Interne Revision. Bericht gemäß 49 SGB II. Pressesprecher Horizontale Revision. Revision SGB II

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1 Revision SGB II Bericht gemäß 49 SGB II Pressesprecher Horizontale Revision

2 Inhaltsverzeichnis 1. Revisionsauftrag 1 2. Zusammenfassung 1 3. Revisionsergebnisse Systematische und aktive Presse- und Öffentlichkeitsarbeit Ordnungsgemäße Bewirtschaftung der Haushaltsmittel Sicherstellung einer sachgerechten Presse- und Öffentlichkeitsarbeit Zugesagte Maßnahmen der ge 7 Anlage Abkürzungsverzeichnis Pressesprecher Mai 2013

3 1. Revisionsauftrag Der Vorstand der BA hat in Abstimmung mit dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales die Interne Revision SGB II beauftragt, das Thema Pressesprecher zu prüfen. Durch die Revision sollte festgestellt werden, ob und in welcher Art und Weise in ge eine aktive und systematische Presse- und Öffentlichkeitsarbeit betrieben wird. Außerdem sollte geprüft werden, ob die für diese Aufgaben bereitgestellten Haushaltsmittel zweckentsprechend verwendet wurden. Hieraus ergaben sich folgende Zielfragen für die Revision: Wird in den ge eine systematische und aktive Presse- und Öffentlichkeitsarbeit betrieben? Werden die Haushaltsmittel für Presse- und Öffentlichkeitsarbeit in den ge ordnungsgemäß bewirtschaftet? Stellen die ge durch organisatorische Maßnahmen und konkrete Weisungen eine sachgerechte Presse- und Öffentlichkeitsarbeit sicher? Die Prüfung von IT-Kontrollen und datenschutzrechtliche Aspekte waren nicht Gegenstand der Revision. 2. Zusammenfassung Eine systematische und aktive Presse- und Öffentlichkeitsarbeit fand nur in einem Teil der geprüften ge statt. Die Haushaltsmittel für Presse- und Öffentlichkeitsarbeit wurden überwiegend ordnungsgemäß bewirtschaftet. Konzeptionelle Festlegungen zur Sicherstellung einer sachgerechten Pressearbeit waren nur vereinzelt vorhanden. Eine systematische Pressearbeit und aktive Öffentlichkeitsarbeit fand nur in den ge statt, in denen eine Pressesprecher/ein Pressesprecher angesetzt war (Ziffer 3.1). In 26 % der geprüften Fälle waren die Haushaltsmittel Presse- und Öffentlichkeitsarbeit nicht ordnungsgemäß bewirtschaftet worden (Ziffer 3.2). Eine Aufgabenbeschreibung zur Presse- und Öffentlichkeitsarbeit lag nur in einer ge vor. Ein Konzept zur Presse- und Öffentlichkeitsarbeit existierte in keiner ge. Schriftliche Regelungen zum Umgang mit Presseanfragen fehlten in allen ge. Fachaufsichtliche Aktivitäten zum Thema Presse- und Öffentlichkeitsarbeit fanden aufgrund der engen Anbindung an die Geschäftsführung nicht statt (Ziffer 3.3). Pressesprecher Mai

4 3. Revisionsergebnisse 3.1 Systematische und aktive Presse- und Öffentlichkeitsarbeit Eine systematische Pressearbeit und aktive Öffentlichkeitsarbeit fand nur in den ge statt, in denen eine Pressesprecher/ein Pressesprecher angesetzt war. Für die Presse- und Öffentlichkeitsarbeit in den ge gibt es keine verbindlichen Vorgaben. Als Prüfungsmaßstab für die Revision wurden deshalb die zwischen dem BMAS und der BA abgestimmten Inhalte der Dienstleistung Presse- und Öffentlichkeitsarbeit zugrunde gelegt. Diese ist eine von zahlreichen Dienstleistungen (Service Portfolio), die von den ge fakultativ bei der BA eingekauft werden können. Sollbeschreibung Ziel der Presse- und Öffentlichkeitsarbeit ist demnach die Information der Öffentlichkeit über die Rechte und Pflichten nach dem SGB II, die Dienste und Leistungen der ge sowie über die Situation auf dem Arbeitsmarkt. Zu den grundlegenden Aufgaben laut Service Portfolio zählen unter anderem: Beratung und Betreuung bei den Themen Umgang mit den Medien Krisenmanagement ( Krisen PR ) interne Kommunikation Beantwortung von Anfragen der Medienvertreter (z. B. Interviews) Vorbereitung und Betreuung von Ausstellungsbeteiligungen Erstellung und Pflege dienststellenspezifischer (Online-) Informationen Zusammenstellung eines lokalen Pressespiegels Darüber hinaus geht die Interne Revision davon aus, dass einer systematischen Pressearbeit eine Arbeitsplanung zugrunde liegen sollte. In 2 der 4 geprüften ge war eine Stelle für eine Pressesprecherin/einen Pressesprecher in der Tätigkeitsebene III (Fachexperte SGB II) eingerichtet worden. Davon nahm eine Pressesprecherin diese Tätigkeit als einzige Aufgabe wahr (Teilzeit 0,87). Dem anderen Pressesprecher waren weitere Aufgaben übertragen worden, so dass der Presse- und Öffentlichkeitsarbeit nach eigenen Angaben ca. ein Drittel seiner Arbeitszeit vorbehalten war. In einer ge war eine Stelle Sachbearbeiterin Presse- und Öffentlichkeitsarbeit in der Tätigkeitsebene IV eingerichtet worden. Die Rolle einer Pressesprecherin war für diese Mitarbeiterin nicht vorgesehen. Alle drei Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter waren direkt der Geschäftsführung unterstellt. In einer ge war keine Stelle für Presse- und Öffentlichkeitsarbeit eingerichtet worden. Hier nahm der Geschäftsführer diese Aufgaben persönlich wahr. Eine Jahresarbeitsplanung 2012 zur Presse- und Öffentlichkeitsarbeit war nur in einer der geprüften ge vorhanden. In dieser und einer weiteren ge waren zum Prüfungszeitpunkt Vorbereitungen für eine Arbeitsplanung 2013 getroffen worden. Die Fachbereiche waren in diese Planungen einbezogen worden. In den 2 ge ohne Pressesprecher/Pressesprecherin lagen keine formalen Arbeitsplanungen für 2012 oder 2013 vor. Feststellungen Organisation Arbeitsplanung Pressesprecher Mai

5 Die Pressesprecher und die Sachbearbeiterin Presse- und Öffentlichkeitsarbeit nahmen regelmäßig an Besprechungen der Geschäftsführung mit den Führungskräften teil. In einer ge wurde der Pressesprecher angabegemäß als zusätzlicher Empfänger aller wichtigen Mails der Geschäftsführung über wesentliche Vorgänge informiert. Bei Bedarf gingen alle für die Presse- und Öffentlichkeitsarbeit Verantwortlichen nach eigenen Angaben aktiv auf die zuständigen Stellen in den Häusern zu. Sie fühlten sich dadurch nach eigener Einschätzung über die wesentlichen Entwicklungen und Ereignisse in ihren ge ausreichend informiert. Beide Pressesprecher und die Sachbearbeiterin für Presse- und Öffentlichkeitsarbeit verfügten über umfassende Verteiler mit Kontaktadressen, die z. B. bei der Weitergabe von Pressemitteilungen und für Einladungen zu Pressekonferenzen genutzt wurden. In einer ge wurden die Pressemitteilungen zusätzlich auf der Homepage der ge eingestellt. In den 2 ge mit Pressesprecher/-in wurden die Kontakte zu den Medien aktiv genutzt, um Maßnahmen, Projekte und Zielgruppen der Öffentlichkeit zu präsentieren. Der Geschäftsführer, der für die Presse- und Öffentlichkeitsarbeit selbst zuständig war, suchte aus Kapazitätsgründen dazu bevorzugt die Kooperation mit seinen Trägern. Die ge mit der Sachbearbeiterin für Presse- und Öffentlichkeitsarbeit hatte sich bewusst gegen eine Vorstellung von Aktivitäten und Zielgruppen in den Medien entschieden, um mögliche Gegendarstellungen und Stigmatisierungen von Personen zu vermeiden. Die Information der Öffentlichkeit sollte hier über die Diskussion aller wesentlichen Themen in öffentlichen Sitzungen des Gemeinderates sichergestellt werden. Die entsprechenden Informations- oder Beschlussvorlagen waren zusätzlich auf der Homepage des kommunalen Trägers veröffentlicht worden. Anfragen der Medien wurden in allen ge als Sofortsache angesehen und möglichst schnell beantwortet. Die beiden ge mit Pressesprecher hatten ein -Postfach für Presseangelegenheiten eingerichtet. In allen ge waren - abhängig von den örtlichen Gegebenheiten - unterschiedliche Absprachen getroffen worden, um eine möglichst zeitnahe Reaktion auf Presseanfragen zu gewährleisten. In einer ge musste der Geschäftsführer entsprechend einer Festlegung in der Gründungsvereinbarung bei allen Presseanfragen mit den Trägern abstimmen, ob und in welcher Form eine Reaktion erfolgen sollte. Schriftliche Regelungen (wie z. B. im Sinne eines Krisenmanagements) waren in keiner ge getroffen worden. Nur eine der geprüften ge verfügte über einen umfangreichen Internetauftritt, der durch die Pressesprecherin betreut wurde. Zu einer weiteren ge waren allgemeine Informationen und Angaben zu Anschriften und Öffnungszeiten auf der Homepage des kommunalen Trägers veröffentlicht worden. Eine ge hatte für das Jahr 2013 die Einrichtung eines Internetauftritts vorgesehen, für den der Pressesprecher verantwortlich sein wird. Die Organisation und Betreuung von Ausstellungen wurde in allen ge als Aufgabe der Presse- und Öffentlichkeitsarbeit angesehen. So führte eine ge beispielsweise einen Aktionstag für Alleinerziehende durch. Eine andere ge war seit mehreren Jahren mit einem großen Stand auf einer überregional bedeutsamen Verbrauchermesse vertreten. Für die Organisation der Veranstaltungen und das Rahmenprogramm waren die beiden Pressesprecher bzw. die Sachbearbeiterin für Presse- und Öffentlichkeitsarbeit verantwortlich. Zur Information der Geschäftsführung und der Führungskräfte bzw. aller Beschäftigten werteten in den 3 ge mit Pressesprechern bzw. der Sachbearbeiterin für die Presse- und Öffentlichkeitsarbeit diese regionale und überregiona- Information über wesentliche Entwicklungen Presse- und Öffentlichkeitsarbeit Interne Aktivitäten Pressesprecher Mai

6 le Zeitungen aus und erstellten einen Pressespiegel. Dieser wurde den Führungskräften zugeschickt (1 ge) bzw. in der ge-ablage allen Beschäftigten zur Verfügung gestellt (2 ge). In 2 ge wurde vom Bereich Presse- und Öffentlichkeitsarbeit eine Mitarbeiterzeitung erstellt, die monatlich bzw. 2 bis 3-mal jährlich erschien. Eine systematische Pressearbeit und eine aktive Information der Öffentlichkeit können sich auf das Image der ge positiv auswirken. Ohne den Ansatz einer Pressesprecherin/eines Pressesprechers ist dies aus Sicht der Internen Revision nur schwer realisierbar. Die ge sollten auf eine Diskussion in der Trägerversammlung hinwirken, ob eine systematische und aktive Presse- und Öffentlichkeitsarbeit durch die Beauftragung einer Mitarbeiterin/eines Mitarbeiters sichergestellt werden kann. Bewertung Empfehlung an die ge 3.2 Ordnungsgemäße Bewirtschaftung der Haushaltsmittel In 26 % der geprüften Fälle waren die Haushaltsmittel Presse- und Öffentlichkeitsarbeit nicht ordnungsgemäß bewirtschaftet worden. Ab dem wurde auch für den Bereich Grundsicherung ein einheitliches Ressourcenplanungssystem (ERP) verbindlich eingeführt. Das Regelwerk für die Zuordnung aller Einnahmen und Ausgaben zu den Kontierungselementen des ERP-Systems ist das Kontierungshandbuch. Es enthält detaillierte Angaben zu den einzelnen Finanzpositionen. Unter anderem wird in den Buchungshinweisen festgelegt, für welche Verwendungszwecke die Mittel der jeweiligen Finanzposition bestimmt sind. Geprüft wurden in den ge bis zu 30 Buchungen im Prüfzeitraum unter der Finanzposition (Grundsicherung - Öffentlichkeitsarbeit). Prüfkriterien waren die inhaltliche Nachvollziehbarkeit der Zahlung anhand zahlungsbegründender Unterlagen, die rechnerische und sachliche Richtigkeit und deren Bescheinigung sowie die Übereinstimmung des Verwendungszwecks mit den Buchungshinweisen zur einschlägigen Finanzposition. Insgesamt wurden 70 Buchungen geprüft. In 52 der 70 geprüften Fälle (74 %) wurden die Haushaltsmittel aus der Finanzposition Grundsicherung Öffentlichkeitsarbeit ordnungsgemäß eingesetzt. Mit einer Ausnahme waren die zahlungsbegründenden Unterlagen vollständig und nachvollziehbar. In diesem einen Fall hatte eine ge anteilige Kosten aufgrund eines Vermerks der Agentur für Arbeit angewiesen, ohne dass eine konkrete Rechnung vorgelegen hatte. Die Prüfung der sachlichen und rechnerischen Richtigkeit war in allen Fällen dokumentiert worden. In einem Fall war ein Teilrechnungsbetrag geringfügig falsch ermittelt und überwiesen worden. Ansonsten waren die Überweisungsbeträge in allen geprüften Fällen korrekt. Sollbeschreibung Prüfumfang Feststellungen Die Mittelverwendung entsprach in 16 Fällen (23 %) nicht der Zweckbestimmung der betreffenden Finanzposition. In 7 Fällen waren Kosten für die Beschaffung von Broschüren der BA ( Beruf aktuell und verschiedene Ausgaben der Reihe durchstarten ) abgerechnet worden. Diese wären unter der Finanzposition (Grundsicherung Veröffentlichungen und Dokumentationen) zu buchen gewesen. Insgesamt 6-mal hatten die ge Kosten für die Bewirtung bei Veranstaltungen (Unternehmer-Mittagspause, Pressegespräch, Netzwerktreffen) abgerechnet. Hier wäre die Finanzposition (Grund- Pressesprecher Mai

7 sicherung Außergewöhnlicher Aufwand aus dienstlicher Veranlassung in besonderen Fällen ) korrekt gewesen. In 2 weiteren Fällen waren Kosten für Beschilderungen abgerechnet worden, für welche die Finanzposition (Grundsicherung Bewirtschaftung Unterhalt Bauten ) zutreffend gewesen wäre. In einem Fall waren die Kosten für die Ausschreibung einer Dienstleistung aus der Finanzposition Presse- und Öffentlichkeitsarbeit, anstatt aus der korrekten Finanzposition (Grundsicherung Bewirtschaftung der Grundstücke, Gebäude und Räume ) gezahlt worden. Eine regelmäßige und dokumentierte Fachaufsicht für die Ausgaben zur Presse- und Öffentlichkeitsarbeit fand in keiner der geprüften ge statt. In 2 ge wurden zu den Verwaltungsausgaben insgesamt ERP-Auswertungen generiert und auf Auffälligkeiten hin geprüft. Im Kontierungshandbuch waren in den Buchungshinweisen zur Finanzposition die Übernahme von Kosten für Bewirtung und von berufskundlichen Broschüren ausgeschlossen worden. Bereits durch die Beachtung dieser Hinweise wären 13 der insgesamt 16 fehlerhaften Finanzpositions-Zuordnungen vermeidbar gewesen. Die ge sollten den ERP-Prüfkatalog zur Durchführung der Fachaufsicht im Bereich der Mittelbewirtschaftung verwenden und dabei risikoorientiert auch die Ausgaben für Presse- und Öffentlichkeitsarbeit einbeziehen. Fachaufsicht Bewertung Empfehlung an die ge 3.3 Sicherstellung einer sachgerechten Presse- und Öffentlichkeitsarbeit Eine Aufgabenbeschreibung zur Presse- und Öffentlichkeitsarbeit lag nur in einer ge vor. Ein Konzept zur Presse- und Öffentlichkeitsarbeit existierte in keiner ge. Schriftliche Regelungen zum Umgang mit Presseanfragen fehlten in allen ge. Fachaufsichtliche Aktivitäten zum Thema Presse- und Öffentlichkeitsarbeit fanden aufgrund der engen Anbindung an die Geschäftsführung nicht statt. Organisatorische Sicherungsmaßnahmen sind ein wesentlicher Bestandteil eines Internen Kontrollsystems. Fehler können vermieden werden, wenn organisatorische Sicherungsmaßnahmen getroffen sind und praktiziert werden. Diese stellen Regelungen dar, die bereits im Vorfeld nicht rechtmäßiges oder unwirtschaftliches Handeln verhindern sollen. Sie umfassen u. a. folgende Aspekte: Sollbeschreibung Prozesse, Schnittstellen und Zuständigkeiten festlegen, Kompetenzen zuweisen und dokumentieren. Feststellungen Die Träger hatten sich bei der Frage, ob eine Stelle Pressesprecherin/Pressesprecher eingerichtet werden sollte, unterschiedlich positioniert. In den 2 ge, die über eine Stelle Pressesprecherin/Pressesprecher verfügten, war den Trägerversammlungen ein Organigramm vorgelegt worden, in dem diese Stellen ausgewiesen waren. Durch die Genehmigung des Organigramms insgesamt wurde auch die Stelle Pressesprecherin/Pressesprecher akzeptiert. In einer ge konnte sich die Trägerversammlung nicht zur Einrich- Trägerversammlung Pressesprecher Mai

8 tung einer Pressesprecherin/eines Pressesprechers entschließen. In einer weiteren ge wurde die Zuständigkeit für die Öffentlichkeitsarbeit in der Vereinbarung zur Bildung der ge geregelt. Demnach lag die Zuständigkeit - soweit Inhalte des operativen Geschäfts betroffen waren - beim Geschäftsführer. Dieser hatte die Inhalte mit den Trägern abzustimmen. Themen, die Trägerinteressen berührten, blieben Gegenstand der jeweils autonomen Öffentlichkeitsarbeit der Träger. In dieser ge wurde deshalb eine Sachbearbeiterin Presse- und Öffentlichkeitsarbeit eingesetzt. Zwei der mit der Presse- und Öffentlichkeitsarbeit beauftragten Mitarbeiterinnen hatten vor dieser Tätigkeit bereits Berufserfahrung in diesem Aufgabengebiet gesammelt (als ausgebildete Stadtplanerin mit Aufgaben in der Presseund Öffentlichkeitsarbeit bzw. durch den Besuch einer Journalistenschule und der Beschäftigung im Dezernat Presse- und Öffentlichkeitsarbeit einer Kommune). Eine Pressesprecherin war vor dieser Tätigkeit auch mehrere Jahre im operativen Bereich der ge tätig gewesen. Für einen Pressesprecher, der vorher im Bereich Controlling beschäftigt war, hatte die ge einen Einarbeitungsplan erstellt. Die Einweisung war durch seine Vorgängerin und jetzige Vertreterin erfolgt. Der Geschäftsführer, der die Presse- und Öffentlichkeitsarbeit für sein Haus selbst wahrnahm, hatte Seminare der Führungsakademie der BA besucht, um sich für diese Aufgabe zu qualifizieren. Auch die 3 Mitarbeiter/ -innen für Presse- und Öffentlichkeitsarbeit hatten an einschlägigen Fortbildungsveranstaltungen teilgenommen oder eine Teilnahme geplant. Eine eigene Aufgabenbeschreibung für die Tätigkeit im Bereich Presse- und Öffentlichkeitsarbeit hatte nur die ge erstellt, welche diese Aufgabe aufgrund der Festlegungen in der Vereinbarung zur Bildung der ge einer Sachbearbeiterin übertragen hatte. Mangels eines entsprechenden Tätigkeits- und Kompetenzprofils (TuK) für den Bereich SGB II hatten sich die ge mit eigenen Pressesprechern am TuK Pressesprecher/in in der Agentur für Arbeit orientiert. Ein Konzept für Presse- und Öffentlichkeitsarbeit war in keiner der geprüften ge vorhanden. Ein Konzept für die interne Kommunikation hatte nur eine ge erstellt. Neben Festlegungen der Besprechungsformate enthielt diese Weisung auch Aussagen zur Zielsetzung, zu den Grundsätzen und zu den Formen der Kommunikation. Die Rolle des Pressesprechers war in dem Konzept nicht berücksichtigt worden. In keiner ge war schriftlich geregelt, dass Auskünfte an Zeitungen, Zeitschriften, Presseagenturen, Rundfunk und Fernsehen ausschließlich durch die Geschäftsführung oder durch die mit der Presse- und Öffentlichkeitsarbeit Beauftragten erteilt werden sollen. Qualifizierung In einer anderen ge, in der es keine Festlegungen der Träger gegeben hatte, stimmte sich die Pressesprecherin nach ihren Angaben mit ihren Pendants bei der Agentur und/oder der Kommune ab. Bei entsprechen- Aufgabenbeschreibung Schnittstellen Die Absprachen, welche die ge mit ihren Trägern zum Thema Presse- und Öffentlichkeitsarbeit getroffen hatten, waren sehr unterschiedlich: In einer ge war der Geschäftsführer durch die Gründungsvereinbarung der ge verpflichtet, bei allen Presseanfragen die Vorgehensweise mit den Trägern abzustimmen. Die Trägerversammlung einer anderen ge hatte festgelegt, dass eine Abstimmung mit der Agentur und/oder der Kommune erfolgen soll, wenn es sich um relevante - auch die Träger betreffende - Angelegenheiten handelt. Pressesprecher Mai

9 der Brisanz erfolge die Abstimmung zwischen dem Geschäftsführer und dem Vorsitzenden der Geschäftsführung der Agentur für Arbeit und/oder dem Oberbürgermeister. In einer weiteren ge gab es ebenfalls keine Absprache zwischen den Trägern. Die ge war angabegemäß bemüht, eine klare Abgrenzung zu Agentur- und kommunalen Themen einzuhalten und sich auf gespezifische Themen zu konzentrieren. Abstimmungen seien nur zwischen der ge und der Agentur erfolgt. In den ge mit Pressesprechern bzw. einer Mitarbeiterin für Presse- und Öffentlichkeitsarbeit waren diese der Geschäftsführung direkt unterstellt. Sämtliche Aktivitäten wurden nach Angaben der Befragten der jeweiligen Geschäftsführung zur Genehmigung vorgelegt oder abgestimmt. Aufgrund der dadurch hohen Transparenz wurden weitere fachaufsichtliche Maßnahmen nicht durchgeführt. Ohne ein Konzept einschließlich Aufgabenbeschreibung für die Presse- und Öffentlichkeitsarbeit fehlten den damit beauftragten Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern Leitlinien für die organisatorische und inhaltliche Ausgestaltung ihrer Arbeit. Als Orientierung für die Stelleninhaber/-innen und zur Schaffung von Transparenz über deren Aufgaben sollten die ge ein Konzept einschließlich Aufgabenbeschreibung für die Presse- und Öffentlichkeitsarbeit erstellen. Fachaufsicht Bewertung Empfehlungen an die ge Die ge sollten schriftliche Regelungen treffen (z. B. als Teilaussage in einem internen Kommunikationskonzept), wie sich Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bei Presseanfragen zu verhalten haben. Die Zentrale der BA beabsichtigt, bei der Überarbeitung des Dienstpostenportfolios für die ge unter anderem eine Empfehlung für den Ansatz eines Pressesprechers/einer Pressesprecherin in (sehr) großen ge auszusprechen. Auf eine dahingehende Empfehlung an die Zentrale wird deshalb an dieser Stelle verzichtet. 3.4 Zugesagte Maßnahmen der ge Auf der Grundlage der Empfehlungen der Internen Revision haben geprüfte ge zugesagt, dass die Ausgaben für Presse- und Öffentlichkeitsarbeit in das Interne Kontrollsystem aufgenommen werden, die Zahlungsvorgänge der relevanten Finanzpositionen in allen Fällen durch die Leiterin des Bereichs Finanzcontrolling geprüft werden und die Ausgabegenehmigung in jedem Einzelfall im Vorfeld durch den Beauftragten für den Haushalt bzw. dessen Vertreter erfolgt. Die beabsichtigten Maßnahmen sind aus Sicht der Internen Revision geeignet, den festgestellten Mängeln zu begegnen und zur Verbesserung der Qualität beizutragen. Die Interne Revision wird die Umsetzung der zugesagten Maßnahmen in den ge nachhalten. Pressesprecher Mai

10 Über diese verbindlich vereinbarten Maßnahmen hinaus beabsichtigen geprüfte ge festzulegen, dass sämtliche Zahlungsvorgänge zur Finanzposition (Grundsicherung -Öffentlichkeitsarbeit) durch den Pressesprecher sachlich und rechnerisch zu prüfen sind, eine Aufgabenbeschreibung für den Pressesprecher in Anlehnung an das TuK Pressesprecher in der Agentur für Arbeit und die Aufgabenbeschreibung im Serviceportfolio der BA zu erstellen und in ein noch zu erstellendes Konzept für den Bereich Presse und Marketing einzubinden, das Kommunikationskonzept der ge um die Rolle des Pressesprechers und dessen Einbindung in den internen Informationslauf zu erweitern und die Empfehlung zur Erstellung von Handlungsleitfäden zur externen Kommunikation für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aufzugreifen. Diese Prüfung wurde in Übereinstimmung mit den Internationalen Standards für die berufliche Praxis der Internen Revision durchgeführt. Pressesprecher Mai

11 Anlage Abkürzungsverzeichnis AA ERP ge HEGA RD SGB II TuK Agentur für Arbeit Einheitliches Ressourcen- und Planungssystem gemeinsame Einrichtung Handlungsempfehlung/Geschäftsanweisung Regionaldirektion Sozialgesetzbuch - Zweites Buch - Grundsicherung für Arbeitsuchende Tätigkeits- und Kompetenzprofil der Bundesagentur für Arbeit Pressesprecher Mai

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