Freiheitsentziehende Maßnahmen sind reduzierbar
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- Volker Dressler
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1 Reduktion von Fixierung Datum Thema Freiheitsentziehende Maßnahmen sind reduzierbar Sprecher Projektteam ReduFix Praxis
2 Ohne Worte Redu Fix Praxis Reduktion von Fixierung 2
3 Was sind freiheitsentziehende Maßnahmen (FEM)? FEM Synonyma - Unterbringungsähnliche Maßnahmen Bewegungseinschränkende Maßnahmen Fixierung Geschlossene Türen Bettgitter Körpernahe Fixierung (Fixierung i.e.s.) - Gurte (Rumpf, Fuß/Arm) - Tischsteckbrett - Leibchen, Bandagen - festgestellte Rollstuhlbremse, etc. Medikamente Segufix Fixiergurtsystem: 5-Punkt -Fixierung, Foto: Ulrich Lindemann, Ulm Redu Fix Praxis Reduktion von Fixierung 3
4 Definition Fixierung (Physical Restraint) Vorrichtungen, Materialien oder Gegenstände, die am oder in der Nähe des Körpers der Person angebracht werden und sich von dieser nicht leicht entfernen oder kontrollieren lassen und die körperliche Bewegungsfreiheit einschränken oder in der Absicht verwendet werden, willkürliche Positionswechsel und/oder den Zugriff auf den eigenen Körper zu verhindern. (Def. Nach The Joanna Briggs Institute, 2002, Syndney) Redu Fix Praxis Reduktion von Fixierung 4
5 Wie häufig wird in stationären Altenhilfeeinrichtungen fixiert? International 12-49% (The Joanna Briggs Institute, 2002; Harmers et al., 2004) Deutschland 26-42% 5-10% körpernahe Fixierung (Klie/Pfundstein, 2002; Becker et al., 2003; Meyer/Köpke, 2007) Redu Fix Praxis Reduktion von Fixierung 5
6 Prozent Wie lange wird fixiert , ,8 34, , , , , ,2 1,5 4, Std. 5-8 Std Std Std Std Std. 0-4 Std. 5-8 Std Std Std Std Std. Maßnahmen im Bett Maßnahmen am Stuhl (Klie/Pfundstein, 2004, S. 107) Redu Fix Praxis Reduktion von Fixierung 6
7 Wer wird fixiert (Risikoindikatoren) Alte Menschen mit: Kognitiver Beeinträchtigung Einschränkung der Mobilität Pflegebedürftigkeit und Inkontinenz Fordernden Verhaltensweisen (The Joanna Briggs Institute, 2002 Review; Bredthauer et al., 2005; DeSantis et al. 1997) Redu Fix Praxis Reduktion von Fixierung 7
8 Gründe für Fixierungen Patientenorientierte Gründe: Stürze, Verhalten Behandlungsorientierte Gründe: Sozialorientierte Gründe: medizin./ pfleger. Maßnahmen (bspw. Sonde) Konfliktvermeidung Personal- und organisationsorientierte Gründe: Personalschlüssel, Recht Einstellungen, Haltungen (Hantikainen, 2001; Hamers/Huizing, 2005; Haut et al., Review; Kirkevold et al. 2004; Klie et al. 2004; Koch, 2006; Mammun et al., 2005; Moore et al. 2007; Werner, 2002) Redu Fix Praxis Reduktion von Fixierung 8
9 Ethisch-Rechtliches Dilemma Verfolgung der Fürsorgepflicht - Schutz der körperlichen Unversehrtheit (Art. 2 GG) versus Respektieren von Menschenrechten - Wahrung von menschlicher Würde (Art.1 GG) - Recht auf Freiheit der Person (Art. 2 GG) - Förderung von Aktivität, Autonomie und Selbstbestimmung (Grundgesetz [GG] für die Bundesrepublik Deutschland, zuletzt geändert The ICN Code of Ethics for Nurses, 2000; Heimgesetz (HeimG) zuletzt geändert Redu Fix Praxis Reduktion von Fixierung 9
10 Fachliche Vorgaben FEM müssen erforderlich und geeignet sein, um die erhebliche Gesundheitsgefährdung abzuwenden. Pflege- und medizinische Fachkräfte müssen ihre Entscheidungen am Stand des Wissens (Standards, Leitlinien, Studien) orientieren. Sind freiheitsentziehende Maßnahmen wirklich ein adäquates und wirksames Mittel - um vor Stürzen und Verletzungen zu schützen? - im Umgang mit Verhaltensauffälligkeiten? Redu Fix Praxis Reduktion von Fixierung 10
11 Es gilt: Freiheitsentziehende Maßnahmen stellen einen erheblichen Eingriff in die Selbstbestimmung und Selbständigkeit eines Pflegebedürftigen dar. Sie sind deshalb auf das unbedingt notwendige Maß zu beschränken. (Leitfaden des Bayerischen Landespflegeausschusses November 2006) Redu Fix Praxis Reduktion von Fixierung 11
12 Grundgesetze Artikel 1 GG Die Würde des Menschen ist unantastbar. Artikel 2 GG Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit. Die Freiheit der Person ist unverletzlich. Artikel 104 GG Die Freiheit der Person kann nur auf Grund eines förmlichen Gesetzes und nur unter Beachtung der darin vorgeschriebenen Formen beschränkt werden. Über die Zulässigkeit und Fortdauer einer Freiheitsentziehung hat nur der Richter zu entscheiden. Redu Fix Praxis Reduktion von Fixierung 12
13 Strafgesetze 239 StGB Freiheitsberaubung Wer einen Menschen einsperrt oder auf andere Weise der Freiheit beraubt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. 229 StGB Fahrlässige Körperverletzung Wer durch Fahrlässigkeit die Körperverletzung einer anderen Person verursacht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. 32, 34, 35 StGB Notwehr, Notstand, Entschuldigender Notstand In Not und bei Gefahr ist sind freiheitseinschränkende Maßnahmen (auch zum Wohle Dritter) gestattet. Redu Fix Praxis Reduktion von Fixierung 13
14 Grundlagen zivilrechtlicher Haftung 280 BGB Verletzt der Schuldner eine Pflicht aus dem Schuldverhältnis so kann der Gläubiger Ersatz des hierdurch entstehenden Schadens verlangen. Dies gilt nicht, wenn der Schuldner die Pflichtverletzung nicht zu vertreten hat. 823 BGB Wer vorsätzlich oder fahrlässig das Leben, den Körper, die Gesundheit, die Freiheit, das Eigentum oder ein sonstiges Recht eines anderen widerrechtlich verletzt, ist dem anderen zum Ersatz des daraus entstehenden Schadens Verpflichtet. Kernfrage aller Haftungsfälle ist das so genannte Verschulden, das bedeutet: Wurde die gebotene Sorgfalt beachtet? Hätte der Schaden durch zumutbare Maßnahmen vermieden werden können? Redu Fix Praxis Reduktion von Fixierung 14
15 Sorgfaltspflichten - Es besteht keine generelle Aufsichtspflicht für Heimbewohner ( Überwachung ). - Nicht jeder Vorfall ist gleich ein Unfall (Allgemeines Lebensrisiko) - Vorkehrungen für alle nur denkbaren Schadensrisiken sind nicht zu treffen - Es besteht die Pflicht zur Einhaltung aktueller technischer Standards - Umstände des Einzelfalles können konkrete Maßnahmen erforderlich machen (med. Gutachten, Vorgeschichte, bekannte Fallneigung) - Freiheitsentziehende Maßnahmen sind allerletztes Mittel Redu Fix Praxis Reduktion von Fixierung 15
16 Haftungsmythen Falsch: Sind Freiheitsentziehende Maßnahmen einmal angeordnet, sind sie für die Dauer der richterlichen Genehmigung anzuwenden. Richtig: Freiheitsentziehende Maßnahmen sind unverzüglich zu beenden, wenn die Voraussetzungen hierfür weggefallen sind. Falsch: Freiheitsentziehende Maßnahmen müssen bereits bei Vorliegen einer Allgemeinen Sturzgefahr beantragt werden. Richtig: Freiheitsentziehende Maßnahmen sind erst anzuordnen, wenn eine erhebliche Gefahr für die Gesundheit des Betroffenen besteht und dieser die Notwendigkeit der Maßnahmen selbst nicht erkennen kann. Redu Fix Praxis Reduktion von Fixierung 16
17 Haftungsrechtliche Aspekte Eine der Hauptgründe für die Entscheidung für eine freiheitsentziehende Maßnahme ist die Angst vor Stürzen der Bewohner und deren haftungsrechtlichen oder dienstrechtlichen Folgen. Ist das Haftungsrisiko für Pflegekräfte tatsächlich so hoch? Redu Fix Praxis Reduktion von Fixierung 17
18 Haftungsrechtliche Aspekte In jedem Fall ist die Entscheidung immer eine Einzelfallentscheidung Wann haftet die Pflegekraft? Pflegekräfte können daher ihr Haftungsrisiko nur dann begrenzen, wenn sie das tun, was fachlich geboten ist. Was fachlich geboten ist wird nicht durch Juristen und Juristinnen bestimmt, sondern durch die Berufsgruppe der Pflegenden selbst. (Klie T., Redufix, Hannover 2007) Klie verneint eine erhöhte Haftung der Pflegeberufe gegenüber anderen Berufsgruppen. Allerdings sind die betroffenen Rechtsgüter in der Pflege sehr hochwertig. (meistens Leben und körperliche Unversehrtheit) Redu Fix Praxis Reduktion von Fixierung 18
19 Haftungsrechtliche Aspekte Handelt die Pflegekraft nach dem aktuellen Stand des Wissens (Richtlinien, Expertenstandards, Studien, Fachliteratur, korrekte Handlungsstandards in den Einrichtungen, ist nach der bisherigen Rechtssprechung ein Haftungsrisiko als gering einzuschätzen. Redu Fix Praxis Reduktion von Fixierung 19
20 Die Einwilligung Einwilligungsfähige Betroffene können selbst über die Anwendung freiheitsentziehender Maßnahmen entscheiden. Vorraussetzung ist, dass der Betroffene einsichtsfähig ist (muß nicht geschäftsfähig sein). Einwilligungsfähigkeit bedeutet, dass der Betroffene seine Situation und Sinn und Zweck der freiheitsentziehende Maßnahme, in die er einwilligt erfassen kann. Die Einwilligung muss laufend überprüft werden. Eine schriftliche Einwilligungserklärung sollte mindestens alle 3 Monate erneuert werden. Die Maßnahme wird bei jeder entgegengesetzten Willenserklärung des Betroffenen sofort beendet. Sorgfältige Dokumentation Bei Zweifeln (z.b. Demenz) an der Einwilligungsfähigkeit, ärztliche Stellungnahme einholen. Die Bestätigung des Arztes über die Einwilligungsfähigkeit auf dem Dokublatt mit Datum und Handzeichen reicht aus. Ausnahme: Einwilligungsvorbehalt nach 1903 BGB. Dann muss der Betreuer die Maßnahme schriftlich genehmigen. Redu Fix Praxis Reduktion von Fixierung 20
21 Die Einwilligung Der Betroffene ist nicht einwilligungsfähig aber nicht fähig, sich willentlich zu bewegen: Eine richterliche Genehmigung ist nicht erforderlich, da kein Freiheitsentzug vorliegt. Empfohlen wird ein ärztliches Attest über die Unfähigkeit des Bewohners, seine Bewegungen willentlich zu steuern (Aktualisierung der Unterschrift des Arztes ca. alle 3 Monate). Redu Fix Praxis Reduktion von Fixierung 21
22 Die Einwilligung Der Betroffene ist nicht einwilligungsfähig aber zu willentlich gesteuerten Bewegungen fähig: Eine richterliche Genehmigung muss vorliegen bzw. umgehend beantragt werden. Der Betreuer oder Bevollmächtigte muss umgehend informiert werden. Lückenlose Dokumentation und regelmäßige Überprüfung der Notwendigkeit der Maßnahme. Erfolgt die Einwilligung über das Gericht, sollte die Kopie des Beschlusses der Pflegedokumentation immer beiliegen. Redu Fix Praxis Reduktion von Fixierung 22
23 Die Einwilligung Der Sonderfall Medikamente : Haben Medikamente (z.b. Psychopharmaka) hauptsächlich freiheitsentziehende Wirkung (schwer nachweisbar), muss die Maßnahme richterlich genehmigt werden. Auch hier ist der Betreuer oder Bevollmächtigte sofort zu informieren. Lückenlose Dokumentation und genaue Festlegung der Bedarfsmedikation durch den Arzt. Regelmäßige Überprüfung der Notwendigkeit der Maßnahme. Redu Fix Praxis Reduktion von Fixierung 23
24 Selbstgefährdung Bei akuter Selbstgefährdung des Bewohners muss das Pflegepersonal zunächst selbstverantwortlich handeln. Sofortige Benachrichtigung des Betreuers oder Bevollmächtigten sowie des Hausarztes und der PDL/Heimleitung. Lückenlose Dokumentation (Beginn, Anlass,Dauer,Ausmaß der Maßnahme). Bei anhaltender Selbstgefährdung länger als 24 Stunden muss ein Antrag durch den Betreuer oder Bevollmächtigten beim Amtsgericht auf richterliche Genehmigung gestellt werden. Ist der Betreuer oder Bevollmächtigte nicht erreichbar, ist das Vormundschaftsgericht von der Einrichtung sofort zu unterrichten. Rechtfertigender Notstand 34 StGB, Gefahr muss gegenwärtig, nicht anders abwendbar und angemessen sein (z.b. Durchgangssyndrom nach einer OP) Redu Fix Praxis Reduktion von Fixierung 24
25 Fremdgefährdung Wenn Maßnahmen zur Entspannung der Situation nicht helfen, sollte ggf. die Polizei eingeschaltet werden. Keinesfalls sollten Dritte in Ihren Persönlichkeitsrechten eingeschränkt werden (z.b. einschließen der bedrohten Person). Notwehr 32StGB,227 BGB, setzt einen Angriff voraus, der gegenwärtig und rechtswidrig ist (auch gegenüber Dritten) Redu Fix Praxis Reduktion von Fixierung 25
26 Stand des Wissens 1. Fixierte Menschen: Stürze ( ) Ernsthafte sturzbedingte Verletzungen Verhaltensauffälligkeiten 2. Fixierungsreduktion: Verletzungsrisiko Psychopharmaka Personalschlüssel 3. Weltweit zeigt keine Studie einen positiven Effekt von Fixierungen! 4. Daten über negative Folgen (Verletzungen, Stress) sind alarmierend! Redu Fix Praxis Reduktion von Fixierung 26
27 Tödliches Risiko Rechtsmedizin Hamburg (K. Püschel) Redu Fix Praxis Reduktion von Fixierung 27
28 Negativspirale bei Fixierung Sturzbedingte Verletzungsgefahr Fordernde Verhaltensweisen Fixierung Angehörige, Personal: Schuldgefühle Arbeitszufriedenheit Burn-Out Psychischer Stress, Gegenwehr Direkte Verletzungen Mobilität Verhaltensauffälligkeiten Allgemeinzustand Lebensqualität (Tod) Psychopharmaka werden gegeben bzw. erhöht Sturzgefährdung Nahrungs-,Flüssigkeitsaufnahme Medizin. Komplikationen, wie Kontrakturen, Dekubitus, Pneumonie Redu Fix Praxis Reduktion von Fixierung 28
29 Das ReduFix Projekt Laufzeit: 05/ /2006 Förderung: BMFSFJ (Kapitel 1702, Titel ) Robert Bosch Stiftung (Forschungskolleg Geriatrie) Beteiligung: Robert-Bosch-Krankenhaus Stuttgart PD Dr. C. Becker Dr. P. Koczy, U. Rißmann, D. Beische Ev. Fachhochschule Freiburg Prof. Dr. T. Klie V. Guerra, S. Branitzki, A. Klein FH Frankfurt, Forschungskolleg Geriatrie (Robert Bosch Stiftung) Prof. Dr. D. Bredthauer Redu Fix Praxis Reduktion von Fixierung 29
30 ReduFix Studienplan In dem Projekt wollten wir Alternativen zu körpernahen Fixierungsmaßnahmen vermitteln und deren Wirksamkeit überprüfen Studiendesign: Population: Prospektive cluster-randomisierte, multizentrische Interventionsstudie mit Wartelisten-Kontrolldesign (RCT) Alten- und Pflegeheime aus Baden-Württemberg, Bayern und Sachsen (45 plus eine Piloteinrichtung) Kriterium: dass fünf oder mehr Bewohner von körpernahen bewegungseinschränkenden Maßnahmen betroffen sind Redu Fix Praxis Reduktion von Fixierung 30
31 Fragestellungen der ReduFix Studie Ist es möglich, durch gezielte Interventionen die Anzahl der fixierten Personen zu reduzieren? die Fixierungszeiten zu verringern? die Anzahl der neu fixierten Personen abzusenken? Ohne dass... es zu vermehrten sturzbedingten Verletzungen kommt? vermehrt nebenwirkungsreiche Psychopharmaka gegeben werden? Redu Fix Praxis Reduktion von Fixierung 31
32 ReduFix Endpunkte Hauptzielgröße Fixierungsprävalenz nach drei Monaten Nebenzielgröße Fixierungsdauer, -inzidienz, Stürze, Frakturen und Psychopharmakagebrauch Deskriptive Variablen (Bewohner) Mobilität (u.a. modifizierter Rivermead-Mobilitätsindex nach Collen) Kognitiver Status (Kognitives Screening nach Weyerer) fordernde Verhaltensweisen (modifizierte Cohen-Mansfield-Skala) Pflegestufe Deskriptive Variablen (Institution) z.b. Bewohneranzahl, -profil oder Fachkräfteanteil Redu Fix Praxis Reduktion von Fixierung 32
33 ReduFix - Multifaktorielle Intervention Anlaufphase Schulung von Mentoren Hilfsmittelvergabe*: Hüftprotektoren Sensormatten Antirutsch-Hausschuhstrümpfe Telefonische Beratung (juristisch, medizinisch, pflegerisch und einmaliger Vor-Ort-Besuch * Mit freundlicher Unterstützung von Fa. Roelke Pharma, Fa. WinkerTec GmbH&CoKG, Fa. Vitaness Redu Fix Praxis Reduktion von Fixierung 33
34 ReduFix Studiendesign Informationsveranstaltung 3 Monate Dokumentation 1. Stichtag Interventionsbeginn Randomisierung (IG 23, WG 22 Heime) Interventionsgruppe (IG; 231 Bewohner) Wartegruppe (WG; 131 Bewohner) 3 Monate Intervention IG 3 Monate Dokumentation 2. Stichtag Interventionsende 3 Monate Intervention WG 3 Monate Dokumentation 3. Stichtagserhebung Redu Fix Praxis Reduktion von Fixierung 34
35 Ergebnisse - Entfixierung ,7 WG IG 80 79,2 70 Interventionsbeginn Interventionsende Beendigung der bewegungseinschränkenden Maßnahmen IG - 48 Bewohner von 231 wurden entfixiert (20,8%) WG - 15 Bewohner von 133 wurden entfixiert (11,3%) Unterschied signifikant, p=.021 Redu Fix Praxis Reduktion von Fixierung 35
36 Ergebnisse - Fixierungsdauer 13,0 12,5 12,0 11,5 12,0 11,4 12,1 11,6 12,2 WG IG 11,0 10,5 10,7 10,0 4 Wochen vor Interventionsbeginn Interventionsbeginn Interventionsende Reduktion der Fixierungszeiten (301 Personen) > zu allen drei Messzeitpunkten wurden drei Tage als Referenz gewählt und davon der tägliche Durchschnitt errechnet Tendenz zum Gruppenunterschied bei Interventionsende; p=.051 Redu Fix Praxis Reduktion von Fixierung 36
37 Ergebnisse - sonstige Zielgrößen Neufixierung: In jeder Gruppe ca. 10% Neufixierungen (p=.92) Sturzgefahr: mehr Stürze und stürzende Personen in der IG als auch in der WG; kein Anstieg der Frakturen 4 Wochen bis Interventionsbeginn Während Interventionsphase IG WG p IG WG p Stürzende Personen 17 (7.4%) 4 (3%) (16.9%) 12 (9%) 0.037* Stürze (Anzahl / 100 Bewohnerjahre) 25 (137/100) 15 (95/100) (102/100) 59 (70/100) 0.044* Frakturen Redu Fix Praxis Reduktion von Fixierung 37
38 Ergebnisse - sonstige Zielgrößen Psychopharmaka: kein Unterschied zwischen IG (231) und WG (133) bei Interventionsende Forderndes Verhalten: kein Unterschied zwischen IG und WG bei Interventionsende Stichtag Interventionsbeginn Stichtag Interventionsende IG WG p IG WG p Mindestens 1 potenziell ungeeignetes Psychopharmakon Forderndes Verhalten (CMAI; Mittelwert (SD)) 8.7% 12.8% % 14.3% (14.82) (17.87) (16.54) (15.22) 0.42 ABER: unabhängig von der Gruppe im Verlauf Verbesserung bei entfixierten Bewohnern (p=.047*) Domänen : > Unruhiges Verhalten ; p =.040 > Verbal agitiertes Verhalten ; p =.051 Redu Fix Praxis Reduktion von Fixierung 38
39 Zusammenfassung Bewegungseinschränkende Maßnahmen können reduziert werden. Ohne Nachteile für die Bewohner: > konstante Verletzungsrate trotz Anstieg der Stürze > kein Anstieg potenziell ungeeigneter Psychopharmaka > Verhaltensauffälligkeiten nehmen bei den entfixierten Bewohnern tendenziell ab hohe Akzeptanz bei den Mitarbeitern Redu Fix Praxis Reduktion von Fixierung 39
40 Schulung Regionale Gruppen (4-16 Teilnehmern) Mentoren Uhr Inhalte/ Methoden: - Interaktiv - Selbsterfahrung und Übung - Fallbeispiele - Prozess der Entscheidungsfindung - Kurzvorträge: Stand des Wissens, alternative Interventionen - Einweisung in die Hilfsmittel - Rechtliche Aspekte anhand von konkreten Beispielen Handlungssicherheit gewinnen! Redu Fix Praxis Reduktion von Fixierung 40
41 Praxisübung Redu Fix Praxis Reduktion von Fixierung 41
42 Internationale Empfehlungen? Vor dem Einsatz müssen alle Alternativen ausgeschöpft sein? Der potentielle Nutzen muss höher sein als der mögliche Schaden? Die minimalste Variante sollte eingesetzt werden? Der Einsatz sollte kurzfristig erfolgen? Die Notwendigkeit der Maßnahmen muss regelmäßig überprüft werden? Eine institutionseigene Richtlinie sollte vorhanden sein? Die Anwendung muss fachkundig erfolgen? Ein kontinuierliche Beobachtung der fixierten Bewohner ist notwendig? Alle Mitarbeiter müssen in deren korrekten Gebrauch geschult sein Modifiziert nach Joanna Briggs Institute, 2002 Redu Fix Praxis Reduktion von Fixierung 42
43 Nationale Empfehlungen zur Sicherheit Bauchgurte die keine seitliche Rückhaltevorrichtungen haben oder bei denen die zugehörigen Vorrichtungen separat beiliegend geliefert wurden, sind zurückzurufen oder sie sind dauerhaft und fest am Bauchgurt angebrachten Vorrichtungen nachzurüsten. Zukünftig sind Bauchgurte zur Patientenfixierung im Bett derart zu konstruieren, dass ein Verrutschen in den Thoraxbereich sicher verhindert wird. Am Bauchgurt integrierte seitliche Rückhaltevorrichtungen sind beizubehalten. Die Patientenfixierung darf nur in Betten mit durchgehenden Seitengittern erfolgen, die Gitter sind hochzustellen. Die Patientenfixierung darf nur durch Personal, das im Umgang mit dem Produkt geschult wurde, durchgeführt werden. Die Anwender sind über diese Produkte sowie über das korrekte Anlegen der Fixiergurte zu informieren, um eine fachgerechte Durchführung der Fixierung sicherzustellen. BfArM: Information für Fachkreise, Stand: Redu Fix Praxis Reduktion von Fixierung 43
44 Gutachtleriche Empfehlung zur Unfallvermeidung: 1.Seitenbefestigung anlegen 2. Durchgehende Bettgitter hochstellen, Ausnahme: 5-Punkt-Fixierung 3. Die Diagonalfixierung gem. Gutachten von Prof. Dr.-Ing. U.Boenick, TU-Berlin verwenden. ( ) Redu Fix Praxis Reduktion von Fixierung 44
45 Redu Fix Praxis Reduktion von Fixierung 45
46 Redu Fix Praxis Reduktion von Fixierung 46
47 Rechtsfragen Haftungsangst / Mythos Aufsichtspflicht Übergehen von Grundrechten/ Rechtswahrnehmung (Körperliche Unversehrtheit versus Recht auf Freiheit der Person) BGH-Urteile aus 2005 Legitimation: Wer entscheidet? Wie bindend ist ein Beschluss ( muss oder darf )? Sorgfaltsmaßstab: Fachliche Standards! Dokumentation des Entscheidungsprozesses Wann gelten Alternativen als Fixierungen (Sensormatte, Gehfrei) bzw. als Überwachungsmaßnahmen? Redu Fix Praxis Reduktion von Fixierung 47
48 Fallbeispiel 1 Katharina Sommer 82 Jahre Schweres Demenzsyndrom (vermutl. Alzheimer-Typ) Betreuer: Ehemann Bildquelle: Handlungsempfehlungen zu Fixierung und freiheitsbeschränkenden Maßnahmen Demenzkranker, In: Deutsche Expertengruppe Dementenbetreuung e.v. 2003, S. 8 Redu Fix Praxis Reduktion von Fixierung 48
49 Im Vorfeld der Heimaufnahme Zunehmende Unruhe und Rufen ( Hilfe, Muttilein ) bei fortgeschrittenem Demenzsyndrom (bisher keine Diagnostik), Weglaufdrang. Bereits ambulant hausärztliche Medikationsversuche mit Melperon, Diazepam, zuletzt Haldol Tropfen ohne wesentliche Besserung der Unruhe. Damit zuletzt Dekompensation der häuslichen Pflegesituation ( Rund-um-die Uhr -Betreuung durch den Ehemann, stundenweise ambulanter Pflegedienst). Heimaufnahme erfolgte dann vor ca. 3 Wochen. Redu Fix Praxis Reduktion von Fixierung 49
50 Aktuelle Situation Bei Heimaufnahme noch selbständig mobil aber bereits beginnend Gangunsicherheit. Nicht absprachefähig, geht suchend auf dem Flur auf und ab und in alle Zimmer (Mitbewohner beschweren sich schon). Bereits zweimal den Ausgang nach draußen gefunden, Rückführung jeweils nur unter Widerstand der Bewohnerin möglich. Wegen der Unruhe wurde vor einer Woche die Medikation erhöht (Haldol). Patientin seither deutlich gang- und transferunsicherer, inzwischen drei Stürze (Prellungen), davon einmal vor dem Bett aufgefunden. Zur Sicherung der Bewohnerin wird seit 2 Tagen nachts eine Fixierung am Bett (Bauchgurt, Bettgitter) und tagsüber stundenweise am Stuhl (Geristuhl) durchgeführt. Der Ehemann (Betreuer) hat dieser Maßnahme zugestimmt. Seither schreit u. ruft die Bewohnerin vermehrt u. laut, klopft auf die Armlehne des Stuhls bzw. Bettgitter, versucht immer wieder, sich aus der Fixierung zu befreien. Tageweise auch starke Sediertheit mit resultierend mangelnder Nahrungs- und Flüssigkeitsaufnahme und Tag-Nacht-Umkehr. Redu Fix Praxis Reduktion von Fixierung 50
51 Aktuelle Situation Fortgeschrittenes Demenzsyndrom vermutlich v. Alzheimer-Typ Arterielle Hypertonie Stürze in der Anamnese (ohne Fraktur) Harn- und Stuhlinkontinenz Gewichtsverlust ca. 7 kg in den letzten 2-3 Monaten Aktueller RR: 105/55 mmhg Redu Fix Praxis Reduktion von Fixierung 51
52 Biographische Angaben (durch den Ehemann) - 7. von insgesamt 9 Geschwistern, - Eltern Landwirtschaft; bereits als Kind auf Hof mitgearbeitet; - mit 20 Jahren während des Krieges geheiratet, Kriegsgefangenschaft des Ehemannes, insgesamt 3 Kinder - zu den Kindern bestehe seit vielen Jahren kaum Kontakt mehr (wohl seitens der Kinder ; - wird vom Ehemann vorwurfsvoll, aber nicht ohne scham- und schuldbesetzten Unterton erzählt) - Persönlichkeit: früher stille Natur, ernst, habe Haushalt akkurat geführt, Kinder streng erzogen - angenehme Tätigkeiten: früher gerne genäht, viel spazierengegangen - nach Berentung des Ehemannes hätten beide praktisch alles zusammen gemacht Redu Fix Praxis Reduktion von Fixierung 52
53 Prozess der Entscheidungsfindung 1. Analyse der Situation ( Problemanalyse ) 2. Einschätzung der Alternativen 3. Festlegen der Ziele und Maßnahmeplan 4. Treffen der Entscheidung (Optimal: Fallkonferenz) 5. Durchführung der Maßnahme 6. Beobachtung und Evaluation Redu Fix Praxis Reduktion von Fixierung 53
54 Risikoeinschätzung und Ursachenabklärung Was sind die Gründe für die Fixierung? Worin genau bestehen die individuellen Risiken? - bei Sturzgefährdung? - bei fordernde Verhaltensweisen? Welche (behandelbaren?) Ursachen kann die Sturzgefahr, das Verhalten, etc. (mit)bedingen? Redu Fix Praxis Reduktion von Fixierung 54
55 Ursachenabklärung: Grundbedürfnisse Schmerzen / Unwohlsein Ausscheidung (Harnverhalt!) Hunger / Durst! Bewegung (Autonomie) Geborgenheit, Zugehörigkeit (Abhängigkeit) Redu Fix Praxis Reduktion von Fixierung 55
56 Medizinische Ursachen (Beispiele) Infekt / Fieber Demenz Blutzucker-Entgleisung Depression Exsikkose Delir Schilddrüsenfunktionsstörung Parkinson-Syndrom Medikamente Suchterkrankung, (Benzo-, Alkoholentzugssymptomatik) Wahnhafte Störung, Halluzinose, Psychose aus dem schizophrenen Formenkreis somatisch psychiatrisch Redu Fix Praxis Reduktion von Fixierung 56
57 Medikamentöse Behandlung der Demenz Körperlichen Grund-/ Begleiterkrankungen (Bsp.) Kognitive Symptome: Antidementiva Psychiatrische Begleitsymptome : Psychopharmaka Bluthochdruck, Diabetes mellitus, Schilddrüsenfunktionsstörungen, Infektion, Dehydratation Vitaminmangel Medikamente!! Acetylcholinesterasehemmer z. B. Donepezil (Aricept ) Memantine z.b. Ebixa Antidepressiva* Neuroleptika** Benzodiazepine** Alternative Substanzen* * i.d.r. unterverordnet ** i.d.r. überverordnet Redu Fix Praxis Reduktion von Fixierung 57
58 Fehlmedikation im Alter: Bsp Psychopharmaka Häufig zu wenig, zu viel, falsche Indikation, zu lange, altersuntaugliche Medikamente Typische Nebenwirkungen: - Neurologisch (Schlucken, Stürze) - Herz-Kreislauf (RR, Kollaps, Arrythmie) - Kognitiv-zerbral (Sedation, Ver- Wechselwirkungen Nebenwirkungen durch veränderte Pharmakodynamik im Alter wirrtheit, Unruhe, Halluzination) Schlüsselposition: Pflegefachkräfte, aber auch: Betreuer, Angehörige! Zu fordern: Ärztliche Überprüfung der Medikation durch gerontopsychiatrisch erfahrenen Arzt! Bildquelle: Redu Fix Praxis Reduktion von Fixierung 58
59 Beers -Kriterien ( Negativ-Liste ) Generell ungeeignete Psychopharmaka für ältere Menschen (65 + ): Flurazepam Dalmadorm Amitryptilin Saroten Doxepin Aponal Fluoxetin tgl. Fluctin Chlordiazepoxid Librium Promethazin Atosil Thioridazin Melleril Diazepam Valium u.a. langwirksame Benzodiazepin Dosisabhängig : Lorazepam Tavor >3mg, Oxazepam Adumbran >60 mg, Alprazolam Tafil >2mg, Temazepam Planum >15mg, Triazolam Halcion >0,25mg Diphenhydramin, Betadorm, Amphetamine Modif. N. Update von Fick et al (2003) Arch Intern Med 163 Redu Fix Praxis Reduktion von Fixierung 59
60 Redu Fix Praxis Reduktion von Fixierung 60
61 Grundsätzliche Empfehlungen zur Unterstützung der Lebenswelt von Menschen mit Demenz Netzwerk formeller und informeller Helfer Pflege- u. a. Gesundheitsfachberufe, Angehörige, Betreuer bürgerschaftlich Engagierte Kultur Good-Ageing Schulung, Aus-, Fort-, und Weiterbildung Spezielle Programme und Therapien Validation, Biographiearbeit, Snoezelen, Basale Stimulation, Tiertherapie, etc. Personal- und Arbeitsorganisation Personzentrierte Pflege, spezif.dementenbetreuung, Kleingruppen Person mit Demenz kognitive sowie sensorische Beeinträchtigungen, Mobilitätseinschränkung, physische und psychische Mulitmorbidität, zunehmende Wichtigkeit anderer Sinne, Biografie und Persönlichkeit Umgebung und Architektur Milieu (therapie) Licht, Temperatur, Mobiliar, Rundgänge (Sinnes-)Garten Technische Hilfsmittel Gehhilfen, Hüftprotektoren,Alarmsysteme, etc. Bildqelle: Sylvia Cox, Stirling 2005 Redu Fix Praxis Reduktion von Fixierung 61
62 Alternative Interventionen Umgebung Größtenteils keine ausreichende bzw. nur schwache Evidenz! Person mit Demenz und Sturzgefährdung/ fordernden Verhaltensweisen Hilfsmittel Pflegende Redu Fix Praxis Reduktion von Fixierung 62
63 Bürgerschaftliches Engagement Ein Faktor zur Verbesserung der Lebensqualität von Heimbewohnern Bürgerschaftliches Engagement in Verbindung mit FEM: Reduzierung der Fixierungszeiten durch Betreuung und Aktivität (Spaziergang, Alltagsbegleitung) Minimierung der als subjektiv belastend empfundenen Fixierung (Beschäftigung, Besuche) Unterstützung zur Prävention bei Risikogruppen Redu Fix Praxis Reduktion von Fixierung 63
64 Bürgerschaftliches Engagement Benötigt bestimmte Voraussetzungen Bürgerschaftlich Engagierte gewinnt man am besten durch direkte Ansprache. Es bedarf engagementfreundlicher Strukturen im Haus (Ansprechpartner) wie auch eine Anerkennungskultur. Engagierte wollen direkt angesprochen werden. Engagement bedarf der fachlichen Begleitung (Tandem eine Pflegekraft arbeitet mit einem Engagierten zusammen für Projekte, o.ä.). 81% der im stat. Altenhilfebereich Tätigen bestätigen: Ehrenamtliche lohnen sich (Bela-Studie, Klie/Pfundstein/Hoch (2004) im Auftrag der Landesstiftung Baden-Württemberg) Engagierte sind eine Brücke in das Gemeinwesen. Engagierte eröffnen Kapazitäten für kreative und neue Projekte. Bildqelle: Projekt PräFix, Seniorenzentren Tauberbischofsheimkreis Redu Fix Praxis Reduktion von Fixierung 64
65 KDA-Empfehlungen zur Umstrukturierung stationärer Einrichtungen für Menschen mit Demenz Kleinteiligkeit und Überschaubarkeit : - Kleingruppen - Mitarbeiter - räumliche Dimension (Bewohnerzimmer, Wohnküche, Flur!) Bundesministerium f. Gesundheit und Soziale Sicherung (Hrsg.) (2004) [Stand: ] Redu Fix Praxis Reduktion von Fixierung 65
66 Kleingruppen geben Sicherheit befriedigen das Bedürfnis nach Zugehörigkeit stärken das Selbstwertgefühl üben noch erhaltener Fähigkeiten Ermöglichung spielerischen Kraft- und Balancetrainings üben niederschwellig kognitiver Fähigkeiten Fotoquelle: Ulrich Lindemann, RBK Stuttgart Redu Fix Praxis Reduktion von Fixierung 66
67 Sturz- und Verletzungsprävention Kraft- und Balancetraining Sichere Umgebung Angepasste Hilfsmittel/ technische Hilfen Einsatz von Hüftprotektoren Inkontinenzmanagement Sehhilfen WICHTIG: Mobilität fördern! Aber: Fixierungen unbedingt vermeiden! Redu Fix Praxis Reduktion von Fixierung 67
68 Herausforderndes Verhalten Synonyme: fordernde Verhaltensweisen, Verhaltensstörungen, Verhaltensauffälligkeiten, psychiatrische Begleitsymptome der Demenz z. Bsp. Schreien, etc. Aggressivität Weglauftendenz Nahrungsverweigerung Unruhe + Sturzgefährdung Redu Fix Praxis Reduktion von Fixierung 68
69 Rahmenempfehlungen im Umgang mit herausfordernden Verhaltensweisen Validation Erinnerungsarbeit Snoezelen Berührung Körperliche Bewegung Bundesministerium für Gesundheit (Hrsg.)(2007), SharedDocs/Publikationen/Forschungsberichte/f007,templateld=raw,property=publicationFile.pdf/f007.pdf [Stand: ] Redu Fix Praxis Reduktion von Fixierung 69
70 Alternative Interventionen Umgebung Größtenteils keine ausreichende bzw. nur schwache Evidenz! Person mit Demenz und Sturzgefährdung/ fordernden Verhaltensweisen Hilfsmittel Pflegende Redu Fix Praxis Reduktion von Fixierung 70
71 Bewohnerzimmer: Identität und Vertrautheit ermöglichen Foto: Gareth Hoskins, Architects Summerschool Dementia & Design 2005 Redu Fix Praxis Reduktion von Fixierung 71
72 Wohnküche als Zentrum der Gemeinschaft: Transparenz und einladende Offenheit Otto-Koti & Fanny-Koti, Tampere, Finnland Foto: Damian Utton, Associate/Senior Architect Pozzoni Design Group Summerschool Dementia & Design 2005 Redu Fix Praxis Reduktion von Fixierung 72
73 Flure: Transparenz und Helligkeit, Tageslicht Denvill Hall, Northwood Foto: Acanthus LW Architects, Summerschool Dementia & Design 2005 Redu Fix Praxis Reduktion von Fixierung 73
74 Sicherheit, Orientierung und Autonomie durch Ausleuchtung und Wegführung nachher vorher Dykebar Hospital; Fotos: David Denholm, Summerschool Dementia & Design 2005 Redu Fix Praxis Reduktion von Fixierung 74
75 Autonomie fördern Freiheit maximieren Wandern (24h-Protokoll, Gradmann Haus Stuttgart, 2003) Redu Fix Praxis Reduktion von Fixierung 75
76 Versteckte Türen Schutz und Sicherheit gewährleisten - aber WÜRDE wahren! Foto: Doris Bredthauer (2005), Iris Murdoch Building, Stirling Redu Fix Praxis Reduktion von Fixierung 76
77 Barrierefreiheit Kontraste und Symbole sinnvoll einsetzen - SELBSTSTÄNDIGKEIT fördern, SICHERHEIT geben Foto: D. Bredthauer, Gradmann-Haus Stuttgart Foto: D.Bredthauer (2005) Iris Murdoch Building, Stirling Bildquelle: Burnett Associates (2005) Redu Fix Praxis Reduktion von Fixierung 77
78 Kontrastsetzung Foto: D.Bredthauer (2005) Iris Murdoch Building, Stirling Redu Fix Praxis Reduktion von Fixierung 78
79 Alternative Interventionen Umgebung Größtenteils keine ausreichende bzw. nur schwache Evidenz! Person mit Demenz und Sturzgefährdung/ fordernden Verhaltensweisen Hilfsmittel Pflegende Redu Fix Praxis Reduktion von Fixierung 79
80 Pflegebody z.b. Pflegebody von suprima mit Bein, geknöpft kurzer Arm (Art ) Bildquelle: Redu Fix Praxis Reduktion von Fixierung 80
81 Hüftprotektoren z. Bsp. Safehip Soft Kompakt, Top, Open von Roelke-Pharma Bildquelle: z. Bsp. Suprima Protektor Slips, von Suprima GmbH auch mit Aussparung im Schritt, knöpfbar (Art ) Bildquelle: Redu Fix Praxis Reduktion von Fixierung 81
82 Helm, Knie- und Armschoner Redu Fix Praxis Reduktion von Fixierung 82
83 Adäquates Schuhwerk Verbands- und Rehaschuhe z.b. Verbands- und Rehaschuhe von promed sanicabrio DXL Bildquelle: Redu Fix Praxis Reduktion von Fixierung 83
84 Antirutsch - Socken können Ausrutschen verhindern warme Füsse Wohlbefinden Angehörigenmaßnahme Bildquelle: Ulrich Rissmann, RBK Stuttgart Redu Fix Praxis Reduktion von Fixierung 84
85 Anti-Rutsch-Auflagen Anti-Rutsch-Auflagen z.b. von Segufix eine kreative und kostengünstige Lösung Bildquelle: Bildquelle: Redu Fix Praxis Reduktion von Fixierung 85
86 Pflegenest und Niedrigstbett z. Bsp. Völker Niedrigbett 5380 / 5380 K Bildquelle:Völkerworld Redu Fix Praxis Reduktion von Fixierung 86
87 Gehfrei - Hilfen z. Bsp. RCN-Walker (Fa. RCN) z. Bsp. Dynamico für Innen- und Außenbereich (Fa.Ormesa ) Bildquelle: Bildquelle: Redu Fix Praxis Reduktion von Fixierung 87
88 Sensormatte meldet das Aufstehen (Sturzgefahr) und die aus-bleibende Rückkehr (Weglaufgefahr) des Bewohners Koppelung mit Rufanlage ortsunabhängig einsetzbar z. Bsp. Safefloor Fa. Roelke pharma Bildquelle: Redu Fix Praxis Reduktion von Fixierung 88
89 Lichtsensoren geben Orientierung Sicherheit Selbstständigkeit z. Bsp. Beleuchtungssysteme, Fa. Altenburger Bildquelle:Fa. Altenburger Redu Fix Praxis Reduktion von Fixierung 89
90 Alarm- und Personensuch-Systeme z. Bsp. Ortungshandy, Fa. Secal Sicherheitstechnik Bildquelle und Information: Redu Fix Praxis Reduktion von Fixierung 90
91 Entscheidungsfindung zwischen Technikeinsatz, Ethik und rechtlichen Vorgaben 1. Analyse der Situation (incl. Biographie, Persönlichkeit, etc.) 2. Identifizierung potentieller technologischer Alternativen 3. Abwägen der ethischen und rechtlichen Dilemmata 4. Zielsetzung und Maßnahmeplan (konkrete techn. Hilfen eingebettet in ein Versorgungskonzept 5. Treffen der Entscheidung 6. Schaffung der Rechtsgrundlage 7. Implementierung 8. Monitoring und Evaluation Modifiziert nach: The Norwegian Centre for Dementia Research (1999): TeD (Technology, Ethics and Dementia; EU Projekt) Redu Fix Praxis Reduktion von Fixierung 91
92 Was bedeutet das alles für die Praxis? Redu Fix Praxis Reduktion von Fixierung 92
93 pflegeausschuss/fem-leitfaden.pdf Aktuell noch kein juristisch bindender nationaler fachlicher Standard, aber: BfArM Heimgesetz Institutionsinterne Richtlinien (z.b. LWV) BGH-Urteile vom und Handlungsempfehlungen DED Evidenzbasierte Praxisleitlinie zur Vermeidung von freiheitseinschränkenden Maßnahmen in der beruflichen Altenpflege (laufendes BMBF-Projekt ) Redu Fix Praxis Reduktion von Fixierung 93
94 Der Entscheidungsprozess im Umgang mit FEM Redu Fix Praxis Reduktion von Fixierung 94
95 Prozess der Entscheidungsfindung 1. Analyse der Situation ( Problemanalyse ) 2. Einschätzung der Alternativen 3. Festlegen der Ziele und Maßnahmeplan 4. Treffen der Entscheidung (Optimal: Fallkonferenz) 5. Durchführung der Maßnahme 6. Beobachtung und Evaluation Redu Fix Praxis Reduktion von Fixierung 95
96 Der Entscheidungsprozess im Umgang mit FEM 1. Schritt: Analyse der Situation - Wie ist der IST-Zustand? - Analyse der bisherigen Maßnahmen - Das aktuelle Risiko einschätzen - Ziele festlegen Redu Fix Praxis Reduktion von Fixierung 96
97 Der Entscheidungsprozess im Umgang mit FEM 2. Schritt: Einschätzung der Alternativen - Welche Alternativen stehen zur Verfügung? - Welche Ziele lassen sich mit den Alternativen erreichen und welche Risiken haben sie? Redu Fix Praxis Reduktion von Fixierung 97
98 Der Entscheidungsprozess im Umgang mit FEM 3. Schritt: Maßnahmeplan - Ggf. eine Fallkonferenz mit: Bewohner, Angehörige, gesetzl. Betreuer, Pflegende, Arzt - die Entscheidung vorbereiten - die Ziele festlegen und fachlich begründen - Risikoeinschätzung Redu Fix Praxis Reduktion von Fixierung 98
99 Der Entscheidungsprozess im Umgang mit FEM 4. Schritt: Treffen der Entscheidung - auf der Basis des Maßnahmeplans? - legitimiert durch Betreuer? - vormundschaftlich genehmigt? Redu Fix Praxis Reduktion von Fixierung 99
100 Der Entscheidungsprozess im Umgang mit FEM 5. Schritt: Durchführung der Maßnahme - Wer ist verantwortlich? - Zeitplan Redu Fix Praxis Reduktion von Fixierung 100
101 Der Entscheidungsprozess im Umgang mit FEM 6. Schritt: Beobachtung und Evaluation - Evaluation: Wann und durch wen? - Dokumentation Redu Fix Praxis Reduktion von Fixierung 101
102 Fallbearbeitungen Redu Fix Praxis Reduktion von Fixierung 102
103 Arbeitsauftrag Die Fallbeispiele demonstrieren jeweils einen Problembereich um eine vorhandene oder drohende Fixierungsmaßnahme bei einem Heimbewohner. Sie haben eine Stunde Zeit, das Fallbeispiel in der Kleingruppe zu bearbeiten. Analysieren Sie den Fall anhand des Entscheidungsprozess. Fragestellung: wie kann die Anwendung der Fixierungsmaßnahme bei dem Bewohner oder der Bewohnerin verhindert oder rückgängig gemacht werden Erarbeiten Sie eine Präsentation der Ergebnisse. Verteilen Sie die Ergebnispräsentation im Plenum unter allen Mitgliedern der Kleingruppe. Ziel ist, dass sie bei der Präsentation uns alle von ihrem Ergebnis der Fallanalyse ÜBERZEUGEN! Redu Fix Praxis Reduktion von Fixierung 103
104 ReduFix Praxis - Implementierung des ReduFix- Konzeptes auf Bundesebene Projektteam: Priv.-Doz. Dr. C. Becker Dr. P. Koczy, U. Rißmann Geriatrisches Kompetenzzentrum Robert-Bosch-Krankenhaus Stuttgart Reduktion von Fixierung Prof. Dr. T. Klie A. Klein, V. Guerra, M. Viol, S. Branitzki Arbeitsschwerpunkt Gerontologie u. Pflege Kontaktstelle für praxisorientierte Forschung an der Evang. Fachhochschule Freiburg Prof. Dr. D. Bredthauer Fachhochschule Frankfurt Förderung: BMFSFJ Laufzeit: Redu Fix Praxis Reduktion von Fixierung 104
105 Wen wollen wir erreichen? AKTEURE AKTEURE Träger von Einrichtungen (Verbände (GF), Fachebene, Heime) Schulen Wissenschaft Betreuungsbehörden Gerichte Seniorenbeiräte Alzheimergesellschaft Selbsthilfegruppen Pflege MDK Heimaufsicht Presse (Medienpartner) Kostenträger Industrie Ärzte Fach- und Hausärzte Redu Fix Praxis Reduktion von Fixierung 105
106 ReduFix Praxis Bausteine - Coaching Konzeptionelle und strategische Abstimmung mit den Ländern - Schulungen und Veranstaltungen Zielgruppenspezifische Veranstaltungen Schulungen von Multiplikatoren - Clearing Anlaufstelle für fachspezifische Fragestellungen, strategische Beratungen - Kommunikation Übergreifende Öffentlichkeitsarbeit (Kampagne), Entwicklung zielgruppenspezifischer Kommunikationsstrategien. Redu Fix Praxis Reduktion von Fixierung 106
107 Die Länderansprachen - 14 Länder haben reagiert. - Beratungen mit unterschiedlichen Ergebnissen und Prozessen, Beispiele: Bayern: verschiedene zielgruppenspezifische Veranstaltungen sind geplant (Ärzte, Fachschullehrer, Richter, Heimaufsichten, Fachstellen für pflegende Angehörige). Baden-Württemberg: eine Person schult in drei Jahren interessierte Heime, Richter- und Heimaufsichtsveranstaltung geplant, Erprobung Bürgerengagement. Norddeutsche Länder (Hamburg, Bremen, Schleswig-Holstein, Niedersachsen über das NDZ): Förderung der Multiplikatorenschulung Mecklenburg-Vorpommern: große Trägerveranstaltung geplant In allen Ländern sollen ReduFix Multiplikatoren geschult werden. Redu Fix Praxis Reduktion von Fixierung 107
108 Die ReduFix Kampagne Ziel: Unterstützung des Vorhabens, die Wissensbestände um ReduFix in die Breite zu tragen, (Fachöffentlichkeit, aber auch allgemeine Öffentlichkeit) Maßnahmen, z. B.: - Auftritt auf Messen und Tagungen - Flankieren der Öffentlichkeitsarbeit von ReduFix Praxis in Zeitschriften, Zeitungen etc. - Vergabe des Altenhilfepreises Geplant: eine Plakette für Einrichtungen, die sich in Sachen ReduFix schulen lassen. - Erstellung eines Verteilers mit ReduFix Interessenten (Newsletter, Schulungsinteressenten etc.) Die Kampagne wird gefördert durch: Ecclesia Versicherungen, Rölke, Economica Verlag, Vincentz Network Redu Fix Praxis Reduktion von Fixierung 108
109 Die Rolle der Multiplikatoren - Schulungen Ziel von ReduFix Praxis: ein bundesweites Netzwerk an Multiplikatoren schaffen, die auf regionaler Ebene Einrichtungen schulen, d.h.: - Die Schulungen werden über das Projekt vermittelt. - Jedem M. steht es offen, in seiner Region selbst zu werben, seine Kontakte zu nutzen, um interessierte Einrichtungen zu gewinnen. Diese selbst organisierten Schulungen bitte dem Projekt zurückmelden, damit sie erfasst werden können. - Die Schulungen werden evaluiert. Die Auswertung erfolgt durch das Projekt und wird rückgemeldet. - Die Einrichtungen sollen für die Schulungen selbst bezahlen, d.h. Honorarkosten, die zwischen 500 und 800 Euro liegen sollten. Redu Fix Praxis Reduktion von Fixierung 109
110 Die Rolle der Multiplikatoren Umgang mit den Materialien: Die Folien können modifiziert werden. Inhaltliche Ergänzungen bitte dem Projekt zurückmelden. Alle fachliche Aspekte miteinbeziehen. Begleitung: Das Projektteam steht für fachliche Fragen zur Verfügung. Unterstützung bei selbst durchgeführten Werbemaßnahmen. Nach Projektende (06/2009) können Multiplikatoren auf der ReduFix Website weiterhin registriert sein. Redu Fix Praxis Reduktion von Fixierung 110
111 Kooperationsvereinbarung 1 Zweck der Vereinbarung 2 Leistungsaustausch 3 Umgang mit dem Lehrmaterial 4 Weitergabe von inhaltlicher und methodischer Qualität 5 Zusammenarbeit 6 Lizenz 7 Honorare 8 Vertragsverstoß Bitte in Ruhe durchlesen und beide Exemplare unterschrieben an den Projektstandort Freiburg senden bis 6. Juni Bitte mit Angaben über die regionalen Schulungsmöglichkeiten. Danke! Redu Fix Praxis Reduktion von Fixierung 111
112 Kontakt Projektstandorte Freiburg und Stuttgart Arbeitsschwerpunkt Gerontologie & Pflege (AGP) an der Evangelischen Fachhochschule Freiburg (EFH) Bugginger Strasse 38 D Freiburg Projektleitung Prof. Dr. Thomas Klie E klie@efh-freiburg.de Projektmanagement Freiburg Virginia Guerra E guerra@efh-freiburg.de T 0761 / T 0761 / F 0761 / F 0761 / Robert Bosch Krankenhaus Klinik für Geriatrische Rehabilitation Auerbachstraße Stuttgart Projektleitung PD Dr. Clemens Becker E clemens.becker@rbk.de Projektmanagement Stuttgart Dr. Petra Koczy E petra.koczy@rbk.de T T F 0711/ F 0711/ Redu Fix Praxis Reduktion von Fixierung 112
113 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit und Ihre Aufgeschlossenheit für Veränderungen! Redu Fix Praxis Reduktion von Fixierung 113
114 ANHANG Redu Fix Praxis Reduktion von Fixierung 114
115 BUKO-QS (Hrsg.)(2008): Qualitätsniveau 1, Mobilität und Sicherheit bei Menschen mit demenziellen Einschränkungen in stationären Einrichtungen, Heidelberg: Economica Verlag Redu Fix Praxis Reduktion von Fixierung 115
116 QN 1 - Kernaussage und Ziele BUKO-QS (Hrsg.) (2008), S. 28 ff. Sonderfall: Bei der Bewohnerin mit Demenz sind bewegungseinschränkende und speziell freiheitsentziehende Maßnahmen nur als letzte Möglichkeit einzusetzen, um die Wahrscheinlichkeit schwerwiegender Verletzungen abzuwenden Redu Fix Praxis Reduktion von Fixierung 116
117 QN 1 - Sonderfall Redu Fix Praxis Reduktion von Fixierung 117
118 Evidenz Acute Care Setting Type of study / Intervention Change in restraint rate Results Powell et al. (1989): Canad Med Assoc J;141:561-4 Before and after study (7 year period) 52 > 0,3 per 1000 pt days Serious falls, Psychoactive drugs, Nursing staff numbers. Lever et al. (1995): Perspectives 19(1):3-8 Hanger et al. (1999): J Am Geriatr Soc 47(5): Before and after study (12 months) Before and after study (6 pre & 6 months post)) 32 % to 18 % (at 6 months) increased to 54% by 12 months 30 % to 11 % (bedrails) Number of fractures, falls or medication use. Number of falls & minor injuries Serious injuries. Residential Care Setting Testad et al. (2005): Int J Geriatr Psychiatry 20: RCT: 4 nursing homes IG (2): 6-hour-seminar, guidance 1hour/month CG (2): treatment as usual n= 151 residents (6mths) IG: 54% decline CG: 18% increase RE: 56 % decline REC: 23 % decline C: 12 % decline Psychoactive drug use Staff numbers Fall related injuries Evans et al. (1997) : J Am Geriatr Soc 45 (6): Bradley et al. (1995): J Gerontol Nurs 21 (9):21-34 Neufeld et al. (1999): J Am Geriatr Soc 47 (10): Sundel et al. (1994): J Am Geriatr Soc 42 (4): Ejaz et al. (1994): Gerontologist 34 (5): Werner et al. (1994): Am J Care Aging 15 (3): Levine et al. (1995): J Am Geriatr Soc 43 (8): RCT: 3 nursing homes 1. Restraint Education (RE) 2. RE & Consultation (REC) 3. Control (C) n=643 residents (12mths) Controlled trial Before and after study n= 2017 residents, 16 nursing homes (2 year) Before and after study (14 months) Before and after study n= 144 residents (1 year) Before and after study n= 172 (142 restrained) (1-2 months post removal) Before and after study Phase 1: Education, Phase 2: increased docu. (3 years) 10x E (repeated twice) 10x E (repeated once) 2 hrs E 1 hr E 41 % to 4,05 % 67,5 % to 36,7 % 97 % to 18 % 31,2 % to 1,6 % Phase 1: 39 % to 20 % Phase 2: 20 % to 6 % Moderate injury rate Serious injury rate Minor injury rate Falls (minor) Fall related serious injuries Falls Injuries not evaluated Falls Injuries Redu Fix Praxis Reduktion von Fixierung 118
119 Evidenzgrade / Hierarchie der Evidenz Evidenzgrad Bewertung Art der Evidenz I a Exzellent Metaanalysen von randomisierten, kontrollierten Studien I b Sehr gut Mindestens eine randomisiert, kontrollierte Studie (RCT) II a II b III Gut Gut-mässig Mässig Mindestens eine gut angelegte kontrollierte Studie ohne Randomisation Mindestens eine andere Art von gut angelegter, quasi experimenteller Studie Gut angelegte, nicht-experimentelle, deskriptive Studie, wie z.b. Vergleichsstudien, Korrelationsstudien, Fall-Kontroll-Studien IV Schlecht Berichte von Expertenausschüssen oder Expertenmeinungen und/oder klinischen Erfahrungen anerkannter Autoritäten, Studien von schlechter methodologischer Qualität Redu Fix Praxis Reduktion von Fixierung 119
120 Zusatz: Studiendesign Projekt ReduFix Bewohnerprofil bei Interventionsbeginn: Strukturgleichheit zwischen IG und WG für: Mobilität (Rivermead Mobilitätsscore: 0-10) WG: Mittelwert = 2,73; SD = 2,81 IG: Mittelwert = 2,62; SD = 2,99 p =.465 Sturzrisiko (subj. Pflegeeinschätzung) Durchschnitt 75,8 von 100 p =.345 Stürze (4 Wochen bis Interventionsbeginn) anhand Anzahl Stürze / 100 Bewohnerjahre WG: 3% (15 Stürze 95/100) IG: 7,4% (25 Stürze 137/100) p =.395 Fordernde Verhaltensweisen (CMAI: mögliche Werte 0-174) WG: Mittelwert = 18,92; SD = 17,84 IG: Mittelwert = 16,07; SD = 14,82 p =.266 Potentiell ungeeignete Psychopharmaka (mind. 1 n. Beers-Kritierien) WG: 12,8% IG: 8,7% p =.210 Aber Struktur- Ungleichheit für: Pflegestufen Bewohner der Interventionsgruppe waren höher eingestuft als die der Wartegruppe p =.02 Redu Fix Praxis Reduktion von Fixierung 120
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