Dokumentation zum Arbeitszeitkonto Mindestlohn und Minijob

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1 1 Dokumentation zum Arbeitszeitkonto Mindestlohn und Minijob Löschmann & Claßen GbR, Schloss-Schönau-Str. 6-8, Aachen Stand Installation Das Programm ist ein Excel-Sheet, welches mindestens Excel 2003 benötigt. Das Sheet (die Arbeitsmappe) ist in einer Anwendung (*.exe) verschlüsselt und benötigt einmalig ein Passwort zum Öffnen. Fordern Sie dieses kostenfrei über die Webseite an. Download Laden Sie die Dateien, es sind *.zip-dateien, von unserer Webseite herunter. Virenprogramme weisen routinemäßig auf die Gefährlichkeit des Programms hin. Wir prüfen unser Programm immer auf Viren, so dass Sie davon ausgehen können, dass es virenfrei ist. Klicken Sie also auf Beibehalten. Dann entzippen (Entzipper z. B. unter sie die Datei und führen Sie die Anwendung aus. Folgen Sie den Anweisungen und achten Sie auf die Passworteingabe. Das Passwort ist nur erstmalig nötig. Danach können Sie die Datei mit neuem Namen speichern (sinnvollerweise der eindeutige Namen des Minijobbers/der Minijobberin) und so handhaben, wie Sie es gewohnt sind. Allerdings nur auf dem System, auf dem Sie die Anwendung geöffnet haben. Weitere Rechner = Erneutes Öffnen der Anwendung mit Passworteingabe. Speichern Sie also jeweils eine Datei mit dem Namen des jeweiligen Minijobbers/der jeweiligen Minijobberin ( in Folge nur noch Minijobber ). Am besten legen Sie einen Ordner Arbeitszeitkonten_Minijob_2016 an. In diesem Ordner richten Sie den Unterordner Ausgeschieden_Geändert ein. Hier werden dann die Dateien der Minijobber abgelegt, die ausgeschieden sind, einen anderen Status innerhalb des Betriebes bekommen haben oder deren Minijob-Vertrag geändert wurde. Es werden die Dateien abgelegt, die nicht mehr benötigt werden, weil der Minijobber zu anderen Konditionen arbeitet. Denn immer dann muss die alte Datei geschlossen und eine neue Datei mit den neuen Konditionen angelegt werden. Wenn Sie es übersichtlich halten wollen, dann legen Sie im Ordner Arbeitszeitkonten_Minijob einen Unterordner für jeden Minijobber an, in dem Sie das jeweilige Arbeitszeitkonto ablegen. Klingt kompliziert, ist es aber nicht. Es im Prinzip ist nur das, was Sie immer machen, wenn Sie eine sinnvolle Dateistruktur aufbauen.

2 2 Vorbemerkung Lange Jahre war der Minijob ein vollkommen unproblematisches Arbeitsverhältnis. Meist ohne Arbeitsvertrag arbeiteten die Leute maximal für den Lohn, der als Obergrenze Minijob festgelegt war. Urlaub, Krankengeld oder Feiertagsbezahlung waren die Ausnahme. Wenn gearbeitet wurde, wurde bezahlt, wenn nicht, dann eben nicht. Diese Zeiten sind seit 2015 vorbei. Wir können jedem Arbeitgeber nur dringend empfehlen, mit jedem Minijobber/jeder Minijobberin (im Weiteren nur Minijobber) einen schriftlichen Arbeitsvertrag 1 zu vereinbaren. Dort sollte die Stundenzahl und der Stundenlohn festgelegt werden. Auch sollte der Urlaub (mindestens 24 Werktage bei einer 6-Tagewoche) vereinbart werden. Da Minijobber in aller Regel unregelmäßig beschäftigt werden, sollte jedwede Berechnung auf 6 Arbeitstage ausgelegt werden. Ob der/die Beschäftigte dann ein, zwei, drei oder mehr Tage pro Woche und an jeweils verschiedenen Wochentagen arbeitet, ist dann immer durch den Arbeitsvertrag abgedeckt. Ein Arbeitsvertrag ermöglicht ein verstetigtes Einkommen, so dass nicht jeden Monat dem Steuerberater individuelle Stundenzahlen der Minijobber mitgeteilt werden müssen. Die Abrechnung der tatsächlichen geleisteten Stunden erfolgt zum Jahresende. Mit dem vorliegenden Arbeitszeitkonto haben Sie jederzeit die Kontrolle über die Arbeitszeit der Minijobber. So können außerplanmäßige Einsätze arbeitszeitmäßig sinnvoll koordiniert werden. Besonders wichtig aber ist der Arbeitsvertrag als Referenz für etwaige Prüfungen, sei es im Sozialversicherungs- und/oder im Mindestlohnbereich durch den Zoll. Bei einem Arbeitsvertrag in Verbindung mit den korrekten Aufzeichnungen in dem Ihnen vorliegenden Steuerungsinstrument und Arbeitszeitkonto Mindestlohn und Minijob dürften solche Prüfungen für Ihr Unternehmen kein Problem sein. Das Thema Mindestlohn und Minijob ist höchst komplex. Das Programm spiegelt dies und scheint kompliziert. Faktisch macht es die komplexen Aspekte des Themas handhabbar und schützt Ihr Unternehmen vor höchst unangenehmen Überraschungen im Prüfungsfall. Worauf im Detail zu achten ist: Die Tabellen Zweck und Haftung und Verdienstgrenzen Minijob Bitte lesen Sie diese Tabellen. Sie bekommen einen grundsätzlichen Einblick in die Problematik Mindestlohn und Minijob. Wenden Sie sich an Ihren Steuerberater, wenn Sie weitergehende Fragen haben. Geben Sie das Programm nicht weiter. Verweisen Sie Interessenten auf unsere bereits genannte Webseite. Dort kann Programm und Passwort kostenfrei heruntergeladen werden. Die Tabelle Übersicht Erster Abschnitt Beginn: Der Beginn des Arbeitszeitkontos muss im Jahr 2016 liegen! Bei einem Beginn später als Januar, sind die davor liegenden Monate nicht relevant und dürfen keinesfalls "benutzt" werden. Das Ergebnis würde insgesamt verfälscht. Die Monate, die nicht benötigt 1 Muster finden Sie z. B. unter

3 3 werden, können ausgeblendet werden. Gehen Sie auf die Tabellenlasche(n), rechte Maustaste, auf Ausblenden klicken. Aber Achtung. Ein Einblenden ist nicht möglich. Dann muss der Minijobber angelegt werden. Weitere Rentenjobs: Wenn bereits mindestens ein rentenversicherungspflichtiger Job vorhanden ist, dann eine 1 für "Ja" setzen. Dann entfällt der Mindestbeitrag und es werden immer nur 3,7 % beim Minijobber abgezogen. Ansonsten siehe Bezugsbeitrag/Mindestbeitrag: Die gesetzliche Rentenversicherung erhebt einen Mindestbeitrag. Dieser darf nicht unterschritten werden. Er ergibt sich aus dem Bezugsbeitrag der und beträgt 32,73. Der Arbeitgeber zahlt immer nur 15 % des Lohnes an Rentenversicherungsbeitrag. Bei einem Gehalt unter 175 ist der Rentenversicherungsbeitrag des Minijobbers immer höher als 3,7%, denn er muss den Mindestbeitrag auffüllen. Siehe auch Minijobber Rente JA /Arbeitgeber. Rente JA/NEIN: Generell besteht für den Minijobber rentenversicherungspflicht. Es kann gleichwohl auf den Rentenbeitrag verzichtet werden. Dies ist schriftlich vom Minijobber dem Arbeitgeber mitzuteilen, kann aber auch im Arbeitsvertrag festgelegt werden. Die Tabelle Übersicht Zweiter Abschnitt Monatsstundenzahl: Die Monatsstundenzahl darf niemals höher als die Maximalstunden/Monat Minijob (MJ) sein. Siehe Spalte rechts im rot umrandeten Feld. Bei Überschreitung der zulässigen Zahl bezogen auf den Stundenlohn, wird das Monatsentgelt brutto zentrales grün umrandetes Feld auf 0 gesetzt und das Monatsentgelt netto wirft einen negativen Wert aus. Im rot umrandeten Kontrollfeld wird im Feld Bei Rot Differenz Jahresstunden die Differenz zur erlaubten Jahresstundenhöchstzahl ausgeworfen. Stundenentgelt: 2016 liegt der Mindestlohn bei 8,50 pro Stunde. Wird ein geringerer Wert eingetragen, erscheint im rot umrandeten Kontrollfeld Bei Rot Differenz zum ML die Differenz. Wird ein höherer Wert eingetragen, so wird die Höchststundenzahl im Kontrollfeld Maximalstunden/Monat und Maximalstunden/Jahr automatisch angepasst. Ggf. muss die Monatsstundenzahl korrigiert werden. Jahresstundenzahl: Die Jahresstundenzahl darf nie höher als die Maximalstundenzahl Minijob (MJ) sein. Siehe rotumrandete Spalte rechts! Sonst verliert der Arbeitnehmer die Minijobeigenschaft! Kontollzeitsumme: Hier wird die Summe der Arbeitszeit der realen Arbeitstage pro Monat angegeben. Diese muss der Jahresstundenzahl entsprechen. Da die Monatsstundenzahl auf Grund der verschiedenen Arbeitstageanzahl je nach Monat unterschiedlich ist, also nicht regelmäßig der Jahresstundenzahl geteilt durch 12 Monatsblätter Monatsstunden entspricht, werden in den Monatsblättern unter der geteilten Monatsstundenzahl jeweils auch die echten Monatsstunden des jeweiligen Monats angegeben: Die Summe der echten Stundenzahlen muss gleichwohl der Jahresstundenzahl entsprechen.

4 4 Gesamtarbeitszeit: Hier wird die Summe der bisher geleisteten Arbeitszeit inkl. Urlaub, Krankheit, Feiertage angegeben. Es ist die Zeit, die bezahlt werden muss. Es ist nicht die Arbeitszeit effektiv Jahr, die Zeit, die tatsächlich für den Betrieb gearbeitet wurde. Differenz: Diese Zahl gibt die noch abzuleistenden Stunden gemäß Arbeitsvertrag an. Geht diese Zahl stark in s Minus oder bleibt sie hoch im Plus, ist eine Prüfung des Vertrages Minijob hinsichtlich der Arbeitszeit sinnvoll. Urlaubstage 2016: Das Arbeitszeitkonto berücksichtigt 6 Arbeitstage/Woche. Dies ist der unregelmäßigen Arbeitszeit der allermeisten Minijobber geschuldet, die sehr häufig auch Samstag arbeiten. Deshalb sind mindestens 24 Urlaubstage/Jahr einzutragen. Resturlaubstage 2016: Zum Jahresende sollte hier eine NULL stehen. Entweder, weil die Urlaubstage abgefeiert, oder in das Folgejahr übertragen wurden. Falls doch noch Urlaubstage anstehen können diese zum Verlust des Minijobverhältnisses und/oder zur Unterschreitung des Mindestlohnes führen. WICHTIG: Siehe unbedingt Monatsblätter Urlaubstage. Dort finden Sie Hinweise, wie der Betrieb der Urlaubsfalle vermeiden kann. Arbeitszeit effektiv Jahr: Der Prozentsatz gibt den Teil der Gesamtarbeitszeit an, der tatsächlich für den Betrieb gearbeitet wurde. Urlaub, Feiertage, Krankheit wurden aus der Gesamtarbeitszeit heraus gerechnet. Krankheitsstunden: Neben dem Urlaub ist der Krankheitsfall ein wichtiges, mit Klippen behaftetes Thema im Bereich Mindestlohn und Minijob. Denn Krankheitsstunden, Krankheitstage kommen nicht oben drauf, sondern kürzen das im Minijob zur Verfügung stehende Arbeitsvolumen. So ist die Frage, wann wie viele Stunden im Krankheitsfall eingetragen werden müssen, eine entscheidende. Weshalb ist das schwierig? Weil Minijobber nicht jeden Tag der Woche arbeiten und oft auch noch an verschiedenen Wochentagen. Wird der unregelmäßig arbeitende Minijobber 3 Tage krankgeschrieben, und nur mit einer ärztlichen Krankschreibung sollte u. E. ein Minijobber als krank, also im Arbeitszeitkonto evtl. eintragungspflichtig, angesehen werden, ist doch die Frage, welche Tage einzutragen sind und wie viele. Wir arbeiten mit Durchschnittswerten, die im grün umrandeten Feld der Monatsblätter ganz rechts ausgeworfen werden. Genaueres erfahren Sie im Punkt Ø Wochenarbeitstage.. Übrigens: Über die UMLAGE, die Sie von Ihren Nichtminijobbern kennen, kann Ihnen ein Teil der Krankheitskosten auch für Ihre Minijobber erstattet werden. Fragen Sie Krankenkasse und Steuerberater. Das rotumrandete Prüffeld Maximalstunden Minijob (MJ): Ist der Wert = 0, dann ist mindestens der Stundenlohn bezogen auf den Mindestlohn zu niedrig. Zusätzlich kann die Stundenzahl zu hoch sein. Maximalstunden/Monat: Ist der Wert = 0, dann ist mindestens der Stundenlohn bezogen auf den Mindestlohn zu niedrig. Zusätzlich kann die Stundenzahl zu hoch sein. Bei Rot Differenz zum ML: Falls hier eine rote Differenz ausgewiesen wird, ist das eingegebene Stundenentgelt um diesen Betrag zu niedrig.

5 5 Bei Rot Differenz Jahresstunden: Falls hier eine rote Differenz ausgegeben wird, wurde die maximale Jahresstundenzahl um diesen Betrag überschritten oder der Mindestlohn unterschritten. Die restlichen Punkte sind selbsterklärend. Die Felder Spät und Schäden addieren die in den Monatsblättern eingetragenen Zahlen. Diese haben keine Auswirkungen auf das Minijobverhältnis im Sinn Mindestlohn und Minijob. Sie sind ergänzend und freiwillig. Spät ist die Anzahl des Zuspätkommens. Schäden meint z. B. Sachschäden, die Minijobber z. B. im Rahmen von Auslieferungen beim Kunden verursachen. Häufungen in diesen Bereichen werden sichtbar. Die Tabelle Übersicht Dritter Abschnitt Hier wird die Auswirkung der Rentenversicherungspflicht für den Minijobber dargestellt. Wird dieser Normalfall vom Minijobber akzeptiert, kann er genau sehen, wie viel Geld in die Rentenversicherung fließt und welchen Betrag er selber dafür aufbringen muss. Ist sein Arbeitsentgelt geringer als 175 / Monat, wird er Eigenanteil des Minijobbers immer höher, weil er die Differenz zum Mindestbeitrag Rentenversicherung aufbringen muss. Der Arbeitgeberanteil ist generell 15 %. Ab 175 werden für den Minijobber generell nur 3,7% fällig. Wählt der Minijobber die Rentenversicherung ab, so geht der Beitrag von 15%, den der Arbeitgeber zahlt, an die Rentenversicherung und begründet keinerlei Anspruch für den Minijobber. Die Tabelle Übersicht Vierter Abschnitt Riester-Rente: Die Versicherungspflicht, wenn nicht abgewählt, ermöglicht dem Minijobber das Riester-Sparen, was oft sehr hohe Zulagen bei geringen Eigenleistungen mit sich bringt. Weisen Sie Ihre Mitarbeiter auf diese Möglichkeit hin. Direktversicherung: Jeder Minijobber kann per Entgeltumwandlung eine Direktversicherung in Höhe von bis 4% der Beitragsbemessungsgrenze plus evtl. 150 /Monat abschließen. Der Clou: Dieses Geld kann zusätzlich zum Minijobentgelt gezahlt werden. Die Umwandlung bewirkt, dass dieser Betrag rechtlich gesehen kein Arbeitsentgelt ist. Deshalb wird das Minijobarbeitsverhältnis nicht tangiert. Sehr oft haben Minijobber einen gut verdienenden Ehepartner. Dann ist es unbedingt sinnvoll über diese Möglichkeit nachzudenken. Denn einfacher kann man keine Steuern bzw. Sozialabgaben sparen. Aber auch die arbeitgeberfinanzierte Variante ist möglich. Wie auch immer: Selbstverständlich fallen für den Arbeitgeber für den Versicherungsbeitrag keine Sozialabgaben und Steuer an. Deshalb sollte immer zusätzlich ein Zuschuss in Höhe von mindestens 10% gezahlt werden. Denn die 30% Pauschalabgaben sind für den Beitrag eingespart. Eine echte Win-Win- Situation. Beispiel: Arbeitsvertrag über 650 mit Vereinbarung einer Entgeltumwandlung Direktversicherung 200. Wir haben einen Minijob mit 52,9 Stunden/Monat und einem Stundenlohn von 12,28. Nun reduziert die Entgeltumwandlung den gezahlten Lohn auf 449,64. Ergibt für die Prüfung einen Stundenlohn von 8,50. Diese 8,50 /449,64 sind mit 30 % pauschalabgabenpflichtig. Die 30% Pauschale fallen für die 200, die die Firma direkt an den Versicherer abführt nicht an. Deshalb legt der Arbeitgeber noch mal 10% freiwillig auf den Beitrag, so dass insgesamt 220,- steuer-und sozialabgabenfrei für den

6 6 Minijobber in die Direktversicherung fließen. Und der Minijob existiert trotzdem weiter. Es gibt viele weitere sinnvolle Varianten. Für Unternehmensinhaber, deren Familienangehörige, aber auch für Minijobber, die nebenbei arbeiten und deren Hauptverdienst vom Partner, der Partnerin kommt. Steuerliche Zusammenveranlagung ist gleichwohl Voraussetzung. Fragen Sie Ihren Steuerberater und Ihren Versicherungsspezialisten. Die Monatsblätter sind alle bis eben auf den Monatsverlauf identisch. Die hellblauen Felder sind ausfüllbar. Bitte beachten Sie, dass bei den Zeiten das Format 00:00 immer komplett eingetragen werden muss, damit die Zeit korrekt erfasst wird. Sie gewöhnen sich daran. Bei den Pausen Sind Dezimalwerte einzutragen: 0,25 = eine Viertelstunde Pause Monatsstunden: Dieser Wert ist die durchschnittliche Monatsstundenzahl. Sie weicht in aller Regel von der tatsächlichen Monatsstundenzahl, die sich an den Arbeitstagen orientiert, ab. Dieser echte Monatswert ist im Feld darunter ersichtlich. Die Summe dieser echten Monatswerte muss natürlich dem durch 12 geteilten Jahresstundenwert entsprechen. Die Kontrollzeitsumme in der Tabelle Übersicht macht dies sichtbar. Tagesstunden: Die Jahresstundenzahl geteilt durch die Anzahl der Bezahltage, also alle Tage des Jahres abzgl. der Sonntage (6-Tagewoche) ergibt diesen Wert. Er wird in der Monatsübersicht unter Kontrollzeit täglich ausgeworfen. Wenn der Minijobber täglich arbeiten würde, wäre dies seine tägliche Stundenzahl, um seinen Vertrag zu erfüllen. Krank in Stunden: Warum nicht krank in Tagen? Weil jemand der eine Woche, also 6 Tage krankgeschrieben ist, aber z. B. nur durchschnittlich 3 Tage als Minijobber arbeitet, nicht 6 Arbeitstage bezahlt bekommen kann, sondern eben nur höchstens 3 Tage. Da macht es Sinn, die Tagesstunden, ersichtlich unter Kontrollzeit und Tagesstunden, einzutragen. Komplizierter wird es, wenn die Krankschreibung nur 3 Tage beträgt, z. B. Montag bis Mittwoch. Der Minijobber arbeitet im Durchschnitt 3 Tage die Woche. Der Blick in die vorherigen Monate aber zeigt, dass dies vor allem Mittwoch, Donnertag und Freitag sind. Also braucht auch nur 1 Tag Krankheit, der Mittwoch bezahlt werden. WICHTIG: Die Summe der Arbeitsstunden plus Krankheitsstunden darf die Monatsstunden nicht übersteigen. Hat ein Minijobber seine Monatsarbeitszeit in den ersten 2 Wochen "abgearbeitet", und wird er die restliche Zeit des Monats krankgeschrieben, dann ist nach unserer Ansicht kein Krankheitstag einzutragen. Überstunden durch Krankheit gibt es nicht. Näheres zum Verfahren unter Ø Wochenarbeitstage.. Das grün umrandete Feld Ø Wochenarbeitstage Hier werden Hilfestellungen zum Thema Krankheit und Feiertage angeboten. Zunächst ermittelt das Programm aufgrund der bisherigen Eintragungen die durchschnittliche Anzahl

7 7 der Arbeitstage pro Woche. Vor allem bei unregelmäßigem Einsatz des Minijobbers ist dieser Wert sehr hilfreich. Aus diesem Wert ergibt sich nämlich der Wert, der pro durchschnittlichen Arbeitstag eingetragen werden muss. Beispiel: Die wöchentliche Arbeitszeit beträgt 12,18 Stunden, es wurden bisher 3 Arbeitstage durchschnittlich pro Woche gearbeitet, dann ist der einzutragende Wert pro Tag 12,18/3=4,06 Stunden. Fällt trotz Krankschreibung für mehrere Tage nur ein Krankheitstag effektiv, eben nach Prüfung Krank in Stunden, an, dann ist dieser Wert nur einmal einzutragen. Mehr als 3 X Pro Woche darf keinesfalls eingetragen werden, denn dann würde die vereinbarte Wochenstundenzahl überschritten. Genau so wird bei Feiertagen verfahren. Fällt ein Feiertag auf einen Wochentag, an dem der Minijobber in der Vergangenheit regelmäßig (Prüfung in den Vormonaten) gearbeitet hat, dann muss der im grünumrandeten Feld ermittelte Wert im Feld Zuschlag Stunden des Feiertages (Feiertage NRW sind durch dünne Linien eingefasst und in Bemerkungen benannt) eingetragen werden. Das Feld Zuschlag Stunden erlaubt auch den Eintrag von sonstigen Zuschlägen. Beachten Sie, dass dadurch Effektive Arbeitszeit für den Betrieb verlorengeht. Abschläge sind generell nicht möglich. Sie würden das Verhältnis von Arbeitszeit und Mindestlohn im Minijobbereich konterkarieren. Deshalb ist ein negativer Eintrag zwar sichtbar, fließt aber nicht in das Rechenwerk ein, so dass keine Gefahr bei Prüfungen besteht. Effektive Arbeitszeit (Feld AZ eff. Std.): Hier werden die Stunden angegeben, die der Arbeitnehmer tatsächlich für den Betrieb gearbeitet hat. Die Stundenzahl wird Monat für Monat aufaddiert und in s Verhältnis zu den Gesamtstunden gesetzt. So erhalten sie den prozentualen Wert in der Tabelle Übersicht. Urlaubstage: Der gesetzliche Mindesturlaubsanspruch bei einer 6 Tagewoche beträgt 24 Tage/Jahr, also 4 Wochen. Eine sinnvolle und sichere Methode den Urlaubsanspruch vollkommen problemlos abzugelten, ist der pauschale Eintrag von 2 Urlaubstagen je Kalendermonat. Der Arbeitgeber ist dann praktisch immer auf der sicheren Seite. Allerdings reduziert sich die Arbeitszeit innerhalb der zulässigen Minijobgrenzen im Monat. Probieren Sie es mal aus. Sie werden sehen, dass 2 Tage Urlaub die Monatsstundenzahl sofort reduziert. Nämlich um 2 X den in Tagesstunden ausgeworfenen Wert. Der Vorteil dieser Methode ist klar: Der Urlaubsanspruch des Arbeitnehmers kann nicht zur Sozialversicherungsfalle werden. Es brauchen nur noch die wirklich abgeleisteten Stunden plus evtl. Krankheitstage plus evtl. Feiertage eingetragen werden. Der Urlaubsanspruch ist immer abgegolten. Bei der oben beschriebenen Pauschalmethode kommt immer wieder der Einwand, dass dann ja nicht der echt genommene Urlaub eingetragen würde. Das ist genau der Sinn der Sache. Natürlich hat der Minijobber die Möglichkeit nach Absprache mit dem Arbeitgeber Urlaub zusammenhängend und wochenweise zu nehmen. Er bekommt das im Arbeitsvertrag vereinbarte und verstetigte Gehalt für diese Zeit weiter. Nur muss der Arbeitgeber keine Urlaubstage mehr extra und kompliziert eintragen. Denn der Urlaub wurde durch den Pauschaleintrag ja bereits abgegolten. Es wird also für den Urlaub nicht für Krankheit und Feiertage

8 8 - durch den Pauschaleintrag der Zustand wieder hergestellt, den Arbeitgeber in aller Regel gewohnt sind. Wenn der Minijobber arbeitet, wird eingetragen, wenn nicht, dann eben nicht. Fakt allerdings ist und bleibt, dass der Arbeitgeber 52 Arbeitswochen bezahlt, aber in jedem Fall nur 48 effektiv gearbeitet werden. Einen knappen Monat bezahlt er für die Urlaubszeit des Minijobbers. Ob nun 2 Tage pro Monat eingetragen oder: Selbstverständlich können die Urlaubstage auch "richtig" eingetragen werden. Dann müssen Sie allerdings beachten, dass diese immer auf eine 6 Tagewoche bezogen sind und nicht, wie bei der Krankheit auf Durchschnittswerte. Sonst hätte ein Minijobber, der einmal pro Woche arbeitet, 24 Wochen Urlaub = 24 Arbeitstage, was ja absurd ist. Einzelne Urlaubstage oder gar "halbe" Urlaubstage sollten vor/nachgearbeitet werden. Am einfachsten ist es, wenn nur komplette Wochen genommen werden. Dann können die 6 Tage/Woche insgesamt eingetragen werden. Der Arbeitnehmer wird in keinem Fall benachteiligt, wenn Ende des Jahres der Urlaub komplett eingetragen, beim Feld Resturlaub in der Tabelle Übersicht eine 0 steht, ist. WICHTIG: Im Gegensatz zu zum Eintragen bei Krankheit darf der Urlaub NUR mit einer 1 pro Tag eingetragen werden. Alles andere führt zur Verwirrung. Kontrollieren können Sie den Urlaub in der Monats- und der Gesamtübersicht. Sollte aus Versehen ein höherer Wert als 1 in das Feld Urlaubstage eingetragen werden, so wirft das Feld Verdienst brutto Einen Wert von 1000 oder höher aus. Korrigieren Sie dann bitte den Urlaubstageintrag. Das rotumrandete Prüffeld in den Monatsbättern Differenz MJ Monat: Sobald dieser Wert im roten Bereich ist, wird die monatliche Höchststundenzahl MINIJOB überschritten. Bitte beachten Sie: Ein nur gelegentliches und nicht vorhersehbares Überschreiten der monatlichen Arbeitsentgeltgrenze von 450 Euro führt nicht unbedingt zur Versicherungspflicht. Als gelegentlich ist dabei ein Zeitraum von bis zu drei Monaten innerhalb eines Zeitjahres anzusehen. Ein "Pendeln" um die 450 Grenze bei Nichtüberschreitung der Jahresgrenze führt nicht zum Verlust des Minijobstatus. Beachten Sie aber in jedem Fall die Ausführungen im Tabellenblatt Verdienstgrenzen Minijob oder holen Sie sich Rat bei Ihrem Steuerberater! Differenz MJ Jahr: Ist dieser Wert im roten Bereich wurde die Minijobstundengrenze im bisherigen Jahresverlauf überschritten. Selbstverständlich kann im weiteren Verlauf des Jahres ein Ausgleich erfolgen. Aber Vorsicht: Je weiter das Jahr fortgeschritten ist, desto schwieriger wird der Ausgleich. WICHTIG: Im Normalfall dürfen KEINE Lohnspitzen vorliegen. Also 3 Monate lang 1.500,- und dann 900,- auf die restlichen 9 Monate

9 9 verteilt, ist NICHT zulässig und führt zum Verlust der Minijobeigenschaft. Sollte allerdings ein Arbeitnehmer, muss kein Minijobber sein, aus besonderem Grund, z. B. Krankheit, länger ausfallen, so kann ein Minijobkollege begrenzt - max. 3 Monate im zurückliegenden Jahreszeitraum - diese Arbeit zusätzlich übernehmen. Wichtig: URLAUB ist KEIN besonderer Grund. Es muss in jedem Fall eine schriftliche Begründung gefertigt werden, die im Prüfungsfall vorgelegt werden kann. Im Einzelfall kann es somit nicht nur zum Überschreiten der monatlichen Arbeitsentgeltgrenze von 450 Euro, sondern auch der jährlichen Arbeitsentgeltgrenze von Euro kommen. Dabei ist die Höhe des Arbeitsentgelts in dem Monat, in dem die Entgeltgrenze unvorhersehbar überschritten wird, unerheblich. Unvorhersehbar wäre z. B. ein erhöhter Arbeitseinsatz wegen des krankheitsbedingten Ausfalls eines anderen Arbeitnehmers. Beispiel: Ein Minijobber arbeitet seit dem 1. Januar gegen ein Entgelt von 450 Euro im Monat. In den Monaten Februar, Juni, Juli und November wird wegen Krankheitsvertretung jeweils ein erhöhtes Entgelt von Euro gezahlt. Das unvorhersehbare Überschreiten der Entgeltgrenze in den Monaten Februar, Juni und Juli bleibt ohne Auswirkung auf den Minijob. Das Überschreiten der Verdienstgrenze im Monat November hingegen ist nicht mehr als gelegentlich anzusehen, weil innerhalb des Jahreszeitraumes (1. Januar Dezember) die 450-Euro-Grenze in mehr als drei Monaten überschritten wurde. Der November fällt allein als einzelner Monat aus dem Minijobstatus heraus. Danach ist die Beschäftigung wieder ein Minijob. Weitere wesentliche Informationen finden Sie im Tabellenblatt `Verdienstgrenzen Minijob. Informieren Sie sich dort, bei der Minijobzentrale oder Ihrem Steuerberater. Überschreitungen: Dieser Wert gibt die Anzahl der Überschreitungen der Höchststundenzahl Minijob pro Monat im Kalenderjahr an. Wie oft und in welcher Höhe überschritten werden darf, kann in Differenz MJ Jahr und im Blatt Verdienstgrenzen Minijob nachgelesen werden. Sollten Sie unsicher sein, ob Überschreitungen ganz oder teilweise komplette Sozialversicherungspflicht auslösen, wenden Sie sich bitte an Ihren Steuerberater. Über dem rot umrandeten Prüffeld finden Sie die Arbeitsdaten des Minijobbers bezogen auf seinen Vertrag. Hier wird Monatsstundenwert der vertraglich vereinbart wurde, abzgl. der anzurechnenden, also aller!! - auch Urlaub, Krankheit usw. - Stunden, ausgeworfen. Ist dieser Wert im roten Bereich wurde die vertraglich festgelegt Stundenzahl überschritten. Ist dies regelmäßig der Fall, sollte über eine Anpassung des Arbeitsvertrages nachgedacht werden. Insbesondere dann, wenn die Jahresdifferenz erheblich ist. Die Felder Können optional ausgefüllt werden. Sie haben keine Auswirkungen auf das Rechenwerk und sind keinesfalls prüfungsrelevant.

10 10 Support Sollten Sie Fragen zur technischen Seite des Programms haben, sollten Sie Fehler entdecken, so teilen Sie uns diese bitte mit. Kontakt nur für technische Fragen und/oder Fehlermeldungen: Bitte sehen Sie von Telefonanrufen ab. Danke! Alle anderen Fragen, vor allem fachlicher Art beantwortet Ihr Steuerberater, Ihre Steuerberaterin, die Minijobzentrale und auch der Zoll Für arbeitsvertragsrechtliche Fragen ziehen Sie ggf. einen Juristen hinzu.

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