KONTROLLIERTE LANDWIRTSCHAFTLICHE UNTERNEHMENSFÜHRUNG Basismodul Gesamtbetrieb - Modul für Aquakultur

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1 KONTROLLIERTE LANDWIRTSCHAFTLICHE UNTERNEHMENSFÜHRUNG Basismodul Gesamtbetrieb - Modul für Aquakultur KONTROLLPUNKTE UND ERFÜLLUNGSKRITERIEN DEUTSCHE VERSION 5.0 EDITION 5.0-2_JULY2016 (IM ZWEIFELSFALL GILT DAS ENGLISCHE ORIGINAL) VERPFLICHTEND AB: 1 JULI 2016

2 KONTROLLIERTE LANDWIRTSCHAFTLICHE UNTERNEHMENSFÜHRUNG Basismodul Gesamtbetrieb KONTROLLPUNKTE UND ERFÜLLUNGSKRITERIEN DEUTSCHE VERSION 5.0 EDITION 5.0-2_JULY2016 (IM ZWEIFELSFALL GILT DAS ENGLISCHE ORIGINAL) VERPFLICHTEND AB: 1 JULI 2016

3 Übersetzung von Carsten Everink zusammen mit NTWG Deutschland; im Zweifelsfall gilt das englische Original. INHALT EINFÜHRUNG KAPITEL AF BASISMODUL GESAMTBETRIEB AF. 1 AF. 2 AF. 3 AF. 4 AF. 5 AF. 6 AF. 7 AF. 8 AF. 9 STANDORTGESCHICHTE UND -BEWIRTSCHAFTUNG AUFZEICHNUNGEN UND EIGENKONTROLLE/INTERNE KONTROLLE HYGIENE ARBEITSSICHERHEIT UND GESUNDHEITSSCHUTZ SOWIE SOZIALE BELANGE DIENSTLEISTER ABFALL- UND SCHADSTOFFMANAGEMENT, RECYCLING UND WIEDERVERWENDUNG NATURSCHUTZ BESCHWERDEN WARENRÜCKRUF/ RÜCKNAHMEVERFAHREN AF. 10 LEBENSMITTELSCHUTZ (nicht anwendbar für Blumen und Zierpflanzen und Vermehrungsmaterial) AF. 11 GLOBALG.A.P. STATUS _GG_IFA_CPCC_AF_V5_0-2_de.docx AF. 12 LOGONUTZUNG AF. 13 RÜCKVERFOLGBARKEIT UND TRENNUNG VON PRODUKTEN AF. 14 MASSENBILANZ AF. 15 ERKLÄRUNG ZUR LEBENSMITTELSICHERHEIT (nicht anwendbar für Blumen und Zierpflanzen) AF. 16 VERMEIDUNG VON LEBENSMITTELBETRUG (nicht anwendbar für Blumen und Zierpflanzen) ANHANG AF. 1 LEITLINIE GEFAHRENBEURTEILUNG ALLGEMEINES ANHANG AF. 2 LEITLINIE GEFAHRENBEURTEILUNG STANDORT MANAGEMENT Code Ref: IFA V5.0-2_July16; deutsche Version Kontrollpunkte und Erfüllungskriterien Basismodul Gesamtbetrieb Seite: 3 von 96

4 Übersetzung von Carsten Everink zusammen mit NTWG Deutschland; im Zweifelsfall gilt das englische Original. EINFÜHRUNG a) Der GLOBALG.A.P. Standard für kontrollierte landwirtschaftliche Unternehmensführung (Integrated Farm Assurance - IFA) deckt die Zertifizierung des gesamten landwirtschaftlichen Produktionsprozesses ab von vor der Aussaat (Kontrollpunkte zur Herkunft von Saat-und Pflanzgut) bzw. ab dem Moment, in dem ein Tier in den Produktionsprozess eintritt, bis zum nicht verarbeiteten Endprodukt (Verarbeitung, Weiterverarbeitung und Schlachtung sind nicht enthalten, mit Ausnahme der ersten Stufe im Bereich Aquakultur). b) GLOBALG.A.P. setzt Standards und Rahmenbedingungen für eine unabhängige, anerkannte Zertifizierung durch Dritte von primären Produktionsprozessen basierend auf der ISO/IEC-Richtlinie 65. Die Zertifizierung des Produktionsprozesses Anbau, Wachstum, Aufzucht oder Herstellung dieser Produkte stellt sicher, dass nur Produkte zertifiziert werden, die einen bestimmten festgelegter guter Agrarpraxis (GAP) gemäß der GLOBALG.A.P. Standarddokumente einhalten. c) Der IFA Standard bietet dem Erzeuger viele Vorteile: (i) (ii) (iii) Reduzierung der Gefahren im Bereich der Lebensmittelsicherheit in der Primärproduktion durch die Entwicklung und Einführung nationaler und regionaler landwirtschaftlicher Standards und mittels eines auf eindeutiger Gefahrenanalyse und HACCP basierenden Referenzstandards, der Verbrauchern und der Lebensmittelkette dient. Außerdem dient er als technische Kommunikationsplattform zur kontinuierlichen Verbesserung und Transparenz, erzielt durch Konsultationen über die gesamte Lebensmittelkette. Kostenreduzierung durch Vermeidung mehrfacher Produktaudits in landwirtschaftlichen Mischbetrieben, stattdessen "alles-aus-einer-hand" und Vermeidung von überhöhten regulatorischen Auflagen durch proaktive Adoption der Industrie sowie durch das Erreichen globaler Harmonisierung, die zu ausgewogeneren Wettbewerbsbedingungen führt. Zunehmende Integrität von landwirtschaftlichen Standards auf der ganzen Welt, durch Festlegung und Durchsetzung einheitlicher Anforderungen an die Kompetenzen von Auditoren, den Überprüfungsstatus und die Harmonisierung der Interpretation von Erfüllungskriterien _GG_IFA_CPCC_AF_V5_0-2_de.docx d) Das Dokument mit den IFA Kontrollpunkten und Erfüllungskriterien ist in unterschiedliche Module unterteilt; dabei bezieht sich jedes Modul auf unterschiedliche Bereiche oder Aktivitätsstufen in einem Produktionsstandort. Diese Module sind gruppiert nach: (i) Produktrichtungen (Scopes): beschreiben die eher allgemeinen Themen der Produktion und sind weiter gefasst. Es gibt folgende Produktrichtungen: Basismodul Gesamtbetrieb (AF), Basismodul Pflanzen (CB), Basismodul landwirtschaftliche Nutztiere (LB) und Basismodul Aquakultur (AB). (ii) Module (oder Produktgruppen (=Sub-scopes)): behandeln eher spezifische Aspekte der Herstellung und sind nach Produktarten gruppiert. Code Ref: IFA V5.0-2_July16; deutsche Version Kontrollpunkte und Erfüllungskriterien Basismodul Gesamtbetrieb Seite: 4 von 96

5 Übersetzung von Carsten Everink zusammen mit NTWG Deutschland; im Zweifelsfall gilt das englische Original _GG_IFA_CPCC_AF_V5_0-2_de.docx Code Ref: IFA V5.0-2_July16; deutsche Version Kontrollpunkte und Erfüllungskriterien Basismodul Gesamtbetrieb Seite: 5 von 96

6 Übersetzung von Carsten Everink zusammen mit NTWG Deutschland; im Zweifelsfall gilt das englische Original. e) Liegen für bestimmte Kontrollpunkte und Erfüllungskriterien strengere Rechtsvorschriften vor als der GLOBALG.A.P. Standard, haben diese Vorrang vor den GLOBALG.A.P. Anforderungen. Liegen keine geltenden Rechtsvorschriften vor (oder sind die gesetzlichen Anforderungen nicht so streng), stellt GLOBALG.A.P. eine Mindestanforderung dar. Die Einhaltung aller geltenden Rechtsvorschriften per se ist keine Voraussetzung für die Zertifizierung. Das von der GLOBALG.A.P. Zertifizierungsstelle durchgeführte Audit ersetzt nicht die Verantwortlichkeit öffentlicher Behörden zur Durchsetzung der Rechtsvorschriften. Die für einen spezifischen Kontrollpunkt vorliegenden Rechtsvorschriften führen nicht zu einer Änderung des es dieses Kontrollpunkts in ein kritisches. Die e der CPCC (Kontrollpunkte und Erfüllungskriterien) gelten so, wie sie in den CPCC Dokumenten definiert, in den Checklisten bestätigt und auf der GLOBALG.A.P. Website veröffentlicht werden. f) Die Definitionen der im GLOBALG.A.P. Allgemeinen Regelwerk, den Kontrollpunkten und den Erfüllungskriterien verwendeten Begriffe stehen im Allgemeinen Regelwerk Teil I, Anhang I.4 - GLOBALG.A.P. Definitionen. g) Die Anhänge, auf die in den CPCC verwiesen wird, sind Richtlinien, sofern nicht in einem CPCC angegeben ist, dass der Anhang ganz oder teilweise verpflichtende Anforderungen beinhaltet. Aus dem Titel dieser Anhänge geht bereits hervor, dass sie verpflichtend sind. Die Richtlinien für Erzeuger zur Erfüllung der Anforderungen, auf die im CPCC-Dokument verwiesen wird, sind keine normativen Dokumente. h) Ausschließlich Produkte der GLOBALG.A.P. Produktliste, welche auf der GLOBALG.A.P. Website veröffentlicht ist, können für eine Zertifizierung registriert werden. Die GLOBALG.A.P. Produktliste ist nicht beschränkt und kann bei Bedarf erweitert werden. Anträge zur Aufnahme neuer Produkte in die Produktliste sind per an folgende Adresse zu richten: standard_support@globalgap.org, und sollten folgende Informationen enthalten: (i) Produkt (ii) (iii) Wissenschaftliche Bezeichnung Weitere zusätzliche Informationen wie Anbau, Verwendung, Alternativbezeichnungen, Bilder usw. Diese Informationen können auch per Website-Link zur Verfügung gestellt werden _GG_IFA_CPCC_AF_V5_0-2_de.docx i) Die Formulierungen muss/müssen bzw. hat/haben zu und ist/sind zu/ werden in allen GLOBALG.A.P. Dokumenten zum IFA Standard verwendet, um die Verbindlichkeit dieser Anforderungen auszudrücken. j) FoodPLUS GmbH sowie die GLOBALG.A.P. anerkannte Zertifizierungsstellen haften nicht für die Sicherheit der Produkte, die nach diesem Standard zertifiziert wurden sowie für die Genauigkeit und Vollständigkeit der Daten, die in der GLOBALG.A.P. Datenbank von der GLOBALG.A.P. Zertifizierungsstelle eingegeben werden. Unter keinen Umständen haftet die FoodPLUS GmbH, ihre Mitarbeiter oder Vertreter für indirekte oder direkte Verluste, Schäden, Gebühren, Kosten oder Ausgaben jeglicher Art (einschließlich Folgeschäden), die durch Handlungen oder Unterlassungen der FoodPLUS GmbH, ihrer Mitarbeiter oder Vertreter oder bei der Erfüllung ihrer jeweiligen Verpflichtungen in Zusammenhang mit dem Standard verursacht werden, ausgenommen solche Verluste, Schäden, Gebühren, Kosten und/oder Ausgaben, die auf rechtskräftig festgestellter grober Fahrlässigkeit oder vorsätzlicher Pflichtverletzung beruhen. Copyright Copyright: GLOBALG.A.P. c/o FoodPLUS GmbH: Spichernstr. 55, Köln; Deutschland. Das Verteilen und Kopieren dieser Dokumente ist nur in unveränderter Form erlaubt. Code Ref: IFA V5.0-2_July16; deutsche Version Kontrollpunkte und Erfüllungskriterien Basismodul Gesamtbetrieb Seite: 6 von 96

7 Übersetzung von Carsten Everink zusammen mit NTWG Deutschland; im Zweifelsfall gilt das englische Original. AF AF. 1 AF. 1.1 BASISMODUL GESAMTBETRIEB Die Kontrollpunkte dieses Moduls sind für alle Erzeuger, die eine Zertifizierung anstreben, anwendbar. Es werden Themen abgedeckt, die für alle landwirtschaftlichen Produktionsbereiche (einschließlich Gartenbau) relevant sind. STANDORTGESCHICHTE UND -BEWIRTSCHAFTUNG Ein Hauptmerkmal nachhaltiger Landwirtschaft ist die stetige Einbindung von standortbezogenem Wissen und praktischer Erfahrung in zukünftige Planungen und Vorgehensweisen. Dieser Abschnitt soll sicherstellen, dass Flächen, Gebäude und andere Einrichtungen, die den Produktionsbetrieb ausmachen, so eingesetzt werden, dass sie eine sichere Produktion von Lebensmitteln und den Schutz der Umwelt gewährleisten. Standortgeschichte AF Gibt es ein Dokumentationssystem zur Identifikation aller in der Produktion genutzten Felder, Obstanlagen, Gewächshäuser, Hofstellen, Flurstücke, Stallgebäude/Stallabteile und/oder andere Flächen/Standorte? Diese Anforderung wird erfüllt durch die optische Kennzeichnung in Form: - eines Schildes an allen Feldern/Obstanlagen, Gewächshäusern/Hofstellen/Flurstücken/Stallgebäuden/Stallabteilen oder anderen Betriebsflächen/Standorten oder _GG_IFA_CPCC_AF_V5_0-2_de.docx AF Gibt es ein Dokumentationssystem für jede Produktionseinheit oder andere Flächen/Standorte, zur laufenden Aufzeichnung der Tierbzw. Aquakulturproduktion und/oder für gartenbauliche bzw. landwirtschaftliche Tätigkeiten, die auf diesen Standorten stattfinden? - durch eine (Flur)Karte, die zusätzlich eine Identifizierung der Standorte von Wasserquellen, Lager-/Handhabungsbereichen, Teichen, Ställen etc. zulässt und die einen Querverweis mit dem Kennzeichnungssystem erlaubt. Kein N/A zulässig. Aktuelle Aufzeichnungen (z.b. Schlagkartei oder Bestandsregister) müssen die Historie der GLOBALG.A.P. Produktion aller Produktionseinheiten darlegen. Kein N/A zulässig. Code Ref: IFA V5.0-2_July16; deutsche Version Kontrollpunkte und Erfüllungskriterien Basismodul Gesamtbetrieb Seite: 7 von 96

8 Übersetzung von Carsten Everink zusammen mit NTWG Deutschland; im Zweifelsfall gilt das englische Original. AF. 1.2 Standortmanagement _GG_IFA_CPCC_AF_V5_0-2_de.docx AF AF Ist eine Gefahrenbeurteilung für alle im Rahmen der Zertifizierung registrierten Standorte verfügbar (einschließlich Pachtland, Anlagen/Gebäude und Gerätschaften) und zeigt die Gefahrenbeurteilung die Eignung der betreffenden Standorte für die Produktion im Hinblick auf Lebensmittelsicherheit, Umwelt und Tierwohl im Rahmen der Zertifizierung von landwirtschaftlichen Nutztieren und Aquakulturen, insofern dies anwendbar ist? Wurde ein Maßnahmenplan erstellt und umgesetzt, der Strategien enthält, um die in der Gefahrenbeurteilung (AF 1.2.1) identifizierten Gefahren zu minimieren? Eine schriftliche Gefahrenbeurteilung, die festlegt, ob die Standorte für die Produktion geeignet sind, muss für alle Standorte verfügbar sein. Die Beurteilung muss zur Erstkontrolle vorliegen sowie überprüft und aktualisiert werden, wenn neue Standorte in die Produktion aufgenommen werden und wenn sich die Gefahren für die bestehenden Standorte geändert haben, mindestens jedoch jährlich überprüft werden, je nachdem, welcher Zeitraum kürzer ist. Die Gefahrenbeurteilung kann allgemein formuliert sein, muss aber auf den Betrieb angepasst sein. Gefahrenbeurteilungen müssen berücksichtigen: - mögliche physikalische, chemische -(einschließlich Allergene) und biologische Gefahren - die Standortgeschichte (für Standorte, welche neu in die Produktion genommen werden, werden fünf Jahre empfohlen, für mindestens ein Jahr muss sie bekannt sein). - Auswirkungen von beabsichtigten Vorhaben auf benachbarte Bestände/Kulturen/ Umgebung und die Gesundheit und Sicherheit von Tieren im Rahmen der Zertifizierung von landwirtschaftlichen Nutztieren und Aquakulturen (siehe AF Anhang 1 und Anhang 2 für eine Anleitung zur Gefahrenbeurteilung. Anhang 1 im Modul Obst und Gemüse beinhaltet eine Anleitung bezüglich Überschwemmungen). Ein Maßnahmenplan, welcher sich auf die in AF identifizierten Gefahren bezieht, beschreibt die Maßnahmen zur Gefahrenlenkung, welche rechtfertigen, dass der in Frage kommende Standort für die Produktion geeignet ist. Dieser Plan muss den betrieblichen Aktivitäten angepasst sein und es müssen Nachweise für seine Umsetzung und Wirksamkeit vorliegen. HINWEIS: die Umwelt betreffende Gefahren müssen nicht Teil dieses Planes sein, sondern werden unter AF behandelt. Code Ref: IFA V5.0-2_July16; deutsche Version Kontrollpunkte und Erfüllungskriterien Basismodul Gesamtbetrieb Seite: 8 von 96

9 Übersetzung von Carsten Everink zusammen mit NTWG Deutschland; im Zweifelsfall gilt das englische Original. AF. 2 AUFZEICHNUNGEN UND EIGENKONTROLLE/INTERNE KONTROLLE Wichtige Details zur landwirtschaftlichen Produktion müssen aufgezeichnet und aufbewahrt werden. AF. 2.1 Sind alle für die externe Kontrolle erforderlichen Aufzeichnungen zugänglich und werden diese mindestens zwei Jahre aufbewahrt, sofern nicht bestimmte Kontrollpunkte eine längere Aufbewahrungsfrist verlangen? Erzeuger müssen aktuelle Aufzeichnungen mindestens zwei Jahre aufbewahren. Elektronische Aufzeichnungen sind zulässig. Falls diese genutzt werden, sind die Erzeuger für die Erstellung von Sicherungskopien der Daten verantwortlich. Für Erstkontrollen müssen Erzeuger über Aufzeichnungen von mindestens drei Monaten vor dem Datum der externen Kontrolle oder beginnend mit dem Zeitpunkt der Registrierung verfügen, je nachdem welcher dieser Zeiträume länger ist. Neue Antragsteller müssen über vollständige Aufzeichnungen zu jedem registrierten Bereich verfügen. Dabei sind alle erforderlichen GLOBALG.A.P. relevanten landwirtschaftlichen Aktivitäten für diesen Bereich zu berücksichtigen. Bei landwirtschaftlichen Nutztieren müssen sich diese Aufzeichnungen auf den aktuellen Produktionszyklus vor der Erstkontrolle beziehen. Dies bezieht sich auf die generelle Vorgehensweise bei der Aufbewahrung von Aufzeichnungen. Sollte eine einzelne Aufzeichnung fehlen, ist der sich auf diese Aufzeichnung beziehende Kontrollpunkt nicht erfüllt. Kein N/A zulässig _GG_IFA_CPCC_AF_V5_0-2_de.docx AF. 2.2 Wird unter der Verantwortung des Erzeugers mindestens einmal jährlich eine Eigenkontrolle entsprechend den Anforderungen des GLOBALG.A.P. Standards durchgeführt? Es gibt einen dokumentierten Nachweis, dass bei Option 1 die Eigenkontrolle unter der Verantwortung des Erzeugers durchgeführt wurde (sie darf auch durch eine andere Person als den Erzeuger durchgeführt werden). Eigenkontrollen müssen alle anwendbaren Kontrollpunkte enthalten. Dies gilt auch für Aktivitäten, die durch einen Dienstleister durchgeführt werden. Die Eigenkontrolle muss für alle nicht anwendbaren und alle nicht erfüllten Kontrollpunkte Kommentare enthalten, die sich auf die dabei festgestellten Sachverhalte beziehen. Sie muss vor der Kontrolle durch die Zertifizierungsstelle durchgeführt werden (s.a. Allgemeines Regelwerk Teil I, 5.). Kein N/A zulässig mit Ausnahme von Option 1 Betrieben mit mehreren Standorten mit QMS und Erzeugergruppen, bei denen die internen Kontrollen durch die QMS-Checkliste abgedeckt werden. Code Ref: IFA V5.0-2_July16; deutsche Version Kontrollpunkte und Erfüllungskriterien Basismodul Gesamtbetrieb Seite: 9 von 96

10 Übersetzung von Carsten Everink zusammen mit NTWG Deutschland; im Zweifelsfall gilt das englische Original. AF. 2.3 Wurden aufgrund festgestellter Regelverstöße im Rahmen der Eigenkontrolle oder der internen Kontrollen bei Erzeugergruppen wirksame Korrekturmaßnahmen durchgeführt? Notwendige Korrekturmaßnahmen wurden dokumentiert und umgesetzt. N/A nur zulässig, falls keine Regelverstöße während der Eigenkontrolle oder der internen Kontrollen bei Erzeugergruppen festgestellt wurden. AF. 3 Hygiene AF. 3.1 Menschen sind der Schlüssel zur Vermeidung der Verunreinigung von Produkten. Mitarbeiter und Dienstleister wie auch die Erzeuger selbst stehen für die Qualität und Sicherheit der Produkte. Ausbildung und Schulung unterstützen die Entwicklung hin zur Produktion sicherer Lebensmittel. Dieser Abschnitt soll sicherstellen, dass gute fachliche Praxis Gefahren für die Hygiene des Produkts vermindert und, dass alle Mitarbeiter sowohl die Anforderungen verstehen als auch kompetent sind, ihre Aufgaben zu erfüllen. Weitergehende Hygieneanforderungen, welche spezifisch für einzelne Tätigkeiten wie z.b. Ernte und Produkthandhabung sind, sind in den anwendbaren Modulen des Standards festgelegt. Verfügt der Betrieb über eine schriftliche Gefahrenbeurteilung zur Hygiene? Die schriftliche Gefahrenbeurteilung zur Hygiene umfasst die Produktionsumgebung. Die Gefahren hängen von den hergestellten und/ oder bezogenen Produkten ab. Die Gefahrenbeurteilung kann allgemein formuliert sein, muss aber an die speziellen Bedingungen des Betriebes angepasst sein. Sie muss jährlich überprüft werden und bei Änderungen (z.b. bei geänderten Tätigkeiten) aktualisiert werden. Kein N/A zulässig. Nichtkritisches _GG_IFA_CPCC_AF_V5_0-2_de.docx Code Ref: IFA V5.0-2_July16; deutsche Version Kontrollpunkte und Erfüllungskriterien Basismodul Gesamtbetrieb Seite: 10 von 96

11 Übersetzung von Carsten Everink zusammen mit NTWG Deutschland; im Zweifelsfall gilt das englische Original. AF. 3.2 Verfügt der Betrieb über schriftliche Hygieneverfahren und sichtbar angebrachte Hygieneanweisungen für alle Arbeitskräfte und Besucher des Standortes, deren Aktivitäten eine Gefahr für die Lebensmittelsicherheit darstellen können? Der Betrieb muss über ein Hygieneverfahren verfügen, welches die in der Gefahrenbeurteilung AF 3.1 identifizierten Gefahren abdeckt. Der Betrieb verfügt außerdem über Hygieneanweisungen, die für Arbeitskräfte (einschließlich Dienstleister) und Besucher sichtbar ausgehängt sind durch klare Schilder (Bilder) und/oder in der/den vorherrschenden Sprache/n der Arbeitskräfte. Außerdem müssen die Anweisungen entsprechend den Ergebnissen der Gefahrenbeurteilung zur Hygiene in AF 3.1 mindestens enthalten: - Die Notwendigkeit des Händewaschen - Die Notwendigkeit der Abdeckung von Schnittverletzungen; - Einschränkungen des Rauchens, Essens und Trinkens auf vorgesehene Bereiche - Meldung von relevanten Infektionen oder Erkrankungen, dies schließt Krankheitsanzeichen (z.b. Erbrechen; Gelbsucht; Durchfall) ein. Diese Arbeitskräfte dürfen keinen unmittelbaren Kontakt mit Produkten und Oberflächen, die mit Lebensmitteln in Kontakt kommen, haben. - Meldung von Produktverunreinigungen durch Körperflüssigkeiten - Die Verwendung von geeigneter Schutzkleidung, wenn die Aktivitäten einzelner Personen eine Gefahr der Produktverunreinigungen mit sich bringen können. Nichtkritisches _GG_IFA_CPCC_AF_V5_0-2_de.docx AF. 3.3 Haben alle Arbeitskräfte auf dem Betrieb eine jährliche Hygieneschulung entsprechend ihrer Tätigkeiten und in Übereinstimmung mit den Hygieneanweisungen in AF 3.2 erhalten? Eine Einführungsschulung zur Hygiene wird sowohl in schriftlicher als auch in mündlicher Form durchgeführt. Alle neuen Mitarbeiter müssen diese Schulung erhalten und ihre Teilnahme bestätigen. Alle Anweisungen aus AF 3.2 müssen durch diese Schulung abgedeckt sein. Alle Arbeitskräfte, einschließlich der Eigentümer und Betriebsleiter müssen jährlich an der Grundlagenschulung der Betriebshygiene teilnehmen. AF. 3.4 Wurden die Hygieneverfahren des Betriebes umgesetzt? Arbeitskräfte, die mit Aufgaben im Rahmen des Hygieneverfahrens beauftragt werden, müssen ihre Kompetenz während der Kontrolle demonstrieren können. Es gibt sichtbare Nachweise dafür, dass die Hygieneverfahren umgesetzt wurden. Kein N/A zulässig. Nichtkritisches Code Ref: IFA V5.0-2_July16; deutsche Version Kontrollpunkte und Erfüllungskriterien Basismodul Gesamtbetrieb Seite: 11 von 96

12 Übersetzung von Carsten Everink zusammen mit NTWG Deutschland; im Zweifelsfall gilt das englische Original. AF. 4 ARBEITSSICHERHEIT UND GESUNDHEITSSCHUTZ SOWIE SOZIALE BELANGE Menschen sind der Schlüssel für eine sichere und effiziente Umsetzung von betrieblichen Tätigkeiten auf landwirtschaftlichen Betrieben. Mitarbeiter und Dienstleister wie auch die Erzeuger selbst stehen für die Qualität der Produkte und für den Schutz der Umwelt. Ausbildung und Schulung unterstützen die Entwicklung hin zu Nachhaltigkeit und zur Bildung von sozialem Kapital. Dieser Abschnitt soll gewährleisten, dass sichere Betriebspraktiken am Arbeitsplatz vorherrschen und dass alle Mitarbeiter sowohl ihre Aufgaben verstehen als auch kompetent sind, sie zu erfüllen; durch die Bereitstellung geeigneter Ausrüstung können Mitarbeiter ihre Arbeiten sicher ausführen und können im Falle von Unfällen schnelle und angemessene Hilfe erhalten. AF. 4.1 Sicherheit und Gesundheitsschutz _GG_IFA_CPCC_AF_V5_0-2_de.docx AF AF Verfügt der Erzeuger über eine schriftliche Gefahrenbeurteilung für Gefahren in den Bereichen Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz? Verfügt der Betrieb über schriftliche Verfahren zur Arbeitssicherheit und zum Gesundheitsschutz und schließen diese die in der Gefahrenbeurteilung in AF festgestellten Punkte ein? Die schriftliche Gefahrenbeurteilung kann allgemein formuliert sein, muss sich aber auf die speziellen Belange des Betriebes, einschließlich des gesamten Produktionsprozesses im Geltungsbereich der Zertifizierung, beziehen. Die Gefährdungsbeurteilung muss jährlich überprüft und aktualisiert werden und bei Änderungen, welche die Gesundheit und Sicherheit der Arbeitskräfte betreffen (z.b. neue Maschinen, neue Gebäude, neue Pflanzenschutzmittel, geänderte Anbauverfahren etc.). Beispiele für Gefahren schließen ein, sind aber nicht beschränkt auf: bewegliche Maschinenteile, Zapfwellen, Elektrizität, Maschinen und Fahrzeugverkehr, Feuer in Betriebsgebäuden, Anwendung von organischen Düngemitteln, Lärmbelastung, Staub, Vibrationen, extreme Temperaturen, Leitern, Kraftstofflager, Güllebehälter etc. Kein N/A zulässig Die Verfahren zur Arbeitssicherheit und zum Gesundheitsschutz müssen sich auf die in der Gefahrenbeurteilung (AF 4.1.1) festgestellten Punkte beziehen und den betrieblichen Tätigkeiten angepasst sein. Diese müssen auch Verfahren bei Unfällen, Notfällen und Notfallpläne enthalten, die sich auf alle erkannten Gefahren im Arbeitsumfeld etc. beziehen. Die Verfahren müssen jährlich überprüft und jeweils aktualisiert werden, wenn sich die Gefahrenbeurteilung ändert. Die betriebliche Infrastruktur, Einrichtungen und Ausrüstungen müssen so gebaut sein und gewartet werden, dass Gesundheits- und Sicherheitsgefahren für die Mitarbeiter minimiert werden, soweit dies praktisch und technisch möglich ist. Nichtkritisches Nichtkritisches Code Ref: IFA V5.0-2_July16; deutsche Version Kontrollpunkte und Erfüllungskriterien Basismodul Gesamtbetrieb Seite: 12 von 96

13 Übersetzung von Carsten Everink zusammen mit NTWG Deutschland; im Zweifelsfall gilt das englische Original. AF Sind alle Personen, die auf dem Betrieb arbeiten, zur Arbeitssicherheit und zum Gesundheitsschutz gemäß Gefahrenbeurteilung in AF geschult worden? Alle Arbeitskräfte einschließlich Dienstleister können ihre Kompetenz im Bereich ihrer Verantwortlichkeiten und Aufgaben anhand von Beobachtungen (wenn möglich am Tag der Kontrolle) demonstrieren. Nachweise über Anweisungen in den relevanten Sprachen und Schulungsaufzeichnungen müssen vorhanden sein. Erzeuger dürfen die Schulungen zur Arbeitssicherheit und zum Gesundheitsschutz selbst durchführen (d.h. die Schulung muss nicht von einem externen Trainer durchgeführt werden), wenn Schulungsanweisungen oder andere Schulungsmaterialien verfügbar sind. Kein N/A zulässig. Nichtkritisches AF. 4.2 Schulungen AF Gibt es Aufzeichnungen über durchgeführte Schulungen einschließlich Teilnehmerlisten? Aufzeichnungen über Schulungen werden aufbewahrt und enthalten vermittelte Schulungsinhalte, den Schulenden, das Datum und eine Teilnehmerliste. Ein Teilnahmenachweis ist erforderlich. Nichtkritisches _GG_IFA_CPCC_AF_V5_0-2_de.docx AF Haben alle Arbeitskräfte, die Tierarzneimittel, Chemikalien, Desinfektionsmittel, Pflanzenschutzmittel, Biozide und/oder andere gefährliche Substanzen handhaben und/oder verabreichen, sowie alle Arbeitskräfte, die gefährliche oder komplexe Maschinen und Geräte bedienen, wie sie in der Gefahrenanalyse in AF formuliert werden, Nachweise, die ihre Kompetenz belegen oder können sie in anderer Form ihre Qualifikation nachweisen? In den Aufzeichnungen werden die Arbeitskräfte benannt, welche die aufgeführten Tätigkeiten ausführen. Zusätzlich belegen die Aufzeichnungen deren Befähigung (z.b. Schulungszertifikate und/oder Aufzeichnungen zu den Schulungen mit Teilnahmebestätigungen). Dies muss auch die Erfüllung anwendbarer gesetzlicher Vorgaben enthalten. Kein N/A zulässig. Für Aquakulturen mit Querverweis zum Aquakultur Modul AB Bei landwirtschaftlichen Nutztieren ist für die Verabreichung von Medikamenten der Nachweis einer angemessenen Erfahrung erforderlich. Code Ref: IFA V5.0-2_July16; deutsche Version Kontrollpunkte und Erfüllungskriterien Basismodul Gesamtbetrieb Seite: 13 von 96

14 Übersetzung von Carsten Everink zusammen mit NTWG Deutschland; im Zweifelsfall gilt das englische Original. AF. 4.3 Gefahren und Erste Hilfe _GG_IFA_CPCC_AF_V5_0-2_de.docx AF AF AF Existieren Unfall- und Notfallpläne? Sind sie sichtbar ausgehängt und allen Personen, die landwirtschaftliche Tätigkeiten ausführen, einschließlich Dienstleistern und Besuchern bekannt? Sind potenzielle Gefahrenquellen eindeutig durch Warnschilder kenntlich gemacht? Sind Sicherheitshinweise für Produkte, die die Gesundheit der Arbeitskräfte gefährden können, verfügbar/ zugänglich? Unfallpläne müssen klar und dauerhaft an einem für Arbeitskräfte, Besucher und Dienstleister zugänglichen und sichtbaren Ort/en ausgehängt sein. Diese Anweisungen müssen in der/den vorherrschenden Sprache/n der Arbeitskräfte und/oder in Form von Piktogrammen vorhanden sein. Die Verfahren müssen Nachfolgendes enthalten: - Verweise zur Betriebsadresse oder Betriebskoordinaten - den/die Ansprechpartner - eine aktuelle Liste relevanter Telefonnummern (Polizei, Rettungsdienst, Krankenhaus, Feuerwehr, Zugang zur medizinischen Notversorgung vor Ort oder mittels Transport, Strom-, Gas-und Wasseranbieter) Weitere Beispiele für Verfahren, die enthalten sein können: - den Ort der nächsten Kommunikationseinrichtung (Telefon, Funkgeräte). - wie und wo der örtliche Arzt, Krankenhaus und andere Notfalleinrichtungen kontaktiert werden (WO ist es passiert?, WAS ist passiert?, WIE VIELE Personen sind verletzt?, WELCHE Arten von Verletzungen liegen vor? WER ruft an?) - Standort/e von Feuerlöscher/n, - Notausgänge, - Notausschalter für Elektrizität, Gas- und Wasseranschlüssen, - wie Unfälle und gefährliche Ereignisse gemeldet werden. Für Aquakulturen Querverweis zum Aquakultur Modul AB Beständige und lesbare Schilder müssen potenzielle Gefahren anzeigen. Diese sollen, wenn anwendbar einschließen: Abfallbereiche, Brennstofftanks, Werkstätten und Zugangstüren zu den Lagerbereichen für Pflanzenschutzmittel/Düngemittel/ jegliche anderen chemischen Stoffe. Warnschilder müssen in der/den vorherrschenden Sprache/n der Arbeitskräfte und/oder als Piktogramme vorhanden sein. Kein N/A zulässig. Sofern für angemessene Maßnahmen erforderlich, sind Informationen verfügbar und zugänglich (z.b. Webseiten, Telefonnummern, Sicherheitsdatenblätter usw.). Für Aquakulturen Querverweis zum Aquakultur Modul AB Nichtkritisches Nichtkritisches Nichtkritisches Code Ref: IFA V5.0-2_July16; deutsche Version Kontrollpunkte und Erfüllungskriterien Basismodul Gesamtbetrieb Seite: 14 von 96

15 Übersetzung von Carsten Everink zusammen mit NTWG Deutschland; im Zweifelsfall gilt das englische Original. AF Sind Erste-Hilfe-Kästen an allen festen Standorten und in der näheren Umgebung von Feldarbeiten verfügbar? Vollständige und einsatzfähige Erste-Hilfe-Kästen (gemäß der lokalen Empfehlungen und den durchgeführten betrieblichen Tätigkeiten angemessen) sind an allen dauerhaften Standorten verfügbar und zugänglich und leicht verfügbar für den Transport (Traktor, PKW etc.), wo die Gefahrenbeurteilung entsprechend AF dies erfordert. Nichtkritisches AF Ist auf jedem Betrieb immer wenn landwirtschaftliche Tätigkeiten ausgeführt werden, eine angemessene Anzahl Personen (mind. eine Person) mit einer Erste-Hilfe-Schulung anwesend? Mindestens eine Person mit einer Erste-Hilfe-Schulung (d.h. Teilnahme während der letzten fünf Jahre) ist immer dann anwesend, wenn auf dem Betrieb landwirtschaftliche Tätigkeiten ausgeführt werden. Als Richtwert gilt: eine geschulte Person je 50 Arbeitskräfte. Landwirtschaftliche Tätigkeiten umfassen alle Tätigkeiten, die in den relevanten Modulen dieses Standards aufgeführt sind. Nichtkritisches AF. 4.4 Schutzkleidung und -ausrüstung _GG_IFA_CPCC_AF_V5_0-2_de.docx AF Sind die Arbeitskräfte, Besucher und Dienstleister mit angemessener Schutzkleidung ausgestattet entsprechend den gesetzlichen Anforderungen und/ oder Gebrauchsanweisungen und/oder zugelassen durch eine zuständige Behörde? Vollständige Schutzausrüstungen sind auf dem Betrieb verfügbar, werden verwendet und sind in einem guten Erhaltungszustand. Sie entsprechen den Anforderungen der Gebrauchsanweisungen und/oder den gesetzlichen Anforderungen und/oder sind zugelassen durch eine zuständige Behörde. Um den Gebrauchsanweisungen und/oder Tätigkeiten auf dem Betrieb zu entsprechen, kann folgendes gefordert sein: Gummistiefel oder anderes, geeignetes Schuhwerk, wasserdichte Kleidung, Schutzanzüge, Gummihandschuhe, Schutzmasken, angemessene Atemschutzausrüstungen (einschließlich Austauschfilter), Gehör- und Augenschutz, Schwimmwesten etc. wie aufgrund der Gebrauchsanweisung oder der Tätigkeiten auf dem Betrieb gefordert. Code Ref: IFA V5.0-2_July16; deutsche Version Kontrollpunkte und Erfüllungskriterien Basismodul Gesamtbetrieb Seite: 15 von 96

16 Übersetzung von Carsten Everink zusammen mit NTWG Deutschland; im Zweifelsfall gilt das englische Original. AF AF. 4.5 Wird die Schutzkleidung nach ihrem Gebrauch gereinigt und so gelagert, dass die Kontamination von persönlicher Kleidung verhindert wird? Soziale Belange Schutzkleidung wird sauber entsprechend ihres Verwendungszweckes und ihres potentiellen Verschmutzungsgrades an einem belüfteten Ort aufbewahrt. Das Säubern der Schutzkleidung und Ausrüstungen erfolgt getrennt vom Waschen privater Kleidung. Wiederverwendbare Handschuhe sind vor dem Ausziehen zu waschen. Schmutzige und beschädigte Schutzkleidung und Ausrüstungen sowie abgelaufene Filtereinsätze müssen angemessen entsorgt werden. Einwegschutzausrüstung (z.b. Handschuhe, Einmalanzüge) müssen nach einmaliger Anwendung entsorgt werden. Die gesamte Schutzkleidung und Ausrüstung einschließlich wechselbarer Filter etc. muss außerhalb von den PSM /Lagereinrichtungen und physisch getrennt von jeglichen anderen Chemikalien, welche eine Kontamination der Kleidung oder der Ausrüstungen verursachen könnte, gelagert werden. Kein N/A zulässig. AF Ist ein Mitglied der Geschäftsführung als Verantwortlicher für die Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz sowie für die sozialen Belange benannt? Aufzeichnungen sind verfügbar, welche eindeutig ein Mitglied der Geschäftsführung identifizieren und benennen, das für die Einhaltung und Umsetzung bestehender, aktueller und relevanter nationaler und lokaler Bestimmungen zu Gesundheitsschutz, Sicherheit und der sozialen Belange der Arbeitskräfte verantwortlich ist _GG_IFA_CPCC_AF_V5_0-2_de.docx AF AF Gibt es einen wechselseitigen Austausch zwischen der Geschäftsführung und den Arbeitskräften bzgl. der Gesundheit, Sicherheit und den sozialen Belangen der Arbeitskräfte? Gibt es Nachweise, dass aufgrund solcher Austausche Maßnahmen getroffen wurden? Haben Arbeitskräfte Zugang zu sauberen Plätzen zur Aufbewahrung von Lebensmitteln, ausgewiesenen Pausenzonen, Handwaschgelegenheiten und Trinkwasser? Aufzeichnungen zeigen, dass ein Austausch zwischen der Geschäftsführung und den Arbeitskräften zu den Themen Gesundheit, Sicherheit am Arbeitsplatz und den sozialen Belange offen geführt werden kann (d.h. ohne Angst vor Einschüchterung oder Strafe) und mindestens einmal jährlich stattfindet. Es besteht keine Notwendigkeit, dass der Kontrolleur/Auditor eine Einschätzung über den Inhalt, die Korrektheit oder das Ergebnis solcher Austausche vornimmt. Es gibt Nachweise darüber, dass die Anliegen der Arbeitskräfte zu Gesundheit, Sicherheit und sozialen Belangen angegangen wurden. Ein Platz zur Aufbewahrung von Lebensmitteln und ein Platz zum Essen muss den Arbeitskräften zur Verfügung gestellt werden, falls sie auf dem Betrieb essen. Handwaschgelegenheiten und Trinkwasser müssen immer zur Verfügung stehen. Nichtkritisches Code Ref: IFA V5.0-2_July16; deutsche Version Kontrollpunkte und Erfüllungskriterien Basismodul Gesamtbetrieb Seite: 16 von 96

17 Übersetzung von Carsten Everink zusammen mit NTWG Deutschland; im Zweifelsfall gilt das englische Original. AF Sind die Unterkünfte auf dem Betriebsgelände bewohnbar und verfügen sie über grundlegende Einrichtungen? Die Unterkünfte für die Arbeitskräfte auf dem Betrieb sind bewohnbar und verfügen über ein festes Dach, Fenster und Türen sowie über grundlegende Einrichtungen wie Trinkwasser, Toiletten und Abflüsse. Im Falle fehlender Abflüsse können geeignete Abwassergruben akzeptiert werden, sofern sie den lokalen Bestimmungen entsprechen. AF Ist der durch den Erzeuger bereitgestellte Transport von Arbeitskräften (auf dem Betriebsgelände, zu und von den Feldern/Anlagen) sicher und entspricht dieser nationalen Bestimmungen, wenn Arbeitskräfte auf öffentlichen Straßen transportiert werden? Fahrzeuge oder Wasserfahrzeuge/Schiffe müssen für die Arbeitskräfte sicher sein. Wenn sie zum Transport der Arbeitskräfte auf öffentlichen Straßen verwendet werden, müssen sie den nationalen Sicherheitsvorschriften entsprechen. Nichtkritisches AF. 5 DIENSTLEISTER Ein Dienstleister ist die juristische Person, die Arbeit, Ausstattung und/ oder Materialien zur Verfügung stellt, um, vertraglich gebunden mit dem Erzeuger, spezielle betriebliche Aktivitäten durchzuführen (z.b. Getreideernte im Lohn, Pflanzenschutzmittelausbringung und Ernte bei Obst etc.) _GG_IFA_CPCC_AF_V5_0-2_de.docx AF. 5.1 Wenn der Erzeuger Dienstleister in Anspruch nimmt, überwacht er/sie deren Aktivitäten, um sicherzustellen, dass diese alle relevanten GLOBALG.A.P. Kontrollpunkte und Erfüllungskriterien (CPCC) gemäß der entsprechenden Anforderungen erfüllen? Der Erzeuger ist dafür verantwortlich, die vom GLOBALG.A.P. Standard abgedeckten Tätigkeiten, welche von einem Dienstleister ausgeführt werden, zu überwachen. Der Erzeuger kontrolliert und unterschreibt die Beurteilung des Dienstleisters für jede vereinbarte Aufgabe und jede unter Vertrag genommene Saison. Nachweise über die Einhaltung der anwendbaren Kontrollpunkte müssen während der externen Kontrolle auf dem Betrieb verfügbar sein. i) Der Erzeuger kann die Beurteilung durchführen und muss Nachweise über die Erfüllung der Kontrollpunkte aufbewahren. Der Dienstleister muss zustimmen, dass GLOBALG.A.P. anerkannte Zertifizierer diese Beurteilung mittels einer Vor-Ort Kontrolle überprüfen; oder ii) Eine von GLOBALG.A.P. anerkannte Zertifizierungsstelle kann den Dienstleister kontrollieren. Die CB muss dem Dienstleister einen Konformitätsbescheinigung mit nachfolgender Information zusenden: 1) Datum der Beurteilung, 2) Name der Zertifizierungsstelle, 3) Name des Kontrolleurs, 4) Detaillierte Informationen über den Dienstleister und 5) Liste der überprüften Kontrollpunkte und Erfüllungskriterien. Zertifikate anderer Standards, die der Dienstleister vorlegt und die nicht durch GLOBALG.A.P. anerkannt sind, sind kein gültiger Nachweis für die Erfüllung des GLOBALG.A.P. Standards. Code Ref: IFA V5.0-2_July16; deutsche Version Kontrollpunkte und Erfüllungskriterien Basismodul Gesamtbetrieb Seite: 17 von 96

18 Übersetzung von Carsten Everink zusammen mit NTWG Deutschland; im Zweifelsfall gilt das englische Original. AF. 6 ABFALL- UND SCHADSTOFFMANAGEMENT, RECYCLING UND WIEDERVERWENDUNG Abfallminimierung schließt ein: Überprüfung gegenwärtiger Praktiken, Vermeidung, Verringerung, Wiederverwendung und Recycling von Abfällen. AF. 6.1 Identifikation von Abfällen und Schadstoffen AF Sind in allen Bereichen des Betriebes mögliche Abfallprodukte und Quellen von Schadstoffen ermittelt worden? Mögliche, im Produktionsprozess anfallende Abfallprodukte (z.b. Papier, Pappe, Plastik, Öl) und Verschmutzungsquellen (z.b. Überschüsse von Düngemitteln, Abgase/Rauch, Öl, Kraftstoffe, Lärm, Abwässer, Chemikalien, Tauchbäder, Futterabfälle, Algen, die während der Reinigung der Netzte anfallen usw.) wurden aufgelistet. Pflanzenproduktion: Erzeuger müssen auch Restmengen von Pflanzenschutzmittelanwendungen und Tankreinigungen berücksichtigen. Nichtkritisches AF. 6.2 Aktionsplan für Abfälle und Schadstoffe AF Gibt es einen dokumentierten, betrieblichen Abfallmanagementplan, um Abfälle und Verschmutzungen zu vermeiden und/oder auf die kleinstmögliche Menge zu minimieren und schließt der Abfallmanagementplan angemessene Maßnahmen zur Abfallentsorgung ein? Ein umfangreicher, aktueller, dokumentierter Plan, welcher Abfallreduzierung, Umweltverschmutzung und Abfallrecycling behandelt, liegt vor. Luft-, Bodenund Wasserverschmutzungen müssen, sofern relevant, bezogen auf alle im Plan identifizierten Quellen und Produkte berücksichtigt werden. Für Aquakulturen mit Querverweis zum Aquakultur Modul AB Nichtkritisches _GG_IFA_CPCC_AF_V5_0-2_de.docx AF Ist der Standort sauber und in einem ordentlichen Zustand? Die visuelle Prüfung zeigt, dass es keine Anzeichen für Abfall/Müll in der unmittelbaren Nähe der Produktionsstandorte oder Lagergebäude gibt. Beiläufig und in geringfügiger Menge anfallender Müll und Abfälle in den gekennzeichneten Bereichen sind akzeptabel, ebenso wie Abfälle vom aktuellen Arbeitstag. Sämtlicher sonstiger Müll und Abfälle müssen beseitigt sein, inklusive Resten von Kraftstofflachen. AF Sind Auffangvorrichtungen für Diesel und andere Kraftstoff-/Öltanks sicher für die Umwelt? Alle Kraftstofftanks müssen den lokalen Anforderungen entsprechen. Wenn lokale Anforderungen zum Auffangen verschütteter Mengen fehlen, müssen undurchlässige Auffangeinrichtungen vorhanden sein, die mindestens 110% des größten Tanks aufnehmen können. In ökologisch sensiblen Gebieten muss diese Kapazität mindestens 165% des größten Tanks betragen. Rauchen-Verboten-Schilder müssen sichtbar angebracht sein und angemessene Notfallvorkehrungen zum Brandschutz sind in der Nähe vorhanden. Nichtkritisches Code Ref: IFA V5.0-2_July16; deutsche Version Kontrollpunkte und Erfüllungskriterien Basismodul Gesamtbetrieb Seite: 18 von 96

19 Übersetzung von Carsten Everink zusammen mit NTWG Deutschland; im Zweifelsfall gilt das englische Original. AF Organischer Abfall wird auf dem Betrieb kompostiert oder wiederverwertet, sofern sichergestellt ist, dass keine Gefahr der Übertragung von Schädlingen, Krankheiten oder Beikräutern besteht? Organische Abfälle werden kompostiert und zur Bodenverbesserung verwendet. Die Kompostierungsmethode stellt sicher, dass keine Gefahr der Übertragung von Schädlingen, Krankheiten oder Beikräutern besteht. Für Aquakulturen mit Querverweis zum Aquakultur Modul AB Empfehlung AF AF. 7 AF. 7.1 Wird das Wasser welches für Wasch- und Reinigungszwecke verwendet wurde, auf eine Weise entsorgt, welche die Auswirkungen hinsichtlich Gefährdungen der Gesundheit, Sicherheit und Umwelt minimiert? NATURSCHUTZ Abwasser vom Waschen kontaminierter Maschinen, z.b. Pflanzenschutztechnik, persönlichen Schutzausrüstungen, Kühlautomaten oder Ställen sollte gesammelt und so entsorgt werden, dass die Umwelt und die Gesundheit und die Sicherheit der Mitarbeiter, Besucher sowie naher Siedlungsgebiete geringstmöglich beeinflusst werden. Gesetzliche Anforderungen müssen erfüllt werden. Für Tankreinigungen siehe CB Landwirtschaft und Umwelt sind untrennbar miteinander verbunden. Der natürliche Lebensraum und die Bewirtschaftung der Kulturlandschaft sind von großer Bedeutung. Die Fülle und Vielfalt von Flora und Fauna begünstigen die Artenvielfalt und die strukturelle Vielfalt des Landschaftsbildes und der Landschaftselemente. Auswirkungen der Landwirtschaft auf Umwelt und Artenvielfalt (Querverweis zu AB.9 des Aquakultur Moduls). Empfehlung _GG_IFA_CPCC_AF_V5_0-2_de.docx AF Hat jeder Erzeuger einen Plan zur Erhaltung und zum Schutz wildlebender Tiere und der Natur, der die Auswirkungen der betrieblichen Aktivitäten auf die Umwelt berücksichtigt? Es muss ein schriftlicher Aktionsplan vorhanden sein, der das Ziel hat, Lebensräume zu verbessern und die Artenvielfalt auf dem Betrieb zu erhalten. Dies kann entweder ein individueller Plan oder eine regionale Maßnahme sein, an der der Betrieb beteiligt ist oder eingebunden ist. Ein besonderes Augenmerk ist auf den Schutz von unter Umweltschutzgesichtspunkten interessanten Flächen umweltmäßig zu schützende Bereiche zu legen und wo anwendbar ist ein Bezug zu gesetzlichen Anforderungen herzustellen. Die Maßnahme schließt Wissen zu integrierten Pflanzenschutzverfahren, Nährstoffbedarf von Kulturen, Erhaltung der Landschaftselemente, Wasserversorgung und die Auswirkungen auf andere Nutzer etc. ein. Nichtkritisches Code Ref: IFA V5.0-2_July16; deutsche Version Kontrollpunkte und Erfüllungskriterien Basismodul Gesamtbetrieb Seite: 19 von 96

20 Übersetzung von Carsten Everink zusammen mit NTWG Deutschland; im Zweifelsfall gilt das englische Original. AF Hat der Erzeuger Überlegungen angestellt, wie die Umwelt zum Nutzen der örtlichen Gemeinde und der Flora und Fauna verbessert werden kann? Steht dieser Plan mit der nachhaltigen kommerziellen landwirtschaftlichen Erzeugung im Einklang und wird versucht, die Auswirkungen der landwirtschaftlichen Produktion auf die Umwelt zu minimieren? Es sollten konkrete Aktionen und Initiativen nachgewiesen werden 1) vom Erzeuger entweder auf den Produktionsstandorten oder auf lokaler oder regionaler Ebene 2) durch Mitarbeit in einer Gruppe die im Bereich Naturschutzarbeit aktiv ist und sich mit der Qualität und Bestandteilen des Lebensraums beschäftigt. Es gibt eine Selbstverpflichtung innerhalb des Naturschutzplanes zur Durchführung eines Audits zur Bestandsaufnahme des aktuellen Ausmaßes, der Standorte, des Zustands etc. bezüglich der Flora und Fauna auf dem Betrieb um die Planung von Aktivitäten zu ermöglichen. Innerhalb des Schutzplanes gibt es, wo realisierbar, eine klare Liste von Prioritäten und Maßnahmen zur Verbesserung des Lebensraumes von Flora und Fauna und Verbesserung der Biodiversität auf dem Betrieb. Empfehlung AF. 7.2 Ökologische Aufwertung unproduktiver Standorte AF Wurden Überlegungen angestellt, um unproduktive Standorte (z.b. tief liegende Feuchtgebiete, Waldgebiete, Vorgewende oder nährstoffarme Böden etc.) in naturnahe Flächen (z.b. Schutzgebiete) umzuwandeln und so Flora und Fauna durch eine ökologische Aufwertung zu fördern? Wo realisierbar, sollte ein Plan vorhanden sein, um unproduktive Standorte und naturnahe Flächen in Naturschutzgebiete umzuwandeln. Empfehlung _GG_IFA_CPCC_AF_V5_0-2_de.docx AF. 7.3 AF AF AF Effiziente Nutzung von Energie Betriebliche Ausrüstungen müssen hinsichtlich optimaler Energieeffizienz ausgewählt und gewartet werden. Der Gebrauch erneuerbarer Energiequellen sollte vorangetrieben werden. Kann der Erzeuger die Überwachung des Energieverbrauchs auf dem Betrieb nachweisen? Ist auf dem Betrieb ein Plan zur Verbesserung der Energieeffizienz verfügbar, welcher auf dem Ergebnis der Überwachung basiert? Wird die Minimierung des Gebrauchs nicht erneuerbarer Energien im Plan zur Verbesserung der Energieeffizienz betrachtet? Es gibt Aufzeichnungen zum Energieverbrauch (z.b. Rechnungen mit detaillierten Verbrauchswerten). Dem Erzeuger (der Erzeugergruppe) ist bewusst, wo und wie Energie auf dem Betrieb und durch betriebliche Praktiken verbraucht wird. Ausrüstungsgegenstände des Betriebes müssen so ausgewählt und gewartet werden, dass ein optimaler Energieverbrauch gewährleistet ist. Ein schriftlicher Plan, der Möglichkeiten zur Verbesserung der Energieeffizienz auf dem Betrieb identifiziert, ist vorhanden. Erzeuger erwägen, den Verbrauch nicht erneuerbarer Energien soweit wie möglich zu reduzieren und erneuerbare Energien zu verwenden. Nichtkritisches Empfehlung Empfehlung Code Ref: IFA V5.0-2_July16; deutsche Version Kontrollpunkte und Erfüllungskriterien Basismodul Gesamtbetrieb Seite: 20 von 96

21 Übersetzung von Carsten Everink zusammen mit NTWG Deutschland; im Zweifelsfall gilt das englische Original. AF. 7.4 Sammeln und Wiederverwendung von Wasser _GG_IFA_CPCC_AF_V5_0-2_de.docx AF AF. 8 AF. 8.1 Sind, wo praktikabel, Maßnahmen umgesetzt worden, um Wasser zu sammeln und wo angemessen wiederzuverwenden unter der Berücksichtigung aller Aspekte der Lebensmittelsicherheit? BESCHWERDEN Ein Beschwerdemanagement führt zu einem insgesamt besseren Produktionssystem. Ist ein Beschwerdeverfahren vorhanden, welches sich auf interne und externe Sachverhalte bezieht, die vom GLOBALG.A.P. Standard abgedeckt werden und stellt das Verfahren sicher, dass Beschwerden angemessen aufgezeichnet, geprüft und nachverfolgt, sowie eingeleitete Maßnahmen dokumentiert werden? Das Sammeln von Wasser wird empfohlen, wenn es wirtschaftlich und praktisch durchführbar ist, z.b. bei Dachflächen, Glashäusern etc. Das Sammeln aus Wasserläufen, welche das Gelände des Betriebes durchfließen, benötigt ggf. eine Entnahmegenehmigung seitens der Behörden. Es ist ein dokumentiertes Beschwerdeverfahren verfügbar, welches ermöglicht, dass alle im Zusammenhang mit GLOBALG.A.P. erhaltenen Beschwerden aufgezeichnet und nachverfolgt werden. Maßnahmen, die sich auf diese Beschwerden beziehen, sind aufgezeichnet worden. Bei Erzeugergruppen müssen deren Mitglieder das Beschwerdeverfahren nicht ausfüllen, sondern nur die Teile, die relevant für sie sind. Das Beschwerdeverfahren muss die Benachrichtigung von GLOBALG.A.P. durch die Zertifizierungsstelle einschließen für den Fall, dass der Erzeuger von einer zuständigen oder lokalen Behörde informiert wird, dass gegen ihn/sie ermittelt wird und/oder er/sie im Gültigkeitsbereich des Zertifikates sanktioniert wurde. Kein N/A zulässig. Empfehlung Code Ref: IFA V5.0-2_July16; deutsche Version Kontrollpunkte und Erfüllungskriterien Basismodul Gesamtbetrieb Seite: 21 von 96

22 Übersetzung von Carsten Everink zusammen mit NTWG Deutschland; im Zweifelsfall gilt das englische Original. AF. 9 WARENRÜCKRUF/ RÜCKNAHMEVERFAHREN AF. 9.1 Verfügt der Erzeuger über ein dokumentiertes Verfahren, welches beschreibt, wie eine Rücknahme/ein Warenrückruf zertifizierter Produkte vom Markt ausgeführt bzw. eingeleitet wird und wird dieses Verfahren jährlich getestet? Der Erzeuger muss ein dokumentiertes Verfahren haben, in dem die Vorfälle festgelegt sind, die eine Warenrücknahme/einen Warenrückruf auslösen können, die Personen, die verantwortlich entscheiden, ob eine Warenrücknahme/ein Warenrückruf von Produkten durchgeführt wird, die Abläufe, um die nächste Stufe in der Lieferkette und die GLOBALG.A.P. anerkannten Zertifizierungsstelle zu benachrichtigen, sowie Methoden, um den Lagerbestand abzugleichen. Diese Verfahren müssen jährlich überprüft werden, um sicherzustellen, dass sie wirksam sind. Dieser Test muss protokolliert werden (z.b. durch Auswahl einer kürzlich verkauften Charge, Identifizierung der Menge und dessen Verbleib sowie Überprüfung, ob die nächste in diese Charge involvierte Stufe einbezogen wurde und die CB kontaktiert wird. Eine aktuelle Kommunikation des internen Probelaufes des Rückrufes an die Kunden ist nicht erforderlich. Eine Liste von Telefonnummern und Mailadressen ist ausreichend). Kein n/a zulässig. AF. 10 LEBENSMITTELSCHUTZ (nicht anwendbar für Blumen und Zierpflanzen und Vermehrungsmaterial) _GG_IFA_CPCC_AF_V5_0-2_de.docx AF Gibt es eine Gefahrenbeurteilung zum Lebensmittelschutz vor vorsätzlichen Bedrohungen und sind Verfahren vorhanden, die identifizierte Lebensmittelgefährdungen benennen? Mögliche vorsätzliche, von außen herbeigeführte Gefahren für die Lebensmittelsicherheit müssen in allen Phasen der Erzeugung identifiziert und bewertet werden. Die Identifizierung von Gefahren für den Lebensmittelschutz muss sicherstellen, dass jeglicher Input aus sicheren und abgesicherten Quellen stammt. Informationen zu allen Mitarbeitern und Dienstleistern müssen verfügbar sein. Verfahren zu Korrekturmaßnahmen müssen für den Fall von vorsätzlichen Bedrohungen verfügbar sein. Code Ref: IFA V5.0-2_July16; deutsche Version Kontrollpunkte und Erfüllungskriterien Basismodul Gesamtbetrieb Seite: 22 von 96

23 Übersetzung von Carsten Everink zusammen mit NTWG Deutschland; im Zweifelsfall gilt das englische Original. AF. 11 GLOBALG.A.P. STATUS _GG_IFA_CPCC_AF_V5_0-2_de.docx AF Enthalten alle den Verkauf betreffende Dokumente einen Verweis auf den GLOBALG.A.P. Status und die GGN? Den Verkauf betreffende Dokumente (z.b. Rechnungen/Lieferscheine) und, wo angemessen, andere den Verkauf zertifizierter Materialien/Produkte betreffende Dokumente müssen die GGN des Zertifikatinhabers UND einen Verweis zum GLOBALG.A.P. Zertifizierungsstatus des Produktes enthalten. Dies ist nicht zwingend für die interne Dokumentation. Wo Erzeuger über eine eigene GLN verfügen, muss diese die von GLOBALG.A.P. während des Registrierungsprozesses vergebene GGN ersetzen. Eine positive Kennzeichnung des Zertifizierungsstatus ist für die Verkaufsdokumente ausreichend (z.b. "GLOBALG.A.P. zertifizierte <Produktname> ) Nicht zertifizierte Produkte müssen nicht als solche ausgewiesen werden. Ein Hinweis auf den Zertifizierungsstatus ist verpflichtend, ungeachtet, ob das zertifizierte Produkt als solches verkauft wurde oder nicht. Dies kann bei einer erstmalig durchgeführten (allerersten) Kontrolle nicht überprüft werden, weil der Erzeuger noch nicht zertifiziert ist und vor der ersten positiven Zertifizierungsentscheidung noch nicht auf den GLOBALG.A.P. Zertifizierungsstatus verweisen kann. N/A ist nur möglich, wenn ein schriftliche Vereinbarung zwischen Erzeuger und Kunden verfügbar ist, dass der GLOBALG.A.P. Zertifizierungsstatus der Produkte und/oder die GGN auf den Verkaufsdokumenten nicht erforderlich ist. Code Ref: IFA V5.0-2_July16; deutsche Version Kontrollpunkte und Erfüllungskriterien Basismodul Gesamtbetrieb Seite: 23 von 96

24 Übersetzung von Carsten Everink zusammen mit NTWG Deutschland; im Zweifelsfall gilt das englische Original. AF. 12 LOGONUTZUNG AF Werden das GLOBALG.A.P. Wort, die Marke, der GLOBALG.A.P. QR Code oder das Logo und die GGN (GLOBALG.A.P. Nummer) gemäß des Allgemeinen Regelwerkes und des Unterlizenz- und Zertifizierungsvertrages verwendet? Der Erzeuger/die Erzeugergruppe muss das GLOBALG.A.P. Wort, die Marke, den GLOBALG.A.P. QR Code oder das Logo und die GGN (GLOBALG.A.P. Nummer), GLN oder Sub-GLN gemäß dem Allgemeinen Regelwerk Anlage 1 sowie dem Unterlizenz- und Zertifizierungsvertrag nutzen. Das GLOBALG.A.P. Wort, die Marke oder das Logo darf niemals auf dem Endprodukt, auf der Verkaufsverpackung oder am Ort des Verkaufs erscheinen. Es kann jedoch vom Zertifikatsinhaber in beliebiger und/oder der gesamten geschäftlichen (Business-to-Business) Kommunikation verwendet werden. Das GLOBALG.A.P. Wort, die Marke oder das Logo können nicht während einer erstmalig durchgeführten Kontrolle verwendet werden, da der Erzeuger noch nicht zertifiziert ist und vor der ersten Zertifizierungsentscheidung noch nicht auf den GLOBALG.A.P. Zertifizierungsstatus verweisen kann. N/A für CFM (Mischfutter), PPM (Vermehrungsmaterial), GLOBALG.A.P. Aquakultur Fischeier oder Setzlinge und landwirtschaftliche Nutztiere, wenn die zertifizierten Produkte als Vorprodukte dienen und nicht als Produkte für den Verkauf an Endverbraucher vorgesehen sind und definitiv nicht am Ort des Verkaufs erscheinen _GG_IFA_CPCC_AF_V5_0-2_de.docx AF. 13 AF RÜCKVERFOLGBARKEIT UND TRENNUNG VON PRODUKTEN Kapitel 13 ist anwendbar für alle Erzeuger, die sich für Parallelproduktion/Paralleleigentum registrieren müssen und für diejenigen, die von anderen Erzeugern (zertifiziert oder nicht zertifiziert) dieselben Produkte, für die sie auch zertifiziert sind, zukaufen. Es ist nicht anwendbar für Erzeuger, die 100% des Produktes innerhalb ihres GLOBALG.A.P. Geltungsbereiches zertifizieren und welche diese Produkte nicht von anderen Erzeugern (zertifiziert oder nicht zertifiziert) zukaufen. Gibt es ein effektives System, um alle GLOBALG.A.P. zertifizierten und nicht zertifizierten Produkte zu identifizieren und zu trennen? Ein System muss vorhanden sein, um das Vermischen von zertifizierten und nicht zertifizierten Produkten zu vermeiden. Dies kann durch physische Identifizierung oder Verfahren der Produkthandhabung einschließlich der relevanten Aufzeichnungen geschehen. Code Ref: IFA V5.0-2_July16; deutsche Version Kontrollpunkte und Erfüllungskriterien Basismodul Gesamtbetrieb Seite: 24 von 96

25 Übersetzung von Carsten Everink zusammen mit NTWG Deutschland; im Zweifelsfall gilt das englische Original. AF Gibt es für den Fall, dass Erzeuger für Parallelproduktion/Paralleleigentum registriert sind (wo zertifizierte und nicht zertifizierte Produkte erzeugt und/oder im Eigentum einer juristischen Einheit sind) ein System, um sicherzustellen, dass alle Endprodukte, die aus einem zertifizierten Produktionsprozess stammen, korrekt identifiziert werden können? Es werden, falls der Erzeuger für Parallelproduktion /-Eigentum registriert ist (wo zertifizierte und nicht zertifizierte Produkte erzeugt und/oder im Besitz einer juristischen Einheit sind), alle Produkte in der Endverpackung, die aus einem zertifizierten Prozess stammen mit einer GGN-Nummer gekennzeichnet. Es können die GGN der Gruppe (Option 2), die GGN des Gruppenmitgliedes oder beide GGNs sein oder die GGN des einzelnen (Option 1) Erzeugers. Die GGN darf nicht zur Kennzeichnung nicht zertifizierter Produkte verwendet werden. N/A ist nur möglich, wenn der Erzeuger ausschließlich GLOBALG.A.P. zertifizierte Produkte besitzt (keine PP/PO) oder wenn eine schriftliche Vereinbarung zwischen Erzeuger und Kunde vorliegt, die GGN, GLN oder Sub-GLN nicht auf dem verkaufsfertigen Produkt zu verwenden. Dies können auch die kundeneigenen Spezifikationen für Etiketten sein, in denen die GGN nicht enthalten ist. AF Gibt es eine abschließende Prüfung, um sicherzustellen, dass eine korrekte Auslieferung von zertifizierten und nichtzertifizierten Produkten erfolgt? Die Überprüfung muss dokumentiert sein, um zu zeigen, dass zertifizierte und nicht zertifizierte Produkte korrekt ausgeliefert worden sind _GG_IFA_CPCC_AF_V5_0-2_de.docx AF Sind für alle registrierten Produkte geeignete Verfahren zur Identifizierung verfügbar und werden Aufzeichnungen geführt, um Produkte aus verschiedenen Quellen zu identifizieren? An die Größe des Unternehmens angepasste Verfahren zur Identifizierung von zertifizierten und, wenn anwendbar, nicht zertifizierten Mengen, die von unterschiedlichen Quellen erworben wurden (d. h von anderen Erzeugern oder Händlern), müssen für alle registrierten Produkte festgelegt, dokumentiert und aufrechterhalten werden. Aufzeichnungen müssen enthalten: - Beschreibung der Produkte, - Zertifizierungsstatus bezüglich GLOBALG.A.P. - Menge der zugekauften Produkte - Informationen zu Lieferanten - Kopie der GLOBALG.A.P. Zertifikate, sofern anwendbar - Daten/Codes zur Rückverfolgbarkeit der zugekauften Produkte - Bestellnachweise/Rechnungen, die die Organisation, die kontrolliert wird, erhalten hat - Liste anerkannter Lieferanten Code Ref: IFA V5.0-2_July16; deutsche Version Kontrollpunkte und Erfüllungskriterien Basismodul Gesamtbetrieb Seite: 25 von 96

26 Übersetzung von Carsten Everink zusammen mit NTWG Deutschland; im Zweifelsfall gilt das englische Original. AF. 14 AF MASSENBILANZ Kapitel 14 ist anwendbar für alle GLOBALG.A.P. Erzeuger. Bei Mitgliedern von Erzeugergruppen kann diese Information bisweilen durch das QMS der Gruppe abgedeckt sein. Sind Aufzeichnungen von allen verkauften Mengen und allen registrierten Produkten verfügbar? Verkaufsdetails der zertifizierten und wenn anwendbar nicht zertifizierten Mengen müssen für alle registrierten Produkte aufgezeichnet sein, mit besonderer Aufmerksamkeit auf die verkauften Mengen und mitgelieferten Beschreibungen. Die Dokumente müssen ausgeglichene Mengen der zertifizierten und nicht zertifizierten Warenein- und ausgänge zeigen. Kein N/A zulässig _GG_IFA_CPCC_AF_V5_0-2_de.docx AF AF Werden alle Mengen (erzeugt, gelagert und/oder gekauft) aufgezeichnet und für alle Produkte zusammengefasst? Werden alle Umwandlungsfaktoren (Produktionsverluste) und/oder Verluste (Eingangs- Ausgangskalkulation für einen gegebenen Produktionsprozess) während der Handhabung berechnet und kontrolliert? Mengen (einschließlich Informationen zu Volumina oder Gewichten) von zertifizierten, und wenn anwendbar, nicht zertifizierten, eingehenden (einschließlich zugekauften), ausgehenden und gelagerten Produkten müssen aufgezeichnet werden. Es muss eine Zusammenfassung für alle registrierten Produkte gemacht werden, um die Überprüfung der Massenbilanz zu ermöglichen. Die Häufigkeit der Überprüfung der Massenbilanz muss definiert sein und an die Größe des Betriebes angepasst sein. Sie muss jedoch mindestens einmal pro Jahr für jedes Produkt durchgeführt werden. Die Dokumente zum Nachweis der Massenbilanz sind eindeutig zu identifizieren. Dieser Kontrollpunkt muss von allen GLOBALG.A.P. Erzeugern umgesetzt werden. Kein N/A zulässig. Umwandlungsfaktoren (Produktionsverluste) müssen für jeden relevanten Handhabungsprozess berechnet werden und verfügbar sein. Alle angefallenen Abfallmengen des Produktes müssen geschätzt und/oder aufgezeichnet werden. Kein N/A zulässig. Code Ref: IFA V5.0-2_July16; deutsche Version Kontrollpunkte und Erfüllungskriterien Basismodul Gesamtbetrieb Seite: 26 von 96

27 Übersetzung von Carsten Everink zusammen mit NTWG Deutschland; im Zweifelsfall gilt das englische Original. AF. 15 ERKLÄRUNG ZUR LEBENSMITTELSICHERHEIT (nicht anwendbar für Blumen und Zierpflanzen) Die Erklärung zur Lebensmittelsicherheit spiegelt auf eine unmissverständliche Weise die Verpflichtung des Erzeugers wider, sicherzustellen, dass die Lebensmittelsicherheit während des gesamten Produktionsprozesses umgesetzt und aufrechterhalten wird. AF Hat der Erzeuger die in die IFA-Checkliste integrierte Erklärung zur Lebensmittelsichert ausgefüllt und unterschrieben? Das Ausfüllen und die Unterschrift der Erklärung zur Lebensmittelsicherheit ist eine Verpflichtung, welche jährlich für jeden neuen Zertifizierungszyklus erneuert werden muss. Für einen Option 1 Erzeuger ohne implementiertes QMS ist die Eigenkontrollcheckliste nur vollständig, wenn die Erklärung zur Lebensmittelsicherheit ausgefüllt und unterschrieben worden ist. Für Erzeugergruppen (Option2) und Option 1 mehrere Standorte mit QMS ist es möglich, dass das zentrale Management diese Verpflichtung für die Organisation und für alle ihre Mitglieder übernimmt, indem eine Erklärung auf QMS Ebene ausfüllt und unterschrieben wird. In diesem Fall müssen die Mitglieder der Erzeugergruppen und die einzelnen Erzeugerstandorte die Erklärung nicht selbst ausfüllen und unterschreiben. Kein N/A zulässig, außer für Blumen und Zierpflanzen oder Vermehrungsmaterial. AF. 16 VERMEIDUNG VON LEBENSMITTELBETRUG (nicht anwendbar für Blumen und Zierpflanzen) _GG_IFA_CPCC_AF_V5_0-2_de.docx AF AF Lebensmittelbetrug kann in der Primärproduktion auftreten, wenn Lieferanten Betriebsmittel/Materialien bereitstellen, welche die Anforderungen nicht erfüllen (z.b. gefälschte Pflanzenschutzmittel oder Vermehrungsmaterialien, nicht für Lebensmittel geeignete Verpackungsmaterialien). Dadurch können öffentliche Lebensmittelkrisen entstehen, weshalb Erzeuger Maßnahmen zur Vermeidung dieser Gefahren treffen sollten. Hat der Erzeuger eine Gefahrenbeurteilung bezüglich der Anfälligkeit für Lebensmittelbetrug durchgeführt? Verfügt der Erzeuger über einen Plan zur Vermeidung von Lebensmittelbetrug und ist dieser umgesetzt worden? Eine dokumentierte Gefahrenbeurteilung zur Identifizierung möglicher Anfälligkeiten für Lebensmittelbetrug (z.b. gefälschte Pflanzenschutzmittel oder Vermehrungsmaterial, nicht für Lebensmittel geeignete Verpackungsmaterialien) ist verfügbar, aktuell und umgesetzt. Dieses Verfahren kann auf einem allgemeinen Verfahren basieren, muss aber an den Umfang der Produktion angepasst sein. Ein dokumentierter Plan zur Vermeidung von Lebensmittelbetrug, der die Maßnahmen beschreibt, die der Erzeuger eingeführt hat, um identifizierte Bedrohungen für einen Lebensmittelbetrug anzugehen, ist verfügbar und umgesetzt. Empfehlung Empfehlung Code Ref: IFA V5.0-2_July16; deutsche Version Kontrollpunkte und Erfüllungskriterien Basismodul Gesamtbetrieb Seite: 27 von 96

28 Übersetzung von Carsten Everink zusammen mit NTWG Deutschland; im Zweifelsfall gilt das englische Original. ANHANG AF. 1 GLOBALG.A.P. LEITLINIE GEFAHRENBEURTEILUNG - ALLGEMEINES Einführung in die Gefahrenbeurteilung Im GLOBALG.A.P. IFA-Standard ist eine Vielzahl von Gefahrenbeurteilungen erforderlich, sodass Maßnahmen in Bezug auf die Lebensmittelsicherheit, die Gesundheit und Sicherheit der Arbeitskräfte sowie den Schutz der Umwelt einfacher umgesetzt werden können. Dieser Leitfaden dient daher als Hilfestellung für Erzeuger. Fünf Schritte zur Gefahrenbeurteilung Eine Gefahrenbeurteilung stellt nicht nur einen wichtigen Schritt im Hinblick auf den Schutz der Produkte, der Arbeitskräfte und des Unternehmens dar, sondern muss auch den Voraussetzungen von GLOBALG.A.P. sowie gesetzlichen Bestimmungen gerecht werden. Anhand einer Gefahrenbeurteilung können Sie sich genau auf diejenigen Risiken konzentrieren, die am Arbeitsplatz von Bedeutung sind Risiken, die potenziell reale und ernsthafte Gefahren darstellen können. In vielen Fällen können bereits durch einfache, effiziente und kostengünstige Maßnahmen Risiken unkompliziert erkannt und eingedämmt werden (z. B. unter der Gewährleistung, dass verschüttetes oder ausgelaufenes Material unverzüglich entfernt wird, sodass das Produkt nicht verunreinigt werden kann). Es wird zwar nicht erwartet, dass Sie alle Risiken vermeiden können, doch man geht davon aus und setzt voraus, dass Sie Ihre Produkte und Arbeitskräfte soweit dies in einem zumutbaren Umfang möglich ist, vor solchen Gefahren schützen. Das ist jedoch nicht der einzige Schritt, um eine Gefahrenbeurteilung vorzunehmen. Es gibt noch weitere Verfahren, die ebenso gut funktionieren insbesondere im Hinblick auf weitaus komplexere Risiken und/oder Umstände. Wir sind jedoch der Ansicht, dass diese Methode für den Großteil der Erzeuger einen einfachen Ansatz darstellt. Arbeitskräfte, aber auch andere Personen, haben das Recht vor Gefahren geschützt zu werden, die aufgrund eines Versäumnisses, angemessener Schritte zur Risikoeindämmung beruhen. Unfälle, Krankheiten und gesundheitliche Beeinträchtigungen können Menschenleben zerstören und zudem geschäftsschädigend wirken, wenn Arbeitsleistung verloren geht oder man rechtliche Schritte vor Gericht einleiten muss. Erzeuger sind gesetzlich dazu verpflichtet, die Risiken im Umfeld ihres Arbeitsplatzes zu analysieren, sodass auf diese Weise ein Plan zur Eindämmung der Risiken in die Wege geleitet werden kann _GG_IFA_CPCC_AF_V5_0-2_de.docx Was ist eine Gefahrenbeurteilung? Eine Gefahrenbeurteilung ist einfach gesprochen eine sorgfältige Prüfung dessen, was durch Ihre Tätigkeiten eine Gefahr für das Produkt, das Umfeld und/oder Ihre Arbeitskräfte darstellen könnte. Auf diese Weise können Sie einschätzen, ob Sie ausreichende Vorkehrungen getroffen haben oder nicht bzw. ob Sie weitere Schritte unternehmen sollten, um mögliche Gefahren zu verhindern. Verkomplizieren Sie den Vorgang aber nicht. In zahlreichen Unternehmen ist man sich den dort herrschenden Risiken umfassend bewusst und die erforderlichen Schutzmaßnahmen sind einfach umzusetzen. Stellen Sie sicher, dass Sie angemessene Vorkehrungen getroffen haben, um Verunreinigungen und/oder Unfälle zu verhindern. Folgendes sollten Sie beachten, wenn Sie sich Gedanken über eine Gefahrenbeurteilung machen: Eine Gefahr stellt all das dar, was einen Schaden verursachen könnte, wie etwa Chemikalien, elektrische Leitungen und Geräte, Arbeiten auf Leitern usw. Das Risiko ist die (große oder geringe) Wahrscheinlichkeit, dass jemand durch diese und andere Gefahren zu Schaden kommen könnte zusammen mit einer Angabe darüber, wie ernsthaft der Schaden sein würde. Code Ref: IFA V5.0-2_July16; deutsche Version Kontrollpunkte und Erfüllungskriterien Basismodul Gesamtbetrieb Seite: 28 von 96

29 Übersetzung von Carsten Everink zusammen mit NTWG Deutschland; im Zweifelsfall gilt das englische Original. Wie werden die Risiken in Ihrem Unternehmen bewertet? Schritt 1: Identifizieren Sie potenzielle Gefahren. Schritt 2: Entscheiden Sie, wer oder was beeinträchtigt werden könnte und auf welche Weise. Schritt 3: Analysieren Sie die Risiken und entscheiden Sie über mögliche Vorkehrungsmaßnahmen. Schritt 4: Halten Sie den Arbeitsplan bzw. die Ergebnisse schriftlich fest und setzen Sie sie um. Schritt 5: Prüfen Sie die Beurteilung und aktualisieren Sie sie bei Bedarf. Schritt 1: Identifizieren Sie potenzielle Gefahren Zunächst müssen Sie ermitteln, wie ein Produkt, die Umwelt und/oder Ihre Arbeitskräfte beeinträchtigt werden könnten. Nachstehend finden Sie einige Tipps, um diejenigen Risiken zu identifizieren, die hierbei von Belang sind: Machen Sie einen Rundgang am Arbeitsplatz und sehen Sie sich an, bei welchen Punkten man begründet davon ausgehen könnte, dass sie eine Gefahr darstellen (z. B. Situationen, Geräte, Produkte, Vorgehensweisen usw.). Fragen Sie Ihre Arbeiter (sofern relevant) bzw. deren Vertreter, was sie davon halten. Diese könnten Dinge bemerken, die Ihnen nicht unmittelbar aufgefallen wären. Werfen Sie einen Blick in die Anweisungen der Hersteller bzw. in die Datenblätter von Chemikalien und Geräten, da diese nicht nur sehr hilfreiche Quellen dahingehend darstellen können, potenzielle Gefahren zu identifizieren, sondern auch, diese in ihren richtigen Kontext einzuordnen. Prüfen Sie in der Vergangenheit stattgefundene Zwischenfälle sowie Unfallmeldungen sie dienen häufig dazu, weniger offensichtliche Gefahren zu identifizieren. Vergessen Sie dabei nicht, sich auch über langfristige Gesundheitsgefahren (z. B. hohe Geräuschpegel oder Exposition gegenüber gefährlichen Substanzen) sowie (Lebensmittel-)Sicherheitsgefahren Gedanken zu machen _GG_IFA_CPCC_AF_V5_0-2_de.docx Schritt 2: Entscheiden Sie, wer oder was beeinträchtigt werden könnte und auf welche Weise Bezüglich jeder Gefahr müssen Sie sich im Klaren darüber sein, wer oder was durch diese beeinträchtigt werden könnte. Dies wird Ihnen dabei helfen, die besten Möglichkeiten zur Eindämmung des entsprechenden Risikos zu finden. Denken Sie daran: Bestimmte Tätigkeiten haben besondere Anforderungen (z. B. Ernten). Für einige Gefahrenquellen müssen zusätzliche Überlegungen angestellt werden, insbesondere in solchen Situationen, in denen sich Einzelpersonen (z. B. Reinigungskräfte, Besucher, Vertragspartner, Wartungs- und Instandhaltungspersonal usw.) nicht rund um die Uhr am Arbeitsplatz befinden. Schritt 3: Analysieren Sie die Risiken und entscheiden Sie über mögliche Vorkehrungsmaßnahmen Nachdem Sie die Gefahren erkannt haben, müssen Sie nun entscheiden, wie Sie diese in den Griff bekommen können. Laut Gesetz wird von Ihnen verlangt, dass Sie in einem zumutbaren Umfang alle angemessenen Maßnahmen ergreifen, um Menschen vor Schäden zu schützen. Sie können diese Schritte zwar auch selbstständig ausarbeiten, doch der einfachste Weg besteht immer noch darin, einen Vergleich vorzunehmen zwischen dem, was zur Zeit unternommen wird, und dem, was sich bereits in der Vergangenheit als gute fachliche Praxis herauskristallisiert hat. Code Ref: IFA V5.0-2_July16; deutsche Version Kontrollpunkte und Erfüllungskriterien Basismodul Gesamtbetrieb Seite: 29 von 96

30 Übersetzung von Carsten Everink zusammen mit NTWG Deutschland; im Zweifelsfall gilt das englische Original. Daher sollten Sie sich zunächst ansehen, was Sie gegenwärtig bereits dafür unternehmen. Denken Sie dabei an die Kontrollen, die Sie in Ihrem Unternehmen umsetzen, und wie die Arbeiten organisiert werden. Anschließend vergleichen Sie dies mit den bewährten Verfahrensweisen. So wird deutlich, ob Sie noch weitere Schritte ergreifen sollten, damit auch Sie den Anforderungen des Standards gerecht werden. Im Laufe Ihres Beurteilungsprozesses sollten Sie folgenden Punkten Rechnung tragen: Kann ich die Gefahr dadurch insgesamt ausschließen? Wenn nicht: Wie kann ich die Risiken so vermindern, dass eine Gefährdung eher unwahrscheinlich ist? Wenn möglich sollten im Rahmen Ihres Risikomanagements die folgenden Prinzipien Berücksichtigung finden soweit umsetzbar in der nachstehenden Reihenfolge: Probieren Sie eine weniger riskante Möglichkeit aus (z. B. gehen Sie dazu über, eine weniger gefährliche Chemikalie zu verwenden). Schränken Sie die Wahrscheinlichkeit einer Aussetzung gegenüber der Gefahr so weit wie möglich ein (z. B. durch Aufsichtspersonal oder Schutzvorrichtungen). Organisieren Sie die Arbeiten / Aufgaben so, dass eine Exposition gegenüber der Gefahr auf ein Minimum beschränkt wird. Verteilen Sie persönliche Schutzausrüstungen (z. B. Schutzkleidung, Schuhe, Schutzbrillen usw.). Und sorgen Sie für die notwendigen Rahmenbedingungen (z. B. Erste-Hilfe-Einrichtungen sowie Waschmöglichkeiten zur Entfernung von Verunreinigungen). Eine Verbesserung des Gesundheitsschutzes und der Sicherheit muss nicht zwangsläufig ein Vermögen kosten. Bringen Sie zum Beispiel einen Spiegel an einer gefährlichen und unübersichtlichen Kurve an, um so Verkehrsunfälle zu vermeiden in Anbetracht dieser Risiken eine kostengünstige Vorsichtsmaßnahme. Versäumen Sie es jedoch, einfache Vorkehrungen zu treffen, kann Sie das im Falle eines Unfalls deutlich teurer zu stehen kommen. Beziehen Sie (gegebenenfalls) auch Ihr Personal mit ein. Auf diese Weise können Sie sicherstellen, dass das, was Sie vorschlagen, auch tatsächlich in der Praxis funktionieren und nicht nur zu neuen Gefahren führen wird. Schritt 4: Halten Sie den Arbeitsplan bzw. die Ergebnisse schriftlich fest und setzen Sie sie um _GG_IFA_CPCC_AF_V5_0-2_de.docx Es macht schon einen Unterschied, wenn Sie die Ergebnisse Ihrer Gefahrenbeurteilung in die Praxis umsetzen und sich gleichzeitig Gedanken um die Lebensmittelsicherheit, die Gesundheit Ihrer Arbeitskräfte und um Ihr Unternehmen machen. Halten Sie die Ergebnisse der Gefahrenanalyse schriftlich fest und teilen Sie sie mit Ihren Angestellten. Das ist ein Anlass für Sie, deren Umsetzung auch tatsächlich erfolgreich abzuschließen. Wenn Sie die Ergebnisse aufschreiben, halten Sie das Ganze möglichst einfach (z. B.: Verunreinigung beim Ernten: Einrichtungen zum Händewaschen auf dem Feld). Es wird nicht erwartet, dass Ihre Gefahrenbeurteilung perfekt ist sie sollte allerdings geeignet und ausreichend sein. Sie müssen in der Lage sein, folgende Punkte aufzuzeigen: dass eine angemessene Prüfung vorgenommenen worden ist; dass Sie sich die Frage gestellt haben, wer bzw. was beeinträchtigt werden könnte; dass Sie sich mit allen wesentlichen Gefahren befasst haben; dass die Vorkehrungen angemessen sind und das noch verbleibende Risiko gering ausfällt; dass Sie auch Ihre Mitarbeiter oder deren Vertreter (je nach Situation) in den Prozess mit einbezogen haben. Code Ref: IFA V5.0-2_July16; deutsche Version Kontrollpunkte und Erfüllungskriterien Basismodul Gesamtbetrieb Seite: 30 von 96

31 Übersetzung von Carsten Everink zusammen mit NTWG Deutschland; im Zweifelsfall gilt das englische Original. Ein guter Aktionsplan umfasst häufig eine Mischung aus unterschiedlichen Reaktionen, zum Beispiel: Übergangslösungen, bis zuverlässigere Kontrollen in die Tat umgesetzt werden können; langfristige Lösungen für solche Risiken, deren Wahrscheinlichkeit, Unfälle, Krankheiten oder gesundheitliche Beeinträchtigungen zu verursachen, am größten ausfällt; langfristige Lösungen für solche Risiken, die potenziell die schlimmsten Konsequenzen mit sich bringen; Maßnahmen bei der Ausbildung von Mitarbeitern in Bezug auf die primären Risiken und wie diese Risiken unter Kontrolle gebracht werden müssen; regelmäßige Prüfungen, um sicherzustellen, dass die Kontrollmaßnahmen weiterhin Gültigkeit behalten; klar definierte Verantwortungsbereiche wer ist zuständig für die Umsetzung welcher Schritte und in welchem Zeitraum. Denken Sie auch daran, Prioritäten zu setzen und die wichtigsten Punkte zuerst in Angriff zu nehmen. Sobald Sie eine Maßnahme erfolgreich abgeschlossen haben, haken Sie sie auf Ihrem Arbeitsplan ab. Schritt 5: Prüfen Sie die Gefahrenbeurteilung und aktualisieren Sie sie bei Bedarf _GG_IFA_CPCC_AF_V5_0-2_de.docx Nur wenige Unternehmen erfahren keinerlei Veränderungen. Früher oder später greifen Sie auf neue Geräte, Substanzen und/oder Verfahren zurück, welche wiederum zu neuen Gefahren führen könnten. Aus diesem Grund ist es sinnvoll, sich einen Überblick darüber zu verschaffen, welche Maßnahmen fortlaufend und dauerhaft ergriffen werden. Jedes Jahr sollten Sie formal prüfen, wie weit Sie im Hinblick auf die anerkannten bewährten Verfahrensweisen vorangeschritten sind, um so zu gewährleisten, dass Sie sich stets weiterentwickeln oder zumindest keine Rückschritte hinnehmen mussten. Werfen Sie noch einmal einen Blick auf Ihre Gefahrenbeurteilung: Haben sich seit dem letzten Mal irgendwelche Änderungen ergeben? Gibt es Verbesserungen, die Sie noch vornehmen müssen? Sind Ihre Arbeitskräfte auf Schwierigkeiten gestoßen? Haben Sie etwas aus Zwischenfällen oder Beinahe-Unfällen gelernt? Stellen Sie sicher, dass Ihre Gefahrenbeurteilung stets auf dem neuesten Stand bleibt Wenn Sie ein Geschäft führen, kann es ganz einfach passieren, dass Sie eine erneute Prüfung Ihrer Gefahrenbeurteilung versäumen bis etwas passiert und es bereits zu spät ist. Warum also nicht einfach gleich jetzt einen bestimmten Überprüfungstag für diese Gefahrenbeurteilung festlegen? Notieren Sie ihn sich und halten Sie ihn ebenfalls in Ihrem Terminkalender als ein jährlich stattfindendes Ereignis fest. Und falls sich im Laufe des Jahres wesentliche Veränderungen ergeben sollten: Warten Sie nicht ab! Prüfen Sie die Gefahrenbeurteilung und ändern Sie sie dort ab, wo nötig. Sofern möglich wäre es am besten, sich dann Gedanken über die Gefahrenbeurteilung zu machen, wenn Sie eine Veränderung planen auf diese Weise sind Sie weitaus flexibler. Quelle: Five Steps to Risk Assessment, Health and Safety Executive; Code Ref: IFA V5.0-2_July16; deutsche Version Kontrollpunkte und Erfüllungskriterien Basismodul Gesamtbetrieb Seite: 31 von 96

32 Übersetzung von Carsten Everink zusammen mit NTWG Deutschland; im Zweifelsfall gilt das englische Original. ANHANG AF. 2 GLOBALG.A.P. LEITLINIE GEFAHRENBEURTEILUNG STANDORT-MANAGEMENT Gemäß den Kontrollpunkten AF (M) und AF (M) sollen Erzeuger eine Gefahrenbeurteilung für ihren Standort durchführen und entsprechende Maßnahmen zur Kontrolle der ermittelten Risiken treffen. Kontrollpunkt AF Ist eine Gefahrenbeurteilung für alle im Rahmen der Zertifizierung registrierten Standorte verfügbar (einschließlich Pachtland, Anlagen/Gebäude und Geräte) und zeigt die Gefahrenbeurteilung die Eignung der betreffenden Standorte für die Produktion im Hinblick auf Lebensmittelsicherheit, Umwelt und Tierwohl im Rahmen der Zertifizierung von landwirtschaftlichen Nutztieren, insofern dies anwendbar ist? Erfüllungskriterien AF Eine schriftliche Gefahrenbeurteilung, die ermittelt, ob die Standorte für die Produktion geeignet sind, muss für alle Standorte verfügbar sein. Die Beurteilung muss zur Erstkontrolle vorliegen sowie überprüft und aktualisiert werden, wenn neue Standorte in die Produktion aufgenommen werden und wenn sich die Gefahren für die bestehenden Standorte geändert haben, mindestens muss sie jedoch jährlich überprüft werden, je nachdem, welcher Zeitraum kürzer ist. Die Gefahrenbeurteilung kann allgemein formuliert sein, muss aber an die Situation im Betrieb angepasst sein _GG_IFA_CPCC_AF_V5_0-2_de.docx Zu berücksichtigende Faktoren: - potenzielle physikalische, chemische (Allergene eingeschlossen) und biologische Gefahren - die Standortgeschichte (für Standorte, welche neu in die Produktion genommen werden, werden fünf Jahre empfohlen, für mindestens ein Jahr muss sie bekannt sein). - Auswirkungen von beabsichtigten Vorhaben auf benachbarte Bestände/Kulturen/ Umgebung und die Gesundheit und Sicherheit von Tieren im Rahmen der Zertifizierung von landwirtschaftlichen Nutztieren. (Siehe AF Anhang 1 und AF Anhang 2 für eine Anleitung zur Gefahrenbeurteilung. Anhang 1 im Modul Obst und Gemüse beinhaltet eine Anleitung bezüglich Überschwemmungen) Kontrollpunkt AF Wurde ein Maßnahmenplan erstellt und umgesetzt, der Strategien enthält, um die in der Gefahrenbeurteilung (AF 1.2.1) identifizierten Gefahren zu minimieren? Erfüllungskriterien Ein Maßnahmenplan, welcher sich auf die in AF identifizierten Gefahren bezieht, beschreibt die Maßnahmen zur Gefahrenlenkung, welche rechtfertigen, dass der in Frage kommende Standort für die Produktion geeignet ist. Dieser Plan muss an die betrieblichen Aktivitäten angepasst sein und es müssen Nachweise für seine Umsetzung und Wirksamkeit vorliegen.. HINWEIS: Die Umwelt betreffende Gefahren müssen nicht Teil dieses Planes sein, sondern werden unter AF behandelt. Code Ref: IFA V5.0-2_July16; deutsche Version Kontrollpunkte und Erfüllungskriterien Basismodul Gesamtbetrieb Seite: 32 von 96

33 Übersetzung von Carsten Everink zusammen mit NTWG Deutschland; im Zweifelsfall gilt das englische Original. Die Gefahrenbeurteilung sollte die relevanten physikalischen, chemischen und mikrobiologischen Gefahren betrachten und dabei die Art des landwirtschaftlichen Betriebs und die Art der möglichen Nutzung der erzeugten landwirtschaftlichen Produkte berücksichtigen. Die nachfolgende Tabelle dient als Hilfestellung zur Identifizierung der zentralen Faktoren, die bei der Gefahrenbeurteilung eines Standorts berücksichtigt werden sollten. Hierbei handelt es sich nicht um eine vollständige Liste von Faktoren. Vielmehr dient sie Erzeugern als Hilfestellung für die Analyse der Bedingungen in ihren Betrieben, um die Gefahrenbeurteilung für den Standort durchzuführen zu können. Diese Beispiele sind keine vollständige Liste. 1. Gesetzgebung: Die rechtlichen Bestimmungen (nationale oder örtliche) können den landwirtschaftlichen Betrieb beschränken. Örtliche Bestimmungen sollten zuerst überprüft werden, um die rechtliche Übereinstimmung zu verifizieren. 2. Frühere Nutzung der Flächen: Beispiele für zu berücksichtigende Faktoren Frühere Kulturen Frühere Nutzung Beispiel für Risiken, die auftreten können Einige Kulturen (z. B. die Herstellung von Baumwolle) stehen normalerweise im Zusammenhang mit der vermehrten Nutzung von Herbiziden, deren Rückstände längerfristige Auswirkungen auf Getreide und andere Gemüsekulturen haben können. Die Industrielle oder militärische Nutzung kann eine Kontamination der Flächen durch Rückstände, Öle, Müllablagerungen usw. verursachen. Deponien oder Bergbaugebiete können nichtakzeptable Abfälle im Unterboden aufweisen, welche nachfolgende Kulturen kontaminieren oder landwirtschaftliche Nutztiere gefährden könnten. Durch plötzliche Bodenabsenkungen könnten auf den Flächen tätige Personen gefährdet werden. Durch Viehzucht können Flächen mit einem hohen Gehalt an mikrobiologischen Verunreinigungen entstehen (Ablagerungen von Tierdung usw.) _GG_IFA_CPCC_AF_V5_0-2_de.docx 3. Boden: Beispiele für zu berücksichtigende Faktoren Bodenstruktur Erosion Neigung zur Überflutung Erosion durch Wind Beispiel für Risiken, die auftreten können Strukturelle Zweckmäßigkeit für den angestrebten Zweck (Erosionsanfälligkeit eingeschlossen) und die chemische/mikrobiologische Integrität Abtragungen (Verluste) des Oberbodens durch Wasser / Wind, die gegebenenfalls Auswirkungen auf die Erträge (der Kulturen), den Boden und das Grundwasser haben können Neigung zur Überflutung und mögliche Verunreinigung des Bodens durch die Überflutung Extreme Windgeschwindigkeiten können Erträge mindern Code Ref: IFA V5.0-2_July16; deutsche Version Kontrollpunkte und Erfüllungskriterien Basismodul Gesamtbetrieb Seite: 33 von 96

34 Übersetzung von Carsten Everink zusammen mit NTWG Deutschland; im Zweifelsfall gilt das englische Original. 4. Wasser Beispiele für zu berücksichtigende Faktoren Wasserverfügbarkeit Wasserqualität Nutzungsrechte Beispiel für Risiken, die auftreten können Angemessene Wasserversorgung im Laufe des gesamten Jahres bzw. zumindest während der empfohlenen Vegetationsperiode Die Wasserversorgung muss zumindest die Mengen abdecken, die für die geplanten Kulturen benötigt werden Wasser muss unter nachhaltigen Bedingungen verfügbar sein Die Gefahrenbeurteilung muss ermitteln, ob die Wasserqualität für den entsprechenden Zweck geeignet ist. In einigen Fällen wird die Eignung für den entsprechenden Zweck gegebenenfalls von einer örtlichen Behörde festgelegt. Beurteilung der Wahrscheinlichkeiten einer Verunreinigung der unteren Wasserläufe von Standorten durch (auslaufende Schlämme, Viehzuchtbetriebe usw.), die u.u. kostenintensiver Aufbereitungen bedürfen. Der Erzeuger muss bei bestimmten Anwendungen die Mindestanforderungen an die mikrobiologische Wasserqualität beachten, die von der Behörde oder von GLOBALG.A.P. festgelegt sind. Sollte dies der Fall sein, werden die entsprechenden Anforderungen im relevanten GLOBALG.A.P. Modul spezifiziert (WHO-Richtlinien für die Trinkwasserqualität, 2008: E. coli oder thermotolerante coliforme Bakterien dürfen in einer 100 ml Probe nicht nachweisbar sein). Siehe auch Gefahrenbeurteilung unter FV Wassernutzungs- oder Lizenzrechte: lokale Gesetzgebung oder Gewohnheitsrechte könnten anderen Nutzern ein landwirtschaftliches Präventivrecht zuerkennen Auswirkungen auf die Umwelt: während bestimmte Entnahmemengen, auch wenn sie legal sind, einen negativen Einfluss auf Flora und Fauna haben, wenn sie mit Wasserquellen in Verbindung stehen oder von ihnen abhängen _GG_IFA_CPCC_AF_V5_0-2_de.docx 5. Allergene: Lebensmittelallergien haben in den letzten Jahren viel Aufmerksamkeit erregt. Man schätzt, dass 2% der Erwachsenen und 5% der Kinder an einer Form der Lebensmittelallergie leiden. Sämtliche Lebensmittel können eine Allergie hervorrufen. Für den Großteil an Allergien sind jedoch bestimmte Gruppen von Lebensmitteln als Auslöser verantwortlich. In der EU wurden beispielsweise 14 Hauptallergene identifiziert, die einer Kennzeichnungspflicht unterliegen: Sellerie, glutenhaltige Getreide, Eier, Fische, Lupine (zählt zur Familie der Fabaceae und damit zu den Leguminosen), Milch, Weichtiere, Senf, Erdnüsse, Sesamsamen, Krebstiere, Soja, Schwefeldioxid (als Antioxidant und Konservierungsmittel z. B. in Trockenfrüchten verwendet) und Schalenfrüchte. Nicht nur für die Lebensmittelverarbeitung und Gastronomie spielt die Kontrolle von Allergenen eine zentrale Rolle, sondern sie muss auch von Primärerzeugern berücksichtigt werden. Der Umgang mit Allergenen in Obst und Gemüse ist nicht so kompliziert wie bei anderen Lebensmitteln. Durch Kochen werden viele von ihnen zerstört, weshalb der Verzehr von eingekochtem Obst für Allergiker in der Regel unproblematisch ist. Bei einer Erdnussallergie hingegen kann bereits der Verzehr winziger Mengen an Erdnüssen eine Reaktion hervorrufen. Auch der Genuss von Schalenfrüchten wie Paranüsse, Haselnüsse, Walnüsse und Pekanüsse können zu schwerwiegenden Symptomen führen. Code Ref: IFA V5.0-2_July16; deutsche Version Kontrollpunkte und Erfüllungskriterien Basismodul Gesamtbetrieb Seite: 34 von 96

35 Übersetzung von Carsten Everink zusammen mit NTWG Deutschland; im Zweifelsfall gilt das englische Original. Beispiele für zu berücksichtigende Faktoren Frühere Kulturen Produkthandhabung Beispiel für Risiken, die auftreten können Durch die maschinelle Ernte von Kulturen im Wechsel mit Erdnüssen (Leguminosen, die im Boden wachsen) können noch Spuren von Erdnüssen enthalten sein. Der Transport von Produkten in Fahrzeugen, in denen zuvor Produkte aus der Gruppe der Hauptallergene transportiert wurden, kann zu einer Kreuzkontamination führen, wenn die Fahrzeuge nicht ausreichend gereinigt werden. Kreuzkontamination, wenn das Verpacken und/oder Lagern von Produkten in denselben Anlagen/Gebäuden erfolgt, in denen auch Produkte aus der Gruppe der Hauptallergene gepackt/gelagert werden. 6. Sonstige Auswirkungen: _GG_IFA_CPCC_AF_V5_0-2_de.docx Beispiele für zu berücksichtigende Faktoren Auswirkungen auf Anlieger Auswirkungen auf den Betrieb Beispiel für Risiken, die auftreten können Staub, Rauch und Lärm durch den Betrieb landwirtschaftlicher Maschinen Verunreinigungen flussabwärts gelegener Standorte durch Schlämme und chemikalisch belastete Abwässer Abdrift von ausgebrachten Pflanzenschutzmitteln Art der benachbarten landwirtschaftlichen Aktivitäten. Rauch, Gase und/oder Staub aus nahe gelegenen Industrie- oder Transportbetrieben, darunter Straßen mit einem hohen Verkehrsaufkommen: Insekten, die von Kulturen, Abfallprodukten und/oder durch Anwendungen mit unbehandeltem Wirtschaftsdünger angezogen werden Einfall von Schädlingen aus nahe gelegenen naturbelassenen oder unter Naturschutz stehenden Gebieten: Code Ref: IFA V5.0-2_July16; deutsche Version Kontrollpunkte und Erfüllungskriterien Basismodul Gesamtbetrieb Seite: 35 von 96

36 Übersetzung von Carsten Everink zusammen mit NTWG Deutschland; im Zweifelsfall gilt das englische Original. REGISTER FÜR AKTUALISIERTE AUSGABEN Neues Dokument Ersetztes Dokument Datum der Veröffentlichung Beschreibung der Änderungen _GG_IFA_CPCC_AF_V5_0-1_de _GG_IFA_CPCC_AF_V5-0_de 10. März 2016 AF 4 neuer Einführungstext für AF 4; AF 16.1 CC kleine Änderung im Wortlaut; AF 16.2 CC Korrektur des Wortlauts im Erfüllungskriterium; Anhang AF 1 und AF 2 in Deutsch hinzugefügt _ GG_IFA_CPCC_AF_V5_0-2_de _GG_IFA_CPCC_AF_V5_0-1_de 12. August 2016 AF 10, AF 15 und AF 16 - Anpassung der Kapitelüberschriften; AF 15.1 CC Textergänzung im dritten Abschnitt Um detaillierte Informationen über die Änderungen in diesem Dokument zu erhalten, finden Sie Details dazu im Dokument Version/Edition Update Summary oder senden Sie eine an: translation_support@globalgap.org. Wenn die Änderungen die Akkreditierung des Standards nicht beeinflussen, bleibt die Version "5.0" und die aktualisierte Ausgabe wird mit "5.0-x" gekennzeichnet. Wenn die Änderungen die Akkreditierung des Standards beeinflussen, ändert sich der Versionsname in "5.x" _GG_IFA_CPCC_AF_V5_0-2_de.docx Code Ref: IFA V5.0-2_July16; deutsche Version Kontrollpunkte und Erfüllungskriterien Basismodul Gesamtbetrieb Seite: 36 von 96

37 KONTROLLIERTE LANDWIRTSCHAFTLICHE UNTERNEHMENSFÜHRUNG Modul für Aquakultur KONTROLLPUNKTE UND ERFÜLLUNGSKRITERIEN DEUTSCHE VERSION 5.0 EDITION 5.0-2_JULY2016 (IM ZWEIFELSFALL GILT DAS ENGLISCHE ORIGINAL) VERPFLICHTEND AB: 1 JULI 2016

38 INHALT KAPITEL AB MODUL FÜR AQUAKULTUR AB. 1 STANDORTBEWIRTSCHAFTUNG AB. 2 REPRODUKTION AB. 3 CHEMISCHE VERBINDUNGEN AB. 4 ARBEITSSCHUTZ UND -SICHERHEIT AB. 5 FISCH-WOHLERGEHEN, MANAGEMENT UND HALTUNG (in der gesamten Produktionskette) AB. 6 PROBENENTNAHME UND ANALYSE AB. 7 FUTTERMANAGEMENT AB. 8 SCHÄDLINGSBEKÄMPFUNG AB. 9 UMWELT- UND ARTENVIELFALT MANAGEMENT AB. 10 WASSERNUTZUNG UND -ENTSORGUNG AB. 11 ABFISCHEN UND NACHFOLGENDE PROZESSE AB. 12 HÄLTERUNGS- UND CROWDING-EINRICHTUNGEN (Aufkonzentration der Fischdichte) AB. 13 SCHLACHTUNGSPROZESS AB. 14 ENDHÄLTERUNG - DARMENTLEERUNG AB. 15 NACH DER ERNTE - MENGENBILANZ UND RÜCKVERFOLGBARKEIT AB. 16 SOZIALKRITERIEN Page: 38 of 96

39 EINFÜHRUNG MODUL FÜR AQUAKULTUR Grundlagen STANDORTBEWIRTSCHAFTUNG Dieser Abschnitt soll sicherstellen, dass das Grundstück, die Aquakulturanlagen, Gebäude und sonstige Einrichtungen, die zur Fischfarm gehören, ordnungsgemäß betrieben werden, um die sichere und nachhaltige Produktion von Lebensmitteln sicherzustellen. CHEMIKALIEN Chemikalien sind definiert (aber nicht beschränkt auf) als: Kraftstoff, Reinigungsmittel, Pestizide, Fungizide, chemische Reinigungsmittel, Desinfektionsmittel, Probiotika, Immunstimulanzien, Arzneimittel (alle Medikamente außer Arzneifuttermittel) und andere chemische Verbindungen (Farben, Konservierungsmittel, Antifoulingstoffe, Schmierstoffe, Batteriesäuren, etc.), welche am beziehungsweise auf dem Standort verwendet werden. Gefährliche chemische Verbindungen: Eine oder eine Kombination von chemischen Verbindungen, die eine Gesundheit oder die körperliche Gefahr für den Menschen oder die Umwelt sein kann (z.b.: brennbare/ unstabile/ reizende/ explosive/ mit Wasser reagierende/ ätzende/ brennbare/ toxische), wie in dem Produkt- und Sicherheitsdatenblatt angegeben. FISCHGESUNDHEIT, MANAGEMENT UND TIERHALTUNG Tierschutz, Verwaltung und Haltungspraktiken sind alle für eine solide Leistung in der Aquakultur wichtig. Die Beachtung der physischen, ernährungsphysiologischen und ökologischen Bedürfnisse der Fische wird sich in reduzierter Sterblichkeit, mehr Wachstum und Gesundheit der Fische auswirken. Tierschutz ist weiterhin ein wichtiger Aspekt für die gesellschaftliche Akzeptanz der Aquakultur. MEDIKAMENTE Gemeint sind Produkte oder Substanzen, die bewusst eingesetzt werden, um die Physiologie der Fische zu beeinflussen. Die wichtigsten Ziele sind: den zulässigen und verantwortungsvollen Umgang mit Medikamenten und Impfstoffen sicherzustellen die Gesundheit der Verbraucher zu schützen die Entwicklung von resistenten Mikroorganismen zu verhindern die ethische Verpflichtung und wirtschaftliche Notwendigkeit, die Tiere bei guter Gesundheit zu halten, zu beachten BEHANDLUNGEN Die Anwendung von Arzneimitteln oder sonstigen Stoffen zur Vorbeugung und Behandlung einer Erkrankung oder des Allgemeinzustandes des Fisches. Jede Substanz, die in Kontakt mit den Fischen kommt, sollte als potenzielle Behandlung betrachtet werden. FUTTERMITTEL FÜR DIE AQUAKULTUR Futtermittel, einschließlich ummanteltes Futter, müssen die Ernährungsvorgaben der Aquakultur-Fischarten erfüllen und sich entsprechend der Aquakulturart in anerkannter Weise positiv auf die die menschliche Gesundheit auswirken. Gefangene Wildfische sollten aus Fischereien stammen, die dem Verhaltenscodex für verantwortungsvolle Fischerei (Code of Conduct for Responsible Fisheries) der FAO (Food and Agriculture Organization of the United Nations) entsprechen und möglichst unabhängig überprüft wurden. Der effiziente Einsatz von Fischmehl und Fischöl aus nachhaltigen und verantwortungsbeswussten Quellen sollte maximiert werden. Siehe GLOBALG.A.P. Standard für die Mischfutterherstellung, Sektion 15 - verantwortungsvoller Umgang mit natürlichen Ressourcen. Page: 39 of 96

40 UMWELT- UND BIODIVERSITÄTS-MANAGEMENT Dieser Abschnitt soll die gute fachliche Praxis in Bezug auf Bewirtschaftung und Schutz der unmittelbaren Umwelt und der natürlichen Ressourcen gewährleisten. Fischfarmen sollen gebaut und in einer Weise bewirtschaftet werden, die sowohl Umwelt- und ökologische Aspekte in einer verantwortlichen Weise berücksichtigt und, die die Biodiversität und die vorhandenen Ökosysteme und anerkannte andere Landnutzungen, die Menschen und Arten schont, die von diesen gleichen Ökosystemen abhängig sind. Umweltaspekte sind die, physikalischen oder chemischen, Auswirkungen auf die Umwelt, die durch Bewertung der "nicht biologischen Indikatoren" messbar sind, z.b.: der Austritt von Chemikalien, Abwasser und Materialien und die Emission von Lärm, Gasen und Wärme; die Nutzung von Energie und natürlichen Ressourcen. Aspekte der biologischen Vielfalt sind die Auswirkungen auf die Umwelt, die durch Bewertung der "biologischen Indikatoren" messbar sind - Biomasse und biologische Vielfalt. Dabei kann es sich um die zufällige Einführung nicht heimischer Arten oder das Aussterben von einheimischen Arten durch die Einschleppung von Krankheitserregern oder durch allgemeine Auswirkungen auf die Umwelt handeln. PROBENENTNAHME UND ANALYSEVERFAHREN Die Fischproduktion muss beprobt und analysiert werden, um die Lebensmittelsicherheit und genehmigten Fischarten für die Zuchtfarm zu kontrollieren. Dies dient dem Produzenten als Hilfsmittel, um eine gute Aquakulturpraxis nachzuweisen und zu zeigen, dass sowohl sichere als auch gesetzlich zugelassene Aquakulturarten erzeugt werden. BRUT- UND AUFZUCHTANLAGEN GLOBALG.A.P. Aquakultur zertifizierte Produkte decken Fische, Schalentiere und Weichtiere sowie alle Stadien spezifischer Fischarten, die von zertifizierten Lieferanten geliefert werden, ab. Brutanlagen müssen nachweisen, dass alle Brutbestände durch Zuchtprogramme erzeugt wurden. Wenn wild gefangene Brutbestände genutzt werden, muss nachgewiesen werden, dass diese aus umweltbewusst bewirtschafteter Fischerei stammten. Passiv gefangene Brut darf im Planktonstadium gefangen werden. MANGROVEN, GESCHÜTZTE GEBIETE UND ANDERE GEBIETE MIT HOHEM SCHUTZWERT Neue Teichanlagen, Fischfarmen oder dazugehörige Einrichtungen werden gemäß den nationalen Planungs- und Gesetzesvorgaben in ökologisch geeigneter Umgebung gebaut, unter effizienter Nutzung von Land- und Wasserressourcen und auf eine Art und Weise, die die Biodiversität (inklusive Naturschutzgebiete und Gebiete, die der RAMSAR-Konvention unterliegen), ökologisch empfindliche Lebensräume (Gebiete mit hohem Schutzwert) und allgemeine Funktionen der Ökosysteme erhält und anerkennt, dass andere Nutzungsformen, Menschen und Tiere von demselben Ökosystem abhängen. Page: 40 of 96

41 AB AB. 1 AB. 1.1 AQUAKULTUR MODUL Derzeitig bezeichnet das Wort "Fisch" in diesem Modul alle Arten, die in der GLOBALG.A.P. Produktliste genannt werden, welche auf der GLOBALG.A.P. Internetseite veröffentlicht ist. Die Produktliste wird erweitert für Arten entsprechend dem Bedarf und entsprechend der Brutherkunft. STANDORTBEWIRTSCHAFTUNG Gesetzliche Rahmenbedingungen AB Werden die Farmen in Übereinstimmung mit den anwendbaren Gesetzen, welche in Bezug zum GLOBALG.A.P. Standard stehen, geführt? Die Farm muss einen schriftlichen Überblick über alle Aktivitäten im Hinblick auf die geltenden Bestimmungen des GLOBALG.A.P. Standards vorlegen können. Die Aktivitäten beinhalten, sind aber nicht beschränkt auf, Landbesitz und - nutzung, Arbeitskräfte, Umwelt, veterinärmedizinische Aspekte, biologische Sicherheit, Arbeitsschutz und -Sicherheitsaspekte, Futterzusammensetzung, Düngung. Kein N/A zulässig. AB Ist die Farmleitung in der Lage zu erklären, wie sie ihren gesetzlichen Verpflichtungen in Hinblick auf die für ihr Unternehmen maßgebliche Gesetzgebung im Bereich Lebensmittelsicherheit, Tier-, Umwelt- und Gesundheitsschutz sowie Arbeitssicherheit nachkommt? Die Farmleitung muss im Gespräch ihre Kenntnisse hinsichtlich der Einhaltung der unter AB genannten Gesetzeslage belegen. Kein N/A zulässig. AB AB. 1.2 AB AB Sind alle Aquakulturanlagen als solche, bei der entsprechend zuständigen Behörde gemäß der nationalen Gesetzgebung registriert? Dokumentation Zeigen in der Anfangsphase (erstes Audit) der Anwendung dieses Standards die Standort - Aufzeichnungen die Einhaltung des GLOBALG.A.P. Standards während der letzten drei Monate? Hat die Farm ein dokumentiertes System zur Verfügung, welches alle Prozesse, die für die Lebensmittelsicherheit, Gesetzmäßigkeit und die Anforderungen dieses Standards kritisch sind, abdeckt? Registrierungsunterlagen stehen zur Verfügung. Beispiele können beinhalten: Gewässerpachtverträge und Genehmigungen zur Abwassereinleitung und die Lizenz bzw. Zulassung der Behörde zur Produktion einer festgesetzten Tonnage von Aquakulturprodukten oder Zuweisung eines bestimmten Futterkontingents. Kein N/A zulässig. Für den Erhalt der GLOBALG.A.P. Zertifizierung müssen Aufzeichnungen der letzten 3 Monate vorliegen und die Übereinstimmung mit den Standardanforderungen belegen. Kein N/A zulässig. Dokumentierte Verfahren und Arbeitsanweisungen sind am Standort verfügbar, welche die Übereinstimmung mit der Lebensmittelsicherheit, den Gesetzen und den Standardanforderungen zeigen. Kein N/A zulässig. Page: 41 of 96

42 AB Haben die Farm und der Produktionsstandort eine Organisationsstruktur mit festgelegten Verantwortlichkeiten? Das Organisationstruktur-Dokument ist verfügbar. Kein N/A zulässig. AB AB. 2 AB. 2.1 Kann die Farm durch geographische Koordinaten identifiziert werden? REPRODUKTION Geographische Koordinaten identifizieren alle Standorte, an denen Aquakultur betrieben wird. Die Koordinaten sollen sich auf das Zentrum des Produktionsstandortes beziehen; (kleine Standorte < 1 ha) oder die Ecken der Umrisse von großen Produktionsstandorten (> 1 ha). Die Koordinaten (Grad und Minuten von geographischer Breite und geographischer Länge) müssen eine Genauigkeit von zwei Dezimalstellen bei den geographischen Minuten aufweisen. (z.b.: 15 22,65' N; 22 43, 78' E) bei Nutzung des WGS-84 Koordinatensystems. Kein N/A zulässig. Elterntiere und Nachwuchs (artspezifisch: Ei, Junglachs, Brut, Setzlinge, Larve, Dottersackbrut, Laich, Nauplien, Postlarven und andere) AB Stammen die Elterntiere aus einem Züchtungsprogramm oder wenn wild gefangene Elterntiere genutzt werden, sind diese von einer ökologisch bewirtschafteten Wildfischerei? Brutanlagen müssen nachweisen, dass alle Elterntiere aus einem Züchtungsprogramm stammen. Wenn wild gefangene Elterntiere genutzt werden, dann unter folgenden Bedingungen: 1. sie wurden rechtmäßig gefangen 2. unterstützt durch wissenschaftliche Belege kann nachgewiesen werden, dass diese Ergänzung nützlich für die Verbesserung des Farmbestandes ist 3. dass die geplante Reduzierung des wilden Elterntierbestandes, Teil des Elterntierprogrammes ist 4. Unterstützt durch glaubwürdige Beweise, dass die gelegentliche Bereitstellung von Tieren für die Farmbedürfnisse, keine Erhöhung der Einflüsse auf Wildpopulationen und das Ökosystem hat. Passive Sammlung von Setzlingen (z.b.: natürlicher Laich von Muscheln, Zugang von Nauplien mit dem Zulaufwasser) aus der Planktonphase ist erlaubt. Sammelmethoden (z.b.: Nutzung von Netzen) ist nicht erlaubt. Kein N/A zulässig AB Gibt es ein Zuchtprogramm zur Verbesserung des Bestandes? Kontrollaufzeichnungen müssen vorhanden sein. Nichtkritisches Kriterium Page: 42 of 96

43 AB Sind Tiere, welche als Elterntiere genutzt wurden, einer Risikobewertung unterzogen worden, bevor diese in die menschliche Nahrungskette gelangen? Dokumentierte Nachweise der Herkunft, Risikobewertung und gegebenenfalls Beseitigung von Elterntierbeständen, die nicht für den menschlichen Verzehr dienen, sind vor Ort verfügbar. AB Ist die Produktion von genetisch modifizierten (transgenen) Fischen verboten? Die Produzenten sind in der Lage, mittels der Rückverfolgbarkeit zu zeigen, dass die Herkunft der Elterntiere nicht transgen ist. AB Wenn eine invasive Methode zur Kennzeichnung der Fische verwendet wurde, wurden die Fische vor dem Eingriff betäubt? Die Aufzeichnungen können den Gebrauch von Betäubungsmitteln nachweisen (falls diese angewendet wurden). Betäubungsmittel werden angewendet bei Prozeduren, durch welche in Teile des Körpers eingedrungen wird, wie bei Punktionen, Schnitten oder Markierung. Nichtkritisches Kriterium AB. 2.2 Management der Brutanlage AB Sind dokumentierte Verfahren vorhanden, um Kreuzkontamination auf allen Produktionsstufen zu vermeiden, inklusive separater Ausrüstungen. Es sind klare und dokumentierte Verfahren für Desinfektion und biologische Sicherheit vorhanden, besonders zwischen der Elternfischhaltung und den Haltungseinrichtungen für Tiere der früheren Lebensstadien. Dokumente und Infrastruktur sind verfügbar. AB. 2.3 Abstreifen von Elterntieren (Falls Elterntiere abgestreift werden, muss dies unter Beachtung des Tierschutzes geschehen.) AB AB AB AB Werden die Fische während der Ei- oder Spermiengewinnung betäubt, um Stress für den Fisch zu vermeiden? Werden Betäubungsmittel verwendet, die von der zuständigen Behörde für den Gebrauch in Aquakulturen und für die jeweilige benannte Art zugelassen sind? Falls die Gewinnung der Eizellen eine Öffnung der Körperhöhle erfordert, wird dies nur bei toten Fischen durchgeführt? Werden die Setzlings - Besatzdichte sowie die Sauerstoffversorgung des Wassers während des Transportes in einer Weise kontrolliert, welche für die jeweilige Spezies geeignet ist, um die Sterblichkeitsrate und den Stress zu vermindern? Aufzeichnungen über die Anwendung liegen zur Kontrolle vor. Die Aufzeichnungen der verwendeten Betäubungsmittel müssen vorhanden sein. Falls keine Gesetzgebung existiert, müssen Verweise auf anerkannte Praktiken in der Industrie vorhanden sein. Die Verfahrensanweisung für die Gewinnung von Eizellen- muss zur Kontrolle zur Verfügung stehen. Die Besatzdichte während des Transportes wird per Gesetz und/oder durch die Art des Transports festgelegt. Überprüfungen zu den Aufzeichnungen der Besatzdichten müssen vorhanden sein. Die Sauerstoffversorgung wird während des Transports kontrolliert. Nichtkritisches Nichtkritisches Page: 43 of 96

44 AB. 3 CHEMISCHE VERBINDUNGEN AB. 3.1 Lagerung von Chemikalien AB Gibt es ein sofort verfügbares Warenbestandsverzeichnis für alle gelagerten Chemikalien? Für alle gelagerten Chemikalien gibt es ein schriftliches und aktuelles Warenbestandsverzeichnis, inkl. Aufzeichnungen über Zu- und Abgänge (Verbrauch und Belieferung). Kein N/A zulässig. AB Sind technische Datenblätter und Sicherheitsdatenblätter für alle Chemikalien vorhanden? Für alle Chemikalien müssen die technischen und Sicherheitsdatenblätter vorhanden sein, in denen mindestens die chemische Zusammensetzung/die aktiven Wirkstoffe, die Informationen zur Giftigkeit, die Dosierungs- und Anwendungsmethode, die für die Handhabung erforderliche Schutzkleidung sowie die Notfallinformationen und die Maßnahmen im Falle einer Kontamination des Anwenders beschrieben sein. Kein N/A zulässig. AB Sind chemische Verbindungen, in Übereinstimmung mit den Anweisungen des Herstellers und den geltenden gesetzlichen Vorschriften gelagert? Chemische Verbindungen werden in sicher abschließbaren Lagern und in Übereinstimmung mit den Anweisungen des Herstellers, Rechtsvorschriften und gegebenenfalls physisch getrennt gelagert. Die Einhaltung der Anforderung beinhaltet eine visuelle Beurteilung des Chemikalienlagers. Kein N/A zulässig. AB AB AB Gibt es, wenn erforderlich, Notfallinformationen mit entsprechenden Einrichtungen, damit die Arbeiter nach Unfällen beim Umgang mit den Chemikalien entsprechend handeln können (z.b. Augendusche, ausreichend frisches Wasser)? Ist das Chemikalienlager stets verschlossen und ist der Zugang auf Arbeiter mit entsprechender Schulung beschränkt (gemäß AF und AB 4.1.1)? Werden alle Chemikalien in ihren Originalverpackungen aufbewahrt und unter solchen geeigneten Bedingungen gelagert, dass die Anweisungen auf der Kennzeichnung klar zu identifizieren sind? Notfall-Informationen und Einrichtungen für Unfälle bei der Handhabung sind vor Ort verfügbar, wenn erforderlich. Querverweis mit AF Das Chemikalienlager ist jederzeit verschlossen, wenn es nicht benötigt wird. Arbeitnehmer mit Zugangsrechten müssen Ausbildungsnachweis vorlegen. Kein N/A zulässig. Alle Chemikalien müssen in gut erhaltenen Originalverpackungen mit lesbarer Kennzeichnung gelagert werden. Geringe Mengen für den täglichen Gebrauch können in geeigneten Behältern aufbewahrt werden, die mit dem Namen der Chemikalie versehen sind. Page: 44 of 96

45 AB Sind im Chemikalienlager Einrichtungen vorhanden, die verschüttete Mengen zurückhalten können und sind Notfalleinrichtungen vorhanden, um mit zufällig verschütteten Mengen entsprechend umzugehen? Die Einrichtungen des Chemikalienlagers müssen visuell dahingehend überprüft werden, ob Auffangbehälter oder Tanks in einem der gelagerten Flüssigkeitsgebinden entsprechendem Maße vorhanden sind, die wiederum sicherstellen, dass kein Auslaufen oder eine Kontamination möglich ist. Die Chemikalienlager und alle Mischplätze müssen mit einem Behälter ausgestattet sein, der mit einem bindenden inerten Material ausgestattet ist, d.h. Sand, sowie mit einem Besen, einer Schmutzschaufel und Plastikbeuteln ausgerüstet sein. Der Behälter muss an einem fest zugewiesenen und mit einem Schild gekennzeichneten Standplatz aufgestellt sein und im Falle einer Verschüttung konzentrierter Chemikalien eingesetzt werden. Kein N/A zulässig. AB Gibt es Einrichtungen und Geräte zum Messen und / oder Mischen von chemischen Verbindungen, um eine sichere und genaue Dosierung sicherzustellen? Die Räumlichkeiten zum Abmessen/Mischen der Chemikalien sind mit geeigneter Ausstattung für das genaue Abmessen und Dosieren der im Lager befindlichen Chemikalien bestückt, inkl. Messbecher, Gefäße, Waagen. Die Ausrüstung zur Dosierung muss, falls relevant, innerhalb der letzten 6 Monate schriftlich nachweisbar kalibriert worden sein. Die Ausrüstung darf nicht anderweitig verwendet werden. Kein N/A zulässig. Nichtkritisches AB AB. 3.2 AB AB Ist geeignete Ausrüstung zur Verhütung von und zur Hilfeleistung bei Kontamination eines Arbeiters vorhanden? Leere Behälter und nicht verwendete Chemikalien Werden leere Chemikalienbehälter nicht wieder verwendet, ohne Beurteilung durch eine technisch kompetente Person? Werden Chemikalienbehälter durch einen legal lizenzierten Chemikalien Abfall-Vertragspartner entsorgt oder zurückgegeben an den Chemikalienlieferanten zur Entsorgung? Erfolgt die Entsorgung leerer Chemikalienbehälter und unverbrauchter Chemikalien in einer Weise, dass Verunreinigung und Belastung von Erzeugnissen, Menschen und Tieren verhindert werden? Die Chemikalienlager und Mischplätze müssen dahingehend überprüft werden, ob sie nachweislich ausreichend ausgestattet sind, um die Kontamination der ausführenden Arbeiter für alle gelagerten Chemikalien zu verhindern bzw. bei Notfall zu helfen, einschließlich Schutzhandschuhe, Augenschutz, Gesichtsmaske (falls erforderlich), Augendusche, fließendes Wasser, Erste- Hilfe-Kasten und einem klaren Unfallmaßnahmenplan. Kein N/A zulässig. Es gibt Belege dafür, dass leere Chemikalienbehälter nicht in irgendeiner Form wiederverwendet werden, es sei denn das Risiko ist als sicher bewertet. Belege dafür, dass Chemikalienbehälter, von amtlich zugelassenen Firmen entsorgt oder gegebenenfalls an den Hersteller zurückgegeben wurden sind vorhanden. Kein N/A zulässig. Das Verfahren zur Lagerung und Entsorgung leerer Chemikalienbehälter stellt sicher, dass Erzeugnisse, Menschen und Tiere nicht in Kontakt mit den leeren Behältern oder Chemikalien kommen können und dass es keine Gefahr der Verunreinigung gibt. Kein N/A zulässig. Page: 45 of 96

46 AB Werden nicht verwendete Chemikalien von einem rechtlich zugelassenen Fachentsorger für chemische Abfälle entsorgt oder an den Lieferanten zurückgeschickt? Es gibt Belege darüber, dass nicht verwendete Chemikalien in behördlich zugelassener Weise entsorgt werden. AB. 3.3 Transport von Chemikalien (Querverweis auf Grundlagen Chemikalien) AB Werden Chemikalien gemäß den dokumentierten Verfahren transportiert? Dokumentierte Verfahren für den Transport von Chemikalien sind vorhanden und berücksichtigen die Lebensmittelsicherheit, Gesundheit, Sicherheit und Umweltgefährdungen. AB. 4 ARBEITSSCHUTZ UND -SICHERHEIT AB. 4.1 Schulung AB Haben alle Beschäftigten eine Gesundheits- und Sicherheitsschulung erhalten? Arbeitnehmer können ihre Kompetenz für Zuständigkeiten und Aufgaben durch visuelle Beobachtung beweisen. Dies muss durch Anweisungen und Schulungsunterlagen nachgewiesen sein. Eine entsprechend qualifizierte Person kann eine Gesundheits- und Sicherheitsschulung durchführen, wenn die Ausbildungsnachweise vorhanden, und / oder Schulungsmaterial zur Verfügung steht. (d.h.: es muss nicht eine Person von außen sein, die das Training leitet). Die Ausbildung kann beinhalten, ist aber nicht beschränkt auf: Umgang mit Chemikalien; Maschinenbetrieb; Umgang mit Booten; Erste Hilfe; Notfallmaßnahmen; Körperhygiene; Schwimmen und Tauchen; Enge oder geschlossene Räume benötigen einen Arbeitszugang, wenn es eine begrenzte natürliche Belüftung gibt und / oder, wenn in ihnen der Zugang und Ausgang eingeschränkt ist. Gemäß AF & AF Kein N/A zulässig. Page: 46 of 96

47 AB Beinhalten die Schulungen die Hygienestandards (basierend auf der Risikobewertung für die Hygiene - AF 3.1)), die von den Arbeitern und Besuchern akzeptiert werden müssen, und die Bereiche die im GLOBALG.A.P. Aquakulturstandard aufgelistet sind? Alle Arbeiter müssen den Hygienestandard des Betriebes (basierend auf der Risikobewertung) gelesen, besprochen und unterzeichnet haben; dieser muss die Bereiche abdecken, die im GLOBALG.A.P. Aquakulturstandard aufgelistet sind. Die Arbeiter müssen ihr Wissen im Gespräch nachweisen. Die Schulungen beinhalten Folgendes: Notwendigkeit der Händereinigung, Abdecken von Schnittwunden mit wasserdichten Pflastern, Beschränkung des Rauchens, Essens und Trinkens auf ausgewiesene Bereiche, Meldepflicht jeglicher relevanter Infektionen oder Befindlichkeiten, den Gebrauch geeigneter Schutzkleidung. Gemäß AF 3.1 und AF 3.3. Kein N/A zulässig. AB. 4.2 Gesundheit und Arbeitsschutz AB Haben die Arbeiter Zugang zu Toiletten, saubere Nahrungsvorratsräume, markierte Essen- und Pausenräume, Handwascheinrichtungen und Trinkwasser? Toiletten, Handwascheinrichtungen, Trinkwasser, Nahrungsaufbewahrung, markierte Essens- und Pausenräume, werden den Beschäftigten bereitgestellt. Kein N/A zulässig. AB Werden alle von Menschen stammenden Toilettenabfälle gesammelt und mittels hygienischer Abwassersysteme entsorgt, ohne die Arbeitsbereiche zu kontaminieren und wird verhindert, dass sie als ungeklärter Rohschlamm direkt in offene Gewässersysteme gelangen? Das Entsorgungssystem muss bekannt sein und Belege über die Abfallentsorgung- und Sammlung muss vor Ort verfügbar (siehe AF 6.1.1) sein. AB Werden Taucheinsätze in Übereinstimmung mit den einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen durchgeführt, oder mindestens in Übereinstimmung mit der arbeitssicherheitstechnischen Risikoanalyse? Der Produzent muss nachweisen, dass die Taucheinsätze in Übereinstimmung mit dem Gesetz erfolgen, mindestens aber in Übereinstimmung mit der arbeitssicherheitstechnischen Risikoanalyse durchgeführt werden. Aufzeichnungen zu allen Tauchern und zu den Taucheinsätzen müssen vorhanden sein. Page: 47 of 96

48 AB. 5 AB. 5.1 FISCHWOHLERGEHEN, MANAGEMENT UND HALTUNG (in der gesamten Produktionskette) Rückverfolgbarkeit und Bestandsherkunft AB Sind alle Fische zu ihren vorherigen Haltungsbetrieben rückverfolgbar bis hin zum Ursprungsbetrieb inklusive der zugehörigen Eizellen und Elterntiere? Alle Fische müssen zu den vorherigen Haltungsbetrieben bis hin zum Ursprungsbetrieb rückverfolgbar sein, inklusive der Identifikation der entsprechenden Charge(n) der Eier und Elterntiere. Die Rückverfolgbarkeitsaufzeichnungen müssen am Betriebsstandort vorhanden sein. Kein N/A zulässig. AB Sind alle Bestandsbewegungen sowohl innerhalb des Betriebs als auch die ein- und ausgehenden aufgezeichnet und rückverfolgbar? Die Rückverfolgbarkeitsaufzeichnungen müssen am Betriebsstandort vorhanden sein. Aufzeichnungen über alle Bestandsbewegungen aller Lebensstadien müssen, wo anwendbar, beinhalten: Art, Anzahl, Biomasse, Identifikationsnummer der Produktionseinheit. AB Können alle Fische (chargenweise) während der gesamten Wachstumsperiode einer spezifischen Charge zugeordnet werden? In jedem Stadium des Wachstumszyklus muss es möglich sein, die Zusammensetzung einer Charge anhand ihrer Herkunft zuzuordnen. Kein N/A zulässig. AB Sind domestizierte Elterntierbestände von einer GLOBALG.A.P. zertifizierten Quelle? Die Belege und Zertifikate müssen für Kontrollen verfügbar sein. Das Management muss in der Lage sein, im Gespräch Kenntnisse nachzuweisen. Empfehlung Page: 48 of 96

49 AB Sind Setzlinge bei GLOBALG.A.P. zertifizierten Lieferanten bestellt? Die Belege und Zertifikate müssen für Kontrollen verfügbar sein. Das Management muss in der Lage sein, Kenntnisse im Gespräch nachzuweisen. Zertifizierungsaudit: Für erste Prüfungszwecke ist gefordert, dass die Setzlingslieferanten zum Zeitpunkt der ersten GLOBALG.A.P. Prüfung des Fischproduzenten mit einer GGN in der GLOBALG.A.P. Datenbank registriert werden (als GLOBALG.A.P. Aquakultur Setzlinge). Der Lieferant muss eine Lieferanten-Selbstauskunft vorzeigen und eine Verpflichtungserklärung für die Zertifizierung für die nächste Prüfung. Nachfolgende Prüfung (zweite Prüfung) Lieferanten müssen GLOBALG.A.P. zertifiziert sein oder nach einem Programm zertifiziert sein, dass gleichwertig zum GLOBALG.A.P. Standard ist. Laufende Einwilligung zu nachfolgenden Prüfungen der Setzlingslieferanten ist gefordert (sowohl intern als auch extern) AB AB. 5.2 Gibt es Nachweise dafür, dass der gesamte zertifizierte Fischbestand das ganze Leben in einer GLOBALG.A.P. registrierten oder anerkannten Farm verbracht hat? Fischgesundheit & Tierschutz Nach dem ersten Jahr muss jeder neue Setzlingslieferant, welcher die bereits GLOBALG.A.P. zertifizierte Fischfarm anfängt zu beliefern, in der GLOBALG.A.P. Datenbank vom Moment der Bestellung der Setzlinge an registriert sein und muss den GLOBALG.A.P. Zertifizierungsstatus bei der ersten externen Prüfung nach Beginn der Lieferung nachweisen. Kein N/A zulässig. Die Rückverfolgbarkeitsbelege für die Bestandsbewegungen weisen nach, dass der gesamte Fischbestand ab dem Zeitpunkt der Zertifizierung von GLOBALG.A.P. registrierten oder anerkannten Farmen kommt. Page: 49 of 96

50 AB Ist ein tierärztlicher Gesundheitsplan vorhanden, welcher in den letzten 12 Monaten oder während des letzten Produktionszyklus aktualisiert wurde oder um neue Medikamente und Behandlungen (die neu aufgenommen aber bisher nicht angewendet wurden) erweitert wurde. Hat ein von der Behörde anerkannter Veterinär den Plan abgezeichnet? Ein Tierärztlicher Gesundheitsplan (TGP) ist für jeden Betrieb vorhanden. Ein behördlich anerkannter Veterinär muss den TGP unterschrieben haben. (Name, Zugehörigkeit und Unterschrift mit Datum inklusive). Der TGP muss jährlich aktualisiert werden, mindestens jedoch pro Produktionszyklus, falls die Fische weniger als ein Jahr im Betrieb verbringen oder wenn der Inhalt des TGP einer Aktualisierung bedarf (im Besonderen die Einbeziehung neuer vorher noch nicht berücksichtigter Medikamente oder Behandlungen). Der Plan muss Folgendes beinhalten: 1. Name und Ort des/der Betrieb/e, 2. potentielle Krankheiten, inkl. Prophylaxe und Möglichkeiten der Verminderung, Ausbreitung der Krankheiten 3. Medikamente und Behandlungen, welche im Betrieb angewendet werden dürfen, inkl. Name des Medikaments, aktiver Wirkstoff, Indikation, Lieferant, Meldeweg, Dosierung und Wartezeit vor dem Abfischen; 4. Wartezeiten vor dem Abfischen: beginnt erst ab dem Zeitpunkt, wenn das Medizin enthaltene Futter aus dem Futtersystem der Farm entfernt wurde; Ernährungs-/Spülsets (Futtermittel, die Rückstände aus dem Futtersystem entfernen) wurden angewandt; 5. Impfprotokolle (falls angewendet), 6. Parasitenkontrolle, 7. Verfahren zur biologischen Sicherheit, 8. Überwachungsprogramm hinsichtlich einschlägiger Krankheitserreger, 9. Risikoanalyse von Medikamentenrückständen in Bezug auf Lebensmittelsicherheit und potentieller Einfluss auf den Fischbestand in der gesamten Fischfarm 10. Maßnahmenplan für abfischfähige Fische bei Überschreitung der Rückstandsgrenzwerte (MRL), des Erzeugerlandes und/oder des Bestimmungslandes, 11. falls anwendbar: Aufzeichnungen über die regelmäßigen Besuche des benannten Tierarztes, 12. Häufigkeit und Vorgehensweise zur Herausnahme kranker oder toter Tiere und deren Entsorgung, 13. Häufigkeit und Methoden der Kontrolle auf tote Fische 14. Andere Vorsorgepläne falls anwendbar (Überwachung auf Sensibilität und Medikamentenrotation zur Vermeidung von Resistenzen), 15. Verlustaufzeichnungen. Vorgehensweise, wenn ein Krankheitsausbruch vermutet wird oder die Sterblichkeit höher als erwartet ist, und der Veterinär oder eine offizielle Regierungsstelle zu informieren ist. 16. Mechanismen zur Information über Krankheitsausbrüche und an wen zu melden 17. Wenn Antibiotika mit kritischer Wichtigkeit für die menschliche Gesundheit benutzt werden ( muss der Veterinär eine schriftliche Begründung für jede Anwendung geben. Solche Antibiotika sind nicht als Produkte der ersten Wahl zu nutzen. 18. Jeder erfolgte Versuch oder Test von nicht lizensierter medizinischer Behandlung. Ein Veterinär hat die berufliche Verantwortung für das Gesundheitsmanagement in der Farm und hat die rechtliche Befugnis Krankheiten zu diagnostizieren und Medikamente zu verschreiben. Diese Definition gilt durchgehend für alle Hinweise auf den Veterinär im Standarddokument. Kein N/A zulässig. Page: 50 of 96

51 AB Sind alle Pumpen, Oberflächen und Ausrüstungen, welche in Kontakt mit Fischen kommen, inklusive der Impfeinrichtungen, geeignet entworfen und werden so betrieben, dass vermieden wird, die Fische zu schädigen und minimalen Stress zu verursachen. Die Ausrüstung muss für den Zweck entworfen und geeignet sein, körperliche Schäden zu vermeiden und minimale Belastung für die Fische zu gewährleisten. Nichtkritisches AB Wo gibt es eine rechtliche Voraussetzung für die Zertifizierung des Gesundheitsstatus. Sind Fische oder Setzlinge, die in die Farm eingesetzt wurden, zertifiziert und frei von bekannten Fischkrankheiten? Fische und Setzlinge, die in die Farm eingesetzt werden, müssen zertifiziert, frei von bekannten Krankheiten sein. Belege müssen vor Ort verfügbar sein. AB Sind Elterntiere von der Zucht abgeschirmt und auf Abwesenheit von Krankheiten geprüft, (Krankheitserreger) welche vertikal übertragen werden können. Belege und Zertifikate müssen vor Ort verfügbar sein. AB Stellen die Setzlings-Lieferanten analytische Prüfzeugnisse der Routine Krankheitsüberwachung bereit, zumindest bekannter Krankheiten der speziellen Arten, die im Veterinärplan/Tiergesundheitsplan (TGP) definiert sind? Die Belege müssen die Informationen des Probenprotokolls enthalten, Testmethoden und Reagenzien, Häufigkeiten und Ergebnisse. Die zuständige Behörde muss das Labor, welche für die meldepflichtige Krankheitsüberwachung genutzt wird, anerkennen. AB AB AB Hat Fisch, der umgesetzt werden soll, einen guten Gesundheits- Status nach den bewährten Kriterien? Existiert für alle Farmen eine Anweisung, die zuständige Behörde zu benachrichtigen, über jede Krankheit, wie es erforderlich ist entsprechend dem Gesetz und als Minimalkriterium festgelegt von der OIE (Weltorganisation für Tiergesundheit)? Hat die Brutanlage / Farm ein System, um alle Krankheitsvorkommen zu registrieren? Für Fisch, der für Umsetzung vorgesehen ist, muss nachgewiesen werden, dass für den guten Gesundheitsstatus die festgelegten Parameter berücksichtigt werden. Eine Risikoanalyse für allgemeine Krankheiten von Arten oder von Bereichen vor dem Umsetzen in den Aufwachbereich muss vorhanden sein. Kein N/A zulässig. Farmen müssen über schriftliche Anweisungen verfügen, die zuständigen kompetenten Behörden zu Krankheitsproblemen, die gesetzlich oder durch die Weltorganisation für Tiergesundheit (OIE) festgelegt sind, zu informieren. Produzenten müssen Kenntnisse nachweisen, wie meldepflichtige Krankheiten oder Todesfälle an die gesetzlichen Behörden der OIE gemeldet werden müssen. ( Kein N/A zulässig. Ein System für die Registrierung der Krankheitsvorkommen ist verfügbar. Kein N/A zulässig. Page: 51 of 96

52 AB Können die Produzenten sowohl ihr Verständnis für Hygienepraktiken, als auch die Einführung geeigneter Praktiken in der Farm nachweisen? Ein schriftlicher Hygieneplan enthält detailliert die wichtigsten Elemente der Fischgesundheit: Wasserqualität Reinigungsmethoden Reinigungsmittel Desinfektionsmittel Anwendungsperioden Anwendungshäufigkeit Der Plan wird umgesetzt und aufgezeichnet. Die Beschäftigten müssen in der Lage sein, die Kenntnisse im Gespräch nachzuweisen. Bezug auf AF 3.4. Kein N/A zulässig. AB Wird der Fischbestand nach Anzahl, Durchschnittsgewicht und Gesamtbiomasse auf der Ebene der Produktionseinheit kontrolliert? Fischbestand, Anzahl, Durchschnittsgewicht und Gesamtbiomasse müssen kontrolliert werden auf der Ebene der Produktionseinheit. Aufzeichnungen für Kontrolle und Dokumentation müssen verfügbar sein. AB AB AB Wird die Größenschwankung innerhalb des Fischbestandes kontrolliert? Werden die Fische in Bezug auf Gesundheitsindikatoren und Tierschutzprobleme, welche die Individuen beeinflussen, kontrolliert? Hat die Farm ein System verfügbar, um eine bedarfsgerechte Fütterung und Futterverbrauchsaufzeichnung zu gewährleisten? Die Größenschwankung innerhalb einer Haltungseinheit (Tank, Teich, Netzkäfig, Seilkultur) muss kontrolliert werden. Größenunterschiede, bei denen Sortierungen erforderlich sind, müssen festgelegt und begründet werden. Verfahren müssen vorhanden sein, Faktoren zu bewerten und zu minimieren, welche die Größenschwankung beeinflussen. Geeignete Mechanismen für in situ Überprüfung und Aufzeichnung für die Identifikation von Gesundheitsindikatoren und Tierschutzproblemen müssen verfügbar sein, einschließlich Sichtkontrolle (direkt oder per Video) für Klarwasser Arten. Die Prüfung muss nachweisbar sowie ein Frühwarnsystem für den Tierschutz genutzt werden, wodurch zusätzliche Sicherheit im Fall von Abnormitäten erreicht wird. Kein N/A zulässig. Die Farm muss ein System verfügbar haben, um dafür zu sorgen, dass das Futterniveau in Übereinstimmung mit dem Bedarf ist, basierend z.b. auf Richtlinien des Futterherstellers oder Farmerfahrungen. Das System muss Mechanismen beinhalten, die Einstellung des Futterniveaus in Abhängigkeit vom Appetit und erwarteten Biomasse zu realisieren und um Futterverluste zu minimieren. Fütterungsaufzeichnungen müssen vorhanden sein und die Überwachung der Fütterungseffizienz zeigen. Nichtkritisches Nichtkritisches Nichtkritisches Page: 52 of 96

53 AB Arbeitet die Farm/Brutanlage/Transport entsprechend den festgesetzten Bestandsdichten? Die Fischbestandsdichte muss eingestellt werden in Relation zu Fischgröße, Produktionsstadium, Umwelt und Produktionssystem. Wenn keine gesetzlichen Anforderungen bestehen, muss die Farm zeigen, dass die Grenzwerte auf wissenschaftlichen Erkenntnissen oder bester Industriepraxis bezüglich Tiergesundheit und Tierschutz basieren. Höchstwerte von Bestandsdichten dürfen nicht als Durchschnitt des Systems definiert werden oder als Durchschnitt des Produktionszyklus. Festgelegte Bestandsdichten dürfen nicht überschritten werden. Bestandsdichten müssen kalkuliert und Belege dafür müssen verfügbar sein. AB Wird eine Risikobewertung für den Tierschutz durchgeführt? Eine aktuelle Risikobewertung für den Tierschutz ist vorhanden, die beinhaltet, aber nicht notwendigerweise beschränkt ist auf: AB Hat die Farm/Brutanlage/Transport und die Haltungseinrichtungen eine Vorschrift zur Wasserüberwachung und ein Kontroll- Programm, basierend auf einer Risikoanalyse, unter Berücksichtigung der potentiellen Kontamination, der Fischgesundheit und des Tierschutzes sowie des Produktionssystems? Raubtiere fremde Arten befinden sich in der Farm Intensität und Wechsel bei künstlichen / Sonnenlicht, Tagesrhythmus Akustische Störungen und Vibrationen z.b. durch: Maschinen, Pumpen, Belüfter, andere Visuelle Störungen, (z.b.: bewegende Objekte, Personen, Schatten) Konstruktion und Methode des Sortierungs- und Zählsystems Elektrizitätsverluste in den Haltungseinheiten Biologische Faktoren (z.b.: Algenblüten) Kontamination ( Notfallplan obligatorisch) Physikalische Markierung invasive Verfahren Wasserfließrate Bezug auf AF (Gesamtbetrieb). Kein N/A zulässig. Die Farm muss über ein Risiko basiertes Überwachungs- und Kontrollsystem für Wasserqualität verfügen, so dass die Erhaltung der Fischgesundheit und der Tierschutz nicht beeinträchtigt sind. Die Risikobewertung (Bezug zu AB ) muss relevante Wasserparameter, Schwankungen und Probenstellen (ab Farm oder auf der Ebene der Produktionseinheiten) beinhalten, sowie Temperatur, gelöster Sauerstoff, Kohlendioxid, gelöster Stickstoff (Übersättigung), ph, Ammonium, Nitrat, Nitrit und Schwebstoffe. Belege müssen verfügbar sein. Die Häufigkeit wird durch die Risikoanalyse festgelegt. Kein N/A zulässig. Page: 53 of 96

54 AB Hat die Brutanlage Aufzeichnungen zu Ablaich- und Brutbedingungen bis zur Umsetzung in den Abwachsbetrieben? Brutanlagen müssen Aufzeichnungen zu Bedingungen (z.b.: Temperatur, Wassereigenschaften, Licht und Handhabung) verfügbar haben. Nichtkritisches AB Werden die Fische auf eine Weise behandelt und gehandhabt, die sie jederzeit vor vermeidbarem Schmerz, Stress, Verletzungen und Krankheiten schützt? Die Fische müssen immer auf eine solche Art und Weise behandelt und gehandhabt werden, die sie vor vermeidbarem Schmerz, Stress, Verletzungen und Krankheiten schützt. Die Arbeiter belegen ihr Wissen im Gespräch. Kein N/A zulässig. Nichtkritisches AB Sind die Dauern der Fischkonzentration, Herausnahme der Fische aus dem Wasser, Sortierung, Transport und Ausnüchterung gerechtfertigt? Für die einzelnen Arten gelten Begrenzungen für Dauer und Häufigkeit für die Anzahl und Länge der Konzentrationszeiten (bei der Abfischung), Sortierung, Herausnahme aus dem Wasser, Transport und Ausnüchterung, wobei jede Dauer begründet wurde. Aufzeichnungen müssen verfügbar sein. Die Fischkonzentration muss die verwendete Ausrüstung und die Wasserqualität berücksichtigen. Fischkonzentration kann auch bei der Fütterung oder bei anderen Routine-Prozessen auftreten. AB AB AB Gibt es Rückmeldungen in Bezug auf den Tierschutz aus Schlachtung / primärer Verarbeitung an die Farm? Wird die Tötung von Fisch nach vorgeschriebenen Verfahren zur Wahrung des Tierschutzes und des Tierärztlichen Gesundheitsplans realisiert (TGP) (AB )? Gibt es einen Bewirtschaftungsplan für zusammenlebende Arten, die nicht für den menschlichen Verzehr vorgesehen sind, wofür die gleichen Grundsätze für den Tierschutz gelten, wie die der kommerziell produzierten Arten? Gesundheitsindikatoren auf der Fischaußenseite, wie Beschädigungen (z.b.: Gewichtsverlust, Flossenbeschädigungen, Bisse von Räubern, Narben von der Handhabung, Verletzungen durch Aggression, Parasitenbefall), und Deformationen müssen bei der Schlachtung vermerkt werden oder nach der Ankunft in der Verarbeitungsanlage. Für solche Informationen hinsichtlich Tierschutz und Tiergesundheit muss es in der Farm ein Rückmeldungssystem geben. Tötung der Fische (Entnahme, Tötung und Entsorgung, inklusive fremder Arten, kranker oder deformierter Exemplare) muss unter Berücksichtigung vorgeschriebener Methoden erfolgen, inklusive sicherer Entsorgung. Betäubung vor der Tötung ist obligatorisch. Tötungsvorschriften müssen vor Ort verfügbar sein. Bezug auf Tierärztlichen Gesundheitsplan TGP (AB ). Es gibt einen Managementplan für zusammenlebende Arten, die nicht für den menschlichen Verzehr (z.b.: Putzerfische in der Lachszucht) bestimmt sind, für die aber die gleichen Tierschutz- und Biosicherheit Grundsätze gelten wie für die kommerziell gehaltenen Arten. Operative Kontrolle für die Behandlung dieser Arten muss nachgewiesen werden. Nichtkritisches Page: 54 of 96

55 AB Werden Elemente der Risikobewertung für den Tierschutz für den Transport von lebenden Fischen, Eiern und Jungtieren angewendet? Die angesprochenen Elemente in der Risikobewertung für den Tierschutz, gelten für den Transport lebender Fische, Eiern und Jungfischen. Das Besatzgewässer muss die gleichen Eigenschaften, in Bezug auf die relevanten Parameter für die Fischgesundheit (aber nicht unbedingt beschränkt auf) wie Salzgehalt und Temperatur aufweisen. Belege der Messungen müssen verfügbar sein. AB. 5.3 Behandlungen AB Setzen die Produzenten nur Medikamente und Behandlungen ein, die von der zuständigen Behörde für die Anwendung in Aquakulturen und für die jeweilige Art zugelassen sind? Ist eine Liste aller Medikamente, die angewendet werden dürfen, vorhanden? Die Produzenten können nur Medikamente und Behandlungen anwenden, die von der zuständigen Behörde für die Anwendung in Aquakulturen und für die jeweilige Art zugelassen sind. Eine Liste aller Medikamente, die verwendet werden können, ist im Rahmen des VGP vorhanden. Querverweis auf AB bezogen auf den gesetzlichen Medizineinkauf. AB AB Enthalten die angewendeten Medikamente keine der verbotenen Präparate, wie sie unter FAO/WHO CODEX ALIMENTARIUS aufgeführt sind: Nitrofurane (oder dessen Derivate), Triarylmethanfarbstoffe (inkl. aber nicht beschränkt auf Malachitgrün, Kristallviolett, Brillantgrün), Stilbene (inkl. aber nicht beschränkt auf Stilben, Dienestrol, Diethylstilbestrol, Hexoestrol), Chloramphenicol, Nitroimidazole (inkl. aber nicht beschränkt auf Dimetridazol, Ipronidazol, Metronidazol) oder β-agonisten (inkl. aber nicht beschränkt auf Clenbuterol)? Wurden die im Betrieb angewendeten Medikamente von einem zugelassenen Tierarzt autorisiert oder von einem Tierarzt verschrieben? Erfolgt die Anwendung nach den Maßgaben des TGP? Die angewendeten Medikamente dürfen keine der folgenden Präparate enthalten: Nitrofurane (oder deren Derivate), Triarylmethanfarbstoffe (inkl. aber nicht beschränkt auf Malachitgrün, Kristallviolett, Brillantgrün), Stilbene (inkl. aber nicht beschränkt auf Stilben, Dienestrol, Diethylstilbestrol, Hexoestrol), Chloramphenicol, Nitroimidazole (inkl. aber nicht beschränkt auf Dimetridazol, Ipronidazol, Metronidazol) oder β-agonisten (inkl. aber nicht beschränkt auf Clenbuterol). Eine Liste aller Medikamente, die im Betrieb/der Brutanlage verwendet werden, muss verfügbar sein. WEBSITE: Die im Betrieb angewendeten Behandlungen und Medikamente müssen von einem zugelassenen Tierarzt autorisiert und/oder von einem Tierarzt verschrieben sein. Die Anwendung ist gemäß den Anweisungen auf dem Etikett und der tierärztlichen Verschreibung, nach den Anweisungen die im TGP enthalten sind, durchzuführen. Wenn für das Rezept das Kaskadenprinzip gilt, muss dies deutlich für jede Behandlung mit Begründung aufgezeichnet werden. Die Anwendung erfolgt nach den Maßgaben des TGP. Page: 55 of 96

56 AB Wenn Top Dressing (Zugabe der Medikamente auf die Oberfläche des Futters) erforderlich ist, um Behandlungen durchzuführen, werden alle Behandlungen und Verfahren, welche verwendet werden, im TGP und Aufzeichnungen aufgeführt? Top Dressing Anwendungen in der Farm müssen vermieden werden. Nur in begründeten Fällen folgt das Verfahren dann der Medikation wie im TGP aufgeführt. Die Aufzeichnungen dieses Verfahrens müssen beinhalten: - Anwendungsgebiet mit Rechtfertigung, wie im TGP empfohlen, - die für die Verschreibung verantwortliche Person, - die für die Anwendung verantwortliche Person, - aktiver Wirkstoff und Produktname, - angewendete Konzentration und das Mischverfahren lt. Beipackzettel - Futter-Verabreichungsverfahren - Validierung von Wirkstoffkonzentration - Wartezeiten. AB AB Kann der Produzent die Einhaltung der Rückstandshöchstmengen (MRL) für den Markt belegen, auf dem die erzeugten Produkte verkauft werden sollen (national oder international)? Werden weder natürliche noch synthetische Hormone oder Antibiotika zu Zwecken der Wachstumsförderung verwendet? Der Produzent muss eine Liste der aktuell anwendbaren MRLs für den Markt/die Märkte vorliegen haben, auf dem/denen die Aquakultur-Produkte gehandelt werden (national oder international). Die MRLs werden entweder durch den Nachweis der Kommunikation mit Kunden, die die beabsichtigten Märkte bestätigen oder durch Auswahl des/der jeweiligen Landes/Länder (oder Ländergruppen), in denen beabsichtigt ist, die Aquakulturerzeugnisse zu handeln, und durch die Vorlage des Nachweises der Einhaltung der geltenden MRLs des/der jeweiligen Landes/Länder festgelegt. Wo eine Zielländergruppe bestimmt ist, muss der Erzeuger die strengsten aktuellen MRLs eines Landes einhalten. Der Produzent muss in der Lage sein, die ordnungsgemäße Verwendung der beiden Hormone und Antibiotika zu demonstrieren. Kein N/A zulässig. AB Wird der Bestand entsprechend des TGP unter AB geimpft? Die Impfaufzeichnungen müssen für Kontrollen verfügbar sein. AB Werden Antibiotika nur angewendet, nachdem eine infektiöse bakterielle Krankheit diagnostiziert wurde? Antibiotika dürfen nicht prophylaktisch oder nur als eine therapeutische Dosierung verabreicht werden, wenn eine infektiöse bakterielle Krankheit diagnostiziert wurde. Bezug zu TGP. Page: 56 of 96

57 AB Werden Rückstandsanalysen des Fischfleisches durchgeführt, basierend auf der Risikoanalyse der Lebensmittelsicherheit, um die Einhaltung der MRL zugelassener Medikamente und das Nichtvorhandensein von nicht zugelassenen Substanzen zu verifizieren? Werden die Analysen von einem unabhängigen nach ISO (oder einem gleichwertigen Standard) akkreditierten Labor durchgeführt? Ein nationales, von der zuständigen Behörde durchgeführtes Überwachungs- und Kontrollprogramm darf zur Dokumentation benutzt werden? Rückstandsanalysen des Fischfleischs müssen, basierend auf der Risikoanalyse der Lebensmittelsicherheit, durchgeführt werden, um die Einhaltung der MRL zugelassener Medikamente und das Nichtvorhandensein nicht zugelassener Substanzen zu verifizieren. Die Analysen müssen von einem unabhängigen nach ISO (oder einem gleichwertigen Standard) akkreditierten Labor durchgeführt werden (vgl. Sektion 6 Probenahme- Verfahren, AB 6.2). Dort, wo es nationale Überwachungs- und Kontrollprogramme gibt, wo aber keine Korrekturmaßnahmen stattfinden, müssen Nachweise vorgelegt werden, die belegen, dass unabhängige, regelmäßige und zugelassene Tests durchgeführt werden oder verifizierte Nicht-Anwendung -Erklärungen vorhanden sind. Die Aufzeichnungen der unabhängigen, regelmäßigen und zugelassenen Tests müssen vorhanden sein, um die Nicht-Anwendung -Erklärungen zu bekräftigen. AB Werden nicht eingesetzte Medikamente, Medikamente und Fütterungsarzneimittel, leere Medizinbehälter und leere Säcke von Medizinalfutter in einer kontrollierten und angemessenen Weise entsorgt, die einem nachfolgenden Missbrauch vorbeugt? Es muss schriftliche Instruktionen geben, worin die Methoden der Entsorgung (gemäß der Herstellerangaben und den gesetzlichen Bestimmungen, falls anwendbar) und deren Begründung darlegt sind. AB. 5.4 Aufzeichnungen über Behandlungen AB Unterhalten alle Farmen datierte Aufzeichnungen von Medikamenten und Behandlungen, Kauf oder Lieferung und sind die Aufzeichnungen der Verwaltung zum Lagerbestand dies schließt Medizinalfuttermittel ein - exakt aufgezeichnet und auf dem neuesten Stand? Produkte in Verwendung /Gelagerte Produkte müssen gemäß den Standardanforderungen registriert sein und die Aufzeichnungen hierzu müssen vorhanden sein. Für die Aufzeichnungen bzgl. des Erwerbs: (Arzneimittel-Abgabebeleg) Kaufdatum, Produktname, gekaufte Menge, Chargennummer, Verfallsdatum, Name des Lieferanten. Für die Aufzeichnungen bzgl. der Anwendung (Arzneimittel -Anwendungsbeleg): Chargennummer, Anwendungsdatum, Identifikation der behandelten Fische/Gruppe, Anzahl oder Biomasse der behandelten Fische, Dosierung und Gesamtmenge des verwendeten Arzneimittels, Behandlungsende, Tag des Ablaufs der Wartezeit ; frühester möglicher Tag der Freigabe der Fische für den Verzehr; Namen der Personen, die an den jeweiligen Tagen die Arzneimittel angewendet haben. Page: 57 of 96

58 AB Kann der Produzent eine vollständige Historie und einen aktuellen Überblick über die erfolgten Behandlungen der Fische und die Anwendungsmethoden geben und nachweisen, dass diese gemäß den nationalen Vorschriften und denen des TGP erfolgten? Alle Fischbehandlungen müssen aufgezeichnet und ein Trend erfasst werden. Typische Trendanalysen müssen beinhalten: Wo wurden Antibiotika verwendet und kann ein Trend in Bezug auf die Menge Wirkstoff im Verhältnis zur Abfischmenge für definierte Chargen berechnet werden. Wo wurden Behandlungen mit Chemikalien angewendet, kann ein Trend bezüglich des benutzten Volumens zur produzierten Fischanzahl für definierte Chargen berechnet werden. Die Anzahl und Häufigkeit von spezifischen Krankheitsbehandlungen. AB Ist ein System vorhanden, um diejenigen Fischgruppen zu kennzeichnen, die einer Behandlung unterzogen wurden und für die vor dem Abfischen eine Wartezeit erforderlich ist? Es ist ein System in der Farm vorhanden, das diejenigen Fischgruppen kennzeichnet, die behandelt wurden und welches verhindert, dass versehentlich Fische abgefischt werden, die sich in der Wartezeit befinden. Die Arbeiter müssen ihr Wissen im Gespräch belegen. AB AB. 5.5 AB AB Sind die Wartezeiten vor dem Abfischen für relevante Behandlungen und für die jeweiligen Produktionseinheiten bekannt und werden diese strengstens eingehalten? Sterblichkeit Wird eine Überprüfung auf Sterblichkeit und Entfernung aus den Produktionseinheiten gemäß dem TGP durchgeführt? Werden alle Verluste und Todesursachen auf Ebene der Produktionseinheiten dokumentiert? Werden die Ergebnisse auf Trends hin untersucht? Es muss eine schriftliche Bestätigung der Art und des Datums der Behandlung, sowie über das Datum des Endes der Wartezeit vor dem Abfischen vorhanden sein. Jeder Fisch, der danach vor Ablauf der Wartezeit an einen anderen Betrieb verkauft wird, muss als solcher gekennzeichnet sein. Notwendige Wartezeiten anderer Produktionseinheiten, die indirekt durch die Behandlung beeinflusst wurden (z.b. durch Verschmutzung mit Futtermitteln, Nutzung des gleichen Gewässers) müssen auf einer Risikoanalyse beruhen und wenigstens die nationale Gesetzgebung erfüllen. (Bezug zu AB TGP) Die Arbeiter müssen in der Lage sein, ihr Wissen über das oben Erwähnte im Gespräch zu belegen. Aufzeichnungen zur Sterblichkeit sind während der Kontrolle verfügbar. Sterbende Fische müssen sofort entfernt werden. Kein N/A zulässig. Aufzeichnungen über tägliche Verluste und Todesursachen sofern bekannt müssen auf Ebene der Produktionseinheiten vorhanden sein. Die Mitarbeiter müssen ihr Wissen über Gesundheitszustand der Fische / Todesursachen im Gespräch belegen. Maßnahmen müssen ergriffen werden, wenn ein Trend erkennbar ist. Kein N/A zulässig. Page: 58 of 96

59 AB Gibt es in der Farm ein System zur Entfernung, zur Lagerung und Entsorgung toter Fische, das gewährleistet, dass Umweltaspekte beachtet und die Risiken der Verbreitung pathogener Keime und Krankheiten sowohl auf den eigenen Bestand als auch auf Wildbestände minimiert werden? Tote Fische müssen auf eine Weise entnommen, gelagert und entsorgt werden, die sicherstellt, dass Umweltaspekte beachtet werden und die Risiken der Verbreitung pathogener Keime und Krankheiten sowohl auf den eigenen Bestand als auch auf Wildbestände minimiert werden. Betriebsaufzeichnungen und Protokolle bezüglich der Entnahme toter Fische sowie deren Lagerung und Entsorgung müssen vorhanden sein. Kein N/A zulässig. AB Gibt es einen Notfallplan in der Farm, der im Fall eines Massensterbens Vorsorge trifft? Der Betrieb muss einen Notfallplan besitzen, der vorschreibt, was im Fall von Massensterben zu tun ist. Die Mitarbeiter müssen das Wissen im Gespräch belegen können. Kein N/A zulässig. AB. 5.6 Netzgehege in Gewässern AB Berühren die Netze niemals den Grund des Gewässers? Die Aufzeichnungen der Tiefenmessungen belegen, dass die Netze niemals den Boden des Gewässers berühren. AB AB AB Sind alle eingesetzten Netze individuell identifizierbar und in gutem Zustand gehalten? Wird die Unversehrtheit der Netze visuell kontrolliert mit einer Häufigkeit auf der Grundlage der Risikobewertung oder entsprechend der Herstellerrichtlinien und unmittelbar nach jedem Vorkommnis (z.b.: Stürme) untersucht, um sicherzustellen, dass jeder Schaden, welcher zum Risiko des Entweichens von Fischen führen kann, identifiziert und behoben wird? Wird die Netz- Festigkeit nach Hersteller Richtlinien getestet? Ist die dokumentierte Maschenweite der Netze der Größe der Fische (inklusive der sonst noch vorhandenen Fische) angemessen und beugt sie dem Entweichen und dem Risiko von Verletzungen der Fische vor? Sind die Netzkäfige und die Verankerungssysteme für die lokalen Wetterbedingungen entsprechend der Risikoanalyse konstruiert und sind diese korrekt installiert. Werden die Netzkäfige und die Verankerungssysteme regelmäßig gewartet von Personen mit geeigneter Schulung oder Erfahrungen und bezugnehmend auf einen schriftlichen Plan. Wartungsaufzeichnungen müssen für jedes Netz verfügbar sein, um Alter, Zustand, Reparaturen, Typen und Daten von Behandlungen / Reinigung, Standort, Prüfprotokolle, Taucher Beobachtungen (falls zutreffend) zu dokumentieren sowie Aufzeichnungen über Korrekturen, die nach den Ergebnissen der Überwachung vorgenommen wurden. Aufzeichnungen der Netzmaschenweite sind vorhanden. Die Netzmaschenweite muss der Größe der Fische (inklusive der sonst noch vorhandenen Fische) angemessen sein und dem Entweichen und dem Risiko von Verletzungen der Fische vorbeugen. Eine Risikoanalyse, die die Eignung der Netzkäfige und Verankerungen berücksichtigt, muss für die Kontrolle verfügbar sein. Die Spezifikationen der Netzkäfige und Verankerungen muss verfügbar sein, inklusive der Personen oder Firmen, welche die Installation realisiert haben. Belege für Schulungen oder Erfahrungen der Personen, die für die Installation und Wartung verantwortlich sind, müssen verfügbar sein. Ein schriftlicher Wartungsplan für Anker, Mooring-(Befestigung) Ausrüstung und Netzkäfige, inklusive Details erneuerter Teile, müssen verfügbar sein. Page: 59 of 96

60 AB Sind die Netzkäfige deutlich mit Navigationshilfen gekennzeichnet? Die Netzkäfige sind falls erforderlich in geeigneter Weise zu kennzeichnen. AB. 5.7 Teiche AB Sind (Teich)Stilllegungszeiten definiert? Wenn es keine Stilllegungszeiten gibt, wurde eine Fischgesundheitsrisikobewertung erstellt? Die Stilllegungs- und Neubesatzdaten für Gebiete / Teiche (welche unabhängige Einheiten sind) sind festzulegen und aufzuzeichnen. Wenn Teiche nicht vollständig abgelassen werden können, ist sicherzugehen, dass alle Fische die einzelnen Teiche verlassen haben und sich davon zu überzeugen, bevor Behandlungen des verbliebenden Wassers erfolgen. Arbeiter müssen diese Kenntnisse im Gespräch nachweisen. Wenn keine Stilllegungszeiten folgen, muss eine Fischgesundheitsrisikoanalyse verfügbar sein. Nichtkritisches AB Sind pflanzliche Pufferzonen und Lebensraumkorridore in der Umgebung von Teichanlagen und angrenzend an Landgrenzen, gut geordnet und werden wenn erforderlich verbessert? Pflanzliche Pufferzonen und Lebensraumkorridore werden instand gehalten, um den Einfluss der Farmaktivitäten auf die Umwelt zu minimieren. Geprüft werden muss die Einrichtung von pflanzlichen Pufferzonen und Lebensraumkorridoren, wenn diese nicht schon vorhanden sind. Nichtkritisches AB Wird Abwasser oder Mist nicht als Dünger verwendet? Der Produzent muss zeigen, dass behandeltes oder unbehandeltes Abwasser und Mist tierischen Ursprungs in der Farm nicht genutzt wird. Arbeiter muss in der Lage sein, dieses Wissen im Gespräch nachweisen. AB AB Basiert die Aufzucht im Teich oder wird sie ergänzt durch anorganische Düngung und sind definierte Verfahren verfügbar? Werden Aufzeichnungen aufbewahrt, über die Dünger, die in die Teiche gegeben wurden und deren Menge? Wird ausgebaggertes Sediment deponiert, entsprechend dem EMP (Bezug: AB )? Schriftliche Verfahren und Aufzeichnungen über verwendete Dünger und Mengen sind verfügbar. Entsorgungsbelege sind verfügbar. Page: 60 of 96

61 AB. 5.8 Biosicherheit (zusätzlich zu den Anforderungen zum Lebensmittelschutz im Basismodul Gesamtbetrieb) AB Hat die Farm einen dokumentierten Plan zur Biosicherheit? Der Plan für Biosicherheit ist verfügbar und enthält als Minimum: Risikobewertung Training Farm Hygiene Risiko der Einschleppung von Krankheitserregern und Krankheiten Systeme zur Vermeidung und Desinfektion Stilllegungsstrategien Flächennutzungsplan. Kein N/A zulässig. AB Wenn es einen Flächennutzungsplan gibt, ist die Farm aktiv daran beteiligt und kann sie die Übereinstimmung mit den Plananforderungen nachweisen? Der Flächennutzungsplan bezieht sich auf eine Vereinbarung zwischen den Produzenten, die normalerweise denselben Wasserkörper nutzen, was Maßnahmen zur Vermeidung der Einschleppung und Verbreitung von Krankheitserregern und Krankheiten einschließt. AB Werden Fangcontainer, sofern sie benutzt werden, vor der Wiederverwendung und vor deren Überstellung zu den Mastplätzen desinfiziert? Aufzeichnungen der täglichen Reinigung, falls anwendbar, müssen verfügbar sein. Page: 61 of 96

62 AB Gibt es einen schriftlichen Reinigungs- und Desinfektionsplan für Ausrüstung? Können die Produzenten sowohl Verständnis für die Biosicherheitspraxis und Reinigungs- und Desinfektionsverfahren zeigen, welche für die Farm geeignet sind? Ein schriftlicher detaillierter Reinigungs- und Desinfektionsplan betreffend Fischgesundheit für die wichtigsten Elemente existiert, er enthält insbesondere: Qualität des Reinigungswassers Reinigungsmethoden Reinigungsmittel Desinfektionsmittel Anwendungsperiode Anwendungshäufigkeit Krankheitskontrolle Der Plan existiert und ist integriert und wird aufgezeichnet. Ausrüstungen die direkt oder indirekt mit Fisch in Kontakt kommen, müssen aus Materialien konstruiert sein, die die ordnungsgemäße Reinigung und Desinfektion nicht behindern. Arbeiter müssen im Gespräch die Kenntnisse nachweisen. Kein N/A zulässig. AB Werden für alle Maschinen und Ausrüstungsgegenstände (inkl. Filteranlagen) Aufzeichnungen zu den Details der Reinigung und Desinfektion geführt? Aufzeichnungen der täglichen Reinigung und Desinfektion müssen, falls anwendbar, vorhanden sein AB AB AB Werden Fahrzeuge und Boote (inkl. aller Transportsysteme und der dazu gehörigen Ausrüstungsgegenstände), die für den Transport von Fischen und Fischfutter genutzt werden, gleich ob im Eigentum des Produzenten oder eines Dienstleisters, auf Sauberkeit und Desinfektion gemäß der schriftlichen Verfahren in der Risikoanalyse geprüft und werden jegliche notwendigen Korrekturmaßnahmen ergriffen? Gibt es eine Trennung oder Desinfektion von Ausrüstungsgegenständen, Arbeitern und Fahrzeugen zwischen den operativen Fischerzeugungsstandorten, um die Übertragung von Krankheiten zu reduzieren? Unterstützt die Infrastruktur des Standorts oder der Farm die Quarantänemaßnahmen im Falle des Ausbruchs einer infektiösen Krankheit? Die Risikoanalyse muss die notwendigen Reinigungs- und Desinfektionsmaßnahmen festlegen und Aufzeichnungen über die Überprüfung und der Korrekturmaßnahmen müssen vorhanden sein. Kein N/A zulässig. Schriftliche Verfahren zur Desinfektion müssen vorhanden sein. Kein N/A zulässig. Falls eine infektiöse Krankheit ausbricht, muss die Infrastruktur die schriftlich festgelegten Quarantänemaßnahmen unterstützen. Kein N/A zulässig. Page: 62 of 96

63 AB Falls der Gesundheitsstatus nicht vorab festgestellt wird, werden die Elterntiere / Setzlinge in Quarantäne gehalten, bis ihr Krankheitsstatus festgestellt ist und bevor sie in andere Gebiete gebracht werden? Gesundheitsstatus oder Quarantäneaufzeichnungen müssen verfügbar sein. AB Werden die Farmen in einem sauberen und hygienischen Zustand gehalten? Die Farmen müssen in sauberem und hygienischem Zustand gehalten werden, um das Risiko von Krankheiten und Krankheitserregern zwischen den Einsatzgebieten und/oder den Produktionseinheiten zu verteilen, zu reduzieren. Kein N/A zulässig. AB Wird während der Stilllegungszeit eine Desinfektion durchgeführt zwischen dem Abfischen und dem Neubesatz? Schriftliche Verfahren und Aufzeichnungen zur Desinfektion müssen vorhanden sein. AB Ist eine Risikobewertung verfügbar, welche die Notwendigkeit der Desinfektion des zufließenden Wassers in Brutbetrieben und deren anschließende Auswirkung auf das Austauschwasser beinhaltet? Eine Risikobewertung ist verfügbar, die die Notwendigkeit der Desinfektion des Einlaufwassers in Brutbetrieben berücksichtigt. Wenn Desinfektion erforderlich ist, muss diese effektiv durchgeführt werden. Bezug auf EIA/EMP (AB ) im Hinblick auf Freisetzen von Krankheitserregern und / oder Desinfektionsmittel. AB. 5.9 Maschinen und Ausrüstung AB AB Sind alle Ausrüstungsgegenstände und Systeme so beschaffen, installiert und werden sie so betrieben, dass das Risiko der Gesundheitsgefährdung der Fische oder das Risiko des Entweichens der Fische minimiert wird? Sind Maßnahmen getroffen, um das Entweichen aus der Farm in das umgebende Wasser oder das Eindringen von einheimischen Arten in die Fischhaltung zu verhindern? Alle Geräte und Systeme müssen so ausgelegt, installiert und betrieben sein, um das Risiko der Beeinträchtigung der Fischgesundheit und des Tierschutzes zu minimieren und die Gefahr des Entweichens der Fische zu verhindern. Die Notfallpläne und Aufzeichnungen über alle entkommenen Fische für die vergangenen zwölf Monate und eine Bestätigung, dass Vorkommnisse des Entweichens den Behörden gemeldet worden sind, müssen an allen Farmen verfügbar sein. Der Brutbetrieb / die Farm verfügen über ein wirksames und dokumentiertes Verfahren, um ein unbeabsichtigtes Entweichen des Fischbestandes in die Umwelt zu verhindern. Gegebenenfalls müssen Netzkäfige und Verankerungen inspiziert werden, in Übereinstimmung mit dem dokumentierten Zeitplan basierend auf der Risikobeurteilung. Routinemäßige Wartung und Reparatur oder Ersatz werden realisiert und aufgezeichnet. Page: 63 of 96

64 AB Wird für alle Maschinen und Ausrüstungsgegenstände (inkl. Filteranlagen), die für die Gewährleistung der Gesundheit der Fische und den Tierschutz von Bedeutung sind, folgendes aufgezeichnet: Details zu Wartung und Kalibrierung, Details zu Kalibrierungstests und den Einrichtungen zur Überwachung (z.b. Sauerstoffsonden)? Für alle Maschinen und Ausrüstungsgegenstände (inkl. Filteranlagen), die für die Gewährleistung der Gesundheit der Fische und den Tierschutz von Bedeutung sind, sind Aufzeichnungen vorhanden, um die angemessene Wartung und Kalibrierung zu dokumentieren. AB Wo immer das Wohlergehen von Fischen von automatischen Systemen/Ausrüstungsgegenständen abhängt (z.b. Sauerstoffgehalt, Pumpendruck), sind die Systeme für den Fall des Ausfalls mit Alarmgebern ausgerüstet und werden diese regelmäßig geprüft? Wo immer die Gesundheit der Fische und deren Wohlergehen durch Ausfälle von Systemen/Ausrüstungsgegenständen gefährdet werden könnte, müssen diese Systeme/Ausrüstungsgegenstände mit Alarmgebern gesichert sein. Aufzeichnungen der Probealarme müssen verfügbar sein. AB Wo die Risikoanalyse zeigt, dass die Sauerstoffgehalte unter das notwendige Minimum für das Wohlbefinden der jeweiligen Art fallen könnten, sind Sauerstoffnotversorgungssysteme vorhanden und in einwandfreiem Zustand? Die Sauerstoffversorgung muss für die höchste Besatzdichte auf dem niedrigsten anzunehmenden Sauerstoff- Niveau ausgelegt sein. Ein Notversorgungssystem für Sauerstoff ist für den Fall des Ausfalls des Hauptsystems vorhanden. Für geschlossene Kreislaufsysteme sind wegen der hohen Besatzdichte Einrichtungen vorhanden, um das Wasser mit Sauerstoff anzureichern. Bezug zu Risikobewertung für Tiergesundheit AB Nichtkritisches AB AB. 6 AB. 6.1 Werden alle Boote von der zuständigen Behörde lizenziert, wenn dies vorgeschrieben ist, und werden sie mit Sicherheitseinrichtungen ausgerüstet, welche die gesetzlichen Vorschriften des Landes der Tätigkeit erfüllt? PROBENENTNAHME UND ANALYSE Wird im Probenprogramm die Häufigkeit der Analyse auf der Grundlage wahrscheinlicher Schadstoffe, Rückstände und Stoffe für die jeweilige Art und den Ort der Farmaktivität und Futtermittelbestandteile berücksichtigt? Die gültigen Lizenzen sind aufgezeichnet und entsprechende Schutzausrüstung muss vorhanden sein Liste der zu analysierenden Substanzen basiert auf: 1. lokaler / nationaler Gesetzgebung 2. durch den Kunden gestellten Anforderungen 3. Substanzen, aufgelistet im Veterinärgesundheitsplan Die Häufigkeit wird auf der Grundlage der im Probenprogramm festgestellten Risiken bestimmt. Die Analysenergebnisse sind verfügbar für Kontrollen. Kein N/A. Page: 64 of 96

65 AB. 6.2 Ist das Labor, welches die Tests durchführt nach ISO akkreditiert oder kann es die erfolgreiche Teilnahme an Vergleichs- Ringtests nachweisen? Tests wie in AB 7.1 gefordert, müssen von einem Labor durchgeführt werden, welches nach ISO akkreditiert ist oder die erfolgreiche Teilnahme an einem Vergleichs-Ringtest Programm nachweisen kann. Die Akkreditierung wird auf Kopfbögen oder in Akkreditierungsplänen nachgewiesen. Dokumentation, die das Labor in dem Prozess der Akkreditierung im geltenden Umfang von einer zuständigen nationalen Behörde zeigt, ist akzeptabel. Nicht akkreditierte Laboratorien müssen Nachweise über die erfolgreiche Teilnahme an Schulungen für Ring-Tests für den anzuwendenden Bereich vorlegen. AB. 6.3 Sind Laborergebnisse zu einer spezifischen Charge rückverfolgbar? Die Laborergebnisse müssen zu den spezifischen Chargen rückverfolgbar sein. Kein N/A zulässig. AB. 7 FUTTERMANAGEMENT AB. 7.1 Allgemeines AB Bekommen alle Fischbestände Futter, welches für die jeweils gehaltene Tierart geeignet ist? Die Dokumentation der verwendeten Futtermittel muss zeigen, wie diese verwendet wurden. Page: 65 of 96

66 AB Sind alle Mischfuttermittel, die auf der Farm verwendet werden, hergestellt und bezogen von einer anerkannten Quelle? Die aktuellen Produktionsstandorte der Mischfutterhersteller (CFM), von denen die Futtermittel bezogen werden, (gleich ob intern oder extern) müssen zertifiziert sein nach: i) Dem GLOBALG.A.P. CFM-Standard oder ii) einem dem GLOBALG.A.P. CFM-Standard auf Gleichwertigkeit geprüften Standard oder iii) einem ISO/IEC oder ISO/IEC akkreditierten Prüfplan für die Futtermittelsicherheit(*) innerhalb von 12 Monaten nach der Registrierung des Aquakultur Produzenten bei GLOBALG.A.P. Diese Forderung gilt auch für Brutanlagen. Für Mischfutter anerkannt nach Option iii) ein Schreiben des Futterlieferanten mit Angabe der Übereinstimmung mit Sektion 15 des GLOBALG.A.P. Standards für Mischfutterherstellung-, verantwortungsvolle Nutzung natürlicher Ressourcen muss verfügbar sein. AB Wenn die Farm rohes nicht pasteurisiertes oder Lebendfutter verwendet, wird dieses Risiko bewertet und kontrolliert? Für Option i), Die CFM-Produktionsstandorte müssen (bis zum ersten Audit des Aquakulturproduzenten) mit einer GLOBALG.A.P. Nummer, die diese mit dem jeweiligen Aquakulturproduzenten verbindet, in der GLOBALG.A.P. Datenbank registriert sein. Für Optionen ii) und iii), Die Registrierung des Lieferantennamens und des angewandten akkreditierten Prüfplans ersetzt die GGN in der GLOBALG.A.P. Datenbank. (*) ISO/IEC (auch genannt EN 45011): Allgemeine Anforderungen an Stellen, die Produktzertifizierungssysteme betreiben. ISO/IEC (früher EN 45012): Konformitätsbewertung Anforderungen an Stellen, die MANAGEMENTSYSTEME auditieren und zertifizieren. Die Risikobewertung ist verfügbar und zeigt, dass rohes nicht pasteurisiertes oder Lebendfutter keine Auswirkungen auf die Lebensmittelsicherheit und keine Gefahr für den bewirtschafteten Fischbestand zeigen. Der Nachweis des Verfahrens der Krankheitsüberwachung für Krankheitserreger ist verfügbar und Teil der Risikobewertung. Page: 66 of 96

67 AB Sind Protein-Elemente nicht aus gleichen Fischarten enthalten? Futterspezifikationen und -aufzeichnungen müssen verfügbar sein und zeigen, dass die Herkunft von unterschiedlichen Arten ist. AB. 7.2 Aufzeichnungen zum Futter AB Sind Fischfutterschargen rückverfolgbar vom Futterhersteller bis zum Fischbestand? Futterschargen vom Futterhersteller müssen rückverfolgbar sein bis hin zu den Fischbeständen. Das System oder die Dokumentation muss verfügbar sein. AB Werden Aufzeichnungen (z.b. Rechnungen) von Futtermittel - Lieferanten, von denen Mischfutter und andere Tierfuttermittel bezogen wurden, für zwei Jahre aufbewahrt oder ein Jahr länger als der Lebenszyklus der gehaltenen Art dauert, je nachdem was in diesem Fall länger ist? Enthalten diese Aufzeichnungen Angaben über Futtermittelart, Menge, Ursprung und Lieferdatum? Aufzeichnungen von Zukäufen von Fischfutter müssen vorhanden sein über einen Zeitraum der letzten zwei Jahre, oder ein Jahr länger als der Lebenszyklus der gehaltenen Art, je nachdem was in diesem Fall länger ist. AB Erhalten die Fischfarmen von ihren Futterlieferanten eine Erklärung, dass jede Rezeptur der GLOBALG.A.P. Spezifikationen entspricht? Angaben zur Konformität der Spezifikation müssen verfügbar sein. AB Werden alle Futtermittel verbraucht, bevor deren Haltbarkeit abgelaufen ist? Futtermittel, deren Haltbarkeit abgelaufen ist, dürfen nicht verwendet werden und werden in einer umweltverträglichen Weise, entsprechend schriftlicher Verfahren entsorgt. Das Verfallsdatum des Futters im Futterlager wird nach den Etiketten beurteilt. AB Gibt es Maßnahmen zur Vermeidung von Überfütterung? Aufzeichnungen über die Futterverwertung und Überwachungssysteme für den effizienten Einsatz der Futtermittel müssen vorhanden sein. AB AB. 7.3 AB Gibt es ein Verfahren, um sicherzustellen, dass die Proben aus Futtermittelschargen durch die Farm oder durch die Futtermittelhersteller mindestens vier Monate vor der Abfischung genommen werden? Werden Proben beschriftet und für einen Zeitraum von mindestens sechs Wochen aufbewahrt nachdem der Fisch verkauft wurde? Lagerung der Futtermittel für Aquakulturen Sind artenspezifische Futtermittel für unterschiedliche Spezies eindeutig gekennzeichnet? Der Produzent muss durch Belege nachweisen, dass ein Verfahren verfügbar ist, um Proben zu nehmen und zu lagern, die während der Wachstumsperiode verwendet wurden und dass die Proben für mindestens sechs Wochen nach dem Verkauf der Fische aufbewahrt werden. Die Arbeiter sind in der Lage, die Kenntnisse im Gespräch zu zeigen. Standort und Aufzeichnungen werden dahingehend überprüft, ob für unterschiedliche Arten Futtermittel vorhanden sind. Page: 67 of 96

68 AB Werden Futtermittel, einschließlich aller Medizinalfuttermittel, im Einklang mit guter fachlicher Praxis und nach den Maßgaben der Hersteller gelagert und gehandhabt, um jegliche Risiken der Kontamination zu minimieren? Ordnungsgemäße Schulung und Anleitungen zur Lagerung und Handhabung müssen vorhanden und umgesetzt sein für normale und Medizinalfuttermittel (getrennt nach Art und bei Parallelproduktion, falls anwendbar). AB Gibt es schriftliche Anweisungen, wie man mit einem Überschuss von Medizinalfuttermittel und Zusatzfuttermittel umgeht? Werden diese Anweisungen befolgt? Es müssen schriftliche Anweisungen verfügbar sein, einschließlich der Nachweise, dass berücksichtigt wurde, vor der Abfischung, die Wartezeit nach der Zusatzfuttergabe einzuhalten. Die Beschäftigten müssen das im Gespräch nachweisen. AB Werden Medizinalfuttermittel in separaten, eindeutig etikettierten und gekennzeichneten Schüttlagerungen oder Säcken aufbewahrt? Der Lagerort und die Aufzeichnungen müssen vorhanden sein, um zu belegen, dass es keine Kreuzkontamination zwischen medikamentierten und nicht medikamentierten Futtermitteln gibt. Eindeutige Etikettierung/Kennzeichnung muss vorhanden sein. AB. 8 SCHÄDLINGSBEKÄMPFUNG AB. 8.1 Hat der Produzent oder Subunternehmer das Risiko von Schädlingsbefall in Gebäuden und anderen Einrichtungen kontrolliert, um den Befall zu verhindern? Kontrollaufzeichnungen von identifizierten Risikostandorten und vorbeugende Maßnahmen müssen an Ort und Stelle verfügbar sein. Die Lage aller Schädlingsbekämpfungsmaßnahmen ist auf einem Plan / Diagramm der Farm dargestellt und umfasst alle Tätigkeiten. Kein N/A zulässig. AB. 9 AB. 9.1 AB AB UMWELT- UND ARTENVIELFALT MANAGEMENT Umweltschutz Management Gibt es ein Abfallmanagementsystem gemäß der Umweltverträglichkeitsprüfung (ERA), für die Sammlung und legale Entsorgung aller Abfälle, das Verbot der Verbrennung von Kunststoff- und Papierabfällen, um die maximale Nutzung der Wiederverwertung und Vermeidung einer Müllhalde zu gewährleisten? Ist der Produzent zu einer formalen Umwelt- und Artenvielfaltspolitik verpflichtet, darunter fällt die Überprüfung und gegebenenfalls kontinuierliche Verbesserung von Verhaltensabläufen, Management-Protokollen und Verfahren, Dokumentation und Berücksichtigung behördlicher Zertifikate? Entsorgungswege entsprechend der Umweltrisikobewertung (ERA) sind dokumentiert. Abfälle werden gesammelt und in einem dafür vorgesehenen Lager gelagert. Aufzeichnungen der Sammlung und Wiederverwertung (oder Beseitigung durch legale Methoden, um Müllhalden wenn möglich zu vermeiden) muss vorhanden sein. Querverweis mit AF (Gesamtbetrieb). Kein N/A zulässig. Die Dokumente der Umwelt- und Artenvielfaltspolitik und Aufzeichnungen müssen verfügbar sein. Die Leitung der Farm muss in der Lage sein, die Kenntnisse im Gespräch zu demonstrieren und muss diejenigen, die für die Überprüfung (intern oder extern) verantwortlich sind, benennen. Nichtkritisches Page: 68 of 96

69 AB Sind eine fortlaufend aktualisierte, die Artenvielfalt einschließende Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) und eine Umweltrisikoanalyse (URA) eingeführt worden? Eine die Artenvielfalt einschließende Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) und eine Umweltrisikoanalyse (URA) wurden durchgeführt und gemäß jeglicher relevanter Änderungen der Betriebsabläufe in Bezug auf tierärztliche oder umweltbezogene Bedrohungen aktualisiert. Die Erfüllung aller gesetzlichen Vorgaben muss dargestellt werden. Es wird verwiesen auf AB Anlage I Beispiele UVP-URA und entsprechende UMP und AB Anlage II Artenvielfalt in der Umweltverträglichkeitsprüfung. Qualifizierte Personen, die einen dokumentierten Nachweis ihrer Eignung haben, müssen die Vorbereitung der UVP durchführen. Mindestanforderungen für eine UVP sollen, die folgenden Prozesse (aber nicht ausschließlich) sein, die für eine normale Farm gelten: Abfluss BOD/COD Belastung Abfluss Stickstoff (nach Kjeldahl Methode), Nitrat und Nitrit Belastung Abfluss Phosphor Belastung Abfluss Schwebstoff Belastung Entsorgung fester Stoffe und Abfall Nutzung und legale Entsorgung von Chemikalien (siehe Definition) Emission von Licht, Lärm und Vibrationen Emission von Abgasen (z.b.: Generator Unit) Entnahme und Ableitung von Grundwasser im Hinblick auf Menge und Qualität Verwendung von Energie aus fossilen Brennstoffen (z.b. Diesel) oder indirekt (z.b. Elektrizität aus öffentlichen Netzen), visuelle Behinderung durch Betriebsaktivitäten. Mindestanforderungen für die Umweltrisikoanalyse (URA) sind z.b., aber nicht ausschließlich, folgende Verfahren, die nicht während des regulären Betriebs, aber zufällig durch einen Unfall auftreten könnten: zufälliges Verschütten während der Lagerung und Handhabung von Chemikalien und Brennstoffen, Emissionen durch Feuer und Feuerlöscher, Entweichen von Farmtieren, inkl. Setzlingen (Eier, Larven, andere), Versalzung des Grundwassers und von Süßwasserreservoiren, temporäre Überschreitung von Wasserableitungsgrenzen. Kein N/A zulässig. Page: 69 of 96

70 AB Wurde ein Umwelt- und Biodiversitätsmanagementplan (UMP), basierend auf der die Artenvielfalt einschließenden Umweltrisikoanalyse (URA) aus AB und der Risikoanalyse in AF 1.2.1) entwickelt, welcher die Strategien zur Minimierung aller Einflüsse auf die Umwelt darlegt? Ein effizienter Umwelt- und Biodiversitätsmanagementplan (UMP) ist vorhanden. Dieser schließt eine regelmäßige Überprüfung der Umwelt ein. Die Aufzeichnungen über Entsorgung und Emission müssen die Einhaltung der Gesetzgebung belegen. Kein N/A zulässig. AB Ist ein Probenahmeverfahren eingeführt, welches den Einfluss der Betriebsaktivitäten auf die benthische Fauna und das Sediment überwacht? Für alle Bewirtschaftungssysteme muss die Überwachung der benthischen Artenvielfalt, der chemischen Indikatoren und die mögliche Anreicherung chemischer Rückstände im Sediment durchgeführt werden. Die Art der Analyse und Überwachungshäufigkeit wird auf der Grundlage der in der Risikoanalyse der UVP (Bezug auf AB 9.1.3) festgelegt. Analyseergebnisse sind verfügbar für die Kontrollen. AB Unterstützen die Auslegung und die Bauweise des Standorts den Artenvielfaltplan? Artenvielfaltplan oder -programm müssen in der Risikoanalyse zur Artenvielfalt, inklusive der Umweltverträglichkeitsprüfung, die unter AB erwähnt ist, eingeschlossen sein. Kein N/A zulässig. AB Werden die zuständigen Behörden und Kommunen immer informiert, wenn Versalzungen des Grundwassers auftreten? Es müssen schriftliche Nachweise vorhanden sein, dass die zuständigen Behörden und Kommunen informiert wurden, wenn Versalzungen auftraten. Nichtkritisches AB. 9.2 Schutzplan gegen Raubtiere AB AB AB Abhängig von den Ergebnissen der Risikoanalyse könnten Netze gegen Raubtiere erforderlich sein. Sind Netze in einer Größe vorhanden, die sowohl das Eindringen des Raubtiers zu den Fischbeständen unterbindet als auch ein Verfangen des Raubtiers selbst ausschließt? Gibt es abhängig von den Ergebnissen der Risikobewertung, eine regelmäßige Kontrolle der Netze und der Raubtiernetze, um negative Einflüsse auf Wildtiere zu vermeiden? Sind Raubtierkontrollen in der Weise umgesetzt, dass diese die unnötige Störung von Wildtieren verhindern, wie etwa durch Vorbeugemaßnahmen oder Vergrämung? Die Raubtiernetze dürfen kein Verfangen der Raubtiere ermöglichen. Bezug auf Risikobewertung für Tierschutz AB Die Aufzeichnungen und das Verwaltungssystem für Netze müssen verfügbar sein, um zu beweisen, dass diese existieren und funktionieren, um negative Einflüsse auf Wildtiere zu vermeiden. Ein effizienter Plan zur Raubtierkontrolle muss vorhanden sein. Aufzeichnungen zur Raubtierkontrolle (Mortalität, Tierart, Datum) müssen vorhanden sein. Dokumentierte Methoden zur Abwehr von Raubtieren müssen vorhanden sein, gemäß den einschlägigen Rechtsvorschriften und Regeln der Gepflogenheiten. Nichtkritisches Nichtkritisches Page: 70 of 96

71 AB Wo die Tötung von Raubtieren unvermeidbar ist, geschieht dies im Rahmen der Gesetzgebung? Gesetzliche Genehmigungen zur Tötung von Raubtieren (Zahlen und Arten festlegend) müssen vorhanden sein. Die Produzenten müssen die Todesraten aller Raubtiere aufzeichnen. AB. 9.3 Entkommene Fische AB Gibt es im UMP (vgl ) einen Notfallplan und eine standardisierte Verfahrensanweisung, um das Entkommen von Besatz in die offene See oder in lokale Gewässer zu verhindern? Der UMP beinhaltet einen Notfallplan. Maßnahmen, um ein Entkommen zu verhindern, müssen vorhanden sein. Die Krisenpläne und Aufzeichnungen über alle entkommenen Fische für die vergangenen zwölf Monate und die Bestätigung, dass sie den Behörden gemeldet wurden, müssen für alle Standorte verfügbar sein. Der Brutbetrieb / Farm verfügt über wirksame und dokumentierte Verfahren, um ein unbeabsichtigtes Entweichen des Fischbestandes in die Umwelt zu verhindern. Gegebenenfalls werden Netzkäfigstrukturen und Verankerungen nach einem dokumentierten Plan auf der Grundlage der Risikobewertung überprüft. Wartungsarbeiten und bei Bedarf Reparaturen müssen durchgeführt und aufgezeichnet werden. Kein N/A zulässig. AB Sind Vorkehrungen getroffen, um die Erosion von Dämmen oder von Kanälen vorzubeugen, welche dann zu einem anschließendem Entkommen führen könnte? Vorkehrungen wurden getroffen und ein Maßnahmenplan ist vorhanden, um Erosion und anschließendes Entkommen zu verhindern. AB Sind Kanäle, Eindämmungen und Ausschalungen so angelegt, dass ungünstige Auswirkungen von Hochwasserständen gemindert werden? Die Infrastruktur muss für Hochwasserstände berechnet werden. Zusätzliche Infrastruktur zur Vermeidung von Entkommen ist Teil dieser vorbeugenden Maßnahmen. Belege zu Hochwasserständen müssen vorgelegt werden. Page: 71 of 96

72 AB. 9.4 AB Gebiete mit hohem Schutzwert Wurde der Betrieb oder die zugehörigen Einrichtungen weder in einem ausgewiesenen nationalen Schutzgebiet in Natur- und Landschaftsschutz, noch in Schutzgebieten nach den Kategorien der IUCN Ia-IV, noch in Gebieten, die unter dem Schutze internationaler Konventionen stehen (wie RAMSAR oder UNESCO- Welterbe), errichtet? Falls er in einem Schutzgebiet nach IUCN V oder VI liegt, ist eine Genehmigung zur Bewirtschaftung des Schutzgebiets erforderlich. Es kann belegt werden, dass der Betrieb und zugehörige Einrichtungen nicht in einem Schutzgebiet liegen. ANLAGE III: Die Weltdatenbank für Schutzgebiete (WDPA) ist die vollständigste Sammlung vorhandener Daten über Schutzgebiete. Der WDPA-Consortium 2006 web-download beinhaltet die 2006er Version der Weltdatenbank für Schutzgebiete. Dieser Download beinhaltet alle GIS und alle kennzeichnenden Daten für ausgewiesene nationale Schutzgebiete nach den IUCN-Kategorien Ia-IV, ausgewiesenen nationalen Schutzgebieten nicht nach IUCN-Kategorie und Gebiete, die nach internationalen Konventionen und Übereinkünften ausgewiesen sind. Die Datensätze sind als freie Downloads unter verfügbar. Zu erbringende Nachweise: Geographische Position, die bei der Registrierung definiert wird. Falls in Schutzgebiet-Kategorie V oder VI gelegen, muss der Auditor die Schutzbehörde kontaktieren, um abzuklären, ob der Betrieb mit den Managementzielen des Schutzgebiets in Einklang ist. Die Informationen werden veröffentlicht. Siehe AB Anlage III Ramsar-Konvention Übereinkommen über Feuchtgebiete Mitgliedsstaaten in der Reihenfolge ihres Beitritts. AB Wurden neue Teiche, Betriebsstandorte oder zugehörige Einrichtungen NICHT in Gebieten errichtet, die vorher (vor April 2008) weder in einem Mangrovenökosystem, noch in einer natürlichen Gezeitenzone, noch in einem Gebiet mit hohem Schutzwert lagen? Falls nach April 2008 erbaut, gibt es Belege, dass das Gebiet vor April 2008 weder Teil eines Mangrovenökosystems war, noch in einer natürlichen Gezeitenzone, noch in einem Gebiet mit hohem Schutzwert lag (Kategorie 1-4). Die Nachweise werden im Rahmen der die Artenvielfalt einschließenden UVP geprüft und müssen folgendes beinhalten: Aufzeichnungen der Landnutzung/des Landzustandes und der Lebensraumtypen vor der Errichtung des Betriebs, Anwesenheit von Arten aus der Roten Liste der IUCN, Fernerkundung/Satellitenbilder. Die Informationen werden veröffentlicht. Page: 72 of 96

73 AB Können Farmen, die zwischen Mai 1999 und April 2008 in einem Mangrovenwald, einer natürlicher Gezeitenzone oder einem Gebiet mit hohem Schutzwert erbaut wurden, belegen, dass sie sich im Prozess des Rückbaus befinden, die Umgebung rekultivieren und ggf. die ansässigen Kommunen entschädigen? Vom Tage der ersten Zertifizierung an darf dieser Prozess maximal drei Jahre dauern, bis er abgeschlossen ist und neue Örtlichkeiten (wenn es welche gibt, dann außerhalb dieser Gebiete) für Zertifizierungen in Betracht gezogen werden. Ein schriftlicher Rekultivierungsplan ist vorhanden, welcher mindestens Ziel, Zeitrahmen, Mittel, Aktivitäten, erwartete Ergebnisse und Finanzierung und Kompensationszahlungen im Einverständnis mit den ansässigen Kommunen festlegt. Belege über kürzlich erfolgte Zahlungen zum Zwecke der Rekultivierung (Rekultivierungspläne) sind vorhanden. Informationen werden veröffentlicht. Hintergrund: Übereinkommen über Feuchtgebiete (Ramsar) Resolution VII.21 namentlich Verbesserung der Erhaltung und wohlausgewogenen Nutzung von Feuchtgebieten', verabschiedet bei der 7. Sitzung der Konferenz der Mitgliedsstaaten des Übereinkommens über Feuchtgebiete, San José, Costa Rica, Mai Artikel 15: Die Mitgliedsstaaten setzen die Umwandlung, Schaffung neuer Einrichtungen, und Erweiterung von nicht nachhaltiger Aquakulturaktivitäten, die für Küstenfeuchtgebiete schädlich sind, aus... AB Verbessern Betriebe innerhalb der Gezeitenzone, des Mangrovenwaldes oder in Gebieten mit hohem Schutzwert die Umwelt durch Bewirtschaftung und Renaturierung, durch Stilllegung nicht standardgemäßer Teiche und durch Erhöhung der Produktivität der restlichen Betriebe, welche oberhalb der Gezeitenzone liegen? Ein schriftlicher Renaturierungsplan ist vorhanden, der Mindestziele, Mittel, Aktivitäten, erwartete Ergebnisse und Finanzierung und Kompensationszahlungen im Einverständnis mit den ansässigen Kommunen festlegt. Belege über kürzlich erfolgte Zahlungen zum Zwecke der Renaturierung (Renaturierungspläne) sind vorhanden. Falls Farmen in Mangrovengebieten oder Gezeitenzonen liegen. AB Wurden Mangroven zu erlaubtem Zwecke gerodet? Die Rodung von Mangrovenvegetation ist nur erlaubt für Kanäle oder Leitungssysteme für Standorte oberhalb der Gezeitenzonen und wenn offizielle Genehmigungen durch die öffentliche Verwaltung erteilt wurden und wenn ein Rekultivierungsplan Teil der Erlaubnis ist. AB Gibt es einen Rekultivierungsplan für den Fall der Beendigung des Betriebs in den Mangroven oder anderen empfindlichen Ökosystemen? AB. 10 WASSERNUTZUNG UND ENTSORGUNG (Bezug auf Umwelt - Managementplan - AB 9.1.4) AB AB Allgemeine Entsprechen Wasserentnahme und -einleitung den von der zuständigen Behörde festgelegten Bedingungen? Ein schriftlicher Rekultivierungsplan für den Fall der Beendigung des Betriebs in den Mangroven oder anderen empfindlichen Ökosystemen ist vorhanden, welcher Mindestziele, Maßnahmen, Aktivitäten, erwartete Ergebnisse und Finanzierung beinhaltet. Aufzeichnungen der Genehmigungen zur Wasserentnahme und -einleitung für jeden Standort, zzgl. der Entnahmemengen der letzten zwölf Monate müssen vorhanden sein. Page: 73 of 96

74 AB Haben die Farmaktivitäten der lokalen Gemeinde den Zugriff auf das Trinkwasser verwehrt? Der Produzent muss Belege zeigen, dass durch die Farmaktivitäten der Gemeinde nicht der Zugriff auf das Trinkwasser verwehrt wird. Kein N/A zulässig. AB Haben Küstengemeinden weiterhin Zugang zu Fanggebieten? Der Revisor wird vor Ort und durch dokumentarische Beweise (z.b.: Karten, offizielle Zulassungen, Verordnungen) nachprüfen, dass die Küstengemeinden in einem genau definierten Bereich um die Aquakultur-Infrastrukturen fischen dürfen (Netzkäfige, Seilkulturen, Pumpstationen, etc.), wobei die Fischfarm nicht verhindert, dass Fischereifahrzeuge, Zugang zu Fanggebieten außerhalb des bezeichneten Aquakulturbereichs haben. AB Steht die Wasserqualität der Zu-/Abläufe im Einklang mit existierenden, anwendbaren kommunalen Bestimmungen und Anforderungen der RIA / EMP? Probeergebnisse, Beprobungspläne und Aufzeichnungen zu geeigneten Ausgleichmaßnahmen, welche der Untersuchung folgen, müssen zur Einsicht verfügbar sein. Prüfung der Einrichtungen am Standort. AB Wurde eine Risikobewertung durchgeführt, um zu demonstrieren dass die Wasserqualität nicht die Lebensmittelsicherheit und Tiergesundheit und den Tierschutz gefährdet? Eine dokumentierte Risikobewertung ist verfügbar, die alle potentiellen Wasserverschmutzungsquellen abdeckt, welche die Lebensmittelsicherheit und Tiergesundheit sowie den Tierschutz betreffen. Wo Risiken identifiziert wurden, sind Maßnahmen wie Wasseraufbereitung, Filtration, Desinfektion usw. getroffen worden. Kein N/A zulässig. AB AB Sichert die Infrastruktur der Einrichtung, dass keine Kreuzkontamination mit dem Einlaufwasser erfolgt? Wird Grundwasser oder Trinkwasser nicht verwendet, um die Salzkonzentration zu senken? Zulauf und Ablauf müssen unabhängig voneinander kontrolliert werden in der Weise, dass ungewollte Kreuzkontamination mit dem Einlauf vermieden wird. Dieser Aspekt muss in der Risikobewertung berücksichtigt werden, Bezug auf AF Brunnenwasser oder Trinkwasser soll nicht benutzt werden, um die Salzkonzentration von Teichwasser zu senken. Empfehlung Page: 74 of 96

75 AB Abwasser AB Sind die gemessenen Auswirkungen in Übereinstimmung mit Gesetzen und folgen den Ergebnissen der EIA / EMP? Es ist die Verantwortung von Erzeugern oder Erzeugerorganisationen, abzusichern, dass jeder Prozess, welcher Auswirkungen auf das Empfängerwasser hat, die Ziele im EMP nicht überschreitet. Das Farm- Management muss in der Lage sein, die Einhaltung und Kenntnis der Rechtsvorschriften in Gesprächen zu zeigen. Aufzeichnungen der gültigen Einleitungsgenehmigungen und darüber, dass an jedem Standort die Grenzwerte eingehalten werden, müssen vorhanden sein. Kein N/A zulässig. AB AB. 11 AB Wird organischer Abfall als Teil der Risikoanalyse in angemessener Weise gelagert, um die Gefahr der Kontamination der Umwelt zu reduzieren? ABFISCHEN UND NACHFOLGENDE PROZESSE Abfischen: Methode und Versand Schriftliche Verfahren sind vorhanden, um sicher zu stellen, dass die Lagerung organischen Abfalls nur in hierfür ausgewiesenen Gebieten erfolgt und dies kein Risiko für die Oberflächengewässer in der Umgebung darstellt. Bezug auf EIA, AB AB Wo es in der Verantwortung der Produzenten liegt, erfolgt das Abfischung und der Transport in einer Weise bei der die Lebensmittelsicherheit nicht beeinträchtigt wird? Dokumentierte Abfischungs- und Transporthygienebelege (und gegebenenfalls Temperaturbelege), müssen verfügbar sein. AB AB AB Für den Transport in die Produktverarbeitungseinheit PHU / Fisch Verarbeitungsstation, werden die Fische in sauberen Behältnissen (Rohre oder Behälter) transportiert, welche einer Kontamination während der Bearbeitung vorbeugen? Sind Deckel gesichert, um Verluste und Leckagen während der Bearbeitung zu vermeiden? Wird die Temperatur des Produktes, nach dem Töten, so schnell wie möglich reduziert, hin zu der von schmelzendem Eis? Wenn Eis mit dem Produkt in Kontakt kommt, wird dieses ursprünglich aus Trinkwasser gemäß den gesetzlichen Anforderungen hergestellt und in hygienischen Behältern befördert? Alle Einrichtungen stehen bei den Kontrollen zur Verfügung. Reinigungsaufzeichnungen sind ebenfalls verfügbar. Arbeiter müssen im Gespräch die Kenntnisse nachweisen. Kein N/A zulässig. Arbeitsanweisungen gewährleisten eine angemessene Kühlung. Die Temperaturaufzeichnungen sind zur Einsicht verfügbar. Belege für die Eislieferung, die Überprüfung der Wasserqualität, soweit für die Eisherstellung genutzt, und die Transportbedingungen müssen vor Ort verfügbar sein. Page: 75 of 96

76 AB Kennzeichnung / Rückverfolgbarkeit der abgefischten Fische AB Ist die Rückverfolgbarkeit des abgefischten Fisch bis zur Verpackung / Fischverarbeitung gewährleistet? Die Farmaufzeichnungen für alle Bestände stehen zur Einsicht zur Verfügung. Kein N/A zulässig. AB AB. 12 AB Ist die Rückverfolgbarkeit einer Charge von Fisch aus der Verpackungskiste zurück bis zu den Elterntieren möglich? HÄLTERUNGS- UND CROWDING-EINRICHTUNGEN (Aufkonzentration der Fischdichte) Rückverfolgbarkeitsaufzeichnungen während des Lebenszyklus müssen zeigen, dass der Ursprung und alle Bestandsbewegungen rückverfolgbar sind und stehen zur Einsichtnahme zur Verfügung. Fischwohlergehen in Haltungs- und Abfischeinrichtungen, einschließlich Bootstransport von Lebendfisch bis hin zur Schlachtung Sofortige Minimierung von Stress für die Fische bis hin zur Schlachtung ist erforderlich, um den Tierschutz zu gewährleisten und die Produktqualität zu erhalten. AB Haben alle Mitarbeiter, die für das Abfischen verantwortlich sind, entsprechende Schulungen für Tier- (Fisch-) Schutz und Verfahrenstechniken? Die Mitarbeiter müssen die Kompetenz im Gespräch zeigen, Schulungsaufzeichnungen und Zertifikate für jeden Mitarbeiter mit zugewiesenen Funktionen und Tätigkeiten müssen verfügbar sein. AB AB Wird der Zustand der Fische regelmäßig erfasst, bis hin zur Überführung zum Abfischort? Wird unnötiger Stress der Fische vermieden? Wird das Sauerstoffniveau in den Haltungseinheiten kontrolliert und aufgezeichnet? AB Sind Hälterungseinheiten für Fisch, inklusive der Lebendfisch Transportboote, nicht mit Blutwasser, Fabrikabwässern, und/oder Schüttverluste oder Freisetzungen vom Schiffsverkehr kontaminiert? AB AB Überwachungsaufzeichnungen müssen verfügbar sein. Dokumentierte Aufzeichnungen sind vor Ort, um die Kontrolle des Sauerstoffniveaus zu zeigen. Die Hälterungsanlagen für Fisch, inklusive der Transportboote für Lebendfisch, dürfen nicht kontaminiert sein. Die Aufzeichnungen über Blutwasser und Schmutzwasser müssen vor Ort verfügbar sein und Sammeleinrichtungen bewertet werden. Die Umweltverträglichkeitsprüfung (Bezug zu AB 9.1.3) muss auch Verschüttung von Kraftstoff als Risiko in Fischhaltungseinrichtungen beinhalten. Sterblichkeit in Haltungseinrichtungen, inklusive Lebendfisch-Transportboote und/oder vor der Schlachtung Hat die Organisation einen Plan, Trends der Sterblichkeit zu kontrollieren und aufzuzeichnen? Lagepläne und Aufzeichnungen müssen bewertet werden. Nichtkritisches Nichtkritisches Page: 76 of 96

77 AB Ist für die legale Entsorgung großer (Fisch-)Sterblichkeit ein Notfall / Aktionsplan verfügbar, im Fall von schweren Krankheitsverläufen oder Massensterblichkeit? Ein Notfall- / Aktionsplan muss bewertet werden und muss übereinstimmen mit rechtlichen Anforderungen, wo diese existieren. Die Mitarbeiter müssen in der Lage sein, die Kenntnisse im Gespräch nachzuweisen.. Nichtkritisches AB Werden alle Todesfälle und die Todesursachen aufgezeichnet, während des Abtransportes vom Fischhaltungsgebiet, wenn bekannt? Die Aufzeichnungen zu den Todesursachen müssen bewertet werden. Nichtkritisches AB Entkommene Fische und einheimische Arten AB AB. 13 AB Sind Maßnahmen verfügbar, um das Entweichen des Farmfischbestandes in den lokalen Wasserkörper zu vermeiden und einheimische Arten abzuschrecken in die Fischhaltungsgebiete einzudringen? SCHLACHTUNGSPROZESS Betäubung und Ausbluten Die Produzenten müssen in der Lage sein, Maßnahmen zu zeigen, welche das Entweichen (Fischbestand) und das Eindringen einheimischer Arten in die Haltungsgebiete verhindern. Die Notfallpläne und Aufzeichnungen aller entwichenen Fische der letzten 12 Monate und die Bestätigung, dass diese an die Behörden gemeldet wurden, sind für alle Standorte zu bewerten. AB AB AB Gibt es Rückmeldungen in Bezug auf den Tierschutz aus Schlachtung / Verarbeitung zur Farm? Ist die verwendete Schlachtungsmethode im VGP festgelegt und berücksichtigt sie den Tierschutz? Sind alle Arbeiter, die für die Schlachtung zuständig sind, in Tierschutzfragen geschult in Verbindung mit den Schlachtungsverfahren, inkl. spezifischer Schulung in Techniken der Betäubung und des Ausblutens (falls anwendbar)? Äußerliche Gesundheitsindikatoren wie Schäden (z.b.: Schuppenverluste, Flossenverletzungen, Raubtierbisse, Handhabungsnarben, Verletzungen resultierend von Aggression, Parasiten Läsionen), Missbildungen und interne Zeichen (z.b.: Blut-pH, Fleischfarbe, Aussehen von Eingeweiden, Blutflecken) muss bei der Schlachtung festgestellt werden. Es muss ein System zur Rückmeldung der Informationen in Bezug auf Tiergesundheit und Tierschutz zur Farm vorhanden sein. Die verwendete Schlachtungsmethode ist im VGP festgelegt und berücksichtigt den Tierschutz. Schulungsaufzeichnungen in Fragen des Tierschutzes sind vorhanden, in Verbindung mit den Schlachtungsverfahren, inkl. spezifischer Schulung in Techniken der Betäubung und des Ausblutens (falls anwendbar). Nichtkritisches Page: 77 of 96

78 AB Werden die Fische vor dem Ausbluten wirksam betäubt? Die Fische werden mit einer wirksamen Methode betäubt und sind sofort bewusstlos. Überwachungsverfahren müssen vorhanden sein. Falls es effiziente automatische Techniken gibt, muss Schlag- oder Elektrobetäubung angewendet werden. AB Wenn die Fische ausgeblutet werden, wird dies unmittelbar nach der Betäubung durchgeführt? Ist das Ausbluten effizient und ist hierzu ein Überwachungsverfahren vorhanden? Die Fische werden unmittelbar nach der Betäubung ausgeblutet und bleiben bewusstlos, während sie bis zum Eintritt des Todes ausbluten. Überwachungsverfahren müssen vorhanden sein, um zu belegen, dass kein Fisch Anzeichen von Wiederbelebung zeigt. AB Blutiges Abwasser AB Wird jegliches blutiges Abwasser vor der Entsorgung gesammelt und behandelt, um keine veterinärmedizinische oder umweltrelevante Bedrohung zu verursachen? Jegliches blutige Abwasser muss zur anschließenden Entsorgung aufgefangen werden. Die Behandlung darf keine veterinärmedizinische oder umweltrelevante Bedrohung verursachen. Überprüfen der Auffang- und Entsorgungsaufzeichnungen. AB. 14 ENDHÄLTERUNG - DARMENTLEERUNG AB Erfolgt bei zweischaligen Muscheln, die direkt an den Verbraucher geliefert werden, vor der Auslieferung eine Ausnüchterung zur Entleerung des Darminhaltes? Farmen, die zweischalige Muscheln direkt für den menschlichen Verzehr produzieren, führen eine Ausnüchterung dieser mit dem Ziel der Entleerung des Darminhaltes vor der Auslieferung gemäß gesetzlicher Bestimmungen oder gemäß Industriestandards im Einklang mit den Forderungen des Codex Alimentarius durch. Aufzeichnungen der Ausnüchterungszeit und Parameter zur Messung einer erfolgreichen Ausnüchterung zur Entleerung des Darminhaltes vor der Auslieferung müssen vorhanden sein. Page: 78 of 96

79 AB. 15 AB NACH DER ERNTE - MENGENBILANZ UND RÜCKVERFOLGBARKEIT Bestätigung des Wareneingangs Das Unternehmen stellt sicher, dass alle Produkte, die als GLOBALG.A.P. gekauft wurden, zertifiziert und geprüft sind, von GLOBALG.A.P. zertifizierten Quellen kommen. Wenn das Unternehmen das GLOBALG.A.P. FoS Add-On anwendet und wünscht, das FoS Logo in Kombination mit der GGN im Privatkundengeschäft und / oder Produktkennzeichnung zu verwenden, sind alle Kriterien in der Sektion 15 anwendbar für Nutzung des FoS + GGN Logos. In diesem Fall muss das FoS Logo in Kombination mit der GGN korrekt kontrolliert und gehandhabt werden. Die Produzenten, die in Übereinstimmung mit dem FOS-Add-On für Aquakultur sind, werden in der GLOBALG.A.P. Datenbank aufgeführt. AB Gibt es ein dokumentiertes Verfahren und Aufzeichnungen um Anbieter von zertifizierten Produkten zuzulassen und zu verwalten? Das Unternehmen muss eine aktuelle Liste der zugelassenen Anbieter führen. (zugelassene Anbieter von GLOBALG.A.P. zertifizierten Produkten). Kein N/A zulässig. AB AB Sind alle Anbieter von zertifizierten Produkten GLOBALG.A.P. zertifiziert, wenn das Produkt geliefert wird? Ist ein Validierungsprozess verfügbar für jede Charge von zertifizierten Produkten, die entgegengenommen wurden? Das Unternehmen muss die GGN und / oder CoC-Nummern aller Anbieter von GLOBALG.A.P. zertifizierten Produkten anerkennen, welche die GLOBALG.A.P. Datenbank nutzen ( Das kann die GGN eines Produzenten/ einer Produzentengruppe sein oder eine CoC- Nummer eines CoC zertifizierten Unternehmens. Die Gültigkeitsprüfung bestätigt den GLOBALG.A.P. zertifizierten Status der betreffenden angebotenen Produkte des Anbieters. Kein N/A zulässig. Die Unternehmen müssen die Zulieferer prüfen, ob sie den GLOBALG.A.P. zertifizierten Status für jede Charge deklarieren und GLOBALG.A.P. zertifizierte Produkte identifizieren. Abwicklungsdokumente, die dem Produkt beigefügt sind (z.b.: Verkaufsrechnungen) oder andere relevante Dokumente müssen den GLOBALG.A.P. Status des Produktes beinhalten und, in den Fällen, in denen das Produkt durch einen Lieferketten-Zertifikatsinhaber geliefert wird, die CoC- Nummer. Für eine positive Identifizierung genügt die Transaktionsdokumentation (z.b.: '' GLOBALG.A.P. zertifizierter <Produktname> ''). Nicht zertifizierte Produkte müssen nicht als "nichtzertifiziert" identifiziert werden. Kein N/A zulässig. Page: 79 of 96

80 AB AB Wurde das Bestimmungsland wie auf den Zertifikaten des Produzenten deklariert, geprüft und entspricht es dem Zielland, wo das Produkt tatsächlich vertrieben oder verkauft wird? Trennung Wenn das Bestimmungsland das auf dem Zertifikat des Herstellers angegeben ist, nicht das gleiche ist, wie das Land, in dem das Produkt vermarktet oder verkauft wird, muss das Unternehmen die relevanten Kunden unterrichten und zusätzliche Maßnahmen ergreifen. Weitere Maßnahmen umfassen Produkt-Probenahme und Laboranalyse, um zu überprüfen, dass das Produkt den gesetzlichen Bestimmungen des Bestimmungslandes entspricht. Das Bestimmungsland auf den Bescheinigungen des Herstellers, kann mit GGN des Herstellers überprüft werden. Das Unternehmen muss alle Aktivitäten identifizieren und kontrollieren, welche ein Risiko der Vermischung von GLOBALG.A.P. zertifizierten mit nicht-zertifizierten Produkten darstellen. AB Werden Verfahren und Arbeitsanweisungen für alle Standorte und Aktivitäten dokumentiert und aufrechterhalten? Verfahren und Arbeitsanweisungen entsprechen dem Umfang der Tätigkeit. Die Dokumentation muss alle Standorte und Aktivitäten identifizieren, aufführen und kontrollieren. Kein N/A zulässig. AB AB AB AB Werden die Produzenten oder die Anbieter der zertifizierten Quellen zu jedem Zeitpunkt der Tätigkeit eindeutig und nachvollziehbar identifiziert? Sind Produktionsabläufe und Lagerung von zertifizierten und / oder nicht-zertifizierten Produkten getrennt? Aufzeichnungen und Daten / Dokumentation von Verfahren Das Unternehmen muss in der Lage sein, den Produzenten (Herkunft) oder die CoC zertifizierten Anbieter aller zertifizierten Produkte während jeder Phase der Tätigkeit (z.b.: Erhalt, Handhabung, Verpackung, Verfahren, Lagerung oder Versand) zu identifizieren. Kein N/A zulässig. Produktionsabläufe und Lagerung von zertifizierten und/oder nicht-zertifizierten Produkten sind getrennt. Das Unternehmen besitzt Dokumente für den Nachweis der Einhaltung aller Kontrollen. Dies schließt schriftliche Verfahren ein. Das Unternehmen stellt sicher, dass alle relevanten Aufzeichnungen ausreichend vorbereitet, verwendet und aktuell sind. Sind Aufzeichnungen verfügbar, die die wirksame Umsetzung aller Verfahren im Zusammenhang mit Mengenbilanz und Rückverfolgbarkeit zeigen? Das Unternehmen hat Aufzeichnungen, die detailliert genug, durchgängig, unverfälscht und lesbar sind, welche die Umsetzung der Mengenbilanz und Rückverfolgbarkeitsverfahren beweisen. Kein N/A zulässig. Page: 80 of 96

81 AB Werden alle Aufzeichnungen für mindestens zwei Jahre oder für einen Zeitraum, der ein Jahr nach Ablauf der Produkthaltbarkeit gilt, je nachdem, welcher Zeitraum länger ist, aufbewahrt? Alle Aufzeichnungen müssen für mindestens zwei Jahre oder für einen Zeitraum eines Jahres nach Ablauf der Produkthaltbarkeit, je nachdem, was länger ist, aufbewahrt werden. Kein N/A zulässig AB Ermöglichen die Aufzeichnungen die Bestätigung der Rückverfolgbarkeit auf Chargenebene und erlauben eine genaue Mengenbilanzberechnung? Die Aufzeichnungen über Mengen, Daten usw. müssen mindestens enthalten: eine Liste der zugelassenen Lieferanten und ihre GGN oder CoC-Nummern Die Einnahmen und Aufzeichnungen einschließlich Bestellungen, Verträgen, Rechnungen, Lieferscheinen, gekaufte Mengen und Aufzeichnungen der Wareneingangskontrolle Bestandsaufzeichnungen zu Rohmaterialien, gelagerte und Endprodukte und Mengen Umrechnungsverhältnisse und angefallene Abfallmengen Produktions- und Verarbeitungsaufzeichnungen Aufträge, Verkaufsrechnungen des Unternehmens, Versandinformationen inklusive Termine, Kunden, an welche die Charge oder Sendung verschickt oder verkauft wurde, Mengen- und Lieferaufzeichnungen Transport- oder Speditionsdetails. AB AB Zertifizierter Ausgang & Kennzeichnung / Ansprüche Kein N/A zulässig. Das Unternehmen muss sicherstellen, dass alle verkauften zertifizierten Produkte klar als solche erkennbar sind. Für Produkte, deren Verpackung für den Endverbraucher mit dem GGN zertifizierte Aquakultur Logo versehen werden sollen, siehe Für Produkte, die mit dem FOS + GGN Logo versehen werden sollen, siehe Add-On Kriterien. Gibt es Verfahren und Arbeitsanweisungen, um sicherzustellen, dass nur zertifizierte Produkte versandt werden, um Aufträge für zertifizierte Produkte zu erfüllen? Verfahren und Arbeitsanweisungen sind vorhanden, um sicherzustellen, dass nur zertifizierte Produkte versandt werden, um Aufträge für zertifizierte Produkte zu erfüllen. Kein N / A zulässig. Page: 81 of 96

82 AB Ist ein System verfügbar, um die Gültigkeit der Zulieferer- bzw. Produzentenzertifikate zu überprüfen, wenn bei diesen Produzenten die GGN auf der Produktkennzeichnung / Verpackung enthalten ist? Der Zertifizierungsstatus des Produzenten kann anhand der GGNs in der GLOBALG.A.P. Datenbank ( ) überprüft werden. Das Produzentenzertifikat muss aktuell gültig sein, wenn das Produkt mit der GGN gekennzeichnet ist und als GLOBALG.A.P. zertifiziert verkauft wird. Die GGNs sollten auch mit der Partie oder Chargen Nummer kombiniert werden. N/A zulässig wenn das Unternehmen das Produkt nicht kennzeichnet mit Produzenten (Herkunft) GGN. AB Erfüllt die Verwendung der GGN-Nummer auf der Verpackung / Etikettierung die Standardanforderungen? Die Kennzeichnung muss deutlich die Art des Verfahrens zeigen. Der Präfix '' GGN'' gefolgt von der 13-stelligen Nummer wird für Produzenten und Produzentengemeinschaften verwendet. Kein N/A zulässig, es sei denn, das Unternehmen kennzeichnet nicht das Produkt mit der GGN d.h.: wenn die Endprodukte nicht als GLOBALG.A.P. zertifiziert verkauft werden und jede weitere Forderung auf einen zertifizierten Status der Endprodukte eingestellt wird. AB Sind alle Endprodukte die als GLOBALG.A.P. zertifiziert verkauft wurden, mit einem Rückverfolgbarkeitscode und der GGN-Nummer des Unternehmens gekennzeichnet? Die GGN-Nummer des Unternehmens und der Rückverfolgbarkeitscode (zusätzlich zu AB ) müssen auf die kleinste gepackte Einheit, die individuell beschriftet wird, gedruckt werden. Ausnahmen können von Fall zu Fall mit vorheriger schriftlicher Genehmigung durch GLOBALG.A.P. gewährt werden. Dazu gehören Nebenprodukte, die aus zertifizierten Produkten abgeleitet wurden. Das Unternehmen muss in der Lage sein, den Rückverfolgbarkeitscode auf dem Etikett, mit seiner zertifizierten Quelle (n) zu verknüpfen. N/A zulässig, wenn die Endprodukte nicht als GLOBALG.A.P. zertifiziert verkauft und jede weitere Forderung auf den zertifizierten Status der Endprodukte eingestellt wird. Page: 82 of 96

83 AB Werden alle Produkte mit mehreren Bestandteilen mit der richtigen GGN-Nummer (n) gekennzeichnet? Wenn alle (100%) zertifizierbaren Bestandteile GLOBALG.A.P. zertifiziert sind, muss das Multibestandteilprodukt mit einem Rückverfolgbarkeitscode gekennzeichnet werden und mit dem GGN Präfix, bezugnehmend auf die GGN- Nummer des zertifizierten Unternehmens, welches das Multibestandteilprodukt kennzeichnet. Mit dem Rückverfolgbarkeitscode ist es möglich, die Produkte (Bestandteile) zu einer GLOBALG.A.P. zertifizierten Herkunft zurück z u verfolgen und, was auch sein kann, zu einem GLOBALG.A.P. zertifizierten Zulieferer oder einem GLOBALG.A.P. zertifizierten Produzenten / Produzentengruppe. Wenn nicht alle (<100%) Bestandteile zertifizierbar sind als GLOBALG.A.P. zertifiziert, müssen die Produzenten oder die Lieferanten GGN der verschiedenen Produkte (Bestandteile) klar benannt werden. Die unterschiedliche Herkunft der verschiedenen Produkte (Bestandteile) muss separat benannt z.b.: (Pangasius Produzent #1 GGN; Tilapia Produzent #2 GGN) und deklariert werden. Nur Produkte (Bestandteile), die von GLOBALG.A.P. zertifizierten Quellen stammen, können mit GGN(s) identifiziert werden. Zertifizierbare Bestandteile sind Produkte, die in der offiziellen GLOBALG.A.P. Produktliste aufgeführt sind. AB AB AB Massenbilanz Das Unternehmen muss in der Lage sein, eine einheitliche Massenbilanz zu begründen. Werden alle ankommenden Produktmengen genau aufgezeichnet und regelmäßig zusammengefasst, um eine Mengenbilanz-Prüfung zu erleichtern? Werden Umrechnungsverhältnisse genutzt, um die Mengenbilanz zu berechnen, zu überprüfen und aufzuzeichnen? N/A zulässig, wenn kein Mulitbestandsteilprodukt als GLOBALG.A.P. zertifiziert gekennzeichnet wird. Alle ankommenden Mengen von zertifizierten und nicht-zertifizierten Produkten werden aufgezeichnet und eine aktuelle Zusammenfassung wird berechnet. Kein N/A zulässig. Umrechnungsverhältnisse müssen berechnet werden und verfügbar sein für jedes relevante Verfahren und jeden Produkttyp. Die erzeugten Produktverluste und/oder Abfallmengen sind zu überprüfen. N/A zulässig wenn keine Umrechnungsverluste. Page: 83 of 96

84 AB AB Sind Absatzmengen der zertifizierten Produkte erfasst und zusammengefasst, um mittels einer Berechnung der Mengenbilanz, die Übereinstimmung zwischen Eingang und Ausgang des zertifizierten Produktes nachzuweisen? Lebensmittelsicherheit Die Absatzmengen GLOBALG.A.P. zertifizierter Produkte werden aufgezeichnet und zusammengefasst, um einen Vergleich mit Eingängen von zertifizierten Produkten in den gleichen Zeiträumen zu ermöglichen. Eine Mengenbilanzberechnung zeigt die Übereinstimmung zwischen Einkauf und Verkauf des zertifizierten Produktes. Mengen (inklusive Informationen zum Volumen und Gewicht) von zertifizierten, nicht-zertifizierten, eingehenden, ausgehenden, und gelagerten Produkten müssen aufgezeichnet werden und eine Zusammenfassung ist zu pflegen, so dass ein Mengenbilanz-Überprüfungsprozess möglich wird. Einflussfaktoren wie Abfälle, Schrumpfung, abgelehnte / zurückgebrachte Einzelteile etc. werden in Betracht gezogen. Die Häufigkeit der Mengenbilanz Überprüfung wird festgelegt und entspricht dem Umfang der Tätigkeit, wird aber mindestens einmal jährlich pro Produkt durchgeführt. Dokumente und / oder Unterlagen welche die Mengenbilanz zeigen, müssen deutlich gekennzeichnet sein. Verkaufter zertifizierten Ausgang zertifizierter Eingang - Umrechnungsverlust Bilanz im Lager. Kein N/A zulässig. AB Hat das Unternehmen in der Zeit der Überprüfung ein Lebensmittel Sicherheits-System verfügbar? Die Verarbeitungsstätten / Standorte des Unternehmens sollten zum Zeitpunkt der Prüfung nach einem GFSI anerkannten Lebensmittelsicherheitssystem zertifiziert sein. HINWEIS: Auf dem Zertifikat wird aus nachvollziehbaren Gründen widergespiegelt, ob ein GFSI anerkanntes (nach-farm) Zertifikat zum Zeitpunkt nach der Abfischung gültig ist, Überprüfung durch Hinweis ja/nein. Empfehlung Page: 84 of 96

85 AB. 16 Sozialkriterien AB Wurde das GRASP-Modul geprüft und wurde es über die GLOBALG.A.P. Datenbank zugänglich gemacht? Das GRASP-Modul wurde geprüft und dem Kunden über die GLOBALG.A.P. Datenbank zugänglich gemacht. Alle Kontrollpunkte bzgl. sozialer Kriterien müssen auditiert und kommentiert werden, bevor die Checkliste in die Datenbank hochgeladen wird. Kein N/A zulässig. HINWEIS: Falls es eine Absicht gibt, die Aquakulturerzeugnisse jederzeit in der Lieferkette mit dem Friend of the Sea (FOS) Logo in Kombination mit der GGN in Privatkundengeschäft zu beschriften, sind die zusätzlichen Anforderungen unter FoS Add-On, V2. Ziffer 2.1, zu berücksichtigen Page: 85 of 96

86 N Kontrollpunkt Erfüllungskriterium Ja Nein N/A FOS FOS 1. FOS 1.1 FOS 2. FOS 2.1 FOS 3. FOS 3.1 FRIEND OF THE SEA (FOS) ADD-ON-VERSION 2 - FÜR AQUAKULTUR VERSION 5 (GILT FÜR ALLE IN DER GLOBALG.A.P. PRODUKTLSTE AUFGEFÜHRTEN ARTEN), ist nur anwendbar, wenn einer Anfrage nachzukommen ist, zusätzlich die FoS Kriterien zu erfüllen oder die Aquakulturerzeugnisse jederzeit mit dem FoS-Logo in Kombination mit der GGN in der Business-to- Consumer-Kommunikation zu kennzeichnen. ANTRAGSTELLUNG Hat der Produzent einen Antrag zur Zertifizierung des FoS Add-On Module gestellt? SOZIALE KRITERIEN Wurde das GRASP Add-On die GLOBALG.A.P. Risiko-Einschätzung für soziale Belange von Arbeitern erfolgreich geprüft? Aktuelle GRASP Nationale Interpretationen sind zu finden in: LIZENZVEREINBARUNG Wenn der Produzent beabsichtigt, das FOS- Logo in Kombination mit der GGN in der Business-to-Consumer-Kommunikation zu verwenden, hat der Produzent den Lizenzvertrag mit Friend of the Sea unterzeichnet? Die Produzenten haben einen formellen Antrag bei ihrer jeweilige CB für die Prüfung des FoS Add-On Moduls beantragt. Kein N/A zulässig. Die GLOBALG.A.P. GRASP Bewertung muss lauten: Ja, vollständig erfüllt oder Ja, Verbesserung sind erforderlich für die anzuwendenden Kriterien. (Für Qualifikationen der Auditoren und Kontrolleure: siehe GRASP Allgemeine Regeln). Kein N/A zulässig. %22%29&fq=gg.standard.ga:%28%22grasp%22%29 Produzenten die beabsichtigen, das FOS-Logo in Kombination mit der GGN in der Business-to-Consumer-Kommunikation zu nutzen, unterzeichnen die Lizenzvereinbarung mit Friend of the Sea. N/A zulässig, wenn der Hersteller die Produkte in der Verkaufsstelle nicht kennzeichnet. Page: 86 of 96

87 FOS 4. FOS 4.1 NUTZUNG DES LOGOS Wenn der Hersteller beabsichtigt, das FOS-Logo in Kombination mit der GGN in der Business-to- Consumer-Kommunikation zu verwenden, kann der Hersteller Kenntnisse für die Logo-Regeln und Spezifikationen nachweisen? Das Friend of the Sea (FOS) Logo in Kombination mit der GGN in der Business-to- Consumer-Kommunikation muss für die Logo Nutzung jederzeit die Regeln und Spezifikationen befolgen. Der Produzent muss in der Lage sein, seine Kenntnisse über die Regeln für die Verwendung des Logos nachzuweisen. Die aktuellsten Regeln und Spezifikationen zur Logonutzung können auf der GLOBALG.A.P. Webseite abgerufen werden. Styleguide Download: s/160509_styleguide_ggn-fos.pdf N/A zulässig, wenn der Hersteller die Produkte in der Verkaufsstelle nicht kennzeichnet. Aquakultur Grundlage ANNEX I: Beispiele für die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP), Umweltrisikobewertung (ERA) und die jeweiligen Umweltmanagementpläne (EMPs) Tabelle A: Beispiel für die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) in Verbindung mit dem Umweltmanagementplan (EMP) (Auswirkungen des Agrarbetriebs) (Stufen 4-7 in Phasen der Nachhaltigkeitsprüfung) Auswirkung Geltendes Recht Arbeitsanweisung 1 Entsorgung der leeren Warentüten Kommunale Zulassung Wöchentliche Entsorgung auf kommunaler Deponie 2 Entsorgung von Schlamm Gebiets-Verordnung zum Küstenschutz von 2003 Nutzung von Absetzteichen, Reinigung alle 2 Monate 3 Entsorgung von sedimentiertem Schlamm Kommunale Zulassung, Richtlinie zu Düngemitteln in der Landwirtschaft bis 200 t/jahr Schlamm können auf Gummibaumplantagen gebracht werden, Überschüsse müssen auf die kommunale Deponie verbracht werden. 4 Nutzung von Elektroenergie Nein Nur Nutzung von Schaufelradbelüftern gemäß den Arbeitsanweisungen für Sauerstoff in Teichen 5 Abgasgenerator Z.B.: Staatliche Verordnung 23/568 zu Abgasen Jährliche Überprüfung der Motoreinstellung durch den Händler Page: 87 of 96

88 6 Pflanzenschutzmittel zur Unkrautbekämpfung Ausschließliche Verwendung von zugelassenen Produkten und Beachten der Arbeitsanweisungen Z.B.: Herbclean -Nutzung nur einmal im Monat entsprechend der Arbeitsanweisung 7 Nutzung von Dieselkraftstoff Nein Generator nutzt ausschließlich Diesel, siehe 3 und 4 8 Lärm des Generators zu den umliegenden Nachbarn Kommunale Genehmigung, Vereinbarung mit den Nachbarn Die Türen des Generatorhauses geschlossen halten. Nutzung von Ventilatoren, bei hohen Raumtemperaturen. Tabelle B Beispiel für Umweltrisikoanalyse (ERA) in Verbindung mit dem Umweltmanagementplan (EMP) (realistische Risiken, die mit dem Agrarbetrieb verbunden sind) Risiko Geltendes Recht Präventivmaßnahmen 1 Leere Warentüten werden vom Wind weggeweht Kommunale Zulassung Die Container immer verschließen 2 Es bildet sich Schwimmschlamm anstatt sedimentierter Schlamm, Entsorgung in die Natur Gebietsverordnung zum Küstenschutz 2003 Die Entsorgung stoppen und die Absetzteiche reinigen 3 Übermäßige Schlammproduktion Nein Beurteilung der Teich-Biomasse, Neuberechnung des Futterrationen 4 Auslaufen flüssiger Chemikalien aus dem Lagerraum Kommunale Genehmigung Alle Flüssigkeiten müssen in dafür vorgesehenen Lagereinrichtungen gelagert werden 5 Dieselkraftstoff in den Boden verschüttet Kommunale Genehmigung Dieselkraftstofflagerung in zugelassenen Tanks auf Betonfußboden, Befüllung nur unter Aufsicht Page: 88 of 96

89 Tabelle C Beispiel für Biodiversitäts-Nachhaltigkeitsprüfung (Auswirkungen des Agrarbetriebs) Einfluss Ökologische Auswirkungen Schadensminderung 1 Umwandlung natürlicher Lebensräume Verlust von: Fischbrutstätten, Lebensraum gefährdeter Arten Alternative Standorte berücksichtigen 2 Freisetzung von Nährstoffen/ organischer Materie/ Schlamm in das umgebende Ökosystem Vermehrtes Wachstum von Seegras und Algen; Sauerstoffzehrung am Boden (abhängig vom Gezeitenstrom vermeiden, da sich Konzentrationen bilden) Absetzteiche, limitierter Wasseraustausch 3 Eindringen von Meerwasser in den Boden Versalzung des Grundwassers, Veränderung der Vegetation am Ort und Abwärtsstrom zum Meer Keine Nutzung von Grundwasser für Teiche, jährliche Kontrolle des umgebenden Grundwassers 4 Freisetzung von Krankheitserregern Gefährdung der einheimischen Arten Verhinderung des Entweichens, Ablaufbehandlung Tabelle D Beispiel für eine Biodiversitäts-Risikoanalyse und einen Management-Plan (realistische Risiken für die Biodiversität, die mit dem Agrarbetrieb zusammenhängen) Einfluss Ökologische Auswirkungen Schadensminderung 1 Fische oder Garnelen könnten entkommen Einführung von unerwünschten Arten oder Krankheitserregern bedroht einheimische Arten 2 Der Absetzteich wird überflutet, z.b.: durch Sturm oder Springflut Wesentliche Veränderung im Empfängerwasser (Absetzteich) Bevorzugen einheimischer Arten; größte Vorsichtsmaßnahmen getroffen sein, um Entkommen zu verhindern Deiche sollten überdurchschnittlich hoch sein 3 Freisetzung großer Mengen an Chemikalien Schäden an Wasserorganismen im Empfängerwasser Ausreichende Lager; Vermeidung übermäßiger Chemikalienbestände Page: 89 of 96

90 Aquakulturgrundlage Annex II - Biodiversität in der Umweltverträglichkeitsprüfung 1 Einführung Das Übereinkommen über die biologische Vielfalt definiert Biodiversität als "die Variabilität lebender Organismen jeglicher Herkunft, darunter unter anderem Land-, Meeres- und andere aquatische Ökosysteme und die ökologischen Komplexe, zu denen sie gehören; dies umfasst die Vielfalt innerhalb der Arten und zwischen den Arten und die der Ökosysteme." In einfachen Worten ist Biodiversität die Vielfalt des Lebens auf der Erde auf allen Ebenen, von den Genen zu weltweiten Populationen der gleichen Art; von Artengemeinschaften, die denselben kleinen Bereich des Lebensraumes teilen, bis hin zu weltweiten Ökosystemen. Umweltverträglichkeitsprüfungen bieten Möglichkeiten, um sicherzustellen, dass der Werte der Biodiversität erkannt und bei der Entscheidungsfindung berücksichtigt wird. Am wichtigsten ist, dass dies die aktive Einbeziehung von Menschen einschließt, die von einem Vorhaben betroffen sein könnten (diejenigen, die am oder um den Standort leben), was auch ein Schlüsselindikator für die Qualität und Glaubwürdigkeit der Umweltverträglichkeitsprüfung ist. 1 Für Schlüsselreferenzdokumente siehe Internationale Gesellschaft für Nachhaltigkeitsprüfung (IAIA): Page: 90 of 96

91 Analyse Assessment Übersetzung von Dr. Uwe Meylahn - Fischtechnik International Abbildung A: Ein Überblick über die wichtigsten Phasen einer für die Biodiversität relevanten UVP Screening Voruntersuchung (Screening) Auswirkungen wahrscheinlich Impacts likely 2. Festlegung des Untersuchungsrahmens 2. (Scoping) Scoping Keine No signifikanten significant Auswirkungen Impacts Keine spezielle No specific Biodiversitätsanalyse biodiversity notwendig assesment required Öffentliche Public Beratung consultation Baseline Bestandsaufnahme Studies Beratung Consultation 4. Auswirkungsprognose und -bewertung 4. Impact prediction and evaluation 6. Consideration Berücksichtigung of alternatives von Alternativen Mitigation Schadensminderung Environment Umweltmanagementplan Management Plan Environment Umweltverträglichkeitserklärung Impact Statement Veröffentlichung der Public disclosure of EIA Umweltverträglichkeitsstudie Öffenliche Public Beratung consultation Page: 91 of 96

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