Infor Finance Newsletter
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- Christin Esser
- vor 6 Jahren
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1 Infor Finance Newsletter 11. Oktober 2011
2 Inhalt Allgemein... 4 Aktuelle Hinweise zum Reverse-Charge-Verfahren (D)... 4 E-Bilanz / XBRL (D)... 4 Elektronische Rechnung (D)... 5 Infor Finance... 6 Anlagenbuchführung... 6 Personalwirtschaft... 7 Ausgabe DEÜV (KW 462)
3 Allgemein Sehr geehrte Damen und Herren, wir möchten Ihnen unsere monatliche diesmal etwas früher als gewohnt präsentieren. In den nachfolgenden Kapiteln haben wir wieder aktuelle und wichtige en für Sie zusammengestellt. 3
4 Allgemein Allgemein Aktuelle Hinweise zum Reverse-Charge-Verfahren (D) BMF: Reverse Charge bei Mobilfunkgeräten und integrierten Schaltkreisen Mit Wirkung zum war die Vorschrift zur Übertragung der Steuerschuldnerschaft auf den Leistungsempfänger (Reverse-Charge-Verfahren) in 13b Abs.2 UStG um eine neue Nummer 10 ergänzt worden. Die Neuregelung erfasst die Lieferung von Mobilfunkgeräten integrierten Schaltkreisen vor Einbau in einen zur Lieferung auf der Einzelhandelsstufe geeigneten Gegenstand Voraussetzung ist jeweils, dass der Leistungsempfänger ein Unternehmer ist, und dass die Summe der in Rechnung zu stellenden Entgelte im Rahmen eines wirtschaftlichen Vorgangs mindestens EUR betragen hat. Nachträgliche Minderungen des Entgelts bleiben unberücksichtigt In der Praxis haben sich aufgrund dieser Neuregelung massive Abgrenzungsprobleme ergeben. Mit einem Schreiben vom , IV D 3 S 7279/11/ hat das BMF darauf reagiert und die Regelungen nochmals konkretisiert. Das Schreiben ergänzt Abschn. 13b.1 Abs. 22i -Abs. 22k UStAE. Download BMF-Schreiben E-Bilanz / XBRL (D) BMF veröffentlicht endgültiges Anwendungsschreiben Das BMF hat am das finale Anwendungsschreiben zur E-Bilanz veröffentlicht. Gegenüber dem Entwurf vom haben sich noch einige Änderungen ergeben. Download BMF-Schreiben zur E-Bilanz 4
5 Allgemein Elektronische Rechnung (D) Für die Versendung elektronischer Rechnungen ist eine elektronische Signatur gleich welcher Art auch immer ab dem nicht mehr erforderlich. Bei Eingangsrechnungen, die per Mail, per Fax auf den Computer oder per Datei in Ihrem Unternehmen eingingen, schaute der Prüfer besonders kritisch hin. Denn hatten diese Rechnungen keine digitale Signatur, kippte der Vorsteuerabzug. Das ändert sich nun rückwirkend. Bundestag und Bundesrat einigten sich am auf die Verabschiedung des Steuervereinfachungsgesetzes Dieses Gesetz beinhaltet auch die Vereinfachung zum Vorsteuerabzug für elektronische Rechnungen. Der Vorsteuerabzug aus elektronischen Rechnungen ohne digitale Signatur ist danach rückwirkend für abgerechnete Leistungen, die ab dem ausgeführt wurden, erlaubt. Es müssen jedoch die Echtheit der Herkunft der Rechnung, die Unversehrtheit ihres Inhalts und die Lesbarkeit der Rechnung gewährleistet sein. Voraussetzung für den Vorsteuerabzug Echtheit Unversehrtheit Lesbarkeit Was ist damit gemeint? Die Echtheit der Herkunft einer Rechnung ist gewährleistet, wenn die Identität des Rechnungsausstellers sichergestellt ist. Die Unversehrtheit des Inhalts einer Rechnung ist gewährleistet, wenn die nach dem Umsatzsteuergesetz erforderlichen Pflichtangaben während der Übermittlung der Rechnung nicht geändert worden sind. Die Rechnung muss in einer für das menschliche Auge lesbaren Form geschrieben sein. In der Praxis kann diese Vereinfachung zu einem dubiosen Ergebnis führen. Stößt der Prüfer des Finanzamts auf elektronische Rechnungen ohne digitale Signatur, kippt für Rechnungen mit Leistungen vor dem die Vorsteuer. Für Rechnungen mit Leistungen nach dem gewährt das Finanzamt die Vorsteuer. Praxis-Tipp Streicht das Finanzamt den Vorsteuerabzug, kostet das meist nur Zinsen. Denn Sie können sich vom Aussteller der Rechnung selbstverständlich elektronische Rechnungen mit digitaler Signatur oder Papierrechnungen besorgen und für diese nun korrekten Rechnungen nachträglich den Vorsteuerabzug beantragen. 5
6 Infor Finance Infor Finance Anlagenbuchführung Konvertierung World Edition (Kurzanwahl 203) Wenn beim Starten des Programms die Fehlermeldung Softwaremodul oder Programmrelease wurde nicht gekauft! erscheint, muss zunächst die Menüdatei der Anlagenbuchführung aktualisiert werden. Gehen sie dazu wie folgt vor: Windows Löschen Sie im Varial-Installationsverzeichnis auf dem Server (oder auf dem lokalen Rechner bei Einzelplatzinstallation) die Datei ABMENGER. Öffnen Sie über das Startmenü die MSDOS-Eingabeaufforderung, und wechseln in das entspr. Varial- Verzeichnis. Geben Sie dort den Befehl menue AB ein. Die Menüdatei der Anlagenbuchführung wird neu aufgebaut. Unix Löschen Sie im Varial-Installationsverzeichnis auf dem Server die Datei ABMENGER. Wechseln Sie über die Systemebene in das entspr. Varial-Verzeichnis. Starten Sie dort den Shellbefehl sh menue AB. Die Menüdatei der Anlagenbuchführung wird neu aufgebaut. 6
7 Infor Finance Personalwirtschaft Ausgabe DEÜV (KW 462) Nach der Installation des aktuellen Service Packs kann bei der Ausgabe der DEÜV-Meldungen (KW 462) das Problem auftreten, dass keine Dateien ausgegeben werden, obwohl das Aufbauprogramm DEÜV Datensätze erzeugt hat. Bei Auftreten des vorgenannten Problems wenden Sie sich bitte an unseren PW- Support. Wir werden Sie erneut informieren, sobald wir eine Lösung für das aufgetretene Fehlverhalten anbieten können. 7
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