21. Jahrestagung der Arbeitsgemeinschaft der bayerischen Versicherungsämter und Gemeinden vom in Schillingsfürst

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1 21. Jahrestagung der rbeitsgemeinschaft der bayerischen ersicherungsämter und Gemeinden vom in Schillingsfürst

2 us der Praxis Für die Praxis 1. Der Mehrbetrag bei voller Erwerbsminderung 2. Neues Recht - uswirkungen bei einer Erwerbsminderungsrente ein Praxisfall 3. Mögliche uffälligkeiten in einem ersicherungsverlauf

3 us der Praxis Für die Praxis

4 Worum geht es? Überlegung: Wer eine ltersrente beantragen möchte, könnte womöglich auch einen parallelen nspruch auf eine Erwerbsminderungsrente haben (beachte: medizinische Entscheidung) Erwerbsminderungsrente mit ertrauensschutz besser als eine ltersrente? Wegen des eventuell niedrigeren Referenzalters bei Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit im ergleich zu Renten wegen lters kann es bei orliegen der nspruchsvoraussetzungen für beide Renten vorteilhafter sein, ggf. eine Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit in nspruch zu nehmen.

5 usgangslage E c h t f a l l ersicherte: Geboren: Februar 1952 (= heute: 63 J. + 2 Mo.) Wartezeit von 35 Jahren 555 KM (bis 12/2014) Wartezeit von 45 Jahren 535 KM (bis 12/2014) erlauf: 437 Mo. Beitragszeiten 6 Mo. Lehre 7 Mo. Schwangerschaftsschutzfrist 21 Mo. Fachschule Mögliche ltersrenten (grundsätzlich): ltersrente für langjährig ersicherte ltersrente für schwerbehinderte Menschen ltersrente für bes. langjährig ersicherte ( jeweils o h n e ertrauensschutz ) vs. Rente wegen voller Erwerbsminderung ( m i t ertrauensschutz )

6 Hinweis: Dieses usschnitt aus einer Rentenauskunft dient nur als Beispiel! Es hat nichts mit diesem konkreten Fall zu tun! Das Erkennen des ertrauensschutzes bei Erwerbsminderungsrenten Für die Prüfung der Frage, ob ertrauensschutz bei einer Erwerbsminderungsrente im Sinne der orschriften nach 77 bs. 4 i..m. 264d SGB I vorliegt (d.h. ob derzeit mind. 420 (bzw. ab 2024: 480 Monate) entsprechende Monate vorliegen), ist zunächst in einer aktuellen Rentenauskunft unter dem Punkt ltersrente für besonders langjährig ersicherte (hier z.b. der Punkt I ; Benennung des Punktes kann variieren!) die nzahl der Wartezeitmonate hinsichtlich der ltersrente (!) für besonders langjährig ersicherte zu prüfen. Zu dieser kommen anschließend (z.b. für das laufende Jahr) ggf. noch nicht gemeldete Beitragszeiten einer Beschäftigung hinzu. Für ertrauensschutz bei EM-Rente müsste hier derzeit mind. 420 Monate stehen (hier: nicht erfüllt)

7 ertrauensschutzes bei Erwerbsminderungsrenten Thema zum Nachlesen in Zahlen und Tabellen auf derzeit Seite 32 und 33 Erwerbsminderungsrente ohne ertrauensschutz Erwerbsminderungsrente mit ertrauensschutz

8 Zahlen und Tabellen (Seite 33)

9 Jan 15 Mrz 15 Mai 15 Jul 15 Sep 15 Nov 15 Jan 16 Mrz 16 Mai 16 Jul 16 Sep 16 Nov 16 Jan 17 Mrz 17 Mai 17 Jul 17 Sep 17 Rentenhöhe Entwicklung einer ltersrente 02/1952 Rentenbeginn R für langjährig ersicherte R für besonders langjährig ersicherte

10 Jan 15 Mrz 15 Mai 15 Jul 15 Sep 15 Nov 15 Jan 16 Mrz 16 Mai 16 Jul 16 Sep 16 Nov 16 Jan 17 Mrz 17 Mai 17 Jul 17 Sep 17 Rentenhöhe Mehrbetrag einer EM-Rente im ergleich zu einer ltersrente (I) Mehrbetrag ca /1952 Rentenbeginn R für langjährig ersicherte R für besonders langjährig ersicherte Mehrbetrag bei voller Erwerbsminderung

11 Jan 15 Mrz 15 Mai 15 Jul 15 Sep 15 Nov 15 Jan 16 Mrz 16 Mai 16 Jul 16 Sep 16 Nov 16 Jan 17 Mrz 17 Mai 17 Jul 17 Sep 17 Rentenhöhe Mehrbetrag einer EM-Rente im ergleich zu einer ltersrente (II) 02/1952 Rentenbeginn R für langjährig ersicherte R für besonders langjährig ersicherte Mehrbetrag bei voller Erwerbsminderung

12 Gesamtübersicht der möglichen Rentenarten 02/1952-9,0% Rangfolge der günstigsten Rentenarten zum Rentenbeginn März 2015: 1. EM-Rente mit ertrauensschutz (0,0%) 2. R für schwerbehinderte Menschen (-0,6%) 3. [EM-Rente ohne ertrauensschutz (-2,7%)] 4. R für langjährig ersicherte (-9,0%) -2,7% -0,6% -0,0%

13 usgangslage E c h t f a l l ersicherte: Geboren: Februar 1952 (= heute: 63 J. + 2 Mo.) Wartezeit von 35 Jahren 555 KM (bis 12/2014) Wartezeit von 45 Jahren 535 KM (bis 12/2014) erlauf: 437 Mo. Beitragszeiten 6 Mo. Lehre 7 Mo. Schwangerschaftsschutzfrist 21 Mo. Fachschule beitragsgeminderte bzw. beitragsfreie Zeiten Mögliche ltersrenten (grundsätzlich): ltersrente für langjährig ersicherte ltersrente für schwerbehinderte Menschen ltersrente für bes. langjährig ersicherte ( jeweils o h n e ertrauensschutz ) vs. Rente wegen voller Erwerbsminderung ( m i t ertrauensschutz )

14 Entgeltpunkte Entgeltpunkte für Gesamtleistungswert 1,4 1,2 02/1952 1,0 0,8 0,6 0,4 2. ergleichsbewertung: 0,0594 EP ( 0,7128 EP/Jahr) Grundbewertung: 0,0568 EP ( 0,6816 EP/Jahr) 1. ergleichsbewertung: 0,0566 EP ( 0,6792 EP/Jahr) 0,2 0,0 Jahr unmittelbar rentensteigernde EP berufliche usbildung Kinderberücksichtigung

15 ariante: Jetzt nicht ltersrente für langjährig ersicherte, sondern ltersrente für schwerbehinderte Menschen im ergleich zum Mehrbetrag einer vollen EM- Rente mit ertrauensschutz

16 Nov 14 Jan 15 Mrz 15 Mai 15 Jul 15 Sep 15 Nov 15 Jan 16 Mrz 16 Mai 16 Jul 16 Sep 16 Nov 16 Jan 17 Mrz 17 Mai 17 Jul 17 Sep 17 Rentenhöhe Beispiel: Mehrbetrag einer EM-Rente im ergleich zu einer ltersrente für schwerbehinderte Menschen 02/1952 Rentenbeginn R fürschwerbehinderte Menschen R für besonders langjährig ersicherte Mehrbetrag bei voller Erwerbsminderung

17 Selbe Thematik: Mögliche kuriose uswirkung in der Zukunft (= ab 2024)

18 Feb 23 pr 23 Jun 23 ug 23 Okt 23 Dez 23 Feb 24 pr 24 Jun 24 ug 24 Okt 24 Dez 24 Feb 25 pr 25 Jun 25 ug 25 Okt 25 Dez 25 Feb 26 pr 26 Jun 26 ug 26 Okt 26 Dez 26 Feb 27 pr 27 Jun 27 ug 27 Okt 27 Dez 27 Feb 28 Rentenhöhe EM Rente: Wechsel 2023/2024 im ertrauensschutz b 2024: 40 Jahre für ertrauensschutz bei EM-Rente notwendig Nicht vorhanden Bis 2023: 35 Jahre für ertrauensschutz bei EM-Rente notwendig vorhanden b 2024: 40 Jahre für ertrauensschutz bei EM-Rente notwendig b hier erst wieder vorhanden 09/1961 Rentenbeginn R fürschwerbehinderte Menschen Mehrbetrag bei voller Erwerbsminderung

19 EM Rente: Wechsel 2023/2024 im ertrauensschutz Hier: Jahreswechsel 2023/2024: Rückfall von 2,7% bzüge (EM Rente mit ertrauensschutz, da 35 Jahre vorhanden) zu 9,9% bzüge (EM Rente ohne ertrauensschutz, da jetzt 40 Jahre noch nicht vorhanden) im Einzelfall möglich!!!

20 Zu guter Letzt: Hinweis (komplette Grafiken anbei)

21 "Schwerbehindertenrente" und "Rente für besonders langjährig ersicherte" im ergleich Wann gibt s die Rente frühestens ohne Rentenabschlag? ersicherte des Geburtsjahrs/-monats Schwerbehindertenrente Differenz in Monaten Rente für besonders langjährig ersicherte im lter und... Monaten im lter von... Jahren und... Monaten von... Jahren 1952 Januar (=0,3%) Februar (=0,6%) März (=0,9%) pril (=1,2%) Mai (=1,5%) Juni bis Dezember (=1,8%) (=1,5%) (=1,2%) (=0,9%) (=0,6%) (=0,3%) (=0,0%) (=0,0%) (=0,0%) (=0,0%) (=0,0%) (=0,0%) (=0,0%) 65 0 Für Jahrgang 1952 bis 1957 gilt: 45 Jahre sind besser als Schwerbehinderung!

22 ergleich der (Differenz von) bschlägen bei R für schwerbeh. Menschen und bei einer Erwerbsminderungsrente mit ertrauensschutz i.s.v. 264d SGB I Geburtsjahrgang Januar ,3% Februar ,6% März ,9% pril ,2% Mai ,5% Juni ,8% Juli ,8% ugust Dezember ,8% ,1% ,4% ,7% ,0% ,3% ,6% ,2% ,8% ,4% ,0% ,6% ,2% 1965 und später 7,2% Differenz zw. R für schwerbeh. Menschen und Erwerbsminderungsrente mit ertrauensschutz 0,3% Schritte konstant 0,3% Schritte 0,6% Schritte konstant Fazit: Ist der Unterschied bei der Höhe der bschläge zwischen einer ltersrente für schwerbehinderte Menschen und einer Erwerbsminderungsrente mit ertrauensschutz im Jahre 2015 mit max. 2,4% noch vergleichsweise gering, so wird doch in den kommenden Jahren der Unterschied bis hin zu max. 7,2% immer deutlicher spürbar und somit zukünftig stark an Bedeutung gewinnen!!!

23 ergleich der (Differenz von) bschlägen bei R für langjährig ersicherte und bei einer Erwerbsminderungsrente mit ertrauensschutz i.s.v. 264d SGB I Geburtsjahrgang Januar ,0% Februar ,0% März ,0% pril ,0% Mai ,0% Juni ,0% Juli ,0% ugust Dezember ,0% ,3% ,6 % ,9% ,2% ,5% ,8% ,4% ,0% ,6% ,2% ,8% ,4% 1965 und später 14,4% Differenz zw. R für Langjährig ersicherte und Erwerbsminderungsrente mit ertrauensschutz konstant 0,3% Schritte 0,6% Schritte konstant Fazit: Ist der Unterschied bei der Höhe der bschläge zwischen einer ltersrente für langjährig ersicherten und einer Erwerbsminderungsrente mit ertrauensschutz im Jahre 2015 mit bereits max. 9,0% schon deutlich spürbar, so wird er in den kommenden Jahren bis hin zu max. 14,4% noch deutlicher spürbar!

24 Das Wichtigste in Kürze Eine volle Erwerbsminderungsrente mit ertrauensschutz kann (nicht muss!) im Einzelfall immer eine lternative zu einem etwaigen ntrag auf eine ltersrente sein (= ntrag auf EM-Rente ersatzweise ltersrente). Derzeitige Differenz zwischen EM-Rente mit ertrauensschutz und ltersrente für langjährig ersicherte 9,0% (max. 14,4%) ltersrente für schwerbeh. Menschen 2,4% (max. 7,2%) In usnahmefälle kann diese sogar höher als eine abschlagsfreie ltersrente für besonders langjährig ersicherte sein!

25 us der Praxis Für die Praxis

26 usgangslage ersicherte: 08/1954 geboren Leistungsfall volle EM: Rentenbeginn: Kinder: Januar 1975 Oktober 1977 ugust Monate Berufsausbildung 11 Monate Fachschule 14 Monate rbeitslosigkeit (zw )

27 Entgeltpunkte Entgeltpunkte in der Übersicht Recht bis Juni ,4 1,2 1,0 0,8 0,6 0,4 0,2 0,0 Jahr Beitragszeit beitragsgeminderte Zeit Kindererziehungszeit beitragsfreie Zeit

28 Entgeltpunkte Entgeltpunkte in der Übersicht Recht ab Juli ,4 1,2 Zurechnungszeit von 60 bis 62. Lj. 1,0 0,8 0,6 0,4 0,2 0,0 Jahr Beitragszeit beitragsgeminderte Zeit Kindererziehungszeit beitragsfreie Zeit

29 ergleich der Rechtslagen vor und nach Juli 2014 Recht bis Juni 2014 Rentenhöhe: 776,39 Beitragszeiten 24,2087 beitragsfreie Zeiten + 1,2261 Zuschlag f. bgem. Zeiten + 1,6247 Entgeltpunkte betragen = 27,0595 bschlag -10,8% Pers. EP 24,1371 Zuschlag 307d + 3,0000 Pers. EP 27,1371 Recht ab Juli 2014 Rentenhöhe: 817,83 Beitragszeiten 27,2076 beitragsfreie Zeiten + 3,1829 Zuschlag f. bgem. Zeiten + 1,6560 Entgeltpunkte betragen = 32,0465 bschlag -10,8% Pers. EP 28,5850

30 Änderungen im Gesetz

31 ergleich Rechtslage vor/nach Juli 2014 bei einer EM-Rente Rentenrecht bis Juni 2014 Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit bei teilweiser Erwerbsminderung am Sep ,20 bei voller Erwerbsminderung am Sep ,39 Hinterbliebenenrente (Rentenfall am ) kleine Witwerrente Dez ,10 große Witwerrente Dez ,02 Halbwaisenrente je Kind ug ,86 ollwaisenrente je Kind ug ,76 Rentenrecht ab Juli 2014 Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit bei teilweiser Erwerbsminderung am Sep ,92 bei voller Erwerbsminderung am Sep ,83 Hinterbliebenenrente (Rentenfall am ) kleine Witwerrente Dez ,08 große Witwerrente Dez ,98 Halbwaisenrente je Kind ug ,96 ollwaisenrente je Kind ug ,93

32 ergleich der Entgeltpunkte Persönliche Entgeltpunkte (Rentenrecht bis Juni 2014) Beitragszeiten 24,2087 beitragsfreie Zeiten + 1,2261 Zuschläge für beitragsgeminderte Zeiten + 1,6247 Die Entgeltpunkte betragen = 27,0595 Beim Rentenbeginn im September 2014 beträgt der Zugangsfaktor 0,8920 Das entspricht einem bschlag von 10,8% Die persönlichen Entgeltpunkte (pep) sind für jedes vor 1992 geborene Kind um einen Zuschlag (1 pep) zu erhöhen, wenn im zwölften Kalendermonat nach der Geburt eine Kindererziehungszeit anzurechnen ist und am ein Rentenanspruch bestand. Die persönlichen Entgeltpunkte betragen 24,1371 Zuschlag für vor 1992 geborene Kinder 3,0000 Summe der persönlichen Entgeltpunkte 27,1371 Persönliche Entgeltpunkte (Rentenrecht ab Juli 2014) Beitragszeiten 27,2076 beitragsfreie Zeiten + 3,1829 Zuschläge für beitragsgeminderte Zeiten + 1,6560 Die Entgeltpunkte betragen = 32,0465 Beim Rentenbeginn im September 2014 beträgt der Zugangsfaktor 0,8920 Das entspricht einem bschlag von 10,8% Die persönlichen Entgeltpunkte betragen 28,5855

33 ergleich Mindestentgeltpunkte Mindestentgeltpunkte (Rentenrecht bis Juni 2014) lle vollwertigen Pflichtbeiträge 22,2680 Entgeltpunkte geteilt durch : 309 Monate ergibt einen Monatsdurchschnitt von = 0,0721 Entgeltpunkten Mindestentgeltpunkte (Rentenrecht ab Juli 2014) lle vollwertigen Pflichtbeiträge 25,2669 Entgeltpunkte geteilt durch : 345 Monate ergibt einen Monatsdurchschnitt von = 0,0732 Entgeltpunkten

34 ergleich Gesamtleistungswert Gesamtleistungswert (Rentenrecht bis Juni 2014) ls Durchschnittswerte ergeben sich aus der Grundbewertung 0,0804 Entgeltpunkte aus der ergleichsbewertung 0,0801 Entgeltpunkte aus der zweiten ergleichsbewertung entfällt Der Gesamtleistungswert beträgt 0,0804 Entgeltpunkte Gesamtleistungswert (Rentenrecht ab Juli 2014) ls Durchschnittswerte ergeben sich aus der Grundbewertung 0,0804 Entgeltpunkte aus der ergleichsbewertung 0,0801 Entgeltpunkte aus der zweiten ergleichsbewertung 0,0811 Entgeltpunkte Der Gesamtleistungswert beträgt 0,0811 Entgeltpunkte

35 ergleich Bewertung der beitragsfreien Zeiten Beitragsfreie Zeiten Gesamtleistungswert (Rentenrecht bis Juni 2014) Monate Wert Entgeltpunkte nrechnungszeiten wegen Schwangerschaft 7x 0,0804 = 0,5628 Fachschulausbildung 11x 0,0603 = 0,6633 Summe für beitragsfreie Zeiten = 1,2261 Beitragsfreie Zeiten Gesamtleistungswert (Rentenrecht ab Juli 2014) Monate Wert Entgeltpunkte nrechnungszeiten wegen Schwangerschaft 7x 0,0811 = 0,5677 Fachschulausbildung 11x 0,0608 = 0,6688 Zurechnungszeit (Sept ug. 2016) 24x 0,0811 = 1,9464 Summe für beitragsfreie Zeiten = 3,1829

36 ergleich Bewertung d. beitragsgeminderter Zeiten Beitragsgem. Zeiten Gesamtleistungswert (Rentenrecht bis Juni 2014) Monate Wert Entgeltpunkte Zurechnungszeit (ug. 2014) 1x 0,0804 = 0,0804 nrechnungszeiten wegen Schwangerschaft 6x 0,0804 = 0,4824 Wert als beitragsfreie Zeiten = 0,5628 abzüglich vorhandener Entgeltpunkte hierfür - 0,4876 Zuschlag für diese beitragsgeminderten Zeiten = 0,0752 nrechnungszeiten wegen Krankheit/Rehabilitation 10x 0,0643 = 0,6430 rbeitslosigkeit 14x 0,0643 = 0,9002 Wert als beitragsfreie Zeiten = 1,5432 abzüglich vorhandener Entgeltpunkte hierfür - 1,1470 Zuschlag für diese beitragsgeminderten Zeiten = 0,3962 Zeiten wegen beruflicher usbildung 24x 0,0603 = 1,4472 Wert als beitragsfreie Zeiten = 1,4472 abzüglich vorhandener Entgeltpunkte hierfür - 0,2939 Zuschlag für diese beitragsgeminderten Zeiten = 1,1533 Zuschlag für alle beitragsgeminderten Zeiten = 1,6247

37 ergleich Bewertung d. beitragsgeminderter Zeiten Beitragsgem. Zeiten Gesamtleistungswert (Rentenrecht ab Juli 2014) Monate Wert Entgeltpunkte Zurechnungszeit (ug. 2014) 1x 0,0811 = 0,0811 nrechnungszeiten wegen Schwangerschaft 6x 0,0811 = 0,4866 Wert als beitragsfreie Zeiten = 0,5677 abzüglich vorhandener Entgeltpunkte hierfür - 0,4876 Zuschlag für diese beitragsgeminderten Zeiten = 0,0801 nrechnungszeiten wegen Krankheit/Rehabilitation 10x 0,0649 = 0,6490 rbeitslosigkeit 14x 0,0649 = 0,9086 Wert als beitragsfreie Zeiten = 1,5576 abzüglich vorhandener Entgeltpunkte hierfür - 1,1470 Zuschlag für diese beitragsgeminderten Zeiten = 0,4106 Zeiten wegen beruflicher usbildung 24x 0,0608 = 1,4592 Wert als beitragsfreie Zeiten = 1,4592 abzüglich vorhandener Entgeltpunkte hierfür - 0,2939 Zuschlag für diese beitragsgeminderten Zeiten = 1,1653 Zuschlag für alle beitragsgeminderten Zeiten = 1,6560

38 ergleich in der Übersicht EM Rente Recht bis Juni 14 Differenz Recht ab Juli 14 Rentenhöhe 776, ,44 817,83 persönliche Entgeltpunkte 24,1371 pep + 3,0000 pep + 1,4484 pep 28,5855 pep Entgeltpunkte 27,0595 EP 32,0465 EP Monatsdurchschnitt für Mindestentgeltpunkte 0,0721 EP + 0,0011 0,0732 EP Gesamtleistungswert 0,0804 EP + 0,0007 0,0811 EP Bewertung der beitragsfreien Zeiten Bewertung der beitragsgeminderten Zeiten 1,2261 EP + 1,9568 3,1829 EP 1,6247 EP + 0,0313 1,6560 EP

39 Zusammensetzung der Monatsrente (Rentenrecht bis Juni 2014) ,53 85,83 41,46 31, , ,28 Rentenhöhe Beitragszeiten Zuschlag für vor 92 geborene Kinder Beitragsfreie Zeit Kindererziehungszeit Zuschläge für beitragsbeminderte Zeiten

40 Zusammensetzung der Monatsrente (Rentenrecht ab Juli 2014) , , , , ,28 Rentenhöhe Beitragszeiten Zuschlag für vor 92 geborene Kinder Beitragsfreie Zeit Kindererziehungszeit Zuschläge für beitragsbeminderte Zeiten

41 Umwandlung in eine ltersrente für schwerbehinderte Menschen Umwandlung in eine ltersrente für schwerbehinderte Menschen Lohn für Zeitraum 09/2014 bis 01/2015: brutto/monat Rentenbeginn: 05/2015 (=frühestmöglich) Beitragszeiten 27,5403 beitragsfreie Zeiten + 1,4652 Zuschläge für beitragsgeminderte Zeiten + 1,6984 Die Entgeltpunkte betragen Rentenbeginn: 09/2016 (=62. Lj Ende der Zurechnungszeit) = 30,7039 EP Beitragszeiten 27,5403 beitragsfreie Zeiten + 2,7500 Zuschläge für beitragsgeminderte Zeiten + 1,6984 Die Entgeltpunkte betragen = 31,9887 EP MI JUN JUL UG SEP OKT NO DEZ JN FEB MRZ PR MI JUN JUL UG SEP 2016 Entgeltpunkte aus der vorangehenden Erwerbsminderungsrente = 32,0465 EP

42 Das Wichtigste in Kürze EM-Rente: Die Rechtsänderungen zum Juli 2014 haben sehr positive uswirkungen auf die zu erwarten Rentenhöhen. Dies ist vor allem auf die verlängerte Zurechnungszeit bis zum 62. Lebensjahr zurückzuführen. Weiterer positiver Effekt: Besserer Gesamtleistungswert durch die neue Zweite ergleichsbewertung Beachte: bei Umwandlung in ltersrente für schwerbehinderte Menschen zum frühest möglichen Zeitpunkt (hier: 60 Jahre + 8 Monate) gehen 16 Monate Zurechnungszeit verloren ; aber Besitzschutz aus 88 SGB I Rentenzahlbetrag kann nicht weniger werden (mögliche Überlegung: Umwandlung erst zum 62. Lebensjahr )

43 us der Praxis Für die Praxis

44 Unklare Datenlage? 59 Mo.? Summe: 59 Monate ungeklärt, ob für Wartezeit 45 Jahre anrechenbar oder nicht

45 nrechnungszeit Schwangerschaft, aber keine KEZ/BÜZ folgen

46 Rekordschwangerschaft- nrechnungszeiten

47 uswirkung BEWERTUNG DER BEITRGSGEMINDERTEN ZEITEN für die allgemeine Rentenversicherung Schwangerschafts Z: (= wie im erlauf ) Monate x Wert Entgeltpunkte - nrechnungszeiten wegen Schwangerschaft 9 0,0766 = 0,6894 JN 1985 MRZ UG 1985 UG SEP 1988 Wert als beitragsfreie Zeiten = 0,6894 abzüglich vorhandener Entgeltpunkte hierfür - 0,7052 Zusätzliche Entgeltpunkte für diese Zeiten ergeben sich nicht. BEWERTUNG DER BEITRGSGEMINDERTEN ZEITEN für die allgemeine Rentenversicherung Schwangerschafts Z: (= richtig gestellt ) Monate x Wert Entgeltpunkte - nrechnungszeiten wegen Schwangerschaft 5 0,0766 = 0,3830 JN 1985 MRZ PR 1985 UG SEP 1988 Wert als beitragsfreie Zeiten = 0,3830 abzüglich vorhandener Entgeltpunkte hierfür - 0,3519 Zuschlag für diese beitragsgeminderten Zeiten = 0,0311 ca. 0,90 mehr

48 Zahlendreher

49 Doppelbeitrag

50 Lehre fehlt

51 K nicht abgegeben? 72/73

52 Das Jahr 2014 in 61 Positionen Der Weg zu einem halben Entgeltpunkt Summe:

53 Hochschule gespeichert, Schulzeit davor nicht

54 Zeit gespeichert, aber nicht als Lehre ( berufliche usbildung ) gekennzeichnet

55 Kontakt Christian Ganster ersicherungsamt der Landeshauptstadt München Tel.: 089/ Fax: 089/ (monatlich ktuelles zur Rente)

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