Allgemeines Verwaltungsrecht

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Allgemeines Verwaltungsrecht"

Transkript

1 Prof. Dr. Felix Uhlmann Lehrstuhl für Staats- und Verwaltungsrecht sowie Rechtsetzungslehre Universität Zürich Prof. Dr. Felix Uhlmann 1

2 Der Grundsatz der Verhältnismässigkeit 10 Prof. Dr. Felix Uhlmann 2

3 Grundsatz der Verhältnismässigkeit 10 Eignung Massnahme/Eingriff Ziel Erforderlichkeit Massnahme/ Eingriff Ziel Verhältnismässigkeit von Zweck und Wirkung der Massnahme Zweck der Massnahme Wirkung der Massnahme Prof. Dr. Felix Uhlmann 3

4 Verhältnismässigkeit 10 Beurteilen Sie folgende Beispiele: Welcher Aspekt der Verhältnismässigkeit wird geltend gemacht? Hat das Vorbringen wohl Aussicht auf Erfolg? 1. Das Schweizerische Heilmittelinstitut (Swissmedic) verbietet die Lagerung von Medikamenten in Deutschland, weil dort keine Kontrolle durch Swissmedic möglich sei. Ein Grosshändler bringt vor, das Medikamentenlager könne auch durch die deutschen Behörden kontrolliert werden (BGE 131 II 44 ff.). 2. Der Inhaber einer Bewilligung zum Betrieb eines Helikopterlandeplatzes wehrt sich gegen eine lärmbedingte Einschränkung der Flugbewegungen, weil zahlreiche andere Betreiber Bewilligungen für Überflüge und Landungen ausserhalb des Landeplatzes haben (BGE 128 II 292 ff.). 3. Der Betreiber einer Disco wehrt sich dagegen, dass Tanzveranstaltungen während der gesamten Advents- und Fastenzeit verboten sein sollen (ZBl 1983, 498 ff.). 4. Ein Gastwirt wehrt sich gegen die Auflage, sein billigstes nichtalkoholisches Getränk nicht teurer als Bier anbieten zu müssen (sog. Sirup-Klausel, BGE 109 Ia 33 ff.). Prof. Dr. Felix Uhlmann 4

5 Verhältnismässigkeit 10 BGE 109 Ia 33 ff., 38 f. "Es stellt sich somit die Frage, ob mit Art. 39 Gastgewerbegesetz ein Schritt zur Bekämpfung des Alkoholismus gemacht werden kann. Die Prognose über Eignung und Wirksamkeit der angefochtenen Bestimmung ist unsicher. Die von der angefochtenen Norm erstrebte Preisparität mag möglicherweise keine starke Wirkung gegen den Alkoholismus entfalten, sie braucht aber nicht völlig wirkungslos zu sein. Geht man davon aus, dass heute der Preisunterschied zwischen einem Becher (3 dl) Lagerbier als billigstem alkoholhaltigen Getränk und einer 3-dl-Flasche Mineralwasser ca. 60 bis 70 Rappen beträgt, leuchtet es ein, dass dieser Preisunterschied für nicht wenige Gäste doch den Ausschlag für die Bestellung eines Bieres anstatt eines Mineralwassers geben kann. Die Behauptung der Beschwerdeführer, dass Preisunterschiede zwischen Bier und einem alkoholfreien Getränk die Wahl nicht beeinflussen würden, trifft somit nicht zu. Auch wenn ein Preisunterschied nicht für alle Gäste einen Einfluss auf die Wahl der Getränke hat, kann doch nicht gesagt werden, dies treffe nur ausnahmsweise bei einem Gast zu. Wie viele Gefährdete sich vom Preis beeinflussen lassen, kann man nicht wissen. Es ist aber durchaus möglich, dass derjenige, der wegen des Preisunterschiedes das alkoholhaltige Getränk wählen würde und zudem alkoholgefährdet ist, mit der angefochtenen Bestimmung vom Alkoholgenuss abgehalten wird. " Prof. Dr. Felix Uhlmann 5

6 Angemessenheit Verhältnismässigkeit 10 Problemstellung (Beispiel) X hat die Falllösung einer Kollegin eingereicht. Dafür wird er für zwei Semester vom Studium ausgeschlossen. X hält diesen Ausschluss für "unverhältnismässig" und für "unangemessen". Wie prüfen Sie diese Rügen? Grundlage Prüfung Rechtsschutz Ermessen Im Gesetz Sachgerechtigkeit I.d.R. eingeschränkt Verhältnismässigkeit Verfassungsgrundsatz Eignung, Erforderlichkeit, Zumutbarkeit Als Rechtsfrage theoretisch voll überprüfbar Prof. Dr. Felix Uhlmann 6

7 Der Grundsatz von Treu und Glauben Prof. Dr. Felix Uhlmann 7

8 Grundsatz von Treu und Glauben Grundsatz von Treu und Glauben (Art. 5 Abs. 3 und Art. 9 BV) Vertrauensschutz Verbot widersprüchlichen Verhaltens Verbot des Rechtsmissbrauchs Zugunsten der Privaten (verfassungsmässiges Recht) Gegenüber Verwaltungsbehörden und gegenüber Privaten (Verfassungsprinzipien) Prof. Dr. Felix Uhlmann 8

9 Vertrauensschutz Voraussetzungen (1) Vertrauensgrundlage Verfügungen/Entscheide Verwaltungsrechtliche Verträge Verwaltungs- und Gerichtspraxis Auskünfte und Zusagen genügend bestimmt vorbehaltlos von zuständiger Behörde individuell? keine Änderung von Sachverhalt oder Gesetzgebung Grundsätzlich nicht Rechtssetzungsakte (Gesetze/Verordnungen) Raumpläne Duldung rechtswidriger Zustände Weshalb gehören Rechtssetzungsakte, Raumpläne und die Duldung rechtswidriger Zustände nicht zu den tauglichen Vertrauensgrundlagen? Prof. Dr. Felix Uhlmann 9

10 Vertrauensschutz Voraussetzungen (2) Vertrauen Vorbehalt der Interessenabwägung Vertrauensbetätigung Kenntnis der Vertrauensgrundlage Nichterkennen einer allfälligen Fehlerhaftigkeit Dispositionen, die nicht ohne Nachteil wieder rückgängig gemacht werden können Kausalzusammenhang zwischen Vertrauen und Dispositionen Vorrang der Gesetzmässigkeit bei gewichtigen öffentlichen Interessen Prof. Dr. Felix Uhlmann 10

11 Rechtssicherheit Vertrauen Gesetzmässigkeit Rechtssicherheit (Allgemeines Vertrauen in den Bestand der Rechtsordnung) ev. ev. Richtige Rechtsanwendung (Legalitätsprinzip) Schutz des Vertrauens (Vertrauensschutz) Prof. Dr. Felix Uhlmann 11

12 Rechtswirkungen des Vertrauensschutzes Entschädigung Kein Widerruf von Verfügungen Wiederherstellung von Fristen Keine Vornahme einer Praxisänderung Verbindlichkeit unrichtiger Auskünfte und Zusagen Anwendung alten Rechts etc. Falls trotz erfüllter Voraussetzungen wegen überwiegender öffentlicher Interessen Bestandesschutz verneint wird (selten) Bestandesschutz Übergangsregelung Dispositionen sollen während einer bestimmten Frist der neuen Rechtslage angepasst werden können Prof. Dr. Felix Uhlmann 12

13 Treu und Glauben / Vertrauensschutz 1. Parkplätze (BGE 117 Ib 135 ff.) Die Baubewilligungsbehörde hat die Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung für ein Projekt verneint, das den Bau von 299 Parkplätzen beinhaltet. Ein Einsprecher vermutet Rechtsmissbrauch, weil gemäss Ziff des Anhangs zur Verordnung über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPV) der Bau eines Parkplatzes, der den Schwellenwert von 300 (heute: 500) Motorwagen übersteigt, einer Umweltverträglichkeitsprüfung bedarf. Wie ist die Rechtslage? Prof. Dr. Felix Uhlmann 13

14 Treu und Glauben / Vertrauensschutz 2. Nothilfe (BGE 131 I 166 ff.) Das Bundesamt für Flüchtlinge trat am 8. April 2004 auf ein Asylgesuch von X. (geb. 1987) nicht ein, da er vermutlich nicht - wie von ihm behauptet - aus Kamerun, sondern vielmehr aus Nigeria stammen dürfte; es forderte ihn auf, das Land umgehend zu verlassen. Dieser Entscheid wurde rechtskräftig. X. befolgte die ihm auferlegte Wegweisung indessen nicht. Seit dem 4. Juni 2004 musste ihn das Amt für Gemeinden und soziale Sicherheit des Kantons Solothurn in der Folge während 147 Tagen mit Nothilfeleistungen von insgesamt Fr. 3'087.- unterstützen. Mit Verfügung vom 29. Oktober 2004 entschied das Departement des Innern des Kantons Solothurn, dass X. keine ordentliche Nothilfe, sondern lediglich noch ein "Zehrgeld" für fünf Tage von insgesamt Fr ausgerichtet werde. Sollte er in dieser Zeit nicht ausreisen, erhalte er keine weiteren Hilfeleistungen mehr; nur falls er rechtsgenüglich zu beweisen vermöge, dass er sich um eine Rückkehr in seine Heimat ernsthaft bemüht habe, werde ein Antrag auf Ausrichtung zusätzlicher Nothilfe gegebenenfalls neu geprüft. Begründet wird die Einstellung unter anderem damit, das Verhalten von X. sei rechtsmissbräuchlich. Wie beurteilen Sie dieses Argument? Prof. Dr. Felix Uhlmann 14

15 Treu und Glauben / Vertrauensschutz 3. Welches Problem des Vertrauensschutzes stellt sich in folgenden Sachverhalten? a) Die Steuerverwaltung erteilt erst nach dem Hauskauf eine unrichtige Auskunft betreffend Steuerfolgen (BGE 131 II 627 ff.). b) Der Arbeitgeber überreicht einer ausländischen Arbeitnehmerin ein veraltetes (und daher unrichtiges Merkblatt) betreffend Quellensteuerpflicht. c) In der Motorfahrzeugkontrolle übersieht die zuständige Beamtin einen Defekt an den Bremsen des Fahrzeugs und stellt fälschlicherweise die Zulassung des Fahrzeugs für zwei weitere Jahre aus. d) Ein guter Bekannter aus dem Kanton Zug will in den Kanton Jura ziehen. Er möchte sich vorgängig aber noch über die Höhe der Steuerbelastung erkundigen. Der zuständige Beamte teilt ihm telefonisch mit, bei einem steuerbaren Einkommen von CHF 315'000. betrage die Steuerlast CHF 8' e) Der Versicherte F. wird von seinem RAV-Berater nicht darauf hingewiesen, dass der von ihm geplante mehrmonatige Auslandaufenthalt zum Verlust seines Leistungsanspruchs gegenüber der Arbeitslosenversicherung führen kann (mangelnde Vermittelbarkeit infolge zu kurzer Einsatzmöglichkeit). Vgl. auch Art. 27 Abs. 2 ATSG; BGE 131 V 472 ff. Prof. Dr. Felix Uhlmann 15

16 Treu und Glauben / Vertrauensschutz 4. Anwaltspraktikum R hat vor einiger Zeit sein Studium der Rechtswissenschaften an der Universität Zürich erfolgreich abgeschlossen. Seit dem 1. Mai 2010 absolviert er zur Vorbereitung auf die Fähigkeitsprüfung beim Verwaltungsgericht des Kantons Zürich sein einjähriges Praktikum. Im September 2010 wird das Anwaltsgesetz mit Wirkung per 1. Dezember 2010 dahingehend geändert, dass nunmehr ein zweijähriges Praktikum erforderlich ist. Das neue Anwaltsgesetz sieht vor, dass Personen, die ihr Praktikum vor dem 1. März 2010 begonnen haben, noch nach altem Recht die Prüfung absolvieren können. Mit der verlängerten Praktikumszeit will man die Qualität der Ausbildung stärken. R ist entsetzt. Er hat zum 1. Dezember 2011 eine angebotene Arbeitsstelle als Anwalt bei einer renommierten Zürcher Anwaltskanzlei (unter der Bedingung des Bestehens der Fähigkeitsprüfung) angenommen und im Hinblick darauf eine teure Wohnung in Zürich und ein neues Auto angeschafft. Er hat sich dabei auch auf eine schriftliche Auskunft eines Studienberaters an der rechtswissenschaftlichen Fakultät der Universität Zürich vom April 2007 verlassen, wonach "das Praktikum zur Vorbereitung der Fähigkeitsprüfung für den Anwaltsberuf ein Jahr dauere". Ausserdem spricht das Schreiben des Verwaltungsgerichts vom 7. Februar 2007, mit dem er zum Praktikum zugelassen worden ist, von einem "einjährigen Praktikum zur Vorbereitung der Fähigkeitsprüfung für den Anwaltsberuf". Wird R als Voraussetzung für die Anwaltsprüfung ein einjähriges oder zweijähriges Praktikum zu absolvieren haben? (Probeprüfung Fernuniversität Brig, HS 2007) Prof. Dr. Felix Uhlmann 16

Art. 4 abv: Rechstgleichheit, Rechtssicherheit, Willkürverbot, allgemeiner Grundsatz von Treu und Glauben

Art. 4 abv: Rechstgleichheit, Rechtssicherheit, Willkürverbot, allgemeiner Grundsatz von Treu und Glauben Übersicht (Lektion vom 21. März 2016) I. Rechtsgrundlagen von Treu und Glauben II. III. IV. Begriff und Tragweite des Grundsatzes von Treu und Glauben im öffentlichen Recht Vertrauensschutz Verbot widersprüchlichen

Mehr

Allgemeines Verwaltungsrecht

Allgemeines Verwaltungsrecht Prof. Dr. Felix Uhlmann Lehrstuhl für Staats- und Verwaltungsrecht sowie Rechtsetzungslehre AVR 3 Universität Zürich Prof. Dr. Felix Uhlmann 1 Zeitlicher und räumlicher Geltungsbereich 5 des Verwaltungsrechts

Mehr

Öffentliches Verfahrensrecht

Öffentliches Verfahrensrecht Prof. Dr. Felix Uhlmann Lehrstuhl für Staats- und Verwaltungsrecht sowie Rechtsetzungslehre ÖVR 5 Prof. Dr. Felix Uhlmann 1 Beschwerdeverfahren I (insb. Beschwerdeobjekt) Prof. Dr. Felix Uhlmann 2 Beschwerdevoraussetzungen

Mehr

Rechtswissenschaftliches Institut. Willkürverbot/Treu und Glauben

Rechtswissenschaftliches Institut. Willkürverbot/Treu und Glauben Willkürverbot/Treu und Glauben Willkürverbot (Art. 9 BV) Sachlicher Schutzbereich Willkürverbot schützt vor willkürlichem Verhalten der Behörden, unabhängig vom betroffenen Lebensbereich oder Rechtsgebiet

Mehr

Übungen Öffentliches Recht III

Übungen Öffentliches Recht III Übungen Öffentliches Recht III Gruppen K-M und W-Z Prof. Dr. Felix Uhlmann / Dr. Julia Hänni Lehrstuhl für Staats- und Verwaltungsrecht sowie Rechtsetzungslehre Universität Zürich FS 2015 Dr. Julia Hänni

Mehr

Allgemeines Verwaltungsrecht

Allgemeines Verwaltungsrecht Prof. Dr. Felix Uhlmann Lehrstuhl für Staats- und Verwaltungsrecht sowie Rechtsetzungslehre Universität Zürich Prof. Dr. Felix Uhlmann 1 Zeitlicher und räumlicher Geltungsbereich des Verwaltungsrechts

Mehr

Übungen Öffentliches Recht III

Übungen Öffentliches Recht III Übungen Öffentliches Recht III Gruppen K-M und W-Z Prof. Dr. Felix Uhlmann / Dr. Julia Hänni Lehrstuhl für Staats- und Verwaltungsrecht sowie Rechtsetzungslehre Universität Zürich FS 2015 Dr. Julia Hänni

Mehr

Öffentliches Verfahrensrecht

Öffentliches Verfahrensrecht Prof. Dr. Felix Uhlmann Lehrstuhl für Staats- und Verwaltungsrecht sowie Rechtsetzungslehre ÖVR 1 Prof. Dr. Felix Uhlmann 1 Grundlagen Prof. Dr. Felix Uhlmann 2 Prof. Dr. Felix Uhlmann 3 «Vorverfahren»

Mehr

Begriff der Rechtssicherheit. Beispiele. Rechtssicherheit (I/II): Begriff und Beispiele

Begriff der Rechtssicherheit. Beispiele. Rechtssicherheit (I/II): Begriff und Beispiele Rechtssicherheit (I/II): Begriff und Beispiele Begriff der Rechtssicherheit klare, einfache und voraussehbare Regelung rechtlicher Verhältnisse keine zu häufigen Gesetzesänderungen konstante Rechtsprechung

Mehr

Fall 6 - Schweinestall

Fall 6 - Schweinestall Fall 6 - Schweinestall Dr. Philipp Egli, Rechtsanwalt Seite 1 Quelle: Solothurner Zeitung / Hanspeter Bärtschi Urteil 2C_960/2013 vom 28. Oktober 2014 BGE 133 II 400 (Urteil 1C_2/2007 vom 4. Oktober 2007)

Mehr

Allgemeines Verwaltungsrecht

Allgemeines Verwaltungsrecht Prof. Dr. Felix Uhlmann Lehrstuhl für Staats- und Verwaltungsrecht sowie Rechtsetzungslehre AVR 8 Universität Zürich Prof. Dr. Felix Uhlmann 1 Verfahren auf Erlass einer Verfügung 14 Prof. Dr. Felix Uhlmann

Mehr

Übungen Öffentliches Recht

Übungen Öffentliches Recht Gruppen K-M, W-Z Prof. Dr. Felix Uhlmann Lehrstuhl für Staats- und Verwaltungsrecht sowie Rechtsetzungslehre Universität Zürich Prof. Dr. Felix Uhlmann 1 Frage 1 Prof. Dr. Felix Uhlmann 2 Rechtsgrundlagen

Mehr

Willkürverbot Treu und Glauben Grundsätze der Besteuerung. 18. November 2011 PD Patricia Schiess Herbstsemester 2011

Willkürverbot Treu und Glauben Grundsätze der Besteuerung. 18. November 2011 PD Patricia Schiess Herbstsemester 2011 Willkürverbot Treu und Glauben Grundsätze der Besteuerung 18. November 2011 PD Patricia Schiess Herbstsemester 2011 Schutz vor Willkür und Wahrung von Treu und Glauben Abgeleitet aus Art. 4 abv, verankert

Mehr

Öffentliches Verfahrensrecht

Öffentliches Verfahrensrecht Prof. Dr. Felix Uhlmann Lehrstuhl für Staats- und Verwaltungsrecht sowie Rechtsetzungslehre ÖVR 12 Prof. Dr. Felix Uhlmann 1 Klage und weitere Rechtsmittel Prof. Dr. Felix Uhlmann 2 Klagen (Bundesgericht)

Mehr

Allgemeines Verwaltungsrecht

Allgemeines Verwaltungsrecht Prof. Dr. Felix Uhlmann Lehrstuhl für Staats- und Verwaltungsrecht sowie Rechtsetzungslehre AVR 4 Universität Zürich Prof. Dr. Felix Uhlmann 1 Nachtrag: Zweitwohnungen Was bedeutet die Initiative für hängige

Mehr

Fall 5 (Marco Donatsch, 17./18. Oktober 2011)

Fall 5 (Marco Donatsch, 17./18. Oktober 2011) Fall 5 (Marco Donatsch, 17./18. Oktober 2011) Vorgehen bei der Fallbearbeitung: Analyse Sachverhalt Erfassung der Fragestellung Welche Rechtsfragen stellen sich? Erstellen einer Problemliste Lösung der

Mehr

Heilung von Gehörsverletzungen im Rechtsmittelverfahren:

Heilung von Gehörsverletzungen im Rechtsmittelverfahren: Heilung von Gehörsverletzungen im Rechtsmittelverfahren: Ausnahme oder Regel? Prof. Dr. Felix Uhlmann Lehrstuhl für Staats- und Verwaltungsrecht sowie Rechtsetzungslehre Zürich, 23. September 2014 Heilung

Mehr

Allgemeines Verwaltungsrecht

Allgemeines Verwaltungsrecht Prof. Dr. Felix Uhlmann Lehrstuhl für Staats- und Verwaltungsrecht sowie Rechtsetzungslehre AVR 10 Universität Zürich Prof. Dr. Felix Uhlmann 1 Verwaltungsrechtlicher Vertrag 18 Prof. Dr. Felix Uhlmann

Mehr

Der Grundsatz von Treu und Glauben im öffentlichen Recht 1

Der Grundsatz von Treu und Glauben im öffentlichen Recht 1 Der Grundsatz von Treu und Glauben im öffentlichen Recht 1 1. Begriff Der Grundsatz von Treu und Glauben gebietet ein loyales und vertrauenswürdiges Verhalten im Rechtsverkehr. Er ist für die Beziehungen

Mehr

Übungen Öffentliches Recht III

Übungen Öffentliches Recht III Übungen Öffentliches Recht III Gruppen K-M und W-Z Prof. Dr. Felix Uhlmann / Dr. Julia Hänni Lehrstuhl für Staats- und Verwaltungsrecht sowie Rechtsetzungslehre Universität Zürich FS 2015 Dr. Julia Hänni

Mehr

Öffentliches Verfahrensrecht

Öffentliches Verfahrensrecht Prof. Dr. Felix Uhlmann Lehrstuhl für Staats- und Verwaltungsrecht sowie Rechtsetzungslehre ÖVR 6 Prof. Dr. Felix Uhlmann 1 Beschwerdeverfahren II (insb. Beschwerdeinstanzen) Prof. Dr. Felix Uhlmann 2

Mehr

Öffentliches Verfahrensrecht

Öffentliches Verfahrensrecht Prof. Dr. Felix Uhlmann Lehrstuhl für Staats- und Verwaltungsrecht sowie Rechtsetzungslehre ÖVR 6 Prof. Dr. Felix Uhlmann 1 Beschwerdeverfahren II (insb. Beschwerdeinstanzen) Prof. Dr. Felix Uhlmann 2

Mehr

Übertragung öffentlicher Planungsund Bauaufgaben auf Private. lic. iur. Christian Bär, Rechtsanwalt, LL.M.

Übertragung öffentlicher Planungsund Bauaufgaben auf Private. lic. iur. Christian Bär, Rechtsanwalt, LL.M. Übertragung öffentlicher Planungsund Bauaufgaben auf Private lic. iur. Christian Bär, Rechtsanwalt, LL.M. Inhalt 1. Die Akteure: Gemeinden, Planer und Bauherrschaften/Unternehmer 2. Eingrenzung des Themas:

Mehr

Allgemeines Verwaltungsrecht

Allgemeines Verwaltungsrecht Prof. Dr. Felix Uhlmann Lehrstuhl für Staats- und Verwaltungsrecht sowie Rechtsetzungslehre AVR 2 Universität Zürich Prof. Dr. Felix Uhlmann 1 Die Auslegung des Verwaltungsrechts 3 Prof. Dr. Felix Uhlmann

Mehr

Öffentliches Verfahrensrecht. Prof. Dr. Isabelle Häner Zürich, 18. Februar 2014

Öffentliches Verfahrensrecht. Prof. Dr. Isabelle Häner Zürich, 18. Februar 2014 Öffentliches Verfahrensrecht Prof. Dr. Isabelle Häner Zürich, 18. Februar 2014 Einleitung Einführung zur Vorlesung (zusammen mit Prof. Felix Uhlmann) Veranstaltung 18.2.: Grundlagen und Aufbau der Rechtspflege

Mehr

Übungen Öffentliches Recht Gruppen K-M und W-Z

Übungen Öffentliches Recht Gruppen K-M und W-Z Übungen Öffentliches Recht Gruppen K-M und W-Z Prof. Dr. Felix Uhlmann Lehrstuhl für Staats- und Verwaltungsrecht sowie Rechtsetzungslehre Universität Zürich Prof. Dr. Felix Uhlmann 1 Simon & Garfunkel

Mehr

Allgemeines Verwaltungsrecht

Allgemeines Verwaltungsrecht Prof. Dr. Felix Uhlmann Lehrstuhl für Staats- und Verwaltungsrecht sowie Rechtsetzungslehre Universität Zürich Prof. Dr. Felix Uhlmann 1 Die Quellen des Verwaltungsrechts Prof. Dr. Felix Uhlmann 2 Gesetze

Mehr

Register 10 und 11 Verwaltungsgrundsätze Stufenaufbau des Rechts Grundlagen/Systematik des öffentlichen Rechts Grundlagen Verwaltungsakte. Recht?

Register 10 und 11 Verwaltungsgrundsätze Stufenaufbau des Rechts Grundlagen/Systematik des öffentlichen Rechts Grundlagen Verwaltungsakte. Recht? Christine Koch-Egger 1 Register 10 und 11 Verwaltungsgrundsätze Stufenaufbau des Rechts Grundlagen/Systematik des öffentlichen Rechts Grundlagen Verwaltungsakte St. Gallen, Februar 2016 lic.iur. Christine

Mehr

Öffentliches Verfahrensrecht

Öffentliches Verfahrensrecht Prof. Dr. Felix Uhlmann Lehrstuhl für Staats- und Verwaltungsrecht sowie Rechtsetzungslehre ÖVR 7 Prof. Dr. Felix Uhlmann 1 Beschwerdeverfahren III (Legitimation) Prof. Dr. Felix Uhlmann 2 Allgemeines

Mehr

Übungen Öffentliches Recht II

Übungen Öffentliches Recht II Gruppen T-V und W-Z Prof. Dr. Felix Uhlmann Lehrstuhl für Staats- und Verwaltungsrecht sowie Rechtsetzungslehre Universität Zürich HS 2009 Prof. Dr. Felix Uhlmann 1 Prof. Dr. Felix Uhlmann 2 Rechtsweg

Mehr

Übungen Öffentliches Recht

Übungen Öffentliches Recht Gruppen K-M und W-Z Prof. Dr. Felix Uhlmann Lehrstuhl für Staats- und Verwaltungsrecht sowie Rechtsetzungslehre Universität Zürich DBA und Bankkundengeheimnis Steigender internationaler Druck auf die Schweiz

Mehr

Übungen Öffentliches Recht III

Übungen Öffentliches Recht III Übungen Öffentliches Recht III Gruppen K-M und W-Z Prof. Dr. Felix Uhlmann / Dr. Julia Hänni Lehrstuhl für Staats- und Verwaltungsrecht sowie Rechtsetzungslehre Universität Zürich FS 2015 Dr. Julia Hänni

Mehr

Auszug aus dem. Verwaltungsverfahrensgesetz für Baden-Württemberg (Landesverwaltungsverfahrensgesetz - LVwVfG)

Auszug aus dem. Verwaltungsverfahrensgesetz für Baden-Württemberg (Landesverwaltungsverfahrensgesetz - LVwVfG) Rechtlich verbindlich ist die im jeweiligen Gesetzblatt veröffentlichte Fassung des Gesetzes Auszug aus dem Verwaltungsverfahrensgesetz für Baden-Württemberg (Landesverwaltungsverfahrensgesetz - LVwVfG)

Mehr

Schweizerisches Bundesverwaltungsrecht

Schweizerisches Bundesverwaltungsrecht Prof. Dr. Felix Uhlmann Lehrstuhl für Staats- und Verwaltungsrecht sowie Rechtsetzungslehre Universität Zürich Prof. Dr. Felix Uhlmann 1 Personalrecht 2-5 Leseplan: Skript 2-5 Häfelin/Müller/Uhlmann, 28

Mehr

RICHTLINIEN. für das ANWALTSPRAKTIKUM

RICHTLINIEN. für das ANWALTSPRAKTIKUM RICHTLINIEN für das ANWALTSPRAKTIKUM ( 9 Abs. 2 Verordnung über das Anwaltspraktikum und die für die Ausübung des Anwaltsberufes erforderlichen Prüfungen [APV]) 1. Dauer des Anwaltspraktikums Anwaltskandidaten/-kandidatinnen,

Mehr

Schulische Heilpädagoginnen und -pädagogen Ausbildungsauflagen

Schulische Heilpädagoginnen und -pädagogen Ausbildungsauflagen Kanton Zürich Bildungsdirektion Volksschulamt Lehrpersonal 10. Januar 2018 1/7 Schulische Heilpädagoginnen und -pädagogen Ausbildungsauflagen 1. Grundsätze Lehrpersonen, die an einer IF-Stelle, an einer

Mehr

VERWALTUNGSGERICHT DES KANTONS ST.GALLEN

VERWALTUNGSGERICHT DES KANTONS ST.GALLEN B 2008/166 VERWALTUNGSGERICHT DES KANTONS ST.GALLEN Entscheid vom 11. November 2008 In Sachen X., Gesuchsteller, vertreten durch Rechtsanwalt, gegen Y., Gesuchsgegner, betreffend Akteneinsicht - 2 - hat

Mehr

gestützt auf 9, 10 Abs. 2 und 19 Abs. 2 des kantonalen Anwaltsgesetzes vom 29. Mai 2002, 2

gestützt auf 9, 10 Abs. 2 und 19 Abs. 2 des kantonalen Anwaltsgesetzes vom 29. Mai 2002, 2 Anwaltsreglement 80. (Vom. Januar 00) Das Kantonsgericht Schwyz, gestützt auf 9, 0 Abs. und 9 Abs. des kantonalen Anwaltsgesetzes vom 9. Mai 00, beschliesst: I. Allgemeine Bestimmungen Gegenstand Dieses

Mehr

Allgemeines Verwaltungsrecht

Allgemeines Verwaltungsrecht Prof. Dr. Felix Uhlmann Lehrstuhl für Staats- und Verwaltungsrecht sowie Rechtsetzungslehre AVR 9 Universität Zürich Prof. Dr. Felix Uhlmann 1 Änderung von fehlerhaften Verfügungen Prof. Dr. Felix Uhlmann

Mehr

Ingress... und in die Zusatzbotschaft des Bundesrates vom... 1, Art. 34 Abs. 6

Ingress... und in die Zusatzbotschaft des Bundesrates vom... 1, Art. 34 Abs. 6 Anträge des Bundesrates zum Erlassentwurf vom 8. März 0 zur Änderung des Ausländergesetzes (Integration) in der Fassung des Ständerates vom. Dezember 0 Ingress... und in die Zusatzbotschaft des Bundesrates

Mehr

Nr. 866a Verordnung zum Gesetz über die Verbilligung von Prämien der Krankenversicherung (Prämienverbilligungsverordnung)

Nr. 866a Verordnung zum Gesetz über die Verbilligung von Prämien der Krankenversicherung (Prämienverbilligungsverordnung) Nr. 866a Verordnung zum Gesetz über die Verbilligung von Prämien der Krankenversicherung (Prämienverbilligungsverordnung) vom. Dezember 995 (Stand. Januar 09) Der Regierungsrat des Kantons Luzern, gestützt

Mehr

I. Bundesgesetz vom 14. Dezember 1990 über die Harmonisierung der direkten Steuern der Kantone und Gemeinden (StHG)

I. Bundesgesetz vom 14. Dezember 1990 über die Harmonisierung der direkten Steuern der Kantone und Gemeinden (StHG) Zürcher Steuerbuch Nr. 45/430 Verrechnungssteuer Rückerstattung bei Wohnsitzwechsel Merkblatt KStA Merkblatt des kantonalen Steueramtes betreffend Rückerstattung der Verrechnungssteuer bei Wohnsitzwechseln

Mehr

Übungen Öffentliches Recht II

Übungen Öffentliches Recht II Gruppen K-M und W-Z Prof. Dr. Felix Uhlmann Lehrstuhl für Staats- und Verwaltungsrecht sowie Rechtsetzungslehre Universität Zürich Prof. Dr. Felix Uhlmann 1 Fall 5 Industrielle Werke und das Sprudelwasser

Mehr

5 L 3321/15.TR RECHTSPRECHUNGSARCHIV DES OBERVERWALTUNGSGERICHTS RHEINLAND-PFALZ E.V. Gericht VG Trier Aktenzeichen 5 L 3321/15.TR

5 L 3321/15.TR RECHTSPRECHUNGSARCHIV DES OBERVERWALTUNGSGERICHTS RHEINLAND-PFALZ E.V. Gericht VG Trier Aktenzeichen 5 L 3321/15.TR RECHTSPRECHUNGSARCHIV DES OBERVERWALTUNGSGERICHTS RHEINLAND-PFALZ E.V. 5 L 3321/15.TR Gericht VG Trier Aktenzeichen 5 L 3321/15.TR Entscheidungsart Beschluss Datum 09.11.2015 veröffentlicht in rechtskräftig

Mehr

WEISUNG ÜBER DIE AKTENEINSICHT UND DIE HERAUSGABE VON AKTEN VOM 21. FEBRUAR 2002

WEISUNG ÜBER DIE AKTENEINSICHT UND DIE HERAUSGABE VON AKTEN VOM 21. FEBRUAR 2002 WEISUNG ÜBER DIE AKTENEINSICHT UND DIE HERAUSGABE VON AKTEN VOM 21. FEBRUAR 2002 AUSGABE 21. FEBRUAR 2002 NR. 312 Der Gemeinderat von Horw beschliesst 1. Grundsatz Der Umfang des Anspruchs auf Akteneinsicht

Mehr

Öffentliches Verfahrensrecht (Master)

Öffentliches Verfahrensrecht (Master) (Master) Prof. Dr. Felix Uhlmann Lehrstuhl für Staats- und Verwaltungsrecht sowie Rechtsetzungslehre Prof. Dr. Felix Uhlmann 1 Rechtszustand für die Dauer des Prozesses (Vorsorglicher, vorläufiger Rechtsschutz)

Mehr

Nr. 866a Verordnung zum Gesetz über die Verbilligung von Prämien der Krankenversicherung (Prämienverbilligungsverordnung)

Nr. 866a Verordnung zum Gesetz über die Verbilligung von Prämien der Krankenversicherung (Prämienverbilligungsverordnung) Nr. 866a Verordnung zum Gesetz über die Verbilligung von Prämien der Krankenversicherung (Prämienverbilligungsverordnung) vom. Dezember 995 (Stand. Januar 09) Der Regierungsrat des Kantons Luzern, gestützt

Mehr

Öffentliches Verfahrensrecht. Prof. Dr. Isabelle Häner Zürich, 21. März 2017

Öffentliches Verfahrensrecht. Prof. Dr. Isabelle Häner Zürich, 21. März 2017 Öffentliches Prof. Dr. Isabelle Häner Zürich, 21. März 2017 Vorsorgliche Massnahmen und aufschiebende Wirkung Veranstaltung 21.3.2017: Begriff und Abgrenzungen Vorsorgliche Massnahmen im erstinstanzlichen

Mehr

Schulische Heilpädagoginnen und -pädagogen Ausbildungsauflagen

Schulische Heilpädagoginnen und -pädagogen Ausbildungsauflagen Kanton Zürich Bildungsdirektion Volksschulamt Lehrpersonal 2. März 2015 1/6 Schulische Heilpädagoginnen und -pädagogen Ausbildungsauflagen 1. Grundsätze Lehrpersonen, die an einer IF-Stelle, an einer Einschulungsklasse,

Mehr

Schweizerisches Bundesverwaltungsrecht

Schweizerisches Bundesverwaltungsrecht Prof. Dr. Felix Uhlmann Lehrstuhl für Staats- und Verwaltungsrecht sowie Rechtsetzungslehre Universität Zürich Prof. Dr. Felix Uhlmann 1 Staatshaftung 5 Leseplan: Skript 5 Häfelin/Müller/Uhlmann, 30-32

Mehr

Modul IV Ermessen. verlangt (fehlende Tatbestandsbestimmtheit).

Modul IV Ermessen. verlangt (fehlende Tatbestandsbestimmtheit). Modul IV Ermessen A. Ausgangspunkt: Offene Normen im Verwaltungsrecht o Unbestimmter Gesetzesbegriff liegt vor, wenn eine Norm die tatbeständlichen Voraussetzungen der Rechtsfolge in besonders offener

Mehr

Urteil vom 28. Juni Es wirken mit: Vizepräsident: Ingold Richter: Lindenberger, Boss Aktuar-StV.: Stämpfli. In Sachen SKGEB

Urteil vom 28. Juni Es wirken mit: Vizepräsident: Ingold Richter: Lindenberger, Boss Aktuar-StV.: Stämpfli. In Sachen SKGEB Schätzungskommission Urteil vom 28. Juni 2018 Es wirken mit: Vizepräsident: Ingold Richter: Lindenberger, Boss Aktuar-StV.: Stämpfli In Sachen SKGEB.2018.1 X AG, c/o gegen Einwohnergemeinde Y betreffend

Mehr

Öffentliches Verfahrensrecht. Prof. Dr. Isabelle Häner Zürich, 21. Februar 2017

Öffentliches Verfahrensrecht. Prof. Dr. Isabelle Häner Zürich, 21. Februar 2017 Öffentliches Verfahrensrecht Prof. Dr. Isabelle Häner Zürich, 21. Februar 2017 Grundlagen und Besonderheiten der einzelnen Verfahren Vorbereitung: Literatur: Kiener/Rütsche/Kuhn: je einschlägige Abschnitte

Mehr

Widerrechtlich gebaut: wie es dann weitergeht

Widerrechtlich gebaut: wie es dann weitergeht Widerrechtlich gebaut: wie es dann weitergeht Das widerrechtliche Bauen als Herausforderung für Behörden und Grundeigentümer RA Dr. Thomas Wipf Fachanwalt SAV Bau- und Immobilienrecht, Zürich Übersicht

Mehr

Rechtswissenschaftliches Institut. Rechtsgleichheit

Rechtswissenschaftliches Institut. Rechtsgleichheit Rechtsgleichheit Personeller Anwendungsbereich (Art. 8 BV) Grundrechtsträger o Alle natürlichen Personen («alle Menschen») o Über den Wortlaut hinaus auch juristische Personen Grundrechtsbindung o Rechtsanwendende

Mehr

Allgemeines Verwaltungsrecht

Allgemeines Verwaltungsrecht Gliederung A. Grundlagen B. Die Rechtsformen des Verwaltungshandelns I. Überblick II. Der Verwaltungsakt III. Nebenbestimmungen zumverwaltungsakt IV. Der fehlerhafte Verwaltungsakt V. Bestandskraft, Widerruf

Mehr

Rechtsetzungslehre. Prof. Dr. Felix Uhlmann. Universität Zürich HS Lehrstuhl für Staats- und Verwaltungsrecht sowie Rechtsetzungslehre

Rechtsetzungslehre. Prof. Dr. Felix Uhlmann. Universität Zürich HS Lehrstuhl für Staats- und Verwaltungsrecht sowie Rechtsetzungslehre Lehrstuhl für Staats- und Verwaltungsrecht sowie Universität Zürich 1 -15 Auswirkungen des Konsenses - Kein neutraler Redaktor, sondern interessengebundene Parteivertreter - Regelungsgegenstand als Ausdruck

Mehr

Analyse des Sachverhalts:

Analyse des Sachverhalts: Fall 11 (Marco Donatsch, 5./6. Dezember 2011) Analyse des Sachverhalts: befristetes Anstellungsverhältnis bei einem Bundesamt «ungenaue» Arbeitszeiterfassung durch Angestellten Vertrauensverlust des Vorgesetzten

Mehr

Observationen im Sozialversicherungsrecht

Observationen im Sozialversicherungsrecht Observationen im Sozialversicherungsrecht Voraussetzungen und Schranken Übersicht 1. Einleitung und Problemstellung 3. E-Art. 44a ATSG (Überwachung) 5. Schlussbetrachtung 1 1. Einleitung und Problemstellung

Mehr

Übungen im Öffentlichen Recht II (Gruppen D F und Q S) Fall 3 Prof. A. Griffel - Übungen im Öffentlichen Recht II - Herbstsemester 2012 Folie 1

Übungen im Öffentlichen Recht II (Gruppen D F und Q S) Fall 3 Prof. A. Griffel - Übungen im Öffentlichen Recht II - Herbstsemester 2012 Folie 1 Übungen im Öffentlichen Recht II (Gruppen D F und Q S) Fall 3 Prof. A. Griffel - Übungen im Öffentlichen Recht II - Herbstsemester 2012 Folie 1 I. Anfechtbarkeit des Entscheids des Rektors auf kantonaler

Mehr

Übungen Öffentliches Recht II

Übungen Öffentliches Recht II Gruppen K-M und W-Z Prof. Dr. Felix Uhlmann Lehrstuhl für Staats- und Verwaltungsrecht sowie Rechtsetzungslehre Universität Zürich Prof. Dr. Felix Uhlmann 1 Anfechtbarkeit des Entscheides des Gr. Rates

Mehr

B e s c h l u s s. Der Antrag der belangten Behörde auf Aufwandersatz wird abgewiesen. B e g r ü n d u n g :

B e s c h l u s s. Der Antrag der belangten Behörde auf Aufwandersatz wird abgewiesen. B e g r ü n d u n g : Verwaltungsgerichtshof Zl. Ra 2015/08/0111 7 Der Verwaltungsgerichtshof hat durch den Vorsitzenden Senatspräsident Dr. Waldstätten und den Hofrat Dr. Strohmayer als Richter sowie die Hofrätin Dr. Julcher

Mehr

B e s c h l u s s. gefasst: Die Revision wird zurückgewiesen. Begründung:

B e s c h l u s s. gefasst: Die Revision wird zurückgewiesen. Begründung: Der hat durch den Vorsitzenden Senatspräsident Dr. Blaschek, die Hofräte Dr. Kleiser und Dr. Mayr, Hofrätin Mag. Hainz-Sator sowie Hofrat Dr. Pürgy als Richter, im Beisein der Schriftführerin Mag. Schweda,

Mehr

Geltendes Recht (BüG) Entwurf des Bundesrats vom

Geltendes Recht (BüG) Entwurf des Bundesrats vom Art. 15 Wohnsitzerfordernisse Art. 9 Formelle Voraussetzungen 1 Das Gesuch um Bewilligung kann nur der Ausländer stellen, der während insgesamt zwölf Jahren in der Schweiz gewohnt hat, wovon drei in den

Mehr

Vorrang und Einhaltung des Bundesrechts. Vorrang und Einhaltung des Bundesrechts Beispiele. Vorrang und Einhaltung des Bundesrechts Beispiel 4

Vorrang und Einhaltung des Bundesrechts. Vorrang und Einhaltung des Bundesrechts Beispiele. Vorrang und Einhaltung des Bundesrechts Beispiel 4 Juristische Fakultät / Allgemeines Staatsrecht I / HS202 / Prof. Dr. Markus Schefer 35 Art. 49 Abs. BV Bundesrecht geht entgegenstehendem kantonalem Recht vor. Juristische Fakultät / Allgemeines Staatsrecht

Mehr

Gestützt auf Art. 45 Abs. 1 und Art. 81 Abs. 1 der Kantonsverfassung 1)

Gestützt auf Art. 45 Abs. 1 und Art. 81 Abs. 1 der Kantonsverfassung 1) 80.50 Kantonale Verordnung über die Umweltverträglichkeitsprüfung (KVUVP) Vom 7. Juli 009 (Stand 8. Dezember 05) Gestützt auf Art. 45 Abs. und Art. 8 Abs. der Kantonsverfassung ) von der Regierung erlassen

Mehr

Allgemeines Verwaltungsrecht

Allgemeines Verwaltungsrecht Prof. Dr. Felix Uhlmann Lehrstuhl für Staats- und Verwaltungsrecht sowie Rechtsetzungslehre AVR 17 Universität Zürich Prof. Dr. Felix Uhlmann 1 Begriff und Arten der öffentlichen Sachen 33 Prof. Dr. Felix

Mehr

U r t e i l v o m 2 3. A u g u s t

U r t e i l v o m 2 3. A u g u s t B u n d e s v e r w a l t u n g s g e r i c h t T r i b u n a l a d m i n i s t r a t i f f é d é r a l T r i b u n a l e a m m i n i s t r a t i v o f e d e r a l e T r i b u n a l a d m i n i s t r a

Mehr

14 Anfechtungsklage Prüfungsschema

14 Anfechtungsklage Prüfungsschema Prüfungsschema A. Eröffnung des Verwaltungsrechtswegs 40 I 1 VwGO; öffentlich rechtliche Streitigkeit nicht verfassungsrechtlicher Art; keine besondere Rechtswegzuweisung B. Zulässigkeit I. Statthafte

Mehr

Schweizer Asylverfahren

Schweizer Asylverfahren Schweizer Asylverfahren I. Ordentliches Verfahren 1. Einreichung Asylgesuch an Empfangs- und Verfahrenszentrum (EVZ) Erster Aufenthalt erste Anhörung 2. Eröffnung Dublin-Verfahren Datenabgleich EURODAC

Mehr

Ausführungsbestimmungen des UVEK zur Verordnung über die Anforderungen an Schiffsmotoren auf schweizerischen Gewässern (AB-VASm)

Ausführungsbestimmungen des UVEK zur Verordnung über die Anforderungen an Schiffsmotoren auf schweizerischen Gewässern (AB-VASm) Eidgenössisches Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation UVEK Bundesamt für Verkehr BAV Abteilung Sicherheit 23.12.2016 Ausführungsbestimmungen des UVEK zur Verordnung über die Anforderungen

Mehr

Kanton St.Gallen Baudepartement PBG im Überblick; Unterschiede zum alten Recht

Kanton St.Gallen Baudepartement PBG im Überblick; Unterschiede zum alten Recht PBG im Überblick; Unterschiede zum alten Recht Natur- und Heimatschutz Inhalt 1. Allgemeine Bestimmungen 2. Baudenkmäler und archäologische Denkmäler 2.1 Zweistufige Unterschutzstellung 2.2 Unterschutzstellung

Mehr

Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich

Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 29. Januar 2014 KR-Nr. 340/2013 111. Anfrage (Ausstellung von Steuerausweisen und Sperrung von Steuerdaten) Die Kantonsräte Alex

Mehr