Vollzeitbeschäftigte mit Niedriglohn

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1 DGB Abteilung Arbeitsmarktpolitik Nr. 06 / September 2012 Vollzeitbeschäftigte mit Niedriglohn Die (noch) positive Entwicklung auf dem Arbeitsmarkt wird von einer wachsenden Ungleichheit bei den Einkommen überschattet. Die Kluft zwischen hohen und niedrigen Einkommen wird immer größer. Mini-Jobs und Leiharbeit, Tarifflucht und Hartz-Gesetze haben zu steigenden Lohnunterschieden geführt. Erst jüngst hat das Statistische Bundesamt darauf hingewiesen, dass 2010 rd. die Hälfte der atypisch Beschäftigten zu den Niedriglohnbeziehern zählen. 1 Abweichend von der Herangehensweise soll hier die Niedriglohnbeschäftigung von Vollzeitbeschäftigten analysiert werden. Dabei zeigt sich auch hier der längerfristige Trend eines Aufstiegs. Auch bei Vollzeitbeschäftigten sind Niedriglöhne auf dem Vormarsch und ist die Lohnungleichheit deutlich gestiegen. 1. Niedriglohnsektor bei Vollzeitbeschäftigten In 2010 waren bereits 4,66 Mio. Vollzeitbeschäftigte mit sozialversichertem Job im Niedriglohnsektor beschäftigt. Damit zählten insgesamt 22,8 Prozent der Vollzeitbeschäftigen die Auszubildenden nicht mitgezählt zu den Geringverdienern. Die bundesweite Niedriglohnschwelle für diese Vollzeitbeschäftigten lag Ende 2010 bei einem Bruttoentgelt von pro Monat; Sonderzahlungen wie Urlaubs- oder Weihnachtsgeld sind darin bereits berücksichtigt. Gliederung: 1. Niedriglohnsektor bei Vollzeitbeschäftigten 2. Entwicklung des Niedriglohnsektors 3. Niedriglohnsektor nach Bundesländern 4. Lohnspreizung im Niedriglohnsektor 5. Einkommensgefälle zwischen Gering- und Gutverdienern steigt 6. Niedriglohnsektor im internationalen Vergleich 7. Schlussbemerkung Wie ist die Niedriglohngrenze definiert? Zur Ermittlung des Niedriglohnbereichs wird die auch vom Statistischen Bundesamt wie auch international verwendete Definition zugrunde gelegt. Dabei wird zunächst der Medianwert berechnet; er ist das mittlere Entgelt, das die Verdienste in genau zwei Hälften zerlegt. Die eine Hälfte verdient mehr, die andere Hälfte weniger als der Median. Ableitend davon wird die Niedriglohngrenze ermittelt. Nach der auch von der OECD, der Internationalen Arbeitsorganisation und in der Wissenschaft häufig verwendeten Definition, sind im Niedriglohn all jene tätig, die ein Drittel weniger verdienen als der Median. Niedriglöhne werden folglich daran gemessen, ob das Arbeitsentgelt kleiner ist als zwei Drittel des mittleren Entgelts. Dieser Niedriglohn ist folglich keine absolute, sondern eine relative Größe. 1 Statistisches Bundesamt: Niedriglohn und Beschäftigung 2010, Begleitmaterial zur Pressekonferenz am 10. September 2012 in Berlin

2 Zwischen Ost und West zeigten sich deutliche Unterschiede. Rund zwei Drittel der vollzeitbeschäftigten mit Niedriglohn sind in den alten Bundesländern erwerbstätig und ein Drittel in den neuen Ländern. Misst man den Niedriglohnsektor am unterschiedlichen Beschäftigungsniveau in beiden Landesteilen, so ist der Niedriglohnanteil im Osten gut doppelt so hoch wie im Westen. Bei einer bundeseinheitlichen Niedriglohnschwelle lagen 2010 im Westen knapp 20 Prozent der Vollzeitbeschäftigten unter dieser Schwelle gegenüber 40 Prozent im Osten. Niedriglohnschwellen und Niedriglohnbeschäftigung von Vollzeitbeschäftigten im Jahr 2010 Bundeseinheitliche Niedriglohnschwelle Getrennte Niedriglohnschwelle Ost und West Westen: Niedriglohnschwelle (zwei Drittel des Medians, Vollzeit, brutto) Osten: Westen 3,096 Mio. 3,452 Mio. Niedriglohnbeschäftigte Osten 1,567 Mio. 0,826 Mio. absolut Bund 4,664 Mio. 4,278 Mio. Westen 18,7 % 20,8 % Niedriglohnbeschäftigte Osten 40,1 % 21,1 % Anteil in v. H. Bund 22,8 % 20,9 % Quelle: Sonderauswertung der Entgeltstatistik der BA Stichtag , eigene Berechnungen Verwendet man hingegen für beide Landesteile getrennte Schwellen, ergeben sich deutlich abweichende Werte. Damit wird dem Lohngefälle von West nach Ost und dem jeweiligen Preisniveau besser Rechnung getragen. Unterhalb von zwei Dritteln des westdeutschen Medians liegen dann im Westen Bruttolöhne von monatlich bzw. von im Osten. Betrachtet wird folglich nur das Lohngefälle innerhalb der beiden Landesteile und nicht mehr das gesamtdeutsche Gefälle. Der Niedriglohnanteil liegt dann im Osten (mit 21,1 %) deutlich niedriger, aber immer noch leicht über dem westdeutschen Wert mit 20,8 %. Da die Verdienststrukturerhebung des Statistischen Bundesamtes etwa ein Fünftel aller abhängig Beschäftigten mit meist unterdurchschnittlichen Verdiensten nicht einbezieht, überrascht es nicht, wenn der Niedriglohnsektor der Normalbeschäftigten deutlich niedriger ausgewiesen wird als in der DGB-Analyse. Zu berücksichtigten ist ebenso, dass Vollzeitbeschäftigte mit befristetem Arbeitsvertrag sowie in der Leiharbeit vom Statistischen Bundesamt den atypisch Beschäftigten zugerechnet werden. Für die verbleibenden Normalarbeitnehmer/innen wird der Anteil der Niedriglohnbeschäftigten für 2010 mit 10,8 Prozent angegeben. Für Arbeitgeber mit 10 bis 50 Beschäftigten zählen nach den Berechnungen des Statistischen Bundesamtes bereits 23,2 Prozent der Normalarbeitnehmer/innen zu den Niedriglohnbeschäftigten. Die Daten des Statistischen Bundesamtes zeigen ebenso, dass Tarifverträge das Niedriglohnrisiko deutlich verringern. Seite 2

3 Ist der Arbeitgeber tarifgebunden, liegt der Niedriglohnanteil nach der Verdienststrukturerhebung für Normal-Beschäftigte bei 3,7 Prozent gegenüber 19,7 Prozent bei nicht tarifgebundenen Arbeitgebern. 2 Niedriglohnquote des Statistischen Bundesamtes nur Untergrenze Nach den Berechnungen des Statistischen Bundesamtes zählten 2010 all jene Beschäftigten zum Niedriglohnsektor, die weniger als 10,36 brutto die Stunde verdienten. Die Niedriglohnquote wird mit 20,6 % angegeben, die noch unter der hier ermittelten Quote für Vollzeitbeschäftigte liegt. Das Statistische Bundesamt weist selbst darauf hin, dass seine Erhebungen über die Verbreitung von geringen Verdiensten nur als Untergrenze zu betrachten sind. 3 So beruht die Verdienststrukturerhebung des Statistischen Bundesamtes auf den Angaben für 1,9 Mio. abhängig Beschäftigten aller Erwerbsformen. Die Erhebung ist folglich sehr breit angelegt und bezieht auch nicht sozialversichert Beschäftigte wie Mini-Jobber und längst nicht alle Arbeitnehmergruppen mit ein. Nicht einbezogen werden Arbeitskräfte der Land- und Forstwirtschaft, der Fischerei sowie im Haushalt beschäftigte Personen; dies gilt ebenso für alle Beschäftigten in Betrieben mit weniger als10 Arbeitnehmern; dies sind Sektoren mit einem meist überdurchschnittlich hohen Anteil von Niedriglohnbeschäftigten. Folglich kann das Statistische Bundesamt auch keine absoluten Zahlen über Geringverdiener veröffentlichen. Aus diesem Grunde wird hier die amtliche Entgeltstatistik herangezogen. Sie ist eine Vollerhebung nach dem Meldeverfahren zur Sozialversicherung. Neben dem durchschnittlichen Bruttoarbeitsentgelt werden hier anteilig auch einmalige Leistungen wie Urlaubs- oder Weihnachtsgeld, Überstunden- oder Gefahrenzulagen etc. mit einbezogen. Zudem werden hier nur Vollzeitbeschäftigte mit sozialversichertem Job analysiert ohne Auszubildende. Die Entgeltstatistik enthält leider keine Angaben zur Wochenarbeitszeit, so dass im Unterschied zur Verdienststrukturerhebung des Statistischen Bundesamtes kein Bruttostundenverdienst ermittelt werden kann, sondern das Bruttomonatsentgelt Bezugsgröße ist. Bundesweit lag das so ermittelte Bruttoeinkommen bei Niedriglohnbeschäftigte verdienten mindestens ein Drittel bzw. 900 brutto im Monat weniger. Die bundeseinheitliche Niedriglohnschwelle lag 2010 bei im Monat; bei getrennten Schwellen für beide Landesteile waren es im Westen brutto und brutto im Osten. 2. Entwicklung des Niedriglohnsektors Innerhalb des letzten Jahrzehnts ist der Anteil der Geringverdiener auch unter den Vollzeitbeschäftigten deutlich gestiegen und zwar bundesweit von 19,0 Prozent in 1999 auf 22,8 Prozent in ebenda, S Statistisches Bundesamt, Pressekonferenz: Niedriglohn und Beschäftigung 2010 am 10. September 2012 in Berlin, Statement von Präsident Roderich Egeler, S. 4 Seite 3

4 Nahezu stetig erhöhte sich das Gewicht des Niedriglohnsektors, lediglich im Krisenjahr 2009 stagnierte der Anteil infolge des überdurchschnittlichen Personalabbaus. In 2010 stieg die Rate aber nochmals an. In 2010 wurden vollzeitige Niedriglohnbeschäftigte mehr gezählt als noch 2004, während die Vollzeitbeschäftigung insgesamt lediglich um zulegen konnte. Von 1999 bis 2004 erhöhte sich die Zahl der im Niedriglohnsektor beschäftigten Vollzeitkräfte absolut hingegen nur geringfügig um gut , während sich das relative Gewicht leicht erhöhte. Insbesondere in den letzten Jahren geht der Zuwachs bei den vollzeitbeschäftigten Geringverdienern deutlich über den gesamtwirtschaftlichen Anstieg der Vollzeitjobs hinaus. Ihr Gewicht ist absolut wie relativ deutlich gestiegen. Insbesondere seit Mitte des letzten Jahrzehnts hat sich die Niedriglohn-Dynamik erhöht. Entwicklung der sozialversicherten Vollzeitbeschäftigung insgesamt und der Niedriglohnempfänger ; 1999 = jeweils Ende des Jahres sozialversicherte Vollzeitbeschäftigung insgesamt darunter Niedriglohnempfänger Quelle: eigene Berechnungen nach: BA-Beschäftigungsstatistik sowie BA-Entgeltstatistik Die (bundeseinheitliche) Niedriglohnschwelle lag 1999 bei einem Bruttoentgelt von im Monat und erhöhte sich bis 2010 um 256 brutto im Monat, was einem Anstieg zu laufenden Preisen um 16,6 Prozent entspricht. Dieser Anstieg wird allerdings relativiert durch die Entwicklung der Lebenshaltungskosten. Die Verbraucherpreise stiegen demgegenüber um 18 % und lagen seit 2006 kontinuierlich über dem Anstieg des mittleren sozialversicherten Bruttomonatsentgelts. Der Niedriglohnsektor ist folglich unter den Vollzeitbeschäftigten seit Mitte des letzten Jahrzehnts nicht nur gewachsen, sondern die Niedriglohnschwelle real sogar noch leicht gesunken. Seite 4

5 Im Zeitablauf zeigen sich aber deutliche regionale Unterschiede. So hat sich der Niedriglohnsektor im Osten bis 2003 deutlich ausgeweitet, während das relative Gewicht seit Mitte des letzten Jahrzehnts weitgehend stagniert. Im Westen hingegen ist ein stetiger Anstieg bis 2007 zu beobachten, der im Zeitraum von 2003 bis 2006 besonders stark war. In der Krise 2008 und 2009 waren die Veränderungen relativ gering, bei allerdings wieder deutlichen Zuwächsen in Die Niveauunterschiede zwischen den beiden Landesteilen haben sich kontinuierlich verringert; zwischenzeitlich erreicht das relative Gewicht des Niedriglohnsektors im Westen bei differenzierten Messkonzepten fast schon das Niveau der neuen Länder. Absolut stieg die Zahl der Vollzeitbeschäftigten im westdeutschen Niedriglohnsektor von rd. 2,8 Mio. in 1999 auf knapp 3,5 Mio. in 2010; im Osten stieg ihre Zahl im gleichen Zeitraum von knapp auf rd Beschäftigte. Anteil der sozialversicherten Vollzeitbeschäftigten (ohne Auszubildende) im Niedriglohnbereich in Ost und West getrennte Niedriglohnschwellen in Prozent Ost West 17,9 16,6 18,4 17,0 19,1 17,3 19,6 17,5 20,4 17,9 21,1 18,5 21,5 21,4 19,1 19,8 21,1 20,2 21,4 21,3 21,1 20,8 20,3 20, Quelle: BA-Entgeltstatistik, eigene Darstellung Zu dieser Ausbreitung der Niedriglöhne unter Vollzeitbeschäftigten insbesondere nach 2003 haben sicherlich die Hartz-Gesetze beitragen und im Osten zuvor die mit der Einigung einhergehenden strukturellen Veränderungen auf dem Arbeitsmarkt. Gleichfalls hat die Tarifflucht von Arbeitgebern dazu beigetragen. Begünstigt wurde dies auch durch die Aufweichung von Arbeitnehmerschutzbestimmungen wie die Ausweitung der Leiharbeit aber auch die Auslagerung von Unternehmensteilen. In beiden Landesteilen zählen bei getrennten Niedriglohnschwellen immer noch gut ein Fünftel bzw. fast 4,3 Mio. Vollzeitbeschäftigte (ohne Auszubildende) zu den Geringverdienern. Wegen des niedrigeren Verdienstniveaus im Osten und der höheren Entlohnung in den alten Bundesländern ist die absolute Zahl wie der Anteil der Niedriglohnempfänger bei diesem Messkonzept im Osten niedriger und im Westen etwas höher als bei Verwendung der gesamtdeutschen Schwelle. Unabhängig davon, welche Seite 5

6 Niedriglohnschwelle man auch verwendet, zeigt sich, dass ein relativ hoher Anteil der Vollzeitbeschäftigten Niedriglöhne erhält und eine schlechtere Bezahlung nicht nur ein Problem prekär Beschäftigter ist. 3. Niedriglohnsektor nach Bundesländern Zwischen den einzelnen Bundeslängern ist die Lohnspreizung deutlich ausgeprägt. Starke Schwankungen gibt es insbesondere zwischen den Industrie- oder dienstleistungsorientierten Ballungsräumen und eher ländlichen Regionen. In den Städten Erlangen, Ludwigshafen, Ingolstadt, Wolfsburg, München, Stuttgart, Frankfurt oder Leverkusen sind die mittleren Bruttoverdienste zum Beispiel doppelt so hoch wie in einigen ostdeutschen Regionen, wie der Müritz, dem Altenburger Land, Görlitz, dem Erzgebirge oder Rügen. So zählten in Rügen 37,9 Prozent der Vollzeitbeschäftigten zu den Geringverdienern, die brutto oder weniger verdienten. Vollzeitbeschäftigte (ohne Auszubildende) im Niedriglohnsektor Anteil in v. H. Bundeseinheitliche Niedriglohnschwelle Niedriglohnschwelle West Schleswig- 24,1 27,0 Holstein Hamburg 17,2 19,1 Niedersachsen 22,5 25,2 Bremen 19,7 21,8 NRW 18,4 20,4 Hessen 17,2 19,2 Rheinland- 20,9 23,1 Pfalz Baden- 16,4 18,2 Württemberg Bayern 18,3 20,6 Saarland 20,0 22,2 Hessen 17,2 19,2 Berlin 28,2 15,9 Brandenburg 41,6 21,2 Mecklenburg- 44,9 23,8 Vorpommern Sachsen 43,8 23,0 Sachsen- 41,8 21,9 Anhalt Thüringen 43,8 22,5 Quelle: Sonderauswertung der BA Entgeltstatistik 2010, eigene Berechnungen Niedriglohnschwelle Ost Seite 6

7 Auch im Erzgebirge zählten gut 30 Prozent zu den Geringverdienern, die unter die ostdeutsche Niedriglohnschwelle fielen. In den westdeutschen Städten Wolfsburg, Stuttgart oder Erlangen zählten hingegen nur knapp Prozent zu den Niedriglohnempfängern, auch wenn die Niedriglohnschwelle hier gut 500 brutto höher lag als im Osten. Auffallend ist ebenso, dass bei getrennten Niedriglohnschwellen der Anteil der Geringverdiener in den alten Ländern deutlich stärker schwankt als zwischen den neuen Bundesländern. So fallen in Schleswig-Holstein und Niedersachsen mehr als ein Viertel der Vollzeitbeschäftigten unter die westdeutsche Niedriglohnschwelle gegenüber weniger als 20 Prozent in Baden-Württemberg und Hamburg. In den neuen Ländern schwankt der Niedriglohnsektor von 21,2 Prozent der Vollzeitbeschäftigten in Brandenburg bis 23,8 Prozent in Mecklenburg-Vorpommern. Sie verdienten lediglich bis brutto im Monat. Berlin fällt bei diesem Ländervergleich etwas aus dem Rahmen, da hier die Niedriglohnschwelle Ost herangezogen wird. Aber selbst dann zählen rund ein Sechstel der Vollzeitbeschäftigten zu den Geringverdienern. Legt man die bundeseinheitliche Schwelle von zu Grunde, sind in Berlin hingegen 28 Prozent der Vollzeitbeschäftigten im Niedriglohnsektor tätig. Diese Anteile liegen dann deutlich über dem Niveau der anderen Stadtstaaten. 4. Lohnspreizung im Niedriglohnsektor Sowohl innerhalb des Niedriglohnsektors wie der Arbeitnehmerschaft insgesamt ist die Lohnspreizung beachtlich. So verdienten in 2010 gut 5 Prozent der sozialversicherten Vollzeitbeschäftigten (ohne Auszubildende) nur bis zu brutto im Monat und ebenso viele nur zwischen und Die Pfändungsfreigrenze für eine alleinstehende Person lag in 2010 bereits bei einem Nettoeinkommen von 989,99 im Monat und für eine Person mit Unterhaltspflicht für eine weitere Person bei 1.359,99. Dieser unpfändbare Betrag soll zur Sicherung des Existenzminimums eines Schuldners dienen. Bei den hier analysierten Geringverdienern mit Vollzeitjob müssen vom Bruttoeinkommen zumindest noch die Sozialversicherungsbeiträge berücksichtigt werden. Bei einem Bruttoeinkommen von müssen zudem Alleinstehende Lohnsteuer zahlen, so dass netto nur gut 980 ausgezahlt werden. Gut jeder zehnte Vollzeitbeschäftigte erreicht nicht einmal ein Nettoerwerbseinkommen, das Alleinstehenden im Pfändungsfall zur Existenzsicherung verbleiben muss. Selbst das mittlere Bruttoeinkommen lag 2010 im Osten lediglich bei im Monat Diese Einkommensgrenze teilt die Beschäftigten in zwei gleiche Teile, d.h. jeder bzw. jede zweite sozialversicherte Vollzeitbeschäftigte verdiente hier weniger als im Monat. Seite 7

8 Legt man den vom Bundesarbeitsministerium ermittelten Verdienst von weniger als zugrunde, bei dem auch bei langjähriger Erwerbstätigkeit eine Rente auf Sozialhilfeniveau droht, so lagen 2010 im Westen immerhin 38,9 % der Vollzeitbeschäftigten unter diesem kritischen Einkommen und im Osten sogar 62,8 %. Selbst unter Einbeziehung von Sonderzahlungen verdienten bundesweit noch 43,5 % aller sozialversicherten Vollzeitbeschäftigten (ohne Auszubildende) weniger als im Monat. Mit der Ausbreitung des Niedriglohnsektors droht auch bei Vollzeitbeschäftigung ein starker Anstieg der Altersarmut. Da die offizielle Entgeltstatistik leider keine Informationen zu Arbeitszeit und Stundenverdiensten liefert, wird hier ergänzend die Verdienststrukturerhebung des Statistischen Bundesamtes herangezogen. Sie erfasst neben den Vollzeitbeschäftigten auch Teilzeitbeschäftigte mit und ohne Sozialversicherungsschutz sowie Beamte. Die Verdienststrukturerhebung ist folglich weit breiter angelegt, zum Teil aber auch viel enger, da Verdienste in Betrieben mit weniger als zehn Arbeitnehmern nicht einbezogen sind und die nicht einbezogenen Arbeitskräfte im Schnitt geringere Verdienste haben als die einbezogenen Arbeitskräfte. Nach dieser Verdiensterhebung des Statistischen Bundesamtes verdienten insgesamt 11 Prozent aller Beschäftigten die in Betrieben mit zehn und mehr Beschäftigten arbeiteten weniger als 8,50 die Stunde. Ein Drittel dieser Beschäftigten waren Vollzeitbeschäftigte; so genannte Minijobber und Teilzeitkräfte werden noch weit häufiger schlecht entlohnt. Betrachtet man ausschließlich Vollzeitbeschäftigte, sind es in absoluten Zahlen mehr Männer als Frauen, die weniger als 8,50 die Stunde verdienen. Die hier aufbereitete Sonderauswertung der Verdienststrukturerhebung des Statistischen Bundesamtes nach Ländern zeigt große regionale Unterschiede bezüglich der Beschäftigten mit sehr niedrigem Stundenlohn. Das regionale Gefälle bei den Beschäftigten mit sehr niedrigem Stundenlohn folgt weitgehend dem des Niedriglohnsektors. Insbesondere in den alten Ländern unterscheiden sich zugleich die Niveaus zwischen beiden Größen deutlich. Doch auch hier verdienten ein Zehntel aller Beschäftigten weniger als 8,50 die Stunde. In den Ländern Bayern, Hessen und Hamburg erhielten 8 Prozent aller Beschäftigten einen Stundenlohn von unter 8,50 gegenüber 12 Prozent in Schleswig-Holstein, Niedersachsen und dem Saarland. Bundesweit bildet Thüringen das Schlusslicht, wo für fast ein Viertel der Bruttolohn unter 8,50 liegt; es folgen Mecklenburg-Vorpommern und Sachsen (23 %). Niedrige Stundenlöhne sind im Osten nicht nur stärker verbreitet, sondern auch Vollzeitbeschäftigte sind hier stärker davon betroffen als im Westen. Die Verbreitung niedriger Löhne steht in engem Zusammenhang mit einer fehlenden Tarifbindung. Denn die Mehrzahl der Beschäftigten mit Stundenlöhnen unter 8,50 ist bei nicht tarifgebundenen Arbeitgebern beschäftigt (68 %); eine tarifliche Lohnuntergrenze gibt es hier nicht. Lediglich 32 % der Beschäftigten mit niedrigen Stundenlöhnen sind in Betrieben tätig, die tariflich entlohnen sollten. Seite 8

9 Anteil der Beschäftigten mit einem Stundenlohn von weniger als 8,50 an allen Beschäftigten (ohne Auszubildende) Ergebnisse der Verdienststrukturerhebung 2010 Betriebe mit zehn und mehr Beschäftigten Deutschland insgesamt 11 Früheres Bundesgebiet einschl. Berlin 10 Neue Länder 22 Schleswig-Holstein 12 Hamburg 8 Niedersachsen 12 Gebiet Bremen NRW Hessen Anteil in Prozent Rheinland-Pfalz 11 Baden-Württemberg 9 Bayern 8 Saarland 12 Berlin 13 Brandenburg 21 Mecklenburg-Vorpommern 23 Sachsen 23 Sachsen-Anhalt 20 Thüringen Quelle: Sonderauswertung des Statistischen Bundesamtes, eigene Berechnungen 5. Einkommensgefälle zwischen Gering- und Gutverdienern steigt Der Ziehharmonika-Effekt bei den Verdienstmöglichkeiten zeigt sich ebenso im oberen Einkommensbereich. So erzielen ein Fünftel der Vollzeitbeschäftigten Bruttoeinkommen von mehr als und ein Siebtel (14,3 %) von mehr als Um das Ausmaß der Lohnungleichheit besser messen zu können, sollen nunmehr die unteren Einkommen mit den oberen Einkommen verglichen werden. Um diesen relativen Einkommensabstand zwischen dem oberen und dem unteren Rand beschreiben zu können, ordnet man die Personen nicht nur nach der Einkommenshöhe, sondern teilt sie in gleich große Teile. Hier wird die Verteilung nach Quintilen (Fünfteln) zu Grunde gelegt. Das unterste Quintil repräsentiert dabei das Fünftel mit dem niedrigsten Einkommen und das oberste Quintil das Fünftel mit dem höchsten Einkommen. Seite 9

10 Verteilung der sozialversicherten Vollzeitbeschäftigung (ohne Auszubildende) nach der Höhe des Bruttoarbeitsentgelts 2010 Entgeltklassen (in ) Bund insgesamt (Angaben in %) über , bis bis , bis , bis , bis ,1 über bis ,3 über bis ,4 bis , Quelle: Sonderauswertung der BA-Entgeltstatistik, eigene Berechnungen Die unteren 20 % der Vollzeitbeschäftigten verdienten danach 2010 weniger als im Monat, während das obere Fünftel mehr als monatlich brutto erzielte. Im längerfristigen Verlauf ist auffallend, dass die Einkommenszuwächse im oberen Einkommensbereich deutlich stärker waren als im unteren Einkommensbereich. Bei niedrigen Entgelten sind die Bruttolöhne im unteren Fünftel nur etwa halb so stark gestiegen wie in den Beschäftigtengruppen mit höheren Verdiensten. Berücksichtigt man, dass sich die Lebenshaltungskosten im Beobachtungszeitraum um rd. 18 Prozent erhöht haben, so mussten die unteren Einkommensgruppen reale Verdiensteinbußen hinnehmen, während die Vollzeitbeschäftigten mit höheren Entgelten noch Reallohnzuwächse verzeichnen konnten. Die einkommensschwächsten Arbeitnehmergruppen mussten folglich in gut zehn Jahren einen kaufkraftbereinigten Rückgang der Bruttoverdienste hinnehmen, während die einkommensstärkeren Arbeitnehmergruppen noch Reallohnzuwächse verzeichnen konnten. Über die Qualifikationsstufen hinweg hat sich die Lohnspreizung folglich auch zwischen der Arbeitnehmerschaft in den letzten zehn Jahren vergrößert. Die Lohnungleichheit ist sowohl im unteren wie dem oberen Bereich der Lohnskala deutlich angestiegen. Seite 10

11 Entwicklung der monatlichen Bruttoarbeitsentgelte sozialversicherter Vollzeitbeschäftigter in und Index = Grenze 1. zu 2. Quintil Grenze 2. zu 3. Quintil Grenze 3. zu 4. Quintil Grenze 4. zu 5. Quintil Quelle: eigene Berechnungen auf Basis der BA-Entgelt-Statistik 6. Niedriglohnsektor im internationalen Vergleich Auch im internationalen Vergleich zählt Deutschland längst nicht mehr zu den Ländern mit einer relativ ausgeglichenen Einkommensverteilung. Vielmehr ist der Niedriglohnsektor im internationalen Vergleich deutlich gewachsen. Nach Berechnungen der OECD arbeiteten 2009 in Deutschland 20,2 Prozent der abhängigen Vollzeitbeschäftigten im Niedriglohnsektor. Dieser Wert liegt deutlich über dem OECD- Durchschnitt von 16,3. Die OECD bestätigt zugleich die hier aufgezeigte Entwicklung und verweist auf die gegen den internationalen Trend starke Ausweitung des deutschen Niedriglohnsektors. Das deutsche Niveau des Niedriglohnsektors wurde 2009 neben Ungarn und Polen nur noch von Großbritannien übertroffen, während es in Österreich, Spanien oder den skandinavischen Ländern längst nicht so verbreitet ist: Das Risiko einer Niedriglohnbeschäftigung war in Deutschland gut doppelt so hoch wie in Finnland oder Italien. Seite 11

12 Prozentualer Anteil des Niedriglohnsektors, Europa, 2009 (OECD-Durchschnitt: 16,3) ,8 21,1 20,6 20,2 20,2 17,1 16, , ,2 13,6 13,5 10 8, Belgien Italien Norwegen Finnland Griechenland Dänemark Portugal Spanien Österreich Island Tschechische Republik Irland Deutschland Vereinigtes Königreich Polen Ungarn Quelle: OECD Employment Outlook Schlussbemerkung Die Einkommensunterschiede in Deutschland haben sich vergrößert. Heute ist Deutschland eines der OECD-Länder mit dem höchsten Anstieg der Lohnungleichheit. Die Verdienstunterschiede sind nicht nur zwischen, sondern auch innerhalb der Qualifikationsstufen gestiegen. Nicht nur prekär Beschäftigte, sondern auch immer mehr Vollzeitbeschäftigte arbeiten für einen Niedriglohn und mussten in den letzten Jahren z. T. reale Einkommenseinbußen hinnehmen. Der Niedriglohn ist auch bei Vollzeitbeschäftigung keinesfalls eine Randerscheinung mehr. Das zeigt nochmals deutlich, dass ein gesetzlicher Mindestlohn auch bei uns dringend erforderlich ist. Neuere Forschungsergebnisse zeigen, dass Mindestlöhne nicht unweigerlich mit Beschäftigungsverlusten verbunden sind: Keine der vom Bundesarbeitsministerium zu den Mindestlöhnen nach dem Arbeitnehmerentsendegesetz durchgeführten acht Studien hat Beschäftigungsrückgänge identifiziert. Mindestlöhnen können vielmehr zur Steigerung der Attraktivität und des Beschäftigungsniveaus in einzelnen Branchen beitragen. Ein Mindestlohn allein reicht aber nicht aus. Seite 12

13 Um Armut wegen Kinder und Hartz IV-Bedürftigkeit in Regionen mit relativ hohem Mietniveau möglichst verhindern zu können, sollte zugleich der Hartz IV-vorgelagerte Kinderzuschlag sowie das Wohngeld für Erwerbstätige ausgebaut werden. Ebenso wenig dürfen Arbeitslose in Jobs mit Hungerlöhnen getrieben werden. Für die gesetzliche Zumutbarkeitsregelung ist eine sozialstaatliche Untergrenze notwendig, die Jobs bis an die Grenze der Zumutbarkeit nicht länger zumutet. Der DGB fordert eine Zumutbarkeitsregelung, die sich an Tarifverträgen bzw. sofern diese nicht vorhanden sind an ortsüblichen Löhnen orientiert. Seite 13

14 Impressum Herausgeber: DGB Bundesvorstand Abteilung Arbeitsmarktpolitik Henriette-Herz-Platz Berlin Telefon: Mail: ais@dgb.de verantwortlich: Annelie Buntenbach Kontakt: Dr. Wilhelm Adamy Stand: September 2012 Sie können die DGB-Publikation Arbeitsmarkt aktuell und andere DGB-Informationen zur Arbeitsmarktpolitik druckfrisch per Mail bekommen. Arbeitsmarkt aktuell erscheint mit Analysen und Statistiken ca. 8 bis 10 Mal im Jahr und wird im PDF-Format verschickt. Es ist notwendig, dass Sie sich einmalig in die Verteilerliste eintragen. Folgen Sie diesem Link: (Bitte Arbeitsmarkt aktuell - Newsletter Arbeitsmarktpolitik mit einem Häkchen markieren). Zum Abbestellen von Arbeitsmarkt aktuell benutzen Sie bitte folgenden Link: DGB-Ratgeber: Hilfen für Beschäftigte mit geringem Einkommen Wohngeld Kinderzuschlag Hartz IV Niedrige Einkommen, Teilzeit, Minijob, Kurzarbeit für viele Beschäftigte reicht das Einkommen allein nicht. Doch Niedrigverdienern und Familien mit Kindern bietet der Staat Hilfen an. Zusätzlich zum Einkommen kann Wohngeld, Kinderzuschlag (zusätzlich zum Kindergeld) oder - wenn dies nicht reicht - Hartz IV bezogen werden. Der Ratgeber erläutert die Grundlagen für diese ergänzenden Hilfen, außerdem gibt es Berechnungshilfen und Checklisten, die helfen abzuschätzen, ob ein Antrag lohnt oder nicht. Durch die vorgelagerten Leistungen kann in vielen Fällen Hartz IV -Bedürftigkeit vermieden werden. - - > DGB-Online-Bestellsystem: Broschüre DGB21345, 84 Seiten DIN A5, Einzelexemplar 1 Euro, ab 20 Stück 0,70 Euro jeweils zuzüglich Versandkosten. Seite 14

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