Interne Revision. Bericht gemäß 49 SGB II. Führungsberatung. Horizontale Revision. Revision SGB II

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1 Revision SGB II Bericht gemäß 49 SGB II Führungsberatung Horizontale Revision

2 Inhaltsverzeichnis 1. Revisionsauftrag Zusammenfassung Revisionsergebnisse Stellenverteilung und Organisationsform Einschätzungen zu qualitativen Auswirkungen Umsetzung der Aufgaben entsprechend dem Fachkonzept Aufgabenwahrnehmung bei der Einführung der HEGA 06/2013, lfd. Nr. 09, Interne Kontrollsysteme SGB II Fachaufsicht... 8 Anlage Abkürzungsverzeichnis Führungsberatung März 2015

3 1. Revisionsauftrag Der Vorstand der BA hat in Abstimmung mit dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales die Interne Revision SGB II beauftragt, das Thema Führungsberatung zu prüfen. Für die Revision ergaben sich folgende Zielfragen: Ist die Stellenverteilung für Führungsberaterinnen und -berater sowie die Entscheidung für die gewählte Organisationsvariante der Führungsberatung durch die RD anhand nachvollziehbarer Kriterien erfolgt und dokumentiert? Welche qualitativen Auswirkungen hat die Umsetzung des Fachkonzepts einschließlich der gewählten Organisationsvariante aus Sicht des Vorsitzenden der Geschäftsführung der AA, der Führungsberatung und der Leitung Führungsberatung bei Stützpunktorganisation? Werden die Aufgaben der Führungsberatung entsprechend dem Fachkonzept vom umgesetzt? Nehmen die Führungsberaterinnen und -berater - beispielhaft geprüft anhand der HEGA 06/2013, lfd. Nr. 09, Interne Kontrollsysteme SGB II - die im Fachkonzept vom beschriebenen Aufgaben bei der Umsetzung von Weisungen sowie hinsichtlich der Verbesserung interner Kontrollsysteme in den ge wahr? Wird die Aufgabenerledigung der Führungsberatung durch ein angemessenes fachaufsichtliches Handeln begleitet und nachgehalten? Die Beurteilung von IT-Kontrollen und datenschutzrechtlicher Aspekte war nicht Gegenstand der Revision. 2. Zusammenfassung 1 Mit der Unterstützung der Führungsberatung bei der Wahrnehmung ihrer Trägerverantwortung waren 5 von 6 befragten Vorsitzenden der Geschäftsführung der AA sehr zufrieden. Aus Sicht der Internen Revision wäre der Mehrwert der Führungsberatung noch höher, wenn diese systematischer zur Unterstützung der ge bei der Umsetzung von Weisungen tätig wäre. Die im Fachkonzept vorgesehene obligatorische Mitgliedschaft der Leitungen Führungsberatung in den Trägerversammlungen sollte von der Zentrale überdacht werden. Die Stellenverteilung für die Führungsberaterinnen und -berater und die Entscheidung über die Organisationsform erfolgten anhand nachvollziehbarer Kriterien. In jeder AA stehen den Vorsitzenden der Geschäftsführung weiterhin Ansprechpartnerinnen/Ansprechpartner zur Verfügung (Ziffer 3.1). Mit der Unterstützung der Führungsberatung bei der Wahrnehmung ihrer Trägerverantwortung waren 5 von 6 befragten Vorsitzenden der Geschäftsführung der AA sehr zufrieden. Eine Vorsitzende/ein Vorsitzender der Geschäftsführung einer AA wünschte sich eine aktivere Handlungsrolle der Führungsberatung. Alle befragten Vorsitzenden der 1 = hohes Risiko; = mittleres Risiko; = niedriges Risiko Führungsberatung März

4 Geschäftsführung der AA sowie die Führungsberaterinnen und -berater bestätigten die Zweckmäßigkeit der jeweils gewählten Organisationsform (Ziffer 3.2). Das von den Führungsberaterinnen und Führungsberatern sowie den Leitungen Führungsberatung geäußerte Aufgabenverständnis umfasste die im Fachkonzept genannten vielfältigen Aufgaben aus verschiedenen Themenfeldern. Die im Fachkonzept vorgesehene obligatorische Mitgliedschaft der Leiterinnen und Leiter Führungsberatung in den Trägerversammlungen sollte überdacht werden (Ziffer 3.3). Die Aktivitäten der Führungsberaterinnen und Führungsberater bei der Umsetzung der HEGA 06/2013, lfd. Nr. 09, Interne Kontrollsysteme SGB II waren nicht systematisch und nicht ausreichend. Wenn die Führungsberatung bei der Umsetzung von Weisungen nicht systematisch unterstützt, besteht das Risiko, dass die Vorsitzenden der Geschäftsführung der AA ihrer unmittelbaren Trägerverantwortung nicht vollumfänglich nachkommen können (Ziffer 3.4). Die geschilderte Fachaufsicht ist aus Sicht der Internen Revision geeignet, die Qualität der erbrachten Arbeitsergebnisse zu beurteilen (Ziffer 3.5). 3. Revisionsergebnisse 3.1 Stellenverteilung und Organisationsform Die Stellenverteilung für die Führungsberaterinnen und -berater und die Entscheidung über die Organisationsform erfolgten anhand nachvollziehbarer Kriterien. In jeder AA stehen den Vorsitzenden der Geschäftsführung weiterhin Ansprechpartnerinnen/Ansprechpartner zur Verfügung. Nach dem Fachkonzept Führungsberatung und Controlling SGB II in den Agenturen für Arbeit erhalten die RD für ihren Bezirk eine nach einheitlichen Kriterien bestimmte Gesamtzahl von Stellen für Führungsberatung und Controlling SGB II. Sie entscheiden in eigener Zuständigkeit über die Aufteilung der ihnen zur Verfügung stehenden Stellen auf die beiden Aufgabengebiete Führungsberatung und Controlling SGB II und deren regionale Verteilung unter Berücksichtigung wirtschaftlicher Kriterien. Darüber hinaus wird den RD mit dem Fachkonzept die Möglichkeit für unterschiedliche Organisationsvarianten für die lokale Ausgestaltung der Führungsberatung eröffnet. Neben der Möglichkeit die Organisation der Führungsberatung dezentral zu organisieren wird empfohlen, in Ballungsräumen mit hoher Dienststellendichte und/oder vorwiegend mittleren bis großen ge, Stützpunkte für Führungsberatung einzurichten. In allen 4 geprüften RD erfolgte die Stellenverteilung für Führungsberaterinnen und -berater anhand nachvollziehbarer objektiver Kriterien: Alle RD berücksichtigten die Anzahl der AA und der ge bei ihren Festlegungen. Dies entsprach zwei Kriterien, welche die Zentrale der BA bei der Verteilung der Stellen auf die RD zugrunde gelegt hatte. Darüber hinaus wurden bei einer RD die Anzahl der erwerbsfähigen Leistungsberechtigten und der besondere Fokus der Öffentlichkeit bzw. der Politik auf einen Teil des RD-Bezirkes als weitere Kriterien berücksichtigt. Die konkrete Verteilung der Beschäftigungsmöglichkeiten wurde in allen geprüften RD dokumentiert. Sollbeschreibung Feststellungen Stellenverteilung Führungsberatung März

5 In den 4 geprüften RD reduzierte sich mit dem Fachkonzept die Gesamtzahl der zur Verfügung gestellten Stellen aus dem gemeinsamen Stellenpool für die Führungsberatung 2 und die Controllerinnen und Controllern SGB II insgesamt um 9,5 Stellen. Der Rückgang bei der Führungsberatung betrug nach der Stellenverteilung durch die RD 16 Stellen, bei den Controllerinnen und Controllern SGB II erhöhte sich die Anzahl der Stellen um 6,5. Bei 2 geprüften RD war eine deutliche Veränderung des Verhältnisses der Stellen für Plankräfte zwischen der Führungsberatung und dem Controlling SGB II zu Lasten des Bereiches Führungsberatung erkennbar: Stellenverhältnis nach Fachkonzept in 2 RD deutlich in Richtung Controlling SGB II verschoben RD Stellenverhältnis Führungsberatung/Controlling SGB II vor Einführung Fachkonzept Stellenverhältnis Führungsberatung/Controlling SGB II nach Einführung Fachkonzept Tabelle 1 1 3,5 : 1 1,5 : 1 2 2,5 : 1 2,4 : 1 3 2,6 : 1 1,2 : 1 4 2,5 : 1 2,5 : 1 Aus den vorgelegten Unterlagen der RD 1 ging hervor, dass sie aus geschäftspolitischen Gründen die Notwendigkeit sah, das Controlling SGB II quantitativ und qualitativ auszuweiten bzw. ein ausgewogenes Verhältnis zwischen Führungsberatung und Controlling SGB II herzustellen. Die RD 3 benannte als Vorteile des veränderten Stellenverhältnisses zwischen der Führungsberatung und Controlling SGB II unter anderem die individuellere Erstellung von Controllingberichten, Vorbereitung des Planungsprozesses, Vorbereitung, Abstimmung und Mitwirkung an den Zielnachhaltedialogen sowie eine verbesserte Beratung der Geschäftsführung. 2 der 4 geprüften RD entschieden, in ihrem Bezirk Stützpunkte Führungsberatung einzurichten. Bei einer der beiden RD erfolgte dies in konsequenter Anwendung des Fachkonzepts, da der im Bezirk dominierende Ballungsraum dort explizit als Beispiel genannt wurde, in dem möglichst Stützpunkte gebildet werden sollten. Die andere RD orientierte sich an der bestehenden Struktur der Internen Services und stellte einen Organisationsvorschlag (Bildung von 3 Stützpunkten und Beibehaltung der bisherigen Struktur bei 3 AA) den VG der AA zur Diskussion. Im Ergebnis des Diskussionsprozesses wurden in diesem RD-Bezirk 3 Stützpunkte gebildet und in 5 AA die bisherige Struktur beibehalten. Für eine der 2 RD ohne Stützpunktbildung kam nach Angabe der RD die Bildung von Stützpunkten und somit einer zusätzlichen Führungsebene aufgrund der vorhandenen Strukturen mit überwiegend kleinen und mittelgroßen ge nicht in Betracht. Aus Sicht der anderen RD ohne Stützpunktbildung war Organisationsform 2 Einschließlich Stellen für die Leiterinnen und Leiter Führungsberatung Führungsberatung März

6 unter Berücksichtigung der unterschiedlichen Aufgabenstellungen und der organisatorischen Anbindung eine klare Ansprechpartnerregelung und eine ausreichende Präsenz vor Ort für eine enge Zusammenarbeit notwendig. Die RD entschied sich daher gegen eine Stützpunktorganisation und für die direkte Zuordnung der Führungsberatung als Stabsstelle der VG der AA. Die gebildeten Stützpunkte umfassten 2 bis 4 AA bzw. 4 bis 9 ge. Die Führungsberaterinnen und -berater hatten weiterhin ihren Sitz vor Ort in den AA und nicht zentral am Ort des Stützpunkts. In jeder AA standen den VG damit weiterhin Führungsberaterinnen und berater zur Verfügung. Alle befragten VG der AA bestätigten, dass die Stellenverteilung für die Führungsberatung angemessen sei. Ein Leiter Führungsberatung und eine Führungsberaterin/ein Führungsberater eines Stützpunktes gaben an, dass die Personalausstattung nicht auskömmlich sei. Dem Leiter Führungsberatung waren angabegemäß zusätzliche Aufgaben übertragen worden, die nicht im Fachkonzept vorgesehen sind. Die Führungsberaterin/der Führungsberater äußerte, dass sie/er aufgrund der mit der Umsetzung des Fachkonzeptes verbundenen Reduzierung des Stellenansatzes der aktuellen Situation nicht gerecht werden könne. Die Stellenverteilung für die Führungsberaterinnen und -berater und die Entscheidung über die Organisationsform erfolgten anhand nachvollziehbarer Kriterien. In jeder AA stehen den VG weiterhin Ansprechpartnerinnen/Ansprechpartner zur Verfügung. Bewertung 3.2 Einschätzungen zu qualitativen Auswirkungen Mit der Unterstützung der Führungsberatung bei der Wahrnehmung ihrer Trägerverantwortung waren 5 von 6 befragten Vorsitzenden der Geschäftsführung der AA sehr zufrieden. Eine Vorsitzende/ein Vorsitzender der Geschäftsführung einer AA wünschte sich eine aktivere Handlungsrolle der Führungsberatung. Alle befragten Vorsitzenden der Geschäftsführung der AA und die Führungsberaterinnen und berater bestätigten die Zweckmäßigkeit der jeweils gewählten Organisationsform. Die VG der AA, die Leitung Führungsberatung und die Führungsberaterinnen und Führungsberater wurden gebeten, die qualitativen Auswirkungen der Umsetzung des Fachkonzepts Führungsberatung und Controlling SGB II einschließlich der gewählten Organisationsvariante zu beurteilen. Mit der Unterstützung der Führungsberatung bei der Wahrnehmung ihrer Trägerverantwortung waren 5 von 6 befragten VG der AA sehr zufrieden. Eine/ein VG einer AA war mit der Unterstützung zufrieden, sie/er wünschte sich eine aktivere Handlungsrolle der Führungsberatung. Hierbei handelte es sich um die AA, in der eine Führungsberaterin/ein Führungsberater äußerte, dass sie/er aufgrund der mit der Umsetzung des Fachkonzeptes verbundenen Reduzierung des Stellenansatzes der aktuellen Situation nicht gerecht werden könne (siehe Ziffer 3.1). Alle befragten VG der AA sowie die Führungsberaterinnen und berater bestätigten die Zweckmäßigkeit der jeweils gewählten Organisationsform. Die befragten VG der 4 AA in denen die Aufgaben der Führungsberatung in Stützpunkten organisiert waren, bestätigten, dass die Entscheidung für die Stützpunktorganisation dazu beigetragen habe, die Aufgaben der Führungsbera- Befragungsergebnisse Führungsberatung März

7 tung wirksam, dienstleistungs- und kundenorientiert zu erbringen. Die befragten VG der AA mit Stützpunktorganisation, die Leiterinnen und Leiter Führungsberatung sowie die Führungsberaterinnen und Führungsberater bestätigten, dass die Führungsberatung in Stützpunktorganisation eine aktive Ausübung der Tätigkeit Führungsberatung ermögliche. 3.3 Umsetzung der Aufgaben entsprechend dem Fachkonzept Das von den Führungsberaterinnen und Führungsberatern sowie den Leitungen Führungsberatung geäußerte Aufgabenverständnis umfasste die im Fachkonzept genannten vielfältigen Aufgaben aus verschiedenen Themenfeldern. Die im Fachkonzept vorgesehene obligatorische Mitgliedschaft der Leiterinnen und Leiter Führungsberatung in den Trägerversammlungen sollte überdacht werden. Die Kernaufgaben der Führungsberatung SGB II leiten sich aus den fachlichen Anforderungen zur Wahrnehmung der Trägerverantwortung gemäß 44b Abs. 3 SGB II ab und umfassen folgende Themenfelder: Trägerversammlung Planung der geschäftspolitischen Ziele Zielnachhaltung Unmittelbare Trägerverantwortung Weitere im Fachkonzept Führungsberatung und Controlling SGB II in den Agenturen für Arbeit aufgeführte fachbezogene Aufgaben Zusätzlich zu den Aufgaben der Führungsberatung obliegen den Leiterinnen und Leitern Führungsberatung in den Stützpunkten unter anderem folgende besondere Aufgaben: Einführung moderner Führungssysteme in den ge sowie Beratung und Unterstützung bei der Implementierung und Anwendung Befähigung der ge bei der Implementierung von Prozessen zur Selbststeuerung und Qualitätsverbesserung sowie bei der Verknüpfung von geschäftspolitischen Aktivitäten mit dem Arbeitsmarkt (Führung in Kontexten) und der Anwendung eines Risikomanagements Im Themenfeld Beteiligungsmanagement ist zudem eine obligatorische Mitgliedschaft der Leiterinnen und Leiter Führungsberatung in den Trägerversammlungen der ge im Stützpunkt vorgesehen. Sollbeschreibung Durch die modifizierten Aufgabenbeschreibungen für die Führungsberatung und das Controlling SGB II werden Rollen und Aufgaben klar voneinander abgegrenzt. Unter Berücksichtigung der unterschiedlichen Aufgabenstellungen und organisatorischen Anbindung ist eine enge Zusammenarbeit sicherzustellen. Alle Führungsberaterinnen und -berater bestätigten, dass sie in allen im Fachkonzept beschriebenen Themenfeldern tätig werden. Beispielhafte Nachweise über die durchgeführten Aufgaben aus allen im Fachkonzept beschriebenen Themenfeldern wurden von der Internen Revision eingesehen. Nicht alle im Fachkonzept aufgeführten zusätzlichen Aufgaben der Leiterinnen und Leiter Führungsberatung fielen ständig an. Die Leitungen Führungsberatung gaben an, diese bei Bedarf wahrzunehmen. Feststellungen Führungsberatung Leitung Führungsberatung Führungsberatung März

8 Die im Fachkonzept vorgesehene Mitgliedschaft der Leitungen Führungsberatung in den Trägerversammlungen der ge war nicht vollumfänglich realisiert: Die Leitungen Führungsberatung waren angabegemäß in 2 von 11 Trägerversammlungen als direktes Mitglied, in 4 Trägerversammlungen als Abwesenheitsvertreterin/Abwesenheitsvertreter und in 5 Fällen nicht als Vertreterin/Vertreter für die AA benannt worden. In diesen 5 Trägerversammlungen sei keine Mitgliedschaft erfolgt, weil die Entsendung von 2 statt 3 Mitgliedern je Träger vereinbart worden war, sich die kommunalen Partner gegen ein stimmberechtigtes Mitglied aus einem anderen AA-Bezirk ausgesprochen hatten oder die Abwesenheitsvertreterin/der Abwesenheitsvertreter der Geschäftsführerin/des Geschäftsführers operativ als Mitglied benannt worden war. Regelungen bzw. Schnittstellenpapiere zur Abgrenzung der Aufgabenwahrnehmung mit dem Controlling SGB II gab es nach Angabe der befragten Leitungen Führungsberatung bzw. Führungsberatungen in allen 6 AA. Zur Unterstützung der Abgrenzung zu den Aufgaben des Controllings SGB II wurden in einem Stützpunkt Führungsberatung aussagegemäß regelmäßig Workshops mit dem Controlling SGB II durchgeführt. Alle befragten Führungsberaterinnen und -berater bestätigten in den Interviews, dass es bei der täglichen Arbeit keine Überschneidungen mit den Aufgaben des Bereiches Controlling SGB II gebe. Die inhaltliche Abstimmung vor Ort sei in 5 der 6 AA durch die räumliche Nähe der Bereiche Führungsberatung und Controlling SGB II innerhalb der AA gewährleistet. Alle befragten Führungsberaterinnen und Führungsberater gaben an, dass sie für ihre Tätigkeit qualifiziert wurden bzw. Qualifizierungen geplant seien. Das von den Führungsberaterinnen und Führungsberatern sowie den Leitungen Führungsberatung geäußerte Aufgabenverständnis umfasste die im Fachkonzept genannten vielfältigen Aufgaben aus verschiedenen Themenfeldern. Entsprechend konnten für alle Themenfelder beispielhafte Arbeitsergebnisse der Führungsberatung vorgelegt werden. Die Entscheidungen der AA für einen Verzicht auf die Mitgliedschaft der Leiterinnen und Leiter Führungsberatung in den Trägerversammlungen waren aus Sicht der Internen Revision nachvollziehbar. Die im Fachkonzept vorgesehene obligatorische Mitgliedschaft sollte überdacht werden. Der Zentrale wird empfohlen, die im Fachkonzept vorgesehene obligatorische Mitgliedschaft der Leitung Führungsberatung in den Trägerversammlungen der ge des Stützpunktes zu überdenken und ggf. erforderliche Aktivitäten einzuleiten. Abgrenzung zum Controlling SGB II Qualifizierung Bewertung Empfehlung 1 an die Zentrale 3.4 Aufgabenwahrnehmung bei der Einführung der HEGA 06/2013, lfd. Nr. 09, Interne Kontrollsysteme SGB II Die Aktivitäten der Führungsberaterinnen und Führungsberater bei der Umsetzung der HEGA 06/2013, lfd. Nr. 09, Interne Kontrollsysteme SGB II waren nicht systematisch und nicht ausreichend. Wenn die Führungsberatung bei der Umsetzung von Weisungen nicht systematisch unterstützt, besteht das Risiko, dass die Vorsitzenden der Geschäftsführung der AA ihrer unmittelbaren Trägerverantwortung nicht vollumfänglich nachkommen können. Führungsberatung März

9 Nach dem Fachkonzept Führungsberatung und Controlling SGB II haben die Führungsberaterinnen und Führungsberater unter anderem folgende Aufgaben im Zusammenhang mit der Wahrnehmung der unmittelbaren Trägerverantwortung: Fachliche Beratung der Jobcenter bei der Umsetzung von Weisungen und fachlichen Standards in den Themenfeldern Markt und Integration und Leistung Identifizierung von Handlungsbedarfen und Empfehlung von Maßnahmen zur Verbesserung interner Kontrollsysteme und zur Mängelbeseitigung in den Jobcentern Von 2 Führungsberatungen wurden nach Angabe der befragten Leitungen Führungsberatung und Führungsberaterinnen und Führungsberatern Aktivitäten bei der Einführung der HEGA 06/2013, lfd. Nr. 09, Interne Kontrollsysteme SGB II durchgeführt. Beispielhaft genannt wurden die Durchführung von Workshops auf unterschiedlichen Ebenen, die Erstellung einer Situationsanalyse sowie ein Coaching der Führungskräfte der ge. Nach Aussage von 2 Führungsberatungen fand keine Unterstützung bei der Einführung der HEGA 06/2013, lfd. Nr. 09, Interne Kontrollsysteme SGB II statt. Von einer dieser Führungsberatungen wurde als Grund angegeben, dass die Ergebnisse der regelmäßigen vertikalen Prüfungen der Internen Revision als Impuls für die Weiterentwicklung des Internen Kontrollsystems herangezogen würden. Von der anderen Führungsberatung wurde das Thema auf Wiedervorlage für das 2. Halbjahr 2014 gelegt. Sollbeschreibung Feststellungen Eine aktive Unterstützung bei der Einführung der HEGA 06/2013, lfd. Nr. 09, Interne Kontrollsysteme SGB II durch die Führungsberatung war aussagegemäß von allen 6 befragten Geschäftsführungen der ge nicht wahrgenommen worden. 3 Geschäftsführungen der ge führten dazu aus, dass eine Unterstützung unter anderem nicht erforderlich gewesen sei, weil in den ge bereits ein Internes Kontrollsystem implementiert war. Die Aktivitäten der Führungsberaterinnen und Führungsberater bei der Umsetzung der HEGA 06/2013, lfd. Nr. 09, Interne Kontrollsysteme SGB II waren nicht systematisch und nicht ausreichend. Wenn Handlungsbedarfe nicht identifiziert werden und damit in den ge Interne Kontrollsysteme nicht weiterentwickelt werden, besteht das Risiko, dass das Interne Kontrollsystem nicht die erforderliche Qualität und Wirkung entfaltet. Wenn die Führungsberatung bei der Umsetzung von Weisungen nicht systematisch unterstützt, besteht das Risiko, dass die VG der AA ihrer unmittelbaren Trägerverantwortung nicht vollumfänglich nachkommen können. Den AA wird empfohlen, die Führungsberatung hinsichtlich der Unterstützung bei der Umsetzung von Weisungen konsequent einzubinden und hierbei ein systematisches Vorgehen sicher zu stellen. Bewertung Empfehlungen an die AA Den AA wird empfohlen darauf hinzuwirken, dass die Führungsberaterinnen und berater bei der Weiterentwicklung der Internen Kontrollsysteme der ge eine aktivere Rolle übernehmen. Führungsberatung März

10 3.5 Fachaufsicht Die geschilderte Fachaufsicht ist aus Sicht der Internen Revision geeignet, die Qualität der erbrachten Arbeitsergebnisse zu beurteilen. Die Fachaufsicht umfasst die fachliche Weisungs- und Aufsichtsbefugnis über die rechtmäßige, zweckmäßige und wirtschaftliche Durchführung der Aufgaben. Die Vorgesetzten üben die Fachaufsicht gegenüber ihren fachlich unterstellten Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern aus. Die Fachaufsicht zur Tätigkeit der Führungsberatung war nach Angabe der VG der AA und der Leitungen Führungsberatung in keiner der geprüften AA geregelt. Gleichwohl wurde Fachaufsicht über die Aufgabenwahrnehmung der Führungsberaterinnen und -berater bei Stützpunktorganisation angabegemäß von den Leitungen Führungsberatung und bei herkömmlicher Organisation von den VG der AA ausgeübt. Diese erfolge durch regelmäßige Gespräche, durch eine ständige Unterrichtung der Leitungen Führungsberatung und der VG der AA durch die Führungsberaterinnen und Führungsberater sowie die Durchsicht der erbrachten Arbeitsergebnisse durch die Leitungen Führungsberatung. Die geschilderte Fachaufsicht ist aus Sicht der Internen Revision geeignet, die Qualität der erbrachten Arbeitsergebnisse zu beurteilen. Sollbeschreibung Feststellungen Bewertung Diese Prüfung wurde in Übereinstimmung mit den Internationalen Standards für die berufliche Praxis der Internen Revision durchgeführt. Führungsberatung März

11 Anlage Abkürzungsverzeichnis ALLEGRO AA Arbeitslosengeld II Leistungsverfahren Grundsicherung Online Agentur/Agenturen für Arbeit BA BM Bundesagentur für Arbeit Beteiligungsmanagement Grundsicherung ge gemeinsame Einrichtung(en) HEGA Handlungsempfehlung/Geschäftsanweisung RD SGB II SGB III Regionaldirektion(en) Sozialgesetzbuch Zweites Buch Grundsicherung für Arbeitsuchende Sozialgesetzbuch Drittes Buch Arbeitsförderung VerBIS VG Vermittlungs-, Beratungs- und Informationssystem Vorsitzende(r) der Geschäftsführung Führungsberatung März

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