Im Auftrag Bürger. Oberste Bundesbehörden. Abteilungen Z und B - im Hause - nachrichtlich: Vereinigungen und Verbände
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- Nadja Abel
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1 POSTANSCHRIFT Bundesministerium des Innern, Berlin Oberste Bundesbehörden Abteilungen Z und B - im Hause - nachrichtlich: Vereinigungen und Verbände HAUSANSCHRIFT POSTANSCHRIFT TEL FAX BEARBEITET VON Berlin D5@bmi.bund.de INTERNET DATUM Berlin, 1. November 2010 AZ D /289 BETREFF Maßnahmen zur Gewinnung von Fachkräften auf dem Gebiet der Informationstechnik HIER IT-Fachkräftezulage und Vorweggewährung von Stufen BEZUG Rundschreiben vom 7. Januar D /16 Im Einvernehmen mit dem Bundesministerium der Finanzen bin ich damit einverstanden, dass in der Zeit vom 1. Januar 2011 bis zum 31. Dezember 2012 die Maßnahmen nach meinem Bezugsrundschreiben vom 7. Januar D /16 (Anlage 1) Maßnahmen zur Gewinnung von IT- Fachkräften auf dem Gebiet der Informationstechnik - weiterhin Anwendung finden können, wenn dies zur Deckung des Personalbedarfes im begründeten Einzelfall notwendig ist. Anlage 2 enthält eine Übersicht über die Tabellenentgelte, die aufgrund der übertariflichen Maßnahmen in einem Jahr erreicht werden können. Zusätzliche Mittel für die übertariflichen Maßnahmen können nicht bereitgestellt werden. Ein entsprechender Mehrbedarf ist im jeweiligen Einzelplan zu erwirtschaften. Ich bitte, mir weiterhin jeweils nach Ablauf des Kalenderjahres mitzuteilen, in wie vielen Fällen und in welchem Umfang von den beiden Maßnahmen Gebrauch gemacht worden ist. Im Auftrag Bürger ZUSTELL- UND LIEFERANSCHRIFT VERKEHRSANBINDUNG S-Bahnhof Bellevue; U-Bahnhof Turmstraße Bushaltestelle Kleiner Tiergarten
2 POSTANSCHRIFT Bundesministerium des Innern, Berlin Oberste Bundesbehörden Abteilungen Z und B - im Hause - nachrichtlich: Vereinigungen und Verbände HAUSANSCHRIFT POSTANSCHRIFT TEL FAX BEARBEITET VON INTERNET Berlin DATUM Berlin, 7. Januar 2009 AZ D /16 BETREFF Maßnahmen zur Gewinnung von Fachkräften auf dem Gebiet der Informationstechnik HIER IT-Fachkräftezulage und Vorweggewährung von Stufen BEZUG Rundschreiben vom 10. Oktober D II /16 Das Bundesministerium des Innern hat den Ministerien im Vorfeld der Sitzung des Rates der IT-Beauftragten am 28. November 2008 einen Bericht zur Situation bei der Gewinnung von IT-Fachkräften und ein Maßnahmenpapier zur Gewinnungsoffensive zugesandt. Beide Berichte belegen, dass die Zahl unbesetzter IT-Stellen im Bund zunimmt und die Anzahl der aus finanziellen Gründen abgesprungenen Bewerberinnen und Bewerber steigt. Die geltenden Tarifbedingungen werden als mit ursächlich für die problematische Gewinnungssituation benannt. Vor diesem Hintergrund bin ich im Einvernehmen mit dem Bundesministerium der Finanzen einverstanden, dass zur Gewinnung von IT- Fachkräften mit einschlägiger Fachhochschuloder Hochschulausbildung bzw. mit gleichwertigen Kenntnissen oder zur Gewinnung von Fachinformatikern in der Zeit vom 1. Januar 2009 bis zum 31. Dezember 2010 die beiden nachfolgenden Maßnahmen Anwendung finden können, wenn dies zur Deckung des Personalbedarfes im begründeten Einzelfall notwendig ist. ZUSTELL- UND LIEFERANSCHRIFT VERKEHRSANBINDUNG S-Bahnhof Bellevue; U-Bahnhof Turmstraße Bushaltestelle Kleiner Tiergarten
3 SEITE 2 VON 4 1. IT-Fachkräftezulage Den in den Entgeltgruppen 9 bis 15 beim Bund neu eingestellten Beschäftigten kann neben ihrem Tabellenentgelt für den Zeitraum von längstens fünf Jahren eine IT- Fachkräftezulage von bis zu monatlich gezahlt werden. Bei einer Neueinstellung z.b. am 1. Dezember 2010 kann die Zulage bis längstens November 2015 gezahlt werden. Die IT-Fachkräftezulage kann auch an Beschäftigte gezahlt werden, die in dem maßgeblichen Zeitraum nach Ablauf ihres befristeten Arbeitsverhältnisses zum Bund im unmittelbaren Anschluss im Sinne des 1 Abs. 1 TVÜ-Bund (sowie der entsprechenden Protokollerklärung dazu) weiterbeschäftigt werden und daher ein ununterbrochenes Arbeitsverhältnis zum Bund vorliegt. Teilzeitbeschäftigte erhalten die IT-Fachkräftezulage gemäß 24 Abs. 2 TVöD zeitratierlich. Sie fließt in die Bemessungsgrundlage für die Entgeltfortzahlung gemäß 21 TVöD sowie für die Jahressonderzahlung gemäß 20 TVöD ein. Entgelterhöhungen - unabhängig von Höhe und Grund der Erhöhung - werden nicht angerechnet. Die Höhe der IT-Fachkräftezulage ändert sich also während des Gewährungszeitraums nicht. Die in dem Rundschreiben vom 6. September 2006 D II /16 eröffnete generelle übertarifliche Möglichkeit, bei Neueinstellungen in den Entgeltgruppen 9 bis 15 außerhalb der Bundesverwaltung erworbene einschlägige Berufserfahrung anzurechnen und die/den Beschäftigten bis maximal Stufe 4 zuzuordnen - wenn diese Tätigkeiten für die in der Bundesverwaltung vorgesehene Tätigkeit förderlich sind und die Anrechnung zur Deckung des Personalbedarfs im begründeten Einzelfall notwendig ist - wird durch die Gewährung der IT-Fachkräftezulage nicht berührt und kann in demselben Einzelfall zusätzlich angewendet werden. Beispiel: Externe Ausschreibung einer Stelle in Entgeltgruppe 11 zum 1. März Die Tätigkeiten am Arbeitsplatz können nur durch Bewerber/Bewerberinnen mit mehrjähriger Berufspraxis auf dem Gebiet der Informationstechnik und in diesem Zusammenhang gewonnener einschlägiger Kenntnisse und Erfahrungen ausgeübt werden. Aus dem Bewerberkreis erweist sich einer als bestgeeignet, der über eine fünfjährige einschlägige Berufserfahrung bei einem privaten Arbeitgeber verfügt; sein Arbeitsverhältnis dauert ungekündigt an. Der Bewerber erklärt, dass er das Arbeitsverhältnis zum Bund aufgrund seiner beruflichen Ausgangslage nur bei einem monatlichen Entgelt von eingehen wird. Weil die mehrjährige außerhalb der Bundesverwaltung erworbene einschlägige Berufserfahrung für die in der Bundesverwaltung vorgesehene Tätigkeit förderlich und die Anrechnung zur Deckung des Personalbedarfs notwendig ist, kann der Bewerber bei fünfjähriger Vorerfahrung übertariflich der Stufe 3 seiner Entgeltgruppe zugeordnet werden (Tabellenentgelt in Stufe 3 im Jahre 2009 = 3126,61 anstatt 2.628,47 in Stufe 1). Die dreijährige Stufenlaufzeit zum Erreichen der Stufe 4 beginnt am Tag seiner Einstellung. Zusätzlich zu der übertariflichen Zuordnung zur Stufe 3 kann dem Bewerber eine IT-Fachkräftezulage für die maximale Dauer von fünf Jahren also bei einer Einstellung im März 2009 bis längstens Februar 2014 gewährt werden. In dem Einzelfall würde eine monatliche IT-
4 SEITE 3 VON 4 Fachkräftezulage in Höhe von 623,39 zu dem von dem Bewerber geforderten monatlichen Entgelt von führen (anstatt des übertariflichen Tabellenentgelts in Stufe 3 = 3.126,61 siehe oben). Durchschnittliche Leistungen vorausgesetzt erreicht der Beschäftigte am 1. März 2012 die Stufe 4. Diese Stufensteigerung als auch zwischenzeitliche allg. Entgelterhöhungen werden auf die IT-Fachkräftezulage nicht angerechnet. Besteht die Notwendigkeit, der bevorstehenden Abwanderung einzelner Beschäftigter aus dem Bereich der Informationstechnik entgegenzuwirken, kann die IT-Fachkräftezulage entsprechend gewährt werden. 2. Vorweggewährung von Stufen Abweichend von 16 (Bund) Abs. 2 TVöD können in den Entgeltgruppen 9 bis 15 beim Bund neu eingestellte Beschäftigte ohne vorherige Berufserfahrung bzw. ohne vorherige einschlägige Berufserfahrung im begründeten Einzelfall auch der Stufe 2 oder 3 zugeordnet werden. In diesem Fall erreichen die Beschäftigten abweichend von 16 (Bund) Abs. 4 TVöD die jeweils nächste Stufe erst nach einer Zeit einer ununterbrochenen Tätigkeit innerhalb derselben Entgeltgruppe, die auch die Stufenlaufzeit der Stufe/n nach 16 Abs. 4 TVöD umfasst, die der Stufe, in der die Einstellung erfolgt, vorangehen. Im Falle einer Höhergruppierung wird die noch ausstehende Stufenlaufzeit der vorangehenden Stufe/n der vorherigen Entgeltgruppe zur Verweildauer in der neuen Stufe addiert. Im Einzelfall kann zu der vorweggewährten Stufe eine IT-Fachkräftezulage nach Maßgabe der Ziffer 1 gewährt werden. Beispiel: Externe Ausschreibung einer Stelle im IT-Bereich in Entgeltgruppe 13 zum 1. Juli Die einzig geeignete Bewerberin mit einschlägigem Hochschulabschluss, jedoch ohne Berufserfahrung, erklärt, dass sie das Arbeitsverhältnis zum Bund nur bei einem monatlichen Entgelt von eingehen wird. Abweichend von 16 (Bund) Abs. 2 TVöD könnte der Bewerberin übertariflich die Stufe 3 mit einem Tabellenentgelt von 3.550,56 vorweggewährt werden; dadurch erhält sie im Vergleich zur Zuordnung in Stufe 1 ein um 511,92 höheres monatliches Entgelt. Zusätzlich kann der Bewerberin eine IT-Fachkräftezulage für die maximale Dauer von fünf Jahren gewährt werden. In dem Einzelfall würde eine monatliche IT-Fachkräftezulage in Höhe von 449,44 zu dem von der Bewerberin geforderten monatlichen Entgelt von insgesamt führen. Dadurch erhält sie im Vergleich zur Zuordnung in Stufe 1 ein um 961,36 höheres monatliches Entgelt. Am Tag der Einstellung würde die Stufenlaufzeit zum Erreichen der Stufe 4 beginnen. In dem Fall der Vorweggewährung von Stufen ist für das Erreichen der Stufe 4 die Stufenlaufzeit zugrunde zu legen, die bei einer ursprünglichen Zuordnung in Stufe 1 zu durchlaufen wäre. Die Stufenlaufzeit zum Erreichen der Stufe 4 beträgt insgesamt sechs Jahre (ein Jahr Erreichen Stufe 2 plus zwei Jahre Erreichen Stufe 3 plus drei Jahre Erreichen Stufe 4). Die Beschäftigte würde daher bei einer Einstellung am 1. Juli 2009 die nächsthöhere Stufe durchschnittliche Leistung unterstellt am 1. Juli 2015 erreichen.
5 SEITE 4 VON 4 Fallvariante 1: Im begründeten Einzelfall könnte zusätzlich zu der Vorweggewährung der Stufen nach Maßgabe der Ziffer 1 eine IT-Fachkräftezulage in Höhe von monatlich gewährt werden, so dass ein monatliches Entgelt von bis zu 4550,56 möglich wäre. Besteht die Notwendigkeit, der bevorstehenden Abwanderung einzelner Beschäftigter aus diesen Bereichen entgegenzuwirken, gilt dies entsprechend; in besonderen Fällen kann auch eine Zuordnung zur Stufe 4 erfolgen. Eine ggf. zusätzliche IT-Fachkräftezulage wird davon nicht berührt und in unveränderter Höhe weitergewährt. Fallvariante 2: Im Falle einer bevorstehenden Abwanderung könnte die Beschäftigte der Stufe 4 ihrer Entgeltgruppe mit einem Tabellenentgelt im Jahre 2009 in Höhe von 3.900,31 zugeordnet werden. Im Vergleich zu dem Tabellenentgelt in Stufe 1 bedeutet dies ein um 861,67 höheres Tabellenentgelt. Die IT-Fachkräftezulage in Höhe von 449,44 würde unverändert weitergewährt. Diese übertarifliche Regelung ersetzt die bisherige inhaltsgleiche Regelung dazu in dem Rundschreiben vom 10. Oktober 2005 D II /16, weshalb dieses Rundschreiben mit Wirkung vom 31. Dezember 2008 aufgehoben wird. Zur besseren Übersicht werden in der Anlage die derzeitigen tariflichen und übertariflichen Möglichkeiten der Erhöhung des Entgelts für IT-Fachkräfte beim Bund dargestellt. Zusätzliche Mittel für die oben dargestellten Maßnahmen können nicht bereitgestellt werden. Ein entsprechender Mehrbedarf ist im jeweiligen Einzelplan zu erwirtschaften. Ich bitte, mir jeweils nach Ablauf des Kalenderjahres mitzuteilen, in wie vielen Fällen und in welchem Umfang von den beiden Maßnahmen Gebrauch gemacht worden ist. Im Auftrag Bürger
6 Anlage zum Rundschreiben vom D /16 Möglichkeiten der Erhöhung des Entgelts für IT-Fachkräfte A Vorweggewährung von Stufen, Zuordnung zu einer erhöhten Stufe I. Beschäftigte ohne einschlägige Berufserfahrung ( bis ) (1) Bei der Gewinnung: Vergabe der Stufe 2 oder 3 an Stelle der Eingangs- Entgeltstufe. Daraus sind finanzielle Verbesserungen möglich: bei Eingruppierung in EG 9 bis zu 350 brutto monatlich sowie bei Eingruppierung in EG 13 bis zu knapp 500 brutto monatlich (2) Bei drohender Abwanderung: Vergabe der Stufe 4 Dies begründet finanzielle Verbesserungen z. B. bei Eingruppierung in EG 9 von Stufe 2 zu Stufe 4 von 460 brutto monatlich, bei Eingruppierung in EG 15 von Stufe 2 zu Stufe 4 von 680 brutto monatlich. II. Beschäftigte mit besonderer einschlägiger Berufserfahrung (ohne Befristung) (BMI-Rundschreiben vom 6. September 2006 D II /16): Zur Personalgewinnung kann einschlägige Berufserfahrung, die für die vorgesehene Tätigkeit in der Bundesverwaltung förderlich ist, bis einschl. Stufe 4 anerkannt werden. Daraus sind folgende finanzielle Verbesserungen im Vergleich zu sonstigen Einstellungen in Stufe 1 möglich: bei Eingruppierung in EG 9 bis zu knapp 700 brutto monatlich sowie bei Eingruppierung in EG 13 von mehr als 800 brutto monatlich B IT-Fachkräftezulage ( bis ) IT-Fachkräftezulage in Höhe von bis zu monatlich auch zusätzlich zu den Maßnahmen nach Ziffer A möglich. Die Zulage kann längstens bis zu fünf Jahren gewährt werden. Sie verändert sich für den Gewährungszeitraum in der Höhe nicht; es erfolgt keine Anrechnung von Entgelterhöhungen. C Übertarifliche Zulage Im Einzelfall können die obersten Bundesbehörden für ihren Bereich bei der Abteilung Dienstrecht (D 5) des BMI in jeder Entgeltgruppe eine übertarifliche Zulage beantragen (Anträge für Zuwendungsempfänger sind an das BMF [Haushaltsabteilung] zu richten). Der Antrag muss umfassend begründet werden. Er bedarf zudem der Zustimmung des BMF, die durch die Dienstrechtsabteilung des BMI eingeholt wird. Erheblich ist, dass neben einer Stelle entsprechende Haushaltsmittel vorhanden sind. Darüber hinaus muss die Abweichung von den allgemeinen tariflichen Bezahlungsregelungen im konkreten Einzelfall durch besondere Umstände gerechtfertigt sein.
7 BMI-Rundschreiben vom Anlage 2 Jahresentgelt IT-Fachkräfte mit IT-Fachkräftezulage und Vorweggewährung Stufen (Jahressonderzahlung 20 TVöD berücksichtigt) Tabellenbeträge in - Stand Entgeltgruppe Grundentgelt Stufe 1 Stufe 2 Stufe 3 Stufe 4 Stufe Entwicklungsstufen
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