Regierung der Oberpfalz

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Regierung der Oberpfalz"

Transkript

1 Regierung der Oberpfalz Regierung der Oberpfalz Regensburg Nur per Landratsämter,,,,, Ihre Zeichen, Ihre Nachricht Unser Zeichen Bearbeiter(in) Regensburg ROP-SG Herr Haller Telefon / Telefax Zimmer-Nr. martin.haller@reg-opf.bayern.de (0941) / B 306 Gewährung von Bedarfszuweisungen gem. Art. 11 FAG an Gemeinden Anlagen 1 Antragsformblatt (Kameralistik) 1 Muster 2 zu Art. 44 BayHO 1 Zusammenstellung der Anforderungen an das ggf. zu erstellende Haushaltskonsolidierungskonzept 1 Tabellenübersicht Anlage zum Haushaltskonsolidierungskonzept Sehr geehrte Damen und Herren, das Bayer. Staatsministerium der Finanzen, für Landesentwicklung und Heimat hat mit Schreiben vom Az.: 62-FV /3 die Möglichkeit hingewiesen, Bedarfszuweisungen zu beantragen, und dazu im Wesentlichen Folgendes mitgeteilt: Im Antragsjahr 2017 gelten für die Gewährung von klassischen Bedarfszuweisungen bzw. Stabilisierungshilfen an Gemeinden und Städte folgende Kriterien: Klassische Bedarfszuweisungen 1. Grundsätzliches Klassische Bedarfszuweisungen dürfen nicht zur unmittelbaren oder mittelbaren Finanzierung von Investitionen und deren Folgekosten gewährt werden. Eine Gewährung von klassischen Bedarfszuweisungen ist nicht zum Ausgleich der normalen Wirkungen des kommunalen Finanzausgleichs (geringere Schlüsselzuweisungen und höhere Kreisumlage aufgrund überdurchschnittlicher Gewerbesteuereinnahmen im Vorvorjahr) möglich. Nach den Grundsätzen einer ordnungsgemäßen Haushaltsführung sind für die zu erwartenden Mehrausgaben und Mindereinnahmen entsprechende Rücklagen zu bilden. Telefon: Telefax: poststelle@reg-opf.bayern.de Internet: Emmeramsplatz Regensburg Bushaltestellen: Albertstraße, Bismarckplatz

2 Klassische Bedarfszuweisungen für Gewerbesteuerausfälle, Härten im Rahmen von Schlüsselzuweisungen, freiwillige Gemeindezusammenschlüsse, Gründung einer Verwaltungsgemeinschaft oder Beitritt einer Kommune zu einer bereits bestehenden Verwaltungsgemeinschaft a) Allgemeine Voraussetzungen: Vorliegen einer negativen freien Finanzspanne nach Anrechnung von Ersatzeinnahmen und freien Rücklagen bzw. Einzahlungen aus der Veräußerung von Sachvermögen und Finanzanlagen. Ausschöpfung sämtlicher Möglichkeiten zur Selbsthilfe u. a. - Erhebung von kostendeckenden Gebühren bei der Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung (dabei zumindest Ausgleich im angegebenen Kalkulationszeitraum erforderlich) und sonstigen kostenrechnenden Einrichtungen, - mindestens durchschnittliche Hebesätze bei Grund- und Gewerbesteuer, - der nach Art. 5a Abs. 9 KAG i. V. m. 129 Abs. 1 Satz 3 BauGB geforderte 10 %ige Anteil der Gemeinde am beitragsfähigen Erschließungsaufwand sollte nicht überschritten sein, - Vorliegen einer oder mehrerer Straßenausbaubeitragssatzung(en) für das gesamte Gemeindegebiet für die Erhebung einmaliger bzw. wiederkehrender Beiträge nach Art. 5 Abs. 1 und Art. 5b KAG, - keine überdurchschnittlich hohen freiwilligen Leistungen. Sind nicht alle Möglichkeiten zur Selbsthilfe durch den Antragsteller ausgeschöpft, ist dies zu begründen. b) Besondere Voraussetzungen/ Hinweise: aa) Bei Gewerbesteuerausfällen: Basis ist der Nettoausfall der Gewerbesteuer 2016 (bei einem Antrag für das laufende Haushaltsjahr: der voraussichtliche Gewerbesteuerausfall 2017) im Vergleich zum Durchschnitt der Netto-Gewerbesteuereinnahmen der Jahre 2011 bis 2015 (bei einem Antrag für das laufende Haushaltsjahr: der Jahre 2012 bis 2016). Anträge für das laufende Haushaltsjahr 2017 können nur berücksichtigt werden, wenn im Einzelfall das zulässige Kassenkreditvolumen unter Berücksichtigung der Obergrenze des Art. 73 Abs. 2 GO im Durchschnitt der Monate Januar 2017 bis einschließlich Juni 2017 zu mindestens 70% ausgeschöpft ist (Nr. 7 des Antragsformulars). Es muss auch der Haushaltsplan für 2017 bereits erstellt sein.

3 - 3 - bb) Bei Härten im Rahmen von Schlüsselzuweisungen: Einnahmeausfälle aufgrund verminderter Schlüsselzuweisungen können grundsätzlich nur dann als Härte berücksichtigt werden, wenn sie auf einem Wegfall der Nebenwohnsitze beruhen und ein signifikanter Anteil von Nebenwohnsitzen vorlag. Verminderte Schlüsselzuweisungen aufgrund z. B. gestiegener Steuerkraft oder der Reform der Schlüsselzuweisungen können nicht berücksichtigt werden. Basis ist der (signifikante) Rückgang der Schlüsselzuweisungen 2016 (bei einem Antrag für das laufende Haushaltsjahr: Rückgang 2017) im Vergleich zum Durchschnitt der Schlüsselzuweisungen der Jahre 2013 bis 2015 (bei einem Antrag für das laufende Haushaltsjahr: der Jahre 2014 bis 2016). Anträge für das laufende Haushaltsjahr 2017 können nur berücksichtigt werden, wenn im Einzelfall das zulässige Kassenkreditvolumen unter Berücksichtigung der Obergrenze des Art. 73 Abs. 2 GO im Durchschnitt der Monate Januar 2017 bis einschließlich Juni 2017 zu mindestens 70% ausgeschöpft ist (Nr. 7 des Antragsformulars). Es muss auch der Haushaltsplan für 2017 bereits erstellt sein. cc) Bei freiwilligen Gemeindezusammenschlüssen, Gründung einer Verwaltungsgemeinschaft oder Beitritt einer Kommune zu einer bereits bestehenden Verwaltungsgemeinschaft: Eine Bezuschussung von langfristig entstehenden zusätzlichen Kosten für nicht mehr benötigte Einrichtungen oder Personal über Bedarfszuweisungen ist nicht möglich. Vorübergehend anfallende zusätzliche Kosten können jedoch mit einer Bedarfszuweisung unterstützt werden; die Bedarfszuweisung wird analog zur Bedarfszuweisung für im Zuge der Gebietsreform entstehende Härten für fortdauernde Leistungen auf maximal das Fünffache der jährlichen Aufwendungen begrenzt Klassische Bedarfszuweisungen für Naturkatastrophen, Altlasten, Felssanierungen, Militär-Konversion a) Allgemeine Voraussetzungen: Vorliegen einer finanziellen Härte. Dabei wird im Rahmen einer Gesamtschau die finanziellen Härte u. a. durch Vergleich der freien Finanzspanne mit aufzuwendenden Kosten und verfügbaren Mitteln, Verschuldung, Rücklagen etc. festgestellt. Ausschöpfung sämtlicher Möglichkeiten zur Selbsthilfe, u. a.

4 Erhebung von kostendeckenden Gebühren bei der Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung (dabei zumindest Ausgleich im angegebenen Kalkulationszeitraum erforderlich) und sonstigen kostenrechnenden Einrichtungen, - mindestens durchschnittliche Hebesätze bei Grund- und Gewerbesteuer, - der nach Art. 5a Abs. 9 KAG i. V. m. 129 Abs. 1 Satz 3 BauGB geforderte 10 %ige Anteil der Gemeinde am beitragsfähigen Erschließungsaufwand sollte nicht überschritten sein, - Vorliegen einer oder mehrerer Straßenausbaubeitragssatzung(en) für das gesamte Gemeindegebiet für die Erhebung einmaliger bzw. wiederkehrender Beiträge nach Art. 5 Abs. 1 und Art. 5b KAG, - keine überdurchschnittlich hohen freiwilligen Leistungen. Sind nicht alle Möglichkeiten zur Selbsthilfe durch den Antragsteller ausgeschöpft, ist dies zu begründen. b) Besondere Voraussetzungen/Hinweise: aa) Bei Naturkatastrophen, Altlasten, Felssanierungen: Ereignisse dürfen von der Kommune nicht zu vertreten sein. Zu beachten ist, dass Bedarfszuweisungen streng subsidiär sind und daher in diesen Fällen erst in Betracht kommen, wenn andere Refinanzierungsmöglichkeiten (staatliche Förderungen, z. B. Härtefonds Art. 13 c FAG, Finanzhilfeprogramm des Freistaates Bayern, Katastrophenschutzfonds usw.) oder sonstige spezielle Deckungsmittel (z. B. Versicherungserstattungen, Schadensersatzansprüche, Kostenbeteiligung Dritter u. ä.) ausscheiden. Bedarfszuweisungen kommen nur für unumgängliche Kosten aufgrund akut notwendiger Maßnahmen in Betracht (z. B. drohender Felssturz), aber nicht für laufenden Unterhalt oder Sicherungsmaßnahmen (z. B. Felsinspektionskosten, TÜV). bb) Bei Militär-Konversion: Die Kommune ist von der Konversion militärischer Flächen betroffen. Durch den aktuellen oder anstehenden Ankauf von Grundstücken auf Konversionsflächen verbleiben der Kommune finanzielle Belastungen, die sich auch später nicht durch Verkauf, Miete o.ä. refinanzieren lassen. Dabei darf der gezahlte Kaufpreis nicht über dem durch Wertgutachten ermittelten Verkehrswert liegen. Beim Grundstückserwerb wurden die üblichen Sorgfaltspflichten eingehalten (insb. Klärung Altlasten durch Veräußerer, z. B. 4 Abs.3 BBodSchG). Die Grundstücke sind für die in einem städtebaulichen Gesamtkonzept festgelegte städtebauliche Entwicklung notwendig.

5 - 5 - Für die Kosten des Grunderwerbs bestehen keine Fördermöglichkeiten (Subsidiaritätsprinzip): Bedarfszuweisungen kommen erst in Betracht, wenn andere Förder- oder Refinanzierungsmöglichkeiten (z. B. staatliche Förderungen wie Städtebauförderung) ausscheiden Klassische Bedarfszuweisungen für Kosten für externe Gutachten zur Haushaltskonsolidierung Es ist grundsätzlich Aufgabe einer Kommune, ein Haushaltskonsolidierungskonzept zu erstellen. Kommunen, die in dem Bemühen eine dauerhafte Haushaltskonsolidierung zu erreichen, den BKPV als Gutachter beauftragen wollen, können für die Kosten des Gutachtens eine Bedarfszuweisung erhalten. a) Voraussetzungen: Ein vom BKPV erstelltes Gutachten zur Haushaltskonsolidierung Die Kommune ist finanzschwach. Die Finanzschwäche ist bei Antragstellung allgemein und ohne feste statistische Vorgaben zu beurteilen. b) Hinweise: Bedarfszuweisungen hierfür sind nur einmal möglich). Auszahlung erfolgt zunächst als Überbrückungsbeihilfe bis zu 80% der Kosten. Prüfung der Umsetzung des Gutachtens spätestens fünf Jahre nach Fertigstellung des Gutachtens: - Bei Umsetzung des Gutachtens und Bestätigung dessen durch die Rechtsaufsicht wird die Überbrückungsbeihilfe in eine verbleibende Bedarfszuweisung umgewandelt und auf 100 % der Gutachterkosten aufgestockt. - Wird festgestellt, dass das Gutachten nicht umgesetzt wurde und hat die Gemeinde dies zu vertreten (z. B. mangels Umsetzungsbereitschaft), wird die Überbrückungsbeihilfe zurückgefordert. Stabilisierungshilfen (= Bedarfszuweisungen für demografiebedingte bzw. strukturelle Härten) Kommunen, die aufgrund objektiver Indikatoren als strukturschwach gelten bzw. von der negativen demografischen Entwicklung besonders betroffen sind und sich unverschuldet in einer finanziellen Notlage befinden, können durch die Gewährung von Stabilisierungshilfe staatliche Hilfe zur Selbsthilfe erhalten. Ziel ist eine nachhaltige Verringerung der Zins- und Tilgungsleistungen, damit die Kommunen wieder mehr finanzielle Handlungsspielräume erlangen.

6 - 6 - Bei einer entsprechenden Bedarfslage kann ein individuell festzusetzender begrenzter Anteil 1) einer Stabilisierungshilfe auch für dringende investive Bedarfe im Bereich der gemeindlichen Grundausstattung (z. B. Schul-/ Kindergartenbereich, Straßen/ Brücken, Feuerwehr) verwendet werden, soweit die entsprechenden Ausgaben der Kommune zur Finanzierung verbleiben. Dies gilt auch für Investitionen im Rahmen der Städtebauförderung und der Dorferneuerung, die sich dem Pflichtaufgabenbereich stark annähern, sowie für den Breitbandausbau, Investitionen nach den Richtlinien zur Förderung von Investitionen finanzschwacher Kommunen in Bayern (KInvFR) und dem Sonderprogramm Revitalisierung von Stadt und Ortskernen in Nordostbayern. Bis zu des gewährten Investivanteils dürfen außerhalb der o. g. Bereiche investiv oder für laufende Kosten der Digitalisierung (z.b. BayernWLAN) verwendet werden. Schwerpunkt der Mittelverwendung bleibt die Schuldentilgung. Der Konsolidierungskurs, in dessen Rahmen grundsätzlich nur unerlässliche Investitionen im Pflichtaufgabenbereich bzw. im rentierlichen Bereich angegangen werden können, ist von den Empfängerkommunen stringent weiter zu führen. a) Folgende drei Voraussetzungen müssen erfüllt sein: 1. Vorliegen einer finanzielle Härte und 2. Vorliegen einer strukturelle Härte und 3. Vorhandensein eines nachhaltigen Konsolidierungswillens b) Zu den einzelnen Voraussetzungen: 1. Zur finanziellen Härte: Die finanzielle Härte wird im Rahmen einer Gesamtschau beurteilt. Indikatoren für eine finanzielle Härte sind regelmäßig: Saldo der freien Finanzspannen 2) in den letzten 5 Jahren vor Antragstellung ist negativ. Bei einem positiven Saldo der freien Finanzspannen: dezidierte Begründung des Antragstellers zur aktuellen Finanzlage und zur finanziellen Härte erforderlich. Dabei ist u. a. auf die Entwicklung der freien Finanzspannen, Verschuldung und Rücklagen sowie die finanzielle Bewegungsfreiheit 3) einzugehen. 1) Ein entsprechender Anteil wird im Rahmen der Verteilerausschusssitzung festgelegt. 2) in diesem Fall: Freie Finanzspanne (Kameralistik): Zuführung zum Vermögenshaushalt abzüglich ordentliche Tilgung abzüglich Zuführung vom Vermögenshaushalt zum Verwaltungshaushalt abzüglich im betroffenen Zeitraum erhaltener Konsolidierungs- bzw. Stabilisierungshilfen. Ersatzeinnahmen und freie Rücklagen bleiben unberücksichtigt. Freie Finanzspanne (Doppik): Saldo aus laufender Verwaltungstätigkeit abzüglich ordentliche Tilgung abzüglich im betroffenen Zeitraum erhaltener Konsolidierungs- bzw. Stabilisierungshilfen. Einzahlung aus der Veräußerung von Sachvermögen und Finanzanlagen bleiben unberücksichtigt. 3) s. Kommentar Schreml/Bauer/Westner, Tz. 6.3 zu 4 KommHV-Kameralistik bzw. Anlage 9 (Muster zu 4 Nr. 4 KommHV-Kameralistik).

7 - 7 - Oder: Vorliegen einer akuten finanziellen Notlage: Wie bei Bedarfszuweisung für Gewerbesteuerausfall (negative freie Finanzspanne nach Anrechnung von Ersatzeinnahmen und freien Rücklagen bzw. Einzahlungen aus der Veräußerung von Sachvermögen und Finanzanlagen, Ausschöpfung sämtlicher Möglichkeiten zur Selbsthilfe). 2. Zur strukturellen Härte: Die strukturelle Härte wird im Rahmen einer Gesamtschau beurteilt. Indikatoren für eine strukturelle Härte sind regelmäßig: Steuerkraft im Verhältnis zum jeweiligen Größenklassendurchschnitt in den 5 Jahren vor dem Antragsjahr ist im Durchschnitt dieser 5 Jahre weit unterdurchschnittlich (in der Regel mindestens 20 % unter dem Größenklassendurchschnitt) und/ oder überdurchschnittlicher Einwohnerrückgang in den letzten 10 Jahren vor dem Jahr der Antragstellung (in der Regel ab einem Rückgang von 5 %) und/ oder Einwohnerzahl im Verhältnis zur Fläche der Kommune in der Regel höchstens 25 % des entsprechenden Bayern-Durchschnitts und/ oder unterdurchschnittliche wirtschaftliche Leistungskraft (im Bedarfszuweisungsantrag können hierzu konkret vorliegende wirtschaftsstrukturelle Probleme, wie z. B. eine schlechte Verkehrsanbindung, Situation am Arbeitsmarkt vor Ort etc. vorgebracht werden). 3. Zum Konsolidierungswillen: a) Grundsätzliches: Die Stabilisierungshilfen sind eine Sonderform der Bedarfszuweisung. Daher sind auch hier sämtliche Möglichkeiten zur Selbsthilfe auszuschöpfen, nämlich u. a. Erhebung von kostendeckenden Gebühren bei der Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung (dabei zumindest Ausgleich im angegebenen Kalkulationszeitraum erforderlich) und sonstigen kostenrechnenden Einrichtungen, mindestens durchschnittliche Hebesätze bei Grund- und Gewerbesteuer, der nach Art. 5a Abs. 9 KAG i. V. m. 129 Abs. 1 Satz 3 BauGB geforderte 10 %ige Anteil der Gemeinde am beitragsfähigen Erschließungsaufwand sollte nicht überschritten sein, Vorliegen einer oder mehrerer Straßenausbaubeitragssatzung(en) für das gesamte Gemeindegebiet für die Erhebung einmaliger bzw. wiederkehrender Beiträge nach Art. 5 Abs. 1 und Art. 5b KAG, keine überdurchschnittlich hohen freiwilligen Leistungen.

8 - 8 - b) Besondere Voraussetzungen: Erarbeitung und Umsetzung eines Haushaltskonsolidierungskonzepts nach den Erfordernissen beim Pilotprojekt Struktur- und Konsolidierungshilfen (10- Punkte-Katalog und Tabellarische Übersicht über die konkret zu erzielenden Mehreinnahmen/Minderausgaben, s. Anlagen). Die Erstellung und Umsetzung des Haushaltskonsolidierungskonzepts obliegt der antragstellenden Kommune und ist vom Gemeinde-/Stadtrat zu beschließen. Sofern im Rahmen der örtlichen oder überörtlichen Rechnungsprüfung Einspar- oder Einnahmepotentiale festgestellt werden, sind diese in das Haushaltskonsolidierungskonzept einzuarbeiten. Falls im Zeitpunkt der erstmaligen Antragstellung noch kein abschließendes Haushaltskonsolidierungskonzept erstellt werden konnte, ist ein Beschluss des Gemeinde-/ Stadtrates mit einer Absichtserklärung zur Erstellung eines Haushaltskonsolidierungskonzepts nach dem 10-Punkte-Katalog erforderlich. Zudem ist der schon erarbeitete Teil des Haushaltskonsolidierungskonzepts, in dem die aktuellen und ggf. in der Vergangenheit (max. 8 Jahre zurückliegend) bereits beschlossenen Umsetzungen dargestellt werden, einzureichen. Nur in begründeten Ausnahmefällen genügt bei erstmaliger Antragstellung ein Beschluss des Gemeinde-/Stadtrates mit einer entsprechenden Absichtserklärung zur Erstellung eines Haushaltskonsolidierungskonzeptes. c) Verfahren und Ausgestaltung: Bewilligung in Form einer Zuweisung oder: Bewilligung in Form einer rückzahlbaren Überbrückungsbeihilfe, sofern z.b. noch Unterlagen nachzureichen sind. Ob eine Stabilisierungshilfe gewährt wird und wie hoch diese ist, wird jedes Jahr im Rahmen des Verteilerausschusses neu entschieden. Es werden regelmäßig maximal fünf Jahresraten gewährt, bei Vorliegen einer besonderen Bedarfslage kommt auch ein längerer Bezugszeitraum in Betracht.

9 - 9 - Bearbeitungshinweise für die antragstellenden Kommunen: Für alle Anträge auf Gewährung einer klassischen Bedarfszuweisung und/ oder Stabilisierungshilfe müssen der abgerechnete Haushalt 2016 und ein Haushaltsplan 2017 vorhanden sein. Alle Antragsteller haben die anliegenden Antragsformulare zu verwenden, die vollständig auszufüllen sind, soweit keine Einschränkungen vermerkt sind (z. B. sind die im Zusammenhang mit den Stabilisierungshilfen geforderten Angaben nur dann zu machen, wenn auch tatsächlich eine Stabilisierungshilfe beantragt wird). Wird ein Antrag auf klassische Bedarfszuweisung für das laufende Jahr 2017 gestellt, muss zwingend die Nr. 7 des Antrages (Entwicklung der Kassenkredite nach Art. 73 GO) ausgefüllt werden. Es wird darauf hingewiesen, dass die Antragsformulare Excel-Tabellen enthalten, die durch einen Doppelklick geöffnet werden können. Die Tabellen enthalten zum Teil Formeln (ersichtlich durch eine bereits vorhandene 0 oder durch #DIV/0! ), durch die das jeweils erforderliche Ergebnis selbständig errechnet wird. Dem jeweiligen Antrag sind beizufügen: a) Aktuelles Muster 2 zu Art. 44 BayHO mit den Daten für das laufende Haushaltsjahr 2017 und das abgerechnete Haushaltsjahr (Das aktuelle Muster 2 für kameralistisch buchende Kommunen liegt bei. Für die doppisch buchenden Kommunen wird ein eigenes Formular zur Verfügung gestellt.) b) Aktuelle Übersicht zur Beurteilung der dauernden Leistungsfähigkeit (Muster zu 4 Abs. 4 KommHV-Kameralistik, zu finden unter den Haushaltsmustern zur KommHV-Kameralistik bzw. Muster zu 1 Abs. 2 Nr. 4 KommHV-Doppik, zu finden unter den Haushaltsmustern zur KommHV-Doppik im Internet unter der Adresse: c) Aufstellung der freiwilligen Leistungen. Bitte darauf zu achten, dass diese abschließend ist, u.a. sind auch Defizite der defizitären Einrichtungen (z. B. Bäder, Museen, Sporthallen, Dorfgemeinschaftshäuser) aufzuführen. Es wird darauf hingewiesen, dass alle Ausgaben und Defizite zu erfassen sind, die nicht den Pflichtaufgabenbereich betreffen. d) Doppisch buchende Kommunen zusätzlich: die letzte Finanz- und Ergebnisrechnung und die letzte Bilanz. e) Bei Antrag auf Stabilisierungshilfen zusätzlich: ein aktuelles Investitionsprogramm nach 24 Abs. 2 KommHV-Kameralistik bzw. 9 Abs. 2 KommHV-Doppik für den aktuellen Finanzplanungszeitraum.

10 f) Bei Antrag auf klassische Bedarfszuweisung für Felssicherungsmaßnahmen und Altlasten zusätzlich: (Geotechnisches/ Altlasten-) Gutachten. Angaben zum Prüfungsergebnis über ggf. vorhandene Refinanzierungsmöglichkeiten aus staatlichen Förderprogrammen (z. B. Härtefonds Art. 13 c FAG, Finanzhilfeprogramm des Freistaates Bayern, Katastrophenschutzfonds usw.) oder sonstige spezielle Deckungsmittel (z.b. Versicherungserstattungen, Kostenbeteiligung/Kostenübernahme Staatl. Bauamt bei Felssicherungsmaßnahmen entlang von Staatsstraßen, Kostenbeteiligung Grundstückseigentümer). Kostenbelege/Kostenschätzungen. g) In den Fällen des Art. 11 Abs. 2 Satz 2 FAG (klassische Bedarfszuweisung) eine Darlegung, weshalb und in welchem Ausmaß nach Auffassung des Antragstellers eine Härte aufgetreten ist. Bearbeitungshinweise für Rechtsaufsichtsbehörden (Landratsämter/Regierungen) Die Angaben im Antrag sind von der Rechtsaufsichtsbehörde auf Richtigkeit und Vollständigkeit zu prüfen und ggf. zu berichtigen und zu ergänzen. Sie hat auch dazu Stellung zu nehmen, ob die Gemeinde ihre eigenen Möglichkeiten zum Haushaltsausgleich voll ausgeschöpft hat, wie die weitere finanzielle und wirtschaftliche Entwicklung der Gemeinde zu beurteilen ist und ob bei Aufstellung und Vollzug des Haushaltsplans die Bestimmungen des kommunalen Haushaltsrechts beachtet wurden. Außerdem sind alle Tatsachen anzuführen, die für die Beurteilung des Falles von Bedeutung sind. Für die Bearbeitung der Anträge wird demnächst ein Formblatt übermittelt.

11 Termine Die Anträge auf Bedarfszuweisung sind in dreifacher Fertigung bis spätestens 26. Mai 2017 der jeweiligen Regierung von kreisangehörigen Gemeinden über das Landratsamt vorzulegen. Anträge auf klassische Bedarfszuweisungen können in unerwartet eintretenden, begründeten Ausnahmefällen (z.b. unerwarteter Gewerbesteuereinbruch) ausnahmsweise bis spätestens 1. September 2017 nachgereicht werden. Bei Kommunen, die Stabilisierungshilfen beantragen wollen, trifft das Kriterium unerwartete Notlage i.d.r. nicht zu, da sowohl die Finanzprobleme als auch die strukturellen Probleme schon länger bestehen. Verspätet eingehende Stabilisierungshilfeanträge können daher nicht berücksichtigt werden. Die Verteilerausschusssitzung 2017 für Bedarfszuweisungen bzw. Stabilisierungshilfen an Landkreise, Städte und Gemeinden findet voraussichtlich im Oktober 2017 statt. Internetauftritt Die aktuellen Antragsformulare Kameralistik und Doppik für die Gemeindebedarfszuweisungen 2017 können spätestens ab Ende März über die Internetseite des Staatsministeriums der Finanzen, für Landesentwicklung und Heimat unter Bedarfszuweisungen abgerufen werden ( Mit freundlichen Grüßen gez. Dr. Peter Donauer

Regierung der Oberpfalz

Regierung der Oberpfalz Regierung der Oberpfalz Regierung der Oberpfalz 93039 Regensburg Nur per E-Mail Landratsämter Ihre Zeichen, Ihre Nachricht Unser Zeichen Bearbeiter(in) Regensburg ROP-SG12-1546.0-2-5-7 Herr Haller 17.03.2016

Mehr

KOMMUNALE FINANZEN STAATL. RECHNUNGSPRÜFUNGSSTELLE

KOMMUNALE FINANZEN STAATL. RECHNUNGSPRÜFUNGSSTELLE KOMMUNALE FINANZEN STAATL. RECHNUNGSPRÜFUNGSSTELLE Geschäftsbericht 213 Inhaltsverzeichnis Organisation.. Seite 2 Staatliche Rechnungsprüfung Seite 3 Haushaltswesen der Kommunen. Seite 4 Beratungen, Gutachten.

Mehr

MARKT BERATZHAUSEN HAUSHALTSINFORMATION 2014

MARKT BERATZHAUSEN HAUSHALTSINFORMATION 2014 Für das Jahr 2014 möchten wir Sie erstmals in einer einfachen und verständlichen Form über unseren Haushalt informieren. Sollten Sie noch weitere Anregungen haben, wie wir den Bürgerhaushalt des Marktes

Mehr

Frühwarnsystem Kommunale Haushalte (Doppik) Stand: Juni 2015

Frühwarnsystem Kommunale Haushalte (Doppik) Stand: Juni 2015 Frühwarnsystem Kommunale Haushalte (Doppik) Stand: Juni 2015 I. Erläuterungen zum Reiter FWS Kommunale Haushalte (Doppik) Gesamtverschuldung II. Erläuterungen zu den Indikatoren im Reiter FWS Kommunale

Mehr

AMTSBLATT. des Landkreises Neustadt a.d. Waldnaab. Nr. 10 Neustadt a.d. Waldnaab, den 13. Juli Jahrgang. Inhaltsübersicht

AMTSBLATT. des Landkreises Neustadt a.d. Waldnaab. Nr. 10 Neustadt a.d. Waldnaab, den 13. Juli Jahrgang. Inhaltsübersicht AMTSBLATT des Landkreises Neustadt a.d. Waldnaab Nr. 10 Neustadt a.d. Waldnaab, den 13. Juli 2017 47. Jahrgang Inhaltsübersicht Bekanntmachung der Haushaltssatzung des Landkreises Neustadt a.d. Waldnaab

Mehr

Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Bau und Verkehr

Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Bau und Verkehr Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Bau und Verkehr Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Bau und Verkehr 80524 München Per E-Mail Regierungen Ihr Zeichen, Ihre Nachricht vom Unser Zeichen

Mehr

Haushaltsrede für das Jahr 2012

Haushaltsrede für das Jahr 2012 Haushaltsrede für das Jahr 2012 von Stadtkämmerer Peter Bühler Sehr geehrte Damen und Herren, dass wir Ihnen heute einen Haushalt für das Jahr 2012 vorlegen können, der im Ergebnishaushalt mit einem Überschuss

Mehr

Haushaltssatzung der Stadt Boppard für das Jahr 2016 vom

Haushaltssatzung der Stadt Boppard für das Jahr 2016 vom Haushaltssatzung der Stadt Boppard für das Jahr 2016 vom 15.04.2016 Der Stadtrat hat auf Grund von 95 Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz in der Fassung vom 31. Januar 1994 (GVBl. S. 153), zuletzt geändert

Mehr

Haushaltssatzung und Haushaltsplan des Landkreises Fürstenfeldbruck und Wirtschaftsplan des Abfallwirtschaftsbetriebes für das Haushaltsjahr

Haushaltssatzung und Haushaltsplan des Landkreises Fürstenfeldbruck und Wirtschaftsplan des Abfallwirtschaftsbetriebes für das Haushaltsjahr A m t s b l a t t Bekanntmachungen von Gemeinden und Zweckverbänden Hinweis einfügen / entfernen INHALT Nummer 6 13.04.2017 Seite Haushaltssatzung und Haushaltsplan des Landkreises Fürstenfeldbruck und

Mehr

Vereinsförderrichtlinien der Gemeinde Ried

Vereinsförderrichtlinien der Gemeinde Ried Vereinsförderrichtlinien der Gemeinde Ried A Allgemeine Förderungsgrundsätze 1. Zweck der Förderung Durch die Gewährung der Zuwendungen fördert die Gemeinde Ried den Breiten und Leistungssport und unterstützt

Mehr

Rundschreiben Nr. 218/2008

Rundschreiben Nr. 218/2008 VERBAND DER BAYER. BEZIRKE Körperschaft des öffentlichen Rechts Postfach 22 15 22 Geschäftsstelle 80505 München März 2008 Rundschreiben Nr. 218/2008 a) Bezirkstagspräsidenten b) Mitglieder der Bezirkstage

Mehr

Bayerisches Staatsministerium der Finanzen, für Landesentwicklung und Heimat

Bayerisches Staatsministerium der Finanzen, für Landesentwicklung und Heimat Bayerisches Staatsministerium der Finanzen, für Landesentwicklung und Heimat Bayerisches Staatsministerium der Finanzen, für Landesentwicklung und Heimat Postfach 22 00 03 80535 München Per E-Mail: Regierung

Mehr

INSTITUT FINANZEN UND STEUERN" e.v. IFSt-Schrift Nr Gemeindehaushalt - Haushaltsrecht und Haushaltsanalyse -

INSTITUT FINANZEN UND STEUERN e.v. IFSt-Schrift Nr Gemeindehaushalt - Haushaltsrecht und Haushaltsanalyse - INSTITUT FINANZEN UND STEUERN" e.v Postfach 7269 53072 Bonn IFSt-Schrift Nr. 358 Gemeindehaushalt - Haushaltsrecht und Haushaltsanalyse - Bonn, im November 1997 14103333 Inhaltsverzeichnis Seite Vorwort

Mehr

Regierung der Oberpfalz Amtsblatt

Regierung der Oberpfalz Amtsblatt Seite 95 Regierung der Oberpfalz Amtsblatt 73. Jahrgang Regensburg, 13. September 2017 Nr. 10 Inhaltsübersicht Kommunale Angelegenheiten und Soziales Bekanntmachung der zwischen dem Zweckverband Kommunale

Mehr

Ministerium für Inneres und Europa Mecklenburg-Vorpommern

Ministerium für Inneres und Europa Mecklenburg-Vorpommern Ministerium für Inneres und Europa Mecklenburg-Vorpommern Ministerium für Inneres und Europa Mecklenburg-Vorpommern 19048 Schwerin Bearbeiter: Frau OARin Silke Würger Landräte der Landkreise (auch als

Mehr

Kommunalfinanzen in Schieflage

Kommunalfinanzen in Schieflage Kommunalfinanzen in Schieflage Wann ist eine finanzielle Schieflage gegeben? 1 Kommunalbeamter Kämmerer der Samtgemeinde Harpstedt Dozent am Nds. Studieninstitut in Hannover Aus- und Fortbildung für f

Mehr

Haushaltsausgleich im NKF rechtliche Rahmenbedingungen und erste Erfahrungen

Haushaltsausgleich im NKF rechtliche Rahmenbedingungen und erste Erfahrungen Haushaltsausgleich im NKF rechtliche Rahmenbedingungen und erste Erfahrungen Netzwerk-Themenworkshop am 14. September 2006 in der Bezirksregierung Münster Dr. Claudia Burger Dezernat Kommunalaufsicht Bezirksregierung

Mehr

AMTSBLATT Verwaltungsgemeinschaft Leuna-Kötzschau

AMTSBLATT Verwaltungsgemeinschaft Leuna-Kötzschau AMTSBLATT Verwaltungsgemeinschaft Leuna-Kötzschau Nr. 42/2009 Amtliche Bekanntmachungen und Informationen 28. Oktober 2009 Inhaltsverzeichnis: 1. Bekanntmachung über die öffentliche Auslegung des Antrages

Mehr

Zu Beginn des Jahres 2014 wurde das Thüringer Kommunalhaushaltssicherungsprogrammgesetz

Zu Beginn des Jahres 2014 wurde das Thüringer Kommunalhaushaltssicherungsprogrammgesetz Der Minister Thüringer Finanzministerium. Postfach 90 04 61. 99107 Erfurt Dr. Wolfgang Voß An alle Thüringer Landkreise, kreisfreien Städte, kreisangehörigen Gemeinden, das Thüringer Landesverwaltungsamt

Mehr

Nummer 15. Schweinfurt, den Notdienste. Amtliche Bekanntmachung Teil I. Folgende Anlage ist Bestandteil dieses Amtsblattes:

Nummer 15. Schweinfurt, den Notdienste. Amtliche Bekanntmachung Teil I. Folgende Anlage ist Bestandteil dieses Amtsblattes: AMTSBLATT Herausgegeben vom Landratsamt Schweinfurt Verantwortlich für den Inhalt: Der Landrat Verlag: Landratsamt Schweinfurt Telefon: 09721 / 55 0 E-Mail: amtsblatt@lrasw.de Schweinfurt, den 11.09.2017

Mehr

Die Finanzsituation der Stadt Ebermannstadt

Die Finanzsituation der Stadt Ebermannstadt Die Finanzsituation der Stadt Ebermannstadt Stadtratssitzung, 8. Dezember 2014 Top 3 Informationen der Bürgermeisterin zu aktuellen Themen Schuldenstand am 30.09.2014: 22.268.065,36 pro Kopf-Verschuldung

Mehr

Aktueller Stand der Förderung von dezentralen Abwasseranlagen im Freistaat Sachsen

Aktueller Stand der Förderung von dezentralen Abwasseranlagen im Freistaat Sachsen Aktueller Stand der Förderung von dezentralen Abwasseranlagen im Freistaat Sachsen Referentin: Susann Röher Glauchau, 17. Oktober 2012 Gliederung 1. Gesetzliche Grundlagen 2. Dezentrale Abwasserentsorgung

Mehr

Prof. Johann Horstmann Nds. Studieninstitut für kommunale Verwaltung e. V.

Prof. Johann Horstmann Nds. Studieninstitut für kommunale Verwaltung e. V. ldung Der Haushaltsausgleich in Planung und Rechnung einschließlich Übernahmebuchungen Prof. Johann Horstmann Nds. Studieninstitut für kommunale Verwaltung e. V. 1 NKR ldung Ziel: Intergenerative Gerechtigkeit

Mehr

für den Landkreis Freyung-Grafenau

für den Landkreis Freyung-Grafenau Amts- blatt für den Landkreis Freyung-Grafenau Nummer 18 Freyung, 31.12.2013 43. Jahrgang Datum Inhalt Seite im Dez. 2013 Weihnachts- und Neujahrsgrüße des s 61 02.12.2013 des Zweckverbandes Abfallwirtschaft

Mehr

H a u s h a l t 2015

H a u s h a l t 2015 H a u s h a l t 2015 der Stadt Kempten (Allgäu) und der von der Stadt verwalteten Stiftungen 1. Haushaltssatzung der Stadt Kempten (Allgäu) für das Haushaltsjahr 2015 mit dem Haushaltsplan der Stadt, mit

Mehr

Bürgerversammlung 03.06.2015

Bürgerversammlung 03.06.2015 Bürgerversammlung 03.06.2015 Bürgerversammlung 03.06.2015 Tagesordnung 1. Bericht des Bürgermeisters 2. Finanzlage der Stadt und der Stadtwerke Zwiesel 3. Finanzierung von Kindertagesstätten (2004 heute)

Mehr

Erster Nachtragshaushaltsplan

Erster Nachtragshaushaltsplan Erster Nachtragshaushaltsplan Stadt Hemmoor Erste Nachtragshaushaltssatzung der Stadt Hemmoor, Landkreis Cuxhaven, für das Haushaltsjahr vom Aufgrund der 40 und 84 ff. insbesondere 87 der Niedersächsischen

Mehr

I. Richtlinie für Zuwendungen des Freistaats Bayern zur Förderung der interkommunalen Zusammenarbeit

I. Richtlinie für Zuwendungen des Freistaats Bayern zur Förderung der interkommunalen Zusammenarbeit 2020.6-I Richtlinie für Zuwendungen des Freistaats Bayern zur Förderung der interkommunalen Zusammenarbeit Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums des Innern, für Bau und Verkehr vom 10. März

Mehr

Haushaltssatzung der Stadt Essen für die Haushaltsjahre 2013/2014

Haushaltssatzung der Stadt Essen für die Haushaltsjahre 2013/2014 Haushaltssatzung der Stadt Essen für die Haushaltsjahre 2013/2014 Aufgrund der 78 ff. der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV.

Mehr

Zentrum Bayern Familie und Soziales

Zentrum Bayern Familie und Soziales Zentrum Bayern Familie und Soziales An das Zentrum Bayern Familie und Soziales Hegelstraße 2 95447 Bayreuth Antrag auf Gewährung eines staatlichen Zuschusses nach der Richtlinie () zur Förderung der betrieblichen

Mehr

Gemeinde Bezirk: Innsbruck-Land, am. Betreff: Ansuchen um aufsichtsbehördliche Genehmigung gemäß 123 TGO 2001 für die Aufnahme eines Darlehens für

Gemeinde Bezirk: Innsbruck-Land, am. Betreff: Ansuchen um aufsichtsbehördliche Genehmigung gemäß 123 TGO 2001 für die Aufnahme eines Darlehens für Gemeinde Bezirk: Innsbruck-Land, am An die Bezirkshauptmannschaft 6010 I N N S B R U C K Zahl: Betreff: Ansuchen um aufsichtsbehördliche Genehmigung gemäß 123 TGO 2001 für die Aufnahme eines Darlehens

Mehr

Bayerisches Staatsministerium für Gesundheit und Pflege

Bayerisches Staatsministerium für Gesundheit und Pflege Bayerisches Staatsministerium für Gesundheit und Pflege Information zur Förderung der Anfangsphase von Leistungserbringern der mobilen geriatrischen Rehabilitation (MoGeRe) ab 2015 Anlagen Formblatt Antrag

Mehr

Haushaltssatzung der Stadt Marlow

Haushaltssatzung der Stadt Marlow Stadt Marlow Der Bürgermeister Am Markt 1 18337 Marlow Amtliche Bekanntmachung Nr.: I/10-0006-15 Haushaltssatzung der Stadt Marlow für das Haushaltsjahr 2015 Aufgrund der 45 ff. Kommunalverfassung des

Mehr

AMTSBLATT der Stadt Querfurt

AMTSBLATT der Stadt Querfurt AMTSBLATT der Stadt Querfurt 21. Jahrgang 20. 4. 2011 Nr. 6/2011 Inhalt Seite Bekanntmachung der Haushaltssatzung der Stadt Querfurt 1 für das Haushaltsjahr 2011 Bekanntmachung des Wirtschaftsplanes 2011

Mehr

Eingliederungshilfe. Überblick. Allgemeine Informationen

Eingliederungshilfe. Überblick. Allgemeine Informationen Eingliederungshilfe Überblick Allgemeine Informationen Eine Neuantragstellung ist ab sofort über das Folgeprogramm Investitionen Teilhabe möglich. Menschen mit Behinderungen und ihre Angehörigen benötigen

Mehr

Antrag auf Gewährung einer Bedarfszuweisung

Antrag auf Gewährung einer Bedarfszuweisung Anlage 1 (zu Ziffer I Buchstabe A Nummer 4 und Ziffer II Nummer 4) Über die Rechtsaufsichtsbehörde und die Landesdirektion Sachsen an das Sächsische Staatsministerium der Finanzen Ort, den Carolaplatz

Mehr

Antrag auf Gewährung eines Zuschusses zur Förderung der Jugendsozialarbeit an Schulen (Schulsozialarbeit)

Antrag auf Gewährung eines Zuschusses zur Förderung der Jugendsozialarbeit an Schulen (Schulsozialarbeit) Landratsamt Karlsruhe Antrag auf Gewährung eines Zuschusses zur Förderung der Jugendsozialarbeit an Schulen (Schulsozialarbeit) Neuantrag Veränderungsantrag Weitergewährungsantrag Förderjahr Antragsteller/in

Mehr

Finanzierung von Kommunen

Finanzierung von Kommunen 1 Aufgaben Einnahmen Probleme Ideen Aufgaben der Kommunen Einnahmen der Kommunen Probleme bei der Finanzierung Was muss sich verändern Was ist Pflicht? Steuern Schulden Kaputt sparen Was ist freiwillig?

Mehr

Kommunalfinanzen und der Kommunale Schutzschirm in der Praxis und die zwingenden Anforderungen an das Berichtswesen

Kommunalfinanzen und der Kommunale Schutzschirm in der Praxis und die zwingenden Anforderungen an das Berichtswesen Kommunalfinanzen und der Kommunale Schutzschirm in der Praxis und die zwingenden Anforderungen an das Berichtswesen Agenda 1. Lage der hessischen Kommunalfinanzen 2. Ursachen der Haushaltsmisere in Hessen

Mehr

Nds. MBl. Nr. 12/2011. Letzte vorliegende Schlussbilanz vom *) Vorjahr 2. Vorjahr 3. Vorjahr

Nds. MBl. Nr. 12/2011. Letzte vorliegende Schlussbilanz vom *) Vorjahr 2. Vorjahr 3. Vorjahr Nds. MBl. Nr. 12/2011 Anlage 1 Übersicht über Daten der Haushaltswirtschaft für Kommunen; NKR für das Haushaltsjahr 20.. Allgemeine Angaben: Kommune: Einwohnerzahl (Stichtag 30. 6. des lfd. Jahres): Ergebnishaushalt

Mehr

Haushaltsplan 2017 verabschiedet

Haushaltsplan 2017 verabschiedet Haushaltsplan 2017 verabschiedet Der Gemeinderat verabschiedete am 16.12.2016 den ersten doppischen Haushalt, der erfreulicherweise durch einen Ressourcenzuwachs und hohe Investitionstätigkeit geprägt

Mehr

Richtlinie zur Förderung der kommunalen Zusammenarbeit in Thüringen nach 24 Absatz 2 Nummer 5 Thüringer Finanzausgleichsgesetz (KommZ-Förderung)

Richtlinie zur Förderung der kommunalen Zusammenarbeit in Thüringen nach 24 Absatz 2 Nummer 5 Thüringer Finanzausgleichsgesetz (KommZ-Förderung) Richtlinie zur Förderung der kommunalen Zusammenarbeit in Thüringen nach 24 Absatz 2 Nummer 5 Thüringer Finanzausgleichsgesetz (KommZ-Förderung) Das Thüringer Innenministerium erlässt im Einvernehmen mit

Mehr

Der doppische kommunale Jahresabschluss eine empirische Auswertung anhand ausgewählter Bundesländer

Der doppische kommunale Jahresabschluss eine empirische Auswertung anhand ausgewählter Bundesländer Der doppische kommunale Jahresabschluss eine empirische Auswertung anhand ausgewählter Bundesländer Workshop Jahrbuch für öffentliche Finanzen Jänchen Isabelle, Rother Maria 24. September 2016 Gliederung

Mehr

Zentrum Bayern Familie und Soziales

Zentrum Bayern Familie und Soziales Zentrum Bayern Familie und Soziales An das Zentrum Bayern Familie und Soziales Hegelstr. 2 95447 Bayreuth Fit for work 2009 Antrag auf Gewährung eines staatlichen Zuschusses nach den Richtlinien (Rili)

Mehr

Abbau von Altfehlbeträgen und Kassenkrediten. Ein Vorschlag des Hessischen Städte- und Gemeindebundes zum Abbau haushaltswirtschaftlicher Altlasten

Abbau von Altfehlbeträgen und Kassenkrediten. Ein Vorschlag des Hessischen Städte- und Gemeindebundes zum Abbau haushaltswirtschaftlicher Altlasten Abbau von Altfehlbeträgen und Kassenkrediten Ein Vorschlag des Hessischen Städte- und Gemeindebundes zum Abbau haushaltswirtschaftlicher Altlasten Ausgangslage 1. Die hessischen Städte, Gemeinden und Landkreise

Mehr

Bayerisches Staatsministerium des Innern

Bayerisches Staatsministerium des Innern Bayerisches Staatsministerium des Innern AMTSCHEF Bayerisches Staatsministerium des Innern 80524 München Regierungen nur durch E-Mail Ihr Zeichen, Ihre Nachricht vom Unser Zeichen München, 29.07.2013 ID1-2244.2-605

Mehr

Satzung zur Regelung der Beteiligung der Städte und Gemeinden an den kommunalen Kosten des SGB II vom

Satzung zur Regelung der Beteiligung der Städte und Gemeinden an den kommunalen Kosten des SGB II vom 50/5 Satzung zur Regelung der Beteiligung der Stadte und Gemeinden Satzung zur Regelung der Beteiligung der Städte und Gemeinden des SGB II vom 18.12.2012 Kreistag: 10.12.2012 Aufgrund des 5 der Kreisordnung

Mehr

Modellprojekt Weg(e)weiser Demografischer Wandel. Workshop Braunschweig

Modellprojekt Weg(e)weiser Demografischer Wandel. Workshop Braunschweig Modellprojekt Weg(e)weiser Demografischer Wandel Workshop 01.12.2011 Braunschweig Dr. Oliver Fuchs Innenministerium Ministerbüro oliver.fuchs@mi.niedersachsen.de 02.12.2011 1 Hintergrund Entschuldungshilfe

Mehr

Haushalt 2017 Stadt Ebermannstadt. Stadtratssitzung vom

Haushalt 2017 Stadt Ebermannstadt. Stadtratssitzung vom Haushalt 2017 Stadt Ebermannstadt Stadtratssitzung vom 27.03.2017 Ausgangslage zum 31.12.2016: Vorläufiges Ergebnis Jahresrechnung 2016 0,00 Rücklagenentnahme: 980.400,00 (geplant: 1.189.600 ) Minderentnahme:

Mehr

Antrag auf Förderung des Austauschs einer Einzelraumfeuerungsanlage im Rahmen des Programms

Antrag auf Förderung des Austauschs einer Einzelraumfeuerungsanlage im Rahmen des Programms 1.000 EFFIZIENTE ÖFEN FÜR RHEINLAND-PFALZ mit gleichzeitigem Nachweis der Verwendung SIE HABEN FRAGEN ZUR ANTRAGSTELLUNG? Weitere Informationen erhalten sie bei der Energieagentur Rheinland-Pfalz und dem

Mehr

Amtliches Bekanntmachungsblatt der Stadt Ostseebad Kühlungsborn

Amtliches Bekanntmachungsblatt der Stadt Ostseebad Kühlungsborn Amtliches Bekanntmachungsblatt der Stadt Ostseebad Kühlungsborn Herausgeber: Stadt Ostseebad Kühlungsborn, Ostseeallee 20, 18225 Ostseebad Kühlungsborn Tel.: (038293) 823-0, Fax: (038293) 823333, E-mail:

Mehr

236 Gemeinde Weil im Schönbuch GR 77/2015. Gemeinderatssitzung am Haushaltssatzungen Darlehensübersichten Übersicht über die Rücklage

236 Gemeinde Weil im Schönbuch GR 77/2015. Gemeinderatssitzung am Haushaltssatzungen Darlehensübersichten Übersicht über die Rücklage 236 Gemeinde Weil im Schönbuch GR 77/2015 Gemeinderatssitzung am 24.11.2015 Haushaltssatzungen Darlehensübersichten Übersicht über die Rücklage - 1 - Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2016 Aufgrund

Mehr

Richtlinie über Freiwillige Leistungen der Stadt Schwarzenbek

Richtlinie über Freiwillige Leistungen der Stadt Schwarzenbek Richtlinie über Freiwillige Leistungen der Stadt Schwarzenbek 417 Präambel Gemeinnützige Vereine leisten einen wesentlichen Beitrag zur Verwirklichung eines lebendigen Gemeinwesens, in dem sich die vielfältigen

Mehr

Der städtische Haushalt und die Haushaltskonsolidierung

Der städtische Haushalt und die Haushaltskonsolidierung Der städtische Haushalt und die Haushaltskonsolidierung Seite 1 Der Haushaltsplan alle Einnahmen und Ausgaben der Stadt im Jahr gesetzliche Pflicht zum Haushaltsausgleich: es kann nur das ausgegeben werden,

Mehr

Liquiditäts- bzw. Finanzierungsprobleme bei ausgeglichenem Haushalt

Liquiditäts- bzw. Finanzierungsprobleme bei ausgeglichenem Haushalt Seite 1 Liquiditäts- bzw. Finanzierungsprobleme bei ausgeglichenem Haushalt Nds. Studieninstitut für kommunale Verwaltung e. V. 1 110 Abs. 4 NKomVG 1 Der Haushalt soll in jedem Haushaltsjahr in Planung

Mehr

Kreisstiftung des Landkreises Karlsruhe. Fürst-Stirum- Hospitalfonds

Kreisstiftung des Landkreises Karlsruhe. Fürst-Stirum- Hospitalfonds Anlage 3 zur Vorlage Nr. /2017 an den KT 23.11.2017 Kreisstiftung des Landkreises Karlsruhe Fürst-Stirum- Hospitalfonds 4000 Fürst-Stirum Hosp.fonds - 1 - D1 Entwurf 07.11.2017 4000 Fürst-Stirum Hosp.fonds

Mehr

Ich/Wir beantrage/n für folgende Forderungen eine Stundung bzw. Ratenzahlung. Kassenzeichen: Schuldart: fällig am: Betrag in EUR:

Ich/Wir beantrage/n für folgende Forderungen eine Stundung bzw. Ratenzahlung. Kassenzeichen: Schuldart: fällig am: Betrag in EUR: An das Bürgermeisteramt Ofterdingen Rathausgasse 2 72131 Ofterdingen Antrag auf Stundung bzw. Ratenzahlung Die nachfolgenden Angaben werden von uns erhoben, um nach Maßgabe von 222 Abgabenordnung (AO)

Mehr

Nr Juli 2016 INHALT:

Nr Juli 2016 INHALT: - 74 - AMTSBLATT DES LANDKREISES ROTH Landratsamt Roth Öffnungszeiten: Druck: 91152 Roth Mo. Fr. 8.00-12.00 Uhr und Hausdruckerei Mo. u. Di. 13.00-16.00 Uhr Telefon: 09171/81-0 Do 13.00-18.00 Uhr Landratsamt

Mehr

Amtsblatt. Nr. 8 Ausgegeben für den Landkreis Rotenburg (Wümme) am Jahrgang

Amtsblatt. Nr. 8 Ausgegeben für den Landkreis Rotenburg (Wümme) am Jahrgang Amtsblatt für den Landkreis Rotenburg (Wümme) Nr. 8 Ausgegeben für den Landkreis Rotenburg (Wümme) am 30.04.2017 41. Jahrgang Inhalt A. Bekanntmachungen der Städte, Samtgemeinden und Gemeinden Jahresabschluss

Mehr

Kommunaler Schutzschirm Hessen (KSH)/Entschuldungsfonds

Kommunaler Schutzschirm Hessen (KSH)/Entschuldungsfonds Kommunaler Schutzschirm Hessen (KSH)/Entschuldungsfonds Bürgerinformation zum Schutzschirm 2013-01 01-15 15 Kämmerei Dirk During Schwerpunkte Was sind wichtige Eckwerte zur Haushaltslage? Was bedeutet

Mehr

Zentrum Bayern Familie und Soziales

Zentrum Bayern Familie und Soziales Zentrum Bayern Familie und Soziales An das Zentrum Bayern Familie und Soziales Hegelstr. 2 95447 Bayreuth Fit for work 2009 Antrag auf Gewährung eines staatlichen Zuschusses nach den Richtlinien () zur

Mehr

Richtlinie des Landkreises Saalekreis über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung der Kultur und Heimatpflege

Richtlinie des Landkreises Saalekreis über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung der Kultur und Heimatpflege Richtlinie des Landkreises Saalekreis über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung der Kultur und Heimatpflege 1. Zuwendungszweck Der gewährt nach Maßgabe dieser Richtlinie und auf Grundlage der Allgemeinen

Mehr

Einbringung des Haushalts 2016 der Stadt Ibbenbüren. 24. Februar 2016

Einbringung des Haushalts 2016 der Stadt Ibbenbüren. 24. Februar 2016 Einbringung des Haushalts 2016 der Stadt Ibbenbüren 24. Februar 2016 Rückblick auf das Haushaltsjahr 2015 - Ergebnisrechnung Jahresergebnis gemäß Ergebnisplan -4,5 Mio. EUR Gewerbesteuererträge Rekordhoch

Mehr

TOP 1: Haushaltsplan 2017 Einbringung Verwaltungsentwurf

TOP 1: Haushaltsplan 2017 Einbringung Verwaltungsentwurf GR 20.12.2016 TOP 1: Haushaltsplan 2017 Einbringung Verwaltungsentwurf Bürgermeister Bürgermeister Bernd Stober, Bernd Gemeinderatssitzung Stober, Gemeinderatssitzung 20.12.2016 20.12.2016 Verwaltungshaushalt

Mehr

Zentrum Bayern Familie und Soziales

Zentrum Bayern Familie und Soziales Zentrum Bayern Familie und Soziales An das Zentrum Bayern Familie und Soziales Hegelstr. 2 95447 Bayreuth Fit for work 2010 Antrag auf Gewährung eines staatlichen Zuschusses nach den Richtlinien (Rili)

Mehr

Kommunaler Sozialverband Sachsen

Kommunaler Sozialverband Sachsen Körperschaft des öffentlichen Rechts Höherer Kommunalverband Kommunaler Sozialverband Sachsen Fachbereich 3 Integrationsamt Kommunaler Sozialverband Sachsen Antrag für 2017 auf investive Förderung Außenstelle

Mehr

Prof. Johann Horstmann

Prof. Johann Horstmann Bilanzpolitische Entscheidungen für die erste Eröffnungsbilanz in Niedersachsen Prof. Johann Horstmann Nds. Studieninstitut für kommunale Verwaltung Hannover e. V. Wielandstraße 8 30169 Hannover 1 Prof.

Mehr

Vorlage Nr. 86-1/2013. Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses zum

Vorlage Nr. 86-1/2013. Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses zum Vorlage Nr. 86-1/2013 - II - Rees, den 22.09.2013 Nichtöffentliche Sitzung Beratungsplan: Gremium: Status: voraussichtlich Sitzung am: Rechnungsprüfungsausschuss Rat der Stadt - Zur Beratung Zur Entscheidung

Mehr

Hannover Niedersächsischer Landtag

Hannover Niedersächsischer Landtag Hannover 17.12.2009 Niedersächsischer Landtag 16.09.2010 1 Koalitionsvertrag 2008-2013 Die Koalitionspartner lehnen eine von oben diktierte Gebietsreform strikt ab. Wenn sich Kommunen freiwillig zu neuen

Mehr

Stadt Dorsten Der Bürgermeister

Stadt Dorsten Der Bürgermeister Stadt Dorsten Der Bürgermeister Sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger, die finanzielle Situation von Bund, Ländern und Gemeinden ist in der Diskussion. Viele Bürgerinnen und Bürger fragen sich, warum angesichts

Mehr

AMTSBLATT. für den Landkreis Cuxhaven 178. INHALT. A. Bekanntmachungen des Landkreises. B. Bekanntmachungen der Städte, Gemeinden und

AMTSBLATT. für den Landkreis Cuxhaven 178. INHALT. A. Bekanntmachungen des Landkreises. B. Bekanntmachungen der Städte, Gemeinden und AMTSBLATT für den Landkreis Cuxhaven Herausgeber und Redaktion: Landkreis Cuxhaven, 27474 Cuxhaven Cuxhaven 27. Juni 2013 37. Jahrgang / Nr. 25 INHALT A. Bekanntmachungen des Landkreises B. Bekanntmachungen

Mehr

Bericht zur Entwicklung des Haushalts 2016

Bericht zur Entwicklung des Haushalts 2016 Bericht zur Entwicklung des Haushalts 2016 Gebühren, Zuweisungen, Steuern, Steueranteile und FAG-Zuweisungen Kleinkindförderung +22.000 Abwassergebühren -80.000 Schlüsselzuweisungen für 2016 +75.000 Nachzahlung

Mehr

Inhalt. Flüchtlingsrat Thüringen e.v. Januar 2017

Inhalt. Flüchtlingsrat Thüringen e.v. Januar 2017 Flüchtlingsrat Thüringen e.v. Richtlinie des zur Vergabe finanzieller Mittel aus dem Rechtshilfefonds Inhalt 1. Antragsberechtigung und Antragstellung... 2 2. Inhalt des Antrags... 2 3. Prüfung und Entscheidung...

Mehr

Steuerkraft Schlüsselzuweisung Kreisumlage

Steuerkraft Schlüsselzuweisung Kreisumlage Wechselwirkungen des Finanzausgleichs Steuerkraft Schlüsselzuweisung Kreisumlage 1 Gesetzliche Grundlagen Brandenburgisches Finanzausgleichsgesetz BbgFAG regelt den allgemeinen Finanzausgleich zwischen

Mehr

Bayerisches Staatsministerium der Finanzen, für Landesentwicklung und Heimat STAATSMINISTER

Bayerisches Staatsministerium der Finanzen, für Landesentwicklung und Heimat STAATSMINISTER Bayerisches Staatsministerium der Finanzen, für Landesentwicklung und Heimat STAATSMINISTER Bayerisches Staatsministerium der Finanzen, für Landesentwicklung und Heimat Postfach 22 00 03 80535 München

Mehr

Vorlage Nr. 2016/112

Vorlage Nr. 2016/112 Vorlage Nr. 2016/112 Fachbereich 2 Rees, den 23.08.2016 Beratungsplan: öffentlich Gremium Status Voraussichtlich Sitzung am RAT Vorberatung 13.09.2016 Rechnungsprüfungsaussschuss Vorberatung 04.10.2016

Mehr

Kassenkredite ohne Ende? - Der schwierige Weg zum Haushaltsausgleich und Schuldenabbau-

Kassenkredite ohne Ende? - Der schwierige Weg zum Haushaltsausgleich und Schuldenabbau- Kassenkredite ohne Ende? - Der schwierige Weg zum Haushaltsausgleich und Schuldenabbau- Strategiedialog Städte in der Finanzkrise Hannover, 9. Dezember 2010 Gliederung 1. Problem: Fiskalische Fehlentwicklungen

Mehr

2231-A. Richtlinie zur Förderung der Bildung, Erziehung und Betreuung von Asylbewerber- und Flüchtlingskindern in Kindertageseinrichtungen

2231-A. Richtlinie zur Förderung der Bildung, Erziehung und Betreuung von Asylbewerber- und Flüchtlingskindern in Kindertageseinrichtungen 2231-A Richtlinie zur Förderung der Bildung, Erziehung und Betreuung von Asylbewerber- und Flüchtlingskindern in Kindertageseinrichtungen Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Arbeit und

Mehr

1 Antragsteller: Name, Vorname... Straße, Hausnummer... Postzeitzahl, Ort... Telefon, Fax, . Konto-Nr... BLZ... Bankbezeichnung...

1 Antragsteller: Name, Vorname... Straße, Hausnummer... Postzeitzahl, Ort... Telefon, Fax,  . Konto-Nr... BLZ... Bankbezeichnung... LPR Anhang 5 Antrag auf Zuwendung nach der Landschaftspflegerichtlinie (bitte 2fach einreichen) An............ Antragsnummer:... Haushaltsjahr:... (von der zuständigen Stelle auszufüllen) 1 Antragsteller:

Mehr

7523-UG. Richtlinien zur Durchführung des Bayerischen Förderprogramms Nachhaltige Stromerzeugung durch Kommunen und Bürgeranlagen (NaStromE För)

7523-UG. Richtlinien zur Durchführung des Bayerischen Förderprogramms Nachhaltige Stromerzeugung durch Kommunen und Bürgeranlagen (NaStromE För) 7523-UG Richtlinien zur Durchführung des Bayerischen Förderprogramms Nachhaltige Stromerzeugung durch Kommunen und Bürgeranlagen (NaStromE För) Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Umwelt

Mehr

Richtlinien der Unterfränkischen Kulturstiftung des Bezirks Unterfranken zur Förderung der Denkmalpflege

Richtlinien der Unterfränkischen Kulturstiftung des Bezirks Unterfranken zur Förderung der Denkmalpflege Richtlinien der Unterfränkischen Kulturstiftung des Bezirks Unterfranken zur Förderung der Denkmalpflege 2 Inhaltsverzeichnis 1. Grundsätze 2. Fördervoraussetzungen und Antragsberechtigung 3. Förderfähige

Mehr

H a u s h a l t 2009

H a u s h a l t 2009 H a u s h a l t 2009 der Stadt Kempten (Allgäu) und der von der Stadt verwalteten Stiftungen 1. Haushaltssatzung der Stadt Kempten (Allgäu) für das Haushaltsjahr 2009 mit dem Haushaltsplan der Stadt, mit

Mehr

L II 2 - j/

L II 2 - j/ Artikel-Nr. 3923 06001 Finanzen und Steuern L II 2 - j/06 22.03.2007 Gemeindefinanzen in Baden-Württemberg Kassenstatistik 2006 Die vierteljährliche kommunale Kassenstatistik gibt ein aktuelles Bild der

Mehr

Merkblatt für Antragsteller zum Förderprogramm Projekte im Vor- und Umfeld der Pflege - Niedrigschwellige Betreuungsangebote

Merkblatt für Antragsteller zum Förderprogramm Projekte im Vor- und Umfeld der Pflege - Niedrigschwellige Betreuungsangebote Merkblatt für Antragsteller zum Förderprogramm 2016 Projekte im Vor- und Umfeld der Pflege - Niedrigschwellige Betreuungsangebote und Initiativen des Ehrenamtes und der Selbsthilfe nach 45 c, d SGB XI

Mehr

Die neue Richtlinie vom 3. Juni 2015

Die neue Richtlinie vom 3. Juni 2015 Förderprogramm Innovativer Schiffbau sichert wettbewerbsfähige Arbeitsplätze VSM, Hamburg, 11. August 2015 Die neue Richtlinie vom 3. Juni 2015 http://www.bafa.de/ Die neue Richtlinie - Antragsverfahren

Mehr

DWL 1. zur Förderung von Wohneigentum in der Stadt Lingen (Ems) Erwerb von bestehenden Wohngebäuden für eigengenutztes Wohneigentum

DWL 1. zur Förderung von Wohneigentum in der Stadt Lingen (Ems) Erwerb von bestehenden Wohngebäuden für eigengenutztes Wohneigentum DWL 1 zur Förderung von Wohneigentum in der Stadt Lingen (Ems) Erwerb von bestehenden Wohngebäuden für eigengenutztes Wohneigentum in der Fassung vom 18.05.2017 Inhaltsverzeichnis Seite I Vorbemerkungen

Mehr

Ministerium für Inneres und Sport Mecklenburg-Vorpommern

Ministerium für Inneres und Sport Mecklenburg-Vorpommern Ministerium für Inneres und Sport Mecklenburg-Vorpommern Ministerium für Inneres und Sport Mecklenburg-Vorpommern 19048 Schwerin Landräte der Landkreise Oberbürgermeister der kreisfreien und großen kreisangehörige

Mehr

Beratungsfolge Datum Behandlung Zuständigkeit

Beratungsfolge Datum Behandlung Zuständigkeit 02 Stadtkämmerei Der Oberbürgermeister Titel der Drucksache: -Satzung 2017 der Landeshauptstadt Erfurt Drucksache 1438/16 Entscheidungsvorlage Stadtrat öffentlich Beratungsfolge Datum Behandlung Zuständigkeit

Mehr

Hansestadt Lüneburg Haushaltsplanentwurf 2014

Hansestadt Lüneburg Haushaltsplanentwurf 2014 Hansestadt Lüneburg Haushaltsplanentwurf 2014 07.11.2013 H A N S E S T A D T L Ü N E B U R G 1 ein Überblick 07.11.2013 H A N S E S T A D T L Ü N E B U R G 2 Eckdaten zum Entwurf Ordentliche Aufwendungen

Mehr

Die bereinigten Einzahlungen der Städte, Gemeinden, Ämter und Landkreise beliefen sich 2014 auf Mio..

Die bereinigten Einzahlungen der Städte, Gemeinden, Ämter und Landkreise beliefen sich 2014 auf Mio.. Az: 0.54.11 Ergebnisse der Kassenstatistik 2014 der Gemeinden und Gemeindeverbände in M-V: Keine Entwarnung für die Finanzlage der kommunalen Gebietskörperschaften. Die Schere zwischen den Kommunen geht

Mehr

Bitte bei Antwort angeben

Bitte bei Antwort angeben Abdruck Staatsministerin Emilia Müller, MdL Bayerisches Staatsministerium für Arbeit und Soziales, Familie und Integration - 80792 München NAME Eva-Maria Schwendl Frau Präsidentin des Bayerischen Landtags

Mehr

1. Zuwendungszweck, Rechtsgrundlagen

1. Zuwendungszweck, Rechtsgrundlagen Richtlinien über die Gewährung von Zuwendungen für Maßnahmen zur Beseitigung oder Minderung von sowie Vorbeugung gegen Vernässungen oder Erosion im Land Sachsen- Anhalt RdErl. des MLU vom 20.01.2012 21.11-62145/3

Mehr

3. Änderungsliste zum Entwurf des Haushaltsplanes Stand:

3. Änderungsliste zum Entwurf des Haushaltsplanes Stand: 3. Änderungsliste zum Entwurf des Haushaltsplanes 2018 Stand: 07.12.2017 Planungsstelle Bezeichnung der Planungsstelle Aufwendungen Ergebnisplan Aufwand 2018 16.01.01.537200 Kreisumlage 16.608.404 16.803.119

Mehr

Haushaltssatzung der Stadt Schifferstadt für das Haushaltsjahr 2016

Haushaltssatzung der Stadt Schifferstadt für das Haushaltsjahr 2016 BEKANNTMACHUNG E-Mail: s_brendel@schifferstadt.de Telefonnummer: 06235 44-227 br-le Haushaltssatzung der Stadt Schifferstadt für das Haushaltsjahr 2016 Der Stadtrat hat am 3. Dezember 2015 auf Grund der

Mehr

2242.1.2-WFK. Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Wissenschaft, Forschung und Kunst. vom 13. Mai 2011 Az.: B 4-K 5133.

2242.1.2-WFK. Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Wissenschaft, Forschung und Kunst. vom 13. Mai 2011 Az.: B 4-K 5133. 2242.1.2-WFK Verwaltungsverfahren bei der Inanspruchnahme des Entschädigungsfonds nach dem Gesetz zum Schutz und zur Pflege der Denkmäler (Denkmalschutzgesetz DSchG) Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums

Mehr

Allgemeine Denkmalpflege

Allgemeine Denkmalpflege Bezirksheimatpflege und Kulturverwaltung Bezirk Oberpfalz, Kulturverwaltung, Ludwig-Thoma-Str. 14, 93051 Regensburg Tel. 0941/9100-0 Fax: 0941/9100-1399 E-Mail: Kulturverwaltung@bezirk-oberpfalz.de I.

Mehr