Bauleitplanung der Gemeinde Wehretal

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1 Bauleitplanung der Gemeinde Wehretal Bebauungsplan Gewerbegebiet Auf den Goldenen Äckern Planungsstand & Erste Ergebnisse Gemeindevertretung der Gemeinde Wehretal Dr. Heiko Sawitzky Regiokonzept GmbH & Co. KG, Wölfersheim

2 Bebauungsplan Gewerbegebiet Auf den Goldenen Äckern Veranlassung Die Attraktivität von Gewerbeflächen in der Gemeinde Wehretal wird durch den Bau der Bundesautobahn A 44 und Nordumfahrung Reichensachsen im Zuge der B 452 erheblich gesteigert. Der nördliche Ortsrand von Reichensachsen stellt im Hinblick auf die verkehrliche Erschließung und Erreichbarkeit zukünftig eine optimale Lage dar. Die Gewerbeansiedlung ist ein wichtiger und zentraler Baustein für die zukünftige Gemeindeentwicklung. Es soll ein Beitrag zur Schaffung neuer Arbeitsplätze geleistet werden. Bereits heute besteht Interesse von örtlich ansässigen Gewerbetreibenden. Auch besteht Interesse der Gemeinde an der Errichtung eines Feuerwehrzentrums. Um sich eine gute Ausgangssituation für die Vermarktung der Gewerbeflächen zu verschaffen, ist die Schaffung des Baurechtes schon parallel zur Umsetzung der Straßenbauvorhaben erforderlich.

3 Bebauungsplan Gewerbegebiet Auf den Goldenen Äckern Übergeordnete Planungsvorgaben Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes ist aus dem rechtskräftigen Regionalplan Nordhessen vom entwickelt. Der Bereich ist Teil eines gewerblichen Schwerpunktraumes in Ergänzungsfunktion mit Eschwege und dehnt sich in mehreren Teilflächen bis Eschwege und Oberhone aus. Die zukünftig hervorragende verkehrliche Anbindung macht die Fläche besonders geeignet für Ansiedlungen mit verkehrsbezogenem Anforderungsprofil. Außerdem ist der Bereich bereits in dem rechtskräftigen Flächennutzungsplan der Gemeinde Wehretal vom dargestellt. Es kann festgehalten werden, dass das geplante Gewerbegebiet aus den übergeordneten Planwerken entwickelt ist.

4 Planerische Herleitung Regionalplan Nordhessen 2009 (REGIERUNGSPRÄSIDIUM KASSEL) Vorranggebiet Industrie und Gewerbe Planung

5 Planerische Herleitung Gültiger Flächennutzungsplan (FNP) Gewerbliche Baufläche, Planung (östlicher Teilbereich) Flächen für die Landwirtschaft (westlicher Teilbereich) Dargestellte Trasse der Ortsumfahrung weicht von der aktuellen Planung ab Änderung des FNP im Parallelverfahren Arrondierung der Gewerbeflächen an die aktuelle Trassenführung der Ortsumfahrung B 452

6 Bebauungsplan Gewerbegebiet Auf den Goldenen Äckern Geltungsbereich Gemarkung Reichensachsen, Flur 7 Größe ca. 14,7 ha Umliegend: Westen: Wehre, Kläranlage Norden: landwirtschaftlich genutzte Flächen, künftig: Umgehungsstraße Osten: Bundesstraße 452, Betonwerk Süden: landwirtschaftlich und gewerblich genutzte Flächen (Ortsrandbereich Reichensachen)

7 Bebauungsplan Gewerbegebiet Auf den Goldenen Äckern Grundzüge der Planung Ausweisung als gewerbliche Fläche gemäß 8 BauNVO. Verkehrliche Erschließung über eine Ringstraße mit zwei Anbindungen an die B 452 (alt) sowie Anbindung vorhandener Wirtschaftswege. Es erfolgt eine Neuordnung des Grabensystems. Es erfolgt keine Überplanung des rechtkräftigen Bebauungsplanes Betonwerk Wehretal-Reichensachsen vom Ziel der Planung ist, für Gewerbebetriebe möglichst attraktive Flächen bereit zu stellen. Hierzu gehört die Festsetzung eines hohen Maßes an Nutzbarkeit sowie die optimale Bebaubarkeit durch Profilierung des Geländes. Die naturschutzrechtliche Kompensation erfolgt weit überwiegend auf externen Flächen.

8 Bebauungsplan Gewerbegebiet Auf den Goldenen Äckern Arbeitsentwurf des Bebauungsplanes Gewerbegebiet Straßenerschließung Wirtschaftsweg Regenwasserrückhaltebecken Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und Entwicklung von Natur und Landschaft Baugrenze Bauverbotszone gem. 9 FStrG

9 Bebauungsplan Gewerbegebiet Auf den Goldenen Äckern Profilierung des Geländes Die Profilierung dient der Schaffung von hochwertigen, für Gewerbetriebe attraktiven Flächen sowie der Schaffung einer komfortablen verkehrlichen Erschließung. Die Anhebung des Plangebietes erfolgt im Osten auf das erforderliche Niveau zur Gewährleistung einer adäquaten und verkehrssicheren Zufahrt für den Lastverkehr. Die Profilierung dient weiterhin dem Ausgleich von Unebenheiten des Untergrundes. Das profilierte Gelände fällt mit definiertem Gefälle zur Kläranlage nach Westen hin ab. Dies entspricht auch heute schon dem natürlichen Geländeverlauf.

10 Bebauungsplan Gewerbegebiet Auf den Goldenen Äckern Aktuelles Geländeniveau des Plangebietes Schnitt 1 Schnitt 2

11 Profilierung der Gewerbeflächen Aktuelles und geplantes Geländeniveau: Schnitt 1 (Arbeitskarte) Wehre Kläranlage B 452 Profilierung (grün) und aktuelles Niveau (rot)

12 Profilierung der Gewerbeflächen Aktuelles und geplantes Geländeniveau: Schnitt 2 (Arbeitskarte) Wehre Rückhaltung B 452 Profilierung (grün) und aktuelles Niveau (rot)

13 Bebauungsplan Gewerbegebiet Auf den Goldenen Äckern Arbeitsstand Planung wasserwirtschaftlicher Belange Das vorhandene Grabensystem muss umgestaltet werden. Das Niederschlagswasser der B 452 sowie oberhalb liegender Bereiche wird in ein neues Grabensystem an der Umgehungsstraße umgeleitet. Das Niederschlagswasser wird vom Schmutzwasser getrennt (Trennsystem) und wird einer Rückhaltung zugeführt werden. Der Graben am Betonwerk soll im unteren Abschnitt verrohrt werden und das Wasser ebenfalls der Regenrückhaltung zugeführt werden. Südlich des geplanten Rückhaltebeckens ist die Anlage eines Amphibienbiotopes vorgesehen. Ein Teil der naturschutzrechtlich erforderlichen Kompensation soll nach derzeitigem Planungsstand über Maßnahmen an Gewässern geleistet werden (Uferstreifen und Strukturverbesserungen).

14 Wasserwirtschaftliche Belange Gewässerplanung

15 Bebauungsplan Gewerbegebiet Auf den Goldenen Äckern Hochwasserschutz Verschiedentlich wurden von Bürgern Befürchtungen und Ängste geäußert, das geplante Gewerbegebiet verschärfe die Hochwassergefahr von Reichensachsen. Maßgeblich für die verfahrensrechtliche Beurteilung sind die amtlich festgesetzten Überschwemmungsgebiete der Wehre. Teil des Planungsauftrages der Gemeinde an die beteiligten Planer ist die Sicherstellung, dass sich die Hochwassersituation für die Anlieger nicht verschlechtert. Da es sich derzeit um einen sehr frühen Planungsstand handelt, ist die Ermittlung der Planungsvorgaben nicht abgeschlossen. Insbesondere sind die Maßnahmen einzubeziehen, die Hessenmobil im Rahmen der Ortsumgehung vorsieht. Ggf. werden unterstützende Maßnahmen getroffen.

16 Hochwasserschutz Festgesetztes Überschwemmungsgebiet Durch Rechtsverordnung der oberen Wasserbehörde festgesetzt Hochwasserereignis statistisch einmal in 100 Jahren zu erwarten Es gelten die Schutzbestimmungen des 78 WHG (u.a. Verbot der Ausweisung neuer Baugebiete in Bauleitplänen) Bildet die gesetzliche Grundlage für das Bauleitplanverfahren Überschwemmungsgebiet der Wehre wird durch die Planung nicht berührt

17 Hochwasserschutz Überschwemmungsgefährdete Gebiete Sind von den Überschwemmungsgebieten im Sinne des WHG zu unterscheiden Besondere Regelung im Hessischen Wassergesetz Gebiete des sog. Extremhochwassers sind in den Gefahrenkarten der Hochwasserrisikomanagementpläne dargestellt Die Gefahrenkarten dienen der Bewusstmachung des vorhandenen Hochwasserrisikos liefern Grundlagen für technische, finanzielle und politische Entscheidungen enthalten keine unmittelbar verbindlichen Vorgaben für Einzelmaßnahmen Das Erreichen eines bestimmten Schutzgrades steht nicht im Fokus

18 Hochwasserschutz Hochwassergefahrenkarte Bei Extremhochwasser sind Teile des Plangebietes gefährdet Durch die geplante Bodenprofilierung wird dieses Risiko ausgeschaltet

19 Hochwasserschutz Hochwasserrisiko Wehretal Der Ortsteil Reichensachsen ist nur geringfügig mit vereinzelten Objekten in Gewässernähe betroffen Vorschlag gem. HWRMP: individuelle Objektschutzmaßnahmen Hohe Betroffenheit dagegen in Oetmannshausen und Hoheneiche Vermutliche Ursache gem. HWRMP: Straßendamm der B 27 und der Eisenbahndamm bilden Abflusshindernisse. Vorschlag gem. HWRMP: Erhöhung der Leistungsfähigkeit der Durchlässe sowohl der Sontra als auch der Wehre für beide Dämme Errichtung einer Sicherheitslinie in Hoheneiche Ergänzend: individueller Objektschutz

20 Hochwasserschutz Nordumgehung Reichensachsen Bestandteil der Planung: Anlage einer Flutmulde zum Ausgleich von Retentionsraum und zur Sicherung des Abflusses Planungserfordernis: Hochwassersituation in Reichensachsen wird nicht verschlechtert

21 Hochwasserschutz Fazit Hochwasserschutz Es ist Planungsziel, den Hochwasserschutz für Reichensachen durch die Planung des Gewerbegebietes nicht zu verschlechtern. Im Verfahren werden alle diesbezüglichen Fragen geklärt. Da die Planung keine Abflusshindernisse schafft und sich unterhalb der Ortslage befindet, ist keine Verschärfung zu erwarten. Die behördlicherseits geforderten Nachweise werden erbracht. Es ist im Rahmen des Planungsverfahrens zur Ortsumgehung seitens der Gemeinde darauf zu achten, dass diese Maßnahme die Hochwassersituation nicht verschlechtert. Bei zukünftigen Hochwasserschutzmaßnahmen zur Verbesserung der Situation in Oetmannshausen und Hoheneiche ist seitens der Gemeinde darauf zu achten, dass dies zu keiner Verschlechterung der Hochwassersituation in Reichensachsen führt. Hinsichtlich der aktuell hochwassergefährdeten Objekte in Reichensachsen sollte eine Beratung zu individuellem Objektschutz erfolgen.

22 Bebauungsplan Gewerbegebiet Auf den Goldenen Äckern Zeitlicher Ablauf der Bauleitplanung I Die Gemeindevertretung der Gemeinde Wehretal hat in der Sitzung vom die Aufstellung des Bebauungsplanes sowie die Anpassung des Flächennutzungsplanes beschlossen. Ebenfalls beschlossen wurde die Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und Verbände sowie der Öffentlichkeit gem. 3 (1) und 4 (1) BauGB. Erste Vorabstimmungen mit Behörden (Bauplanung, Naturschutz, Wasser, Landwirtschaft) wurden durchgeführt. Am (heute) erfolgt eine Sachstandsinformation der Gemeindevertretung. Die frühzeitige Beteiligung soll im 4.Quartal 2016 durchgeführt werden.

23 Bebauungsplan Gewerbegebiet Auf den Goldenen Äckern Zeitlicher Ablauf der Bauleitplanung II Nach Auswertung der Anregungen und Einwendungen sowie ggf. Anpassungen der Planung wird der Planentwurf der Gemeindevertretung zu Beratung und Beschluss (Offenlagebeschluss) vorgelegt. Anschließend erfolgt die Offenlage gem. 3 (2) und 4 (2) BauGB. Diese ist für das 1. Quartal 2017 vorgesehen. Nach erneuter Auswertung der Anregungen und Einwendungen sowie ggf. weiteren Anpassungen der Planung wird der Planentwurf der Gemeindevertretung erneut zu Beratung und Beschluss (Satzungsbeschluss) vorgelegt. Voraussichtlich erfolgt dies zu Beginn des 2. Quartals Nach Beschlussfassung durch die Gemeindevertretung wird der Bebauungsplan durch Veröffentlichung rechtskräftig.

24 Bebauungsplan Gewerbegebiet Auf den Goldenen Äckern Gesamtfazit Das geplante Gewerbegebiet stellt eine große Chance dar, unmittelbare Vorteile für die Gemeinde Wehretal und die angrenzende Region aus der Infrastrukturmaßnahme Bundesautobahn A 44 zu ziehen. Nur bei optimaler Ausrichtung auf die Bedürfnisse ansiedlungswilliger Gewerbebetriebe kommt der Standortvorteil voll zur Entfaltung. Hierzu gehört die optimale Vorbereitung der Bauflächen. Und hierzu gehört auch die Profilierung der Bauflächen. Teil des Planungsauftrages an die Planungsbüros ist es sicherzustellen, dass die Hochwassersituation in der Ortslage von Reichensachsen nicht verschlechtert wird. Der Hochwasserschutz für Reichensachsen ist wichtig für zukünftige Entscheidungen. Dazu gehört allerdings auch, dass durch wesentlich erheblichere Maßnahmen, etwa der Nordumgehung Reichensachsen, keine Verschlechterung der Situation bewirkt wird. Darauf wird seitens der Gemeinde geachtet.

25 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit

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