KGAL/ALCAS Beteiligungsangebot 125

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1 KGAL/ALCAS Beteiligungsangebot 125 Den Anlegern droht mehr als ein Totalverlust durch Auffassungsänderungen der Finanzverwaltung Am 17. Dezember 2007 hat die Fondsgesellschaft des KGAL/ALCAS Beteiligungsangebots 100 den Anlegern mitgeteilt, dass sich aufgrund geänderter steuerlicher Auffassungen der Finanzverwaltung und inzwischen eingetretener gesetzgeberischer Änderungen das Fondsergebnis verändern kann. Insbesondere könnten die gleichmäßige Verteilung der Schlusszahlung auf die Fondslaufzeit und Änderungen bei den Verlustvortragsmöglichkeiten das Fondsergebnis beeinträchtigen. Den Anlegern des Beteiligungsangebots 125 der KGAL/ALCAS droht unter Umständen noch Schlimmeres als den Anlegern des Beteiligungsangebots 100: Über die negativen Folgen einer gleichmäßigen Verteilung der Schlusszahlung auf die Fondslaufzeit hinaus könnte es passieren, dass die Zeichner des Beteiligungsangebots 125 sämtliche bisher aus der Beteiligung erzielten Steuervorteile verlieren und von den Finanzämtern saftige Rückzahlungsbescheide erhalten. Hintergrund dieser Gefahr sind Beschlüsse des Finanzgerichts München vom Oktober 2007 zu den VIP-Medienfonds 3 und 4, in denen das Vorliegen von Anlagevermögen verneint wird, weil der wirtschaftliche Wert der Nutzungsmöglichkeiten nach Ablauf des Lizenzvertrages im Wesentlichen verbraucht sei. Dementsprechend weist das Finanzgericht den Ausgaben an den Produktionsdienstleister den Status von Umlaufvermögen zu, mit der Folge, dass die Ausgaben für die Filmherstellung nicht zu Verlusten des Fonds führen und dementsprechend auch keine Verlustzuweisungen an die Kommanditisten erfolgen können. Der Bundesfinanzhof hat hier allerdings das letzte Wort noch nicht gesprochen. Sollte der Bundesfinanzhof die Auffassung des Finanzgerichts München bestätigen, so stünde für viele Medienfonds alles auf dem Spiel. 1

2 Auswirkungen einer gleichmäßigen Verteilung der Schlusszahlung Eine steuerlich gleichmäßige Verteilung der vereinbarten Schlusszahlung auf die gesamte Fondslaufzeit führt zu positiven Jahres-Ergebnissen der Fondsgesellschaft. Damit verbunden sind 1. Gewerbesteuerverpflichtungen der Fondsgesellschaft 2. Kreditaufnahmen der Fondsgesellschaft für die Zahlung der Gewerbesteuer, die zu Lasten der Schlussausschüttung an die Anleger gehen 3. Gewinnzuweisungen an die Anleger mit der Folge zusätzlicher Einkommensteuerzahlungen in der Zukunft und Einkommensteuer-Nachzahlungen für vergangene Jahre, ohne dass zusätzliche Ausschüttungen erfolgen 4. eventuell zusätzliche Kreditaufnahmen seitens der Anleger zur Zahlung der zusätzlichen Einkommensteuer, zumindest aber entgangener Gewinn aus verlorenen Anlagemöglichkeiten Für einen Anleger, der im Jahr 2000 einen Betrag von DM aus dem Beteiligungsangebot 125 der KGAL/ALCAS gezeichnet hat, von dem 55,2% durch die Dresdner Bank finanziert wurden, ergibt sich folgende überschlägige Rechnung: Geplanter Liquiditätsüberschuss laut Prospekt EUR Auswirkung bisheriger Gesetzesänderungen EUR Neuer geplanter Liquiditätsüberschuss EUR Änderung durch Verteilung Schlusszahlung EUR Neuer geplanter Liquiditätsüberschuss EUR EUR Verspätungszinsen Finanzamt EUR EUR EUR oder entgangener Gewinn Anleger EUR Liquiditätsdefizit EUR EUR Der Anleger bekommt also seine im Jahr 2000 geleistete Netto-Einlage von EUR im Jahr 2018 zuzüglich EUR zurück, muss aber davon noch mindestens EUR, wenn nicht sogar EUR, an gezahlten Verspätungs- und Kontokorrentzinsen oder entgangenen Gewinn abziehen, so dass von der ursprünglichen Einlage nur höchstens EUR (günstigster Fall) oder sogar nur EUR übrigbleiben. Der Rest ist Verlust. Immerhin reichen bei dieser Konstellation die zurückgezahlte Bareinlage und der erzielte Liquiditätsüberschuss zur Zahlung der zusätzlichen Ausgaben trotz des realisierten Verlustes noch aus: Rückzahlung Bareinlage EUR EUR Liquiditätsüberschuss EUR EUR Verspätungszinsen Finanzamt EUR EUR EUR Entgangener Gewinn EUR Aus Rückzahlung verbleibender Betrag EUR EUR 2

3 Bei dieser Rechnung wurde berücksichtigt, dass ein Anleger ( DM Zeichnungssumme) folgende ursprünglich nicht vorgesehenen Zahlungen erbringen muss: Einkommensteuer-Nachzahlungen für 2001 bis 2006 ca EUR in 2008 Einkommensteuer-Mehrzahlungen 2007 bis 2017 ca EUR Die Position resultiert aus der Annahme, dass für die zusätzlichen Ausgaben ein Kontokorrent-Kredit o. Ä. aufgenommen werden muss, der mit 7% bis 9% zu verzinsen ist. Sollte diese Annahme nicht zutreffen, weil genügend eigene Liquidität für die zusätzlichen Ausgaben zur Verfügung steht, so wird in der Position entgangener Gewinn der ungefähre Ertrag einer alternativen Geldanlagemöglichkeit ausgewiesen. Auswirkungen einer gleichmäßigen Verteilung der Schlusszahlung bei gleichzeitiger Nicht-Abzugsfähigkeit der Filmherstellungsausgaben Die oben erwähnten Auswirkungen aus der gleichmäßigen Verteilung der Schlusszahlung werden durch die Rückzahlungsverpflichtung der im Jahr 2000 vermiedenen Einkommensteuer verstärkt. Es ergibt sich insgesamt folgende überschlägige Rechnung: Geplanter Liquiditätsüberschuss laut Prospekt EUR Auswirkung bisher erfolgter Gesetzesänderungen EUR Neuer geplanter Liquiditätsüberschuss EUR Änderung durch Verteilung Schlusszahlung EUR Änderung durch Nicht-Abzugsfähigkeit Ausgaben EUR Neuer geplanter Liquiditätsüberschuss 347 EUR 347 EUR Verspätungszinsen Finanzamt EUR EUR EUR oder entgangener Gewinn Anleger EUR Liquiditätsdefizit EUR EUR Der Anleger bekommt also seine im Jahr 2000 geleistete Netto-Einlage von EUR im Jahr 2018 zuzüglich 347 EUR zurück, muss aber davon noch mindestens EUR, wenn nicht sogar EUR, an gezahlten Verspätungs- und Kontokorrentzinsen oder entgangenen Gewinn abziehen, so dass von der ursprünglichen Einlage nur höchstens 253 EUR übrigbleiben. Wenn die zusätzlichen Ausgaben über einen Kredit finanziert werden müssen, reichen die zurückgezahlte Bareinlage und der geringe Liquiditätsüberschuss bei weitem nicht dazu aus, die Verspätungszinsen an das Finanzamt und die Kreditzinsen zu bezahlen. Es entsteht in diesem Fall ein Finanzloch von EUR: Rückzahlung Bareinlage EUR EUR Liquiditätsüberschuss 347 EUR 347 EUR Verspätungszinsen Finanzamt EUR EUR EUR Entgangener Gewinn EUR Aus Rückzahlung verbleibender Betrag EUR 253 EUR 3

4 Bei dieser Rechnung wurde berücksichtigt, dass ein Anleger ( DM Zeichnungssumme) folgende ursprünglich nicht vorgesehenen Zahlungen erbringen muss: Einkommensteuer-Nachzahlungen für 2001 bis 2006 ca EUR in 2008 Einkommensteuer-Mehrzahlungen 2007 bis 2017 ca EUR Fazit: Die eigenfinanzierte Einlage in Höhe von EUR ( DM / 1,95583 = EUR 55,2% Fremdfinanzierung) im Jahr 2000 führt im Jahr 2018 im günstigsten Fall zu einer Kapital-Rückzahlung von knapp EUR, die sich allerdings auf knapp EUR reduziert, wenn die zusätzlichen Ausgaben des Anlegers kreditfinanziert werden müssen. Wenn das Startjahr des Fonds steuerlich noch nicht endgültig veranlagt ist, könnte sich das Ärgernis zur Katastrophe entwickeln, indem die eigenfinanzierte Einlage nicht nur nicht zurückgezahlt wird, sondern der Anleger darüber hinaus ein negatives Vermögen in Höhe von ca EUR ausgleichen muss. Hinweis: Die Zahlen in dieser Ausarbeitung wurden mit größter Sorgfalt ermittelt. Wir übernehmen aber keine Gewähr oder Haftung für deren Richtigkeit. Angaben zum Fonds: KGAL/ALCAS Film-Produktions-Fonds für internationale Kinoproduktionen Name des Geschlossenen Medienfonds: Beteiligungsangebot 125 Fondsgesellschaft: MFP Munich Film Partners GmbH & Co. AZL Productions KG Zeichnungskapital: maximal DM (= Euro) Zeichnungsjahr: 2000 Fondslaufzeit: bis 2018 Anteilsfinanzierung: 55,2% durch Darlehen der Dresdner Bank AG. Das Darlehen muss mit 6,3% p.a. verzinst werden. Die Zinszahlungen werden aus laufenden Ausschüttungen/Entnahmen der Fondsgesellschaft für Rechnung der Anleger von der Fondsgesellschaft bedient. Das Darlehen wird am Ende der Laufzeit mittels der prognostizierten Ausschüttung/Entnahme von der Fondsgesellschaft im Namen und für Rechnung der Anleger zurückgeführt. 4

5 Verwertungserlöse: Die abzuschließenden Lizenzverträge sollen von März 1999 bis Juni 2018 laufen. Eine vorherige ordentliche Beendigung ist nicht vorgesehen. Die Lizenzgebühren bestehen aus fest vereinbarten Bestandteilen sowie aus variablen Bestandteilen. Über die Laufzeit der Lizenzverträge werden feste Lizenzgebühren in Höhe von 72,59% der Herstellungskosten fällig. Die festen Lizenzgebühren werden in den Jahren von 2001 bis 2018 in jährlich nachschüssigen Zahlungen jeweils zum 28. Dezember (erstmals zum 28. Dezember 2001) entrichtet. Die festen Lizenzgebühren und die Schlusszahlungen bestehen aus einem A-Anteil, einem B- Anteil und einem C-Anteil. Der A-Anteil der festen Lizenzgebühr ist so berechnet, dass er die laufende Bedienung der Anteilfinanzierung ermöglicht. Der B-Anteil der festen Lizenzgebühr soll die laufenden Kosten der Fondsgesellschaft sowie die laufenden Ausschüttungen und Entnahmen an die Anleger ermöglichen. Der C- Anteil der festen Lizenzgebühr soll die Zinsen eines eventuellen Darlehens des Lizenzgebers abdecken. Die A-Anteile und die B-Anteile werden im Rahmen von Schuldübernahmen durch die Dresdner Bank AG geleistet. Darlehensrückzahlung: siehe Anteilsfinanzierung Vorgesehene Filmprojekte: Arbeitstitel Along Came a Spider Derek Zoolander Sum of All Fears Radio Loco 5

1. Wie viel EUR betragen die Kreditzinsen? Kredit (EUR) Zinsfuß Zeit a) 28500,00 7,5% 1 Jahr, 6 Monate. b) 12800,00 8,75 % 2 Jahre, 9 Monate

1. Wie viel EUR betragen die Kreditzinsen? Kredit (EUR) Zinsfuß Zeit a) 28500,00 7,5% 1 Jahr, 6 Monate. b) 12800,00 8,75 % 2 Jahre, 9 Monate 1. Wie viel EUR betragen die Kreditzinsen? Kredit (EUR) Zinsfuß Zeit a) 28500,00 7,5% 1 Jahr, 6 Monate b) 12800,00 8,75 % 2 Jahre, 9 Monate c) 4560,00 9,25 % 5 Monate d) 53400,00 5,5 % 7 Monate e) 1 080,00

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