Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Eva Gottstein FREIE WÄHLER vom
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- Ingrid Ritter
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1 Bayerischer Landtag 16. Wahlperiode Drucksache 16/ Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Eva Gottstein FREIE WÄHLER vom Nutzung der Teilzeitausbildung für junge Frauen und Männer in Bayern Seit 2005 besteht die Möglichkeit der Teilzeitausbildung für junge Mütter und Väter nach 8 Berufsbildungsgesetz. Ich frage die Staatsregierung: 1. Wie viele junge Frauen und Männer (bitte getrennt auflisten) haben in den einzelnen Jahren seit 2005 von dieser Möglichkeit in Bayern Gebrauch gemacht, aufgegliedert nach: a) den Regierungsbezirken? b) den Berufszweigen? c) der Größe der Unternehmen, die die Teilzeitausbildung anbieten? d) Gab es Ausbildungsabbrecher? 2. Wie viele junge Frauen und Männer (bitte getrennt auflisten) haben in den einzelnen Jahren seit 2005 ihre Ausbildung abgebrochen? 3. Welchen Beitrag leistet die Teilzeitausbildung nach Ansicht der Staatsregierung hinsichtlich: a) der Erreichung einer höheren Vereinbarkeit von Familie und Beruf? b) der Besetzung von leeren Ausbildungsstellen in Branchen und n mit Fachkräftemangel? 4. Welche Schritte unternimmt die Staatsregierung, um auf die Teilzeitausbildung hinzuweisen, bei: a) jungen Menschen? b) bei potenziellen Ausbildungsbetrieben? Antwort des Staatsministeriums für Arbeit und Sozialordnung, Familie und Frauen vom Die Schriftliche Anfrage der Frau Abgeordneten Eva Gottstein wird unter Einbindung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus wie folgt beantwortet: Daten des Statistischen Landesamts liegen für den Zeitraum von 2005 bis 2007 nicht vor. Zu 1. a): Auszubildende in Teilzeitausbildung zum Bayern Oberbayern Niederbayern Oberpfalz Oberfranken Mittelfranken Unterfranken Schwaben Auszubildende in Teilzeitausbildung zum Bayern Oberbayern Niederbayern Oberpfalz Oberfranken Mittelfranken Unterfranken Schwaben Auszubildende in Teilzeitausbildung zum Bayern Oberbayern Niederbayern Oberpfalz Oberfranken Mittelfranken Unterfranken Schwaben Auszubildende in Teilzeitausbildung zum Bayern Oberbayern Drucksachen, Plenarprotokolle sowie die Tagesordnungen der Vollversammlung und der Ausschüsse sind im Internet unter Dokumente abrufbar. Die aktuelle Sitzungsübersicht steht unter Aktuelles/Sitzungen/Tagesübersicht zur Verfügung.
2 Seite 2 Bayerischer Landtag 16. Wahlperiode Drucksache 16/18331 Niederbayern Oberpfalz Oberfranken Mittelfranken Unterfranken Schwaben Auszubildende in Teilzeitausbildung zum Bayern Oberbayern Niederbayern Oberpfalz Oberfranken Mittelfranken Unterfranken Schwaben Zu 1. b) Auszubildende in Teilzeitausbildung zum Berufsgruppen Landwirtschaftliche Gartenbauberufe Köche/Köchinnen Tiefbauberufe Raumausstatter/Raumausstatterin, Verkaufspersonal Warenkauf,, Andere Dienstleistungskauf und zugehörige des Landverkehrs in der Unternehmensleitung, Büroberufe, Kaufmännische Angestellte, Publizistische, Übersetzungs-, Übrige Gesundheitsdienstberufe Hotel- und Gaststättenberufe Haus- und ernährungswirtschaftliche der o. g. Berufsgruppen Auszubildende in Teilzeitausbildung zum Berufsgruppen Landwirtschaftliche Gartenbauberufe Maschinenbau- und -wartungsberufe Köche/Köchinnen Tiefbauberufe Raumausstatter/Raumausstatterinnen, Verkaufspersonal Warenkauf,, Andere Dienstleistungskauf und zugehörige des Landverkehrs des Nachrichtenverkehrs in der Unternehmensleitung, Büroberufe, Kaufmännische Angestellte, Publizistische, Übersetzungs-, Übrige Gesundheitsdienstberufe Hotel- und Gaststättenberufe Auszubildende in Teilzeitausbildung zum Berufsgruppen Landwirtschaftliche Gartenbauberufe Druck- und Druckweiterverarbeitungsberufe in der spanenden Metallverformung in der Textilverarbeitung Köche/Köchinnen Tiefbauberufe
3 Drucksache 16/18331 Bayerischer Landtag 16. Wahlperiode Seite 3 Warenprüfer/Warenprüferinnen, Versandfertigmacher/Versandfertigmacherinnen Technische Zeichner/Zeichnerinnen und verwandte Verkaufspersonal Warenkauf,, Andere Dienstleistungskauf und zugehörige des Landverkehrs des Nachrichtenverkehrs Lagerverwalter/Lagerverwalterinnen, Lager-, Transportarbeiter und -arbeiterinnen in der Unternehmensleitung, Rechnungskauf, Informatiker/Informatikerinnen Büroberufe, Kaufmännische Angestellte, Publizistische, Übersetzungs-, Übrige Gesundheitsdienstberufe Hotel- und Gaststättenberufe Auszubildende in Teilzeitausbildung zum in Bayern nach Berufsgruppen: Berufsgruppen Landwirtschaftliche Tierwirtschaftliche Gartenbauberufe Druck- und Druckweiterverarbeitungsberufe in der spanenden Metallverformung Maschinenbau und -wartungsberufe in der Textilverarbeitung Köche/Köchinnen Tiefbauberufe Raumausstatter/Raumausstatterinnen, Berufsgruppen Warenprüfer/Warenprüferinnen, Versandfertigmacher/Versandfertigmacherinnen Technische Zeichner/Zeichnerinnen und verwandte Verkaufspersonal Warenkauf,, Andere Dienstleistungskauf und zugehörige des Landverkehrs des Nachrichtenverkehrs Lagerverwalter/Lagerverwalterinnen, Lager-, Transportarbeiter und -arbeiterinnen in der Unternehmensleitung, Rechnungskauf, Informatiker/Informatikerinnen Büroberufe, Kaufmännische Angestellte, Publizistische, Übersetzungs-, Künstlerische und zugeordnete Übrige Gesundheitsdienstberufe Lehrer/Lehrerinnen in der Körperpflege Hotel- und Gaststättenberufe Auszubildende in Teilzeitausbildung zum in Bayern nach Berufsgruppen: Berufsgruppen Landwirtschaft Weinbau Gartenbau Floristik Holzbe- und -verarbeitung Technische Mediengestaltung Metallbearbeitung Feinwerk- und Werkzeugtechnik Maschinenbau- und Betriebstechnik
4 Seite 4 Bayerischer Landtag 16. Wahlperiode Drucksache 16/18331 Berufsgruppen Elektrotechnik Technisches Zeichnen, Konstruktion und Modellbau Textilverarbeitung Lebensmittel- und Genussmittelherstellung Speisenzubereitung Vermessung und Kartografie Tiefbau Physik IT-Systemanalyse, IT-Anwenderberatung und IT-Vertrieb Softwareentwicklung und Programmierung Lagerwirtschaft, Post und Zustellung, Güterumschlag Kauf Verkehr und Logistik Handel Immobilienwirtschaft und Facility-Management Verkauf (ohne Produktspezialisierung) Verkauf von Bekleidung, Elektronik, Kraftfahrzeugen und Hartwaren Verkauf von drogerie- und apothekenüblichen Waren, Sanitäts- und Medizinbedarf Buch-, Kunst-, Antiquitäten und Musikfachhandel Tourismus und Sport Hotellerie Gastronomie Unternehmensorganisation und strategie Büro- und Sekretariat Personalwesen und -dienstleistungen Versicherungs- und Finanzdienstleistungen Steuerberatung Rechtsberatung, -sprechung und ordnungs Verwaltung Medien-, Dokumentations- und Informationsdienste Arzt- und Praxishilfe Körperpflege Hauswirtschaft und Verbraucherberatung Werbung und Marketing Innenarchitektur, visuelles Marketing, Raumausstattung Zu 1. c): Bezüglich der Größe der Unternehmen, die Teilzeitausbildung anbieten, liegen keine Daten vor. Zu 1. d): Unter vorzeitig gelöstem Ausbildungsvertrag sind Ausbildungswechsel und Abbruch zusammengefasst. Eine weitere statistische Differenzierung ist nicht möglich. Ausbildungsvertrag in Bayern 2008 nach Regierungsbezirken: Bayern Oberbayern Niederbayern Oberpfalz Oberfranken Mittelfranken Unterfranken Schwaben Ausbildungsvertrag in Bayern 2009 nach Regierungsbezirken: Bayern Oberbayern Niederbayern Oberpfalz Oberfranken Mittelfranken Unterfranken Schwaben Ausbildungsvertrag in Bayern 2010 nach Regierungsbezirken: Bayern Oberbayern Niederbayern Oberpfalz Oberfranken Mittelfranken Unterfranken Schwaben 7 5 2
5 Drucksache 16/18331 Bayerischer Landtag 16. Wahlperiode Seite 5 Ausbildungsvertrag in Bayern 2011 nach Regierungsbezirken: Bayern Oberbayern Niederbayern Oberpfalz Oberfranken Mittelfranken Unterfranken Schwaben Ausbildungsvertrag in Bayern 2012 nach Regierungsbezirken: Bayern Oberbayern Niederbayern Oberpfalz Oberfranken Mittelfranken Unterfranken Schwaben Zu 2.: Unter vorzeitig gelöstem Ausbildungsvertrag sind Ausbildungswechsel und Abbruch zusammengefasst. Eine weitere statistische Differenzierung ist nicht möglich. Auszubildende mit vorzeitig gelöstem Ausbildungsvertrag in Bayern in den Jahren 2005 bis 2012: Berichtsjahr Bayern Insgesamt Weiblich Männlich Quelle: Bayerisches Landesamt für Statistik und Datenverarbeitung Erhebungen zur Berufsbildungsstatistik Beitrag zur Verbesserung der Vereinbarkeit von Beruf und Familie. Eine Berufsausbildung in Teilzeit bietet demnach insbesondere jungen Frauen und Männern mit Familienaufgaben die Möglichkeit, eine Berufsausbildung zu absolvieren, und erschließt Betrieben in Zeiten zunehmender Bewerberknappheit eine neue Personengruppe. Erfahrungen aus Projekten zur Teilzeitberufsausbildung haben gezeigt, dass gerade junge Eltern in Teilzeitberufsausbildung überdurchschnittlich motiviert sind. Die Lösungsquoten in Teilzeitberufsausbildung liegen in der Regel unter den durchschnittlichen Lösungsquoten. Die durchschnittlichen Ausbildungsergebnisse (gemessen an der Abschlussnote) von Teilzeitauszubildenden liegen über den durchschnittlichen Ausbildungsergebnissen von Vollzeitauszubildenden. Damit zeigt sich, dass immer noch vorhandene Vorbehalte gegen Teilzeitberufsauszubildende durch die Praxis widerlegt werden können. Zu 3. b): Es ist davon auszugehen, dass sich Teilzeitausbildung positiv auf die nachhaltige Sicherung von Fachkräftebedarfen auswirken kann. Zu 4. a): Die Staatsregierung arbeitet gemeinsam mit der Arbeitsverwaltung in einer Arbeitsgruppe, die Möglichkeiten zur Gewinnung von mehr Teilzeitkräften suchen soll. Dort werden auch Schritte besprochen werden, um die Teilzeitausbildung besser bekannt zu machen. Zu 4. b): Teilzeitausbildung ist durch das Berufsbildungsgesetz bereits bundeseinheitlich möglich. Es liegt am Willen der Wirtschaft, diese Chance aufzugreifen. Die Staatsregierung unterstützt die Wirtschaft mit dem Programm Fit for Work. Die Förderkonditionen für das Programm Fit for Work 2013 wurden vom Ministerrat im Juli 2013 beschlossen. Die Bayerische Staatsregierung hat für das Programm Fit for Work 2013 fast 20 Mio. bereitgestellt. Die Förderung zusätzlicher betrieblicher Ausbildungsstellen wurde um die Förderung von Teilzeitausbildungsverhältnissen erweitert. Die Förderhöhe beträgt Euro bzw Euro. Die Betriebe und Jugendlichen werden über das Internet und Pressemeldungen sowie die Arbeitsagenturen informiert. Die Wirtschaftsorganisationen wurden gebeten, dies über ihre Medien bekannt zu machen. Zu 3. a): Die in 8 Abs. 1 Satz 2 BBiG, 27 b Abs. 1 HWO vorgesehene Möglichkeit einer Teilzeitausbildung leistet einen
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