicht und damit auch die Verantwortung für Missstände. Mit einer Generalunternehmerhaftung wäre klar, wer bei einem Verstoß gegen die Werkvertragsbestimmungen mit in der Verantwortung ist: das Auftrag gebende Unternehmen.

6 Material Thema Werkvertrag: Ein Betrieb - eine Gewerkschaft Thema Werkvertrag: Ein Betrieb eine Gewerkschaft Leiharbeit früher HEUTE Verlagerungen BETRIEB Beschäftigte BETRIEB Beschäftigte Befristungen Werkverträge (außerhalb des Betriebsgeländes) Dienstleistungen (Kantine, Werkschutz etc.) Werkverträge (auf dem Betriebsgelände) Für welche Bereiche Tätigkeiten fremdvergeben werden: Für welche Bereiche Tätigkeiten fremdvergeben werden 28% 42% 38% Montage Produktion Interne Dienstleistungen 17% 19% Forschung, Entwicklung, Engineering Werkzeugbau, Vorrichtungsbau 16% Logistik Quelle: IG Metall Betriensrätebefragung 2012 Download unter

7 Material Forderung nach Regelung von Leiharbeit und Werkverträgen: Leiharbeit und Werkverträge müssen gesetzlich neu geregelt werden. stimme nicht zu stimme eher nicht zu stimme eher zu stimme voll und ganz zu 2 % 6 % 25 % 67 % Beschäftigungsstrukturen ausgewählter Industriebranchen: Beschäftigungsstrukturen ausgewählter Industriebranchen Stammbeschäftigte Leiharbeit Werk verträge Verhältnis Stammzu Randbelegschaften Automobilindustrie : 1 0,46 Stahl : 1 0,35 Luftfahrt : 1 0,28 Werften : 1 0,55 Erhebliche Verschiebung der Personalstrukturen zugunsten externer Beschäftigungsformen! Download unter

8 Material schäftigte in Forschung und twicklung der Autohersteller Beschäftigte in Forschung und Entwicklung der Autohersteller: Werkvertrag 30 Prozent Leiharbeit 20 Prozent Stammbelegschaft 50 Prozent Download unter

9 Ansprechpartner Pressestelle IG Metall Vorstand Bei Anfragen rund um Presse- und Öffentlichkeitsarbeit stehen wir Ihnen jederzeit gerne zur Verfügung. So erreichen Sie uns: Wilhelm-Leuschner-Straße Frankfurt am Main Telefon: 069/ Telefax: 069/

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