Stadtamt Tulln Tulln, 20. Mai 2014

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1 26/II/2014 Stadtamt Tulln Tulln, 20. Mai 2014 P R O T O K O L L über die am Montag, dem 19. Mai 2014, um Uhr, im Sitzungssaal des Rathauses stattgefundene Sitzung des Gemeinderates. Tagesordnung: Siehe Beilage Anwesend: Bgm. Mag. Peter Eisenschenk 1. Vzbgm. KommR Harald Schinnerl 2. Vzbgm. Hubert Herzog 3. Vzbgm. OStR Mag. Susanne Schimek STR ÖkR Johann Mayerhofer STR Karl Mayr STR Ing. Norbert Pay STR Elfriede Pfeiffer STR Mag. Johannes Sykora STR Dr. Harald Wimmer STR Ludwig Buchinger STR Liane Marecsek GR Thomas Baumgartlinger GR Johannes Boyer GR Mag. Franz Hebenstreit GR Annemarie Eißert GR Eva Koloseus GR Mag. Leopold König GR Wolfgang Mayrhofer GR Peter Liebhart GR Ernst Pegler GR Wolfgang Polakovic GR Susanne Stöhr-Eißert GR Markus Urban GR Gerhard Zimmermann GR Rudolf Doppler GR Sabrina Felber.erscheint um Uhr vor TO 1) GR LAbg. Günter Kraft.verlässt die Sitzung um Uhr vor TO 1) GR Erich Oberleitner GR Andrea Roiß GR Gerlinde Sieberer GR Leopold Handelberger GR Richard Schuh GR Mag. Johannes Scholz GR Gustav Rödl GR Manfred Redl Entschuldigt: GR Franz Eichberger Vorsitzende: Bgm. Mag. Peter Eisenschenk, Vzbgm. KommR Harald Schinnerl

2 27/II/2014 Schriftführer: StADir. Dr. DI Viktor Geyrhofer, Mag. Christian Resch Beglaubiger: GR Peter Liebhart, STR Dr. Harald Wimmer, STR Ludwig Buchinger, GR Gustav Rödl, GR Manfred Redl A) ÖFFENTLICHE SITZUNG Bgm Mag. Peter Eisenschenk eröffnet um Uhr die öffentliche Sitzung und stellt nach Begrüßung der Anwesenden die Beschlussfähigkeit fest. Bgm Mag. Peter Eisenschenk bringt gemäß 46 Abs.3 NÖ Gemeindeordnung folgenden Antrag ein: 11) Grundverpachtung Erholungsgebiet Sandfeldsiedlung - Ergänzungspunkt 33) Personal Ergänzungspunkt 35) Grundverpachtung Erholungsgebiet Linkes Donauufer 36) Grundverpachtung Erholungszentrum Tulln 37) Öffentlicher Busverkehr Zuschuss für Einzelfahrten 38) Bausperre wegen Änderung des Flächenwidmungsplanes 39) Überarbeitung des Flächenwidmungsplanes und des Bebauungsplanes bezüglich einer ortsverträglichen Bebauungsverdichtung Auftragsvergabe 40) Zusammensetzung der Ausschüsse und Funktionen Änderung 41) Goldmann Jagd Vergleich Die Punkte werden einstimmig in die Tagesordnung aufgenommen. Die Punkte 33) und 41) werden in der nicht-öffentlichen Sitzung behandelt. Die Punkte 35) und 36) werden im Anschluss an Punkt 12) behandelt. Bgm Mag. Eisenschenk und STR Liane Marecsek bringen gemäß 46 Abs.3 NÖ Gemeindeordnung folgenden Antrag ein: 42) Keine Elektrizitätsabgabe auf Ökostrom-Eigenverbrauch Antrag: Die Landesregierung wird aufgefordert, sich bei der Bundesregierung im Sinne der Antragsbegründung dafür einzusetzen, dass 1) Ökostromerzeuger, die den Ökostrom für den Eigenbedarf erzeugen, von der Elektrizitätsabgabe befreit werden; 2) Die Befreiung von Elektrizitätsabgabe für elektrische Energie, die für die Fortleitung von Erdgas oder Mineralöl verwendet wird, im Interesse einer ökologischen Energiepolitik überdacht wird und dadurch die österreichischen Endkonsumenten nicht zusätzlich belastet werden; 3) Die Befreiung von der Erdgasabgabe für Erdgas zum Zwecke des Transportes im Interesse des Umweltschutzes und der Versorgungssicherheit überdacht wird und dadurch die österreichischen Endkonsumenten nicht zusätzlich belastet werden. Begründung der Dringlichkeit: Im Februar 2014 wurde mit Erlass des Finanzministeriums klargelegt, wie die steuerliche Behandlung von Photovoltaikanlagen zu erfolgen hat. Die bisher nicht exekutierte Regelung des Elektrizitätsabgabegesetzes hat binnen kürzester Zeit zu großer Verunsicherung bei Produzenten, Händlern und Konsumenten geführt.

3 28/II/2014 Angesichts der bekannten wirtschaftlichen und fördertechnischen Rahmenbedingungen ist diese zusätzliche Hürde für viele BürgerInnen unverständlich. Die Thematik betrifft alle Ökostromanlagen, also z. B. auch Kleinwasserkraftwerke. Nach dem Elektrizitätsabgabegesetz sind Elektrizitätserzeuger von der Abgabe befreit, die die elektrische Energie für den Eigenbedarf erzeugen, wenn die Erzeugung für den Eigenbedarf pro Jahr nicht größer als kwh ist. Der Verbrauch von selbst erzeugtem Strom ist somit bis zum Erreichen der Freigrenze steuerfrei, ab Überschreiten dieser Freigrenze unterliegt laut Erlass der gesamte selbst erzeugte und (privat und/oder erwerbswirtschaftlich) verbrauchte Strom der Abgabe. Die Abgabe (1,5 Cent je KWh) ist monatsweise selbst zu berechnen und bis zum 15. des auf den Kalendermonat zweitfolgenden Monats an das zuständige Finanzamt zu entrichten. Gegen diese Abgabe sprechen viele Argumente. Beispielhaft darf angeführt werden: Diese Abgabe widerspricht den Zielen des Ökostromgesetzes und der Energiewende Die vielfach geforderte Marktfähigkeit der Ökostromanlagen wird durch diese Abgabe konterkariert Der auch von der Politik gewollte Eigenstromverbrauch (vgl. Koalitionsabkommen der österreichischen Bundesregierung ) wird durch die Abgabe erschwert. Es ist anzunehmen, dass die administrativen Kosten in den meisten Fällen den fiskalischen Nutzen übersteigen werden. Daher hat die Landesenergiereferenten-Konferenz (LERK) am in Wien einen Beschluss zur Energieabgabenbefreiung für den Eigenverbrauch von anerkannten Ökostromanlagen gefasst: Herr Bundesminister für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft sowie Herr Vizekanzler und Bundesminister für Finanzen werden ersucht, dafür einzutreten, dass [ ] selbsterzeugte, dem Eigenverbrauch zugeführte Energie aus Ökostromanlagen generell von der Energieabgabe befreit wird. Im März und April haben mehrere Besprechungsrunden im Finanzministerium zur Behebung des Problems stattgefunden. Ein Lösungsvorschlag wurde erarbeitet, wonach unter anderem eine Freigrenze für den Eigenverbrauch von selbst erzeugtem Ökostrom von kwh eingezogen werden sollte. Am wurde allerdings seitens des BMF mitgeteilt, dass die Unterlagen der SPÖ übermittelt wurden, aber keine Einigung erzielt werden konnte und damit die vorgeschlagene Neuregelung der Elektrizitätsabgabe im Rahmen des Budgetbegleitgesetzes offen bleibt. Überdenken der Abgabenbefreiungen für Fossile Energie Im Gegensatz zum Eigenverbrauch von selbst erzeugtem Ökostrom, gibt es eine Abgabenbefreiung für Strom, soweit dieser für die Erzeugung und Fortleitung von elektrischer Energie, Erdgas oder von Mineralöl verwendet wird (vgl. 2 Z 2 Elektrizitätsabgabegesetz). Auch von der Erdgasabgabe ist Erdgas befreit, das zur Herstellung, für den Transport oder für die Speicherung von Erdgas und das für den Transport und für die Verarbeitung von Mineralöl verwendet wird (vgl. 2 Z 1 und 2 Erdgasabgabegesetz). Von diesen Befreiungen profitieren insbesondere Betreiber von Erdöl- und Erdgas- Pipelines. Befreit sind damit auch jene Mengen, die nur durch Österreich durchgeleitet werden. Für den Erdöl- und Erdgastransport wurden im Jahr 2008 immerhin 11 PJ an Energie aufgewendet. Laut Förderungsbericht 2012 der Bundesregierung entstehen durch diese Befreiung Steuermindereinnahmen von ca. 150 Mio. Euro.

4 29/II/2014 Im Zuge einer notwendigen Anpassung des Elektrizitätsabgabegesetzes sollten daher auch die Befreiungen für fossile Energieträger geprüft und überdacht werden, ohne dadurch die österreichischen Endkonsumenten zusätzlich zu belasten. Der Antrag wird einstimmig in die Tagesordnung aufgenommen. STR Dr. Harald Wimmer bringt gemäß 46 Abs.3 NÖ Gemeindeordnung folgenden Antrag ein: Schulstandort Tulln: Wir brauchen Schulen der Zukunft! In der heutigen Gemeinderatssitzung steht zur Beschlussfassung der Ankauf von Containern für die Volksschule II auf der Tagesordnung. Mit dem Ankauf von den Containern soll zusätzlicher Schulraum für unsere Volksschule II geschaffen werden. Diese Maßnahme soll eine provisorische Lösung für die Schülerinnen und Schüler darstellen. Wenn man die Situation an unseren Schulen betrachtet, so besteht dringender Handlungsbedarf. Der akute Platzmangel und viele andere Probleme in unseren Volksschulen sind seit langem bekannt. Eine gesamtheitliche und nachhaltige Lösung ist nicht in Sicht. Die bisher gesetzten Maßnahmen sind Einzelmaßnahmen, Flick- und Stückwerk. Das zur Verfügung stehende Raumangebot ist seit langem nicht mehr ausreichend. Die Kinder haben zu wenig Platz. Es fehlt an Platz zum Lernen, Platz zum Bewegen, Platz für die Nachmittagsbetreuung, Platz für Kleingruppen, usw. Neues Lernen braucht neue Räume, neue Ausstattung und moderne Arbeitsmaterialien In der Schule der Zukunft werden neue Unterrichtsmethoden, neue Unterrichtsformen und neue Lehr- und Lernformen gelebt. In Zukunft soll Teamteaching, Offenes Lernen, Wochenplanunterricht, Projektarbeit und verschiedene Formen der inneren Differenzierung (zb.: Kleingruppenarbeit) möglich sein. Ebenso muss bei der räumlichen Gestaltung und Ausstattung bedacht werden, dass die Schule der Zukunft für Kinder einer der wichtigsten außerhäuslichen Lebensräume ist. Ein erheblicher Teil der Zeit wird in der Schule verbracht. Nischen und Rückzugsräume, sowie großzügige Sport-, Bewegungs- und Freizeitmöglichkeiten sind besonders wichtig. Unser Dank gilt den Pädagoginnen und Pädagogen an unseren Volksschulen für ihre Motivation und ihr Engagement. Als Schulerhalter und als kommunale Entscheidungsträger sind wir verpflichtet unserer Zukunft, unseren Kindern optimale Rahmenbedingungen für ihre Zukunft zur Verfügung zu stellen. Kinder durchleben in der Schule eine entscheidende Phase ihrer Entwicklung. Das dort erfahrene Lernen und Schulleben legt den Grundstein für lebenslanges Lernen. Die SPÖ Fraktion stellt daher folgenden Antrag: Der Gemeinderat möge folgenden Beschluss fassen: 1) Einrichtung einer Arbeitsgruppe mit Einbindung von Eltern, Schüler, Lehrer, Vertreter von Vereinen und der Politik um gemeinsame Visionen zur notwendigen Infrastruktur und Rahmenbedingungen für die Schule der Zukunft zu entwickeln. 2) Beauftragung einer Finanzierungs- und Machbarkeitsstudie zur Umsetzung eines Schulcampus Tulln. Dringlichkeit ist gegeben! Der Punkt wird einstimmig in den Ausschuss für Kultur, Bildung und Integration verwiesen. 43) Betreubares Wohnen, Frauenhofnerstraße 58! SPÖ-Tulln hat wegen anhaltender Beschwerden die Bewohner der Wohnhausanlagen in der Frauenhofnerstrasse zu einem Roten Schirm am Freitag, den 28. März eingeladen. Um etwaige Fragen vor Ort gleich klären zu können, waren auch ein Vertreter des Eigentümers der GEDESAG, Hr. Dipl. Ing. Gregor Mayer und des Generalmieters der Stadtgemeinde Tulln, die zuständige Stadträtin Elfriede Pfeiffer (TVP) dabei.

5 30/II/2014 Bei der Begehung der beiden Wohnhausanlagen wurde festgestellt, dass die Anlage Frauenhofnerstraße 56 über bedarfsgerechte Vorkehrungen (zb.: Automatische Türen, etc) verfügt. Bei der Anlage Frauenhofnerstraße 58 liegen gravierende Planungs- und Ausführungsmängel im Sinne der Bauausführung unter der Bedachtnahme des Nutzungszweckes für betreubares Wohnen vor. Hauptkritikpunkte im Zshg. mit der baulichen Ausführung Frauenhofnerstraße 58 (29 Wohnungen): keine automatisch sich öffnende Eingangstüren keine Verbindungs-/Innentüren mit Magnetschalter (bleiben nicht automatisch offen) kein Klapp-Sitz im Aufzug Freier Zugang durch ständig offenen Zugangs- bzw. Fluchttüren (nicht versperrbar und ermöglichen den ungehinderten Zugang in alle Bereiche des Wohnblocks Frauenhofnerstrasse 58) Zugangsweg zur Sitzgelegenheit (Tische und Bänke) im Freien ist aus Sand (Für Rollstuhlfahrer, Personen mit Rollator oder mit Krücken nicht befahrbar bzw. begehbar) Daher stellt die Sozialdemokratische Gemeinderatsfraktion folgenden Antrag: Der Gemeinderat möge daher die Stadtgemeinde Tulln (Generalmieter) und die GEDESAG (Eigentümer) beauftragen, für eine Behebung der Hauptkritikpunkte, wie z.b.: die Errichtung einer automatisch sich öffnenden Eingangstür, eine Befestigung des Gehweges zum Sitzplatz im Freien usw. zu sorgen, ohne dass ausschließlich die Mieter/Mieterinnen dafür bezahlen müssen. Der Punkt wird einstimmig in die Tagesordnung der nicht-öffentlichen Sitzung aufgenommen. GR Mag. Johannes Scholz, STR Liane Marecsek und GR Gustav Rödl bringen gemäß 22 Abs.1 NÖ Gemeindeordnung folgenden Antrag ein: Errichtung eines Schrankens bei der Aubadeinfahrt am unteren Treppelweg Antrag: Der Gemeinderat möge beschließen, einen Schranken bei der Aubadeinfahrt am unteren Treppelweg errichten zu lassen. Begründung der Dringlichkeit: Der Geh- und Radweg zwischen Aubad und Rafelswörth wird trotz Fahrverbot häufig von Kraftfahrzeugen befahren. Die ehemals schöne Wiese des Dammes ist durch die Reifenspuren dauerhaft beschädigt. Die Staubentwicklung durch die vorbeirasenden Fahrzeuge lässt die einstige Erinnerung an ein Erholungsgebiet verblassen. Daher sollte ein Schranken eventuell mit Beleuchtung bei der Aubadeinfahrt am unteren Treppelweg errichtet werden, weil alle sonstigen Maßnahmen bis jetzt sich als wirkungslos erwiesen haben. Radfahrer können nach wie vor seitlich des Schrankens passieren. Der Punkt wird einstimmig in den Ausschuss für Verkehr und öffentlichen Grünraum verwiesen. 44) Aufstellen von Igelhinweiszeichen Antrag: Der Gemeinderat möge beschließen, bei der Ortsausfahrt Langenlebarn Richtung Tulln nach der Bushaltestelle neben der Au und auf der Straße Richtung Kreisverkehr und Kronauer Brücke neben dem Augebiet und der Garten Tulln Igelhinweiszeichen aufstellen zu lassen. Begründung der Dringlichkeit: Der Igel steht als bedrohte Tierart nach dem Naturschutzgesetz 20 unter strengem Schutz.

6 31/II/2014 Aufgrund des Autoverkehrs sind auch im Gemeindegebiet von Tulln an bestimmten Stellen hohe Verlustraten von Igeln zu beklagen. Gemeint ist einerseits die Ortsausfahrt Langenlebarn Richtung Tulln nach der Bushaltestelle neben der Au und auf der Straße Richtung Kreisverkehr und Kronauer Brücke neben dem Augebiet und der Garten Tulln. Sowohl im Augebiet zwischen Langenlebarn und Rafelswörth als auch auf der Garten Tulln wurden jeweils im Frühjahr 2012 (Schulprojekt) und 2013 überwinterte und liebevoll aufgepäppelte Igel entlassen. Da die Igelpopulation in den vergangenen Jahren vor allem wegen des Lebensraumverlustes als auch durch den Autoverkehr drastisch zurückging, steht der Igel bereits auf der Gefährdungsliste. Die Jungensterblichkeit beträgt 80 %, verwaiste Igeljunge, deren Mutter überfahren wurde, sterben einen qualvollen Tod. Igelhinweiszeichen stoßen manchmal auf wenig Verständnis mit der Begründung, dass sie eine Ablenkungsgefahr sind und eine zu große, oft nicht wahrgenommene Anzahl von Verkehrsschildern nicht sinnvoll sind. Gleichzeitig säumen jedoch hunderte Werbetafeln die Ortsstraßen. Der Punkt wird einstimmig in die Tagesordnung aufgenommen Stopp dem Transatlantischen Freihandelsabkommen (TTIP) Der Gemeinderat der Gemeinde Tulln a.d. Donau erlässt folgende RESOLUTION an den Bundeskanzler Werner Faymann und Wirtschaftsminister Reinhold Mitterlehner Das geplante Freihandelsabkommen zwischen den USA und Europa (TTIP) ist ein schwerwiegender Angriff auf Demokratie, KonsumentInnenrechte, Umweltschutz und Sozialstaat und wird geheim verhandelt. Das Versprechen des TTIP-Abkommens lautet Wachstum durch noch mehr Handel und Investitionen zwischen den USA und der EU. Doch während das erwartete BIP-Wachstum lediglich 0,5% in zehn Jahren betragen soll, droht gleichzeitig der Abbau bestehender Umwelt-, KonsumentInnenschutz-, Datenschutz- und Sozialstandards! In sensiblen Bereichen, die zwischen den USA und der EU unterschiedlich geregelt und daher strittig sind, wie z. B. der Gentechnik, der Liberalisierung der Wassermärkte oder dem Abbau von alternativen Gasvorräten mit Hilfe hochgiftiger Chemikalien (Fracking) könnten bestehende nationale Verbote und Ausnahmen mit dem Hinweis auf das Abkommen zunehmend unter Druck geraten. Das TTIP birgt somit die Gefahr, dass ein Umsteuern zu einer nachhaltigen, ressourcen- und klimaschonenden Wirtschaft in der EU und den USA vollständig aus dem Blick gerät. MÖGLICHE FOLGEN FÜR ÖSTERREICH: Landwirtschaft/Lebensmittelsicherheit: Gerade im Bereich der Umwelt- und Lebensmittelstandards droht eine massive Aufweichung der hohen Standards in der EU. Der Feinkostladen Österreich wäre am Stärksten davon betroffen, denn die österreichische kleinstrukturierte Landwirtschaft müsste plötzlich mit Megaställen der USA konkurrieren. Die Durchschnittsgröße eines landwirtschaftlichen Betriebes liegt in den USA bei 180 Hektar und in Österreich bei 19 Hektar. In der EU ist die Praxis des Behandelns von Hühnern vor dem Verzehr mit Chlorlauge verboten in den USA zugelassen. Das Chlorhuhn könnte auf unseren Tellern landen, das Vorsorgeprinzip unterwandert werden. Fracking: In vielen Ländern der EU darf, anders als in den USA, kein Fracking betrieben und auch kein durch Fracking gewonnenes Erdgas eingeführt werden. Im Dezember 2013 war Fracking in den nicht-öffentlichen Verhandlungen zu TTIP Verhandlungsgegenstand. Investorenschutz Konzerne verklagen Staaten: So hat der schwedische Energiekonzern Vattenfall Deutschland wegen des Atomausstiegs auf kolportierte 3,7 Milliarden Euro Schadenersatz geklagt. Die Argumentation: im Vertrauen auf die Laufzeitverlängerung der Atomkraftwerke hat Vattenfall in die beiden Meiler Krümmel und Brunsbüttel 700 Millionen Euro investiert. Es geht also um die Frage, ob ein demokratisch gewähltes Parlament über die Energiepolitik entscheidet oder ein Schiedsgericht, das aus drei Personen besteht und hinter verschlossener Tür verhandelt. Da sowohl die EU als auch die

7 32/II/2014 USA über hochentwickelte Justizsysteme verfügen, sind diese Sonderklagsrechte für Konzerne überflüssig. TTIP ist transatlantisches Lohn-und Sozialdumping: In den USA ist die Vereinigungs- und Kollektivvertragsfreiheit teilweise erheblich eingeschränkt. Auf beiden Seiten des Atlantiks stehen ArbeitnehmerInnen-Rechte seit Jahrzehnten unter Druck. Es besteht die Gefahr einer weiteren Abwärtsspirale in diesem Bereich, was bedeutet: Anstieg prekärer Arbeitsverhältnisse, weiter steigende Einkommensunterschiede, Druck auf Löhne und Arbeitsbedingungen, Klagen gegen Erhöhung von Mindest- und Kollektivvertragslöhnen. ACTA durch die Hintertür: Google, Amazon, Microsoft etc. lobbyieren kräftig, um durch TTIP sicherzustellen, dass Daten ungehindert über Grenzen fließen können. Die EU verfügt über weit höhere Datenschutzbestimmungen als die USA. Der Gemeinderat der Gemeinde Tulln möge beschließen: Bundeskanzler Werner Faymann und Wirtschaftsminister Reinhold Mitterlehner werden aufgefordert, dass 1) die TTIP-Verhandlungen solange gestoppt werden, bis vollständige Transparenz der Verhandlungen hergestellt ist und alle Verhandlungsdokumente veröffentlicht sind, damit öffentliche Debatten über die Ziele und Inhalte des Abkommens stattfinden können. 2) im Abkommen kein eigener "Investor-Staat-Streitbeilegungsmechanismus" (Sonderklagsrechte von Großkonzernen gegen Staaten) verankert wird. 3) folgende Punkte im Vertragstext rechtlich verbindlich verankert werden: o Klima- und Umweltschutzstandards, KonsumentInnenschutz- und Gesundheitsstandards, ArbeitnehmerInnen- und soziale Rechte sowie Datenschutzstandards und kulturelle Leistungen etc. haben Vorrang vor Investitionssinteressen von Konzernen. Diese Standards dürfen keinesfalls abgesenkt oder ausgehöhlt, sondern sollen im Gegenteil weiterentwickelt werden. o Bei Zulassungen von Gütern, Produkten und Lebensmitteln muss nach dem Vorsorge- und Verursacherprinzip vorgegangen werden. o Im öffentlichen Beschaffungswesen werden grüne, faire und nachhaltige Kriterien angewendet und regionale Anbieter bevorzugt behandelt. Die EU muss die Möglichkeit behalten im öffentlichen Beschaffungswesen - in Kindergärten, Spitälern, Pflegeeinrichtungen u.ä. - regionale, ökologische oder tiergerecht erzeugte Produkte zu bevorzugen. Dem Punkt wird mit 32 Gegenstimmen (TVP, SPÖ, TOP, FPÖ) die Dringlichkeit nicht zuerkannt. Der Punkt wird einstimmig in den Ausschuss für Umwelt und Frauen verwiesen. Bgm Mag. Peter Eisenschenk unterbricht die Sitzung um Uhr, um den anwesenden Bürgern die Möglichkeit zu geben, an die Mitglieder des Gemeinderates Fragen zu stellen. Es werden keine Anfragen gestellt. Die Sitzung wird vom Vorsitzenden um Uhr fortgesetzt. Auf Antrag von Bgm Mag. Peter Eisenschenk wird die öffentliche Sitzung um Uhr unterbrochen. 1) Genehmigung des Sitzungsprotokolls vom Der Vorsitzende stellt fest, dass gegen das Protokoll über die Sitzung des Gemeinderates vom 18. März 2014 keine schriftlichen Einwendungen vorliegen und das Protokoll daher als genehmigt gilt.

8 33/II/2014 2) Stadtsaal - Vermietungstarif Der Gemeinderat beschließt einstimmig: Die Stadtgemeinde Tulln mietet von der Stadtoase ErrichtungsgesmbH für 80 Veranstaltungen pro Jahr den neuen Stadtsaal mit einer Pauschale von ,- excl. Ust. an. Pro Veranstaltung wären dies durchschnittlich 1.500,- excl. Ust. Als Vermiettarif durch die Gemeinde sollen daher pauschal 1.500,- excl. Ust. festgelegt werden. Ausnahmen: Tullner Vereine/Soziale Einrichtungen/politische Parteien (1x pro Jahr): 50 % Ballveranstaltungen von Tullner Schulen (1x pro Jahr): 50 % Veranstaltungen von Tullner Schulen (3x pro Jahr) gratis Diese Vergünstigungen gelten auch für alle eigenen Veranstaltungsräume der Stadtgemeinde Tulln (Atrium, Minoritensaal, Minoritenkeller, Florahofsaal), können jedoch jeweils insgesamt nur 1x in Anspruch genommen werden unabhängig, in welcher Räumlichkeit die Veranstaltung stattfindet. 3) NÖ Stadterneuerung Aufnahmeansuchen, 06 Aufgrund des Gemeinderatsbeschlusses vom 28. Juni 2006 wurde die Bewerbung der Stadtgemeinde Tulln an der NÖ Stadterneuerung für den Zeitraum 2007 bis 2011 genehmigt. Ein Wiedereinstieg ist nach 3 Jahren möglich. Der Gemeinderat beschließt einstimmig, bei der Landeskoordinierungsstelle für Stadterneuerung erneut um Aufnahme in die Aktion Stadterneuerung von bis anzusuchen. Mit diesem Aufnahmeersuchen wird ein Arbeitsprogramm der Stadtgemeinde Tulln bezüglich Planungen und Konzepte in den Bereichen Freizeit, Radwege, Örtliches Entwicklungskonzept, Soziales, Kultur, Wirtschaft usw. übermittelt. Die Projektförderquoten liegen zwischen 30 und 50 %. Der Kostenbeitrag der Stadtgemeinde Tulln für die Betreuungsleistungen beträgt jährlich ,- (Die Gesamtkosten von ,- fördert das Land mit ). 4) Hallenbadparkplatz Bericht über Umgestaltung, 8330 Es wird der Entwurf über die Neugestaltung des Hallenbadparkplatzes mit 2,5 m breiten Abstellplätzen, 2 Bushaltestellen, einer Radweganbindung, der Möglichkeit für die Aufstellung von Fahrradständern und absperrbaren Fahrradboxen zur Kenntnis gebracht. Die Auftragsvergaben erfolgten in der Gemeinderatssitzung vom (Beilagen des Beschlusses von Straßenbau und Beleuchtung und der Liste der Vorhaben).

9 34/II/2014 5) Auftragsvergaben, 8330, 1635 a) Der Gemeinderat beschließt mit 3 Stimmenthaltungen (Grüne): Hallenbad Tulln NEU Asphaltierungsarbeiten Innenhof u. Zufahrt zum Technikraum Asphaltierungsarbeiten des Innenhofes und der Zufahrt zum Technikraum des Hallenbades laut beil. Preisauskunft vom zum Gesamtpreis von ,24 exkl. Mwst.. Die Arbeiten sollen an den Billigst- u. Bestbieter der Straßenbauausschreibung (Rahmenvereinbarung lt. Gemeinderatsbeschluss) , das ist die Fa. Pittel & Brausewetter, Porschestraße 15, 3430 Tulln, vergeben werden. Eine Liste mit den Kürzungen beim Hallenbad-Projekt soll im nächsten Ausschuss für Planung, Feuerwehr und Zivilschutz vorgelegt werden. b) Der Gemeinderat beschließt einstimmig: Freiwillige Feuerwehr Tulln Ankauf eines Voraus-Rüst-Fahrzeuges Grundsatzbeschluss Grundsatzbeschluss für den Ankauf eines Voraus-Rüst-Fahrzeuges für die Feuerwehr Tulln mit Kosten von ca ,00 inkl. Ust.. Das derzeitige Voraus-Rüst-Fahrzeug wird nicht mehr repariert, da es 2018 altersbedingt (25 Jahre) aus der Mindestausrüstung fällt. Finanzierungsplan für 2015: Landesförderung ca ,00 Eigenmittelzuschuss von der Feuerwehr Tulln ca ,00 Kostenbeitrag Gemeinde Tulln ca ,00 Gesamtsumme inkl. Ust. ca ,00 Zu Wort meldete sich: GR Doppler 6) Kauf Schulcontainer für Volksschule II, Tulln, Der Gemeinderat beschließt einstimmig die Errichtung von 6 Stk. Container im Pausenhof (lt. beiliegender Skizze) der VS II als provisorische Lösung des erhöhten Platzbedarfes für die Nachmittagsbetreuung, die Mittagsverköstigung und als Bastelraum wie folgt: Ankauf Schulcontainer von der Stadtgemeinde Korneuburg um ,00 (inkl. Ust große Containerlösung), lt. beiliegendem Kaufvertragsentwurf. Die voraussichtlichen Kosten des Gesamtprojektes belaufen sich geschätzt auf: Aufstellung der Container: ,00 Ausstattung der Container: 5.000,00 Kosten des Container Kauf: ,00 Summe: ,00 Vzbgm Schinnerl übernimmt um Uhr den Vorsitz.

10 7) Umwandlung Darlehen Tulln Offensive-Hauptplatzgestaltung, Raiffeisenbank Tulln, /II/2014 Der Gemeinderat beschließt mit 10 Gegenstimme (SPÖ, Grüne) und 1 Stimmenthaltung (FPÖ), die Option auf Umwandlung des Darlehens zum Vorhaben Tulln Offensive Hauptplatzgestaltung in Höhe von ,00, das im Jahr 2009 bei der Raiffeisenbank Tulln mit einer Laufzeit von 5 Jahren endfällig aufgenommen wurde, zu ziehen und daher die Umwandlung in ein Darlehen mit einer Laufzeit von weiteren 25 Jahren mit Abstattung in halbjährlichen Raten zu beschließen. Die Raiffeisenbank Tulln hält bei Verlängerung des per ablaufenden Darlehens in Höhe von ,00 um 25 Jahre an den derzeit zur Anwendung gebrachten Konditionen (6-Monats-Euribor gem. Schuldschein vom Aufschlag 0,80 %-Punkte) fest. Der Zinssatz per für das Darlehen Tulln Offensive - Hauptplatzgestaltung beträgt 1,214 % (klm/360). Zu Wort meldete sich STR Dr. Wimmer 8) Darlehensaufnahmen 2014, Der Gemeinderat beschließt mit 6 Gegenstimmen bei Darlehen 3 (Grüne und TOP), 3 Stimmenthaltungen bei Darlehen 4 und 8 (Grüne), sowie 3 Gegenstimmen bei Darlehen 11 (Grüne), die Aufnahme von Bankdarlehen in der Gesamthöhe von für die Bedeckung von Vorhaben des außerordentlichen Haushaltes laut Voranschlag 2014: Zur Anbotslegung für die Aufnahme der nachstehenden Darlehen wurden neun Banken (Erste Bank der österreichischen Sparkassen AG, Raiffeisenbank Tulln, Volksbank Tullnerfeld eg, Bank Austria Creditanstalt AG, Oberbank Filiale Tulln, NÖ Hypo, BAWAG P.S.K., Raiffeisenlandesbank Niederösterreich-Wien AG und Kommunalkredit Austria AG) eingeladen. Die Anbotsöffnung fand am Mittwoch, 2. April 2014, um Uhr, statt. Ausgeschrieben wurden 3- und 6-Monats-Euribor-Zinssatz mit veröffentlichtem Tageswert sowie ein Fixzinssatz gültig für die gesamte Laufzeit. Nach Prüfung der Anbote liegt für die einzelnen Vorhaben folgender Vergabevorschlag vor: Darlehen 1: FF Langenlebarn Fahrzeugankauf - Darlehenssumme ,00 Verzinsung: 1,058 % p.a. derzeit (3-Monats-EURIBOR 0,288 % plus Aufschlag von 0,77 %- Laufzeit: 20 Jahre Gesamtbelastung: ,08 Darlehen 2: Gemeindestraßen Erneuerung - Darlehenssumme ,00 Verzinsung: 1,038 % p.a. derzeit (3-Monats-EURIBOR 0,288 % plus Aufschlag von 0,75 %- Laufzeit: 10 Jahre Gesamtbelastung: ,49 Darlehen 3: Umfahrung Königstetten/Langenlebarn - Darlehenssumme ,00 Verzinsung: 1,038 % p.a. derzeit (3-Monats-EURIBOR 0,288 % plus Aufschlag von 0,75 %- Laufzeit: 10 Jahre Gesamtbelastung: ,69

11 36/II/2014 Darlehen 4: Infrastrukturelle städtische Verkehrsmaßnahmen - Darlehenssumme ,00 Verzinsung: 1,058 % p.a. derzeit (3-Monats-EURIBOR 0,288 % plus Aufschlag von 0,77 %- Laufzeit: 20 Jahre Gesamtbelastung: ,37 Darlehen 5: Bahn Lärmschutz - Darlehenssumme ,00 Verzinsung: 1,058 % p.a. derzeit (3-Monats-EURIBOR 0,288 % plus Aufschlag von 0,77 %- Laufzeit: 20 Jahre Gesamtbelastung: ,44 Darlehen 6: Rad- und Wanderwege - Darlehenssumme ,00 Verzinsung: 1,038 % p.a. derzeit (3-Monats-EURIBOR 0,288 % plus Aufschlag von 0,75 %- Laufzeit: 10 Jahre Gesamtbelastung: ,09 Darlehen 7: Tourismusprojekte/Standortmarketing - Darlehenssumme ,00 Verzinsung: 1,038 % p.a. derzeit (3-Monats-EURIBOR 0,288 % plus Aufschlag von 0,75 %- Laufzeit: 10 Jahre Gesamtbelastung: ,14 Darlehen 8: Technologiezentrum - Darlehenssumme ,00 Verzinsung: 1,038 % p.a. derzeit (3-Monats-EURIBOR 0,288 % plus Aufschlag von 0,75 %- Laufzeit: 10 Jahre Gesamtbelastung: ,03 Darlehen 9: Straßenbeleuchtung Erneuerung - Darlehenssumme ,00 Verzinsung: 1,038 % p.a. derzeit (3-Monats-EURIBOR 0,288 % plus Aufschlag von 0,75 %- Laufzeit: 10 Jahre Gesamtbelastung: ,24 Darlehen 10: Friedhöfe Erweiterungen - Darlehenssumme ,00 Verzinsung: 1,038 % p.a. derzeit (3-Monats-EURIBOR 0,288 % plus Aufschlag von 0,75 %- Laufzeit: 10 Jahre Gesamtbelastung: ,44 Darlehen 11: Hallenbad - Darlehenssumme ,00 Verzinsung: 1,038 % p.a. derzeit (3-Monats-EURIBOR 0,288 % plus Aufschlag von 0,75 %- Laufzeit: 15 Jahre Gesamtbelastung: ,81

12 37/II/2014 Darlehen 12: Neues Kassen-u. Zutrittssystem Freizeitbetriebe - Darlehenssumme ,00 Verzinsung: 1,038 % p.a. derzeit (3-Monats-EURIBOR 0,288 % plus Aufschlag von 0,75 %- Laufzeit: 10 Jahre Gesamtbelastung: ,73 Darlehen 13: Deponie Sanierung ,00 - Darlehenssumme ,00 Verzinsung: 1,058 % p.a. derzeit (3-Monats-EURIBOR 0,288 % plus Aufschlag von 0,77 %- Laufzeit: 20 Jahre Gesamtbelastung: ,20 Bgm Mag. Eisenschenk übernimmt wieder den Vorsitz. 9) Österreichradrundfahrt 2014,Tourauftakt und Etappenstart in Tulln Bericht, 2690 Der Abschluss eines Werbevertrages mit der Niederösterreich-Werbung GmbH, Niederösterreichring 2, 3100 St. Pölten für die Österreich Radrundfahrt 2014, Etappenstart und Tourauftakt in Tulln am 6. Juli 2014 wurde vom Stadtrat einstimmig beschlossen. Die Stadtgemeinde Tulln verpflichtet sich mit dem Abschluss dieses Vertrages zur Zahlung von ,- exkl. Ust. für diverse Werbeleistungen der NÖ-Werbung, Die Veranstaltung soll auf der Donaubühne (Vorstellung der Teams) und am Nibelungenplatz (Start) stattfinden. Während der Behandlung von Tagesordnungspunkt 10) verlassen STR Dr. Wimmer und Vzbgm Schinnerl den Sitzungssaal 10) Containerplatz TVP und SPÖ, Der Gemeinderat beschließt mit 3 Gegenstimmen (Grüne) den Abschluss der Vereinbarungen mit nachstehendem Inhalt: a) Die Tullner Volkspartei, p.a Tulln, Kirchengasse, 5, nutzt eine ca. 110 m² große Teilfläche des Grundstückes Nr. 3869/2, KG Tulln, als Abstellplatz für 2 Container. b) Die Sozialdemokratische Partei Österreichs, Stadtparteiorganisation, 3430 Tulln, Bahnhofstraße 34, nutzt eine ca. 150 m² große Teilfläche des Grundstückes Nr. 3869/2, KG Tulln, als Abstellplatz für 2 Container. Das jährliche, wertgesicherte Pachtentgelt beträgt jeweils derzeit 0,42/m² inkl. USt. Der Vorsitzende merkt an, dass die Pacht für andere im Gemeinderat vertretenen Parteien, gleichpreisig ist wie für TVP und SPÖ. Beide Nutzungsverhältnisse können vierteljährlich unter Einhaltung einer zweimonatigen Kündigungsfrist beendet werden. Zu Wort meldete sich: GR Rödl

13 38/II/ ) Grundverpachtung Erholungsgebiet Sandfeldsiedlung Der Gemeinderat beschließt einstimmig: a) Aufnahme von Herrn Wasinger Ing. Gerhard in das bestehende Pachtverhältnis mit Frau Gabriele Wasinger, 3423 St. Andrä-Wördern, Greifensteiner Straße 114/2/6, betreffend Parzelle Sandfeldgasse Das jährliche, wertgesicherte Pachtentgelt beträgt derzeit 1,99/m² inkl. USt. b) Verpachtung der Parzelle Ufergasse 33 im Ausmaß von ca. 323 m² an Rejszek Beata, Gersthoferstr. 24/1/10, 1180 Wien nach Verzicht von Psarakis Dr. Brigitta u. Anton, Friedrich Engelsplatz 18/2/17, 1200 Wien. Das jährliche, wertgesicherte Pachtentgelt beträgt derzeit Euro 1,99/m² inkl. USt Ergänzungspunkt: Der Gemeinderat beschließt einstimmig: Verpachtung der Parzelle Sandfeldgasse 48 im Ausmaß von ca. 340 m² an Lackner Christine, 1030 Wien, Landstraßer Hauptstraße 146/9/9 nach Verzicht von Seidl Wolfgang, 3424 Wolfpassing, Grabengasse 29. Das jährliche, wertgesicherte Pachtentgelt beträgt derzeit Euro 1,99/m² inkl. USt 12) Grundverpachtung Gartenfeld, Der Gemeinderat beschließt einstimmig, in Abänderung des Gemeinderatsbeschlusses vom folgendes zu genehmigen: Abschluss eines Bittleihvertrages zur Nutzung der Parzelle Nr. 31, Gartenfeld I, im Ausmaß von ca. 201 m². durch Frau Zwischenberger Barbara, 3430 Tulln, Bahnhofstraße 64-68/25 nach Verzicht von Herrn u. Frau Lazic Mile u. Snezana,3430 Tulln, Teichackergasse 2. Die Ablösesumme beträgt 2.346,00 inkl. USt. 35) Grundverpachtung Erholungsgebiet Linkes Donauufer, Der Gemeinderat genehmigt mit 10 Stimmenthaltungen (SPÖ, Grüne): Verpachtung der Parzellen 272a u. 272b im Ausmaß von ca.345 m² und 369 m² an Kästel Marco, Löwengasse 20/18, 1030 Wien, nach Verzicht von Frau Witz Christiane u. Hein Hans, Viktor Kapler-Str. 20, 2232 Deutsch Wagram. Das jährliche, wertgesicherte Pachtentgelt beträgt 0,90 je m² inkl. USt. Die Zustimmung wird vorbehaltlich der Vorlage des unterfertigten Pachtvertrages sowie eines aktuellen Dichtheitsattestes erteilt.

14 39/II/ ) Grundverpachtung Erholungszentrum Tulln Der Gemeinderat genehmigt einstimmig: 1. Verpachtung der Parzelle 43 im Ausmaß von ca. 180 m² an Hohenwarter Dipl.-Ing. Johann, Hauerstreigstr. 7-11/5/3, 3003 Gablitz, nach Verzicht von Lackner Werner, Argentinierstr. 65/1/8, 1040 Wien. Als Erbe und Rechtsnachfolger von Lackner Josef und Elisabeth. 2.Verpachtung der Parzellen 80 u. 80/1 im Ausmaß von jeweils ca. 180 m² an Jambor Andreas, 3430 Tulln, Zeiselweg 3/1/5 nach Verzicht von Reittinger u. Brigitta, Tulpengasse 7/2, 3442 Langenrohr. Das jährliche, wertgesicherte Pachtentgelt beträgt jeweils derzeit Euro 3,77/m² inkl. Ust. Die Zustimmung für Pkt. 2. wird vorbehaltlich der Vorlage des noch fehlenden Dichtheitsattestes erteilt. 13) Öffentliches Gut Grenzberichtigung nach Endvermessung Westschleife Tulln, Der Gemeinderat beschließt einstimmig die Durchführung des Teilungsplanes GZ der Vermessung Brunner und Strobl und die damit verbundenen Grenzberichtigung. Eine detaillierte Aufstellung der einzelnen Flächenübergaben liegt bei. Damit wird der Katasterstand nach Fertigstellung der Westschleife Tulln dem Naturstand angepasst. Teilfläche Grundstnr. EZ Ausmaß in m² / / / / / / / / / / / ) Grundverkauf Lindenstraße, Frauenhofen, Der Gemeinderat beschließt mit 3 Gegenstimmen (Grüne) den Verkauf des Grundstückes Nr. 7, KG Frauenhofen im Ausmaß von 236 m² an Fr. Dr. Helga Starkl, wohnhaft in der Lindenstraße 24, 3430 Frauenhofen. Der Kaufpreis beträgt EUR 100,00/m². Sämtliche Neben- und Durchführungskosten trägt der Käufer. Der im Gemeinderat vom beschlossene Pachtvertrag zu diesem Grundstück mit der Fa. Anton Starkl GmbH ist daher gegenstandslos. Zu Wort meldeten sich: GR Rödl, Vzbgm Schinnerl, STR Mayerhofer

15 40/II/ ) Fäkalienabfuhrverordnung Änderung, Der Gemeinderat beschließt einstimmig beiliegende Änderung der Fäkalienabfuhrverordnung gemäß NÖ. Kanalgesetz 1977, LGBl. 8230, in der derzeit geltenden Fassung. Der Fäkalienabfuhrbereich soll darin neu festgesetzt werden: 2, Fäkalienabfuhrbereich Streichung des Abfuhrbereiches Erholungsgebiet Sandfeld in der Katastralgemeinde Langenlebarn U.A. Dieser Bereich wurde an die öffentliche Kanalisation angeschlossen und dessen Abwässer werden daher in der Kläranlage der Stadt Tulln behandelt. Die Fäkalienabfuhrverordnung tritt mit in Kraft. 16) Wasserleitungsordnung Änderung, 8500 Der Gemeinderat beschließt einstimmig den 1 Abs. (1) der Wasserleitungsordnung vom außer Kraft zu setzen und wie folgt neu zu fassen: 1 Abs. (1) soll lauten: (1) Der Versorgungsbereich des Wasserversorgungsunternehmens der Stadt-Gemeinde Tulln a.d. Donau umfasst: - die Katastralgemeinde TULLN mit Ausnahme der Rieden Tötenhengst, Bachwiesen, Kleines Feld, Sauwiese, Binderau - die Katastralgemeinde STAASDORF einschließlich Klein-Staasdorf - die Kastralgemeinde FRAUENHOFEN - die Kastralgemeinde NITZING - die Katastralgemeinde LANGENLEBARN OBERAIGEN mit den Ausnahmen Erholungsgebiet Rafelswörth, Erholungsgebiet linkes Donauufer - die Katastralgemeinde LANGENLEBARN UNTERAIGEN mit der Ausnahme Erholungsgebiet linkes Donauufer - die Katastralgemeinde TRÜBENSEE - die Katastralgemeinde NEUAIGEN - die Katastralgemeinde MOLLERSDORF 17) Brunnenfeld III, Zuleitung, Trafo Stromliefervertrag mit EVN, Der Gemeinderat beschließt einstimmig den beiliegenden Stromliefervertrag mit der EVN betreffend der Errichtung einer Trafostation und Zuleitung zum Brunnenfeld III, zu einem Entgelt von ,--. Die Bedeckung ist lt. VA 2014, VASt. 5/ vorhanden.

16 41/II/ ) Brunnenfeld III, Hochbau Erd- und Baumeisterarbeiten, Vergabe, Der Gemeinderat beschließt einstimmig, die Erd- und Baumeisterarbeiten für den Hochbau, Brunnenfeld III (BA 16), gemäß dem öffentlichen Verfahren und dem Ergebnis der Angebotsprüfung an den Billigstbieter, die Firma Züblin Spezialtiefbau Ges.m.b.H., Donau-City-Straße 9, 1220 Wien, zum Preis von ,06 + USt. vorbehaltlich der Zustimmung der Förderstelle der NÖ. Landesregierung zu vergeben. Die Bedeckung ist lt. VA 2014, VASt. 5/ vorhanden. 19) Brunnenfeld III, Brunnenbau - Erd- und Baumeisterarbeiten, Vergabe, Der Gemeinderat beschließt einstimmig, die Erd- und Baumeisterarbeiten für den Brunnenbau, Brunnenfeld III (BA 16), gemäß dem öffentlichen Verfahren und dem Ergebnis der Angebotsprüfung an den Billigstbieter, die Firma Züblin Spezialtiefbau Ges.m.b.H., Donau-City-Straße 9, 1220 Wien, zum Preis von ,78 + USt. vorbehaltlich der Zustimmung der Förderstelle der NÖ. Landesregierung zu vergeben. Die Bedeckung ist lt. VA 2014, VASt. 5/ vorhanden. 20) Brunnenfeld III, Wasserwerk I und II Elektroarbeiten, Vergabe, Der Gemeinderat beschließt einstimmig die Vergabe der elektrotechnischen Ausrüstung für das Brunnenfeld III, Wasserwerk I und II, lt. dem nicht offenen Verfahren (3 Firmen wurden eingeladen, 2 Angebote sind eingelangt) an den Billigstbieter, die Firma Elektro Schmidberger, 3430 Tulln, Königstetter Straße 167, zum Preis von ,47 + USt, vorbehaltlich der Zustimmung der Förderstelle der NÖ. Landesregierung. Die Bedeckung ist lt. VA 2014, VASt. 5/ vorhanden. 21) Brunnenfeld III, Wasserwerk I und II maschinelle Ausrüstung, Vergabe, Der Gemeinderat beschließt einstimmig die maschinelle Ausrüstung Brunnenfeld III (BA 16), Ausrüstung Pumpwerk Wasserwerk II, Transportleitung Stadt, Umbau Aufbereitung Wasserwerk II und Umbau Desinfektion am Wasserwerk I gemäß dem nicht offenen Verfahren und dem Ergebnis der Angebotsprüfung an den Billigstbieter, die Firma Xylem Water Solutions Austria GmbH, Ernst Vogel-Straße 2, 2000 Stockerau, zum Preis von ,50 + USt. vorbehaltlich der Zustimmung der Förderstelle der NÖ. Landesregierung zu vergeben. Die Bedeckung ist lt. VA 2014, VASt. 5/ vorhanden.

17 22) Sandfeldsiedlung, Herstellung Kanal und Wasserleitung Erdund Baumeisterarbeiten, Vergabe, /II/2014 Der Gemeinderat beschließt einstimmig, die Arbeiten für die Herstellung der Kanal- und Wasserleitung in der Sandfeldsiedlung gemäß dem öffentlichen Verfahren und dem Angebotsergebnis vom an den Billigstbieter, die Firma Held und Francke, Gewerbestraße 3, 3382 Loosdorf, zum Preis von ,40 + Ust. vorbehaltlich der Zustimmung der Förderstelle der NÖ. Landesregierung zu vergeben. Die Bedeckung ist laut Voranschlag 2014, VASt. 5/ ,80 (75 %) und 5/ ,60 (25 %) vorhanden. 23) PV-Anlagen Planung, Vergabe, 8700 Der Gemeinderat beschließt einstimmig: a.) Den Auftrag für die Planung, Detailplanung und Ausschreibung für die PV-Anlagen an den Bestbieter der Ausschreibung (4 Angebote wurden eingeholt), die Firma Thomas Zagler, Anton Wiesenburg-Gasse 19, 3133 Traismauer, zum Preis von ,-- + MWSt., zu vergeben. Die Bedeckung ist lt. VA 2014, VASt. 5/ vorhanden. b) Die Vergabe der Förderungseinreichung bei der OeMAG zum Preis von 3.000,-- + USt. und bei einer erfolgreichen Antragstellung und Förderungszusage durch die OeMAG eine Erfolgsprovision in der Höhe von 3.500,-- + USt. an die Firma ENERGY CHANGES, Obere Donaustraße 12/28, 1020 Wien. Zu Wort meldete sich: GR Doppler 24) Schmida Dammsanierung Bericht, Der Schmida-Unterlauf Wasserverband wird 2014/2015 die Dämme im Bereich der Bundesstraße 19 und der ÖBB-Brücke der Bahnlinie Absdorf/Stockerau auf einer Gesamtlänge von ca. 10 km sanieren. Die Abwicklung des Projektes für den Verband führt das Land NÖ. durch. Die Gesamtkosten werden ~ 3,5 Mio. betragen. Der Beitrag der Stadtgemeinde Tulln wird auf Grund der Höhe des Verbandanteiles (7,3 %) errechnet und wird ~ ,-- p.a. auf 25 Jahre sein. Im Bereich der KG. Trübensee soll der Dammverteidigungsweg nicht am Dammfuss, sondern auf der Dammkrone geführt werden. Die Kosten sind im Voranschlag 2015 und in den folgenden Jahren zu berücksichtigen. 25) Pumpwerk Trübensee (Brombeergraben), Planung Bericht, 6390 Der Donauhochwasserschutzverband Tullnerfeld-Nord plant im Rahmen seiner Maßnahmen in Trübensee ein Oberflächen- und Grundwasserpumpwerk zu errichten. Dieses Pumpwerk soll eine Gesamtleistung von 300 l/sec haben. Die Fertigstellung ist für das Frühjahr 2015 geplant. Die Finanzierung wird im Rahmen des Verbandsbeitrages für den Donauhochwasserschutzverband Tullnerfeld-Nord gemäß dem Aufteilungsschlüssel von den einzelnen Gemeinden getragen werden.

18 43/II/ ) Eintrittspreise Tullner Freizeiteinrichtungen, 8330 Der Gemeinderat genehmigt einstimmig, mit Ausnahme der jährlichen Indexanpassung (10 Gegenstimmen von SPÖ und Grüne) und mit Ausnahme der Tarife und Eintrittspreise des Hallenbades/Sauna (3 Gegenstimmen der Grünen): Die Tarife und Eintrittspreise sowie Öffnungs- und Betriebszeiten der Tullner Sport- und Freizeiteinrichtungen sollen lt. beiliegenden Aufstellungen für folgende Bereiche festlegen werden: - Hallenbad / Sauna ab Inbetriebnahme im Herbst Aubad ab Saisonbeginn Kunsteisbahn ab Saisonbeginn 2014/ Bootsverleih (Wasserpark) ab Saisonbeginn Tulli-Express ab Saisonbeginn 2015 In Abänderung der Ausschussempfehlung werden beim Bootsverleih-Wasserpark Tulln die Tarife auf 50 Cent abgerundet und werden Indexanpassungen erst ab 50 Cent wirksam. Für Marketingmaßnahmen können verminderte Preise oder Gratis-Aktionen durch den Bürgermeister befristet festgelegt werden. Die Ausführung erfolgt durch die Tullner Sport- und Freizeitbetriebe. Ab erfolgt automatisch eine jährliche Anpassung lt. VPI 2010 (Bezugsmonat September/2014). Preise für Einzelkarten werden auf die nächste erste Nachkommastelle abgerundet. Preise für Saisonkarten und Wertkarten werden auf die nächste ganze Stelle abgerundet. Zu Wort meldeten sich: STR Dr. Wimmer, STR Buchinger, GR Mag. Scholz 27) Tarife Vermietung eigene Veranstaltungsräume, 894 Der Gemeinderat beschließt einstimmig, die Vermiet-Tarife für Atrium, Minoritensaal, Minoritenkeller und Florahofsaal mit Wirkung vom wie folgt neu festzulegen: Atrium Minoritensaal Minoritenkeller Florahofsaal 1.200,- exkl. Ust (inkl. Bestuhlung) 400,- exkl. Ust. 200,- exkl. Ust. 200,- exkl. Ust. Die einzelnen Tarifkategorien nach jeweiliger Ausstattung werden dem Protokoll beigelegt. Der Antrag von STR Buchinger, den Florahofsaal bezüglich der gastronomischen Versorgung zur Pacht auszuschreiben, wird einstimmig angenommen.

19 28) Änderung Kurzparkzonenabgabenverordnung - Kostenfreie Abstelldauer von 10 auf 15 Minuten, /II/2014 Der Gemeinderat beschließt einstimmig, die beiliegende Kurzparkzonenabgabeverordnung dahingehend abzuändern, dass ein Parkschein für ein abgabenfreies Kurzparken, bei der Dauer eines Parkvorganges von lediglich bis zu 15 Minuten, eingeführt wird. Vzbgm Herzog regt an, ab Geltungsbeginn der neuen Verordnung nicht sofort mit aller Härte zu strafen. Zu Wort meldeten sich: Vzbgm Herzog, GR Mag. Scholz 29) Friedhof Tulln und Langenlebarn Grabstellenerweiterung, 8173 Der Gemeinderat beschließt einstimmig, die Erweiterung der Grabfelder am Parkfriedhof Tulln (3 Doppelgräber, 12 Einzelgräber und Wegerrichtung) und Langenlebarn (6 Einzelgräber) an den Billigstbieter, das ist die Fa. Pittel + Brausewetter, Porschestraße 15, 3430 Tulln a.d.donau, mit einem Angebotspreis von ,73 für Friedhof Tulln und 8.882,45 inkl. MwSt. zu vergeben. 30) Park & Drive-Anlage S5 Bericht, STR Dr. Wimmer berichtet über den derzeitigen Stand der Park & Drive-Anlage an der S5. Die offene Klärung der Frage des Winterdienstes soll bis Herbst erfolgen und danach soll der Ausschuss die weitere Vorgangsweise beraten. 31) Überwachung 8 NÖ Hundehaltegesetz, 5200 Der Gemeinderat beschließt einstimmig: Auf Grundlage der neuen Bestimmungen in 8a und 8b NÖ Hundehaltegesetz, welche vermutlich mit 1. Juli 2014 in Kraft treten, möge der Strafsatz für eine Organstrafverfügung wegen eines Verstoßes gegen 8 Abs.2 NÖ Hundehaltegesetz (Unverzügliche Beseitigung und Entsorgung von Exkrementen von Hunden, welche diese an öffentlichen Orten im Ortsgebiet hinterlassen haben, durch den Hundeführer) gemäß 50 Verwaltungsstrafgesetz mit 50,- bestimmt werden. Weiters soll der Wachdienst die Maulkorb- und Leinenpflicht und im Falle eines Verstoßes des 8 Abs. 2 NÖ Hundehaltegesetz, die Hundeanmeldung mit überprüfen. In weiterer Folge sollen auch die Hunde Gassi-Sackerl-Automaten beim Entleeren der Mistkübeln von den Mitarbeitern des Bauhofes, die mit Stadtreinigung beauftragt sind, mit überprüft werden und gegebenenfalls die Gassi-Sackerl ergänzt werden. Die neuen Bestimmungen über das Hundehaltegesetz sollen auch in der nächsten Ausgabe der Tulln-Info veröffentlicht werden.bezüglich der Überwachung möge der Bürgermeister im Sinne des 8a NÖ Hundehaltegesetz den Österreichischen Wachdienst beauftragen und von diesem bekanntgegebene Personen mit Bescheid zu Überwachungsorganen bestellen. Zu Wort meldeten sich: GR Stöhr-Eißert, Bgm Mag. Eisenschenk

20 45/II/ ) Hundezone, Der Punkt wird einstimmig in den Ausschuss für Umwelt und Frauen zur weiteren Beratung zurückverwiesen. 37) Öffentlicher Busverkehr Zuschuss für Einzelfahrten Der Verkehrsverbund Ostregion erhöht ab die Preise für die Einzelfahrscheine beim öffentlichen Buslinienverkehr im Gemeindegebiet von 1,60 auf 1,70. Wenn der Fahrpreis für die Kunden (dzt. 1,10) gleich bleiben soll, erhöht sich der Zuschuss der Stadtgemeinde um ca ,00 pro Jahr. 38) Bausperre wegen Änderung des Flächenwidmungsplanes Die Sitzung wird um Uhr unterbrochen und um Uhr fortgesetzt. Der Gemeinderat beschließt einstimmig, zur Sicherung der Überarbeitung des Flächenwidmungsplanes, für das Bauland-Wohngebiet im gesamten Gemeindegebiet eine Bausperre im Sinne des 3 Abs. 1 Nö. Raumordnungsgesetz 1976 gemäß dem innenliegenden Entwurf zu erlassen. Die Bausperre ist zur Sicherung des gewachsenen Siedlungsgebietes, im Hinblick auf die Wahrung des Charakters von bestehenden kleinvolumigen Ein- und Zweifamilienhaus-Siedlungen, hinsichtlich der Anzahl der erlaubten Wohneinheiten pro Grundstück im Bauland-Wohngebiet erforderlich. Die Beschränkung ist auf 2 oder auf 3 Wohneinheiten möglich. Wesentlich ist, dass dadurch Wohn- und Lebensqualität in bestehenden Siedlungen geschützt und erhalten wird. Die Bausperre tritt mit dem Zeitpunkt der öffentlichen Kundmachung der Verordnung in Kraft und erlischt spätestens jedoch nach 14 Tagen. Zu diesem Tagesordnungspunkt soll für 26. Mai eine Ausschusssitzung einberufen und am 2. Juni um Uhr zu diesem Punkt eine Gemeinderatssitzung einberufen werden. Zu Wort meldeten sich: GR Rödl, STR Buchinger, STR Dr. Wimmer, GR Doppler, Bgm Mag. Eisenschenk, GR Oberleitner, GR Redl, GR Mag. Scholz, Vzbgm Schinnerl, STR Mag. Sykora 39) Überarbeitung des Flächenwidmungsplanes und des Bebauungsplanes bezüglich einer ortsverträglichen Bebauungsverdichtung Auftragsvergabe Der Punkt wird zurückgestellt und in der nächsten Gemeinderatssitzung am 2. Juni 2014 behandelt.

Bericht an den Gemeinderat

Bericht an den Gemeinderat GZ.: A 8 - K 86/2004-1 Graz, 14. Oktober 2004 Darlehensaufnahme in der Höhe von 21.000.000,00 für die AOG 2004 Voranschlags-, Finanz- und Liegenschaftsausschuss Berichterstatter:... Erfordernis der erhöhten

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