Ergebnisse der GAP-Reform
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- Gertrud Kappel
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1 Newsletter INHALT Ausgabe 7/2013 Ergebnisse der GAP-Reform EU-Rat, Parlament und Kommission haben sich Ende Juni in Luxemburg auf einen Kompromiss zur GAP-Reform geeinigt. Seite 1 EDV wächst mit der Branche Die Anforderungen sowohl der Verbände als auch der Züchter in der Praxis an die bestehenden EDV-Programme wächst ständig. Neue Lösungen sind geplant. Schützenswerte Lebensmittel Besonders Bezeichnungen wie Bauernbrot für Lebensmittel dürfen keine reine Werbemasche sein. Kommentar Von Bundesrat Eduard Köck Veranstaltungen im August Seite 3 Seite 4 Seite 4 Seite 5 ÖSTERREICHISCHER BUNDESVERBAND FÜR SCHAFE UND ZIEGEN Im langen Trilog zwischen EU-Rat, - Parlament und Kommission konnte Ende Juni eine Einigung über die GAP- Reform erzielt werden. Grüner und fairer soll sie werden, die neue Agrarpolitik und Landwirtschaftsminister Berlakovic zeigt sich zufrieden mit den Verhandlungsergebnissen. In einigen Bereichen konnten nachteilige Vorschläge des Originalvorschlages der Kommission für Österreich abgemildert und zu einem großteils zufriedenstellenden Kompromiss hingeführt werden. Wichtige Eckpunkte erreicht Zwei Kernaspekte für die Österreich am europäischen Verhandlungstisch eintrat waren die Anerkennung von Umweltleistungen für das Greening und die finanzielle Sicherung der Zweiten Säule (Ländliche Entwicklung). Foto: BMLFUW/M. Rief Ergebnisse der GAP-Reform Ab 2015 werden 30% der Direktzahlungen an die Umweltauflagen des Greening geknüpft sein: das Verbot, Grünland umzubrechen, Fruchtfolgeauflagen und die Einrichtung ökologischer Vorrangflächen zu Gunsten der Artenvielfalt. Beim Greening wurden auch einige Ausnahmeregelungen geschaffen und eine Berücksichtigung höherer Umweltleistungen von Biobauern und ÖPUL-Betrieben für das Greening. Obwohl es im Budget der Ländlichen Entwicklung ein kleines Minus zu verzeichnen gibt, gilt die wichtige 2. Säule für die heimische Agrarpolitik als weitgehend gesichert. Die finanziellen Mittel der LE erfordern eine nationale Kofinanzierung, die von 50 auf 53% steigen soll. LK-Österreich-Präsident Gerhard Wlodkowski fordert daher die Beibehaltung des nationalen Kofinanzierungssatzes von 50 Prozent. Innerhalb der Zweiten Säule hat jeder Mitgliedsstaat 30% der Mittel für Ag- 1
2 Die Definition für die Bestimmung der sonstigen benachteiligten Gebiete wurde im Zuge der Trilogverhandlungen auf 2018 verschoben. Dadurch konnten vielerorts drohende massive Einschnitte bei den Zahlungen im Rahmen der Ausgleichszulage vorerst abgewendet werden. rarumwelt und Klimamaßnahmen vorzusehen. Inkludiert sind dabei nur Zahlungen, die über die verpflichtenden Maßnahmen der Ersten Säule hinausgehen, also exklusive Greening. Für Aktive und Junglandwirte Die Rolle der aktiven Landwirte soll künftig gestärkt werden. Eine EU-weit gültige Liste wird festhalten, das Flughäfen, Golfplätze, Eisenbahnunternehmen usw. in Zukunft keine Agrarförderung mehr erhalten dürfen. Auch Junglandwirte werden von den Mitgliedsstaaten ab 2015 verpflichtend stärker gefördert. Bis zu zwei Prozent des nationalen Budgets soll für Junglandwirte bis 40 Jahre und einer maximalen Fläche von 90 ha bereitgestellt werden, für die Dauer von fünf Jahren. Auch für Kleinbetriebe können die Mitgliedsstaaten bis zu 10% der nationalen Obergrenze einsetzen. Die Teilnahme ist für die Betriebe nicht verpflichtend, ihr Antrag für die entsprechende Förderung reicht einmalig für die gesamte Förderperiode. Die betroffenen Betriebe sind außerdem von den Greening-Auflagen ausgenommen. Einheitliche Flächenprämien Die Umstellung von der historischen Betriebsprämie zum Regionalmodell soll in einem fünfjährigen Übergangszeitraum von 2015 bis 2019 schrittweise umgesetzt werden. Das Ergebnis der Umstellung ist eine einheitliche Flächenprämie pro Hektar in gleicher Höhe für Acker und Grünland. Im Jahr 2019 erhält dann jeder Landwirt in etwa einen Hektarbetrag der dem nationalen Durchschnitt entspricht. Im Jahr 2014 werden die Direktzahlungen in Österreich wie bisher umgesetzt ( Übergangsjahr ). GAP - Die nächsten Schritte Die bisherigen Verhandlungsergebnisse sind noch nicht endgültig, denn noch konnte das EU-Parlament, das erstmals bei der Agrarreform mitentscheidet, über die Inhalte und den mehrjährigen Finanzrahmen nicht abstimmen. Dies wird erst nach Vorlage aller Rechtstexte voraussichtlich im September/Oktober geschehen. Die Obergrenze der Hektarzahlungen für Betriebe im Berggebiet (Ausgleichszulage) lag im Originalvorschlag der Kommission bei 300. Das positive Verhandlungsergebnis: maximal 450 pro Hektar sind möglich, in begründeten Fällen können die Zahlungen auch darüber liegen. Eine Trennung von tierhaltenden und nicht-tierhaltenden Betrieben ist weiterhin vorgesehen. Das Greening im Überblick Fruchtfolge Bei einer Ackerfläche von 10 bis 30 ha müssen mindestens zwei Kulturarten angebaut werden, bei über 30 ha Fläche mindestens drei Kulturen, wobei in beiden Fällen eine Kultur maximal 75% der bebauten Fläche ausmachen darf. Ökologische Vorrangflächen Ausnahmen für a) Grünlandbetriebe (mehr als 75% der LN ist Grünland sofern die restliche Fläche max. 30 ha ausmacht) und b) forstbetonte Betriebe (Forst : Ackerland = 3:1) in benachteiligten Gebieten Ab 2015 müssen Betriebe mit mehr als 15 ha Ackerfläche 5% als ökologische Vorrangfläche ausweisen. Der Anteil könnte nach Prüfung der Auswirkungen durch die Kommission im Jahr 2017 auf 7% erhöht werden. Ökologische Vorrangflächen können mit stickstoffbindenden Pflanzen bebaut werden, ansonsten sind angedacht: Pufferstreifen, Terrassen, Landschaftselemente, bewaldete Flächen, Kurzumtriebspflanzen Dauergrünland Der Anteil darf im Verhältnis zu gesamt beantragten LN um nicht mehr als 5 Prozent sinken. 2
3 EDV wächst mit der Branche Ein Ziel ist es, die Verwaltungslast rund um Versteigerungen und Schauen mit Hilfe geeigneter EDV-Lösungen zu verringern. Davon profitieren nicht nur die Organisatoren sondern auch die Teilnehmer, denen so mancher Papierkram in Zukunft erspart bleiben könnte. Ein nützliches Hilfsmittel für verschiedene Tätigkeiten rund um Tierverbringung und Herdenmanagement ist die elektronische Lesbarkeit des Data Matrix Codes auf allen österreichischen Ohrmarken. Eine stärkere Verbreitung geeigneter Lesegeräte und die entsprechende Kompatibilität mit dem Herdenmanager sind ein Aspekt der künftigen Bestrebungen des Verbandes im EDV-Bereich. Wir befinden uns heute in einem Zeitalter der digitalen Kommunikation und virtuellen Vernetzung. Der Trend geht hin zu immer mehr online- Applikationen und während sich die eine Generation vielleicht gerade an die Arbeit mit dem Stand-PC gewöhnt hat, stellt die nächste bereits hohe Ansprüche an die verschiedenen EDV-Dienstleistungen, die uns umgeben. Diese Entwicklung macht natürlich auch vor der landwirtschaftlichen Praxis nicht Halt und so ist der Bundesverband für Schafe und Ziegen zusammen mit seinen Landeszuchtverbänden stets bemüht, die verfügbaren Programme so modern und benutzerfreundlich wie möglich zu gestalten. Wartung und Entwicklung Die Schaf und Ziegendatenbank (Schazi) hat sich in den letzten Jahren als universelle Tierdatenbank gut etabliert. Sie bildet die Basis für viele tägliche Arbeiten der Verbände und für weitere verknüpfte Programme, mit denen sowohl die Züchter auf dem Betrieb (Herdenmanager) als auch die VerbandsmitarbeiterInnen für die Abwicklung bspw. von Versteigerungen (MUT) arbeiten können. Die verschiedenen Programme werden von mehreren Experten aus den Zuchtverbänden laufend geprüft und zusammen mit den Programmierern Korrekturen gemacht und neue Funktionen entwickelt. Schafzucht im EDV-Zeitalter Obwohl vieles bereits sehr gut funktioniert und etabliert ist, so gibt es besonders im EDV-Bereich kein Stehenbleiben. Um den wachsenden Anforderungen sowohl der Verbände als auch der Züchter und Tierhalter noch besser gerecht zu werden, ist es das Ziel der Branche, in den nächsten Jahren ein umfassendes, in sich geschlossenes System zur elektronischen Datenerfassung und verwaltung zu erarbeiten. In Zukunft soll es den Landwirten ermöglichen, mit wenigen Mausklicks Tiere zu Versteigerungen oder zur Vermarktung anzumelden, gleichzeitig jederzeit den Überblick über Preise und Verkaufsbewegungen zu haben, Auswertungen über die Fleischqualität der eigenen gelieferten Schlachttiere zu generieren und jederzeit die Möglichkeit, über das Handy im Stall Tierdaten abzurufen und in Kontakt mit seinem Zuchtverband zu treten. Und auch für die Zuchtverbände selbst bieten verschiedene Programme einfache Lösungen von der Mitgliederverwaltung bis hin zur pünktlichen Abrechnung in den verschiedenen Vermarktungsschienen. Die Weichen stellen In den nächsten Wochen wird sich entscheiden, inwieweit unsere Zuchtverbände von bestehenden EDV- Lösungen profitieren könnten und welche Schritte für eine höhere Nutzerfreundlichkeit sowohl für Verbände als auch für Züchter zu setzen sind. In diesem Zusammenhang ist außerdem ein kompletter Relaunch der ÖBSZ-Homepage geplant. Modern, übersichtlich, informativ und interaktiv die neue Seite soll noch 2013 im Netz stehen. 3
4 Schützenswerte Lebensmittel Foto: Bauernbund Die Petition Bauernbrot ist Brot vom Bauernhof ist eine Aktion der Österreichischen Bäuerinnen (LKÖ Gutes vom Bauernhof), unterstützt durch den Bauernbund. Es wird dabei gefordert, dass die Täuschung der Konsumentinnen und Konsumenten mit dem Begriff Bauer zu unterbleiben hat und die dafür notwendigen rechtlichen Bestimmungen zu erlassen sind. Zu finden ist die Unterschriftenliste unter Nicht nur die Haushaltsausgaben für Lebensmittel sind in den vergangenen Jahren kontinuierlich gesunken, auch die Wertschätzung unserer Nahrungsmittel wird angesichts des Überangebotes und der billigen Preise im Supermarkt zusehends geringer. Andererseits sehnen sich viele Konsumenten vermehrt nach ursprünglichen und ehrlichen Produkten, direkt vom Bauern soll es kommen! Auch das weiß der Handel geschickt auszunutzen. Transparenz und Fairness Kommentar von Bundesrat Eduard Köck Obmann ÖSZB, NÖ Schafzuchtverband Lebensmittelechtheit: Bauernkäse und Bauernbrot sollen erhöhte Konsumentenpreise rechtfertigen bei den Bauern selbst kommt von den generellen Preissteigerungen allerdings nichts an, die Marche streift der Handel ein. Für mehr Transparenz für den Konsumenten und mehr Fairness für die Produzenten setzt sich der Bauernbund derzeit vehement ein und fordert dass die Bezeichnung Bauer nur noch für Produkte mit bäuerlicher Herkunft verwendet werden darf und nicht zum Werbeschmäh verkommt. Wer dieses Anliegen unterstützen möchte, kann dies mit einer Unterschrift der Petition Bauernbrot ist Brot vom Bauernhof tun - sie läuft noch bis 30. September Die Österreichische Agrarpolitik startet eine Unterschriftenaktion gegen die Lebensmitteltäuschung, die Aktion Bauernbrot. Diese läuft noch bis zum 30. September und ich bitte Sie, dies zu unterstützen. Gerade bei unseren Produkten passiert oft Etikettenschwindel. Im Lebensmittelhandel, aber vor allem auch in der Gastronomie. Dort wurde zum Beispiel mit Tauernlamm geworben wo nie eines gekauft wurde, oder mit Donaulandlamm Aktionen gesetzt, ohne ein einziges zu bestellen. Wir müssen unsere gute Produktion schützen und deshalb sind klare Regelungen die, Schwindel ausschließen, zu gewährleisten. GAP : Foto: BMLFUW/B. Kern Die wesentlichen Eckpunkte stehen, insgesamt wird es um 2,8 % weniger Geld geben als bisher. Wobei offen ist, wie die zukünftige Regierung die ländliche Entwicklung unterstützt. Wenn hier der nationale Betrag von 50 % auf 25 % gesenkt wird, stehen in der LE um 30 % weniger Gelder zur Verfügung. Einen Durchbruch gab es bei der AZ für benachteiligte Gebiete, auch in Zukunft wird es höhere Prämien bei Tierhaltung geben. Das ist ein erster Erfolg unserer Forderungen. Bei den neuen Programmen soll es in der LE auch ein Programm für die Tierhalter geben, hier laufen gerade die Gespräche, ich hoffe auch da auf Besserung. Die vereinfachte Regelung für Kleinlandwirte, mit weniger Auflagen und einer Prämie von / Jahr, wird auch für viele unserer Bauern interessant sein. Nach langem Feilschen nähert sich ein Programm, mit dem wir, so meine ich, wirtschaften können werden. 4
5 Veranstaltungen im August Was? Wann? Wo? Informationen Steiermark 2. Steir. Ziegenschau Zentralkörung Schafe 31. August Greinbach Schafzuchtverband Steiermark Tirol Ziegenversteigerung 24. August Rotholz Schafzuchtverband Tirol Salzburg Bock u. Fleischwiddermarkt 9. August Maishofen Schafzuchtverband Salzburg Vorankündigung Bundesschau Fleischschafrassen und Merinolandschaf Wels 2014 Termin: Freitag 28./Samstag 29. November 2014 Ort: Tierhallen am Welser Messegelände Rassen: alle Fleischschafrassen und das Merinolandschaf Mindestalter: 9 Monate für Schafe & Widder Um zu einem positiven Gelingen der Veranstaltung beizutragen, sind alle Züchter der oben genannten Rassen aufgefordert, sich an der Schau zu beteiligen! Auch wenn beim Preisrichten nicht alle als Sieger den Ring verlassen können, so trägt jeder Auftreiber zur Präsentation der Schafzucht gegenüber der Politik und den Entscheidungsträgern bei. Nur wenn sich die Schafzucht stark in der Öffentlichkeit zeigt und präsentiert, wird sie dementsprechend wahrgenommen und berücksichtigt. 5
6 Veranstaltungen im August Betriebsurlaube der Zuchtverbände im August Schafzuchtverband Salzburg: August Schafzuchtverband Tirol: 22. Juli 9. August 6
7 Österreichischer Bundesverband für Schafe und Ziegen Dresdner Straße 89/ Wien Tel.: Mobil: Fax:
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