Mitglieder mit beratender Stimme gem. 58 Abs. 1 Satz 7-12 GO NRW

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1 Geschäftsführung Stadtentwicklungsausschuss Ansprechpartner/in: Frau Krause Telefon: (0221) Fax: (0221) Datum: Niederschrift über die 36. Sitzung des Stadtentwicklungsausschusses in der Wahlperiode 2004/2009 am Donnerstag, dem , 15:10 Uhr bis 17:20 Uhr, Historisches Rathaus, Konrad- Adenauer Saal, Raum-Nr Anwesend waren: Vorsitzende/r Herr Karl-Jürgen Klipper CDU Stimmberechtigte Mitglieder Frau Margret Dresler-Graf CDU (für RM Bartsch) Herr Helmut Jung CDU Herr Christian Möbius Frau Dr. Eva Bürgermeister SPD Herr Dietmar Ciesla-Baier SPD Herr Johannes Waschek SPD Herr Michael Zimmermann SPD Frau Barbara Moritz Grüne Herr Horst Thelen Grüne Herr Ralph Sterck FDP Mitglieder mit beratender Stimme gem. 58 Abs. 1 Satz 7-12 GO NRW Herr Jörg Detjen Die Linke.Köln (bis Uhr) Herr Hans-Martin Breninek pro Köln Herr Dr. Martin Müser KBB Sachkundige Einwohner/innen mit beratender Stimme nach 58 Abs. 4 GO NRW und 21 der Hauptsatzung Herr Dr. Ulrich Soénius auf Vorschlag der CDU Herr Michael Frenzel auf Vorschlag der SPD (bis Uhr) Herr Jörg Beste auf Vorschlag der Grünen Herr Norbert Hilden auf Vorschlag der FDP Sachkundige Einwohner nach 22 und 23 a der Hauptsatzung Herr Werner Baatz Frau Christina Strunk

2 Verwaltung Herr Thilo Bosse Herr Hermann Gellissen Frau Maria Kröger Frau Anne Luise Müller Herr Albrecht Scherer Herr Beigeordneter Bernd Streitberger Herr Andreas von Wolff Frau Claudia Ziegert Schriftführer/in Frau Angela Krause Amt für Stadtentwicklung und Statistik Stadtplanungsamt Amt für Stadtentwicklung und Statistik Stadtplanungsamt Stadtplanungsamt Dezernat für Stadtentwicklung, Planen und Bauen Stadtplanungsamt Dezernat für Stadtentwicklung, Planen und Bauen Dezernat für Stadtentwicklung, Planen und Bauen Presse Zuschauer Entschuldigt fehlen: Mitglieder mit beratender Stimme gem. 58 Abs. 1 Satz 7-12 GO NRW Frau Petra May parteilos Sachkundige Einwohner nach 22 und 23 a der Hauptsatzung Frau Annelie Appelmann Ausschussvorsitzender Klipper eröffnet die 36. Sitzung des Stadtentwicklungsausschusses und begrüßt die Anwesenden. Vor Eintritt in die Tagesordnung gratuliert er Herrn Beigeordneten Streitberger zum Geburtstag und wünscht ihm auch im Namen des gesamten Ausschusses alles Gute. Ausschussvorsitzender Klipper teilt mit, dass die bereits versandte Tagesordnung um folgende Punkte erweitert werden soll: 2.3. Anfrage des Seniorenvertreters Baatz vom betreffend Fortschreibung des zurzeit laufenden Wohnungsgesamtplanes AN/0229/2008 zu 5.2. Städtebauliche Entwicklung Eifelwall hier: Machbarkeitsstudie liegt ein Änderungsantrag der SPD-Fraktion und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom AN/0322/2008 als Tischvorlage vor - 2 -

3 5233/ Haushaltsstrukturanalyse Ordnungs-Nr. 15.3, Ausweitung der externen Umsatzerlöse im Bereich Statistik 0272/2008 zu Beschluss über die Aufstellung eines Bebauungsplanes Arbeitstitel: Bahnbögen Eigelstein in Köln-Altstadt/Nord 4439/2007 liegt eine ergänzende Stellungnahme (Anlage 5) als Tischvorlage vor zu Beschluss über die Einleitung betreffend die vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes Nr /14 Arbeitstitel: 1. Änderung Groß St. Martin in Köln-Altstadt/Nord 4656/2007 liegt eine ergänzende Stellungnahme (Anlage 3) als Tischvorlage vor Anträge und Vorschläge aus den Bezirksvertretungen; hier: Antrag der Bezirksvertretung Porz aus der Sitzung vom , TOP 7.2.8, Aufstellung eines Bebauungsplanes in Köln-Porz-Ensen, um Einzelhandel an der Kölner Straße abzulehnen 0631/2008 Tischvorlage Sachstand Umsetzung 3. Fortschreibung Gewerbeflächenbereitstellungskonzept Ergänzende Informationen 0245/ Bauvorhaben Eschenallee / Gelände der ehemaligen Reiterstaffel an der Gaedestraße in Köln- Marienburg 0627/2008 Tischvorlage Standortuntersuchung Deutzer Hafen 0635/2008 Tischvorlage - 3 -

4 II Nichtöffentlicher Teil Begegnungszentrum Köln-Chorweiler der Synagogen-Gemeinde Köln als Projekt im Stadtteil mit besonderem Erneuerungsbedarf 0437/2008 RM Sterck verweist auf die heute durchgeführte Pressekonferenz mit BG Streitberger zum Thema Bevölkerungsstatistik und bittet um Mitteilung, wann der hiesige Ausschuss entsprechend informiert werde. BG Streitberger teilt mit, dass er die bereits schlussgezeichnete, sehr umfangreiche Mitteilung nicht als Tischvorlage verteilen wollte und sie daher erst in die kommende Sitzung am eingebracht werde. Frau Kröger, Leiterin des Amtes für Stadtentwicklung und Statistik, fügt ergänzend hinzu, dass sie heute jedoch allen Fraktionen die entsprechende CD zur Verfügung stelle. Der Ausschuss ist mit den vorgetragenen Ergänzungen einverstanden und beschließt demnach folgende Tagesordnung I. Öffentlicher Teil 1 Beantwortung von Anfragen aus früheren Sitzungen 1.1 Beantwortung der Anfrage des SE Herr Kühl und des RM Frau Dr. Müller aus der Sitzung des Ausschusses Umwelt, Gesundheit und Grün vom (TOP 20.1) betr. Godorfer Hafen 0182/ Schriftliche Anfragen 2.1. Anfrage der Fraktion pro Köln vom betreffend Ist Porz-Lind als künftiger Standort für eine neue Großmarkthalle im Jahr 2020 noch aktuell? AN/0854/ Anfrage der Fraktion pro Köln vom betreffend Teilaufhebung des Bebauungsplans Nr /04 AN/0209/ Anfrage des Seniorenvertreters Baatz vom betreffend Fortschreibung des zurzeit laufenden Wohnungsgesamtplanes AN/0229/

5 3 Anträge 4 Stadtplanung - Projekte 4.1 Regionale Allgemeine Vorlagen 5.1 Sanierung Bocklemünd-Mengenich Neugestaltung des Görlinger Zentrums hier: Beschluss über die Planungskonzeption 4738/ Städtebauliche Entwicklung Eifelwall hier: Machbarkeitsstudie 5233/2007 Änderungsantrag der SPD-Fraktion und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen AN/0322/ Vorentwurf zur Umgestaltung des Nahbereichszentrums Finkenberg in Köln-Porz 0136/ Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung Soziale Stadt NRW-Stadtteile mit besonderem Erneuerungsbedarf Integriertes Handlungskonzept Mülheim-Programm 0167/ Haushaltsstrukturanalyse Ordnungs-Nr. 15.3, Ausweitung der externen Umsatzerlöse im Bereich Statistik 0272/ Beteiligung an stadtentwicklungsrelevanten Beschlussvorlagen Änderung des Landschaftsplans Köln (Naturschutzgebiet Dellbrücker Heide) 4695/ Änderungen des Flächennutzungsplanes 8 Städtebauliche Planungskonzepte / Beschlüsse zur Durchführung von frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligungen - 5 -

6 9 Städtebauliche Planungskonzepte / Stellungnahme der Bezirksvertretungen zu den Ergebnissen der vorgezogenen Bürgerbeteiligungen/frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligungen, Entscheidungen über die Vorgaben zu den Bebauungsplan-Entwürfen 10 Einleitung/Aufstellung/Offenlage von Bebauungsplänen bzw. Bebauungsplan- Entwürfen, ggf. mit Beschluss zur Durchführung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligungen 10.1 Beschluss über die Aufstellung eines Bebauungsplanes Arbeitstitel: Thurner Kamp in Köln-Dellbrück 3275/ Beschluss über die Aufstellung eines Bebauungsplanes Arbeitstitel: Bahnbögen Eigelstein in Köln-Altstadt/Nord 4439/ Beschluss über die Offenlage des Bebauungsplan-Entwurfes Nr /10 Arbeitstitel: Westlich Raderberger Straße in Köln-Raderberg 4672/ Beschluss über die Offenlage des Bebauungsplan-Entwurfes Nr /03 Arbeitstitel: Auweilerweg in Köln-Esch/Auweiler 4756/ Beschluss über die Einleitung eines Bebauungsplanverfahrens (vorhabenbezogener Bebauungsplan) und zur Durchführung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung Arbeitstitel: Alpenerstraße/Marienstraße in Köln-Ehrenfeld 4807/ Beschluss über die Aufstellung eines Bebauungsplanes und zur Durchführung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung Arbeitstitel: Gereonshof in Köln-Altstadt/Nord 5021/ Beschluss über die Einleitung eines Bebauungsplanverfahrens (vorhabenbezogener Bebauungsplan) und Offenlage des Bebauungsplan-Entwurfes (vorhabenbezogener Bebauungsplan) Nr /03 Arbeitstitel: "Östlich Poller Kirchweg B" in Köln-Poll 5022/ Beschluss über die Offenlage des Bebauungsplan-Entwurfes Nr /02 Arbeitstitel: Kaspar-Düppes-Straße in Köln-Holweide 5257/ Beschluss zur Aufstellung eines Bebauungsplanes und zur Durchführung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung - 6 -

7 Arbeitstitel: "Am Randkanal" in Köln-Lövenich 5266/ Beschluss über die Einleitung eines Bebauungsplanverfahrens (vorhabenbezogener Bebauungsplan) Arbeitstitel: Äußere Kanalstraße/Venloer Straße in Köln-Ehrenfeld 5326/ Beschluss über die Einleitung eines Bebauungsplanverfahrens (vorhabenbezogener Bebauungsplan) im beschleunigten Verfahren nach 13a Baugesetzbuch (BauGB) Arbeitstitel: Rheinauhafen - Halle 11 - in Köln-Altstadt/Süd 5416/ Beschluss über die Aufstellung und Offenlage des Bebauungsplan-Entwurfes Nr /05 Arbeitstitel: André-Citroën-Straße in Köln-Porz-Westhoven 0002/ Aufhebung von Aufstellungsbeschlüssen sowie Einstellung von Bebauungsplan- Verfahren 12 Beschlüsse über Anregungen/Stellungnahmen, Änderungen sowie Satzungsbeschlüsse von Bebauungsplan-Entwürfen 12.1 Beschluss über Änderung sowie Satzungsbeschluss betreffend den Bebauungsplan-Entwurf (vorhabenbezogener Bebauungsplan) Nr /03 Arbeitstitel: Kartäuserwall in Köln-Altstadt/Süd 5409/ Änderungen/Ergänzungen von Bebauungsplänen 13.1 Beschluss über die Einleitung betreffend die vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes Nr /14 Arbeitstitel: 1. Änderung Groß St. Martin in Köln-Altstadt/Nord 4656/ Beschluss über die Einleitung betreffend die vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes Nr /15 Arbeitstitel: 3. Änderung nördlich S-Bahn/Eigelstein in Köln-Altstadt/Nord 4945/ Beschluss über die Einleitung betreffend die Änderung des Bebauungsplanes Nr. 6249/ Arbeitstitel: Änderung Köhlstraße in Köln-Ossendorf 5251/

8 14 Aufhebung von Bebauungsplänen 15 Sonstige Satzungen 15.1 Satzung über eine Verlängerung der Veränderungssperre für einen Teilbereich der Ortslage in Köln-Lövenich Arbeitstitel: Gewerbegebiet Dieselstraße in Köln-Lövenich 5310/ Satzung über eine Veränderungssperre für einen Teilbereich der Ortslage in Köln-Altstadt/Süd Arbeitstitel: Hohe Pforte in Köln-Altstadt/Süd 5346/ Anträge und Vorschläge aus den Bezirksvertretungen 16.1 Anträge und Vorschläge aus den Bezirksvertretungen; hier: Antrag der Bezirksvertretung Porz aus der Sitzung vom , TOP 7.2.8, Aufstellung eines Bebauungsplanes in Köln-Porz-Ensen, um Einzelhandel an der Kölner Straße abzulehnen 0631/ Mitteilungen Änderung des Bebauungsplanes Nr /03 Arbeitstitel: 2. Änderung westlich Kronstädter Straße in Köln-Weiden 5427/ Teilaufhebung des Bebauungsplanes Nr /04 Einleitungs- und Offenlagebeschluss Arbeitstitel: Mündelstraße in Köln-Mülheim Ds-Nr. 1969/ / Bauvorhaben im Bereich des Höhenkonzeptes linksrheinische Innenstadt 5512/ Sachstandsbericht zur Sanierung Finkenberg 0104/ Mitteilung der Verwaltung zum Thema "Qualität im Wohnungsbau" 0191/ Neuansiedlung der Firma Music Store auf dem ehemaligen CFK-Gelände Kunftstraße in Köln-Kalk 0234/

9 17.7 Sachstand Umsetzung 3. Fortschreibung Gewerbeflächenbereitstellungskonzept Ergänzende Informationen 0245/ Bauvorhaben Eschenallee / Gelände der ehemaligen Reiterstaffel an der Gaedestraße in Köln-Marienburg 0627/ Standortuntersuchung Deutzer Hafen 0635/ Mündliche Anfragen 18.1 Zentren- und nahversorgungsrelevante Sortimente des Einzelhandels - Kölner Liste Anfrage des SE Dr. Soénius 19 Gleichstellungsrelevante Themen II. Nichtöffentlicher Teil 20 Beantwortung von Anfragen aus früheren Sitzungen 21 Schriftliche Anfragen 22 Anträge 22.1 Antrag der FDP-Fraktion vom betreffend Abriss des Kommerzhotels verwiesen aus der Ratssitzung am Stadtplanung - Projekte 24 Gestaltungsbeirat - 9 -

10 25 Sonstige Vorlagen 26 Mitteilungen 26.1 Begegnungszentrum Köln-Chorweiler der Synagogen-Gemeinde Köln als Projekt im Stadtteil mit besonderem Erneuerungsbedarf 0437/ Mündliche Anfragen

11 I. Öffentlicher Teil 1 Beantwortung von Anfragen aus früheren Sitzungen 1.1 Beantwortung der Anfrage des SE Herr Kühl und des RM Frau Dr. Müller aus der Sitzung des Ausschusses Umwelt, Gesundheit und Grün vom (TOP 20.1) betr. Godorfer Hafen 0182/2008 Die Beantwortung wurde bereits zur Sitzung umgedruckt. Der Ausschuss nimmt Kenntnis. 2 Schriftliche Anfragen 2.1 Anfrage der Fraktion pro Köln vom betreffend Ist Porz-Lind als künftiger Standort für eine neue Großmarkthalle im Jahr 2020 noch aktuell? AN/0854/2007 Die Beantwortung wurde bereits zur Sitzung umgedruckt. Der Ausschuss nimmt Kenntnis. 2.2 Anfrage der Fraktion pro Köln vom betreffend Teilaufhebung des Bebauungsplans Nr /04 AN/0209/2008 BG Streitberger führt aus, dass - nach Information der Verwaltung - der Trägerverein seinen Plan, in der Mündelstraße ein islamisches Zentrum zu errichten, nicht aufgegeben habe. Er sei im Eigentum des Grundstückes; die bauplanungsrechtlichen Voraussetzungen lassen den Bau einer Moschee auf diesem jedoch nicht zu. Bezug nehmend auf Frage 2 teilt er weiterhin mit, dass der Bau innerhalb der durch den aktuell bestehenden Bebauungsplan vorgegebenen baulichen Möglichkeiten nicht realisiert werden könne, da es sich um eine Sonderfläche für die Versorgungswirtschaft handele. 2.3 Anfrage des Seniorenvertreters Baatz vom betreffend Fortschreibung des zurzeit laufenden Wohnungsgesamtplanes AN/0229/2008 Die Beantwortung erfolgt in einer der nächsten Sitzungen. Seniorenvertreter Baatz fügt ergänzend hinzu, dass er in diesem Zusammenhang eine Verbraucherstudie der Bagso (Bundesorganisation der Senioren) im hiesigen Ausschuss verteilt habe und diese der Anlass für seine Anfrage war. Er bitte die Verwaltung, bei der Beantwortung auch auf Möglichkeiten zur Errichtung von so genannten CAP-Märkten einzugehen

12 3 Anträge 4 Stadtplanung - Projekte 4.1 Regionale 2010 BG Streitberger berichtet, dass er am am Preisgericht zum Projektbaustein Strunder Bach teilgenommen habe und die Verwaltung hierzu auch noch eine Dokumentation sowie eine Ausstellung vorbereiten werde. Das Preisgericht habe jedoch entschieden, einen der untersuchten sogenannten Lupenräume, das Strunde Delta, der ehemalige künstlich angelegte Mündungsbereich der Strunde in den Rhein, von der Regionale 2010 abzutrennen und als eigenständiges Projekt voraussichtlich im Rahmen des Mülheim Programms weiter zu betreiben. Grund hierfür sei, dass die eingereichten Entwürfe gezeigt hätten, dass es sich hier vielmehr um eine städtebauliche als um eine landschaftsplanerische Aufgabe im Nahbereich der Mülheimer Brücke handele. Die Verwaltung werde daher in absehbarer Zeit im hiesigen Ausschuss einen Vorschlag für diesen Raum unterbreiten. 5 Allgemeine Vorlagen 5.1 Sanierung Bocklemünd-Mengenich Neugestaltung des Görlinger Zentrums hier: Beschluss über die Planungskonzeption 4738/2007 RM Dr. Bürgermeister führt für die SPD-Fraktion aus, dass es sich hier um eine ausgesprochen positive Planungskonzeption handele, auch die vorliegenden Unterlagen hierzu seien ansprechend ausgearbeitet worden. Begrüßenswert sei zudem, dass für den Spielplatz eine Lösung gefunden wurde. Auf Frage des RM Dr. Müser erläutert Herr Bosse, Vertreter des Amtes für Stadtentwicklung und Statistik, dass die Vordächer in helleren Farben gestrichen und zusätzliche Beleuchtungen installiert werden sollen (vgl. Anlage 5 der Vorlage) um eine freundliche und lichte Gestaltung zu erzielen. Diese Maßnahmen seien jedoch nicht Inhalt der Beschlussvorlage und lägen letztendlich in der Zuständigkeit der GAG. Der Stadtentwicklungsausschuss beschließt die Neugestaltung des Görlinger Zentrums auf Grundlage der vorliegenden Entwurfsplanung

13 5.2 Städtebauliche Entwicklung Eifelwall hier: Machbarkeitsstudie 5233/2007 Änderungsantrag der SPD-Fraktion und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen AN/0322/2008 SE Beste führt im Wesentlichen aus, dass es sich hier um eine entscheidende Fläche in der bedeutsamen Verbindung zwischen dem Inneren Grüngürtel, den Bereichen des Volksgartens und des Vorgebirgsparks handele und die durchgeführte Machbarkeitsstudie von daher sehr begrüßenswert sei. An den typologischen Bildern in dieser werde deutlich, welche Entwicklungen sinnvoll und welche Ausnutzungen möglich seien sowie in welcher Art und Weise das Grün weitergeführt werden könne. Auf Grund der Schlüsselstellung dieses Grundstücks sei er der Auffassung, dass der Fortführung des innerstädtischen Grüns und der Verbindungsfunktion Priorität eingeräumt werden sollte, insofern verweise er auf den seitens der SPD-Fraktion und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen eingereichten Änderungsantrag. Auch Ausschussvorsitzender Klipper begrüßt für die CDU-Fraktion nachdrücklich die Machbarkeitsstudie; es handele sich hier um eines der wichtigsten Grundstücke in der linksrheinischen Innenstadt. Wesentliche Aspekte seien nun die Erweiterung des Grüngürtels entsprechend der Typologie 1 - sowie eine sinnvolle Wohnbebauung auf einem der letzten in der Innenstadt verbliebenen größeren Fläche. Erforderlich sei der Wohnungsbau, da hier nun die Chance bestehe, an der Universität studentisches Wohnen in vielfältiger Form mit unterzubringen. Den vorliegenden Änderungsantrag könne die CDU-Fraktion zum jetzigen Zeitpunkt mittragen; er bitte jedoch, diesen dahingehend zu erweitern, dass der gewerbliche Raum vorrangig für die Universität zur Verfügung gestellt werde, d.h. für wissenschaftliche Tätigkeiten. RM Sterck hebt für die FDP-Fraktion die Wahl des Verfahrens, studentische Arbeiten, als sehr positiv hervor. Einige Aspekte der künftigen Nutzung seien bereits von seinen Vorrednern angesprochen worden. Er stelle sich jedoch auch die Frage, ob das Grundstück ggf. noch als Ausweichfläche für die Bühnen zur Diskussion stehe oder beispielsweise als alternativer Standort für das Historische Archiv in Betracht komme. Hinsichtlich des Änderungsantrages merkt er an, dass er nach den Erfahrungen in Nippes eine weitere autofreie Siedlung nicht zwingend festlegen möchte. Eine frühzeitige Festschreibung auf Modell 1 liege zwar nahe, es dürfe jedoch nicht außer acht gelassen werden, dass auch andere Lösungen denkbar und umsetzbar seien. Die Verwaltung bitte er in diesem Zusammenhang um Mitteilung, ob das Gebiet sich über die Definition zwischen Eifelwall, Rudolf-Amelunxen-Straße, Hans-Carl-Nipperdey-Straße und Luxemburger Straße hinaus Richtung Justizzentrum sowie auch nördlich der Luxemburger Straße erstrecke und ob die in Ziff. 1 des Antrages genannten Maße den Plänen des Modells entsprechen. RM Dr. Bürgermeister stellt seitens der SPD-Fraktion erfreut fest, dass scheinbar überwiegendes Einvernehmen bei den Fraktionen bestehe. Die Festsetzung auf nicht mehr als m² BGF halte sie für sinnvoll, eine Überschreitung sei angesichts der vorliegenden Ergebnisse zudem sehr unwahrscheinlich. Über die Anregung des Ausschussvorsitzenden Klipper zum gewerblichen Raum könne sicherlich nachgedacht und diese als Prüfbemerkung aufgenommen werden. Bezug nehmend auf den Hinweis des RM Sterck, sich nicht zu frühzeitig auf eine bestimmte Typologie bzw. Gruppe festzulegen, zeigt RM Moritz auf, dass der Grünstreifen bei einer mittigen Führung ansprechend an den bereits Vorhandenen anschließe und hierdurch zu

14 dem die bereits vorhandene Infrastruktur gut ausgenutzt werde, der Erschließungsaufwand sei somit sehr gering. BG Streitberger stellt auf die Fragen des RM Sterck eingehend klar, dass sich die Flächen nördlich der Luxemburger Straße (derzeit genutzt als Sportplätze der Hochschule) im Eigentum der Universität befinden und die Verwaltung von daher empfehle, diese nicht mit in das Konzept aufzunehmen. Dass die im Antrag genannten Maße m² Grünbereich mit einer Breite von mindestens 80 m sowie ca m² BGF in Einklang gebracht werden könne, bezweifle er auch leicht. Bei einer entsprechenden Beschlusslage werde die Verwaltung dies jedoch noch klären. Abschließend stellt Ausschussvorsitzender Klipper den Änderungsantrag sowie den Verweisungsbeschluss in die Bezirksvertretungen Innenstadt und Lindenthal zur Abstimmung. Änderungsantrag der SPD-Fraktion und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Der Beschlussvorschlag wird wie folgt geändert: Zielsetzung des Wettbewerbes ist es, eine deutliche und attraktive Fortführung des Inneren Grüngürtels zu gewährleisten. Hierbei ist 1. ein mindestens m² großer, nicht unterbauter Grünbereich (weder Verkehrsbauwerke, noch Tiefgagrage etc) mit einer Breite von mindestens 80 m darzustellen, 2. eine sinnvolle fußläufige Verknüpfung der Grünbereiche nördlich sowie südlich der Luxemburgerstraße auszugestalten. 3. ein attraktiver Anschluss an den Volksgarten zu ermöglichen. 4. eine städtebaulich mit den vorgenannten Zielen verträgliche Ausnutzung des Gebietes mit nicht mehr als m² BGF darzustellen. Hierbei ist aufgrund der guten ÖPNV- Anbindung unter anderem autofreies studentisches Wohnen vorzusehen. 5. Als Grundlage für den Wettbewerb soll auf die in der Machbarkeitsstudie Entwicklung Eifelwall dargestellte Typologie des Modell 1 der Gruppe1, also mit durchgehendem mittigem Grünstreifen, Bezug genommen werden. Der Stadtentwicklungsausschuss verweist die Vorlage mit dem Änderungsantrag sowie den Wortbeiträgen zur Anhörung in die Bezirksvertretungen Innenstadt und Lindenthal

15 5.3 Vorentwurf zur Umgestaltung des Nahbereichszentrums Finkenberg in Köln- Porz 0136/2008 SE Frenzel führt aus, dass dieses Konzept eine sehr positive Nachricht für die Bürger von Finkenberg sei, da der Einzelhandelsstandort hierdurch gestärkt und vor allem überhaupt erhalten bleibe. Er betont jedoch auch, dass der Erhalt der Kindertagesstätte unabdingbar sei. Die Verwaltung bitte er nachdrücklich darum, eine ausreichende Außenfläche für diese sicherzustellen, beispielsweise im westlichen Bereich oder in Richtung Süden der Fußgängerzone und ggf. auch zu Lasten der Fußgängerzone. Sollte dies nicht möglich sein, müsse notfalls auch über eine Verlagerung der Kita diskutiert werden. Abschließend merkt er an, dass nun zielstrebig die Verbesserung der Einzelhandelssituation in Gremberghoven angegangen werden müsse. Für die FDP-Fraktion schließt sich RM Sterck den Ausführungen seines Vorredners an; es sei sehr erfreulich, dass die Verwaltung ihre Überlegungen, lediglich an der Steinstraße einen Supermarkt und angrenzend Wohnbebauung zu planen, verworfen habe und nun diesen Vorentwurf für Finkenberg präsentiere. Auch Seniorenvertreter Baatz äußert sich lobend über das vorgelegte Konzept. Sofern der Discounter eine Kundentoilette einrichte und sich freundliches Publikum ansiedele, sei die künftige Situation in Finkenberg aus Sicht der Seniorenvertretung sehr zufriedenstellend. Ausschussvorsitzender Klipper schließt sich seinen Vorrednern an und äußert die Hoffnung, dass alle vorgestellten Planungen realisiert werden können. Der Stadtentwicklungsausschuss verweist die Vorlage mit den Wortbeiträgen zur Anhörung in den Sanierungsbeirat Finkenberg und die Bezirksvertretung Porz. 5.4 Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung Soziale Stadt NRW-Stadtteile mit besonderem Erneuerungsbedarf Integriertes Handlungskonzept Mülheim-Programm 0167/2008 Der Stadtentwicklungsausschuss genehmigt die Dringlichkeitsentscheidung: Gemäß 60 Abs. 2 Satz 1 GO NW in Verbindung mit 10 der Hauptsatzung beschließen wir im Vorgriff die Fortführung folgender drei im Programmgebiet durchgeführten Projekte aus der 4.Stufe des Mülheim-Programms: 1. Aufbau und Einrichtung eines Stadtteilbüros zur Entwicklung der sozialen Infrastruktur in Buchforst, Träger: Runder Tisch Buchforst e.v

16 2. Mobile aufsuchende Jugendarbeit, Träger: Katholische Jugendwerke Köln e.v., sowie 3. Medienwerkstatt wishes+visions Perspektiven lokaler Identität und Kreativität, Träger: KAOS Kunst- und Video-Archiv e.v. u. Kulturbunker Köln-Mülheim e.v. 5.5 Haushaltsstrukturanalyse Ordnungs-Nr. 15.3, Ausweitung der externen Umsatzerlöse im Bereich Statistik 0272/2008 Der Stadtentwicklungsausschuss beschließt, auf die Generierung von zusätzlichem Umsatz in Höhe von Euro von externen Dritten durch gesteigerte Akquisitionsleistung des Bereichs Statistik zu verzichten und die damit verbundenen Wenigereinnahmen hinzunehmen. Die Alternative eines entsprechenden Stellenabbaus im Bereich Statistik ist aufgrund der negativen Auswirkungen auf die Aufgabenerledigung nicht Ziel führend. Der Stadtentwicklungsausschuss verzichtet auf eine Wiedervorlage, sofern der Finanzausschuss uneingeschränkt zustimmt. 6 Beteiligung an stadtentwicklungsrelevanten Beschlussvorlagen Änderung des Landschaftsplans Köln (Naturschutzgebiet Dellbrücker Heide) 4695/2007 Der Stadtentwicklungsausschuss empfiehlt dem Rat, wie folgt zu beschließen: Der Rat beschließt, 1. gem. 29 Abs. 1 in Verbindung mit 27 des Gesetzes zur Sicherung des Naturhaushalts und zur Entwicklung der Landschaft (LG NW) in der Fassung der Bekanntmachung der Neufassung vom 21. Juli 2000 (GV.NRW.S.568), geändert durch Gesetz zur Änderung des Landschaftsgesetztes vom 5. Juli 2007, die 10. Änderung des Landschaftsplans Köln mit den Zielen der Anlage 1 einzuleiten, 2. den Einleitungsbeschluss gem. 27 Abs. 1 S. 2 LG NW ortsüblich bekannt zu machen, 3. die frühzeitige Bürgerbeteiligung gem. 27b LG NW in Form einer öffentlichen Darlegung und die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gem. 27a Abs. 1 LG NW durchzuführen

17 7 Änderungen des Flächennutzungsplanes 8 Städtebauliche Planungskonzepte / Beschlüsse zur Durchführung von frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligungen 9 Städtebauliche Planungskonzepte / Stellungnahme der Bezirksvertretungen zu den Ergebnissen der vorgezogenen Bürgerbeteiligungen/frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligungen, Entscheidungen über die Vorgaben zu den Bebauungsplan-Entwürfen 10 Einleitung/Aufstellung/Offenlage von Bebauungsplänen bzw. Bebauungsplan-Entwürfen, ggf. mit Beschluss zur Durchführung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligungen 10.1 Beschluss über die Aufstellung eines Bebauungsplanes Arbeitstitel: Thurner Kamp in Köln-Dellbrück 3275/2007 RM Zimmermann weist darauf hin, dass der Flächennutzungsplan hier Landschaftsschutzgebiet ausweise und die Aufstellung eines Bebauungsplanes auch in der BV Mülheim auf Ablehnung stoße(n werde). Seitens der SPD-Fraktion schlage er daher vor, sich dem einstimmigen Votum des Ausschusses für Umwelt, Gesundheit und Grün anzuschließen und die Vorlage bereits in der Vorberatung abzulehnen. Ausschussvorsitzender Klipper schließt sich für die CDU-Fraktion diesen Ausführungen zum jetzigen Zeitpunkt an, bittet die Verwaltung jedoch, das Gebiet zu gegebener Zeit bei der Integrierten Raumanalyse zu berücksichtigen. BG Streitberger stellt klar, dass die Vorlage bei einem ablehnenden Votum aus der BV Mülheim zurückgezogen werde und sie dann faktisch gegenstandslos sei. Der Stadtentwicklungsausschuss beschließt, nach 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) einen Bebauungsplan für das Gebiet zwischen Mielenforster Straße zwischen An der Ölmühle und Hauswiesenweg, Thurner Kamp bis ca. Haus Nr. 38 und einer bogenförmigen Linie zwischen Thurner Kamp und Mielenforster Straße mit einer Breite von ca.60 m und 80 m (s. Anlage 1) Arbeitstitel: Thurner Kamp in Köln-Dellbrück aufzustellen mit dem Ziel, qualitativ hochwertigen Wohnungsbau für Einfamilienhaus- und Geschosswohnungsbau mit besonderen Wohnformen und Mehrgenerationenwohnen festzusetzen

18 Abstimmungsergebnis: Einstimmig abgelehnt 10.2 Beschluss über die Aufstellung eines Bebauungsplanes Arbeitstitel: Bahnbögen Eigelstein in Köln-Altstadt/Nord 4439/2007 Herr Gelissen, Vertreter des Stadtplanungsamtes, erläutert kurz die ergänzende Stellungnahme der Verwaltung (vgl. hierzu Anlage 5 zur Vorlage), nach der drei von vier Empfehlungen des Sanierungsbeirates bzw. der BV Innenstadt im Bebauungsplan-Entwurf berücksichtigt werden können. Ausschussvorsitzender Klipper stellt den modifizierten Beschlussvorschlag zur Abstimmung. Erweiterter Beschluss (entsprechend Anlage 5 zur Vorlage): Der Stadtentwicklungsausschuss beschließt, nach 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) in Anwendung des Verfahrens nach 13 BauGB einen Bebauungsplan für das Gebiet zwischen Eigelstein, Ursulastraße, Südwestseite der Bahntrasse folgend bis ca.15 m nördlich der Straße Am Salzmagazin, Linie rechtwinklig nach Südwesten ca. 7 m abknickend, Linie ca. 7 m parallel zur Bahntrasse und nach ca. 30 m westlich abknickend, westliche Grenze des Flurstücks 1091/70, südwestliche Grenze der Flurstücke 1182/18, 1181/18, 1180/18 und 1086/52, Eintrachtstraße, südwestliche Grenze des Flurstücks 1081/178, Linie ca. 8 m nordöstlich und parallel zur südwestlichen Grenze des Flurstücks 1082/223 (alle Flurstücke Gemarkung Köln, Flur 26), Plankgasse, Südwestseite der Bahntrasse, Hansaring, Nordostseite der Bahntrasse, Eintrachtstraße, Am Salzmagazin und Nordostseite der Bahntrasse in Köln- Altstadt/Nord Arbeitstitel: Bahnbögen Eigelstein in Köln-Altstadt/Nord aufzustellen mit dem Ziel, ein Gewerbegebiet festzusetzen. Folgende Punkte sollen für das weitere Bauleitplanverfahren berücksichtigt werden: 1. Ausschluss von Vergnügungsstätten und Glücksspiel 2. Erstellung eines Schallgutachtens als Bestandteil des Bebauungsplanes und 3. Prüfung der Aufnahme einer noch zu erstellenden Werbesatzung 10.3 Beschluss über die Offenlage des Bebauungsplan-Entwurfes Nr /10 Arbeitstitel: Westlich Raderberger Straße in Köln-Raderberg 4672/2007 RM Waschek verweist auf die - nicht bebauungsplanrelevante Beschlussergänzung - durch die BV Rodenkirchen und regt seitens der SPD-Fraktion an, diese zuständigkeitshalber zur Beratung in den Verkehrsausschuss zu verweisen. Im Übrigen nimmt er Bezug auf die Ausführungen in Anlage 2, Ziff. 4.3 und weist darauf hin, dass die vorgesehene Treppenanlage zur Überwindung des Höhenunterschiedes zwischen den Plangebieten Raderberger Straße und ehemaliges DuPont-Gelände nicht ausreiche, sondern auch die Belange von Radfahrern und mobilitätseingeschränkten Personen berücksichtigt werden müssen

19 RM Dr. Müser führt aus, dass der Schleichverkehr im Gebiet Gerhard-vom-Rath-Straße, Brühler Straße und Raderberger Straße in Richtung Bischofsweg noch erheblich zunehmen werde, sobald die Bonner Straße auf zwei Spuren zurückgebaut sei und diese Problematik auch das Hauptanliegen in der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung war. Für die Bürger bestehe durchaus ein direkter Zusammenhang mit dem Bebauungsplan; insofern sehe er nicht zwingend die Zuständigkeit des Verkehrsausschusses und appelliere an die Verwaltung, der Verkehrsproblematik frühzeitig mit entsprechenden Maßnahmen gegenzusteuern. RM Sterck berichtet von einer Eingabe aus der Anwohnerschaft, nach der es dort einen Fall von vermeintlich illegaler Baumfällung gegeben habe, der seitens der Verwaltung nicht weiter verfolgt wurde. Er bittet um einen kurzen schriftlichen Bericht hierüber. Bezug nehmend auf die Ausführungen des RM Dr. Müser wendet RM Waschek ein, dass der Schleichverkehr nach seinen Beobachtungen im Wesentlichen durch die seiner Zeit bestehende Großbaustelle Brühler Straße/Bonner Straße verursacht wurde und abhelfende Maßnahmen nun - nach Abbau der Baustelle - nicht mehr ganz so dringlich wie dargelegt erscheinen. Er halte daher eine Beratung im Verkehrsausschuss für angebracht und Ziel führend. RM Zimmermann fügt ergänzend hinzu, dass die SPD-Fraktion die Sorgen der Anwohner durchaus ernst nehme und die Ausführungen zum Schleichverkehr auch nicht in Abrede stelle. Seine Fraktion vertrete jedoch die Auffassung, dass der Stadtentwicklungsausschuss lediglich über den Bebauungsplan entscheiden könne und die Verkehrsproblematik zuständigkeitshalber im Verkehrsausschuss beraten werden müsse. SE Dr. Soénius verweist auf die im südlichen Gewerbegebiet ansässige Druckerei und die Ausführungen in der Vorlage, dass trotz Richtwertüberschreitungen im Nachtzeitraum - ein aktiver Schallschutz durch eine Mauer aus städtebaulichen Gründen nicht wünschenswert sei. Er bittet daher um Mitteilung, ob ggf. noch eine Schutzzone zwischen dem GE- und dem MI-Gebiet eingerichtet werden müsse und des Weiteren, ob die Druckerei in ihrer weiteren Entwicklung nicht behindert werde. Herr von Wolff, stellv. Leiter des Stadtplanungsamtes, bestätigt, dass die Einrichtung einer Schutzzone dahingehend vorgesehen sei, dass im MI-Gebiet Wohnen ausgeschlossen werde. Ein klärendes Gespräch mit der Druckerei stehe am an. Abschließend schlägt Ausschussvorsitzender Klipper vor, entsprechend der Anregung der SPD-Fraktion abzustimmen. Erweiterter Der Stadtentwicklungsausschuss 1. beschließt, den Bebauungsplan-Entwurf Nr /10 mit gestalterischen Festsetzungen für das Gebiet zwischen den Straßenmitten der Raderberger Straße, des Raderthalgürtels, der westlichen Grenze des Weges zwischen Raderthalgürtel und südlichem Ende der Kreuznacher Straße und der südlichen und östlichen Grenzen des Weges zwischen der Kreuznacher Straße und der Raderberger Straße in Köln- Raderberg Arbeitstitel: Westlich Raderberger Straße in Köln-Raderberg nach 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) mit der als Anlage beigefügten Begründung öffentlich auszulegen. 2. verweist die Vorlage hinsichtlich der ergänzten Beschlussfassung der BV Rodenkirchen Die Verwaltung wird aufgefordert, noch vor dem Satzungsbeschluss Maßnahmen gegen den Schleichverkehr über die Gerhard-von-Rath-Straße und Raderberger

20 Straße sowie für eine Verbesserung der Verkehrsprobleme im gesamten Bereich vorzulegen. zuständigkeitshalber zur weiteren Beratung in den Verkehrsausschuss Beschluss über die Offenlage des Bebauungsplan-Entwurfes Nr /03 Arbeitstitel: Auweilerweg in Köln-Esch/Auweiler 4756/2007 Ausschussvorsitzender Klipper überreicht der Verwaltung in diesem Zusammenhang ein ihm vorliegendes Schreiben eines Anwohners und bittet diese um Prüfung und Beantwortung des Schreibens. Der Stadtentwicklungsausschuss beschließt, den Bebauungsplan-Entwurf Nr /03 mit gestalterischen Festsetzungen für das Gebiet westlich des Auweilerweges in einer Tiefe von ca. 170 m, südlich der Grundstücke Buchenweg 11-16, Lindenstraße 13 a - 15 b und Auweilerweg 30, nördlich der Grundstücke Auweilerweg sowie westlich der Grundstücke Auweilerweg in Köln-Esch/Auweiler Arbeitstitel: Auweilerweg in Köln- Esch/Auweiler nach 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) mit der als Anlage beigefügten Begründung und den nach Einschätzung der Gemeinde wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen öffentlich auszulegen Beschluss über die Einleitung eines Bebauungsplanverfahrens (vorhabenbezogener Bebauungsplan) und zur Durchführung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung Arbeitstitel: Alpenerstraße/Marienstraße in Köln-Ehrenfeld 4807/2007 RM Moritz verweist seitens der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen auf die Diskussion zum städtebaulichen Bild bzw. zur Ausrichtung der Baukörper in der vergangenen Sitzung und merkt erneut an, dass die Ausarbeitung von weiteren Entwürfen wünschenswert sei. Sie bitte daher die Verwaltung nachdrücklich, mit dem Vorhabenträger dahingehend zu verhandeln, dass eine Mehrfachbeauftragung erfolge und darüber hinaus 25 % öffentlich geförderter Wohnungsbau in diesem Quartier dargestellt werde. Herr von Wolff, stellv. Leiter des Stadtplanungsamtes, teilt mit, dass der Vorhabenträger bereits mehrere Varianten entwickelt habe; er sagt zu, diese in der nächsten Sitzung vorzustellen. Der Stadtentwicklungsausschuss beschließt, nach 12 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) ein Bebauungsplanverfahren (vorhabenbezogener Bebauungsplan) für das Gebiet der Flurstücke 2012/106, 2378/106, 2317/106, 2604/104, 2324/104, 2323/104, 2322/104 und 2321/103, alle Flur 73 der Gemarkung Müngersdorf, zwischen Alpenerstr. 6 a und Marienstr in

21 Köln-Ehrenfeld Arbeitstitel: Alpenerstraße/Marienstraße in Köln-Ehrenfeld im beschleunigten Verfahren nach 13a BauGB einzuleiten mit dem Ziel, auf dem ehemaligen Grundstück der Ochs Zelte & Planen GmbH ein Wohnquartier mit ca. 100 Wohneinheiten und einer gemeinsamen Tiefgarage zu entwickeln Beschluss über die Aufstellung eines Bebauungsplanes und zur Durchführung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung Arbeitstitel: Gereonshof in Köln-Altstadt/Nord 5021/2007 Bezug nehmend auf die Beratung im Wirtschaftsausschuss bittet SE Dr. Soénius um Beantwortung der Frage des RM Frank. BG Streitberger berichtet, dass seitens der Gebäudewirtschaft eine Standortuntersuchung für das Historische Archiv durchgeführt und das Ergebnis auch zwischenzeitlich an das Dezernat für Kunst und Kultur übermittelt wurde. Eine entsprechende Beschlussvorlage, in der u.a. auch der Standort Gereonshof behandelt werde, werde die Verwaltung in Kürze vorlegen. SE Beste merkt an, dass die Darstellung der Geschossigkeit an der Christophstraße evtl. problematisch sein könnte und dies auch bereits in der Presse von der Initiative Stadtbaukultur thematisiert wurde. Da hier der Wirkungsbereich der Romanischen Kirche St. Gereon tangiert sei, bitte er um Darstellung, ob die geplante Geschossigkeit die wichtige und wünschenswerte Sichtbeziehung aus der Gereonstraße in Richtung Osten des Dekagons von St. Gereon berücksichtige. BG Streitberger sagt zu, dies im weiteren Verfahren zu klären und im Rahmen des Offenlagebeschlusses eine Stellungnahme abzugeben. Der Stadtentwicklungsausschuss 1. beschließt, nach 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) einen Bebauungsplan für das Gebiet zwischen Christophstraße, Gereonskloster, Gereonshof, Spiesergasse, Im Klapperhof, Hildeboldplatz und Von-Werth-Straße in Köln-Altstadt/Nord Arbeitstitel: Gereonshof in Köln-Altstadt/Nord aufzustellen mit dem Ziel, überwiegend ein Mischgebiet, das Maß der baulichen Nutzung, die Bauweise und die überbaubaren Grundstücksflächen sowie die örtlichen Verkehrsflächen festzusetzen; 2. nimmt das städtebauliche Planungskonzept zur Kenntnis und beschließt die Durchführung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung nach 3 Abs. 1 BauGB nach Modell

22 10.7 Beschluss über die Einleitung eines Bebauungsplanverfahrens (vorhabenbezogener Bebauungsplan) und Offenlage des Bebauungsplan-Entwurfes (vorhabenbezogener Bebauungsplan) Nr /03 Arbeitstitel: "Östlich Poller Kirchweg B" in Köln-Poll 5022/2007 SE Dr. Soénius gibt zu Bedenken, dass die vorgesehene Wohnbebauung unmittelbar gegenüber der Ein- und Ausfahrt eines größeren Gewerbeunternehmens errichtet werde und insbesondere durch den dortigen Lieferverkehr mit Beschwerden über Lärmbelästigungen gerechnet werden müsse. Er rege daher an, vorsorglich - ggf. in vertraglicher Form - zu regeln, dass der Gewerbebetrieb hierdurch jedoch keinerlei Beeinträchtigungen erfahre. Herr Scherer, Vertreter des Stadtplanungsamtes, verweist auf das beauftragte Lärmgutachten. Dieses gehe davon aus, dass in den untersten drei Geschossen des Riegels Büro- und im obersten Staffelgeschoss Wohnnutzung ermöglicht werde könne. Die Verwaltung vertrete die Auffassung, dass sie durch die Festsetzung von relativ hohen Lärmschutzpegeln der Nachbarschaft des Gewerbes gerecht werde und auch die langfristige Entwicklung desselben Berücksichtigung finde. Ggf. können im Durchführungsvertrag entsprechende Klauseln festgeschrieben werden. RM Moritz verweist auf den abweichenden Beschluss der Bezirksvertretung Porz. Die Forderung nach 150 Stellplätzen könne die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen nicht nachvollziehen. Sie rege daher nachdrücklich an, für die Berechnung der benötigten Stellplätze die üblichen Regularien (Landesbauordnung) zu Grunde zu legen. BG Streitberger bestätigt, dass dies auch die Verwaltung empfehle. Hinsichtlich der übrigen Anregungen der BV Porz schlage die Verwaltung vor, den Punkten 1 und 2 zu folgen. Ausschussvorsitzender Klipper stellt den so modifizierten Beschlussvorschlag zur Abstimmung. Erweiterter Der Stadtentwicklungsausschuss beschließt, 1. nach 12 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) in Verbindung mit 13a BauGB ein Bebauungsplanverfahren (vorhabenbezogener Bebauungsplan) für das Gebiet zwischen dem Poller Kirchweg und den rückwärtigen Bereichen der Krückelstraße, der Seidelstraße und des Hans-Keul-Weges in Köln-Poll Arbeitstitel: "Östlich Poller Kirchweg B" in Köln-Poll einzuleiten mit dem Ziel, entlang des Poller Kirchweges einen Gebäuderiegel mit gemischter Nutzung und im rückwärtigen Bereich eine autofreie Wohnbebauung mit zweigeschossigen Reihenhäusern zu errichten; 2. den Planentwurf nach 3 Abs. 2 BauGB mit der als Anlage beigefügten Begründung und den nach Einschätzung der Gemeinde wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen öffentlich auszulegen. mit der Maßgabe: Die Einfamilienhausbebauung ist auf 27 Einheiten zu begrenzen. und der Anregung: Die Anfahrt des Schwerlastverkehrs während der Bauphase ist aus Köln-Poll herauszuhalten. Die Anfahrt soll von der A 59/Ausfahrt Hasental über die Siegburger Straße/Poller Kirchweg erfolgen

23 10.8 Beschluss über die Offenlage des Bebauungsplan-Entwurfes Nr /02 Arbeitstitel: Kaspar-Düppes-Straße in Köln-Holweide 5257/2007 BG Streitberger korrigiert den Beschlussvorschlag dahingehend, dass es in Anwendung des beschleunigten Verfahrens nach 13 a BauGB heißen muss. RM Moritz verweist seitens der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen auf ihre Anregung aus der vergangenen Sitzung, Rigolen anzulegen. Sie bittet nachdrücklich um Berücksichtigung bzw. Prüfung. Der Stadtentwicklungsausschuss beschließt, den Bebauungsplan-Entwurf Nr /02 mit gestalterischen Festsetzungen für das Gebiet im Hinterland zwischen Kaspar-Düppes- Straße, Schweinheimer Straße, Iddelsfelder Straße, Auf dem Pützacker und Stadtbahntrasse (ca m²) in Köln-Holweide Arbeitstitel: Kaspar-Düppes-Straße in Köln-Holweide nach 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) in Anwendung des beschleunigten Verfahrens nach 13 a BauGB mit der als Anlage beigefügten Begründung und den nach Einschätzung der Gemeinde wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen öffentlich auszulegen Beschluss zur Aufstellung eines Bebauungsplanes und zur Durchführung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung Arbeitstitel: "Am Randkanal" in Köln-Lövenich 5266/2007 Beschluss (entsprechend dem Votum der Bezirksvertretung Lindenthal): Der Stadtentwicklungsausschuss 1. beschließt, gem. 2 Abs. 1 BauGB (Baugesetzbuch) einen Bebauungsplan für den Bereich zwischen der Widdersdorfer Landstraße, der Bebauung auf der Nordseite der Malteserstraße (östlich der Straße Am Randkanal), der Straße Am Randkanal und dem Verbindungsweg zwischen der Straße "Am Randkanal" und der Widdersdorfer Landstraße in Köln-Lövenich Arbeitstitel: "Am Randkanal" in Köln-Lövenich aufzustellen mit dem Ziel, ein reines Wohngebiet festzusetzen, 2. nimmt das städtebauliche Planungskonzept für den Bereich "Am Randkanal" in Köln- Lövenich zur Kenntnis (Anlage 3) und 3. beschließt die Durchführung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung nach 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) nach Modell 2 (Abendveranstaltung)

24 10.10 Beschluss über die Einleitung eines Bebauungsplanverfahrens (vorhabenbezogener Bebauungsplan) Arbeitstitel: Äußere Kanalstraße/Venloer Straße in Köln-Ehrenfeld 5326/2007 RM Dr. Bürgermeister merkt an, dass die SPD-Fraktion nicht nur über die Fläche an sich sondern auch über die Innenverdichtung Wohnungsbau ermöglichen möchte und das Vorhaben daher vom Grundsatz her zustimmungsfähig sein könnte. Gleichwohl dürfe nicht außer acht gelassen werden, dass in Ehrenfeld nicht mehr viele Grünflächen vorhanden seien und es darüber hinaus auch Widerstand aus dem Plangebiet gegen dieses Bauvorhaben gebe. Sie hoffe jedoch, dass im Zuge des Verfahrens - in Zusammenarbeit mit dem Bauherrn - noch eine einvernehmliche Lösung gefunden werde. Ihre Fraktion möchte die Vorlage zunächst ohne Votum in die Bezirksvertretung verweisen. RM Moritz macht seitens der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen deutlich, dass es durchaus legitim sei auch im ökologischen Sinne in der Innenentwicklung nach zu verdichten. Die Abstände vom inneren Gebäude zu den Rändern seien nicht geringer als die in den angrenzenden Flächen. Zudem könne die Fläche die Hausgärten, die erhalten bleiben, ausgenommen auch nicht als ein Biotop von hoher Qualität bezeichnet werden. Der Anwohnerprotest wundere sie nicht, deren Situation werde sicherlich nicht verbessert. Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen halte das Vorhaben dennoch für zumutbar, maßvoll und in der Gesamtbilanz für positiv. BG Streitberger betont, dass es sich hier auch aus Sicht der Verwaltung um ein sehr gutes Projekt handele. Entscheidend sei nun, dass die Bezirksvertretung Ehrenfeld gut und umfassend informiert werde; die Verwaltung werde hierfür die GAG bitten, das Projekt in der Sitzung vorzustellen. Ausschussvorsitzender Klipper regt an, alternativ mit Stadthäusern zu arbeiten, um statt einer Duplizität der gegenüberliegenden Mietwohnungen eine aufgeteilte Fassade zu erhalten. Darüber hinaus sollten der Bezirksvertretung detaillierte Ansichtspläne des Innenblocks präsentiert werden. Der Stadtentwicklungsausschuss verweist die Vorlage mit den Wortbeiträgen zur Anhörung in die Bezirkvertretung Ehrenfeld Beschluss über die Einleitung eines Bebauungsplanverfahrens (vorhabenbezogener Bebauungsplan) im beschleunigten Verfahren nach 13a Baugesetzbuch (BauGB) Arbeitstitel: Rheinauhafen - Halle 11 - in Köln-Altstadt/Süd 5416/2007 Der Stadtentwicklungsausschuss beschließt, nach 12 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) ein Bebauungsplanverfahren (vorhabenbezogener Bebauungsplan) in Anwendung des beschleunigten Verfahrens gemäß 13a BauGB für das Flurstück Nr. 25, Flur 39, Gemarkung Köln, Im Zollhafen - Halle 11, Köln-Altstadt/Süd Arbeitstitel: Rheinauhafen - Halle 11 - in

25 Köln-Altstadt/Süd einzuleiten mit dem Ziel, großflächigen Einzelhandel (Möbelgeschäft) im Erdgeschoss und im ersten Obergeschoss festzusetzen. Anmerkung der Verwaltung im Nachgang zur Sitzung: Im dritten Absatz der Seite 2 der Anlage 2 wird aufgeführt, dass für das Möbelgeschäft 136 Stellplätze erforderlich sind. Die Anzahl dieser Stellplätze bezieht sich jedoch nicht nur auf das Möbelgeschäft sondern auf das gesamte Gebäude. Im Ergebnis bleibt die Aussage, dass die Anzahl der Stellplätze sich durch das Möbelgeschäft gegenüber den bereits genehmigten Nutzungen nur unwesentlich erhöht, unverändert Beschluss über die Aufstellung und Offenlage des Bebauungsplan- Entwurfes Nr /05 Arbeitstitel: André-Citroën-Straße in Köln-Porz-Westhoven 0002/2008 BG Streitberger merkt an, dass es in dieser Angelegenheit noch einen internen Dissens mit der Wirtschaftsförderung gebe, da diese negative Auswirkungen auf das Unternehmen Citroën befürchte. Er sei jedoch zuversichtlich, bis zur nächsten Sitzung des hiesigen Ausschusses am Einvernehmen erzielt zu haben. Der Stadtentwicklungsausschuss verweist die Vorlage zur Anhörung in den Wirtschaftsausschuss, den Ausschuss Umwelt, Gesundheit und Grün sowie die Bezirksvertretung Porz. 11 Aufhebung von Aufstellungsbeschlüssen sowie Einstellung von Bebauungsplan-Verfahren 12 Beschlüsse über Anregungen/Stellungnahmen, Änderungen sowie Satzungsbeschlüsse von Bebauungsplan-Entwürfen 12.1 Beschluss über Änderung sowie Satzungsbeschluss betreffend den Bebauungsplan-Entwurf (vorhabenbezogener Bebauungsplan) Nr /03 Arbeitstitel: Kartäuserwall in Köln-Altstadt/Süd 5409/2007 Der Stadtentwicklungsausschuss empfiehlt dem Rat, wie folgt zu beschließen:

26 Der Rat beschließt 1. den Bebauungsplan-Entwurf (vorhabenbezogener Bebauungsplan) Nr /03 für die Flurstücke 196 und 188, Flur 13, Gemarkung Köln (Kartäuserwall 28) in Köln- Altstadt/Süd Arbeitstitel: Kartäuserwall in Köln-Altstadt/Süd nach 4a Abs. 3 Baugesetzbuch (BauGB) gemäß Anlage 2 zu ändern; 2. den Bebauungsplan (vorhabenbezogener Bebauungsplan) Nr /03 mit gestalterischen Festsetzungen nach 10 Abs. 1 BauGB in Anwendung des Verfahrens nach 13a BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom (BGBl. Ι S ) zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom (BGBl. Ι S ) i. V. m. 7 Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen (GO NW) in der Fassung der Bekanntmachung vom (GV NW S. 666/SGV NW 2 023) jeweils in der bei Erlass dieser Satzung geltenden Fassung als Satzung mit der nach 9 Abs. 8 BauGB beigefügten Begründung. 13 Änderungen/Ergänzungen von Bebauungsplänen 13.1 Beschluss über die Einleitung betreffend die vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes Nr /14 Arbeitstitel: 1. Änderung Groß St. Martin in Köln-Altstadt/Nord 4656/2007 Bezug nehmend auf den erweiterten Beschluss der Bezirksvertretung Innenstadt, bereits im Bebauungsplan verbindlich festzulegen, keinen weiteren Wohnraum zur Hotelnutzung zuzulassen, teilt BG Streitberger mit, dass dem nicht entsprochen werden könne, da dies nur mit dem Ausschluss und der damit verbundenen Überplanung der Hotelnutzung im Bebauungsplangebiet erreicht werden könnte. In diesem Fall würde sich die Frage des Planungsschadensrechtes stellen. Er betont jedoch, dass jeder einzelne Fall der ausnahmsweisen Zulässigkeit sehr detailliert und dezidiert geprüft werde. Der Stadtentwicklungsausschuss beschließt, den Bebauungsplan Nr /14 gemäß 2 Abs. 1 i. V. m. 1 Abs. 8 Baugesetzbuch (BauGB) im vereinfachten Verfahren nach 13 BauGB für das Gebiet zwischen Alter Markt, Mühlengasse, Frankenwerft (Westseite), Markmannsgasse, Heumarkt (Ost- und Nordseite) und Unter Käster in Köln-Altstadt/Nord Arbeitstitel: 1. Änderung Groß St. Martin in Köln-Altstadt/Nord zu ändern

27 13.2 Beschluss über die Einleitung betreffend die vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes Nr /15 Arbeitstitel: 3. Änderung nördlich S-Bahn/Eigelstein in Köln-Altstadt/Nord 4945/2007 Der Stadtentwicklungsausschuss beschließt, das Verfahren zur Änderung des Bebauungsplanes Nr /15 gemäß 2 Abs. 1 i. V. m. 1 Abs. 8 Baugesetzbuch (BauGB) im vereinfachten Verfahren nach 13 BauGB für das Gebiet S-Bahnstrecke Köln Hauptbahnhof - Hansaring, Maybachstraße, Krefelder Straße, Weidengasse, Gereonswall, Im Stavenhof, Eigelstein, S-Bahnstrecke Köln Hauptbahnhof - Hansaring, Am Salzmagazin und Eintrachtstraße in Köln-Altstadt/Nord Arbeitstitel: 3. Änderung nördlich S-Bahn/Eigelstein in Köln- Altstadt/Nord einzuleiten Beschluss über die Einleitung betreffend die Änderung des Bebauungsplanes Nr. 6249/ Arbeitstitel: Änderung Köhlstraße in Köln-Ossendorf 5251/2007 Der Stadtentwicklungsausschuss beschließt, das Verfahren zur Änderung des Bebauungsplanes Nr. 6249/ gemäß 2 Abs. 1 i. V. m. 1 Abs. 8 Baugesetzbuch (BauGB) für eine ca m² große Teilfläche des Flurstücks 891, Flur 8 der Gemarkung Longerich (südlich der Hugo-Eckener-Straße), in Köln-Ossendorf Arbeitstitel: Änderung Köhlstraße in Köln-Ossendorf im beschleunigten Verfahren nach 13a BauGB einzuleiten mit dem Ziel, eine Teilfläche der öffentlichen Grünfläche mit der Zweckbestimmung "Aufforstung" in ein Gewerbegebiet umzuwandeln. 14 Aufhebung von Bebauungsplänen 15 Sonstige Satzungen

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