ÖFFENTLICHES RECHT I. Kontrollfragen zu 1: System und Grundbegriffe der deutschen Rechtsordnung

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "ÖFFENTLICHES RECHT I. Kontrollfragen zu 1: System und Grundbegriffe der deutschen Rechtsordnung"

Transkript

1 Kontrollfragen zu 1: System und Grundbegriffe der deutschen Rechtsordnung 1) Wodurch unterscheiden sich Rechtsnormen von sonstigen (sozialen) Verhaltensregeln? 2) Nennen Sie Beispiele dafür, dass sich die Rechtsordnung sonstige (soziale) Verhaltensregeln zu eigen macht. 3) Für das deutsche Recht ist die Unterscheidung von Öffentlichem Recht und Privatrecht charakteristisch. a) Hat diese Unterscheidung (rechts-) praktische Bedeutung? b) Wie sind Öffentliches Recht und Privatrecht voneinander abzugrenzen? c) Wo ordnen Sie das Strafrecht ein? 4) Was versteht man unter Völkerrecht, was unter Europäischem Gemeinschaftsrecht? 5) Hat die Unterscheidung von Verfassungsrecht im formellen und im materiellen Sinn eine (rechts-) praktische Bedeutung? 6) Nennen Sie Gesetze, die Sie dem Verfassungsrecht im materiellen Sinn zuordnen würden. 7) Ist Art. 22 GG (auch) eine Norm des Verfassungsrechts im materiellen Sinn?

2 Kontrollfragen zu 2: Das Grundgesetz Entstehung, Inhalt, Besonderheiten 1) Welche Verfassung(en) hatte Deutschland vor dem Grundgesetz? 2) Wer war an der Entstehung des Grundgesetzes beteiligt? 3) Trifft die Aussage der Präambel des Grundgesetzes zu, wonach sich das Deutsche Volk kraft seiner verfassungsgebenden Gewalt dieses Grundgesetz gegeben hat? 4) Die Grundrechte stehen am Anfang des Grundgesetzes. Welche Bedeutung hat diese Positionierung? 5) An welchen Stellen öffnet sich das Grundgesetz dem Einfluss internationalen / europäischen Rechts? 6) Welche Besonderheiten charakterisieren das Grundgesetz (als Verfassung im formellen Sinne) gegenüber einfachem Gesetzesrecht? 7) Kann das Grundgesetz geändert oder gar aufgehoben werden?

3 Kontrollfragen zu 3: Die sog. Normenpyramide 1) Welche Kollisionsregeln gelten für die bundesrechtliche Normenpyramide? 2) In welchem Verhältnis stehen eine landesrechtliche Verfassungsnorm und eine Rechtsverordnung des Bundesrechts zueinander? 3) In welchem Rangverhältnis stehen Völkerrecht und Bundesrecht zueinander? 4) Lässt sich der Anwendungsvorrang des Europäischen Gemeinschaftsrechts aus dem Grundgesetz begründen? 5) Welche Normen des Europäischen Gemeinschaftsrechts nehmen an diesem Anwendungsvorrang teil? 6) Gilt der Anwendungsvorrang Europäischen Gemeinschaftsrechts auch gegenüber deutschen Grundrechten? 7) Kann es (unter der Geltung des Grundgesetzes) verfassungswidrige Verfassungsnormen geben? 8) Welche Kollisionsregeln gelten bei Kollisionen von Rechtsnormen gleicher Rangstufe?

4 Kontrollfragen zu 4: Staatsform und Staatsziele 1) In welchen Vorschriften des Grundgesetzes werden Staatsform und Staatsziele der Bundesrepublik Deutschland am deutlichsten angesprochen? 2) Woraus ergibt sich die besondere Bedeutung dieser Bestimmungen? 3) Was bedeutet das grundgesetzliche Bekenntnis zur Republik? 4) In welchen Vorschriften des Grundgesetzes wird das Bundesstaatsprinzip besonders deutlich? 5) Die Bundesrepublik Deutschland wird häufig als kooperativer Bundesstaat bezeichnet. Warum? 6) Was besagt der Grundsatz der Bundestreue? 7) Was sind die besonderen Attribute der grundgesetzlichen Demokratie? 8) Wäre eine Verlängerung der Legislaturperiode des Bundestages von 4 auf 8 Jahre verfassungsrechtlich möglich? 9) Welchen Vorschriften des Grundgesetzes können Sie Elemente des Rechtsstaates entnehmen? 10) Welche konkreten Anforderungen stellt das Rechtsstaatsprinzip an staatliches Handeln? 11) Was bedeutet Vorbehalt, was Vorrang des Gesetzes? 12) Welche Anforderungen stellt der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit an staatliches Handeln? 13) Darf es im Rechtsstaat rückwirkende Gesetze geben? 14) Wozu verpflichtet das Sozialstaatsprinzip? Umschreiben Sie die grundsätzliche Verpflichtung und nennen Sie konkrete Ausprägungen. 15) Enthält das Grundgesetz über die attributive Erwähnung des Sozialen in Art. 20 Abs. 1, 28 Abs. 1 GG hinaus weitere Konkretisierungen sozialstaatlicher Ziele?

5 Kontrollfragen zu 5: Staatsorgane der Bundesrepublik Deutschland 1) Welches sind die wichtigsten Funktionen des Bundestages? 2) In welchen Vorschriften des Grundgesetzes prägen sich a) die Wahlfunktion b) die Kontrollfunktion des Bundestages aus? 3) Welche Wahlgrundsätze bestimmen die Wahlen zum Bundestag? Erläutern Sie ihren jeweiligen Inhalt. 4) Erläutern Sie Intention und Gefahren der Briefwahl. 5) Was versteht man unter einem parlamentarischen Regierungssystem? 6) Auf den Kanzler kommt es an! Hat dieser Slogan (auch) eine verfassungsrechtliche Grundlage? 7) Welche Prinzipien bestimmen die Arbeitsweise der Bundesregierung? 8) Umschreiben Sie die wichtigsten Funktionen des Bundesrates. 9) Welchen Sinn hat der sog. erste Durchgang beim Bundesrat gemäß Art. 76 Abs. 2 GG? 10) Kann der Bundespräsident sich weigern, ein von Bundestag (und Bundesrat) beschlossenes Gesetz auszufertigen und zu verkünden (Art. 82 GG)? 11) Erläutern Sie die Bezeichnung des Bundesverfassungsgerichts als Hüter der Verfassung. 12) Wie verträgt es sich mit dem Demokratieprinzip, dass das Bundesverfassungsgericht von Bundestag (und Bundesrat) beschlossene Gesetze für nichtig erklären kann (vgl. z. B. 78 BVerfGG)?

6 Kontrollfragen zu 6: Die Staatsfunktionen 1) Nach welchem Grundsatz ist die Gesetzgebungshoheit zwischen Bund und Ländern verteilt? 2) Welche Arten der Gesetzgebungskompetenz kennt das Grundgesetz? Erläutern Sie deren jeweilige Spezifika. 3) Besitzt der Bund die Kompetenz zur Gesetzgebung in wirtschaftlichen Fragen? 4) Hat ein einzelner Abgeordneter des Bundestages bzw. ein Mitglied des Bundesrates das Initiativrecht zur Gesetzgebung gemäß Art. 76 I GG? 5) In welche Abschnitte gliedert sich das Gesetzgebungsverfahren? 6) Wie werden Bundesgesetze verkündet? 7) Kann ein Gesetz bereits vor Verkündung in Kraft treten? 8) Wer vollzieht die Gesetze des Bundes und welche Vollzugsformen kennt das Grundgesetz? 9) Was besagt der Grundsatz: Wo kein Kläger, da kein Richter?

7 Kontrollfragen zu 7: Finanzverfassung des Grundgesetzes 1) Was versteht man unter der Steuerhoheit des Staates? 2) Wie ist die Steuerhoheit durch das Grundgesetz zwischen Bund und Ländern verteilt? 3) Welche Möglichkeiten der Finanzierung staatlicher Aufgaben sieht das Grundgesetz vor? 4) Enthält das Grundgesetz Aussagen über das zulässige Ausmaß der Besteuerung? 5) Wo ist der Finanzausgleich geregelt und was ist sein Sinn? 6) Welche rechtliche Bedeutung kommt dem Haushaltsplan zu? 7) Was besagt der Konnexitätsgrundsatz? 8) Kennt das Grundgesetz Grenzen der Staatsverschuldung?

8 Kontrollfragen zu 8: Allgemeine Grundrechtslehren 1) Wozu gibt es Grundrechte? 2) Kann eine juristische Person des öffentlichen Rechts Trägerin von Grundrechten sein? 3) Was bedeuten die Begriffe Grundrechtlicher Schutzbereich, Grundrechtsschranken, Schranken Schranken? 4) Gibt es einen Zusammenhang zwischen der Schwere eines Grundrechtseingriffs und den Anforderungen an seine verfassungsrechtliche Zulässigkeit? 5) Nennen Sie Verfassungsprinzipien, die als Grundrechtsschranken wirken. 6) Ein Gesetz verbietet das Rauchen in öffentlichen Räumen. Welche Grundrechte sind davon betroffen? Ist dieser Grundrechtseingriff zulässig? 7) 81a Strafprozessordnung ermächtigt die Strafverfolgungsbehörden zur Anordnung der Blutabnahme bei Personen, die einer Straftat verdächtig sind. Welche Funktion erfüllt diese Gesetzesvorschrift in Bezug auf die Wahrung der Grundrechte? 8) Gibt es ein Grundrecht auf a) Polizei b) Demokratie c) Datenschutz d) Haschischkonsum e) Arbeit f) Verfassungsbeschwerde?

9 Kontrollfragen zu 11: Wirtschaftliche Grundrechte (Art. 12, 14, 9 III GG) 1) Fällt die Tätigkeit eines Scharlatans, der sich als approbierter Arzt ausgibt, in den Schutzbereich der Berufsfreiheit? 2) Greift die im Steuerberatungsgesetz angeordnete Pflichtmitgliedschaft des Steuerberaters in der Steuerberaterkammer (Körperschaft des öffentlichen Rechts) in Grundrechte ein? 3) Fassen Sie die wesentlichen Aussagen des Apothekenurteils des Bundesverfassungsgerichts (BVerfGE 7, S. 377 ff.) zusammen. 4) Wie begründet das Gericht seine These von der Einschränkbarkeit der Berufswahl? 5) Unter welchen allgemeinen rechtlichen Voraussetzungen darf eine subjektive Berufswahlregelung getroffen werden? 6) Nennen Sie Situationen, in denen eine objektive Berufswahlbeschränkung zulässig ist. 7) Gibt es ein Grundrecht auf Arbeit? 8) Entfaltet das Grundrecht aus Art. 12 I GG eine sog. mittelbare Drittwirkung im Verhältnis zwischen Privaten? 9) Unter welchen Voraussetzungen kann eine juristische Person Trägerin des Grundrechts aus Art. 12 I GG sein? 10) Was ist unter negativer Berufsfreiheit zu verstehen? 11) Ist es möglich, dass eine bestimmte Gesetzesvorschrift sowohl in die Berufsfreiheit (Art. 12 GG) als auch in die Eigentumsgarantie (Art. 14 GG) eingreift? 12) Nennen Sie die im Schutzbereich der Eigentumsgarantie liegenden Gegenstände. 13) Was bedeutet Sozialbindung des Eigentums? 14) Darf Eigentum entzogen werden? 15) Grenzen Sie die Koalitionsfreiheit (Art. 9 III GG) von der Vereinigungsfreiheit (Art. 9 I GG) ab. 16) Wer wird durch die Koalitionsfreiheit geschützt? 1

10 17) Welches Verhalten wird von diesem Freiheitsrecht geschützt? 18) Kann die Koalitionsfreiheit gesetzlich eingeschränkt werden? 19) Bestimmen Sie den Inhalt und die Schranken der sog. Tarifautonomie. 20) Art. 9 III GG entfaltet als einziges Grundrecht eine sog. unmittelbare Drittwirkung. Lässt sich diese Eigenschaft dem Wortlaut dieser Vorschrift entnehmen? 2

Öffentliches Recht. WS 2009/010 Bachelor- Studiengang Wirtschaft und Recht

Öffentliches Recht. WS 2009/010 Bachelor- Studiengang Wirtschaft und Recht Öffentliches Recht WS 2009/010 Bachelor- Studiengang Wirtschaft und Recht Wiederholung Grundlagen des öffentlichen Rechts 1. Abgrenzung Öffentliches Recht und Privatrecht 2. Abgrenzung Verfassungsrecht

Mehr

Grundkurs Öffentliches Recht I: Staatsorganisationsrecht

Grundkurs Öffentliches Recht I: Staatsorganisationsrecht Prof. Dr. Horst Dreier Wintersemester 2014/15 Grundkurs Öffentliches Recht I: Staatsorganisationsrecht Erster Teil: Einführung I. Das Grundgesetz als Verfassung der Bundesrepublik Deutschland 1. Das Grundgesetz

Mehr

Gliederung zur Vorlesung Staatsrecht I

Gliederung zur Vorlesung Staatsrecht I Gliederung zur Vorlesung Staatsrecht I 1. Teil: Einführung (Folie 1) 1 Recht und Rechtsquellen I. Recht und seine Funktionen (Folie 2) II. Rechtsquellen (Folie 3) III. Normenhierarchie (Folien 4 und 5)

Mehr

Dr. Thomas Schmitz WS 2002/03 GRUNDKURS ÖFFENTLICHES RECHT I. Gliederung

Dr. Thomas Schmitz WS 2002/03 GRUNDKURS ÖFFENTLICHES RECHT I. Gliederung Dr. Thomas Schmitz WS 2002/03 GRUNDKURS ÖFFENTLICHES RECHT I Gliederung Erster Teil: Einführung 1 Die Weltordnung der Staaten I. Die rudimentäre völkerrechtliche Welt-Rechtsordnung II. Die herausragende

Mehr

Rechtsquellen werden unterschieden. derivatives Recht (z.b. Verordnungen)

Rechtsquellen werden unterschieden. derivatives Recht (z.b. Verordnungen) Prof. Dr. Christine Langenfeld Folie 1 SS 2006 Rechtsquellen werden unterschieden - in geschriebenes und ungeschriebenes Recht - in originäres Recht (insbes. Gesetze) und derivatives Recht (z.b. Verordnungen)

Mehr

Vorlesungsgliederung

Vorlesungsgliederung PD Dr. Emanuel V. Towfigh SoSe 2015 Staatsrecht II: STAATSORGANISATIONSRECHT Vorlesungsgliederung I. Einführung und Grundbegriffe 1. Veranstaltungsorganisation, Materialien, Literatur 2. Staatsorganisationsrecht

Mehr

STEUERRECHT I. Kontrollfragen zu 1. Einführung. 1) Nennen Sie wesentliche Formen der Finanzierung des Staatshaushalts.

STEUERRECHT I. Kontrollfragen zu 1. Einführung. 1) Nennen Sie wesentliche Formen der Finanzierung des Staatshaushalts. Kontrollfragen zu 1 Einführung 1) Nennen Sie wesentliche Formen der Finanzierung des Staatshaushalts. 2) Welchen Anteil haben Steuereinnahmen an der Staatsfinanzierung? 3) Warum ist es zutreffend, die

Mehr

Gesetz Gesetzgebung Normenhierarchie

Gesetz Gesetzgebung Normenhierarchie Gesetz Gesetzgebung Normenhierarchie Einführung in das Verfassungsrecht der Bundesrepublik Deutschland (Diritto dei Paesi di Lingua Tedesca) Prof. Dr. Clemens Arzt / Berlin Prof. Clemens Arzt - Gesetzgebung

Mehr

Inhalt. Basiswissen Staatsrecht I. I. Grundlagen & Rechtsgeschichte 7

Inhalt. Basiswissen Staatsrecht I. I. Grundlagen & Rechtsgeschichte 7 Inhalt Basiswissen Staatsrecht I I. Grundlagen & Rechtsgeschichte 7 II. Die Strukturprinzipien der Verfassung 11 Republik 12 Demokratie 12 Bundesstaat 13 Rechtsstaat 14 Sozialstaat 14 Ewigkeitsgarantie

Mehr

Bundesverwaltungsamt - Ausbildung - Lehrplan: Fach:

Bundesverwaltungsamt - Ausbildung - Lehrplan: Fach: Bundesverwaltungsamt - Ausbildung - Lehrplan: Fach: PVB Stand: 19.05.2011 Staatsrecht Abschnitt: Gesamte Stundenzahl: 22 Doppelstunden (44 Unterrichtsstunden) Vorliegende Informationen: Karl-Heinz Dittrich/Gudula

Mehr

Norddeutsche Hochschule für Rechtspflege. - HR Nord - Hildesheim

Norddeutsche Hochschule für Rechtspflege. - HR Nord - Hildesheim Norddeutsche Hochschule für Rechtspflege - HR Nord - Hildesheim S T U D I E N P L A N Einführung in die Rechtswissenschaften und in das Staats- und Verfassungsrecht Stand: Dezember 2013 - 2 - A Art und

Mehr

Lösung Fall 1 Die verlängerte Legislaturperiode. Frage 1: Verfassungsmäßigkeit des Gesetzes

Lösung Fall 1 Die verlängerte Legislaturperiode. Frage 1: Verfassungsmäßigkeit des Gesetzes Lösung Fall 1 Die verlängerte Legislaturperiode Frage 1: Verfassungsmäßigkeit des Gesetzes Das Gesetz ist verfassungsgemäß, wenn es formell und materiell verfassungsgemäß zustande gekommen ist. I. Verfassungsmäßigkeit

Mehr

Wiss. Mitarbeiterin Bärbel Junk Wintersemester 2008/2009. Fall 16 - Lösung

Wiss. Mitarbeiterin Bärbel Junk Wintersemester 2008/2009. Fall 16 - Lösung Fall 16 - Lösung Hier geht es um die Frage, ob ein Gesetz nach den Vorschriften des GG ordnungsgemäß zustande gekommen ist. Diese Frage überprüft das BVerfG im Rahmen einer abstrakten Normenkontrolle gemäß

Mehr

Vorlesung Staatsrecht I - Staatsorganisationsrecht Gliederung

Vorlesung Staatsrecht I - Staatsorganisationsrecht Gliederung Vorlesung Staatsrecht I - Staatsorganisationsrecht Gliederung 1 Einführung Teil I: Grundlagen I. Überblick über die wesentlichen Inhalte der Vorlesung II. Der Staat und das Staatsrecht 1. Staatslehre und

Mehr

Inhaltsverzeichnis. 1.Teil Einführung Teil Staatsstrukturprinzipien und Staatszielbestimmungen

Inhaltsverzeichnis. 1.Teil Einführung Teil Staatsstrukturprinzipien und Staatszielbestimmungen Vorwort... Codeseite... Literaturverzeichnis... Rn. Seite V VII XIV 1.Teil Einführung... 1 1 A. Einordnung des Staatsorganisationsrechts... 1 1 B. Begriff des Staates... 2 2 I. Staatsgebiet... 3 2 II.

Mehr

Staatsorganisationsrecht Fall 1

Staatsorganisationsrecht Fall 1 FB Grundkurs Öffentliches Recht I Staatsorganisationsrecht Fall 1 WS 2013/2014 Organisatorisches AG Grundkurs Öffentliches Recht I Staatsorganisationsrecht annika.schmidl@jura.uni-augsburg.de 0821/598

Mehr

Teil I: Staats- und Verfassungsordnung

Teil I: Staats- und Verfassungsordnung Teil I: Staats- und Verfassungsordnung 1 Grundlagen von Staat und Verfassung I. Staat und Verfassung 1. Der Staat als Organisationsform politischer Herrschaft 2. Die Sicht des Völkerrechts: Staatlichkeit

Mehr

A. Grundlagen und Geschichte. I. Was ist Verfassungsrecht? STAATSRECHT

A. Grundlagen und Geschichte. I. Was ist Verfassungsrecht? STAATSRECHT A. Grundlagen und Geschichte I. Was ist Verfassungsrecht? Verfassungsrecht ist das in der Verfassung (dem Grundgesetz) geregelte Staatsrecht. STAATSRECHT VERFASSUNGS- RECHT (Grundgesetz) SONSTIGES STAATSRECHT

Mehr

40 PROBLEME AUS DEM STAATSRECHT

40 PROBLEME AUS DEM STAATSRECHT 40 PROBLEME AUS DEM STAATSRECHT Dr.Timo Hebeler Wissenschaftlicher Mitarbeiter an der Justus-Liebig-Universität Gießen Luchterhand Inhalt Abkürzungsverzeichnis Literaturverzeichnis XI XV A. Grundrechte

Mehr

Inhalt. fit-lernhilfen.de

Inhalt. fit-lernhilfen.de Inhalt Über das Buch... 9 Etappe 1: Das öffentliche Recht im Wirtschaftsleben... 11 Startschuss: Schlagwörter und Prüfungstipps... 12 Abgrenzung des öffentlichen Rechts zum Zivilrecht... 13 Definition

Mehr

Rechtsschutzmöglichkeiten gegen Bundesgesetze vor Inkrafttreten

Rechtsschutzmöglichkeiten gegen Bundesgesetze vor Inkrafttreten Rechtsschutzmöglichkeiten gegen Bundesgesetze vor Inkrafttreten 2015 Deutscher Bundestag Seite 2 Rechtsschutzmöglichkeiten gegen Bundesgesetze vor Inkrafttreten Verfasser/in: Aktenzeichen: Abschluss der

Mehr

Staats- und Europarecht

Staats- und Europarecht Monika Pinski Silke Malbrich Jan Seybold Staats- und Europarecht - Lernbuch - G a P-Verlag Vorwort... III Inhaltsübersicht... V Verzeichnis der Fälle...IX Verzeichnis der Übersichten...X Verzeichnis der

Mehr

Vorwort zur zweiten Auflage... 5 Abkürzungsverzeichnis... 13

Vorwort zur zweiten Auflage... 5 Abkürzungsverzeichnis... 13 Inhaltsverzeichnis Vorwort zur zweiten Auflage... 5 Abkürzungsverzeichnis... 13 1. Teil: Staatsorganisationsrecht... 23 A. Öffentliches Recht in der Rechtsordnung... 23 B. Verfassungsrecht... 25 I. Begriff

Mehr

Vorles ung Öffentliches Recht I Wintersemester 2007/2008

Vorles ung Öffentliches Recht I Wintersemester 2007/2008 Vorles ung Öffentliches Recht I Wintersemester 2007/2008 1. Teil: Einführung 1 Grundlagen 2 Der Begriff des öffentlichen Rechts 2. Teil: Verfassungsrecht 3 Staatsfunktionen und Staatsorgane 4 Verfassungsprinzipien

Mehr

Konversatorium Grundkurs Öffentliches Recht I -Staatsorganisationsrecht- Fall 4: Verlängerung der Legislaturperiode

Konversatorium Grundkurs Öffentliches Recht I -Staatsorganisationsrecht- Fall 4: Verlängerung der Legislaturperiode Universität Würzburg Wintersemester 2007/08 Konversatorium Grundkurs Öffentliches Recht I -Staatsorganisationsrecht- Fall 4: Verlängerung der Legislaturperiode In Betracht kommt eine abstrakte Normenkontrolle,

Mehr

Fall 9: Solidarfonds Lösungshinweise. II. Beschwerdeberechtigung Jedermann i.s. des Art. 93 Nr. 4a GG und des 90 I BVerfGG A-GmbH Art.

Fall 9: Solidarfonds Lösungshinweise. II. Beschwerdeberechtigung Jedermann i.s. des Art. 93 Nr. 4a GG und des 90 I BVerfGG A-GmbH Art. Fall 9: Solidarfonds Lösungshinweise Die Verfassungsbeschwerde ist erfolgreich, wenn sie zulässig und begründet ist. A. Zulässigkeit I. Zuständigkeit: Art. 93 I Nr. 4a GG und 13 Nr. 8a BVerfGG II. Beschwerdeberechtigung

Mehr

Vorlesung Medienrecht (SMK 7) an der Deutschen Sporthochschule Köln. im Sommersemester Dienstag, bis Uhr

Vorlesung Medienrecht (SMK 7) an der Deutschen Sporthochschule Köln. im Sommersemester Dienstag, bis Uhr Vorlesung (SMK 7) an der Deutschen Sporthochschule Köln im Sommersemester 2018 Dienstag, 16.00 bis 18.00 Uhr 1. Veranstaltung (05.06.2018): Was ist? Unter versteht man die Gesamtheit der für (Print- und

Mehr

Wesentliche Grundsätze des Grundgesetz

Wesentliche Grundsätze des Grundgesetz Wesentliche Grundsätze des Grundgesetz Einführung in das Verfassungsrecht der Bundesrepublik Deutschland (Diritto dei Paesi di Lingua Tedesca) Prof. Dr. Clemens Arzt / Berlin 1 Vorrang der Verfassung Verfassungsgebende

Mehr

Prof. Dr. Michael Kloepfer. Staatsrecht kompakt. Staatsorganisationsrecht - Grundrechte - Bezüge zum Völker- und Europarecht

Prof. Dr. Michael Kloepfer. Staatsrecht kompakt. Staatsorganisationsrecht - Grundrechte - Bezüge zum Völker- und Europarecht Prof. Dr. Michael Kloepfer Staatsrecht kompakt Staatsorganisationsrecht - Grundrechte - Bezüge zum Völker- und Europarecht Inhaltsverzeichnis Vorwort Teil: Staatsorganisationsrecht A. Öffentliches Recht

Mehr

Probeklausur zur Vorlesung Staatsrecht I Staatsorganisationsrecht, Professor Dr. Christoph Degenhart

Probeklausur zur Vorlesung Staatsrecht I Staatsorganisationsrecht, Professor Dr. Christoph Degenhart Probeklausur zur Vorlesung Staatsrecht I Staatsorganisationsrecht, Professor Dr. Christoph Degenhart Der Sachverhalt ist den Klausuren beigeheftet. Die ursprüngliche Lösung stammt von Professor Dr. Christoph

Mehr

Die Reichweite des grundrechtlichen Abwehranspruchs

Die Reichweite des grundrechtlichen Abwehranspruchs Die Reichweite des grundrechtlichen Abwehranspruchs -Ein Beitrag zur allgemeinen Grundrechtsdogmatik unter besonderer Berücksichtigung der verfassungsprozessualen Konsequenzen- Inauguraldissertation Zur

Mehr

Staatsorganisationsrecht Fall 4

Staatsorganisationsrecht Fall 4 FB Grundkurs Öffentliches Recht I Staatsorganisationsrecht Fall 4 WS 2013/2014 Prüfung der Verfassungsmäßigkeit eines Gesetzes a) Geschriebene Kompetenzen: Art. 70 ff. GG b) Ungeschriebene Kompetenzen

Mehr

Größte Reform des GG in seiner Geschichte Allerdings ohne Finanzverfassung. I. Abschaffung der Rahmengesetzgebung

Größte Reform des GG in seiner Geschichte Allerdings ohne Finanzverfassung. I. Abschaffung der Rahmengesetzgebung Föderalismusreform 1 Größte Reform des GG in seiner Geschichte Allerdings ohne Finanzverfassung I. Abschaffung der Rahmengesetzgebung Wegen schwieriger Trennung abgeschafft. Jetzt zwischen Bund und Ländern

Mehr

Inhalt. 1. Teil: Verfassungsprozessrecht Teil: Fälle und Lösungen 33

Inhalt. 1. Teil: Verfassungsprozessrecht Teil: Fälle und Lösungen 33 Inhalt 1. Teil: Verfassungsprozessrecht 7 Die abstrakte Normenkontrolle 8 Das Organstreitverfahren 14 Der Bund-Länder-Streit 21 Die konkrete Normenkontrolle 26 2. Teil: Fälle und Lösungen 33 Fall 1: Länger

Mehr

Inhalt. 1 Die Grundlagen des Staatsorganisationsrechts 7. I. Der Staatsbegriff 7 II. Unterscheidung Bundesstaat, Staatenbund, Einheitsstaat 10

Inhalt. 1 Die Grundlagen des Staatsorganisationsrechts 7. I. Der Staatsbegriff 7 II. Unterscheidung Bundesstaat, Staatenbund, Einheitsstaat 10 Staatsorganisationsrecht Inhalt 1 Die Grundlagen des Staatsorganisationsrechts 7 I. Der Staatsbegriff 7 II. Unterscheidung Bundesstaat, Staatenbund, Einheitsstaat 10 2 Das Grundgesetz als Grundlage der

Mehr

Bundesverwaltungsamt - Ausbildung - Lehrplan: Fach:

Bundesverwaltungsamt - Ausbildung - Lehrplan: Fach: Bundesverwaltungsamt - Ausbildung - Lehrplan: Fach: Mittlerer Dienst Stand: 24.08.2012 Staats- und Verfassungsrecht (einsschl. Europarecht) Abschnitt: Zwischenlehrgang Gesamte Stundenzahl: 13 Doppelstunden

Mehr

SCHEMATA Staats- und Verfassungsrecht

SCHEMATA Staats- und Verfassungsrecht SCHEMATA Staats- und Verfassungsrecht Ass. iur. Anja Brigola Stand: Oktober 2011 Inhaltsübersicht I. Aufbau einer Verfassungsbeschwerde zum Bundesverfassungsgericht gemäß Art. 93 Abs. 1 Nr. 4a GG, 13 Nr.

Mehr

Gesetzgebungsverfahren II

Gesetzgebungsverfahren II 1 Gesetzgebungsverfahren II Harte Zeiten für Lottokönige Aufgrund der angespannten Finanzsituation beschließt der Bundestag im Dezember 2007 ein Gesetz zur Änderung der Einkommenssteuer. Der Gesetzentwurf

Mehr

2 Die Wirkungsweise der Grundrechte. 1. Welches ist der Unterschied zwischen objektivem Recht und subjektiven Rechten?

2 Die Wirkungsweise der Grundrechte. 1. Welches ist der Unterschied zwischen objektivem Recht und subjektiven Rechten? 2 Die Wirkungsweise der Grundrechte 1. Welches ist der Unterschied zwischen objektivem Recht und subjektiven Rechten? Das objektive Recht ist die Rechtsordnung, die alle Staatsgewalt bindet (Art. 20 Abs.

Mehr

Das Politische System Deutschlands

Das Politische System Deutschlands Das Politische System Deutschlands Lehrstuhl für Vergleichende Politikwissenschaft Geschwister-Scholl-Institut Vierte Sitzung: Die Verfassungsprinzipien des Grundgesetzes Pflichtvorlesung im Wintersemester

Mehr

Examensrepetitorium Öffentliches Recht I Lösungsskizze Fall 9 - Das Zuwanderungsgesetz -

Examensrepetitorium Öffentliches Recht I Lösungsskizze Fall 9 - Das Zuwanderungsgesetz - Prof. Dr. Werner Heun WS 2008/2009 Examensrepetitorium Öffentliches Recht I Lösungsskizze Fall 9 - Das Zuwanderungsgesetz - Mehrere Bundesländer bestreiten vorliegend die Verfassungsmäßigkeit des Zuwanderungsgesetzes.

Mehr

Wiss. Mitarbeiterin Bärbel Junk Wintersemester 2008/2009. Fall 15 - Lösung

Wiss. Mitarbeiterin Bärbel Junk Wintersemester 2008/2009. Fall 15 - Lösung Fall 15 - Lösung In Betracht kommt hier ein Organstreitverfahren gemäß Art. 93 Abs. 1 Nr. 1 GG. In einem Organstreitverfahren entscheidet das BVerfG darüber, ob ein oberstes Bundesorgan oder Beteiligte,

Mehr

Gliederung. Öffentliches Recht I Sommersemester PD Dr. Jürgen Kühling, LL.M. A. Einführung. I. Konzept der Vorlesung

Gliederung. Öffentliches Recht I Sommersemester PD Dr. Jürgen Kühling, LL.M. A. Einführung. I. Konzept der Vorlesung Öffentliches Recht I Sommersemester 2004 Gliederung Gliederung A. Einführung I. Konzept der Vorlesung II. Literaturhinweise zum Öffentlichen Recht III. Was ist Öffentliches Recht? Abgrenzung zum Privatrecht

Mehr

Die Verfassungsbeschwerde

Die Verfassungsbeschwerde Die Verfassungsbeschwerde Workshop Demokratische Beteiligung Moritz Klammler (Junge Liberale) moritzklammler@julisde 2732 DA32 C8D0 EEEC A081 BE9D CF6C 5166 F393 A9C0 Karlsruher Schülertage 2017 Das Grundgesetz

Mehr

Deutschlands Verfassung

Deutschlands Verfassung Rudolf Weber-Fas Deutschlands Verfassung Vom Wiener Kongreß bis zur Gegenwart 1997 BOUVIER VERLAG BONN Inhalt Erster Teil: Vom Deutschen Bund zur Bundesrepublik Deutschland 1. Kapitel: Das Ende des alten

Mehr

Klausurfragestellungen im Öffentlichen Recht

Klausurfragestellungen im Öffentlichen Recht Klausurfragestellungen im Öffentlichen Recht A. Materiellrechtliche Fragestellung Frage: Ist das Gesetz, die Maßnahme oder das Unterlassen verfassungsmäßig/rechtmäßig? Aufgabe: Prüfen Sie die Verfassungsmäßigkeit/Rechtmäßigkeit

Mehr

Der materielle Rechtsstaat beschränkt sich nicht auf ein formalisiertes System, sondern ist der Idee der Gerechtigkeit verpflichtet.

Der materielle Rechtsstaat beschränkt sich nicht auf ein formalisiertes System, sondern ist der Idee der Gerechtigkeit verpflichtet. DAS RECHTSSTAATSPRINZIP Fall: Im September 2008 erlässt der Bundesgesetzgeber formell ordnungsgemäß ein Gesetz, durch das mehrere steuerliche Sondertatbestände, die bestimmte Einkommen steuerfrei stellen,

Mehr

Deutsches Staatsrecht

Deutsches Staatsrecht Ausgabe 2008-07 Deutsches Staatsrecht Grundrechte Grundrechte, Grundpflichten, Menschenrechte Als Grundrechte bezeichnet man ein System von Rechten, die der Einzelne kraft seiner Natur als freigeborener

Mehr

Grundkurs im öffentlichen Recht

Grundkurs im öffentlichen Recht Grundkurs im öffentlichen Recht Prof. Dr. Alfred Katz 18., völlig neu bearbeitete Auflage r> C.R Müller / Vorwort Aus dem Vorwort zur ersten und dritten Auflage Arbeitsempfehlungen und allgemeine Literaturhinweise

Mehr

Staatsorganisationsrecht

Staatsorganisationsrecht KK Karteikarten Pieper Staatsorganisationsrecht 9. Auflage 2014 Alpmann Schmidt Inhaltsverzeichnis (1) 1. Teil: Staatsformmerkmale bzw. verfassungsrechtliche Grundentscheidungen n Verfassungsprinzipien,

Mehr

Übungsfall 2. Übung im Öffentlichen Recht Prof. Dr. Alexander Proelß

Übungsfall 2. Übung im Öffentlichen Recht Prof. Dr. Alexander Proelß Sachverhalt Der Bundestag verabschiedet gegen die Stimmen der Opposition ein Änderungsgesetz zum Bundeswahlgesetz, durch das 12 BWahlG um einen Absatz 2a erweitert wird, der wie folgt lautet: Wahlberechtigt

Mehr

Wirtschaftswissenschaften. Grundlagenmodul Recht I

Wirtschaftswissenschaften. Grundlagenmodul Recht I Wirtschaftswissenschaften - Bachelor-Studiengänge - Prof. Dr. A. Dittmann Grundlagenmodul Recht I - Verfassungs- und verwaltungsrechtliche Grundlagen - Arbeitsblätter Sommersemester 2010 Vorbemerkung Die

Mehr

Würzburger Woche an der Bahçeşehir ş Universität Istanbul Bundesrepublik Deutschland. Dipl. iur. Roland Zimmermann, Europajurist

Würzburger Woche an der Bahçeşehir ş Universität Istanbul Bundesrepublik Deutschland. Dipl. iur. Roland Zimmermann, Europajurist Würzburger Woche an der Bahçeşehir ş Universität Istanbul 26.04.2010 Einführung in das Staatsrecht t der Bundesrepublik Deutschland Dipl. iur. Roland Zimmermann, Europajurist Gliederung A. Allgemeines

Mehr

Prof. Dr. Horst Dreier Sommersemester Gliederung. Erster Teil: Allgemeine Grundrechtslehren

Prof. Dr. Horst Dreier Sommersemester Gliederung. Erster Teil: Allgemeine Grundrechtslehren Prof. Dr. Horst Dreier Sommersemester 2015 Grundkurs Öffentliches Recht II: Grundrechte Gliederung Erster Teil: Allgemeine Grundrechtslehren A. Einführung I. Aktuelle Relevanz der Grundrechte; erste Orientierungen

Mehr

NORMATIVITÄT DER VERFASSUNG STAATSRECHT II STAATSORGANISATIONSRECHT VERFASSUNGGEBENDE GEWALT DES VOLKES DR. ULRICH PALM

NORMATIVITÄT DER VERFASSUNG STAATSRECHT II STAATSORGANISATIONSRECHT VERFASSUNGGEBENDE GEWALT DES VOLKES DR. ULRICH PALM STAATSRECHT II STAATSORGANISATIONSRECHT DR. ULRICH PALM NORMATIVITÄT DER VERFASSUNG Verfassung ist das erste Gesetz des Staates (nicht bloßer Programmsatz) Vorrang der Verfassung (Art. 20 III, Art. 1 III

Mehr

Grundbegriffe der Staatsrechtslehre Republik, Monarchie, parlamentarische Demokratie. Fall 1: Kaiser Franz I. 14

Grundbegriffe der Staatsrechtslehre Republik, Monarchie, parlamentarische Demokratie. Fall 1: Kaiser Franz I. 14 8 Inhaltsverzeichnis Inhaltsverzeichnis 1. Abschnitt Grundbegriffe der Staatsrechtslehre Republik, Monarchie, parlamentarische Demokratie Fall 1: Kaiser Franz I. 14 Die Grundlagen des allgemeinen Staatsrechts;

Mehr

Universität Hamburg Fakultät für Rechtswissenschaft

Universität Hamburg Fakultät für Rechtswissenschaft Hamburger Examenskurs Universität Hamburg Fakultät für Rechtswissenschaft Juris_09_Hatje.indd 1 12.01.2009 15:30:30 Juris_09_Hatje.indd 2 12.01.2009 15:30:30 Hamburger Examenskurs Öffentliches recht Universität

Mehr

Aufbau Verfassungsbeschwerde. Die Verfassungsbeschwerde hat Aussicht auf Erfolg, wenn sie zulässig und begründet ist.

Aufbau Verfassungsbeschwerde. Die Verfassungsbeschwerde hat Aussicht auf Erfolg, wenn sie zulässig und begründet ist. Aufbau Verfassungsbeschwerde Die Verfassungsbeschwerde hat Aussicht auf Erfolg, wenn sie zulässig und begründet ist. A. Zulässigkeit Die Zulässigkeitsvoraussetzungen der Verfassungsbeschwerde ergeben sich

Mehr

AG STAATSRECHT II - GRUNDRECHTE F AL L Z W AN G S M I T G L I E D S C H AF T

AG STAATSRECHT II - GRUNDRECHTE F AL L Z W AN G S M I T G L I E D S C H AF T AG STAATSRECHT II - GRUNDRECHTE F AL L 1 1 - Z W AN G S M I T G L I E D S C H AF T Die Verfassungsbeschwerde des B hat Aussicht auf Erfolg, wenn sie zulässig und soweit sie begründet ist. A./ ZULÄSSIGKEIT

Mehr

Leseprobe Text. III. Rechtfertigung des Eingriffs

Leseprobe Text. III. Rechtfertigung des Eingriffs Leseprobe Text III. Rechtfertigung des Eingriffs Jeder Eingriff in den Schutzbereich eines Grundrechts kann gerechtfertigt sein. So ist der Platzverweis für die Sektenanhänger von der Autobahn ohne Frage

Mehr

Lösungsskizze zur Hausarbeit im Rahmen der Übung im Öffentlichen Recht für Anfänger bei Prof. Dr. von Bernstorff

Lösungsskizze zur Hausarbeit im Rahmen der Übung im Öffentlichen Recht für Anfänger bei Prof. Dr. von Bernstorff Juristische Fakultät 12.10.2012 Lösungsskizze zur Hausarbeit im Rahmen der Übung im Öffentlichen Recht für Anfänger bei Prof. Dr. von Bernstorff Diese Skizze gibt nur mögliche Elemente der Lösung an. Die

Mehr

Fall ihrer Beteiligung an Presseunternehmen (2). Schutz der Meinungsfreiheit politischer Parteien durch Art. 5 I 1 GG (a).

Fall ihrer Beteiligung an Presseunternehmen (2). Schutz der Meinungsfreiheit politischer Parteien durch Art. 5 I 1 GG (a). Inhaltsverzeichnis Vorwort... V Inhaltsverzeichnis...VII Einleitung und Problemdarstellung.1 I. Problemdarstellung... 1 II. Verhältnisanalyse... 2 1. Staat - Politische Parteien Volk... 2 2. Staat-Medien

Mehr

Inhaltsübersicht. Stichwortverzeichnis

Inhaltsübersicht. Stichwortverzeichnis Inhaltsübersicht Vorwort zur 3. Auflage 5 1. Die Verfassung der Bürger: Grundlagen 17 2. Vor dem Gesetz: Rechtssicherheit und Gleichheit 53 3. Der Schutz der Person und ihrer Privatsphäre 78 4. Entfaltung

Mehr

Die Verfassungsbeschwerde hätte Aussicht auf Erfolg, wenn sie zulässig und begründet wäre.

Die Verfassungsbeschwerde hätte Aussicht auf Erfolg, wenn sie zulässig und begründet wäre. Staats- und Verfassungsrecht Klausur für den Angestelltenlehrgang II Lösungsskizze für die Klausur des Angestelltenlehrgangs II Dauer: 3 Zeitstunden Die Verfassungsbeschwerde hätte Aussicht auf Erfolg,

Mehr

GRUNDRECHTE Funktion Gewährleistungen Beschränkungen

GRUNDRECHTE Funktion Gewährleistungen Beschränkungen GRUNDRECHTE Funktion Gewährleistungen Beschränkungen Einführung in das Verfassungsrecht der Bundesrepublik Deutschland (Diritto dei Paesi di Lingua Tedesca) Prof. Dr. Clemens Arzt / Berlin Überblick Grundrechtekatalog

Mehr

Grundzüge des Verfassungsrechts

Grundzüge des Verfassungsrechts Grundzüge des Verfassungsrechts der Bundesrepublik Deutschland von Dr. Dres. h. c. Konrad Hesse Professor an der Universität Freiburg i. Br. Richter des Bundesverfassungsgerichts a. D. 18., ergänzte Auflage

Mehr

Kolloquium. Leitentscheidungen des Bundesverfassungsgerichts. BVerfGE 123, 267 Lissabon

Kolloquium. Leitentscheidungen des Bundesverfassungsgerichts. BVerfGE 123, 267 Lissabon PD Dr. Graf Kielmansegg SS 2012 Kolloquium Leitentscheidungen des Bundesverfassungsgerichts BVerfGE 123, 267 Lissabon Am 13. Juli 2007 unterzeichneten die 27 EU-Mitgliedstaaten in Lissabon den als Lissabon-

Mehr

Prof. Dr. Christoph Gröpl. Vorlesung Staatsrecht II (Grundrechte)

Prof. Dr. Christoph Gröpl. Vorlesung Staatsrecht II (Grundrechte) Prof. Dr. Christoph Gröpl Lehrstuhl für Staats- und Verwaltungsrecht, deutsches und europäisches Finanzund Steuerrecht Vorlesung Staatsrecht II (Grundrechte) 1 Vereinigungsfreiheit, Art. 9 I, II GG 1.

Mehr

Die O-Fraktion kann mit Erfolg gegen das WASG vorgehen, wenn ein entsprechender Antrag vor dem BVerfG zulässig (A.) und begründet (B.) wäre.

Die O-Fraktion kann mit Erfolg gegen das WASG vorgehen, wenn ein entsprechender Antrag vor dem BVerfG zulässig (A.) und begründet (B.) wäre. Übungsklausur Die O-Fraktion kann mit Erfolg gegen das WASG vorgehen, wenn ein entsprechender Antrag vor dem BVerfG zulässig (A.) und begründet (B.) wäre. In Betracht kommt eine abstrakte Normenkontrolle

Mehr

Inhaltsverzeichnis. Staats- und Verfassungsrecht der Bundesrepublik Deutschland

Inhaltsverzeichnis. Staats- und Verfassungsrecht der Bundesrepublik Deutschland 4 Inhaltsverzeichnis Seite Vorwort 3 Zum Verfasser 3 Inhaltsverzeichnis 4 Literaturhinweise 9 Abkürzungsverzeichnis 11 Fallsammlung 14 Abbildungsverzeichnis 16 Staats- und Verfassungsrecht der Bundesrepublik

Mehr

Staatsorganisationsrecht Inhalt

Staatsorganisationsrecht Inhalt Staatsorganisationsrecht Inhalt Karteikarten 1 bis 32 1: Grundlagen 4: Die Grundrechte Staatsbegriff.................. 1 Rechtscharakter/ Funktion/ Drittwirkung.. 16 Staatsmodelle............... 2 Grundrechtsadressaten/

Mehr

Klausurenkurs im Staatsrecht

Klausurenkurs im Staatsrecht Klausurenkurs im Staatsrecht Mit Bezügen zum Europarecht Ein Fall- und Repetitionsbuch 3., neu bearbeitete und erweiterte Auflage von Dr. Christoph Degenhart Professor an der Universität Leipzig : i C.F.

Mehr

Wirtschaftswissenschaften. Öffentliches Recht I

Wirtschaftswissenschaften. Öffentliches Recht I Wirtschaftswissenschaften - Bachelor-Studiengänge - Prof. Dr. A. Dittmann Öffentliches Recht I - Staatsrecht - Arbeitsblätter Sommersemester 2009 Prof. Dr. A. Dittmann SS 2009 ÖFFENTLICHES RECHT I - Staatsrecht

Mehr

Klausurenkurs im Staatsrecht

Klausurenkurs im Staatsrecht Klausurenkurs im Staatsrecht Mit Bezügen zum Europarecht. Ein Fall- und Repetitionsbuch Neuausgabe Klausurenkurs im Staatsrecht schnell und portofrei erhältlich bei beck-shop.de DIE FACHBUCHHANDLUNG C.F.

Mehr

I. Formelle Verfassungsmäßigkeit des Gesetzes. 1. Gesetzgebungskompetenz des Landes, Art. 70 GG

I. Formelle Verfassungsmäßigkeit des Gesetzes. 1. Gesetzgebungskompetenz des Landes, Art. 70 GG Frage 1: Verfassungsmäßigkeit des Gesetzes I. Formelle Verfassungsmäßigkeit des Gesetzes 1. Gesetzgebungskompetenz des Landes, Art. 70 GG 2. Gesetzgebungsverfahren a) Initiativrecht Art. 108 LV: Volksbegehren,

Mehr

Öffentliches Recht. Prof. Dr. Beaucamp, Prof. Dr. Jach, Prof. Kück, Prof. Dr. Rogosch, Prof. Rohr. Präsenzstudium 144 h, Selbststudium 96 h

Öffentliches Recht. Prof. Dr. Beaucamp, Prof. Dr. Jach, Prof. Kück, Prof. Dr. Rogosch, Prof. Rohr. Präsenzstudium 144 h, Selbststudium 96 h Modulkoordination Prof. Rohr Prof. Dr. Beaucamp, Prof. Dr. Jach, Prof. Kück, Prof. Dr. Rogosch, Prof. Rohr Semester Angebotsturnus 1. und 2. Semester Beginn jedes Wintersemester Credits 8 (240 h) Arbeitsaufwand

Mehr

Allgemeines Verwaltungsrecht

Allgemeines Verwaltungsrecht Prof. Dr. Dr. Durner LL.M. Gliederung A. Grundlagen I. Die öffentliche Verwaltung und die Verwaltungsgerichtsbarkeit II. Das Verwaltungsrecht III. Die Rechtsquellen IV. Der Grundsatz der Gesetzmäßigkeit

Mehr

Staatsorganisations. recht. Dr. Jörn Axel Kämmerer. Von. Professor an der Bucerius Law School in Hamburg. I IUIII! HIHI millu HIHI!!!

Staatsorganisations. recht. Dr. Jörn Axel Kämmerer. Von. Professor an der Bucerius Law School in Hamburg. I IUIII! HIHI millu HIHI!!! Staatsorganisations recht Von Dr. Jörn Axel Kämmerer Professor an der Bucerius Law School in Hamburg I IUIII! HIHI millu HIHI!!! Hill I, 03561810 Carl Heymanns Verlag 2008 Vorwort Abkürzungen Literatur

Mehr

Modul 55104: Deutsches und Europäisches Verfassungsrecht

Modul 55104: Deutsches und Europäisches Verfassungsrecht Modul 55104: Deutsches und Europäisches Verfassungsrecht Besprechung der Klausur vom 22.09.2011 SS 2011 Sachverhalt Frage: Hat der Antrag Aussicht auf Erfolg? Folie 2 A. Zulässigkeit I. Zuständigkeit des

Mehr

Univ.-Prof. Dr. Manfred Stelzer

Univ.-Prof. Dr. Manfred Stelzer Univ.-Prof. Dr. Manfred Stelzer Du hast auch Prüfungsfragen mitgeschrieben? Dann schick sie uns bitte an fragensammlung@agjus.at oder poste sie unter www.agjus.at/lernen/fragensammlungen. Vielen Dank!

Mehr

Inhaltsverzeichnis. C. Allgemeine Grundrechtslehren (Grundrechtsfunktionen) 18

Inhaltsverzeichnis. C. Allgemeine Grundrechtslehren (Grundrechtsfunktionen) 18 Inhaltsverzeichnis 1. Teil - Allgemeine Grundrechtslehren 1 A. Menschenrechte, Bürgerrechte, Grundrechte 3 B. Stellung der Grundrechte in der Rechtsordnung 3 I. Verhältnis zu den Grundrechten der Landesverfassungen

Mehr

Methodik im Verfassungsrecht: Auslegung

Methodik im Verfassungsrecht: Auslegung Methodik im Verfassungsrecht: Studiengang: Bachelor of Laws (LL.B.) Modul: Staats- und Verfassungsrecht (55104) Methode zur Konkretisierung eines Tatbestandes in zwei Fällen wichtig: 1. keine Legaldefinition/einheitliche

Mehr

Semester: -- Workload: 300 h ECTS Punkte: 10

Semester: -- Workload: 300 h ECTS Punkte: 10 Modulbezeichnung: Modulnummer: DLROFR Öffentliches Recht Semester: -- Dauer: Minimaldauer 1 Semester Modultyp: Pflicht Regulär angeboten im: WS, SS Workload: 300 h ECTS Punkte: 10 Zugangsvoraussetzungen:

Mehr

Erster Teil. Verfassungsrecht der gerechten Wirtschaftsordnung und Unternehmensfreiheit

Erster Teil. Verfassungsrecht der gerechten Wirtschaftsordnung und Unternehmensfreiheit Inhaltsverzeichnis Abkürzungsverzeichnis XVII Einfuhrung in den Problembereich 1 1. Wirtschaft und Wirtschaftsordnung im Verfassungsgefuge 1 2. Unternehmensfreiheit und gerechte Wirtschaftsordnung im Grundgesetz-

Mehr

Allgemeines Verwaltungsrecht

Allgemeines Verwaltungsrecht Prof. Dr. Dr. Durner LL.M. Gliederung A. Grundlagen I. Die öffentliche Verwaltung II. Das Verwaltungsrecht III. Die Rechtsquellen IV. Der Grundsatz der Gesetzmäßigkeit der Verwaltung V. Ermessen und Beurteilungsspielräume

Mehr

Die Funktionen der Grundrechte

Die Funktionen der Grundrechte Die Funktionen der Grundrechte Status negativus Abwehrrechte gegen den Staat Subjektive Rechte Einrichtungsgarantien Objektive Wertentscheidung Status positivus Status activus Institutsgarantien Institutionelle

Mehr

A. Überblick: Partei und Fraktion

A. Überblick: Partei und Fraktion 1 Julia Faber, Akad. Rätin Lehrstuhl Prof. Dr. Ferdinand Wollenschläger A. Überblick: Partei und Fraktion I. Partei - Regelungen in Art. 21 GG und einfachgesetzlich im PartG - Definition: Vereinigung von

Mehr

Modul 55104: Staats- und Verfassungsrecht

Modul 55104: Staats- und Verfassungsrecht Modul 55104: Staats- und Verfassungsrecht Besprechung der Klausur aus dem WS 2013/2014 Erfolgsaussichten der Verfassungsbeschwerde Obersatz: Die Verfassungsbeschwerde könnte Erfolg haben. Die Verfassungsbeschwerde

Mehr

1. Teil: Hinweise zur Erstellung einer Grundrechts-Klausur Abschnitt: Erfassen von Sachverhalt und Fallfrage...1

1. Teil: Hinweise zur Erstellung einer Grundrechts-Klausur Abschnitt: Erfassen von Sachverhalt und Fallfrage...1 1. Teil: Hinweise zur Erstellung einer Grundrechts-Klausur...1 1. Abschnitt: Erfassen von Sachverhalt und Fallfrage...1 2. Abschnitt: Erstellen der Gliederung... 1 A. Zweck der Gliederung... 1 I. Übersicht...

Mehr

Gymnasiale Oberstufe mit berufsbezogener Fachrichtung Wirtschaft

Gymnasiale Oberstufe mit berufsbezogener Fachrichtung Wirtschaft Lehrplan Recht Gymnasiale Oberstufe mit berufsbezogener Fachrichtung Wirtschaft Wirtschaftsgymnasium Einführungsphase Ministerium für Bildung, Familie, Frauen und Kultur Hohenzollernstraße 60, 66117 Saarbrücken

Mehr

Prof. Dr. Christoph Gusy Sommersemester Examinatorium Staatsrecht - Übersicht -

Prof. Dr. Christoph Gusy Sommersemester Examinatorium Staatsrecht - Übersicht - Prof. Dr. Christoph Gusy Sommersemester 2017 Examinatorium Staatsrecht - Übersicht - 1. Grundrechte: Quellen, Träger (natürliche Personen), Schutzrichtungen, Auslegung. Schutz von Ehe und Familie (Art.

Mehr

Propädeutische Übung Verfassungsrecht, Grundkurs II Sommersemester A. Allgemeines

Propädeutische Übung Verfassungsrecht, Grundkurs II Sommersemester A. Allgemeines Propädeutische Übung Verfassungsrecht, Grundkurs II Sommersemester 2005 A. Allgemeines I. Grundrechte im Grundgesetz Regelung der Grundrechte in den Art. 1 bis 19 GG Regelung grundrechtsgleicher Rechte

Mehr

Vorwort... Vorwort zur 1. Auflage... Abkürzungsverzeichnis und Verzeichnis der abgekürzt zitierten Literatur..

Vorwort... Vorwort zur 1. Auflage... Abkürzungsverzeichnis und Verzeichnis der abgekürzt zitierten Literatur.. Vorwort... Vorwort zur 1. Auflage.... Abkürzungsverzeichnis und Verzeichnis der abgekürzt zitierten Literatur.. Rn Seite V VI XIII 1. Teil Allgemeiner Teil 1. Abschnitt Zur Arbeit mit diesem Buch... 1

Mehr

Fall 4 Prüfungsrecht des Bundespräsidenten. Lösungshinweise

Fall 4 Prüfungsrecht des Bundespräsidenten. Lösungshinweise Fall 4 Prüfungsrecht des Bundespräsidenten Lösungshinweise Präsidentenanklage gem. Art. 61 I GG, 13 Nr. 4, 49 ff. BVerfGG wegen Verletzung von Art. 82 I 1 GG? Antragsbegehren des Bundestags Organstreitverfahren

Mehr