Verbandsführung / -planung. 7. Mai 2015 Bundesamt für Sport, Magglingen. Herzlich Willkommen. Foto: Keystone. Foto: SAFV/ zvg
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- Lioba Küchler
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1 Verbandsführung / -planung 7. Mai 2015 Bundesamt für Sport, Magglingen Herzlich Willkommen Foto: Keystone Foto: SAFV/ zvg
2 Inhaltsverzeichnis Jahresrechnung 2014 Swiss Olympic und neue Rechnungslegung Stiftung Schweizer Sporthilfe Leistungsvereinbarung Rechte & Pflichten im Teil Verbandsmanagement Statutenrevision Swiss Olympic Vereins-/Verbandsbefragung 2015/2016 Slide 2
3 Reto Heini, Leiter Abteilung Finanzen & Dienste - Jahresrechnung 2014 Swiss Olympic - Neue Rechnungslegung Slide 3
4 Jahresrechnung 2014 Foto: Keystone / zvg Slide 4
5 Jahresrechnung Erläuterungen
6 Jahresrechnung Erläuterungen
7 Jahresrechnung Erläuterungen
8 Jahresrechnung Erläuterungen
9 Jahresrechnung Erläuterungen Projektkosten Mission OS Sochi Bruttokosten 2014 von TCHF 2'505 (in CHF Tsd.) Angefallene Sachkosten; 634 Weiterver-rech nung von Kosten; 718 Bezogene Sachleistungen; 1'153
10 Jahresrechnung Erläuterungen Projektkosten Mission OS Sochi Bruttokosten von TCHF 3'184 (in CHF Tsd.) Angefallene Sachkosten; 1'120 Weiterverrechnung von Kosten; 721 Bezogene Sachleistungen; 1'343
11 Jahresrechnung Erläuterungen
12 Jahresrechnung Erläuterungen F R A G E N?
13 Neue Rechnungslegung Foto: Keystone / zvg Slide 13
14 Inhaltsverzeichnis Übersicht Neues Rechnungslegungsrecht Von Swiss Sport GAAP zu FER 21 Übergangsbestimmungen Fragen Slide 14
15 Übersicht Hintergrund Informationsveranstaltung 18. September 2014 Ziel -> Transparenz -> Aussagekraft -> Vergleichbarkeit -> Vereinfachung Verbindlichkeit für Mitgliedverbände definieren Neues Rechnungslegungsrecht FER 21 Übergangsphase Slide 15
16 Neues Rechnungslegungsrecht Übersicht Neues Recht für kaufmännische Buchführung und Rechnungslegung (32. Titel Obligationenrecht / Art. 957ff) Neues Rechnungslegungsrecht am 1. Januar 2013 in Kraft getreten Umsetzungsfrist bis 31. Dezember 2014 Anwendung ab Geschäftsjahr 2015 zwingend Neue Bestimmungen betreffen grundsätzlich alle Unternehmungen Begriff Unternehmung umfasst Einzelunternehmungen, Personengesellschaften, juristische Personen des Zivilgesetzbuches (Vereine und Stiftungen) und des Obligationenrechts (AG, GmbH, KG, Gen.) Slide 16
17 Neues Rechnungslegungsrecht Übersicht Kriterien für Buchführungspflicht wurden geändert Pflicht zur Buchführung und Rechnungslegung unterliegen: Einzelunternehmungen Personengesellschaften Umsatzerlös letztes Geschäftsjahr mindestens CHF Juristische Personen (Vereine, Stiftungen, AG, etc.) Nur Einnahmen-Ausgaben Rechnung /Aufstellung Vermögenslage für Einzelunternehmungen und Personengesellschaften mit weniger als CHF Umsatz Auch für Vereine und Stiftungen ohne Eintragspflicht im Handelsregister Auch für Stiftungen mit Befreiung Bezeichnung einer Revisionsstelle Slide 17
18 Neues Rechnungslegungsrecht Anforderung Buchführung Grundsätze: Aufbewahrung: - Vollständige, wahrheitsgetreue und systematische Erfassung Geschäftsvorfälle und Sachverhalte - Belegnachweis - Klarheit - Zweckmässigkeit mit Blick auf die Art und Grösse des Unternehmens - Nachprüfbarkeit - Geschäftsbücher und Buchungsbelege sind auf Papier, elektronisch oder in vergleichbarer Weise während zehn Jahren aufzubewahren Hinweis: Bei Steuern sowie Mehrwertsteuern (Immobilien) gelten längere Aufbewahrungsfristen! Slide 18
19 Neues Rechnungslegungsrecht Anforderung Rechnungslegung 1 Grundsätze: - Rechnungslegung soll die wirtschaftliche Lage des Unternehmens so darstellen, dass sich Dritte ein zuverlässiges Urteil bilden können Grundlagen: - Annahme der Fortführung - Zeitliche und sachliche Abgrenzung - Ordnungsmässige Rechnungslegung Klarheit und Verständlichkeit Vollständigkeit Verlässlichkeit Wesentlichkeit Vorsicht Stetigkeit der Massstäbe in Darstellung und Bewertung Verrechnungsverbot Slide 19
20 Neues Rechnungslegungsrecht Anforderung Rechnungslegung 2 Aufbewahrung: - Geschäftsbericht und Revisionsbericht sind schriftlich und unterzeichnet während zehn Jahr aufzubewahren - Der Geschäftsbericht ist vom Vorsitzenden des obersten Leitungs- oder Verwaltungsorgans und der innerhalb der Organisation für die Rechnungslegung zuständigen Person zu unterzeichnen Slide 20
21 Neues Rechnungslegungsrecht Bestandteile Geschäftsbericht 1 Rechnungslegung erfolgt im Geschäftsbericht Dieser enthält Jahresrechnung Die Jahresrechnung besteht aus Bilanz, Erfolgsrechnung und Anhang Grössere Unternehmungen müssen zusätzlich: weitere Angaben im Anhang machen eine Geldflussrechnung erstellen einen Lagebericht verfassen Slide 21
22 Neues Rechnungslegungsrecht Bestandteile Geschäftsbericht 2 Folgende Grössenkriterien sind massgebend für Definition grössere Unternehmungen: wenn zwei der nachstehenden Grössen in zwei aufeinanderfolgenden Geschäftsjahren überschritten werden (Betrachtung Vorjahr und Berichtsjahr): - Bilanzsumme CHF 20 Mio. (Vereine: CHF 10 Mio.) - Umsatzerlös CHF 40 Mio. (Vereine: CHF 20 Mio.) Vollzeitstellen (Vereine: 50 Vollzeitstellen) im Jahresdurchschnitt Diese Unternehmungen müssen ihre Jahresrechnung durch eine Revisionsstelle ordentlich prüfen lassen Slide 22
23 Neues Rechnungslegungsrecht Auswirkungen auf Swiss Sport GAAP 1 Swiss Sport GAAP deckt bereits heute schon viele Anforderungen vom neuen Rechnungslegungsrecht ab Nach neuem Rechnungslegungsrecht müssen im Anhang zusätzliche Angaben gemacht werden (gilt nur für grössere Unternehmungen): Zusätzlich Angaben im Anhang zur Jahresrechnung: - langfristig verzinsliche Verbindlichkeiten, aufgeteilt nach Fälligkeit innerhalb von einem bis fünf Jahren und nach fünf Jahren - Honorar Revisionsstelle je gesondert für Revisionsdienstleistungen und andere Dienstleistungen Slide 23
24 Neues Rechnungslegungsrecht Auswirkungen auf Swiss Sport GAAP 2 Lagebericht ersetzt bisherigen Jahresbericht (ist nur von grösseren Unternehmungen zu erstellen) Lagebericht gibt über Geschäftsverlauf und die wirtschaftliche Lage Aufschluss. Mindestvorgaben für Inhalt sind: Anzahl Vollzeitstellen im Jahresdurchschnitt Durchführung einer Risikobeurteilung Bestellungs- und Auftragslage Forschungs- und Entwicklungstätigkeit Aussergewöhnliche Ereignisse Zukunftsaussichten Lagebericht darf Darstellung der wirtschaftlichen Lage in der Jahresrechnung nicht widersprechen Slide 24
25 FER 21 - Auswirkungen auf Swiss Sport GAAP Relevante Anpassungen FER 21 1 FER 21 ist ein Rechnungslegungsstandard nach Swiss GAAP FER (Fachempfehlungen zur Rechnungslegung in der Schweiz) für gemeinnützige, soziale Nonprofit-Organisationen Anwendung auch für mitgliedorientierte Vereine möglich Vollständige Einhaltung des Standards FER 21 Kriterien Einbettung in FER-Regelwerk für NPO: Bilanzsumme <CHF 10 Mio. Anwendung mindestens Jahresumsatz <CHF 20 Mio. FER Rahmenkonzept, Weniger 50 Vollzeitmitarbeiter Kern-FER 1-6, FER 21 (Wenn 2 Kriterien in zwei aufeinanderfolgenden Jahren nicht überschritten werden) Überschreitung Kriterien = sind zusätzlich FER anzuwenden Slide 25
26 FER 21 - Auswirkungen auf Swiss Sport GAAP Relevante Anpassungen FER 21 2 Mindestgliederungsvorschriften zur Betriebsrechnung neu in Standard FER 21 selber enthalten Jahresergebnis enthält zwingend die Veränderung des Fondskapitals sog. Fondsergebnis Anhang neu festgelegt: Nicht gebräuchliche Detailangaben fallen weg Präzisierung Angaben zum administrativen Aufwand Anforderungen für Offenlegung Transaktionen nahestehenden Personen präzisiert Abweichungen FER 21 zum neuen Rechnungslegungsrecht: Wertschriften des Finanzanlagevermögens -> Kein Widerspruch bei geeigneter Anwendung Slide 26
27 Überarbeitung Rechnungslegungshandbuch 1 Rechnungslegungshandbuch vor Anpassungen: Jahresrechnung ist Grundlage zur Bestimmung Beiträge von Swiss Olympic Anwendung von allen Mitgliedverbänden Zuverlässige Beurteilung Vermögens- und Ertragslage Einheitliche Gliederungs- und Bewertungskriterien Basis gesetzliche Bestimmungen Aktienrecht und Grundsätze ordnungsgemässer Rechnungslegung Ergänzende Bestimmungen im Rechnungslegungshandbuch Zusätzliche Detailangaben gefordert: Direkter detaillierter Spartenaufwand Slide 27
28 Überarbeitung Rechnungslegungshandbuch 2 Ziele Anpassungen Rechnungslegungshandbuch: Abstimmung mit neuem Verbandsfördermodell Anwendung anerkannter Rechnungslegungsstandard Transparente Rechnungslegung True & Fair View Aufwandsmässige Entlastung Mitgliedverbände Kontinuität beibehalten / Anpassungen nur wo angebracht oder gesetzlich notwendig Mindestgliederung Betriebsrechnung vereinfachen Keine Forderung von weiteren zusätzlichen Angaben Schlankes und vereinfachtes Rechnungslegungshandbuch Erläuterungen und Hilfestellungen im Rechnungslegungshandbuch Slide 28
29 Überarbeitung Rechnungslegungshandbuch 3 Umsetzung Ziele im angepassten Rechnungslegungshandbuch: Vollständige Anwendung FER 21 und neues Rechnungslegungsrecht Pflicht Anwendung FER 21/Rechnungslegungshandbuch für: - Mitgliedverbände mit Einstufung 1, 2 und 3 Empfehlung Anwendung für alle anderen Mitgliedverbände Direkter detaillierter Spartenaufwand nicht mehr gefordert -> freiwillige Erstellung möglich Weitere zusätzliche Angaben werden nicht gefordert -> ergänzende Angaben / Offenlegungen auf freiwilliger Basis möglich Verweise im Rechnungslegungshandbuch auf FER 21 Slide 29
30 Überarbeitung Rechnungslegungshandbuch 4 Aufschaltung Rechnungslegungshandbuch und Mustervorlagen auf Swiss Olympic Webseite unter Medien Rubrik Publikationen Swiss Olympic erstellt Jahresrechnung ab 2015 nach FER 21 Slide 30
31 Übergangsbestimmungen Rechnungslegung nach Swiss Sport GAAP gültig bis 31. Dezember 2015 Rechnungslegungshandbuch nach FER 21 ab 1. Januar 2016 anwendbar Freiwillige frühere Anwendung ist möglich Slide 31
32 Ihre Fragen? Foto: Keystone / zvg Slide 32
33 Doris Rechsteiner, Geschäftsführerin Stiftung Schweizer Sporthilfe Slide 33
34 Forum Verbände 7. Mai 2015 / Magglingen
35 Verbände x Sporthilfe 35 Die Sporthilfe unterstützt seit 44 JAHREN, SEIT ATHLETEN MIT FRANKEN
36 Verbände x Sporthilfe 36 Die Sporthilfe unterstützte im Jahr ATHLETEN AUS 33 VERBÄNDEN MIT FRANKEN
37 Verbände x Sporthilfe 37 Wie kann Ihr Verband die Sporthilfe unterstützen? Sporthilfe-Mitgliedschaft Sporthilfe-Franken Sporthilfe-Patenschaft VIP-Packages Vermittlung von Informationen
38 Und so kann unsere Zusammenarbeit aussehen...
39 Verbände x Sporthilfe 39 Beispiel 1: Mitgliedschafts-Kampagne mit swissfit
40 Beispiel 2: Sporthilfe-Franken Verbände x Sporthilfe 40
41 Beispiel 3: Sporthilfe-Patenschaft Verbände x Sporthilfe 41
42 Beispiel 4: VIP-Packages Verbände x Sporthilfe 42
43 Verbände x Sporthilfe 43 Super10Kampf Hallenstadion, Zürich
44 Verbände x Sporthilfe 44 Die Toolbox für Verbände Basics 4 einfache Schritte zum sofort Loslegen Aktive Werbung mit allen Infos und Downloads Fixfertiges Werbematerial für Web und Print
45 Verbände x Sporthilfe 45 Gemeinsam aktiv werden für den Schweizer Sport über die Sportarten und Sprachgrenzen hinaus!
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47 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! Stiftung Schweizer Sporthilfe Doris Rechsteiner Geschäftsführung Telefon: /
48 Cornel Hollenstein, Vizedirektor - Leistungsvereinbarung Rechte & Pflichten im Teil Verbandsmanagement - Statutenrevision Swiss Olympic - Vereins-/Verbandsbefragung 2015/2016 Slide 48
49 Leistungsvereinbarung: Pflichten «Verbandsmanagement» Der Mitgliedverband 1. aktualisiert nach Aufforderung durch Swiss Olympic jährlich seine aktuellen Kontaktangaben zur Verbandsführung. Diese Funktionsträger werden in einer zentralen Datenbank bei Swiss Olympic geführt und regelmässig mit adressatengerechten, offiziellen Informationen bedient. 2. sendet jährlich sein genehmigtes Verbandsbudget und seine revidierte Verbandsabrechnung gemäss Swiss Sport GAAP an Swiss Olympic. 3. nimmt an den offiziellen Swiss-Olympic-Anlässen wie Sportparlament, Präsidenten- und Verbandsinformation o.ä. angemessen teil. 4. unterstützt im Rahmen seiner Möglichkeiten Swiss Olympic in seiner Lobbyarbeit zugunsten förderlicher Rahmenbedingungen für den Schweizer Sport im Allgemeinen und den Schweizer Leistungssport im Besonderen. 5. verpflichtet sich, an der nächsten Verbandsbefragung im Jahre 2015 teilzunehmen und die entsprechenden Daten über den Mitgliedverband und seine Mitglieder zu liefern.
50 Leistungsvereinbarung: Rechte «Verbandsmanagement» a) Verbandsbeitrag «BASIS» b) (i.d.r. kostenlose) Beratung bei Fragen zur «Verbandsführung» (z.b. Statuten, Leitbild, Strategie, Governance, Rechnungswesen, IT-Services u.ä.) c) Rechtsberatung durch eine unabhängige Anwaltskanzlei (maximal CHF 600 pro Jahr) d) Nationale und internationale Interessenvertretung im Sinne der Mitgliedverbände e) In speziellen Fällen werden dem Mitgliedverband auf Antrag einmalige Verbandsbeiträge bzw. Dienstleistungen in Form von Anschubfinanzierungen, Verbands-Check, Personal-Assessment etc. gewährleistet.
51 Zeitplan Statutenrevision / / April Mai Juni Juli August September Oktober November Diskussion GL V.0 Diskussion ER/GL- Klausur V.1 Diskussion Forum Verbände V.1 Verabschiedung GL V.2 Verabschiedung ER V.3 Versand Entwurf an Verbände V.4 Ende Eingabefrist Änderungs-antr äge Verabschiedung Stellungnahme ER zu Änderungen Zustellung Anträge mit Stellungnahme an Verbände Abstimmung Sportparlament
52
53 Zeitplan Planung / Konzept Erhebungen und Analysen Onlinebefragung Verbände Online Kundenbefragung Erfassung Mailadressen Vereine Onlinebefragung Vereine Validierung Bevölkerungsbefragungen Berichterstattung Broschüre: Vereinsstudie
54 Einführungstag für (neue) Funktionäre von Mitgliedverbänden Datum: 19. August 2015 Zeit: Ort: Leitung: Zielpublikum: Themen: Anmeldung: Uhr Haus des Sports in Ittigen b. Bern Roger Schnegg, Direktor interessierte (neue) Funktionäre - Wie ist der Schweizer Sport organisiert? - Dienstleistungsangebot von Swiss Olympic für die Mitgliedverbände - Aufgaben Sporthilfe / Antidoping Schweiz - Austauschplattform / Kennenlernen über Geschäftsführer der Mitgliedverbände (Infos folgen in den kommenden Tagen)
55 Besten Dank für Ihre Aufmerksamkeit! Foto: SAFV/ zvg
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