BI-Dell. Vorlage der Stadtverwaltung. Beurteilung durch BI-Dell

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1 Erläuterungen: Änderung Nr. 131 des Flächennutzungsplanes Richtericher Dell - im Stadtbezirk Aachen-Richterich, für den Bereich zwischen dem nordwestlichen Siedlungsrand Richterich, dem Vetschauer Weg, dem Mischwasserrückhaltebecken Horbach, dem Knotenpunkt Roermonder/Kohlscheider Straße, nordwestlich der Bahntrasse, östlich der Dellstraße und nördlich der Banker-Feld- Straße Anlass der Planung Das Gebiet der Flächennutzungsplanänderung -Richtericher Dell - liegt am nördlichen Ortsrand der Ortslage Alt-Richterich. Es handelt sich um den nordöstlichen Teilbereich der insgesamt ca. 37 ha großen Rahmenplanung als Erweiterung des Ortsteils in Richtung Horbach. Derzeit wird die Fläche des Plangebietes landwirtschaftlich genutzt. Der gesamte Bereich Rahmenplanung Richtericher Dell in einer Größe von ca. 37 ha stellt derzeit die größte Regionalplanreserve für den Wohnungsbau im Stadtgebiet Aachen und daher einen wichtigen Baustein für die künftige Baulandbereitstellung in der Stadt Aachen dar. Mit dem ersten Bauabschnitt, der Flächennutzungsplanänderung Nr. 128 wurden bereits ca. 6,5 ha als Teilbereich der gesamten Rahmenplanung überplant. Am hat der Planungsausschuss beschlossen, durch die Änderung Nr Richtericher Dell - die Entwicklung des weiteren Rahmenplangebietes vorzubereiten. Die Bezirksvertretung Aachen-Richterich hat in ihrer Sitzung am die entsprechende Empfehlung beschlossen. Insgesamt sollen durch die Umsetzung der Rahmenplanung Richtericher Dell ca WE entstehen. sachlich unpräzise sachlich "falsch" bis unpräzise, sachlich richtig unpräzise "falsch" "falsch" Beurteilung "nordwestlich der Bahntrasse" bedeutet, dass der Bereich östlich der Bahntrasse nicht darin enthalten sei, es sei denn dieser Bereich wäre mit "Knotenpunkt Roermonder/Kohlscheider Straße" gemeint. Die Plandarstellungen 131 umfassen auch den Bereich östlich der Bahntrasse. Veralteter Textbaustein da der FNP-Vorgang 131 weit über die alte Rahmenplanung Richtung Nordosten und Osten hinausgeht und damit die ha-angaben nicht mehr stimmen. Die Fläche ist jetzt wesentlich größer. Veralteter Textbaustein Der Bezug zur Rahmenplanung ist nicht mehr zutreffend, da das Verfahren FNP 131 weit über die Rahmenplanung hinausgreift. Veralteter Textbaustein Der FNP-Änderungsbereich 128 wurde nicht überplant sondern befindet sich erst noch im Entwurfsstadium. Veralteter Textbaustein Die Rahmenplanung ist nicht mehr zutreffend, da das Verfahren FNP 131 weit über die Rahmenplanung hinausgreift. Veralteter Textbaustein Die Rahmenplanung ist nicht mehr zutreffend. Veralteter Textbaustein 1 von 19

2 Durch die Flächennutzungsplanänderung soll auch die planungsrechtliche Voraussetzung für einen planfeststellungsersetzenden Bebauungsplan für die Haupterschließungsstraße / Ortsumgehung Alt-Richterich geschaffen werden, da aufgrund des weiten Planungshorizontes für ein Planfeststellungsverfahren eine Verfahrensträgerschaft bei der Bezirksregierung nicht weiter verfolgt wird. Ursprünglich war vorgesehen, die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Haupterschließungsstraße / Ortsumgehung Alt-Richterich durch ein Planfeststellungsverfahren zu schaffen. Der Entwicklungsbereich Richtericher Dell wurde im Rahmen der Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes der Stadt Aachen als Prüffläche in die weitere Planung aufgenommen und einer städtebaulichen Eignungsbewertung sowie einer ersten Umweltprüfung unterzogen. Zur Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes hat im Juli und August 2014 die frühzeitige Beteiligung stattgefunden. Auch wenn derzeit der Flächennutzungsplan neu aufgestellt wird und in dieser Neuaufstellung einschließlich der FNP-Änderung Nr. 128 (für den ersten Bauabschnitt) das gesamte Gebiet des Masterplanes Richtericher Dell als Wohnbaufläche aufgenommen ist, soll dennoch parallel zur Aufstellung weiterer Bebauungspläne eine flächenmäßig zum großen Teil identische Änderung des Flächennutzungsplanes als eigenständiges Verfahren angestoßen werden. Des Pudels Kern sachlich wohl zutreffend unpräzise bis falsch unpräzise unzulässig, unpräzise, verwirrend und unlogisch Beurteilung Das Verfahren FNP 131 dient derzeit nur für die Umgehungsstraße und ist im FNP 2030 AC überhaupt nicht behandelt worden! Die Prüffläche Ri-Wo-04 beinhaltete nur die geplanten Wohnbereiche und ist flächenmäßig nicht so groß, wie das FNP-Änderungsverfahren FNP 131. Hier wird vom FNP 2030 AC und nicht vom FNP 131 gesprochen. unzulässig: weil hier konkurriernde Verfahen auf dem gleichen Gebiet geplant werden; verletzung der Eindeutigkeitspflicht. Unpräzise: weil die Planungen nich explizit genannt werden, dadurch verwirrend: weil hier eine Verknüpfung von FNP 2030 AC und FNP- Änderungsverfahren Nr. 128 zum nicht rechtsverbindlichen Masterplan hergestellt wird. Unlogisch: weil wegen der Bebauungpläne kein eigenständiges Verfahren (?131?) angestoßen werden müsste. 2 von 19

3 Hintergrund ist, dass der Zeitpunkt, wann der neu aufgestellte FNP rechtskräftig wird, noch nicht abzusehen ist. Bis zur Offenlage ist abschließend zu klären, ob das Flächennutzungsplanänderungsverfahren Nr. 131 als Parallelverfahren zum Bebauungsplanverfahren Nr. 955 weitergeführt wird oder eine Überführung des Verfahrens in die FNP-Neuaufstellung sinnvoll ist. unpräzise bis verwirrend unpräzise bis verwirrend Beurteilung hier ist wohl der FNP 2030 AC gemeint, der zeitlich schon vor dem Verfahren 131 liegt. Gemeint ist wohl, dass das Verfahren 131 den FNP 2030 zeitlich überholen könnte, wenn die Bürger "ausgeschaltet" würden. Unpräzise ist die Formulierung "Bis zur Offenlage". Welches Verfahren ist gemeint: FNP 131 oder FNP2030 AC? Verwirrend ist: welches Verfahren in den FNP 2030 überführt werden soll FNP-Nr.131 oder BP955? Vermutlich könnte Nr. 131 später entfallen, falls es nicht schneller ist als der FNP. Damit ist aber bis dahin weiter Geld im Paralleleverfahren FNP-131 zum FNP 2030 AC verbraten. Planungsrechtliche Vorgaben Regionalplan Die im Regionalplan dargestellten Bereiche bestimmen die allgemeine Größenordnung und annähernde räumliche Lage, eine Festlegung der tatsächlichen Flächennutzung und ihrer Darstellung geschieht im Flächennutzungsplan. Es besteht eine Anpassungspflicht der Bauleitplanung an den Regionalplan. Im Regionalplan (ehem. Gebietsentwicklungsplan) für den Regierungsbezirk Köln, Teilabschnitt Region Aachen 2003, Stand 2010, ist der Bereich des Plangebietes als Allgemeiner Siedlungsbereich dargestellt.??? Lage wovon? Deutsche Sprache, schwere Sprache. falsch bis unpräzise sachlich richtig Die Bauleitplanung muß die Vorgaben des Landesentwicklungsplans und des Regionalplans beachten. Sie muss aber nicht die ASB-Flächen unbedingt mit Wohnauflächen überplanen, wie man aus der Formulierung vermuten könnte. 3 von 19

4 Masterplan Aachen*2030 In seiner Sitzung am hat der Rat der Stadt Aachen den Masterplan als Ausdruck eines gemeinsamen Grundverständnisses über die gesamtstädtische Zielkonzeption beschlossen. Die Ergebnisse des Masterplanes sind daher gem. 1 (6), Nr.11 BauGB im Sinne der gemeindlichen Selbstbindung als städtebauliche Entwicklungskonzeption in der Bauleitplanung zu berücksichtigen. Der Masterplan Aachen 2030 soll mögliche Perspektiven und Impulse für die räumliche Entwicklung der Stadt Aachen aufzeigen und erfüllt somit die Funktion eines strategischen Instrumentes, das einen Rahmen für die künftige Entwicklung auch für das Handlungsfeld Wohnen absteckt. Im Handlungsfeld Wohnen werden als Aufgabe zum einen die Prüfung der Flächenreserve im Regionalplan und die Forcierung der derzeitigen Baulandentwicklung, zum anderen die klimagerechte Gestaltung von Wohnquartieren definiert. Die Umsetzung der Rahmenplanung Klimaschutzsiedlung Richtericher Dell wird hier als eine wesentliche Aufgabe im Rahmen des Handlungsfeldes Qualitätsoffensive Wohnen beschrieben. nicht rechtsverbindlich nicht rechtsverbindlich nicht rechtsverbindlich nicht rechtsverbindlich nicht rechtsverbindlich Beurteilung veralteter Textbaustein Dies ist eine formale und verwaltungsinterne Selbstverpflichtung der Stadt Aachen für die Stadtplanungsämter aber nicht gegenüber den BürgerInnen. Veralteter Textbaustein Der Masterplan 2030 war +/- ein Flächen entwicklung splan d.h. ein Brainstorming aber kein rechtsverbindliches Verfahren. Er war +/- eine Fremdplanung des Büros BKR wegen der Einfallslosigkeit der Stadtplanung der Stadt Aachen. Die Formulierung "strategisches Instrument" hört sich nach "Bürgerkrieg" an ;-). Veralteter Textbaustein mag als "Strategie" im Sinne einer Flächen- und Handlungsentwicklung gewesen sein, ist aber irrelevant. Veralteter Textbaustein Welcher "Rahmenplan" ist denn nun gemeint? Unter "Anlass der Planung" wird schon einmal ein wohl anderer Rahmenplan erwähnt. Die "Klimaschutzsiedlung Richtericher Dell" ist eine alte Karmelle, da es nur noch Fragmente davon gibt. Veralteter Textbaustein 4 von 19

5 Mit der geplanten Flächennutzungsplanänderung sollen die im Handlungsfeld Wohnen unter dem Oberziel Wohnungsmarkoffensive und Gesunde Wohnquartiere genannten Ziele umgesetzt werde. Als weitere Ziele zum Oberziel Wohnungsmarktoffensive wird die zielgruppenorientierte Wohnbaulandbereitstellung (z. B. Wohngruppen, autofreie Bereiche), die Berücksichtigung des Demografiewandels im Wohnraumangebot und die Berücksichtigung des öffentlich geförderten Wohnungsbau benannt. Unter dem Oberziel Gesunde Wohnquartiere werden folgende Ziele aufgeführt: 1. Wohnquartiere an ÖPNV-Haltepunkte anbinden, 2. Identität der Wohnquartiere fördern, 3. Verknüpfung von Wohnquartieren und Freiraum, und 4. Generationengerechtes barrierefreies Wohnumfeld entwickeln und 5. Begegnungsräume schaffen. Diese im Masterplan aufgeführten Ziele sollen im Rahmen der weiteren Umsetzung der Planung soweit wie möglich konkretisiert werden. unpräzise nicht rechtsverbindlich, unpräzise und verwirrend nicht rechtsverbindlich nicht rechtsverbindlich Beurteilung Welche FNP Änderung ist hier gemeint? FNP 2030 AC oder 131? Eine Flächennutzungsplanänderung bewirkt eine Änderung der Flächennutzungen aber setzt keine Ziele wie Wohnungsmarktoffensive" oder gar "Gesundes Wohnen" um. Sehr verwirrend nicht nur für Außenstehende formuliert. Veralteter Textbaustein Weitere Ziele werden benannt. Eine FNP-Änderung von "Flächen für die Landwirtschaft" zu "Wohnbauflächen" stellt lediglich Bauflächen für einen Bebauungsplan bereit. Dabei sind die reslichen genannten Ziele bei der FNP-Umwidmung uninteressant. Veralteter Textbaustein Für das FNP-Änderungsverfahren 131 sind diese Punkte uninteressant. Für das FNP-Änderungsverfahren 131 zählt nur der Bedarfsnachweis und daran anschließend der Nachweis, dass keine Alternativen Stadtorte verfügbar sein werden. Veralteter Textbaustein Für das FNP-Änderungsverfahren 131 sind diese Punkte uninteressant. Veralteter Textbaustein 5 von 19

6 Flächennutzungsplan 1980 Der Flächennutzungsplan 1980 der Stadt Aachen stellt im Hauptplan für den Bereich der Änderung landwirtschaftliche Fläche, im Bereich hinter den Grundstücken Roder Weg 6 und 10 teilweise Spielplatz und das Dreieck zwischen Amstelbach und Bahngelände teilweise als Grünfläche dar. Die durch das Plangebiet verlaufende Bahnstrecke Aachen- Mönchengladbach ist als Fläche für Bahnanlagen dargestellt. Nordöstlich im Geltungsbereich der Flächennutzungsplanänderung ist derzeit im rechtskräftigen Flächennutzungsplan 1980 die geplante Verbindungsstraße zwischen der Horbacher Straße und der Roermonder Straße als nachrichtliche Übernahme dargestellt. Der Bereich ist zudem als Fläche, unter dem der Bergbau umgeht bzw. umgegangen ist gekennzeichnet. Im Beiplan Nr. 4 des Flächennutzungsplanes 1980 ist im Verlauf der Horbacher Straße eine Wasserrohrleitung des WDKA dargestellt. Eine Trasse für eine geplante 110KV-Leitung kreuzt den westlichen Bereich. Entlang der östlichen Plangebietsgrenze verläuft ebenfalls eine Wasserrohrleitung des WDKA. Die Wasserrohrleitung, eine 220KV-Leitung sowie eine Leitungstrasse mit insg. (TENP und Nato-Pipeline). unpräzise sehr richtig! unpräzise und falsch sehr richtig!???????????? Formulierung? Beurteilung Welche Änderungsbereiche sind gemeint: FNP-2030 AC oder FNP 131? Ein Dreieck besteht normalerweise aus drei Ecken; was ist die dritte Ecke? Welche Bereiche sind gemeint: FNP-2030 AC oder FNP 131? Die Straßendarstellungen weichen total von dem ab, was heute ansteht. Hier handelt es sich noch um die B258n und eine Zufahrtsstraße zum vor 1980 geplanten Gewerbegebiet "Richtericher Dell". Die Gasleitungen kreuzen die geplante Haupterschließungsstraße / Ortsumgehung Alt-Richterich im Bereich des Kreisverkehrs. falsch Im FNP 1980, der eigentlich hier betrachtet wird, gab es nur die B258n und einen Abzweig mit Zufahrt zum Gewerbegebiet. Es gab in der Dell damals keine geplante Wohnbebauung und keinen "Kreisverkehr"! Hier wird "bewußt?" alt und neu willkürlich oder unwissentlich vermischt damit es passt. 6 von 19

7 Die Wasserrohrleitung sowie die Gasleitungen folgen dem geplanten Trassenverlauf bis zum Kreuzungsbereich Kohlscheider- / Roermonderstraße. Zu den Leitungen sind Schutzabstände und weitere Restriktionen zu berücksichtigen, die im Rahmen der Ausbauplanung zu klären sind. Unter Berücksichtigung des Trassenverlaufs der Gasleitungen werden zum jetzigen Verfahrensstand zwei Alternativvarianten für die Haupterschließungsstraße / Ortsumgehung Alt-Richterich mit entsprechendem Abstand zu dem Trassenverlauf im Entwurf der FNP-Änderung Nr. 131 berücksichtigt. Die konkrete Straßenplanung wird im weiteren Verfahren konkretisiert. Im Beiplan 5 des Flächennutzungsplanes 1980 ist im Bereich der Horbacher Straße ein Hauptsammler für ein Mischsystem und im Verlauf der Vetschauer Straße Richtung Uersfeld eine Hauptentwässerungsleitung für ein Mischsystem dargestellt. Das Plangebiet liegt im Bereich einer Vorkaufssatzung vom sehr waghalsig FNP 1980? Planerischer Blödsinn und unpräzise dazu das stinkt! Aha! Beurteilung Welcher Trassenverlauf ist gemeint, B258n, Ortsumgehung (2014) oder welcher noch? Beinhaltet die Vorlage noch den FNP 1980 oder nun die heutigen Planungen? Wieso wird eigentlich heute geplant, wenn man erst später wichtige Sachverhalte zur Planung klären will? Das ist Wunschdenken aber keine Planung. Das riecht nach Avantis, Tivolie, FH-Neubau etc. Das hat mit dem FNP 1980 nichts zu tun. Auch nicht mit dem FNP Ist die FNP-Änderung 131 jetzt ein Planfeststellung ersetzende Bebauungsplan oder ist sie wieder ein fiktiver Flächenentwicklungsplan. Hier ist die eigentliche Absicht des Verfahren 131 zu erkennen, durch die die BürgerInnen von einer frühzeitigen Beteiligung ausgeschlossen werden sollen! In welchem weiteren Verfahren? FNP 2030 AC, FNP 131, BP 955 oder was? Das ist keine Planung sondern Unwissen bzw. Unfähigkeit. Kein Wunder, dass die BezReg keine Planfeststellung durchführen wollte. Na toll und was ist mit dem Stinkebecken? Welche Bereiche sind damit belegt? Nur der Wohnbereich oder auch der Bereich der Straße östlich der Bahnstrecke? 7 von 19

8 Landschaftsplan 1988 Der Landschaftsplan 1988 der Stadt Aachen, der seit dem rechtskräftig ist, besteht aus der Entwicklungskarte (M ), der Festsetzungskarte (M ) und den Textlichen Darstellungen und textlichen Festsetzungen mit Erläuterungsbericht. In der Festsetzungskarte ist der Planbereich als Besonderer Schutz von Bäumen, Hecken, Gewässern festgesetzt. Hallo Nabu, BUND etc.? Beurteilung Änderung des Landschaftsplanes Die Änderung Nr. 131 des Flächennutzungsplanes 1980 hat Auswirkungen auf die Inhalte des Landschaftsplanes (Karten und textlichen Darstellungen und Festsetzungen mit Erläuterungsbericht). Ein eigenständiges Änderungsverfahren zum Landschaftsplan ist nicht erforderlich, da mit der Rechtsverbindlichkeit der parallel geführten Bebauungspläne für den o.g. Bereich die bestehenden Darstellungen und Festsetzungen des Landschaftsplanes, die den Festsetzungen dieses Bebauungsplanes widersprechen, gemäß 29 Abs. 4 Landschaftsgesetz (LG NRW) außer Kraft treten. falsch na also, hier steht es. Das Änderungsverfahren 131 hat noch keine Auswirkungen sondern erst die Bebauungspläne. Ziel der Planung / Änderungsinhalt Ziel der Planung ist, im Flächennutzungsplan ausreichende Reserven unter Berücksichtigung der Innenentwicklungspotentiale darzustellen, um somit eine nachfragegerechte Bereitstellung von Grundstücken für den Wohnungsbau im Aachener Stadtgebiet auch für die nächsten 20 bis 30 Jahre sicher zu stellen. Geschwafel und falsche Kausalitäten Gegen eine "Darstellung" der Potentiale (z.b. im Masterplan) hat keiner was. Aber eine rechtskräftige Umwidmung im Außenbereich, vor allem im Zeichen des zu erwartenden Bevölkerungsrückganges darf dagegen nur erfolgen, wenn der Bedarf besteht und nachgewiesen werden kann. Die Kausalität ist nicht: "Umwidmung zur Deckung eines fiktiven Bedarfs" sondern: "zuerst Bedarfsnachweis und dann Umwidmung". 8 von 19

9 Der Regionalplan stellt den gesamten Bereich Rahmenplanung Richtericher Dell in einer Größe von ca. 37 ha als derzeit größte Regionalplanreserve für den Wohnungsbau im Stadtgebiet Aachen dar. Bei der Flächennutzungsplanänderung Nr. 131 handelt sich daher um einen wichtigen Baustein für die künftige Baulandbereitstellung in der Stadt Aachen. Grundlage für die bisherige Bedarfsermittlung an Wohnbauflächen in der Stadt Aachen ist das empirica -Gutachten aus dem Jahr Die Aachen-Strategie-Wohnen basiert auf dem Szenario Wohnungsmarktoffensive, dem die Zielsetzung zugrunde liegt, durch Schaffung eines ausreichenden und attraktiven Wohnungsangebotes in der Stadt Aachen der regionalen Abwanderung ins Umland (hier insbesondere der 30- bis 50- Jährigen mit Kindern) entgegen zu wirken. falsch Klientelpolitik Tretmine! Basis ist eine 6 Jahre alte Hypothese! Beurteilung Der Regionalplan stellt keine Reserve dar, sondern lediglich einen "Allgemeinen Siedlungsbereich (ASB). Ein ASB kann erst nach einem Bedarfsnachweis durch eine FNP-Änderung umgewidmet werden. Hier ist kein Automatismus vorhanden und schon recht nicht nach dem neuen Landesentwicklungsplan (LEP). Zudem sind die 37 ha nicht mehr gültig, da die geplante Neuinanspruchnahme der Außenflächen bedeutend größer ist (über 60 ha nach Berechnungen der BI-Dell). Das ist nur aus Sicht der Stadt Aachen bzw. aus Sicht der entsprechenden Profiteure so! Es ist völlig unverständlich, wieso hier noch von "ist" die Rede ist und das "ist" nicht durch "war" ersetzt worden ist. Veralteter Textbaustein. Hat sich alles nicht bewahrheitet, da das Gutachten Empirica sehr viele Fehler aufwies, die die Stadtverwaltung und die Politik aus wohl "guten" Gründen "geduldet" haben! So wurde beispielsweise die Studentische Entwicklung je nach Gusto mal ausgeklammert und dann mal wieder eingerechnet; insgesamt aber völlig unterschätzt, wodurch Aachen heute einige Wohungsprobleme hat. Veralteter Textbaustein. 9 von 19

10 Die RWTH Campus Projekte sowie die hohe Anzahl an Arbeitsplätzen in Aachen bieten nach Aussagen des empirica - Gutachtens das Potenzial, den demografisch bedingten Bevölkerungsrückgang durch ein attraktives Wohnraumangebot bis 2030 auf eine Einwohnerzahl von ca zu begrenzen. Um dieses Ziel zu erreichen, verfolgt die Aachen-Strategie- Wohnen basierend auf dem Szenario Wohnungsmarktoffensive die Absicht, von 2009 bis 2028 etwa Wohneinheiten (2.600 WE (32%) MFH / ca WE (68%) EFH) neu zu errichten. Dies entspricht einem Wohnbauflächenbedarf von ca. 200 ha. Nach Abzug der bis 2011 realisierten Bauvorhaben bleibt ein Flächenbedarf von ca. 175 ha. Im Vorentwurf des neuen Flächennutzungsplanes sind derzeit ca. 130 ha für Wohnbauflächen vorgesehen. Die Rahmenplanung Richtericher Dell stellt mit 37 ha einen großen Anteil dar und ist daher eine bedeutende Flächenreserve für die Stadt. wer's glaubt wird seelig gesprochen! Zudem falsch zitiert Keiner weiß Bescheid und alle machen mit! Beurteilung Die hohe Zahl von Arbeitsplätzen möge doch einmal vor dem Hintergrund von fast 10% Arbeitslosen und das 23 % Harz-IV-lern präzisiert werden. Empirica spricht zudem explizit nur von einem Potential durch die Campus-Projekte, nicht aber von einer verlässlichen Entwicklung! Der gleiche visionäre Blödsinn ist bei anderen Leuchtturmprojekten von Herrn Dr. Linden auch schon verzapft worden. Avantis, Tivoli etc. Veralteter Textbaustein. Trotz mehrfacher Nachfrage der BI-Dell, hat die Stadtverwaltung bisher noch keine nachvollziehbaren Unterlagen zu Ihren Bedarfsberechnungen (z.b. 200 ha etc.) vorlegen können. Insofern sind alle Zahlenangaben inhaltslos und als willkürlich zu betrachten. Zudem: wie sollen Wohnungen die Abwanderung verhindern, wenn die Arbeitsplätze verloren gehen? Veralteter Textbaustein. Trotz mehrfacher Nachfrage der BI-Dell, hat die Stadtverwaltung bisher noch keine nachvollziehbaren Unterlagen zu Ihren Bedarfsberechnungen (z.b. 200 ha etc.) vorlegen können. Insofern sind alle Zahlenangaben inhaltslos und als willkürlich zu betrachten. Jetzt sind wir wieder im FNP2030 Verfahren., oder? Rahmenplanung war einmal. Wir wollen neue, verbindliche und vor allem nachprüfbare Zahlen aufgrund der mehrfach veränderten Planungen sehen. Was ist rechtlich verbindlich für den FNP 131? Veralteter Textbaustein. 10 von 19

11 Da sich die statistischen Grundlagen für die bisherige Ermittlung des Wohnraumbedarfes verändert haben, Entwicklungen wie z. B. der demografische Wandel stärker in der Bedarfsberechnung Berücksichtigung finden müssen und die Vorgaben des Szenario Wohnungsmarktoffensive bisher nur im Bereich des mehrgeschossigen Wohnungsbaus umgesetzt werden konnten, war eine Aktualisierung des empirica -Gutachtens erforderlich. Im Wohn- und Liegenschaftsausschuss am wurde die Verwaltung beauftragt, das Gutachten des Instituts Empirica / Quaestio zu aktualisieren. Da in der Aachen-Strategie-Wohnen ein zielgruppenorientiertes Bedarfsangebot gefordert wird, erfolgt im Rahmen dieser Aktualisierung auch eine Konkretisierung der Bedarfslage, vor allem in Bezug auf einzelne Teilräume wie Richtericher Dell. Zudem lässt die Stadt Aachen ein Baulandkataster erarbeiten, in dem die Bauflächenreserven im Innenbereich erfasst werden. Die Ergebnisse dieser Untersuchungen werden in das weitere Verfahren einfließen. Ziel der Stadt Aachen ist unter anderem, durch ein entsprechendes Angebot die bereits stattfindende Abwanderung in das Umland zu reduzieren und Angebote für zu erwartenden Zuwanderungspotenziale im Stadtgebiet zu schaffen. ungehend veröffentlichen ungehend veröffentlichen wer's glaubt alte Karmellen von 1998 aber doch nicht mehr 2014! Beurteilung Wer auch in der Vergangenheit die Demographie außer Acht gelassen hat, darf kein Stadtplaner sein! Das Gutachten darf nicht nur aktualisiert werden sondern muß genau geprüft werden. Zudem sind die Gründe irrelevant. Das Empirica-Gutachten wird im Sinne der Stadt Aachen aktualisiert, weil die neuen Anforderungen des Landesentwicklungsplans neue Nachweise zum Bedarf erfordern und weil der öffentliche Druck auf Politik und Verwaltung sich erhöht hat. Dieses Gutachten wird vom Volk bezahlt und darf nicht geheim gehalten werden! Dieses Baulandkataster wird vom Volk bezahlt und darf nicht geheim gehalten werden! Diese Ergebnisse sollen nicht irgendwie in das Verfahren einfließen sondern sind die Basis des Verfahrens. Es is wie et is, et kütt wie et kütt und et is biher immer juut jejange. Ist das Planung oder Handauflegen? Schnee von gestern - siehe unsere Melderegisterauswertung. Veralteter Textbaustein. 11 von 19

12 Es ist daher beabsichtigt, durch eine zielgruppenorientierte Wohnbaulandbereitstellung im Bereich der Rahmenplanung dem Bedarf an unterschiedlichem Wohnraum und unterschiedlichen Wohnformen gerecht zu werden. Gerade die Gebietsentwicklung Richtericher Dell stellt eine Arrondierung der vorhandenen Ortslage Richterich dar und sichert zugleich eine Auslastung der vorhandenen Infrastruktur. Eine weitere Konkretisierung der Bauflächendarstellung erfolgt in den parallel geführten Bebauungsplanverfahren. Durch die geplante Flächennutzungsplanänderung Nr. 131 sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Schaffung von notwendigen Wohnbauflächen zur Deckung des Bedarfs der Stadt Aachen sowie den Bau der Haupterschließungsstraße / Ortsumgehung Alt-Richterich geschaffen werden. Für das Plangebiet ist daher eine Änderung der Darstellung des Flächennutzungsplans erforderlich. Die im Flächennutzungsplan dargestellte Fläche für die Landwirtschaft soll in die Darstellung Wohnbaufläche geändert werden. Analog zur FNP-Änderung Nr. 128 wird der Grünstreifen beidseitig entlang des Wirtschaftsweges (Weinweg) verlängert und als Grünfläche dargestellt. alte Karmellen alte Karmellen und wischiwaschi alte Karmellen Des Pudels Kernn Was soll das hier? Beurteilung Zielgruppenorientiertes Bauland, was ist das? Besonders als Begriff Bauland? Als ob man Bauvorhaben von einzelnen Zielgruppen, wie sie genannt werden, nicht auch im Bestand realisieren könnte. Dafür benötigt man keine Ausßenflächen! Alles Schnee von gestern, was für Zielgruppen sind das? Veralteter Textbaustein. Formale Arrondierung ausreichend für eine Umweltzerstörung? Dürfen alte Siedlungen keine Ecken mehr haben? Veralteter Textbaustein. Wieder wird eine konkrete Planung auf "morgen" verschoben, obwohl stets von einem Paralleverfahren gesprochen wird.wenn das wirklich Parallel verläuft, dann kann es auch jetzt und hier benannt werden. Hier geht es um das Durchdrücken der Umgehungsstraße ohne Bürgerbeteiligung und um sonst nichts! Ablenkungsmanöver! 12 von 19

13 Die geplante Haupterschließungsstraße / Ortsumgehung Alt- Richterich soll in der Flächennutzungsplanänderung als Verkehrsfläche dargestellt werden. Des Pudels Kernn Beurteilung Dieses Ansinnen ist wieder in ein "soll" gefasst und nicht in ein "wird" mit entsprechend aktueller und verbindlicher Plandarstellung, die es bisher aber nicht gibt. Daher ist auch hierfür eine frühzeitige Bürgerbeteiligung erfoderlich. Hier geht es um das Durchdrücken der Umgehungsstraße ohne Bürgerbeteiligung und um sonst nichts! Umweltbelange Der geplante Änderungsbereich des Flächennutzungsplans stellt flächenmäßig die größte Einzelfläche im Rahmen der möglichen zukünftigen Wohnbauflächen Aachens dar. blah blah Eine erste Abschätzung der Ein- und Auswirkungen auf die Umwelt ergab folgende Aussagen: Wegen des Vorkommens relativ naturnaher Parabraunerde-Böden von guter bis sehr guter Qualität und damit vorrangiger Bedeutung für die Landwirtschaft als fruchtbare Ackerbaufläche stellt diese Planung einen bedeutsamen Eingriff in Natur und Landschaft dar. Auch aus Gründen des Artenschutzes handelt es sich trotz der intensiven Landwirtschaft um einen wertvollen Lebensraum, in dem Feldvogelarten heimisch sind und auf Dauer gestört werden können durch die neue Besiedlung. Abschätzung? Was sollen vor dem Hintergrund dieser geplanten, für Aachen so "wichtigen" Nutzungsänderungen Abschätzungen? Hier ist eine Echte Umweltverträglichkeitsprüfung erforderlich und nicht ein nach Etikettenschwindel riechende Umweltprüfung, wie sie bei den Unterlagen zur "Neuaufstellung" des FNP 2030 AC bei lag. Das diese Eingriffe erfolgen ist doch Gewissheit und bedarf keiner Abschätzung sonder muss eine Feststellung sein! In der Verwaltungsformulierung liegt schon die Form der geplanten Wegwägung! Das ist doch auch Gewissheit! In der Verwaltungsformulierung liegt auch hier schon die Form der geplanten Wegwägung! 13 von 19

14 Alle anderen Schutzgüter sind mit geringerer Beeinträchtigung betroffen: die klimatische Situation betrifft zwar einen Kaltluftentstehungsbereich; dieser ist jedoch nicht relevant für die innerstädtische Talkessellage. Für die zukünftigen Anwohner wird zur Wahrung gesunder Wohnverhältnisse Lärmschutz erforderlich sein, der sowohl Bahnlärm wie auch Straßenverkehrslärm betrifft. aber alle sind betroffen! Kosten Beurteilung Die Summe machts! Und die ist in der mweltprüfung und der städtebaulichen Bewertung als Beilagen zur Neuaufstellung des FNP 2030 AV falsch addiert. Die Inanspruchnahme der Richtericher Dell muss schlechter bewertet werden! Vgl. die Stellungnahme der BI-Dell zum FNP 2030 AC. Nur für die zukünftigen? Sind die dort schon lebenden bereits taub genug! Kosten! Empfehlung, weitere Vorgehensweise: Gemäß 3 Abs. 1 S. 3 Nr. 2 BauGB kann von der in 3 Abs. 1 S. 1 BauGB geregelten frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung abgesehen werden, wenn diese bereits auf anderer Grundlage erfolgt ist. Das ist hier der Fall, denn im neuen Flächennutzungsplan ist der Bereich der Flächennutzungsplanänderung Nr. 131 ebenfalls dargestellt. Der Bereich wurde als Prüffläche im bisherigen Verfahren zur Flächennutzungsplanneuaufstellung einer Umweltprüfung und einer städtebaulichen Eigungsbewertung unterzogen. falsch, Rote Karte falsch, Rote Karte, Unterlagen umgehend veröffentliche n! FNP 131 ist wesentlich größer als FNP 2030 (Bereich östlich der Bahnlinie). Zudem steht in dieser Vorlage, dass nicht nur Flächen für die Wohnbebauung sondern auch Verkehrsflächen ausgewiesen werden, die im FNP 2030 nicht dargestellt bzw. explizit und ausreichend behandelt werden. In Vorbereitung zum Planfeststellungsverfahren wurden nur die Auswirkungen der geplanten Ortsumgehungsstraße untersucht. Die Umweltprüfung für den FNP 2030 im Bereich Ri-Wo-04 ist keine nach UVP-Gesetz erforderliche Umwelt verträglichkeits prüfung sondern nur eine Umweltprüfung. Äppel <> Birnen, ein Etikettenschwindel! 14 von 19

15 Im Zeitraum vom bis fand zum Vorentwurf des neuen Flächennutzungsplanes die frühzeitige Bürgerbeteiligung statt. Am wurde eine Anhörungsveranstaltung durchgeführt. Hier wurde nach einer allgemeinen Einführung den Bürgerinnen und Bürgern die Gelegenheit gegeben, sich an einzelnen Station detailliert über die Planung in den jeweiligen Stadtbezirk, unter anderem Laurensberg / Richterich zu informieren. In allen Stadtbezirken wurden zusätzliche Bürgersprechstunden angeboten. Damit ist auch ein angemessener zeitlicher Zusammenhang zwischen der Beteiligung auf anderer planerischer Grundlage und der Aufstellung des Bauleitplanes gewährleistet. Der zeitliche Zusammenhang ist erforderlich, damit die Öffentlichkeitsbeteiligung ihre Informationsfunktion erfüllt. Die Bürgersprechstunde in Richterich zur Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes der Stadt Aachen fand am statt. Insgesamt waren bis zu 20 Bürger anwesend. Neben den im Bezirksamt ausliegenden vollständigen Beteiligungsunterlagen wurden folgende Materialien ausgestellt: Der Vorentwurf des Flächennutzungsplanes, ein Auszug für den Bereich Richterich, ein Auszug der Prüfflächen für den Bereich Richterich, außerdem wurden Flyer zum Verfahren FNP allgemein sowie zur Neuaufstellung ausgelegt. Im Folgenden werden die wesentlichen Aspekte und Fragestellungen von den Bürgerinnen und Bürgern zum Bereich Richtericher Dell zusammengefasst: Kein Ersatz für frühzeitge Bürgerbeteiligung zum FNP-131 Blödsinn Rote Karte Blödsinn Rote Karte Kein Ersatz für frühzeitge Bürgerbeteiligung zum FNP-131 Beurteilung FNP 2030! Die Stadtverwaltung kann keine logischen Kausalitäten als Begründung für Ihren Beschlussvorschlag heranzuziehen, sondern zieht hier nur die zeitliche Nähe beider Verfahren als Begründung an den Haaren herbei! Zeit spielt keine Rolle mehr, wenn die Inhalte nicht gleich sind. FNP 2030 <> 131! FNP 2030! Nicht von 19

16 1. Der Bedarfsnachweis für die Wohnbauflächendarstellungen wird kritisch hinterfragt. 2. Das Empirica-Gutachten aus dem Jahre 2008 wird als überholt eingeschätzt, da es von veralteten Datengrundlagen ausgehe. Eine Aktualisierung der Analyse der Bedarfslage und der vorhandenen Reserven wird für erforderlich gehalten. 3. Das Argument einer Überalterung von Richterich wird kritisch gesehen, da es im Vergleich mit der Gesamtstadt nicht zutreffend sei. 4. Bzgl. der Wohnbauflächenpotenzialen wird eine Einbeziehung und den Niederlanden und der Städteregion, also ein stärker regional ausgerichteter Planungsansatz der Nachbargemeinden auch in Belgien gefordert 5. Kritisch gesehen wird, dass die Stadt Aachen mit vergleichsweise preiswerterem Wohnbauland in den Umlandgemeinden nicht konkurrieren kann. 6. Die Auswirkungen der Geruchsbelästigungen durch das Regenrückhaltebecken an der Horbacher Straße auf eine künftige Wohnbebauung im Bereich Richtericher Dell werden hinterfragt. 7. Anbindung an die Autobahn wird kritisch hinterfragt. 8. Das Verhältnis zwischen dem Planverfahren für den ersten Bauabschnitt (BP Nr. 950 und FNP-Änderung Nr. 128), dem Aufstellungsbeschluss für Richtericher Dell (A 255 und FNP- Änderung Nr. 131)sowie der Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes wird hinterfragt. Nicht nachvollziehbar sei,welches Verfahren zu Richtericher Dell maßgeblich bzw. verbindlich sei (FNP-Änderungen Nr. 128 und Nr.131 im Parallelverfahren oder FNP-Neuaufstellung für das gesamte Stadtgebiet). 9. Es wird hinterfragt, wie eine zeitliche Steuerung in Bauabschnitten erfolgen soll. Eine abschnittsweise Entwicklung von Richtericher Dell wird für wichtig erachtet. Beurteilung FNP 2030! Nicht von 19

17 10. Es wird bemängelt, dass der im Masterplan Richterich dargestellte Grünsaum nicht in die Untersuchung der Prüffläche mit aufgenommen worden ist. 11. Es wird hinterfragt, warum es für das Plangebiet Richtericher Dell trotz entsprechender Beschlusslage im Planungsausschuss keine dezidierte Wirtschaftlichkeitsberechnung gibt. Die Dokumentation aller Informationsveranstaltungen ist auf der Homepage der Stadt Aachen einsehbar. Im Rahmen der frühzeitigen Bürgerbeteiligung zur FNP- Neuaufstellung sind gezielt zum Bereich Richtericher Dell 8 Eingaben eingegangen. Eine sehr ausführliche Eingabe erfolgte von der Bürgerinitiative Richtericher Dell, der sich einige Einwänder einschließlich einer Unterschriftenliste anschlossen. Weitere Anregungen einzelner Bürger waren der Erhalt von Natur, Landschaft und Naherholung, die Vermeidung von mehr Verkehr und die Kritik an der Begründung der Bedarfslage. In einer Eingabe wurde der Zuzug junger Familien befürwortet, da sich hierdurch die Altersstruktur verändert und die Ortsumgehung positiv gesehen. Die Eingaben zum neuen Flächennutzungsplan werden derzeit gesichtet und im weiteren Verfahren ausgewertet. Im nächsten Schritt wird die Offenlage der Verfahren vorbereitet. Bis zur Offenlage ist zu entscheiden, ob das Flächennutzungsplanverfahren Nr. 131 parallel zur Änderung des neuen Flächennutzungsplanes weitergeführt oder in die FNP- Neuaufstellung zu überführen ist. na toll. hic rhodos, hic salta! Rote Karte Beurteilung FNP 2030! Nicht 131 Heute ist das zu entscheiden und nicht irgendwan in ferner Zukunft. Sonst kostet es zusätzliche Zeit, Energie und Steuergelder. Zudem ist die Ugehungsstraße nicht teil des FNP 2030 AC. 17 von 19

18 Die Vorgehensweise ist abhängig vom Verfahrensverlauf der Bauleitplanverfahren. Quatsch! Rote Karte Beurteilung Die Vorgehensweise hängt von der Rechtmäßigkeit der Entscheidungen am und am ab! Zudem steuert nicht der Verlauf der Verfahren die Verfahren sonderndie Initiatoren der Verfahren steuern ein Verfahren. Als jetzt und hier für die Rechtssicherheit und zu Kostenminimierung entscheiden, was maßgeblich ist! Die Verwaltung empfiehlt daher, für den Flächennutzungsplanes 1980 im Bereich zwischen dem nordwestlichen Siedlungsrand Richterich, dem Vetschauer Weg, dem Mischwasserrückhaltebecken Horbach, dem Knotenpunkt Roermonder/Kohlscheider Straße, nordwestlich der Bahntrasse, östlich der Dellstraße und nördlich der Banker-Feld-Straße unter Berücksichtigung der beiden Trassenvarianten die frühzeitige Beteiligung der Behörden gemäß 4 Abs. 1 BauGB durchzuführen und gemäß 3 Abs. 1 S. 3 Nr. 2 BauGB von der in 3 Abs. 1 S. 1 BauGB geregelten frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung abzusehen, da die Unterrichtung und Erörterung bereits auf anderer Grundlage erfolgt ist. Ungleichheit! Liberté, Egalité, Fraternité! Behörden ja - wären die denn nicht auch schon auf "anderer Grundlage" im FNP 2013 informiert worden, wenn es tatsächlich so wäre? Aber ein ist klar: BürgerInnen raus! Parallel zur Änderung Nr. 131 des Flächennutzungsplanes wird das Bebauungsplanverfahren Nr. 955 als planfeststellungsersetzender Bebauungsplan für die Haupterschließungsstraße / Ortsumgehung Alt-Richterich durchgeführt. Nach Auswertung der Beteiligung soll die Entscheidung für eine der Trassenvarianten getroffen werden. Hier erfolgt der Nahkampf. Stoppelung Anderer Kriegsschauplatz! Gerade desshalb muß die Beteiligung der Öffentlichkeit beim FNP Änderungsverfahren 131 erfolgen. Diese Entscheidung bezieht sich ausschließlich auf einen Bebauungplan, der hier nicht zur Debatte steht. Alle möglichen Wünsche der Stadtverwaltung werden hier willkürlich zusammengestoppelt. Stümperhaft. 18 von 19

19 Beschlussvorschlag: Der Planungsausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis und beschließt, gemäß 3 Abs. 1 S. 3 Nr. 2 BauGB von der in 3 Abs. 1 S. 1 BauGB geregelten frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung abzusehen, da die Unterrichtung und Erörterung bereits auf anderer Grundlage erfolgt ist. Beurteilung am schiefgegangen! Am : NEIN! Die Bezirksvertretung Aachen - Richterich nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis und beschließt aus bezirklicher Sicht, gemäß 3 Abs. 1 S. 3 Nr. 2 BauGB von der in 3 Abs. 1 S. 1 BauGB geregelten frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung abzusehen, da die Unterrichtung und Erörterung bereits auf anderer Grundlage erfolgt ist. Wenn das die Bezirksvertreter aus bezirklicher Sicht absegnen, sind sie keine Bezirksvertreter von Richterich mehr sondern Klientelpolitiker der regierenden Stadtverwaltung! Deshalb am : nein 19 von 19

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