Optimierungen im Pflegebereich! -
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- Ingelore Bayer
- vor 7 Jahren
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1 Optimierungen im Pflegebereich! - Qualitativ hochwertige Pflegeleistungen unabhängig von Wohnort und Geldbörsel Jetzt und in Zukunft! Pflege geht uns alle an: Fakten zur Situation in Österreich! Das österreichische Pflegesystem ist ein weltweites Vorbild! Nach der Einführung des Pflegegeldes im Jahr 1993 wurde unser Pflegesystem stetig weiter ausgebaut, verbessert und modernisiert! Reformen und Neuerungen wie z.b. die Legalisierung der 24-Stunden- Pflege, die Etablierung des Pflegefonds, Förderungen und Verbesserungen für pflegende Angehörige, die Schaffung der Möglichkeit zur Pflegekarenz und Pflegeteilzeit haben dafür gesorgt, dass Österreich eines der besten und dichtesten Pflegesysteme der Welt hat. Aktuell beziehen rund Menschen in Österreich Pflegegeld. Laut Schätzungen wird sich die Zahl der pflegebedürftigen Menschen in Österreich bis 2050 auf rund verdoppeln. Das Thema Pflege und Betreuung wird damit in Zukunft in JEDER Familie ein Thema sein! Derzeit werden noch rund 80 Prozent der pflegebedürftigen Menschen zu Hause betreut. 50% der PflegegeldbezieherInnen kaufen keinerlei Pflegeleistung zu, sondern werden ausschließlich von Angehörigen betreut bzw. setzen auf Nachbarschaftshilfe. Durch sich
2 verändernde Familienstrukturen wird der Bedarf an Alternativen zur Betreuung durch Angehörige aber immer größer. Darum müssen JETZT die nötigen und optimalen Rahmenbedingungen geschaffen werden, damit die Qualität und die Finanzierung unseres Pflegesystems nachhaltig gesichert wird! Optimierungen im Pflegebereich Vorschläge des Pensionistenverbandes 1. Finanzielle Absicherung, Entlastungen für Betroffene und Beseitigung von sozialen Ungerechtigkeiten 1.1. Pflegefonds ins Dauerrecht! Die Finanzierung von Pflege und Betreuung muss nachhaltig gesichert werden. Auf Initiative des damaligen Sozialministers Rudolf Hundstorfer und des Österreichischen Seniorenrates wurde im Jahr 2011 mit dem Pflegefonds ein starkes und nachhaltiges Instrument zur Sicherung der Pflegefinanzierung geschaffen. Der Pensionistenverband fordert: Es braucht bundesweite Rahmenbedingungen für den Pflegefonds zur langfristigen Sicherung von Pflege und Betreuung in Österreich. Die Finanzierung des Pflegefonds muss auch über 2018 hinaus gewährleistet sein! Der Pflegefonds muss im Dauerrecht verankert werden! Derzeit laufen die aktuellen Verhandlungen zum Finanzausgleich! Die nachhaltige Finanzierung des Pflegefonds muss hier oben auf der Prioritätenliste stehen! 1.2. Regelmäßige Wertanpassung des Pflegegeldes! Die Lebenserhaltungskosten in Österreich werden leider immer höher und mit ihnen steigen auch die finanziellen Aufwendungen für Pflegebedürftige und ihre Angehörigen. Gerade die Preise für Dinge des täglichen Bedarfs, für Lebensmittel, Hygiene-Artikel aber auch für Unterstützungs-Leistungen steigen meist sogar noch stärker als die allgemeine Teuerung.
3 Der Pensionistenverband fordert: Es muss sichergestellt werden, dass Pflegebedürftige ihren Lebensstandard halten und in Würde altern können. Die Höhe des Pflegegeldes muss an die Teuerung angepasst werden und zwar analog der Pensionsanpassung, die im Jahr 2017 voraussichtlich 0,8 Prozent betragen wird. Auch die Höhe der Sachleistungen und Erhöhung der Fördermittel bei der 24-Stunden-Betreuung müssen regelmäßig an die steigenden Kosten für Pflegebedürftige und ihre Angehörigen angepasst werden Freibetrags-Bescheid bei 24-Stunden-Pflege! Derzeit können Teile der Kosten für Pflege als außergewöhnliche Belastungen beim Steuerausgleich im darauf folgenden Jahr zum Abzug gebracht werden. Damit müssen die Betroffenen aber mitunter fast 1,5 Jahre auf die Rückerstattung des Geldes warten. Eine einfache Gesetzesänderung im Steuerrecht brächte hier eine spürbare finanzielle Verbesserung. Der Pensionistenverband fordert: Außergewöhnliche Belastungen aus (erkennbar länger dauerndem) Pflegeaufwand müssen in den 63 Abs.4 EStG 1988 aufgenommen werden, damit Freibetragsbescheide schon für das laufende Jahr ausgestellt werden können und damit die laufenden Zahlungen für Pflege und Betreuung gewährleistet werden Rezeptgebühren-Befreiung für Bewohner von Pflegeheimen bei Taschengeld-Bezug! Bei stationärer Pflege (z.b. Pflegeheim) auf Kosten oder unter Kostenbeteiligung von Land, Gemeinde oder Sozialhilfeträger gehen Teile der Ansprüche von Pension und Pflegegeld auf den Kostenträger über. In einem solchen Fall verbleiben 20 Prozent der Pension, die Sonderzahlungen sowie 45,20 Euro als monatliches Taschengeld vom Pflegegeld. Von diesem geringem Taschengeld, das in seiner Höhe in der Regel unter dem Ausgleichzulagen- Richtsatz liegt, sind aber die vollen Rezeptgebühren zu zahlen. Der Pensionistenverband fordert: Bewohner von Senioren-/Pflegeeinrichtungen, deren eigentliches Einkommen ( Taschengeld ) unter dem Ausgleichszulagen-Richtsatz liegen, müssen künftig von der Rezeptgebühr befreit sein!
4 1.5. Keine Verpflegungskosten bei Abwesenheit im Pflegeheim! Kommt ein/e Bewohner/in eines Pflegeheimes in ein Krankenhaus, verrechnet dieses für den Zeitraum des Spitalsaufenthaltes die Kosten für das Essen bundesländerweise verschieden hoch zwischen 12 und 20 Euro pro Tag. Gleichzeitig wird von einigen Pflegeeinrichtungen trotz Abwesenheit weiterhin der Verpflegungskosten-Beitrag verrechnet. Die Betroffenen bezahlen also doppelte Verpflegungskosten. Gleichzeitig ruht das Pflegegeld. Der Pensionistenverband Österreichs fordert: Eine bundesweit einheitliche und klare Rechtslage: ist ein Pflegeheim-Bewohner vorübergehend nicht in der Pflegeeinrichtung, dürfen für diese Zeit auch keine Verpflegungskosten verrechnet werden Kein Pflege-Regress und zwar österreichweit! Nicht zuletzt dank des scharfen Protestes des Pensionistenverbandes ist Österreich seit 2014 pflegeregress-frei. Dies muss auch weiterhin so bleiben! Der Pensionistenverband fordert: Keine Verwertung eigener Wohnungen und Eigenheimen der Pflegebedürftigen! Weiters fordert der PVÖ, dass das Schonvermögen auf einen bundesweit einheitlichen höheren Wert angeglichen wird. 2. Sicherung der Qualität, Bundeseinheitliche Standards für Pflege und Betreuung! 2.1. Bundesweit einheitliche Standards für Pflege und Betreuung Das Pflegesystem in Österreich ist durch starken Föderalismus gekennzeichnet. In einigen Bereichen wie z.b. der Anzahl der mobilen Dienste oder Pflegeheim-Plätze ist es durchaus sinnvoll, dass die jeweiligen Bezirke und Kommunen Rücksicht auf ihre individuellen Bedürfnisse wie z.b. Bevölkerungsstruktur, Lage etc. eingehen und selbstständig planen und entscheiden können. In vielen Bereichen aber führen die 9 unterschiedlichen Pflegesysteme zu Ungerechtigkeiten, Unklarheiten und vor allem unnötiger Bürokratie und Doppelgleisigkeiten. Bei den Heil- und Hilfsmittel z.b. gibt es einen Kompetenzdschungel,
5 der die Betroffenen zwingt von einer Stelle zur anderen zu wandern um finanzielle Hilfe zu erhalten. Der Pensionistenverband fordert: Die Pflegestrukturen müssen effizienter, nachhaltiger, schlanker und fairer gestaltet werden. Es braucht vor allem einheitliche Standards für Pflege und Betreuung durch: + bundeseinheitliche Bedarfsplanung (unter Einbeziehung der Kommunen und Berücksichtigung von individuellen Anforderungen) + bundesweit einheitliche Qualitätskritierien und Kontrolle selbiger. Ein bundesweit einheitliches Qualitätssiegel für Pflegeheime und Pflegedienste soll den Betroffenen die Wahl erleichtern und Sicherheit geben Keine Streichung des 13. und 14. Pensions-Bezugs für Pflegeheim-BewohnerInnen Zu den medial kolportierten Plänen einiger Bundesländer künftig den 13. und 14. Bezug der Pension von PflegeheimbewohnerInnen einzuziehen und für die Pflegefinanzierung zu verwenden, kommt vom Pensionistenverband eine klare Ablehnung: Das Einbehalten der Sonderzahlungen und massive finanzielle Verschlechterungen für die Pflegebedürftigen und widerspricht dem Ziel, bundesweit einheitliche Pflegestrukturen zu schaffen! Der Pensionistenverband fordert: Länder, Finger weg von den Pensionen! Der 13. und 14. Pensions-Bezug muss auch für Pflegeheim-BewohnerInnen weiterhin ausbezahlt werden und der Taschengeld-Bezug gewährleistet bleiben! 2.3. Aufwertung des Pflegeberufs Durch die steigende Lebenserwartung und sich verändernde familiäre Strukturen wird der Personalbedarf im Gesundheitswesen bis 2020 um ca Personen steigen. Bereits jetzt fehlen in Österreich ca diplomierte Pflegekräfte. Der Pensionistenverband fordert: Um noch mehr Menschen zu motivieren einen Beruf in diesem Zukunftssektor zu ergreifen, müssen wir den Pflegeberuf aufwerten: Durch faire Entlohnung und bessere Ein-, Auf- und Umstiegsmöglichkeiten! In diesem Zusammenhang begrüßt der Pensionistenverband die kürzlich von Gesundheitsministerin Sabine Oberhauser auf den Weg gebrachte GuKG-Novelle ausdrücklich.
6 3. Entlastung pflegender Angehöriger, Unterstützung für die Helden des Alltags 3.1. Rechtsanspruch auf Pflegekarenz und Pflegeteilzeit Die 2013 geschaffene Möglichkeit der Pflegekarenz und Pflegeteilzeit ist eine wichtige Unterstützung für pflegende Angehörige. Dass man - gerade für die schwierige erste Phase, wenn ein Angehöriger pflegebedürftig wird - drei Monate seine Arbeitszeit reduzieren bzw. sich vom Job karenzieren lassen kann, gibt Sicherheit für beide Seiten - für die Pflegenden und die Gepflegten. Nach derzeitiger Rechtslage obliegt die Entscheidung ob Pflegekarenzoder Teilzeit ermöglicht werden aber noch immer dem Arbeitgeber. Der Pensionistenverband fordert: Rechtsanspruch auf Pflegekarenz und Pflegeteilzeit. Pflegebedürftige und ihre Angehörigen brauchen Rechtssicherheit! 3.2. Recht auf Pflegefreistellung für die Betreuung pflegebedürftiger Elternteile unabhängig vom Wohnort Das Lebensmodell, in dem mehrere Generationen in einem gemeinsamen Haushalt leben, wird zunehmend zu einer Seltenheit! Die derzeitige Gesetzeslage, wonach nur jene Personen das Recht auf eine Pflegefreistellung haben, die mit der pflegebedürftigen Person in einem gemeinsamen Haushalt leben, ist daher völlig veraltet! Es ist zudem auch komplett widersinnig, unlogisch und menschlich nicht nachvollziehbar! Denn gerade wenn die pflegebedürftigen Eltern nicht im selben Haus/der selben Wohnung leben, wird die Organisation der Betreuung noch ungleich aufwendiger und komplizierter! Der Pensionistenverband fordert: Die Pflegefreistellung für Personen, die ihre Eltern pflegen, darf nicht mehr länger vom gemeinsamen Wohnsitz abhängig sein! Diese Regelung ist eine zusätzliche Hürde für die Betroffenen! Hier braucht es rasch eine Gesetzesänderung, wie von Sozialminister Alois Stöger vorgeschlagen!
7 3.3. Psychische Unterstützung pflegender Angehöriger Die Pflege und Betreuung eines Angehörigen ist eine enorme Herausforderung, die das ganze Leben verändert. Viele Personen fühlen sich in dieser Situation zunehmend alleingelassen und überfordert bzw. wissen nicht wohin sie sich wenden können, wenn sie Informationen, Unterstützung oder einfach jemanden zum Austausch suchen. Der Pensionistenverband fordert: Pflegende Angehörige, die Helden des Alltags müssen noch stärker unterstützt werden. Durch + Aus- und Weiterbildungsangebote + psychologische Beratung und Betreuung (Supervision) + Förderung und Qualifizierung ehrenamtlicher HelferInnen + Ambulante Pflegeeinrichtungen 3.4. Ausbau von Betreuungseinrichtungen und mobilen Diensten Es ist der Wunsch der meisten pflegebedürftigen Personen so lange wie möglich in ihrem gewohnten Umfeld, ihrer Wohnung verbleiben zu können oder sich durch das Wohnen in betreuten Wohnformen ein Höchstmaß an Individualität zu erhalten. Für pflegende Angehörige braucht es die Möglichkeit einer Unterstützung, wenn sie vorübergehend nicht die Möglichkeit haben sich um ihren pflegebedürftigen Angehörigen zu kümmern (z.b. eigene Erkrankung/Unfall) oder einfach einmal eine Auszeit benötigen um neue Energie für ihre fordernde Aufgabe zu sammeln. Der Pensionistenverband fordert: Den verstärkten, flächendeckenden Ausbau von Betreutem Wohnen, der stationären und mobilen Dienste, der Tagesbetreuungseinrichtungen, der Nacht- und Wochenendpflegeangebote sowie die Erleichterung von Übergangspflege damit auch pflegende Angehörige einmal eine Auszeit nehmen können Verstärkte Information und Enttabuisierung des Themas Gewalt an Älteren Gewalt gegen pflegebedürftige Menschen ist nach wie vor ein Tabuthema und wird kaum angezeigt. In der häuslichen Pflege äußert sich die Gewalt häufig durch psychische Gewalt. Hier bedarf es niederschwelliger Informations- und Aufklärungsangebote um Gewalttätigkeiten zu verhindern.
8 Der Pensionistenverband fordert: Verstärkte Informationsarbeit und spezielle Schulungen für Hausärzte/mobile Pflegedienste um mögliche Gewalt an Pflegebedürftigen zu erkennen. 4. Verstärkte Prävention und Rehabilitation vor Pflege Schaffung von Präventionseinrichtungen und Rechtsanspruch auf Rehabilitation Durch Prävention kann die Pflegebedürftigkeit verzögert werden. Rehabilitionsmaßnahmen (Bewegen statt pflegen) bieten die Chance, dass ältere Personen nach z.b. einem Unfall (Stichwort Oberschenkelhalsbruch) nach dem Krankenhausaufenthalt und anschließend Rehabilitation wieder mobil werden und so ein möglichst selbstständiges Leben führen können. Der Pensionistenverband fordert: Gesündere, altersgerechte Arbeitsplätze, verstärkten Einsatz von Arbeitsmedizinern, mehr Präventionseinrichtungen. Weiters fordert der Pensionistenverband: Ein Rechtsanspruch auf Rehabilitation für Pensionisten muss endlich im Gesetz verankert sein. Nicht zuletzt hat die Bundesregierung im Abschnitt Pflege und Betreuung ihres Regierungsprogrammes diese gesetzliche Verankerung zum ehestmöglichen Zeitpunkt zugesagt.
9 Für den Pensionistenverband steht fest: Wir müssen JETZT die rechtlichen, finanziellen, strukturellen und personellen Voraussetzungen dafür schaffen, damit in Zukunft in Österreich jede und jeder, der Pflegeleistungen benötigt, diese auch flächendeckend und in bester Qualität erhält! Und zwar unabhängig von Wohnort und Geldbörsel! Digitales Fotomaterial in druckfähiger Qualität steht im Anschluss an die Pressekonferenz unter zur Verfügung! Rückfragehinweis: Andreas Wohlmuth Generalsekretär des Pensionistenverbandes Österreichs Festnetz: 01/ DW 30 Mobil: Website: Facebook: Pensionistenverband Österreichs
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