Gender-Budgeting bezüglich der Einnahmenseite. insbesondere bezogen auf die Steuereinnahmen

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1 Anne Neugebauer FrauenLesbenPlenum Münster c/o FrauenForschungsStelle Münster e.v. Achtermannstr Münster Gender-Budgeting bezüglich der Einnahmenseite insbesondere bezogen auf die Steuereinnahmen (für die Veranstaltung am Freitag, den in Halle) 1. Einleitende Worte 2. Die Haushaltsplanung 3. Einnahmen / Verteilung auf Bund/Land/Kommune/EU 4. Fehlende Geschlechterperspektive, all überall, keine Daten 5. Beispiele für ungerechte Besteuerung 6. Neues aus Österreich und Italien/USA 7. Ausblick 1. Einleitende Worte 2. Die Haushaltsplanung Die Haushaltsplanung erfolgt nicht nur bezüglich der Ausgaben, die ein Staat, ein Bundesland, eine Kommune oder die EU zu tätigen haben als Pflichtaufgaben und als freiwillige Leistungen. Nein, die Einnahmeseite gehört ebenso dazu. Selbstverständlich haben die Gesetzgeber/innen auch hier Planungs- und Gesetzgebungskompetenzen. Die Frage nach den Auswirkungen dieser Beschlüsse bezüglich der Einnahmenseite auf Männer und Frauen wird noch viel seltener gestellt, als bezüglich der Ausgabenseite. Zu den wesentlichen Einnahmen gehören die Steuereinnahmen, die direkten Steuern, wie Lohn- und Einkommensteuer und die indirekten Steuern, wie die Mehrwert- und Umsatzsteuer. Zu weiteren sonstigen Einnahmen des Bundes zählen diejenigen aus Gebühren und Entgelten (z.b. LKW-Maut),Gewinne aus Beteiligungen, Erlöse aus dem Verkauf von Bundesbesitz, Zuweisungen und Zuschüsse oder auch z.b. der Bundesbankgewinn. Wenn die Ausgaben die Einnahmen übersteigen, kann entweder die Einnahmeseite erhöht, die Ausgabenseite gesenkt oder über die Aufnahme von Krediten finanziert werden. *1) Bei Budlender/Sharp/Allen (1998) hieß es unter How to do a Gender-Sensitive Budgets Analysis hieß es unter Pkt. 4. Geschlechtsdisaggregierte Analyse des Steueraufkommens: Auch das Steueraufkommen (direkte und indirekte Steuern) 1

2 unterscheiden sich nach Geschlecht und anderen sozialen Gruppen. Bekannt ist ja, dass die Mehrwertsteuererhöhung insbesondere einkommensschwache Haushalte trifft. (Die) Schlüsselfrage (ist): Wer zahlt wie viel (direkte und indirekte) Steuern? *2) Als Beispiel wird dann genannt: Da Frauen im Schnitt weniger verdienen als Männer, zahlen sie in der Regel auch weniger Einkommenssteuern als Männer. In bestimmten Bereichen zahlen Frauen allerdings im Schnitt wieder mehr indirekte Steuern. *3) Dem habe ich damals heftig widersprochen und möchte es heute immer noch, obwohl ich es nicht hinreichend belegen kann. Die entsprechenden Daten sind meines Wissens nicht verfügbar. Die Höhe des Einkommens allein ist aber nicht ausschlaggebend für Steuerzahlungen, viele weitere Regelungen reduzieren oder erhöhen den Steuersatz. Dazu später. Weiter heißt es zur Gendersensiblen Budget-Analyse : An diesem Punkt muss beachtet werden, dass die Berechnung unbezahlter Arbeit (quasi als indirekte Besteuerung) miteinzubeziehen ist *4) Gender Budgets berücksichtigen explizit die unbezahlte Arbeit im Reproduktionsund Subsistenzbereich. Diese wird weltweit im Wesentlichen von Frauen geleistet, in nationalen Statistiken wir sie jedoch als Grundlage wirtschaftspolitischer Entscheidungen nicht erfasst. *5) 3. Einnahmen / Verteilung auf Bund/Land/Kommunen/EU Zunächst möchte ich die Einnahmen kurz darstellen. *6) 2

3 *7) In der Steuerspirale sind die jährlichen Steuereinnahmen sehr anschaulich dargestellt: Da sind die Lohnsteuer, die Umsatz-,/Mehrwertsteuer, die Mineralölsteuer, Gewerbesteuer, Körperschaftssteuer, Kapitalertragssteuer, Einkommensteuer, der Solidaritätszuschlag, die Tabaksteuer, Grundsteuer, Kirchensteuer, Zinsabschlagsteuer, Versicherungssteuer, Kfz-Steuer, Grunderwerbssteuer, die Zölle, Branntweinsteuer, Stromsteuer, Erbschaftssteuer, Lotteriesteuer, Kaffeesteuer, Biersteuer, Schaumweinsteuer, Vermögenssteuer, Feuerschutzsteuer, Vergnügungssteuer, Hundesteuer, Totalisatorsteuer, Zweitwohnsitzsteuer, Sportwettsteuer, Zwischenerzeugnissteuer, Jagd- u. Fischereisteuer, Alcopopsteuer, Kinosteuer, Getränkesteuer, Rennwettsteuer, Schankerlaubnissteuer,... 3 *8)

4 2005 wurden fast 490 Milliarden Euro Steuern eingenommen, die ergiebigste war die Lohnsteuer, sie brachte fast 154 Milliarden Euro, an zweiter Stelle stand die Umsatz-/Mehrwertsteuer mit fast 140 Milliarden Euro. *9) Beide machten rund 60 % der Steuereinnahmen aus. *10) Der Bund erhält die Versicherungssteuer, Börsenumsatzsteuer, Wechsel-Steuer, Branntweinsteuer, Mineralölsteuer, Tabaksteuer, Kaffee-Steuer, Schaumweinsteuer Die Länder erhalten, Grunderwerbssteuer, Kraftfahrzeugsteuer, Rennwett- und Lotterie-Steuer, Feuerschutz-Steuer, Biersteuer, Erbschaftssteuer, Schenkungssteuer, Vermögens-Steuer. 4

5 Die Kommunen erhalten die Grundsteuer, Schankerlaubnissteuer, Jagd-Steuer, Hundesteuer, Gemeindegetränkesteuer, Umsatzsteuer (Mehrwertsteuer) und Einfuhr-Umsatz-Steuer erhalten Bund und Länder. Bund, Länder und Kommunen erhalten Lohn- und Einkommenssteuer, Kapitalertrags-Steuer/Anteil an der Gewerbesteuer *10) Weitere Einnahmen sind bereits genannt worden, darauf möchte ich nicht weiter eingehen, sondern den Blick auf die Lohn- und Einkommenssteuern richten. 4. Fehlende Geschlechterperspektive, all überall, keine Daten Erster Versuch bei der Oberfinanzdirektion Münster scheiterte bereits daran, dass ich mich gar nicht verständlich machen konnte. Niemand verstand, was ich überhaupt wollte, und wenn es annähernd gelang, dann war die erstaunte Frage, warum überhaupt?? 99 / 2000 konnte ich mich schon eher verständlich machen, aber die Informationen waren, dass es keine aussagekräftigen Daten oder gar eine geschlechtsspezifische Erfassung gäbe stellte ich mit Statistiken, die mir vorlagen, eigene Überlegungen dazu an, wie die Verteilung der Steuern möglicherweise sein können. Ich brachte die Lohnund Einkommensteuer aus 1995 und 1999 mit dem Einkommen aus diesen Jahren zusammen. Die Statistik wies die Verteilung der Einkommen die Jahreseinkünfte der Steuerpflichtigen nach Männern und Frauen aus. Aufgrund fehlender aussagekräftiger Daten konnte ich aber lediglich schätzen, konnte aber davon ausgehen, dass Frauen mehr in den unteren Einkommensgruppen bis DM (damals noch) vertreten waren mit ca. 55 % und bei den höheren Einkommen über DM mit ca. 45 %. Da die Lohnsteuereinnahmen 1999 mit ca. 261 Mio. ein Vielfaches der Einkommensteuer mit ca. 21 Mio. ausmachten, tragen Frauen meiner Meinung nach die größere Last. Es war und ist ja auch außerdem so, dass für die geringfügigen Beschäftigungen, wenn ich mich richtig erinnere, seiner Zeit pauschal 12 % Steuern ans Finanzamt abführt werden mussten. Der Arbeitgeber führt zwar die Pauschalsteuern ab, aber die Frauen haben die Steuern auch erarbeitet und müssten ihnen zugerechnet werden. *11) Meine Behauptung war und ist: Für Frauen bedeuten die gesellschaftlichen Rahmenbedingungen, dass sie weit weniger als die Hälfte des Einkommens haben, weniger als die Hälfte der Erwerbsarbeitsarbeitsplätze haben, aber sehr viel mehr als die Hälfte der unbezahlten Sorgearbeit und mehr als die Hälfte der gezahlten Steuern aufbringen. Ohne die geschlechterdifferenzierten Analysen kann sie weder bestätigt noch widerlegt werden. Sie ist aber nicht schon deshalb falsch. Vielleicht werden die Daten einfach so nicht erhoben, aber das kann und will ich nicht glauben. Nur ohne ent- 5

6 sprechende Daten kann behauptet werden, Frauen würden geringer Arbeiten und infolge dessen geringeren Anteil an den Steuereinnahmen haben. Seit 2002 gibt es vom Statistischen Bundesamt für die Wissenschaft Daten in faktisch anonymisierter Form aus 1998 und eine zweite umfassende Datenauswertung aus *12 ) Zuständig ist meines Wissens das Forschungsdatenzentrum des Statistischen Bundesamtes. Hier werden die Steuerdaten anonymisiert und zu wissenschaftlichen Zwecken zur Verfügung gestellt. *13) Ich habe es bisher leider noch nicht geschafft, an die vollständigen Daten zu kommen. 5. Beispiele für ungerechte Besteuerung Beispiel: Besteuerung der geringfügigen Beschäftigungen *14) Allgemein heißt es ja, wer wenig verdient, zahlt keine Steuern. Es gibt doch einen Grundfreibetrag. Doch bei geringfügig Beschäftigten sieht das anders aus. Im ersten Quartal 2007 wurde von der Minijob-Zentrale eine einheitliche Pauschalsteuer von insgesamt 86,8 Mio. eingezogen.*14) Das würde für das gesamte Jahr hochgerechnet, eine Steuereinnahme von 347,2 Mio. bedeuten. Früher galt dieser Arbeitsmarkt als ausschließlich weiblicher (Daten gab es keine!), die überwiegende Zahl der Beschäftigten ist auch heute weiblich. Beispiel: Steuerklassen, Ehegattensplitting *15) Brutto Steuerkl. IV/IV Steuerkl. III Steuerkl. V Brutto 700,00 Lohnsteuer 0,00 0,00 93,50 Kirchenst. 0,00 0,00 8,41 Soli-Zuschlag 0,00 0,00 0,00 Netto 552,66 552,66 448,25 Brutto 1.000,00 Lohnsteuer 129,00 0,00 182,75 Kirchenst. 1,16 0,00 16,44 Soli-Zuschlag 0,00 0,00 10,05 Netto 775,43 789,50 580,26 Brutto 1.700,00 Lohnsteuer 180,50 O,00 439,16 Kirchenst. 16,25 0,00 39,52 Soli-Zuschlag 9,93 0,00 24,15 Netto 1.135, ,15 839,32 Brutto 3.000,00 Lohnsteuer 561,00 270,16 968,50 6

7 Kirchenst. 50,49 24,31 87,16 Soli-Zuschlag 30,85 14,85 53,26 Netto 1.726, , ,59 Brutto 7.000,00 Lohnsteuer 2.151, , ,50 Kirchenst. 193,63 135,01 238,36 Soli-Zuschlag 118,33 82,50 145,66 Netto 3.583, , ,25 Brutto ,00 Lohnsteuer 3.411, , ,50 Kirchenst. 307,03 242,83 351,76 Soli-Zuschlag 187,63 148,39 214,96 Netto 5.140, , ,55 Es sind nur die Steuern aufgeführt,*15) die Sozialvers.-Beiträge nicht, die ja ebenfalls vom Bruttoeinkommen abgezogen werden (hier auch abgezogen sind), um zum Nettoeinkommen zu kommen. Verdient er/sie Brutto 1.000,00 mtl., hat er/sie bei Steuerklasse V 209,24 Steuern zu entrichten = ~21 %, hat er/sie ,00 mtl., hat er/sie bei Steuerklasse III 1.717,51 Steuern zu entrichten = ~17,2 %. In der Regel gilt der Verdienst der Ehefrau als Zuverdienst, ist geringer und damit hat sie prozentual mehr Steuern zu zahlen. Beispiel: Steuerfreibeträge / Kindergeld/Kinderfreibeträge / Kinderbetreuungskosten *16)... Welche Kinderkosten werden wie berücksichtigt???? Beispiel: Fahrtkostenpauschale erst ab 21 km / Dienstwagen*17)... Fahrtkostenberücksichtigung nach Km oder nach Zeitaufwand???? Beispiel: Betriebskosten / Werbungskosten *18)... Was zählt zu erwerbsbedingten Kosten, die abzusetzen sind???? 6. Neues aus Österreich und Italien/USA Österreich In Österreich ging das Finanzministerium in einem Pilotprojekt 2002 der Frage nach: Ist das österreichische Steuersystem tatsächlich geschlechtsneutral? *19) Das Einkommenssteuergesetz ist, wie in anderen Ländern auch, geschlechtsneutral bzw. nicht geschlechtsbezogen formuliert. Trotzdem wirken sich die Steuern aufgrund der unterschiedlichen Lebenssituationen verschieden aus. Als ein wesent- 7

8 licher Grund werden die großen Einkommensdifferenzen zwischen den Geschlechtern angenommen. Diese Einkommensdifferenzen beziehen sich auf die Bruttoeinkommen. Das ist die Situation noch bevor Steuern berechnet oder gezahlt sind. Dies als Ausgangspunkt für die Anwendung des Steuerrechts genommen, stellt sich die Frage, ob durch das Steuerrecht die Unterschiede beim Einkommen der Männer und der Frauen gleich bleiben, größer werden, oder sich verkleinern? Begünstigt das Steuerrecht einseitig die Männer, belastet das Steuerrecht einseitig die Frauen, gleicht es Benachteiligungen in der Wirtschaft aus oder verschärft es die bereits bestehenden Benachteiligungen? In welchem Ausmaß können Frauen und Männer aufgrund ihres Einkommens mögliche Steuerbegünstigungen nützen, wo bzw. warum können sie es nicht? Wie profitieren Frauen und Männer von einer Steuersenkung, wie trifft Frauen und Männer eine Steuererhöhung? Solchen und ähnlichen Fragen sollten nachgegangen werden. In den Schlussfolgerungen heißt es: Die geschlechtsspezifischen Einkommensunterschiede vor Steuern, so wie sie der Markt in Österreich produziert, sind sehr hoch. Es wäre weder realistisch noch ökonomisch sinnvoll, zu verlangen, dass sie der Staat über das Steuersystem voll ausgleicht. Sehr wohl ist aber die Frage zu stellen, in welche Richtung die Einkommensbesteuerung wirkt: Verschärft sie die Unterschiede oder wirkt sie ausgleichend? Die gleiche Frage stellt sich auch mit Bezug auf Änderungen des Systems: Wird durch eine bestimmte Maßnahme die Kluft zwischen den Nettoeinkommen von Frauen und Männern größer oder kleiner? Die vorliegende Analyse zeigt, dass das österreichische Steuersystem insgesamt eine gewisse ausgleichende Funktion mit Bezug auf die Nettoeinkommen hat. Diese ergibt sich ausschließlich aus der progressiven Einkommensbesteuerung. Die Sozialversicherungsbeiträge wirken regressiv, d.h., sie wirken in Richtung einer Vergrößerung der Einkommensschere zwischen Männern und Frauen. Die begünstigenden Ausnahmebestimmungen im Einkommensteuerrecht kommen, bis auf wenige Ausnahmen, überwiegend männlichen Steuerpflichtigen zugute. Eine Tarifsenkung führt nur dann nicht zu einer Vergrößerung der Einkommenskluft zwischen Frauen und Männern, wenn sie sich auf die unteren Tarifstufen beschränkt und mit einer Erhöhung der Absetzbeträge einhergeht. *20) Die Zusammenfassung dieser Studie zeigt ebenso wie die Studie des Österreichischen Instituts für Wirtschaftsforschung Gender-Prüfung im Finanzressort vom Juli 2006 im Auftrag des Bundesministeriums für Finanzen, dass das österreichische Steuersystem nicht geschlechtsneutral ist und Gender- Prüfungen unverzichtbar sind. Eine geschlechtergerechte Politikgestaltung befindet sich noch ganz am Anfang. Italien / USA Im Sommerloch nun war in zahlreichen Zeitungen der Ruf nach Weniger Steuern für Frauen (Spiegel online, Welt online, Bild am Sonntag, Die Zeit). Bei READER- SEDITION hieß die Schlagzeile Weniger Steuern für Frauen oder zurück zu den 8

9 Quellen *21) ob er wohl meint, dass Frauen sich trotzdem oder gerade so noch besser als Quellen männlichen Reichtums abschöpfen lassen? Die italienischen Wirtschaftsprofessoren Alberto Alesina und Andrea Ickino von der Havard-Universität und der Universität Bologna. In einem Papier vom März des Jahres schlagen sie vor, das Einkommen von Männern und Frauen unterschiedlich zu besteuern. Die Idee einer geschlechterbezogen Besteuerung basiert auf der Annahme, dass Menschen verschieden auf Steuern reagieren und diejenigen Sachen höher besteuert werden sollten, auf die der Mensch weniger reagiert.... Untersuchungen haben nun ergeben, dass Frauen stärker auf Einkommenssteuererhöhungen reagieren als Männern. * 22) Es sei zwar in jedem Land anders, aber die optimale Steuer würde bei Männern höher und bei Frauen niedriger sein. Natürlich würden dann wegen der höheren Steuern weniger Männer bereit sein, eine Arbeitsstelle anzunehmen, aber nach Berechnungen der beiden Wissenschaftler, würde die Anzahl der Frauen, die eine Arbeitsstelle annehmen würde, umso größer, so dass im Endeffekt mehr Menschen arbeiten würden. *23) Als weitere Nebeneffekte werden genannt: Frauen würden wegen dem niedrigen Steuersatz niedrigere Bruttogehälter fordern, der Vorsteuerlohn würde sinken, wodurch es relativ gesehen günstiger für den Arbeitgeber wäre, Frauen zu beschäftigen, das Ziel, die Erwerbsquote von Frauen zu erhöhen (Lissabon-Agenda) würde gefördert, Frauen würden weniger Zeit mit ihren Kindern und Familien verbringen, die Zahl der Scheidungen nimmt zu aufgrund finanzieller Unabhängigkeit, Männer gehen weniger einer Erwerbsarbeit nach und kümmern sich mehr um die Familien, Frauen, die mehr verdienen, können Kinderbetreuung einkaufen, Einrichtungen zur Kinderbetreuung beschäftigen Frauen, die Diskriminierung in der Erwerbswelt nimmt ab, die Zahl der Kinder nimmt wieder zu, auch wenn nicht alle Länder Fruchtbarkeit nicht direkt subventionieren wollen langfristig könnte die geschlechtsspezifische Besteuerung dazu beitragen, die traditionelle Arbeitsaufteilung innerhalb der Familie zu verändern. Schon jetzt haben wir viele Maßnahmen, die nicht geschlechtsneutral sind. Wir könnten viele davon streichen, indem wir einen einfachen Unterschied bei der Steuerlast von Männern und Frauen einführen. Vergessen sollten wir dabei auch nicht, dass ein Großteil der Umschichtung der Steuerlast in der Familie bleiben würde: Die Ehemänner von Frauen, die sich entscheiden zu arbeiten, würden e- benfalls davon profitieren, dass die Gattin mehr Geld nach Hause bringt, schreiben die beiden Professoren in einem Kommentar in der Financial Times Deutschland. *24) Damit möchte ich verdeutlichen, dass diese Forderungen eher aus neoliberaler wirtschaftswissenschaftlicher und politischer Sicht entwickelt worden sind. eben zurück zu den Quellen...??????????????? 9

10 Es ist mit Sicherheit nicht im Sinne von Empowerment für Frauen = Machtzugewinn zur Selbstbestimmung für Frauen, der Beseitigung von Diskriminierung und Ausgrenzung, der Beseitigung von Einschränkungen weiblicher Lebensrealitäten gemeint. Geschlechtergerechtigkeit wird da als Ziel nicht verfolgt. Ein bestehendes diskriminierendes geschlechtsspezifisches Steuersystem wird ja gar nicht wahrgenommen. Der Ausgangspunkt ist ein geschlechtsneutrales Steuersystem, aber viele Maßnahmen, die nicht geschlechtsneutral sind. Nicht die Wirtschaft, die Frauen- und Männergehälter bezahlt und Frauen diskriminiert soll Gleichberechtigung herstellen, steuerliche Ungleichbehandlung soll der Wirtschaft weitere Vorteile und Gewinne verschaffen. Nicht Beteiligung am Wirtschaftssystem kann das Ziel sein, nicht Machtbeteiligung am Männersystem, sondern Geschlechtergerechtigkeit und Empowerment für Frauen = Machtzugewinn zur Selbstbestimmung in einer solidarischen Gesellschaft. Der Vorschlag der beiden Wirtschaftswissenschaftler geht in eine völlig entgegengesetzte Richtung, die meines Erachtens keine Unterstützung von Feministinnen verdient. Weniger Steuern für Frauen, dem können wir zustimmen, da Frauen zu Unrecht zu viel zu hohen Steuernzahlungen, direkt und indirekt, herangezogen werden. Das gilt es zu überprüfen, nachzuweisen und zu verändern!!!!!! Nicht, weil es der Wirtschaft Vorteile bringt, sondern weil es das Menschenrecht verlangt. 7. Ausblick Der Ball ist geworfen, welche fängt ihn auf, schrieben Marion und ich im Vorwort unseres Buches Nichts ist unmöglich. Frauen fordern Geld in den Kommunen 1993/1994 und hofften auf zahlreiche feministische Haushaltsdebatten allüberall. Die nächsten 5 bis7 Jahre passierte relativ wenig, doch unsere Devise war: nicht die Hoffnung aufgegeben und Ende der 90er Jahre ging es langsam, langsam in die Richtung Geschlechtergerechtigkeit beim öffentlichen Haushalt. Viele Frauengruppen in Kommunen, auf Landes- und Bundesebene sind aktiv. In der Erklärung der kommunalen Frauen- und Gleichstellungsbeauftragten anlässlich der 15. Bundeskonferenz in Berlin im Juni 2002 hieß es unter Kapitel IV: Steuern gerecht erheben und gerecht verteilen. Die BAG fordert: Abschaffung des Ehegattensplittings und Bündelung der freiwerdenden Mittel (mehr als 10 Mrd. Euro pro Jahr) für Kinderbetreuung. Schaffung eines modernen verfassungsgemäßen Steuersystems, das auf dem Prinzip der Individualbesteuerung fußt. Anrechnung erwerbsbedingter Kinderbetreuungskosten in voller Höhe als Werbungskosten bzw. Betriebsausgaben. Ausbildungskosten für Kinder in angemessener Höhe steuerlich absetzbar machen. *25) 10

11 Die 2003 noch von der rot-grünen Regierung in Auftrag gegebene Machbarkeitsstudie ist jetzt im Sommer 2007 mit einem Vorwort der jetzigen Bundesregierung veröffentlicht worden. Hier gibt auch Untersuchungen bezüglich der Einnahmeseite. Diese Studie, die österreichischen Studien und weitere liegen bereits vor, geben Auskunft über die Situation, zeigen auf, wo noch Informationen fehlen, etc. In Bearbeitung der vorliegenden Studien und Ergebnisse werden auch weitere Schritte hin zum Gender-Budgeting entwickelt werden können. Die FAST- Statistiken (Faktische Anonymisierungs der Steuerstatistik) des Statistischen Bundesamtes warten darauf, ausgewertet zu werden. Ich hoffe, dass einige der aufgeworfenen Fragen bezüglich einer geschlechtsdifferenzierten Gender-Analyse lassen sich dann befriedigend beantworten. Eine neue Frage ist, was Steuerpflichtige bedeutet, sind es bei gemeinsamer Veranlagung 2 Personen, oder sind tatsächlich die zwei Personen = ein Steuerpflichtiger, denn das würde die mitveranlagte Ehefrau vollständig unsichtbar machen. An jedem Ort wird unterschiedliches für machbar oder ausgeschlossen gehalten, tragen wir diese Ergebnisse zusammen, werden wir voraussichtlich belegen können, das alle Politikbereiche, alle haushaltsrelevanten Entscheidungen einer geschlechterdifferenzierten Betrachtung unterzogen werden können. Nur wenn wir hartnäckig am Ball bleiben, dann werden wir erfolgreich sein können und uns den Prozess nicht von neoliberalen Wirtschaftswissenschaftlern und Politikern aus der Hand nehmen lassen. Denn es sind nicht mehr nur frauenpolitische Motive, mit der eine geschlechtergerechtes Steuersystem begründet wird, die Motive haben sich gewandelt mit dem Ankommen in der großen Politik. Deshalb wünsche ich uns allen vor allem Empowerment = Machtzugewinn zur Selbstbestimmung. Einen Machtzugewinn für ein selbstbestimmtes Leben in einer solidarischen Gesellschaft.... *1) Wo das Geld herkommt. Einnahmen des Bundes, S. 2f, Deutscher Bundestag 2007; :58 *2) Sieben Instrumente der Budget Analyse (Quelle: Budlender, D./ Sharp, R./ Allen, K. (1998): How to do a Gender-Sensetive Budgets Analysis. Contemporary Research an Practice. Commeonwealth Secretariat. Übersetzung/ Zusammenfassung: Regina Frey) :07, S. 2 f *3) ebenda, S. 3 *4) ebenda *5) gtz Dt. Gesellschaft für technische Zusammenarbeit: Gender Budgets Sektorberatungsvorhaben Gender. Gender Budgeting. Denn Gleichberechtigung ist auch eine Frage des Geldes. Berlin 2003 *6) Steuerspirale 2003, Statistisches Bundesamt Globus 1445 *7) Steuerspirale 2005, Statistisches Bundesamt Globus

12 *8) Steuerspirale 2006, Statistisches Bundesamt Globus 9316 *9) Steuerspirale 2005 aus: NWB Nr. 34 vom , Seite 2822; :05 *10) Internet-Material: 6 Auskommen mit dem Einkommen??????? *11) Neugebauer, Anne: Geschlechtergerechte Einkommensverteilung und Besteuerung Fehlanzeige!?!?!?!?!? Daten fehlen!!!!!!! eigene Berechnungen und Behauptungen, Münster im Sommer 2001 *12) Buschle, Nicole: Faktische Anonymisierung der Steuerstatistik (FAST) - Lohn- und Einkommensteuer , Statistisches Bundesamt Wiesbaden 2007, S. 1 *13) Forschungsdatenzentrum des Statistischen Bundesamtes, Wiesbaden, Gustav-Stresemann- Ring 11; Ansprechpartner: Markus Zwick, Tel.0611/ forschungsdatenzentrum@destatis,de *14) Dt. Rentenvers. Knappschaft-Bahn-See: Aktuelle Entwicklungen im Bereich der geringfügigen Beschäftigung, I. Quartal 2007; Essen *15) Berechnungen mit vorgenommen *16)... *17)... *18)... *19) Arbeitsgruppe Gender Mainstreaming im Bundesministerium für Finanzen (BMF): Ist das österreichische Steuersystem tatsächlich geschlechtsneutral? Ergebnisse eines Lohn- und Einkommensteuer- Vergleichs Männer - Frauen, Wien 2006 (Der vorliegende Text und die nachstehenden Tabellen fassen die Ergebnisse einer empirischen Untersuchung von Dr. Anton Rainer zusammen) *20) ebenda, S. 4 *21) Ilja Kogan: Weniger Steuern für Frauen oder zurück zu den Quellen. Vom :45 *22) ebenda *23) ebenda *24) Financal Times Deutschland vom *25) BAG-Erklärung FRAUENRECHTE DURCH FRAUENPOLITIK REALISIEREN; Berlin, 16.Juni

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