Varial Kundeninformation
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- Clemens Baumhauer
- vor 7 Jahren
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1 Varial 15. Februar 2011
2 Inhalt Finanzbuchführung Änderungen im Umsatzsteuerrecht ab Anlagenbuchführung Varial Guide Inhalte SP Varial World Edition Aktuelle Erweiterungen ASCII-Input-Schnittstelle Anlagenstamm Varial World Edition Hotfix "hotfix-aa v " Personalwirtschaft Lohnsteuerbescheinigungen 2010 Varial World Edition 1.95 Freigabe "Datenübernahme ZMV" Varial World Edition 1.95 Inhalte Hotfix "hotfix-pa v " Varial Guide Release 3.20 Inhalte SP Installation Service Pack Hinweise zur Installation und Programmdownloads 14.0
3 Finanzbuchführung Änderungen im Umsatzsteuerrecht ab Ab dem wurde das Reverse-Charge-Verfahren im Handel mit Altmetallen und Schrott eingeführt. Dies bedeutet gemäß 13b Abs.2 Nr.7 UStG die Umkehrung der Steuerschuld auf den Leistungsempfänger. Ziel dieser Gesetzesnovelle seitens der Bundesregierung ist es, den sogenannten Karussellbetrug (Karussellgeschäfte mit dem Ziel der Umsatzsteuerhinterziehung) einzudämmen. In der Praxis erfolgt die Vergütung in der Regel über eine Gutschrift, die Sie von Ihrem Schrotthändler erhalten. Diese Gutschrift muss also der Leistungsempfänger (Ihr Schrotthändler bzw. -verwerter als Kunde) an Sie (als Lieferant) ohne Umsatzsteuer ausstellen. Dieser ist der Steuerschuldner und führt die Umsatzsteuer an sein Finanzamt ab und kann im Gegenzug den gleichen Betrag als Vorsteuer wieder abziehen (sofern er Vorsteuer-abzugsberechtigt ist). Voraussetzung hierfür ist, dass der Leistungsempfänger ein Unternehmer und die Lieferung in Deutschland steuerbar und steuerpflichtig ist. In der Gutschrift muss der Hinweis auf den Übergang der Steuerschuld erscheinen sowie die UST-ID-Nr. Gleiches gilt, sollten Sie keine Gutschrift erhalten, sondern diese Lieferung selber an den Händler fakturieren. Umsatzsteuermeldung - Der Lieferant erklärt in der Zeile 40 Kennzahl 60 den Nettowert. - Der Kunde erklärt in der Zeile 51 Kennzahl 84 das Entgelt und in Kennzahl 85 die darauf entfallende Umsatzsteuer sowie in Zeile 58 Kennzahl 67 den gleichen Betrag als Vorsteuerabzug. Umsetzung in Varial Da das Reverse-Charge-Verfahren lediglich erweitert wurde, war unserseits keine Programmanpassung notwendig. Oben beschriebener Sachverhalt sollte ohnehin bereits bestens bekannt sein, z.b. bei EU-Lieferungen und EU- Erwerbe, EU sonstige Leistungen sowie bei Bauleistungen. Dies sei nur als Beispiel genannt, näheres lesen Sie bitte im 13b UStG nach oder fragen Sie im Zweifelsfall Ihren Wirtschaftsprüfer oder Steuerberater. Sofern Sie von der vorgenannten Änderung betroffen sind, müssen Sie neue Sachkonten und/oder neue Entgeltkonten sowie neue Steuersätze (ggf. für den Leistungsempfänger und den Leistenden) anlegen. Ebenfalls muss die 1
4 Finanzbuchführung Verschlüsselung der Umsatzsteuer-Voranmeldung angepasst werden. Vom Prinzip her ist die Funktion die gleiche wie die EU-Lieferung bzw. der EU- Erwerb. Die neu angelegten Steuerschlüssel müssen auch in Ihrem Vorsystem angelegt und bei Übergaben in die Finanzbuchhaltung mitgegeben werden. Als Lieferant buchen Sie eine derartige Gutschrift auf jeden Fall in Varial als Ausgangsrechnung. Als Erwerber muss diese als Eingangsrechnung gebucht werden. Beispiel Guide 1. Als Lieferant legen Sie ein neues Entgeltkonto für diese Schrotterlöse an und hinterlegen das neue Entgeltkonto im neuen Steuerschlüssel 0%. Anschließend fügen Sie in der Verschlüsselung der UVA (Verprobung) eine neue Position mit der Kennzahl 60 ein. 2. Als Kunde (Leistungsempfänger) legen Sie ein neues Entgeltkonto sowie neue Vorsteuer und UST-Konten für diese Schrotterlöse an und hinterlegen die neuen Konten im neuen Steuerschlüssel 19%. (siehe hierzu unsere bekannte Musterverschlüsselung in der Musterfirma 990 als Steuerschlüssel 6 und 16). Anschließend fügen Sie in der Verschlüsselung der UVA (Verprobung und Ermittlung) zwei neue Positionen mit der Kennzahl sowie 67 ein. Beispiel World Edition 1. Als Lieferant legen Sie einen neuen Steuerschlüssel 0% (Typ Mehrwertsteuer) an und ordnen diesem neue Steuerkonten zu. Anschließend fügen Sie in der Verschlüsselung der UVA ggf. eine neue Position mit der Kennzahl 60 ein. Als Kunde (Leistungsempfänger) legen Sie einen neuen Steuerschlüssel 19% an (Typ EU-Erwerb) und ordnen diesem neue Vorsteuer- und Mehrwertsteuerkonten für die Schrotterlöse zu. Anschließend fügen Sie in der Verschlüsselung der UVA ggf. zwei neue Positionen mit der Kennzahl sowie 67 ein. 2
5 Anlagenbuchführung Varial Guide Inhalte SP Folgende Änderungen und Korrekturen stellen wir mit den heutigen Programmen zur Verfügung: Menü- Nr. Programm Beschreibung 040 Firmenstamm Sofern für die Integration Fibu nur die Übergabe der fiskalischen Werte eingestellt wurde und gleichzeitig der kalkulatorische Bereich deaktiviert war, kam es beim Speichern zu einem Hinweis, dass der betreffende Bereich nicht aktiv ist. Die Einstellung konnte nicht gespeichert werden. 3
6 Anlagenbuchführung Varial World Edition 1.95 Aktuelle Erweiterungen ASCII-Input-Schnittstelle Anlagenstamm Seit VWE Release 1.95 und Guide Release 3.20 ist auch der KST- bzw. Anlagenverantwortliche in der Ausgabe zur Migration enthalten. Gemäß dieser Erweiterung wurden auch die jeweiligen Ausgabesätze der Anlagenstammdaten um den Code des Anlagenverantwortlichen erweitert: - ANSTASEQ.CSV bei Verwendung des ASCII-Imports - AAEXPAG.CSV bei Migration Die Dokumentation "Schnittstellenbeschreibung_Anbu_ASCII.pdf" wurde diesbezüglich ebenfalls aktualisiert. Downloadlink "Aktuelle Schnittstellenänderungen Anbu" Hotfix "hotfix-aa v " Mit dem aktuellen Hotfix "hotfix-aa v stellen wir unseren Anwendern in der Varial World Edition Anlagenbuchführung diverse Programmanpassungen zur Verfügung. Den Hotfix und eine separate Beschreibung der Inhalte haben wir im Downloadcenter bereit gestellt. 4
7 Lohnsteuerbescheinigungen 2010 und 2011 Bescheinigungswerte der Zeilen 25 und 26 In den Zeilen 25 und 26 der Lohnsteuerbescheinigung sind laut BMF- Startschreiben der Arbeitnehmerbeitrag zur gesetzlichen Krankenversicherung (25) sowie zur sozialen Pflegeversicherung (26) zu bescheinigen. Unter Nr. 25 sind auch Beiträge von Arbeitnehmern, die freiwillig in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert sind, zu bescheinigen. Bezüglich der Höhe der Arbeitnehmerbeiträge bei freiwillig versicherten Arbeitnehmern bestand -mangels Erläuterung im BMF-Startschreiben zur Lohnsteuerbescheinigung- eine allgemeine Unsicherheit, ob der Gesamtbeitrag des Arbeitnehmers oder nur der nach Abzug des Arbeitgeberzuschusses verbleibende Anteil zu bescheinigen sei. In Varial wurde bisher, wie bei vielen anderen Softwareherstellern auch, nur der verbleibende Arbeitnehmeranteil ausgewiesen. Nachdem wir Ende letzter Woche durch eine Information der OFD Münster bereits klären konnten, welche Werte hier erwartet werden, hat jetzt auch das BMF in seinem Schreiben vom offiziell Stellung genommen und folgendes auf seiner Homepage veröffentlicht: Unter Nummer 25 und 26 der Lohnsteuerbescheinigung (siehe auch BMF- Schreiben vom 26. August 2009, BStBl I Seite 902, und vom 23. August 2010, BStBl I Seite 665, zur Ausstellung der elektronischen Lohnsteuerbescheinigungen 2010 und 2011) ist der gesamte Beitrag des freiwillig versicherten Arbeitnehmers zu bescheinigen, wenn der Arbeitgeber die Beiträge an die Krankenkasse abführt (sog. Firmenzahler). Arbeitgeberzuschüsse sind beim Ausweis in der Lohnsteuerbescheinigung nicht von den Arbeitnehmerbeiträgen abzuziehen, sondern gesondert unter Nummer 24 der Lohnsteuerbescheinigung zu bescheinigen. Die Arbeitgeberzuschüsse stellen insoweit einen Korrekturposten bei der Veranlagung zur Einkommensteuer dar. In Fällen, in denen der freiwillig versicherte Arbeitnehmer und nicht der Arbeitgeber die Beiträge an die Krankenkasse abführt (sog. Selbstzahler), sind unter Nummer 25 und 26 der Lohnsteuerbescheinigung keine Eintragungen vorzunehmen. Arbeitgeberzuschüsse sind unabhängig davon unter Nummer 24 der Lohnsteuerbescheinigung zu bescheinigen. Hat der Arbeitgeber bei freiwillig versicherten Arbeitnehmern in der Lohnsteuerbescheinigung 2010 unzutreffend unter Nummer 25 und 26 nur die um die Arbeitgeberzuschüsse geminderten Beiträge zur gesetzlichen Kranken- und 5
8 sozialen Pflegeversicherung bescheinigt, sollte die Lohnsteuerbescheinigung 2010 mit dem zutreffenden Ausweis der Beiträge unter Nummer 25 und 26 erneut übermittelt und dem Arbeitnehmer ein korrigierter Ausdruck ausgehändigt werden, wenn dies wirtschaftlich zumutbar erscheint. Wir haben die Varial Programme (Varial Guide und Varial World Edition) an die nun bekannt gegebenen Vorgaben angepasst und stellen diese mit dem heutigen Hotfix bzw. ServicePack zur Verfügung. Die Lohnsteuerbescheinigungen 2010 und 2011 weisen jetzt bei freiwillig versicherten Arbeitnehmern, bei denen der Arbeitgeber den KV-/PV- Gesamtbeitrag abführt (Firmenzahler), den gesamten Beitrag, also nicht mehr vermindert um den AG-Zuschuss, in den Zeilen 25 und 26 der LStB aus. Bereits versendete Lohnsteuerbescheinigungen für die Jahre 2010 und 2011 sollten für den o.a. Personenkreis nochmals übermittelt werden, falls dies -wie das Ministerium schreibt - für das Unternehmen wirtschaftlich zumutbar ist. Die Finanzämter sind durch die OFDs zusätzlich darüber informiert worden, dass in den Lohnsteuerbescheinigungen 2010 möglicherweise fehlerhafte Werte übertragen worden sind. Die Finanzämter sind im Veranlagungsverfahren 2010 und später dazu angehalten, bei im Verhältnis zu den KV/PV-Beiträgen unverhältnismäßig hohen Zuschüssen beim Steuerpflichtigen Rücksprache zu halten. Aufgrund diverser Partner- und Kundenanfragen möchten wir auch nochmals auf folgende Sachverhalte hinweisen: - (Z 22) Altersteilzeit: Zahlt der Arbeitgeber bei Altersteilzeit steuerfreie Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung, können diese nicht als Sonderausgaben berücksichtigt werden und sind nicht in der Bescheinigung auszuweisen. - (Z 22 und 23) Berufsständische Versorgung: Wenn der Arbeitgeber die Beiträge nicht direkt an eine berufsständische Versorgungseinrichtung auszahlt, sondern den Arbeitnehmer einen zweckgebundenen Zuschuss zahlt (Selbstzahler), darf der Arbeitgeber weder einen AG- noch einen AN-Anteil bescheinigen. - (Z 22-27) Kurzarbeit Es dürfen keine Beiträge oder Zuschüsse bescheinigt werden, die mit steuerfreiem Arbeitslohn in unmittelbarem wirtschaftlichen Zusammenhang stehen. Dies gilt auch für Sozialversicherungsbeiträge des Arbeitgebers, die im Zusammenhang mit nach 3 Nr. 2 EStG steuerfreiem Kurzarbeitergeld stehen. 6
9 Neuversendung der Lohnsteuerbescheinigungen für freiwillig versicherte Arbeitnehmer (Firmenzahler) Wenn Sie die Lohnsteuerbescheinigungen für den o.a. Mitarbeiterkreis mit dem neuen Programmstand nochmals neu versenden möchten, gehen Sie wie folgt vor: Varial Guide: Erstellen Sie sich mit dem Programm "Arbeitnehmerbestandsliste" (KW 329) eine Druckausgabe, in der die betroffenen Arbeitnehmer gelistet werden, wie an nachfolgendem Beispiel dargestellt: In den AN-Stamm-/-Mehrfachdaten (KW 311), Reiter: Sonstiges, Bereich: Abr.status, müssen Sie für diese Mitarbeiter das vorhandene Datum im Feld "LSt-Bescheinig." auf Null setzen. Dadurch wird das Kennzeichen im Feld "ELSTER-Beschein." zurückgesetzt auf "0 kein Versand". Speichern Sie den so angepassten Datensatz ab. 7
10 Im Anschluss daran können die Lohnsteuerbescheinigungen mit dem Programm "LSt-Bescheinigung" (KW 882) für die betroffenen Mitarbeiter unter Angabe des jeweiligen Berichtsmonats (grundsätzlich , bei Austritten in 2010 oder 2011 der Monat des Austritts) erneut versendet werden. Alternativ dazu ist es in Varial auch möglich, alle Lohnsteuerbescheinigungen nochmals zu übertragen. Dazu rufen Sie das Programm "Rücksetzen Datum Elster-Besch" (KW 973) auf. Geben Sie die gewünschte Firma und den Berichtsmonat ein. Mit der Einstellung "Alle Tickets" wird für alle Mitarbeiter der Firma und des Berichtsmonats im Arbeitnehmerstamm das Kennzeichen der ESTER-Bescheinigung wieder auf "0 kein Versand erfolgt gesetzt. Danach können die Lohnsteuerbescheinigungen erneut über das Programm "LSt-Bescheinigung" (KW 882) versendet werden. 8
11 Varial World Edition: Im Dialog "Mitarbeiter-Sozialversicherung" sehen Sie in der Listansicht in der Spalte "BGS" die aktuellen Beitragsgruppenschlüssel der Mitarbeiter. Die absteigende Sortierung der Spalte "BGS" gibt Ihnen eine sinnvolle Hilfestellung bei der Selektion der freiwillig versicherten Mitarbeiter im Firmenzahlerverfahren (BGS 9xxx). Beachten Sie aber, dass hier nur die aktuellen Datensätze angezeigt werden, ggf. ist es also erforderlich, sich die Historie einzelner Mitarbeiter anzeigen zu lassen. Über den Dialog "Lohnsteuerbescheinigungen" können Sie danach die Bescheinigungen für die selektierten Mitarbeiter nach Eingabe des gültig-für Datums (grundsätzlich , bei unterjährigen Austritten in 2010 oder 2011 abweichend der Monat des Austritts) und aus aktueller Sicht (= aktueller Abrechnungsmonat) nochmals an Perfidia übergeben. 9
12 Varial World Edition 1.95 Elektronisches Zahlstellenmeldeverfahren Mit dem aktuellen Hotfix "hotfix-pa v stellen wir unseren Anwendern in der Varial World Edition Personalwirtschaft jetzt auch die neue Funktion "Automatische Datenübernahme" im Zahlstellenmeldeverfahren zur Verfügung. Mit dieser Funktion können Rückmeldungen der Krankenkassen aus Perfidia in das Abrechnungssystem übernommen werden. Eine detaillierte Beschreibung der neuen Übernahme-Funktion sowie alle wichtigen Informationen zu den erweiterten KVdR-Daten beim Mitarbeiter - Sozialversicherung und den elektronischen Meldungen finden Sie in der Anwenderdokumentation "Elektronisches Zahlstellenmeldeverfahren", das wir Ihnen über folgenden Download-Link zur Verfügung stellen: Download "Dokumentation Zahlstellen-Meldeverfahren" Für weitere Rückfragen zum neuen elektronischen Meldeverfahren stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Auf folgende in Hotfix v5 enthaltene Programmkorrektur möchten wir Sie ebenfalls hinweisen: Bei der neuen Funktion "Automatische Abschlagsermittlung" wurden in der Berechnungsreihenfolge die Differenz aus Neuberechnung und die Differenzen durch Neuberechnung nicht berücksichtigt. Um diesen Fehler zu korrigieren, gehen Sie bitte nach Installation des Hotfixes v5 wie folgt vor: Starten Sie den Dialog "Steuerungstabellen - Wertarten - System-Wertarten". Selektieren Sie die System-Wertart-Nr Ändern Sie das gültig-ab- Datum auf den und speichern Sie die System-Wertart erneut ab. Wiederholen Sie diese Vorgehensweise auch für die System-Wertart-Nr. 10
13 Die Bewertungsreihenfolge der beiden Wertarten sollte nach dem Speichern wie folgt dargestellt werden: hat die Bewertungsreihenfolge hat die Bewertungsreihenfolge Danach sollten die Mitarbeiter zum neu berechnet werden! Weitere Inhalte und Korrekturen des Hotfixes v5 sowie Hinweise zur Installation entnehmen Sie bitte wie üblich der Dokumentation, die wir zusammen mit dem Hotfix im Downloadbereich für Sie bereitgestellt haben. Wichtiger Hinweis zur Installation: Die Installation der Programme beinhaltet kein automatisches Client-Update. Das Client-Hotfix muss im client-verzeichnis der Installation auf jedem Anwender-Arbeitsplatz gespeichert werden. Durch Doppelklick wird die Installation gestartet. Die enthaltenen Bibliotheken werden im client\bin-verzeichnis ersetzt. 11
14 Varial Guide 3.20 Mit dem heutigen ServicePack stellen wir Ihnen - neben den aktuellen Programmen für die Lohnsteuerbescheinigungen - folgende Änderungen und Korrekturen zur Verfügung: Menü- Nr. 311 / 565 Programm Beschreibung AN-Stamm-/Mehrfachdaten / Nettolohnabrechnung Der Ja/Nein-Radio-Button "Neuverträge" auf dem Reiter: Personalamt, Bereich: VBLU/ZVK wurde erweitert und in eine Combobox umgewandelt. Über die neue Auswahl kann der Anwender jetzt zwischen Neuverträgen mit 1800 EUR und solchen ohne 1800 EUR unterscheiden. Somit kann jetzt bei der Konstellation "Neuvertrag = Ja" und zusätzliche Direktversicherung nach 40b EStG (Pauschalversteuerung) eingestellt werden, dass der zusätzliche Steuerfreibetrag von 1800 EUR in der Berechnung nicht berücksichtigt wird. Dies war bisher nicht möglich. 358 KVdR-Angaben Hinweis: Unter bestimmten Konstellationen konnte es passieren, dass die steuerlichen Angaben im neuen Mehrfachsegment nicht korrekt oder vollständig gefüllt wurden. Wir empfehlen daher eine stichprobenartige Kontrolle dieser Stammdaten. Ggf. müssen die steuerlichen Angaben manuell nachgepflegt werden. 411 Vollständigkeitsprüfung In der Vollständigkeitsprüfung ist der Hinweis-Nr. 587 "Achtung! Im Beginnmonat der Atz-Freistellungsphase sind ggf. noch nicht verbeitragte Alt-WGH als UV-Brutto zu verbeitragen!" neu hinzugekommen. Hintergrund: Bis 2009 waren Wertguthaben, die für eine Atz- Freistellungsphase angespart wurden, erst bei Auszahlung als UV- Brutto anzusetzen. Ab 2010 gilt in der UV das Entstehungsprinzip, und die Wertguthaben sind bereits in dem Monat zu verbeitragen, in dem sie angespart werden. Alt-Wertguthaben, die noch nicht als UV-Brutto angesetzt worden sind, müssen lt. einer Mitteilung der ITSG im Beginnmonat der Atz-Freistellungsphase in voller Höhe als UV-Brutto verbeitragt werden. Der neue Hinweis in der Vollständigkeitsprüfung wird im Beginnmonat der Freistellungsphase ausgegeben, wenn die Altersteilzeit vor dem begonnen hat. 12
15 472 Ausgabe KVdR-Meldungen Die Satzanzeige wurde erweitert um das Feld "Storno". Handelt es sich bei der Meldung um eine Stornierung, dann wird hier "Ja" angezeigt. 472 Ausgabe KVdR-Meldungen Im DSKO-Datensatz ist laut Datensatzbeschreibung auch die Angabe der Zahlstellennummer zulässig. Da einige Annahmestellen damit aber Probleme haben, wird jetzt die Absender- Betriebsnummer in den DSKO übernommen. 565 Nettolohnabrechnung Das neue Programm für die Berechnung von tariflichen Altersteilzeitfällen in der Gesamtmetallindustrie wurde nochmals korrigiert: Die RV-BBG wurde nicht korrekt berücksichtigt. 621 Zahlungsverkehr Bei betrieblicher Altersversorgung fehlten in der SEPA- Zahlungsdatei IBAN und BIC. 882 LSt-Bescheinigung Die Steuernummer des Arbeitgebers passte nicht zum Bundesland, wenn die Firma und Betriebsstätte-1 in NRW und die Betriebsstätte- 2 in Sachsen ansässig waren. 882 LSt-Bescheinigung Negative Werte wurden teilweise mit positiven Werten in Perfidia abgestellt. Dies wurde korrigiert. 13
16 Installation Service Pack Für die Applikation Varial Guide Personalwirtschaft gilt wie üblich, dass die Programme nicht während des monatlichen Abrechnungslaufs installiert werden, evtl. Probeabrechnungen also zunächst wieder storniert werden. Download: korrigierte Programme für Windows-Systeme korrigierte Programme für UNIX-Systeme 14
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