Regierung der Oberpfalz

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Regierung der Oberpfalz"

Transkript

1 Regierung der Oberpfalz Regierung der Oberpfalz Regensburg Nur per Landratsämter Ihre Zeichen, Ihre Nachricht Unser Zeichen Bearbeiter(in) Regensburg ROP-SG Herr Haller Telefon / Telefax Zimmer-Nr. martin.haller@reg-opf.bayern.de (0941) /-9255 B 306 Gewährung von Bedarfszuweisungen gem. Art. 11 FAG an Gemeinden Anlagen 1 Antragsformblatt (Kameralistik) 1 Muster 2 zu Art. 44 BayHO 1 Zusammenstellung der Anforderungen an das ggf. zu erstellende Haushaltskonsolidierungskonzept 1 Tabellenübersicht Anlage zum Haushaltskonsolidierungskonzept Sehr geehrte Damen und Herren, das Bayer. Staatsministerium der Finanzen, für Landesentwicklung und Heimat hat mit Schreiben vom Az.: 62-FV /2 auf die Möglichkeit hingewiesen, Bedarfszuweisungen zu beantragen, und dazu im Wesentlichen Folgendes mitgeteilt: Im Antragsjahr 2016 gelten für die Gewährung von klassischen Bedarfszuweisungen bzw. Stabilisierungshilfen an Gemeinden und Städte folgende Kriterien: Klassische Bedarfszuweisungen 1. Grundsätzliches Klassische Bedarfszuweisungen dürfen nicht zur unmittelbaren oder mittelbaren Finanzierung von Investitionen und deren Folgekosten gewährt werden. Eine Gewährung von klassischen Bedarfszuweisungen ist nicht zum Ausgleich der normalen Wirkungen des kommunalen Finanzausgleichs (geringere Schlüsselzuweisungen und höhere Kreisumlage aufgrund überdurchschnittlicher Gewerbesteuereinnahmen im Vorvorjahr) möglich. Nach den Grundsätzen einer ordnungsgemäßen Haushaltsführung sind für die zu erwartenden Mehrausgaben und Mindereinnahmen entsprechende Rücklagen zu bilden. Telefon: Telefax: poststelle@reg-opf.bayern.de Internet: Emmeramsplatz Regensburg Bushaltestellen: Albertstraße, Bismarckplatz

2 Klassische Bedarfszuweisungen für Gewerbesteuerausfälle, Härten im Rahmen von Schlüsselzuweisungen, freiwillige Gemeindezusammenschlüsse, Gründung einer Verwaltungsgemeinschaft oder Beitritt einer Kommune zu einer bereits bestehenden Verwaltungsgemeinschaft a) Allgemeine Voraussetzungen: Vorliegen einer negativen freien Finanzspanne nach Anrechnung von Ersatzeinnahmen und freien Rücklagen bzw. Einzahlungen aus der Veräußerung von Sachvermögen und Finanzanlagen. Ausschöpfung sämtlicher Möglichkeiten zur Selbsthilfe u. a. - Erhebung von kostendeckenden Gebühren bei der Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung (dabei zumindest Ausgleich im angegebenen Kalkulationszeitraum erforderlich) und sonstigen kostenrechnenden Einrichtungen, - mindestens durchschnittliche Hebesätze bei Grund- und Gewerbesteuer, - der nach Art. 5a Abs. 9 KAG i. V. m. 129 Abs. 1 Satz 3 BauGB geforderte 10 %ige Anteil der Gemeinde am beitragsfähigen Erschließungsaufwand sollte nicht überschritten sein, - Vorliegen einer oder mehrerer Straßenausbaubeitragssatzung(en) für das gesamte Gemeindegebiet für die Erhebung einmaliger bzw. wiederkehrender Beiträge nach Art. 5 Abs. 1 und Art. 5b KAG, - keine überdurchschnittlich hohen freiwilligen Leistungen. Sind nicht alle Möglichkeiten zur Selbsthilfe durch den Antragsteller ausgeschöpft, ist dies zu begründen. b) Besondere Voraussetzungen/ Hinweise: aa) Bei Gewerbesteuerausfällen: Basis ist der Nettoausfall der Gewerbesteuer 2015 (bei einem Antrag für das laufende Haushaltsjahr: der voraussichtliche Gewerbesteuerausfall 2016) im Vergleich zum Durchschnitt der Netto-Gewerbesteuereinnahmen der Jahre 2010 bis 2014 (bei einem Antrag für das laufende Haushaltsjahr: der Jahre 2011 bis 2015). Anträge für das laufende Haushaltsjahr 2016 können nur berücksichtigt werden, wenn im Einzelfall das zulässige Kassenkreditvolumen unter Berücksichtigung der Obergrenze des Art. 73 Abs. 2 GO im Durchschnitt der Monate Januar 2016 bis einschließlich Juni 2016 zu mindestens 70% ausgeschöpft ist (Nr. 7 des Antragsformulars). Es muss auch der Haushaltsplan für 2016 bereits erstellt sein.

3 - 3 - bb) Bei Härten im Rahmen von Schlüsselzuweisungen: Einnahmeausfälle aufgrund verminderter Schlüsselzuweisungen können grundsätzlich nur dann als Härte berücksichtigt werden, wenn sie auf einem Wegfall der Nebenwohnsitze beruhen und ein signifikanter Anteil von Nebenwohnsitzen vorlag. Verminderte Schlüsselzuweisungen aufgrund z. B. gestiegener Steuerkraft oder der Reform der Schlüsselzuweisungen können nicht berücksichtigt werden. Basis ist der (signifikante) Rückgang der Schlüsselzuweisungen 2015 (bei einem Antrag für das laufende Haushaltsjahr: Rückgang 2016) im Vergleich zum Durchschnitt der Schlüsselzuweisungen der Jahre 2012 bis 2014 (bei einem Antrag für das laufende Haushaltsjahr: der Jahre 2013 bis 2015). Anträge für das laufende Haushaltsjahr 2016 können nur berücksichtigt werden, wenn im Einzelfall das zulässige Kassenkreditvolumen unter Berücksichtigung der Obergrenze des Art. 73 Abs. 2 GO im Durchschnitt der Monate Januar 2016 bis einschließlich Juni 2016 zu mindestens 70% ausgeschöpft ist (Nr. 7 des Antragsformulars). Es muss auch der Haushaltsplan für 2016 bereits erstellt sein. cc) Bei freiwilligen Gemeindezusammenschlüssen, Gründung einer Verwaltungsgemeinschaft oder Beitritt einer Kommune zu einer bereits bestehenden Verwaltungsgemeinschaft: Eine Bezuschussung von langfristig entstehenden zusätzlichen Kosten für nicht mehr benötigte Einrichtungen oder Personal über Bedarfszuweisungen ist nicht möglich. Vorübergehend anfallende zusätzliche Kosten können jedoch mit einer Bedarfszuweisung unterstützt werden; die Bedarfszuweisung wird analog zur Bedarfszuweisung für im Zuge der Gebietsreform entstehende Härten für fortdauernde Leistungen auf maximal das Fünffache der jährlichen Aufwendungen begrenzt Klassische Bedarfszuweisungen für Naturkatastrophen, Altlasten, Felssanierungen, Militär-Konversion a) Allgemeine Voraussetzungen: Vorliegen einer finanziellen Härte. Dabei wird im Rahmen einer Gesamtschau die finanziellen Härte u. a. durch Vergleich der freien Finanzspanne mit aufzuwendenden Kosten und verfügbaren Mitteln, Verschuldung, Rücklagen etc. festgestellt. Ausschöpfung sämtlicher Möglichkeiten zur Selbsthilfe, u. a.

4 Erhebung von kostendeckenden Gebühren bei der Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung (dabei zumindest Ausgleich im angegebenen Kalkulationszeitraum erforderlich) und sonstigen kostenrechnenden Einrichtungen, - mindestens durchschnittliche Hebesätze bei Grund- und Gewerbesteuer, - der nach Art. 5a Abs. 9 KAG i. V. m. 129 Abs. 1 Satz 3 BauGB geforderte 10 %ige Anteil der Gemeinde am beitragsfähigen Erschließungsaufwand sollte nicht überschritten sein, - Vorliegen einer oder mehrerer Straßenausbaubeitragssatzung(en) für das gesamte Gemeindegebiet für die Erhebung einmaliger bzw. wiederkehrender Beiträge nach Art. 5 Abs. 1 und Art. 5b KAG, - keine überdurchschnittlich hohen freiwilligen Leistungen. Sind nicht alle Möglichkeiten zur Selbsthilfe durch den Antragsteller ausgeschöpft, ist dies zu begründen. b) Besondere Voraussetzungen/Hinweise: aa) Bei Naturkatastrophen, Altlasten, Felssanierungen: Ereignisse dürfen von der Kommune nicht zu vertreten sein. Zu beachten ist, dass Bedarfszuweisungen streng subsidiär sind und daher in diesen Fällen erst in Betracht kommen, wenn andere Refinanzierungsmöglichkeiten (staatliche Förderungen, z. B. Härtefonds Art. 13 c FAG, Finanzhilfeprogramm des Freistaates Bayern, Katastrophenschutzfonds usw.) oder sonstige spezielle Deckungsmittel (z. B. Versicherungserstattungen, Schadensersatzansprüche, Kostenbeteiligung Dritter u. ä.) ausscheiden. Bedarfszuweisungen kommen nur für unumgängliche Kosten aufgrund akut notwendiger Maßnahmen in Betracht (z. B. drohender Felssturz), aber nicht für laufenden Unterhalt oder Sicherungsmaßnahmen (z. B. Felsinspektionskosten, TÜV). bb) Bei Militär-Konversion: Die Kommune ist von der Konversion militärischer Flächen betroffen. Durch den aktuellen oder anstehenden Ankauf von Grundstücken auf Konversionsflächen verbleiben der Kommune finanzielle Belastungen, die sich auch später nicht durch Verkauf, Miete o.ä. refinanzieren lassen. Dabei darf der gezahlte Kaufpreis nicht über dem durch Wertgutachten ermittelten Verkehrswert liegen. Beim Grundstückserwerb wurden die üblichen Sorgfaltspflichten eingehalten (insb. Klärung Altlasten durch Veräußerer, z. B. 4 Abs.3 BBodSchG). Die Grundstücke sind für die in einem städtebaulichen Gesamtkonzept festgelegte städtebauliche Entwicklung notwendig.

5 - 5 - Für die Kosten des Grunderwerbs bestehen keine Fördermöglichkeiten (Subsidiaritätsprinzip): Bedarfszuweisungen kommen erst in Betracht, wenn andere Förder- oder Refinanzierungsmöglichkeiten (z. B. staatliche Förderungen wie Städtebauförderung) ausscheiden Klassische Bedarfszuweisungen für Kosten für externe Gutachten zur Haushaltskonsolidierung Es ist grundsätzlich Aufgabe einer Kommune, ein Haushaltskonsolidierungskonzept zu erstellen. Kommunen, die in dem Bemühen eine dauerhafte Haushaltskonsolidierung zu erreichen, den BKPV als Gutachter beauftragen wollen, können für die Kosten des Gutachtens eine Bedarfszuweisung erhalten. a) Voraussetzungen: Ein vom BKPV ab 2015 erstelltes Gutachten zur Haushaltskonsolidierung Kommune ist finanzschwach. Die Finanzschwäche ist bei Antragstellung allgemein und ohne feste statistische Vorgaben zu beurteilen. b) Hinweise: Bedarfszuweisung nur für ein aktuell (= ab 2015) erstelltes BKPV-Gutachten (Bedarfszuweisung hierfür nur einmal möglich) Auszahlung erfolgt zunächst als Überbrückungsbeihilfe bis zu 80% der Kosten. Prüfung der Umsetzung des Gutachtens spätestens fünf Jahre nach Fertigstellung des Gutachtens: - Bei Umsetzung des Gutachtens und Bestätigung dessen durch die Rechtsaufsicht wird die Überbrückungsbeihilfe in eine verbleibende Bedarfszuweisung umgewandelt und auf 100 % der Gutachterkosten aufgestockt. - Wird festgestellt, dass das Gutachten nicht umgesetzt wurde und hat die Gemeinde dies zu vertreten (z. B. mangels Umsetzungsbereitschaft), wird die Überbrückungsbeihilfe zurückgefordert. Stabilisierungshilfen (= Bedarfszuweisungen für demografiebedingte bzw. strukturelle Härten) Kommunen, die aufgrund objektiver Indikatoren als strukturschwach gelten bzw. von der negativen demografischen Entwicklung besonders betroffen sind und sich unverschuldet in einer finanziellen Notlage befinden, können durch die Gewährung von Stabilisierungshilfe staatliche Hilfe zur Selbsthilfe erhalten. Ziel ist eine nachhaltige Verringerung der Zins- und Tilgungsleistungen, damit die Kommunen wieder mehr finanzielle Handlungsspielräume erlangen.

6 - 6 - Bei einer entsprechenden Bedarfslage kann ein individuell festzusetzender begrenzter Anteil 1) einer Stabilisierungshilfe auch für dringende investive Bedarfe im Bereich der gemeindlichen Grundausstattung (z. B. Schul-/ Kindergartenbereich, Straßen/ Brücken, Feuerwehr) verwendet werden, soweit die entsprechenden Ausgaben der Kommune zur Finanzierung verbleiben. Dies gilt auch für Investitionen im Rahmen der Städtebauförderung und der Dorferneuerung, die sich dem Pflichtaufgabenbereich stark annähern, sowie für den Breitbandausbau und Investitionen nach den Richtlinien zur Förderung von Investitionen finanzschwacher Kommunen in Bayern (KInvFR). Bis zu des gewährten Investivanteils dürfen außerhalb der o. g. Bereiche investiv verwendet werden. Schwerpunkt der Mittelverwendung bleibt die Schuldentilgung. Der Konsolidierungskurs, in dessen Rahmen grundsätzlich nur unerlässliche Investitionen im Pflichtaufgabenbereich bzw. im rentierlichen Bereich angegangen werden können, ist von den Empfängerkommunen stringent weiter zu führen. a) Folgende drei Voraussetzungen müssen erfüllt sein: 1. Vorliegen einer finanzielle Härte und 2. Vorliegen einer strukturelle Härte und 3. Vorhandensein eines nachhaltigen Konsolidierungswillens b) Zu den einzelnen Voraussetzungen: 1. Zur finanziellen Härte: Die finanzielle Härte wird im Rahmen einer Gesamtschau beurteilt. Indikatoren für eine finanzielle Härte sind regelmäßig: Saldo der freien Finanzspannen 2) in den letzten 5 Jahren vor Antragstellung ist negativ. Bei einem positiven Saldo der freien Finanzspannen: dezidierte Begründung des Antragstellers zur aktuellen Finanzlage und zur finanziellen Härte erforderlich. Dabei ist u. a. auf die Entwicklung der freien Finanzspannen, Verschuldung und Rücklagen sowie die finanzielle Bewegungsfreiheit 3) einzugehen. oder 1) Ein entsprechender Anteil wird im Rahmen der Verteilerausschusssitzung festgelegt. 2) in diesem Fall: Freie Finanzspanne (Kameralistik): Zuführung zum Vermögenshaushalt abzüglich ordentliche Tilgung abzüglich Zuführung vom Vermögenshaushalt zum Verwaltungshaushalt abzüglich im betroffenen Zeitraum erhaltener Konsolidierungs- bzw. Stabilisierungshilfen. Ersatzeinnahmen und freie Rücklagen bleiben unberücksichtigt Freie Finanzspanne (Doppik): Saldo aus laufender Verwaltungstätigkeit abzüglich ordentliche Tilgung abzüglich im betroffenen Zeitraum erhaltener Konsolidierungs- bzw. Stabilisierungshilfen. Einzahlung aus der Veräußerung von Sachvermögen und Finanzanlagen bleiben unberücksichtigt 3) s. Kommentar Schreml/Bauer/Westner, Tz. 6.3 zu 4 KommHV-Kameralistik bzw. Anlage 9 (Muster zu 4 Nr. 4 KommHV-Kameralistik)

7 - 7 - Vorliegen einer akuten finanziellen Notlage: Wie bei Bedarfszuweisung für Gewerbesteuerausfall (negative freie Finanzspanne nach Anrechnung von Ersatzeinnahmen und freien Rücklagen bzw. Einzahlungen aus der Veräußerung von Sachvermögen und Finanzanlagen, Ausschöpfung sämtlicher Möglichkeiten zur Selbsthilfe). 2. Zur strukturellen Härte: Die strukturelle Härte wird im Rahmen einer Gesamtschau beurteilt. Indikatoren für eine strukturelle Härte sind regelmäßig: Steuerkraft im Verhältnis zum jeweiligen Größenklassendurchschnitt in den 5 Jahren vor dem Antragsjahr ist im Durchschnitt dieser 5 Jahre weit unterdurchschnittlich (in der Regel mindestens 20 % unter dem Größenklassendurchschnitt) und/ oder überdurchschnittlicher Einwohnerrückgang in den letzten 10 Jahren vor dem Jahr der Antragstellung (in der Regel ab einem Rückgang von 5 %) und/ oder Einwohnerzahl im Verhältnis zur Fläche der Kommune in der Regel höchstens 25 % des entsprechenden Bayern-Durchschnitts und/ oder unterdurchschnittliche wirtschaftliche Leistungskraft (im Bedarfszuweisungsantrag können hierzu konkret vorliegende wirtschaftsstrukturelle Probleme, wie z. B. eine schlechte Verkehrsanbindung, Situation am Arbeitsmarkt vor Ort etc. vorgebracht werden). 3. Zum Konsolidierungswillen: a) Grundsätzliches: Die Stabilisierungshilfen sind eine Sonderform der Bedarfszuweisung. Daher sind auch hier sämtliche Möglichkeiten zur Selbsthilfe auszuschöpfen, nämlich u. a. Erhebung von kostendeckenden Gebühren bei der Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung (dabei zumindest Ausgleich im angegebenen Kalkulationszeitraum erforderlich) und sonstigen kostenrechnenden Einrichtungen, mindestens durchschnittliche Hebesätze bei Grund- und Gewerbesteuer, der nach Art. 5a Abs. 9 KAG i. V. m. 129 Abs. 1 Satz 3 BauGB geforderte 10 %ige Anteil der Gemeinde am beitragsfähigen Erschließungsaufwand sollte nicht überschritten sein, Vorliegen einer oder mehrerer Straßenausbaubeitragssatzung(en) für das gesamte Gemeindegebiet für die Erhebung einmaliger bzw. wiederkehrender Beiträge nach Art. 5 Abs. 1 und Art. 5b KAG, keine überdurchschnittlich hohen freiwilligen Leistungen.

8 - 8 - b) Besondere Voraussetzungen: Erarbeitung und Umsetzung eines Haushaltskonsolidierungskonzepts nach den Erfordernissen beim Pilotprojekt Struktur- und Konsolidierungshilfen (10- Punkte-Katalog und tabellarische Übersicht über die konkret zu erzielenden Mehreinnahmen/Minderausgaben, s. Anlagen). Die Erstellung und Umsetzung des Haushaltskonsolidierungskonzepts obliegt der antragstellenden Kommune und ist vom Gemeinde-/Stadtrat zu beschließen. Sofern im Rahmen der örtlichen oder überörtlichen Rechnungsprüfung Einspar- oder Einnahmepotentiale festgestellt werden, sind diese in das Haushaltskonsolidierungskonzept einzuarbeiten. Falls im Zeitpunkt der erstmaligen Antragstellung noch kein abschließendes Haushaltskonsolidierungskonzept erstellt werden konnte, ist ein Beschluss des Gemeinde-/ Stadtrates mit einer Absichtserklärung zur Erstellung eines Haushaltskonsolidierungskonzepts nach dem 10-Punkte-Katalog erforderlich. Zudem ist der schon erarbeitete Teil des Haushaltskonsolidierungskonzepts, in dem die aktuellen und ggf. in der Vergangenheit (max. 8 Jahre zurückliegend) bereits beschlossenen Umsetzungen dargestellt werden, einzureichen. Nur in begründeten Ausnahmefällen genügt bei erstmaliger Antragstellung ein Beschluss des Gemeinde-/Stadtrates mit einer entsprechenden Absichtserklärung zur Erstellung eines Haushaltskonsolidierungskonzeptes. c) Ausgestaltung: Zuweisung als ggf. mehrjährige Finanzhilfe oder Bewilligung einer rückzahlbaren Überbrückungsbeihilfe, sofern nur eine akute, kurzfristig aufgetretene finanzielle Notlage überbrückt werden soll und kein Haushaltskonsolidierungskonzept erarbeitet wird. Im Antragsjahr kann die mehrjährige Finanzhilfe zunächst als rückzahlbare Überbrückungsbeihilfe gewährt werden, sofern z. B. noch Unterlagen nachzureichen sind. Auszahlung der mehrjährigen Finanzhilfe in jährlichen, ggf. unterschiedlich hohen Raten über regelmäßig maximal fünf Jahre, sofern die Regierung bestätigt, dass das Haushaltskonsolidierungskonzept konsequent umgesetzt wird. Ob eine Stabilisierungshilfe gewährt wird bzw. wie hoch diese ist, wird jedes Jahr im Rahmen des Verteilerausschusses neu entschieden. Neuer Antrag auf Zahlung einer mehrjährigen Finanzhilfe frühestens nach fünf Jahren nach Auszahlung der letzten Rate der Finanzhilfe möglich.

9 - 9 - Bearbeitungshinweise für die antragstellenden Kommunen: Für alle Anträge auf Gewährung einer klassischen Bedarfszuweisung und/ oder Stabilisierungshilfe müssen der abgerechnete Haushalt 2015 und ein Haushaltsplan 2016 vorhanden sein. Alle Antragsteller haben die anliegenden Antragsformulare zu verwenden, die vollständig auszufüllen sind, soweit keine Einschränkungen vermerkt sind (z. B. sind die im Zusammenhang mit den Stabilisierungshilfen geforderten Angaben nur dann zu machen, wenn auch tatsächlich eine Stabilisierungshilfe beantragt wird). Wird ein Antrag auf klassische Bedarfszuweisung für das laufende Jahr 2016 gestellt, muss zwingend die Nr. 7 des Antrages (Entwicklung der Kassenkredite nach Art. 73 GO) ausgefüllt werden. Es wird darauf hingewiesen, dass die Antragsformulare Excel-Tabellen enthalten, die durch einen Doppelklick geöffnet werden können. Die Tabellen enthalten zum Teil Formeln (ersichtlich durch eine bereits vorhandene 0 oder durch #DIV/0! ), durch die das jeweils erforderliche Ergebnis selbständig errechnet wird. Dem jeweiligen Antrag sind beizufügen: a) In jedem Fall das Muster 2 zu Art. 44 BayHO für das laufende Haushaltsjahr. (Das aktuelle Muster 2 für kameralistisch buchende Kommunen liegt bei. Für die doppisch buchenden Kommunen wird in Kürze ein eigenes Formular zur Verfügung gestellt.) b) In jedem Fall eine aktuelle Übersicht zur Beurteilung der dauernden Leistungsfähigkeit (Muster zu 4 Abs. 4 KommHV-Kameralistik zu finden unter den Haushaltsmustern zur KommHV-Kameralistik bzw. Muster zu 1 Abs. 2 Nr. 4 KommHV-Doppik zu finden unter den Haushaltsmustern zur KommHV-Doppik im Internet unter der Adresse: c) Doppisch buchende Kommunen haben in jedem Fall dem Antrag zusätzlich die letzte Finanz- und Ergebnisrechnung und die letzte Bilanz beizufügen. d) Wenn der Bedarfszuweisungsantrag mit finanziellen Schwierigkeiten begründet wird, ist in jedem Fall eine kurze, zahlenmäßig belegte Erläuterung der Ursachen der finanziellen Verhältnisse (ergänzend auch Ausführungen zu den Rücklagen/ Geldanlagen, liquiden Mitteln und den freiwilligen Leistungen) beizufügen. e) In jedem Fall ist bei der Aufstellung der freiwilligen Leistungen darauf zu achten, dass diese abschließend ist, u. a. sind auch Defizite der defizitären Einrichtungen (z. B. Bäder, Museen, Sporthallen, Dorfgemeinschaftshäuser) aufzuführen. Es wird darauf hingewiesen, dass alle Ausgaben und Defizite zu erfassen sind, die nicht den Pflichtaufgabenbereich betreffen.

10 f) In den Fällen des Art. 11 Abs. 2 Satz 2 FAG (klassische Bedarfszuweisung) eine Darlegung, weshalb und in welchem Ausmaß nach Auffassung des Antragstellers eine Härte aufgetreten ist. g) Bei Antrag auf klassische Bedarfszuweisung für Felssicherungsmaßnahmen: Geotechnisches Gutachten; Angaben zum Prüfungsergebnis über ggf. vorhandene Refinanzierungsmöglichkeiten aus staatlichen Förderprogrammen (z. B. Härtefonds Art. 13 c FAG, Finanzhilfeprogramm des Freistaates Bayern, Katastrophenschutzfonds usw.) oder sonstige spezielle Deckungsmittel (z. B. Versicherungserstattungen, Kostenbeteiligung/ Kostenübernahme Staatl. Bauamt bei Felssicherungsmaßnahmen entlang von Staatsstraßen, Kostenbeteiligung Grundstückseigentümer). Bearbeitungshinweise für Rechtsaufsichtsbehörden (Landratsämter/Regierungen) Die Angaben im Antrag sind von der Rechtsaufsichtsbehörde auf Richtigkeit und Vollständigkeit zu prüfen und ggf. zu berichtigen und zu ergänzen. Sie hat auch dazu Stellung zu nehmen, ob die Gemeinde ihre eigenen Möglichkeiten zum Haushaltsausgleich voll ausgeschöpft hat, wie die weitere finanzielle und wirtschaftliche Entwicklung der Gemeinde zu beurteilen ist und ob bei Aufstellung und Vollzug des Haushaltsplans die Bestimmungen des kommunalen Haushaltsrechts beachtet wurden. Außerdem sind alle Tatsachen anzuführen, die für die Beurteilung des Falles von Bedeutung sind. Für die Bearbeitung der Anträge wird demnächst ein Formblatt übermittelt.

11 Termine Die Anträge auf Bedarfszuweisung sind in dreifacher Fertigung bis spätestens 6. Juni 2016 der jeweiligen Regierung von kreisangehörigen Gemeinden über das Landratsamt vorzulegen. Anträge auf klassische Bedarfszuweisungen können in unerwartet eintretenden, begründeten Ausnahmefällen (z.b. unerwarteter Gewerbesteuereinbruch) ausnahmsweise bis spätestens 25. August 2016 nachgereicht werden. Bei Kommunen, die Stabilisierungshilfen beantragen wollen, trifft das Kriterium unerwartete Notlage i.d.r. nicht zu, da sowohl die Finanzprobleme als auch die strukturellen Probleme schon länger bestehen. Verspätet eingehende Stabilisierungshilfeanträge können daher nicht berücksichtigt werden. Die Verteilerausschusssitzung 2016 für Bedarfszuweisungen bzw. Stabilisierungshilfen an Landkreise, Städte und Gemeinden findet voraussichtlich im Oktober 2016 statt. Internetauftritt Die aktuellen Antragsformulare Kameralistik und Doppik für die Gemeindebedarfszuweisungen 2016 können spätestens ab Ende März über die Internetseite des Staatsministeriums der Finanzen, für Landesentwicklung und Heimat unter Bedarfszuweisungen abgerufen werden ( Mit freundlichen Grüßen --- Carmen Boßle

Regierung der Oberpfalz

Regierung der Oberpfalz Regierung der Oberpfalz Regierung der Oberpfalz 93039 Regensburg Nur per E-Mail Landratsämter,,,,, Ihre Zeichen, Ihre Nachricht Unser Zeichen Bearbeiter(in) Regensburg ROP-SG12-1546.0-2-6-8 Herr Haller

Mehr

Beigefügte Anlagen (bitte entsprechendes ankreuzen): Lt. Karteireiter dieses Antragformulares: Finanzübersicht Einzahlungsübersicht Aktuelle

Beigefügte Anlagen (bitte entsprechendes ankreuzen): Lt. Karteireiter dieses Antragformulares: Finanzübersicht Einzahlungsübersicht Aktuelle Name der Kommune Regionalschlüssel 1. Antrag auf Gewährung einer Bedarfszuweisung gemäß Art. 11 FAG (Doppik) Antragsteller Name der Kommune Adresse Bankverbindung mit BIC und IBAN 2. Antragsgrundlagen

Mehr

Beigefügte Anlagen (bitte entsprechendes ankreuzen): Lt. Karteireiter dieses Antragformulares: Finanzübersicht Einnahmenübersicht Aktuelle F

Beigefügte Anlagen (bitte entsprechendes ankreuzen): Lt. Karteireiter dieses Antragformulares: Finanzübersicht Einnahmenübersicht Aktuelle F Name der Kommune Regionalschlüssel 1. Antrag auf Gewährung einer Bedarfszuweisung gemäß Art. 11 FAG (Kameralistik) Antragsteller Name der Kommune Adresse Bankverbindung mit BIC und IBAN 2. Antragsgrundlagen

Mehr

Veranstaltung für Kämmerer

Veranstaltung für Kämmerer Hans-Peter Mayer Veranstaltung für Kämmerer Deggendorf, 3. Dezember 2018 Allgemeine Finanzsituation Grundsteuerreform Wegfall der erhöhten Gewerbesteuerumlage Koalitionsvertrag Überblick Finanzausgleich

Mehr

Haushalt 2018 HAUSHALT

Haushalt 2018 HAUSHALT HAUSHALT für das HAUSHALTSJAHR 2018 - unbesetzt Inhaltsübersicht Band I Seite Haushalt der Stadt Regensburg Gesamtübersicht zum Haushalt der Stadt Regensburg Haushaltssatzung der Stadt Regensburg X 1 ff

Mehr

Haushalt 2019 HAUSHALT

Haushalt 2019 HAUSHALT HAUSHALT für das HAUSHALTSJAHR 2019 INHALTSÜBERSICHT Seite TEIL A Haushaltssatzung - Vorbericht Haushalt der Stadt Regensburg Übersicht zum Haushalt der Stadt Regensburg Haushaltssatzung der Stadt Regensburg

Mehr

1. Mit Wirkung vom 1. Januar 2018 wird Buchstabe A Ziffer 1 Buchstabe d) gestrichen.

1. Mit Wirkung vom 1. Januar 2018 wird Buchstabe A Ziffer 1 Buchstabe d) gestrichen. 2. Verwaltungsvorschrift zur Änderung der Verwaltungsvorschrift des Thüringer Ministeriums für Inneres und Kommunales über das Antrags- und Bewilligungsverfahren sowie die Verteilung und die Verwendung

Mehr

Einladung. Tagesordnung

Einladung. Tagesordnung Weiden i.d.opf., 07.05.2015 Einladung für die am Montag, 18.05.2015 um 15:00 Uhr stattfindende Sondersitzung des Stadtrates im großen Sitzungssaal des Neuen Rathauses. Tagesordnung Öffentliche Sitzung

Mehr

Kämmerertagung aller niederbayerischen und oberpfälzer Kommunalkämmerer. Aktuelle und anstehende Änderungen im kommunalen Haushaltsrecht

Kämmerertagung aller niederbayerischen und oberpfälzer Kommunalkämmerer. Aktuelle und anstehende Änderungen im kommunalen Haushaltsrecht Kämmerertagung aller niederbayerischen und oberpfälzer Kommunalkämmerer Aktuelle und anstehende Änderungen im kommunalen Haushaltsrecht Themen Aktuell: Kreisumlage Änderungen am Rechtsrahmen Änderung der

Mehr

Abschaffung der Straßenausbaubeiträge aktueller Stand

Abschaffung der Straßenausbaubeiträge aktueller Stand Abschaffung der Straßenausbaubeiträge aktueller Stand Abschaffung der Straßenausbaubeiträge aktueller Stand Foto: St2007 Ortsdurchgang Rettenberg Quelle: Bayerisches Staatsministerium für Wohnen, Bau und

Mehr

Abschaffung der Straßenausbaubeiträge aktueller Stand. 3. Bayerischer Kämmerertag am 3. Juli 2018 in der Meistersingerhalle, Nürnberg

Abschaffung der Straßenausbaubeiträge aktueller Stand. 3. Bayerischer Kämmerertag am 3. Juli 2018 in der Meistersingerhalle, Nürnberg Abschaffung der Straßenausbaubeiträge aktueller Stand 3. Bayerischer Kämmerertag am 3. Juli 2018 in der Meistersingerhalle, Nürnberg Abschaffung der Straßenausbaubeiträge aktueller Stand Foto: St2007 Ortsdurchgang

Mehr

KOMMUNALE FINANZEN STAATL. RECHNUNGSPRÜFUNGSSTELLE

KOMMUNALE FINANZEN STAATL. RECHNUNGSPRÜFUNGSSTELLE KOMMUNALE FINANZEN STAATL. RECHNUNGSPRÜFUNGSSTELLE Geschäftsbericht 213 Inhaltsverzeichnis Organisation.. Seite 2 Staatliche Rechnungsprüfung Seite 3 Haushaltswesen der Kommunen. Seite 4 Beratungen, Gutachten.

Mehr

Bayerisches Staatsministerium der Finanzen, für Landesentwicklung und Heimat STAATSMINISTER

Bayerisches Staatsministerium der Finanzen, für Landesentwicklung und Heimat STAATSMINISTER Bayerisches Staatsministerium der Finanzen, für Landesentwicklung und Heimat STAATSMINISTER Bayerisches Staatsministerium der Finanzen, für Landesentwicklung und Heimat Postfach 22 00 03 80535 München

Mehr

Frühwarnsystem Kommunale Haushalte (Doppik) Stand: Juni 2015

Frühwarnsystem Kommunale Haushalte (Doppik) Stand: Juni 2015 Frühwarnsystem Kommunale Haushalte (Doppik) Stand: Juni 2015 I. Erläuterungen zum Reiter FWS Kommunale Haushalte (Doppik) Gesamtverschuldung II. Erläuterungen zu den Indikatoren im Reiter FWS Kommunale

Mehr

MARKT BERATZHAUSEN HAUSHALTSINFORMATION 2014

MARKT BERATZHAUSEN HAUSHALTSINFORMATION 2014 Für das Jahr 2014 möchten wir Sie erstmals in einer einfachen und verständlichen Form über unseren Haushalt informieren. Sollten Sie noch weitere Anregungen haben, wie wir den Bürgerhaushalt des Marktes

Mehr

Kreisentwicklungsbudget 2014

Kreisentwicklungsbudget 2014 Kreisentwicklungsbudget 2014 Förderrichtlinie des Landkreises Potsdam-Mittelmark zur nachhaltigen Entwicklung kreisangehöriger Kommunen Stand: 10.12.2013, Version 2.0 Förderrichtlinie Kreisentwicklungsbudget

Mehr

Vereinsförderrichtlinien der Gemeinde Ried

Vereinsförderrichtlinien der Gemeinde Ried Vereinsförderrichtlinien der Gemeinde Ried A Allgemeine Förderungsgrundsätze 1. Zweck der Förderung Durch die Gewährung der Zuwendungen fördert die Gemeinde Ried den Breiten und Leistungssport und unterstützt

Mehr

Haushalt 2018 Stadt Ebermannstadt. Stadtratssitzung vom

Haushalt 2018 Stadt Ebermannstadt. Stadtratssitzung vom Haushalt 2018 Stadt Ebermannstadt Stadtratssitzung vom 12.03.2018 Verwaltungshaushalt: 15.183.800,00 (Vorjahr: 13.995.500,00 ) 16.000.000 Haushaltsvolumen 14.000.000 Verw.HHalt Verm.HHalt 12.000.000 10.000.000

Mehr

Haushaltsplan und Haushaltssatzung

Haushaltsplan und Haushaltssatzung Haushaltsplan und Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2018 1 Agenda: 1. Einführung in die Doppik was bisher geschah? 2. Gesamtergebnishaushalt 3. Gesamtfinanzhaushalt 4. Gesamtfazit 2 Agenda: 1. Einführung

Mehr

Übersicht. Stand der Jahresabschlüsse

Übersicht. Stand der Jahresabschlüsse Übersicht Stand der Jahresabschlüsse 2012-2016 Haushaltsjahr 2012 2013 Stand Geprüft, Entlastung erteilt Geprüft, Entlastung erteilt Ordentliches Jahresergebnis Planung Ordentliches Jahresergebnis Rechnung

Mehr

Feststellung der Jahresrechnung

Feststellung der Jahresrechnung Feststellung der Jahresrechnung für das Haushaltsjahr 1 Rückblick auf die Haushaltsplanung 18. März : Haushaltssatzung 11. November : Nachtragssatzung Notwendigkeit für Nachtragshaushalt ergab sich durch

Mehr

Vorbericht. zum Haushaltsplan der Gemeinde Kranzberg. für das Haushaltsjahr 2015

Vorbericht. zum Haushaltsplan der Gemeinde Kranzberg. für das Haushaltsjahr 2015 Vorbericht zum Haushaltsplan der Gemeinde Kranzberg für das Haushaltsjahr 2015 M:\Textordner\Transferordner\Haushalt\Vorbericht zum Haushalt 2015.doc Haushaltsjahr 2015 Die Ansätze in dem vorliegenden

Mehr

Richtlinie des Landkreises Dahme-Spreewald über die Gewährung von Zuweisungen für Strukturmaßnahmen und besondere Bedarfe (Strukturfondsrichtlinie)

Richtlinie des Landkreises Dahme-Spreewald über die Gewährung von Zuweisungen für Strukturmaßnahmen und besondere Bedarfe (Strukturfondsrichtlinie) Richtlinie des Landkreises Dahme-Spreewald über die Gewährung von Zuweisungen für Strukturmaßnahmen und besondere Bedarfe (Strukturfondsrichtlinie) 1. Zuwendungsgegenstand 1.1 Der Landkreis fördert gemäß

Mehr

Kommunalinvestitionsprogramm Schulinfrastruktur (KIP-S)

Kommunalinvestitionsprogramm Schulinfrastruktur (KIP-S) Kommunalinvestitionsprogramm Schulinfrastruktur (KIP-S) Sitzung des Beirats am 12. Dezember 2017 Stand 08.01.2018 mit Berücksichtigung der Ergebnisse der Sitzung www.regierung.unterfranken.bayern.de Tagesordnung

Mehr

Ort, Datum. Ortsnetzkennzahl, Fernsprech-Nummer, Nebenstelle

Ort, Datum. Ortsnetzkennzahl, Fernsprech-Nummer, Nebenstelle Anlage 1 Antrag auf Gewährung einer Zuwendung An Ort, Datum (Antragsbehörde) Zutreffendes bitte ankreuzen oder ausfüllen 1. Antragsteller Bei Zusammenschlüssen von Gebietskörperschaften sind auf gesondertem

Mehr

AMTSBLATT FÜR DEN LANDKREIS SCHWANDORF. Nr. 14 vom 31. Juli 2013 INHALTSVERZEICHNIS. Seite

AMTSBLATT FÜR DEN LANDKREIS SCHWANDORF. Nr. 14 vom 31. Juli 2013 INHALTSVERZEICHNIS. Seite AMTSBLATT FÜR DEN LANDKREIS SCHWANDORF Nr. 14 vom 31. Juli 2013 INHALTSVERZEICHNIS Seite Haushaltssatzung des Landkreises Schwandorf für das Haushaltsjahr 2013 2 Zweckverband Verbandskläranlage Schwandorf;

Mehr

Haushaltssatzung der Stadt Boppard für das Jahr 2016 vom

Haushaltssatzung der Stadt Boppard für das Jahr 2016 vom Haushaltssatzung der Stadt Boppard für das Jahr 2016 vom 15.04.2016 Der Stadtrat hat auf Grund von 95 Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz in der Fassung vom 31. Januar 1994 (GVBl. S. 153), zuletzt geändert

Mehr

Nr. 24 Stadt Grevenbroich Amtliche Bekanntmachungen

Nr. 24 Stadt Grevenbroich Amtliche Bekanntmachungen Nr. 24 Stadt Grevenbroich 27.12.2017 Amtliche Bekanntmachungen Amtliche Bekanntmachung der Stadt Grevenbroich Bekanntmachung der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2018 Aufgrund der 78 ff. der Gemeindeordnung

Mehr

Kommunalfinanzen in Schieflage

Kommunalfinanzen in Schieflage Kommunalfinanzen in Schieflage Wann ist eine finanzielle Schieflage gegeben? 1 Kommunalbeamter Kämmerer der Samtgemeinde Harpstedt Dozent am Nds. Studieninstitut in Hannover Aus- und Fortbildung für f

Mehr

Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Bau und Verkehr

Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Bau und Verkehr Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Bau und Verkehr Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Bau und Verkehr 80524 München Per E-Mail Regierungen Ihr Zeichen, Ihre Nachricht vom Unser Zeichen

Mehr

AMTSBLATT. des Landkreises Neustadt a.d. Waldnaab. Nr. 10 Neustadt a.d. Waldnaab, den 13. Juli Jahrgang. Inhaltsübersicht

AMTSBLATT. des Landkreises Neustadt a.d. Waldnaab. Nr. 10 Neustadt a.d. Waldnaab, den 13. Juli Jahrgang. Inhaltsübersicht AMTSBLATT des Landkreises Neustadt a.d. Waldnaab Nr. 10 Neustadt a.d. Waldnaab, den 13. Juli 2017 47. Jahrgang Inhaltsübersicht Bekanntmachung der Haushaltssatzung des Landkreises Neustadt a.d. Waldnaab

Mehr

Öffentliche Bekanntmachung. der Haushaltssatzung der Stadt Warendorf für das Haushaltsjahr 2017

Öffentliche Bekanntmachung. der Haushaltssatzung der Stadt Warendorf für das Haushaltsjahr 2017 I Öffentliche Bekanntmachung der Haushaltssatzung der Stadt Warendorf für das Haushaltsjahr 2017 I. Haushaltssatzung der Stadt Warendorf für das Haushaltsjahr 2017 Aufgrund der 78 ff. der Gemeindeordnung

Mehr

Bayerisches Staatsministerium der Finanzen, für Landesentwicklung und Heimat

Bayerisches Staatsministerium der Finanzen, für Landesentwicklung und Heimat Bayerisches Staatsministerium der Finanzen, für Landesentwicklung und Heimat Bayerisches Staatsministerium der Finanzen, für Landesentwicklung und Heimat Postfach 22 00 03 80535 München Per E-Mail: Regierung

Mehr

Informationsveranstaltung. Haushalt 2019

Informationsveranstaltung. Haushalt 2019 Informationsveranstaltung Haushalt 2019 Gemeinde Wilfried Karrenführer Gemeindekämmerer 1 Agenda Ergebnis- und Finanzhaushalt 2019 Wesentliche Erträge und Aufwendungen Zuschussbedarfe Kitas Kassenkredite,

Mehr

Der Kommunale Schutzschirm. Ulrike Bellersheim Stadt Dillenburg

Der Kommunale Schutzschirm. Ulrike Bellersheim Stadt Dillenburg Der Kommunale Schutzschirm 1 Was ist der Kommunale Schutzschirm? Programm zur Teilentschuldung von Kommunen und Kreisen mit einer überdurchschnittlich schlechten Haushaltslage. Kommunaler Schutzschirm

Mehr

Einladung. Tagesordnung Öffentlich

Einladung. Tagesordnung Öffentlich Weiden i.d.opf. 26.09.2018 Einladung für die am Mittwoch 10.10.2018 um 09:00 Uhr stattfindende Sitzung des Finanz- Vergabe Grundstücks- und Sanierungsausschusses in der Max-Reger-Halle Gustavvon-Schlör-Saal.

Mehr

Nachrichtlich: Ministerium für Arbeit und Sozialordnung, Familien und Senioren Baden-Württemberg

Nachrichtlich: Ministerium für Arbeit und Sozialordnung, Familien und Senioren Baden-Württemberg KVJS - Postfach 10 60 22, 70049 Stuttgart Stadt- und Landkreise und kreisangehörige Städte mit einem Jugendamt in Baden-Württemberg Nachrichtlich: Ministerium für Arbeit und Sozialordnung, Familien und

Mehr

Bayerisches Staatsministerium des Innern und für Integration

Bayerisches Staatsministerium des Innern und für Integration Bayerisches Staatsministerium des Innern und für Integration Bayerisches Staatsministerium des Innern und für Integration 80524 München KOPIE mit E-Mail Regierungen (zur Weiterleitung über die Kreisverwaltungsbehörden

Mehr

im Ergebnishaushalt mit dem

im Ergebnishaushalt mit dem Muster 1 (zu 74 Abs. 2 SächsGemO) Haushaltssatzung der Stadt Neustadt in Sachsen für die Haushaltsjahre 2017/2018 und Festsetzung der Wirtschaftspläne für den Eigenbetrieb Abwasserentsorgung Neustadt in

Mehr

Haushaltsrede für das Jahr 2012

Haushaltsrede für das Jahr 2012 Haushaltsrede für das Jahr 2012 von Stadtkämmerer Peter Bühler Sehr geehrte Damen und Herren, dass wir Ihnen heute einen Haushalt für das Jahr 2012 vorlegen können, der im Ergebnishaushalt mit einem Überschuss

Mehr

Einwohnerinformations- zum Thema. NKF/Haushalt

Einwohnerinformations- zum Thema. NKF/Haushalt Einwohnerinformations- veranstaltung zum Thema NKF/Haushalt Agenda: Allgemeines zum NKF Das Drei-Komponenten-System Der kommunale Haushalt Der Haushaltsausgleich Folgen unausgeglichener Haushalte Vorläufige

Mehr

Stadt Hamm Beschlussvorlage der Verwaltung

Stadt Hamm Beschlussvorlage der Verwaltung Stadt Hamm Beschlussvorlage der Verwaltung Beschlussvorschriften Stadtamt Vorlage-Nr. 20, 22 0728/16 Datum 95 Abs. 3 GO NRW 29.02.2016 Beschlussorgan Sitzungstermin Ergebnis Genehmigungsvermerk Rat 15.03.2016

Mehr

Ennepe-Ruhr-Kreis Der Landrat. Haushaltssatzung. des Ennepe-Ruhr-Kreises für das Haushaltsjahr 2018

Ennepe-Ruhr-Kreis Der Landrat. Haushaltssatzung. des Ennepe-Ruhr-Kreises für das Haushaltsjahr 2018 Ennepe-Ruhr-Kreis Der Landrat Bekanntmachung Haushaltssatzung des Ennepe-Ruhr-Kreises für das Haushaltsjahr 2018 Aufgrund der 53, 54 und 55 der Kreisordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (KrO NRW) in

Mehr

Zentrum Bayern Familie und Soziales

Zentrum Bayern Familie und Soziales Zentrum Bayern Familie und Soziales An das Zentrum Bayern Familie und Soziales Hegelstr. 2 95447 Bayreuth Fit for work 2009 Antrag auf Gewährung eines staatlichen Zuschusses nach den Richtlinien (Rili)

Mehr

Zentrum Bayern Familie und Soziales

Zentrum Bayern Familie und Soziales Zentrum Bayern Familie und Soziales An das Zentrum Bayern Familie und Soziales Hegelstraße 2 95447 Bayreuth Antrag auf Gewährung eines staatlichen Zuschusses nach der Richtlinie () zur Förderung der betrieblichen

Mehr

AMTSBLATT 27. Jahrgang, Nr. 81 der GEMEINDE BORCHEN

AMTSBLATT 27. Jahrgang, Nr. 81 der GEMEINDE BORCHEN AMTSBLATT 27. Jahrgang, Nr. 81 der GEMEINDE BORCHEN 12.03.2018 Herausgegeben am Inhalt 2. 2018 Bekanntmachung der Gemeinde Borchen vom 09.03.2018 über die Bekanntmachung der Haushaltssatzung 2018 vom 05.02.2018

Mehr

FÜR DEN LANDKREIS SCHWANDORF

FÜR DEN LANDKREIS SCHWANDORF AMTSBLATT FÜR DEN LANDKREIS SCHWANDORF Nr. 12 vom 29.05.2018 Inhaltsverzeichnis Seite Haushaltssatzung des Landkreises Schwandorf für das Haushaltsjahr 2018 2 Haushaltssatzung für den Zweckverband Verbandskläranlage

Mehr

Haushaltssatzung und Haushaltsplan des Landkreises Fürstenfeldbruck und Wirtschaftsplan des Abfallwirtschaftsbetriebes für das Haushaltsjahr

Haushaltssatzung und Haushaltsplan des Landkreises Fürstenfeldbruck und Wirtschaftsplan des Abfallwirtschaftsbetriebes für das Haushaltsjahr A m t s b l a t t Bekanntmachungen von Gemeinden und Zweckverbänden Hinweis einfügen / entfernen INHALT Nummer 6 13.04.2017 Seite Haushaltssatzung und Haushaltsplan des Landkreises Fürstenfeldbruck und

Mehr

Zu Beginn des Jahres 2014 wurde das Thüringer Kommunalhaushaltssicherungsprogrammgesetz

Zu Beginn des Jahres 2014 wurde das Thüringer Kommunalhaushaltssicherungsprogrammgesetz Der Minister Thüringer Finanzministerium. Postfach 90 04 61. 99107 Erfurt Dr. Wolfgang Voß An alle Thüringer Landkreise, kreisfreien Städte, kreisangehörigen Gemeinden, das Thüringer Landesverwaltungsamt

Mehr

Regierung der Oberpfalz Amtsblatt

Regierung der Oberpfalz Amtsblatt Seite 77 Regierung der Oberpfalz Amtsblatt 69. Jahrgang Regensburg, 15. Oktober 2013 Nr. 10 Inhaltsübersicht Kommunale Angelegenheiten und Soziales Verordnung zur Auflösung des gemeindefreien Gebietes

Mehr

Kreisstiftung des Landkreises Karlsruhe. Fürst-Stirum- Hospitalfonds

Kreisstiftung des Landkreises Karlsruhe. Fürst-Stirum- Hospitalfonds Anlage 3 zur Vorlage Nr. /2017 an den KT 23.11.2017 Kreisstiftung des Landkreises Karlsruhe Fürst-Stirum- Hospitalfonds 4000 Fürst-Stirum Hosp.fonds - 1 - D1 Entwurf 07.11.2017 4000 Fürst-Stirum Hosp.fonds

Mehr

Einladung. Tagesordnung Öffentlich

Einladung. Tagesordnung Öffentlich Weiden i.d.opf., 26.05.2014 Einladung für die am Dienstag, 03.06.2014 um 14:30 Uhr stattfindende Sitzung des Finanz-, Vergabe, Grundstücks- und Sanierungsausschusses im kleinen Sitzungssaal des Neuen Rathauses.

Mehr

Prof. Johann Horstmann Nds. Studieninstitut für kommunale Verwaltung e. V.

Prof. Johann Horstmann Nds. Studieninstitut für kommunale Verwaltung e. V. ldung Der Haushaltsausgleich in Planung und Rechnung einschließlich Übernahmebuchungen Prof. Johann Horstmann Nds. Studieninstitut für kommunale Verwaltung e. V. 1 NKR ldung Ziel: Intergenerative Gerechtigkeit

Mehr

Haushaltssatzung der Stadt Altena (Westf.) für das Haushaltsjahr 2017

Haushaltssatzung der Stadt Altena (Westf.) für das Haushaltsjahr 2017 Haushaltssatzung der Stadt Altena (Westf.) für das Haushaltsjahr 2017 Aufgrund der 78 ff. der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV. NRW

Mehr

Regierung von Niederbayern Bereich Planung und Bau. Kommunalinvestitionsprogramm

Regierung von Niederbayern Bereich Planung und Bau. Kommunalinvestitionsprogramm Kommunalinvestitionsprogramm Schulen (KIP-S) GLIEDERUNG Zweck, Art und Umfang der Förderung Gegenstand der Förderung Fördervoraussetzungen Kumulierungsverbote Antragsberechtigung Verteilung der Mittel

Mehr

Vorlage Nr. 09/2014. Beschluss über die erste Eröffnungsbilanz der Gemeinde Harsum zum

Vorlage Nr. 09/2014. Beschluss über die erste Eröffnungsbilanz der Gemeinde Harsum zum Gemeinde Harsum Datum der Sitzung Organ Der Bürgermeister 24.02.2014 FWA Az.: 20 20 01 10.03.2014 VA vom 07.02.2014 20.03.2014 Rat Internet: JA NEIN Vorlage Nr. 09/2014 Beschluss über die erste Eröffnungsbilanz

Mehr

Vom Regelungen - INHALTSÜBERSICHT

Vom Regelungen - INHALTSÜBERSICHT Verwaltungsvorschrift des Ministeriums für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz zur Breitbandförderung im Rahmen des Gesetzes zur Förderung von Investitionen finanzschwacher Kommunen (VwV-KInvFG Breitband)

Mehr

Nummer 15. Schweinfurt, den Notdienste. Amtliche Bekanntmachung Teil I. Folgende Anlage ist Bestandteil dieses Amtsblattes:

Nummer 15. Schweinfurt, den Notdienste. Amtliche Bekanntmachung Teil I. Folgende Anlage ist Bestandteil dieses Amtsblattes: AMTSBLATT Herausgegeben vom Landratsamt Schweinfurt Verantwortlich für den Inhalt: Der Landrat Verlag: Landratsamt Schweinfurt Telefon: 09721 / 55 0 E-Mail: amtsblatt@lrasw.de Schweinfurt, den 11.09.2017

Mehr

Haushaltssatzung der Ortsgemeinde B r u s c h i e d für das Haushaltsjahr

Haushaltssatzung der Ortsgemeinde B r u s c h i e d für das Haushaltsjahr Haushaltssatzung genehmigt: Haushaltssatzung der Ortsgemeinde B r u s c h i e d für das Haushaltsjahr 2014 20.06.2014 Der Ortsgemeinderat der Ortsgemeinde Bruschied hat in seiner Sitzung am 08.03.2014

Mehr

Regierung der Oberpfalz Amtsblatt

Regierung der Oberpfalz Amtsblatt Seite 95 Regierung der Oberpfalz Amtsblatt 73. Jahrgang Regensburg, 13. September 2017 Nr. 10 Inhaltsübersicht Kommunale Angelegenheiten und Soziales Bekanntmachung der zwischen dem Zweckverband Kommunale

Mehr

Bayerisches Staatsministerium für Gesundheit und Pflege

Bayerisches Staatsministerium für Gesundheit und Pflege Bayerisches Staatsministerium für Gesundheit und Pflege Information zur Förderung der Anfangsphase von Leistungserbringern der mobilen geriatrischen Rehabilitation (MoGeRe) ab 2015 Anlagen Formblatt Antrag

Mehr

Zentrum Bayern Familie und Soziales

Zentrum Bayern Familie und Soziales Zentrum Bayern Familie und Soziales An das Zentrum Bayern Familie und Soziales Hegelstr. 2 95447 Bayreuth Fit for work 2009 Antrag auf Gewährung eines staatlichen Zuschusses nach den Richtlinien () zur

Mehr

H a u s h a l t s j a h r

H a u s h a l t s j a h r 1. Nachtragshaushaltssatzung und 1. Nachtragshaushaltsplan H a u s h a l t s j a h r 2 0 1 5 S t a d t B a d K r e u z n a c h K ä m m e r e i a m t www.stadt-bad-kreuznach.de 1. Nachtragshaushalt 2015

Mehr

Tagesordnungspunkt 8. Haushaltsplan 2017 Vorberatung des Gesamthaushalts. Beratungsunterlage zur öffentlichen Sitzung des Gemeinderates am

Tagesordnungspunkt 8. Haushaltsplan 2017 Vorberatung des Gesamthaushalts. Beratungsunterlage zur öffentlichen Sitzung des Gemeinderates am Beratungsunterlage zur öffentlichen Sitzung des Gemeinderates am 22.11.2016 Drucksache 2016/60 Fachbereich: Rechnungsamt Tagesordnungspunkt 8 Haushaltsplan 2017 Vorberatung des Gesamthaushalts Sachverhalt:

Mehr

Zentrum Bayern Familie und Soziales

Zentrum Bayern Familie und Soziales Zentrum Bayern Familie und Soziales An das Zentrum Bayern Familie und Soziales Hegelstr. 2 95447 Bayreuth Fit for work 2010 Antrag auf Gewährung eines staatlichen Zuschusses nach den Richtlinien (Rili)

Mehr

Übersicht über die aus Verpflichtungsermächtigungen voraussichtlich fällig werdenden Auszahlungen 2014 Hauptplan

Übersicht über die aus Verpflichtungsermächtigungen voraussichtlich fällig werdenden Auszahlungen 2014 Hauptplan Seite 489 Übersicht über die aus Verpflichtungsermächtigungen voraussichtlich fällig werdenden Auszahlungen 2014 Hauptplan 1 Landkreis Ahrweiler Betragsangaben in EUR 11.11.2013 15:51:34 Muster 3 (zu 1

Mehr

Antrag auf Gewährung einer staatlichen Finanzhilfe für erlittene Elementarschäden an Gebäuden und Hausrat bei sonstigen Privatgeschädigten

Antrag auf Gewährung einer staatlichen Finanzhilfe für erlittene Elementarschäden an Gebäuden und Hausrat bei sonstigen Privatgeschädigten Muster C Antrag auf Gewährung einer staatlichen Finanzhilfe für erlittene Elementarschäden an Gebäuden und Hausrat bei sonstigen Privatgeschädigten Schadensereignis am: Name: Vorname: Geburtstag: Familienstand:

Mehr

AMTSBLATT Verwaltungsgemeinschaft Leuna-Kötzschau

AMTSBLATT Verwaltungsgemeinschaft Leuna-Kötzschau AMTSBLATT Verwaltungsgemeinschaft Leuna-Kötzschau Nr. 42/2009 Amtliche Bekanntmachungen und Informationen 28. Oktober 2009 Inhaltsverzeichnis: 1. Bekanntmachung über die öffentliche Auslegung des Antrages

Mehr

Haushaltssatzung der Stadt Essen für das Haushaltsjahr 2012

Haushaltssatzung der Stadt Essen für das Haushaltsjahr 2012 Haushaltssatzung der Stadt Essen für das Haushaltsjahr 2012 Aufgrund der 78 ff. der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV. NRW.

Mehr

Rahmenbedingungen für die Förderung der Erfassung elektromagnetischer Felder in Kommunen (FEE-2-Projekt)

Rahmenbedingungen für die Förderung der Erfassung elektromagnetischer Felder in Kommunen (FEE-2-Projekt) Rahmenbedingungen für die Förderung der Erfassung elektromagnetischer Felder in Kommunen (FEE-2-Projekt) [gültig ab 1. September 2006 i.d.f. der Änderung vom 27.04.2016] Das Bayerische Staatsministerium

Mehr

Rundschreiben Nr. 218/2008

Rundschreiben Nr. 218/2008 VERBAND DER BAYER. BEZIRKE Körperschaft des öffentlichen Rechts Postfach 22 15 22 Geschäftsstelle 80505 München März 2008 Rundschreiben Nr. 218/2008 a) Bezirkstagspräsidenten b) Mitglieder der Bezirkstage

Mehr

Rahmenbedingungen für die Förderung der Erfassung elektromagnetischer Felder in Kommunen (FEE-2-Projekt)

Rahmenbedingungen für die Förderung der Erfassung elektromagnetischer Felder in Kommunen (FEE-2-Projekt) Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz Rahmenbedingungen für die Förderung der Erfassung elektromagnetischer Felder in Kommunen (FEE-2-Projekt) [gültig ab 1. September 2006 i.d.f.

Mehr

Kommunalfinanzen und der Kommunale Schutzschirm in der Praxis und die zwingenden Anforderungen an das Berichtswesen

Kommunalfinanzen und der Kommunale Schutzschirm in der Praxis und die zwingenden Anforderungen an das Berichtswesen Kommunalfinanzen und der Kommunale Schutzschirm in der Praxis und die zwingenden Anforderungen an das Berichtswesen Agenda 1. Lage der hessischen Kommunalfinanzen 2. Ursachen der Haushaltsmisere in Hessen

Mehr

Unser Zeichen, Unsere Nachricht vom Bitte bei Antwort angeben 13/ /391

Unser Zeichen, Unsere Nachricht vom Bitte bei Antwort angeben 13/ /391 Bayerisches Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales ^ Bayerisches Staatsministerium des Innern und für Integration Bayerisches Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales 80792 München

Mehr

Antrag auf Gewährung eines Zuschusses zur Förderung der Jugendsozialarbeit an Schulen (Schulsozialarbeit)

Antrag auf Gewährung eines Zuschusses zur Förderung der Jugendsozialarbeit an Schulen (Schulsozialarbeit) Landratsamt Karlsruhe Antrag auf Gewährung eines Zuschusses zur Förderung der Jugendsozialarbeit an Schulen (Schulsozialarbeit) Neuantrag Veränderungsantrag Weitergewährungsantrag Förderjahr Antragsteller/in

Mehr

Haushaltssatzung der Stadt Essen für die Haushaltsjahre 2013/2014

Haushaltssatzung der Stadt Essen für die Haushaltsjahre 2013/2014 Haushaltssatzung der Stadt Essen für die Haushaltsjahre 2013/2014 Aufgrund der 78 ff. der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV.

Mehr

Einbringung des Haushalts 2017 der Stadt Ibbenbüren. 10. November 2016

Einbringung des Haushalts 2017 der Stadt Ibbenbüren. 10. November 2016 Einbringung des Haushalts 2017 der Stadt Ibbenbüren 10. November 2016 Entwicklung der Jahresergebnisse 6.000.000 4.000.000 2.000.000 0-2.000.000 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014 vorl. 2015 2016 2017

Mehr

HESSISCHER LANDTAG. Gesetzentwurf der Fraktion der SPD. für ein Gesetz zur vollständigen Abschaffung von Straßenausbaubeiträgen. 19.

HESSISCHER LANDTAG. Gesetzentwurf der Fraktion der SPD. für ein Gesetz zur vollständigen Abschaffung von Straßenausbaubeiträgen. 19. 19. Wahlperiode HESSISCHER LANDTAG Drucksache 19/6748 04. 09. 2018 Gesetzentwurf der Fraktion der SPD für ein Gesetz zur vollständigen Abschaffung von Straßenausbaubeiträgen A. Problem Die Erhebung von

Mehr

Ein Haushaltsspagat: Expansion und Konsolidierung

Ein Haushaltsspagat: Expansion und Konsolidierung Ein Haushaltsspagat: Expansion und Konsolidierung Haushalt 2017 Wolfgang Beckermann, Erster Beigeordneter und Stadtkämmerer Ergebnisplan (in Mio. ) -0,1 Mio. Haushaltsplanentwurf 2017 wesentliche Verbesserung

Mehr

STADTVERORDNETENVERSAMMLUNG 14. DEZEMBER Haushaltserläuterung für das Jahr 2018

STADTVERORDNETENVERSAMMLUNG 14. DEZEMBER Haushaltserläuterung für das Jahr 2018 STADTVERORDNETENVERSAMMLUNG 14. DEZEMBER 2017 Haushaltserläuterung für das Jahr 2018 Allgemeines 2 Rückblick auf das Jahr 2017 Defizit laut Haushaltssatzung 2017: 12,4 Mio. Euro Voraussichtliches Defizit

Mehr

INSTITUT FINANZEN UND STEUERN" e.v. IFSt-Schrift Nr Gemeindehaushalt - Haushaltsrecht und Haushaltsanalyse -

INSTITUT FINANZEN UND STEUERN e.v. IFSt-Schrift Nr Gemeindehaushalt - Haushaltsrecht und Haushaltsanalyse - INSTITUT FINANZEN UND STEUERN" e.v Postfach 7269 53072 Bonn IFSt-Schrift Nr. 358 Gemeindehaushalt - Haushaltsrecht und Haushaltsanalyse - Bonn, im November 1997 14103333 Inhaltsverzeichnis Seite Vorwort

Mehr

Richtlinie zur Förderung der kommunalen Zusammenarbeit in Thüringen nach 24 Absatz 2 Nummer 5 Thüringer Finanzausgleichsgesetz (KommZ-Förderung)

Richtlinie zur Förderung der kommunalen Zusammenarbeit in Thüringen nach 24 Absatz 2 Nummer 5 Thüringer Finanzausgleichsgesetz (KommZ-Förderung) Richtlinie zur Förderung der kommunalen Zusammenarbeit in Thüringen nach 24 Absatz 2 Nummer 5 Thüringer Finanzausgleichsgesetz (KommZ-Förderung) Das Thüringer Innenministerium erlässt im Einvernehmen mit

Mehr

V o r b e r i c h t ( 2 Abs. 2 Nr. 1 und 3 KommHV) zum Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2017

V o r b e r i c h t ( 2 Abs. 2 Nr. 1 und 3 KommHV) zum Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2017 1 V o r b e r i c h t ( 2 Abs. 2 Nr. 1 und 3 KommHV) zum Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2017 2 I. ALLGEMEINES 1. Entwicklung der Einwohnerzahlen der Gemeinde Seefeld Jahr lt. Einwohnermeldeamt Einw.

Mehr

Aktueller Stand der Förderung von dezentralen Abwasseranlagen im Freistaat Sachsen

Aktueller Stand der Förderung von dezentralen Abwasseranlagen im Freistaat Sachsen Aktueller Stand der Förderung von dezentralen Abwasseranlagen im Freistaat Sachsen Referentin: Susann Röher Glauchau, 17. Oktober 2012 Gliederung 1. Gesetzliche Grundlagen 2. Dezentrale Abwasserentsorgung

Mehr

Der doppische kommunale Jahresabschluss eine empirische Auswertung anhand ausgewählter Bundesländer

Der doppische kommunale Jahresabschluss eine empirische Auswertung anhand ausgewählter Bundesländer Der doppische kommunale Jahresabschluss eine empirische Auswertung anhand ausgewählter Bundesländer Workshop Jahrbuch für öffentliche Finanzen Jänchen Isabelle, Rother Maria 24. September 2016 Gliederung

Mehr

Amtsblatt für den Kreis Paderborn

Amtsblatt für den Kreis Paderborn zugleich satzungsmäßiges Verkündungsorgan der Stadt Bad Wünnenberg 74. Jahrgang 15. März 2017 Nr. 15 / S. 1 Inhaltsübersicht: Seite: 62/2017 Öffentliche Bekanntmachung der Stadt Bad Wünnenberg über die

Mehr

Haushaltssatzung der Gemeinde Niederzier für das Haushaltsjahr 2017

Haushaltssatzung der Gemeinde Niederzier für das Haushaltsjahr 2017 Haushaltssatzung der Gemeinde Niederzier für das Haushaltsjahr 2017 Aufgrund der 78 ff. der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV.NRW.S.

Mehr

Richtlinie des Landkreises Saalekreis über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung der Kultur und Heimatpflege

Richtlinie des Landkreises Saalekreis über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung der Kultur und Heimatpflege Richtlinie des Landkreises Saalekreis über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung der Kultur und Heimatpflege 1. Zuwendungszweck Der gewährt nach Maßgabe dieser Richtlinie und auf Grundlage der Allgemeinen

Mehr

Beschlussorgan Sitzungstermin Ergebnis Genehmigungsvermerk

Beschlussorgan Sitzungstermin Ergebnis Genehmigungsvermerk Stadt Hamm Beschlussvorlage der Verwaltung Beschlussvorschriften 95 Abs. 3 GO NRW 41 Abs. 1 Satz 2 Buchstabe h) GO NRW Stadtamt Vorlage-Nr. 20, 22 1131/17 Datum 07.03.2017 Beschlussorgan Sitzungstermin

Mehr

8 Was ist ein Haushaltssicherungskonzept?

8 Was ist ein Haushaltssicherungskonzept? 8 Was ist ein? Die Pflicht zur Aufstellung eines s knüpft an den Grundsatz an, dass der Haushalt der Gemeinde in jedem Jahr ausgeglichen sein muss. Er ist ausgeglichen, wenn der Gesamtbetrag der Erträge

Mehr

Jöhstädter Amtsblatt

Jöhstädter Amtsblatt Jöhstädter Amtsblatt für Jöhstadt und die Ortsteile Schmalzgrube, Grumbach, Neugrumbach, Steinbach und Oberschmiedeberg Jahrgang 2018 Ausgabe 08 Amtsblatt vom 13. Juli 2018 Bekanntmachung Bekanntmachung

Mehr

Bayerisches Staatsministerium des Innern

Bayerisches Staatsministerium des Innern Bayerisches Staatsministerium des Innern Bayerisches Staatsministerium des Innern 80524 München Anschriften lt. vorgehefteter Verteilerliste Ihr Zeichen, Ihre Nachricht vom Unser Zeichen Bearbeiter München

Mehr

Haushaltsausgleich im NKF rechtliche Rahmenbedingungen und erste Erfahrungen

Haushaltsausgleich im NKF rechtliche Rahmenbedingungen und erste Erfahrungen Haushaltsausgleich im NKF rechtliche Rahmenbedingungen und erste Erfahrungen Netzwerk-Themenworkshop am 14. September 2006 in der Bezirksregierung Münster Dr. Claudia Burger Dezernat Kommunalaufsicht Bezirksregierung

Mehr

Erläuterungen zum Haushalt 2016

Erläuterungen zum Haushalt 2016 Immenstaad aktuell Erläuterungen zum Haushalt 2016 Verwaltungshaushalt Im Vergleich zum Vorjahresplan erhöhen sich die Personalausgaben um 521.400 (+10,33%) auf 5.566.800 und machen damit 29,27% der Gesamtausgaben

Mehr

Nummer 12/2016 Amtliches Bekanntmachungsblatt Hünxe, Inhaltsverzeichnis:

Nummer 12/2016 Amtliches Bekanntmachungsblatt Hünxe, Inhaltsverzeichnis: AMTSBLATT DER GEMEINDE HÜNXE Nummer 12/2016 Amtliches Bekanntmachungsblatt Hünxe, 29.07.2016 1. Inhaltsverzeichnis: Bekanntmachung: Korrektur der Haushaltssatzung der Gemeinde Hünxe für das Jahr 2016 Seiten

Mehr

Die Entwicklung des Haushaltsjahres 2010 ausgehend vom Ergebnisplan stellt sich folgendermaßen dar: Position Ergebnisplan Ergebnisrechnung Abweichung

Die Entwicklung des Haushaltsjahres 2010 ausgehend vom Ergebnisplan stellt sich folgendermaßen dar: Position Ergebnisplan Ergebnisrechnung Abweichung Ergebnisrechnung In der Doppik ist ein ausgeglichener Jahresabschluss wesentliches Kriterium zur Beurteilung der finanziellen Leistungsfähigkeit einer Kommune, wobei das Hauptaugenmerk auf die Erträge

Mehr

Verordnung über die Förderung freiwilliger Fusionen von Gemeinden und kommunalen Verwaltungen (Fusionsverordnung - FusionsVO) Vom 12.

Verordnung über die Förderung freiwilliger Fusionen von Gemeinden und kommunalen Verwaltungen (Fusionsverordnung - FusionsVO) Vom 12. Verordnung über die Förderung freiwilliger Fusionen von Gemeinden und kommunalen Verwaltungen (Fusionsverordnung - FusionsVO) Vom 12. Juli 2016 Zum Ausgangs- oder Titeldokument Fundstelle: GVOBl. M-V 2016,

Mehr

Haushaltssatzung und Haushaltsplan der Ortsgemeinde Bobenheim am Berg für die Haushaltsjahre 2017 und 2018

Haushaltssatzung und Haushaltsplan der Ortsgemeinde Bobenheim am Berg für die Haushaltsjahre 2017 und 2018 Haushaltssatzung und Haushaltsplan der Ortsgemeinde Bobenheim am Berg für die Haushaltsjahre 2017 und 2018 Änderungen Ratssitzung vom 15.03.2017 H A U S H A L T S S A T Z U N G Seite 13 H A U S H A L T

Mehr

FINANZEN DES LANDES UND DER KOMMUNEN

FINANZEN DES LANDES UND DER KOMMUNEN Hebesätze Schulden Einnahmen Ausgaben FINANZEN DES LANDES UND DER KOMMUNEN Vergleich der Flächenländer Öffentlicher Gesamthaushalt Stand August 2018 Folie 1 Land: Einnahmen Einnahmen des Landes steigen

Mehr