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1 Genehmigungsunterlagen Ergänzung des Regionalplanes Südhessen/Regionalen Flächennutzungsplanes 200 in den folgenden Städten und Gemeinden: Bad Homburg v. d. Höhe, Bad Nauheim, Bad Soden, Bruchköbel, Dietzenbach, Dreieich, Frankfurt am Main, Friedberg, Friedrichsdorf, Ginsheim-Gustavsburg, Großkrotzenburg, Hanau, Hattersheim, Karben, Kelsterbach, Königstein im Taunus, Kronberg im Taunus, Neu-Isenburg, Niddatal, Oberursel (Taunus), Offenbach am Main, Raunheim, Rödermark, Schwalbach, Usingen INHALTSVERZEICHNIS. Begründung: Allgemeiner Teil 2. Begründungen zu den Einzelflächen 3. Legende Regionalverband Poststraße 6 Telefon: beteiligung@region-frankfurt.de FrankfurtRheinMain Frankfurt am Main Telefax: Körperschaft des öffentlichen Rechts

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3 . Begründung: Allgemeiner Teil Regionalverband Poststraße 6 Telefon: beteiligung@region-frankfurt.de FrankfurtRheinMain Frankfurt am Main Telefax: Körperschaft des öffentlichen Rechts

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5 : Allgemeiner Teil zu der Ergänzung des Regionalplanes Südhessen/Regionalen Flächennutzungsplanes 200 in den folgenden Städten und Gemeinden. Bad Homburg v. d. Höhe, Stadtteil Bad Homburg, Gebiet: Ehemaliger Standort Pestalozzischule am Bommersheimer Weg 2. Bad Homburg v. d. Höhe, Stadtteil Bad Homburg, Gebiet: Ehemalige Bundeswertpapierverwaltung 3. Bad Homburg v. d. Höhe, Stadtteil Ober-Erlenbach, Gebiet: Gewerbegebiet Steinmühlstraße 4. Bad Homburg v. d. Höhe, Stadtteil Ober-Eschbach, Gebiet: Kalbacher Straße 5. Bad Homburg v. d. Höhe, Stadtteil Dornholzhausen, Gebiet: Dornholzhausen, Park 6. Bad Homburg v. d. Höhe, Stadtteil Ober-Erlenbach, Gebiet: Südlich der Seulberger Straße. Bad Nauheim, Stadtteil Steinfurth, Gebiet: Rosenanbaugebiet Steinfurth. Bad Soden, Stadtteil Altenhain, Gebiet: Verlängerung Hohlweg. Bruchköbel, Stadtteil Roßdorf, Gebiet: Biogasanlage. Dietzenbach, Gebiet: Westliche Gemarkungsgrenze/nördlich der K 73. Dreieich, Stadtteil Offenthal, Gebiet: Südlicher Ortsrand 2. Dreieich, Stadtteil Sprendlingen, Gebiet: Zentraler Versorgungsbereich. Frankfurt am Main, Stadtteil Bornheim, Gebiet: Bornheim Nord, südlich der Friedberger Landstraße 2. Frankfurt am Main, Stadtteil Nordend-Ost, Gebiet: Günthersburgpark 3. Frankfurt am Main, Stadtteil Ostend, Gebiet: Südöstlich des Bahnhofs Ostend 4. Frankfurt am Main, Stadtteil Schwanheim, Gebiet: Ehemalige Kläranlage Schwanheim 5. Frankfurt am Main, Stadtteil Seckbach, Gebiet: Nordöstlicher Ortsrand 6. Frankfurt am Main, Stadtteil Unterliederbach, Gebiet: Silogebiet 7. Frankfurt am Main, Stadtteile Ostend und Fechenheim, Gebiet: Osthafen 8. Frankfurt am Main, Stadtteil Bergen-Enkheim, Gebiet: Nördlicher Ortsrand 9. Frankfurt am Main, Stadtteil Fechenheim, Gebiet: Fechenheim-Ost 0. Frankfurt am Main, Stadtteil Schwanheim, Gebiet: Schwanheim West. Frankfurt am Main, Stadtteile Bockenheim, Bahnhofsviertel, Nordend, Ostend und Bornheim, Gebiet: Zentrale Versorgungsbereiche Leipziger Straße, Taunusstraße, Berger Straße, Oeder Weg 2. Frankfurt am Main, Stadtteil Sindlingen und Stadt Hattersheim am Main, Stadtteil Okriftel, Gebiet: Rücknahme Straßennetz, Bestand

6 3. Frankfurt am Main, Stadtteile Zeilsheim und Sindlingen, Gebiet: Rücknahme Straßennetz, Bestand. Friedberg, Stadtteil Friedberg, Gebiet: SO Bau/Garten und SO nichtzentrenrelevanter Einzelhandel. Friedrichsdorf, Stadtteil Köppern, Gebiet: Waldkrankenhaus 2. Friedrichsdorf, Stadtteil Seulberg, Gebiet: Gewerbegebiet Seulberg 3. Friedrichsdorf, Stadtteil Köppern, Gebiet: Nordöstlich des Bahnhofs Saalburg/Lochmühle. Ginsheim-Gustavsburg, Ortsteil Ginsheim, Gebiet: Über der Kreuzlache, südlich der A 60. Großkrotzenburg, Gebiet: Nördlich Deponie Eisert. Hanau, Früheres Stadtgebiet, Gebiet: Leipziger Straße/Stadtwerke 3. Hanau, Früheres Stadtgebiet, Gebiet: Ehemalige Hutierkaserne (Lamboy). Hattersheim, Stadtteil Hattersheim, Gebiet: Nordost. Karben, Stadtteil Burg-Gräfenrode, Gebiet: Südlich Burg-Gräfenrode 2. Karben, Stadtteil Kloppenheim, Gebiet: Gewerbegebiet westlich B 3. Kelsterbach, Gebiet: Kelsterbach Nord/südlich Industriepark Höchst 2. Kelsterbach, Gebiet: Südlich des Friedhofs 3. Kelsterbach, Gebiet: Östlich des Friedhofs. Königstein im Taunus, Stadtteil Schneidhain, Gebiet: Mühlhell. Kronberg im Taunus, Stadtteil Kronberg, Gebiet: Rücknahme Straßennetz, Bestand. Neu-Isenburg, Stadtteil Neu-Isenburg, Gebiet: Wilhelmsplatz 2. Neu-Isenburg, Stadtteil Neu-Isenburg, Gebiet: Zentraler Versorgungsbereich. Niddatal, Stadtteil Ilbenstadt, Gebiet: Kompostierungsanlage. Oberursel (Taunus), Stadtteil Oberursel, Gebiet: An der Billwiese, östlich Alte Leipziger. Offenbach am Main, Stadtteil Bürgel, Gebiet: ehemaliges Sportgelände 2. Offenbach, Stadtteil Bürgel, Gebiet: Bürgel-Ost 4. Offenbach am Main, Stadtteil Bieber, Gebiet: Waldkulisse 5. Offenbach, Stadtteil Rumpenheim, Gebiet: Rumpenheim-Ost 6. Offenbach, Stadtteile Rumpenheim und Bürgel, Gebiet: Campingplatz im Mainvorgelände 7. Offenbach, Stadtteil Bieber, Gebiet: Obermühlstrasse. Raunheim, Gebiet: Anbindung Flörsheimer Straße an die B 43 2

7 . Rödermark, Stadtteil Ober-Roden, Gebiet: Im Heiligten" 2. Rödermark, Stadtteil Waldacker, Gebiet: Waldacker, Ost 3. Rödermark, Stadtteil Urberach, Gebiet: Vereinsanlagen 4. Rödermark, Stadtteil Urberach, Gebiet: Landwirtschaftliche Fläche östlich des Umspannwerkes. Schwalbach, Gebiet: Arboretum. Usingen, Stadtteil Usingen, Gebiet: Gewerbe an der Südtangente A: A. Anlass und formelle Gründe für die Durchführung des Verfahrens Das Verfahren zur Ergänzung des Regionalplanes Südhessen/Regionalen Flächennutzungsplanes 200 (RPS/RegFNP 200) wird gemäß den 2 () und 205 Baugesetzbuch (BauGB) in Verbindung mit 8 () Nr. des Gesetzes über die Metropolregion Frankfurt/Rhein-Main (MetropolG) durchgeführt. Der RPS/RegFNP 200 stellt gemäß 5 BauGB für den Ballungsraum Frankfurt/Rhein-Main im Sinne des 2 MetropolG die sich aus der beabsichtigten städtebaulichen Entwicklung ergebende Art der Bodennutzung dar und legt gemäß 9 HLPG (Hessisches Landesplanungsgesetz) in Verbindung mit 3 HLPG Erfordernisse der Raumordnung fest. Der Regionalplan Südhessen/Regionale Flächennutzungsplan 200 (RPS/RegFNP 200) ist von der Landesregierung im Sommer 20 genehmigt worden und mit seiner Bekanntmachung im Staatsanzeiger am 7. Oktober 20 in Kraft getreten. Die Landesregierung hat 8 Flächen aus rein formalen Gründen von der Genehmigung ausgenommen, da sie nach der letzten öffentlichen Auslegung des Planentwurfs (Herbst 2009) geändert oder ergänzt worden waren. Grundlage dafür waren Informationen über neue Entwicklungen und Fakten aus den Stellungnahmen im Rahmen der Offenlage, die zu einer Änderung der Planungsabsicht führten. Erläuterungen dazu finden sich in den Begründungen zu den einzelnen Flächen. In diesen Fällen hätte nach 4 a Abs. 3 Satz Baugesetzbuch (BauGB) eine erneute Auslegung und Einholung von Stellungnahmen erfolgen müssen. Da dies unterblieben ist, war eine Genehmigung nicht möglich. Die von der Genehmigung ausgenommenen Flächen sind derzeit unbeplant (so genannte Weißflächen). Zu den Weißflächen hat der Regionalverband gemeinsam mit der Oberen Landesplanungsbehörde in der Zeit nach Bekanntmachung des Plans bis zum Jahresende 202 Gespräche mit den betroffenen Gemeinden geführt. Dabei ging es um die Frage, ob die bisherigen Planungsvorstellungen, wie sie in dem von Regionalversammlung (RVS) und Verbandskammer (VK) im Dezember 200 beschlossenen und zur Genehmigung vorgelegten Plan ihren Niederschlag gefunden haben, weiterhin Bestand haben. Im Ergebnis sind die bisherigen Planungsvorstellungen von den betroffenen Gemeinden überwiegend bestätigt worden. Hinsichtlich der von der Genehmigung ausgenommen Flächen ist das Verfahren zur Aufstellung des RPS/RegFNP 200 nicht beendet worden, sondern noch in der Schwebe. Bei zunächst 60 Weißflächen bleiben die Planungsvorstellungen unverändert gegenüber dem 3

8 beschlossenen und zur Genehmigung vorgelegten Plan. Um die Weißflächen wieder mit den im Dezember 200 bereits beschlossenen Inhalten zu füllen, bedurfte es formal lediglich einer erneuten Offenlegung nach 4a Abs. 3 Satz BauGB, die für diese 60 Weißflächen gemeinsam durchgeführt wurde. Lediglich für zwei Gebiete wurden dabei Stellungnahmen abgegeben, die es erforderlich gemacht haben, diese von dem Ergänzungsverfahren auszunehmen. Somit liegen nun 58 Gebiete zur abschließenden Beschlussfassung vor. Die Abgrenzungen der Ergänzungsgebiete können den vorgelegten Planzeichnungen entnommen werden (siehe Begründungen zu den Einzelgebieten). Der Kartenhintergrund in den Beikarten und 2 des RPS/RegFNP 200 wird an die aktuellen Darstellungen der Hauptkarte angepasst. A 2. Regionalplanerische Aspekte Für die von der Genehmigung ausgenommenen Flächen werden keine neuen regionalplanerischen Festlegungen getroffen. Die Zulassung einer Abweichung von regionalplanerischen Zielen nach 2 HLPG durch die Regionalversammlung ist daher nicht erforderlich. A 3. Landschaftsplanerische Aspekte Für die oben genannten von der Genehmigung ausgenommenen Flächen liegt landschaftsplanerisches Abwägungsmaterial in Form des Landschaftsplanes des Umlandverbandes Frankfurt 2000, der kommunalen Landschaftspläne und landschaftsplanerischen Gutachten vor. Diese landschaftsplanerischen Grundlagen wurden unter Abwägung mit den anderen raumbedeutsamen Planungen und Maßnahmen als Darstellungen oder Festsetzungen in den RPS/RegFNP 200 aufgenommen. Soweit hierbei von den Inhalten und Zielsetzungen der Landschaftspläne und Gutachten abgewichen wurde, ist dies im Rahmen des Verfahrens zum RPS/RegFNP 200 begründet worden. Durch die Ergänzung des RPS/RegFNP 200 sind keine neuen Eingriffe in Natur und Landschaft zu erwarten. B: Umweltbericht Die betreffenden Flächen wurden allein aufgrund der fehlenden erneuten Offenlage von der Genehmigung ausgenommen. Da die Darstellungen gegenüber dem Stand der Vorlage zur Genehmigung unverändert sind, kann ein gesonderter Umweltbericht entfallen. Es wird auf den Umweltbericht des wirksamen RPS/RegFNP 200, Band IIb, verwiesen. 4

9 2. Begründungen zu den Einzelflächen Regionalverband Poststraße 6 Telefon: beteiligung@region-frankfurt.de FrankfurtRheinMain Frankfurt am Main Telefax: Körperschaft des öffentlichen Rechts

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11 zur. Ergänzung des Regionalplanes Südhessen/Regionalen Flächennutzungsplanes 200 für den Bereich der Stadt Bad Homburg v. d. Höhe, Stadtteil Bad Homburg, Gebiet: Ehemaliger Standort Pestalozzischule am Bommersheimer Weg, Weißfläche Nr. 6. Geltungsbereich und Inhalt der Ergänzung Der Geltungsbereich der Ergänzung umfasst ca. 2,5 ha. Die Abgrenzung kann der vorgelegten Planzeichnung entnommen werden. Der Ergänzungsbereich liegt am südwestlichen Stadtrand von Bad Homburg am Platzenberg. Er wird im Norden begrenzt durch die Bebauung südlich des Kolberger Weges, im Osten durch den Bommersheimer Weg und im Süden und Westen durch landwirtschaftlich genutzte Flächen. Dargestellt werden nunmehr Ökologisch bedeutsame Flächennutzung mit Vorranggebiet für Natur und Landschaft, Vorranggebiet Regionaler Grünzug und Vorbehaltsgebiet für besondere Klimafunktionen. Maßstab : Der Bereich war lange Zeit als Standort für einen Neubau der Pestalozzischule vorgesehen. Der Hochtaunuskreis als Schulträger sieht die Fläche am Bommersheimer Weg jedoch mittlerweile nicht mehr als Schulstandort vor. Die überwiegend landwirtschaftlich genutzte und zum Teil mit Gehölzen bestandene Fläche am Rand des reich strukturierten und ökologisch bedeutsamen Gebietes am Platzenberg wird wie die angrenzenden Flächen als "Ökologisch bedeutsame Flächennutzung" und "Vorranggebiet für Natur und Landschaft" dargestellt. Das Vorranggebiet Regionaler Grünzug" wird bis an den bestehenden Siedlungsrand herangeführt.

12 zur 2. Ergänzung des Regionalplanes Südhessen/Regionalen Flächennutzungsplanes 200 für den Bereich der Stadt Bad Homburg v. d. Höhe, Stadtteil Bad Homburg, Gebiet: Ehemalige Bundeswertpapierverwaltung, Weißfläche Nr. 8. Geltungsbereich und Inhalt der Ergänzung Der Geltungsbereich der Ergänzung umfasst ca.,5 ha. Die Abgrenzung kann der vorgelegten Planzeichnung entnommen werden. Der Ergänzungsbereich liegt nördlich des Bahnhofs. Er wird im Norden begrenzt durch den Hessenring, im Osten durch Bürogebäude, im Süden durch die Baseler Straße und im Westen durch die Bahnhofstraße. Dargestellt wird nunmehr Fläche für den Gemeinbedarf, geplant. Maßstab : Die Nutzung der Bundeswertpapierverwaltung wurde an diesem Standort aufgegeben. Die Stadt Bad Homburg beabsichtigt dort nun die Unterbringung von öffentlichen Nutzungen (neuer Standort des technischen Rathauses). Entsprechend dieser Umnutzungsabsichten wird der Bereich nun als Fläche für den Gemeinbedarf, geplant dargestellt.

13 zur 3. Ergänzung des Regionalplanes Südhessen/Regionalen Flächennutzungsplanes 200 für den Bereich der Stadt Bad Homburg v. d. Höhe, Stadtteil Ober-Erlenbach, Gebiet: Gewerbegebiet Steinmühlstraße, Weißfläche Nr. 9. Geltungsbereich und Inhalt der Ergänzung Der Geltungsbereich der Ergänzung umfasst ca. 0,7 ha. Die Abgrenzung kann der vorgelegten Planzeichnung entnommen werden. Der Ergänzungsbereich liegt am südlichen Rand des Gewerbegebietes. Er wird im Norden durch Gewerbegebäude begrenzt, im Osten durch die Steinmühlstraße, im Süden durch Sportflächen und im Westen durch landwirtschaftlich genutzte Flächen. Dargestellt wird nunmehr Gewerbliche Baufläche, Bestand. Maßstab : Für das Gewerbegebiet befindet sich der Bebauungsplan Nr. 23 im Verfahren. Da Sportanlagen in Gewerbegebieten zulässig sind, ist die Festsetzung einer Sonderbaufläche Sport für die bestehende Reithalle am südlichen Rand des Gewerbegebietes im Bebauungsplan nicht vorgesehen. Die Fläche wird dementsprechend im RPS/RegFNP 200 als Gewerbliche Baufläche, Bestand dargestellt.

14 zur 4. Ergänzung des Regionalplanes Südhessen/Regionalen Flächennutzungsplanes 200 für den Bereich der Stadt Bad Homburg v. d. Höhe, Stadtteil Ober-Eschbach, Gebiet: Kalbacher Straße, Weißfläche Nr. 20. Geltungsbereich und Inhalt der Ergänzung Der Geltungsbereich der Ergänzung umfasst ca. 7 ha. Die Abgrenzung kann der vorgelegten Planzeichnung entnommen werden. Der Ergänzungsbereich liegt am südlichen Ortsrand von Ober-Eschbach. Er wird im Norden begrenzt durch die Wohnbebauung An der Flurscheid, im Osten durch die Kalbacher Straße, im Westen durch die Jakob-Lengfelder-Straße und im Süden durch landwirtschaftlich genutzte Flächen. Dargestellt werden nunmehr Vorranggebiet für Landwirtschaft, Vorbehaltsgebiet für besondere Klimafunktionen und Vorbehaltsgebiet für den Grundwasserschutz. Maßstab : Seitens der Stadt Bad Homburg wird der Bereich nicht mehr als Wohnbauflächenpotenzial weiterverfolgt, da mittlerweile eine intensive Innenentwicklung erfolgt und die im RPS/RegFNP 200 dargestellten Entwicklungspotenziale im Bereich Gonzenheim Bornberg und Ober-Erlenbach Am Hühnerstein für den Planungshorizont 2020 des RPS/RegFNP 200 als ausreichend angesehen werden. Der Bereich wird entsprechend der Realnutzung und seiner Funktion für den Naturhaushalt als Vorranggebiet für Landwirtschaft, Vorbehaltsgebiet für besondere Klimafunktionen und Vorbehaltsgebiet für den Grundwasserschutz dargestellt.

15 zur 5. Ergänzung des Regionalplanes Südhessen/Regionalen Flächennutzungsplanes 200 für den Bereich der Stadt Bad Homburg v. d. Höhe, Stadtteil Dornholzhausen, Gebiet: Dornholzhausen, Park, Weißfläche Nr. 64. Geltungsbereich und Inhalt der Ergänzung Der Geltungsbereich der Ergänzung umfasst ca. 0,8 ha. Die Abgrenzung kann der vorgelegten Planzeichnung entnommen werden. Der Ergänzungsbereich liegt südlich des Gotischen Hauses und westlich der Gotischen Straße. Im Westen wird die Fläche von Wald und im Süden von einem Garten begrenzt. Dargestellt wird nunmehr Grünfläche Parkanlage, Vorranggebiet Regionaler Grünzug und Vorbehaltsgebiet für besondere Klimafunktionen. Maßstab : Gemäß Rahmenparkpflegewerk zur Landgräflichen Gartenlandschaft soll der Ergänzungsbereich entsprechend der historischen Nutzung als Wiese mit Obstbäumen gestaltet werden. Die derzeit landwirtschaftlich genutzte Fläche wird deshalb im RPS/RegFNP 200 korrespondierend mit den östlich angrenzenden Flächen entlang der Tannenwaldallee als "Grünfläche Parkanlage" dargestellt, was in diesem Fall auch eine ökologische Aufwertung der Fläche erwarten lässt.

16 zur 6. Ergänzung des Regionalplanes Südhessen/Regionalen Flächennutzungsplanes 200 für den Bereich der Stadt Bad Homburg v. d. Höhe, Stadtteil Ober-Erlenbach, Gebiet: Südlich der Seulberger Straße, Weißfläche Nr. 65. Geltungsbereich und Inhalt der Ergänzung Der Geltungsbereich der Ergänzung umfasst ca. ha. Die Abgrenzung kann der vorgelegten Planzeichnung entnommen werden. Der Ergänzungsbereich liegt zwischen Ortslage und Bundesautobahn A5 direkt südlich angrenzend an die Seulberger Straße. Er ist von landwirtschaftlich genutzten Flächen umgeben. Dargestellt wird nunmehr Fläche für die Landbewirtschaftung, Vorranggebiet Regionaler Grünzug, Vorbehaltsgebiet für besondere Klimafunktionen und Vorbehaltsgebiet für den Grundwasserschutz. Maßstab : Im Rahmen der Aufstellung des RPS/RegFNP 200 ist aufgrund eines kartographischen Fehlers das Hof- und Gartengelände südlich der Seulberger Straße der östlich der K 766 gelegenen "Grünfläche Sportanlage zugeordnet worden. Die Gebäudeflächen mit den sie umgebenden Grün- und Gartenflächen innerhalb des Ergänzungsbereiches werden entsprechend der Realnutzung als Fläche für die Landbewirtschaftung dargestellt.

17 zur. Ergänzung des Regionalplanes Südhessen/Regionalen Flächennutzungsplanes 200 für den Bereich der Stadt Bad Nauheim, Stadtteil Steinfurth, Gebiet: Rosenanbaugebiet Steinfurth, Weißfläche Nr. 7. Geltungsbereich und Inhalt der Ergänzung Der Geltungsbereich der Ergänzung umfasst eine Fläche von ca. 4 ha. Die Abgrenzung kann der vorgelegten Planzeichnung entnommen werden. Der Ergänzungsbereich liegt im Südosten des Bad Nauheimer Stadtteils Steinfurth. Er grenzt im Westen an Wohnbaufläche, nördlich an ein Vorrganggebiet für Natur und Landschaft und im Süden an ein Vorrangegebiet für Landwirtschaft an. Dargestellt werden nunmehr Vorranggebiet für Landwirtschaft, Vorranggebiet Regionaler Grünzug, Vorbehaltsgebiet für besondere Klimafunktionen und Vorbehaltsgebiet für den Grundwasserschutz. Maßstab : Im Rosenanbaugebiet Bad Nauheim/Steinfurth wird östlich der Ortslage in Steinfurth ein Bereich, der überwiegend landwirtschaftlich geprägt ist, in "Vorranggebiet für die Landwirtschaft" umgewidmet. Hierdurch soll der Anbau der Sonderkultur weiterhin gesichert werden. Es handelt sich um Böden ohne besondere Entwicklungspotenziale. Es sind lediglich einige wenige Parzellen mit Streuobst bestanden.

18 zur. Ergänzung des Regionalplanes Südhessen/Regionalen Flächennutzungsplanes 200 für den Bereich der Stadt Bad Soden, Stadtteil Altenhain, Gebiet: Verlängerung Hohlweg, Weißfläche Nr. 3. Geltungsbereich und Inhalt der Ergänzung Der Geltungsbereich der Ergänzung umfasst eine Fläche von ca. 2 ha. Die Abgrenzung kann der vorgelegten Planzeichnung entnommen werden. Der Ergänzungsbereich liegt am nordwestlichen Siedlungsrand von Altenhain. Er wird im Norden, Westen und Süden durch landwirtschaftlich genutzte Flächen, Hecken und Streuobstwiesen begrenzt. Im Südosten schließt sich die Wohnbebauung entlang der Langstraße und des Hohlweges an. Dargestellt wird nunmehr Ökologisch bedeutsame Flächennutzung, Vorranggebiet für Natur und Landschaft, Vorranggebiet Regionaler Grünzug und Vorbehaltsgebiet für besondere Klimafunktionen. Maßstab : Bei der Planfläche im Nordwesten von Altenhain handelt es sich um ein naturschutzfachlich sehr sensibles Gebiet. Es ist Teil der klassischen Obstwiesenlandschaft rund um Altenhain, was dieses Gebiet allein schon als kulturhistorisches Landschaftselement bedeutsam werden lässt. Es gehört zu einem äußerst beliebten Naherholungsbereich. Hier befinden sich nach 3 des Hessischen Ausführungsgesetzes zum Bundesnaturschutzgesetz (HAGBNatSchG) geschützte Biotope. Für die Planfläche liegen Anhaltspunkte vor, dass in dem Gebiet geschützte Vogelarten vorkommen. Die Fläche liegt außerdem im Regionalen Grünzug. Von der ursprünglichen Absicht, auf der Fläche ein Wohngebiet zu entwickeln, wird unter Berücksichtigung der oben genannten Gründe Abstand genommen.

19 zur. Ergänzung des Regionalplanes Südhessen/Regionalen Flächennutzungsplanes 200 für den Bereich der Stadt Bruchköbel, Stadtteil Roßdorf, Gebiet: Biogasanlage, Weißfläche Nr. 28. Geltungsbereich und Inhalt der Änderung Der Geltungsbereich der Ergänzung umfasst eine Fläche von ca. 3,5 ha. Die Abgrenzung kann der vorgelegten Planzeichnung entnommen werden. Der Ergänzungsbereich liegt nordwestlich des Stadtteils Roßdorf an der B 45. Im Osten grenzt er direkt an die B 45, im Süden, Westen und Osten schließen sich landwirtschaftlich genutzte Flächen an. Dargestellt wird nunmehr Vorranggebiet für Landwirtschaft und Vorranggebiet Regionaler Grünzug. Maßstab : Die Stadt Bruchköbel hat in der Stadtverordnetenversammlung vom beschlossen, den Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan "Biogasanlage Roßdorf" in der Gemarkung Roßdorf aufzuheben. Auch die Streichung der Fläche als Sonderbaufläche Biogasanlage im RPS/RegFNP 200 wurde beschlossen, da an diesem Standort weder aktuell, noch in Zukunft entsprechende Planungen vorgesehen sind. Vor allem aus erschließungstechnischen und verkehrlichen Gründen wäre die ursprünglich beabsichtigte Nutzung des Standortes für eine Biogasanlage äußerst problematisch gewesen.

20 zur. Ergänzung des Regionalplanes Südhessen/Regionalen Flächennutzungsplanes 200 für den Bereich der Stadt Dietzenbach, Gebiet: Westliche Gemarkungsgrenze/nördlich der K 73, Weißfläche Nr. 67. Geltungsbereich und Inhalt der Änderung Der Geltungsbereich der Ergänzung umfasst eine Fläche von ca.,5 ha. Die Abgrenzung kann der vorgelegten Planzeichnung entnommen werden. Der Ergänzungsbereich liegt an der westlichen Gemarkungsgrenze der Stadt Dietzenbach zu Götzenhain. Er wird im Osten durch den Hinterfeldsweg und im Süden durch eine landwirtschaftlich genutzte Fläche begrenzt. Westlich schließt sich eine Waldfläche an. Im Norden begrenzt eine Fläche mit Nutzgärten den Änderungsbereich. Dargestellt wird nunmehr Fläche für die Landbewirtschaftung, Vorranggebiet Regionaler Grünzug und Vorbehaltsgebiet für besondere Klimafunktionen. Maßstab : Bei der früheren Darstellung als Ökologisch bedeutsame Flächennutzung mit Flächen für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft und Vorranggebiet für Natur und Landschaft lag ein Fehler in der digitalen Bearbeitung des Vorentwurfes des Regionalen Flächennutzungsplanes vor. Es erfolgt nun die Übernahme der Darstellung als "Fläche für die Landbewirtschaftung" aus dem "Landwirtschaftlichen Fachplan Südhessen". Gleichzeitig erfolgt an dieser Stelle die Darstellung als Vorranggebiet Regionaler Grünzug und Vorbehaltsgebiet für besondere Klimafunktionen.

21 zur. Ergänzung des Regionalplanes Südhessen/Regionalen Flächennutzungsplanes 200 für den Bereich der Stadt Dreieich, Stadtteil Offenthal, Gebiet: Südlicher Ortsrand, Weißfläche Nr. 69. Geltungsbereich und Inhalt der Ergänzung Der Geltungsbereich der Ergänzung umfasst eine Fläche von ca. 5,5 ha. Die Abgrenzung kann der vorgelegten Planzeichnung entnommen werden. Der Ergänzungsbereich liegt angrenzend an die geplante Wohnbaufläche im Süden des Stadtteils Offenthal. Im Nordosten wird er durch die Dieburgerstraße begrenzt, im Westen vom Rückertsweg. Dargestellt wird nunmehr Vorranggebiet für Landwirtschaft und Vorranggebiet Regionaler Grünzug. Maßstab : Der Bereich wird überwiegend intensiv landwirtschaftlich genutzt. Nur das Gebiet nordöstlich der Dieburger Straße ist durch grundwassergeprägte Standortverhältnisse für die Entwicklung von Biotopen von großer Bedeutung. Es erfolgt daher eine Rücknahme der "Ökologisch bedeutsamen Flächennutzung" und des "Vorbehaltsgebietes für Natur und Landschaft" südlich der Dieburger Straße und die Darstellung von "Vorranggebiet für die Landwirtschaft". Gleichzeitig wird an dieser Stelle die Darstellung des "Vorranggebietes Regionaler Grünzug" bis an die geplante Wohnbaufläche herangeführt.

22 zur 2. Ergänzung des Regionalplanes Südhessen/Regionalen Flächennutzungsplanes 200 (Beikarte 2) für den Bereich der Stadt Dreieich, Stadtteil Sprendlingen, Gebiet: Zentraler Versorgungsbereich, Weißfläche Nr. 73 A: A. Geltungsbereich und Inhalt der Änderung Der Geltungsbereich der Ergänzung wird in der Beikarte 2 dargestellt. Die Abgrenzung kann der vorgelegten Planzeichnung entnommen werden. Der Ergänzungsbereich liegt im Stadtteil Sprendlingen im Bereich der Theodor-Heuss- Straße, Darmstädter Straße und Eisenbahnstraße. Dargestellt wird nunmehr ein reduzierter Zentraler Versorgungsbereich im Bereich der Theodor-Heuss-Straße und der Darmstädter Straße und ein geringfügig vergrößerter Zentraler Versorgungsbereich entlang der östlichen Eisenbahnstraße. Maßstab : A Die Darstellungen des Regionalen Einzelhandelskonzeptes sollen an das Kommunale Einzelhandels- und Zentrenkonzept der Stadt Dreieich angepasst werden. Die Fläche des zentralen Versorgungsbereich wird dadurch effektiv verkleinert und die zukünftige Einzelhandelsentwicklung auf Potenzialflächen näher am gegenwärtigen Bestand konzentriert.

23 zur. Ergänzung des Regionalplanes Südhessen/Regionalen Flächennutzungsplanes 200 für den Bereich der Stadt Frankfurt am Main, Stadtteil Bornheim, Gebiet: Bornheim Nord, südlich der Friedberger Landstraße, Weißfläche Nr.. Geltungsbereich und Inhalt der Ergänzung Der Geltungsbereich der Ergänzung umfasst eine Fläche von ca. 2,0 ha. Die Abgrenzung kann der vorgelegten Planzeichnung entnommen werden. Der Ergänzungsbereich liegt am nordöstlichen Rand des Stadtteils Bornheim. Er wird im Norden durch die B 3/Friedberger Landstraße und im Osten durch die A 66 begrenzt. Westlich schließt die neue Bebauung der ehemaligen Atterberry Family Housing an und im Süden Grünflächen mit wohnungfernen Gärten. Dargestellt wird nunmehr Grünfläche Wohnungferne Gärten. Maßstab : Der Bereich war seitens der Stadt Frankfurt als Schulstandort vorgesehen. Diese Planung wird nicht weiterverfolgt, da zentral innerhalb der westlich angrenzenden Wohnbebauung eine Schule errichtet wurde. Die bisher geplante Fläche für den Gemeinbedarf, die zwischenzeitlich als Lager- und Parkplatz genutzt wurde, wird deshalb zurückgenommen und entsprechend der südlich anschließenden Nutzung als "Grünfläche Wohnungsferne Gärten" dargestellt.

24 zur 2. Ergänzung des Regionalplanes Südhessen/Regionalen Flächennutzungsplanes 200 für den Bereich der Stadt Frankfurt am Main, Stadtteil Nordend-Ost, Gebiet: Günthersburgpark, Weißfläche Nr. 2. Geltungsbereich und Inhalt der Ergänzung Der Geltungsbereich der Ergänzung umfasst eine Fläche von ca.,0 ha. Die Abgrenzung kann der vorgelegten Planzeichnung entnommen werden. Der Ergänzungsbereich liegt im Nordosten des Stadtteils Nordend-Ost am Rande des Günthersburgparks. Er umfasst die Fläche der ehemaligen Stadtgärtnerei. Im Nordosten wird er durch die Dortelweiler Straße begrenzt. Im Norden und Südosten schließt sich die Wohnbebauung der Dortelweiler Straße an und im Südwesten die Gebäudegruppe des städtischen Fuhrparks. Dargestellt wird nunmehr Wohnbaufläche, geplant. Maßstab : Der Ergänzungsbereich beinhaltet das Betriebsgelände der städtischen Gärtnerei und ist überwiegend durch vorhandene gewerbliche Bauten, Wohnhäuser und versiegelte Flächen geprägt. Die Nutzung der Fläche zu Wohnbauzwecken ist mit der beabsichtigten Betriebsaufgabe der Gärtnerei verbunden und entspricht der angestrebten Festsetzung "Wohngebiet" im Bebauungsplanverfahren Nr. 858 "Wohnen am nördlichen Günthersburgpark" der Stadt Frankfurt am Main, welche die vorhandene Wohnbebauung arrondiert und ergänzt.

25 zur 3. Ergänzung des Regionalplanes Südhessen/Regionalen Flächennutzungsplanes 200 für den Bereich der Stadt Frankfurt am Main, Stadtteil Ostend, Gebiet: Südöstlich des Bahnhofs Ostend, Weißfläche Nr. 3. Geltungsbereich und Inhalt der Ergänzung Der Geltungsbereich der Ergänzung umfasst eine Fläche von ca.,0 ha. Die Abgrenzung kann der vorgelegten Planzeichnung entnommen werden. Der Ergänzungsbereich liegt im Westen des Stadtteils Ostend. Im Süden wird er durch die Hanauer Landstraße und im Nordwesten durch die neue Ferdinand-Happ-Straße begrenzt. Im Osten schließt sich eine gemischte Baufläche an. Dargestellt wird nunmehr Gemischte Baufläche, Bestand. Maßstab : Nach Auskunft der Stadt Frankfurt ist der bisher als "Fläche für den Schienenverkehr" dargestellte Bereich eisenbahnrechtlich entwidmet worden. Die Fläche wird deshalb entsprechend der Realnutzung (gemischte Gebäudesubstanz, Abstellplätze) und der Umgebungsnutzung (Gewerbe und Wohnen) als "Gemischte Baufläche, Bestand" dargestellt.

26 zur 4. Ergänzung des Regionalplanes Südhessen/Regionalen Flächennutzungsplanes 200 für den Bereich der Stadt Frankfurt am Main, Stadtteil Schwanheim, Gebiet: Ehemalige Kläranlage Schwanheim, Weißfläche Nr. 4. Geltungsbereich und Inhalt der Ergänzung Der Geltungsbereich der Ergänzung umfasst eine Fläche von ca.,5 ha. Die Abgrenzung kann der vorgelegten Planzeichnung entnommen werden. Der Ergänzungsbereich liegt am westlichen Siedlungsrand des Stadtteils Schwanheim, westlich der B 40. Er wird im Norden durch einen Weg namens Leinpfad zum Main hin begrenzt, im Osten durch die B 40/Schwanheimer Brücke und im Süden durch die K 807/ Schwanheimer Ufer. Im Westen schließen wohnungsferne Gärten an. Dargestellt wird nunmehr Gewerbliche Baufläche, geplant. Maßstab : Die derzeit überwiegend brach liegenden Grundstücke der ehemaligen Kläranlage werden gemäß dem im Verfahren befindlichen Bebauungsplan Nr. 87 "Gewerbegebiet Alte Kläranlage Schwanheim" als "Gewerbliche Baufläche, geplant" dargestellt. Der Bereich soll als Standort für lokale Gewerbebetriebe dienen, für die im Stadtteil Schwanheim keine Entwicklungsmöglichkeiten bestehen. Da die verbleibende Fläche für die Abwasserbeseitigung unterhalb der Darstellungsgrenze des RPS/RegFNP 200 liegt, wird keine "Fläche für Versorgungsanlagen, Einrichtung zur Abwasserbeseitigung" mehr dargestellt.

27 zur 5. Ergänzung des Regionalplanes Südhessen/Regionalen Flächennutzungsplanes 200 für den Bereich der Stadt Frankfurt am Main, Stadtteil Seckbach, Gebiet: Nordöstlicher Ortsrand, Weißfläche Nr. 5. Geltungsbereich und Inhalt der Ergänzung Der Geltungsbereich der Ergänzung umfasst eine Fläche von ca.,5 ha. Die Abgrenzung kann der vorgelegten Planzeichnung entnommen werden. Der Ergänzungsbereich liegt am nordöstlichen Siedlungsrand des Stadtteils Seckbach. Im Norden wird er durch den Seckbacher Blitzweg und im Osten durch die stillgelegte Straßenbahntrasse begrenzt. Westlich schließt die rückwärtige Bebauung der Leonhardsgasse und der Wilhelmshöher Straße an. Dargestellt wird nunmehr Grünfläche Wohnungsferne Gärten. Maßstab : Der Bereich ist überwiegend durch Streuobstbestände, Gärten, Wiesen und Gebüsch geprägt. Anstatt der ehemals geplanten Wohnnutzung wird nun angestrebt, die vorhandenen Grünstrukturen am Ortsrand zu erhalten. Die Fläche wird daher als "Grünfläche Wohnungsferne Gärten" dargestellt. Für eine Einbeziehung in die östlich dargestellte "Ökologisch bedeutsame Flächennutzung mit Flächen für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft" ist der Bereich aufgrund der Zäsur durch die ehemalige Straßenbahntrasse nicht geignet.

28 zur 6. Ergänzung des Regionalplanes Südhessen/Regionalen Flächennutzungsplanes 200 für den Bereich der Stadt Frankfurt am Main, Stadtteil Unterliederbach, Gebiet: Silogebiet, Weißfläche Nr. 6. Geltungsbereich und Inhalt der Ergänzung Der Geltungsbereich der Ergänzung umfasst eine Fläche von ca. 5,0 ha. Die Abgrenzung kann der vorgelegten Planzeichnung entnommen werden. Der Ergänzungsbereich liegt zwischen den Siedlungsbereichen von Unterliederbach und Zeilsheim direkt südlich der A 66. Im Osten, Süden und Westen grenzen landwirtschaftlich genutzte Flächen an. Dargestellt wird nunmehr Vorranggebiet für Landwirtschaft und Vorbehaltsgebiet für besondere Klimafunktionen. Maßstab : Die ehemals geplante Gewerbliche Baufläche war im Zusammenhang mit dem südlich angrenzenden Silogebiet vorgesehen. Dieses ist im RPS/RegFNP 200 nicht mehr dargestellt, da es im potenziellen Seveso-II Störfallbereich von Betrieben im Industriepark Höchst liegt und die Stadt Frankfurt die Planung aufgrund dieser Problematik nicht weiter betreibt. Die Realisierung eines isolierten Gewerbegebietes an diesem Standort ohne die Umsetzung des Silogebietes als städtebauliches Gesamtkonzept ist nicht sinnvoll. Der Bereich soll weiterhin vollständig der landwirtschaftlichen Nutzung zur Verfügung stehen und damit auch der Kaltluftproduktion dienen.

29 zur 7. Ergänzung des Regionalplanes Südhessen/Regionalen Flächennutzungsplanes 200 für den Bereich der Stadt Frankfurt am Main, Stadtteile Ostend und Fechenheim, Gebiet: Osthafen, Weißfläche Nr. 7. Geltungsbereich und Inhalt der Ergänzung Der Geltungsbereich der Ergänzung besteht aus 2 Teilflächen mit einer Gesamtgröße von ca. 72 ha. Die Abgrenzung kann der vorgelegten Planzeichnung entnommen werden. Der Ergänzungsbereich liegt am östlichen Rand des Stadtteils Ostend und am westlichen des Stadtteils Fechenheim. Er wird im Norden begrenzt durch die Mischbau- und Gewerbezonen entlang der Hanauer Landstraße und im Süden vom Main. Im Südwesten und im Osten umrahmt er jeweils die bestehenden Werftanlagen des Osthafens. Dargestellt wird nunmehr "Sonderbaufläche mit gewerblichem Charakter, Bestand (Zweckbestimmung Hafen)" um den Unterhafen im Westen (ca. 0,7 ha) und den Oberhafen im Osten (ca. 5,8 ha). Der zentrale Teil des Gebietes wird als "Gewerbliche Baufläche, Bestand" dargestellt (ca. 56 ha). Hinzu kommt in zwei Teilabschnitten Vorranggebiet für Regionalparkkorridor, der bisher durch die Herausnahme lediglich unterbrochen war. Maßstab : Die Darstellung des Frankfurter Osthafens wird entsprechend den beim zuständigen Ministerium geführten Hafenflächen übernommen. Der Osthafen ist ein logistischer Knoten mit trimodalem Konzept von Wasser, Straße und Schiene, der eine wichtige Funktion innerhalb des regionalen Güterverkehrskonzeptes erfüllt. Es ist Ziel der Betreibergesellschaft die Umschlagkapazitäten durch technische, bauliche, und organisatorische Maßnahmen zu steigern. Ebenso soll die Entwicklung zu einem zentralen Umschlagplatz für den Güterverkehr, die Binnenschifffahrt und den Bahn- und LKW-Verkehr ermöglicht werden.

30 Der RPS/RegFNP 200 enthält die Legendenkategorie "Sonderbauflächen mit gewerblichem Charakter, Bestand/geplant (Zweckbestimmung Hafen) mit dem Zweck, das erhöhte Maß an Belastungen zu verdeutlichen und eine Entwicklung von nicht verträglichen Nutzungen zu unterbinden. Dadurch soll langfristig die Erhaltung und Entwicklung der Hafennutzung um die bestehenden Hafenbecken des Unter- und des Oberhafens gesichert werden. Die gewerbliche Baufläche dazwischen dient auch der logistischen Verknüpfung zwischen den verschiedenen Transportmedien. Im Rahmen der weiteren Hafenentwicklung und des geplanten Neubaues der Mainbrücke Ost in Verlängerung der Honsellbrücke sind die weiteren verkehrlichen Auswirkungen auf das Verkehrsnetz zu prüfen und eine Erhöhung der Belastung auch in den angrenzenden Kommunen zu vermeiden. Hierbei ist insbesondere das Verkehrssystem Kaiserlei zu beachten. Im Unterhafen und im Oberhafen liegen mehrere potenzielle Seveso II Störfallbetriebe, deren Achtungsabstände nahezu das gesamte Gebiet überdecken. Die o.g. Darstellungen stehen hiermit nicht im Konflikt. Das Vorranggebiet für Regionalparkkorridor durchquert mit zwei Routen die zentrale gewerbliche Baufläche und randlich den Oberhafen. In künftigen Bebauungsplänen ist dieser Aspekt als Durchgrünungsachse aufzugreifen. 2

31 zur 8. Ergänzung des Regionalplanes Südhessen/Regionalen Flächennutzungsplanes 200 für den Bereich der Stadt Frankfurt am Main, Stadtteil Bergen-Enkheim, Gebiet: Nördlicher Ortsrand, Weißfläche Nr. 53. Geltungsbereich und Inhalt der Ergänzung Der Geltungsbereich der Ergänzung umfasst ca. 23 ha. Die Abgrenzung kann der vorgelegten Planzeichnung entnommen werden. Der Ergänzungsbereich liegt am nördlichen Ortsrand von Bergen-Enkheim. Er wird im Norden begrenzt von der B 542, im Osten von der B 542 und der L 3209, im Süden von der Wohnbebauung nördlich des Nordrings sowie den Straßen Erlenseer Straße und Hohe Straße und im Westen vom Ludwig-Klemann-Weg. Dargestellt werden nunmehr Grünfläche Wohnungsferne Gärten (ca. 3 ha) und Ökologisch bedeutsame Flächennutzung mit Vorranggebiet für Natur und Landschaft (ca. 20 ha). Maßstab : Die innerhalb des Siedlungsbeschränkungsgebietes des Frankfurter Flughafens liegenden Flächen, die früher als Wohnbauflächenpotenzial vorgehalten wurden, sollen ihrer tatsächlichen Nutzung entsprechend dargestellt werden. Die als wohnungsferne Gärten genutzte westliche Teilfläche wird entsprechend der Festsetzung im Bebauungsplan Nr. 56 als "Grünfläche Wohnungsferne Gärten" dargestellt. Der übrige, überwiegend durch Streuobst geprägte Bereich, wird als "Ökologisch bedeutsame Flächennutzung" und "Vorranggebiet für Natur und Landschaft" dargestellt.

32 zur 9. Ergänzung des Regionalplanes Südhessen/Regionalen Flächennutzungsplanes 200 für den Bereich der Stadt Frankfurt am Main, Stadtteil Fechenheim, Gebiet: Fechenheim-Ost, Weißfläche Nr. 54. Geltungsbereich und Inhalt der Ergänzung Der Geltungsbereich der Ergänzung umfasst eine Fläche von ca.,5 ha. Die Abgrenzung kann der vorgelegten Planzeichnung entnommen werden. Der Ergänzungsbereich liegt am südöstlichen Rand des Stadtteils Fechenheim. Er wird im Norden durch den Fechenheimer Friedhof begrenzt und im Westen durch Wohnbebauung. Östlich und südlich schließen die landwirtschaftlich genutzten Bereiche des Fechenheimer Mainbogens an. Dargestellt wird nunmehr Ökologisch bedeutsame Flächennutzung, Vorbehaltsgebiet für Natur und Landschaft, Vorbehaltsgebiet für besondere Klimafunktionen und Vorranggebiet Regionaler Grünzug. Maßstab : Aufgrund der Lage im Überschwemmungsgebiet wird die ursprünglich geplante Friedhofserweiterung nicht mehr weiterverfolgt. Der derzeit mit gehölzreichen Freizeitgärten genutzte Bereich ist Bestandteil des regionalen Biotopverbundsystems mit einem besonderen Biotopentwicklungspotenzial aufgrund der Standortbedingungen innerhalb der Mainaue. Dementsprechend erfolgt die Darstellung als Ökologisch bedeutsame Flächennutzung mit Vorbehaltsgebiet für Natur und Landschaft sowie eine Einbindung in das angrenzende Vorbehaltsgebiet für besondere Klimafunktionen und das Vorranggebiet Regionaler Grünzug.

33 zur 0. Ergänzung des Regionalplanes Südhessen/Regionalen Flächennutzungsplanes 200 für den Bereich der Stadt Frankfurt am Main, Stadtteil Schwanheim, Gebiet: Schwanheim West, Weißfläche Nr. 55. Geltungsbereich und Inhalt der Ergänzung Der Geltungsbereich der Ergänzung besteht aus 3 Teilflächen mit einer Gesamtgröße von ca. 9 ha. Die Abgrenzung kann der vorgelegten Planzeichnung entnommen werden. Die Teilflächen liegen westlich der Ortslage Schwanheim und der B 40. Die beiden nördlichen Teilflächen liegen nördlich und südlich des Höchster Weges und nördlich des Martinsweges. Sie sind im Osten begrenzt durch wohnungsfernen Gärten und im Süden und Westen durch landwirtschaftliche Nutzung im Bereich des Schwanheimer Unterfeldes. Die südliche Teilfläche wird im Norden durch den Kelsterbacher Weg, im Osten durch die B 40 und im Süden und Westen ebenfalls durch landwirtschaftlich genutzte Flächen begrenzt. Dargestellt wird nunmehr Grünfläche Wohnungsferne Gärten, Vorranggebiet Regionaler Grünzug und Vorbehaltsgebiet für besondere Klimafunktionen. Maßstab : In den Ergänzungsbereichen werden bestehende wohnungsferne Gärten sowie Standorte für die bedarfsgemäße Neuanlage von Gärten durch entsprechende Festsetzungen in den Bebauungsplänen Nr. 786 "Schwanheim, südlich Höchster Weg (Freizeitgärten)" und Nr. 865 "Schwanheim, Kelsterbacher Weg (Freizeitgärten)" gesichert. Dementsprechend werden die Flächen im RPS/RegFNP 200 als Grünfläche Wohnungsferne Gärten dargestellt. Durch die Ergänzung des RPS/RegFNP 200 können in Teilbereichen bisher landwirtschaftliche Nutzflächen in Freizeitgärten umgewandelt werden. Entsprechende Festsetzungen und Maßnahmen zur Minimierung und zum Ausgleich möglicher Beeinträchtigungen von Umweltbelangen erfolgen in den Bebauungsplänen.

34 zur. Ergänzung des Regionalplanes Südhessen/Regionalen Flächennutzungsplanes 200 (Beikarte 2) für den Bereich der Stadt Frankfurt am Main, Stadtteile Bockenheim, Bahnhofsviertel, Nordend, Ostend und Bornheim. Gebiet: Zentrale Versorgungsbereiche Leipziger Straße, Taunusstraße, Berger Straße, Oeder Weg, Weißflächen Nr. 72. Geltungsbereich und Inhalt der Ergänzung Der Geltungsbereich der Ergänzung besteht aus 5 Teilflächen. Die Abgrenzung kann der vorgelegten Planzeichnung aus Beikarte 2 Regionaler Einzelhandel entnommen werden. Die Teilbereiche liegen in der Umgebung der oben und unter Punkt 2 genannten Straßen. Dargestellt werden nunmehr vergrößerte Zentrale Versorgungsbereiche. Maßstab : Die Zentralen Versorgungsbereiche werden an die Abgrenzungen im mittlerweile vorliegenden Einzelhandels- und Zentrenkonzept der Stadt Frankfurt wie folgt angepasst. Die Erweiterungsareale bieten entsprechende Entwicklungspotenziale. Der zentrale Versorgungsbereich Leipziger Straße wird bis zur Großen Seestraße vergrößert. Die Taunusstraße wird in den Zentralen Versorgungsbereich des Bahnhofsviertels einbezogen. Hier existieren bereits vereinzelte Einzelhandelsnutzungen. Der zentrale Versorgungsbereich Berger Straße wird nach Süden bis zur Würzburger Straße und Roßdorfer Straße vergrößert. Hier existieren zentrale Einrichtungen. Der zentrale Versorgungsbereich Oeder Weg wird bis zur Eschersheimer Landstraße vergrößert. Der zentrale Versorgungsbereich wird im Bereich Glauburgstraße/Eckenheimer Landstraße zur Klarstellung angepasst. Die Abweichungen sind maßstabsbedingt.

35 zur 2. Ergänzung des Regionalplanes Südhessen/Regionalen Flächennutzungsplanes 200 für den Bereich der Stadt Frankfurt am Main, Stadtteil Sindlingen, und der Stadt Hattersheim am Main, Stadtteil Okriftel, Gebiet: Rücknahme Straßennetz, Bestand, Weißfläche Nr. 76. Geltungsbereich und Inhalt der Ergänzung Der Streckenabschnitt der Landesstraße L 3006 Sindlinger Straße (Hattersheim) sowie Imkerweg, Okrifteler Straße und Sindlinger Bahnstraße (Frankfurt) hat eine Gesamtlänge von ca. 4,0 km. Die Lage kann der vorgelegten Planzeichnung entnommen werden. Es erfolgt keine Darstellung im RPS/RegFNP 200. Maßstab : Den vorgenannten Streckenabschnitten ist keine überörtliche, sondern nur eine lokale Funktion zugeordnet. Es erfolgt keine Darstellung im RPS/RegFNP 200, da in diesem nur Bundesfernstraßen und Straßen mit regionaler oder überörtlicher Bedeutung ausgewiesen sind.

36 zur 3. Ergänzung des Regionalplanes Südhessen/Regionalen Flächennutzungsplanes 200 für den Bereich der Stadt Frankfurt am Main, Stadtteile Zeilsheim und Sindlingen, Gebiet: Rücknahme Straßennetz, Bestand, Weißfläche Nr. 77. Geltungsbereich und Inhalt der Ergänzung Der Streckenabschnitt der Kreisstraße K 87 Alt-Zeilsheim, West-Höchster Straße (Zeilsheim) sowie Sindlinger Bahnstraße (Sindlingen) hat eine Gesamtlänge von ca. 2, km. Die Lage kann der vorgelegten Planzeichnung entnommen werden. Es erfolgt keine Darstellung im RPS/RegFNP 200. Maßstab : Dem vorgenannten Streckenabschnitt ist keine überörtliche, sondern nur eine lokale Funktion zugeordnet. Es erfolgt keine Darstellung im RPS/RegFNP 200, da in diesem nur Bundesfernstraßen und Straßen mit regionaler oder überörtlicher Bedeutung ausgewiesen sind.

37 zur. Ergänzung des Regionalplanes Südhessen/Regionalen Flächennutzungsplanes 200 (Beikarte 2) für den Bereich der Stadt Friedberg, Stadtteil Friedberg, Gebiet: SO Bau/Garten und SO nichtzentrenrelevanter Einzelhandel, Weißfläche Nr. 75. Geltungsbereich und Inhalt der Ergänzung Der Ergänzungsbereich wird in der Beikarte 2 Regionaler Einzelhandel dargestellt. Die Abgrenzung kann der vorgelegten Planzeichnung entnommen werden. Der Ergänzungsbereich liegt im Gewerbegebiet West in Friedberg an der Straßheimer Straße. Dargestellt wird nunmehr ein Ergänzungsstandort. Maßstab : Während der öffentlichen Auslegung war der Westteil des Ergänzungsbereichs als Sonstiger Einzelhandelsstandort, Bestand dargestellt. Der Geltungsbereich wird geprägt von je einem Baumarkt am westlichen und am östlichen Gebietsrand. Die Ausweisung eines Ergänzungsstandorts ermöglicht die Ansiedlung von großflächigen Einzelhandelsvorhaben mit nicht zentrenrelevanten Sortimenten, die nicht im zentralen Versorgungsbereich untergebracht werden können.

38 zur. Ergänzung des Regionalplanes Südhessen/Regionalen Flächennutzungsplanes 200 für den Bereich der Stadt Friedrichsdorf, Stadtteil Köppern, Gebiet: Waldkrankenhaus, Weißfläche Nr. 2. Geltungsbereich und Inhalt der Ergänzung Der Geltungsbereich der Ergänzung umfasst ca. 8 ha. Die Abgrenzung kann der vorgelegten Planzeichnung entnommen werden. Der Ergänzungsbereich liegt westlich des Waldkrankenhauses und der Ortslage Köppern und ist von Wald umgeben. Dargestellt wird nunmehr Fläche für den Gemeinbedarf, Krankenhaus, geplant. Maßstab : Die Vitos Hochtaunus gemeinnützige GmbH erstellt eine strategische und bauliche Zielplanung für den jetzigen Standort des Vitos Waldkrankenhauses Köppern. Die bisherigen Planungen sehen unter anderem einen Klinikneubau westlich des Krankenhausgeländes vor. Dieser bereits seit langem als Entwicklungspotenzial vorgehaltene Bereich wurde im Rahmen der Aufstellung des RPS/RegFNP 200 zurückgenommen, da eine Inanspruchnahme nicht abzusehen war. Aufgrund des daraufhin seitens der Vitos GmbH bekundeten aktuellen Entwicklungsbedarfs wird die derzeit landwirtschaftlich genutzte Fläche wieder als Erweiterungsmöglichkeit in den RPS/RegFNP 200 aufgenommen. Es wird darauf hingewiesen, dass der Bereich mit über 60% in einem Trinkwasserschutzgebiet der Zone II liegt. Gemäß 7 der Schutzgebietsverordnung vom 24. September 998 sind in dieser Zone II das Errichten und die wesentliche Änderung von Gebäuden und sonstigen baulichen Anlagen verboten. Darüber hinaus ist das Durchleiten und Hinausleiten von Abwasser untersagt. Die konkreten Bebauungsmöglichkeiten sind durch hydrogeologische Untersuchungen zu ermitteln und mit der zuständigen Wasserbehörde abzustimmen.

39 zur 2. Ergänzung des Regionalplanes Südhessen/Regionalen Flächennutzungsplanes 200 für den Bereich der Stadt Friedrichsdorf, Stadtteil Seulberg, Gebiet: Gewerbegebiet Seulberg, Weißfläche Nr. 22. Geltungsbereich und Inhalt der Ergänzung Der Geltungsbereich der Ergänzung umfasst ca. ha. Die Abgrenzung kann der vorgelegten Planzeichnung entnommen werden. Der Ergänzungsbereich liegt am nördlichen Rand des Stadtteils Seulberg. Er wird im Norden und Osten von der Industriestraße und im Süden von der Höhenstraße gegrenzt. Im Westen schließt gewerbliche Bebauung an. Dargestellt wird nunmehr Gewebliche Baufläche, Bestand. Maßstab : Der bestehenden Aldi-Markt im Gewerbegebiet Seulberg soll nicht als Nahversorgungsbereich weiter entwickelt oder erweitert werden. An diesem nicht integrierten Standort ist somit kein städtebaulicher Bedarf mehr für die Darstellung eines "Sondergebietes Einkauf, Bestand - Nahversorgung" gegeben und diese Darstellung würde der Planungsabsicht des Schutzes und der Entwicklung der Zentren entgegenstehen. Der Bereich wird deshalb als "Gewerbliche Baufläche, Bestand" dargestellt. Rechtmäßig errichtete Betriebe genießen Bestandsschutz.

40 zur 3. Ergänzung des Regionalplanes Südhessen/Regionalen Flächennutzungsplanes 200 für den Bereich der Stadt Friedrichsdorf, Stadtteil Köppern, Gebiet Nordöstlich des Bahnhofs Saalburg/Lochmühle, Weißfläche Nr. 23. Geltungsbereich und Inhalt der Ergänzung Der Geltungsbereich der Ergänzung umfasst ca. 3,5 ha. Die Abgrenzung kann der vorgelegten Planzeichnung entnommen werden. Der Ergänzungsbereich liegt an der nordwestlichen Gemarkungsgrenze von Köppern, nördlich der Bahnlinie zwischen Quarzitsteinbruch und Saalburgsiedlung, umgeben von Wald. Dargestellt wird nunmehr Wald, Bestand und Vorbehaltsgebiet für besondere Klimafunktionen. Maßstab : Der Bereich war seitens des Hochtaunuskreises als neuer Standort der Heinrich-Kielhorn- Schule vorgesehen. Ein 2008 eingeleitetes Abweichungsverfahren vom Regionalplan Südhessen 2000 wurde nicht abgeschlossen, da die Staubbelastung in unmittelbarer Nähe des Taunus-Quarzit-Werkes über den Immissionswerten nach Nr Technische Anleitung (TA) Luft zum Schutz vor erheblichen Belästigungen oder erheblichen Nachteilen durch Staubniederschlag lag und die Probleme bezüglich der Waldinanspruchnahme und der durch den LKW-Transportverkehr zusätzlich verursachten Lärmimmissionen ungelöst waren. Mittlerweile ist seitens des Hochtaunuskreises ein neuer Schulstandort in Usingen im Gebiet Mucken-äcker westlich der Saalburgschule geplant, sodass die Planfläche für diese Nutzung nicht mehr vorgehalten werden soll. Der Ergänzungsbereich wird daher entsprechend der Realnutzung als "Wald, Bestand" dargestellt.

41 zur. Ergänzung des Regionalplanes Südhessen/Regionalen Flächennutzungsplanes 200 für den Bereich der Gemeinde Ginsheim-Gustavsburg, Ortsteil Ginsheim, Gebiet: Über der Kreuzlache, südlich der A 60, Weißfläche Nr. 59. Geltungsbereich und Inhalt der Ergänzung Der Geltungsbereich der Ergänzung umfasst eine Fläche von ca. 3,5 ha. Die Abgrenzung kann der vorgelegten Planzeichnung entnommen werden. Der Ergänzungsbereich liegt am östlichen Rand der Gemarkung Ginsheim-Gustavsburg. Er wird im Nordwesten durch den Holzweg, im Norden durch die A 60 und von Osten bis Südosten durch Wald begrenzt. Im Südwesten schließen sich, getrennt durch eine Hecke, landwirtschaftliche Flächen an. Dargestellt wird nunmehr Vorranggebiet für Landwirtschaft, Vorranggebiet Regionaler Grünzug, Vorbehaltsgebiet für vorbeugenden Hochwasserschutz und Vorbehaltsgebiet für besondere Klimafunktionen. Maßstab : Bei der früheren Darstellung als Ökologisch bedeutsame Flächennutzung mit Flächen für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft und Vorranggebiet für Natur und Landschaft lag ein Fehler in der digitalen Bearbeitung des Vorentwurfes des Regionalen Flächennutzungsplanes vor. Entsprechend dem landschaftsplanerischen Gutachten für diese Fläche und der vorhandenen landwirtschaftlichen Nutzung erfolgt eine Korrektur mit der Darstellung Vorranggebiet für Landwirtschaft.

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