22. Jahrestagung der Bundesarbeitsgemeinschaft der Versicherungsämter vom 24. bis 26. September 2014 in Kiel

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1 BAVers Bundesarbeitsgemeinschaft der Versicherungsämter 22. Jahrestagung der Bundesarbeitsgemeinschaft der Versicherungsämter vom 24. bis 26. September 2014 in Kiel Protokoll

2 22. Jahrestagung der Bundesarbeitsgemeinschaft der Versicherungsämter vom 24. bis 26. September 2014 in Kiel Tagesordnung TOP 1 TOP 2 TOP 3 TOP 4 Eröffnung, Begrüßung, Grußworte Bericht des 1. Vorsitzenden und allgemeine Aussprache dazu eantrag/expertenversion RV-Leistungsverbesserungsgesetz Mütterrente Abschlagsfreie Rente mit 63 Verbesserung der Erwerbsminderungsrenten Erhöhung des Reha-Budgets TOP 5 Fortsetzung von TOP 4 TOP 6 TOP 7 TOP 8 TOP 9 TOP 10 TOP 11 TOP 12 Entwicklung in der gesetzlichen Krankenversicherung Aus- und Fortbildung der Mitarbeiter(innen) der Städte und Gemeinden sowie der Versicherungsämter Grund und Aufbauseminare Aufbauseminar 2 elearning Angebot der Deutschen Rentenversicherung Bund Aktuelles aus der Arbeitsgruppe Auskunft und Beratung fachlich-inhaltlich / AGABFI Altersrente und Unfallversicherung Der Anrechnungskorridor (oder: wenn Weiterarbeiten sich nicht mehr lohnt) Wissensdatenbank (Fachkenntnisse, Erfahrungen und Beratungskompetenzen im Rahmen der gesetzlichen Pflichtaufgabe eines Versicherungsamtes gemäß 93 SGB IV bewahren und weitergeben) Aufgaben der Versicherungsämter Öffentlichkeitsarbeit und Informationen der Versicherungsämter Verschiedenes; Ort und Termin der nächsten Tagung 1

3 TOP 1 Eröffnung, Begrüßung, Grußworte Der 1. Vorsitzende eröffnet die 22. Jahrestagung der Bundesarbeitsgemeinschaft der Versicherungsämter und heißt die Tagungsteilnehmer und Gäste (Teilnehmerliste siehe im Anhang) in der Landeshauptstadt Kiel herzlich willkommen. Sein besonderer Gruß gilt Herrn Christoph Skipka, Leiter der Abteilung Grundsatz der Deutschen Rentenversicherung Bund den Vertreterinnen und Vertretern der Deutschen Rentenversicherung Bund, Knappschaft-Bahn-See sowie aller Regionalträger mit Ausnahme der Träger Bayern Süd, Berlin- Brandenburg, Oldenburg-Bremen, Rheinland und Saarland. den Vertreterinnen und Vertretern der deutschen Versicherungsämter und antragaufnehmenden Kommunen. Der 1. Vorsitzende entschuldigt die Vertreter des Rentenservice der Deutschen Post AG, die wegen Erkrankung leider kurzfristig absagen mussten. Es folgt das Grußwort von Herrn Christoph Skipka; Leiter der Grundsatzabteilung der Deutschen Rentenversicherung Bund, Berlin Sehr geehrter Herr Kirchner, meine sehr geehrter Damen und Herren, ich freue mich sehr, zu Beginn der diesjährigen Jahrestagung der Bundesarbeitsgemeinschaft der Versicherungsämter in Kiel ein Grußwort an Sie richten zu können. Dabei kann ich auch herzliche Grüße des Direktoriums der Deutschen Rentenversicherung Bund an Sie ausrichten. Die Versicherungsämter und die Deutsche Rentenversicherung insgesamt verbindet traditionell eine enge und gute Zusammenarbeit, die auch im Rahmen der jährlichen Tagungen der Bundesarbeitsgemeinschaft deutlich wird. Sowohl der Teilnehmerkreis als auch die inhaltlichen Schwerpunkte dieser Tagungen zeigen auf, dass uns gemeinsame Interessen und Aufgabenstellungen verbinden. Wichtig ist dabei auch der Erfahrungsaustausch untereinander, der mit einer gemeinsamen Tagung einhergeht. Ich möchte die Gelegenheit nutzen, Ihnen einige aktuelle Entwicklungen im Bereich der gesetzlichen Rentenversicherung zu schildern. Zunächst sei hierbei die aktuelle Finanzentwicklung angesprochen. Wie Sie wissen, ist der Beitragssatz zur gesetzlichen Rentenversicherung in diesem Jahr mit 18,9 % stabil geblieben. Dennoch können wir in den ersten Monaten einen Zuwachs an Pflichtbeiträgen gegenüber dem Vorjahreszeitraum verzeichnen. Für eine abschließende Bewertung dieser Zahlen ist es noch zu früh, denn wir werden in den nächsten Wochen durch die Auszahlung der so genannten Mütterrente zusätzliche Finanzmittel benötigen. Dennoch ist bereits absehbar, dass ein Spielraum für eine Beitragssatzsenkung bestehen könnte. Ob hiervon Gebrauch gemacht wird, ist jedoch fraglich. Insbesondere, weil die weitere wirtschaftliche 2

4 Entwicklung im nächsten Jahr aufgrund einer Reihe von Unwägbarkeiten auch vor dem Hintergrund weltweiter Krisenherde schwer einschätzbar ist. Aktuell bestimmt die Arbeit der gesetzlichen Rentenversicherung die Umsetzung des so genannten Rentenpakets. Hier ist zum einen die Rente mit 63 zu benennen, die vorübergehend einen abschlagsfreien Altersrentenzugang ab 63 Jahren für besonders langjährig Versicherte ermöglicht. Seit dem 1. Juli 2014 können Versicherte, die die Wartezeit von 45 Jahren erfüllen, über diese Rentenart bereits mit Vollendung des 63. Lebensjahres abschlagsfrei in Rente gehen. Beginnend mit dem Geburtsjahrgang 1953 wird die Altersgrenze allerdings schrittweise auf das vollendete 65. Lebensjahr angehoben. Ab dem Geburtsjahrgang 1964 gilt dann wieder die Altersgrenze von 65 Jahren. Die abschlagsfreie Rente ist insoweit von vornherein als zeitlich befristete Rentenart gestaltet. Die Erfüllung der Wartezeit von 45 Jahren für die Altersrente für besonders langjährig Versicherte wird erleichtert, indem auch Zeiten des Bezugs von Arbeitslosengeld und Zeiten mit freiwilliger Beitragszahlung angerechnet werden. Die Anrechnung von freiwilligen Beitragszeiten setzt allerdings voraus, dass mindestens 18 Jahre mit Pflichtbeiträgen für eine versicherte Beschäftigung oder Tätigkeit vorliegen. Zeiten des Bezugs von Arbeitslosengeld werden - um Anreize zur weitergehenden Frühverrentung zu vermeiden - dann nicht anerkannt, wenn sie in den letzten beiden Jahren vor Rentenbeginn liegen, es sei denn die Arbeitslosigkeit ist durch Insolvenz oder vollständige Geschäftsaufgabe des Arbeitgebers bedingt. Zeiten des Bezugs von Arbeitslosenhilfe und Arbeitslosengeld II werden dagegen wie bisher unter keinen Umständen auf die Wartezeit angerechnet. Bis Mitte September sind rund Anträge auf Rente mit 63 gestellt worden. Des Weiteren dürfte die Mütterrente von der Anzahl der Betroffenen her die bedeutendste Neuregelung des Rentenpakets darstellen. Für Mütter und Väter, die vor 1992 geborene Kinder erzogen haben, werden ab Juli 2014 grundsätzlich 2 Jahre Kindererziehungszeit - statt bislang 1 Jahr - angerechnet. Um bei den Bestandsrenten eine Neufeststellung unter Berücksichtigung der zusätzlichen Kindererziehungszeit zu vermeiden, hat der Gesetzgeber eine Pauschalregelung beschlossen: Die laufenden Renten werden für jedes vor 1992 geborene Kind ab Juli 2014 um einen Zuschlag entsprechend der Anwartschaft eines Durchschnittsverdieners für ein Jahr Beitragszahlung - d.h. um 28,61 Euro im Westen bzw. 26,39 Euro im Osten - erhöht. Der Bruttobetrag vermindert sich um Abzüge für die Krankenund Pflegeversicherung der Rentner und ggf. um die auf die Bruttobeträge entfallende Steuer. Die Umsetzung der Mütterrente stellt eine erhebliche Herausforderung für die Rentenversicherung dar und führt jedenfalls vorübergehend zu einem deutlichen Mehraufwand für die Sachbearbeitung. Von der Neuregelung sind rund 9,5 Millionen Bestandsrenten mit vor 1992 geborenen Kindern betroffen. Die Aufnahme der höheren Zahlungen und die Nachzahlungen der Mütterrente für die Bestandsrentnerinnen und -rentner rückwirkend ab werden zurzeit abgerechnet und ausgezahlt und sollen im vierten Quartal 2014 abgeschlossen werden. Nach der Rentenreform ist aber häufig vor der Rentenreform. So wird aktuell in der Politik diskutiert, ob der Übergang in die Altersrente noch flexibler gestaltet werden kann. Angedacht ist u. a. durch eine Vereinfachung der bestehenden Teilrenten-Regelungen ein flexibles Weiterarbeiten bis zur Erreichung der Regelaltersgrenze zu ermöglichen. Außerdem soll geprüft werden, wie eine Weiterarbeit nach Erreichen der Regelaltersgrenze attraktiver gestaltet werden kann. Ganz aktuell kann ich berichten, dass im Rahmen eines 5. SGB IV-Änderungsgesetzes u.a. vorgesehen ist, die Einkommensanrechnung bei Waisenrenten abzuschaffen und damit eine Angleichung des Waisenrentenrechts an das Steuer- und Kindergeldrecht in Bezug auf einzelne Freiwilligendienste vorzunehmen. Damit einher geht der Wegfall eines nicht unerheblichen Verwaltungsaufwands bei den gesetzlichen Renten- und Unfallversicherungsträgern im Zusammenhang mit der Prüfung der 3

5 Einkommensverhältnisse, zumal im Ergebnis selten tatsächlich Einkommen zur Anrechnung gelangt. Bereits beschlossen und im Jahr 2015 umzusetzen sind die Änderungen bei der Pflegeversicherung und bei der Krankenversicherung. So sollen mit dem 5. SGB-XI-ÄndG die Leistungen der Pflegeversicherung so weiterentwickelt werden, dass sie den sich verändernden Bedürfnissen und Bedarfen pflegebedürftiger Menschen und ihrer Angehörigen entsprechen und die Strukturen der Pflegeversicherung an die demographischen Entwicklungen unserer Gesellschaft angepasst werden. Vorgesehen ist u.a. die einmalige Anpassung vieler Leistungen an die Preisentwicklung der letzten drei (bzw. zwei) Jahre zum (Dynamisierung), die Ausweitung der Betreuungsleistungen in 45b SGB XI und 87b SGB XI auf alle Pflegebedürftigen, die Schaffung einer niedrigschwelligen Entlastungsleistungsleistung für häusliche Pflegesettings und Flexibilisierung der Leistungen der Kurzzeit- und Verhinderungspflege. Mit dem Gesetz zur Weiterentwicklung der Finanzstruktur und der Qualität in der gesetzlichen Krankenversicherung, mit dem die Beitragsstruktur in der Gesetzlichen Krankenversicherung grundlegend verändert wird, wird zum 1. Januar 2015 der allgemeine Beitragssatz zur gesetzlichen Krankenversicherung von 15,5 Prozent auf 14,6 Prozent abgesenkt. Die Hälfte, nämlich 7,3 Prozent trägt der Arbeitnehmer, die andere Hälfte trägt der Arbeitgeber. Durch die Festschreibung des Arbeitgeberbeitrags auf 7,3 Prozent wird verhindert, dass die Lohnzusatzkosten im Bereich der gesetzlichen Krankenversicherung weiter steigen. Denn nur wenn Arbeitsplätze langfristig gesichert sind, kann auch eine solide Grundlage für das solidarische Gesundheitssystem sichergestellt werden. Der bisherige Sonderbeitrag von 0,9 Prozent, den Arbeitnehmer bislang allein zahlen, wird gestrichen. Meine sehr geehrten Damen und Herren, nach diesen allgemeinen Ausführungen komme ich noch einmal auf die konkrete Zusammenarbeit, die uns verbindet, zurück. Sie als Mitarbeiter der Versicherungsämter sind häufig diejenigen, die im Rahmen der Antragstellung persönliche Ansprechpartner für unsere Versicherten sind. Aus allen Kundenbefragungen wissen wir, dass die Kunden immer dann besonders mit den Leistungen der Rentenversicherung zufrieden sind, wenn sie einen persönlichen Kontakt zu einem konkreten Ansprechpartner haben. Auf diese Art und Weise lassen sich viele Fragen schnell und unkompliziert klären. Des Weiteren ist es für uns als Rentenversicherung wichtig, im Rahmen der Rentenantragstellung möglichst viele gut strukturierte Daten zu bekommen, die dann idealerweise bereits automatisch verarbeitet werden können und damit die Sachbearbeitung entlasten. Dabei besteht die Zielrichtung, durch eine papierlose Bearbeitung sowie optimierte und automatisierte Prozesse moderne Arbeitsweisen zu ermöglichen, die dann auch zu noch schnelleren Entscheidungen über die Anträge der Versicherten führen können. Jetzt bleiben mir nur noch Ihnen einen guten Verlauf der diesjährigen Jahrestagung zu wünschen, verbunden mit vielen neuen Erkenntnissen aus den Vorträgen und natürlich aus den anregenden Gesprächen am Rande der Tagung. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit 4

6 TOP 2 Jahresbericht des 1. Vorsitzenden Der Jahresbericht des 1. Vorsitzenden ist nachstehend im Wortlaut wiedergegeben. Meine Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen, nochmals ein herzliches Willkommen zur 22. Jahrestagung der Bundesarbeitsgemeinschaft der Versicherungsämter hier in der Landeshauptstadt Kiel. Besonders begrüßen möchte ich vor allem alle Kolleginnen und Kollegen, die zum ersten Mal oder nach längerer Zeit einmal wieder an einer unserer Tagungen teilnehmen. An alle Teilnehmerinnen und Teilnehmer, die erstmals bei einer unserer Tagungen dabei sind, richte ich die herzliche Bitte, sich auch bei mir einmal vorzustellen, wenn sich die Gelegenheit dazu ergibt, z.b. in den Pausen. Wie sich zeigt, lässt sich unser Anliegen, möglichst viele Versicherungsämter als Teilnehmer unserer Tagungen dabei zu haben, in Zeiten knapper kommunaler Kassen nur begrenzt umsetzen. Die Auswahl des Tagungsortes scheint zunehmend eine Rolle für eine Teilnahme zu spielen, so dass generell bei einem südlich gelegenen Tagungsort eher die süddeutschen, bei einem im Norden gelegenen Tagungsort eher die norddeutschen Versicherungsämter teilnehmen. Teilweise spielen natürlich auch ungünstige Verkehrsverbindungen eine Rolle. Insgesamt arbeiten aber nach wie vor mehr als 200 Versicherungsämter der gesamten Bundesrepublik in der Bundesarbeitsgemeinschaft mit, das ist mehr als die Hälfte aller Versicherungsämter. Aus der Tatsache, dass nicht immer alle an einer Arbeitstagung teilnehmen können, dürfen also keine falschen Rückschlüsse gezogen werden. Zumindest die regelmäßigen Tagungsteilnehmer werden heute im Tagungsbüro unsere üblicherweise ausgelegte Statistik vermisst haben. Hierfür gibt es eine relativ banale Erklärung, die darin besteht, dass unserer Bitte, der BAVers die Antragszahlen des Vorjahres zu melden, so wenige Teilnehmer nachgekommen sind, dass sich aus den erhobenen Zahlen keine auch nur einigermaßen aussagekräftige Statistik erstellen lässt. Uns wurden lediglich die Zahlen von 64 antragaufnehmenden Stellen übermittelt, die zusammen rund Anträge aufgenommen haben. Darunter befinden sich große Stellen mit mehreren tausend Anträgen im Jahr ebenso wie kleine Gemeinden. Ich schlage deshalb an dieser Stelle vor, vom kommenden Jahr an auf die Erhebung dieser Daten ganz zu verzichten oder erbitte geeignete Vorschläge, wie dieses Thema anders gehandhabt werden kann. Die Kapazitäten, von unserer Seite aus an die Übermittlung dieser Daten auch noch zu erinnern, sind jedenfalls nicht vorhanden. Da der weit überwiegende Anteil der Anträge mittels eantrag/expertenversion aufgenommen wird, kann uns hierzu aber auch die Deutsche Rentenversicherung aussagekräftige Zahlen zur Verfügung stellen. Ich werde darauf im weiteren Verlauf noch zu sprechen kommen. Ich habe Ihnen im vergangenen Jahr erneut über den sich fortsetzenden Trend berichtet, dass sich kommunale antragaufnehmende Stellen aus der Antragaufnahme zurückziehen; der Schwerpunkt dieser Entwicklung lag vor allem im Bundesland Hessen. Daran hat sich bedauerlicherweise wenig geändert; seit der letzten Tagung ist jedoch auch eine verstärkte negative Tendenz in anderen Bundesländern, insbesondere in Nordrhein- Westfalen zu beobachten. In den beiden Bundesländern gibt es von Seiten der Landesregierungen Bestrebungen, die kommunalen Aufgaben möglichst vollständig zu erfassen, vor allem getrennt nach freiwilligen Aufgaben und Pflichtaufgaben. 5

7 In beiden Bundesländern wurden dazu den Kommunen und Landkreisen entsprechende Aufgabenkataloge übersandt zur Rückmeldung, inwieweit und in welchem Umfang die darin aufgeführten Aufgabenbereiche wahrgenommen werden. Die Aufgabenbereiche der Versicherungsämter nach den Vorschriften des SGB IV und der Gemeinden nach den Vorschriften des SGB I wurden sowohl in Hessen als auch in Nordrhein-Westfalen meiner Ansicht bewusst vergessen. In Nordrhein-Westfalen hat dies die dortige Landesarbeitsgemeinschaft erfolgreich beanstandet, in Hessen haben wir natürlich auch interveniert, bisher aber ohne greifbaren Erfolg. Die Problematik ist bei den Arbeitstagungen beider Landesarbeitsgemeinschaften behandelt worden. Die nordrhein-westfälische Tagung fand am 8. Mai in der Hauptverwaltung der Deutschen Rentenversicherung Rheinland in Düsseldorf statt, die Tagung der Arbeitsgemeinschaft der hessischen Versicherungsämter am 27. und 28. Mai Gelnhausen. An beiden Tagungen habe ich teilgenommen. Bei der hessischen Arbeitstagung ist vor allem deutlich geworden, dass die Probleme der Schließung von Versicherungsämtern und die Weigerung von Kommunen, Rentenanträge aufzunehmen, nicht ohne Folgewirkungen bleiben. In Hessen hat das nicht nur der dortige Regionalträger zu spüren bekommen, sondern auch eine Stelle, bei der wir das eigentlich so gar nicht vermutet hätten. Einige Geschäftsstellen des Sozialverbandes VdK haben sich dort nämlich gewundert, dass plötzlich nicht nur viele Mitglieder, sondern auch viele Nichtmitglieder dieses Verbandes Rat in Rentenfragen gesucht und versucht haben, ihre Rentenanträge dort los zu werden. Der VdK hat dann Ursachenforschung betrieben und ist auch sehr schnell fündig geworden. Es hat sich nämlich herausgestellt, dass der Zulauf in den Beratungsstellen insbesondere in den Regionen zugenommen hat, in denen Versicherungsämter bzw. die Gemeinden ihre Aufgabe nicht mehr wahrnehmen. An der hessischen Arbeitstagung hat deshalb auch eine Vertreterin der Bezirksgeschäftsstelle Gießen des VdK Hessen-Thüringen e.v. teilgenommen, um sich über die bei uns bestehenden Probleme zu informieren. Nach ihrer Aussage wollte der Landesverband Hessen-Thüringen e.v. das Problem auch dem Hessischen Ministerpräsidenten vortragen. Als vorläufiges Ergebnis ist festzuhalten, dass die sozialpolitische Abteilung des VdK Gespräche auf politischer Ebene anstrebt, um eine Lösung des Problems zu erreichen. Darüber hinaus soll geprüft werden, inwieweit ein Musterprozess Klarheit schaffen kann, sofern eine politische Lösung nicht erreicht werden kann. Diese Möglichkeit stößt allerdings auf beträchtliche Schwierigkeiten, da nur eine beschwerte Partei klagen kann und auch ein konkreter Schaden eingetreten sein muss. Da Fehler bzw. Unterlassungen bei der Antragaufnahme in der Regel durch die Rentenversicherung korrigiert werden, bleibt in diesen Fällen hauptsächlich Zeitverlust und mangelnde Bürgernähe, was sozialrechtlich nicht einklagbar ist. Wir gehen deshalb in Hessen auch davon aus, dass unser zuständiger Regionalträger in dieser Frage weiterhin gegenüber dem Land und insbesondere dem Hessischen Sozialministerium aktiv bleibt. Der Vollständigkeit halber möchte ich noch erwähnen, dass die Arbeitsgemeinschaft der bayerischen Versicherungsämter ihre Jahrestagung am 8. April in Bad Wörishofen durchgeführt hat, an der ich leider nicht teilnehmen konnte. In der vergangenen Woche habe ich an der Sitzung der Arbeitsgruppe Auskunft und Beratung Fachlich/inhaltlich in Braunschweig teilgenommen. Themen waren insbesondere die Aufgaben der Versicherungsämter und der Gemeinden sowie die Aus- und Fortbildungsplanung für das Jahr Über Einzelheiten dazu werden wir unter den Tagesordnungspunkten 7 und 8 noch zu sprechen kommen. Auch die Frage des Rückzugs von Gemeinden und Versicherungsämtern wurde in der Sitzung erneut erörtert. Ich habe bei dieser Gelegenheit deutlich gemacht, dass aus unserer Sicht eine weitere Hilfestellung durch 6

8 die Deutsche Rentenversicherung insgesamt wenig erfolgversprechend ist, nachdem das BMAS nach entsprechenden Hinweisen deutlich gemacht hat, dass die gesetzlichen Vorgaben als ausreichend angesehen werden, es aber an der Durchsetzung auf regionaler Ebene mangelt. Dafür sind die einzelnen Länder bzw. deren Sozialministerien verantwortlich. Das ist für uns zwar unbefriedigend, wie wir gerade am Beispiel Hessen sehen, lässt sich aber auf Grund der bestehenden Rechtslage nicht ändern. Es bleibt nur die Möglichkeit, sich mit dem jeweils zuständigen Sozialministerium des betreffenden Bundeslandes auseinander zu setzen, wenn es zu Problemen mit der Aufgabenerfüllung nach 93 SGB IV oder nach 16 SGB I kommt. Im vergangenen Jahr haben wir bei unserer Tagung in Münster auch über den bisher sehr zurückhaltenden Einsatz qualifizierter Signaturkarten bei der Anwendung von eantrag/expertenversion gesprochen. Die Übermittlung der zur Antragaufnahme notwendigen Daten aus dem Versicherungskonto würde uns und vor allem den Versicherten einige zusätzliche Arbeit ersparen, die Antragsaufnahme beschleunigen und den sinnvollen Einsatz der Programmversion von eantrag mit qualifizierten Signaturkarten ermöglichen. Wie Sie sich sicher erinnern, ist ein Haupthinderungsgrund, den Datenabruf mit qualifizierten Signaturkarten zu nutzen, die derzeitige Fassung des 151a SGB VI. Aufwand und Kosten für den Einsatz der Signaturkarten stehen in keinem angemessenen Verhältnis zu den wenigen Daten, die übermittelt werden dürfen. In dieser Frage kann ich Ihnen über erfreuliche Fortschritte berichten. Am 17. Februar 2014 hat sich in Mainz die dazu vorgesehene Arbeitsgruppe konstituiert, die sich mit Vertreterinnen und Vertretern folgender Institutionen wie folgt zusammensetzt: Bundesministerium für Arbeit und Soziales Bundesversicherungsamt Deutsche Rentenversicherung Bund, Deutsche Rentenversicherung Rheinland-Pfalz Sozialministerien von Rheinland-Pfalz und Saarland Regierung von Mittelfranken Oberversicherungsamt Nordbayern Die kommunale Seite ist durch die BAVers mit meiner Person, dem Vorsitzenden der Arbeitsgemeinschaft der hessischen Versicherungsämter, dem Kollegen Frank Hartmann aus Frankfurt a.m., der Kollegin Christa Sans vom Versicherungsamt der Landeshauptstadt Mainz sowie einem Gemeindevertreter aus Baden-Württemberg vertreten. Die Federführung liegt beim Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Demografie des Landes Rheinland-Pfalz in Mainz. Auf der 83. Aufsichtsbehördentagung der Sozialministerien der Länder wurde beschlossen, eine Arbeitsgruppe unter dem Vorsitz der rheinland-pfälzischen Aufsichtsbehörde einzurichten, zur Prüfung, ob eine Erweiterung des Katalogs der Daten, auf die im automatisierten Verfahren zugegriffen werden kann, unter Berücksichtigung der Kosten und des Datenschutzes nutzbringend ist und dazu führen würde, dass die Gemeinden und Versicherungsämter e-antrag in der Online-Variante mit Datenabruf stärker nutzen würden. Das Ergebnis soll bis zur 85. Aufsichtsbehördentagung im November 2014 vorliegen. Berücksichtigung finden soll die bisherige Entwicklung der Inanspruchnahme von Antrag- Online und eantrag und die stetig steigende Anzahl von Anträgen, die elektronisch aufgenommen werden. Die Variante eantrag (Expertenversion) mit automatisiertem Datenabruf wird aber nur von ca. 3 Prozent der teilnehmenden kommunalen Behörden genutzt, das heißt konkret, dass bundesweit nur 90 Kommunen die eantrag-variante mit Datenabruf nutzen (also mit Signaturkarte), rund kommunale Behörden nutzen dagegen die Variante ohne Datenabruf. Die Arbeitsgruppe hat in insgesamt drei ganztägigen Sitzungen die Problematik erörtert. Diese Besprechungen sind von unserer Seite aus vor allem auch dazu genutzt worden, die Vorteile eines erweiterten Datenzugriffes gegenüber dem seither gebräuchlichen Verfahren 7

9 darzustellen. Insbesondere wurden auch die Aspekte der Datensicherheit sowie der Datensparsamkeit ausführlich erörtert. Unabhängig von einer Erweiterung des abrufbaren Datenkataloges hat sich als besonderes Problem insbesondere für größere Versicherungsämter die Tatsache gezeigt, dass nach der gesetzlichen Regelung des 93 SGB IV das Versicherungsamt auch für Leistungsberechtigte zuständig ist, die in seinem Bezirk ihren Beschäftigungs- oder Tätigkeitsort haben. Da diese Information nicht im Versichertenkonto hinterlegt ist, kann in den meisten Fällen auch jetzt schon der Datenabruf nicht erfolgen, obwohl er rechtlich zulässig ist. Darüber hinaus hat sich ein weiterer Regelungsbedarf dadurch gezeigt, dass im 151a SGB VI von Versicherten gesprochen wird, während 93 SGB IV auf den Begriff der Leistungsberechtigten abstellt. In den Sitzungen der Arbeitsgruppe ist auch der Umfang der kommunalen Nutzung von eantrag/expertenversion erörtert worden. Nach den Zahlen der Deutschen Rentenversicherung für das vergangene Jahr sind bundesweit Anträge durch die Auskunfts- und Beratungsstellen aufgenommen worden. Insgesamt Anträge kamen von den Versicherungsämtern und den antragaufnehmenden Stellen der Gemeinden. Die Schwerpunkte der kommunalen Antragsaufnahme liegen im Bereich der Regionalträger Baden-Württemberg, den drei bayerischen Regionalträgern, den beiden Trägern in Nordrhein-Westfalen, immer noch auch in Hessen sowie bei den Bundesträgern DRV Bund und DRV Knappschaft-Bahn-See. Die Auswertungen der Deutschen Rentenversicherung ermöglichen derzeit noch keine Aufgliederung nach antragaufnehmenden Stellen; dies ist aber nach meiner Kenntnis in Vorbereitung, so dass hier künftig auch detailliertere Aussagen möglich sind. Auch vor diesem Hintergrund halte ich die bereits angesprochenen statistischen Erhebungen durch die Bundesarbeitsgemeinschaft für entbehrlich, vor allem wegen ihrer mangelnden Aussagekraft. Unabhängig davon werden wir natürlich eine eigene Statistik für unsere Dienstherren führen müssen, die auch andere Kriterien als die Antragaufnahme berücksichtigt. Es würde den Zeitrahmen sprengen, Ihnen an dieser Stelle den gesamten Inhalt der Besprechungen dieser Arbeitsgruppe zu schildern. Der bisher 42 Seiten umfassende Abschlussbericht, der dann in der nächsten Sitzung der Aufsichtsbehörden vorgelegt werden soll, ist auch noch nicht abschließend fertig gestellt, so dass ich Ihnen hier nur über die wesentlichen Punkte berichten kann, die den Aufsichtsbehörden der Länder vorgeschlagen werden sollen. Die Arbeitsgruppe sieht insgesamt die Erweiterung des Datenzugriffes als sinnvoll an. Der Datenabruf soll grundsätzlich nur im Zusammenhang mit der Antragsaufnahme möglich sein, wobei die im Konto gespeicherten Angaben jeweils bei Aufruf der entsprechenden Frage in eantrag/expertenversion übermittelt werden. Angaben, deren Zusteuerung zwar grundsätzlich zulässig ist, die aber im konkreten Einzelfall nicht benötigt werden, werden nicht übermittelt. Die Arbeitsgruppe sieht eine automatische Datenübermittlung im Vorfeld von Antragaufnahmen skeptisch, weil dies durch den 151a SGB VI nicht gedeckt wird, da diese Vorschrift nur die Datenübermittlung bei der Aufnahme von Leistungsanträgen regelt. Bezüglich der Probleme im Zusammenhang mit unserer Zuständigkeit für Leistungsberechtigte, die ihren Beschäftigungsort im Bezirk des antragaufnehmenden Versicherungsamtes haben, ist als Lösungsvorschlag vorgesehen, die bisherige vollmaschinelle Zugriffskontrolle in diesen Fällen durch eine Zuständigkeitsbestätigung des Versicherungsamtes, die in einem besonderen Feld in eantrag eingegeben werden muss, zu ersetzen. Durch die Erfassung in Verbindung mit einer qualifizierten Signaturkarte wäre auch in diesen Fällen die Möglichkeit einer Nachprüfung gegeben. In diesem Zusammenhang ist 8

10 außerdem vorgesehen, die gesetzliche Reichweite in 151a SGB VI an die Regelungen des 93 SGB IV so anzupassen, dass generell auf den Begriff der Leistungsberechtigten abgestellt wird. Unser Ziel in dieser Frage muss zweifellos bleiben, die Kosten und den Aufwand für qualifizierte Signaturkarten in einem angemessenen Verhältnis zu den damit zu erreichenden Ergebnissen zu halten, was mit den geschilderten Verfahren in jedem Fall möglich sein wird. Es geht dabei insbesondere auch darum, mehrfache Vorsprachen bei uns zu minimieren, die derzeit in allen Fällen erforderlich werden, in denen sich bei der Antragaufnahme Fragen nicht beantworten lassen, weil die Leistungsberechtigten die dafür notwendigen Unterlagen nicht dabei haben. Zunächst bleibt für uns jetzt abzuwarten, ob sich die Länder in der Aufsichtsbehördentagung dieser Lösung anschließen. Sofern dies der Fall ist, wovon ich jetzt einmal ausgehe, ist das BMAS als für das SGB VI zuständige federführende Stelle gefragt, die notwendigen gesetzlichen Änderungen auf den Weg zu bringen. Ich möchte an dieser Stelle nicht versäumen, dem federführenden Referenten des rheinlandpfälzischen Sozialministeriums, Herrn Bernd Aichmann, für die hervorragende Leitung der Arbeitsgruppe und seine umfangreichen Vor- und Nacharbeiten zu den einzelnen Sitzungen herzlich zu danken. Unser Dank gilt auch allen Mitgliedern der Arbeitsgruppe, die dazu beigetragen haben, in einer angenehmen und sachlichen Arbeitsatmosphäre zu verhandeln. Wir kommunalen Vertreter haben ausreichend Gelegenheit erhalten, die Problematik aus unserer Sicht umfassend darzustellen. Wir betrachten diesen Umstand auch nicht als selbstverständlich und sind deshalb dankbar dafür, in diesem Umfang beteiligt worden zu sein. Meine Damen und Herren, in den vergangenen Jahren ist von Ihrer Seite aus mehrfach zu Recht darauf hingewiesen worden, dass sich Versicherungsämter nicht nur mit Rentenanträgen beschäftigen, sondern darüber hinausgehende Aufgaben haben. Dazu gehört auch die Pflicht, in allen Fragen des Sozialversicherungsrechtes Auskunft zu erteilen. Eine kompetente Auskunftserteilung setzt voraus, dass die Versicherungsämter bzw. deren Beschäftigte hinreichend informiert sind und das nötige Hintergrundwissen haben, um entsprechende sachkundige Auskünfte geben zu können. Das ist übrigens auch der Hauptgrund dafür, dass der Gesetzgeber an der Einrichtung von Versicherungsämtern festgehalten hat. Die einzelnen Sozialleistungsträger haben die Verpflichtung, Auskünfte zu allen Fragen des Sozialversicherungsrechtes zu geben nämlich nicht, sondern vielmehr nur die Beratungspflicht für den jeweils eigenen Bereich. Bei unserer letzten Tagung in Münster haben wir diesem Umstand mit den Themenbereichen Minijobs, Künstlersozialkasse und Alterssicherung der Landwirte Rechnung getragen. In diesem Jahr steht zwangsläufig wieder das Thema Rentenversicherung im Mittelpunkt unserer Tagung. Ihnen allen, liebe Kolleginnen und Kollegen, möchte ich erneut herzlich danken für Ihre Unterstützung und die vielen Informationen, die Sie mir immer wieder zukommen lassen. Auch für die Zukunft gilt, dass ich unsere Anliegen umso wirkungsvoller zur Sprache bringen kann, je mehr Sie mich dabei unterstützen. Bitte vergessen Sie aber auch nicht, sich vor Ort entsprechend bemerkbar zu machen; ich erlebe leider häufig auch, dass sich unsere Kolleginnen und Kollegen nahezu widerspruchslos abschaffen lassen, dann aber die Arbeitsgemeinschaft um Intervention bitten. Diese Vorgehensweise ist zum Scheitern verurteilt; wir unterstützen als Arbeitsgemeinschaft jeden gern, der uns darum bittet. Als freiwillige Arbeitsgemeinschaft allein können wir aber nichts ausrichten. 9

11 Nicht zuletzt danke ich allen Rentenversicherungsträgern für die gute und vertrauensvolle Zusammenarbeit und die Unterstützung, insbesondere auch den Mitgliedern der AGABFI für die Unterstützung in der Wahrnehmung der Aufgaben der Versicherungsämter und Gemeindebehörden. Ich danke Ihnen für die Aufmerksamkeit und wünsche uns allen einen angenehmen Tagungsverlauf und einen angeregten Erfahrungsaustausch untereinander. Zum Jahresbericht des 1. Vorsitzenden liegen keine Wortmeldungen vor. TOP 3 e-antrag Expertenversion Der 1. Vorsitzende begrüßt zu diesem Tagesordnungspunkt Herrn Michael Vogel, Deutsche Rentenversicherung Rheinland-Pfalz und bedankt sich an dieser Stelle besonders für die große Unterstützung im Rahmen der Arbeitsgruppe zum 151a SGB VI. Die Folien seines Vortrages sind unter eantrag über die Internetseite der BAVers verfügbar. TOP 4 RV-Leistungsverbesserungsgesetz Mütterrente Abschlagsfreie Rente mit 63 Verbesserung der Erwerbsminderungsrenten Erhöhung des Reha-Budgets TOP 5 Fortsetzung von TOP 4 Der 1. Vorsitzende begrüßt zu diesen Tagesordnungspunkten Herrn Matthias Carstensen, Deutsche Rentenversicherung Nord. Die Folien seines Vortrages sind unter Rentenpaket über die Internetseite der BAVers verfügbar. TOP 6 Entwicklung in der gesetzlichen Krankenversicherung Der 1. Vorsitzende begrüßt zu diesem Tagesordnungspunkt Frau Stephanie Schultze; Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See Die Folien ihres Vortrages sind unter Krankenversicherung über die Internetseite der BAVers verfügbar. 10

12 TOP 7 Aus- und Fortbildung der Mitarbeiter(innen) der Städte und Gemeinden sowie der Versicherungsämter Grund und Aufbauseminare Aufbauseminar 2 elearning Angebot der Deutschen Rentenversicherung Bund Der 1. Vorsitzende begrüßt zu diesen Tagesordnungspunkten Herrn Stephan Krumpelt, Deutsche Rentenversicherung Bund. Die Folien seines Vortrages sind unter Fortbildung über die Internetseite der BAVers verfügbar. TOP 8 Aktuelles aus der Arbeitsgruppe Auskunft und Beratung fachlich-inhaltlich / AGABFI Der 1. Vorsitzende begrüßt zu diesen Tagesordnungspunkten Herrn Nico Höxbroe, Deutsche Rentenversicherung Bund. Die Folien seines Vortrages sind unter AGABFI über die Internetseite der BAVers verfügbar. TOP 9 Altersrente und Unfallversicherung Der Anrechnungskorridor (oder: wenn Weiterarbeiten sich nicht mehr lohnt) Zu diesem Tagesordnungspunkt begrüßt der 1. Vorsitzende den Kollegen Christian Ganster, Landeshauptstadt München. Die Folien seines Vortrages sind unter Unfallversicherung und UV_Rente Berechnung über die Internetseite der BAVers verfügbar. TOP 10 Wissensdatenbank (Fachkenntnisse, Erfahrungen und Beratungskompetenzen im Rahmen der gesetzlichen Pflichtaufgabe eines Versicherungsamtes gemäß 93 SGB IV bewahren und weitergeben) Der 1. Vorsitzende begrüßt zu diesem Tagesordnungspunkt die Kollegin Viola Wötzel, Landesamt für Gesundheit und Soziales, Berlin. Die Folien ihres Vortrages sind unter Wissensdatenbank über die Internetseite der BAVers verfügbar. Interessenten kann die Anwendung der Wissensdatenbank auf Anforderung zur Verfügung gestellt werden; Anforderungen sind direkt an die Geschäftsstelle der BAVers zu richten. 11

13 TOP 11 Aufgaben der Versicherungsämter Öffentlichkeitsarbeit und Informationen der Versicherungsämter Auch diesen Tagesordnungspunkt übernimmt der Kollege Christian Ganster, Landeshauptstadt München. Die Folien dieses Vortrages sind unter Merkblätter, Flyer & Co und Unterlagen_VersÄmter über die Internetseite der BAVers verfügbar. TOP 12 Verschiedenes; Ort und Termin der nächsten Tagung Der 1. Vorsitzende verabschiedet zunächst drei langjährige Mitglieder der BAVers, nämlich die Kollegin Christa Sans von der Landeshauptstadt Mainz, den Kollegen Bernd Hoppe von der Stadt Nürnberg und den Kollegen Ulrich Teichmann von der Stadt Dortmund, verbunden mit einem herzlichen Dank für die Mitarbeit. Der 1. Vorsitzende dankt der Kollegin Gudrun Meißner und ihren Mitarbeiterinnern für die hervorragende Ausrichtung und Durchführung der 22. Jahrestagung. Die nächste Jahrestagung der BAVers findet vom in Köln statt. 06. bis 08. Oktober 2015 Da keine weiteren Wortmeldungen zu diesem Tagesordnungspunkt mehr vorliegen, dankt der 1. Vorsitzende allen Referenten und Tagungsteilnehmern für ihre Beiträge, schließt die 22. Jahrestagung und wünscht allen Teilnehmern eine gute Heimreise. Offenbach am Main, den 28. Oktober 2014 Lothar Kirchner - 1. Vorsitzender - Anhang: Teilnehmerliste 12

14 Anhang BAVers Bundesarbeitsgemeinschaft der Versicherungsämter Teilnehmerliste der 22. Jahrestagung der BAVers vom 24. bis 26. September 2014 (ohne Begleitpersonen) 1. Bäker, Bettina, Landeshauptstadt Kiel 2. Becker, Sieglinde, Landeshauptstadt Stuttgart 3. Böttcher, Ulrike, Deutsche Rentenversicherung Nordbayern 4. Braunersreuther, Gabriele, Stadt Nürnberg 5. Büchner, Andrea, Landkreis Vorpommern-Rügen 6. Claus, Thorsten, Deutsche Rentenversicherung Rheinland-Pfalz 7. Diepenbrock, Thorsten, Deutsche Rentenversicherung Westfalen 8. Dietzmeyer, Monika, Landkreis Stendal 9. Dröschel, Jörn, Stadt Leipzig 10. Dürschmied, Dagmar, Landkreis Teltow-Fläming 11. Ehnes, Birgit, Deutsche Rentenversicherung Rheinland-Pfalz 12. Förster, Heribert, Deutsche Rentenversicherung Schwaben 13. Franz, Katharina, Landeshauptstadt Kiel 14. Ganster, Christian, Landeshauptstadt München 15. Gaubitz, Helga, Landkreis Vogtlandkreis 16. Hackfurth, Marita, Stadt Bottrop 17. Hartmann, Frank, Stadt Frankfurt a.m. 18. Herrle, Doris, Deutsche Rentenversicherung Rheinland-Pfalz 19. Hoppe, Bernd, Stadt Nürnberg 20. Höxbroe, Nico, Deutsche Rentenversicherung Bund 21. Janßen, Gerd, Stadt Düsseldorf 22. Johannisson, Gerd, Deutsche Rentenversicherung Hessen 23. Johannisson, Silvia, Kreis Offenbach 24. Just, Kathrin, Stadt Chemnitz 25. Kemmerling, Gerhard, Deutsche Rentenversicherung Westfalen 26. Kirchner, Lothar, Stadt Offenbach a.m. 27. Klumpe, Martin, Stadt Osnabrück 28. Kopp, Angela, Landeshauptstadt Kiel 29. Korte, Frank, Stadt Bochum 30. Koska, Ralf, Deutsche Rentenversicherung Nordbayern 31. Kostrewa, Peter, Stadt Fürth 32. Krissel, Ulrike, Main-Taunus-Kreis 33. Krumpelt, Stephan, Deutsche Rentenversicherung Bund 34. Kühn-Lötschert, Ruth, Main-Kinzig-Kreis 35. Kummer, Jacqueline, Landkreis Saalekreis 36. Kurth, Theo, Stadt Düren 37. Lakämper, Wolfgang, Stadt Gütersloh 38. Linnemeyer, Mark, Stadt Osnabrück 39. Matthias, Bärbel, Landkreis Rotenburg (Wümme) 40. Meißner, Gudrun, Landeshauptstadt Kiel 13

15 41. Meske, Ines, Landeshauptstadt Kiel 42. Müller, Hans-Jürgen, Stadt Bergisch Gladbach 43. Müllers, Wilfried, Stadt Hamm 44. Neubert-Weißbach, Rosemarie, Landeshauptstadt Dresden 45. Nixdorf, Rainer, Stadt Memmingen 46. Paneitz, Silvana, Landkreis Spree-Neiße 47. Plum, Helmut, Stadt Köln 48. Plum, Monika, Stadt Aachen 49. Popp, Alexander, Stadt Marl 50. Purtz, Thomas, Bundesrechnungshof 51. Quintana, Isolde, Landeshauptstadt Mainz 52. Rabus, Kerstin, Stadt Leipzig 53. Riemann, Marion, Senatsverwaltung Berlin 54. Rohde, Angelika, Landkreis Rostock/Außenstelle Bad Doberan 55. Rößle, Rüdiger, Stadt Coburg 56. Ruppert, Ute, Stadt Delmenhorst 57. Sans, Christa, Landeshauptstadt Mainz 58. Schäfer, Marietta, Stadt Offenbach a.m. 59. Schmidt, Brigitte, Stadt Bayreuth 60. Schuldt, Jutta, Landeshauptstadt Kiel 61. Schultze, Stephanie, Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See 62. Schulze, Silvia, Stadt Mülheim a.d.r. 63. Siegle, Manfred, Deutsche Rentenversicherung Baden-Württemberg 64. Spiekermann, Heinz, Stadt Hamm 65. Steingraeber, Silke, Deutsche Rentenversicherung Braunschweig-Hannover 66. Teetzen-Wielebinski, Andrea,Deutsche Rentenversicherung Nord 67. Teichmann, Ulrich, Stadt Dortmund 68. Triebus, Margarethe, Stadt Warendorf 69. Vogel, Michael, Deutsche Rentenversicherung Rheinland-Pfalz 70. Waldhofer Martin, Deutsche Rentenversicherung Bund 71. Weber, Sylvia, Landkreis Hildesheim 72. Werner, Ilona, Deutsche Rentenversicherung Mitteldeutschland 73. Wötzel, Viola, Senatsverwaltung Berlin 74. Zehetbauer, Sabine, Landratsamt München 14

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