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1 # TeilhabeStattAusgrenzung Die Lebenshilfe-Kampagne 2016 zum Bundesteilhabegesetz und Pflegestärkungsgesetz III Materialien Anleitungen Infos 1

2 Alle aktuellen Informationen und Materialien zum Download auf Impressum Herausgeber: Bundesvereinigung Lebenshilfe e.v. Raiffeisenstraße 18, Marburg Tel , Fax Leipziger Platz 15, Berlin Tel , Fax Fotos: Hans D. Beyer, Berlin Grafiken S. 34 S. 39: Lebenshilfe für Menschen mit geistiger Behinderung Bremen e.v., Illustrator Stefan Albers, Atelier Fleetinsel, 2013 Stand: Juli 2016 Bundesvereinigung Lebenshilfe 2

3 Inhalt Kapitel 1 Die Kampagne #TeilhabeStattAusgrenzung Einführung...4 Kapitel 2 Die Gesetze in Kürze Hintergrundinformationen...5 Kapitel 3 Die Forderungen der Lebenshilfe...6 Kapitel 4 5 Kurzgeschichten zu den möglichen Folgen des BTHGs. Zum Ausdrucken und Verteilen....7 Kapitel 5 Fakten zur Eingliederungshilfe Kapitel 6 Sprechen Sie mit Ihren Abgeordneten eine Hilfestellung für das Gespräch mit den Bundes- und Landtagsabgeordneten Kapitel 7 Vor-Ort Aktionen Kapitel 8 Textbausteine für die lokale Pressearbeit Kapitel 9 Einsatz von Facebook und Twitter eine Anleitung zum Einsatz Kapitel 10 Leichte Sprache Anhang Rückmeldung zur Kampagne

4 Kapitel 1 Einführung Mit dieser Handreichung geben wir Ihnen wichtige Informationen zu der Kampagne der Lebenshilfe zum Bundesteilhabegesetz #TeilhabeStattAusgrenzung an die Hand: Die Bundesregierung will ihr größtes sozialpolitisches Reformvorhaben mit Bundesteilhabegesetz und drittem Pflegestärkungsgesetz umsetzen: Die Unterstützung für behinderte Menschen wird neu geregelt. Entsprechend der UN-Behindertenrechtskonvention sollen Selbstbestimmung und Teilhabe gestärkt gleichzeitig aber der Kostenanstieg gedämpft werden. Für die Lebenshilfe ist klar: Es geht darum, die Unterstützung für Menschen mit Behinderung, konkret die Eingliederungshilfe weiterzuentwickeln und zu verbessern. Menschen mit geistiger und mehrfacher Behinderung sind dabei die größte Gruppe der Leistungsberechtigten für Eingliederungshilfe. Gleichzeitig sind die Leistungen der Eingliederungshilfe für sie unabdingbare Grundlage für die Bewältigung des Alltags, für die Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft, für Wohnen, Arbeit und Freizeit. Die Lebenshilfe fordert deshalb, dass die beiden geplanten Gesetze für Menschen mit einer geistigen Behinderung eine Verbesserung ihrer Lebenssituation bringen. Seit 28. Juni liegt nun der Regierungsentwurf vor und klar ist: Er erfüllt die Erwartungen der Lebenshilfe nicht! Die Hauptkritikpunkte sind so erheblich, dass an diesen Stellen unbedingt Veränderungen kommen müssen: Um sie zu verdeutlichen, zeigen wir an fünf Beispielpersonen die möglichen Auswirkungen der Gesetze. Damit haben Sie das Material an der Hand, um Ihre Abgeordneten und die Öffentlichkeit zu überzeugen, sich für Menschen mit geistiger Behinderung einzusetzen. Trotz vielfältiger Verbesserungen, gerade im Hinblick auf die Forderungen der Lebenshilfe ist der Entwurf so nicht akzeptabel! Es kommt nun darauf an, im politischen Prozess die Ziele der Lebenshilfe gemeinsam und nachdrücklich zu verfolgen und unseren Forderungen Gehör zu verschaffen dafür brauchen wir Sie! Die wichtigsten Informationen zu den Forderungen und den Gesetzen finden Sie auch in Leichter Sprache in Kapitel 10. Beteiligen Sie sich mit Ihrer Orts- und Kreisvereinigung an der gemeinsamen bundesweiten Kampagne und machen Sie Ihren Bundes- und Landtagsabgeordneten deutlich, worum es geht. Nutzen Sie hierfür unseren Redaktionsplan für Ihre Social Media-Kanäle wie Facebook und Twitter. Schreiben Sie unsere Botschaften auf die Facebook- und Twitter-Seiten Ihrer Abgeordneten. Nutzen Sie die Forderungszettel, die Beispiel- Geschichten und die Ideen für Vor-Ort-Aktionen, um unsere Kampagne öffentlichkeitswirksam zu präsentieren. Engagieren Sie Ihre Familie, Freunde und Förderer, damit auch diese ihre Netzwerke im Internet, Nachbarschaft, Stadt und Landkreis aktivieren. So vieles ist heute mit wenigen Mitteln möglich. Der große Erfolg der Petition auf change. org mit mehr als Unterzeichnern nach fünf Tagen unterstreicht, wieviel wir als Lebenshilfe in Gang setzen können. Lassen Sie uns gemeinsam zeigen, wie stark die Lebenshilfe ist! 4

5 Kapitel 2 Das Bundesteilhabegesetz und das Dritte Pflegestärkungsgesetz in Kürze Die Ziele des Bundesteilhabegesetzes (BTHG) sind im Koalitionsvertrag beschrieben: Größtes sozialpolitisches Reformvorhaben der Bundesregierung Die Teilhabesituation von Menschen mit Behinderung soll umfassend verbessert werden. Die Eingliederungshilfe soll zu einem modernen Teilhaberecht weiterentwickelt werden. Die Leistungen sollen sich am persönlichen Bedarf orientieren und im Rahmen eines bundeseinheitlichen Verfahrens personenbezogen ermittelt werden. Das Wunsch- und Wahlrecht von Menschen mit Behinderungen soll im Sinne der UN-Behindertenrechtskonvention gestaltet werden. Die Kommunen sollen bei den Kosten der Eingliederungshilfe um 5 Mrd. Euro entlastet werden. Das Bundesteilhabegesetz ist ein sehr umfangreiches Gesetz und... wirkt in vielen anderen Gesetzen (Artikel gesetz) verschiebt alle Leistungen der Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderung aus der Sozialhilfe in das Recht der Rehabilitation. regelt die Leistungen der Eingliederungshilfe auch inhaltlich neu. verändert die Regelungen zur Kostenheranziehung von Menschen mit Behinderung und ihren Angehörigen. bestimmt das Verfahren zur Beantragung und Bedarfsermittlung der Teilhabeleistungen. reformiert das Vertragsrecht zwischen den Einrichtungen/ Diensten und den Kostenträgern der Eingliederungshilfe. verändert die Schnittstelle zur Krankenversicherung und zur Pflegeversicherung. Das Pflegestärkungsgesetz III wird gleichzeitig mitgeregelt. erneuert das Recht zur Teilhabe am Arbeitsleben. reformiert den Allgemeinen Teil des SGB IX. Das Dritte Pflegestärkungsgesetz (PSG III): stärkt die Rolle der Kommunen bei der Versorgung pflegebedürftiger Menschen. führt den Neuen Pflegebedürftigkeitsbegriff in der Hilfe zur Pflege ein. regelt die Schnittstelle zur Eingliederungshilfe neu. Geplanter Ablauf des Gesetzgebungsverfahrens von Bundesteilhabegesetz und Pflegestärkungsgesetz III 28. Juni 2016 Entwurf der Bundesregierung des Bundesteilhabegesetzes und des Pflegestärkungsgesetzes III 22./ erste Lesung im Bundestag erster Durchgang im Bundesrat Einführung im Ausschuss Arbeit und Soziales ggf. Anhörung im Ausschuss Arbeit und Soziales ggf. Anhörung im Ausschuss für Gesundheit zweite und dritte Lesung im Bundestag zweiter Durchgang im Bundesrat Inkrafttreten erster Teile des Bundes teilhabegesetzes und des Pflegestärkungsgesetzes III Das Bundesteilhabegesetz und das Dritte Pflegestärkungsgesetz finden Sie in Leichter Sprache in Kapitel 10. 5

6 Kapitel 3 Die Forderungen der Lebenshilfe zum Bundesteilhabegesetz und zum Pflegestärkungsgesetz III sind: Teilhabe statt Ausgrenzung! Keine Diskriminierung von Menschen mit geistiger Behinderung Menschen mit geistiger Behinderung brauchen zu ihrer Unterstützung Eingliederungshilfe: In der Schule, beim Wohnen, bei der Arbeit und in der Freizeit. Die Bundesregierung will die Eingliederungshilfe ändern. Dazu fordert die Lebenshilfe: der Zugang zu den Leistungen der Eingliederungshilfe darf nicht so begrenzt werden, dass Menschen, die in weniger als 5 Lebensbereichen Einschränkungen aufweisen, ausgeschlossen sind. Eine solche Hürde ist zu hoch. Menschen mit Behinderung und Pflegebedarf dürfen nicht von der Pflegeversicherung ausgeschlossen werden. Das ist Diskriminierung. Sie brauchen zur Teilhabe beides: Leistungen der Eingliederungshilfe und der Pflege. Die Kosten der Unterkunft für das Wohnen in Wohnstätten dürfen nicht willkürlich begrenzt werden. Wenn das Wirklichkeit wird, droht vielen Wohnstätten für Menschen mit geistiger Behinderung das finanzielle Aus und die Menschen verlieren ihr Zuhause. Kein Gemeinschaftszwang! Menschen mit Behinderung dürfen nicht gezwungen werden, ihre Unterstützung mit anderen zu teilen vor allem nicht beim Wohnen und in der Freizeit. Auch Menschen mit einer geistigen Behinderung dürfen nicht von den verbesserten Regelungen zur Heranziehung ihres Vermögens ausgeschlossen werden. Auch sie haben ein Recht auf ein Sparbuch. Ohne diese Änderungen drohen deutliche Verschlechterungen gerade für Menschen mit geistiger Behinderung. Das kann die Lebenshilfe nicht akzeptieren. Die Forderungen finden Sie in Leichter Sprache in Kapitel 10 und auch als Download zum Ausdrucken und Verteilen auf 6

7 Kapitel 4 5 Kurzgeschichten zu Teilhabe statt Ausgrenzung Bleiben Bundesteilhabegesetz und drittes Pflegestärkungsgesetz wie sie sind, hat das schwerwiegende Folgen für viele Menschen mit geistiger Behinderung. Ihre Lebensumstände würden sich verschlechtern. Beispielhaft beschreiben wir hier die Situation von Mario S., Alexander K., Conni M., Franziska P. und Melanie A. In den Lebenshilfen vor Ort gibt es zahlreiche Menschen mit geistiger Behinderung, auf die solche oder ähnliche Beschreibungen zutreffen. Wir bitten Sie daher: Kommen Sie mit... - Ihren Abgeordneten aus Bundestag und Landtag - Ihren lokalen Medien ins Gespräch und erzählen Sie Ihre eigene Geschichte! Geben Sie unseren Beispielen die Gesichter von Ihnen vertrauten Menschen. Machen Sie damit die Forderungen der Lebenshilfe anschaulich. Denn nur wer glaubwürdig erzählt, kann überzeugen! Nutzen Sie hierfür auch die Argumentationshilfe im Kapitel 6. 7

8 Alexander K., 25 Jahre alt, sitzt im Rollstuhl, weil er seit der Geburt gelähmt ist. Außerdem hat er eine leichte geistige Behinderung. Der junge Mann arbeitet in einer Werkstatt. Seit einigen Monaten wohnt er in einer Wohngruppe, die ambulant betreut wird, und genießt das Zusammensein mit Gleichaltrigen. Er war froh, dass die Lebenshilfe nicht nur seine Unterstützung organisiert, sondern auch eine Wohnung für die WG zur Verfügung stellt, denn barrierefreier Wohnraum ist in seiner Gegend nur sehr schwer zu finden. Auch seine Eltern sind froh, dass sich ihr Sohn so gut eingewöhnt hat. Sie konnten die umfangreiche Unterstützung nicht mehr leisten. Um in der kleinen Wohngruppe leben zu können und notwendige Unterstützung zu bekommen, ist Alexander K. sowohl auf Leistungen der Pflegeversicherung als auch auf Leistungen der Eingliederungshilfe angewiesen. Mit der geplanten Regelung im dritten Pflegestärkungsgesetz wird die Unterstützung aus der Pflegeversicherung auf eine geringe Pauschale begrenzt. Die entsprechende Regelung des 43 a SGB XI soll auch auf ambulant betreute Wohngruppen ausgedehnt werden, die dem Wohn- und Betreuungsvertragsgesetz unterliegen. Damit erhält Alexander K. (Pflegestufe 3) statt im Monat nur noch eine Pauschale von 266 Euro. Die Finanzierung seiner WG ist dadurch unmöglich. Da Länder und Kommunen mit der Reform der Eingliederungshilfe das Ziel verfolgen, Kostensteigerungen einzudämmen, befürchtet die Lebenshilfe, dass die Eingliederungshilfe auch nicht für die fehlenden Leistungen aus der Pflegeversicherung einspringen wird. Dies kann für Alexander K. fatale Folgen haben. Allein aus Kostengründen und entgegen seiner eigenen Lebensvorstellung muss er womöglich in eine Wohneinrichtung umziehen. Wegen seines hohen Pflegebedarfs droht im schlimmsten Fall sogar der Umzug ins Pflegeheim. Die Lebenshilfe fordert, Leistungen der Pflegeversicherung müssen den leistungsberechtigten Menschen mit Behinderung genauso zustehen wie allen anderen Versicherten. Sie brauchen zur Teilhabe beides: Leistungen der Pflegeversicherung und der Eingliederungs hilfe. Menschen mit Behinderung dürfen nicht in die Pflege abgeschoben werden. 8

9 Mario S., 50 Jahre alt, wohnt im ambulant betreuten Wohnen der Lebenshilfe und arbeitet in einer Werkstatt für behinderte Menschen. Mario S. wird über Eingliederungshilfe drei Stunden in der Woche bei Geldangelegenheiten und Behördengängen unterstützt. Nach dem vorliegenden Entwurf des Bundesteilhabegesetzes wird Mario S. die Berechtigung für Unterstützung durch Eingliederungshilfe voraussichtlich verlieren. Denn nach 99 SGB IX neue Fassung muss er in mindestens fünf der dort beschriebenen neun Lebensbereiche Unterstützungsbedarf aufweisen, um weiterhin Eingliederungshilfe zu erhalten. Diese Schwelle ist sehr hoch. Seine Teilhabe-Einschränkungen liegen vor allem in einem der neun Lebensbereiche: 8. Bedeutende Lebensbereiche (z. B. Arbeit und Beschäftigung und wirtschaftliches Leben). Angesichts seiner geistigen Behinderung ist Mario S. jedoch dringend auf die bisherige Unterstützung angewiesen. Wird ihm die Unterstützung durch Eingliederungshilfe entzogen, kann er seinen Alltag nicht mehr bewältigen. Er kann seine Geldangelegenheiten nicht mehr regeln, verschuldet sich und droht zu verwahrlosen. Die im Gesetzentwurf neu eingefügte Ermessensregel, wonach auch Menschen Leistungen erhalten können, wenn in weniger als fünf Lebensbereichen Einschränkungen vorliegen, hilft dabei nicht: Denn für das Ermessen muss der Unterstützungsbedarf ähnlich ausgeprägt sein. Zudem kann das Recht auf eine Ermessensentscheidung einen eindeutigen Rechtsanspruch wie er heute für Menschen mit Behinderung wie Mario S. im Gesetz verankert ist nicht ersetzen. Die Lebenshilfe fordert daher, die Voraussetzung von Unterstützungsbedarf in fünf der neun Lebensbereiche zu streichen. Sonst drohen gerade Menschen mit Behinderung, bei denen mit einem geringen Unterstützungsaufwand ein Leben mit Teilhabe erreicht werden kann, aus dem Gesetz zu fallen. Dies muss unbedingt verhindert werden! 9

10 Conni M., 35 Jahre alt, hat das Down-Syndrom. Sie geht in eine Werkstatt und lebt seit 15 Jahren in einer Wohnstätte. Mit ihren Mitbewohnern Ingo L. und Maria P. ist sie eng befreundet. Obwohl Conni M. kaum verständlich spricht, haben die drei viel Spaß miteinander. Auch die Betreuer kennen Conni M. gut und können sie dabei unterstützen, sich gesund zu ernähren, damit ihre Zuckerkrankheit nicht richtig ausbricht. Ihre Eltern sind bereits gestorben, und der Rückhalt in der Wohnstätte ist für Conni M. sehr wichtig. Menschen wie Conny M., die in einer Wohneinrichtung leben und wegen ihrer Beeinträchtigung ihren Lebensunterhalt nicht selbst bestreiten können, erhalten Leistungen der Grundsicherung. Dazu gehören die Kosten der Unterkunft, bei denen der Bund künftig nicht die tatsächlich entstehenden Kosten der Unterkunft übernehmen wird, sondern nur einen gedeckelten Betrag. Dieser orientiert sich an der Warmmiete eines Einpersonenhaushalts mit einem maximalen Zuschuss von 25 % für die behinderungsbedingten Aufwendungen. Diese Regelung verkennt, dass Wohneinrichtungen besonderen rechtlichen Anforderungen unterliegen, z. B. in Bezug auf den Brandschutz und Mitarbeiterräume, über die deutlich höhere Kosten entstehen und die mit einem Einpersonenhaushalt nicht vergleichbar sind. Selbst mit Zuschuss wird der Betrag nicht ausreichen, um die in einer Einrichtung entstehenden Unterkunftskosten zu decken. Damit droht der Wohnstätte das finanzielle Aus. Conni M. und ihre Mitbewohner würden dann ihr Zuhause verlieren. Durch die derzeit geplanten Regelungen sind die bedarfsgerechten Wohnangebote gerade für Menschen mit einem hohen Unterstützungsangebot in ihrer Existenz bedroht. Die Lebenshilfe fordert daher, dass die tatsächlichen und auch bislang anerkannten Mietkosten in bestehenden Wohneinrichtungen vom Bund in voller Höhe übernommen werden. 10

11 Franziska P., 27 Jahre, lebt im betreuten Wohnen. Sie arbeitet in der Druckerei der Lebenshilfe Werkstatt, malt und tanzt gerne. Da sie sich nicht so gut allein orientieren kann, braucht sie Unterstützung bei Freizeitaktivitäten. Seit zwei Jahren ist sie mit Jonny B. zusammen, die beiden verstehen sich prächtig und genießen jede Minute der Zweisamkeit. Es nervt sie, dass sie immer wieder, mit anderen Bewohnern ihre Freizeit teilen müssen, nur weil sie wegen ihrer Behinderung Unterstützung benötigen. Das Bundesteilhabegesetz sieht vor, dass die Unterstützung von mehreren leistungsberechtigten Menschen mit Behinderung gemeinsam erbracht wird, soweit dies zumutbar ist. Wenn Menschen mit Behinderung entgegen ihrem Willen viele Unterstützungsleistungen mit anderen teilen müssen, ist für sie eine selbstbestimmte und individuelle Gestaltung ihres Alltags nicht mehr möglich. Besondere Einschränkungen ergeben sich durch diese Regelung bei den Unterstützungsleistungen zum Wohnen und bei der Freizeit. Die Lebenshilfe sieht in der neuen Regelung eine Einschränkung des Wunsch- und Wahlrechts und des Rechts auf Selbstbestimmung. Das widerspricht der Zielsetzung des Gesetzes. Die Lebenshilfe fordert daher, dass Menschen mit Behinderung Unterstützungsleistungen nur dann mit anderen teilen müssen, wenn sie dies wollen und deshalb ihre Zustimmung dazu gegeben haben. Dies gilt besonders beim Wohnen und in der Freizeit. Die Lebenshilfe ist gegen Gemeinschaftszwang. 11

12 Melanie A., 32 Jahre alt, arbeitet in der Wäscherei der Lebenshilfe-Werkstatt. Sie wohnt noch bei ihren Eltern, die einen Kiosk betreiben. Sie ist unternehmenslustig und von anderen Ländern fasziniert. Reisereportagen sind ihre liebsten Sendungen im Fernsehen. Nun möchte sie gerne nach Teneriffa verreisen dafür spart sie seit 3 Jahren von ihrem Lohn. Das Bundesteilhabegesetz sieht vor, dass die Vermögensfreigrenzen bei den Unterstützungsleistungen für Menschen mit Behinderung erheblich gesteigert werden. Menschen mit Behinderung haben künftig einen Vermögensfreibetrag von und das Partnervermögen wird vollständig freigestellt. Für Menschen mit einer geistigen Behinderung sind diese Regelungen im Bundesteilhabegesetz aber bedeutungslos. Sie sind meistens für ihren Lebensunterhalt auf Grundsicherung (Sozialhilfe) angewiesen. Die Vermögensfreigrenze bei der Grundsicherung liegt weiterhin bei lediglich Die Lebenshilfe fordert, dass auch Menschen, die wegen ihrer Behinderung neben Leistungen der Eingliederungshilfe existenzsichernde Leistungen erhalten, mehr als Euro ansparen dürfen. Auch sie brauchen mehr Spielraum und das Recht auf ein Sparbuch. Hierfür müssen die Regelungen zur Vermögensanrechnung im SGB XII mindestens an die besseren Vorschriften im SGB II (Hartz IV) angepasst werden. 12

13 Kapitel 5 Fakten zur Eingliederungshilfe Menschen mit geistiger Behinderung brauchen zur Unterstützung und zur Teilhabe am Leben in der Gesellschaft Leistungen der Eingliederungshilfe: In der Schule, beim Wohnen, bei der Arbeit und in der Freizeit. Mit dem Bundesteilhabegesetz werden die Leistungen der Eingliederungshilfe neu geregelt. Die Leistungsberechtigten der Eingliederungshilfe sind im Durchschnitt 34 Jahre alt. Von den insgesamt 7,5 Millionen Menschen mit einer Schwerbehinderung beziehen nur gut 11 % Leistungen der Eingliederungshilfe. Von diesen aktuell Eingliederungshilfeberechtigten in Deutschland (Statistisches Bundesamt, 2014) haben über Menschen eine geistige Behinderung. Damit sind die Menschen mit geistiger Behinderung die größte Gruppe der Leistungsempfänger der Eingliederungshilfe und somit am stärksten durch die Reform dieser Leistungen im Bundesteilhabegesetz betroffen. Zurzeit ist die Eingliederungshilfe für behinderte Menschen eine Leistung der Sozialhilfe. Über die Hälfte aller Sozialhilfeausgaben liegen im Bereich der Eingliederungshilfe. Im Jahr 2014 wurden hierfür 15 Milliarden Euro netto aufgewendet. Leistungen der Eingliederungshilfe erhalten Menschen mit einer geistigen, körperlichen oder psychischen Behinderung, die länger als sechs Monate anhält und die sie wesentlich in ihrer Teilhabe einschränkt. Die Leistungen werden erbracht, um die Behinderung oder deren Folgen zu beseitigen oder zu mildern und behinderten Menschen so die Chance zur Teilhabe am gesellschaftlichen Leben zu eröffnen. Zu den Leistungen gehören: stationäres und ambulant unterstütztes Wohnen; Teilhabe am Arbeitsleben (z. B. in einer Werkstatt für Menschen mit Behinderungen); Schulbegleitung; Frühförderung u.v.m. Menschen mit geistiger Behinderung sind insbesondere von den Änderungen des Bundesteilhabegesetzes betroffen, wenn es um Leistungen zum stationären Wohnen und zur Werkstatt für Menschen mit Behinderungen geht. Laut Kennzahlenvergleich Eingliederungshilfe der überörtlichen Träger der Sozialhilfeträger aus dem Jahr 2014 haben ¾ der Menschen in Werkstätten und 64 % der Menschen mit stationärer Wohnunterstützung eine geistige Behinderung. 13

14 Kapitel 6 Sprechen Sie mit Ihren Abgeordneten eine Hilfestellung für das Gespräch mit den Bundes- und Landtagsabgeordneten Ein Ratgeber für das Gespräch mit Entscheidern und Meinungsbildnern In diesem Kapitel liefern wir eine Hilfestellung für Ihr Gespräch mit Entscheidern vor Ort. Ob nun Bundestags- oder Landtagsabgeordnete, Bürgermeister oder Pressevertreter die hier aufgeführten Punkte geben Ihnen die notwendigen Informationen, um unsere Kampagne im Gespräch schnell und zielführend zu vermitteln. Am Ende des Kapitels finden Sie eine Tabelle die die neuen Regelungen in den Gesetzen erläutert, diese Regelungen bewertet, die Forderungen der Lebenshilfe gegenüberstellt, mögliche Gegenargumente zu unseren Forderungen auflistet, und Antworten liefert. Die Bundesregierung will mit dem Bundesteilhabegesetz auch die steigenden Kosten in der Eingliederungshilfe eindämmen. Aktuell drohen deshalb massive Verschlechterungen, die wir gemeinsam verhindern müssen! Menschen mit Behinderung sollen künftig in fünf von neun Lebensbereichen Unterstützungsbedarf nachweisen, um Eingliederungshilfe zu bekommen. Diese Hürde ist zu hoch! Pflege im ambulanten Bereich soll künftig vorrangig sein und könnte im schlimmsten Fall Leistungen der Eingliederungshilfe ersetzen. Die Verschiebung von Menschen mit Behinderung in die Pflege müssen wir verhindern! Es drohen erneut langwierige Rechtsstreitigkeiten zu Lasten von Menschen mit Behinderung. Mit dem Pflegestärkungsgesetz III soll außerdem die pauschale Abgeltung der Leistungen der Pflegversicherung in Einrichtungen der Eingliederungshilfe auch auf bestimmte ambulant betreute Wohnformen ausgedehnt werden. Dies bedeutet, für Menschen mit Behinderung und Pflegebedarf in solchen Wohnformen (ca Personen bundesweit) eine finanzielle Verschlechterung von bis zu 1346 im Monat. Die Möglichkeiten, ambulant betreut zu leben, werden sich gerade für Menschen mit hohem Unterstützungsbedarf dadurch erheblich verschlechtern. Die Kosten der Unterkunft für das Wohnen in Wohnstätten sollen auf ein zu niedriges Niveau begrenzt werden. Wenn das Wirklichkeit wird, droht manchen Einrichtungen das finanzielle Aus und Menschen mit Behinderung verlieren ihr Zuhause. Menschen sollen gezwungen werden können, Teilhabeleistungen mit anderen gemeinsam zu nutzen. Ihre Teilhabe und Selbstbestimmung wird dadurch eingeschränkt. Gemeinschaftszwang darf es daher nicht geben! Der Zweck der Eingliederungshilfe soll nur noch Teilhabe und nicht mehr Rehabilitation sein. Rehabilitation ist aber unverzichtbar für viele Menschen mit Behinderung. Die Bundesvereinigung Lebenshilfe kämpft seit vielen Jahren für ein gutes Bundesteilhabegesetz. Das konnten wir bereits für Menschen mit geistiger Behinderung erreichen: Die Koordination zwischen einzelnen Rehabilitationsträgern (Sozialhilfe, Jugendhilfe, Unfallversicherung, Krankenversicherung, Rentenversicherung und Bundesagentur für Arbeit) wird gestärkt und ermöglicht Leistungen wie aus einer Hand. Der bundesweite Flickenteppich bei der Bedarfsfeststellung hat ein Ende. Das neue bundeseinheitliche Verfahren zur Feststellung, wie viel und welche Unterstützung bei der Teilhabe gebraucht wird, schafft Klarheit und stärkt die Beteiligung von Menschen mit Behinderung. Das Bundesteilhabegesetz etabliert eine unabhängige Beratung für Menschen mit Behinderung. Dies stärkt ihre Selbstbestimmung. 14

15 Der individuelle Rechtsanspruch auf Schulbegleiter für Kinder mit Behinderung, den Gerichte schon abschaffen wollten, bleibt erhalten und wird im Gesetz verankert. Nur so kann Inklusion in Schulen derzeit gelingen. Die Betreuung in offenen Ganztagsschulen wird Leistung der Eingliederungshilfe. Menschen mit geistiger Behinderung erhalten eine Alternative zur Beschäftigung in der Werkstatt. Sie können leichter auf dem ersten Arbeitsmarkt tätig werden. Dabei hilft ihnen das Budget für Arbeit mit einem Lohnkostenzuschuss und Assistenz am Arbeitsplatz. Beschäftigte in Werkstätten für Menschen mit Behinderung können künftig mehr (ca. 26 ) von ihrem Lohn behalten. Die betriebliche Mitbestimmung von WfbM-Beschäftigten wird eingeführt. Die Assistenzleistungen werden konkretisiert. Die Leistungsvereinbarungen zwischen den Diensten/Einrichtungen und dem Leistungsträger können künftig bei fehlender Einigkeit vor eine Schiedsstelle gezogen werden. Ehe- bzw. Lebenspartner werden künftig nicht mehr mit ihrem Einkommen und Vermögen zu den Leistungen der Eingliederungshilfe herangezogen. 15

16 Sprechen Sie mit Ihrem Abgeordneten Hintergrundinformationen für Ihr Gespräch Eine Argumentationshilfe zur Stärkung unserer Forderungen. Neue Regelung im BTHG Bewertung Forderung Gegenargument Antwort Personenkreis 99 SGB IX-RegE regelt den Zugang zu den Leistungen der Eingliederungshilfe. Um Anspruch auf Eingliederungshilfe zu haben, müssen Menschen mit Behinderung Unterstützungsbedarf in mindestens 5 von 9 Lebensbereichen der ICF aufweisen. Die 9 Lebensbereiche sind: 1. Lernen und Wissensanwendung, 2. Allgemeine Aufgaben und Anforderungen, 3. Kommunikation, 4. Mobilität, 5. Selbstversorgung, 6. Häusliches Leben, 7. Interpersonelle Interaktionen und Beziehungen, 8. Bedeutende Lebensbereiche sowie 9. Gemeinschafts-, soziales und staatsbürgerliches Leben. Die Lebenshilfe kritisiert die Regelung zum Personenkreis, da Menschen, die bisher Eingliederungshilfe erhalten, in Zukunft ausgeschlossen sein könnten. Dies betrifft vor allem Menschen, die nur einen geringen Unterstützungsbedarf haben, z.b. mit ein paar Stunden in der Woche im ambulant unterstützten Wohnen (AUW) betreut werden. Problematisch ist die Reglung auch, weil die Einschränkung 5 aus 9 eine völlig willkürlich gegriffene Größe ist. Ihre Wirkung ist in keiner Weise wissenschaftlich fundiert, erprobt oder evaluiert sind. Somit ist auch völlig unklar, ob das Ziel erreicht wird, dass Menschen, die heute Eingliederungshilfe erhalten, auch in Zukunft zum berechtigten Personenkreis gehören werden. Die Lebenshilfe fordert, dass die Definition des leistungsberechtigten Personenkreises auf eine verlässliche Grundlage gestellt und hierfür die benötigte wissenschaftliche Expertise eingeholt wird. Nur so kann sichergestellt werden, dass derzeit leistungsberechtigte Menschen mit Behinderung künftig nicht aus dem System fallen. Solange diese Expertise fehlt, sollen die derzeitigen Regelungen zum leistungsberechtigten Personenkreis beibehalten werden. 1. Die Ermessensregelung, erlaubt bei besonders gelagerten Fällen eine Abweichung der 5 von 9 Regeln. 2. Die Norm tritt erst 2020 in Kraft. Bis dahin sollen die Wirkungen der Regelung überprüft und sie ggf. angepasst werden, wenn es zu den befürchteten Einschränkungen des Personenkreises kommt. 1. Diese Ermessensregel hilft kaum weiter, weil der Mensch mit Behinderung einen Rechtsanspruch auf Unterstützung braucht. Der Anspruch auf eine Ermessensentscheidung ersetzt dies nicht. Auch greift der Ermessensanspruch nur, wenn im Einzelfall Unterstützung im ähnlichen Ausmaß erforderlich ist, wie bei Unterstützungsbedarf in 5 der 9 Lebensbereiche. 2. Es ist eher unwahrscheinlich, dass ein System, das einmal im Gesetz steht, dann wieder völlig erneuert wird. Die Lebenshilfe spricht sich daher dafür aus erst zu forschen und zu erproben und dann das Gesetz zu ändern, nicht anders herum. Seite 1 von 7 #TeilhabeStattAusgrenzung Bundesteilhabegesetz (BTHG) Drittes Pflegestärkungsgesetz (PSG III) 16

17 Im Einzelfall Neue Regelung im PSG III Schnittstelle Eingliederungshilfe und Pflege Stationär/Wohnen in Wohnstätten 43a SGB XI, wonach die Inanspruchnahme von Leistungen der Pflegeversicherung auf einen Betrag in Höhe von 266 Euro begrenzt ist, wird mit dem Dritten Pflegestärkungsgesetz ausgeweitet auf alle gemeinschaftlichen Wohnformen die dem Wohn- und Betreuungsvertragsgesetz (WBVG) unterliegen. Dies ist bei allen Wohngruppen der Fall, bei denen die Wohnung und die Unterstützungsleistung beim gleichen Anbieter, z.b. der Lebenshilfe, in Anspruch genommen werden (gekoppelte Verträge). Bewertung Forderung Gegenargument Antwort Menschen mit Behinderung und Pflegebedarf, die in entsprechenden WGs nach dem WBVG leben, hätten dann zur Finanzierung ihres ambulanten Wohnsettings je nach Pflegegrad zwischen 423 und 1729 monatlich weniger zur Verfügung als ohne diese neue Regelung (Beträge der ambulanten Pflegesachleistung nach 36 SGB XI PSG III minus 266 ). Es steht zu befürchten, dass eine Vielzahl dieser WGs dann schließen müssten, weil der Eingliederungshilfeträger diese Finanzierungslücke nicht schließen wird. Die Bewohner müssten dann entweder in Einrichtungen der Eingliederungshilfe oder wegen ihres hohen Pflegebedarfs sogar in Einrichtungen der Pflegeversicherung umziehen 43 a SGB XI stellt eine Diskriminierung der Menschen mit Behinderung dar. Sie sind Mitglieder der Pflegeversicherung und zahlen Beiträge wie alle anderen auch. Eine Begrenzung ihrer Leistungen auf 266 darf es nicht geben. Die Lebenshilfe fordert 43a SGB XI muss abgeschafft werden. 43a SGB XI darf außerdem auf keinen Fall auch noch auf ambulant betreute Wohnformen nach dem WBVG ausgedehnt werden. 1. Die aktuelle Regelung des 43 a wird nur an die Änderungen durch das BTHG angepasst. Eigentlich ändert sich nichts. 2. Es gibt eine Bestandsschutzregelung, wonach Menschen die aktuell in solchen Wohngruppen leben, auch weiterhin die Pflegesachleistung erhalten. 3. Wohngruppen können sich auch außerhalb des Anwendungsbereichs des WBVG gründen 1. Das stimmt nicht. Eine Vielzahl der Menschen mit Behinderung und Pflegebedarf (ca ) leben in ambulant betreuten Wohngruppen, die dem WBVG unterliegen. Bisher erhalten sie die vollen ambulanten Pflegesachleistungen. Der Anwendungsbereich des 43 a SGB XI wird also erheblich ausgeweitet. 2. Die Bestandschutzregelung hilft wenig. Denn schon wenn ein Bewohner der WG neu hinzukommt und nur noch die 266 Pauschale einbringt, zerfällt das Finanzierungskonzept für die ganze Gruppe 3. Das stimmt. Allerdings ist es für Menschen mit Behinderung nicht einfach auf dem allgemeinen Wohnungsmarkt barrierefreien Wohnraum zu mieten. Seite 2 von 7 #TeilhabeStattAusgrenzung Bundesteilhabegesetz (BTHG) Drittes Pflegestärkungsgesetz (PSG III) 17

18 Neue Regelung im PSG III und im BTHG Schnittstelle Eingliederungshilfe und Pflege ambulant Im ambulanten Bereich soll der Gleichrang von Eingliederungshilfe und Pflege ( 13 Abs. 3 SGB XI) aufgehoben werden. Im häuslichen Umfeld entsprechend 36 SGB XI sollen die Leistungen der Pflegeversicherung und der Hilfe zur Pflege den Leistungen der Eingliederungshilfe gegenüber vorrangig sein, es sei denn, der Schwerpunkt der Eingliederungshilfe steht im Vordergrund der Leistungserbringung. Bewertung Forderung Gegenargument Antwort Menschen mit Behinderung und Pflegebedarf brauchen Leistungen aus beiden Systemen: Eingliederungshilfe und Pflegeversicherung. Bei Einführung der beschriebenen Vorrangregelung steht zu befürchten: Leistungen der Eingliederungshilfe werden nicht mehr im erforderlichen Umfang bewilligt, weil der Eingliederungshilfeträger die in Anspruch genommenen Leistungen der Pflegeversicherung eins zu eins auf den festgestellten Eingliederungshilfebedarf anrechnet, obwohl beide Leistungen in ihrer Zielrichtung gerade nicht identisch sind. Neue Abgrenzungsfragen und eine Flut von Einzelfallstreitigkeiten entstehen, in denen der Leistungsberechtigte nachweisen muss, wo der Schwerpunkt der Leistungserbringung liegt. Seite 3 von 7 #TeilhabeStattAusgrenzung Bundesteilhabegesetz (BTHG) Drittes Pflegestärkungsgesetz (PSG III) 1. Die bisherige Regelung des 13 Abs. 3 SGB XI, das Nebeneinander von Leistungen der Pflegeversicherung und der Eingliederungshilfe muss erhalten bleiben. 2. Für Menschen mit Anspruch sowohl auf Leistungen der Eingliederungshilfe als auch der Hilfe zur Pflege soll die Eingliederungshilfe die Hilfe zur Pflege umfassen. Die neue Regelung des 103 Abs. 2 SGB IX RegE wird begrüßt und soll auf alle Menschen mit Behinderung und Pflegebedarf, die Eingliederungshilfe erhalten, erweitert werden. Für Menschen mit geistiger Behinderung ist dies wichtig, da sie dann Leistungen aus 1. Pflegeversicherungsleistungen seien zum Teil deckungsgleich mit Leistungen der Eingliederungshilfe. Der Vorrang helfe bei der Abgrenzung. Eine streitfreie Schnittstelle entstünde. 2. Dies hätte enorme finanzielle Auswirkungen, da dann die neuen, besseren Regeln zur Einkommens- und Vermögensanrechnung bei der Eingliederungshilfe für einen größeren Personenkreis Wirkung entfalten würden. 1. Das stimmt nicht. Leistungen der Eingliederungshilfe und der Pflege verfolgen unterschiedliche Ziele. Die Leistungen müssen daher nebeneinander bestehen bleiben. Da der Vorrang an den Schwerpunkt der Leistungserbringung geknüpft ist, wird die Abgrenzung nicht leichter, sondern schwerer. Es braucht dann immer Entscheidungen im Einzelfall. 2. Diese große Ausweitung des Personenkreises sieht die Lebenshilfe nicht, da nur Menschen im Bezug der Eingliederungshilfe hiervon erfasst wären, die darüber hinaus in der Regel Grundsicherung beziehen und deswegen ohnehin der strengen Anrechnung von Einkommen und Vermögen unterliegen. 18

19 einer Hand erhalten. Und wenn sie einen hohen Pflegebedarf haben, nicht auf Leistungen der Hilfe zur Pflege verwiesen werden, obwohl sie Bedarf an den fachlich anderen, umfassenderen und pädagogisch geprägten Leistungen der Eingliederungshilfe haben. Den geplanten Vorrang der Leistungen der Hilfe zur Pflege vor Leistungen der Eingliederungshilfe lehnt die Lebenshilfe entschieden ab. Seite 4 von 7 #TeilhabeStattAusgrenzung Bundesteilhabegesetz (BTHG) Drittes Pflegestärkungsgesetz (PSG III) 19

20 Neue Regelung im BTHG Bewertung Forderung Gegenargument Antwort Kosten der Unterkunft in Einrichtungen Statt eines Einrichtungsentgeltes sollen zukünftig die Kosten der Unterkunft und des Lebensunterhaltes separat gezahlt werden. 42 b Abs. 2 Nr. 2 SGB XII RegE sieht dazu vor, dass Leistungsberechtigte, denen allein oder zu zweit ein persönlicher Wohnraum und zusätzliche Räumlichkeiten zur gemeinschaftlichen Nutzung überlassen werden, die durchschnittlichen angemessenen tatsächlichen Aufwendungen für die Warmmiete eines Einpersonenhaushaltes zuzüglich eines maximal 25prozentigen Aufschlages als Kosten der Unterkunft erhalten. Diese Regelung ist eine Folge der Trennung von Leistungen zur Existenzsicherung und Fachleistungen im stationären Bereich. Hiermit werden Menschen mit Behinderung, die in Einrichtungen leben künftig wie im ambulanten Bereich Leistungen der Grundsicherung (Regelbedarf und Kosten für die Unterkunft) einerseits und Fachleistungen aus Eingliederungshilfe und Pflege andererseits erhalten. Die Lebenshilfe kritisiert, dass diese Form der Umsetzung der Trennung von Existenzsicherung und Fachleistung eine Leistungslücke reißen wird. Die geplante Regelung bei den Kosten der Unterkunft ist aus Sicht der Lebenshilfe nicht geeignet, eine Refinanzierung der Kosten von Wohnstätten für Menschen mit Behinderung sicher zu stellen. Anders als Privathaushalte unterliegen Einrichtungen zusätzlichen Anforderungen wie z.b. Brandschutz, das Vorhalten von Gemeinschaftsräumen oder Räumen für Mitarbeitende. Es steht zu befürchten, dass mit der starren Grenze von maximal 25 % Zuschlag Einrichtungen vor dem finanziellen Aus stehen, und Menschen mit Behinderung ihr Zuhause verlieren. Die Lebenshilfe kritisiert auch, dass es keine vernünftige oder plausible Grundlage für die Begrenzung des Zuschlags auf 25 % gibt. Seite 5 von 7 #TeilhabeStattAusgrenzung Bundesteilhabegesetz (BTHG) Drittes Pflegestärkungsgesetz (PSG III) 1. Die Lebenshilfe fordert, dass in Bezug auf bestehende Wohneinrichtungen die tatsächlichen und auch bislang von der Sozialhilfe anerkannten Kosten vom Bund im Sinne einer einrichtungsbezogenen Bestandsschutzregelung übernommen werden. 2. Für neue Angebote muss ein einheitlicher Maßstab für die Bemessung der Kosten der Unterkunft auf Bundesebene verhandelt werden. Hierbei müssen Bund, Länder, Eingliederungs-hilfeträger und Spitzenverbände der Leistungserbringer beteiligt sein. Es gibt bereits eine Bestandsschutzregelung für die Menschen, die in Einrichtungen leben ( 139 Abs. 2 SGB XII RegE). Eine einrichtungsbezogene Bestandsschutzregelung verhindert Fortschritt. Das stimmt. Allerdings läuft die individuelle Bestandsschutzregelung leer, wenn Menschen aus der Einrichtung ausziehen oder versterben, da nicht sichergestellt ist, dass bei Wechseln in der Bewohnerschaft, die Wohneinrichtung ihre tatsächlich entstehenden Kosten der Unterkunft insgesamt noch refinanzieren kann. Das stimmt nicht, die Umstellung dauert nur länger und das ist auch gut so. Denn ein adäquater Ersatz an Wohnmöglichkeiten für alle Menschen, die aktuell in Wohnstätten der Behindertenhilfe leben, ist nicht ersichtlich. Vielmehr hemmen die neuen Regelungen z.b. des PSG III (s.o.) das Entstehen weiterer neuer ambulanter Wohnformen gerade für Menschen mit einem hohen Unterstützungsbedarf. 20

21 Neue Regelung im BTHG Bewertung Forderung Gegenargument Antwort Poolen /Gemeinsame Inanspruchnahme von Leistungen Nach 116 Abs. 2 SGB IX RegE können Leistungen der Eingliederungshilfe an mehrere Leistungsberechtigte gemeinsam erbracht werden ( poolen ), außer dies ist für den Leistungsberechtigten unzumutbar. Hiermit wird die gemeinsame Erbringung von Leistungen zum Regelfall und kann auch gegen den Willen des Leistungsberechtigten durchgeführt werden. Es sei denn, das Poolen einer Leistung ist unzumutbar. Die geplante Regelung zum Poolen bleibt sogar hinter der auch bisher schon als defizitär erlebten Regelung zum Wunsch- und Wahlrecht in 13 SGB XII zurück, die neben der Zumutbarkeit auch das Kriterium der unverhältnismäßigen Mehrkosten einbezieht. Die Regelung zum Poolen muss daher dringend nachgebessert werden, da ansonsten das Wunsch- und Wahlrecht noch weiter eingeschränkt würde. Ein Poolen von Leistungen sollte nur mit Zustimmung des Leistungsberechtigten möglich sein. Sonst steht zu befürchten, dass bspw. Menschen gezwungen werden mit anderen zusammenzuziehen in WGs oder Wohnstätten, obwohl sie alleine leben möchten, weil sie nur mit anderen die erforderlichen Unterstützungsleistungen erhalten. Die Lebenshilfe lehnt das Poolen von Leistungen gegen den Willen des Leistungsberechtigten ab. Es darf keinen Gemeinschaftszwang geben. Die Lebenshilfe fordert daher eine gemeinsame Inanspruchnahme von Leistungen darf nur mit Zustimmung des Leistungsberechtigten möglich sein. Dies gilt insbesondere bei den beiden Lebensbereichen Wohnen und Freizeit, da sie in besonderen Maße die Privatsphäre des Menschen berühren. In der Gesetzesbegründung heißt es, die gemeinsame Inanspruchnahme von Leistungen könne nicht allein in das Ermessen des Leistungsträgers gestellt werden, vielmehr müsse der Leistungsberechtigte an der Entscheidung beteiligt sein. Außerdem sei bei der Prüfung der Zumutbarkeit nach 116 Abs. 2 i.v.m. 104 SGB IX RegE auch die bisherige Leistungsgewährung zu berücksichtigen. Was nach geltendem Recht angemessen ist, soll auch künftig angemessen sein. Insbesondere sollen Menschen, die aktuell ambulante Leistungen zum Wohnen erhalten auch weiterhin in der bestehenden Wohnform leben dürfen. Diese Versuche durch entsprechende Zielvorgaben in der Begründung die Rechtsunsicherheit aus dem Gesetzestext zu heilen, taugen jedoch nicht. Menschen mit Behinderungen müssen rechtssicher und auch in Zukunft vor einer gegen ihren Willen vom Leistungsträger verordneten gemeinschaftlichen Inanspruchnahme von Unterstützungsleistungen geschützt werden, sonst hätte der Gesetzgeber sein Ziel - Mehr Teilhabe und Selbstbestimmung verfehlt. Seite 6 von 7 #TeilhabeStattAusgrenzung Bundesteilhabegesetz (BTHG) Drittes Pflegestärkungsgesetz (PSG III) 21

22 Neue Regelung im BTHG Bewertung Forderung Gegenargument Antwort Einkommen und Vermögen Im BTHG RegE sind die Regelungen zur Heranziehung von Einkommen und Vermögen für die Leistungen der Eingliederungshilfe erheblich verbessert worden. Mit diesen Regelungen soll das Versprechen eingelöst werden, die Eingliederungshilfe aus dem Fürsorgesystem herauszuholen und in ein modernes Teilhaberecht umzuwandeln: Der Vermögensfreibetrag soll laut BTHG RegE auf angehoben und das Partnervermögen vollständig freigestellt worden. Diese positiven Regelungen sind für geistig behinderte Menschen in aller Regel bedeutungslos. Denn sie haben kein Einkommen, sondern arbeiten in einer Werkstatt und sind für ihren Lebensunterhalt auf Grundsicherung angewiesen. Nach den für sie geltenden Regeln der Sozialhilfe können sie kein Vermögen ansparen, da die Vermögensfreigrenze in der Grundsicherung bei lediglich liegt. Diese Ungleichbehandlung Vermögensfreigrenze von einerseits und von andererseits ist aus Sicht der Lebenshilfe nicht hinnehmbar. Auch Menschen mit geistiger Behinderung, die wegen ihrer Behinderung neben den Leistungen der Eingliederungshilfe auf Grundsicherung angewiesen sind, haben ein Recht auf ein Sparbuch und eine gewisse Steigerung ihrer finanziellen Selbstständigkeit. Die Lebenshilfe fordert für Menschen mit Behinderung, die behinderungsbedingt neben der Eingliederungshilfe auf Grundsicherung/ Hilfe zum Lebensunterhalt angewiesen sind, ebenfalls einen höheren Vermögensfreibetrag. Eine solche Regelung würde zu Kostensteigerungen in der Sozialhilfe führen, die aktuell nicht finanzierbar sind. Es kann aber doch nicht sein, dass Menschen die jeden Tag in einer Werkstatt arbeiten und behinderungsbedingt dennoch auf Grundsicherung angewiesen sind, weniger sparen dürfen als Menschen die Hartz IV beziehen. Denkbar wäre zumindest eine Anhebung des Vermögensfreibetrages in Anlehnung an die Regelung in 12 Abs. 2 Nr. 1 SGB II. Hiernach ist vom Vermögen ein Grundfreibetrag i. H. v. 150 je vollendetem Lebensjahr abzusetzen, mind. aber Euro. Demnach hätten Menschen im Bezug von Leistungen der Eingliederungshilfe und Grundsicherung/ Hilfe zum Lebensunterhalt bis zu ihrem 20. Lebensjahr einen Anspruch auf 3.100, mit 40 auf und mit 60 auf freigestellten Vermögens. Seite 7 von 7 #TeilhabeStattAusgrenzung Bundesteilhabegesetz (BTHG) Drittes Pflegestärkungsgesetz (PSG III) 22

23 Kapitel 7 Vor Ort Aktionen öffentlichkeitswirksame Maßnahmen zur Unterstützung der Lebenshilfe-Kampagne # TeilhabeStattAusgrenzung Bunt, humorvoll, auffordernd und informierend das sind wichtige Zutaten für eine wirkungsvolle Aktion in der Öffentlichkeit. Wir präsentieren Ihnen hier drei Ideen für Aktionen vor Ort, die mit geringem Aufwand medientauglich umgesetzt werden können. Ob nun vor lokalen Abgeordnetenbüros, Rathäusern, in Fußgängerzonen oder am Lebenshilfe-Stand auf dem Wochenmarkt diese Aktionen erregen Aufsehen, sind für ein aussagekräftiges Pressebild geeignet und fordern Passanten zum Mitmachen auf. Begleiten Sie alle Ihre Aktionen in der Öffentlichkeit, um Info-Flyer mit den Forderungen der Lebenshilfe zu verteilen und Unterschriften und s zu sammeln. Und falls Sie über ipad und Tablets verfügen, können Sie gleich die Unterschriften in die Petition #TeilhabeStattAusgrenzung auf change.org eingegeben und Ihren Verteiler erweitern. Und denken Sie immer an die Sozialen Medien! Es ist sehr wichtig, dass gute Fotos von den Aktionen nicht nur über die regionale Presse sondern auch über Facebook und andere Soziale Medien umgehend verbreitet werden. IDEE 1: Zwangspoolen Wenn Menschen mit Behinderung viele Unterstützungsleistungen mit anderen teilen und daher absprechen müssen, ist eine spontane und individuelle Gestaltung des Alltags nicht mehr möglich. Um dieses Zwangspoolen von Menschen optisch darzustellen, gruppieren sich 10, 15 oder noch mehr Menschen sehr, sehr dicht gedrängt eng beieinander. Dann wird die Gruppe mit einem starken Seil zusammengebunden, sodass sie sich nur mühevoll bewegen kann. Es gibt keine Einzelpersonen mehr, alles ist jetzt pauschal und nur in der Gruppe machbar. In dieser Form bewegt sich die gebündelte Gruppe vor dem Büro des Abgeordneten oder kriecht durch die Fußgängerzone. Das Seil kann nur vom/ von der örtlichen Landtags-/Bundestagsabgeordneten/in zerschnitten werden. Die Abgeordneten erhalten eine symbolische Riesenschere, mit der sie das Seil zerschneiden und die Gruppe sich wieder individualisieren kann. 23

24 IDEE 2: Bundesteilhabegesetz-Twister Das Bundesteilhabegesetz regelt die Unterstützung für behinderte Menschen neu. Der Plan: Nur wer Hilfebedürftigkeit in mindestens fünf von neun Lebensbereichen nachweisen kann, ist dabei. Viele Menschen mit Behinderung würden dann gar keine Hilfe mehr bekommen, obwohl sie z.b. ihre Geld- und Vertragsangelegenheiten nicht allein regeln können. Sicherlich ist das Spiel Twister bekannt, bei dem man mit Händen und Füßen Farbfelder abdecken muss. Recht gewagte Verrenkungen sind notwendig, um bei diesem Spiel die vorgegebenen Farbfelder abzudecken. Die Aktion ist: Bundesteilhabegesetz-Twister! Die Aufgabe: Decke fünf von neun Feldern (Lebensbereichen) ab, und Du erhältst Leistungen. Natürlich ist es unmöglich, fünf Felder abzudecken. Dafür sorgen auch die zu weit auseinanderliegenden Felder, sodass man schon Kopf, Beine, Arme und Gesäß benötigt, um die Felder abzudecken. Falls Kinder am Spiel teilnehmen, lassen die Veranstalter sie gewinnen und es gibt kleine Preise zu gewinnen. Bei teilnehmenden Erwachsenen werden die Felder so weit auseinander platziert, dass es physisch nicht möglich ist, mehr als vier Felder abzudecken. Die 9 Lebensbereiche-Felder sind: 1. Lernen und Wissensanwendung, 2. Allgemeine Aufgaben und Anforderungen, 3. Kommunikation, 4. Mobilität, 5. Selbstversorgung, 6. Häusliches Leben, 7. Interpersonelle Interaktionen und Beziehungen, 8. Bedeutende Lebensbereiche, 9. Gemeinschafts-, soziales und staatsbürgerliches Leben Die Bundesvereinigung Lebenshilfe stellt die o.g. Lebensbereiche als 9 Bundesteilhabegesetz- Twister-Felder als Download auf zur Verfügung. Dieses Spiel ist besonders geeignet in öffentlichen Orten, wie z.b. Fußgängerzonen und Marktplätze. Sollte Ihre Lebenshilfe bereits einen Stand auf dem örtlichen Wochenmarkt haben, ist diese Aktion eine unterhaltsame Ergänzung zu Ihrem bestehenden Angebot und erhöht die Verweildauer an Ihrem Stand. 24

25 IDEE 3: Kröten Selbstvertreter und Vertreter der örtlichen Lebenshilfen überreichen ihren Landtags/ Bundestagsabgeordneten ein Paket voller Kröten. Botschaft Schlucken Sie mit uns die Kröten denn der geplante Gesetzesentwurf ist voll davon. Bundesteilhabegesetz-Kröten-Kisten sind schnell produziert. Spielzeugkröten sind fast in jedem Spielwarengeschäft erhältlich und auch per Google-Suche sind Anbieter von Gummikröten in wenigen Minuten gefunden. Eine Kiste oder ein großer Karton mit der Aufschrift Vorsicht Bundesteilhabegesetz voller Kröten ist schnell angefertigt und schon steht dem Auftritt vor dem Büro der Abgeordneten nichts mehr im Wege. Diese Aktion kann beliebig vergrößert werden. Zum Beispiel kann man seine vorhandenen Umzugskartons vom Dachboden kurzfristig in Bundesteilhabegesetz-Kröten-Kisten umwandeln und damit eine Mauer direkt vor auf dem Marktplatz bauen. Die hier präsentierten Aktionen sind Ideenvorschläge für Ihre Öffentlichkeitsarbeit. Vielleicht haben Sie bereits selber medienwirksame Events geplant, die Sie diesen Sommer umsetzen werden. Wir würden uns sehr freuen, falls Sie uns Fotos und Presseberichte von Ihren Aktionen und Events vor Ort mailen würden. Auf der Kampagnen-Webseite werden wir fortlaufend über lokale Veranstaltungen berichten. Wir wünschen Ihnen schon jetzt viel Erfolg! 25

26 Kapitel 8 Textbausteine für die lokale Pressearbeit Auch als Download im Word-Format erhältlich Kurz gefasst und schnell angepasst das sind die hier präsentierten Textbausteine, mit denen Sie Ihre Pressemitteilung vor Ort schreiben können. Wir liefern Ihnen in diesem Kapitel einige Ideen, welche Themen, Anlässe und Aktionen sich als Mitteilungen an die Medien eignen. Ob ein Aufruf zur Petition, ein Besuch beim Abgeordneten oder die Forderungen der Lebenshilfe dieses sind nur einige Vorschläge, wie der Inhalt einer Pressemeldung gestaltet werden kann. Vor Versand der Pressemitteilung: - bitten wir Sie, die gelb markierten Anleitungen in den [eckigen Klammern] zu beachten. - diese Vorlage um Ihre Kontaktdaten zu ergänzen. Wenn vorhanden, sollten Sie Ihre eigene Vorlage für Pressemitteilungen verwenden. - auch unseren Ratgeber für Pressearbeit vor Ort, Download unter (Rubrik Presse, rechte Spalte) zu nutzen. Alle hier vorgestellten Pressetexte sind natürlich auch als Download im Word-Format auf abrufbar. 26

27 Lebenshilfe Lebenshilfe e.v. Pressemitteilung - Wir bitten Sie, die gelb markierten Anleitungen in den [eckigen Klammern] zu beachten. - Bitte ergänzen Sie diese Vorlage um Ihre Kontaktdaten. Wenn vorhanden, sollten Sie Ihre eigene Vorlage für Pressemitteilungen verwenden. - Nutzen Sie bitte auch unseren Ratgeber für Pressearbeit vor Ort, Download unter (Rubrik Presse, rechte Spalte). Adresse Telefon: Durchwahlen: Telefax: Internet Datum Lebenshilfe sagt geplanten Gesetzen den Kampf an Mit dem Bundesteilhabegesetz und Pflegestärkungsgesetz III drohen massive Verschlechterungen für Menschen mit geistiger Behinderung Lebenshilfe hat bundesweite Kampagne unter dem Motto #TeilhabeStattAusgrenzung gestartet [Lokalen Ortsname einfügen.] Bundesteilhabegesetz und Pflegestärkungsgesetz III können so nicht bleiben. Das teilt Ulla Schmidt mit, die Bundesvorsitzende der Lebenshilfe und Vizepräsidentin des Deutschen Bundestages. Das Gesetzespaket, so Ulla Schmidt weiter, enthält zwar Fortschritte, die auf langjährigen Forderungen der Lebenshilfe beruhen, aber die drohenden Verschlechterungen für Menschen mit geistiger Behinderung sind inakzeptabel. Besonders die Ausweitung des Ausschlusses von Leistungen der Pflegeversicherung im Pflegestärkungsgesetz ist eine Diskriminierung von Menschen, die als Versicherte Beiträge zahlen! [Der Name Ulla Schmidt könnte in diesem Absatz und im folgenden Text durch den Namen Ihrer/Ihres Vorsitzenden ersetzt werden.] Die Lebenshilfe mit ihren über 500 örtlichen Vereinigungen und Mitgliedern, darunter auch die Lebenshilfe [Name der Lebenshilfe einfügen], hat daher eine bundesweite Protest- und Aufklärungskampagne gestartet und ruft dazu auf, ihre Petition gegen die Gesetzentwürfe zu unterzeichnen. Das Motto lautet #TeilhabeStattAusgrenzung; Ziel ist es, die Forderungen der Lebenshilfe für gute Teilhabe und Pflege den Abgeordneten und der breiten Öffentlichkeit deutlich zu machen. Ulla Schmidt: Wir wissen, dass diese sozialpolitischen Großvorhaben für viele Außenstehende sehr kompliziert sind. Wir werden es jedoch nicht zulassen, dass am Ende die Schwächsten, die Menschen mit geistiger Behinderung, als Verlierer dastehen. Wir müssen allen klarmachen, was die Folgen dieser Gesetze sind. Und wir werden 27

28 Lebenshilfe gegen die Verschlechterungen durch das Pflegestärkungsgesetz III und für ein Bundesteilhabegesetz kämpfen, das diesen Namen auch verdient. Das Bundesteilhabegesetz regelt die Eingliederungshilfe neu. Von den derzeit rund Beziehern der Eingliederungshilfe hat die Mehrheit über eine halbe Million eine geistige Behinderung. Bleibt die Reform so, wie sie ist, hat das laut der Lebenshilfe schwerwiegende Auswirkungen: Manche Menschen mit geistiger Behinderung müssen fürchten, ganz aus dem Hilfesystem herauszufallen. Anderen droht, dass sie gegen ihren Willen mit anderen zusammen wohnen müssen oder in Pflegeeinrichtungen abgeschoben werden. Wieder andere müssen bangen, ihr Zuhause zu verlieren, weil ihre Wohnstätte nicht mehr ausreichend finanziert wird und schließen muss. [Wenn möglich, mit Zitaten von Personen, die vor Ort davon betroffen sein könnten, ergänzen. Es könnten auch Angehörige oder Betreuer zu Wort kommen.] Die Lebenshilfe fordert daher, dass 1. Menschen mit Behinderung und Pflegebedarf künftig nicht von den Leistungen der Pflegeversicherung ausgeschlossen werden. Umgekehrt darf ihnen auch nicht die Eingliederungshilfe verwehrt werden, weil sie neben ihrer geistigen Behinderung einen Pflegebedarf haben. Sie brauchen für Teilhabe beide Formen der Unterstützung. Der Verschiebebahnhof zwischen Eingliederungshilfe und Pflege muss aufhören! 2. der Zugang zu den Leistungen der Eingliederungshilfe nicht so begrenzt wird, dass Menschen, die in weniger als fünf Lebensbereichen Einschränkungen aufweisen, von den Leistungen ausgeschlossen werden. Eine solche Hürde ist zu hoch! 3. Menschen mit Behinderung nicht gezwungen werden können, gemeinsam mit Anderen Leistungen in Anspruch zu nehmen, zum Beispiel beim Wohnen und in der Freizeit. Das ist das Gegenteil von Selbstbestimmung und führt zu Ausgrenzung statt Teilhabe! 4. die Kosten der Unterkunft für das Wohnen in Wohnstätten nicht willkürlich begrenzt werden. Wenn das Wirklichkeit wird, droht vielen Wohnstätten für Menschen mit geistiger Behinderung das finanzielle Aus, und die dort lebenden Menschen verlieren ihr Zuhause! 5. Menschen mit einer geistigen Behinderung nicht von den verbesserten Regelungen im Bundesteilhabegesetzes zur Heranziehung ihres Vermögens ausgeschlossen werden. Auch sie haben ein Recht auf ein Sparbuch! Hier gibt es die Petition der Lebenshilfe, mehr Informationen zur Kampagne (auch in Leichter Sprache) unter [Zeichenzahl inklusive Leerzeichen einfügen] Der genaue Pfad (URL) zur Lebenshilfe-Petition #TeilhabeStattAusgrenzung lautet: 28

29 Lebenshilfe Lebenshilfe e.v. Pressemitteilung - Wir bitten Sie, die gelb markierten Anleitungen in den [eckigen Klammern] zu beachten. - Bitte ergänzen Sie diese Vorlage um Ihre Kontaktdaten. Wenn vorhanden, sollten Sie Ihre eigene Vorlage für Pressemitteilungen verwenden. - Nutzen Sie bitte auch unseren Ratgeber für Pressearbeit vor Ort, Download unter (Rubrik Presse, rechte Spalte). Adresse Telefon: Durchwahlen: Telefax: Internet Datum Lebenshilfe setzt sich mit [Aktionsname einfügen] für Teilhabe statt Ausgrenzung ein Mit dem Bundesteilhabegesetz und Pflegestärkungsgesetz III drohen massive Verschlechterungen für Menschen mit geistiger Behinderung [Lokalen Ortsname einfügen.] Unter dem Motto #TeilhabeStattAusgrenzung [macht/veranstaltet/ lädt ein] die Lebenshilfe [Name der Lebenshilfe einfügen] am [Datum und Aktionsnamen einfügen], um gegen das geplante Bundesteilhabegesetz und Pflegestärkungsgesetz III zu protestieren. Durch das Gesetzespaket drohen massive Verschlechterungen für Menschen mit geistiger Behinderung, erklärt [Name Ihrer/Ihres Vorsitzenden einfügen]. [Hier wird die örtliche Aktion näher beschreiben, siehe Vorschläge in dieser Handreiche. Natürlich können Sie auch eigene Ideen umsetzen.] Die Lebenshilfe ruft auch dazu auf, ihre Petition gegen das vorliegende Bundesteilhabegesetz und Pflegestärkungsgesetz III zu unterzeichnen. Ziel ist es, die Forderungen der Lebenshilfe für gute Teilhabe und Pflege den Abgeordneten im Wahlkreis [Name einfügen] und der breiten Öffentlichkeit deutlich zu machen. [Die nachfolgenden Absätze sollten Sie stehen lassen, wenn Sie bisher noch keine andere Vorlage der Kampagne #TeilhabeStattAusgrenzung als Pressemitteilung verschickt und veröffentlicht haben. Sonst reicht der nochmalige Hinweis/Link auf die Petition am Ende.] Das Bundesteilhabegesetz regelt die Eingliederungshilfe neu. Von den derzeit rund Beziehern der Eingliederungshilfe hat die Mehrheit über eine halbe Million eine geistige Behinderung 29

30 Lebenshilfe [hier könnten auch Ihre lokalen Zahlen stehen]. Bleibt die Reform so, wie sie ist, hat das laut der Lebenshilfe schwerwiegende Folgen: Menschen mit geistiger Behinderung müssen fürchten, ganz aus dem Hilfesystem herauszufallen. Anderen droht, dass sie gegen ihren Willen mit anderen zusammen wohnen müssen oder in Pflegeeinrichtungen abgeschoben werden. Wieder andere müssen bangen, ihr Zuhause zu verlieren, weil ihre Wohnstätte nicht mehr ausreichend finanziert wird und schließen muss. [Wenn möglich, mit Zitaten von Personen, die vor Ort davon betroffen sein könnten, ergänzen. Es könnten auch Angehörige oder Betreuer zu Wort kommen]. Die Lebenshilfe fordert daher, dass 1. Menschen mit Behinderung und Pflegebedarf künftig nicht von den Leistungen der Pflegeversicherung ausgeschlossen werden. Umgekehrt darf ihnen auch nicht die Eingliederungshilfe verwehrt werden, weil sie neben ihrer geistigen Behinderung einen Pflegebedarf haben. Sie brauchen für Teilhabe beide Formen der Unterstützung. Der Verschiebebahnhof zwischen Eingliederungshilfe und Pflege muss aufhören! 2. der Zugang zu den Leistungen der Eingliederungshilfe nicht so begrenzt wird, dass Menschen, die in weniger als fünf Lebensbereichen Einschränkungen aufweisen, von den Leistungen ausgeschlossen werden. Eine solche Hürde ist zu hoch! 3. Menschen mit Behinderung nicht gezwungen werden können, gemeinsam mit Anderen Leistungen in Anspruch zu nehmen, zum Beispiel beim Wohnen und in der Freizeit. Das ist das Gegenteil von Selbstbestimmung und führt zu Ausgrenzung statt Teilhabe! 4. die Kosten der Unterkunft für das Wohnen in Wohnstätten nicht willkürlich begrenzt werden. Wenn das Wirklichkeit wird, droht vielen Wohnstätten für Menschen mit geistiger Behinderung das finanzielle Aus, und die dort lebenden Menschen verlieren ihr Zuhause! 5. Menschen mit einer geistigen Behinderung nicht von den verbesserten Regelungen im Bundesteilhabegesetzes zur Heranziehung ihres Vermögens ausgeschlossen werden. Auch sie haben ein Recht auf ein Sparbuch! Hier gibt es die Petition der Lebenshilfe, mehr Informationen zur Kampagne (auch in Leichter Sprache) unter [Zeichenzahl inklusive Leerzeichen einfügen] Der genaue Pfad (URL) zur Lebenshilfe-Petition #TeilhabeStattAusgrenzung lautet: 30

31 Lebenshilfe Lebenshilfe e.v. Pressemitteilung - Wir bitten Sie, die gelb markierten Anleitungen in den [eckigen Klammern] zu beachten. - Bitte ergänzen Sie diese Vorlage um Ihre Kontaktdaten. Wenn vorhanden, sollten Sie Ihre eigene Vorlage für Pressemitteilungen verwenden. - Nutzen Sie bitte auch unseren Ratgeber für Pressearbeit vor Ort, Download unter (Rubrik Presse, rechte Spalte). Adresse Telefon: Durchwahlen: Telefax: Internet Datum Lebenshilfe protestiert gegen Gesetzesvorhaben bei heimischen Abgeordneten Mit dem Bundesteilhabegesetz und Pflegestärkungsgesetz III drohen massive Verschlechterungen für Menschen mit geistiger Behinderung [Lokalen Ortsname einfügen.] Die Lebenshilfe [Name der Lebenshilfe einfügen] wendet sich direkt an die heimischen Abgeordneten aus Bundestag und Landtag, um gegen das geplante Bundesteilhabegesetz und Pflegestärkungsgesetz III zu protestieren. Durch das Gesetzespaket drohen massive Verschlechterungen für Menschen mit geistiger Behinderung, erklärt [Name Ihrer/Ihres Vorsitzenden einfügen]. [Hier einfügen, was für eine Aktion vor Ort mit den Abgeordneten gemacht wird: zum Beispiel eine gemeinsame Podiumsdiskussion, Besuch einer Lebenshilfe-Einrichtung oder Besuche der Lebenshilfe in den Wahlkreisbüros der Abgeordneten.] Unter dem Motto #TeilhabeStattAusgrenzung ruft die Lebenshilfe dazu auf, ihre Petition gegen das vorliegende Bundesteilhabegesetz und Pflegestärkungsgesetz III zu unterzeichnen. Ziel ist es, die Forderungen der Lebenshilfe für gute Teilhabe und Pflege den Abgeordneten im Wahlkreis [Name einfügen] und der breiten Öffentlichkeit deutlich zu machen. [Name Ihrer/Ihres Vorsitzenden einfügen]: Wir wissen, dass diese sozialpolitischen Großvorhaben für viele Außenstehende sehr kompliziert sind. Wir werden es jedoch nicht zulassen, dass am Ende die Schwächsten, die Menschen mit geistiger Behinderung, als Verlierer dastehen. Wir müssen allen klarmachen, was die Folgen dieser Gesetze sind. Und wir werden gegen die Verschlechterungen durch das Pflegestärkungsgesetz III und für ein Bundesteilhabegesetz kämpfen, das diesen Namen auch verdient. 31

32 Lebenshilfe [Die nachfolgenden Absätze sollten Sie stehen lassen, wenn Sie bisher noch keine andere Vorlage der Kampagne #TeilhabeStattAusgrenzung als Pressemitteilung verschickt und veröffentlicht haben. Sonst reicht der nochmalige Hinweis/Link auf die Petition am Ende.] Das Bundesteilhabegesetz regelt die Eingliederungshilfe neu. Von den derzeit rund Beziehern der Eingliederungshilfe hat die Mehrheit über eine halbe Million eine geistige Behinderung [hier könnten auch Ihre lokalen Zahlen stehen]. Bleibt die Reform so, wie sie ist, hat das laut der Lebenshilfe schwerwiegende Auswirkungen: Menschen mit geistiger Behinderung müssen fürchten, ganz aus dem Hilfesystem herauszufallen. Anderen droht, dass sie gegen ihren Willen mit anderen zusammen wohnen müssen oder in Pflegeeinrichtungen abgeschoben werden. Wieder andere müssen bangen, ihr Zuhause zu verlieren, weil ihre Wohnstätte nicht mehr ausreichend finanziert wird und schließen muss. [Wenn möglich, mit Zitaten von Personen, die vor Ort davon betroffen sein könnten, ergänzen. Es könnten auch Angehörige oder Betreuer zu Wort kommen.] Die Lebenshilfe fordert daher, dass 1 Menschen mit Behinderung und Pflegebedarf künftig nicht von den Leistungen der Pflegeversicherung ausgeschlossen werden. Umgekehrt darf ihnen auch nicht die Eingliederungshilfe verwehrt werden, weil sie neben ihrer geistigen Behinderung einen Pflegebedarf haben. Sie brauchen für Teilhabe beide Formen der Unterstützung. Der Verschiebebahnhof zwischen Eingliederungshilfe und Pflege muss aufhören! 2. der Zugang zu den Leistungen der Eingliederungshilfe nicht so begrenzt wird, dass Menschen, die in weniger als fünf Lebensbereichen Einschränkungen aufweisen, von den Leistungen ausgeschlossen werden. Eine solche Hürde ist zu hoch! 3 Menschen mit Behinderung nicht gezwungen werden können, gemeinsam mit Anderen Leistungen in Anspruch zu nehmen, zum Beispiel beim Wohnen und in der Freizeit. Das ist das Gegenteil von Selbstbestimmung und führt zu Ausgrenzung statt Teilhabe! 4. die Kosten der Unterkunft für das Wohnen in Wohnstätten nicht willkürlich begrenzt werden. Wenn das Wirklichkeit wird, droht vielen Wohnstätten für Menschen mit geistiger Behinderung das finanzielle Aus, und die dort lebenden Menschen verlieren ihr Zuhause! 5. Menschen mit einer geistigen Behinderung nicht von den verbesserten Regelungen im Bundesteilhabegesetzes zur Heranziehung ihres Vermögens ausgeschlossen werden. Auch sie haben ein Recht auf ein Sparbuch! Hier gibt es die Petition der Lebenshilfe, mehr Informationen zur Kampagne (auch in Leichter Sprache) unter [Zeichenzahl inklusive Leerzeichen einfügen] Der genaue Pfad (URL) zur Lebenshilfe-Petition #TeilhabeStattAusgrenzung lautet: 32

33 Lebenshilfe Lebenshilfe e.v. Pressemitteilung - Wir bitten Sie, die gelb markierten Anleitungen in den [eckigen Klammern] zu beachten. - Bitte ergänzen Sie diese Vorlage um Ihre Kontaktdaten. Wenn vorhanden, sollten Sie Ihre eigene Vorlage für Pressemitteilungen verwenden. - Nutzen Sie bitte auch unseren Ratgeber für Pressearbeit vor Ort, Download unter (Rubrik Presse, rechte Spalte). Adresse Telefon: Durchwahlen: Telefax: Internet Datum Petition der Lebenshilfe für Teilhabe statt Ausgrenzung Mit dem Bundesteilhabegesetz und Pflegestärkungsgesetz III drohen massive Verschlechterungen für Menschen mit geistiger Behinderung [Lokalen Ortsname einfügen.]unter dem Motto #TeilhabeStattAusgrenzung ruft die Lebenshilfe [Name der Lebenshilfe einfügen] dazu auf, ihre Petition gegen das Bundesteilhabegesetz und Pflegestärkungsgesetz III zu unterzeichnen. Ziel ist es, die Forderungen der Lebenshilfe für gute Teilhabe und Pflege den Abgeordneten im Wahlkreis [Name einfügen] und der breiten Öffentlichkeit deutlich zu machen. [Name Ihrer/Ihres Vorsitzenden einfügen]: Wir wissen, dass diese sozialpolitischen Großvorhaben für viele Außenstehende sehr kompliziert sind. Wir werden es jedoch nicht zulassen, dass am Ende die Schwächsten, die Menschen mit geistiger Behinderung, als Verlierer dastehen. Wir müssen allen klarmachen, was die Folgen dieser Gesetze sind. Und wir werden gegen die Verschlechterungen durch das Pflegestärkungsgesetz III und für ein Bundesteilhabegesetz kämpfen, das diesen Namen auch verdient. [Die nachfolgenden Absätze sollten stehen bleiben, wenn Sie bisher noch keine andere Vorlage der Kampagne #TeilhabeStattAusgrenzung als Pressemitteilung verschickt und veröffentlicht haben. Sonst reicht der nochmalige Hinweis/Link auf die Petition am Ende. Dann auch ein anderes Zitat Ihrer/Ihres Vorsitzenden im ersten Absatz auswählen, zum Beispiel: Wir dürfen nicht zulassen, dass Menschen mit geistiger Behinderung zu den Verlierern der Reformen werden. Oder: Bleiben die Gesetze so, wie sie sind, hat das schwerwiegende Auswirkungen für Menschen mit geistiger Behinderung. ] Das Bundesteilhabegesetz regelt die Eingliederungshilfe neu. Von den derzeit rund Beziehern der Eingliederungshilfe hat die Mehrheit über eine halbe Million eine geistige Behinderung 33

34 [hier könnten auch Ihre lokalen Zahlen stehen]. Bleibt die Reform so, wie sie ist, hat das laut der Lebenshilfe schwerwiegende Auswirkungen: Menschen mit geistiger Behinderung müssen fürchten, ganz aus dem Hilfesystem herauszufallen. Anderen droht, dass sie gegen ihren Willen mit anderen zusammen wohnen müssen oder in Pflegeeinrichtungen abgeschoben werden. Wieder andere müssen bangen, ihr Zuhause zu verlieren, weil ihre Wohnstätte nicht mehr ausreichend finanziert wird und schließen muss. [Wenn möglich, mit Zitaten von Personen, die vor Ort davon betroffen sein könnten, ergänzen. Es könnten auch Angehörige oder Betreuer zu Wort kommen]. Die Lebenshilfe fordert daher, dass 1. Menschen mit Behinderung und Pflegebedarf künftig nicht von den Leistungen der Pflegeversicherung ausgeschlossen werden. Umgekehrt darf ihnen auch nicht die Eingliederungshilfe verwehrt werden, weil sie neben ihrer geistigen Behinderung einen Pflegebedarf haben. Sie brauchen für Teilhabe beide Formen der Unterstützung. Der Verschiebebahnhof zwischen Eingliederungshilfe und Pflege muss aufhören! 2. der Zugang zu den Leistungen der Eingliederungshilfe nicht so begrenzt wird, dass Menschen, die in weniger als fünf Lebensbereichen Einschränkungen aufweisen, von den Leistungen ausgeschlossen werden. Eine solche Hürde ist zu hoch! 3. Menschen mit Behinderung nicht gezwungen werden können, gemeinsam mit Anderen Leistungen in Anspruch zu nehmen, zum Beispiel beim Wohnen und in der Freizeit. Das ist das Gegenteil von Selbstbestimmung und führt zu Ausgrenzung statt Teilhabe! 4. die Kosten der Unterkunft für das Wohnen in Wohnstätten nicht willkürlich begrenzt werden. Wenn das Wirklichkeit wird, droht vielen Wohnstätten für Menschen mit geistiger Behinderung das finanzielle Aus, und die dort lebenden Menschen verlieren ihr Zuhause! 5. Menschen mit einer geistigen Behinderung nicht von den verbesserten Regelungen im Bundesteilhabegesetzes zur Heranziehung ihres Vermögens ausgeschlossen werden. Auch sie haben ein Recht auf ein Sparbuch! Hier gibt es die Petition der Lebenshilfe, mehr Informationen zur Kampagne (auch in Leichter Sprache) unter [Zeichenzahl inklusive Leerzeichen einfügen] Der genaue Pfad (URL) zur Lebenshilfe-Petition #TeilhabeStattAusgrenzung lautet: 34

35 Kapitel 9 So können Sie Social Media für die Kampagne nutzen Die Kampagne #TeilhabeStattAusgrenzung soll die Politik und die breite Öffentlichkeit erreichen. Damit das schnell und einfach gelingt, setzen wir auf Social Media. Was kann ich zur Kampagne #TeilhabeStattAusgrenzung auf Facebook und Twitter posten? Wir haben einen Redaktionsplan erstellt, der Ihnen diese Entscheidung leichter machen soll. Vom 27. Juli bis 21. September 2016 haben wir alle zwei Wochen mittwochs einen Post/ Tweet vorbereitet, den Sie unkompliziert übernehmen können. Je mehr Lebenshilfen mitmachen, desto stärker werden unsere gemeinsamen Forderungen wahrgenommen. Gerne können Sie auch unsere Kampagnen-Beiträge auf Facebook und Twitter teilen bzw. retweeten. Den Redaktionsplan finden Sie am Ende dieses Kapitels nach dem Twitter-Abschnitt. Die Fotos mit den entsprechenden Nummern finden Sie im Downloadbereich der Seite Wie auch Sie unsere gemeinsamen Forderungen über Facebook und Twitter verbreiten können, haben wir hier kurz für Sie zusammengefasst. Facebook Was ist Facebook? Mit Facebook können Sie sich mit Menschen auf der ganzen Welt vernetzen und austauschen. Facebook hat über eine Milliarde aktive Nutzer weltweit und über 20 Mio. Nutzer in Deutschland. 15 Prozent der deutschen Nutzer sind Fans von mindestens einer Unternehmensseite. Wenn Sie sich als Lebenshilfe eine Facebookseite einrichten, ist das also wie eine Geschäftsstelle in der größten Online-Gemeinschaft der Welt. Sicher ist Facebook auch kritisch zu betrachten trotzdem bietet Ihnen das Netzwerk mit Blick auf die Kampagnenarbeit die Möglichkeit, gezielt, persönlich und auf Augenhöhe mit Ihrer Zielgruppe zu kommunizieren. Wie lege ich eine Facebookseite an? Wie Sie sich bei Facebook anmelden können, lesen Sie in der Social Media Mappe der Bundesvereinigung Lebenshilfe. Die Social Media Mappe finden Sie im Downloadbereich auf der Seite Eine Anleitung in Leichter Sprache finden Sie hier: Wichtig: Bitte überlegen Sie sich vorher, ob es sich um einen privaten Account oder um eine Unternehmensseite handeln soll. Wenn es sich um eine Seite für Ihre Lebenshilfe handelt, melden Sie sich bitte immer als Unternehmen an. Die nötigen Angaben können Sie im Lauf der Anmeldung machen. Seiten von Unternehmen haben zahlreiche Funktionen, die privaten Facebooknutzern nicht zur Verfügung stehen (z.b. Reichweitenstatistiken). In der Social Media Mappe finden Sie außerdem eine kurze Anleitung zu Texten auf Facebook (sogenannte Teaser), Leitlinien für Mitarbeiter und Hinweise zur Krisenkommunikation. Tipps: Wie nehme ich Kontakt zu Entscheidern und Multiplikatoren über Facebook auf? So können Sie Nachrichten auf einer anderen Facebook-Seite posten: Gehen Sie auf die entsprechende Facebookseite und stellen Sie Ihren Beitrag direkt auf die Seite. Allerdings kann diese Funktion durch den Seiteninhaber gesperrt werden. Eine weitere Möglichkeit nicht nur, wenn die oben genannte Funktion gesperrt ist sind Kommentare zu auf der Seite geposteten Beiträgen. Außerdem können Sie persönliche Nachrichten, die nur die betreffende Person/ Institution lesen kann, verschicken. Hierfür gehen Sie auf die entsprechende Seite und klicken im Titelbild auf die Funktion Nachricht senden. So verlinken Sie Personen, Seiten oder Gruppen in Ihrem Facebook-Post: Schreiben Sie direkt vor den entsprechenden Facebook-Namen: zum Schmidt. Wählen Sie dann einen Namen aus der Liste, die angezeigt wird. Klicken Sie auf den Namen. Die entsprechende Person/ Institution wird über die Verlinkung informiert ( z.b. Lebenshilfe Hamburg hat Lebenshilfe in einem Beitrag 35

36 erwähnt. ). Bedenken Sie, dass Sie die Person, Seite oder Gruppe möglicherweise nicht erwähnen können das ist abhängig von den Privatsphäre- Einstellungen der Seite. Markierungen in Fotos: Wenn Sie ein Foto bei Facebook hochladen, können Sie dort gezeigte Personen verlinken. Klicken Sie einfach auf das entsprechende Gesicht und wählen Sie einen Namen aus der angezeigten Liste aus. Ob eine Verlinkung möglich ist, hängt auch hier von den Privatsphäre-Einstellungen der Seite ab. Twitter Was ist Twitter? Blogs, auch Weblogs, sind eine Art Tagebuch im Internet. Sie sind chronologisch aufgebaut anders als klassische Webseiten, die meistens statisch sind. Ein Twitteraccount ist ein Microblogformat, in das maximal 140 Zeichen passen. Dahinter steht die Idee, Chats und Blogs zu kombinieren. Aufgrund der Vernetzung mit anderen Microbloggern vermischen sich eigene und fremde Beiträge bei Twitter. Die daraus entstehende Zusammenfassung aller Nachrichten, denen man folgt, heißt Timeline. Twitter steht vor allem für Schnelligkeit und Kürze. Es ist das Echtzeit-Kommunikationswerkzeug im Social Media-Bereich was auch damit zu tun hat, dass Twitter besonders für die mobile Nutzung ausgelegt ist. Twitter eignet sich gut, um sich über Themen zu informieren und sich zu vernetzen. Zudem besteht die Möglichkeit, Menschen zu erreichen, die im Normalfall schwer greifbar sind (Politiker, Prominente, Journalisten). Wichtige Twitter-Begriffe: Was ist ein Tweet? Tweets sind die Bezeichnung für Aktualisierungen oder Meldungen, die Sie bei Twitter veröffentlichen. Die genaue Herkunft lässt sich aus dem Englischen ableiten (Twitter ist das englische Wort für Gezwitscher, ein Tweet ist das Zwitschern selbst). Was ist ein ReTweet? Bei einem ReTweet handelt es sich um die Weiterverbreitung eines abgesendeten Tweets/einer abgesendeten Meldung. Ein ReTweet zeigt dem Autor, dass er gelesen wird und zeigt zudem anderen Twitternutzern immer wieder neue und eventuell interessante Menschen bei Twitter. Was ist ein Hashtag? Das ist eine Verschlagwortung Hashtag ist eine Wortkombination aus den beiden Begriffen hash und tag, wobei es sich bei hash um den englischen Begriff für das Doppelkreuz (#) handelt und tag für ein Schlagwort steht. Ein Hashtag ist also ein durch das Raute-Symbol markiertes Stichwort, das einem Post oder Tweet eine thematische Zuweisung gibt. Diese Form der Verschlagwortung kann sowohl innerhalb des Fließtextes als auch als einzelnes Wort stehen. Verwendet man einen Hashtag in einem Tweet oder in einem Post auf Facebook, so wird dieser Beitrag für die Schlüsselwortsuche verfügbar gemacht und ist entsprechend zu finden, wenn nach dem Begriff gesucht wird. Auf Twitter kann über Hashtags beispielsweise sehr einfach festgestellt werden, welche Twitter-Themen gerade besonders beliebt sind. Der Microblogging- Dienst hat dazu den Reiter Trends erstellt, der sich weltweit, aber auch regional filtern lässt. Wie lege ich eine Twitter-Seite an? Eine Anmeldung ist unter kostenlos möglich. In der Grundmaske werden der Name (max. 20 Zeichen), eine gültige -Adresse und ein Passwort eingetragen. Wichtig: Die -Adresse gilt nur für einen Twitter-Account. Außerdem muss ein Nutzername ausgewählt werden eine wichtige Entscheidung. Denn er ist nicht nur Teil der Twitterwebsite, sondern auch der Weblink auf die Seite. Unterschieden wird bei Twitter zwischen Ihrem Nutzernamen, der später hinter angezeigt wird, und Ihrem vollständigen Namen. Der vollständige Name wird in Tweets und im Profil angezeigt, aber mit Ihrem Nutzernamen sind Sie auf Twitter aktiv. Der Nutzername wirkt sich auf Suchmaschinen und die Identifizierung mit dem jeweiligen Unternehmen aus. Er darf maximal 15 Zeichen lang sein (je kürzer, desto besser), kann neben Großund Kleinschreibung Ziffern und Unterstriche enthalten. Wenn Sie mit Ihren Angaben zufrieden sind, können Sie Ihren Account erstellen. Sie kommen auf eine Seite, auf der Sie sich mit Ihrem Nutzernamen oder Ihrer -Adresse und Ihrem Passwort einloggen. Anschließend beginnt ein kleines Tutorial, in dem Ihnen einige Nutzer vorgeschlagen werden, denen Sie folgen können. Wenn Sie in dem Suchfeld Namen oder Suchbegriffe wie z.b. Lebenshilfe eingeben, können Sie auch selbst nach Personen suchen. Zum Schluss können Sie ein Profilbild hochladen und eine 36

37 kurze Beschreibung von 160 Zeichen, genannt Bio, eingeben, mit der sie sich vorstellen. Um einen rechtsicheren Twitter-Account zu haben, ist auch ein Impressum nötig. Fügen Sie den Link zum Impressum Ihrer Webseite oder Ihres Blogs in die Bio ein. Den Link können Sie auf bitly.com verkürzen. Wie tweete ich Fotos und lange Links? Fotos: Im Feld Was gibt s Neues? tragen Sie wie gewohnt Ihre Twitter-Nachricht ein. Links unter dem Eingabefeld erscheint jetzt das Icon eines Fotoapparates. Ein Klick darauf und schon können Sie eine Foto-Datei wählen, die Sie auf dem PC gespeichert haben. Die Datei darf nicht größer als drei Megabyte sein. Ein Klick auf Twittern und das Foto ist online. Der geöffnete Tweet zeigt das Foto im Großformat. Achtung: Wenn Sie ein Foto posten, haben Sie weniger Textzeichen zur Verfügung. Links: Maximal 140 Zeichen länger dürfen Twitter-Beiträge sind sein. Schwierig, wenn man auch noch einen Link unterbringen muss. Deshalb gibt es Dienste wie bit.ly oder FirstURL. Sie verkürzen die Links und machen sie twitter-tauglich. Wie kann ich Empfänger direkt über Twitter anschreiben? Sie können andere Twitter-Nutzer einfach kontaktieren zum Beispiel über Sie können auch direkt auf die entsprechende Seite gehen und dem Nutzer einen Tweet schicken. (blaues Feld mit Feder: Tweet an Manuela Schwesig) 37

38 Redaktionsplan #TeilhabeStattAusgrenzung für Facebook und Twitter Mittwoch ist Kampagnentag - posten und tweeten Sie gemeinsam mit uns alle zwei Wochen unsere Forderungen. Nutzen Sie dazu Ihre Facebook-Seite und Ihren Twitter-Account. Wir wollen gehört werden: Bitte denken Sie deshalb auch daran, unsere Forderungen über Twitter und Facebook an Ihre Landtags- und Bundestagsabgeordneten zu schicken. Wie einfach das geht, lesen Sie in der Handreiche #TeilhabeStattAusgrenzung. Datum (immer mittwochs) Facebook Twitter Bild 1: Grillen in der Nachbarschaft Bild 1: Grillen in der Nachbarschaft Das Pflegestärkungsgesetz und das Menschen mit Behinderung und Pflegebedarf dürfen Bundesteilhabegesetz regeln die Leistungen für nicht ins Pflegeheim abgeschoben werden! behinderte Menschen neu. Der Plan: Menschen mit #TeilhabeStattAusgrenzung Behinderung und Pflegebedarf werden auf eine geringe Pauschalzahlung heruntergestuft. Ihnen droht die Abschiebung ins Pflegeheim. Wir kämpfen für #TeilhabeStattAusgrenzung Mehr erfährst du hier Bild 2: Mann vor Schrank Das Bundesteilhabegesetz regelt die Leistungen für behinderte Menschen neu. Der Plan: Nur wer Unterstützungsbedarf in mindestens fünf von neun Lebensbereichen hat, bekommt Leistungen. Einige Menschen mit Behinderung brauchen aber zum Beispiel nur Unterstützung bei Geld- und Vertragsangelegenheiten. Sie würden keine Hilfe mehr bekommen. Und könnten verwahrlosen. #TeilhabeStattAusgrenzung Mehr erfährst du hier Bild 2: Mann vor Schrank Die Hürde zur Eingliederungshilfe darf nicht zu hoch sein! #TeilhabeStattAusgrenzung #BTHG Bild 3: Zuhause, Gartenbank Das Bundesteilhabegesetz regelt die Leistungen für behinderte Menschen neu. Der Plan: Die Leistungen zum Wohnen werden stark begrenzt. Mit dem Bundesteilhabegesetz droht Wohnstätten für Menschen mit Behinderung das finanzielle Aus. #TeilhabeStattAusgrenzung Mehr erfährst du hier Bild 3: Zuhause, Gartenbank Mit dem #BTHG droht Wohnstätten für Menschen mit Behinderung das finanzielle Aus. #TeilhabeStattAusgrenzung 38

39 Redaktionsplan #TeilhabeStattAusgrenzung für Facebook und Twitter Bild 4: Liebespaar Das Bundesteilhabegesetz regelt die Leistungen für behinderte Menschen neu. Der Plan: Unterstützungsleistungen können gemeinsam erbracht werden. Wir kämpfen für eine individuelle und spontane Alltagsgestaltung von Menschen mit Behinderung. #TeilhabeStattAusgrenzung Mehr erfährst du hier Bild 5: Urlaub Das Bundesteilhabegesetz regelt die Unterstützung für behinderte Menschen neu. Der Plan: Menschen mit Behinderung dürfen bald mehr Geld sparen. Das gilt aber nicht für Menschen mit geistiger Behinderung, da sie kaum Einkommen haben und von Sozialhilfe leben. Sparen sie etwas, ist bei 2600 Euro Schluss: Was darüber hinausgeht, geht ans Sozialamt. Auch sie brauchen mehr Spielraum und das Recht auf ein Sparbuch. #TeilhabeStattAusgrenzung Mehr erfährst du hier Sie wollen öfter auf unsere Kampagne hinweisen? Dann können Sie zum Beispiel regelmäßig die Petition bewerben. Auf deine Stimme kommt es an! Unterzeichne unsere Petition #TeilhabeStattAusgrenzung Bild 4: Liebespaar Wir kämpfen gegen Gemeinschaftszwang von Menschen mit Behinderung #TeilhabeStattAusgrenzung #BTHG Bild 5: Urlaub Menschen mit geistiger Behinderung müssen das Recht haben, Geld zu sparen! #TeilhabeStattAusgrenzung #TeilhabeStattAusgrenzung von Menschen mit geistiger Behinderung - jetzt unterschreiben! 39

40 Kapitel 10 Leichte Sprache Das Bundes-Teilhabe-Gesetz und das 3. Pflege-Stärkungs-Gesetz Was ist das Bundes-Teilhabe-Gesetz? neues Gesetz machen. Es heißt: Bundes-Teilhabe-Gesetz. Teilhabe heißt: Alle Menschenn können überall mitmachen. Die Regierung will ein Was ändert sich durch das Bundes-Teilhabe-Gesetz? Das Bundes-Teilhabe-Gesetz ändert viele alte Regeln undd Gesetze. Zum Beispiel die Eingliederungs-Hilfe. Eingliederungs-Hilfe heißt: Menschen mit Behinderung bekommen Unterstützung bei der Teilhabe. Eingliederungs-Hilfe gibt es zum Beispiel: bei der Arbeit beim Wohnen in der Freizeit Bis jetzt gehört die Eingliederungs-Hilfe zur Sozial-Hilfe. Das heißt: Menschen mit Behinderung und ihre Familien müssen die Leistungen selbst bezahlen. Wenn Sie Geld verdienen oder Geld haben. Sie dürfen nur 2 Tausend 6 Hundert Euro sparen.. Das Bundes-Teilhabe-Gesetz will das ändern. Neue Regeln gibt es auch bei: - der Pflege-Versicherung 40

41 Die wichtigsten Ziele vom Bundes-Teilhabe-Gesetz haben wir hier noch einmal aufgeschrieben. Was sind die Ziele vom Bundes-Teilhabe-Gesetz? Die Regierung will die Eingliederungs-Hilfe besser machen. Menschen mit Behinderung sollen überall dabei sein können. Jeder muss die Hilfe bekommen, die er braucht. Das muss gut geplant werden. Die Regeln für die Planungg müssen in ganz Deutschland gleichh sein. Menschen mit Behinderung sollen mehr selbst bestimmen können. Das heißt: Wunsch- und Wahl-Recht. Die Kommunen sollen weniger Geld für die Eingliederungs-Hilfee bezahlen. Und zwar 5 Milliarden Euroo weniger. Das Geld will der Bund übernehmen. Eine Kommune ist zum Beispiel eine Stadt oder o einee Gemeinde. Was sind die Ziele vom 3. Pflege-Stärkungs-Gesetz? Viele Menschen mit Behinderung müssen auch gepflegt werden. Deshalb sind Änderungen bei Pflege-Gesetzen wichtig. Für Menschen mit Behinderung und ihre Angehörigen. Der kurze Name für das 3. Pflege-Stärkungs-Gesetz ist: PSG 3 Das soll sich durch das PSG 3 ändern: - Die Kommunen sollen mehr bei der Pflege mit-bestimmen. 41

42 - - Eine Kommune ist zum Beispiel eine Stadt oder o einee Gemeinde. Mehr Menschen bekomme en das Recht auf Pflege. P Es soll eine neue Art der Beurteilung geben: Zur Einstufung in die Pflege-Versicherung. Bei der Einstufung geht ess darum: Wie viel kann der pflege-bedürftigee Mensch selbstständig tun. Und wie viel Unterstützungg braucht er. Mit dem neuen PSG 3 gilt das auch für die Sozial-HiS lfe. Die Sozial-Hilfe bezahlt diee Hilfe zur Pflege. Hilfe zur Pflege bekommenn Menschen, die ihre Pflege nicht selbstt bezahlen können. Es soll klare Regeln geben. Wann Menschen mit Behinderung Hilfe zur Pflege bekommen. Und wann die Eingliederungs-Hilfe. Im Alltag gibt es dabei jetzt oft Probleme. Das soll besser werden. Die Politiker reden seit Juni über das Bundes-Teilhabe-Gesetz. Und das 3. Pflege-Stärkungs-Gesetz. Jetzt können die Gesetze noch geändert werden. Ab Januar 2017 sollen die Gesetze dannn gelten. 42

43 Das fordert die Lebenshilfe Die Lebenshilfee kämpft für Menschen mit geistiger Behinderung. Die Lebenshilfee findet: Die geplanten Gesetze haben Nachteile für Menschen mit geistiger Behinderung. Das geht nicht! Das Bundes-Teilhabe-Gesetz und das Pflege-Stärkungs-Gesetz müssen geändert werden. Das sind unsere Forderungen: Menschen mit Behinderung brauchen Leistungen der Eingliederungs-Hilfe. Damit sie keinee Nachteile haben. Zum Beispiel: in der Schule, beim Wohnen, bei der Arbeit, in der Freizeit. Die Regierung will die Einglieder rungs-hilfe ändern. Wir fordern: Es darf nicht schwerer werden, Eingliederungs-Hilfe zu bekommen! Das soll im Gesetz stehen: Es gibt 9 Lebens-Bereiche. Leistungen der Eingliederungs-Hilfe bekommt: Wer Unterstützung in mindestens 5 von 9 Lebens-Bereichenn braucht. Das Problem: 43

44 Einige Menschen mit Behinderung brauchen nur bei wenigen Sachen Unterstützung. Zum Beispiel wenn es um Geld oder Verträge geht. Sie würden keine Hilfe mehr bekommen. Manche Menschen mit Behinderung brauchen auch Pflege. Sie dürfen nicht von der Pflege-Versicherung ausgeschlossen werden! Sie brauchen Unterstützung der Eingliederungs-Hilfe. Und der Pflege-Versicherung. Viele Menschen mit Behinderung leben in Wohn-Stä ätten. Für die Miete in Wohn-Stä ätten soll es bald weniger Geld geben. Dann müssen Wohn-Stätten schließen. Manche Menschen mit Behinderung verlieren dann ihr Zuhause. Wir brauchen genug Geld für Wohn-Stätten für Menschen mit Behinderung! Viele Menschen mit Behinderung brauchen Unterstützung. Zum Beispiel: Wenn sie einen Ausflug machen wollen. Im Gesetz soll stehen: Die Unterstützung kann ess auch für Gruppen geben.. Das heißt zum Beispiel: Der Ausflug wird in i der Gruppe gemacht. Das mag aber nicht jeder. Menschen mit Behinderung dürfen nicht gezwungen werden, ihre Unterstützung zu teilen! Vor allem nicht beim Wohnen und in der Freizeit. 44

45 Menschen mit Behinderung sollen bald auch mehr sparen dürfen. Menschen mit geistiger Behinderung sind davon aber ausgesch hlossen. Sie dürfen nur 2 Tausend 6 Hundert Euro sparen. s Wir wollen: Auch Menschen mit geistiger Behinderung haben das Recht auf ein Spar-Buch! Der Text in Leichter Sprache ist von der Bundesvereinigung Lebenshilfe. Die Übertragung in Leichte Sprache hat Nina Krüger gemacht. Die Bilder sind von: Lebenshilfe für Menschen mit geistiger Behinderung Bremen e. V., Illustrator Stefan Albers, Atelier Fleetinsel,

46 Anhang Rückmeldung zur Kampagne #TeilhabeStattAusgrenzung von der Lebenshilfe vor Ort Bundesvereinigung Lebenshilfe e.v. Bundesgeschäftsstelle Leipziger Platz Berlin Telefon: Telefax: kampagne@lebenshilfe.de Im Juli 2016 Im Rahmen der BTHG-Kampagne #TeilhabeStattAusgrenzung haben wir Lebenshilfe- Landesverbände und örtliche Vereinigungen aufgefordert, ihre Landtags- und Bundestagsabgeordneten zu kontaktieren, um diese für unsere Forderungen zu gewinnen. Geben Sie uns bitte hier Ihre Rückmeldung, wie Ihr Treffen mit den Abgeordneten verlaufen ist und ob weitere, konkrete Schritte vereinbart werden konnten. Bitte ausfüllen und per zurücksenden an: kampagne@lebenshilfe.de oder per Post an Bundesvereinigung Lebenshilfe e.v. Raiffeisenstr. 18, Marburg Name und Adresse der Lebenshilfe-Vereinigung.. Ansprechpartner bei der Lebenshilfe (Name und Kontaktdaten). Kontaktierte(r) Abgeordnete(r). Partei/Landtag/Bundestag. Stellungnahme Abgeordneter.... Vielen Dank für Ihre Rückmeldung! Ihre Bundesvereinigung Lebenshilfe 46

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