Mitteilung des Senats an die Bürgerschaft

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1 BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/ Wahlperiode Mitteilung des Senats an die Bürgerschaft Stromaufwärts an Elbe und Bille Entwicklung des Billebogens durch die Billebogen Entwicklungsgesellschaft mbh & Co. KG 1. Anlass und Zielsetzung 1.1 Konzept Stromaufwärts an Elbe und Bille Mit der Mitteilung des Senats an die Bürgerschaft Stromaufwärts an Elbe und Bille Wohnen und urbane Produktion in HamburgOst (Drucksache 20/14117) hat der Senat ein Konzept vorgelegt, das die Förderung der Entwicklungsdynamik im Hamburger Osten explizit als einen Schwerpunkt der zukünftigen Stadtentwicklung benennt. Die Quartiere stromaufwärts in den östlichen Stadtteilen des Bezirks Hamburg-Mitte bieten große Entwicklungspotentiale für neue Stadtqualitäten im Sinne des Ziels Mehr Stadt in der Stadt, für neuen und bezahlbaren Wohnraum, für moderne Industrie- und Gewerbestrukturen, für zukunftsfähige Arbeitsplätze und für gemischt genutzte Vorhaben, für die Entwicklung der erforderlichen Infrastruktur sowie für die Entwicklung attraktiver Wasserlagen und Freiräume. Die Kernziele des Konzeptes sind, mehr Wohnungen und neue Stadtqualitäten zu schaffen, moderne Industrie- und Gewerbestrukturen und damit Arbeitswelten für die Zukunft zu entwickeln sowie attraktive Wasserlagen und Grünräume aufzuwerten, zugänglicher zu machen und zu verbinden. Die Leitgedanken des Konzepts werden beispielhaft in Fokusräumen konkretisiert. Die möglichen Zukunftsbilder für die Fokusräume beziehen bereits bestehende Projekte mit ein und entwickeln sie weiter. Der Stadtentwicklungsraum Billebogen ist einer von insgesamt elf Fokusräumen. Auf Grundlage des Senatskonzepts Stromaufwärts an Elbe und Bille Wohnen und urbane Produktion in HamburgOst wird die Freie und Hansestadt Hamburg (FHH) die stadträumliche und infrastrukturelle Entwicklung des Stadtentwicklungsraums Billebogen einschließlich der Grundstücksentwicklung und -vermarktung des Neuen Huckepackbahnhofes Rothenburgsort sowie weiterer in städtischem Eigentum stehenden Grundstücke durch ihre 100 %ige Tochter HafenCity Hamburg GmbH (HCH) leisten. Die entsprechend notwendige Erweiterung des Gesellschaftszwecks der HCH ist vom Aufsichtsrat der Gesellschaft bereits gebilligt und von der Hamburger Gesellschaft für Vermögens- und Beteiligungsmanagement mbh (HGV) als Gesellschafterin beschlossen worden. Die Drucksache dient dazu, über den Umsetzungsstand zu infor 1

2 Drucksache 21/1394 mieren und die erforderliche Beschlussfassung des Senats und der Bürgerschaft zur künftigen Finanzierung der zu gründenden neuen städtischen Entwicklungsgesellschaft herbeizuführen. 1.2 Stadtentwicklungsraum Billebogen Der Billebogen erstreckt sich als Stadtentwicklungsraum östlich der HafenCity von der Elbe über den Brandshof als westlichem Rand von Rothenburgsort weiter über den Neuen Huckepackbahnhof und entlang der Bille bis zum Billebecken. Im Süden führt er an den Elbpark Entenwerder (s. Anlage 1). Er umfasst ein Gebiet von etwa 70 Hektar; davon befinden sich neben den gewidmeten Verkehrsflächen zurzeit etwa 20 Hektar in städtischem Eigentum. Der Billebogen bildet stadträumlich den zentralen Eingang zu den Gewerbestandorten in Rothenburgsort und Billbrook mit 855 Betrieben und ca Beschäftigten. Noch fehlt an dieser Stelle ein Auftakt für die angestrebten, modernen Arbeitswelten im Hamburger Osten. Der Billebogen bietet die Chance, Konzepte für die urbane Produktion von morgen in neuen Gebäudetypologien zu verwirklichen nur 2,5 Kilometer von der Innenstadt entfernt, überwiegend gut erreichbar und geprägt durch seine Wasserlagen an der Bille. Übersicht Flächen / Arbeitsplätze Stadtentwicklungsraum Billebogen (gesamt) davon Anteil der Wasserflächen davon Anteil der städtischen Grundstücke Neuer Huckepackbahnhof (gesamt) Speicherstadt des 21. Jahrhunderts (Produktion, Gewerbe, produktionsorientierte Dienstleistungen, Kerngebietsnutzungen) Bruttogeschossfläche Anzahl Arbeitsplätze Opernwerkstätten und fundi (Produktion für Kultur) ca. 90 ha ca. 20 ha ca. 20 ha ca. 11 ha ca. 4,25 ha (Nettobauland) ca bis m² (ohne Opernwerkstätten und fundi) ca bis (ohne Opernwerkstätten und fundi) ca. 3 ha Der Billebogen gliedert sich in seiner räumlichen Struktur in drei Stadträume: Das Stadttor Elbbrücken wird durch seine räumliche Nachbarschaft zum Quartier Elbbrücken und dessen Nahverkehrsknoten mit gemeinsamer U- und S-Bahnstation in seiner verkehrlichen Anbindung am meisten von den ausstrahlenden Zentralitätsfunktionen der östlichen HafenCity profitieren können. Der Stadtraum ist vorrangig für zentrale Funktionen (ähnlich Elbbrückenquartier HafenCity), für weitere Kerngebietsnutzungen und auf einzelnen Grundstücken für gestapelte, gewerbliche Produktion geeignet. Der Neue Huckepackbahnhof soll als Chancenraum für kleinere und mittlere Unternehmen mit neu entwickelten, hochverdichteten Gewerbetypologien entwickelt werden, in dem sich moderne Arbeitswelten mit Stadtqualitäten verbinden. Ein besonderer Fokus dieser Arealentwicklung liegt dabei insbesondere auf gewerblicher, industrieller und kultureller Produktion. Insgesamt können auf dem etwa 11 Hektar großen Areal des Huckepackbahnhofs in Abhängigkeit vom konkreten Nutzungskonzept etwa bis m² Bruttogeschossfläche für gewerbliche Nutzungen realisiert werden. Als erster Nutzer werden die städtischen Opernwerkstätten sowie der Opernfundus voraussichtlich ab 2018 diesen neuen gewerblichen Produktionsort beziehen. Der Stadtraum Billebecken bietet durch seine bisher nicht öffentlich zugänglich Wasserlagen einerseits ein großes ungehobenes Potential als attraktiver Freizeitort an ausgewählten Stellen entlang der Bille, soweit dies mit der benachbarten gewerblichen und industriellen Nutzung verträglich ist. Schon heute sind drei Wassersportvereine am Billebecken aktiv. Sie sind ein Hinweis auf das Potential dieses Gewässerraums auch für den organisierten Sport, das auch in Zukunft genutzt werden soll. Wir haben ein erklärtes Interesse daran, dass die Vereine dort bleiben und werden dafür sorgen, dass sie an diesem Standort eine gute Zukunft haben. Gleichzeitig beinhaltet der Teilraum auch gewerbliche Nutzungen unterschiedlichster Branchenzugehörigkeit, Qualität und Nutzungsintensität. In Verbindung mit einer attraktiveren Gestaltung der Wasserlagen und der baulichen Fassung der 2

3 Drucksache 21/1394 Straßenlagen durch ein neues urbanes Bebauungskonzept der Grundstücke bietet sich den bisher ansässigen Unternehmen die Möglichkeit einer erheblichen Verdichtung und Verbesserung der Standortqualität. Langfristig ist die Herstellung einer öffentlich zugänglichen, möglichst durchgängigen Grünverbindung bis zur Billemündung das Ziel. Immobilienwirtschaftlich sind im gesamten Stadtentwicklungsraum Billebogen im letzten Jahrzehnt keine größeren Investitionen von privater Seite getätigt worden. Einzelgrundstücke sind von privater Seite als nicht werthaltig für eine Entwicklung angesehen worden; es besteht eine private Investitionslücke. Daher bedarf es eines integrierten und neuen Ansatzes, der nicht auf der individuellen, mehr oder weniger zufälligen Nachfrage nach Einzelgrundstücken beruht. Der integrierte Ansatz basiert auf folgenden wertschöpfenden Aktivitäten: Der Entwicklung auch von neuen Gebäudekonzeptionen, die heutigen und gleichzeitig zukünftigen Marktbedingungen besser entsprechen; gegebenenfalls als Eigen- oder Ko- Investment der Gesellschaft in der Initiierungsphase. Der Entwicklung von komplementärer Infrastruktur für die Gebäude. Einer insgesamt verbesserten infrastrukturellen Durchdringung und Aktivierung des Gebiets. Der urbanistischen Aktivierung sowohl in Bezug auf Grün- und Freiraumqualitäten als auch in Bezug auf kleinräumliche, soziale Infrastrukturen (z.b. Kindergärten in gewerbenaher Lage oder ähnliche Betreuungsmöglichkeiten oder auch Nahversorgungsangebote wie Gastronomie oder Handel). Attraktivierung der Arbeitsplatzqualität des gesamten Areals. Entwicklung eines positiven Raumbildes ( Billebogen ) für diesen Teil von Rothenburgsort als guter Arbeits- und Betriebsstandort als auch für höherwertige Produktionsnutzungen mit dynamischer Entwicklungsperspektive. Mobilisierung lokaler Betriebe und Akteure für einen positiven innovationsorientierten Veränderungsprozess. Diese Bündelung von Aktivitäten (Ko-Entwicklung oder Ko-Produktion) schafft erst die Voraussetzungen dafür, dass private Investitionen in einem größeren Umfang erfolgen. Die investitionshemmende Unsicherheit der Unternehmen in Bezug auf das Gebiet muss in ein für diese kalkulierbares Risiko überführt werden. Initialprojekt des Billebogens ist die Entwicklung des Neuen Huckepackbahnhofs zwischen der Billhorner Brückenstraße und dem S-Bahnhof Rothenburgsort als größter zusammenhängender Fläche in städtischem Eigentum. Ähnlich wie die Lagerhäuser in der Speicherstadt, die von einem tiefer liegenden Fleet und von der Straße aus zugänglich sind, wurde hier ein Flexgeschoss mit Raumhöhen von 4,80 m bis 8 m konzipiert, das von einer tiefer liegenden Anlieferstraße ebenso zugänglich ist wie von einem höher liegenden Gewerbeboulevard. Die Nutzung der Gebäude bleibt langfristig flexibel mit Blick auf die Anlieferlogistik ebenso wie für die Aufnahme größerer Produktions- und Werkanlagen und schafft eine nachhaltige Entwicklungsperspektive. Für die weiteren Areale insbesondere im Bereich des Stadttors Elbbrücken (im Übergang zur HafenCity) sowie im Stadtraum Billebecken (zwischen Bille und Bille-Kanal) werden die Entwicklungspotentiale und Entwicklungsziele nach einer detaillierteren Bestandsaufnahme formuliert. Als Teil eines langjährigen Planungsprozesses werden auch die Leitideen des Masterplans Elbbrücken aus dem Jahr 2007 aufgegriffen und konzeptionell weiterentwickelt. 2. Gründung der Billebogen Entwicklungsgesellschaft mbh & Co. KG Mit der Gründung der Billebogen Entwicklungsgesellschaft mbh & Co. KG (BBEG) ist das Ziel des Senates verbunden, Stadtentwicklung in Form städtischer Tochterunternehmen zu operationalisieren. Die mit der Stadtentwicklung generierten Wertsteigerungen der Immobilien können über das heute realisierbare Niveau die Kosten für die überwiegend vorlaufenden wertschöpfenden Aktivitäten ausgleichen und kommen somit der Stadt Hamburg insgesamt zugute. Stadtentwicklungsprojekte dieser Größenordnung mit einem langfristigen Zeitrahmen werden beeinflusst durch viele Variablen, die zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht hinreichend quantifiziert bzw. prognostiziert werden können. Die für die Stadt zu erwartenden Vorteile sind in Abschnitt 3 Städtebaulicher und stadtwirtschaftlicher Nutzen qualitativ beschrieben. Über den Aufsichtsrat der HCH und die zuständigen Fachbehörden wird diese Entwicklung begleitet und gesteuert. Der Senat wird der Bürgerschaft darüber berichten. 2.1 Institutionelle Organisationen Zum Zweck der städtebaulichen Entwicklung des Stadtentwicklungsraums Billebogen nutzt die FHH eine neu zu gründende städtische Gesell 3

4 Drucksache 21/1394 schaft in der Rechtsform einer Kommanditgesellschaft. Die Gesellschaft soll als Billebogen Entwicklungsgesellschaft mbh & Co. KG firmieren. Es ist geplant, dass die Freie und Hansestadt Hamburg als Kommanditistin, vertreten durch die Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen (BSW), 100 % des Haftkapitals hält. Der Gesellschaftszweck soll in der Entwicklung des Stadtraums Billebogen, insbesondere in der Entwicklung der großen städtischen Gewerbefläche auf dem ehemaligen Huckepackbahnhof Rothenburgsort bestehen. Persönlich haftende Gesellschafterin wird die Billebogen Management GmbH als 100 %ige Tochter der HCH (Anlage 2). 2.2 Kosten und Finanzierung Vorfinanzierung Die im Vorgriff auf die Gründung der BBEG anfallenden Kosten bis maximal 2 Mio. Euro durch die Beauftragung der HCH mit Planungs-, Bau- und Managementleistungen sowie mit Wirtschaftlichkeitsbetrachtungen im Raum Billebogen werden gemäß Drucksache 20/14117 vom Landesbetrieb Immobilienmanagement und Grundvermögen (LIG) als Grundeigentümer vorfinanziert Kosten der Gesellschaftsgründung Aus der Gründung der BBEG entstehen dem Haushalt der FHH keine Kosten. Direkte Auswirkungen auf den Haushalt durch den Eintritt der Billebogen Management GmbH als Komplementär sind nicht ersichtlich Bürgschaft Um die Konditionen für die Kreditaufnahme der zu gründenden BBEG zu verbessern, ist die Übernahme einer selbstschuldnerischen Bürgschaft durch die FHH erforderlich. Die Bürgschaft ist erforderlich zur Entwicklung des Neuen Huckepackbahnhofs als aktuell wesentlicher Aufgabe der BBEG. Darüber hinaus dient die Bürgschaft dem optionalen Grundstückserwerb. Sowohl für den Bereich Neuer Huckepackbahnhof wie auch für andere Stadträume ist der Erwerb weiterer Grundstücke notwendig oder sinnvoll. Bestimmte Grundstückslagen behindern bereits heute erkennbar die infrastrukturelle Erschließung und Entwicklung von Teilräumen. Gleichzeitig steigt durch die Arrondierungsmöglichkeit von Grundstückslagen, durch den Erwerb von weiteren Grundstücken und im Einzelfall durch die Verlagerung und Neuansiedlung von Betrieben die Möglichkeit einer arbeitsplatzorientierten, qualitätsvollen Stadtentwicklung im Interesse der FHH. Mit der Ankündigung der Aktivitäten im Stadtentwicklungsraum Billebogen haben sich die grundstücksbezogenen, auch spekulativen Entwicklungen deutlich verstärkt, sodass eine ausreichende Handlungsfähigkeit der BBEG im Interesse Hamburgs liegt. Zur Übernahme der Bürgschaft wird Artikel 5 Übernahme von Sicherheitsleistungen des Haushaltsbeschlusses 2015/2016 geändert und um eine neue Nr. 18 ergänzt: Der Senat wird ermächtigt, Sicherheitsleistungen zur Verbesserung der Konditionen einer Kreditaufnahme zugunsten der Billebogen Entwicklungsgesellschaft mbh & Co. KG im Haushaltsjahr 2015 bis zu einer Höhe von 6 Mio. Euro und im Haushaltsjahr 2016 bis zu einer Höhe von 58 Mio. Euro zu übernehmen Einlage der Grundstücke/Darstellung und Bewertung der Flächen In diese städtische Gesellschaft werden die das Entwicklungsgebiet betreffenden städtischen Grundstücke des Allgemeinen Grundvermögens (AGV) und des Verwaltungsvermögens (VV) (Anlagen 3, 4) mitsamt Aufbauten im Eigentum der Freien und Hansestadt Hamburg eingelegt. Diese Liegenschaften (Grundstücke mitsamt Aufbauten im Eigentum der Freien und Hansestadt Hamburg) werden in der Eröffnungsbilanz der BBEG als Sacheinlage der Kommanditistin und damit als Eigenkapital abgebildet. Die für die Grundstücke des AGV bestehenden Mietverhältnisse der FHH werden auf die BBEG übertragen. Die Gesellschaftsstruktur der Billebogen Entwicklungsgesellschaft ist darauf ausgelegt, dass zu einem späteren Zeitpunkt nach Unternehmensgründung weitere städtische Grundstücke an die Gesellschaft übertragen werden können. In der Kernbilanz der FHH wird die BBEG als Finanzanlage dementsprechend in gleicher Höhe der Sach- und Hafteinlagen (Eigenkapitalspiegelbildmethode) eingebucht. Die Finanzanlage wird der BSW als Kommanditistin zugeordnet. In der Konzernbilanz wird die BBEG als vollkonsolidierte Tochterorganisation berücksichtigt. Bei der Übertragung der Grundstücke und der Leistung der Hafteinlage an die BBEG handelt es sich bilanziell um einen Aktivtausch. Das Grundvermögen und der Bestand liquider Mittel verringern sich, im Gegenzug erhält die FHH eine zu aktivierende Finanzanlage. Für den Fall einer Aufgabe des Gesellschaftszwecks wird ein Rückübertragungsanspruch der Freien und Hansestadt Hamburg vereinbart und mit einer Auflas 4

5 Drucksache 21/1394 sungsvormerkung im Grundbucheintrag gesichert. Für den Verzicht auf den Rückübertragungsanspruch und die Löschung der Auflassungsvormerkung ist für jeden Grundstücksverkauf die Beteiligung der Kommission für Bodenordnung erforderlich Haftkapital und Darlehen Gemäß Drucksache 20/14117 sollte die Behörde für Wirtschaft, Verkehr und Innovation (BWVI) aus Erschließungsmitteln für Industrie- und Gewerbeflächen der BBEG die im ersten Schritt notwendigen Mittel zur Verfügung stellen. Damit diese Mittel dauerhaft zur Stärkung der Gesellschaft beitragen, ist beabsichtigt, den entsprechenden Betrag von 2 Mio. Euro als Hafteinlage der Kommanditistin einzubringen, der dann als Eigenkapital abgebildet wird. Das von der BWVI eingebrachte Haftkapital führt zu einer Finanzanlage in gleicher Höhe bei der BSW. Die Finanzanlage wird der BSW als Kommanditistin zugeordnet. Aus den Mitteln werden ausschließlich aktivierbare Erschließungsmaßnahmen finanziert. Die ursprünglich mit der Erschließung des Huckepackbahnhofs beauftragte BWVI hat den Hamburger Wasserwerken im März 2014 ein Darlehen von , Euro zur Vorfinanzierung der Trinkwasserleitung im Erschließungsgebiet Huckepackbahnhof (Grundstück Nr. 24 im Grundstücksplan) zugesagt. Dieser Darlehensvertrag kann aufrechterhalten und wie ursprünglich beabsichtigt abgewickelt werden, wenn alle drei Beteiligten, BWVI, HCH und Hamburger Wasserwerke GmbH, darüber Einigkeit erzielen Eckpunkte und Risiken Der Entwicklungshorizont für den Stadtentwicklungsraum Billebogen wird auf mindestens 20 Jahre geschätzt. Es erfolgt eine schrittweise Übertragung fertiggestellter Infrastruktur (u.a. Straßen, Brücken, Uferabschlusswände, Plätze, Grünanlagen) an öffentliche Rechtsträger der FHH. Bezogen auf einzelne Maßnahmen wird der Zeitpunkt der Vermögensübertragung festgelegt. Für das Gebiet des ehemaligen Huckepackbahnhofs werden die In frastrukturaufwendungen (Erschließung ohne Bahndurchstiche) von der BBEG getragen. Für die Gebiete außerhalb orientiert sich der (ratierliche) Kaufpreis an den Anschaffungs-/Herstellungskosten und der jeweiligen Nutzungsdauer. In diesen Fällen werden die finanziellen Auswirkungen (z.b. Kaufpreise, Abschreibungen und Betriebszuschüsse) vom Gesamthaushalt getragen. Sollten bei der BBEG im Zeitraum zwischen Fertigstellung und Übertragung von Infrastrukturvermögen unrentierliche Kosten anfallen, so werden diese durch die FHH ausgeglichen. Am Ende des Entwicklungshorizonts wird nach dem überwiegenden Verkauf der hierzu vorgesehenen und bisher städtischen Immobilien (Grundstücke, Gebäude) ein ausgeglichenes Ergebnis angestrebt. Die Erzielung eines ausgeglichen Ergebnisses steht jedoch unter dem Vorbehalt verschiedener Entwicklungsrisiken (u.a. möglicherweise erforderliche Altlastenbeseitigung auf den übertragenen städtischen Grundstücken). Die von der FHH eingelegten Grundstücke sind im Altlasthinweiskataster überwiegend mit Altlastverdacht und mit der Einstufung Handlungsbedarf bei Nutzungs- oder baulichen Änderungen versehen, sodass lokaler Boden- und gegebenenfalls Grundwassersanierungsbedarf nicht ausgeschlossen werden kann. Generell können Kostenrisiken durch Altlasten bislang monetär nicht berücksichtigt werden, da hierzu noch keine detaillierten Bodenuntersuchungen und Kostenermittlungen vorliegen Europäisches Beihilferecht Sämtliche durch Dritte ausgeführten baulichen und Sanierungsmaßnahmen sowie die Grundstücksgeschäfte werden durch die städtische BBEG im Einklang mit dem europäischen Beihilfen- und Vergaberecht erbracht. 3. Städtebaulicher und stadtwirtschaftlicher Nutzen 3.1 Städtebaulicher Nutzen Gestaltung des Stadteingangs als Visitenkarte für Hamburg Dem Stadtentwicklungsraum Billebogen mit dem gegenwärtig noch schwer erreichbaren Neuen Huckepackbahnhof als Initialzündung kommt auf Grund seiner Größe und seiner zentralen Lage am Stadteingang Hamburgs eine herausgehobene Bedeutung zu. Die prominente Lage an den Elbbrücken ist heute noch weit unter Wert genutzt: ausfransende Bebauungsstrukturen, Brachflächen, für Hamburg wichtige und unverzichtbare, stark frequentierte Verkehrsinfrastrukturen sowie unzugängliche Wasserlagen vermitteln ein unattraktives Erscheinungsbild, das dem Stadteingang Hamburgs nicht angemessen ist. Mit der zukünftigen Entwicklung am Billebogen besteht die Chance, den Stadteingang Hamburgs an den Elbbrücken in städtebaulich adäquater Form auszubilden und eine Visitenkarte für die Stadt zu prägen. Urbane, hochverdichtete Gewer 5

6 Drucksache 21/1394 bestrukturen in kompakten Gebäudetypologien, neue Raumkanten, attraktive Freiräume und aufgewertete Wasserlagen werden das Erscheinungsbild Hamburgs an einem sehr prominenten Ort deutlich verbessern und so insgesamt zur positiven Imagebildung der Stadt beitragen. Vorhandene wertvolle historische Bauten, insbesondere Kulturdenkmäler, sollen in die Planungen einbezogen werden. Der Bau der östlichen HafenCity am Baakenhafen und die impulsgebenden neuen U-/S-Bahn stationen Elbbrücken bieten die Chance, durch die Mobilisierung von gewerblichen Entwicklungspotentialen am Billebogen die Entwicklungsdynamik nach Osten fortzusetzen und eine Verknüpfung der östlichen HafenCity mit dem Stadtteil Rothenburgsort zu erreichen. Der Stadteingang ist geprägt durch die zentrale verkehrliche Bedeutung der Elbrücken und der Billhorner Brückenstraße für das Hauptverkehrsstraßensystem. Dieser Straßenzug mit der Elbquerung als der wichtigsten Stadtzufahrt von Süden (über Kraftfahrzeuge je Werktag) reagiert in seinen Verflechtungen äußerst sensibel hinsichtlich der Verkehrsabwicklung. Die Gestaltung des Stadteingangs bedarf eines besonderen Aufwands, um die verkehrlichen Funktionen nicht zu beeinträchtigen. Höherwertige Nutzung zentral gelegener Flächen zwischen Innenstadt und Billbrook, Rothenburgsort und Hamm Der Billebogen grenzt an die HafenCity sowie an weitere Fokusräume des Konzepts Stromaufwärts, in denen in unterschiedlichen Akteurskonstellationen Wohnen und Gewerbe (Bündnisse für Quartiere in Rothenburgsort und im südlichen Hamm) sowie die Industriegebiete Billbrook und Rothenburgsort (Projekt Revitalisierung und Modernisierung des Industriegebiets Billbrook/ Rothenburgsort, Federführung BWVI) weiter entwickelt werden sollen. Die Entwicklungen in den benachbarten Quartieren südliches Hamm und Rothenburgsort werden von Ausstrahleffekten des Billebogens profitieren. Die Aktivierung der Brachfläche Huckepackbahnhof für neue Arbeitsstätten, eine höherwertige Nutzung von weiteren aktuell mindergenutzten gewerblichen Flächenpotentialen, eine Inwertsetzung der öffentlichen Räume sowie die Aufwertung der Wasserlagen wird die urbanen Atmosphären in den angrenzenden Quartieren stärken und erwünschte Entwicklungsdynamiken fördern. Rothenburgsort ist bislang durch seine isolierte Lage südlich der Bahnlinie und östlich der Elbbrücken geprägt. Mit der Entwicklung auf dem Neuen Huckepackbahnhof erhält der Stadtteil neue Bezüge nach Norden und Westen. Neu angesiedelte Serviceeinrichtungen in der neuen Speicherstadt dienen auch den Bewohnerinnen und Bewohnern von Rothenburgsort, gewerbliche und gastronomische Angebote erhöhen die Attraktivität des Stadtteils. Gleichzeitig sind die Beschäftigten der Gewerbebetriebe potentielle Kunden für die bestehenden Rothenburgsorter Geschäfte. Mit steigender Attraktivität des Quartiers entstehen Anreize auch für private Grundstückseigentümer für eine höherwertige Nutzung ihrer Flächen. Nach der Entwicklung der HafenCity, dem Sprung über die Elbe mit der Durchführung der Internationalen Bauausstellung und der Internationalen Gartenschau sowie der Entwicklung der Bahnflächen im Zentrum Altonas ist der Stadtraum Billebogen mit dem zentral gelegenen Neuen Huckepackbahnhof der neue Chancenraum, in dem Hamburg innovative Entwicklungen hier bezogen auf Gewerbeflächen anstoßen und umsetzen wird. Übergeordnete Grünverbindungen, Uferbereiche Der bislang brachliegende Neue Huckepackbahnhof stellt eine Barriere für die Grünverbindung zwischen Alster und Elbe dar. Mit der Neuordnung von Verkehrsflächen und der Herstellung von Wegeverbindungen werden städtebauliche Strukturen und Infrastrukturen geschaffen, die eine Verbindung der Stadtteile ermöglichen. Übergeordnete Grünverbindungen werden neu geknüpft, die aus gesamtstädtischer Sicht eine hohe Bedeutung für Grünvernetzung, Erholungsqualität sowie als Fuß- und Radwegeverbindungen erlangen können. Zwischen dem Hochwasserbassin am Berliner Tor und dem Elbpark Entenwerder wird mit der Entwicklung dieses Quartiers eine der letzten Lücken des Alster-Elbe- Grünzugs geschlossen. Für Rothenburgsort entsteht wasserseitig am Hochwasserbassin eine attraktive Radwege-Verbindung in das Zentrum Hamburgs, aus der Innenstadt entsteht eine direkte Fuß- und Radwegeverbindung entlang der Elbe in die Vier-und Marschlande. Die für diese hohen qualitativen Verbindungen erforderliche Infrastruktur (Brücken, Bahndurchstich) ist im Senatskonzept Stromaufwärts an Elbe und Bille dargestellt. Ihre Umsetzung wird auch im Rahmen der Entwicklung des Stadtraums Billebogen angestrebt. Die Uferbereiche sollen im Sinne der EU-Wasserrahmenrichtlinie als gewässerökologisch wertvolle Lebensräume erhalten, entwickelt bzw. auf 6

7 Drucksache 21/1394 gewertet werden. Die durchgehende Zugänglichkeit der Uferbereiche wird, soweit möglich, angestrebt, auch um die Erlebbarkeit der Gewässerlandschaft weiter zu verbessern. Flächeneffizienz und Innenentwicklung statt Inanspruchnahme im Außenbereich Gewerbe, Produktion und Industrie sollen in der Stadt gesichert, gestärkt und weiter entwickelt werden. Innovative Technologien und emissionsarme flexible Produktionsstätten ermöglichen zukünftig wieder stärker die Integration von Gewerbe und Produktion in urbane Kontexte. Ziel des Senats ist es daher, die hierfür erforderliche gewerbliche Flächenentwicklung zukünftig stärker auf die Entwicklung von Standorten im Innenbereich mit hoher Flächeneffizienz zu fokussieren. Die FHH verfügt mit dem 11 ha großen Areal des Neuen Huckepackbahnhofs über die größte unbebaute zusammenhängende Potentialfläche für die Entwicklung von Gewerbe nördlich der Elbe. Auf dem Neuen Huckepackbahnhof entsteht die Speicherstadt des 21. Jahrhunderts, ein richtungweisendes Pilotprojekt für Hamburg, das die Umsetzbarkeit der Konzepte der urbanen Produktion von morgen unter Beweis stellt. Der Huckepackbahnhof ist das Initialprojekt für die weitere Entwicklung am Billebogen, der insgesamt als zentraler Raum für moderne innerstädtische Produktion und hochwertige Gewerbeansiedlungen nutzbar gemacht wird. Die Lage des Billebogens im Stadtgebiet bietet im Gegensatz zu nicht integrierten Standorten am Stadtrand die Chance, dass Beschäftigte ihre Wege zur Arbeitsstätte zukünftig auch gut per Umweltverbund (Bus, Bahn, Rad) erreichen können und so eine stadtverträgliche Mobilität in Hamburg gefördert wird. Neben der bereits bestehenden Erreichbarkeit mit der S-Bahn und dem Bus können weitere Radwegeverbindungen als Alternativangebote auch für den Weg zur Arbeit längerfristig einen Beitrag zu einem stadtverträglichen ModalSplit leisten. Hamburg wird so umfangreiche, heute unter Wert genutzte gewerbliche Flächenpotentiale aufwerten und das Angebot an Gewerbeflächenpotentialen für die Innenentwicklung deutlich erhöhen, was bei Neuanlagen im Außenbereich mit hohen Kosten verbunden wäre. 3.2 Stadtwirtschaftlicher Nutzen Für die Zukunftsfähigkeit von Städten hat ein attraktives, für zukünftige Bedarfe möglichst flexibel ausgerichtetes und umfassendes Angebot an Produktion und Gewerbe eine ausschlaggebende Bedeutung. Hamburg hat die Chance, an diesem Standort in Rothenburgsort einen neuen Typus von Gewerbegebiet für das 21. Jahrhundert zu entwickeln, das Raum für moderne, innovative Betriebe in einer großen Nähe zum Stadtzentrum bietet. Hamburg hat sich im Masterplan Industrie verpflichtet, pro Jahr rd. 100 ha städtische Gewerbeflächen zur Verlagerung von Betrieben und zur Ansiedlung neuer Unternehmen verfügbar zu halten. Insgesamt können auf dem Areal des Huckepackbahnhofs in Abhängigkeit vom konkreten Nutzungskonzept etwa bis m² Bruttogeschossfläche (inklusive Opernwerkstätten und -fundus) für gewerbliche Nutzungen geschaffen werden. Dieses Flächenangebot ermöglicht etwa bis Arbeitsplätze im Gebiet. Im Billebogen bietet sich insbesondere auf den Flächen südlich des Billebeckens zudem die Chance, die bisherige Nutzung der dortigen gewerblichen Bauflächen aufzuwerten und zu intensivieren. Im östlichen und südlichen Bereich kann bei Anpassungen des Planrechts ein nennenswerter Zuwachs an Kerngebietsflächen entstehen. Der Neue Huckepackbahnhof soll zeigen, wie in der Speicherstadt des 21. Jahrhunderts Gewerbeflächen durch die Stapelung der Nutzungen in einem urbanen Kontext effizient genutzt werden können und dabei auch Flächen für solche Betriebe anbieten, die sonst in Gewerbegebiete gehen würden. Es wird angestrebt, dass innerhalb der Gebäudestrukturen, die für Produktion und Gewerbe vorgesehen sind, der überwiegende Teil der Flächen künftig von Unternehmen genutzt wird, die sich nicht in übliche Kerngebiete integrieren lassen. Für eine erste Vorprägung des Standorts wird es auf eine gelingende städtebauliche Integration der städtischen Opernwerkstätten ankommen, die als erster Nutzer ihren Standort auf dem Areal des Neuen Huckepackbahnhofs finden werden. Ein Teil des Stadtentwicklungsraums liegt im Zuständigkeitsbereich des Hafens. Die bestehenden und zukünftig zu erwartenden Belange der Hafenwirtschaft und der Schifffahrt (gewerblich und touristisch) werden bei der Entwicklung berücksichtigt. 4. Petitum Der Senat beantragt, die Bürgerschaft wolle 1. die Ausführungen dieser Drucksache zur Kenntnis nehmen; 7

8 Drucksache 21/ den Haushaltsbeschluss 2015/2016 in Artikel 5 um folgende Nummer 18 ergänzen: 18. Der Senat wird ermächtigt, Sicherheitsleistungen zur Verbesserung der Konditionen einer Kreditaufnahme zugunsten der Billebogen Entwicklungsgesellschaft mbh &Co. KG im Haushaltsjahr 2015 bis zu einer Höhe von 6 Mio. Euro und im Haushaltsjahr 2016 bis zu einer Höhe von 58 Mio. Euro zu übernehmen. ; 3. der Einlage der Grundstücke (gemäß Anlage 4) in die Billebogen Entwicklungsgesellschaft mbh & Co. KG gem. Artikel 72 Absatz 3 der Verfassung zustimmen; 4. die in der Anlage 5 aufgeführten Änderungen im Haushaltsplan beschließen. Anlage 1: Abgrenzung Stadtentwicklungsraum Billebogen Anlage 2: Organigramm Billebogen Entwicklungsgesellschaft mbh & Co. KG Anlage 3: Grundstücksplan Anlage 4: Grundstücksverzeichnis Anlage 5: Zahlenprotokoll 8

9 Drucksache 21/1394 Anlage 1 Anlage 1 9

10 Drucksache 21/1394 Anlage 2 BSW FHH / Senat HGV Aufsichtsrat HCH Billebogen Management GmbH Billebogen Entwicklungsgesellschaft mbh & Co KG Kommanditist - Grundstücke - Hafteinlage BSW Erschließungsvereinbarung HafenCity Gesellschafter Sondervermögen Stadt und Hafen Beteiligungsverwaltung; Geschäftsbesorgungsvertrag SOV Benennung und Entsendung AR-Mitglieder bestehende Strukturen HCH / Juli 2015 Planungshoheit HafenCity Aufsicht Planungshoheit Billebogen Geschäftsführung BWVI N:\08 RAHMEN\0806 Städtebauliche Verfahren\080613_Rothenburgsort\Konzept_Instutionelle Organisation\Institutionelle Organisation Geschäftsbesorgung Erschließungsvereinbarung Billebogen Grundsatzvereinbarung Liegenschaftsangelegenheiten SOV Komplementär Bezirk Hamburg-Mitte FB/LIG Strukturergänzung 10

11 Plan der an die BBEG zu übertragenden Grundstücke sonstiges Verwaltungsvermögen (VV) Allgemeines Grundvermögen (AGV) Drucksache 21/1394 Anlage 3 11

12 Drucksache 21/1394 Anlage 4 Grundstücke zur Einlage in die Billebogen Entwicklungsgesellschaft Stand: lfd. Nr. Vermögen Bezirk Gemarkung Lagehinweis Flurstück 1 AGV Mitte 2 AGV Mitte 3 AGV Mitte 4 AGV Mitte 5 AGV Mitte 6 AGV Mitte 7 AGV Mitte 8 AGV Mitte 9 AGV Mitte 10 AGV Mitte 11 AGV Mitte 12 AGV Mitte 13 AGV Mitte 14 AGV Mitte 15 AGV Mitte 16 AGV Mitte 17 AGV Mitte 18 AGV Mitte 19 AGV Mitte 20 AGV Mitte Grundstücksgröße in m² Bullenhuser Damm Billhorner Brückenstraße 40 Billhorner Röhrendamm 4/ Brandshofer Deich Amsinckstraße/ Billhorner Brückenstraße/ Heidenkampsweg Amsinckstraße Hardenstraße Hardenstraße Bei der Grünen Brücke Hardenstraße Billhorner Brückenstraße/ Billhorner Röhrendamm/ Hardenstraße Billhorner Kanalstraße Billstraße Billhorner Brückenstraße/ Brandshofer Deich Billhorner Röhrendamm/ Hardenstraße Amsinckstraße/Billhorner Brückenstraße Bullenhuser Damm 56/ Großmannstraße/ Großmannstraße 15 Ausschläger Billdeich/ Bullenhuser Damm92/ Bullenhuser Damm 94 Ausschläger Billdeich/Bullenhuser Damm Bei der Grünen Brücke/ Bullenhuser Damm 15/ Bullenhuser Damm 25 Bullenhuser Damm

13 Drucksache 21/1394 noch Anlage 4 Grundstücke zur Einlage in die Billebogen Entwicklungsgesellschaft Stand: AGV Mitte 22 AGV Mitte 23 AGV Mitte 24 AGV Mitte 25 AGV Mitte 26 AGV Mitte Billhorner Brückenstraße/ südlich Billhorner Brückenstraße 5 Billhorner Deich/ südöstlich Billhorner Deich 75 Billhorne Brückenstraße 31 östlich Billhorner Brückenstraße 31 Billhorner Deich/ Großmannstraße/westlich Großmannstraße 8 westlich Brandshofer Deich (Flurstück muss noch gebildet werden, z.zt noch ein Flurstück 2902 inkl. Opernfundus) ca Flächen des Bezirks - Stadtgrün ( ) Mitte Billhorner Kanalstraße Flächen des Bezirks - Stadtgrün ( ) Flächen des Bezirks - Stadtgrün ( ) Mitte Mitte Billstraße Ausschläger Billdeich/ Großmannstraße (Flurstück muss noch gebildet werden, z.zt noch ein Flurstück 2541 inkl. Opernfundus) ca Flächen des Bezirks - Sportflächen ( ) Mitte südlich Bei der Grünen Brücke 3/ Großmannstraße Flächen des Bezirks - Sportflächen ( ) Mitte Bei der Grünen Brücke Flächen des Bezirks - Stadtgrün ( ) Mitte Billhorner Deich/südl. Großmannstraße Flächen des Bezirks - Sportflächen ( ) Mitte nördlich Billhorner Röhrendamm Summe: ca

14 Drucksache 21/1394 Anlage 5 - Planänderungen - Plantyp Kontenbereich / Bezeichnung / Position zw / nzw Plankostenart PSP-Element (bei Investitionen, Darlehen und Krediten) - Neu / fortgeschr bisher - * Veränderungsbetrag (Differenzwert Sp. 5 zu Sp. 6) - Neu / fortgeschr. - - bisher - * Tsd. Euro Tsd. Euro Veränderungsbetrag (Differenzwert Sp. 8 zu Sp. 9) Einzelplan 7 - Behörde für Wirtschaft, Verkehr und Innovation Produktgruppe Wirtschaftsförderung Ergebnisplan Kosten aus Verwaltungstätigkeit Kosten aus lfd. Verwaltungstätigkeit zw , , , , ,0 0,0 Änderungen zahlungswirksame Positionen 6.019, , , , ,0 0,0 Änderungen Ergebnisplan insgesamt 6.019, , , , ,0 0,0 Produkt Wirtschaftsförderung Kosten , , , , ,0 0,0 Ergebnisplan zw Positionen: 6.019, , , , ,0 0,0 Änderungen Epl. insgesamt Ergebnisplan gesamt: 6.019, , , , ,0 0,0 Finanzplan: Einzelplan 6 - Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt Aufgabenbereich Landes- und Landschaftsplanung Sonstige Investitionen Auszahlung ,0 0, ,0 0,0 0,0 0,0 Änderungen Finanzplan gesamt 2.000,0 0, ,0 0,0 0,0 0,0 Änderungen Epl. insgesamt Ergebnisplan zw Positionen: Ergebnisplan gesamt: Finanzplan: 2.000,0 0, ,0 0,0 0,0 0,0 Ergebnisplan zw Positionen insgesamt: 6.019, , , , ,0 0,0 Ergebnis insgesamt (bei mehreren Epl.) Ergebnisplan insgesamt: 6.019, , , , ,0 0,0 Finanzplan insgesamt: 2.000,0 0, ,0 0,0 0,0 0,0 14

15 Drucksache 21/1394 noch Anlage 5 - Planänderungen - Plantyp Kontenbereich / Bezeichnung / Position zw / nzw Plankostenart PSP-Element (bei Investitionen, Darlehen und Krediten) Einzelplan 7 - Behörde für Wirtschaft, Verkehr und Innovation Produktgruppe Wirtschaftsförderung Ergebnisplan Kosten aus Verwaltungstätigkeit Kosten aus lfd. Verwaltungstätigkeit zw Änderungen zahlungswirksame Positionen Änderungen Ergebnisplan insgesamt Produkt Wirtschaftsförderung Kosten Ergebnisplan zw Positionen: Änderungen Epl. insgesamt Ergebnisplan gesamt: Finanzplan: Einzelplan 6 - Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt Aufgabenbereich Landes- und Landschaftsplanung Sonstige Investitionen Auszahlung Änderungen Finanzplan gesamt Änderungen Epl. insgesamt Ergebnisplan zw Positionen: Ergebnisplan gesamt: Finanzplan: Ergebnisplan zw Positionen insgesamt: Ergebnis insgesamt (bei mehreren Epl.) Ergebnisplan insgesamt: Finanzplan insgesamt: - Neu / fortgeschr bisher - * Tsd. Euro Veränderungsbetrag (Differenzwert Sp.11 zu Sp. 12) , ,0 0, , ,0 0, , ,0 0, , ,0 0, , ,0 0, , ,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0, , ,0 0, , ,0 0,0 0,0 0,0 0,0 15

16 Drucksache 21/1394 noch Anlage 5 - Planänderungen - Plantyp Kontenbereich / Bezeichnung / Position zw / nzw Plankostenart PSP-Element (bei Investitionen, Darlehen und Krediten) Einzelplan 7 - Behörde für Wirtschaft, Verkehr und Innovation Produktgruppe Wirtschaftsförderung Ergebnisplan Kosten aus Verwaltungstätigkeit Kosten aus lfd. Verwaltungstätigkeit zw Änderungen zahlungswirksame Positionen Änderungen Ergebnisplan insgesamt Produkt Wirtschaftsförderung Kosten Ergebnisplan zw Positionen: Änderungen Epl. insgesamt Ergebnisplan gesamt: Finanzplan: Einzelplan 6 - Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt Aufgabenbereich Landes- und Landschaftsplanung Sonstige Investitionen Auszahlung Änderungen Finanzplan gesamt Änderungen Epl. insgesamt Ergebnisplan zw Positionen: Ergebnisplan gesamt: Finanzplan: Ergebnisplan zw Positionen insgesamt: Ergebnis insgesamt (bei mehreren Epl.) Ergebnisplan insgesamt: Finanzplan insgesamt: - Neu / fortgeschr bisher - * Veränderungsbetrag (Differenzwert Sp.14 zu Sp.15) - Neu / fortgeschr. - - bisher - * Tsd. Euro Tsd. Euro Veränderungsbetrag (Differenzwert Sp.17 zu Sp.18) , ,0 0, , ,0 0, , ,0 0, , ,0 0, , ,0 0, , ,0 0, , ,0 0, , ,0 0, , ,0 0, , ,0 0, , ,0 0, , ,0 0, , ,0 0, , ,0 0, , ,0 0, , ,0 0,0 16

17 Drucksache 21/1394 noch Anlage 5 - Planänderungen - Plantyp Kontenbereich / Bezeichnung / Position zw / nzw Plankostenart PSP-Element (bei Investitionen, Darlehen und Krediten) Einzelplan 7 - Behörde für Wirtschaft, Verkehr und Innovation Produktgruppe Wirtschaftsförderung Ergebnisplan Kosten aus Verwaltungstätigkeit Kosten aus lfd. Verwaltungstätigkeit zw Änderungen zahlungswirksame Positionen Änderungen Ergebnisplan insgesamt Produkt Wirtschaftsförderung Kosten Ergebnisplan zw Positionen: Änderungen Epl. insgesamt Ergebnisplan gesamt: Finanzplan: Einzelplan 6 - Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt Aufgabenbereich Landes- und Landschaftsplanung Sonstige Investitionen Auszahlung Änderungen Finanzplan gesamt Änderungen Epl. insgesamt Ergebnisplan zw Positionen: Ergebnisplan gesamt: Finanzplan: Ergebnisplan zw Positionen insgesamt: Ergebnis insgesamt (bei mehreren Epl.) Ergebnisplan insgesamt: Finanzplan insgesamt: Erläuterungen 20 Bezeichnung PSP-Element: BBEG Haftkapitaleinlage Gestaltung und Layout: Lütcke & Wulff, Rondenbarg 8, Hamburg, Tel. (0 40)

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