Wirtschaftswissenschaften. Grundlagenmodul Recht I

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1 Wirtschaftswissenschaften - Bachelor-Studiengänge - Prof. Dr. A. Dittmann Grundlagenmodul Recht I - Verfassungs- und verwaltungsrechtliche Grundlagen - Arbeitsblätter Sommersemester 2010

2 Vorbemerkung Die Vorlesung Verfassungs- und verwaltungsrechtliche Grundlagen ist der öffentlichrechtliche Bestandteil des Grundlagenmoduls Recht I im Grundstudium der wirtschaftswissenschaftlichen Bachelor-Studiengänge sowie hinsichtlich des verfassungsrechtlichen Teils auch Bestandteil des Bachelor-Studiengangs Kommunikationswissenschaft. Das Grundlagenmodul wird durch die Vorlesung Einführung in das Zivilrecht komplettiert und durch eine den Stoff beider Vorlesungen umfassenden Prüfungsklausur abgeschlossen. Die Vorlesung Verfassungs- und verwaltungsrechtliche Grundlagen hat einen Gesamtumfang von 3 SWS. Sie wird in der 1. Semesterhälfte im Umfang von 4 SWS angeboten und in der 2. Semesterhälfte auf 2 SWS reduziert. In der 2. Semesterhälfte bietet der Lehrstuhl zusätzlich zur Vorlesung eine Übung an, in der der Stoff der Vorlesung wiederholt und vor allem anhand von praktischen Fällen eingeübt und vertieft werden kann. Die Arbeitsblätter zu jedem Paragraphen der Vorlesung geben die Struktur der Vorlesung wieder und sind als Anleitung zum Selbststudium gedacht. Die Kontrollfragen ermöglichen eine selbständige Eigenkontrolle. Nachfragen zur Vorlesung können jederzeit per an den Lehrstuhl (adittman@unihohenheim.de bzw. philipp.franke@uni-hohenheim.de) oder zu Beginn der Vorlesung im Hörsaal gestellt werden. Im übrigen stehen für weitere Fragen und Anliegen die Sprechstunden von Herrn Professor Dr. Dittmann (Di Uhr) und von Herrn Assessor Franke (Mi Uhr) zur Verfügung.

3 Verfassungs- und verwaltungsrechtliche Grundlagen Vorlesungsübersicht A) Einführung in das öffentliche Recht 1 System und Grundbegriffe der deutschen Rechtsordnung unter Einschluss des Völker- und Europarechts 2 Das Grundgesetz: Entstehung, Inhalt, Besonderheiten 3 Die sog. Normenpyramide B) Verfassungsrechtliche Grundlagen I) Staatsorganisation 4 Staatsform und Staatsziele, insbes.: Demokratie, Bundesstaat, Rechtsstaat, Sozialstaat 5 Staatsfunktionen, insbes.: Gesetzgebung II) Grundrechte 6 Allgemeine Grundrechtslehren: Funktionen, Träger, Verpflichtete, Schutzzweck und Schranken der Grundrechte 7 Einzelne Grundrechte, insbes.: Wirtschaftlich-soziale Grundrechte (Art. 12, 14 GG) und Gleichheitsrechte (Art. 3 GG) Exkurs: Prozessualer Schutz der Grundrecht - Verfassungsbeschwerde C) Verwaltungsrechtliche Grundlagen 8 Verwaltung Begriff und Aufgaben 9 Der Aufbau der öffentlichen Verwaltung

4 10 Rechtsquellen und Rechtsgrundsätze des Verwaltungshandelns 11 Handlungsformen der Verwaltung - Überblick 12 Insbes.: Der Verwaltungsakt (VA) 13 Rechtsschutz gegenüber der öffentlichen Verwaltung

5 (Verfassungs- und verwaltungsrechtliche Grundlagen) L i t e r a t u r h i n w e i s e Nachfolgend erhalten Sie (in alphabetischer Reihenfolge) Hinweise auf Literatur, die sich als ergänzende Lektüre zur Vorlesung und zur Vorbereitung auf die Prüfung eignet. Die Angaben sind grundsätzlich in einem alternativen Sinne zu verstehen. I) Werke zum Staatsrecht sowie teilweise auch zum Verwaltungsrecht insgesamt: 1) Standardwerke : Arndt, Hans-Wolfgang/Rudolf, Walter Öffentliches Recht, 15. Aufl (einführend, speziell für Studierende der Wirtschaftswissenschaften) Detterbeck, Steffen Öffentliches Recht für Wirtschaftswissenschaftler, 7. Aufl (beliebtes Lehrbuch unter den Studierenden der Wirtschaftswissenschaften) Haug, Volker Staats- und Verwaltungsrecht, 7. Aufl (relativ knapp, methoden- und fallorientiert) Katz, Alfred Staatsrecht. Grundkurs im öffentlichen Recht, 18. Aufl (besonders für Anfänger geeignet) Maurer, Hartmut Staatsrecht, 5. Aufl (didaktisch hervorragend, aber ziemlich anspruchsvoll) 2) Sonstige Werke: Hesse, Konrad Grundzüge des Verfassungsrechts der Bundesrepublik Deutschland, 20. Aufl Zippelius, Reinhold/Württemberger, Thomas/Maunz, Theodor Deutsches Staatsrecht, 32. Aufl Stern, Klaus Staatsrecht, Bd. I, 2. Aufl. 1984; Bd. II, 1980; Bd. III, 1. HBd. 1988, 2. HBd. 1994, Bd. IV, 1 HBd. 2006, Bd. V, 2000 (monumentale Bearbeitung des gesamten Staatsrechts)

6 - 2 - II) Spezielle Werke zur Staatsorganisation: Degenhart, Christoph Staatsrecht I - Staatsorganisationsrecht, 25. Aufl Ipsen, Jörn Staatsrecht I - Staatsorganisationsrecht, 21. Aufl III) Spezielle Werke zu den Grundrechten (Teil C der Vorlesung): Epping, Volker Grundrechte, 4. Aufl Ipsen, Jörn Staatsrecht II Grundrechte (mit EMRK und GRC), 12. Aufl Manssen, Gerrit Grundrechte, 6. Auflage, 2009 (knapp und anschaulich) Pieroth, Bodo/Schlink, Bernhard Staatsrecht II - Grundrechte, 25. Aufl IV) Spezielle Werke zu den internationalen Bezügen des deutschen Staatsrechts: Schweizer, Michael Staatsrecht III Staatsrecht, Völkerrecht, Europarecht, 10. Aufl Herdegen, Michael Völkerrecht, 9. Aufl Herddgen, Michael Europarecht, 12. Aufl V) Zur Vertiefung von Einzelfragen des Staatsrechts muss man auf Gesetzeskommentare, Handbücher und Aufsätze in Fachzeitschriften zugreifen, z.b.: 1) Kommentare: Jarass, Hans D./Pieroth, Bodo Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland, 10. Aufl (knapp gehalten und gut anwendbar) Maunz, Theodor/Dürig, Günter/Herzog, Roman/Scholz, Rupert (Hrsg.): Kommentar zum Grundgesetz, 5 Bde., Losebl. v. Münch, Ingo (Hrsg.) Grundgesetz-Kommentar, Bd. I, 5. Aufl. 2000; Bd. II, 5. Aufl. 2001; Bd. III, 5. Aufl. 2003

7 - 3 - Sachs, Michael (Hrsg.) Grundgesetz - Kommentar, 5. Aufl Seifert, Karl-Heinz/Hömig, Dieter Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland, 9. Aufl ) Handbücher: Benda, Ernst/Maihofer, Werner/Vogel, Hans-Jochen (Hrsg.) Handbuch des Verfassungsrechts, 2. Aufl Isensee, Josef/Kirchhof, Paul (Hrsg.) Handbuch des Staatsrechts der Bundesrepublik Deutschland, 10 Bände, VI) Spezielle Werke zum Verwaltungsrecht Battis, Ulrich Allgemeines Verwaltungsrecht, 3. Aufl Bull/Mehde Allgemeines Verwaltungsrecht mit Verwaltungslehre, 7. Aufl Detterbeck, Steffen Allgemeines Verwaltungsrecht, 8. Aufl Erichsen/Ehlers (Hrsg.) Allgemeines Verwaltungsrecht, 13. Aufl Franke, Siegfried Allgemeines Verwaltungsrecht der Bundesrepublik Deutschland, 1999 Häde, Ulrich Verwaltungsrecht - 18 Fälle und Lösungen, 2. Aufl Maurer, Hartmut Allgemeines Verwaltungsrecht, 17. Aufl (= Maurer II) Schwerdtfeger, Gunther Öffentliches Recht in der Fallbearbeitung, 13. Aufl v. Unruh/Grewe/Schliesky Grundkurs Öffentliches Recht, 6. Aufl VII) Juristische Fachzeitschriften Juristische Schulung (JuS), Juristische Ausbildung (JURA), Juristische Arbeitsblätter (JA), Neue juristische Wochenschrift (NJW), Die öffentliche Verwaltung (DÖV), Deutsches Verwaltungsblatt (DVBl), Neue Zeitschrift für Verwaltungsrecht (NVwZ), Archiv des öffentlichen Rechts (AöR).

8 - 4 - VIII) Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts Neben dem Rückgriff auf die staatsrechtliche Literatur ist verschiedentlich auch die Lektüre von Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts (etwa in der amtlichen Sammlung BVerfGE) erforderlich. Auf diese wird im Laufe der Vorlesung verwiesen. IX) Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts Neben dem Rückgriff auf die verwaltungsrechtliche Literatur ist verschiedentlich auch die Lektüre von Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts (etwa in der amtlichen Sammlung BVerwGE) erforderlich. Auf diese wird im Laufe der Vorlesung verwiesen.

9 - Verfassungs- und verwaltungsrechtliche Grundlagen - Arbeitsblatt zu 1 "System und Grundbegriffe der deutschen Rechtsordnung unter Einschluss des Völker- und Gewohnheitsrechs" A) Inhaltsübersicht I) Öffentliches Recht 1) Öffentliches Recht als Teil der Gesamtrechtsordnung 2) Öffentliches Recht als Sonderrecht des Staates 3) Öffentliches Recht als nationales und internationales (Völker-, Europa-) Recht II) Verfassungsrecht und Verwaltungsrecht 1) Verfassungsrecht a) Verfassungsrecht im formellen Sinne b) Verfassungsrecht im materiellen Sinne 2) Verwaltungsrecht B) Literatur - Arndt/Rudolf, Öffentliches Recht, Kap. 2 - Haug, Staats- und Verwaltungsrecht, Einf., Abschn. 2 - Katz, Staatsrecht, 1, 2

10 Kontrollfragen zu 1: System und Grundbegriffe der deutschen Rechtsordnung 1) Wodurch unterscheiden sich Rechtsnormen von sonstigen (sozialen) Verhaltensregeln? 2) Nennen Sie Beispiele dafür, dass sich die Rechtsordnung sonstige (soziale) Verhaltensregeln zu eigen macht. 3) Für das deutsche Recht ist die Unterscheidung von Öffentlichem Recht und Privatrecht charakteristisch. a) Hat diese Unterscheidung (rechts-) praktische Bedeutung? b) Wie sind Öffentliches Recht und Privatrecht voneinander abzugrenzen? c) Wo ordnen Sie das Strafrecht ein? 4) Was versteht man unter Völkerrecht, was unter Europäischem Gemeinschaftsrecht? 5) Hat die Unterscheidung von Verfassungsrecht im formellen und im materiellen Sinn eine (rechts-) praktische Bedeutung? 6) Nennen Sie Gesetze, die Sie dem Verfassungsrecht im materiellen Sinn zuordnen würden. 7) Ist Art. 22 GG (auch) eine Norm des Verfassungsrechts im materiellen Sinn?

11 - Verfassungs- und verwaltungsrechtliche Grundlagen - Arbeitsblatt zu 2 "Das Grundgesetz - Entstehung, Inhalt, Besonderheiten" A) Inhaltsübersicht I) Entstehung des Grundgesetzes 1) Das zeitgeschichtliche Umfeld 2) Der Prozess der Verfassungsgebung 3) Zum Verfassungstypus des Grundgesetzes II) Inhalt des Grundgesetzes (vgl. Tafelbild) III) Besonderheiten des grundgesetzlichen Verfassungsrechts 1) Verfahren der Verfassungsänderung (Art. 79 Abs. 1, 2 GG) 2) Die sog. "Ewigkeitsklausel" (Art. 79 Abs. 3 GG) 3) Die besondere Verbindlichkeit (Art. 20 Abs. 3 GG) 4) Die besondere prozessuale Sicherung (Art. 93 GG) B) Literaturhinweise I) Basislektüre: - Maurer, Staatsrecht, 1 ff, insb Katz, Staatsrecht, 6, 7, 23 II) Zur Vertiefung: - Ipsen, Staatsrecht I, 2 - Hesse, Grundzüge des Verfassungsrechts, 3 I, II, 21

12 Kontrollfragen zu 2: Das Grundgesetz Entstehung, Inhalt, Besonderheiten 1) Welche Verfassung(en) hatte Deutschland vor dem Grundgesetz? 2) Wer war an der Entstehung des Grundgesetzes beteiligt? 3) Trifft die Aussage der Präambel des Grundgesetzes zu, wonach sich das Deutsche Volk kraft seiner verfassungsgebenden Gewalt dieses Grundgesetz gegeben hat? 4) Die Grundrechte stehen am Anfang des Grundgesetzes. Welche Bedeutung hat diese Positionierung? 5) An welchen Stellen öffnet sich das Grundgesetz dem Einfluss internationalen / europäischen Rechts? 6) Welche Besonderheiten charakterisieren das Grundgesetz (als Verfassung im formellen Sinne) gegenüber einfachem Gesetzesrecht? 7) Kann das Grundgesetz geändert oder gar aufgehoben werden?

13 - Verfassungs- und verwaltungsrechtliche Grundlagen - Arbeitsblatt zu 3 Die sog. Normenpyramide A) Inhaltsübersicht I) Die Vielzahl staatsrechtlicher Rechtsquellen II) Die Hierarchie der Normen - Begriff und Aufbau der Normenpyramide (vgl. Tafelbild) III) Zur Kontrolle: Besprechungsfall Todesstrafe B) Literaturhinweise - Detterbeck, Öffentliches Recht für Wirtschaftswissenschaftler, 2 Rn. 22 ff. - Haug, Staats- und Verwaltungsrecht, Rn. 27 ff. - Katz, Staatsrecht, Rn. 4-8 (bes. Rn. 8).

14 Kontrollfragen zu 3: Die sog. Normenpyramide 1) Welche Kollisionsregeln gelten für die bundesrechtliche Normenpyramide? 2) In welchem Verhältnis stehen eine landesrechtliche Verfassungsnorm und eine Rechtsverordnung des Bundesrechts zueinander? 3) In welchem Rangverhältnis stehen Völkerrecht und Bundesrecht zueinander? 4) Lässt sich der Anwendungsvorrang des Europäischen Gemeinschaftsrechts aus dem Grundgesetz begründen? 5) Welche Normen des Europäischen Gemeinschaftsrechts nehmen an diesem Anwendungsvorrang teil? 6) Gilt der Anwendungsvorrang Europäischen Gemeinschaftsrechts auch gegenüber deutschen Grundrechten? 7) Kann es (unter der Geltung des Grundgesetzes) verfassungswidrige Verfassungsnormen geben? 8) Welche Kollisionsregeln gelten bei Kollisionen von Rechtsnormen gleicher Rangstufe?

15 - Verfassungs- und verwaltungsrechtliche Grundlagen - Arbeitsblatt zu 4 Staatsform und Staatsziele der Bundesrepublik Deutschland A) Inhaltsübersicht I) Die republikanische Staatsform II) Das Demokratieprinzip 1) Das Demokratieprinzip allgemein 2) Das grundgesetzliche Demokratieprinzip III) Das Bundesstaatsprinzip 1) Das Bundesstaatsprinzip allgemein 2) Der grundgesetzliche Bundesstaat 3) Exkurs: Bundesstaat und europäische Integration IV) Die Bundesrepublik Deutschland als Rechtsstaat 1) Normative Grundlagen 2) Begriff des Rechtsstaates 3) Wesentliche Elemente grundgesetzlicher Rechtsstaatlichkeit V) Die Bundesrepublik Deutschland als Sozialstaat 1) Sozialstaatlichkeit: Grundsätzliche Bedeutung 2) Sozialstaatlichkeit: Einzelne Konsequenzen VI) Staatsziele Umwelt- und Tierschutz VII) Die besondere Verbindlichkeit der Staatszielbestimmungen Exkurs: Die Bundesrepublik Deutschland als Parteienstaat, Justizstaat, Steuerstaat u.ä.

16 2 B) Literatur I) Allgemeines - Maurer, Staatsrecht I, 6 - Arndt/Rudolf, Öffentliches Recht, Kap Katz, Staatsrecht, 7-12 II) Republik - Maurer, Staatsrecht I, 7 - Detterbeck, Öffentliches Recht für Wirtschaftswissenschaftler, 4 I III) Demokratie a) Basislektüre - Maurer, Staatsrecht I, 7 - Detterbeck, Öffentliches Recht für Wirtschaftswissenschaftler, 3 b) Zur Vertiefung - Degenhart, Staatsrecht I, 2 IV) Bundesstaat - Maurer, Staatsrecht I, 10 - Detterbeck, Öffentliches Recht für Wirtschaftswissenschaftler, 1 V) Rechtsstaat a) Basislektüre - Maurer, Staatsrecht I, 8 - Detterbeck, Öffentliches Recht für Wirtschaftswissenschaftler, 2 b) Zur Vertiefung - Degenhart, Staatsrecht I, 4

17 VI) Sozialstaat 3 - Maurer, Staatsrecht I, 8 III-V - Detterbeck, Öffentliches Recht für Wirtschaftswissenschaftler, 4 II VII) Umweltschutz / Tierschutz - Maurer, Staatsrecht I, 6 Rn Katz, Staatsrecht, Rn. 133a - Detterbeck, Öffentliches Recht für Wirtschaftswissenschaftler, 4 III

18 Kontrollfragen zu 4: Staatsform und Staatsziele 1) In welchen Vorschriften des Grundgesetzes werden Staatsform und Staatsziele der Bundesrepublik Deutschland am deutlichsten angesprochen? 2) Woraus ergibt sich die besondere Bedeutung dieser Bestimmungen? 3) Was bedeutet das grundgesetzliche Bekenntnis zur Republik? 4) In welchen Vorschriften des Grundgesetzes wird das Bundesstaatsprinzip besonders deutlich? 5) Die Bundesrepublik Deutschland wird häufig als kooperativer Bundesstaat bezeichnet. Warum? 6) Was besagt der Grundsatz der Bundestreue? 7) Was sind die besonderen Attribute der grundgesetzlichen Demokratie? 8) Wäre eine Verlängerung der Legislaturperiode des Bundestages von 4 auf 8 Jahre verfassungsrechtlich möglich? 9) Welchen Vorschriften des Grundgesetzes können Sie Elemente des Rechtsstaates entnehmen? 10) Welche konkreten Anforderungen stellt das Rechtsstaatsprinzip an staatliches Handeln? 11) Was bedeutet Vorbehalt, was Vorrang des Gesetzes? 12) Welche Anforderungen stellt der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit an staatliches Handeln? 13) Darf es im Rechtsstaat rückwirkende Gesetze geben? 14) Wozu verpflichtet das Sozialstaatsprinzip? Umschreiben Sie die grundsätzliche Verpflichtung und nennen Sie konkrete Ausprägungen. 15) Enthält das Grundgesetz über die attributive Erwähnung des Sozialen in Art. 20 Abs. 1, 28 Abs. 1 GG hinaus weitere Konkretisierungen sozialstaatlicher Ziele?

19 - Verfassungs- und verwaltungsrechtliche Grundlagen - Arbeitsblatt zu 5 Die Staatsfunktionen, insbes.: Gesetzgebung A) Inhaltsübersicht I) Gesetzgebung des Bundes 1) Bundeskompetenzen 2) Initiativrecht 3) Gesetzgebungsverfahren 4) Verkündung, Inkrafttreten II) Verwaltung - Aufgaben und Gliederung 1) Aufgaben der Verwaltung 2) Grundgesetzliche Formen des Gesetzesvollzugs III) Rechtsprechung - Funktion und Gliederung B) Literatur I) Gesetzgebung des Bundes - Katz, Staatsrecht, 20 - Maurer, Staatsrecht I, 17 - Arndt/Rudolf, Öffentliches Recht, Kap Detterbeck, Öffentliches Recht für Wirtschaftswissenschaftler, 9 II) Verwaltung - Aufgaben und Gliederung - Arndt/Rudolf, Öffentliches Recht, Kap Katz, Staatsrecht, 21 - Maurer, Staatsrecht I, 18 - Detterbeck, Öffentliches Recht für Wirtschaftswissenschaftler, 10

20 2 III) Rechtsprechung - Funktion und Gliederung - Katz, Staatsrecht, 23 - Maurer, Staatsrecht I, 19 - Arndt/Rudolf, Öffentliches Recht, Kap. 9 III - Detterbeck, Öffentliches Recht für Wirtschaftswissenschaftler, 11

21 Kontrollfragen zu 5: Die Staatsfunktionen, insbes.: Gesetzgebung 1) Nach welchem Grundsatz ist die Gesetzgebungshoheit zwischen Bund und Ländern verteilt? 2) Welche Arten der Gesetzgebungskompetenz kennt das Grundgesetz? Erläutern Sie deren jeweilige Spezifika. 3) Besitzt der Bund die Kompetenz zur Gesetzgebung in wirtschaftlichen Fragen? 4) Hat ein einzelner Abgeordneter des Bundestages bzw. ein Mitglied des Bundesrates das Initiativrecht zur Gesetzgebung gemäß Art. 76 I GG? 5) In welche Abschnitte gliedert sich das Gesetzgebungsverfahren? 6) Wie werden Bundesgesetze verkündet? 7) Kann ein Gesetz bereits vor Verkündung in Kraft treten? 8) Wer vollzieht die Gesetze des Bundes und welche Vollzugsformen kennt das Grundgesetz? 9) Was besagt der Grundsatz: Wo kein Kläger, da kein Richter?

22 - Verfassungs- und verwaltungsrechtliche Grundlagen - Arbeitsblatt zu 6 Allgemeine Grundrechtslehren: Funktionen, Träger, Verpflichtete, Schutzzweck und Schranken der Grundrechte A) Inhaltsübersicht I) Stellung der Grundrechte im GG 1) Verfassungspolitische Bedeutung 2) Verfassungsrechtliche Stellung - Grundrechte als Maßstabsnormen II) III) IV) Zur Geschichte der Grundrechte (Eigenlektüre!) Funktionen der Grundrechte 1) Grundrechte als Abwehrrechte 2) Grundrechte als Teilhaberechte 3) Grundrechte als institutionelle Garantien 4) Grundrechte als Ausdruck einer objektiven Wertordnung Träger der Grundrechte 1) Natürliche Personen 2) Juristische Personen V) Verpflichtete, Adressaten der Grundrechte 1) Der Staat als Grundrechtsadressat 2) Das Problem der sog. Drittwirkung VI) Schutzzweck und Schranken der Grundrechte / Aufbau der Grundrechte 1) Schutzbereich 2) Schranken 3) Schranken - Schranken

23 2 B) Literatur I) Stellung der Grundrechte - Katz, Staatsrecht, 24 I II) Grundrechtsgeschichte - Katz, Staatsrecht, 24 II - Arndt/Rudolf, Kap. 14 ff. - Manssen, Grundrechte, 1. III) Grundrechtsfunktionen - Katz, Staatsrecht, 25 - Maurer, Staatsrecht I, 9 IV - Manssen, Grundrechte. 3 - Detterbeck, Öffentliches Recht für Wirtschaftswissenschaftler, 13 IV) Grundrechtsträger - Katz, Staatsrecht, 27 I - Maurer, Staatsrecht I, 9 V 2 - Manssen, Grundrechte, 4 V) Verpflichtete, Grundrechtsadressaten - Katz, Staatsrecht, 27 II - Maurer, Staatsrecht I, 9, V 1 - Manssen, Grundrechte, 5 VI) Schutzzweck und Schranken der Grundrechte / Grundrechtsaufbau - Katz, Staatsrecht, 28 - Maurer, Staatsrecht I, 9 VI - Manssen, Grundrechte, 7 - Detterbeck, Öffentliches Recht für Wirtschaftswissenschaftler, 14

24 Kontrollfragen zu 6: Allgemeine Grundrechtslehren 1) Wozu gibt es Grundrechte? 2) Kann eine juristische Person des öffentlichen Rechts Trägerin von Grundrechten sein? 3) Was bedeuten die Begriffe Grundrechtlicher Schutzbereich, Grundrechtsschranken, Schranken Schranken? 4) Gibt es einen Zusammenhang zwischen der Schwere eines Grundrechtseingriffs und den Anforderungen an seine verfassungsrechtliche Zulässigkeit? 5) Nennen Sie Verfassungsprinzipien, die als Grundrechtsschranken wirken. 6) Ein Gesetz verbietet das Rauchen in öffentlichen Räumen. Welche Grundrechte sind davon betroffen? Ist dieser Grundrechtseingriff zulässig? 7) 81a Strafprozessordnung ermächtigt die Strafverfolgungsbehörden zur Anordnung der Blutabnahme bei Personen, die einer Straftat verdächtig sind. Welche Funktion erfüllt diese Gesetzesvorschrift in Bezug auf die Wahrung der Grundrechte? 8) Gibt es ein Grundrecht auf a) Polizei b) Demokratie c) Datenschutz d) Haschischkonsum e) Arbeit f) Verfassungsbeschwerde?

25 - Verfassungs- und verwaltungsrechtliche Grundlagen - Arbeitsblatt zu 7: Einzelne Grundrechte, insbes.: Wirtschaftlich-soziale Grundrechte (Art. 12, Art. 14 GG) und Gleichheitsrechte (Art. 3 GG) A. Übersicht I. Die Menschenwürde (Art. 1 Abs. 1 GG) II. Das Recht auf freie Entfaltung der Persönlichkeit (Art. 2 Abs. 1) 1) Art. 2 Abs. 1 als allgemeine personale Handlungsfreiheit 2) Die sog. Schrankentrias der allgemeinen Handlungsfreiheit (Art. 2 Abs. 1 Halbs. 2): "Rechte anderer", "verfassungsmäßige Ordnung", "Sittengesetz". 3) Die Funktion des Art. 2 Abs. 1 als Hauptfreiheitsrecht und "Auffanggrundrecht" III. Das allgemeine Persönlichkeitsrecht (Art. 2 Abs. 1 i.v.m. Art. 1 Abs. 1) 1) Besonderheiten gegenüber der allgemeinen Handlungsfreiheit 2) Einzelne Ausprägungen des allgemeinen Persönlichkeitsrechts IV. Das Recht auf Leben, körperliche Unversehrtheit und Freiheit der Person (Art. 2 Abs. 2 i.v.m. 104) sowie auf Freizügigkeit (Art. 11) 1) Ihre Eigenschaft als besondere Freiheitsrechte 2) Zum Gesetzesvorbehalt aus Art. 2 Abs. 2 Satz 3 V. Gleichheitsrechte (Art. 3, Art. 33, Art. 38) 1) Der Gleichheitsgedanke 2) Der allgemeine Gleichheitssatz (Art. 3 Abs. 1) als Willkürverbot

26 2 3) Besondere Gleichheitsrechte: a) Gleichberechtigung von Mann und Frau (Art. 3 Abs. 2; Staatsauftrag zur tatsächlichen Durchsetzung, Satz 2) b) Spezielle Differenzierungsverbote des Art. 3 Abs. 3 und des Art. 33 Abs. 3 c) Gleicher Zugang zu öffentlichen Ämtern (Art. 33 Abs. 2) d) Gleichheit der Wahl (Art. 38 Abs. 1 Satz 1) VI. Wirtschaftlich-soziale Grundrechte (Art. 12, 14 GG) 1) Art. 12 Abs. 1 GG - Allgemeine Bedeutung 2) Der Schutzbereich des Art. 12 Abs. 1 GG a) Sachlicher Schutzbereich (Berufsbegriff) b) Personeller Schutzbereich 3) Eingriffe in die Berufsfreiheit 1) Unmittelbarer Eingriff 2) Mittelbar-faktischer Eingriff 4) Die Schranken der Berufsfreiheit 1) Der Regelungsvorbehalt, Art. 12 Abs. 1 S. 2 GG 2) Die sog. 3-Stufen-Theorie 5) Exkurs: Das Verbot von Arbeitszwang und Zwangsarbeit, Art. 12 Abs. 2, 3 GG 6) Art. 14 GG: Eigentumsgarantie - Allgemeine Bedeutung 7) Der Schutzbereich des Art. 14 I 1 GG 1) Sachlicher Schutzbereich (Eigentumsbegriff) 2) Personeller Schutzbereich

27 3 8) Eingriffe in das Eigentum 1) Inhalts- und Schrankenbestimmungen, Art. 14 I 2 GG 2) Sozialisierung, Art. 15 GG 9) Die Schranken der Eigentumsgarantie 1) Sozialbindung des Eigentums, Art. 14 II GG 2) Allgemeinwohl- und Junktimklausel, Art. 14 III GG B) Literaturhinweise - Arndt/Rudolf, Öffentliches Recht, Kap. 19, 20 - Detterbeck, Öffentliches Recht für Wirtschaftswissenschaftler, 15 - Katz, Staatsrecht, 30 - Manssen, Grundrechte, 9-13, 26, 28, C. Übungsfälle: I) Menschenwürde (Art. 1 Abs. 1 GG) 1) A ist durch selbstverschuldete Alkoholsucht mittellos geworden. Hat er Anspruch auf öffentliche Unterstützung? 2) Rechtsanwalt R hat ein Gespräch mit seinem Mandanten M heimlich auf Tonband aufgenommen, in dem M über seine steuerlichen Unkorrektheiten berichtet. Das Band fällt der Steuerfahndung in die Hände. Kann es im Steuerstrafprozess gegen M als Beweismittel verwendet werden? (Vgl. BVerfGE 34, 238 ff.; bei Tagebüchern: BVerfGE 80, 367). II) Recht auf freie Entfaltung der Persönlichkeit (Art. 2 Abs. 1 GG) 1) Allgemeine Handlungsfreiheit und ihre Schranken Autofahrer A hält die "Anschnallpflicht" in Kraftfahrzeugen bei Androhung eines Bußgeldes für eine verfassungswidrige Freiheitsbeschränkung. Rechtsbehelf? Erfolgsaussichten? (vgl. BVerfG NJW 1987, S. 180). 2) Art. 2 Abs. 1 GG als "Auffanggrundrecht" Der Jugoslawe J hatte als politischer Flüchtling in der BRD Asyl erhalten und eine Beschäftigung in einem deutschen Verlag bekommen. Er heiratete eine Deutsche. Später wurde er wegen Betrügereien mehrfach rechtskräftig verurteilt und danach von der

28 4 Ausländerbehörde des Landes verwiesen. J möchte die Ausweisung anfechten. Erfolgsaussichten? 3) Allgemeines Persönlichkeitsrecht (Art. 2 Abs. 1 i.v.m. Art. 1 GG) Ein Klatschblatt hat ehrenrührige Lügen über einen Prominenten verbreitet. Dafür verlangt dieser von dem verantwortlichen Zeitschriftenverlag Schadensersatz. Auf welcher Anspruchsgrundlage? III) Recht auf Leben, körperliche Unversehrtheit, Freiheit der Person (Art. 2 Abs. 2 GG) 1) Schwere Gewaltverbrechen lassen in der Öffentlichkeit immer wieder die Diskussion um eine Wiedereinführung der Todesstrafe aufkommen. Was ist hierzu aus verfassungsrechtlicher Sicht zu sagen? 2) Das Land Baden-Württemberg möchte durch einen Erlass des Gesundheitsministeriums die obligatorische Krebsvorsorgeuntersuchung alle 3 Jahre für sämtliche Personen über 50 Jahre einführen. Neben Röntgenuntersuchungen ist darin nötigenfalls die Pflicht zur Entnahme von Gewebeproben vorgesehen. Zulässig? IV) Gleichheit (Art. 3 GG) 1) Allgemeiner Gleichheitssatz (Art. 3 Abs. 1 GG) Das Bundesverfassungsgericht hat in seinem Urteil zur Wissenschaftsfreiheit (BVerfGE 35, 79 ff.) ausgeführt, auch der Gleichheitssatz gebiete, dass die Professor/inn/en in bestimmten akademischen Gremien im Verhältnis zu den übrigen Mitgliedern der Hochschule die Mehrheit der Sitze innehaben. Wie denn das? 2) Gleichberechtigung von Mann und Frau (Art. 3 Abs. 2 GG) Die Bundesregierung beabsichtigt, den Anteil der Frauen unter den Bundesbeamten zu erhöhen. Hierzu bereitet sie einen innerbehördlichen Erlass vor. Der Erlass bestimmt, dass unter gleich qualifizierten Bewerbern für die Beamtenlaufbahn in der Bundesverwaltung Frauen zukünftig solange bevorzugt zu übernehmen sind, bis im jeweiligen Ressort und der entsprechenden Besoldungsgruppe die "Frauenquote" 50 Prozent erreicht. Ist das Vorhaben verfassungsrechtlich bedenklich? 3) Differenzierungsverbot (Art. 3 Abs. 3 GG) Um die Stelle einer Rektorin/Deutschlehrerin/Turnlehrerin an einer katholischen Bekenntnisschule bewerben sich eine Katholikin und eine religionslose Bewerberin. Die Schulbehörde lässt erkennen, dass sie diese wegen ihrer Religionslosigkeit für weniger geeignet hält als jene. Zulässig?

29 Prof. Dr. A. Dittmann SS Verfassungs- und verwaltungsrechtliche Grundlagen - Arbeitsblatt zu Exkurs nach 7 Prozessualer Schutz der Grundrechte Verfassungsbeschwerde Die Verfassungsbeschwerde A) Inhaltsübersicht Vorbemerkungen: Die Verfassungsbeschwerde (VB) ist ein Rechtsbehelf des Bürgers zur individuellen Durchsetzung der Grundrechtsbindung von Gesetzgebung, vollziehender Gewalt und Rechtsprechung (Art. 1 III GG). Gemäß Art. 93 I Nr. 4a GG kann sie beim Bundesverfassungsgericht (BVerfG) von jedermann erhoben werden, der von sich behaupten kann, durch die öffentliche Gewalt in den Grundrechten (oder den in Art. 20 IV, 33, 38, 101, 103 und 104 enthaltenen sog. grundrechtsgleichen Rechten) verletzt zu sein. Die VB ist also Grundrechtsbeschwerde. Im Erfolgsfall erklärt das BVerfG den Grundrechtseingriff für verfassungswidrig und nichtig. Der Erfolg einer VB hängt von ihrer Zulässigkeit und Begründetheit ab. In einem Rechtsgutachten über die Erfolgsaussichten einer VB ist zunächst die Zulässigkeit zu klären. Die Zulässigkeitsvoraussetzungen sind in Art. 93 I Nr. 4a GG und den Verfahrensvorschriften der 90 ff. Bundesverfassungsgerichtsgesetz (BVerfGG) genannt. Darin ist geregelt, von wem, wogegen, warum und wie lange VB eingelegt werden kann (dazu unten I.). Wenn das BVerfG alle Zulässigkeitskriterien als erfüllt ansieht, entscheidet es anschließend über die Begründetheit, also über die Frage, ob die behauptete Grundrechtsverletzung tatsächlich eingetreten ist (dazu unten II.). Prüfungsschema mit Anmerkungen: I. Zulässigkeit der Verfassungsbeschwerde: 1. Beschwerdeerhebung ( 90 I, 92, 23 BVerfGG): Das VB-Verfahren beginnt mit der Stellung eines formgerechten Antrags beim BVerfG. 2. Beteiligtenfähigkeit (Art. 93 I Nr. 4a GG, 90 I BVerfGG): Als Beschwerdeführer zugelassen (beteiligtenfähig) ist jedermann, der Träger von Grundrechten oder grundrechtsgleichen Rechten ist. Voraussetzung der Grundrechtsträgerschaft ist die Grundrechtsfähigkeit. Der Mensch ist als natürliche Person grundrechtsfähig. Die Grundrechtsträgerschaft dagegen ist von weiteren, im Grundgesetz genannten Voraussetzungen abhängig. So haben nur Deutsche (und EU-Ausländer, str.) das Grundrecht der Berufsfreiheit, - 1 -

30 Art. 12 I GG. (Nicht-EU)Ausländer sind - obwohl allgemein grundrechtsfähig - nicht Träger dieses Grundrechts (wohl aber des Art. 2 I GG). Juristische Personen (Rechtsgebilde wie die GmbH, AG, e.v.) und Personenvereinigungen (insb. Personenhandelsgesellschaften wie OHG, KG, aber auch GbR) sind Grundrechtsträger nur unter den weiteren Voraussetzungen des Art. 19 III GG. Welche Grundrechte ihrem Wesen nach auf juristische Personen und Personenvereinigungen Anwendung finden, muss im Einzelfall geklärt werden. 3. Tauglicher Beschwerdegegenstand (Art. 93 I Nr. 4a GG, 90 I BVerfGG): Die behauptete Grundrechtsverletzung muss durch einen Akt öffentlicher Gewalt, nämlich durch Gesetzgebung, Vollziehung (Verwaltung) oder Rechtsprechung passiert sein. Der Akt kann auch in einem grundrechtswidrigen Unterlassen bestehen (zb durch Vernachlässigung von staatlichen Leistungs- oder Schutzpflichten). 4. Beschwerdebefugnis (Art. 93 I Nr. 4a GG, 90 I BVerfGG): Die Verletzung von Grundrechten des Beschwerdeführers muss überhaupt möglich erscheinen. Der Beschwerdeführer muss von dem Akt öffentlicher Gewalt selbst, gegenwärtig und unmittelbar betroffen sein. Das bedarf besonders bei VB gegen Rechtsnormen einer genauen Prüfung. Selbst ist der Beschwerdeführer stets betroffen, wenn er Adressat dieses Aktes ist. Andere Personen (Dritte) sind nur dann selbst betroffen, wenn sich der Akt auch auf sie rechtlich und nicht bloß faktisch auswirkt. Gegenwärtig ist die Betroffenheit, wenn sie weder nur in der Vergangenheit vorhanden war noch erst potentiell in ferner Zukunft eintreten wird. Unmittelbar ist die Betroffenheit, wenn die Beschwer von dem angegriffenen Akt selbst herrührt und nicht erst durch weitere Maßnahmen bewirkt wird. 5. Rechtswegerschöpfung ( 90 II BVerfGG): Die VB ist ein außerordentlicher Rechtsbehelf. Er darf in der Regel erst ergriffen werden, wenn die Grundrechtsschutzmöglichkeiten der Fachgerichte (einschließlich Vorverfahren) erfolglos ausgeschöpft sind (Subsidiarität). Dies gilt in der Regel nicht für VB gegen Gesetze und sonstige Rechtsnormen, da gegen diese meistens kein ordentlicher Rechtsbehelf vorgesehen ist (vgl. 93 III BVerfGG). 6. Beschwerdefrist ( 93 BVerfGG): Die VB ist grundsätzlich innerhalb eines Monats nach Eintritt der Grundrechtsverletzung zu erheben (Abs. 1). Für die VB gegen Gesetze gilt eine Jahresfrist (Abs. 3). II. Begründetheit der Verfassungsbeschwerde: Die VB ist begründet, wenn der Akt öffentlicher Gewalt Grundrechte (oder grundrechtsgleiche Rechte) des Beschwerdeführers wirklich verletzt, dh das geschützte Rechtsgut über das verfassungsrechtlich zulässige Maß hinaus beeinträchtigt. Es wird geprüft, ob der Akt den grundrechtlichen Maßstäben gerecht wird. Bei dieser Grundrechtsprüfung sind in der Regel mehrere Grundrechte nacheinander als Maßstäbe heranzuziehen

31 Die Grundrechtsprüfung anhand eines einzelnen Grundrechts erfolgt in drei Schritten. Zunächst ist festzustellen, ob im gegebenen Fall der Schutzbereich eines bestimmten Grundrechts in sachlicher und personeller Hinsicht betroffen ist. Anschließend wird geprüft, ob der Akt öffentlicher Gewalt in diesen Schutzbereich eingreift. Hier geht es um Zielrichtung und Erheblichkeit der Grundrechtsbeeinträchtigung. Schließlich wird untersucht, ob dieser Eingriff den formellen und materiellen Anforderungen des Grundgesetzes entspricht. Hier erweitert sich der Prüfungsmaßstab auf die Verfassung insgesamt. Der Grundrechtsgebrauch unterliegt zwar gewissen Schranken, doch müssen vom Staat errichtete Schranken ihrerseits verfassungsmäßig sein (Verfassungsbestimmungen als Schranken-Schranken). Erfolgte etwa der Grundrechtseingriff im Wege eines Gesetzes, muss geprüft werden, ob dieses Gesetz (Schranke) den formellen und materiellen Anforderungen des Grundgesetzes (Schranken-Schranken) an verfassungsmäßige Gesetze genügt. Wichtige Schranken-Schranken sind die grundrechtlichen Gesetzesvorbehalte, die Regeln über die Verteilung der Gesetzgebungskompetenzen und über das Gesetzgebungsverfahren, die Prinzipien des Art. 19 I, II GG, der Bestimmtheitsgrundsatz und schließlich der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit. Liegt der Grundrechtseingriff in einer Verwaltungsmaßnahme oder Gerichtsentscheidung, werden (auch) diese Akte einer Grundrechtsprüfung unterzogen. B) Literatur - Detterbeck, Öffentliches Recht für Wirtschaftswissenschaftler, 18 Rn. 954 ff. - Maurer, Staatsrecht I, 20 VII - 3 -

32 Kontrollfragen zu 7: Einzelne Grundrechte 1) Fällt die Tätigkeit eines Scharlatans, der sich als approbierter Arzt ausgibt, in den Schutzbereich der Berufsfreiheit? 2) Greift die im Steuerberatungsgesetz angeordnete Pflichtmitgliedschaft des Steuerberaters in der Steuerberaterkammer (Körperschaft des öffentlichen Rechts) in Grundrechte ein? 3) Fassen Sie die wesentlichen Aussagen des Apothekenurteils des Bundesverfassungsgerichts (BVerfGE 7, S. 377 ff.) zusammen. 4) Wie begründet das Gericht seine These von der Einschränkbarkeit der Berufswahl? 5) Unter welchen allgemeinen rechtlichen Voraussetzungen darf eine subjektive Berufswahlregelung getroffen werden? 6) Nennen Sie Situationen, in denen eine objektive Berufswahlbeschränkung zulässig ist. 7) Gibt es ein Grundrecht auf Arbeit? 8) Entfaltet das Grundrecht aus Art. 12 I GG eine sog. mittelbare Drittwirkung im Verhältnis zwischen Privaten? 9) Unter welchen Voraussetzungen kann eine juristische Person Trägerin des Grundrechts aus Art. 12 I GG sein? 10) Was ist unter negativer Berufsfreiheit zu verstehen? 11) Ist es möglich, dass eine bestimmte Gesetzesvorschrift sowohl in die Berufsfreiheit (Art. 12 GG) als auch in die Eigentumsgarantie (Art. 14 GG) eingreift? 12) Nennen Sie die im Schutzbereich der Eigentumsgarantie liegenden Gegenstände. 13) Was bedeutet Sozialbindung des Eigentums? 14) Darf Eigentum entzogen werden? 15) Welches Verhalten wird von diesem Freiheitsrecht geschützt? 1

33 - Verfassungs- und verwaltungsrechtliche Grundlagen - Arbeitsblatt zu 8 Verwaltung Begriff und Aufgaben A) Inhaltsübersicht Einstimmung I) Verwaltung - Begriffe und Aufgaben 1) Vielfalt der Verwaltungsbegriffe 2) Aufgaben der Verwaltung, insbes.: Eingriffsverwaltung, Leistungsverwaltung II) Öffentliche Verwaltung und andere Staatstätigkeiten 1) Gesetzgebung und Verwaltung 2) Verwaltung und Rechtsprechung 3) Regierung und Verwaltung B) Literatur - Maurer, Allgemeines Verwaltungsrecht, II, 1 - Franke, Allgemeines Verwaltungsrecht, Rn Detterbeck, Öffentliches Recht für Wirtschaftswissenschaftler, 20

34 Kontrollfragen zu 8: Verwaltung Begriff und Aufgaben 1. Versuchen Sie eine Definition des Begriffs Öffentliche Verwaltung. 2. Worin liegt in Abgrenzung von den übrigen Teilgewalten der eigenständige Funktionsbereich der öffentlichen Verwaltung? 3. Die Tätigkeiten der Verwaltung lassen sich nach ihrer Wirkungsweise unterscheiden. Erläutern Sie anhand von Beispielen die Unterschiede zwischen Maßnahmen der Eingriffs- und der Leistungsverwaltung. 4. Um welche Art von Verwaltung handelt es sich bei der Erhebung von Steuern durch die Finanzämter und bei der Planung von Fernstraßen? 5. Wer kontrolliert die Rechtmäßigkeit des Verwaltungshandelns?

35 Verfassungs- und verwaltungsrechtliche Grundlagen Arbeitsblatt zu 9 Aufbau der öffentlichen Verwaltung A) Inhaltsübersicht Vorbemerkungen I) Träger der Verwaltung 1) Ausgangspunkt: Rechtsfähigkeit 2) Binnendifferenzierung der Verwaltungsträger II) Bundes-, Landes- und Kommunalverwaltung (Überblick) 1) Grundsätzliche Dreigliederung des Verwaltungsaufbaus der Bundesrepublik Deutschland 2) Verwaltungsorganisation des Bundes 3) Verwaltungsorganisation des Landes Baden-Württemberg, einschl. Kommunalverwaltung III) Einzelfragen des Organisationsrechts 1) Die Organisationsgewalt 2) Weitere zentrale Begrifflichkeiten des Organisationsrechts B) Literatur - Maurer, Allgemeines Verwaltungsrecht, 21 f. - Detterbeck, Öffentliches Recht für Wirtschaftswissenschaftler, 22

36 Kontrollfragen zu 9: Aufbau der öffentlichen Verwaltung 1. Was versteht man unter horizontaler, was unter vertikaler Verwaltungsgliederung? 2. Welche zwei verfassungsrechtlichen Grundentscheidungen prägen die horizontale Gliederung der deutschen Verwaltung? 3. Warum ist es richtig, von einer grundsätzlichen Dreigliederung der deutschen Verwaltung zu sprechen? 4. Nennen Sie Beispiele für Verwaltungen a) des Bundes, b) der Länder, c) der Gemeinden/Gemeindeverbände. 5. Was versteht man unter Organisationsgewalt? 6. Wem steht die Organisationsgewalt für die Bundesverwaltung zu? 7. Wer ist Träger der Organisationsgewalt für die Landesverwaltung Baden-Württemberg? 8. Was ist eine Behörde (i. S. d. VwVfG)? 9. Was ist das Kennzeichen a) der unmittelbaren Staatsverwaltung b) der mittelbaren Staatsverwaltung. 10. Nennen Sie typische Organisationsformen der mittelbaren Staatsverwaltung. 11. Was sind Körperschaften des öffentlichen Rechts? Welche Arten kennen Sie? 12. Was ist eine (rechtsfähige) Anstalt des öffentlichen Rechts? 13. Was ist eine Stiftung des öffentlichen Rechts? 14. Was ist ein Beliehener? Warum bedient sich der Staat dieser Organisationsform? 15. Nennen Sie die Gemeinsamkeiten und die Unterschiede der Organisationsformen mittelbarer Staatsverwaltung.

37 - Verfassungs- und verwaltungsrechtliche Grundlagen - Arbeitsblatt zu 10 Rechtsquellen und Rechtsgrundsätze des Verwaltungshandelns A) Inhaltsübersicht I) Rechtsquellen des Verwaltungshandelns 1) Geschriebene Rechtsquellen (einschl. Verwaltungsvorschriften) 2) Ungeschriebene Rechtsquellen (Gewohnheitsrecht) II) Rechtsgrundsätze des Verwaltungshandelns III) Exkurs: Rangordnung der Rechtsquellen IV) Insbes.: VwVfG als Rechtsquelle des Allgemeinen Verwaltungsrechts 1) Entstehungsgeschichte 2) Bedeutung des VwVfG 3) Anwendungsbereich des VwVfG V) Gesetzesbindung der Verwaltung 1) Vorrang des Gesetzes 2) Vorbehalt des Gesetzes 3) Lockerungen der Gesetzesbindung - Ermessen und unbestimmter Rechtsbegriff B) Literatur I) Rechtsquellen - Maurer, Allgemeines Verwaltungsrecht, 4 f. - Detterbeck, Öffentliches Recht für Wirtschaftswissenschaftler, 23 II) Rechtsgrundsätze - Maurer, Allgemeines Verwaltungsrecht, 4 IV - Detterbeck, Öffentliches Recht für Wirtschaftswissenschaftler, 23 III) Gesetzesbindung - Maurer, Allgemeines Verwaltungsrecht, 6 f. - Detterbeck, Öffentliches Recht für Wirtschaftswissenschaftler, 23

38 Kontrollfragen zu 10: Rechtsquellen und Rechtsgrundsätze des Verwaltungshandelns 1. Nennen Sie die (nationalen) Rechtsquellen des Verwaltungshandelns und bringen Sie diese in eine hierarchische Ordnung. 2. Worin liegen Gemeinsamkeiten bzw. Unterschiede von Gesetzen und Rechtsverordnungen als Rechtsquellen des Verwaltungshandelns? 3. Die Rechtsverordnung ist Handlungsform und Rechtsquelle der Verwaltung zugleich. Erläutern Sie diese Aussage. 4. In welchen Verwaltungsbereichen spielt die Satzung als Rechtsquelle des Verwaltungshandelns eine besondere Rolle? 5. Kann man Verwaltungsvorschriften als Rechtsquelle des Verwaltungshandelns bezeichnen? 6. Für welche Verwaltungsbereiche und für welche Handlungsformen der Verwaltung gilt das VwVfG? 7. Was besagt der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit? 8. Welche Konsequenzen ergeben sich aus dem Prinzip der Gesetzmäßigkeit der Verwaltung für die Legitimation und die Grenzen des Verwaltungshandelns? 9. Welche Funktion haben unbestimmte Rechtsbegriffe und Ermessen? 10. Welchen Bindungen unterliegt die Verwaltung bei der Ausübung von Ermessen? 11. Nennen Sie die typischen Ermessensfehler. 12. Ist die Auslegung / Anwendung eines unbestimmten Rechtsbegriffs durch die Verwaltung gerichtlich überprüfbar? 13. Sind Ermessensentscheidungen der Verwaltung gerichtlich überprüfbar? 14. Was versteht man unter einem Beurteilungsspielraum? 15. Auf welchem Wege erhalten technische Normen (z. B.: DIN-Normen) rechtliche Bedeutung?

39 - Verfassungs- und verwaltungsrechtliche Grundlagen - Arbeitsblatt zu 11 Handlungsformen der Verwaltung - Überblick A) Inhaltsübersicht I) Der Grundsatz: Wahlfreiheit der Verwaltung 1) Der überkommene Dualismus von Privatrecht und Öffentlichem Recht 2) Konsequenzen dieser Zweiteilung der Rechtsordnung II) Die (wichtigsten) Theorien zur Unterscheidung von Privatrecht und Öffentlichem Recht 1) Interessentheorie 2) Subordinationstheorie 3) Sonderrechtstheorie 4) Praktische Bedeutung der Theorien III) Individuelle und generelle Handlungsformen der Verwaltung 5) Inhaltliche Unterscheidung 6) Unterschiedlicher Rechtsschutz gegen die Handlungsform 7) Unterschiedliche Durchsetzbarkeit der Handlungsform B) Literatur - Maurer, Allgemeines Verwaltungsrecht, 3 - Detterbeck, Öffentliches Recht für Wirtschaftswissenschaftler 24 f.

40 Kontrollfragen zu 11: Handlungsformen der Verwaltung Überblick 1. Welche Konsequenzen hat die Unterscheidung zwischen öffentlichem und privatem Recht für die öffentliche Verwaltung? 2. Welche Handlungsformen der Verwaltung kennen Sie? 3. Ist die Verwaltung in der Wahl der Handlungsform frei? 4. Welche Handlungsformen empfehlen sich für welche Arten von Verwaltungsaufgaben? Bilden Sie jeweils Beispiele. 5. In einer Sendung der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalt R sind vom Moderator unwahre rufschädigende Behauptungen über den Unternehmer U aufgestellt worden. Welcher Rechtsweg steht U dagegen offen?

41 - Verfassungs- und verwaltungsrechtliche Grundlagen - Arbeitsblatt zu 12 Insbes.: Der Verwaltungsakt (VA) A) Inhaltsübersicht Vorbemerkungen I) Der VA als Rechtshandlung der Verwaltung 1) Rechtstatsächliche Erscheinungsformen des VA 2) Legaldefinition des VA in 35 VwVfG - Überblick 3) VA als Schlüsselbegriff II) Die Definition des VA und ihre einzelnen Merkmale 1) Legaldefinition in 35 VwVfG 2) Einzelne Begriffsmerkmale III) Arten des VA, insbes.: Allgemeinverfügung 1) Einteilung nach Regelungsinhalt 2) Einteilung nach Rechtswirkung für den Adressaten/Betroffenen 3) Insbes.: Allgemeinverfügung IV) Nebenbestimmungen zum VA 1) Funktion von Nebenbestimmungen 2) Arten von Nebenbestimmungen 3) Zulässigkeit von Nebenbestimmungen V) Die Rechtswirksamkeit von VAen 1) Grundproblematik 2) Ausgangspunkt: Grundsätzliche Wirksamkeit des erlassenen VA 3) 1. Ausn.: Nichtigkeit des VA 4) 2. Ausn.: Vorläufige Suspendierung durch Rechtsbehelfe 5) Gegenmittel der Verwaltung VI) Der fehlerhafte (= rechtswidrige) VA 1) Formelle Fehler 2) Materielle Fehler 3) Rechtsfolgen der Fehlerhaftigkeit VII) Bestandskraft und Aufhebung von VAen 1) Bestandskraft eines VA - Begriff, Rechtsfolgen 2) Aufhebung von VAen (Rücknahme, Widerruf) - Grundzüge 3) Regelungen des VwVfG Überblick

42 2 B) Literatur I) Begriff und Arten des Verwaltungsakts - Maurer, Allgemeines Verwaltungsrecht, 9 - Detterbeck, Öffentliches Recht für Wirtschaftswissenschaftler, 24 II) Nebenbestimmungen zum Verwaltungsakt - Maurer, Allgemeines Verwaltungsrecht, 12 - Detterbeck, Öffentliches Recht für Wirtschaftswissenschaftler, 24 III) Rechtswirksamkeit, Fehler, Bestandskraft, Aufhebung von Verwaltungsakten - Maurer, Allgemeines Verwaltungsrecht, 10, 11 - Detterbeck, Öffentliches Recht für Wirtschaftswissenschaftler, 24

43 Kontrollfragen zu 12: Insbes.: Der Verwaltungsakt (VA) 1. Welches ist die typische Handlungsform der (Eingriffs-) Verwaltung? 2. Nennen Sie Beispiele für einen Verwaltungsakt (VA). 3. Was ist (rechtlich gesehen) ein VA? 4. Warum ist es richtig, den VA als Schlüsselbegriff des VwVfG und der VwGO zu bezeichnen? 5. Was ist eine Maßnahme i. S. d. 35 VwVfG? 6. Was ist eine Regelung i. S. d. 35 VwVfG? 7. Was meint das Begriffsmerkmal auf dem Gebiete des öffentlichen Recht i. S. d. 35 VwVfG? 8. Der VA ist eine Einzelfallregelung. Was bedeutet das? 9. Was ist die Außenwirkung eines VA? 10. Was ist eine Behörde i. S. d. 35 VwVfG? 11. Welche Arten von Verwaltungsakten kennen Sie? 12. Was ist ein begünstigender Verwaltungsakt? Nennen Sie Beispiele. 13. Was ist ein belastender Verwaltungsakt? Nennen Sie Beispiele. 14. Was verstehen Sie unter einem sog. Verwaltungsakt mit Drittwirkung? 15. Was ist eine Allgemeinverfügung? Worin liegt (also) ihre Besonderheit? 16. Was versteht man unter Nebenbestimmungen eines Verwaltungsaktes? Nennen Sie Beispiele. 17. Worin besteht die Besonderheit der Nebenbestimmung Auflage? 18. Wann sind Nebenbestimmungen zulässig? 19. Wann wird ein Verwaltungsakt wirksam?

44 2 20. Auf welchem Wege kann der Adressat eines Verwaltungsakts erreichen, dass er sich zunächst nicht an die im Verwaltungsakt getroffene Regelung halten muss? 21. Wer entscheidet über einen Widerspruch? 22. Warum sind die Regelungen über den Widerspruch in der VwGO enthalten? 23. Erläutern Sie die Bedeutung von 80 Abs. 2 Nr. 4 VwGO. 24. Nennen Sie einige wesentliche Voraussetzungen für das ordnungsgemäße Zustandekommen eines Verwaltungsaktes. 25. Ist ein schriftlicher Verwaltungsakt an bestimmte Formen gebunden? 26. Muss jeder Verwaltungsakt eine Rechtsbehelfsbelehrung enthalten? 27. Welche rechtlichen Konsequenzen ergeben sich aus der Fehlerhaftigkeit eines Verwaltungsaktes? 28. Ist jeder fehlerhafte Verwaltungsakt aufzuheben? 29. Was sind die Voraussetzungen und die Rechtsfolgen der Bestandskraft eines Verwaltungsaktes? 30. Kann ein bestandskräftiger Verwaltungsakt aufgehoben werden?

45 - Verfassungs- und verwaltungsrechtliche Grundlagen - Arbeitsblatt zu 13 Der Rechtsschutz gegenüber der öffentlichen Verwaltung A) Inhaltsübersicht I) Verfassungsrechtliche Grundlagen II) Außergerichtlicher Rechtsschutz 1) Der Widerspruch als förmlicher Rechtsbehelf 2) Nichtförmliche Rechtsbehelfe III) Gerichtlicher Rechtsschutz 1) Die Organisation der Verwaltungsgerichtsbarkeit 2) Der Rechtsweg zu den Verwaltungsgerichten 3) Die zulässige Klage 4) Die begründete Klage 5) Vorläufiger Rechtsschutz 6) Rechtsmittel gegen verwaltungsgerichtliche Entscheidungen B) Literatur I) Basislektüre - Maurer, Allgemeines Verwaltungsrecht, 10 Rn. 26 ff. - Detterbeck, Öffentliches Recht für Wirtschaftswissenschaftler, II) Zur Vertiefung - Hufen, Verwaltungsprozessrecht

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