SBPR info. Liebe Kolleginnen und Kollegen, GEW-FRAKTION IM SCHULBEZIRKSPERSONALRAT LÜNEBURG AUSGABE

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "SBPR info. Liebe Kolleginnen und Kollegen, GEW-FRAKTION IM SCHULBEZIRKSPERSONALRAT LÜNEBURG AUSGABE"

Transkript

1 SBPR info GEW-FRAKTION IM SCHULBEZIRKSPERSONALRAT LÜNEBURG AUSGABE v.l.hinten: Ehrenfried Herrmann, Silvia Ogiolda, An Bijsterveld, Monika Knop, Sabine Blohm (verd.), Herbert Renken, Helmut Feldmann vorn: Sabine Nippert, Karina Krell, Urte Gräper, Dörte Laumann, Christiane Lohe, Detlef Duwe, Beate Lendzian, Rani Benter Liebe Kolleginnen und Kollegen, die GEW im Bezirk Lüneburg hat das bislang beste Ergebnis bei Personalratswahlen in Schulen erreicht. Das sind 15 Mandate von insgesamt 19 im Schulbezirkspersonalrat für die GEW. Ein super Erfolg! Allen Kolleginnen und Kollegen, die zu diesem Wahlergebnis beigetragen haben, ein riesiges Dankeschön. Stolz können wir aus diesem Wahlergebnis ableiten, dass die GEW die Interessenvertretung der Kolleginnen und Kollegen in Schule ist. In keiner der im Schulbezirkspersonalrat vertretenen Fachgruppen hat ein Verband durch Stimmenmehrheit das Sagen. Auch in der traditionell vom Philologenverband behaupteten Fachgruppe Gymnasium hat die GEW weiterhin zwei von vier Fachgruppensitzen mit 41,8 % der Stimmen erreicht. Durch die Wahlberechtigtenanzahl hat die Fachgruppe Berufsbildende Schulen bei dieser Personalratswahl nur zwei Mandate bekommen, wovon die GEW mit einer großen Mehrheit von 60,8 % ein Mandat errungen hat. Uns war bewusst, dass ein zweiter Fachgruppensitz für die BBS sehr schwer zu gewinnen war. Um das Unmögliche, den zweiten Fachgruppensitz zu erreichen, möglich zu machen, hat die Fachgruppe sich engagiert eingesetzt. Leider hat es nicht gereicht und Annita Tapken kann die Fachgruppe BBS nicht mehr im SBPR vertreten. An dieser Stelle ein besonderes Dankeschön an Annita Tapken für ihren geleisteten Einsatz im Schulbezirkspersonalrat Lüneburg. Mit einer großen Mehrheit von 73,3 % der Stimmen hat die GEW in der Fachgruppe Realschule zwei Mandate errungen. Ein Ausdruck dafür, dass die KollegInnen sich von der GEW gut vertreten fühlen. Auch der Sitz der Fachgruppe Oberschule ist ein GEW-Mandat mit 79,1% der Stimmen der Wahlberechtigten in Oberschulen. Inhalt : PR-Wahlergebnisse S. 2, Arbeit des neuen SBPRs S. 2, Berufsanfängerseminar S. 4, Schulungstermine für neue Schulpersonalräte S. 5, Verschwiegenheit S. 5, Versetzung S. 6, Dienstliche Beurteilung neu S. 7, Schwerbehinderte: Versetzung in den Ruhestand S. 8, Neues Eingruppierungsrecht TV-L 2012 S. 9

2 Die traditionell durch GEW-Kandidatinnen und GEW Kandidaten vertretenen Fachgruppen Gesamtschule, Hauptschule und Grundschule haben ihre Ergebnisse gegenüber der Personalratswahl 2008 noch verbessern können. Die Förderschule bleibt auf einem sehr hohen Niveau von 91,5%. Der Fachgruppe Nichtlehrendes Schulpersonal ist es mit ihrem engagierten Wahlkampf gelungen, beide Mandate zu gewinnen. Dies ist ein riesiger Erfolg und Ausdruck dafür, dass die GEW das große Vertrauen der Beschäftigten in den Schulen des Bezirkes Lüneburg bekommen hat, ihre Interessen kompetent und engagiert zu vertreten. Dieser Aufgabe nimmt sich die GEW-Fraktion im Schulbezirkspersonalrat als koordinierende Stufenvertretung mit Elan an. In diesem Info stehen Ankündigungen zu der Arbeitsweise des neuen Schulbezirkspersonalrates und zu Schulungen für die neugewählten Schulpersonalräte im Bezirk Lüneburg. Die GEW steht für kompetente Arbeit in den Personalräten. Wir wünschen uns, die fundierte Beratung und Zusammenarbeit mit den neugewählten Personalvertretungen in Schulen weiterzuführen und werden uns stets gemeinsam für die Interessen der Kolleginnen und Kollegen einsetzen. GEW-Wahlergebnis Personalratswahl in Schulen 2012 Fachgruppe Stimmenanteil Gewählt für die GEW in den SBPR Grundschule 82,8% Rani Benter, Sabine Blohm, Helmut Feldmann, Dörte Laumann Hauptschule 87,8% Urte Gräper Realschule 73,3% Monika Knop, Silvia Ogiolda Oberschule 79,1% Karina Krell Förderschule 91,5% Herbert Renken Gesamtschule 92,6% Christiane Lohe Gymnasium 41,4% Ehrenfried Herrmann, Sabine Nippert Berufsbildende Schulen 60,8% Detlef Duwe Nichtlehrendes Schulpersonal 74,1% An Bijsterveld, Beate Lendzian Wie arbeitet er und was macht er? Der neue Schulbezirkspersonalrat Lüneburg Seit dem ist der neu gewählte Schulbezirkspersonalrat (SBPR) offiziell im Amt. Insgesamt 19 Mitglieder verteilen sich auf neun Fachgruppen (s. letzte Seite). Die GEW Fraktion hat ihre personelle und qualitative Stärke ausbauen können: 15 Personalräte der GEW werden dafür sorgen, dass sich die Schulen und ihre örtlichen Personalräte auch weiterhin auf unsere Unterstützung bei der Wahrung personalrechtlicher Interessen verlassen können. Der jetzt gewählte Personalrat wird auch in der kommenden Wahlperiode dafür sorgen, dass trotz der Auswirkungen der eigenverantwortlichen Schule elementare personalrätliche Mitbestimmungsrechte verteidigt werden. Die Erfahrungen der letzten Jahre zeigen, dass bei sich ausweitenden Kompetenzen für die Schulen bzw. Schulleitungen vor Ort kompetentes und kämpferisches personalrätliches Engagement unverzichtbar ist. Dabei stehen den Schulpersonalräten die Erfahrung und das Know-How der GEW-Mitglieder im SBPR auch künftig stets zur Verfügung. Arbeitsweise Der Schulbezirkspersonalrat tagt regelmäßig ganztägig dienstags und mittwochs in den Räumen der Niedersächsischen Landesschulbehörde (NLSchB) in Lüneburg. An diesen Tagen müssen alle anstehenden Personalmaßnahmen beraten bzw. entschieden werden, desgleichen Beschwerden und Anfragen von Kolle- SBPR-INFO Seite 2

3 Fünf neue GEW- Personalräte = fünf Mal frischer Wind für die Fachgruppenarbeit v.l.: Monika Knop (RS) Karina Krell (OBS) Detlef Duwe (BBS) Beate Lendzian (NlSP) Sabine Blohm (GS) ginnen und Kollegen und/oder Schulpersonalräten. Die gesamte GEW-Fraktion trifft sich regelmäßig einmal in der Woche, um schwierige Entscheidungen vor der Abstimmung im Plenum zu besprechen. In der GEW- Fraktion findet außerdem ein Informationsaustausch über die Belange aller Fach- und Arbeitsgruppen statt. Auch an den restlichen Wochentagen müssen viele SBPR-Mitglieder zusätzlich und im Anschluss an ihren Unterricht in der Schule noch in der Behörde erscheinen, um z.b. an Einstellungs- oder anderen dienstlichen Gesprächen und Sitzungen teilzunehmen. Da es an den Sitzungstagen häufig hektisch zugeht und nicht immer Zeit für die zahlreichen brieflichen oder telefonischen Anfragen von Kolleginnen und Kollegen ist, findet ein großer Teil der Personalratsarbeit außerhalb der Behörde statt, z.b. während der Teilnahme an Personalversammlungen in den Schulen, bei der Begleitung von Kolleginnen und Kollegen bei dienstlichen Gesprächen oder in den häuslichen Arbeitszimmern unserer Fraktionsmitglieder. Neben der Arbeit in den jeweiligen Fachgruppen ist jedes GEW-Mitglied im SBPR noch mindestens für einen zusätzlichen Aufgabenschwerpunkt zuständig, der über die reine Fachgruppenarbeit bzw. individuelle personalrätliche Beratungstätigkeit hinausgeht. Zu diesem Zweck hat der SBPR Arbeitsgruppen gebildet (s. auch letzte Seite), die je nach Problemlage einen großen Teil unserer Arbeitszeit beanspruchen. Arbeitsgruppen im SBPR Lüneburg Regionale Personalplanung und Personalbetreuung im Dezernat 2 (GS, HS, RS, OBS, FöS) Der Bezirk Lüneburg als großflächige Verwaltungseinheit erfordert regionale Aufteilungen auf der Grundlage der jeweiligen Anbindung der SBPR-Mitglieder. In dieser AG werden insbesondere Abordnungen und Versetzungen innerhalb der Region besprochen und für eine zügige Plenumsentscheidung vorbereitet. Versetzungen, Ländertausch, Bezirkstausch, Außenstellentausch Die Mitglieder der AG Versetzung beschäftigen sich mit Versetzungen aller Schulformen auf Länder- und Bezirksebene sowie mit Versetzungen zwischen den Außenstellen. Die Versetzungen innerhalb einer Außenstelle werden nicht von dieser AG betreut, sondern von den Mitgliedern der Regional-AGen (s.o.). Die Versetzungen innerhalb der Schulform Gymnasium und Gesamtschule und zwischen den Gymnasien und Gesamtschulen innerhalb des Bezirks werden von der FG Gym und der FG GeS verhandelt, die im Bezirks- und Ländertausch jedoch von der AG Versetzungen. Die BBSn wickeln ihre Versetzungen ohne die Beteiligung der Niedersächsischen Landesschulbehörde eigenverantwortlich ab. Hier steht die Fachgruppe BBS beratend zur Verfügung, wenn es hakt oder sonstige Probleme gibt. Die AG Versetzung verhandelt mit den Planungsdezernenten und Planungsdezernentinnen jeden einzelnen Versetzungswunsch von Kolleginnen und Kollegen und setzt sich mit Nachdruck für deren Belange ein. Aus diesem Grunde ist es sinnvoll, eine Kopie des Versetzungsantrages der AG Versetzung zuzusenden. SBPR-INFO Seite 3

4 Arbeits- und Gesundheitsschutz Diese AG ist u. a. zuständig für die Ausgestaltung, Umsetzung und Weiterentwicklung der zwischen SBPR und Dienststelle ausgehandelten und zurzeit noch gültigen Dienstvereinbarung Sucht. Die Mitglieder der AG nehmen regelmäßig an den Dienstbesprechungen des Arbeitskreises Sucht in der Niedersächsischen Landesschulbehörde teil, vertreten dort die Interessen des Personals und geben Anregungen für die Suchtpräventionsarbeit. Weiterhin haben die SBPR-Mitglieder in dieser AG in Zusammenarbeit mit dem Schulhauptpersonalrat (SHPR) in Hannover maßgeblich die Umsetzung der gesetzlichen Vorgaben (Arbeitsschutzgesetz und Arbeitsicherheitsgesetz) im Schulbereich initiiert und umgesetzt. Die Berufung der ausschließlich für die Schulen zuständigen Fachkräfte für Arbeitssicherheit (Fasi), der Arbeitspsychologin sowie der Arbeitsmedizinerin ist ein sichtbares Zeichen für den Erfolg dieser AG. An den regelmäßig in der Behörde stattfindenden Dienstbesprechungen der Fasis nehmen die Mitglieder dieser AG teil. Hier gilt es, die Arbeitsbedingungen für die Kolleginnen und Kollegen zu optimieren und Konzepte für die Akzeptanz von Arbeitsschutz- und Sicherheitsmaßnahmen in Schulen zu entwickeln. Fort- und Weiterbildung Die AG Fort- und Weiterbildung überprüft die von der Dienststelle festgelegte Auswahl der Teilnehmerinnen und Teilnehmer an Fortbildungsveranstaltungen und verhandelt mit der Dienststelle strittige Auswahlentscheidungen. Sie berät Kolleginnen und Kollegen bei Bewerbungen für Fortbildungsveranstaltungen. Außerdem vertreten die Mitglieder der AG den SBPR in den Koordinierungssitzungen der Fortbildungsregion. Regionalabteilung Lüneburg Seminar für Berufsanfängerinnen und Berufsanfänger Für alle seit dem und zum eingestellten Lehrkräfte werden vom Bezirksverband der GEW Lüneburg wieder zwei inhaltsgleiche Seminare für Berufsanfängerinnen und Berufsanfänger durchgeführt. Die beiden Seminare werden stattfinden: von Mittwoch, den 06. Juni 2012, Uhr bis Donnerstag, den 07. Juni 2012, Uhr und alternativ von Mittwoch, den 20. Juni 2012, Uhr bis Donnerstag, den 21. Juni 2012, Uhr im Land- und Seminarhotel Jeddinger Hof Heidmark 1, Jeddingen Die Einladungen an die neu eingestellten Lehrkräfte sind vor den Osterferien von der Geschäftsstelle des GEW-Bezirksverbandes namentlich an die Schuladresse der Kolleginnen und Kollegen verschickt worden. Bitte sprecht eure neu eingestellten Kolleginnen und Kollegen auf diese Seminare an, ermuntert sie teilzunehmen und seid ihnen bei der Beantragung des Sonderurlaubs behilflich. Fehlende Einladungen können bei der Geschäftsstelle der GEW Lüneburg in Moisburg per bei Anke Voth angefordert werden. SBPR-INFO Seite 4

5 Schulungen für neugewählte GEW-Schulpersonalräte In den nächsten Monaten werden die Mitglieder der GEW-Fraktion im Schulbezirkspersonalrat Lüneburg für die Schulpersonalräte, die erstmalig in einen Schulpersonalrat gewählt wurden, wieder Personalrätegrundschulungen anbieten. Während dieser Schulung wollen wir euch den Aufbau der Personalvertretung und den Aufbau der Dienststelle erläutern sowie euch das Niedersächsische Personalvertretungsgesetz nahe bringen. Bei der Bearbeitung von Fallbeispielen könnt ihr euer erworbenes Wissen auch schon anwenden. Diese ein- bis zweitägigen Schulungsveranstaltungen werden in Zusammenarbeit mit den Kreisverbänden der GEW nach einem einheitlichen Konzept veranstaltet und richten sich vorrangig an GEW-Mitglieder. Nichtmitglieder können auch teilnehmen, sie werden allerdings nur berücksichtigt, wenn es noch freie Plätze gibt. Zu dieser ersten Grundschulung können wir aber nur PR-Kolleginnen und Kollegen einladen, die neu gewählt wurden und noch an keiner vergleichbaren Schulung teilgenommen haben. Dem nebenstehenden Terminplan könnt ihr den Termin und den Ort der Personalrätegrundschulung eures Landkreises oder eurer Fachgruppe entnehmen: Fachgruppe/ Region Wann? Wo? FG BBS 18./19. Juni Hermannsburg FG Gesamtschule 25./26. Juni Jeddingen FG Gymnasium 18./19. Juni Jeddingen Celle 26.Juni Hermannsburg Cuxhaven 3. und 5. Juli Bad Bederkesa Harburg Juni Nenndorf Uelzen / Lüchow-Dannenberg 5. Juli Uelzen Lüneburg 12. Juni Lüneburg Osterholz Mai/Juni Osterholz Rotenburg 4. Juni Hepstedt Heidekreis 28. Juni Jeddingen Stade 12. Juli Jork Verden 31. Mai Verden Verschwiegenheit ist Vertrauenssache Besonders für die neu gewählten Mitglieder der Schulpersonalräte ist der Umgang mit vertraulichen Informationen über Kollegen eine spezielle Herausforderung. Das Personalvertretungsgesetz des Landes Niedersachsen (NPersVG) regelt im 9 die Schweigepflicht der Mitglieder von Personalvertretungen. Diese müssen über die ihnen in ihrer Funktion als Personalrat bekannt gewordenen Angelegenheiten und Tatsachen Stillschweigen bewahren, soweit diese nicht offensichtlich oder ihrer Bedeutung nach keiner Geheimhaltung bedürfen. Auch über ihr Ausscheiden aus dem Personalrat hinaus gilt diese Pflicht. Vertrauliche Informationen, die ehemalige Schulpersonalratsmitglieder erhalten haben, unterliegen weiterhin der Schweigepflicht. Was bedeutet das konkret? Mit den bekannt gewordenen Angelegenheiten und Tatsachen sind insbesondere beabsichtigte Personalmaßnahmen (z.b. Versetzung in den Ruhestand, Abordnungen, Beförderungen, Versetzung an eine andere Schule), organisatorische Maßnahmen (z.b. Aufhebung der Schule) sowie auch persönliche Angelegenheiten der Beschäftigten (z.b. Schwangerschaft, Erkrankungen), die dem Personalrat bekannt geworden sind, gemeint. Auch bei privaten Gesprächen gilt diese Pflicht zum Stillschweigen. SBPR-INFO Seite 5

6 Die Schweigepflicht besteht nicht nur gegenüber Außenstehenden und Kollegen und Kolleginnen, sondern auch gegenüber der Dienststelle (z.b. an einer Schule der Schulleitung und der Gleichstellungsbeauftragten. Diese Schweigepflicht besteht nicht zwischen den Mitgliedern der Personalvertretung untereinander. Auch die zuständige Schwerbehindertenvertretung und die übergeordnete Stufenvertretung (Schulbezirkspersonalrat, Schulhauptpersonalrat) sind hiervon ausgenommen. Das schuldhafte Verletzen der Schweigepflicht stellt nicht nur eine grobe Pflichtverletzung, die zum Ausschluss aus dem Personalrat führen kann ( 24 NPersVG) dar, sie beeinflusst vor allem ganz stark das Vertrauen der Kollegen und Kolleginnen in die Arbeit des Schulpersonalrates. Sie müssen sich bei der Wahrnehmung der Belange durch ihre Personalvertretung auf die Schweigepflicht zu seinem eigenen Schutz verlassen können. Versetzung da hab ich ein Recht drauf! In der letzten Versetzungsrunde hat es sich leider gezeigt, dass ein Wechseln heraus aus der Regionalabteilung Lüneburg hinein in die anderen Regionalabteilungen Braunschweig, Hannover und Osnabrück zunehmend schwieriger wird. Von jeweils mehreren Dutzend Anträgen wurde jeweils nur gut eine Handvoll auch realisiert, obwohl größtenteils dringende und nachvollziehbare Gründe für die Versetzung von den Lehrkräften angeführt wurden. Ausschlaggebend waren zwei Gründe: - es gab (zum Teil deutlich) weniger Versetzungsanträge aus den anderen Abteilungen her zu uns, so dass es an Tauschmasse fehlte und - es wurde vor allem im Dezernat 2 (Allgemeinbildende Schulen außer Gesamtschulen und Gymnasien) nicht mehr Person gegen Stelle getauscht, da in der Einstellungsrunde im Februar nicht mehr alle Stellen besetzt werden konnten. Dies ist aus Sicht der Betroffenen natürlich besorgniserregend, weil auch nicht absehbar ist, ob diese Erscheinung von längerer Dauer sein wird. Natürlich versuchen wir alles, um in Gesprächen mit den zuständigen Personalplanern möglichst viele Versetzungswillige zu unterstützen. Auch im Versetzungsverfahren innerhalb der Regionalabteilung Lüneburg von einer Außenstelle in eine andere gibt es vergleichbare Probleme. So ist es relativ einfach, beispielsweise nach Rotenburg, Cuxhaven oder in den Heidekreis zu wechseln und dies vor allem dann, wenn es hier an eine Schule des Sekundarbereiches I gehen soll, deutlich schwieriger ist es aber, beispielsweise nach Lüneburg oder in ein Stadtrandgebiet wie Osterholz- Scharmbeck zu wechseln und hier möglichst auch noch in den Primarbereich. Nur zu verständlich ist es, wenn Kolleginnen und Kollegen es nicht verstehen, warum wiederholt ihrem Versetzungsgesuch nicht entsprochen wird und mit Unverständnis und Ärger reagieren. Damit dennoch keine unüberlegten Schritte im Laufe des Versetzungsverfahrens gemacht werden, möchten wir auf einige Dinge hinweisen: - Entgegen allen kursierenden Gerüchten gibt es keinen Rechtsanspruch darauf, dass man nach einer bestimmten Zahl von Anträgen versetzt werden muss (häufig ist hier die Zahl 3 zu hören). SBPR-INFO Seite 6

7 - Genauso unsinnig ist das Gerücht, dass einem ersten Antrag nie stattgegeben wird. - Die Aussage eines/r Schulleiter/in einer Schule, an die man gern versetzt werden möchte, wie das werde schon klappen mit dem Antrag, weil das ja gerade so gut passe mit den Fächern, ist im Kern bedeutungslos und geradezu fahrlässig, denn Schulleiter/innen entscheiden im allgemeinbildenden Schulbereich nicht über die Versetzungen. - Wir raten dringend davon ab, vor der offiziellen Bestätigung, dass dem Versetzungsantrag entsprochen werden wird, finanzrelevante oder unumkehrbare Entscheidungen zu treffen wie Haus(ver)kauf, Wohnungskündigung o.ä.. - Die Benennung eines/r Tauschpartners/in garantiert nicht die jeweilige Versetzung, kann aber durchaus hilfreich sein. - Um Kolleginnen und Kollegen bei ihrem Versetzungsantrag unterstützen zu können, brauchen wir eine Kopie des Versetzungsantrages (bitte senden an: Schulbezirkspersonalrat Lüneburg, AG Versetzungen, Postfach 2120, Lüneburg). Und last not least: Bitte unbedingt die Antragsfristen einhalten!!! Der Antrag muss spätestens ein halbes Jahr vor dem Versetzungstermin bei der Landesschulbehörde eingegangen sein (und nicht erst dann bei der Schulleitung abgegeben worden sein), das heißt konkret: bis zum , wenn die Versetzung zum und bis zum , wenn die Versetzung zum erfolgen soll. Neuer Erlass: Dienstliche Beurteilung Seit dem gilt ein neuer Erlass, der die Dienstliche Beurteilung der Lehrkräfte regelt. Erläuterungen und Festlegungen zu Verfahren und Zuständigkeiten bei der Erstellung der dienstlichen Beurteilungen werden in Ergänzende(n) Bestimmungen zum Erlass formuliert. Vorab noch ein Hinweis: Eine dienstliche Beurteilung, der immer ein besonderer Anlass zugrunde liegt und die auch immer mit einem Gesamturteil abschließt, darf nicht verwechselt werden mit der Aufgabe der Schulleitung, die Lehrkräfte im Unterricht zu besuchen und zu beraten ( 43, NschG). Welche besonderen Anlässe machen eine dienstliche Beurteilung notwendig und wer ist für diese Beurteilung verantwortlich? Dienstliche Beurteilung durch die Schulleiterin/ den Schulleiter sind: 1.Bewährungsfeststellung bei Beamtinnen und Beamten auf Probe bzw. bei Tarifbeschäftigten In diesen Fällen gilt für Beamtinnen und Beamte auf Probe, dass sich die Beurteilung aus zwei Teilen ergibt. Der erste Teil ist vor Ablauf der Hälfte der Probezeit angesiedelt und umfasst die Möglichkeit eines Unterrichtsbesuchs in einer Unterrichtsstunde mit anschließender Stundenbesprechung. Dieser Unterrichtsbesuch ist aber nur dann erforderlich, wenn die Schulleiterin/der Schulleiter aus dem bisherigen Unterricht der Lehrkraft keine ausreichenden Erkenntnisse gewinnen konnte. Es handelt sich also nicht um einen verpflichtenden Unterrichtsbesuch, sondern um SBPR-INFO Seite 7

8 eine Möglichkeit, die nur unter besonderen Bedingungen zum Tragen kommen muss. Der zweite Teil, vor Ende der Probezeit, sieht verbindlich eine Hospitation in zwei verschiedenen Unterrichtsfächern und eine anschließende Besprechung vor. Im Gesamturteil in diesen Beurteilungsfällen wird die Bewährung bzw. die Nichtbewährung ausgesprochen, nicht jedoch eine Beurteilung nach Rangstufen (s.u.) vorgenommen. 2. Bewerbung als Lehrkraft für den Auslandsschuldienst 3. Bewerbung um eine erstes Beförderungsamt (z.b. Fachkonferenzleitung, Fachbereichsleitung, Jahrgangsleitung) oder eine vergleichbare Funktionstätigkeit gilt nur für Gy, Ges.S und BBS In diesen beiden letztgenannten Fällen ist jeweils eine Hospitation in einer Unterrichtsstunde, eine Besprechung des Unterrichts und ein Stellenbezogenes Gespräch vorgesehen. Das abschließende Gesamturteil differenziert nach den Stufen: Übertrifft in hervorragenden Weise die Anforderungen, - Übertrifft erheblich die Anforderungen, - Entspricht voll den Anforderungen, - Entspricht im Allgemeinen den Anforderungen, - Entspricht nicht den Anforderungen. Neben diesen dienstlichen Beurteilungen durch die Schulleiterin/den Schulleiter gibt es weitere besondere Anlässe, die eine Beurteilung durch die Dezernentin/den Dezernenten der NLSchB erforderlich machen. Hier wären z.b. folgende Anlässe zu nennen: 4. Bewerbung um eine Funktionstätigkeit im Auslandsschuldienst 5. Bewerbung um eine Funktionsstelle im Schuldienst (Schulleitung / Seminarleitung und die jeweilige ständige Vertretung, Schulzweigleitung, didaktische Leitung, Stufenleitung, Fachseminarleitung, Fachmoderation.. - die Aufzählung ist nicht abschließend) Bei diesen Fällen sind ebenfalls in der Regel eine Hospitation in einer Unterrichtsstunde, eine Besprechung des Unterrichts, ein stellenbezogenes Gespräch vorgesehen und ggf. eine Begutachtung der Beratung einer anderen Lehrkraft auf der Grundlage einer von dieser erteilten Unterrichtsstunde. Das Gesamturteil differenziert ebenfalls nach den o.g. Stufen. Abschließend lässt sich zusammenfassen, dass eine dienstliche Beurteilung immer dann notwendig wird, wenn eine Bewerbung für eine besondere Tätigkeit vorliegt. Lediglich im Falle der Feststellung der Bewährung wird eine Regelbeurteilung vorgenommen. Nicht unerwähnt bleiben soll an dieser Stelle, dass der Beurteilungserlass auch dann eine dienstliche Beurteilung durch die NLSchB vorsieht, wenn erhebliche Zweifel an der Eignung, Befähigung und fachlichen Leistung bestehen. Der Beurteilungserlass als auch die Ergänzenden Bestimmungen sind unter zu finden. Für die Beantwortung von Fragen bzw. zur Beratung stehen die GEW-Kolleginnen und GEW-Kollegen im SBPR zur Verfügung. Schwerbehinderte: Versetzung in den Ruhestand Das Durchschnittsalter in den Kollegien steigt an. Aufgrund der erhöhten Belastung im Schulalltag machen sich zunehmend Kolleginnen und Kollegen Gedanken über eine vorzeitige Versetzung in den Ruhestand, die nach 37 NBG ab dem vollendeten 60. Lebensjahr möglich ist. Insbesondere schwerbehinderte Kolleginnen und Kollegen müssen dabei beachten, dass es nach dem neuen Niedersächsischen Beamtenversorgungsgesetz vom für sie ab dem Jahrgang 1952 höhere Abschläge bei einem früheren Eintritt in den Ruhestand gibt und dass auch die Abschläge beim Eintritt in den Ruhestand aufgrund von Dienstunfähigkeit neu geregelt wurden. SBPR-INFO Seite 8

9 Schwerbehinderte Beamte, die von Dienstunfähigkeit bedroht sind, sollten überprüfen, ob ihr Versorgungsabschlag geringer ausfällt, wenn sie gemäß 37 NBG auf Antrag oder wenn sie wegen Dienstunfähigkeit, die der Amtsarzt feststellen muss, in den Ruhestand treten. Dazu sollte unbedingt von der Oberfinanzdirektion Niedersachsen ( Landesweite Bezüge- und Versorgungsstelle, Auskunft über die bereits erreichten Versorgungsanwartschaften eingeholt werden. Da es im Versorgungsrecht bezüglich der Abschlagsberechnung keine Günstiger-Regelung gibt, ist es wichtig, frühzeitig aktiv zu werden. Denn laut Referat LBV 23 (OFD Niedersachsen) richtet sich der Versorgungsabschlag immer nach der Vorschrift, aufgrund derer der oder die Betroffene laut Verfügung tatsächlich in den Ruhestand versetzt worden ist. Auskunft und Tipps können Mitglieder des SBPRs und die Schwerbehindertenvertretung geben. Auf der Website der Landesschulbehörde sind auf der Themenseite Schwerbehindertenvertretung die Informationsblätter zum Versorgungsabschlag und zum neuen Niedersächsischen Beamtenversorgungsgesetz zu finden. > Schul-Login beachten! (blaues Feld rechts oben) Benutzernamen und Passwort bitte bei der Schulleitung erfragen! Pfad: Themen > Interessenvertretungen > Schwerbehindertenvertretung > Merkblätter & Broschüren. Auch von der Website der Oberfinanzdirektion unter kann man ein Merkblatt ( Die Versorgung der Beamten/innen und Richter/innen in Niedersachsen ) zur Versorgungsberechnung und zum Versorgungsabschlag mit Beispielrechnungen downloaden. Pfad: Anpassung der Besoldungs-und Versorgungsbezüge > Auskünfte zur Versorgung. Dieses Merkblatt kann auch für nicht schwerbehinderte Kolleginnen und Kollegen von Nutzen sein. Neues Eingruppierungsrecht TV-L 2012 Nach mehr als zweijährigen Verhandlungen gibt es seit Januar 2012 für den Bereich der Tarifgemeinschaft TdL ein neues tarifliches Eingruppierungsrecht. Teil II der Entgeltordnung regelt u. a. die Tätigkeitsmerkmale der Beschäftigten im Sozial- und Erziehungsdienst. Im Landesschuldienst betrifft diese Regelung die Pädagogischen Mitarbeiterinnen/Mitarbeiter an Grundschulen und die Pädagogischen Mitarbeiterinnen/Mitarbeiter an Förderschulen. Das bedeutet, dass neueingestellte Pädagogische Mitarbeiterinnen/Mitarbeiter an Grundschulen (Erzieherinnen/Erzieher mit staatlicher Anerkennung) nicht wie bislang in die Entgeltgruppe 6 TV-L eingruppiert werden, sondern sie werden automatisch mit Beginn ihrer Tätigkeit ab in die Entgeltgruppe 8 TV-L eingruppiert. Für neueingestellte Pädagogische Mitarbeiterinnen/Mitarbeiter an Förderschulen (Erzieherinnen/Erzieher mit staatlicher Anerkennung) bedeutet es, dass sie ab automatisch in die EG kleine 9 TV-L (siehe # unten) eingruppiert werden. Vorhandene Beschäftigte, die über den hinaus vom selben Arbeitgeber in gleicher Tätigkeit beschäftigt sind, können sich aussuchen, ob für sie das neue Eingruppierungsrecht gelten soll. Ein entsprechender schriftlicher Antrag kann bis Ende 2012 gestellt werden. Kolleginnen/Kollegen können einen Antrag auf Höhergruppierung im gesamten Jahr 2012 stellen. Der Antrag ist direkt an die NLSchB zu stellen: Niedersächsische Landesschulbehörde, Regionalabteilung Lüneburg Dez 1P, Auf der Hude 2, Lüneburg SBPR-INFO Seite 9

10 # Was ist die kleine 9? In der kleinen 9 sind die Stufenlaufzeiten (LZ) wie folgt verändert: In Stufe 1: LZ 1 Jahr, in Stufe 2: LZ: 5 Jahre, in Stufe 3: LZ: 9 Jahre, Stufe 4 ist die Endstufe Nur beim genauen Hinsehen auf die persönlichen Gegebenheiten des jeweiligen Arbeitsvertrages kann sich eine Höhergruppierung als finanzieller Vor- oder Nachteil erweisen. Aber keine Panik, wenn Kolleginnen/Kollegen eine Höhergruppierung für sich in Erwägung ziehen, haben sie noch 9 Monate Zeit. Der Antrag wird immer rückwirkend zum berechnet. Ausnahme: Beim Ruhen des Arbeitsverhältnisses am (z.b. Sonderurlaub zur Kinderbetreuung) können Kolleginnen/Kollegen innerhalb eines Jahres nach Wiederaufnahme der Arbeit einen entsprechenden Antrag stellen. Wichtig: Beschäftigte haben einen Anspruch auf Auskunft des Arbeitgebers - über den Zeitpunkt des nächsten Stufenaufstiegs, - über ggf. noch ausstehenden Besitzstand, - über Strukturausgleich (Beginn/Ende/Höhe), - über Auswirkungen auf Jahressonderzahlungen. Beschäftigte haben aber keinen Anspruch auf Beratung von Seiten des Arbeitgebers, ob eine Antragsstellung günstig für sie ist. Die Kolleginnen und Kollegen, die über eine Höhergruppierung für sich nachdenken, sollten sich mit dem SBPR kurzschließen und sich bei der GEW Rechtsschutzstelle individuell beraten lassen. Es folgt eine Übersicht über die Höhergrupperungen im Bereich des Sozial und Erziehungsdienstes der Länder (außer handwerklicher Erziehungsdienst) nach Inkrafttreten der Entgeltordnung zum TV L Entgeltbeträge zum in Euro. Dazu sind folgende Hinweise zu beachten: Die maßgebliche Stufe in der höheren Entgeltgruppe hat dieselbe Farbe wie die Stufen der niedrigen Entgeltgruppe, aus denen die Höhergruppierung erfolgt. In der Entgeltgruppe kleine 9 gibt es einen gegenüber den anderen Entgeltgruppen veränderten (zeitlich gestreckten) Stufenverlauf. Zudem gibt es in dieser Entgeltgruppe keine Stufen 5 und 6. Bei der Höhergruppierung aus der Entgeltgruppe 6 Stufe 4 in die Entgeltgruppe 8 Stufe 2 erreicht der Höhergruppierungsgewinn nicht den Garantiebetrag. Es wird deshalb der Garantiebetrag in Höhe von 27,74 (Entgeltgruppen 2 bis 8) gezahlt. Beschäftigte, die zum 1. November 2006 vom BAT/BAT O in den TV L übergeleitet wurden und einen Strukturausgleich beziehen oder künftig beziehen werden, müssen beachten, dass der Höhergruppierungsgewinn auf den Strukturausgleich angerechnet wird. Ob ein Strukturausgleich gezahlt wird und seine Höhe ergibt sich aus der Anlage 3 zum TVÜ L. SBPR-INFO Seite 10

11 Für Kinderpflegerinnen mit staatlicher Anerkennung oder staatlicher Prüfung und entsprechender Tätigkeiten sowie sonstige Beschäftigte mit gleichwertigen Fähigkeiten und Erfahrungen und entsprechender Tätigkeit gilt: Entgeltgruppe Grundstufen Entwicklungsstufen Stufe 1 Stufe 2 Stufe 3 Stufe 4 Stufe 5 Stufe 6 nach einem Jahr in Stufe 1 nach zwei Stufe 2 nach drei Stufe 3 nach vier Stufe 4 nach fünf Stufe , , , , , , , , , , ,32 Für Kinderpflegerinnen mit staatlicher Anerkennung oder staatlicher Prüfung und entsprechender Tätigkeit sowie sonstige Beschäftigte mit gleichwertigen Fähigkeiten und Erfahrungen und entsprechender Tätigkeit mit schwierigen fachlichen Tätigkeiten gilt: Entgeltgruppe Grundstufen Entwicklungsstufen Stufe 1 Stufe 2 Stufe 3 Stufe 4 Stufe 5 Stufe 6 nach einem Jahr in Stufe 1 nach zwei Stufe 2 nach drei Stufe 3 nach vier Stufe 4 nach fünf Stufe , , , , , , , , , , , ,84 Für Erzieherinnen mit staatlicher Anerkennung und entsprechender Tätigkeit sowie sonstige Beschäftigte mit gleichwertigen Fähigkeiten und Erfahrungen und entsprechender Tätigkeit gilt: Entgeltgruppe Grundstufen Entwicklungsstufen Stufe 1 Stufe 2 Stufe 3 Stufe 4 Stufe 5 Stufe 6 nach einem Jahr in Stufe 1 nach zwei Stufe 2 nach drei Stufe 3 nach vier Stufe 4 nach fünf Stufe , , , , , , , , , , , ,04 Für Erzieherinnen mit staatlicher Anerkennung und entsprechender Tätigkeit sowie sonstige Beschäftigte mit gleichwertigen Fähigkeiten und Erfahrungen und entsprechender Tätigkeit mit besonders schwierigen fachlichen Tätigkeiten und für Heilpädagogen mit staatlicher Anerkennung und entsprechender Tätigkeit gilt: Entgeltgruppe Grundstufen Entwicklungsstufen Stufe 1 Stufe 2 Stufe 3 Stufe 4 Stufe 5 Stufe 6 nach einem Jahr in Stufe 1 Nach fünf Stufe 2 nach neun Stufe 3 kleine , , , ,58 nach einem Jahr in Stufe 1 nach zwei Stufe 2 nach drei Stufe 3 nach vier Stufe 4 nach fünf Stufe , , , , , ,84 SBPR-INFO Seite 11

12 - Fraktion im Schulbezirkspersonalrat Lüneburg GEW-Fraktionsleitung: SBPR-Vorstandsteam: Urte Gräper, Christiane Lohe Rani Benter, Helmut Feldmann, Sabine Nippert, Herbert Renken Regionale Zuständigkeiten (Abordnungen und Versetzungen in der Region) Fachgruppe Name Telefon Landkreis zuständig: Grundschule Hauptschule Benter, Rani ranibenter@aol.com Celle Rani Benter Ehrenfried Herrmann Blohm, Sabine s-blohm@t-online.de Heidekreis Helmut Feldmann Feldmann, Helmut hojeh.feldmann@t-online.de Harburg Detlef Duwe Silvia Ogiolda Laumann, Dörte DoerteLaumann@gmx.de Lüchow- Urte Gräper Gräper, Urte Dannenberg Ugraeper@t-online.de Lüneburg Urte Gräper Sabine Nippert Oberschule Krell, Karina K-Krell@t-online.de Uelzen Rani Benter Knop, Monika uknop@t-online.de Cuxhaven Monika Knop Realschule Dörte Laumann Ogiolda, Silvia Silvia-Ogiolda@web.de Stade Karina Krell Förderschule Renken, Herbert Hrenken@t-online.de Osterholz Sabine Blohm Gesamtschule Lohe, Christiane christiane.lohe@t-online.de Rotenburg Christiane Lohe Gymnasium Nichtlehrendes Schulpersonal Herrmann, Ehrenfried eherrmann-lg@web.de Verden Herbert Renken Nippert, Sabine sabine-nippert@t-online.de BBS Duwe, Detlef Detlef.Duwe@gmx.de Bijsterveld, An AnBijsterveld@gmx.de Lendzian, Beate b.lendzian@kabelmail.de Mitarbeit in den Arbeitsgruppen des SBPR Lüneburg Versetzungen (Länder- und Bezirkstausch) Rani Benter Sabine Nippert Herbert Renken Arbeits- und Gesundheitsschutz Urte Gräper Karina Krell Christiane Lohe Fort- und Weiterbildung Tarifbeschäftigte (TVL) Informations-und Kommunikationstechniken Detlef Duwe An Bijsterveld Ehrenfried Herrmann Sabine Blohm Sabine Nippert Beate Lendzian Silvia Ogiolda Herbert Renken Stand: Mai 2012

Dienstrechtliche Befugnisse

Dienstrechtliche Befugnisse Dienstrechtliche Befugnisse RdErl. d. MK v. 31.5.2007-13.4-03 000 - VORIS 20480 (Abdruck aus Nds. MBl. Nr. 23/2007 S. 487; SVBl 7/2007): Bezug: a) Beschl. d. LReg vom 30. 11. 2004 (Nds. MBl. S. 860) -

Mehr

Häufig gestellte Fragen zum Tarifabschluss 2017

Häufig gestellte Fragen zum Tarifabschluss 2017 Häufig gestellte Fragen zum Tarifabschluss 2017 I. Fragen und Antworten zum TV EntgO-L I.1. I.2. I.3. I.4. I.5. Ab wann gilt der Tarifvertrag über die Eingruppierung und die Entgeltordnung der Lehrkräfte

Mehr

INFO-DIENST Inhalt: 1. Der neue Schulbezirkspersonalrat Braunschweig

INFO-DIENST Inhalt: 1. Der neue Schulbezirkspersonalrat Braunschweig INFO-DIENST 02-2012 Seite 1 Inhalt: 1. Der neue Schulbezirkspersonalrat Braunschweig 1 2. Versetzung 3 3. Die Schwerbehindertenvertretung informiert: Die neue Arbeitszeitverordnung 5 Schule was betrifft

Mehr

Sehr geehrte Frau / geehrter Herr,

Sehr geehrte Frau / geehrter Herr, Thüringer Finanzministerium Postfach 90 04 61 99107 Erfurt Information zum Tarifvertrag über die Eingruppierung und die Entgeltordnung für die Lehrkräfte der Länder (TV EntgO-L) vom 28. März 2015 zwischen

Mehr

Versetzung von Förderschullehrkräften an Schwerpunktschulen Rechtliche und organisatorische Fragen

Versetzung von Förderschullehrkräften an Schwerpunktschulen Rechtliche und organisatorische Fragen Versetzung von Förderschullehrkräften an Schwerpunktschulen Rechtliche und organisatorische Fragen Fragen Antworten Versetzungsverfahren Welche gesetzlichen Grundlagen gibt es für Versetzungen von Förderschullehrkräften

Mehr

position Stellungnahme des Deutschen Gewerkschaftsbundes und der Mitgliedsgewerkschaften zum Erlassentwurf Dienstliche Beurteilung der Lehrkräfte

position Stellungnahme des Deutschen Gewerkschaftsbundes und der Mitgliedsgewerkschaften zum Erlassentwurf Dienstliche Beurteilung der Lehrkräfte position Stellungnahme des Deutschen Gewerkschaftsbundes und der Mitgliedsgewerkschaften zum Erlassentwurf DGB Bezirk Niedersachsen Bremen Sachsen-Anhalt I Bereich: ÖD/Beamtenpolitik I Datum 02.02.2011

Mehr

* Wichtige Mitteilung * Wichtige Mitteilung * Wichtige Mitteilung * Wichtige Mitteilung *

* Wichtige Mitteilung * Wichtige Mitteilung * Wichtige Mitteilung * Wichtige Mitteilung * * Wichtige Mitteilung * Wichtige Mitteilung * Wichtige Mitteilung * Wichtige Mitteilung * * Information zur Entgeltordnung Lehrkräfte für bereits vor dem 1. August 2015 beim Land eingestellte Lehrkräfte

Mehr

Information über die Tarifeinigung vom 28. März 2015 zu einer Entgeltordnung für Lehrkräfte

Information über die Tarifeinigung vom 28. März 2015 zu einer Entgeltordnung für Lehrkräfte Information über die Tarifeinigung vom 28. März 2015 zu einer Entgeltordnung für Lehrkräfte Sehr geehrte Dame, sehr geehrter Herr, die Tarifgemeinschaft deutscher Länder (TdL), der auch Niedersachsen angehört,

Mehr

Ihr Zeichen, Ihre Nachricht vom Mein Zeichen (Bei Antwort angeben) Durchwahl (0511) 120- Hannover

Ihr Zeichen, Ihre Nachricht vom Mein Zeichen (Bei Antwort angeben) Durchwahl (0511) 120- Hannover Niedersächsisches Kultusministerium, Postfach 1 61, 30001 Hannover Niedersächsisches Kultusministerium An die Schulleiterinnen und Schulleiter der niedersächsischen Schulen Bearbeitet von Herrn Rahe E-Mail:

Mehr

Nachrichten der GEW-Fraktion im Schulbezirkspersonalrat der Nds.Landesschulbehörde Regionalabteilung Osnabrück

Nachrichten der GEW-Fraktion im Schulbezirkspersonalrat der Nds.Landesschulbehörde Regionalabteilung Osnabrück Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft Weser-Ems 1 KURZGEFASST Nachrichten der GEW-Fraktion im Schulbezirkspersonalrat der Nds.Landesschulbehörde Regionalabteilung Osnabrück Die Inhalte dieser Ausgabe:

Mehr

Dienstliche Beurteilung der Lehrkräfte an öffentlichen Schulen. Erlass des Kultusministeriums. Vom 23. März 1995

Dienstliche Beurteilung der Lehrkräfte an öffentlichen Schulen. Erlass des Kultusministeriums. Vom 23. März 1995 Dienstliche Beurteilung der Lehrkräfte an öffentlichen Schulen Fundstelle: Mittl.bl. BM M-V S. 107 Erlass des Kultusministeriums Vom 23. März 1995 Stand: zuletzt geändert durch Verwaltungsvorschrift vom

Mehr

Inklusive Bildung in Niedersachsen. Kinder und Jugendliche mit Behinderungen in Schulen. Umsetzung des Artikels 24 der Behindertenrechtskonvention

Inklusive Bildung in Niedersachsen. Kinder und Jugendliche mit Behinderungen in Schulen. Umsetzung des Artikels 24 der Behindertenrechtskonvention Inklusive Bildung in Niedersachsen Kinder und Jugendliche mit Behinderungen in Schulen Umsetzung des Artikels 24 der Behindertenrechtskonvention 1 Behindertenrechtskonvention der Vereinten Nationen Behindertenrechtskonvention

Mehr

Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung mit Antwort

Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung mit Antwort Niedersächsischer Landtag 17. Wahlperiode Drucksache 17/666 Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung mit Antwort Anfrage der Abgeordneten Björn Försterling, Almuth von Below-Neufeldt, Christian Dürr

Mehr

Inklusive Bildung in Niedersachsen. Kinder und Jugendliche mit Behinderungen in Schulen. Umsetzung des Artikels 24 der Behindertenrechtskonvention

Inklusive Bildung in Niedersachsen. Kinder und Jugendliche mit Behinderungen in Schulen. Umsetzung des Artikels 24 der Behindertenrechtskonvention Inklusive Bildung in Niedersachsen Kinder und Jugendliche mit Behinderungen in Schulen Umsetzung des Artikels 24 der Behindertenrechtskonvention 1 Behindertenrechtskonvention der Vereinten Nationen Behindertenrechtskonvention

Mehr

Kleine Anfrage mit Antwort

Kleine Anfrage mit Antwort Niedersächsischer Landtag 16. Wahlperiode Drucksache 16/5575 Kleine Anfrage mit Antwort Wortlaut der Kleinen Anfrage der Abgeordneten Frauke Heiligenstadt, Claus Peter Poppe, Ralf Borngräber, Axel Brammer,

Mehr

Drucksache 17 / Kleine Anfrage Wahlperiode. der Abgeordneten Thomas Birk und Özcan Mutlu (GRÜNE)

Drucksache 17 / Kleine Anfrage Wahlperiode. der Abgeordneten Thomas Birk und Özcan Mutlu (GRÜNE) Drucksache 17 / 11 839 Kleine Anfrage.17. Wahlperiode Kleine Anfrage der Abgeordneten Thomas Birk und Özcan Mutlu (GRÜNE) vom 26. März 2013 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 27. März 2013) und Antwort

Mehr

Nr. 109 September Fortbildungsveranstaltungen der Berufsschullehrerverbände für Schulpersonalräte

Nr. 109 September Fortbildungsveranstaltungen der Berufsschullehrerverbände für Schulpersonalräte BERUFSSCHULLEHRERVERBAND NIEDERSACHSEN e.v. www.blv-nds.de BLVN Aktuell Informationen für unsere Mitglieder Nr. 109 September 2017 Fortbildungsveranstaltungen der Berufsschullehrerverbände für Schulpersonalräte

Mehr

Umsetzung der Entgeltordnung 2017

Umsetzung der Entgeltordnung 2017 A. Allgemeines 1. In die neue Entgeltordnung werden übergeleitet Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, auf deren Arbeitsverhältnis die Bestimmungen der AVR-Württemberg Erstes und Zweites Buch Anwendung finden

Mehr

Niedersächsischer Landtag 18. Wahlperiode Drucksache 18/1995

Niedersächsischer Landtag 18. Wahlperiode Drucksache 18/1995 Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung gemäß 46 Abs. 1 GO LT mit Antwort der Landesregierung Anfrage der Abgeordneten Julia Willie Hamburg (GRÜNE) Antwort des Niedersächsischen Kultusministeriums

Mehr

Nachrichten der GEW-Fraktion im Schulbezirkspersonalrat der Nds.Landesschulbehörde Regionalabteilung Osnabrück

Nachrichten der GEW-Fraktion im Schulbezirkspersonalrat der Nds.Landesschulbehörde Regionalabteilung Osnabrück Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft Weser-Ems 1 KURZGEFASST Nachrichten der GEW-Fraktion im Schulbezirkspersonalrat der Nds.Landesschulbehörde Regionalabteilung Osnabrück Die Inhalte dieser Ausgabe:

Mehr

(1) Für die Eingruppierung der Lehrkräfte gilt der TV-L mit den Maßgaben in Abschnitt II.

(1) Für die Eingruppierung der Lehrkräfte gilt der TV-L mit den Maßgaben in Abschnitt II. Tarifvertrag über die Eingruppierung und die Entgeltordnung für die Lehrkräfte der Länder (TV EntgO-L) Tarifvertrag über die Eingruppierung und die Entgeltordnung für die Lehrkräfte der Länder (TV EntgO-L)

Mehr

Förderschulen Lehramt für Sonderpädagogik oder mit einer als gleichwertig anerkannten Qualifikation*.

Förderschulen Lehramt für Sonderpädagogik oder mit einer als gleichwertig anerkannten Qualifikation*. 24.04.2015 Ausschreibungshinweise für das Bewerbungs- und Einstellungsverfahren um Einstellung bzw. Übernahme in den öffentlichen Schuldienst des Landes Mecklenburg-Vorpommern als Schulleiterin oder Schulleiter

Mehr

3. Inkrafttreten Die Regelungen zu Nummer 1 und 2 treten am 1. August 2013 in Kraft.

3. Inkrafttreten Die Regelungen zu Nummer 1 und 2 treten am 1. August 2013 in Kraft. Lehrkräfte 1. Eingruppierung der Lehrkräfte Die Tarifvertragsparteien verständigen sich auf das in der Anlage 1 beigefügte Modell für eine Eingruppierung von Lehrkräften. 2. Verhandlungszusage, Einstieg

Mehr

Tarifvertrag über die Eingruppierung und die Entgeltordnung für die Lehrkräfte der Länder (TV EntgO-L)

Tarifvertrag über die Eingruppierung und die Entgeltordnung für die Lehrkräfte der Länder (TV EntgO-L) Tarifvertrag über die Eingruppierung und die Entgeltordnung für die Lehrkräfte der Länder (TV EntgO-L) vom 28. März 2015 in der Fassung des Änderungstarifvertrages Nr. 1 vom 2. Februar 2016 mit Einarbeitung

Mehr

Die GEW hat den Tarifvertrag über die Eingruppierung und die Entgeltordnung für die Lehrkräfte der Länder (TV EntgO-L) nun ebenfalls abgeschlossen.

Die GEW hat den Tarifvertrag über die Eingruppierung und die Entgeltordnung für die Lehrkräfte der Länder (TV EntgO-L) nun ebenfalls abgeschlossen. Die GEW hat den Tarifvertrag über die Eingruppierung und die Entgeltordnung für die Lehrkräfte der Länder (TV EntgO-L) nun ebenfalls abgeschlossen. Gleichzeitig wurde die Stufe 6 für die Entgeltgruppen

Mehr

Schriftliche Kleine Anfrage

Schriftliche Kleine Anfrage BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 19/5064 19. Wahlperiode 26.01.10 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Ties Rabe (SPD) vom 15.01.10 und Antwort des Senats Betr.: A14-Stellen

Mehr

Information für Tarifbeschäftigte

Information für Tarifbeschäftigte Information für Tarifbeschäftigte Einführung der Stufe 6 in den Entgeltgruppen 9 bis 15 bzw. in den für Pflegekräfte geltenden Entgeltgruppen KR 9a bis 12a ab dem 1. Januar 2018 sowie deren Anhebung zum

Mehr

Nicht behindert zu sein, ist wahrlich kein Verdienst, sondern ein Geschenk, das jedem von uns jederzeit genommen werden kann. Richard von Weizsäcker

Nicht behindert zu sein, ist wahrlich kein Verdienst, sondern ein Geschenk, das jedem von uns jederzeit genommen werden kann. Richard von Weizsäcker Hauptschwerbehindertenvertretung / Schulen im Niedersächsischen Kultusministerium und Bezirksschwerbehindertenvertretungen / Schulen bei der Niedersächsischen Landesschulbehörde Stand: 12.10.2012 Nicht

Mehr

Sonderinformation für den Bereich der Kindertagesstätten

Sonderinformation für den Bereich der Kindertagesstätten Verhandlungsergebnis für den Sozial- und Erziehungsdienst vom 30. September 2015 Sonderinformation für den Bereich der Kindertagesstätten Liebe Kolleginnen und Kollegen, mit dem Verhandlungsergebnis vom

Mehr

Drucksache 16 / Kleine Anfrage 16. Wahlperiode Kleine Anfrage des Abgeordneten Sascha Steuer (CDU)

Drucksache 16 / Kleine Anfrage 16. Wahlperiode Kleine Anfrage des Abgeordneten Sascha Steuer (CDU) Drucksache 16 / 14 581 Kleine Anfrage 16. Wahlperiode Kleine Anfrage des Abgeordneten Sascha Steuer (CDU) vom 15. Juli 2010 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 19. Juli 2010) und Antwort Altersstruktur der

Mehr

und dem Link Personalvertretung

und dem Link Personalvertretung Bezirkspersonalrat im Geschäftsbereich des Staatlichen Schulamtes Schmalkalden 2 Info-Blatt November 2010 Inhalt: Worüber jeder informiert sein sollte! Aus der GerIchteküche Sonstiges Neue Erreichbarkeit

Mehr

Informationsveranstaltung Oberschule. Gemeinde Ganderkesee Donnerstag, 07. April 2011

Informationsveranstaltung Oberschule. Gemeinde Ganderkesee Donnerstag, 07. April 2011 Informationsveranstaltung Oberschule Gemeinde Ganderkesee Donnerstag, 07. April 2011 1 Gliederungsvorschlag Vorbemerkung: Ziel der Informationsveranstaltung 1. Gesetzliche Rahmenvorgaben 2. Einrichtungsbedingungen

Mehr

Gliederung Rechtsrahmen und Zielsetzung Beteiligte Personen und Zuständigkeiten Verfahrensablauf Maßnahmen zur Rückführung in den Schuldiens

Gliederung Rechtsrahmen und Zielsetzung Beteiligte Personen und Zuständigkeiten Verfahrensablauf Maßnahmen zur Rückführung in den Schuldiens Wiedereingliederung von langzeiterkrankten Landesbediensteten in Schulen Konzeptentwurf zum Betrieblichen Eingliederungsmanagement (BEM) Karin Kayser Gliederung 1 3 4 5 6 Rechtsrahmen und Zielsetzung Beteiligte

Mehr

Drucksache 17 / Wahlperiode. der Abgeordneten Stefanie Remlinger (GRÜNE) Unbesetzte Funktionsleiterstellen in den Schulen

Drucksache 17 / Wahlperiode. der Abgeordneten Stefanie Remlinger (GRÜNE) Unbesetzte Funktionsleiterstellen in den Schulen Drucksache 17 / 13 302 Schriftliche Anfrage 17. Wahlperiode Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Stefanie Remlinger (GRÜNE) vom 27. Februar 2014 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 27. Februar 2014) und

Mehr

II. BESITZSTANDSREGELUNGEN DES TARIFRECHTS DER LÄNDER 27

II. BESITZSTANDSREGELUNGEN DES TARIFRECHTS DER LÄNDER 27 Inhalt I. ERLÄUTERUNGEN ZUM EINGRUPPIERUNGSRECHT DES TV-L UND ZU WEITEREN ÄNDERUNGEN DES TARIFRECHTS DER LÄNDER Eingruppierungsrecht der Länder 12 1. Geltungsbereich 13 2. Bestandteile des tariflichen

Mehr

Leitfaden Versorgung Wir leben Gemeinschaft

Leitfaden Versorgung Wir leben Gemeinschaft Beamtenpolitik & Behörden Leitfaden Versorgung Wir leben Gemeinschaft Liebe Kolleginnen und Kollegen, vor dem Hintergrund einer immer älter werdenden Belegschaft, resultierend aus den geschlossenen Personalbeständen

Mehr

Einladung zur Grundschulung für Schulpersonalräte an den Gymnasien und Berufsbildenden Schulen

Einladung zur Grundschulung für Schulpersonalräte an den Gymnasien und Berufsbildenden Schulen Treuhand- und Servicegesellschaft der Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft Sachsen-Anhalt mbh Treuhand- und Servicegesellschaft der GEW Sachsen-Anhalt mbh Markgrafenstraße 6. 39114 Magdeburg Magdeburg,

Mehr

Als Mitarbeitende sind Sie damit selbst verantwortlich zu überprüfen, ob Ihnen evtl. Ansprüche zustehen.

Als Mitarbeitende sind Sie damit selbst verantwortlich zu überprüfen, ob Ihnen evtl. Ansprüche zustehen. MAV Sonderinfo für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Ev.-luth. Kirchenkreises Hildesheim-Sarstedt, der landeskirchlichen Einrichtungen, in den Einrichtungen des Pflegeverbundes Diakonie Hildesheim,

Mehr

Verlässliche Grundschule Aerzen. Grundschule mit Sprachheilklassen. Kooperationsvereinbarung mit der HRS im Hummetal

Verlässliche Grundschule Aerzen. Grundschule mit Sprachheilklassen. Kooperationsvereinbarung mit der HRS im Hummetal Verlässliche Grundschule Aerzen Grundschule mit Sprachheilklassen Kooperationsvereinbarung mit der HRS im Hummetal Stand: Jan 2012 Vereinbarung Die VGS Aerzen und die Haupt- und Realschule im Hummetal

Mehr

Einladung zur Grundschulung für Schulpersonalräte an Grund-, Sekundar-, Förder-, Gesamt- und Gemeinschaftsschulen

Einladung zur Grundschulung für Schulpersonalräte an Grund-, Sekundar-, Förder-, Gesamt- und Gemeinschaftsschulen Treuhand- und Servicegesellschaft der Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft Sachsen-Anhalt mbh Treuhand- und Servicegesellschaft der GEW Sachsen-Anhalt mbh Markgrafenstraße 6. 39114 Magdeburg Magdeburg,

Mehr

Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft Hessen. Personalräte aktiv für unsere Interessen.

Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft Hessen. Personalräte aktiv für unsere Interessen. Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft Hessen Personalräte aktiv für unsere Interessen www.gew-hessen.de Warum Personalratswahlen? Am 10. und 11. Mai 2016 finden in allen Dienststellen des Landes Hessen

Mehr

Merkblatt für den direkten Quereinstieg in den niedersächsischen Schuldienst

Merkblatt für den direkten Quereinstieg in den niedersächsischen Schuldienst Merkblatt für den direkten Quereinstieg in den niedersächsischen Schuldienst Aufgrund der besonderen Bedarfs- und Bewerberlage für einige Unterrichtsfächer, berufliche Fachrichtungen und sonderpädagogische

Mehr

Änderungen im TVÜ-Länder aufgrund des Inkrafttretens der Entgeltordnung zum TV-L

Änderungen im TVÜ-Länder aufgrund des Inkrafttretens der Entgeltordnung zum TV-L Änderungen im TVÜ-Länder aufgrund des Inkrafttretens der Entgeltordnung zum TV-L TVÜ-Länder neu 1 Absatz 1 Satz 2 TVÜ-Länder 2 Dieser Tarifvertrag gilt ferner für die unter 19 Absatz 3 fallenden Beschäftigten

Mehr

Stand: 30. Juli 2009

Stand: 30. Juli 2009 Mastertextformat bearbeiten Zweite Ebene Dritte Ebene Vierte Ebene Fünfte Ebene Tarifeinigung im Sozial- und Erziehungsdienst Ilse Schaad GEW Hauptvorstand, Juli 2009 Stand: 30. Juli 2009 Angebot der VKA

Mehr

Nachrichten der GEW-Fraktion im Schulbezirkspersonalrat der Nds.Landesschulbehörde Regionalabteilung Osnabrück

Nachrichten der GEW-Fraktion im Schulbezirkspersonalrat der Nds.Landesschulbehörde Regionalabteilung Osnabrück Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft Weser-Ems 1 KURZGEFASST Nachrichten der GEW-Fraktion im Schulbezirkspersonalrat der Nds.Landesschulbehörde Regionalabteilung Osnabrück Die Inhalte dieser Ausgabe:

Mehr

4.1.1 Wahrnehmung dienstrechtlicher Befugnisse an Modellversuchsschulen

4.1.1 Wahrnehmung dienstrechtlicher Befugnisse an Modellversuchsschulen Arbeitspaket Nr. 4.1 Verantwortlich: MR Feuerherm, MK Beteiligte: OStD Stöcker, BBS 3 der Region Hannover MR Otholt, MK MR Hoffmann, MK MR Eickmann, MK LRSD Bettray, Bez.Reg. Lüneburg AP-Nr. 4.1.1:Vorschlag

Mehr

Dienstrechtliche Befugnisse und sonstige personalrechtliche Aufgaben und Befugnisse

Dienstrechtliche Befugnisse und sonstige personalrechtliche Aufgaben und Befugnisse Niedersächsisches Kultusministerium Dienstrechtliche Befugnisse und sonstige personalrechtliche Aufgaben und Befugnisse Gem. RdErl. d. MK u. d. MS v. 21.7.2011-14-03 000 (24), geändert durch RdErl. vom

Mehr

Niedersächsisches Finanzministerium Referat VD 4

Niedersächsisches Finanzministerium Referat VD 4 Niedersächsisches Finanzministerium Referat VD 4 Tarifrunde 2017; hier: Hinweise zu den neuen Entgeltgruppenzulagen im Sozial- und Erziehungsdienst in der für Niedersachsen geltenden Fassung vom Juli 2017

Mehr

Rheinlandpfalz. 7. Sep /3723

Rheinlandpfalz. 7. Sep /3723 Rheinlandpfalz MINISTERIUM FÜR BILDUNG Ministerium für Bildung I Postfach 32 20.I 55022 Mainz Vorsitzender des Ausschusses für Bildung Herrn Guido Ernst, MdL Landtag Rheinland-Pfalz Platz d~r Mainzer Republik

Mehr

LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 5/ Wahlperiode

LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 5/ Wahlperiode LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 5/3848 5. Wahlperiode 04.11.2010 KLEINE ANFRAGE des Abgeordneten Peter Ritter, Fraktion DIE LINKE Entwicklung der Beförderungspraxis in der Landespolizei und ANTWORT

Mehr

Tarifvertrag über die Eingruppierung und die Entgeltordnung für die Lehrkräfte der Länder (TV EntgO-L)

Tarifvertrag über die Eingruppierung und die Entgeltordnung für die Lehrkräfte der Länder (TV EntgO-L) Tarifvertrag über die Eingruppierung und die Entgeltordnung für die Lehrkräfte der Länder (TV EntgO-L) vom 28. März 2015 in der Fassung des Änderungstarifvertrages Nr. 2 vom 17. Februar 2017 Zwischen der

Mehr

Einladung zur Schulung für Schulpersonalräte an den Grundschulen, Sekundarschulen und Förderschulen

Einladung zur Schulung für Schulpersonalräte an den Grundschulen, Sekundarschulen und Förderschulen Treuhand- und Servicegesellschaft der Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft Sachsen-Anhalt mbh Treuhand- und Servicegesellschaft der GEW Sachsen-Anhalt mbh Markgrafenstraße 6. 39114 Magdeburg Magdeburg,

Mehr

Tarifergebnis für den Sozial- und Erziehungsdienst. ver.di- Fachbereich Gemeinden, Niedersachsen-Bremen

Tarifergebnis für den Sozial- und Erziehungsdienst. ver.di- Fachbereich Gemeinden, Niedersachsen-Bremen Tarifergebnis für den Sozial- und Erziehungsdienst ver.di- Fachbereich Gemeinden, Niedersachsen-Bremen Inhalte Das Tarifergebnis sieht verschiedene Instrumente bzw. Verfahren der Einkommensverbesserung

Mehr

Abgeordnete Gabriela König, Björn Försterling, Almuth von Below-Neufeldt, Sylvia Bruns und Christian Dürr (FDP)

Abgeordnete Gabriela König, Björn Försterling, Almuth von Below-Neufeldt, Sylvia Bruns und Christian Dürr (FDP) Presse Niedersächsisches Kultusministerium 03.02.2017 Pensionierungen und Schülerzahlen im Jahr 2017 Abgeordnete Gabriela König, Björn Försterling, Almuth von Below-Neufeldt, Sylvia Bruns und Christian

Mehr

/lt-(49 1 r. L ö.i'jdtag RlH'Jinla n d Pfa lz 17/ VORLAG E

/lt-(49 1 r. L ö.i'jdtag RlH'Jinla n d Pfa lz 17/ VORLAG E /lt-(49 1 r Rheinlandpfalz MINISTERIUM FÜR BILDUNG ~~~:~:~~n11~~; 0P1alz \\\\\\\\\\\ '\\" \\\\\\' \\\\\ Tgb.-Nr. 20170922112 Ministerium für Bildung I Postfach 32 20 I 55022 Mainz Vorsitzender des Ausschusses

Mehr

TV-L - Tarifvertrag des öffentlichen Dienstes für die

TV-L - Tarifvertrag des öffentlichen Dienstes für die Marc-Oliver Steuernagel TV-L - Tarifvertrag des öffentlichen Dienstes für die Länder Ein zukunftsweisender Tarifvertrag? Eine Veranstaltung für den Bund der Technischen Beamten, Angestellten und Arbeiter

Mehr

Regional-KODA Nord-Ost

Regional-KODA Nord-Ost Regional-KODA Nord-Ost Beschluss 3/ 2016 der Regional-KODA Nord-Ost vom 09.05.2016 Im schriftlichen Abstimmungsverfahren nach 15 (2) der Regional-KODA-Ordnung Nord-Ost hat die Regional-KODA Nord-Ost folgendes

Mehr

2.1 Anzahl der Schulen nach Schulform

2.1 Anzahl der Schulen nach Schulform 2. Schule 40 II Ausgewählte Daten zur Lebenssituation von jungen Menschen in Niedersachsen 2.1 Anzahl der Schulen nach Schulform Die folgenden drei Karten weisen die Anzahl der Schulen nach Schulformen

Mehr

Fragen und Antworten zur Tarifeinigung mit der TdL vom 17. Februar 2017

Fragen und Antworten zur Tarifeinigung mit der TdL vom 17. Februar 2017 Fragen und Antworten zur Tarifeinigung mit der TdL vom 17. Februar 2017 1. Auszubildende und Praktikantinnen/Praktikanten 1.1 Wie steigen die Entgelte? Die Entgelte der Auszubildenden und der Praktikantinnen/Praktikanten

Mehr

INFORMATIONSBLATT ZUM VERSETZUNGSVERFAHREN

INFORMATIONSBLATT ZUM VERSETZUNGSVERFAHREN Bayerisches Staatsministerium Stand: Februar 2014 für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst Salvatorstraße 2 80333 München www.km.bayern.de INFORMATIONSBLATT ZUM VERSETZUNGSVERFAHREN FÜR DEN BEREICH

Mehr

1. Beschäftigte mit der Zugehörigkeit zur alten E-Tabelle und dem Übergang zur S-Tabelle (SuE), die bisher ihr Wahlrecht nicht wahrgenommen haben

1. Beschäftigte mit der Zugehörigkeit zur alten E-Tabelle und dem Übergang zur S-Tabelle (SuE), die bisher ihr Wahlrecht nicht wahrgenommen haben EinBlick Absender: GB Personal lfd. Nr.: PERS 16-004 Adressaten: Einblick für Mitarbeitende mit Tätigkeitsfeld Sozial- und Erziehungsdienst der Behindertenhilfe, Jugendhilfe, Suchthilfe und des Hör-Sprachzentrums

Mehr

Versetzung auf Antrag an öffentlichen Schulen zum 1. August 2018 Runderlass vom (BASS Nr. 21)

Versetzung auf Antrag an öffentlichen Schulen zum 1. August 2018 Runderlass vom (BASS Nr. 21) Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen Ministerium für Schule und Bildung NRW, 40190 Düsseldorf Bezirksregierungen Arnsberg, Detmold, Düsseldorf, Köln und Münster 10. Mai 2017

Mehr

Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst des Landes Hessen (TV-H) - Wichtiges für die Praxis in den ersten Monaten -

Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst des Landes Hessen (TV-H) - Wichtiges für die Praxis in den ersten Monaten - Gewerkschaft Erziehung Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst des Landes Hessen (TV-H) - Wichtiges für die Praxis in den ersten Monaten - Übersicht Eingruppierung und Einstufung von neu Eingestellten

Mehr

2. Stellvertretende Schulleiterin bzw. stellvertretender Schulleiter an einer Oberschule

2. Stellvertretende Schulleiterin bzw. stellvertretender Schulleiter an einer Oberschule Im Bereich des Landesamtes für Schule und Lehrerbildung ist vorbehaltlich des Vorliegens der haushaltsrechtlichen Voraussetzungen beabsichtigt, in der nachfolgenden Regionalstelle Stellen für Schulleitungsfunktionen

Mehr

Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst des Landes Hessen (TV H)

Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst des Landes Hessen (TV H) Gewerkschaft Erziehung Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst des Landes Hessen (TV H) Wichtiges für die Praxis in den ersten Monaten GEW Kreisverband Alsfeld Übersicht Eingruppierung und Einstufung

Mehr

komba Info zur neuen Entgeltordnung

komba Info zur neuen Entgeltordnung komba Info zur neuen Entgeltordnung Fragen und Antworten Vorab die wichtigsten Ergebnisse für die ab dem 01.01.2017 geltende neue EGO: die Tarifautomatik bleibt bestehen Wahrung von BAT-Karrieren/Aufstiege

Mehr

Sonderregelungen für Beschäftigte im Sozial- und Erziehungsdienst in Kindertagesstätten bei Mitgliedern der AVH 101 TV-AVH - BT-V

Sonderregelungen für Beschäftigte im Sozial- und Erziehungsdienst in Kindertagesstätten bei Mitgliedern der AVH 101 TV-AVH - BT-V Sonderregelungen für Beschäftigte im Sozial- und Erziehungsdienst in Kindertagesstätten bei Mitgliedern der AVH 101 TV-AVH - BT-V I. Erzieherinnen und Erzieher 1. [Frei aus redaktionellen Gründen] 2. 1

Mehr

Anlage 1 Muster für Arbeitsverträge mit Lehrkräften, die befristet eingestellt werden 1 dem Land Brandenburg Zwischen vertreten durch Schulleiterin/Schulleiter der.-schule (Arbeitgeber) und Frau/Herrn...

Mehr

Die Ministerin für Schule und Bildung hat die Kleine Anfrage 895 mit Schreiben vom 13. April 2018 namens der Landesregierung beantwortet.

Die Ministerin für Schule und Bildung hat die Kleine Anfrage 895 mit Schreiben vom 13. April 2018 namens der Landesregierung beantwortet. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 17. Wahlperiode Drucksache 17/2372 16.04.2018 Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 895 vom 21. März 2018 des Abgeordneten Guido van den Berg SPD Drucksache 17/2232

Mehr

Kurzgefasst Nr. 06 Dezember 2011

Kurzgefasst Nr. 06 Dezember 2011 Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft Kurzgefasst Nr. 06 Dezember 2011 Nachrichten der GEW-Fraktion im Schulbezirkspersonalrat der Landesschulbehörde Osnabrück Die Inhalte dieser Ausgabe: 1. Anrechnungsstunden

Mehr

Geplante Neuregelungen (Anhörungsverfahren) RdErl. d. MK v. xx.xx (SVBl. S. xxx) - VORIS

Geplante Neuregelungen (Anhörungsverfahren) RdErl. d. MK v. xx.xx (SVBl. S. xxx) - VORIS Bisherige Regelungen Fachberaterinnen und Fachberater an Gymnasien und berufsbildenden Schulen sowie Fachmoderatorinnen und Fachmoderatoren an Gesamtschulen RdErl. d. MK v. 28.2.2009 33-8420 (SVBl. S.

Mehr

Merkblatt für den direkten Quereinstieg in den niedersächsischen Schuldienst

Merkblatt für den direkten Quereinstieg in den niedersächsischen Schuldienst Merkblatt für den direkten Quereinstieg in den niedersächsischen Schuldienst Aufgrund der besonderen Bedarfs- und Bewerberlage für einige Unterrichtsfächer, berufliche Fachrichtungen und sonderpädagogische

Mehr

pierung bei Übernahme einerr höherwertigen Tätigkeit

pierung bei Übernahme einerr höherwertigen Tätigkeit EVANGELISCHER OBERKIRCHENRAT AZ 25.00 Nr. 25.0-07-V18/6 An die Ev. Pfarrämter und Kirchenpflegen über die Ev. Dekanatämter - Dekaninnen und Dekane sowie Schuldekaninnenn und Schuldekane - landeskirchlichen

Mehr

Überleitung BAT in TV-L Kurzinformation für Beschäftigte zur Anwendung der Regelungen des 8 TVÜ-Länder

Überleitung BAT in TV-L Kurzinformation für Beschäftigte zur Anwendung der Regelungen des 8 TVÜ-Länder Überleitung BAT in TV-L Kurzinformation für Beschäftigte zur Anwendung der Regelungen des 8 TVÜ-Länder Landesgeschäftsstelle Schmidtstedter Str. 9 D-99084 Erfurt Telefon: Telefax: 0361.6547521 0361.6547522

Mehr

Anfrage ans Innenministerium

Anfrage ans Innenministerium Anfrage ans Innenministerium Von: Schöfer, Michael [mailto:michael.schoefer@polizei.bwl.de] Gesendet: Montag, 15. April 2013 14:53 An:,... (IM) Betreff: Behandlung Schreibzulagen bei Höhergruppierung Sehr

Mehr

vom 2. August 2011 Az.: /11

vom 2. August 2011 Az.: /11 Durchführungshinweise des Ministeriums für Finanzen und Wirtschaft zu den Änderungstarifverträgen Nr. 3 vom 10. März 2011 zum Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L) und zum Tarifvertrag

Mehr

1. Öffentliche allgemein bildende Schulen - Stand: März

1. Öffentliche allgemein bildende Schulen - Stand: März 1. Öffentliche allgemein bildende Schulen - Stand: März.2017 - - 1 K 2 / I (s. ) Fahrten zu diversen Einrichtungen 1 auf Einladung des MK, des NLQ (auch Fortbildungen), der NLSchB und des Schulträgers

Mehr

Voraussetzungen: Befähigung für die Laufbahn des Lehrers für die Primarstufe; mehrjährige Bewährung in der Unterrichtspraxis

Voraussetzungen: Befähigung für die Laufbahn des Lehrers für die Primarstufe; mehrjährige Bewährung in der Unterrichtspraxis Im Bereich des Landesamtes für Schule und Lehrerbildung ist vorbehaltlich des Vorliegens der haushaltsrechtlichen Voraussetzungen beabsichtigt, in nachfolgender Regionalstelle Stellen für Schulleitungsfunktionen

Mehr

Umsetzung der Tarifeinigung im Sozial- und Erziehungsdienst: Neuregelung der S-Entgeltgruppen in der Anlage 33 AVR

Umsetzung der Tarifeinigung im Sozial- und Erziehungsdienst: Neuregelung der S-Entgeltgruppen in der Anlage 33 AVR Umsetzung der Tarifeinigung im Sozial- und Erziehungsdienst: Neuregelung der S-Entgeltgruppen in der Anlage 33 AVR Die Bundeskommission hat ab 01.01.2016 neue Regelungen zur Anlage 33 AVR beschlossen.

Mehr

Auswirkungen der Umstellung von G8 auf G9: Abitur erst nach 14 Jahren? (NOZ vom 10. Mai 2016)

Auswirkungen der Umstellung von G8 auf G9: Abitur erst nach 14 Jahren? (NOZ vom 10. Mai 2016) Presse Niedersächsisches Kultusministerium 28.10.2016 Auswirkungen der Umstellung von G8 auf G9: Abitur erst nach 14 Jahren? (NOZ vom 10. Mai 2016) Abgeordnete Kai Seefried, Ulf Thiele und Jörg Hillmer

Mehr

Übernahme von Lehrkräften aus anderen Bundesländern. Simone Lange

Übernahme von Lehrkräften aus anderen Bundesländern. Simone Lange Infopaket 2: Übernahme von Lehrkräften aus anderen Bundesländern Ein Service des Dual Career Netzwerk SüdOstNiedersachsen Simone Lange Seite 2 Übernahme von Lehrkräften aus anderen Bundesländern Allgemein

Mehr

Bezirksregierung Düsseldorf Düsseldorf, 09. Januar Az: /17

Bezirksregierung Düsseldorf Düsseldorf, 09. Januar Az: /17 Bezirksregierung Düsseldorf Düsseldorf, 09. Januar 2014 Dezernat 47.1 Frau Hanisch Az: 47.1.1/17 5075 Informationsblatt Altersteilzeitbeschäftigung für beamtete Lehrkräfte in Nordrhein- Westfalen ab dem

Mehr

An die Bezirksregierungen Arnsberg, Detmold, Düsseldorf, Köln und Münster

An die Bezirksregierungen Arnsberg, Detmold, Düsseldorf, Köln und Münster Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen Ministerium für Schule und Bildung NRW, 40190 Düsseldorf An die Bezirksregierungen Arnsberg, Detmold, Düsseldorf, Köln und Münster 30.

Mehr

Inhalt: Bezirkspersonalrat im Geschäftsbereich des Staatlichen Schulamtes Schmalkalden. Worüber jeder informiert sein sollte! Sonstige Informationen

Inhalt: Bezirkspersonalrat im Geschäftsbereich des Staatlichen Schulamtes Schmalkalden. Worüber jeder informiert sein sollte! Sonstige Informationen Bezirkspersonalrat im Geschäftsbereich des Staatlichen Schulamtes Schmalkalden Inhalt: Worüber jeder informiert sein sollte! 6 InfoBlatt Juni 2008 Höhergruppierungen und Beförderungen zum.april2008 Beurteilungen

Mehr

Ihr Zeichen, Ihre Nachricht vom Mein Zeichen (Bei Antwort angeben) Durchwahl (0511) 120- Hannover /1/1-6/

Ihr Zeichen, Ihre Nachricht vom Mein Zeichen (Bei Antwort angeben) Durchwahl (0511) 120- Hannover /1/1-6/ Niedersächsisches Kultusministerium, Postfach 1 61, 30001 Hannover Niedersächsisches Kultusministerium ProReKo-Schulen nur per Mail: nachrichtlich: Bezirksregierungen Bearbeitet von Frau Baumann e-mail:

Mehr

1. der mittlere Schulabschluss (Fachoberschulreife), 2. ein dem Hauptschulabschluss nach Klasse 10 gleichwertiger Abschluss.

1. der mittlere Schulabschluss (Fachoberschulreife), 2. ein dem Hauptschulabschluss nach Klasse 10 gleichwertiger Abschluss. alt Auszug aus den geltenden Gesetzesbestimmungen Schulgesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (Schulgesetz NRW - SchulG) Vom 15. Februar 2005 neu Gesetz zur Neuregelung der Dauer der Bildungsgänge im

Mehr

Stimmt das Geld? Die Entgeltgruppen E 13 und E 14 Marika Fleischer, WPR

Stimmt das Geld? Die Entgeltgruppen E 13 und E 14 Marika Fleischer, WPR Stimmt das Geld? Die Entgeltgruppen E 13 und E 14 Marika Fleischer, WPR II Stimmt das Geld? Die Entgeltgruppen E 13 und E 14 kurz vorgestellt Grundsätze Eingruppierungsautomatik: Das Entgelt richtet sich

Mehr

Überleitungsbeschluss zur Neuregelung für die Beschäftigten im Sozial- und Erziehungsdienst

Überleitungsbeschluss zur Neuregelung für die Beschäftigten im Sozial- und Erziehungsdienst Anlage 10a zur Arbeitsvertragsordnung (AVO Fulda) Überleitungsbeschluss zur Neuregelung für die Beschäftigten im Sozial- und Erziehungsdienst gemäß Anlage 10 zur Arbeitsvertragsordnung des Bistums Fulda

Mehr

Ergebnis der neunten Verhandlungsrunde 28. bis 30. September 2015 Hannover

Ergebnis der neunten Verhandlungsrunde 28. bis 30. September 2015 Hannover Tarifverhandlungen TVöD Sozial- und Erziehungsdienst 2015 Ergebnis der neunten Verhandlungsrunde 28. bis 30. September 2015 Hannover Neunte Verhandlungsrunde Beginn: Montag, den 28. September 2015, 16.00

Mehr

Informationen aus der Landesrechtsstelle Hessen

Informationen aus der Landesrechtsstelle Hessen Informationen aus der Landesrechtsstelle Hessen Stand: April 2013 Versetzung auf eigenen Wunsch Informationen zum Verfahren 1. Allgemeine Hinweise Möglichkeiten der Versetzung Grundsätzlich gibt es die

Mehr

Informationen für Lehrerinnen und Lehrer im Schulentwicklungsprozess

Informationen für Lehrerinnen und Lehrer im Schulentwicklungsprozess wissen_für die Region Informationen für Lehrerinnen und Lehrer im Schulentwicklungsprozess www.brms.nrw.de Informationen für Lehrerinnen und Lehrer im Schulentwicklungsprozess Sehr geehrte Lehrerinnen

Mehr

Gesetze, Verordnungen, Erlasse und Kommentare

Gesetze, Verordnungen, Erlasse und Kommentare 1 von 5 22.09.2014 11:04 Gesetze, Verordnungen, Erlasse und Kommentare Startseite --- Schulgesetz, Schulaufsicht, Schulleitung, Schulverwaltung --- Lehrerinnen und Lehrer sowie übriges Lehrpersonal ---

Mehr