Partnerschaftsprinzip in den Europäischen Struktur- und Investitionsfonds (ESI)
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- Christa Melsbach
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1 Partnerschaftsprinzip in den Europäischen Struktur- und Investitionsfonds (ESI) Jörn Langhoff Städte- und Gemeindebund Sachsen-Anhalt Köthen,
2 Partnerschaftsprinzip Maßnahmen für Wachstum, Beschäftigung und sozialen Zusammenhalt Mobilisierung/Einbindung/Zusammenarbeit relevanter Akteure (nationale, regionale, lokale Behörden, Privatsektor andere Bereiche) zentrales Element für Strategie Europa 2020 und EU-Fonds Verknüpfung mit Ansatz Steuerung auf mehreren Ebenen und Grundsätzen Subsidiarität und Verhältnismäßigkeit Jede Regierungsebene übernimmt Aufgaben (Aufgabenteilung) Maßnahmen werden auf der richtigen Ebene ergriffen (Subsidiarität) Angemessenes Verhältnis zw. Maßnahmen und Ziel Erfahrungen zeigen deutliche Vorteile eines stärkeren gemeinsamen Engagement und größeren Eigenverantwortung bei der Umsetzung von EU-Strategien (Austausch Fachwissen und Standpunkten, Administration, Transparenz)
3 Verhaltenskodex zum Partnerschaftsprinzip Hintergrund: Mitgliedsstaaten setzen Partnerschaftsprinzip unterschiedlich um VO EU 1303/2013 v : Gemeinsame Bestimmungen für die ESI Fonds Art. 5 Partnerschaft und Steuerung auf mehreren Ebenen Art. 5 Abs. 3 EU-KOM kann Verhaltenskodex für Partnerschaften erlassen Der Verhaltenskodex bildet den Rahmen, in dem die Mitgliedstaaten gemäß ihren institutionellen und rechtlichen Rahmen sowie ihren nationalen und regionalen Zuständigkeiten die Umsetzung der Partnerschaft verfolgen. Delegierte (rechtsverbindliche) Verordnung vom Betrifft die Europäischen Struktur- und Investitionsfonds (ESI) in der Förderperiode : Europäischer Fonds für regionale Entwicklung (EFRE), Europäischer Sozialfonds (ESF), Kohäsionsfonds, Europäischer Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) und Europäischer Meeres- und Fischereifonds (EMFF).
4 ESI-Fonds in Sachsen-Anhalt ELER ESF EFRE Insg. rd Mio. Euro EFRE: rd Mio. Euro = 49% ESF: rd. 612 Mio. Euro = 21% ELER: rd. 859 Mio. Euro = 30% rd. 3,474 Mrd. Euro (Nicht so starke Kürzung, wie 2013 vermutet) Sachsen-Anhalt ist Phasing-out-Region bzw. Übergangsregion
5 Pflichten der Mitgliedsstaaten aus Verordnung/Verhaltenskodex Transparente Auswahl repräsentativer Interessenträger (Kapitel II) städtische und andere Behörden inkl. Hochschulen, Forschungseinrichtungen Wirtschafts- und Sozialpartner Vertreter der Zivilgesellschaft (Themenbereiche: Umwelt, NGO s, soziale Inklusion, Geschlechtergleichstellung, Nichtdiskriminierung, gemeindenahe Org., Freiwilligendienste) von den Programmen betroffene Gruppen (insb. die am stärksten gefährdeten/marginalisierten Gemeinschaften: Menschen mit Behinderungen, Migranten, Roma) Einbindung der Partner in 1.) Vorbereitung, 2.) Ausarbeitung und 3.) Umsetzung der a) Partnerschaftsvereinbarung und b) Programme angemessene Information und Konsultationsverfahren mit ausreichenden Fristen Aktive Beteiligung der Partner u.a. bei * Analyse von Herausforderungen und Handlungsbedarf (Bsp. SÖA), * Auswahl der Ziele und der Prioritäten, * Koordinierungsstrukturen und Programmsteuerung, * Bewertung der Leistungen bei den verschiedenen Prioritäten, * Programmberichten (Bsp. Lenkungsgruppe Begleitung und Bewertung Programme) und * Aufrufen zur Einreichung von Vorschlägen (Bsp. Interessenbekundung Leader). Stärkung institutioneller Kapazitäten d. Partner, Plattformen f. wechselseitiges Lernen (Bsp.: WKZ)
6 Praxisbeispiel 1: Begleitausschüsse VO (EG) 1083/2006, Art. 63: Der Begleitausschuss vergewissert sich, dass das operationelle Programm effektiv und ordnungsgemäß durchgeführt wird. Aufgaben => Prüfung der Kriterien für Auswahl Fördervorhaben, => Regelmäßige Bewertung des Programmfortschritts, => Prüfung des Durchführungsberichts: Zielerreichung in Prioritätsachsen, => Wird über Kontrollbericht der EU-Kommission informiert, => Kann Überarbeitungen der OP s vorschlagen und => Prüft und billigt jeden Vorschlag zur Beantragung von OP-Änderungen. Geschäftsordnung enthält Bestimmungen zur Mitgliedschaft, zum Stimmrecht, zur Beschlussfähigkeit und Beschlussfassung sowie organisatorische Regelungen der Sitzungen. Nur beschlussfähig, wenn mindestens 50 % sowohl von den Mitgliedern der Ministerien als auch der Wirtschafts- und Sozialpartnern anwesend sind.
7 Praxisbeispiel 1 Begleitausschüsse - Beteiligte WiSo-Partner Art. 64 VO (EG) Nr. 1083/2006. Anlage zur Geschäftsordnung der Begleitausschüsse Mitglied, das länger als ein Jahr fehlt, verliert nach Artikel 4 Absatz 4 der Geschäftsordnung seine Mitgliedschaft. Anträge auf erneute Aufnahme sind erst nach Ablauf von zwei Jahren seit dem Ausschluss zulässig. Gewerkschaften: DGB Umwelt: BUND, NABU, Schutzgemeinschaft Deutscher Wald (nur BA ELER) Agrar: Landesbauernverband, Landfrauenverband, Bauernbund Frauen: Landesfrauenrat Arbeitgeber, Wohlfahrtsverbände: Allg. Arbeitgeberverband der Wirtschaft für Sachsen-Anhalt, Landesvereinigung der Arbeitgeber- und Wirtschaftsverbände, LIGA der Freien Wohlfahrtspflege, Verband Deutscher Privatschulen (nur BA ESF/EFRE) Kammern: HWK Magdeburg, HWK Halle, IHK Magdeburg, IHK Halle Kommunen: Landkreistag, Städte- und Gemeindebund
8 Praxisbeispiel 1 Begleitausschüsse - Stimmrechte Volles Stimmrecht 15 Stimmen von Verwaltungsvertretern + Veto-Recht des Vorsitzenden EU-Verwaltungsbehörden für EFRE/ESF und ELER Ressorts der Landesregierung (MK, MF, MI, MJ, MS, MLV, MLU, MW, SK) für Frauen und Gleichstellungspolitik zuständige Stelle, verantwortliche Stellen des Bundes für Koordination von EFRE und ESF. Volles Stimmrecht, aber bezüglich Finanzplan nur beratendes Stimmrecht 17 Wirtschafts- und Sozialpartner und betroffene Interessengruppen => Fortschritt: hatten WiSo-Partner nur beratende Stimme! Beratendes Stimmrecht EU-Kommission (Generaldirektion (DG) REGIO => EFRE, GD EMPL => ESF, GD AGRI => ELER)
9 Praxisbeispiel 2 LEADER Lokale Aktionsgruppen (LAG), Initiativgruppen im Sinne des Bottom-up-Prinzips Rechtliche Grundlagen u.a. in ELER-Verordnung (EG) Nr. 1698/2005 und Entwicklungsprogramm für den ländlichen Raum des Landes Sachsen-Anhalt (EPLR) Arbeit auf Basis einer von der Mitgliederversammlung beschlossenen Geschäftsordnung Mitglieder LAG: Kommunalvertreter, WiSo-Partner, Beratende Mitglieder ohne Stimmrechte Seit 2003 Netzwerk der LAG "Leader in Sachsen-Anhalt" Steuerungs- und Koordinierungsgruppe Leader (MLU, LVwA, Ämter für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten (ÄLFF), Sprecher der Leader-Manager/innen) Leader-Arbeitskreis (MLU; Vorsitzende der 23 LAG, die Leader-Manager/innen; Landkreise und ÄLLF und LVwA) Arbeitskreis der Leader-Manager/innen der 23 LAG; MLU und LVwA Gästestatus Arbeitskreis der LAG-Vorsitzenden der 23 LAG Im Dezember 2013 Aufruf zum Interessenbekundungsverfahren für Förderperiode , derzeit Auswertung, danach Antrags und Juryverfahren unter Beteiligung kommunaler Spitzenverbände CLLD - Community-Led Local Development, Lokale Entwicklung unter der Federführung der Bevölkerung Ausweitung LEADER-Ansatz auf EFRE/ESF
10 Rolle der Kommunalen Spitzenverbände an Umsetzung des Partnerschaftsprinzips Mitgliedschaft SGSA in: Begleitausschüssen EFRE/ESF und ELER, Lenkungsgruppen EFRE/ESF und ELER (u.a. zur Vorbereitung der Begleitausschüsse), Beirat Kompetenzzentrum zur Stärkung der Wirtschafts- und Sozialpartner in Sachsen- Anhalt Kommunalrelevanten Arbeitsgremien i. R. d. begleitende Evaluierung wie Evaluation Städtische Dimension unter Beteiligung von 5 Modellstädten (Halle (Saale), Lutherstadt Eisleben, Dessau-Roßlau und Landeshauptstadt Magdeburg) Häufig Fristen im Kontext Umfang der Papiere deutlich zu kurz (Rückkopplung Mitgliedschaft) Vorbündelung wesentlicher Informationen enorm wichtig (EU-VB, WiSo-Kompetenzzentrum, Bundesverbände, Vademecum des Landes Sachsen-Anhalt) Beteiligung Mitglieder des SGSA: Ständige Ausschüsse, Arbeitskreis Entwicklung ländlicher Raum (vor allem ELER), Präsidium, -Rundschreiben, Kommunalnachrichten Sachsen-Anhalt und Komsanet.de.
11 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!
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