Ist das PBefG noch zeitgemäß? Reformbedarf im PBefG durch neue Technologien und neue Geschäftsmodelle
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- Jacob Hofmeister
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1 Ist das PBefG noch zeitgemäß? Reformbedarf im PBefG durch neue Technologien und neue Geschäftsmodelle 4. Taxi-Tag der IHK Nord Westfalen Münster, 1. Dezember 2015 Prof. Dr. Frank Fichert Hochschule Worms - Fachbereich Touristik/Verkehrswesen
2 Ausgangslage und Diskussionspunkte PBefG im Bereich Personenverkehr mit Pkw seit langer Zeit im Wesentlichen unverändert Teilweise an Begriffen erkennbar ( fernmündlich, 49 (4) PBefG) Zahlreiche neue Technologien, Anwendungen und Geschäftsmodelle (Megatrend Digitalisierung / Industrie 4.0) - (Text-)Nachrichten auf Smartphones - Navigationsgeräte - Plattformen und Sharing im Internet (mit Bewertungsfunktionen) - Interaktive mobile Dienste ( Wo bin ich und wer ist in meiner Nähe? ) Markteintritte auf unterschiedlichen Stufen der Wertschöpfungskette und mit unterschiedlichen Geschäftsmodellen - Taxi-App, mytaxi, UBER, wundercar, - Erstmals finanzstarke (internationale) Unternehmen auf dem Markt Rechtliche Kontroversen und Reformdiskussion (z. B. Monopolkommission) Prof. Dr. Frank Fichert HS Worms Fachbereich Touristik/Verkehrswesen 2
3 Aufbau Grundlagen des Marktes und Regulierungsbegründungen Neue Technologien und Geschäftsmodelle Optionen für eine Reform - (De-)Regulierung Szenarien für verkehrspolitische Entscheidungen Fazit und Diskussion Prof. Dr. Frank Fichert HS Worms Fachbereich Touristik/Verkehrswesen 3
4 Grundbegriffe und Marktsegmente Prof. Dr. Frank Fichert HS Worms Fachbereich Touristik/Verkehrswesen 4
5 Verkehrspolitische Ziele Gewerbefreiheit in Marktwirtschaft Personenbeförderung mit Pkw als (höherwertige) Verkehrsdienstleistung Sicherstellung der Mobilität (räumliche und zeitliche Dimension sowie Bezahlbarkeit ) Taxi als Ersatz oder Ergänzung des ÖPNV Verbraucherschutz und Effizienz Informationsasymmetrien: Technische Normen, Qualifikation/Eignung des Fahrpersonals Verhinderung von Übervorteilung in Notlagen oder bei ortsunkundigen Kunden Allgemeiner Rechtsrahmen / Level Playing Field Beachtung steuer- und sozialversicherungsrechtlicher Regelungen in einem Markt mit einer hohen Bargeldquote Prof. Dr. Frank Fichert HS Worms Fachbereich Touristik/Verkehrswesen 5
6 Kernelemente des derzeitigen Rechtsrahmens Taxi Mietwagen Marktsegment Betriebs- und Beförderungspflicht Tarifregulierung Angebotskontingentierung Technische Normen (Pkw) Finanzielle Leistungsfähigkeit und Qualifikationsnormen für Unternehmer und Qualifikationsnormen für Fahrpersonal Warte-, Wink- und Bestellmarkt Ja (mit unterschiedlicher Ausgestaltung Stadt/Land) Festtarif (in Pflichtfahrbereich) Ja, wenn Funktionsfähigkeit des Gewerbes bedroht Ja, incl. Erkennbarkeit (Taxischild, Farbe) Ja Nur Bestellmarkt (mit Rückkehrpflicht und buchmäßiger Erfassung der Aufträge am Betriebssitz oder in der Wohnung) Nein Nein Nein MwSt 7% 19% Prof. Dr. Frank Fichert HS Worms Fachbereich Touristik/Verkehrswesen 6 Ja Ja
7 Regulierung auf ausgewählten Auslandsmärkten Österreich Niederlande Schweden Kontingente für Taxis Tarifregulierung Nein Festtarife (in den meisten Regionen) Nein (Ausnahme AMS-Schiphol) Feste Tarifstruktur mit Obergrenze Qualitätsnormen Ja Ja (mit Berichten in Literatur über Qualitätsmängel) Nein Freigabe mit Informationspflicht Ja Prof. Dr. Frank Fichert HS Worms Fachbereich Touristik/Verkehrswesen 7
8 Grundlagen für eine Marktanalyse Nachfrage Vorhersehbare und nicht-vorhersehbare Schwankungen Unterschiede Stadt/Land (Erwartete) Angebotsverfügbarkeit beeinflusst Nachfrage Angebot Hoher Fixkostenanteil Geringe nicht-institutionelle Markteintrittsbarrieren (sunk costs durch staatliche Qualitätsnormen beeinflussbar) Regulierungsrahmen mit vielfältigen Wechselwirkungen Festtarif beeinflusst Nachfrage und Erlöse (=> Markteintrittswunsch) Kontingent beeinflusst Auslastungsgrad und Nachfrage (wg. Verfügbarkeit) Qualitätsregulierung beeinflusst Kosten und Nachfrage (wg. Qualitätserwartung) Ausgestaltung der Betriebspflicht beeinflusst Kosten Rückkehrpflicht schützt Taxis auf Warte- und Winkmarkt Prof. Dr. Frank Fichert HS Worms Fachbereich Touristik/Verkehrswesen 8
9 Neue technische Optionen und Geschäftsmodelle I GPS-basierte Dienste ( Navis ) sinkende Bedeutung der Ortskenntnisse des Fahrpersonals (und Möglichkeit für Kunden, Fahrtstrecke in Echtzeit zu überprüfen) aber: Straßennamen müssen bekannt sein Ausweichstrecken bei Störungen bedeutsam Prof. Dr. Frank Fichert HS Worms Fachbereich Touristik/Verkehrswesen 9
10 Neue technische Optionen und Geschäftsmodelle II Vermittlung innerhalb des bestehenden Rechtsrahmens z. B. Mytaxi, taxi.de etc. als Vermittlung von Taxen (Bestellmarkt als Substitut zu klassischen Taxizentralen) z. B. UBERblack und UBERX als Vermittlung von Mietwagen z. B. blablacar als Vermittlung von Mitfahrgelegenheiten Vorteile und Diskussionspunkte Vorteil: einheitliche App statt unterschiedlicher Telefonnummern Vorteil: Lokalisationsdienste (Ist ein Fahrzeug in der Nähe?) Vorteil: Bewertungsmöglichkeiten als Qualitätsinformation (mit Missbrauchsgefahr) Winner takes all Phänomen auf vielen Plattformen mit Anreizen zu schneller Marktdurchdringung (z. B. Rabattaktionen von Mytaxi) und potenziell starker Marktposition (mit Tendenz zu hohen Margen) Prof. Dr. Frank Fichert HS Worms Fachbereich Touristik/Verkehrswesen 10
11 Neue technische Optionen und Geschäftsmodelle III Vermittlung von Privatfahrzeugen (insbes. UBERpop, wundercar) Kein sharing, sondern Dienstleistung ( Mitfahrzentrale) Dynamische Preisbildung ( Surge pricing ) als Konzeptbestandteil Theorie: (schnelle) Bewegung hin zum jeweiligen Marktgleichgewicht auch durch Markteintritt von Teilzeitanbietern Problem: in nachfrageschwachen Zeiten (mit hohen Kosten) besteht für Taxen Betriebspflicht (aber Rosinenpicken durch private Anbieter in nachfragestarken Zeiten) Prof. Dr. Frank Fichert HS Worms Fachbereich Touristik/Verkehrswesen 11
12 Neue technische Optionen und Geschäftsmodelle IV Vermittlung von Privatfahrzeugen (insbes. UBERpop, wundercar) Verstoß gegen derzeitigen Rechtsrahmen mit Umgehungsversuchen : z. B. wundercar: formal unentgeltlich mit Bitte um Spende Mögliche Rahmensetzungen: 1. Freigabe, aber: - Qualitätskontrolle bleibt Privaten überlassen - Taxis durch Betriebspflicht (und Qualitätsnormen) benachteiligt - Steuerehrlichkeit gewährleistet? - Insgesamt nicht zu empfehlen 2. Konzession als Mietwagen (UBERX), aber: - Insbesondere wg. Anforderungen an Fahrzeug, Rückkehrpflicht und Unternehmerprüfung für Gelegenheitsanbieter unattraktiv - Geringere Anforderungen für Unternehmerprüfung für Gelegenheitsanbieter denkbar, jedoch administrativ schwierig (z. B. Kontrollprobleme), alternativ generelle Vereinfachung Prof. Dr. Frank Fichert HS Worms Fachbereich Touristik/Verkehrswesen 12
13 Optionen für eine Deregulierung - Konzessionen Isolierte Konzessionsfreigabe im Taximarkt Markteintritte, wenn derzeit Konzessionsstopp bedeutsam Evtl. Nachfrageanstieg (wg. höherer Verfügbarkeit) Abbau von regulierungsbedingten Übergewinnen zu erwarten (Indiz: impliziter Konzessionshandel, wenn rechtstreue Anbieter) Rahmenbedingungen: Durchsetzung der Vorgaben zur Betriebspflicht, von Qualitätsnormen und Steuerpflicht Hamburger Modell Prof. Dr. Frank Fichert HS Worms Fachbereich Touristik/Verkehrswesen 13
14 Optionen für eine Deregulierung - Tarife Tariffreigabe im Taximarkt Obergrenzen, um Übervorteilung zu verhindern Problem: Komplexität möglicher Tarife => Informationspflichten mit Standardfahrten (z. B. Schweden) Quelle: Voraussetzung: In Wartemarkt kein First Come, first Serve Prof. Dr. Frank Fichert HS Worms Fachbereich Touristik/Verkehrswesen 14
15 Drei verkehrspolitische Szenarien 1. Modernisierter Status quo (geringfügige Veränderung der technischen Regulierung, z. B. Ortskundeprüfung sowie begriffliche Anpassungen) 2. Öffnung des Taximarktes mit höherer Kontrollintensität - Hamburger Modell (keine Kontingentierung, hohe Kontrollintensität) Voraussetzungen bei Behörden müssen geschaffen werden - zusätzliche Tariffreigabe (Monopolkommission) mit stärkerer Preisdifferenzierung und Informationspflicht (ggf. zunächst mit Höchsttarifen) - Beibehaltung der Regulierung für Mietwagen (da weiterhin Betriebs- und Beförderungspflicht) Prof. Dr. Frank Fichert HS Worms Fachbereich Touristik/Verkehrswesen 15
16 Drei verkehrspolitische Szenarien 3. Öffnung des Gesamtmarktes für die Personenbeförderung mit Pkw - zusätzlich zu Deregulierung des Taximarktes Abschaffung von Rückkehrpflicht und der Vorgabe der buchmäßigen Auftragserfassung am Betriebssitz bei Mietwagen - nur in diesem Szenario ist ein Eintritt von Teilzeit-Anbietern möglich und realistisch (dabei Qualifikationsnormen und technische Normen) - Betriebspflicht für Taxen müsste entfallen (oder großzügige Höchstpreise), MwSt müsste angeglichen werden - verbleibender Unterschied: äußere Kennzeichnung, Möglichkeit zur Nutzung spezieller Taxistände, Nutzung von Busspuren - derzeit politisch nicht gewünscht (Stellungnahme Bundesregierung zu den Vorschlägen der Monopolkommission) Prof. Dr. Frank Fichert HS Worms Fachbereich Touristik/Verkehrswesen 16
17 Fazit Reformbedarf besteht im Sinne einer Modernisierung von Begriffen und Anpassung an neue technische Möglichkeiten (Navis) Neue Technologien als Anlass für eine grundlegende Reformdiskussion Hamburger Modell (Konzessionsfreigabe) Übergang zu Höchsttarif (mit Informationspflichten) Erst danach: Lockerung bei Mietwagen denkbar (wenn stärkere Preisdifferenzierung politisch akzeptabel) Prof. Dr. Frank Fichert HS Worms Fachbereich Touristik/Verkehrswesen 17
18 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit Prof. Dr. Frank Fichert Hochschule Worms Fachbereich Touristik/Verkehrswesen Erenburger Straße Worms Prof. Dr. Frank Fichert HS Worms Fachbereich Touristik/Verkehrswesen 18
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