Rechtliche Entwicklungen bei Keyword Advertising, Retargeting, CRM-Datenbanken
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- Hildegard Bretz
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1 Rechtliche Entwicklungen bei Keyword Advertising, Retargeting, CRM-Datenbanken RA Thanos Rammos, LL.M. und RA Philipp Koehler Bild einfügen (Cover Small) zur Image Library München, den 20. März 2013
2 Agenda I. Update: Keyword-Advertising II. Update: Retargeting III. IV. Update: CRM-Datenbanken Ausblick: Datenschutzreform in der EU Bild einfügen (Right Hand Banner Small) V. Ausblick: Änderungen im E-Commerce durch die VRRL 2
3 I. Update: Keyword-Advertising Was ist in Deutschland wegen der aktuellen Rechtsprechung des EuGH bzw. BGH zu beachten? Bild einfügen (Right Hand Banner Small) 3
4 I. Update: Keyword-Advertising 4
5 I. Update: Keyword-Advertising Kein Verstoß gg. Markenrecht bzw. Wettbewerbsrecht, soweit > Treffer in der Anzeigenrubrik erscheint (sog. Sponsored Links) > Treffer keinen Hinweis auf Marke, Markeninhaber oder Produkte des Markeninhabers enthält > Rückschluss aus dem Domainnamen auf andere Marke ist nicht zwingend > Keine Verwechslungsgefahr Werbender suggeriert nicht, dass wirtschaftliche Verbindung zum Markeninhaber besteht > Keine Nachahmung der Produkte/Dienstleistungen des Markeninhabers > Keine Ausnutzung der Wertvorstellungen der Marke auf die Produkte/Dienstleistungen des Werbenden ( Imagetransfer ) > Keine unangemessene Beeinflussung potentieller Kunden des Markeninhabers ( Kundenfang ) 5
6 II. Update: Retargeting Was ist in Deutschland, was ist in der EU wegen der Umsetzung der E-Privacy-Richtlinie zu beachten? Bild einfügen (Right Hand Banner Small) 6
7 II. Update: Retargeting Umsetzung der Cookie-Richtlinie in der EU > UK: Opt-In Konkludent, per Banner auf Website > FR: Opt-In Ausdrücklich, über Browsereinstellungen denkbar > IT: Opt-In Ausdrücklich, über Browsereinstellungen möglich > NL: Opt-In Ausdrücklich, aber nicht über Browsereinstellungen > CZ: Opt-Out > DE: Opt-Out Aber 15 Abs. 3 TMG beachten? Quelle: 7
8 II. Update: Retargeting Besonderheiten in Deutschland > Bei Nutzung von IP-Adressen ist 15 Abs. 3 TMG und die Auslegung der Aufsichtsbehörden für den Datenschutz beachten: Transparente Hinweise an Nutzer, z.b. in der Datenschutzerklärung Widerspruchsmöglichkeit anbieten, z.b. durch Opt-Out-Link Kürzung der IP-Adresse um das letzte Oktett, innerhalb der EU Vereinbarung zur ADV mit Retargeting-Dienstleister abschließen Trennungsgebot beachten > Möglichkeit der Selbstregulierung: Initiativen zur Selbstkontrolle wie IAB oder DDOW beitreten Icon und Informationen transparent verwenden > Bei Nutzung anderer Technologien: Besteht Personenbezug, z.b. bei Browser-Fingerprints? Ist ein Opt-Out möglich, z.b. mittels Do-Not-Track-Header? 8
9 II. Update: Retargeting Beispiel für Datenschutzerklärung Quelle: 9
10 III. Update: CRM-Datenbanken Was ist wegen des Ablaufs der Umsetzungsfrist für Altdaten nach der BDSG-Novelle zu beachten? Bild einfügen (Right Hand Banner Small) 10
11 III. Update: CRM-Datenbanken > Seit dem gelten verschärfte Regeln bei werblicher Verwendung von Kundendaten > Unternehmen müssen für alle Kundendaten nachweisen können, woher die Daten stammen egal WANN diese erhoben wurden im Grundsatz für alle Werbemaßnahmen eine Einwilligung des Kunden für jeden einzelnen Vertriebsweg (Post, , Telefon, Fax) eingeholt haben 11
12 III. Update: CRM-Datenbanken Bei Verstößen gegen diese Pflichten drohen > Maßnahmen durch die Aufsichtsbehörden für den Datenschutz Anordnungen zur Löschung der Datensätze Bußgelder bis zu EUR Aber: Geringfügige praktische Bedeutung im E-Commerce > Vorherige ausdrückliche Einwilligung für -/Telefonmarketing bereits wegen 7 Abs. 2 Nr. 2 und 3 UWG erforderlich > Nachweis für wirksame Einwilligung beim Werbenden 12
13 IV. Ausblick: Datenschutzreform in der EU Was ist wegen der geplanten Reformierung durch die sog. EU-Datenschutz-Grundverordnung zu erwarten? Bild einfügen (Right Hand Banner Small) 13
14 IV. Ausblick: Datenschutzreform in der EU > Erweiterung des Anwendungsbereich auf alle Informationen, Art. 4 EU-DS-VO Keine Beschränkung auf personenbezogene Daten, erfasst werden jegliche Informationen nach Art. 4 (2) EU-DS-VO Keine Möglichkeit der Anonymisierung/Pseudonymisierung vorgesehen > Beschränkte Verwendung von Einwilligungen Ausdrücklichkeit erforderlich unabhängig vom Kontext, Art. 4 (8) EU-DS-VO Keine Verwendung bei erheblichem Ungleichgewicht, Art. 7 (4) EU-DS-VO Befristete Einwilligung bzw. Löschungspflicht (wegen dem sog. Recht auf Vergessenwerden ), Art. 17 (1) (b) EU-DS-VO > Regelung zur Profilbildung ist eingeschränkt auf Vertragserfüllung, gesonderte Rechtsvorschriften oder Einwilligung nach Art. 20 (2) (a)-(c) EU-DS-VO 14
15 V. Ausblick: Änderungen im E-Commerce Was ist wegen der Umsetzung der Verbraucherrechtsrichtlinie (VRRL) zu erwarten? Bild einfügen (Right Hand Banner Small) 15
16 V. Ausblick: Änderungen im E-Commerce durch die VRRL > Regierungsentwurf vom 19. Dezember 2012 zur Umsetzung der VRRL - Kostenfreies Zahlungsmittel - Servicehotline zum Grundtarif - Widerrufserklärung - theoretisch formlos möglich (in 1. Linie durch Musterformular) - nicht mehr durch bloße Rücksendung der Ware - Widerrufsfrist EU-einheitlich 14 Tage und max. 12 Monate und 14 Tage nach Eingang der Ware - Verbraucher trägt Rücksendekosten, Abschaffung der 40 EUR-Grenze > Inkrafttreten: 13. Juni
17 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! Fragen, Anregungen, Hinweise? Thanos Rammos, LL.M. Associate, München Philipp Koehler Associate, München Practice Area: Technology, Media & Telecoms (TMT) Thanos Rammos ist auf die Beratung im IT- und Medienrecht spezialisiert. Hierzu gehören insbesondere die Bereiche E- Commerce und Datenschutzrecht sowie allen technologierelevanten Fragestellungen. Des Weiteren verfügt er über weitreichende Erfahrungen mit allen rechtlichen Aspekten der Produktion und des Vertriebs von audiovisuellen Inhalten im Social Media-, Mobile Commerce- Kontext. Für TaylorWessing berät Thanos Rammos sowohl Startups als auch mittelständische Unternehmen und große internationale Konzerne. Practice Area: Technology, Media & Telecoms (TMT) Philipp Koehler ist spezialisiert auf Lizenz- und Online- Verträge und berät zu urheber-, presse-, wettbewerbs-, IT-, datenschutz- und jugendschutzrechtlichen Thematiken sowie sonstigen technologierechtlich relevanten Fragestellungen. Ein besonderer Fokus liegt dabei auf der Haftung für Online-Inhalte, der wettbewerbs- und datenschutzrechtlichen Zulässigkeit von Werbeaktionen unterschiedlichster Art sowie der inhaltlichen Ausgestaltung von Online-Nutzungsbedingungen. Kontaktdetails T: +49 (0) E: Kontaktdetails T: +49 (0) E: 17
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