KDZ-Praxisplaner Kommunale Vermögensbewertung

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1 KDZ-Praxisplaner Kommunale Vermögensbewertung Anwendungsleitfaden Version 1.1 verfasst von MMag. Clemens Hödl Mag. Alexander Maimer Claudia Raicher, BA KDZ Zentrum für Verwaltungsforschung Guglgasse 13 A-1110 Wien T: F: -20 institut@kdz.or.at

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3 INHALT Inhaltsverzeichnis I Ausgangssituation und Ziele... 7 II Struktur des KDZ-Praxisplaners Kommunale Vermögensbewertung Einleitung Struktur des Praxistools Nutzen der kommunalen Vermögensbewertung mit dem KDZ-Praxisplaner... 9 III Anwendung des KDZ-Praxisplaners Kommunale Vermögensbewertung Erste Schritte Makros Navigation Tabellenblatt Grundstücke Allgemeine Informationen Dateneingabe Grundstücke Eingabebox Verpflichtende Angaben Optionale Angaben Ergebnis Grundstücke - Berechnungsboxen Speichern/Laden Tabellenblatt Grünflächen Allgemeine Informationen Dateneingabe Grünflächen Verpflichtende Angaben Optionale Angaben Ergebnis Grünflächen - Berechnungsbox Speichern/Laden Tabellenblatt Gebäude - Hauptgebäude Allgemeine Informationen Dateneingabe Hauptgebäude Eingabebox

4 INHALT 4.3 Verpflichtende Angaben Optionale Angaben Tabellenblatt Gebäude Zu- und Umbau Allgemeine Informationen Dateneingabe Zu- und Umbau Eingabebox Verpflichtende Angaben Optionale Angaben Tabellenblatt Gebäude Generalsanierung Allgemeine Informationen Dateneingabe Generalsanierung Eingabebox Verpflichtende Angaben Optionale Angaben Tabellenblatt Gebäude Ergebnisse Ergebnis Hauptgebäude Berechnungsboxen 1 und Ergebnis Zu- und Umbau Berechnungsbox Ergebnis Generalsanierung Berechnungsbox Ergebnis Generalsanierung nach Zu- und Umbau Berechnungsboxen 3 und Ergebnis Generalsanierung vor Zu- und Umbau Berechnungsboxen 4 und Zusammenfassung der Ergebnisse Berechnungsbox Speichern/Laden Exkurs: Mischnutzung Tabellenblatt Straßen Allgemeine Informationen Dateneingabe Straßen Eingabebox Verpflichtende Angaben Optionale Angaben Ergebnis Straßen Berechnungsboxen

5 INHALT 9.6 Speichern/Laden Tabellenblatt Wasserversorgung Allgemeine Informationen Dateneingabe Wasserversorgung Eingabebox Verpflichtende Angaben Optionale Angaben Ergebnis Wasserversorgung Berechnungsboxen Speichern/Laden Tabellenblatt Abwasserbeseitigung Allgemeine Informationen Dateneingabe Abwasserentsorgung Eingabebox Verpflichtende Angaben Optionale Angaben Ergebnis Abwasserentsorgung Berechnungsboxen Speichern/Laden Tabellenblatt Ergebnisblatt Funktion Daten übernehmen und Aufbau des Ergebnisblattes Funktion Laden und Löschen einzelner Objekte Daten kopieren, Filter setzen, sortieren und auswerten IV Abschließende Bemerkungen und Kontakt V Anhang

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7 AUSGANGSSITUATION UND ZIELE I Ausgangssituation und Ziele Die neue Voranschlag- und Rechnungsabschlussverordnung (VRV) verpflichtet alle österreichischen Gemeinden eine Vermögensrechnung zu führen. Darin sind alle Vermögensgegenstände zu erfassen, die jährliche Abschreibung auszuweisen und der jeweilige Buchwert zum Jahresende anzugeben. Der Vorteil der Vermögensrechnung ist, dass einerseits der Ressourcenverbrauch dargestellt werden kann und andererseits der Umfang des Vermögens, dessen Substanz von der Gemeinde erhalten werden muss, ersichtlich wird. Daher lässt sich die Substanzerhaltung, d.h. die jährlich notwendigen Reinvestitionen um das Vermögen nicht zu verbrauchen bzw. zu verzehren, besser steuern. Je nach Gemeindegröße wird die Vermögensrechnung ab dem Jahr 2019 bzw eingeführt. Eine Herausforderung im Zusammenhang mit der Einführung stellt die Bewertung des bereits vorhandenen Gemeindevermögens dar. Neu angeschafftes Vermögen wird direkt mit dem Anschaffungswert in die Vermögensrechnung übernommen werden können und mit der bereits hinterlegten Nutzungsdauer abgeschrieben werden. Dies stellt daher keine besondere Schwierigkeit für die österreichischen Städte und Gemeinden dar. Hier müssen lediglich technische Lösungen erarbeitet werden. Für bereits in den Gemeinden vorhandenes Vermögen gestaltet sich die Angelegenheit etwas schwieriger. Oftmals ist beispielsweise der Anschaffungswert nicht mehr bekannt oder auch das Errichtungsjahr. Wie kann nun eine Erstbewertung solcher Vermögensgegenstände erfolgen? Hier soll der neue KDZ-Praxisplaner Kommunale Vermögensbewertung unterstützend für die Gemeinden wirken. Der KDZ-Praxisplaner bietet eine einfache Möglichkeit der Erstbewertung von ausgewählten Vermögensobjekten einer Gemeinde, wenn nur wenige Informationen vorhanden sind. Mit Hilfe von bereits im KDZ-Praxisplaner Kommunale Vermögensbewertung hinterlegten Referenzwerten kann eine Erstbewertung von verschiedenen Vermögensgegenständen vorgenommen werden. Wie der KDZ-Praxisplaner Kommunale Vermögensbewertung aufgebaut ist und wie die konkrete Anwendung des Excel-Tools erfolgt, wird nachfolgend dargestellt. 7

8 STRUKTUR DES KDZ-PRAXISPLANERS KOMMUNALE VERMÖGENSBEWERTUNG II Struktur des KDZ-Praxisplaners Kommunale Vermögensbewertung 1 Einleitung Der KDZ-Praxisplaner Kommunale Vermögensbewertung ist eine Excel-Arbeitsmappe, die aus mehreren Arbeitsblättern besteht. Der Planer ist als Unterstützungsinstrument zu verstehen, der Praktikerinnen und Praktikern die Erstbewertung von Gemeindevermögen erleichtern soll. Um dieses Ziel zu erreichen, sind im KDZ-Praxisplaner zahlreiche Referenzwerte für verschiedene Vermögensgegenstände zur Bewertung hinterlegt. Zusätzlich können die Eingaben bzw. Ergebnisse in ein Ergebnisblatt gespeichert werden. Dieses kann beispielsweise ausgedruckt und abgelegt werden oder wie jedes Excel-Blatt für eigene Zwecke weiterbearbeitet werden. Außerdem können gespeicherte Daten wieder in das Bewertungstabellenblatt geladen werden, um beispielsweise Änderungen bei der Dateneingabe vorzunehmen. 2 Struktur des Praxistools Im KDZ-Praxisplaner Kommunale Vermögensbewertung können Vermögensgegenstände aus folgenden Vermögensbereichen bewertet werden: Grundstücke Gebäude Straßen Wasserversorgung Abwasserbeseitigung Grünflächen In all diesen Bereichen sind Referenzwerte, die die Bewertung vereinfachen und erleichtern, hinterlegt. Die Bewertung von Betriebs- und Geschäftsausstattung wurde bewusst nicht in den KDZ-Praxisplaner Kommunale Vermögensbewertung integriert. Diese hat eine kurze Nutzungsdauer und somit stehen die Anschaffungswerte für die Bewertung in der Regel zur Verfügung. Der Aufbau der einzelnen Tabellenblätter erfolgt immer nach dem gleichen Prinzip. Die obere, dunkel eingefärbte Box dient zur Dateneingabe und wird daher als Eingabebox bezeichnet. Darunter gibt es zwei bis sechs Berechnungs- oder Ergebnisboxen, in denen das Bewertungsergebnis angezeigt wird. Zu Beginn sind alle Berechnungsboxen inaktiv, was durch eine rote Kopfzeile veranschaulicht wird. Je nachdem welche Eingaben bzw. Auswahlen in der Eingabebox getroffen werden, werden eine oder mehrere Ergebnisboxen aktiv, was an einer grünen Kopfzeile erkennbar ist. Im Anschluss daran kann das Ergebnis der Erstbewertung im dem Button Daten übernehmen im Ergebnisblatt abgespeichert werden. Diese Daten können beispielsweise zur Weiterverarbeitung genutzt werden. Außerdem besteht die Möglichkeit gespeicherte Daten 8

9 STRUKTUR DES KDZ-PRAXISPLANERS KOMMUNALE VERMÖGENSBEWERTUNG wieder in das Bewertungstabellenblatt zu laden und dort nochmals zu bearbeiten bzw. zu verändern. 3 Nutzen der kommunalen Vermögensbewertung mit dem KDZ-Praxisplaner Die Verwendung des KDZ-Praxisplaners Kommunale Vermögensbewertung bringt folgende Vorteile für die Städte und Gemeinden mit sich: Eine Möglichkeit der Erstbewertung von ausgewählten Vermögensgegenständen. Eine Möglichkeit der Erstbewertung, wenn nur wenige Informationen zur Verfügung stehen, z.b. kein Anschaffungswert bzw. kein Errichtungsjahr. Eine schnelle, einfache und nachvollziehbare Erstbewertung des vorhandenen Gemeindevermögens bei geringen Kosten und einem überschaubaren Aufwand. Eine Auswahl an einer Vielzahl von Referenzwerten, die eine Erstbewertung des Gemeindevermögens erleichtern. 9

10 III Anwendung des KDZ-Praxisplaners Kommunale Vermögensbewertung 1 Erste Schritte Um den KDZ-Praxisplaner Kommunale Vermögensbewertung verwenden zu können, wird einerseits Microsoft Excel in der Version 2007 oder höher sowie die die Excel-Datei KDZ- Praxisplaner Kommunale Vermögensbewertung 2015_1.1.xlsm benötigt. Diese Datei steht für alle österreichischen Gemeinden kostenlos auf zum Download bereit. 1.1 Makros Beim Öffnen der Datei wird im oberen Drittel des Bildschirms die in Abbildung 1 dargestellte gelbe Einblendung erscheinen. Um die volle Funktionsfähigkeit des KDZ-Praxisplaners Kommunale Vermögensbewertung sicherzustellen, ist dabei die Schaltfläche Inhalt aktivieren auszuwählen. Danach kann der Praxisplaner verwendet werden (Sie können bei Kapitel 1.2 weiterlesen). Abbildung 1: Inhalte aktivieren Erscheint diese Meldung beim Öffnen des Praxisplaners Kommunale Vermögensbewertung nicht, kann es sein, dass in Microsoft Excel entweder eingestellt ist, dass Makros immer aktiviert werden (was relativ unwahrscheinlich ist) oder, dass Makros immer deaktiviert sind. Letzteres muss geändert werden, wenn man den KDZ-Praxisplaner Kommunale Vermögensbewertung verwenden möchte. Diese Einstellung kann unter Datei und Optionen vorgenommen werden (siehe Abbildung 2). Im Optionsmenü ist anschließend die Option Sicherheitscenter auszuwählen und dort die 10

11 Schaltfläche Einstellungen für das Sicherheitscenter zu betätigen (siehe Abbildung 3). Im daraufhin erscheinenden Optionsfenster ist die Option Einstellungen für Makros auszuwählen und dort ist Alle Makros mit Benachrichtigung deaktivieren auszuwählen (siehe Abbildung 4). Die Auswahl ist mit Ok zu bestätigen. Anschließend ist Excel zu schließen. Danach kann der Praxisplaner Kommunale Vermögensbewertung erneut geöffnet werden und die in Abbildung 1 dargestellte gelbe Einblendung wird zu sehen sein. Nachdem Inhalt aktivieren angeklickt wurde, kann der KDZ-Praxisplaner Kommunale Vermögensbewertung in vollem Umfang verwendet werden. Abbildung 2: Makros aktivieren Schritt 1 11

12 Abbildung 3: Makros aktivieren Schritt 2 Abbildung 4: Makros aktivieren Schritt 3 Wenn oben erläuterte Einstellungen zur Makro-Aktivierung vorgenommen werden, besteht weiterhin Gewissheit, dass keine unsicheren Makros aus nicht vertrauenswürdigen Quellen automatisch ausgeführt werden können. Stattdessen werden Anwenderinnen und Anwender 12

13 immer dann, wenn sie eine Excel-Datei öffnen, die Makros enthält, gefragt ob sie diese aktivieren möchten oder nicht. Die vom KDZ für den Praxisplaner Kommunale Vermögensbewertung verwendeten Makros beeinflussen die Sicherheit Ihres Systems auf keine Weise und können ohne Bedenken aktiviert werden. 1.2 Navigation Um zwischen den einzelnen Vermögensbereichen im KDZ-Praxisplaner Kommunale Vermögensbewertung zu wechseln, kann die Navigationsleiste am unteren Bildschirmrand verwendet werden (siehe Abbildung 5). Durch einfaches Klicken auf die entsprechende Schaltfläche wird der gewünschte Vermögensbereich geöffnet. Abbildung 5: Navigationsleiste 2 Tabellenblatt Grundstücke 2.1 Allgemeine Informationen Das Tabellenblatt Grundstücke eignet sich sowohl für die Bewertung von bebauten als auch von unbebauten Flächen. Bei bebauten Flächen wird empfohlen, dieses Tabellenblatt in Verbindung mit der Bewertung des Gebäudes bzw. der Grünflächen zu nutzen und bei der Namensvergabe darauf zu achten, dass eine eindeutige Zuordnung von Gebäuden zu Grundstücken möglich ist z.b. Bezeichnung des Grundstückes als Grundstück von Kindergarten 1 und Bezeichnung des Gebäudes mit Kindergarten 1. Wird mit der Bewertung von Grundstücken begonnen, empfiehlt es sich vorab einen Grundbuchauszug und einen Flächenwidmungsplan zu beschaffen. Denn für die Bewertung von Grundstücken und die Nutzung des KDZ-Praxisplaner Kommunale Vermögensbewertung sind mindestens folgende Informationen notwendig: die Widmung der Fläche (Grundstücksart) z.b. Bauland Wohngebiet, die Gesamtfläche in Quadratmetern und der politische Bezirk in dem sich das Grundstück befindet für die Ermittlung des Referenzwertes aus der integrierten Tabelle bzw. ein eigener Referenzwert. Die Gesamtfläche in Quadratmetern und der politische Bezirk können jeweils aus dem A-Blatt des Grundbuches herausgelesen werden. 13

14 Abbildung 6: Beispiel Grundbuchsauszug zu bewertende Fläche Quelle: Grundbuch Aufgrund landesgesetzlicher Vorschriften werden in den Flächenwidmungsplänen der Bundesländer unterschiedlichste Verwendungszwecke angegeben. Im KDZ-Praxisplaner Kommunale Vermögensbewertung stehen Referenzwerte auf Bezirksebene für Bauland Wohngebiet zur Verfügung. Für die Bewertung von Bauland Betriebsansiedlungsgebiet, 14

15 landwirtschaftlich genutzte Flächen wie Wiese, Feld und Wald, Verkehrs- und Freizeitflächen stehen keine Referenzwerte zur Verfügung Dateneingabe Grundstücke Eingabebox Folgende Eckdaten müssen in der Eingabebox berücksichtigt werden: 1. Grundstücksart (Bauland Wohngebiet oder Betriebsansiedlung) 2. Bezeichnung des Grundstücks 3. Jahr der Bewertung 4. Jahr der Anschaffung 5. Gesamtfläche in Quadratmetern 6. Auswahl Anschaffungswert ja/nein Folgende Daten können ergänzt werden: a. Eckdaten des Grundstückes z.b. Grundstücksnummer, Einlagezahl, Teilziffer, Bezirksgericht, Anmerkungen etc. b. Bundesland c. Politischer Bezirk d. Höhe des Anschaffungswertes bzw. Verkehrswertes in Euro pro Quadratmeter e. Auswahl von je einem Zu- bzw. Abschlag lt. Vorschlagsliste f. Eingabe eines eigenen Zu- bzw. Abschlages Abbildung 7: Erfassung der Grunddaten (Eingabebox) 1 Die Referenzwerte für Bauland und Wohngebiet wurden von der Seite entnommen. 15

16 Abbildung 8: Erfassung von Daten (Berechnungsboxen) e f e f 2.3 Verpflichtende Angaben Damit eine der Berechnungsboxen aktiv wird und die Berechnung durchgeführt werden kann, müssen folgende Angaben ausgefüllt werden. Grundstücksart (1) Der KDZ-Praxisplaner Kommunale Vermögensbewertung hat mehrere Grundstücksarten zur Auswahl. Baugrundstück für Wohnbauten Grundstück für Betriebsansiedlung Verkehrsflächen (Straße, Gehwege, Radwege etc.) landwirtschaftliche Nutzfläche (Feld, Wiese, Wald) Sport- und Freizeitflächen (Sportplätze, Parkanlagen, Spielplätze etc.) Sollte es sich bei dem zu bewertenden Grundstück um öffentliche Flächen mit einer Widmung zu Sondergebiet handeln, ist ein Blick auf die Umgebungsflächen notwendig. Je nachdem, ob sich z.b. das Schulgrundstück mitten im Wohngebiet oder am Rande der Gemeinde im Betriebsansiedlungsgebiet befindet, ist die entsprechende Auswahl zu Treffen. Aufgrund der Datenlagen sind derzeit nur die Grundstücke für mit Bezirkswerten versehen. Die restlichen Flächen können in Berechnungsbox 1 mit einem eigenen Schätzwert versehen werden. Bezeichnung des Grundstückes (2) Die Wahl der Grundstücksbezeichnung hilft bei der späteren Auswertung der Vermögensliste bei der Auffindung der richtigen Vermögensgegenstände. Zur Erfassung und Zuordnung des bewerteten Grundstückes ist eine eindeutige Bezeichnung notwendig. Empfehlenswert ist die 16

17 Adresse des Grundstückes z.b. Friedrich-Schmidt-Platz 1, 1010 Wien, eine Gebietsbezeichnung wie Betriebsansiedlungsgebiet Bahnstraße, Grundstück Kindergarten Feldgasse etc. Jahr der Bewertung (3) In diesem Feld muss angegeben werden für welches Jahr die Vermögensbewertung durchgeführt wird. Die Angabe des Bewertungsjahres dient zur Bezeichnung des Grundstückes zur genauen Zuordnung im Ergebnisblatt. Als Stichtag wird jeweils der herangezogen. ACHTUNG: Gültig ist nur die Eingabe der Jahre 2010 bis heute. Eine Vordatierung oder eine Nachdatierung ist nicht möglich. Jahr der Anschaffung (4) Das Anschaffungsjahr findet man z.b. in Kauf- und Tauschverträgen, Gemeinderatsbeschlüssen etc. Ausschlaggebend ist das Datum an dem der letzte Vertragspartner unterfertigt hat bzw. bei nicht Auffinden von Verträgen/Protokollen das Eintragungsdatum im Grundbuch. ACHTUNG: Gültig ist nur die Eingabe der Jahre 1900 bis heute. Eine Eintragung einer zukünftigen Investition ist also nicht möglich. Gesamtfläche (5) Die Gesamtfläche des zu bewertenden Grundstückes entspricht der Gesamtfläche des gewidmeten Baulandes lt. Grundbuchsauszug bebaut sowie unbebaut inkl. der Verkehrsflächen wie Parkplätze, Zufahrten aber auch Außenflächen wie Gärten, Rasenflächen etc. Zur Bewertung werden nicht herangezogen Grundstücksteile wie Wiesen, Felder, Forste etc. (siehe Abbildung 6). ACHTUNG: Alle Flächen werden mit Quadratmeterpreisen berechnet. Stellen Sie sicher, dass alle Flächen entsprechend umgerechnet wurden. Auswahl Anschaffungswert ja/nein (6) Je nach Datenlage ist das Kontrollkästchen ja oder nein mit einem Klick zu aktivieren. Nach der Auswahl wird die Berechnungsbox 1 Anschaffungswert Historischer Wert/Verkehrswert oder die Berechnungsbox 2 Wert lt. Immobilienpreisatlas grün markiert und aktiviert. Bei den angegebenen Referenzwerten in Berechnungsbox 2 handelt es sich um aktuelle Bezirkswerte laut Immobilienatlas. Die Werte dienen als Basis zur Bewertung von Grundstücken, sind also weder an die lokalen Gegebenheiten angepasst noch historisch abgestuft. Für eine genauere Wertermittlung können Zu- und Abschläge (Anm.: Eingabefelder (e und f)) angegeben werden. ACHTUNG: Sollte keines der Kontrollkästchen neben der Frage Ist der Anschaffungswert bekannt? aktiviert werden, wird keine Berechnung gestartet! 2.4 Optionale Angaben Folgende Angaben müssen nur teilweise ausgefüllt werden. Eckdaten des Grundstückes (a) Das Feld Eckdaten des Grundstückes dient zur Sammlung allgemeiner Daten zum Grundstück wie Grundstücksnummer, Bezirksgericht, Teilziffer, Einlagezahl etc. aber auch Hinweise auf 17

18 Besonderheiten wie eingetragener Denkmalschutz, Hypotheken, Reallasten und Begründung für etwaige Zu- und Abschläge (siehe Tabelle 1). Dieses Feld dient allein zur Sicherung von Notizen des Bewertenden und muss für die Berechnungen nicht befüllt werden. ACHTUNG: Die Eckdaten werden gesichert und können im KDZ-Praxisplaner Kommunale Vermögensbewertung wieder aufgerufen werden. Sie befinden sich aber nicht in der Ergebnistabelle. Bundesland und politischer Bezirk (b & c) Für die Ausgabe des richtigen Referenzwertes muss der politische Bezirk indem sich das Grundstück befindet ausgewählt werden. Hierzu wählen Sie zuerst das Bundesland aus um die Bezirksauswahl einzuschränken. Der KDZ-Praxisplaner Kommunale Vermögensbewertung übernimmt automatisch den Durchschnittswert für den jeweiligen Bezirk. 2 Höhe des Anschaffungswertes bzw. Verkehrswertes in Euro pro Quadratmeter (d) Ist der Anschaffungswert der Gemeinde bekannt und wurden alle weiteren Angaben eingegeben, wird die entsprechende Box Historischer Wert/Verkehrswert aktiviert. Im hellblauen Feld neben Historischer Wert / Verkehrswert kann dann der Wert pro Quadratmeter eingegeben werden. ACHTUNG: Ist der Anschaffungswert bekannt, bitte das Kontrollkästchen ja neben der Frage Ist der Anschaffungswert bekannt? mit einem Klick aktiveren. Sollte keines der Kontrollkästchen neben der Frage Ist der Anschaffungswert bekannt? aktiviert werden, ist keine der beiden Berechnungsboxen aktiviert! Zu- bzw. Abschläge (e & f) Die Zu- und Abschläge können ausgewählt werden um die Grundstückswerte an die lokalen Gegebenheiten anzupassen. Eine Auswahl bzw. Eingabe ist hier nicht unbedingt erforderlich, aber ratsam z.b. wird bei Bewertungen durch Sachverständigen häufig bei bebauten Grundstücken ein Bebauungsabschlag von -25 Prozent herangezogen. Aus den Listen neben den Feldern Zuschlag bzw. Abschlag können entsprechende Zu- bzw. Abschläge ausgewählt werden bzw. eigene Angaben erfolgen. 2 Die Werte beziehen sich auf den Gebietsstand

19 Tabelle 1: Zu- und Abschläge Sachverhalt Abschläge Zuschläge Bebauungsabschlag 25% Baulandwidmung, nicht aufgeschlossen 15% Öffentliche Zweckwidmung 70% Zuzugsgebiet 10% Bauland Kerngebiet 25% Bauland Randgebiet 15% Bauland Einzugsgebiet 5% Hoffnungsgebiet Bauland Wohngebiet 25% Hoffnungsgebiet Bauland Betriebsansiedlung 15% Ausstattung 20% Grundstückslage & -schnitt (z.b. Fahnengrundstück) 20% Grundstückslage & -schnitt (z.b. nahe Infrastruktur) 20% Baurecht/Superädifikat allgemein 30% Baurecht - kurze Laufzeit (<20 Jahre) für Dritte 25% Baurecht - lange Laufzeit (>20 Jahre) für Dritte 50% Baurecht - Abriss-/Übernahmepflichten zu Laufzeitende 25% Grunddienstbarkeiten 20% Fruchtgenussrechte 20% Denkmalschutz 70% Reallasten 25% Vorkaufs- und Wiederkaufsrechte 15% Bodenbeschaffenheit (z.b. Kontamination, Hanglage) 30% Garten (Baufläche) 20% Weingarten (landwirtschaftliche Nutzfläche) 100% Alpe (landwirtschaftliche Nutzfläche) 80% Wald (landwirtschaftliche Nutzfläche) 50% Gewässer (landwirtschaftliche Nutzfläche) 50% Sonstige Benützungsarten (Bauflächen) 90% Sonstige Benützungsarten (landwirtschaftliche Nutzfläche z.b. Ödland, Fels- und Geröllflächen, Gletscher) 90% Quelle: KDZ eigene Darstellung, Die in Tabelle 1 angeführten Zu- und Abschläge sind aus der Literatur entnommen und exemplarisch, nutzt die Gemeinde eigene Zu- und Abschläge kann in der Auswahlliste das Feld Eigene Eingabe ausgewählt und die entsprechenden Felder e und f genutzt werden. Bei mehreren notwendigen Zu- bzw. Abschlägen empfiehlt es sich diese zu summieren und im Feld Eigene Eingabe hinzuzufügen. ACHTUNG: Eigene Zu- und Abschläge müssen ohne Vorzeichen eingegeben werden und zwischen den Werten 0 und 100 liegen, wobei z.b. 10 als 10% dargestellt wird. 19

20 2.5 Ergebnis Grundstücke - Berechnungsboxen Nach fertiger Eingabe aller notwendigen Daten ergibt sich somit folgendes Bild: Abbildung 9: Berechnungsbox 1 - Anschaffungswert bekannt oder folgendes Bild: 20

21 Abbildung 10: Berechnungsbox 2 - Anschaffungswert nicht bekannt Der Wert des Grundstückes kann in den Zellen neben der Beschriftung Zeitwert inkl. Zu- und Abschläge abgelesen werden. Zu beachten ist, dass Grundstücke nicht laufend abgeschrieben werden. Somit wird der Zeitwert als Buchwert in die Buchhaltung aufgenommen und jedes Jahr mit demselben Wert fortgeschrieben. 21

22 2.6 Speichern/Laden Das Speichern und Laden der Ergebnisse wird in Kapitel 12 näher erläutert. 3 Tabellenblatt Grünflächen 3.1 Allgemeine Informationen Das Tabellenblatt Grünflächen dient zur Bewertung von Aufbauten, Bepflanzungen und dem Material zur Betreuung von Flächen die weder zu einem Gebäude als Außenanlagen hinzu gerechnet werden können noch brach liegen. Dies sind zum Beispiel Parkanlagen, Sportplätze, Kinderspielplätze, Teichanlagen etc. Die Berechnung des Bodenwertes an sich ist im Tabellenblatt Grundstücke vorzunehmen. Folgende Angaben sind möglich: Tabelle 2: Grünflächen nach Kategorien und Mengeneinheiten Grünflächen Einheit Rasenflächen (Gebrauchsrasen natur) m² Rasenflächen (Rollrasen) m² Wiese m² Beete und Strauchwerk m² Laubbäume Stück Nadelbäume Stück Hecken m² Teiche, Seen, Badeseen m² Kunststoffflächen (Fallschutzplatten) m² Sandflächen m³ Rindenmulch (Fallschutz, Laufbahn etc.) m³ Mauern, Zäune, Einfriedungen Laufmeter Schotterwege (unbefestigt) m² Wanderwege (unbefestigt) m² Friedhofsgelände m² Quelle: KDZ eigene Aufstellung, Die Liste der Kategorien ist exemplarisch und nicht vollständig. Es empfiehlt sich für genauere Berechnungen für die Gemeinde passende Kategorien zu wählen und dementsprechende Referenzwerte zu eruieren. Zum Beispiel in der Oberkategorie Laubbäume für unterschiedliche Sorten (Eiche, Buche, Linde etc.) bzw. nicht erfasste Werte unterschiedliche Referenzwerte zu überlegen. 3.2 Dateneingabe Grünflächen Folgende Eckdaten müssen in der Eingabebox berücksichtigt werden, um die Berechnung zu starten: 22

23 1. Bezeichnung des Geländes 2. Jahr der Bewertung Abbildung 11: Eingabebox Grünflächen Folgende Daten können direkt in den weißen Feldern mit Hilfe der Referenztabelle (siehe Tabelle 2) oder in den hellblauen Feldern als eigene Eingaben in der Berechnungsbox ergänzt werden: a. Kategorie b. Menge c. Einheit d. Referenzwerte pro Einheit Abbildung 12: Eingabefelder in der Berechnungsbox Grünflächen Kategorie Menge Einheit Referenzwerte Eigene Eingabe a a b b aktueller Zeitwert pro Einheit in Euro Summe aktueller Zeitwert c SUMME 0 Wertansatz abzüglich 60% Alterswertminderung zum lfd. Abschreibung 10% 10 Jahre 0 Buchwert zum Durchschnittlicher aktueller Zeitwert pro m² - 0,00 0 m² Durchschnittlicher aktueller Zeitwert pro m³ - 0,00 0 m³ Durchschnittlicher aktueller Zeitwert pro Stück - 0,00 0 Stück Durchschnittlicher aktueller Zeitwert Laufmeter - 0,00 0 Laufmeter c d

24 3.3 Verpflichtende Angaben Damit eine der Berechnungsboxen aktiv wird und die Berechnung durchgeführt werden kann, müssen folgende Angaben ausgefüllt werden. Bezeichnung des Geländes (1) Zur Erfassung und Zuordnung des bewerteten Grundstückes ist eine eindeutige Bezeichnung notwendig. Empfehlenswert ist die eine Gebietsbezeichnung z.b. Stadtpark und Kinderspielplatz Bahnallee. Jahr der Bewertung (2) In diesem Feld muss angegeben werden für welches Jahr die Vermögensbewertung durchgeführt wird. Die Angabe des Bewertungsjahres dient zur Bezeichnung des Grundstückes zur genauen Zuordnung bei der Beurteilung mehrerer Bewertungsjahre. Als Stichtag wird jeweils der herangezogen. ACHTUNG: Gültig ist nur die Eingabe der Jahre 2010 bis heute. Eine Vordatierung oder eine Nachdatierung ist nicht möglich. 3.4 Optionale Angaben Folgende Angaben müssen nur teilweise ausgefüllt werden. Welche das sind, ergibt sich aus der Auswahl in der Berechnungsbox. Sowohl in den weißen als auch den hellblauen Eingabefeldern können Zeilen und übersprungen werden. Die Gesamtrechnung wird somit nicht beeinträchtigt. Kategorie (a) Die Auswahl der Kategorie (siehe Tabelle 2) bestimmt welcher Referenzwert im KDZ- Praxisplaner Kommunale Vermögensbewertung herangezogen wird. Hierbei kann der helleblaue und/oder der weiße Eingabebereich genutzt werden. ACHTUNG: Der Referenzwert für die die weißen Eingabefelder wird aufgrund der Angabe der Kategorie ausgewählt. Ist dieses Feld nicht befüllt, wird kein Wert herangezogen. Menge (b) Sowohl in den weißen als auch in den hellblauen Feldern müssen nach Auswahl/Eingabe einer Kategorie Mengenangaben ausgefüllt werden um der Berechnung eine Basis zu geben. Ohne weitere Angaben berechnet der KDZ-Praxisplaner Kommunale Vermögensbewertung ein Gesamtergebnis, die entsprechende Zeile wird aber in der Berechnung nicht berücksichtigt. ACHTUNG: Die Berechnung erfolgt aufgrund der Angabe von Mengen. Ist dieses Feld nicht befüllt, wird die Kategorie lediglich mit dem Wert 0 berücksichtigt. Einheit (c) In der Berechnungsbox Grünflächen stehen drei Messeinheiten (m², m³, Stück) und ein Feld Sonstiges zur Auswahl. Die Ausgabe Sonstiges gibt die Möglichkeit allgemeine Sondergrößen die nicht in das Schema m², m³ oder Stück passen. Beispiele hierfür sind Liter, Gebinde, Schüttmeter etc. Mit der Auswahl von Einheiten kann die Ausgabe der durchschnittlichen 24

25 Zeitwerte je Messeinheit gesteuert werden. Wird keine Einheit ausgewählt erfolgt lediglich die Pauschalberechnung. Die durchschnittlichen Zeitwerte je Einheit werden nicht angezeigt. Referenzwerte (d) Der Referenzwert wird im weißen Eingabebereich automatisch aus einer Tabelle herausgesucht. Lediglich im hellblauen Bereich können eigene Kategogrien und dementsprechend Referenzwerte verwendet werden. ACHTUNG: Bei einer Kategorieangabe mit Mengen ohne weitere Feldeingaben wird automatisch mit einem Referenzwert von 0 weitergerechnet. 3.5 Ergebnis Grünflächen - Berechnungsbox Nach fertiger Eingabe aller notwendigen Daten ergibt sich somit folgendes Bild: Abbildung 13: Ergebnis Berechnungsbox Grünflächen Bezeichnung des Geländes Stadtpark Jahr, Bewertung zum Kategorie Menge Einheit aktueller Zeitwert pro Einheit in Euro Summe aktueller Zeitwert Referenzwerte Rasenflächen (Gebrauchsrasen natur) 500 m² 1, Wiese m² 1, Beete und Strauchwerk 200 m² 25, Laubbäume 15 Stück 150, Nadelbäume 10 Stück 150, Hecken 100 m² 12, Teiche, Seen, Badeseen 600 m² 35, Kunststoffflächen (Fallschutzplatten) 120 m² 75, Sandflächen 60 m² 20, Rindenmulch (Fallschutz, Laufbahn etc.) 90 m² 20, Schotterwege (unbefestigt) 70 Sonstiges 25, Mauern, Zäune, Einfriedungen 180 Sonstiges 250, Eigene Eingabe Japanischer Garten 130 m² 170, Rosengarten 200 m² 80, Gemüsebeete 40 m² 20, Kräutergarten 15 m² 12, Sandflächen (Kinderspielplatz) 15 m³ 4,00 60 Sandflächen (Volleyballplatz) 250 m² 4, Böschungssteine 40 Stück 30, SUMME Wertansatz abzüglich 60% Alterswertminderung zum lfd. Abschreibung 10% 10 Jahre Buchwert zum Durchschnittlicher aktueller Zeitwert pro m² 24, , m² Durchschnittlicher aktueller Zeitwert pro m³ 4,00 60,00 15 m³ Durchschnittlicher aktueller Zeitwert pro Stück 76, ,00 65 Stück Durchschnittlicher aktueller Zeitwert Laufmeter - 0,00 0 Laufmeter 25

26 Zur vereinfachten Erfassung wird bei den bewirtschafteten Grünflächen eine Pauschalberechnung herangezogen (siehe Abbildung 13). Die vorgegebenen Mengen werden mit einem Einheitswert multipliziert und alle Ergebnisse addiert. Somit erhält man einen theoretischen Anschaffungswert des Grünlandbestandes unter der Voraussetzung, dass alle Flächen zum neu hergerichtet werden d.h. neue Baumpflanzungen, Einfriedungen, Aussaat von Rasenflächen etc. Da dies in einer bestehenden Infrastruktur eher unwahrscheinlich ist wird eine Pauschale Abwertung von 60 Prozent herangezogen. Um die Bewertung noch weiter zu vereinfachen wird eine Abschreibung über 10 Jahre vorgenommen, welche danach jährlich vorgenommen werden kann. Somit ist eine gesamte Inventarisierung der Grünflächen nur in größeren Zeitabständen notwendig. Trotzdem ist eine jährliche Erfassung der Grünflächen und eine dementsprechende Erfassung in der Buchhaltung empfehlenswert, da normalerweise laufend in die Erhaltung der Grünflächen investiert wird und dies auch in der Vermögensdarstellung ausgewiesen sein sollte. Eine fortlaufende Bewertung kann als Basis für die Kostenrechnung und Investitionsplanung für Freizeitflächen genutzt werden. 3.6 Speichern/Laden Das Speichern und Laden der Ergebnisse wird in Kapitel 12 näher erläutert. 4 Tabellenblatt Gebäude - Hauptgebäude 4.1 Allgemeine Informationen Die Bewertung der Gebäude erfolgt in mehreren Schritten im Tabellenblatt Gebäude. Es ist zu beachten, dass sowohl die Errichtung des Hauptgebäudes, als auch wahlweise eine Generalsanierung und/oder ein Zu- und Umbau in der Berechnung berücksichtig werden kann. Vor Beginn der Bewertung müssen folgende Fragen für das zu bewertende Gebäude geklärt sein: Welche Art von Gebäude bewerte ich? Besitzt das Gebäude eine Eindeutige Bezeichnung bzw. Adresse? Wann wurde das Hauptgebäude errichtet bzw. wann hat der Zu- und Umbau oder die Generalsanierung stattgefunden? Sind die Bruttogeschoßflächen für das Hauptgebäude und den Zu- und Umbau erhoben worden? Diesbezügliche Recherchen in den Aufzeichnungen der Bauakte, Buchhaltung und Gemeinderatsbeschlüsse sind unumgänglich. Sind diese Grunddaten bereits vorhanden, kann direkt mit der Bewertung begonnen werden. 26

27 4.2 Dateneingabe Hauptgebäude Eingabebox 1 Folgende Eckdaten müssen in der Eingabebox berücksichtigt werden: 1. Vermögensgegenstand 2. Bezeichnung des Objektes 3. Jahr der Bewertung 4. Jahr der Errichtung Hauptgebäude 5. Auswahl Anschaffungswert ja/nein Folgende Daten können in der Eingabebox ergänzt werden: a. Bruttogeschoßfläche b. Anschaffungswert c. Auswahl Zu- und Abschläge d. Eigene Referenzwerte Abbildung 14: Erfassung Grunddaten Hauptgebäude 27

28 4.3 Verpflichtende Angaben Damit eine der Berechnungsboxen aktiv wird und die Berechnung durchgeführt werden kann, müssen folgende Angaben ausgefüllt werden. Vermögensgegenstand (1) Die Auswahl des Vermögensgegenstandes dient einerseits zur genauen Kategorisierung für den Speicherprozess, aber auch zur richtigen Auswahl der Nutzungsdauer und des Referenzwertes. Die VRV gibt für Gebäude in Leichtbauweise 3 40 Jahre Nutzungsdauer an, 80 Jahre für Gebäude in Massivbauweise 4 und 99 Jahre werden für Repräsentativbauten wie Rathäuser, Kirchen etc. vorgeschlagen. Kürzere oder längere Nutzungsdauern müssen entsprechend ermittelt und belegt werden z.b. durch einen Sachverständigen. Die angeführten Nutzungsdauern wurden entsprechend der Gebäudeart und Herstellungsweise zugeteilt (siehe Tabelle 3). Zusätzlich kann mit Sonstiges Bauten jeweils eine Nutzungsdauer von 40, 80 oder 99 Jahren ausgewählt werden. Die Referenzwerte beziehen sich auf die Bauqualität (Leicht- bzw. Massivbauweise) und auf den eingesetzten Standard der Ausstattung. Hierbei wird zwischen geringer und hochwertiger Ausstattung unterschieden. Bei einfachem Standard handelt es sich um ein Gebäude in Leichtbauweise. Die Ausstattung wie der Einbau von Kunststofffenstern, einfacher Bodenbelag wie Laminat, Teppich und Steinfliesen, weiße Wände, keine größeren Einbauten etc. wird auf einem Minimum reduziert und es besteht kein größerer Aufwand für die Wiederbeschaffung bzw. Instandhaltungsmaßnahmen. Der mittlere Standard berücksichtigt Gebäude in Leichtbauweise mit hochwertiger Ausstattung. Diese ist gekennzeichnet durch strapazierfähige Bodenbeläge wie Parkett oder Industriebeläge, Fenster aus Aluminium oder Holz mit hohen Isolierwerten, hochwertige Fliesen, Wände mit Tapeten oder hochwertiger Farbe, Einbauten von Küchen und Sanitäranlagen im gehobenen Standard etc. Gebäude mit hohem Standard sind meist Massivbauten mit ähnlicher Ausstattung wie im mittleren Standard beschrieben. Ausschlaggebend für die Wahl ist das Gesamtbild des Gebäudes und nicht die einzelnen Indikatoren. Wichtig ist eine realistische und plausible Annahme über den Bauwert und die Langlebigkeit des Objektes zu treffen. 3 Leichtbauweise (auch Leichtbau oder Holzbau) steht vor allem für Nachhaltigkeit: Es werden die Massenströme an Baumaterialien reduziert und der Anteil an regenerierbarem Material und Energie erhöht (z.b. Nutzung von Fertigbauteilen, Holzkonstruktionen etc.). 4 Massivbauweise ist eine Form des Tragwerks, bei der raumabschließende Elemente wie Wände und Decken auch die statisch tragende Funktion erfüllen. Es werden meist langlebige Materialien wie Stahlgerüste, Beton, Ziegel etc. verwendet. 28

29 Tabelle 3: Vermögensgegenstände mit Nutzungsdauer gemäß KDZ-Referenzen unter Berücksichtigung der VRV 5 Vermögensgegenstand Nutzungsdauer Verwaltungsgebäude, einfacher Standard (Leichtbauweise mit geringer Ausstattung) 40 Verwaltungsgebäude, mittlerer Standard (Leichtbauweise mit hochwertiger Ausstattung) 40 Verwaltungsgebäude, hoher Standard (Massivbauweise mit hochwertiger Ausstattung) 80 Allgemeinbildende Schulen (Volkschule, Mittelschule, Gymnasium etc.) 40 Förder- & Sonderschulen 40 Kindergärten, nicht unterkellert, einfacher Standard (Leichtbauweise mit geringer Ausstattung) 40 Kindergärten, nicht unterkellert, mittlerer Standard (Leichtbauweise mit hochwertiger Ausstattung) 40 Kindergärten, nicht unterkellert, hoher Standard (Massivbauweise mit hochwertiger Ausstattung) 80 Kindergärten, unterkellert 40 Sport- und Mehrzweckhallen 40 Sporthallen (Einfeldhallen) 40 Sporthallen (Dreifeldhallen) 40 Feuerwehrhäuser 40 Gebäude für kulturelle und musische Zwecke (Musikschulen, Museen, Galerien etc.) 40 Rathaus, einfacher Standard (Leichtbauweise mit geringer Ausstattung) 40 Rathaus, mittlerer Standard (Leichtbauweise mit hochwertiger Ausstattung) 80 Rathaus, hoher Standard (Massivbauweise mit hochwertiger Ausstattung) 99 Friedhofsgebäude 40 Sonstige Bauten Leichtbauweise 40 Sonstige Bauten Massivbauweise 80 Sonstige Bauten Repräsentativbauten 99 Quelle: KDZ eigene Aufstellung, Liegt eine Mischnutzung z.b. als Kindergarten und Schule vor, beachten sie bitte Kapitel 8 Mischnutzung. ACHTUNG: Der Referenzwert wird aufgrund dieser Angabe ausgewählt. Bezeichnung des Objektes (2) Die Wahl der Objektbezeichnung hilft bei der späteren Auswertung der Vermögensliste bei der Auffindung der richtigen Vermögensgegenstände. Zur Erfassung und Zuordnung des bewerteten 5 Gemäß 19 Abs. 10 VRV 2015 sind für die Berechnung der Abschreibung die Nutzungsdauern in Anlage 7 der VRV zu verwenden. Falls sich aus den tatsächlichen Gegebenheiten der Sachanlage eine andere voraussichtliche wirtschaftliche Nutzungsdauer ergibt, so ist diese heranzuziehen und zu begründen. 29

30 Gebäudes ist eine eindeutige Bezeichnung notwendig. Empfehlenswert ist eine Adresse oder Gebäudebezeichnung z.b. Rathaus oder Kindergarten Hauptstraße 10. Die Wahl der Objektbezeichnung sollte einen direkten Hinweis zum zugehörigen Grundstück geben, welches im Tabellenblatt Grundstücke erfasst wird z.b. Grundstück Hauptstraße 10 gehört zum Kindergarten Hauptstraße 10. Jahr der Bewertung (3) In diesem Feld muss angegeben werden, für welches Jahr die Vermögensbewertung durchgeführt wird. Die Angabe des Bewertungsjahres dient zur Bezeichnung des Gebäudes zur genauen Zuordnung im Ergebnisblatt. Als Stichtag wird jeweils der herangezogen. ACHTUNG: Gültig ist nur die Eingabe der Jahre 2010 bis Eine Vordatierung 2016 oder eine Nachdatierung 2009 ist nicht möglich. Jahr der Errichtung Hauptgebäude(4) Die Angabe des Errichtungsjahres dient zusätzlich zur Bezeichnung des Gebäudes zur genauen Zuordnung im Ergebnisblatt. Grundsätzlich ist bei einer mehrjährigen Bauphase die Fertigstellungsanzeige ausschlaggebend für den Start der Abschreibung. ACHTUNG: Gültig ist nur die Eingabe der Jahre 1974 bis heute. Eine Eintragung einer zukünftigen Investition bzw. Objekte mit einer bisherigen Nutzungsdauer von mehr als 40 Jahren 6 ist also nicht möglich. Auswahl Anschaffungswert Hauptgebäude: ja/nein (5) Je nach Datenlage ist das Kontrollkästchen ja oder nein mit einem Klick zu aktivieren. Nach der Auswahl wird die Berechnungsbox 1 Berechnung mit dem Anschaffungswert oder die Berechnungsbox 2 Berechnung der Wiederherstellungskosten markiert und aktiviert. Wurde das Kontrollkästchen nein aktiviert und sind keine Anschaffungswerte bekannt, wird ein Referenzwert aus der zur Verfügung gestellten Datentabelle in Berechnungsbox 2 herangezogen. ACHTUNG: Sollte keines der Kontrollkästchen neben der Frage Ist der Anschaffungswert bekannt? aktiviert werden, ist keine der beiden Berechnungsboxen markiert bzw. aktiviert. Ist das Kontrollkästchen mit ja angekreuzt worden, wird die Berechnung erst nach Angabe des Anschaffungswertes gestartet. 4.4 Optionale Angaben Folgende Angaben müssen nur teilweise ausgefüllt werden. Welche das sind, ergibt sich aus der Auswahl in der Berechnungsbox. Bruttogeschoßfläche Hauptgebäude (a) Die Bruttogeschoßfläche muss angegeben werden, wenn der Anschaffungswert nicht bekannt ist. Die Bruttogeschossfläche entspricht der Fläche je Geschoß, die von den Außenwänden umschlossen wird, einschließlich der Außenwände (siehe auch ÖNORM B 1800 Blatt 1). Die 6 Lt. 39 Abs. 4 VRV können Gebäude und Bauten auch zum beizulegenden Zeitwert nach einer internen plausiblen Wertfeststellung, mit Durchschnittswerten von Anschaffungs- oder Herstellungskosten von Gebäuden mit ähnlicher Funktionalität, die in einem Zeitraum von bis zu 40 Jahren vor dem Bewertungsstichtag angeschafft oder hergestellt worden sind bewertet werden. 30

31 Bruttogeschoßfläche des Gebäudes ist die Summe der Grundflächen aller Grundrissebenen inkl. Keller, Tiefgarage und Verkehrsflächen. Nicht dazu gehören die Grundflächen von nicht nutzbaren Dachflächen (Kriechböden) und von konstruktiv bedingten Hohlräumen (z.b. abgehängte Decken). Gemessen wird also von Außenmauer zu Außenmauer inkl. Konstruktionsflächen. Zur Vereinfachung der Eingaben erfolgt die Berechnung mit Quadratmeterpreisen. Maßeinheiten wie Bruttorauminhalt, Nutzflächen, Nettoflächen müssen umgerechnet werden. Anschaffungswert Hauptgebäude (b) Ist der Anschaffungswert der Gemeinde bekannt, kann er hier eingetragen werden. Wurden alle weiteren Angaben eingegeben, wird bereits die entsprechende Box 1 Berechnung mit dem Anschaffungswert aktiviert und alle für die buchhalterische Erfassung notwendigen Werte automatisch errechnet. ACHTUNG: Ist der Anschaffungswert bekannt, bitte das Kontrollkästchen ja neben der Frage Ist der Anschaffungswert bekannt? mit einem Klick aktiveren. Sollte keines der Kontrollkästchen neben der Frage Ist der Anschaffungswert bekannt? aktiviert werden, wird keine Berechnungsbox aktiviert! Auswahl Zu- und Abschläge Hauptgebäude (c) Die Zu- und Abschläge können ausgewählt werden um den Gebäudewert an die lokalen Gegebenheiten anzupassen. Eine Auswahl bzw. Eingabe ist hier nicht unbedingt erforderlich, aber ratsam z.b. wird von Sachverständigen bei hohem Instandhaltungsrückstau ein Abschlag berücksichtigt. Aus den Listen in den mit (c) gekennzeichneten Feldern können entsprechend zwei Zu- bzw. Abschläge ausgewählt werden bzw. eigene Angaben erfolgen. Der entsprechende Wert erscheint in den rechten Feldern gleich daneben. Abbildung 15: Zu- und Abschläge Hauptgebäude Sachverhalt Abschläge Zuschläge leichte Baumängel 20% schwere Baumängel 40% massive Baumängel (Gefahr in Verzug) 80% geringer Instandhaltungsrückstau 30% massiver Instandhaltungsrückstau 50% Problemstoffe (z.b. Asbest) 30% Denkmalschutz 70% Grundriss (schlechtes Raumkonzept) 20% Grundriss (variables Raumkonzept) 10% thermisch saniert 20% Ökologische Bauweise 10% Eigene Eingabe Quelle: KDZ: eigene Darstellung,

32 Die in Tabelle 1 angeführten Zu- und Abschläge sind exemplarisch. Nutzt die Gemeinde eigene Zu- und Abschläge kann in der Auswahlliste das Feld Eigene Eingabe ausgewählt und die entsprechenden Felder neben der Auswahlliste (c) genutzt werden. Bei mehreren notwendigen Zu- bzw. Abschlägen empfiehlt es sich diese zu summieren und im Feld Eigene Eingabe hinzuzufügen. ACHTUNG: Eigene Zu- und Abschläge müssen mit Vorzeichen eingegeben werden und zwischen den Werten 0 und 100 liegen, wobei z.b. -15 als -15% dargestellt wird. Achten Sie bei händischer Eingabe darauf, dass die Listenauswahl Eigene Eingabe ausgewählt wird, um mehrfache Berücksichtigung zu vermeiden. Eigene Referenzwerte (d) Falls im Kontrollkästchen zum Anschaffungswert nein ausgewählt wurde, d.h. der Anschaffungswert ist nicht bekannt, wird für die Berechnung ein hinterlegter Referenzwert herangezogen. Bei den angegebenen Referenzwerten in Berechnungsbox 2 handelt es sich um aktuelle Baukostenwerte laut BKI. Die Werte dienen als Basis zur Berechnung des heutigen Wiederbeschaffungspreises und werden mittels Baupreisindex 7 zu aktuellen Zeitwerten umgerechnet. ACHTUNG: Der Baupreisindex der Statistik Austria wurde erst ab dem Jahr 1979 erhoben. Es müssen daher die Anschaffungskosten für Bauwerke die vor 1979 errichtet wurden geschätzt bzw. mit 0 Euro angesetzt werden. Zur Vereinfachung der Bewertung wurden alle Referenzwerte auf Euro pro Quadratmeter Bruttogeschoßfläche umgerechnet. Die Referenzwerte beziehen sich auf das komplette Gebäude inkl. Keller, Dachgeschoße, Stiegenhäuser, Haustechnik (Heizungsanlagen und Klimageräte), Außenanlagen (im näheren Umkreis zum Gebäude) sowie Innenausstattung wie Fußböden, Fliesen, Sanitäreinrichtung etc. Erfasst sind somit die Kostengruppen 2, 3, 4, 5B und 6 lt. ÖNORM B :2009 sowie ein Aufschlag von 10 Prozent für Baunebenleistungen 8 inkl. 20 Prozent USt. Nicht berücksichtigt wurden Grund- und Aufschließungskosten 9 sowie die Ausstattung mit Kunstwerken 10 und etwaige Reservemittel bzw. Finanzierungskosten. Falls aufgrund der eigenen Erfahrung bzw. aufgrund erst kürzlich in der Gemeinde umgesetzter Projekte ein anderer Wert als der hinterlegte Referenzwert für die Berechnung herangezogen werden soll, kann in den Ergebnisboxen in den hellblau eingefärbten Zellen optional ein eigener Wert eingefügt werden. Bei Eingabe eines eigenen Referenzwertes wird der hinterlegte Referenzwert ausgeblendet und der eigene Referenzwert für die weitere Berechnung herangezogen. Für eine genauere Berechnung einzelner Kostenkennwerte und Berücksichtigung lokaler Qualitäts- und Preisstandards empfehlen wir die Referenzwerte aus dem Buch BKI Baukosten 2015 Neubau. Statistische Kostenkennwerte für Gebäude 11. Die einzelnen Kostengruppen und Leistungsbereiche von Rohbau bis zur technischen Ausstattung des Gebäudes sind in diesem Werk aufgeschlüsselt und können zur Ermittlung eines eigenen Referenzwertes herangezogen 7 Statistik Austria: Baupreisindex für den Hochbau, frühere Zeitreihen verkettet, erstellt am Kostengruppe 8 lt. ÖNORM B Kostengruppe 0 und 1 lt. ÖNORM B Kostengruppe 5B lt. ÖNORM B BKI Baukosten 2015 Neubau. Statistische Kostenkennwerte für Gebäude, hrsg. BKI Baukosteninformationszentrum, Stuttgart: BKI,

33 werden. Nach dieser Berechnung kann in den hellblau eingefärbten Zellen optional dieser Wert eingefügt werden. 5 Tabellenblatt Gebäude Zu- und Umbau 5.1 Allgemeine Informationen Das folgende Kapitel dient zur Definition eines Zu- bzw. Umbaus als auch seine Abgrenzung zur Generalsanierung. Ein wesentlicher Unterschied zur Generalsanierung bei der Erfassung von Zuund Umbauten in der Vermögensdarstellung ist die Nutzungsdauer. Zu- und Umbauten, auch wenn sie sehr umfangreich sind, werden mit der Restnutzungsdauer des Hauptgebäudes abgeschrieben. Beispiel: Ein Gebäude wurde 1980 errichtet. Die Nutzungsdauer beträgt 40 Jahre. Ein Umbau des Dachgeschoßes wurde 1995 vorgenommen. Das Hauptgebäude wird von 1980 bis 2019 abgeschrieben. Das Dachgeschoß wird von 1995 bis 2019 abgeschrieben, also noch 25 Jahre. Im Wesentlichen steht somit die Eingabebox 2 für die Berücksichtigung folgender zwei Sachverhalte zur Verfügung. Ein Umbau hat nach der Errichtung des Gebäudes stattgefunden. Ein Umbau liegt dann vor, wenn solche Änderungen des Gebäudes vorgenommen werden, dass nach Durchführung dieser Änderungen das Gebäude im Vergleich zum früheren Zustand als ein wesentlich anderes erscheint (z.b.: Umwandlung eines Schuppens in eine Werkstätte oder Umwandlung eines Wirtschaftsraumes in eine Garage). Nach der Judikatur ist mit einem Umbau weder eine Veränderung (Vergrößerung) der verbauten Fläche, noch eine Veränderung des umbauten Raumes verbunden (Errichtung eines Ganges mit Zubau). Ein Zubau hat nach der Errichtung des Gebäudes stattgefunden. Ein Zubau ist eine Vergrößerung eines Gebäudes der Höhe, Tiefe, Breite und Länge nach. Dazu bedarf es jedenfalls einer Verbindung des Gebäudes mit dem Zubau, sei es durch eine Verbindungstür (Durchgang), sei es in Form einer baulichen Integration durch ein abgeschlepptes (einheitliches) Dach, das über den Zubau reicht, sodass zumindest optisch der Eindruck eines Gesamtbauwerkes (bauliche Einheit) entsteht. Einen Zubau und nicht ein selbstständiges Gebäude stellt ein Raum dann dar, wenn eine untrennbare bauliche Verbindung zwischen dem Raum und dem alten Baubestand in der Weise besteht, dass der überwiegende Teil einer Seitenwand des Raumes durch die bisherige Außenmauer des bestehenden Wohngebäudes gebildet wird und die Träger des Daches in dieser Wand verankert sind, sodass der Raum für sich allein baulich nicht bestehen kann. 33

34 Liegt hingegen ein Anbau 12 vor, der unabhängig vom Hauptgebäude besteht, kann dieser separat als eigenes Objekt mit dem KDZ-Praxisplaner Kommunale Vermögensbewertung bewertet werden. 5.2 Dateneingabe Zu- und Umbau Eingabebox 2 Folgende Eckdaten müssen für die Berücksichtigung eines Zu- und Umbaus in der Eingabebox eingegeben werden: 1. Auswahl Zu- und Umbau ja/nein 2. Jahr der Errichtung Zu- und Umbau 3. Auswahl Anschaffungswert Zu- und Umbau: ja/nein Folgende Daten können in der Eingabebox ergänzt werden: a. Bruttogeschoßfläche Zu- und Umbau b. Herstellungskosten Zu- und Umbau c. Auswahl Zu- und Abschläge Zu- und Umbau d. Eigene Referenzwerte Abbildung 16: Erfassung Grunddaten Zu- und Umbau 12 Bei einem Anbau handelt es sich um ein selbstständiges Nebengebäude. Die Abgrenzung zwischen einem als Teil des Hauptgebäudes aufzufassenden Zubau und einem Anbau, welcher ein selbstständiges Nebengebäude bildet, hängt von der baulichen Gestaltung und vom funktionalen Zusammenwirken der in Rede stehenden Baukörper ab. Hinweise dafür sind z.b. eigener Eingang, abgrenzende Feuertüren, eigenständige Vermietbarkeit, eigene Verkehrsflächen etc. 34

35 5.3 Verpflichtende Angaben Damit eine der Berechnungsboxen aktiv wird und die Berechnung durchgeführt werden kann, müssen folgende Angaben ausgefüllt werden. Auswahl Zu- und Umbau ja/nein (1) Mit der Aktivierung des Kontrollkästchens ja wird die Ergebnisbox 3 Zu- und Umbau aktiviert und alle weiteren Eingaben in der Eingabebox Zu- und Umbau in den Berechnungsboxen berücksichtigt. Mit der Auswahl nein gehen bereits eingegebenen Daten nicht verloren und können mit dem Daten übernehmen -Button gesichert werden. Eine spätere Änderung der Angaben ist daher möglich (siehe Kapitel 12). Jahr der Errichtung Zu- und Umbau (2) Hat ein Zu- bzw. Umbau stattgefunden, muss dessen Errichtungsjahr angegeben werden um die Restnutzungsdauer und somit die zusätzlichen Abschreibung und den erhöhten Buchwert ermitteln zu können. Grundsätzlich ist bei einer mehrjährigen Bauphase die Fertigstellungsanzeige ausschlaggebend für die Angaben im KDZ-Praxisplaner Kommunale Vermögensbewertung. ACHTUNG: Gültig ist nur die Eingabe der Jahre 1974 bis heute. Eine Eintragung einer zukünftigen Investition bzw. Objekte mit einer bisherigen Nutzungsdauer von mehr als 40 Jahren 13 ist also nicht möglich. Auswahl Herstellungskosten Zu- und Umbau: ja/nein (3) Je nach Datenlage ist das Kontrollkästchen ja oder nein mit einem Klick zu aktivieren. Wurde das Kontrollkästchen nein aktiviert und sind keine Herstellungskosten für den Zu- und Umbau bekannt, wird ein Referenzwert aus der zur Verfügung gestellten Datentabelle in der Berechnungsbox 3 herangezogen. ACHTUNG: Sollte keines der Kontrollkästchen neben der Frage Sind die Herstellungskosten bekannt? aktiviert werden, wird die Berechnungsbox nicht aktiviert. Ist das Kontrollkästchen mit ja angekreuzt worden, wird die Berechnung erst nach Angabe der Herstellungskosten gestartet. 5.4 Optionale Angaben Folgende Angaben müssen nur teilweise ausgefüllt werden. Welche das sind, ergibt sich aus der Auswahl in der Berechnungsbox. Bruttogeschoßfläche Zu- und Umbau (a) Die Bruttogeschoßfläche muss angegeben werden, wenn die Herstellungskosten nicht bekannt sind. Bruttogeschoßflächen sind diejenigen Flächen je Geschoß, die von den Außenwänden umschlossen werden einschließlich der Außenwände (siehe auch ÖNORM B 1800 Blatt 1). Zu berücksichtigen sind alle Flächen lt. Einreichplan, also diejenigen die mit rot (Neubau) bzw. gelb (Abbruch) versehen sind. 13 Lt. 39 Abs. 4 VRV können Gebäude und Bauten auch zum beizulegenden Zeitwert nach einer internen plausiblen Wertfeststellung, mit Durchschnittswerten von Anschaffungs- oder Herstellungskosten von Gebäuden mit ähnlicher Funktionalität, die in einem Zeitraum von bis zu 40 Jahren vor dem Bewertungsstichtag angeschafft oder hergestellt worden sind bewertet werden. 35

36 Zur Vereinfachung der Eingaben erfolgt die Berechnung mit Quadratmeterpreisen. Maßeinheiten wie Bruttorauminhalt, Nutzflächen, Nettoflächen müssen umgerechnet werden. Herstellungskosten Zu- und Umbau (b) Sind die Herstellungskosten bekannt und wurde das Kontrollkästchen zu den Herstellungskosten mit ja ausgewählt, muss ein Herstellungswert angegeben werden, damit die Berechnung erfolgen kann. Auswahl Zu- und Abschläge Zu- und Umbau (c) Die Auswahl der Zu- und Abschläge erfolgt nach dem gleichen Muster wie beim Hauptgebäude (siehe Auswahl Zu- und Abschläge Hauptgebäude (c)). Eigene Referenzwerte (d) Falls im Kontrollkästchen zum Herstellungswert nein ausgewählt wurde, d.h. die Herstellungskosten sind nicht bekannt, wird für die Berechnung ein hinterlegter Referenzwert herangezogen. Bei den angegebenen Referenzwerten in Berechnungsbox 3 handelt es sich um dieselben Baukostenwerte laut BKI wie beim Hauptgebäude (siehe Eigene Referenzwerte (d)). Die Werte dienen als Basis zur Berechnung des heutigen Wiederbeschaffungspreises und werden mittels Baupreisindex zu aktuellen Zeitwerten umgerechnet. ACHTUNG: Der Baupreisindex der Statistik Austria wurde erst ab dem Jahr 1979 erhoben. Es müssen daher die Herstellungskosten für Zu- und Umbauten, die vor 1979 stattgefunden haben, geschätzt bzw. mit 0 Euro angesetzt werden. Falls aufgrund der eigenen Erfahrung bzw. aufgrund erst kürzlich in der Gemeinde umgesetzter Projekte ein anderer Wert als der hinterlegte Referenzwert für die Berechnung herangezogen werden soll, kann hier wiederum in den Ergebnisboxen in den hellblau eingefärbten Zellen optional ein eigener Wert eingefügt werden. Bei Eingabe eines eigenen Referenzwertes wird der hinterlegte Referenzwert ausgeblendet und der eigene Referenzwert für die weitere Berechnung herangezogen. 6 Tabellenblatt Gebäude Generalsanierung 6.1 Allgemeine Informationen Eine Generalsanierung liegt dann vor, wenn maßgeblich in die Bausubstanz des Gebäudes eingegriffen und somit eine Nutzungsverlängerung bewirkt wird. Bei der Errechnung der Abschreibung wird der Buchwert des Altgebäudes mit den Herstellungskosten der Generalsanierung summiert und gemeinsam mit der ursprünglichen Nutzungsdauer abgeschrieben. Beispiel: Ein Gebäude wurde 1980 errichtet. Die Nutzungsdauer beträgt 40 Jahre. Eine Generalsanierung wurde 2010 vorgenommen. Der Restbuchwert des Hauptgebäudes wird mit den Herstellungskosten der Generalsanierung addiert und ab 2010 mit einer 36

37 Nutzungsdauer von 40 Jahren abschrieben besteht also noch eine Restnutzungsdauer von 35 Jahren. Auf jeden Fall ist zu berücksichtigen, ob es sich bei den baulichen Maßnahmen um Instandhaltungs- oder Instandsetzungsmaßnahmen handelt. Instandhaltungsaufwendungen liegen vor, wenn nur unwesentliche Gebäudeteile ausgetauscht bzw. verbessert werden z.b. Wartungsarbeiten und Reparaturen, Erneuerung der Fassaden, Austausch von weniger als 25 Prozent der Fenster etc. Bei Instandsetzungsaufwendungen handelt es sich um Aufwendungen, die nicht zu den Anschaffungs- und Herstellungskosten zählen, aber die allein oder zusammen mit einem Herstellungsaufwand den Nutzungswert des Gebäudes wesentlich erhöhen oder die Nutzungsdauer des Gebäudes wesentlich verlängern. Der Nutzwert eines Gebäudes wird dann erhöht, wenn wesentliche Teile des Gebäudes ausgetauscht und/oder modernisiert wurden z.b. Einbau eines Fahrstuhles, thermische Sanierung, Austausch von Fenstern, Austausch der kompletten Haustechnik (Wasser- und Kanalleitungen, elektrische Leitungen etc.). Es ist von einem wesentlichen Eingriff auszugehen wenn das Gebäude oder in Gebäudeteilen mehr als 25 Prozent des Bestandes erneuert wird. Nur Instandsetzungsmaßnahmen können dem Buchwert angerechnet und somit abgeschrieben werden. Der Umfang der Maßnahmen ist ausschlaggebend dafür, ob eine Generalsanierung oder lediglich ein Umbau vorliegt. Typische Hinweise für eine Generalsanierung sind z.b. kompletter Austausch und Modernisierung der Haustechnik (Heizung, elektrische Leitung, Klimatisierung etc.) mit umfangreicher thermischer Sanierung und Fenstertausch oder das Gebäude wird komplett bis auf den Rohbau entkernt und neu aufgebaut. 6.2 Dateneingabe Generalsanierung Eingabebox 3 Folgende Eckdaten müssen in der Eingabebox berücksichtigt werden: 1. Auswahl Generalsanierung ja/nein 2. Jahr der Errichtung Generalsanierung 3. Auswahl Herstellungskosten Generalsanierung: ja/nein Folgende Daten können in der Eingabebox ergänzt werden: a. Herstellungskosten Generalsanierung b. Auswahl Zu- und Abschläge Generalsanierung c. Eigene Referenzwerte 37

38 Abbildung 17: Erfassung Grunddaten Generalsanierung 6.3 Verpflichtende Angaben Damit eine der Berechnungsboxen aktiv wird und die Berechnung durchgeführt werden kann, müssen folgende Angaben ausgefüllt werden. Auswahl Generalsanierung ja/nein (1) Mit der Aktivierung des Kontrollkästchens ja wird die Ergebnisbox 4 Generalsanierung aktiviert und alle weiteren Eingaben in der Eingabebox Generalsanierung in den Berechnungsboxen berücksichtigt. Mit der Auswahl nein gehen bereits eingegebene Daten nicht verloren und können mit dem Daten übernehmen -Button gespeichert werden. Eine spätere Änderung der Angaben ist daher möglich (siehe Kapitel 12). Jahr der Errichtung Generalsanierung (2) Hat eine Generalsanierung stattgefunden, muss dessen Errichtungsjahr angegeben werden um die Restnutzungsdauer und somit die zusätzliche Abschreibung und den erhöhten Buchwert ermitteln zu können. Grundsätzlich ist bei einer mehrjährigen Bauphase die Fertigstellungsanzeige ausschlaggebend für die Angaben im KDZ-Praxisplaner Kommunale Vermögensbewertung. ACHTUNG: Gültig ist nur die Eingabe der Jahre 1974 bis heute. Eine Eintragung einer zukünftigen Investition bzw. Objekte mit einer bisherigen Nutzungsdauer von mehr als 40 Jahren 14 ist also nicht möglich. 14 Lt. 39 Abs. 4 VRV können Gebäude und Bauten auch zum beizulegenden Zeitwert nach einer internen plausiblen Wertfeststellung, mit Durchschnittswerten von Anschaffungs- oder Herstellungskosten von Gebäuden mit ähnlicher Funktionalität, die in einem Zeitraum von bis zu 40 Jahren vor dem Bewertungsstichtag angeschafft oder hergestellt worden sind bewertet werden. 38

39 Auswahl Herstellungskosten Generalsanierung: ja/nein (4) Je nach Datenlage ist das Kontrollkästchen ja oder nein mit einem Klick zu aktivieren. Wurde das Kontrollkästchen nein aktiviert und sind keine Herstellungskosten für den Zu- und Umbau bekannt, wird ein Referenzwert aus der zur Verfügung gestellten Datentabelle in der Berechnungsbox 4 herangezogen. ACHTUNG: Sollte keines der Kontrollkästchen neben der Frage Sind die Herstellungskosten bekannt? aktiviert werden, wird die Berechnungsbox nicht aktiviert. Ist das Kontrollkästchen mit ja angekreuzt worden, wird die Berechnung erst nach Angabe der Herstellungskosten gestartet. 6.4 Optionale Angaben Folgende Angaben müssen nur teilweise ausgefüllt werden. Welche das sind, ergibt sich aus der Auswahl in der Berechnungsbox. Herstellungskosten Generalsanierung (a) Sind die Herstellungskosten bekannt und wurde das Kontrollkästchen zu den Herstellungskosten mit ja ausgewählt, muss ein Herstellungswert angegeben werden, damit die Berechnung erfolgen kann. Auswahl Zu- und Abschläge Generalsanierung (b) Die Auswahl der Zu- und Abschläge erfolgt nach dem gleichen Muster wie beim Hauptgebäude (siehe Auswahl Zu- und Abschläge Hauptgebäude (c)). Eigene Referenzwerte (c) Falls im Kontrollkästchen zum Herstellungswert nein ausgewählt wurde, d.h. die Herstellungskosten sind nicht bekannt, wird für die Berechnung der hinterlegte Referenzwert herangezogen. Bei den angegebenen Referenzwerten in Berechnungsbox 4 handelt es sich um dieselben Baukostenwerte laut BKI wie beim Hauptgebäude (siehe Eigene Referenzwerte (d)). Die Werte dienen als Basis zur Berechnung des heutigen Wiederbeschaffungspreises und werden mittels Baupreisindex zu aktuellen Zeitwerten umgerechnet. ACHTUNG: Der Baupreisindex der Statistik Austria wurde erst ab dem Jahr 1979 erhoben. Es müssen daher die Herstellungskosten für Generalsanierungen, die vor 1979 stattgefunden haben, geschätzt bzw. mit 0 Euro angesetzt werden. Falls aufgrund der eigenen Erfahrung bzw. aufgrund erst kürzlich in der Gemeinde umgesetzter Projekte ein anderer Wert als der hinterlegte Referenzwert für die Berechnung herangezogen werden soll, kann hier wiederum in den Ergebnisboxen in den hellblau eingefärbten Zellen optional ein eigener Wert eingefügt werden. Bei Eingabe eines eigenen Referenzwertes wird der hinterlegte Referenzwert ausgeblendet und der eigene Referenzwert für die weitere Berechnung herangezogen. 39

40 7 Tabellenblatt Gebäude Ergebnisse Im Tabellenblatt Gebäude stehen aufgrund der Auswahlmöglichkeiten ja oder nein in fünf Kontrollkästchenboxen sowie der Angabe des Errichtungsjahres insgesamt sieben Berechnungsboxen zur Verfügung. Berechnungsbox 1: Ein Hauptgebäude wurde errichtet. Der Anschaffungswert ist bekannt. Berechnungsbox 2: Ein Hauptgebäude wurde errichtet. Der Anschaffungswert ist nicht bekannt. Berechnungsbox 3: Ein Hauptgebäude wurde errichtet und ein Zu- und Umbau hat stattgefunden. Berechnungsbox 4: Ein Hauptgebäude wurde errichtet und eine Generalsanierung hat stattgefunden. Berechnungsbox 5: Ein Hauptgebäude wurde errichtet und eine Generalsanierung hat nach einem Zu- und Umbau stattgefunden. Berechnungsbox 6: Ein Hauptgebäude wurde errichtet und ein Zu- und Umbau hat nach einer Generalsanierung stattgefunden. Berechnungsbox 7: Der Anschaffungswert/Zeitwert des Hauptgebäudes, des Zu- und Umbaus, der Generalsanierung und der Anschaffungswert Gesamt, die Nutzungsdauer, die Restnutzungsdauer heute, die jährliche Abschreibung und der Buchwert zum werden aus den vorhergehenden Berechnungen zusammengefasst. In den Berechnungsboxen 2, 3, 4, 5 und 6 selbst kann jeweils nur der Referenzwert neben dem Feld Optional: Eingabe eines eigenen Referenzwertes geändert werden. Der KDZ-Praxisplaner Kommunale Vermögensbewertung errechnet selbstständig alle für die Buchhaltung relevanten Werte. Die folgenden Berechnungen wurden mit Hilfe folgender Angaben durchgeführt. Hauptgebäude Volksschule Die Volksschule wurde 1980 mit einer Bruttogeschossfläche von m² errichtet. Die Baukosten 1980 betragen lt. Aufzeichnungen umgerechnet Euro. Aufgrund des schlechten Raumkonzeptes ist ein Abschlag vorgesehen. Zu- und Umbau Der Zubau für den Hort wurde 1990 fertig gestellt, mit einer Bruttogeschossfläche von 200 m². Die Aufzeichnungen der Baukosten sind aufgrund eines Wasserschadens Ende der 90iger Jahre verloren gegangen. Ein Aufschlag aufgrund der modernen und ökologischen Bauweise ist vorgesehen. Generalsanierung Die Generalsanierung fand 2005 statt. Es wurden Euro investiert. Es gibt keine Zu- oder Abschläge. 40

41 7.1 Ergebnis Hauptgebäude Berechnungsboxen 1 und 2 Nach vollständiger Befüllung der Eingabefelder in Eingabebox 1 wird entweder Berechnungsbox 1: der Anschaffungswert ist bekannt oder Berechnungsbox 2: der Anschaffungswert ist nicht bekannt grün markiert und aktiviert. Ermittelt werden der Anschaffungswert im Jahr der Errichtung, der Anschaffungswert im Jahr der Errichtung inkl. Zu- und Abschläge, die Nutzungsdauer, die Restnutzungsdauer zum des Bewertungsjahres, die jährliche Abschreibung und der Buchwert zum des Bewertungsjahres. Abbildung 18: Eingabebox Hauptgebäude 41

42 Abbildung 19: Berechnungsbox 1 und Ergebnis Zu- und Umbau Berechnungsbox 3 Nach vollständiger Befüllung der Eingabefelder der Eingabebox 1 und 2 wird zusätzlich die Berechnungsbox 3: Altgebäude mit Zu- und Umbau grün markiert und aktiviert. Die Berechnungen für das Altgebäude aus Berechnungsbox 1 oder 2 bleiben bestehen. Die somit ermittelten Daten werden für die Weiterrechnung des Zu- und Umbaus verwendet. Ermittelt werden der Buchwert des Altgebäudes im Jahr des Zu- und Umbaus, der Anschaffungswert des Zu- und Umbaus (ermittelt aus dem Zeitwert oder aus der Eingabe entnommen), 42

43 der Anschaffungswert des Zu- und Umbaus nach Zu- und Abschlägen, der Anschaffungswert des Zu- und Umbaus und des Altgebäudes (= Buchwert des Altgebäudes zum Zeitpunkt des Zu- und Umbaus + Anschaffungswert des Zu- und Umbaus nach Zu- und Abschlägen), die Restnutzungsdauer zum des Bewertungsjahres, die Restnutzungsdauer zum Zeitpunkt des Zu- und Umbaus, die jährliche Abschreibung seit dem Zu- und Umbau und der Buchwert zum des Bewertungsjahres für Altgebäude und Zu- und Umbau. Abbildung 20: Eingabebox Zu- und Umbau 43

44 Abbildung 21: Berechnungsbox Ergebnis Generalsanierung Berechnungsbox 4 Nach vollständiger Befüllung der Eingabefelder der Eingabebox 1 und 2 wird zusätzlich die Berechnungsbox 4: Altgebäude mit Generalsanierung grün markiert und aktiviert. Die Berechnungen für das Altgebäude aus Berechnungsbox 1 oder 2 bleiben bestehen. Die somit ermittelten Daten werden für die Weiterrechnung der Generalsanierung verwendet. Ermittelt werden: der Buchwert des Altgebäudes im Jahr der Generalsanierung, der Anschaffungswert der Generalsanierung (ermittelt aus dem Zeitwert oder aus der Eingabe entnommen), der Anschaffungswert der Generalsanierung nach Zu- und Abschlägen, der Anschaffungswert der Generalsanierung und des Altgebäudes (= Buchwert des Altgebäudes zum Zeitpunkt der Generalsanierung + Anschaffungswert der Generalsanierung nach Zu- und Abschlägen), die Nutzungsdauer zum Zeitpunkt der Generalsanierung, die Restnutzungsdauer zum des Bewertungsjahres, die jährliche Abschreibung seit der Generalsanierung und 44

45 der Buchwert zum des Bewertungsjahres für Altgebäude und Generalsanierung. Abbildung 22: Eingabebox Generalsanierung 45

46 Abbildung 23: Berechnungsbox Ergebnis Generalsanierung nach Zu- und Umbau Berechnungsboxen 3 und 5 Nach vollständiger Befüllung der Eingabefelder aller Eingabeboxen und wenn die Generalsanierung nach dem Zu- und Umbau stattgefunden hat, werden die Berechnungsbox 3: Altgebäude mit Zu- und Umbau und die Berechnungsbox 5: Altgebäude mit Zu/Umbau und darauffolgender Generalsanierung grün markiert und aktiviert. Die Berechnungen für das Altgebäude aus Berechnungsbox 1 oder 2 bleiben bestehen. Genauso wie die Berechnung des Zu- und Umbaus in Berechnungsbox 3. Die in den Boxen ermittelten Daten werden für die Weiterrechnung in der Box 5 verwendet. Ermittelt werden der Buchwert des Altgebäudes mit Zu- und Umbau im Jahr der Generalsanierung, der Anschaffungswert der Generalsanierung (ermittelt aus dem Zeitwert oder aus der Eingabe entnommen), der Anschaffungswert der Generalsanierung nach Zu- und Abschlägen, 46

47 der Anschaffungswert der Generalsanierung und des Altgebäudes inkl. Zu- und Umbau (= Buchwert des Altgebäudes inkl. Zu- und Umbau zum Zeitpunkt der Generalsanierung + Anschaffungswert der Generalsanierung nach Zu- und Abschlägen), die Nutzungsdauer zum Zeitpunkt der Generalsanierung, die Restnutzungsdauer zum des Bewertungsjahres, die jährliche Abschreibung seit der Generalsanierung und der Buchwert zum des Bewertungsjahres für Altgebäude inkl. Zu- und Umbau sowie Generalsanierung. Abbildung 24: Berechnungsbox 5 47

48 7.5 Ergebnis Generalsanierung vor Zu- und Umbau Berechnungsboxen 4 und 6 Nach vollständiger Befüllung der Eingabefelder aller Eingabeboxen und wenn die Generalsanierung vor dem Zu- und Umbau stattgefunden hat, werden die Berechnungsbox 4: Altgebäude mit Generalsanierung und die Berechnungsbox 6: Altgebäude mit Generalsanierung und darauffolgendem Zu- und Umbau grün markiert und aktiviert. Die Berechnungen für das Altgebäude aus Berechnungsbox 1 oder 2 bleiben bestehen. Genauso wie die Berechnung der Generalsanierung in Berechnungsbox 4. Die in den Boxen ermittelten Daten werden für die Weiterrechnung in der Box 6 verwendet. Ermittelt werden Beispiel der Buchwert des Altgebäudes mit Generalsanierung im Jahr des Zu- und Umbaus, der Anschaffungswert des Zu- und Umbaus (ermittelt aus dem Zeitwert oder aus der Eingabe entnommen), der Anschaffungswert des Zu- und Umbaus nach Zu- und Abschlägen, der Anschaffungswert des Zu- und Umbaus und des Altgebäudes inkl. Generalsanierung (= Buchwert des Altgebäudes inkl. Generalsanierung zum Zeitpunkt des Zu- und Umbaus + Anschaffungswert des Zu- und Umbaus nach Zu- und Abschlägen), die Nutzungsdauer zum Zeitpunkt des Zu- und Umbaus, die Restnutzungsdauer zum des Bewertungsjahres, die jährliche Abschreibung seit dem Zu- und Umbau und der Buchwert zum des Bewertungsjahres für Altgebäude inkl. Generalsanierung Zu- und Umbau. Im vorab angeführten Beispiel werden die Generalsanierung 1990 und der Zubau 2005 durchgeführt. Zusätzlich werden eigen Referenzwerte, die das Bauamt zur Verfügung gestellt hat, verwendet. 48

49 Abbildung 25: Berechnungsbox 4 und 6 49

50 7.6 Zusammenfassung der Ergebnisse Berechnungsbox 7 In Berechnungsbox 7 werden die wichtigsten schon vorab gezeigten Ergebnisse nochmals für einen groben Überblick zusammengefasst: Anschaffungswert des Altgebäudes zum Errichtungszeitpunkt; Anschaffungswert des Zu- und Umbaus zum Herstellungszeitpunkt; Anschaffungswert der Generalsanierung zum Herstellungszeitpunkt; Anschaffungswert Gesamt (Altgebäude + Generalsanierung + Zu/Umbau); die Nutzungsdauer zum des Bewertungsjahres; die Restnutzungsdauer zum des Bewertungsjahres; die jährliche Abschreibung zum des Bewertungsjahres; Buchwert zum des Bewertungsjahres. Abbildung 26: Berechnungsbox Speichern/Laden Das Speichern und Laden der Ergebnisse wird in Kapitel 12 näher erläutert. 8 Exkurs: Mischnutzung Eine Mischnutzung eines Gebäudes liegt dann vor, wenn ein baulich zusammenhängendes Objekt für zwei oder mehr Zwecke errichtet wurde, aber gemeinsame Verkehrsflächen benutzen. Möchte die Gemeinde ihre Vermögenswerte getrennt nach Nutzungsart darstellen, können die sonstigen Flächen auf die jeweiligen Gebäudeteile prozentual aufgeteilt werden. Beispiel: Ein Schulcampus wurde errichtet. Im Zweistöckigen Gebäude wurden ein Kindergarten, eine Volkschule und Räume für die Musikschule errichtet. Nach Sichtung des Bauaktes wurde eine Gesamtbruttogeschossfläche von 1500 Quadratmetern ermittelt. Davon entfallen

51 Quadratmeter auf den Kindergarten, 800 Quadratmeter auf die Volkschule, 120 Quadratmeter auf die Musikschule und 230 Quadratmeter auf sonstige Flächen (Sanitärräume, Lager, Versammlungsraum etc.). Nach prozentueller Aufteilung der sonstigen Flächen auf die kategorisierten Flächen Kindergarten, Volk- und Musikschule ergibt sich folgendes: Tabelle 4: Berechnung Bruttogeschoßflächen Mischnutzung Gesamt Kindergarten Volkschule Musikschule Verkehrsflächen Bruttogeschossflächen m² 350 m² 800 m² 120 m² 230 m² Anteile Gesamt 100% 23% 53% 8% 15% Anteile ohne Verkehrsflächen 100% 28% 63% 9% Aufteilung der Verkehrsflächen 63 m² 145 m² 22 m² 230 m² Kategorieflächen inkl. anteiliger Verkehrsflächen m² 413 m² 945 m² 142 m² Quelle: KDZ eigene Berechnung, Nach Aufteilung der Verkehrsflächen können im KDZ-Praxisplaner Kommunale Vermögensbewertung jede Kategorie einzeln ausgewählt, zugeordnet und die dementsprechenden Referenzwerte genutzt werden. ACHTUNG: Da es hierbei nur rein rechnerisch um die Teilung des Gebäudes zu Bewertungszwecken handelt, muss darauf geachtet werden, dass die Nutzungsdauer für alle Gebäudeteile gleich ausgewählt wird und bei einer Generalsanierung alle Gebäudeteile betroffen sind. Die Generalssanierungskosten müssen entsprechend der zuvor ermittelten Bruttogeschossflächen wieder auf die einzelnen Kategorien aufgeteilt werden. 9 Tabellenblatt Straßen 9.1 Allgemeine Informationen Im Tabellenblatt Straßen können Vermögensgegenstände wie Straßen, Geh- und Radwege, Straßenbeleuchtung, Brücken etc. bewertet werden. Dabei ist zu beachten, dass es sich nur um den Aufbau handelt und das Grundstück, auf dem sich die Straße bzw. der Radweg befindet, nicht in diesem Tabellenblatt bewertet wird. Für die Bewertung des Grundstücks muss das Tabellenblatt Grundstücke (Siehe Tabellenblatt Grundstücke) herangezogen werden. Bevor die Bewertung der Gemeindestraßen durchgeführt werden kann, muss zunächst erhoben werden, wieviel Straßenkilometer die Gemeinde überhaupt besitzt und wie die Bauausführung dieser Straßen ist. Gibt es nur die Fahrbahn mit oder ohne Gehweg, ist eine Entwässerung vorhanden, gibt es eine Straßenbeleuchtung, Leitschienen etc. Außerdem muss erhoben werden, ob der Anschaffungswert und das Errichtungsjahr der Vermögensgegenstände bekannt oder unbekannt sind. Falls das Errichtungsjahr der Straße nicht bekannt ist, ist der aktuelle Zustand der Straße für die Bewertung relevant, d.h. auch hier müssen Vorerhebungen durchgeführt werden. 51

52 9.2 Dateneingabe Straßen Eingabebox Folgende Eckdaten müssen in der Eingabebox berücksichtigt werden (verpflichtende Angaben): 1. Vermögensgegenstand 2. Objektbezeichnung 3. Jahr der Bewertung 4. Auswahl Errichtungsjahr ja/nein 5. Auswahl Anschaffungswert ja/nein Folgende Daten können in der Eingabebox ergänzt werden (optionale Angaben): a. Errichtungsjahr b. Anschaffungswert c. Beurteilung der Straßen nach Kategorien d. Maßeinheit e. Eingabe eines eigenen Referenzwertes Abbildung 27: Eingabebox Straßen a b c 9.3 Verpflichtende Angaben Damit eine der Berechnungsboxen aktiv wird und die Berechnung durchgeführt werden kann, müssen folgende Angaben ausgefüllt werden. Vermögensgegenstand (1) Im Tabellenblatt Straßen gibt es folgende Vermögensgegenstände zur Auswahl: Straße - stark befahren, z.b. Hauptstraße Straße - mittel befahren, z.b. Nebenstraße Straße - wenig befahren, z.b. im Wohngebiet Schotterstraße 52

53 Gehweg/Radweg Entwässerung Straßenbeleuchtung Brücke Stahl Brücke Mauerwerk, Beton Brücke Holz Leitschiene Für diese Vermögensgegenstände sind im KDZ-Praxisplaner Kommunale Vermögensbewertung teilweise bereits Referenzwerte hinterlegt, falls die Anschaffungskosten nicht bekannt sind. Objektbezeichnung (2) Für die Zuordnung der zu bewertenden Straße etc. ist eine eindeutige Bezeichnung notwendig. Hierbei empfiehlt sich beispielsweise der Straßenname. Die Wahl der Objektbezeichnung sollte einen direkten Hinweis zum zugehörigen Vermögensgegenstand haben, da diese Information für das Daten übernehmen und Laden der Daten relevant ist. (Siehe Kapitel 12) Jahr der Bewertung (3) In diesem Feld muss angegeben werden, für welches Jahr die Vermögensbewertung durchgeführt wird. Diese Angabe ist beispielsweise zur Berechnung der Restnutzungsdauer oder des Restbuchwertes des Objektes wichtig. Als Stichtag wird jeweils der herangezogen. Auswahl Errichtungsjahr bekannt: ja/nein (4) Je nachdem ob das Errichtungsjahr des Objektes bekannt ist oder nicht, ist das Kontrollkästchen mit ja oder nein zu aktivieren. Falls ja angeklickt wird, werden grundsätzlich die ersten beiden Berechnungsboxen (Das Errichtungsjahr ist bekannt) aktiviert. Welche Berechnungsbox tatsächlich zum Einsatz kommt, wird zusätzlich über das Kontrollkästchen zum Anschaffungswert gesteuert (Siehe Auswahl Anschaffungswert bekannt: ja/nein (5)). Für den Fall, dass das Errichtungsjahr unbekannt ist und die Frage mit nein beantwortet wird, werden die letzten beiden Berechnungsboxen (Das Errichtungsjahr ist nicht bekannt) aktiviert. Auch hier ist wieder für die endgültige Aktivierung der Berechnungsbox die Auswahl des Kontrollkästchens zum Anschaffungswert relevant. Die zweite Variante (Errichtungsjahr ist nicht bekannt) ist zum einen nur für Straßen möglich und zum anderen muss zusätzlich, damit die Berechnung erfolgen kann, der Zustand der Straße (Siehe Beurteilung der Straßen nach Kategorien (c)) beurteilt werden. Auswahl Anschaffungswert bekannt: ja/nein (5) Je nach Datenlage ist das Kontrollkästchen mit ja oder nein zu aktivieren. Falls die Frage mit ja beantwortet wird, werden die Berechnungsboxen 2 und 4 aktiviert (Der Anschaffungswert ist bekannt). Welche Berechnungsbox tatsächlich zum Einsatz kommt, wird zusätzlich über das Kontrollkästchen zum Errichtungsjahr gesteuert (Siehe Auswahl Errichtungsjahr bekannt: ja/nein (4)). Zusätzlich muss, damit die Berechnung erfolgen kann, der Anschaffungswert angegeben werden. 53

54 Falls der Anschaffungswert des Objektes nicht vorliegt und die Frage zum Anschaffungswert mit nein beantwortet wird, werden grundsätzlich die Berechnungsboxen 1 und 3 aktiviert (Der Anschaffungswert ist nicht bekannt). Auch hier ist für die schlussendliche Aktivierung der Berechnungsbox die Auswahl des Kontrollkästchens zum Errichtungsjahr wesentlich. Da der Anschaffungswert des zu bewertenden Objektes nicht bekannt ist, wird für die Berechnung ein im KDZ-Praxisplaner Kommunale Vermögensbewertung hinterlegter Referenzwert herangezogen. Die Referenzwerte wurden anhand einer Umfrage unter ausgewählten Städten und Gemeinden erhoben. Falls aufgrund der eigenen Erfahrung bzw. aufgrund erst kürzlich in der Gemeinde umgesetzter Projekte ein anderer Wert als der hinterlegte Referenzwert für die Berechnung herangezogen werden soll, kann in den Ergebnisboxen optional ein eigener Wert eingefügt werden (Siehe Eingabe eines eigenen Referenzwertes (e)). Zusätzlich muss, damit die Berechnung erfolgen kann, in der Ergebnisbox die Maßeinheit (Siehe Maßeinheit (d)) des Vermögensgegenstandes angegeben werden. 9.4 Optionale Angaben Folgende Angaben müssen nur teilweise ausgefüllt werden. Welche das sind, ergibt sich aus der Auswahl in der Berechnungsbox. Errichtungsjahr (a) Falls das Kontrollkästchen zum Errichtungsjahr mit ja beantwortet wurde, d.h. das Errichtungsjahr ist bekannt, muss zusätzlich damit die Berechnung erfolgen kann das Errichtungsjahr angegeben werden. Dabei ist eine Jahreszahl ab 1975 zulässig. Bei einer mehrjährigen Errichtung ist das Jahr der Fertigstellung anzugeben. Anschaffungswert (b) Wurde im Kontrollkästchen zum Anschaffungswert ja ausgewählt, d.h. der Anschaffungswert ist bekannt, muss, damit die Berechnung erfolgen kann, der Anschaffungswert angegeben werden. Beurteilung der Straßen nach Kategorien (c) Ist der zu bewertende Vermögensgegenstand eine Straße und wurde das Kontrollkästchen zum Errichtungsjahr mit nein beantwortet (Errichtungsjahr ist nicht bekannt), muss zur Berechnung des Buchwertes der Zustand der Straße beurteilt werden. Dafür stehen sechs Kategorien zur Verfügung. Kategorie 1 bedeutet, dass die Straße neuwertig ist und noch eine Nutzungsdauer von 33 Jahren aufweist. Der Restbuchwert beträgt in diesem Fall 100 Prozent des Anschaffungswertes bzw. des anhand des Referenzwertes errechneten Zeitwertes. Im Gegensatz dazu bedeutet Kategorie 6, dass die Straße eine Generalerneuerung benötigt und Gefahr in Verzug besteht. Die Restnutzungsdauer beträgt in diesem Fall null Jahre und der Restbuchwert null Prozent des Anschaffungswertes bzw. des anhand des Referenzwertes errechneten Zeitwertes. Maßeinheit (d) Falls im Kontrollkästchen zum Anschaffungswert nein ausgewählt wurde, d.h. der Anschaffungswert ist nicht bekannt, muss die Maßeinheit zum Vermögensgegenstand angegeben werden. Das bedeutet, dass im Fall einer Straße bzw. eines Geh- oder Radweges 54

55 angegeben werden muss, wie groß die zu bewertende Straßenfläche in m² ist. Bei Bewertung einer Leitschiene oder einer Straßenbeleuchtung muss die Länge in Meter angegeben werden. Eingabe eines eigenen Referenzwertes (e) Falls im Kontrollkästchen zum Anschaffungswert nein ausgewählt wurde, d.h. der Anschaffungswert ist nicht bekannt, wird für die Berechnung ein im KDZ-Praxisplaner Kommunale Vermögensbewertung hinterlegter Referenzwert herangezogen. Die Referenzwerte wurden anhand einer Umfrage unter ausgewählten Städten und Gemeinden erhoben. Falls aufgrund der eigenen Erfahrung bzw. aufgrund erst kürzlich in der Gemeinde umgesetzter Projekte ein anderer Wert als der hinterlegte Referenzwert für die Berechnung herangezogen werden soll, kann in den Ergebnisboxen in den hellblau eingefärbten Zellen optional ein eigener Wert eingefügt werden. Bei Eingabe eines eigenen Referenzwertes wird der hinterlegte Referenzwert ausgeblendet und der eigene Referenzwert für die weitere Berechnung herangezogen. 9.5 Ergebnis Straßen Berechnungsboxen Im Tabellenblatt Straßen bestehen zwei Auswahlmöglichkeiten zum Errichtungsjahr (Errichtungsjahr bekannt: ja/nein) und zwei Auswahlmöglichkeiten zum Anschaffungswert (Anschaffungswert bekannt: ja/nein). Daraus ergeben sich folgende vier Möglichkeiten für die Berechnungsboxen: Berechnungsbox 1: Das Errichtungsjahr ist bekannt. Der Anschaffungswert ist nicht bekannt. Berechnungsbox 2: Das Errichtungsjahr ist bekannt. Der Anschaffungswert ist bekannt. Berechnungsbox 3: Das Errichtungsjahr ist nicht bekannt. Der Anschaffungswert ist nicht bekannt. Berechnungsbox 4: Das Errichtungsjahr ist nicht bekannt. Der Anschaffungswert ist bekannt. 55

56 Abbildung 28: Berechnungsbox 1 Errichtungsjahr bekannt, Anschaffungswert nicht bekannt Das Errichtungsjahr ist bekannt. Der Anschaffungswert ist nicht bekannt. Referenzwert Maßeinheit aktueller Zeitwert /m² m² in Euro Vorgegebener Referenzwert 147,00 Optional: Eingabe eines eigenen Referenzwertes ,00 d ,00 Straßenbauindex ,0 Straßenbauindex ,1 Veränderung Index seit ,3% Historischer Anschaffungswert im Jahr 1985 in Euro ,77 Nutzungsdauer in Jahren 33 Restnutzungsdauer zum in Jahren 3 Jährliche Abschreibung in Euro ,54 Buchwert zum in Euro ,62 e Abbildung 29: Berechnungsbox 2 Errichtungsjahr bekannt, Anschaffungswert bekannt Das Errichtungsjahr ist bekannt. Der Anschaffungswert ist bekannt. Anschaffungswert in Euro ,56 Nutzungsdauer in Jahren 33 Restnutzungsdauer zum in Jahren 3 Jährliche Abschreibung in Euro ,05 Buchwert zum in Euro ,14 Berechnungsbox 1 Zur Aktivierung dieser Box muss das Errichtungsjahr bekannt sein, während der Anschaffungswert unbekannt ist. Zur Berechnung eines historischen Anschaffungswertes wird daher ein Referenzwert herangezogen. Optional kann statt des hinterlegten Referenzwertes ein eigener Referenzwert angegeben werden (Siehe Eingabe eines eigenen Referenzwertes (e)). 56

57 Außerdem muss für die Berechnung die Maßeinheit zum Vermögensgegenstand angegeben werden (Siehe Maßeinheit (d)). Aus dem Referenzwert und der Maßeinheit ergibt sich der aktuelle Zeitwert des Vermögensgegenstandes. Dieser wird mit Hilfe eines Index (Straßenbauindex, Brückenbauindex) auf das Anschaffungsjahr indexiert. Dies bildet den historischen Anschaffungswert des Vermögensgegenstandes der die Ausgangsgröße für die weiteren Berechnungen darstellt. Mit Hilfe der Nutzungsdauer gemäß VRV ergibt sich die jährliche Abschreibung. Außerdem lassen sich durch die Eingabe des Errichtungsjahres sowie des Bewertungsjahres in der Eingabebox sowohl die Restnutzungsdauer als auch der Restbuchwert zum berechnen. Berechnungsbox 2 Zur Aktivierung dieser Box müssen sowohl das Errichtungsjahr aus auch der Anschaffungswert bekannt sein. Im Gegensatz zu Berechnungsbox 1 sind in Berechnungsbox 2 keine weiteren Eingaben erforderlich, da bereits alle notwendigen Angaben in der Eingabebox gemacht wurden. Aus dem Anschaffungswert ergibt sich mit Hilfe der Nutzungsdauer gemäß VRV die jährliche Abschreibung des Vermögensgegenstandes. Außerdem lassen sich durch die Eingabe des Errichtungsjahres sowie des Bewertungsjahres in der Eingabebox die Restnutzungsdauer sowie der Restbuchwert zum berechnen. Berechnungsbox 3 Zur Aktivierung dieser Box müssen sowohl das Errichtungsjahr aus auch der Anschaffungswert unbekannt sein. Berechnungsbox 3 wird ausschließlich beim Vermögensgegenstand Straßen aktiv. Für alle anderen Vermögensgegenstände ist diese Berechnungsart nicht möglich. Da der Anschaffungswert nicht bekannt ist, wird zur Berechnung des historischen Anschaffungswertes ein Referenzwert herangezogen. Optional kann statt des hinterlegten Referenzwertes ein eigener Referenzwert angegeben werden (Siehe Eingabe eines eigenen Referenzwertes (e)). Außerdem muss für die Berechnung die Maßeinheit zur Straße angegeben werden (Siehe Maßeinheit (d)). Aus dem Referenzwert und der Maßeinheit ergibt sich der aktuelle Zeitwert der Straße. Mit Hilfe der ausgewählten Kategorie der Straße (Siehe Beurteilung der Straßen nach Kategorien (c)) ergibt sich aus dem aktuellen Zeitwert der Buchwert zum Ebenso werden über die ausgewählte Kategorie die Restnutzungsdauer und die jährliche Abschreibung bestimmt. Berechnungsbox 4 Zur Aktivierung dieser Box muss das Errichtungsjahr unbekannt und der Anschaffungswert bekannt sein. Berechnungsbox 4 wird ausschließlich beim Vermögensgegenstand Straßen aktiv. Für alle anderen Vermögensgegenstände ist diese Berechnungsart nicht möglich. Im Gegensatz zu Berechnungsbox 3 sind in Berechnungsbox 4 keine weiteren Eingaben erforderlich, da bereits alle notwendigen Angaben in der Eingabebox gemacht wurden. Mit Hilfe des Anschaffungswertes und der ausgewählten Kategorie der Straße (Siehe Beurteilung der Straßen nach Kategorien (c)) ergibt sich der Buchwert zum Ebenso werden über die ausgewählte Kategorie die Restnutzungsdauer und die jährliche Abschreibung bestimmt. 57

58 9.6 Speichern/Laden Das Speichern und Laden der Ergebnisse wird in Kapitel 12 näher erläutert. 10 Tabellenblatt Wasserversorgung 10.1 Allgemeine Informationen Im Tabellenblatt Wasserversorgung können Vermögensgegenstände wie Rohre, Brunnen, Hochbehälter, Hydranten etc. bewertet werden. Bevor die Bewertung der Wasserversorgungsanlagen durchgeführt werden kann, muss zunächst erhoben werden wieviel Kilometer Rohre die Gemeinde besitzt, bzw. welches Fassungsvermögen die Brunnen oder Hochbehälter haben. Außerdem muss erfasst werden ob der Anschaffungswert dieser Vermögensgegenstände bekannt oder unbekannt ist Dateneingabe Wasserversorgung Eingabebox Folgende Eckdaten müssen in der Eingabebox berücksichtigt werden (verpflichtende Angaben): 1. Vermögensgegenstand 2. Objektbezeichnung 3. Jahr der Bewertung 4. Errichtungsjahr 5. Auswahl Anschaffungswert ja/nein Folgende Daten können in der Eingabebox ergänzt werden (optionale Angaben): a. Anschaffungswert b. Maßeinheit c. Eingabe eines eigenen Referenzwertes Abbildung 30: Eingabebox Wasserversorgung a 58

59 10.3 Verpflichtende Angaben Damit eine der Berechnungsboxen aktiv wird und die Berechnung durchgeführt werden kann, müssen folgende Angaben ausgefüllt werden. Vermögensgegenstand (1) Im Tabellenblatt Wasserversorgung gibt es folgende Vermögensgegenstände zur Auswahl: Rohr, DN 50 Rohr, DN 80 Rohr, DN 100 Rohr, DN 125 Rohr, DN 150 Rohr, DN 200 Brunnen Hochbehälter Hydranten Drucksteigerungsanlage Für die angeführten Vermögensgegenstände sind im KDZ-Praxisplaner Kommunale Vermögensbewertung teilweise bereits Referenzwerte hinterlegt, falls die Anschaffungskosten nicht bekannt sind. Objektbezeichnung (2) Für die Zuordnung des zu bewertenden Rohres etc. ist eine eindeutige Bezeichnung notwendig. Hierbei empfiehlt sich beispielsweise das Baulos oder der Straßenname Die Wahl der Objektbezeichnung sollte einen direkten Hinweis zum zugehörigen Vermögensgegenstand haben, da diese Information beim Daten übernehmen und Laden der Daten relevant ist (Siehe Kapitel 12). Jahr der Bewertung (3) In diesem Feld muss angegeben werden für welches Jahr die Vermögensbewertung durchgeführt wird. Diese Angabe ist beispielsweise zur Berechnung der Restnutzungsdauer oder des Restbuchwertes des Objektes relevant. Als Stichtag wird jeweils der herangezogen. Errichtungsjahr (4) In dieser Zelle muss das Errichtungsjahr des Vermögensgegenstandes angegeben werden. Diese Angabe ist zur Berechnung der Restnutzungsdauer des Objektes relevant. Dabei ist eine Jahreszahl ab 1967 zulässig. Bei einer mehrjährigen Errichtung ist das Jahr der Fertigstellung anzugeben. Auswahl Anschaffungswert bekannt: ja/nein (5) Je nach Datenlage ist das Kontrollkästchen mit ja oder nein zu aktivieren. Falls die Frage mit nein beantwortet wird, wird Berechnungsbox 1 aktiviert (Der Anschaffungswert ist nicht bekannt). Da der Anschaffungswert des zu bewertenden Objektes nicht bekannt ist, wird für die Berechnung ein im KDZ-Praxisplaner Kommunale Vermögensbewertung hinterlegter Referenzwert herangezogen. Die Referenzwerte wurden anhand einer Umfrage unter 59

60 ausgewählten Städten und Gemeinden erhoben. Falls aufgrund der eigenen Erfahrung bzw. aufgrund erst kürzlich in der Gemeinde umgesetzter Projekte ein anderer Wert als der hinterlegte Referenzwert für die Berechnung herangezogen werden soll, kann in der Ergebnisbox optional ein eigener Wert eingefügt werden (Siehe Eingabe eines eigenen Referenzwertes (c)). Zusätzlich muss, damit die Berechnung erfolgen kann, in der Ergebnisbox die Maßeinheit (Siehe Maßeinheit (b)) des Vermögensgegenstandes angegeben werden. Falls der Anschaffungswert des Objektes vorliegt und die Frage zum Anschaffungswert mit ja beantwortet wird, wird Berechnungsbox 2 aktiviert (Der Anschaffungswert ist bekannt). Zusätzlich muss, damit die Berechnung erfolgen kann der Anschaffungswert angegeben werden Optionale Angaben Folgende Angaben müssen nur teilweise ausgefüllt werden. Welche das sind, ergibt sich aus der Auswahl in der Berechnungsbox. Anschaffungswert (a) Wurde im Kontrollkästchen zum Anschaffungswert ja ausgewählt, d.h. der Anschaffungswert ist bekannt, muss, damit die Berechnung erfolgen kann, der Anschaffungswert angegeben werden. Maßeinheit (b) Falls im Kontrollkästchen zum Anschaffungswert nein ausgewählt wurde, d.h. der Anschaffungswert ist nicht bekannt, muss die Maßeinheit zum Vermögensgegenstand angegeben werden. Das bedeutet, dass im Fall eines Rohres die Länge in Meter angegeben werden muss. Bei Bewertung eines Hochbehälters muss das Volumen in m³ ausgefüllt werden. Eingabe eines eigenen Referenzwertes (c) Falls im Kontrollkästchen zum Anschaffungswert nein ausgewählt wurde, d.h. der Anschaffungswert ist nicht bekannt, wird für die Berechnung ein im KDZ-Praxisplaner Kommunale Vermögensbewertung hinterlegter Referenzwert herangezogen. Die Referenzwerte wurden anhand einer Umfrage unter ausgewählten Städten und Gemeinden erhoben. Falls aufgrund der eigenen Erfahrung bzw. aufgrund erst kürzlich in der Gemeinde umgesetzter Projekte ein anderer Wert als der hinterlegte Referenzwert für die Berechnung herangezogen werden soll, kann in der Ergebnisbox in der hellblau eingefärbten Zelle optional ein eigener Wert eingefügt werden. Bei Eingabe eines eigenen Referenzwertes wird der hinterlegte Referenzwert ausgeblendet und der eigene Referenzwert für die weitere Berechnung herangezogen Ergebnis Wasserversorgung Berechnungsboxen Im Tabellenblatt Wasserversorgung ergeben sich aufgrund der zwei Auswahlmöglichkeiten zum Anschaffungswert (Anschaffungswert bekannt: ja/nein) folgende Möglichkeiten für die Berechnungsboxen: Berechnungsbox 1: Der Anschaffungswert ist nicht bekannt. Berechnungsbox 2: Der Anschaffungswert ist bekannt. 60

61 Abbildung 31: Berechnungsbox 2 Anschaffungswert bekannt Der Anschaffungswert ist bekannt. Anschaffungswert in Euro ,50 Nutzungsdauer in Jahren 10 Restnutzungsdauer zum in Jahren 2 Jährliche Abschreibung in Euro ,25 Buchwert zum in Euro ,50 Berechnungsbox 1 Zur Aktivierung dieser Box kann der Anschaffungswert unbekannt sein. Zur Berechnung eines historischen Anschaffungswertes wird daher ein Referenzwert herangezogen. Optional kann statt des hinterlegten Referenzwertes ein eigener Referenzwert angegeben werden (Siehe Eingabe eines eigenen Referenzwertes (c)). Außerdem muss für die Berechnung die Maßeinheit zum Vermögensgegenstand angegeben werden (Siehe Maßeinheit (b)). Aus dem Referenzwert und der Maßeinheit ergibt sich der aktuelle Zeitwert des Vermögensgegenstandes. Dieser wird mit Hilfe eines Index (Tiefbauindex, Hochbauindex, Verbraucherpreisindex) auf das Anschaffungsjahr indexiert. Dies bildet den historischen Anschaffungswert des Vermögensgegenstandes der die Ausgangsgröße für die weiteren Berechnungen darstellt. Mit Hilfe der Nutzungsdauer gemäß VRV ergibt sich die jährliche Abschreibung. Außerdem lassen sich durch die Eingabe des Errichtungsjahres sowie des Bewertungsjahres in der Eingabebox sowohl die Restnutzungsdauer als auch der Restbuchwert zum berechnen. Berechnungsbox 2 Zur Aktivierung dieser Box muss der Anschaffungswert bekannt sein. Im Gegensatz zu Berechnungsbox 1 sind in Berechnungsbox 2 keine weiteren Eingaben erforderlich, da bereits alle notwendigen Angaben in der Eingabebox gemacht wurden. Aus dem Anschaffungswert ergibt sich mit Hilfe der Nutzungsdauer gemäß VRV die jährliche Abschreibung des Vermögensgegenstandes. Außerdem lassen sich durch die Eingabe des Errichtungsjahres sowie des Bewertungsjahres in der Eingabebox die Restnutzungsdauer sowie der Restbuchwert zum berechnen. 61

62 10.6 Speichern/Laden Das Speichern und Laden der Ergebnisse wird in Kapitel 12 näher erläutert. 11 Tabellenblatt Abwasserbeseitigung 11.1 Allgemeine Informationen Im Tabellenblatt Abwasserbeseitigung können Vermögensgegenstände wie Kanal und Hebeanlage bewertet werden. Bevor die Bewertung der Abwasserentsorgungsanlagen durchgeführt werden kann, muss zunächst erhoben werden wieviel Kilometer Kanal die Gemeinde besitzt bzw. welche Anzahl an Hebeanlagen. Außerdem muss erfasst werden ob der Anschaffungswert dieser Vermögensgegenstände bekannt oder unbekannt ist Dateneingabe Abwasserentsorgung Eingabebox Folgende Eckdaten müssen in der Eingabebox berücksichtigt werden (verpflichtende Angaben): 1. Vermögensgegenstand 2. Objektbezeichnung 3. Jahr der Bewertung 4. Errichtungsjahr 5. Auswahl Anschaffungswert ja/nein Folgende Daten können in der Eingabebox ergänzt werden (optionale Angaben): a. Anschaffungswert b. Maßeinheit c. Eingabe eines eigenen Referenzwertes Abbildung 32: Eingabebox Wasserversorgung a 62

63 11.3 Verpflichtende Angaben Damit eine der Berechnungsboxen aktiv wird und die Berechnung durchgeführt werden kann, müssen folgende Angaben ausgefüllt werden. Vermögensgegenstand (1) Im Tabellenblatt Wasserversorgung gibt es folgende Vermögensgegenstände zur Auswahl: Kanal, DN 110 Kanal, DN 125 Kanal, DN 150 Kanal, DN 200 Kanal, DN 250 Kanal, DN 300 Kanal, DN 400 Kanal, DN 500 Kanal, DN 600 Kanal, DN 700 Kanal, DN 800 Hebeanlage Für die angeführten Vermögensgegenstände sind im KDZ-Praxisplaner Kommunale Vermögensbewertung teilweise bereits Referenzwerte hinterlegt, falls die Anschaffungskosten nicht bekannt sind. Objektbezeichnung (2) Für die Zuordnung des zu bewertenden Kanals etc. ist eine eindeutige Bezeichnung notwendig. Hierbei empfiehlt sich beispielsweise das Baulos oder der Straßenname Die Wahl der Objektbezeichnung sollte einen direkten Hinweis zum zugehörigen Vermögensgegenstand haben, da diese Information beim Daten übernehmen und Laden der Daten relevant ist (Siehe Kapitel 12). Jahr der Bewertung (3) In diesem Feld muss angegeben werden für welches Jahr die Vermögensbewertung durchgeführt wird. Diese Angabe ist beispielsweise zur Berechnung der Restnutzungsdauer oder des Restbuchwertes des Objektes relevant. Als Stichtag wird jeweils der herangezogen. Errichtungsjahr (4) In dieser Zelle muss das Errichtungsjahr des Vermögensgegenstandes angegeben werden. Diese Angabe ist zur Berechnung der Restnutzungsdauer des Objektes relevant. Dabei ist eine Jahreszahl ab 1967 zulässig. Bei einer mehrjährigen Errichtung ist das Jahr der Fertigstellung anzugeben. Auswahl Anschaffungswert bekannt: ja/nein (5) Je nach Datenlage ist das Kontrollkästchen mit ja oder nein zu aktivieren. Falls die Frage mit nein beantwortet wird, wird Berechnungsbox 1 aktiviert (Der Anschaffungswert ist nicht bekannt). Da der Anschaffungswert des zu bewertenden Objektes nicht bekannt ist, wird für die 63

64 Berechnung ein im KDZ-Praxisplaner Kommunale Vermögensbewertung hinterlegter Referenzwert herangezogen. Die Referenzwerte wurden anhand einer Umfrage unter ausgewählten Städten und Gemeinden erhoben. Falls aufgrund der eigenen Erfahrung bzw. aufgrund erst kürzlich in der Gemeinde umgesetzter Projekte ein anderer Wert als der hinterlegte Referenzwert für die Berechnung herangezogen werden soll, kann in der Ergebnisbox optional ein eigener Wert eingefügt werden (Siehe Eingabe eines eigenen Referenzwertes (c)). Zusätzlich muss, damit die Berechnung erfolgen kann, in der Ergebnisbox die Maßeinheit (Siehe Maßeinheit (b)) des Vermögensgegenstandes angegeben werden. Falls der Anschaffungswert des Objektes vorliegt und die Frage zum Anschaffungswert mit ja beantwortet wird, wird Berechnungsbox 2 aktiviert (Der Anschaffungswert ist bekannt). Zusätzlich muss, damit die Berechnung erfolgen kann der Anschaffungswert angegeben werden Optionale Angaben Folgende Angaben müssen nur teilweise ausgefüllt werden. Welche das sind, ergibt sich aus der Auswahl in der Berechnungsbox. Anschaffungswert (a) Wurde im Kontrollkästchen zum Anschaffungswert ja ausgewählt, d.h. der Anschaffungswert ist bekannt, muss, damit die Berechnung erfolgen kann, der Anschaffungswert angegeben werden. Maßeinheit (b) Falls im Kontrollkästchen zum Anschaffungswert nein ausgewählt wurde, d.h. der Anschaffungswert ist nicht bekannt, muss die Maßeinheit zum Vermögensgegenstand angegeben werden. Das bedeutet, dass im Fall eines Kanals die Länge in Meter angegeben werden muss. Eingabe eines eigenen Referenzwertes (c) Falls im Kontrollkästchen zum Anschaffungswert nein ausgewählt wurde, d.h. der Anschaffungswert ist nicht bekannt, wird für die Berechnung ein im KDZ-Praxisplaner Kommunale Vermögensbewertung hinterlegter Referenzwert herangezogen. Die Referenzwerte wurden anhand einer Umfrage unter ausgewählten Städten und Gemeinden erhoben. Falls aufgrund der eigenen Erfahrung bzw. aufgrund erst kürzlich in der Gemeinde umgesetzter Projekte ein anderer Wert als der hinterlegte Referenzwert für die Berechnung herangezogen werden soll, kann in der Ergebnisbox in der hellblau eingefärbten Zelle optional ein eigener Wert eingefügt werden. Bei Eingabe eines eigenen Referenzwertes wird der hinterlegte Referenzwert ausgeblendet und der eigene Referenzwert für die weitere Berechnung herangezogen Ergebnis Abwasserentsorgung Berechnungsboxen Im Tabellenblatt Abwasserentsorgung ergeben sich aufgrund der zwei Auswahlmöglichkeiten zum Anschaffungswert (Anschaffungswert bekannt: ja/nein) folgende Möglichkeiten für die Berechnungsboxen: 64

65 Berechnungsbox 1: Der Anschaffungswert ist nicht bekannt. Berechnungsbox 2: Der Anschaffungswert ist bekannt. Abbildung 33: Berechnungsbox 1 Anschaffungswert nicht bekannt Der Anschaffungswert ist nicht bekannt. Referenzwert Maßeinheit aktueller Zeitwert /m m in Euro Vorgegebener Referenzwert - Optional: Eingabe eines eigenen Referenzwertes c 385,00 845,00 b ,00 Tiefbauindex ,0 Tiefbauindex ,2 Veränderung Index seit ,5% Historischer Anschaffungswert im Jahr 1988 in Euro ,37 Nutzungsdauer in Jahren 33 Restnutzungsdauer zum in Jahren 6 Jährliche Abschreibung in Euro 5.849,01 Buchwert zum in Euro ,07 Berechnungsbox 1 Zur Aktivierung dieser Box kann der Anschaffungswert unbekannt sein. Zur Berechnung eines historischen Anschaffungswertes wird daher ein Referenzwert herangezogen. Optional kann statt des hinterlegten Referenzwertes ein eigener Referenzwert angegeben werden (Siehe Eingabe eines eigenen Referenzwertes (c)). Außerdem muss für die Berechnung die Maßeinheit zum Vermögensgegenstand angegeben werden (Siehe Maßeinheit (b)). Aus dem Referenzwert und der Maßeinheit ergibt sich der aktuelle Zeitwert des Vermögensgegenstandes. Dieser wird mit Hilfe eines Index (Tiefbauindex, Verbraucherpreisindex) auf das Anschaffungsjahr indexiert. Dies bildet den historischen Anschaffungswert des Vermögensgegenstandes der die Ausgangsgröße für die weiteren Berechnungen darstellt. Mit Hilfe der Nutzungsdauer gemäß VRV ergibt sich die jährliche Abschreibung. Außerdem lassen sich durch die Eingabe des Errichtungsjahres sowie des Bewertungsjahres in der Eingabebox sowohl die Restnutzungsdauer als auch der Restbuchwert zum berechnen. Berechnungsbox 2 Zur Aktivierung dieser Box muss der Anschaffungswert bekannt sein. Im Gegensatz zu Berechnungsbox 1 sind in Berechnungsbox 2 keine weiteren Eingaben erforderlich, da bereits alle notwendigen Angaben in der Eingabebox gemacht wurden. Aus dem Anschaffungswert ergibt sich mit Hilfe der Nutzungsdauer gemäß VRV die jährliche Abschreibung des Vermögensgegenstandes. Außerdem lassen sich durch die Eingabe des 65

66 Errichtungsjahres sowie des Bewertungsjahres in der Eingabebox die Restnutzungsdauer sowie der Restbuchwert zum berechnen Speichern/Laden Das Speichern und Laden der Ergebnisse wird in Kapitel 12 näher erläutert. 12 Tabellenblatt Ergebnisblatt 12.1 Funktion Daten übernehmen und Aufbau des Ergebnisblattes Die Tabellenblätter Grundstück, Gebäude, Straßen, Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung sind im Erläuterungsfeld am Kopf des Tabellenblattes mit einem Daten übernehmen -Button ausgestattet. Abbildung 34: Daten übernehmen -Button (Bsp. Straßen) Nach vollständiger oder teilweiser Befüllung der Eingabeboxen können jederzeit mit Hilfe des Daten übernehmen -Buttons die bereits gesammelten Informationen gesichert werden. Die Eingaben aus den unterschiedlichen Tabellenblättern werden in der Ergebnisliste zusammengefasst und bei jedem Speichervorgang mittels des Daten übernehmen Buttons aktualisiert. ACHTUNG: Nach der erfolgreichen Speicherung der aktuellen Vermögensbewertung wird das jeweilige Tabellenblatt bereinigt d.h. alle Eingabefelder sind wieder leer und können mit den Angaben zum nächsten Objekt befüllt werden. Die Bewertung des Vermögensgegenstandes ist gesichert und nun im Ergebnisblatt zu finden. Für die weitere Verarbeitung werden folgende Daten in das Ergebnisblatt ausgespielt: Kategorie Nutzungsart Bezeichnung des Objektes Maßeinheit (m², Stück, etc.) Jahr der Bewertung Errichtungsjahr 66

67 Anschaffungswert Afa p.a. Buchwert Nutzungsdauer Restnutzungsdauer Damit ergibt sich folgendes Bild: Abbildung 35: Ergebnisblatt Alle zusätzlichen Informationen, die in den einzelnen Tabellenblättern eingegeben wurden, werden im Hintergrund mitabgespeichert und sind nicht im Ergebnisblatt ersichtlich. ACHTUNG: Der Speichervorgang über Excel mittels Diskettensymbol und Menü erfasst lediglich den aktuellen Eingabestand in den Tabellenblättern. Diese Angaben werden aber nicht in der Ergebnisliste erfasst. Erst mit der Betätigung des Tooleigenen Daten übernehmen -Buttons sind die Daten in der Ergebnisliste erfasst und können somit nur mittels der Laden-Funktion (siehe Kapitel 12.2 Funktion Laden) geändert werden Funktion Laden und Löschen einzelner Objekte Nach der Sicherung der Bewertung im Ergebnisblatt können die gesammelten Ergebnisse kontrolliert werden und gegeben falls adaptiert werden. Führen Sie hierzu den Mauszeiger auf der Ergebnisliste auf die Zeile in der das Objekt erfasst wurde und markieren Sie es mit einem Doppelklick. Abbildung 36: Markierung des Objektes Doppelklick 67

68 Danach erscheint folgende Meldung: Abbildung 37: Laden und Löschen des Objektes Mit der Betätigung des Buttons Abbrechen kehren Sie zum Ergebnisblatt zurück. Mit der Bestätigung Daten löschen wird das jeweilige Vermögensobjekt aus der Liste gelöscht. Mit der Bestätigung Daten bearbeiten springt das Tool automatisch in das Tabellenblatt indem die ersten Eingaben getätigt worden sind. Alle Felder sind wieder befüllt. Hier können alle Angaben in den weißen und hellblauen Feldern adaptiert werden. Mit der nochmaligen Betätigung des Daten übernehmen -Button werden die ursprünglichen Eingaben durch die adaptierte Version im Ergebnisblatt ersetzt. ACHTUNG: Wird der Daten übernehmen -Button nicht nochmals gedrückt, wird weder der ursprüngliche noch der geänderte Vermögensgegenstand in der Ergebnisliste abgespeichert. Sollte in der Ergebnisliste nochmals ein anderes Objekt im selben Tabellenblatt geladen werden, werden die bereits gefüllten Zellen überschrieben. Wir empfehlen daher auch wenn keine Änderung vorgenommen wird den Daten übernehmen Button zu betätigen und regelmäßig Sicherungskopien zu erstellen Daten kopieren, Filter setzen, sortieren und auswerten Die Bearbeitung der Ergebnisliste ist nicht direkt im KDZ-Praxisplaner Kommunale Vermögensbewertung möglich. Für weitere Auswertungen 1. öffnen Sie eine leere Arbeitsmappe in Excel, 2. markieren Sie die bereits erfassten Vermögensgegenstände in Ihrem Ergebnisblatt des KDZ- Praxisplaner Kommunale Vermögensbewertung, 3. drücken Sie auf ihrer Tastatur STRG+C für kopieren, 4. klicken Sie mit der rechten Maustaste in Ihrer leeren Arbeitsmappe auf das Feld A1 und 5. wählen Sie im Kontextmenü Einfügeoptionen Werte(W). 68

69 Abbildung 38: Markieren und Kopieren der Ergebnisliste Im Rahmen der Excel Funktionen können die Daten formatiert, sortiert, gefiltert und Auswertungen vorgenommen werden. Abbildung 39: Beispiele: Auswertung der Daten 69

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