Propädeutische Übung im Bürgerlichen Recht. Dr. Georgios Zagouras Wintersemester 2008/2009

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1 Propädeutische Übung im Bürgerlichen Recht Dr. Georgios Zagouras Wintersemester 2008/2009

2 Richtiges Lernen Vor- und Nachbereitung des Stoffes sind essentiell! Wer gewisse Grundregeln beachtet, steigert die Lerneffizienz: Nicht nur Pauken, sondern Verstehen! Nur wer verstanden hat, kann auch mit ungewohnten Situationen umgehen!

3 Richtiges Lernen Effizienz beim Lernen Ultrakurzzeitgedächtnis Kurzzeitgedächtnis Langzeitgedächtnis

4 Richtiges Lernen Ziel ist es möglichst viel im Kurzzeitgedächtnis zu speichern! Mittel: 3 x wiederholen! BSP: Allein das Beschreiben von Karteikarten oder Collegeblocks reicht nich aus, um die Materie auch zu verinnerlichen TIPP: Beim Lernen kommt es weniger auf die Masse als auf die Intensität an an

5 Richtiges Lernen Ultrakurzzeitgedächtnis: Wiederholung nach einem Tag Kurzzeitgedächtnis: Wiederholung nach einer Woche Langzeitgedächtnis: Wiederholung nach einem Monat

6 Richtiges Lernen MERKE: Repetitio est mater studiorum!!! Die Wiederholung ist die Mutter des Studiums!!! TIPP: Wiederholen der Grundzüge ist wichtiger, als sich noch mehr Fachwissen bzw. Detailwissen anzueignen.

7 Richtiges Lernen Aktives Lernen Lesen Zuhören Schreiben Sprechen TIPP: Am besten werden die Methoden miteinander kombiniert!

8 Richtiges Lernen Bilden Sie schon früh Lerngruppen, um das Erlernte auch zu üben Jeder bereitet abwechselnd einen Fall vor, lässt ihn von den anderen Lösen und greift ein, wenn die Kommilitonen auf Abwege geraten. Karteikarten eignen sich zum Lernen, weil sie nicht zu vollgepackt werden können. Können auch fertig gekauft werden

9 Richtiges Lernen Versuchen Sie sich Rechtsprobleme anhand von Beispielsfällen zu merken! TIPP: Abstruse Fälle lassen sich am einfachsten merken: BSP: FALL 2 - Menderez, the real Michael Jackson! BSP: Minderjährigen-Flugreisefall TIPP: Benutzen Sie Visualisierungsprogramme wie Freemind, Mindmap oder Visio

10 Richtiges Lernen In der Vorlesung: Mitdenken ist wichtiger als jedes Wort mitzuschreiben! Stichworte reichen meistens Stoff nochmals in einem Buch oder Skript nacharbeiten

11 Richtiges Lernen TIPP: Mutig sein in den Vorlesungen, Übungen und AGs Mitarbeiten Fragen stellen Aus korrigierten Fehlern lernt man besser, als wenn man eine Sache zufällig richtig macht. Besser Sie machen einen Fehler jetzt als im Staatsexamen!

12 Richtiges Lernen UNBEDINGT NACHLESEN: Lars Klöhn, Bessere Noten mit kognitiver Psychologie, Jura 2007, 104 ff.

13 Fall 2: The Real Michael Jackson Sachverhalt Menderes (M) hält sich für einen Superstar und eifert seinem Idol, Michael Jackson (J), nach. Nachdem er bei Deutschland sucht den Superstar schon fünfmal ausgeschieden ist, beschließt er seine Karriere selbst in die Hand zu nehmen. Er glaubt, dass ihn niemand von seinem Idol unterscheiden kann, mietet den Audimax in Marburg an und lässt 2000 Plakate drucken, auf denen zu lesen ist:

14 Fall 2: Sachverhalt Michael Jackson: Einziges Konzert in Deutschland! Da der echte Michael Jackson ohnehin schon Imageprobleme hat und nicht auch noch seine letzten Fans durch M vergraulen möchte, will er die Verwendung seines Namens verhindern. M hat aber schon Eintrittskarten verkauft und plant ein Zusatzkonzert in Gießen. Kann J die Verwendung seines Namens verhindern?

15 Fall 2: Vorüberlegungen I. Vorüberlegungen 1. Fallfrage: Was will der Anspruchsteller? Hier: Verhinderung der Namensverwendung Begehrte Rechtsfolge Unterlassen

16 Fall 2: Vorüberlegungen 2. Mögliche Anspruchsgrundlagen: a) Allgemeiner Unterlassungsanspruch? (-) gibt es im BGB nicht b) Spezielle Anspruchsgrundlage: 12 BGB

17 Fall 2: Vorüberlegungen 12 BGB Wird das Recht zum Gebrauch eines Namens dem Berechtigten von einem anderen bestritten oder wird das Interesse des Berechtigten dadurch verletzt, dass ein anderer unbefugt den gleichen Namen gebraucht, so kann der Berechtigte von dem anderen Beseitigung der Beeinträchtigung verlangen. Sind weitere Beeinträchtigungen zu besorgen, so kann er auf Unterlassung klagen.

18 Fall 2: Herausarbeiten der Anspruchsvoraussetzungen 3. Herausarbeiten der Anspruchsvoraussetzungen Wortlautanalyse 12 BGB: Wird das Recht zum Gebrauch eines Namens dem Berechtigten von einem anderen bestritten oder wird das Interesse des Berechtigten dadurch verletzt, dass ein anderer unbefugt den gleichen Namen gebraucht, so kann der Berechtigte von dem anderen Beseitigung der Beeinträchtigung verlangen. Sind weitere Beeinträchtigungen zu besorgen, so kann er auf Unterlassung klagen.

19 Fall 2: Herausarbeiten der Anspruchsvoraussetzungen 4. Lösungsskizze Hier werden die einizelnen Anspruchsvoraussetzungen in die richtige Form gebracht a) Gebrauch eines Namens DEF: Namen ist die sprachliche Kennzeichnung einer Person zur Unterscheidung von anderen (RGZ 91, 352) (+) J

20 Fall 2: Herausarbeiten der Anspruchsvoraussetzungen b) Schutztatbestände des 12 BGB aa) Namensleugnung DEF= Bestreiten des Namensrechts SUB: (-) M spricht J nicht das Recht auf dessen Namen ab

21 Fall 2: Herausarbeiten der Anspruchsvoraussetzungen bb) Namensanmaßung DEF: Namensanmaßung liegt vor, wenn ein anderer unbefugt den gleichen Namen gebraucht und dadurch

22 Fall 2: Herausarbeiten der Anspruchsvoraussetzungen Aufbauschema (1) Gebrauch eines (a) gleichen Namens

23 Fall 2: Herausarbeiten der Anspruchsvoraussetzungen DEF: Ein Namensgebrauch liegt vor, wenn der Namensträger durch die Verwendung des Namens in Beziehung zu bestimmten Einrichtungen, Gütern oder Erzeugnissen gesetzt wird, mit denen er nichts zu tun hat oder wenn im Verkehr der unrichtige Eindruck entsteht, dass der Namensträger dem Benutzer ein Recht zu einer entsprechenden Namensnutzung erteilt hat.

24 Fall 2: Herausarbeiten der Anspruchsvoraussetzungen SUB: [+] M nennt sich ebenfalls Michael Jackson (b) zur Kennzeichnung der eigenen (oder einer dritten) Person [+] M will sich selbst als J präsentieren.

25 Fall 2: Herausarbeiten der Anspruchsvoraussetzungen (2) Verletzter ist zur Führung des Namens berechtigt [+] Sein Geburtsname und der angesprochene Verkehr geht vom mehrfachen Grammy- Gewinner aus, nicht von M

26 Fall 2: Herausarbeiten der Anspruchsvoraussetzungen (3) Verletzer gebraucht Namen unbefugt DEF: Unbefugt ist eine Namensnutzung wenn weder ein eigenes Recht noch ein übertragenes besteht. [+] M steht kein eigenes Recht (bspw. Namensgleichheit) oder vertragliche Gestattung vor (Lizenzvertrag)

27 Fall 2: Herausarbeiten der Anspruchsvoraussetzungen (4) Verletzung schutzwürdiger Interessen des Berechtigten Hier ist eine Abwägung erforderlich, die i. d. R. zu Gunsten des Verletzten zu erfolgen hat. [+]

28 Fall 2: Bestimmen der Rechtsfolgen Rechtsfolge: 12 S. 1 BGB: kann eine Beseitigung der Beeinträchtigung verlangen. 12 S. 2 BGB: Sind weitere Beeinträchtigungen zu besorgen, so kann er auf Unterlassung klagen. S. 2 entspricht hier eher dem Begehren des J.

29 Fall 2: Ausformulieren der Falllösung Nachdem die geistige Vorarbeit geleistet ist, sollte man sich an das Ausformulieren der Klausur machen. Dabei muss man sich streng an den Gutachtenstil halten Zeitmanagement ist wichtig Je mehr Klausuren man in seinem Studium geschrieben hat, desto besser wird der Schnitt Bis zum Examen sollte man mind. 80 Klausuren schreiben!!!

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