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1 In seiner Sitzung vom 8. April 2008 befasste sich der Stadtrat u.a. mit folgenden Geschäften: Rechnungen der Stadtverwaltung und ihrer Betriebe für das Jahr 2007 Der Stadtrat führte die zweite Lesung des Zahlenteils der Rechnungen 2007 durch und verabschiedete die Botschaft an den Gemeinderat samt Erläuterungen und Zusatzberichten. Die Bevölkerung wird im Rahmen einer Medienorientierung, die am 22. April 2008 stattfinden wird, über den Rechnungsabschluss informiert werden. Botschaft an den Gemeinderat; Teilrevision der Gemeindeordnung vom 27. April 1994: Einleitung des Verfahrens Der Stadtrat unterbreitet dem Gemeinderat Bericht und Antrag zur Initialisierung einer Teilrevision der geltenden Gemeindeordnung. Das geplante Vorgehen, welches mit der Geschäftsprüfungskommission Finanzen und Administration abgesprochen ist, bedingt verfahrensleitende Beschlüsse des Gemeinderates, die angesichts der Zielsetzung, das teilrevidierte Reglement auf 1. Juni 2010 in Kraft zu setzen, nicht aufgeschoben werden können. Seit 1994 haben sich verschiedene übergeordnete Gesetze verändert und auch die Ansprüche an die Arbeit der Behörden und der Verwaltung sind vielfältiger geworden. Als Beispiele für diese Veränderungen weist die Botschaft auf das Gesetz über die Gemeinden vom 5. Mai 1999, auf das Gesetz über das Stimm- und Wahlrecht vom 15. März 1995 und weitere Gesetzesgrundlagen hin, die allein schon mehrere Anpassungen an der Gemeindeordnung notwendig machen. Daneben ist gegenwärtig das Bürgerrechtsverfahren Gegenstand von Änderungsbemühungen auf Bundes- und Kantonsebene. In der Beantwortung der Motion Wetli zur "Neuregelung des Einbürgerungsverfahrens" hat der Stadtrat auf die anstehende Revision der Gemeindeordnung verwiesen. Neben den erwähnten Anpassungen und Neuregelungen aufgrund veränderter Rechtsgrundlagen sind auch tatsächliche Veränderungen zu nennen, die nach einer Überprüfung und allfälligen Anpassung der geltenden Reglementsbestimmungen rufen. So fand 1998 die Eingemeindung von Gerlikon, Schönenhof und Zelgli statt, das Baureglement wurde 1999 geändert und die Werkbetriebe stehen vor der Öffnung des Strommarkts. Diskussionen über verschiedene Bestimmungen der geltenden Gemeindeordnung im Gemeinderat wie beispielsweise über die Unvereinbarkeitsregelung nach Art. 15 oder die Definition der verschiedenen Kreditarten und der gebunden Ausgaben nach Art. 54ff., rufen ebenfalls nach einer Klarstellung bzw. Neuformulierung. In diesem Zusammenhang erachtet es der Stadtrat auch als unumgänglich, die bestehende Kompetenzordnung bezüglich der Finanzbeschlüsse zu überprüfen und zu diskutieren. Der Stadtrat formuliert in einem speziellen Kapitel der Botschaft die Zielsetzung und das geplante Vorgehen. In einer (nicht abschliessenden) Liste führt er die vorgeschlagenen Revisionspunkte auf. Im Weiteren unterbreitet der Stadtrat dem Gemeinderat den Termin- und Massnahmenplan 2008 bis Der Stadtrat beantragt dem Gemeinderat Zustimmung zur Einleitung einer Teilrevision der Gemeindeordnung vom 27. April 1994 und Beschlussfassung über die Wahl einer elfköpfigen parlamentarischen Spezialkommission für die Vorberatung der Teilrevision der Gemeindeordnung.

2 Gesuche um Erteilung der eidgenössischen Einbürgerungsbewilligung Im Rahmen der Vernehmlassung zur eidgenössischen Einbürgerungsbewilligung teilt der Stadtrat dem kantonalen Amt für Handelsregister und Zivilstandswesen mit, dass er die Bürgerrechtsgesuche von drei mazedonischen Staatsangehörigen zurückstellen wird, bis die Voraussetzungen für eine Einbürgerung erfüllt sind. Im einen Fall handelt es sich um einen Bewerber, der sich noch nicht über eine genügende Existenzgrundlage ausweisen kann; ein Ehepaar ist sprachlich noch zu wenig integriert. Der Stadtrat ist aber bereit, später auf diese Gesuche zurück zu kommen. Altweg, Sanierung im Abschnitt Bahnhofstrasse bis Kreuzplatz: Vergebung der Projektierungsarbeiten, Da das Projekt F21 Entlastung Stadtzentrum nicht realisiert wird, fährt der Durchgangsverkehr von der östlichen Zürcherstrasse Richtung Wil / St. Gallen vermehrt über den Altweg. Der seit längerem sanierungsbedürftige Altweg wurde aufgrund der diversen Verkehrsplanungen laufend verschoben. Die Tragfähigkeit ist ungenügend. Der aus Zementrohren bestehende Kanal muss ersetzt, teilweise vergrössert oder von innen saniert werden. Im Abschnitt ohne bestehende Kanalisation ist ein neuer Kanal zu prüfen. Die Werkbetriebe haben bei allen Leitungen Sanierungsbedarf. Für eine Gesamtsanierung soll ein Detailprojekt erstellt werden. Sofern der Kanton es als zweckmässig erachtet, werden dabei die Kreuzungen mit den Kantonsstrassen bezüglich einer neuen Ausbildung ebenfalls untersucht und gegebenenfalls berücksichtigt. Diese Aufwendungen sind aber nicht Bestandteil dieser Vergabe und werden zurzeit mit dem Kanton erörtert. eingeholt. Die honorarberechtigten Baukosten für den Strassenbau betragen 380'000 Franken und für die Kanalisation 250'000 Franken. Die Projektierungsarbeiten entsprechen einem Von den fünf eingegangenen Offerten hat das Ingenieurbüro Kuster und Hager AG, Frauenfeld, das günstigste Angebot eingereicht. Unter Berücksichtigung der städtischen Vergabepraxis für Ingenieurarbeiten sind die vorerwähnten Projektierungsarbeiten diesem Ingenieurbüro zu vergeben. Der entsprechende Projektierungskredit ist im Gemeindevoranschlag 2008 der Investitionsrechnung enthalten. Der Stadtrat überträgt die Projektierungsarbeiten für die Sanierung des Altwegs dem Ingenieurbüro Kuster und Hager AG, Frauenfeld, gemäss Honorarofferte vom 12. März Das Unternehmen hat die Submissionsunterlagen sowie das vollständige Projekt bis spätestens Ende Oktober 2008 dem Tiefbauamt abzuliefern. Für die Projektierungsarbeiten gibt der Stadtrat die benötigten Kredite zu Lasten der Investitionsrechnung 2008 frei: Bahnhofstrasse, Sanierung im Abschnitt Altweg bis Laubgasse: Vergebung der Projektierungsarbeiten,

3 Die bestehende Kanalisation aus Zementrohren Durchmesser 30cm, ist sanierungsbedürftig und muss erneuert oder von innen saniert werden. Die Werkbetriebe haben bei sämtlichen Werkleitungen grossen Sanierungsbedarf. Aufgrund des schlechten Zustandes muss der Kanton diese Strasse bald sanieren. Um dann bereit zu sein, soll ein Detailprojekt für die Kanalisation unter Einbezug der Werkleitungen ausgearbeitet werden. eingeholt. Die honorarberechtigten Baukosten für die Kanalisation betragen 410'000 Franken. Die Projektierungsarbeiten entsprechen einem Von den fünf eingegangenen Offerten haben die Ingenieurbüros Kuster und Hager AG sowie BHAteam Ingenieure, Frauenfeld, eine fast gleich lautende Offerte unterbreitet, wobei diejenige von BHAteam Ingenieure nur 2.07% vom günstigsten Angebot (Kuster und Hager AG) abweicht. Unter Berücksichtigung der städtischen Vergabepraxis für Ingenieurarbeiten entscheidet der Stadtrat, dem zweitplazierten Ingenieurbüro, BHAteam Ingenieure AG, Frauenfeld, diesen Auftrag zu übertragen. Bei diesem wichtigen Strassenabschnitt im Verkehrsnetz der Stadt Frauenfeld legt der Stadtrat wert auf eine Bauweise, die auch während der Bauarbeiten mindestens einen Einbahnverkehr auf dem zu sanierenden Strassenstück zulässt. Aufgrund dieser Erwägungen überträgt der Stadtrat die Projektierungsarbeiten dem Ingenieurbüro BHAteam Ingenieure AG, gemäss Honorarofferte vom 12. März Das beauftragte Büro hat die Submissionsunterlagen sowie das vollständige Projekt bis spätestens Ende Oktober 2008 dem Tiefbauamt abzuliefern. Für die Projektierungsarbeiten gibt der Stadtrat den im Voranschlag zur Investitionsrechnung 2008 enthaltenen Kredit frei. Kanzlerstrasse; Sanierung im Abschnitt Hörnli- bis Hertenstrasse: Vergebung der Projektierungsarbeiten, Gemäss Generellem Entwässerungsplan und aufgrund von Rückstau-Ereignissen bei massivem Regenfall in den vergangenen Jahren muss die aus Zementrohren bestehende Kanalisation vergrössert werden. Ebenfalls ist die Strasse sanierungsbedürftig. Für eine Gesamtsanierung muss ein Detailprojekt erstellt werden. eingeholt. Die honorarberechtigten Baukosten für den Strassenbau betragen 755'000 Franken und für die Kanalisation 660'000 Franken. Die Projektierungsarbeiten entsprechen einem Das günstigste Angebot hat das Ingenieurbüro Kuster und Hager AG, Frauenfeld, eingereicht. Unter Berücksichtigung der städtischen Vergabepraxis für Ingenieurarbeiten sind die Projektierungsarbeiten diesem Ingenieurbüro zu vergeben. Für die Aufwendungen ist im Voranschlag 2008 der Investitionsrechnung ein Projektierungskredit enthalten. Der Stadtrat überträgt die Projektierungsarbeiten dem Ingenieurbüro Kuster und Hager AG, Frauenfeld, gemäss Honorarofferte vom 12. März Das beauftragte Ingenieurbüro hat die Sub-

4 missionsunterlagen sowie das vollständige Projekt bis spätestens Mitte September 2008 dem städtischen Tiefbauamt abzuliefern. Der Stadtrat gibt den im Voranschlag 2008 der Investitionsrechnung enthaltenen Kredit frei: Stammeraustrasse, Sanierung: Vergebung der Projektierungsarbeiten, Die Stammeraustrasse ist baulich in einem schlechten Zustand. Der aus Zementrohren bestehende Teil der Kanalisation muss ersetzt oder von innen saniert werden. Sämtliche Werkleitungen haben Sanierungsbedarf. Für eine Gesamtsanierung soll ein Detailprojekt erstellt werden. eingeholt. Die honorarberechtigten Baukosten für den Strassenbau betragen 310'000 Franken und für die Kanalisation 90'000 Franken. Die Projektierungsarbeiten entsprechen einem Der Stadtrat überträgt die Projektierungsarbeiten dem Ingenieurbüro ITK Planungen GmbH, Frauenfeld, gemäss Honorarofferte vom 12. März Das beauftragte Ingenieurbüro hat die Submissionsunterlagen sowie das vollständige Projekt bist spätestens Ende Oktober 2008 dem städtischen Tiefbauamt abzuliefern. Für die Projektierungsarbeiten gibt der Stadtrat den im Voranschlag 2008 der Investitionsrechnung enthaltenen Kredit frei: Langfeldstrasse, Werkleitungsarbeiten und Belagsersatz im Abschnitt Denner- Verteilzentrale bis Juchweiher: Arbeitsvergebung und Für eine optimale Wasserversorgung müssen die Werkbetriebe der Stadt Frauenfeld den Engpass im Transportleitungsnetz beheben. Daher ist die alte Graugussleitung im Bereich der Langfeldstrasse, Abschnitt Denner-Verteilzentrale bis Juchweiher, die aus dem Jahr 1950 stammt, durch eine grösser dimensionierte, duktile Gussleitung zu ersetzen. Gleichzeitig soll eine neue Erdgasleitung verlegt werden. Da auch im entsprechenden Strassenabschnitt die Strassenbeläge durch den normalen Verschleiss diverser Grabarbeiten einen schlechten Zustand aufweisen, plant das Tiefbauamt, im entsprechenden Strassenabschnitt den Belag zu erneuern. Die Belagsstärken sind nicht auf die bestehende Verkehrsbelastung ausgelegt. Es soll daher eine neue, verstärkte Trag- und Deckschicht eingebaut werden. Auch das Trottoir wird mit einem neuen Deckbelag versehen. Die Strasse wird innerhalb der bestehenden Vermarkung saniert. Die Strassenränder werden auf der ganzen Sanierungsstrecke an die bestehenden Höhen angeglichen, weshalb auf Anpassungen an privatem Grund praktisch verzichtet werden kann. Auf der ganzen Sanierungslänge weist die Fahrbahn eine breite von sieben Metern, das Trottoir eine solche von zwei Metern auf. Da es sich um eine reine Strassensanierung innerhalb der bestehenden Vermarkung handelt, ist dieses Strassenprojekt nicht auflagepflichtig. Über die Strassen- und Werkleitungsbauarbeiten wurde unter den ortsansässigen Tiefbauunternehmungen eine Submission durchgeführt. Das günstigste Angebot hat die Arbeitsgemeinschaft Walo Bertschinger AG/Ed. Vetter AG, Frauenfeld, eingereicht. In Absprache mit den Werkbetrie-

5 ben sollen die Tiefbauarbeiten für den Werkleitungsbau und die für die Strassensanierung der Walo Bertschinger AG/Ed. Vetter AG vergeben werden. Die entsprechenden Kredite sind im Voranschlag 2008 enthalten. Der Stadtrat genehmigt das vorstehend beschriebene Strassensanierungsprojekt und beauftragt mit den Tiefbauarbeiten die Arbeitsgemeinschaft Walo Bertschinger AG/Ed. Vetter AG, Frauenfeld, zum Offertbetrag von insgesamt Fr. 535' Die Tiefbauunternehmung gewährt auf der Schlussabrechnung einen Skonto von 2%. Die örtliche Bauleitung überträgt der Stadtrat dem Büro ITK Planungen GmbH, Frauenfeld, im Zeittarif. Es gelten die Stundenansätze der einzelnen Personalkategorien gemäss Angaben des DBU. Auf den Regiearbeiten gewährt der Unternehmer einen Rabatt von 10%. Die detaillierten Tagesrapporte über die geleisteten Regiearbeiten sind den jeweiligen Rechnungen beizulegen. Der Stadtrat gibt für die genannten Arbeiten die erforderlichen Kredite frei. Planungszone für die Industriezone und die Zone für Gewerbe- und Kleinindustrie, rechtliche Umsetzung: Verabschiedung zur öffentlichen Vernehmlassung und Vorprüfung Nach drei Grundsatzdiskussionen mit informellem Charakter befasste sich der Stadtrat letztmals am 18. März 2008 mit der Umsetzung der Planungszone in die Rechtsinstrumente und dem Antrag der Spezialkommission für die Verabschiedung der entsprechenden Unterlagen in die öffentliche Vernehmlassung und Vorprüfung. Der Stadtrat nimmt Kenntnis vom Planungsbericht der Spezialkommission zur Umsetzung der Planungszone. Im Weiteren befürwortet er die beantragten Änderungen am Zonenplan, im Baureglement, im Abstellplatzreglement und im Parkierungsreglement und beauftragt das Hochbauamt, bis Mitte Juni 2008 eine öffentliche Vernehmlassung zu diesen Unterlagen durchzuführen. Parallel dazu soll beim Departement für Bau und Umwelt des Kantons Thurgau die Vorprüfung beantragt werden. Werkbetriebe/Wasserwerk; Baugesuch für das Wasserreservoir im "Bühl", Thundorferstrasse 190 Der Stadtrat erteilt der Verwaltungsabteilung Werkbetriebe, vertreten durch das Wasserwerk, die Baubewilligung für den Neubau des Wasserreservoirs mit Installationsgebäude "Bühl" auf Parzelle Nr an der Thundorferstrasse 190. Ferner bewilligt er den Abbruch des bestehenden "Schieberhauses" und des runden Reservoirs "Bühl" mit Gebäudeversicherungsnummer 393. * * *

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