Fragen-Antworten-Liste

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1 Fragen-Antworten-Liste (Stand: 18. März 2016) Abkürzungsverzeichnis AA ADD BA BBS BerEb BIGE BVJ BO BOM G BOM L BWK InA FÖS FSP (G, L, M, BLS, GLS) KPA L alt LSJV MBWWK NWK PotA RD SFL SPS Agenturen für Arbeit Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion Bundesagentur für Arbeit Berufsbildende Schule Berufseinstiegsbegleitung Bietergemeinschaft Berufsvorbereitungsjahr Berufsorientierung IFD-ÜSB/BOM G IFD-ÜSB/BOM L/BVJ Berufswegekonferenz Integrationsamt des LSJV Förderschule Förderschwerpunkt (Ganzheitliche Entwicklung, Lernen, Motorische Entwicklung, Blinde und Sehbehinderte, Gehörlose und Schwerhörige) Kompetenz- und Potentialanalyse IFD-ÜSB/BOM L alt Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung RLP Ministerium für Bildung, Wissenschaft, Weiterbildung und Kultur RLP Netzwerkkonferenz Potenzialanalyse Regionaldirektion RLP-Saarland der Bundesagentur für Arbeit Schule mit dem Förderschwerpunkt Lernen Schwerpunktschule anne.grossart@ism-mz.de 1

2 Ansprechpartnerinnen und -partner Bundesagentur für Arbeit Regionaldirektion Rheinland-Pfalz-Saarland Karl-Heinz M. Schmidt Eschberger Weg Saarbrücken Tel.: 0681/ Ministerium für Bildung, Wissenschaft, Weiterbildung und Kultur Rheinland-Pfalz Mittlere Bleiche Mainz Ines Rudolph-Rödler (Berufsbildende Schulen) Tel.: 06131/ Angelika Schaub (Sonderpädagogische Förderung) Tel.: 06131/ Jan Wenzel (Schwerpunktschulen) Tel.: 06131/ Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Demografie Rheinland-Pfalz Daniela Förster Bauhofstraße Mainz Tel.: 06131/ daniela.foerster@msagd.rlp.de Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung Rheinland-Pfalz Silvia Licht Rheinallee Mainz Tel.: 06131/ Licht.Silvia@lsjv.rlp.de Institut für Sozialpädagogische Forschung Mainz ggmbh (ism) Anne Grossart Flachsmarktstr Mainz Tel.: 06131/ anne.grossart@ism-mz.de anne.grossart@ism-mz.de 2

3 Fragenliste Platzzahlen der IFD/Abrechnung mit dem LSJV Was geschieht mit den Bestandsfällen von IFD-ÜSB aus den vorangegangenen Jahren? Können auch neue L-Fälle (nach altem Konzept) aufgenommen werden? Können Begleitungsplatzzahl-Kontingente untereinander verschoben werden? Wie werden die Gruppenangebote auf die Zahl der Einzelplätze angerechnet? Wie erfolgt die Verrechnung? Wie wird bzgl. der zeitnahen Besetzung der Plätze durch den IFD die notwendige Findungsphase von IFD und Schule in den ersten Monaten berücksichtigt? Was geschieht mit Plätzen für Bestandsfälle aus den vorangegangenen Jahren (L alt), die im Schuljahr 2014/2015 nicht ausgeschöpft werden? Wenn viele Schülerinnen und Schüler an einer Schule einen Bedarf an Begleitung durch den IFD haben, werden dann alle begleitet? Kann im Schuljahr 2014/2015 direkt an die BBS herangetreten werden, um die vorhandenen Plätze zu füllen? Können auch Schülerinnen und Schüler in BOM G in diesem Schuljahr in der 12. Klasse begleitet werden (die hatten ja eine KPA)? Wenn im BOM G in diesem Schuljahr alle Plätze mit Schülern der 11. Jahrgangsstufe belegt werden, wie sieht die Platzzahl dann im nächsten Schuljahr aus? Dürfen diese Schüler dann in der 12 weiter begleitet werden? Wer macht dann KPA in der 11? Welche Bedeutung hat der Reha-Status der Bundesagentur für Arbeit für die Begleitung des IFD? Welcher IFD ist zuständig, wenn die abgebende Schule (FÖS Lernen/SPS) und aufnehmende Schule (BBS) in unterschiedlichen Agenturbezirken liegen, in denen unterschiedliche IFD zuständig sind? Was geschieht wenn eine Schülerin oder ein Schüler das BVJ wiederholen muss? Zielgruppe Was ist eine Behinderung? Wo liegt der Unterschied zwischen Behinderung und sonderpädagogischem Förderbedarf? Warum werden zwei Begriffe verwendet? Welche Schülerinnen und Schüler können eine Begleitung durch den IFD erhalten? Auch die Schüler innen und Schüler ohne diagnostizierten Förderbedarf, bei denen aber aus Lehrerperspektive eine Förderung dringend notwendig wäre? anne.grossart@ism-mz.de 3

4 Welche Fördermöglichkeit gibt es bei Schülerinnen und Schülern im Bildungsgang Berufsreife, die den FSP M haben? Warum entfällt der sonderpädagogische Förderbedarf bei Wechsel vom SFL zur BBS/zum BVJ? Woran ist der sonderpädagogische Förderbedarf/die Behinderung im BVJ ersichtlich? Wer gehört im BVJ zur Zielgruppe, auch Schülerinnen und Schüler im Bildungsgang G? Kann der IFD entsprechend dem BOM L/BVJ-Konzept auch G-Schülerinnen und Schüler im BVJ-I (Beispiel Trier) begleiten? Was geschieht, wenn der sonderpädagogische Förderbedarf aufgehoben wird? Welche Folgen hat dies für die Begleitung durch den IFD? Wer entscheidet, welche Schülerinnen und Schüler im Bildungsgang Lernen eine Begleitung durch den IFD erhalten, wenn der IFD in 9.2 in die allgemeinbildende Schule kommt? Kann die Begleitung auch statt im BVJ im (freiwilligen) 10. Schuljahr an der Förderschule erfolgen, wenn die Schülerinnen und Schüler dies statt des BVJ besuchen? Wie erfolgt die Auswahl von Schülerinnen und Schülern für IFD-ÜSB/BOM? Können Schülerinnen und Schüler mit Wohnsitz außerhalb von Rheinland-Pfalz durch den IFD- ÜSB/BOM begleitet werden? Können Schülerinnen und Schüler mit Förderschwerpunkt ganzheitliche Entwicklung im 9. Schulbesuchsjahr bereits jetzt in BOM G aufgenommen werden, wenn sie sehr leistungsstark und an der Grenze zum Förderschwerpunkt Lernen ist? Können Schülerinnen und Schüler ohne FSP, die sich unter Vormundschaft des Jugendamts befinden, durch den IFD begleitet werden? Können auch Schülerinnen und Schüler mit FSP sozial-emotionale Entwicklung begleitet werden? Konzept Wer initiiert den Erstkontakt zwischen Schule und IFD? Wer geht auf wen zu? Inwieweit sind die Vorgaben des Konzepts bindend? Wie flexibel (z.b. zeitlich (Start bereits in der 9. Klasse), inhaltlich (alle Schülerinnen und Schüler einzelne Schülerinnen und Schüler)) sind die Elemente der KPA? Können Schulen die KPA eigenständig durchführen? Wie gestalten sich die ersten (Gruppen-)Phasen von BOM G (Elemente der KPA) bei geringen Schülerzahlen in der 11. Klasse? Gibt es eine Mindest- oder Maximalgruppengröße? Können mehrere Gruppen parallel stattfinden? Warum wird die erste Gruppenphase in BOM G nicht zusätzlich finanziert? anne.grossart@ism-mz.de 4

5 Wie lange begleitet der IFD die Schülerinnen und Schüler maximal? Kann die Begleitung auch nach einer Schulzeitverlängerung im Bildungsgang G weitergeführt werden (und dadurch ggf. länger als zwei Jahre andauern)? An welche Schülerinnen und Schüler richtet sich der Praxistag? In welchen Schulen findet er statt? Wer sucht die Betriebe im Praxistag? Ist das die Aufgabe der Schule? Bleibt der Praxistag mit externen Trägern bei der Vor- und Nachbereitung erhalten oder muss der IFD die Vor- und Nachbereitung durchführen? Welche Bedeutung und welchen Pflichtcharakter hat der Praxistag für Schülerinnen und Schüler mit dem FSP G an SPS? BWK/NWK Wann finden in BOM G die erste und die zweite BWK statt? Wie flexibel sind diese? Was geschieht mit den BWK an den bisherigen BWK-Schulen? Ersetzt die NWK die BWK? Ist der IFD nur bei den von ihm begleiteten Schülerinnen und Schüler in der BWK dabei? Gibt es die BWK im BVJ? Welche Aufgaben und Funktionen hat der IFD bei der BWK? Was bedeutet leiten in diesem Kontext? Wer hat den Hut auf in der BWK? Die Klassenleitung ist nicht als festes Mitglied der BWK aufgeführt. Wie flexibel ist die Beteiligung dieser überaus zentralen Person? Wenn bei der letzten BWK der zuständige Agenturberater verhindert ist, muss es eine Vertretung geben bzw. der Termin verschoben werden? Ist die Teilnahme des örtlichen Integrationsamtes vorgesehen? Wer lädt ein? Wer ist einzuladen? Wer lädt zur NWK ein? Gibt es an G-Schulen auch NWKen? Was geschieht, wenn Eltern im Rahmen der Berufswegekonferenz einen Gebärdendolmetscher benötigen? Wie ist die Finanzierung geregelt? Wie bindend sind die Protokollvorlagen der BWK, NWK? anne.grossart@ism-mz.de 5

6 Muss es die BWK für alle Schülerinnen und Schüler geben oder nur für die IFD-begleiteten Schülerinnen und Schüler? Kommunikation/Kooperation/Information Wie findet eine Kommunikation der Vereinbarungen zwischen LSJV und IFD gegenüber den anderen Beteiligten (z.b. gegenüber der Schulen) statt? Welche Möglichkeiten des Informationsaustausches gibt es zwischen den allgemeinbildenden und den berufsbildenden Schulen über die jeweilige Schülerin oder den jeweiligen Schüler? Gibt es einen Notfall-Kontakt, wenn der zuständige Reha-Berater ausfällt oder es Schwierigkeiten gibt? Wie erfährt die Schule von den Absprachen zwischen BA und Schülerin oder Schüler? Wie wird zukünftig die Zusammenarbeit zwischen Schule und Reha-Berater aussehen? Intensiver als zuvor? Wann kommt der Reha-Berater in die Schule? Ersetzt das neue Konzept die psychologische Untersuchung durch die Agentur für Arbeit in der 12. Klasse? Wie gestaltet sich die konkrete Zusammenarbeit zwischen IFD und BA? Welche Schnittstellen zur ADD und zu den Schulträgern gibt es bzgl. des Konzepts? Gibt es eine Kooperation zwischen IFD und Schulsozialarbeit im BVJ? Kooperation von Schule / Reha-Beratung AA / IFD bei Schülern mit FSP L in Klasse 9 - ist hier für alle Beteiligten eine Überschaubarkeit der Maßnahmen gewährleistet? Wie laufen Kommunikation und Informationsaustausch bei einem Träger-/Zuständigkeitswechsel zwischen altem und neuem IFD-Träger ab? Ist es möglich, SPSen zu Schulleiterdienstbesprechungen einzuladen bzgl. Themen der beruflichen Orientierung o.ä.? Berufsorientierung Konzepte und Maßnahmen Wer ist hauptverantwortlich für die BO an der Schule? Durch den Wegfall der langen Begleitung des IFD im Bildungsgang Lernen muss das ursprüngliche BO- Konzept der Schulen überdacht werden. Wie gestaltet sich der Übergang vom alten BO-Konzept zum neuen? Bleiben die anderen BO-Maßnahmen an der Schule erhalten (BO-Camp etc.)? anne.grossart@ism-mz.de 6

7 Wie werden die Schulen in das neue Konzept eingebunden bzw. wird ihren eigenen BO-Konzepten Rechnung getragen? Inwieweit sind die Maßnahmen mit anderen Instrumenten der BO abgestimmt? Wie werden Doppelstrukturen vermieden? Berufsbildende Schulen Gibt es an den BBS auch BO-KoordinatorInnen? Ist SPS als Einrichtung auch im BBS-Bereich offiziell vorgesehen? Personal Wie viele IFD-Fachkräfte arbeiten mit Schülerinnen und Schülern an einer Schule? Wie wird (auch konzeptionell) die Kontinuität des Personals gesichert, um langfristige Beziehungen zwischen IFD-Fachkraft und Schülerinnen und Schülern zu gewährleisten? Rahmenbedingungen Ist die Schule an ihren IFD gebunden oder kann sie einen anderen Leistungserbringer wählen? Welche Laufzeit haben die Maßnahmen? Auf welche Dauer ist das Konzept angelegt? Über welche Mittel werden die Maßnahmen finanziert? Mit dem neuen Konzept fällt die Unterstützung in den letzten beiden Schuljahren im Bildungsgang L weg. Welche alternative Unterstützung gibt es in dieser Phase? Wird die Präsenz des IFD im Bildungsgang Lernen an den FÖS und SPS, wie es im alten Konzept bestand, ersatzlos gestrichen? Gibt es für IFD eine "Erfolgsquote", wird u.u. auf "gut vermittelbare" Klienten geachtet? Ist eine Arbeitsweltklasse, die offen für ehemalige Förderschüler ist, ein adäquater Ersatz für das BVJ und somit auch offen für den IFD-Einsatz? Transparenz hinsichtlich Budgets: Haben Schule und andere Beteiligte Einblick in die Budgetverwendung (pro Schule bzw. pro Teilnehmer)? Ist es möglich, zumindest zwei Vertreter von Schulen bei den Infoveranstaltungen zuzulassen, da das die Bandbreite der Zuständigkeiten besser abdecken (z.b. BO-Koordinatoren + Förderlehrkraft + Schulleitung) würde? Wie sieht der Versicherungsschutz der Schülerinnen und Schüler aus, wenn diese im Dienstwagen oder dem privaten PKW der IFD-Fachkraft befördert werden? anne.grossart@ism-mz.de 7

8 Wie sind die Schülerinnen und Schüler bei Veranstaltungen im Rahmen von IFD-ÜSB/BOM versichert? Formulare/Dokumentation Ab wann muss die monatliche Bestandsliste BOM G ausgefüllt und an die BA übersandt werden? Welche Teilnehmer müssen auf der monatlichen Bestandsliste BOM G aufgelistet werden? Sind nur die Fälle der Einzelbegleitung betroffen oder alle Fälle aus den Gruppenangeboten? Wird die monatliche Bestandsliste BOM G pro Träger oder pro Agenturbezirk ausgefüllt? Werden Schülerinnen und Schüler mit FÖS L in die monatliche Bestandsliste BOM G für die BA eingetragen? Zu welchem Zeitpunkt und für welche Schülerinnen und Schüler muss die Einverständniserklärung der Eltern bzw. Sorgeberechtigten vorliegen? Müssen Formulare (Anmeldungen, Mtl. Bestandslisten BOM G, Einverständniserklärungen etc.) an die regionalen Agenturen weitergeleitet werden? Es gibt unterschiedliche Anmeldungs-/ Einverständnisformulare. Welches ist wann zu nutzen? Wann startet das neue IFD-Doku-System? Fragen außerhalb IFD-ÜSB/BOM Sind die Maßnahmen der BA auch auf die BBS ausweitbar? Bleiben die BerEb erhalten? Im freiwilligen 10. Schuljahr wurden die Schülerinnen und Schüler, die danach in der Regel in eine Ausbildung (vereinfacht) gehen, die von der Agentur für Arbeit unterstützt wird, bisher durch die BerEb in der Ausbildung weiterbegleitet. Ist dies eine Zielgruppe für IFD-ÜSB/BOM? Wie wird zwischen IFD-ÜSB/BOM und BerEb unterschieden? Wie wird sichergestellt, dass die BA/AA genügend Manpower bereitstellen kann, um zeitnah zu unterstützen? Wird der Förderbedarf der Schülerinnen und Schüler mit Förderschwerpunkt ganzheitliche Entwicklung an BBS abgedeckt? Wie geht der schulische Bildungsgang von Schülerinnen und Schülern im Bildungsgang ganzheitliche Entwicklung an SPS nach der 9. Klassenstufe weiter? Setzt Beratung der AA / Reha-Beratung für Schülerinnen und Schüler mit FSP G allgemein (auch ohne IFD-ÜSB/BOM) bereits vor dem 12. Schulbesuchsjahr ein? anne.grossart@ism-mz.de 8

9 Kommt die Unterstützte Beschäftigung (UB) als mögliche Anschlussmaßnahme für die Zielgruppe in Frage? 9

10 Antwortliste Platzzahlen/Abrechnung Was geschieht mit den Bestandsfällen von IFD-ÜSB aus den vorangegangenen Jahren? Bildungsgang G: Die Bestandsfälle können im Rahmen von BOM G weiter begleitet werden (dabei handelt es sich um Einzelfallbegleitungen). Bildungsgang L: Die Bestandsfälle können bis zur vereinbarten Platzzahl in L alt begleitet werden. Die Begleitungen sind bis zum zu beenden. Im Weiteren greift das Konzept IFD-ÜSB/BOM. (Quelle: Vertrag und Anlagen IFD-ÜSB/BOM) Können auch neue L-Fälle aufgenommen werden? Nein, es können keine neuen Fälle aus dem Bildungsgang L an allgemeinbildenden Schulen aufgenommen werden. Der Tätigkeitsbereich wird ab dem eingestellt. (Quelle: Vertrag und Anlagen IFD-ÜSB/BOM) Können Begleitungsplatzzahl-Kontingente untereinander verschoben werden? Derzeit ist eine Verschiebung von Begleitungsplatzzahl-Kontingenten nicht möglich (Ausnahme L-alt). Dies ist bedingt durch die unterschiedlichen Laufzeiten der IFD-ÜSB/BOM-Arbeitsfelder sowie die förderrechtlichen Gegebenheiten. Frühestens Anfang 2016 kann geklärt werden, welche Finanzmittel durch freie Plätze zur Verfügung stehen und wie diese eingesetzt werden können. Eine frühzeitigere Entscheidung über die Verschiebung von Finanzmitteln birgt grundsätzlich die Gefahr, dass die Budgets nicht eingehalten werden können. Wie sich ggf. Verschiebungen gestalten, ist im Wesentlichen von den Entwicklungen von IFD- ÜSB/BOM in den Agenturbezirken abhängig. Es sollten unbedingt Wartelisten geführt werden um sicherzustellen, dass freiwerdende Plätze unverzüglich wieder besetzt werden können. (Quelle: Warteliste: Ausschreibungsunterlagen Teil B_Anlage_03-1_IFD-ÜSB-BOM Vordruck Warteliste) anne.grossart@ism-mz.de 10

11 Wie werden die Gruppenangebote auf die Zahl der Einzelplätze angerechnet? Wie erfolgt die Verrechnung? Wie wird bzgl. der zeitnahen Besetzung der Plätze durch den IFD die notwendige Findungsphase von IFD und Schule in den ersten Monaten berücksichtigt? Die Abrechnungsbasis sind Einzelfälle. Innerhalb der Phase der Gruppenangebote finden noch keine Berechnungen statt. Es erfolgt für diejenigen, die als Einzelfälle begleitet werden, keine Spitzabrechnung, sondern eine Durchschnittsberechnung. Im Jahr 2014 wird die Aufbauphase des neuen Konzepts IFD-ÜSB/BOM berücksichtigt, eine Durchschnittsberechnung erfolgt erst Ende Was geschieht mit Plätzen für Bestandsfälle aus den vorangegangenen Jahren (L alt), die im Schuljahr 2014/2015 nicht ausgeschöpft werden? Diese können in Abstimmung mit dem LSJV im Schuljahr 2014/2015 durch BVJ-Fälle aufgefüllt werden, sofern das BVJ-Kontingent ausgeschöpft ist. Wenn viele Schülerinnen und Schüler an einer Schule einen Bedarf an Begleitung durch den IFD haben, werden dann alle begleitet? Der IFD bzw. die BIGE verwaltet das mit ihm oder ihr vereinbarte Begleitungsplatzbudget selbstständig. In diesem Rahmen entscheidet er oder sie über die Belegung der Begleitungsplätze in den jeweiligen Arbeitsbereichen. Dabei sind die Gegebenheiten des Einzelfalls sowie die Empfehlungen der Schule zu berücksichtigen. BOM G: Eine Belegung der Plätze über das vorgegebene Platzzahlbudget hinaus ist nicht möglich. Es ist eine Warteliste zu führen für Schülerinnen und Schüler, die aktuell nicht in die Begleitung aufgenommen werden können. L alt: Eine Belegung der Plätze über das vorgegebene Platzzahlbudget hinaus ist nicht möglich. BBS/BVJ: Eine Belegung der Plätze über das vorgegebene Platzzahlbudget hinaus ist nicht möglich. Es ist eine Warteliste zu führen für Schülerinnen und Schüler, die aktuell nicht in die Begleitung aufgenommen werden können. (Quelle: Warteliste: Ausschreibungsunterlagen Teil B_Anlage_03-1_IFD-ÜSB-BOM Vordruck Warteliste) Kann im Schuljahr 2014/2015 direkt an die BBS herangetreten werden, um die vorhandenen Plätze zu füllen? Ja. Dies ist insbesondere im Schuljahr 2014/2015 sinnvoll, da hier die Auswahl-/Übergangsphase von allgemeinbildender in berufsbildende Schule fehlt. anne.grossart@ism-mz.de 11

12 Können auch Schülerinnen und Schüler in BOM G in diesem Schuljahr in der 12. Klasse begleitet werden (diese hatten ja eine KPA)? Ja, dies ist möglich. Elemente der Kompetenz- und Potentialanalyse gehören in das schulische Konzept der Berufsorientierung. Daran kann im Schuljahr 2014/15 angeknüpft werden, wenn der IFD mit dem Kennenlernen der Schülerinnen und Schüler beginnt. Wenn im BOM G in diesem Schuljahr alle Plätze mit Schülerinnen und Schülern der 11. Jahrgangsstufe belegt werden, wie sieht die Platzzahl dann im nächsten Schuljahr aus? Dürfen diese Schülerinnen und Schüler dann in der 12 weiter begleitet werden? Wer macht dann KPA in der 11? Schülerinnen und Schüler, deren Begleitung in der Klasse 11 im laufenden Schuljahr aufgenommen wird, werden auch im nächsten Schuljahr (also in Klasse 12) entsprechend dem Konzept weiterbegleitet. Sofern dann keine Plätze frei werden, können keine neuen Schülerinnen und Schüler aus der Klasse 11 aufgenommen werden. Mitte 2015 werden die Kostenträger prüfen, ob es möglich ist, hier nachzusteuern und zusätzliche Plätze zu finanzieren. Welche Bedeutung hat der Reha-Status der Bundesagentur für Arbeit für die Begleitung des IFD? Für BOM ist der Reha-Status unerheblich. Welche Schülerinnen und Schüler vom IFD begleitet werden können, wird im Konzept beschrieben. Welcher IFD ist zuständig, wenn die abgebende Schule (FÖS Lernen/SPS) und aufnehmende Schule (BBS) in unterschiedlichen Agenturbezirken liegen, in denen unterschiedliche IFD zuständig sind? Der Schwerpunkt der Arbeit des IFD liegt in der Begleitung während des BVJ. Es ist wichtig, dass dort nur ein IFD tätig ist. Deshalb ist es sinnvoll, dass der für die aufnehmende Schule zuständige IFD die Übergangsbegleitung übernimmt. Wenn dies nicht umsetzbar ist, stellen die IFD-Fachkräfte die Betreuungskette durch Absprachen und Übergabegespräche sicher. Was geschieht wenn eine Schülerin oder ein Schüler das BVJ wiederholen muss? Die Verlängerung der Begleitung eines Schülers oder einer Schülerin, der oder die das BVJ wiederholt, ist im Einzelfall zu überprüfen und abzuwägen (entspricht die Schülerin oder der Schüler noch immer der Zielgruppe). Hierzu stimmen sich Schule und IFD ab. Wenn ein Schüler oder eine Schülerin das BVJ wiederholt, wird dieser Platz auf die festgelegten Platzzahlen angerechnet. Eine Erhöhung des Platzkontingents ist nicht möglich. anne.grossart@ism-mz.de 12

13 Zielgruppe Was ist eine Behinderung? Wo liegt der Unterschied zwischen Behinderung und sonderpädagogischem Förderbedarf? Warum werden zwei Begriffe verwendet? Behinderung ist der Oberbegriff für eine körperliche, seelische oder sensorische Schädigung. Laut der UN-Behindertenrechtskonvention liegt eine Behinderung dann vor, wenn Menschen eine langfristige körperliche, seelische, geistige oder Sinnesbeeinträchtigung haben, welche sie an der vollen und gleichberechtigten Teilhabe behindern können. Der Behindertenbegriff des SGB IX (eine ist Behinderung festzustellen, wenn die geistige, körperliche oder seelische Gesundheit länger als sechs Monate von dem für das Lebensalter typischen Zustand abweicht), wird in der Schulzeit in der Regel nicht benutzt. Bezogen auf schulisches Lernen wird geprüft, inwieweit eine Behinderung Auswirkungen auf schulisches Lernen hat. Eine Behinderung kann Auswirkungen auf schulisches Lernen haben, muss es aber nicht. Der Begriff des sonderpädagogischen Förderbedarfs ist ein Begriff aus dem allgemeinbildenden Schulbereich, der nur dort Verwendung findet Wenn eine Behinderung Auswirkungen auf schulisches Lernen hat, die im allgemeinbildenden Schulbereich einen abweichenden Bildungsgang bedingt (Bildungsgang Lernen oder ganzheitliche Entwicklung), wird im Rahmen eines Verwaltungsverfahrens ggf. sonderpädagogischen Förderbedarfs festgestellt. Dieser Begriff wird z.b. bei der Arbeitsagentur oder im Sozialgesetzbuch nicht mehr verwendet. (Quellen: Informationen dazu im Beschluss der KMK vom : Bildung.pdf; UN-Behindertenrechtskonvention 1; SGB IX, 2 Absatz 1) Welche Schülerinnen und Schüler können eine Begleitung durch den IFD erhalten? Auch die Schülerinnen und Schüler ohne diagnostizierten Förderbedarf, bei denen aber aus Lehrerperspektive eine Förderung dringend notwendig wäre? Das Kriterium ist nicht, ob ein Schüler oder eine Schülerin aus Sicht der Lehrkräfte Förderung braucht. Allein ausschlaggebend ist, ob ein Schüler oder eine Schülerin zur Zielgruppe lt. Konzept gehört. Junge Flüchtlinge können vom IFD begleitet werden, wenn diese der im Konzept beschriebenen Zielgruppe entsprechen. (Quelle: IFD-ÜSB/BOM-Konzept, S. 12) Welche Fördermöglichkeit gibt es bei Schülerinnen und Schülern im Bildungsgang Berufsreife, die den FSP M haben? Siehe Konzept (Quelle: IFD-ÜSB/BOM-Konzept, S. 8, 12, 34) anne.grossart@ism-mz.de 13

14 Warum entfällt der sonderpädagogische Förderbedarf bei Wechsel vom SFL zur BBS/zum BVJ? Woran ist der sonderpädagogische Förderbedarf/die Behinderung im BVJ ersichtlich? Wer gehört im BVJ zur Zielgruppe, auch Schülerinnen und Schüler im Bildungsgang G? Der sonderpädagogische Förderbedarf im Förderschwerpunkt Lernen ist im BVJ kein Kriterium mehr, weil im Bildungsgang Lernen ein (individueller) Schulabschluss erreicht wurde: Die Schülerinnen und Schüler im Bildungsgang Lernen schließen die Förderschule/Schwerpunktschule meist mit dem Abschluss der "besonderen Form der Berufsreife" ab. Im BVJ geht es um die Fortführung und Vertiefung der Berufsorientierung und die Vorbereitung der Berufswahlentscheidung bzw. des Übergangs Schule-Beruf. Die Förderung ist individuell ausgerichtet und knüpft an dem erreichten Schulabschluss an. Für die Förderung stehen an den berufsbildenden Schulen auch Fachlehrkräfte mit sonderpädagogischer Qualifikation zur Verfügung. Die Zielgruppe im BVJ wird gemäß Konzept identifiziert. Kriterien für die Begleitung durch den IFD im BVJ sind: Ein Schulabschluss in einem sonderpädagogischen Bildungsgang (die besondere Form der Berufsreife als Abschluss in Bildungsgang LERNEN, nicht die Berufsreife nach dem freiwilligen 10. Schuljahr). Im Einzelfall gehören auch die Schülerinnen und Schüler, die im Bildungsgang GANZHEITLICHE Entwicklung eine Schwerpunktschule besucht haben. ZUSÄTZLICH Die Schülerinnen und Schüler haben einen Unterstützungsbedarf im BVJ selbst, damit ein erfolgreicher Einstieg in den Beruf gelingt. Die Entscheidung erfolgt in Absprache zwischen Schule und IFD. (Quelle: IFD-ÜSB/BOM-Konzept, S. 12) Kann der IFD entsprechend dem BOM L/BVJ-Konzept auch G-Schülerinnen und -Schüler begleiten, die ein BVJ besuchen (z.b. das BVJ in Trier)? Ja, diese Schülerinnen und Schüler haben Bedarf an Unterstützung bei der Berufsorientierung im BVJ. (vgl. vorherige Frage der Fragenliste) Was geschieht, wenn der sonderpädagogische Förderbedarf bei Schülerinnen und Schülern an der Schwerpunktschule aufgehoben wird? Welche Folgen hat dies für die Begleitung durch den IFD? Im Bildungsgang LERNEN kommt es bei sog. stärkeren Schülerinnen und Schüler vor, dass sie schrittweise an den zielgleichen Unterricht herangeführt werden. Beim Wechsel zum zielgleichen Unterricht wird der sonderpädagogische Förderbedarf aufgehoben. Schülerinnen und Schüler, die zum zielgleichen Unterricht wechseln, gehören aber zur Gruppe der stärkeren Schülerinnen und Schüler und damit nicht zur Zielgruppe des Konzepts. 14

15 Daher kann die Aufhebung des sonderpädagogischen Förderbedarfs keine Auswirkungen haben; diese Schülerinnen und Schüler gehören nicht zur Zielgruppe, die eine Übergangsbegleitung durch den IFD ins BVJ benötigen. Die Aufhebung des sonderpädagogischen Förderbedarfs im Bildungsgang GANZHEITLICHE ENTWICKLUNG ist äußerst selten. Wenn ein solcher Einzelfall vorkommt, wird er als Einzelfall behandelt: Ziel ist es, die Begleitung durch den IFD zum Abschluss zu bringen. Dazu sollte eine entsprechende Absprache mit dem LSJV erfolgen. Wer entscheidet, welche Schülerinnen und Schüler im Bildungsgang Lernen eine Begleitung durch den IFD erhalten, wenn der IFD in 9.2 in die allgemeinbildende Schule kommt? Es geht um eine Übergangsbegleitung, nicht um eine Begleitung in der Klasse 9. Zum Halbjahreszeugnis steht fest, welche Schülerinnen und Schüler ins BVJ wechseln werden. Auf dieser Grundlage wird abgestimmt, für welche Schülerinnen und Schüler die Übergangsbegleitung erforderlich ist. (Quelle: IFD-ÜSB/BOM-Konzept, S. 12, 35) Kann die Begleitung auch statt im BVJ im (freiwilligen) 10. Schuljahr an der Förderschule erfolgen, wenn die Schülerinnen und Schüler dies statt des BVJ besuchen? Nein. Schülerinnen und Schüler, die das freiwillige 10. Schuljahr besuchen (um die Berufsreife zu erreichen), gehören nicht zur Zielgruppe des Konzepts. Darüber hinaus ersetzt eine Schulzeitverlängerung an der SFL (um den Abschluss der besonderen Form der Berufsreife zu erreichen) nicht den Besuch der BBS. Wenn Schülerinnen und Schüler mit Berufsreife keine duale Ausbildung machen, sind sie verpflichtet, die Berufsschule zu besuchen. (Quelle: IFD-ÜSB/BOM-Konzept, S. 12) Wie erfolgt die Auswahl von Schülerinnen und Schülern für IFD-ÜSB/BOM? Siehe Konzept zur Zielgruppe sowie zur Identifikation der Schülerinnen und Schüler. (Quelle: IFD-ÜSB/BOM-Konzept, S. 12/13, 35) 15

16 Können Schülerinnen und Schüler mit Wohnsitz außerhalb von Rheinland-Pfalz durch den IFD- ÜSB/BOM begleitet werden? Der Schulort ist entscheidend. Sofern die Schule in der Schulliste des Agenturbezirks verzeichnet ist, können die Schülerinnen und Schüler begleitet werden, die diese Schulen besuchen unabhängig davon, wo die Schülerinnen und Schüler ihren Wohnsitz (z.b. in anderen RLP-Agenturbezirken oder in einem angrenzenden Bundesland). Dies kommt nur bei Förderschulen mit überregionalen Einzugsgebieten oder bei Förderschulen, die mit einem Heim verbunden sind, vor.) (Quelle: Vertrag mit Anlagen IFD-ÜSB/BOM; insbes. Schulliste) Können Schülerinnen und Schüler mit Förderschwerpunkt ganzheitliche Entwicklung im 9. Schulbesuchsjahr bereits jetzt in BOM G aufgenommen werden, wenn sie sehr leistungsstark und an der Grenze zum Förderschwerpunkt Lernen sind? Grundsätzlich ist die Begleitung individuell ausgerichtet. Deshalb muss sicherlich auch eine frühere Aufnahme in die Begleitung durch den IFD möglich sein. Allerdings muss dies im Zusammenhang mit dem schulischen Förderplan stehen; dazu gehört auch die Prüfung, ob die Schülerin vorzeitig in die Werkstufe wechselt ( 75 der für Förderschulen geltenden Schulordnung) und ihre Schulzeit früher beendet. Dies ist gem. 36 Absatz 4 möglich. Eine Begleitung durch den IFD über 4 Jahre erscheint in einem solchen Fall nicht sachgerecht. Die Aufnahme der Begleitung ist möglich, muss aber mit dem LSJV abgestimmt werden. Können Schülerinnen und Schüler ohne FSP, die sich unter Vormundschaft des Jugendamts befinden, durch den IFD begleitet werden? Nein, diese Schülerinnen und Schüler gehören nicht zur Zielgruppe. Vormundschaft des Jugendamts bedeutet: die Eltern haben nicht (mehr) das Sorgerecht. Das "Problem" liegt damit bei den Eltern; die Schülerinnen und Schüler haben nicht automatisch einen sonderpädagogischen Förderbedarf. Für die Begleitung von Schülerinnen und Schülern mit festgestelltem sonderpädagogischem Förderbedarf, die zur Zielgruppe gehören und begleitet werden sollen, ist die Zustimmung des Jugendamts erforderlich (Begriff der Eltern gem. SchulG). (Quelle: IFD-ÜSB/BOM-Konzept, S. 12) Können auch Schülerinnen und Schüler mit FSP sozial-emotionale Entwicklung begleitet werden? Nein, diese gehören nicht zur Zielgruppe. Ggf. könnte mit dem Jugendhilfeträger geklärt werden, ob eine Beauftragung des IFD durch das Jugendamt zur Begleitung des Jugendlichen erfolgt. Dieser Begleitungsfall wäre außerhalb der Beauftragung durch das LSJV und dem vereinbarten Begleitungsplatzbudget. (Quelle: IFD-ÜSB/BOM-Konzept, S. 12) anne.grossart@ism-mz.de 16

17 Konzept Wer initiiert den Erstkontakt zwischen Schule und IFD? Wer geht auf wen zu? In der Regel geht der beauftragte IFD geht auf die Schulen zu. Auf den Infoveranstaltungen gab es die Gelegenheit, aufeinander zuzugehen und sich zu verabreden. Inwieweit sind die Vorgaben des Konzepts bindend? Das Konzept gibt einen Rahmen vor, wie eine Begleitung durch den IFD ausgestaltet werden kann. Die genaue Ausgestaltung wird bestimmt durch die Gegebenheiten vor Ort und in Abstimmung mit den unterschiedlichen Akteuren (IFD, Schulen, Arbeitsagenturen, Eltern und Schülerinnen und Schüler) entschieden. Wie flexibel (z.b. zeitlich (Start bereits in der 9. Klasse), inhaltlich (alle Schülerinnen und Schüler einzelne Schülerinnen und Schüler)) sind die Elemente der KPA? Berufsorientierung ist kein Unterrichtsfach und beginnt in der Schule nicht plötzlich zu einem bestimmten Zeitpunkt. Auch bei Schülerinnen und Schülern im Förderschwerpunkt Ganzheitliche Entwicklung beginnt die schulische Berufsorientierung in der Oberstufe. Aufgrund der Erfahrungen mit der KPA haben Schulen daher Elemente daraus in ihr BO-Konzept in diese Klassenstufen integriert. Die KPA in der 11. Klasse zusammen mit dem IFD muss deshalb auf das BO-Konzept der Schule abgestimmt werden. Können Schulen die KPA eigenständig durchführen? Es ist fachlich zu begrüßen, wenn die Schulen die KPA in ihr BO-Konzept aufgenommen haben dies passt zum Handlungsfeld Potentiale erkennen und erleben. Die KPA ist im Konzept IFD-ÜSB/BOM kein eigenes Instrument mehr. Das Konzept sieht Elemente der KPA vor, um mit den Schulen eine begründete Auswahl der Schülerinnen und Schüler zu treffen, die begleitet werden sollen; weiterhin dient sie dem Kennenlernen. Wichtig ist, dass angepasst an das schulische Konzept der Berufsorientierung von Schule und IFD geeignete Formen der gemeinsamen Arbeit verabredet werden, damit diese Ziele erreicht werden. Wie gestalten sich die ersten (Gruppen-)Phasen von BOM G (Elemente der KPA) bei geringen Schülerzahlen in der 11. Klasse? Gibt es eine Mindest- oder Maximalgruppengröße? Können mehrere Gruppen parallel stattfinden? Im neuen Konzept gibt es eine wesentliche Änderung die Elemente der KPA betreffend. Im Gegensatz zu dem festen KPA-Angebot, das 2012 und 2013 mit Mitteln der Initiative Inklusion an SFG in der 10. Klasse (=1. Jahr der Werkstufe) durchgeführt wurde, gibt es jetzt keine feste Gruppengröße mehr. anne.grossart@ism-mz.de 17

18 Damals war die Gruppengröße 4-8 Schülerinnen und Schüler festgelegt, jetzt wird für die BOM G keine Gruppengröße mehr vordefiniert. Der IFD arbeitet also mit den Schülerinnen und Schülern, die da sind. Wenn es sinnvoll ist, Elemente der KPA mit Schülerinnen und Schülern aus zwei Klassenstufen zusammen durchzuführen, ist dies möglich. Gruppengröße und Ausgestaltung der Gruppenangebote richten sich nach Bedarf, Konzept und Begleitungskapazität. (Quelle: vgl. IFD-ÜSB/BOM-Konzept) Warum wird die erste Gruppenphase in BOM G nicht zusätzlich finanziert. In den Allgemeinen Vertragsmodalitäten und Definitionen unter Ziffer 4.1, Seite 19, Kontaktphase und niederschwelliger Zugang zum IFD heißt es Die Kontaktphase wird nicht beim InA angemeldet oder mit ihm abgerechnet, es sei denn, sie führt zu einer Begleitung. In diesem Fall ist ein entsprechender Nachweis i. d. Regel innerhalb eines Monats nach dem persönlichen Kontakt oder in Abstimmung mit dem InA zu einem späteren Zeitpunkt vorzulegen. Die Großgruppenphase als Kontaktphase ist der Einzelfallbegleitung vorgeschaltet. Es geht inhaltlich darum, aus allen Schülern einer Klasse diejenigen herauszufiltern, die für eine anschließende IFD-Begleitung in Frage kommen. Dies ist aus dem Konzept Bo ersichtlich (siehe Ziffer 3.3 und Ziffer 4): Die Elemente der KPA werden in der Neukonzeption an den Anfang der Begleitung durch den IFD gesetzt. So findet zukünftig ein Gruppenangebot für alle Schülerinnen und Schüler der 11. Klassenstufe statt, in dessen Folge einzelne Jugendliche für eine weitere Arbeit mit dem IFD in Kleingruppen und Einzelbegleitung ausgesucht werden. Dies bedeutet, dass nicht zwangsläufig die KPA in der alten Form durchzuführen ist. Schule und IFD entscheiden, welche Elemente sie wie nutzen oder ob andere Methoden zur Vorauswahl der SchülerInnen für die IFD-Begleitung zur Anwendung kommen. Bildungsgang ganzheitliche Entwicklung In den FÖS mit dem Bildungsgang ganzheitliche Entwicklung Die Maßnahme schließt auch alle Schülerinnen und Schüler mit den Förderschwerpunkten motorische Entwicklung, Hören und Sehen an Förderschulen ein. werden die Gruppenangebote mit allen Schülerinnen und Schülern der Klassenstufe 11 (2. Jahr der Werkstufe) unabhängig vom Umfang ihrer Behinderung und von Art und Umfang ihres Unterstützungsbedarfs durchgeführt. Nach Auswertung der ersten Phase wird nach Abstimmung zwischen Schule und IFD die Unterstützung durch den IFD in Kleingruppen und ergänzt durch Einzelbegleitung mit Schülerinnen und Schülern fortgeführt, für die eine individuelle Begleitung erforderlich ist, um die Möglichkeiten der Teilhabe am Arbeitsleben auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt auszuloten, zu erproben und vorzubereiten. Bei der Finanzierung ÜSB handelt es sich um Einzelfallpauschalen, die neben der Einzelfallbegleitung auch andere nicht auf den Einzelfall bezogene Aufgaben wie z.b. Berufswegekonferenzen, Netzwerkkonferenzen, Netzwerkarbeit, fachlicher Austausch, Durchführung von Informationsveranstaltungen, oder Großgruppenphasen beinhalten. anne.grossart@ism-mz.de 18

19 Es handelt sich um Pauschalbeträge, mit denen alle in den Verträgen aufgeführten Leistungen abgegolten sind. Diese Regelung entspricht auch der Praxis in den Bereichen BBD und Vermittlung. Quelle: Information des LSJV an die IFD-Träger vom Wie lange begleitet der IFD die Schülerinnen und Schüler maximal? Nach dem Konzept werden in BOM-G die Schülerinnen und Schüler in den letzten beiden Schuljahren begleitet, in BOM-L im Übergang von der allgemeinbildenden Schule ins BVJ, im BVJ bis zur Übergabe in eine Anschlussmaßnahme. (Quelle: vgl. IFD-ÜSB/BOM-Konzept) Kann die Begleitung auch nach einer Schulzeitverlängerung im Bildungsgang G weitergeführt werden (und dadurch ggf. länger als zwei Jahre andauern)? Ja. Allerdings kommt in der Regel für die sog. stärkeren Schülerinnen und Schüler, die Zielgruppe des Konzepts sind, nicht die Schulzeitverlängerung in Frage. An welche Schülerinnen und Schüler richtet sich der Praxistag? In welchen Schulen findet er statt? Der Praxistag ist ein Instrument, das im Rahmen der Berufsorientierung Praxislernen ermöglicht. Er ist flächendeckend in Rheinland-Pfalz an Schulen eingeführt, die den Bildungsgang Berufsreife bzw. besondere Form der Berufsreife im Bildungsgang Lernen anbieten. Dazu gehören auch die Schwerpunktschulen und Förderschulen (FSP L). (Informationen dazu unter Wer sucht die Betriebe im Praxistag? Ist das die Aufgabe der Schule? Es ist zunächst Aufgabe der Schülerinnen und Schüler, die dabei von der Schule unterstützt werden. Bleibt der Praxistag mit externen Trägern bei der Vor- und Nachbereitung erhalten oder muss der IFD die Vor- und Nachbereitung durchführen? Der Praxistag ist nicht Bestandteil des Konzepts IFD-ÜSB/BOM. Schulen, die den Praxistag durchführen, arbeiten mit außerschulischen Partnern und erhalten dazu eine Finanzierung. Der Träger eines IFD kann sich Schulen gleichwohl als Partner für den Praxistag anbieten. Unabhängig davon muss die Übergangsbegleitung durch den IFD in der FÖS bzw. SPS an den Ergebnissen des Praxistags anknüpfen. anne.grossart@ism-mz.de 19

20 Anders ist es im Bildungsgang G. Bei individuellen Formen des Praxislernens für Schülerinnen und Schüler, die im Bildungsgang ganzheitliche Entwicklung durch den IFD begleitet werden, wirkt der IFD an der Begleitung und Unterstützung mit. (vgl. IFD-ÜSB/BOM-Konzept, S. 9) Welche Bedeutung und welchen Pflichtcharakter hat der Praxistag für Schülerinnen und Schüler mit dem FSP G an SPS? Der Praxistag ist nicht Bestandteil des Konzepts IFD-ÜSB/BOM. Allerdings ist Praxislernen ein verpflichtender Inhalt der Berufsorientierung auch für Schülerinnen und Schüler im Bildungsgang ganzheitliche Entwicklung an Schwerpunktschulen. Deshalb soll ein individualisierter "Praxistag" im BO-Konzept der Schule vorgesehen werden. (Quelle: Richtlinie zur Schullaufbahnberatung sowie Berufswahlvorbereitung und Studienorientierung: BWK/NWK Wann finden in BOM G die erste und die zweite BWK statt? Wie flexibel sind diese? Die 1. BWK findet im 11. Schuljahr, die 2. BWK im 12. Schuljahr statt. Es gibt keine vorgeschriebenen Zeitpunkte. Die BWK sollte in die Zeit gelegt werden, in der ihre Ergebnisse sinnvoll zum Tragen kommen können. (Quelle: Anlage BWK-Konzept zu IFD-ÜSB/BOM-Konzept) Was geschieht mit den BWK an den bisherigen BWK-Schulen? Die BWK wird innerhalb des BOM G-Konzepts im Bildungsgang G entsprechend dem Konzept durchgeführt. (Quelle: Anlage BWK-Konzept zu IFD-ÜSB/BOM-Konzept) Ersetzt die NWK die BWK? Die Berufswegekonferenz unter Einbindung des Integrationsamts hat bislang nicht an SFL stattgefunden, daher ersetzt die Netzwerkkonferenz sie nicht. (vgl. zur NWK: IFD-ÜSB/BOM-Konzept S. 9, 36/37) anne.grossart@ism-mz.de 20

21 Ist der IFD nur bei den von ihr begleiteten Schülerinnen und Schüler in der BWK dabei? Grundsätzlich nimmt der IFD nur bei Schülerinnen und Schülern teil, die von ihm begleitet werden. Darüber hinaus ist in BOM G bei der 1. BWK eine Teilnahme des IFD erforderlich, wenn eine Begleitung durch den IFD eine Perspektive ist oder sein kann. Der IFD nimmt dann auch für Schülerinnen und Schüler teil, die aktuell noch nicht von ihm begleitet werden. (Quelle: Anlage BWK-Konzept zu IFD-ÜSB/BOM-Konzept) Gibt es die BWK im BVJ? Ja, sie findet ca. 3 Monate vor Ende des BVJ statt. (Quelle: IFD-ÜSB/BOM-Konzept S. 32; Anlage BWK-Konzept zu IFD-ÜSB/BOM-Konzept) Welche Aufgaben und Funktionen hat der IFD bei der BWK? Was bedeutet leiten in diesem Kontext? Wer hat den Hut auf in der BWK? Die Formulierung im Konzept ist leider missverständlich: Der IFD koordiniert die BWK und moderiert die Sitzung; die Leitung liegt bei der Schule. (Quelle: Anlage BWK-Konzept zu IFD-ÜSB/BOM-Konzept) Die Klassenleitung ist nicht als festes Mitglied der BWK aufgeführt. Wie flexibel ist die Beteiligung dieser überaus zentralen Person? Die BWK dient der Beratung zwischen Schulen und außerschulischen Partnern/Institutionen sowie den Betroffenen selbst über den weiteren Weg. Deshalb ist es selbstverständlich, dass die zuständigen Lehrkräfte mitwirken. Wenn bei der letzten BWK der zuständige Agenturberater verhindert ist, muss es eine Vertretung geben bzw. der Termin verschoben werden? Die Teilnahme der AgenturberaterInnen ist für die 2. BWK verpflichtend. Der Termin muss mit ihnen vereinbart werden, damit ihre Teilnahme gewährleistet werden kann. Über die 1. BWK sind die AgenturberaterInnen zu informieren. Sie entscheiden über ihre Teilnahme. Ist die Teilnahme des örtlichen Integrationsamtes vorgesehen? Die jeweiligen Dienststellen des InA nehmen bei Bedarf teil, in der Regel bei der 2. BWK (wie die AA). anne.grossart@ism-mz.de 21

22 Wer lädt ein? Wer ist einzuladen? Die Schulleitung lädt zur BWK ein. Die Teilnehmenden sind im Konzept benannt. (Quelle: Anlage BWK-Konzept zu IFD-ÜSB/BOM-Konzept) Wer lädt zur NWK ein? Die Schulleitung der allgemeinbildenden Schule koordiniert den Termin und lädt ein. (Quelle: IFD-ÜSB/BOM-Konzept S. 35) Gibt es an G-Schulen auch NWKen? Die NWK findet zur Vorbereitung des Übergangs von der allgemeinbildenden Schule ins Berufsvorbereitungsjahr statt; sie ist im Konzept SFL/BVJ verankert. (Quelle: IFD-ÜSB/BOM-Konzept S. 9, 35) Was geschieht, wenn Eltern im Rahmen der Berufswegekonferenz einen Gebärdendolmetscher benötigen? Wie ist die Finanzierung geregelt? 1. Die IFD-Träger Hör sind als Spezialdienst mit der Durchführung der Berufswegekonferenz beauftragt. Falls ein Bedarf für Schüler, Eltern oder Lehrer an Gebärdensprachdolmetschern besteht, regeln die IFD-Träger Hör dieses in ihrer Zuständigkeit. Der Einsatz von Gebärdensprachdolmetschern gehört zum Auftrag der Spezialdienste. 2. Falls hörsprachbehinderte Teilnehmerinnen und Teilnehmer in anderen Berufswegekonferenzen die Unterstützung von Gebärdensprachdolmetschern benötigen, haben diese einen Anspruch an das Integrationsamt bzw. den durch das Integrationsamt beauftragten Dienst auf Unterstützung durch Gebärdensprachdolmetscher. Da es sich bei dieser Fallkonstellation nicht um beauftragte Spezialdienste handelt, zahlt das Integrationsamt die Kosten für Gebärdensprachdolmetscher. Die Höhe der Honorare sind in der Förderrichtlinie geregelt (60 pro volle Zeitstunde; bis zu 30 pro angefangene halbe Stunde). Bei der Suche nach geeigneten Dolmetschern kann die neue Landesdolmetscherzentrale in der Trägerschaft von INFORMA und dem Caritasverband Trier eingeschalten werden. Wie bindend sind die Protokollvorlagen der BWK und NWK? Die Vordrucke dienen als Orientierung und Hilfestellung. Es können auch eigene Formulare genutzt werden, solange in diesen die gemeinsamen Vereinbarungen festgehalten werden. 22

23 Muss es die BWK für alle Schülerinnen und Schüler geben oder nur für die IFD-begleiteten Schülerinnen und Schüler? Die Berufswegekonferenz ist für alle Schülerinnen und Schüler mit Behinderung geeignet, die Potential erkennen lassen, um eine Beschäftigung auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt aufzunehmen. Der IFD nimmt den BWKs der Schülerinnen und Schüler teil, die von ihm begleitet werden bzw. bei der 1. BWK im Bildungsgang G, wenn eine Begleitung in Frage kommt. Grundsätzlich kann die Berufswegekonferenz für alle Schülerinnen und Schüler auch unabhängig von einer IFD- Begleitung durchgeführt werden. Eine über das Konzept hinausgehende Verpflichtung der Schulen diese durchzuführen, gibt es jedoch nicht. (Quelle: BWK-Konzept, S. 2). Kommunikation/Kooperation/Information Wie findet eine Kommunikation der Vereinbarungen zwischen LSJV und IFD gegenüber den anderen Beteiligten (z.b. gegenüber der Schulen) statt? In der Steuerungsgruppe stimmen sich die Kostenträger und ihre strategischen Partner regelmäßig ab. Informationen für die jeweiligen Institutionen werden von dort koordiniert und gleichzeitig an die jeweiligen Beteiligten (z. B. IFD durch LSJV; Schulen durch MBWWK; Agenturen für Arbeit durch RD) weitergeleitet. Diese Verfahrensweise entspricht den fachlichen Zuständigkeiten. (Quelle: IFD-ÜSB/BOM-Konzept S. 16) Welche Möglichkeiten des Informationsaustauschs gibt es zwischen den allgemeinbildenden und den berufsbildenden Schulen über die jeweilige Schülerin oder den jeweiligen Schüler? vgl. Konzept Modul 1 für den Bildungsgang Lernen/BVJ. Darüber hinaus sind die Schulen zur Zusammenarbeit verpflichtet, um die Übergänge zu gestalten. (Quelle: IFD-ÜSB/BOM-Konzept S. 33ff.;19 SchulG) Gibt es einen Notfall-Kontakt, wenn der zuständige Reha-Berater ausfällt oder es Schwierigkeiten gibt? Die AA haben Vertretungsregeln festgelegt. Sofern eine Ansprechperson nicht erreichbar ist, sollte mit dem Reha-Team Kontakt aufgenommen werden. Die Kontaktdaten sollten zu Beginn der Kooperation ausgetauscht werden. Wie erfährt die Schule von den Absprachen zwischen BA und Schülerin oder Schüler? Die BO-Konzepte von Schule und AA sowie das BOM-Konzept sehen dazu Vereinbarungen vor. anne.grossart@ism-mz.de 23

24 Wie wird zukünftig die Zusammenarbeit zwischen Schule und Reha-Berater aussehen? Intensiver als zuvor? Wann kommt der Reha-Berater in die Schule? Ersetzt das neue Konzept die psychologische Untersuchung durch die Agentur für Arbeit in der 12. Klasse? Die Zusammenarbeit ist über dezentrale Absprachen individuell zwischen Schule und Agentur zu regeln, die die neue Qualität der BOM berücksichtigen. Die Zusammenarbeit wird sich qualitativ verbessern. In das BO-Konzept der Schule, das die BO-Verpflichtungen der AA gem. 33 SGB III berücksichtigen muss, sind die Kontakte aufzunehmen. Standardisierte berufspsychologische Untersuchungen ("Reihenuntersuchungen") passen nicht zur qualitativen Weiterentwicklung durch BOM. Auf den BOM-Ergebnissen aufbauende berufspsychologische Untersuchungen können dagegen nach wie vor zielführend sein. Wie gestaltet sich die konkrete Zusammenarbeit zwischen IFD und BA? Soweit nicht im BOM-Konzept geregelt durch dezentrale Vereinbarungen in Abhängigkeit vom individuellen Teilhabebedarf des jungen Menschen mit Behinderung. Welche Schnittstellen zur ADD und zu den Schulträgern gibt es bzgl. des Konzepts? Die öffentlichen Schulträger sind Kostenträger für die Sachkosten, die im Rahmen der schulischen Berufsorientierung anfallen. Da die ADD auf Anfrage bei der Erstellung des BO-Konzepts die Schule berät, kennt sie das Konzept IFD-ÜSB/BOM und bezieht es in die Beratung mit ein. Sie hat keine offizielle Funktion bei der Umsetzung. Gibt es eine Kooperation zwischen IFD und Schulsozialarbeit im BVJ? Im Konzept IFD-ÜSB/BOM ist geregelt, dass die berufsbildende Schule und der IFD kooperieren. Zur Schule gehört auch die Schulsozialarbeit. Die Kooperation wird von den Beteiligten in der Vereinbarung zwischen Integrationsfachdienst und Berufsbildender Schule dokumentiert. (Quelle: IFD-ÜSB/BOM-Konzept S. 10, 37/38) Kooperation von Schule / Reha-Beratung AA / IFD bei Schülern mit FSP L in Klasse 9 - ist hier für alle Beteiligten eine Überschaubarkeit der Maßnahmen gewährleistet? Soweit das BOM-Konzept und Netzwerkkonferenzen Schnittstellen offen lassen, ist Raum für dezentrale Absprachen. anne.grossart@ism-mz.de 24

25 Wie laufen Kommunikation und Informationsaustausch bei einem Träger-/Zuständigkeitswechsel zwischen altem und neuem IFD-Träger ab? Bei Träger-/Zuständigkeitswechsel ist einer Rasche Informationen der Schulen erforderlich, insbesondere über die geänderte Zuständigkeit bzw. geänderten Träger sowie Vorstellung Ihres Trägers und seines (IFD-)Angebots, über die Möglichkeit, begonnene ÜSB L alt-begleitungsfälle bis (=Auslaufen von ÜSB L alt) weiter zu begleiten, sollte ein gemeinsames Gesprächsangebot zum Kennenlernen und zur weiteren Abstimmung erfolgen, verbunden mit der Bitte, auf ein Zusammenkommen von Schülerinnen und Schülern und IFD hinzuwirken, falls die begonnene Begleitung fortgesetzt werden soll. Für eine weitere Begleitung müsste wie bei jedem Neufall eine Einverständniserklärung des oder der Jugendlichen bzw. der Erziehungsberechtigten vorliegen. Sinnvoll wäre in diesen Fällen, sich auch das Einverständnis zur Akteneinsicht beim alten Träger geben zu lassen. Ist es möglich, SPS zu Schulleiterdienstbesprechungen einzuladen bzgl. Themen der beruflichen Orientierung Mit der ADD wird der Vorschlag geprüft, gezielt gemeinsame Veranstaltungen für FÖS und SPS zum Thema Berufsorientierung vorzusehen. Erster Schritt sind gemeinsame Veranstaltungen der BO- Koordinatorinnen und -Koordinatoren aller Schularten, die von der Servicestelle Berufsorientierung organisiert werden. Diese unterstützt Schulen auch bei einer regionalen Vernetzung; der Austausch der Schulen ist nicht auf die Organisationsform der Dienstbesprechung begrenzt. Berufsorientierung Konzepte und Maßnahmen Wer ist hauptverantwortlich für die BO an der Schule? Die Schule ist hauptverantwortlich für die BO. Die Angebote der außerschulischen Partner sind zusätzliche Maßnahmen, die an die schulische Berufsorientierung anknüpfen, eng mit den schulischen Konzepten abgestimmt werden und diese ergänzen. Die Kooperation Schule/AA und weiterer Akteure wird durch eine Rahmenvereinbarung über die Zusammenarbeit von Schule, Berufsberatung und Wirtschaft geregelt. Dort ist das BO-Angebot der AA ( 33 SGB III) strukturell verankert. Es muss inhaltlich mit BOM verzahnt sein. (Quelle: IFD-ÜSB/BOM-Konzept S. 6) anne.grossart@ism-mz.de 25

26 Durch den Wegfall der langen Begleitung des IFD im Bildungsgang Lernen muss das ursprüngliche BO-Konzept der Schulen überdacht werden. Wie gestaltet sich der Übergang vom alten BO- Konzept zum neuen? Als Übergang werden begonnene Begleitungen zu Ende abgeschlossen (L alt bis ). Die Schulen sollen die Anregungen für ihr BO-Konzept umsetzen, die sie aus der Zusammenarbeit mit dem IFD erhalten haben. Bleiben die anderen BO-Maßnahmen an der Schule erhalten (BO-Camp etc.)? Das Berufsorientierungskonzept einer Schule enthält folgende Bausteine: Interessenserkundung, Erkennen eigener Potentiale, Praxiserfahrung, Realisierungsstrategien, Übergangsmanagement. Dazu leisten je nach Zielgruppe und individuellem Unterstützungsbedarf verschiedene Instrumente / Maßnahmen einen Beitrag; der IFD ist nicht die einzige zur Verfügung stehende Maßnahme. Wie werden die Schulen in das neue Konzept eingebunden bzw. wird ihren eigenen BO-Konzepten Rechnung getragen? Inwieweit sind die Maßnahmen mit anderen Instrumenten der BO abgestimmt? Wie werden Doppelstrukturen vermieden? Die Maßnahmen des IFD sind auf das BO-Konzept der Schule abzustimmen (vgl. Konzept); dies ist eine gemeinsame Planungsaufgabe von Schule und IFD. IFD-ÜSB/BOM (BOM L) baut auf dem Praxistag auf: "Insbesondere die Schulen haben dafür Sorge zu tragen, dass es keine Mehrfachunterstützung durch verschiedene Träger gibt. Dabei ist auch sicherzustellen, dass z. B. keine Begleitung im Rahmen einer Berufseinstiegsbegleitung (BerEb und BerEb-Bk) erfolgt." Projekt Keine(r) ohne Abschluss zielt auf einen anderen Personenkreis. Doppelstrukturen für die gleiche Zielgruppe sind auszuschließen. (Quelle: IFD-ÜSB/BOM-Konzept S. 9 und 10 und IFD-ÜSB/BOM-Konzept S. 7 und 12) Berufsbildende Schulen Gibt es an den BBS auch BO-KoordinatorInnen? Derzeit nicht. In den Richtlinien für die Berufswahlvorbereitung und Studienorientierung bezieht sich der Auftrag der Berufsorientierung auf die allgemeinbildenden Schulen. An diesen ist eine entsprechende Koordinatorin oder ein entsprechender Koordinator zu benennen. Ist SPS als Einrichtung auch im BBS-Bereich offiziell vorgesehen? Inklusiver Unterricht ist grundsätzlich Aufgabe aller Schularten. Auch die berufsbildenden Schulen sind angesprochen, hier Konzepte für inklusiven Unterricht zu entwickeln (vgl. 109a SchulG). anne.grossart@ism-mz.de 26

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