Mathematische Grundlagen und Versicherungsverfahren in der berufsständischen Versorgung

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Mathematische Grundlagen und Versicherungsverfahren in der berufsständischen Versorgung"

Transkript

1 ABV-Akademie Grundlagenseminar zur berufsständischen Versorgung Mathematische Grundlagen und Versicherungsverfahren in der berufsständischen Versorgung Berlin, 19. März 2012 Mathematische Grundlagen und Versicherungsverfahren in der berufsständischen Versorgung 1 Rechtsgrundlagen 2 Finanzierungssysteme für Versorgungswerke 3 Besonderheiten der Finanzierungsverfahren 4 Finanzierungsstatus 5 Funktion des Aktuars 6 Versicherungsmathematisches Gutachten 7 Rechnungsgrundlage Zins 8 Rechnungsgrundlage Berufsständische Richttafeln 9 Rechnungsgrundlage künftiger Neuzugang 10 Risiken versicherungsmathematischer Berechnungen 11 Gewinnzerlegung 12 Solvabilität Seite 2

2 1 Rechtsgrundlagen Rechtsgrundlagen Pflichtmitgliedschaft im Versorgungswerk i.d.r. auf gesetzlicher Grundlage (Landesgesetz) Alle Kammerangehörigen müssen Pflichtmitglied im Versorgungswerk sein Entrichtung eines einkommensabhängigen Beitrags bzw. eines Mindestbeitrags Angestellte Kammerangehörige sind in der GRV pflichtversichert, es besteht aber grundsätzlich eine gesetzliche Befreiungsmöglichkeit ( 6 SGB VI) Von der GRV befreite Mitglieder zahlen den entsprechenden Beitrag in das VW Künftiger Zugang ist sichergestellt Leistungsspektrum Altersrente, Berufsunfähigkeitsrente Hinterbliebenenversorgung: Witwen/Witwer/Lebenspartner, Waisen BU-Rente, wenn Beruf gesundheitsbedingt nicht mehr ausgeübt werden kann Überleitung, Versorgungsausgleich, Kapitalabfindung, Sterbegeld Seite 3 2 Finanzierungssysteme für Versorgungswerke Anforderungen an das Finanzierungsverfahren Sicherstellung der dauerhaften Leistungsfähigkeit des Versorgungswerkes unter Berücksichtigung.. Rechtlicher Rahmenbedingungen - Gesetz - Satzung - Rechtsprechung Materieller Rahmenbedingungen - Beitrags- und Leistungsrecht - Art und Umfang der Kapitalanlage - Deckungsgrad - Neuzugang - Rendite der Kapitalanlagen - Lebenserwartung Seite 4

3 2 Finanzierungssysteme für Versorgungswerke Anforderungen an das Finanzierungsverfahren Unterschiedliche Systeme im Beitrags- und Leistungsrecht Beitrags-Leistungs-Relation kann bestimmt sein durch - Eintrittsalter - Alter bei Beitragsentrichtung - Rentensteigerungsbetrag - Allgemeine Rentenbemessungsgrundlage - Rententabelle Leistungs- und Anwartschaftserhöhungen können sich ergeben aufgrund - von Zinsüberschüssen - von Beitragssteigerungen - von Kostengewinnen - von Neuzugängen Seite 5 2 Finanzierungssysteme für Versorgungswerke Beispiel für Leistungsformel (altersunabhängig) Allgemeine Rentenbemessungsgrundlage (RBG) ab jährliche Steigerungszahl Vomhundertsatz (VHS) Summe der erworbenen Steigerungszahlen + Grundjahre durchschnittliche Steigerungszahl + Hinzurechnungszeiten bis Alter 60 durchschnittliche Steigerungszahl (nur BU) = Vomhundertsatz Altersrente = VHS RBG individuelle Versorgungsabgabe maßgebliche Versorgungsabgabe BU-Rente = VHS RBG (mit Hinzurechnungszeiten) Witwen/rrente = 60% der BU-Rente bzw. der Altersrente x 2 Seite 6

4 2 Finanzierungssysteme für Versorgungswerke Beispiel für Leistungsformel (altersabhängig) Maßgeblich für den aus einer Beitragszahlung resultierenden Rentenanspruch ist das Alter bei Beitragsentrichtung Die Tabelle (Rententabelle) gibt den monatlichen Rentenanspruch in Prozent des (einmaligen) Jahresbeitrages an Lebensalteprozentsatsalteprozentsatsalteprozentsatz Bewertungs- Leben- Bewertungs- Leben- Bewertungs ,4 40 9,3 55 5, , , ,4 42 8,7 57 5, ,9 43 8,4 58 5, ,4 44 8,2 59 5, , ,6 46 7,6 61 4, ,1 47 7,4 62 4, ,8 48 7,2 63 4, ,3 49 6,9 64 4, ,7 65 4, ,6 51 6,5 66 4, ,3 52 6,3 67 4, ,1 68 4,1 39 9,6 54 5,9 69 3,7 70 3,2 Die Leistung ergibt sich aus der Summe der in jedem Jahr erworbenen Rentenbausteine Seite 7 2 Finanzierungssysteme für Versorgungswerke Beitrags-Leistungs-Relation bei Versorgungswerken (1) Jedes Versorgungswerk kann eigene Regelungen zum Leistungsspektrum und der Leistungshöhe treffen Insbesondere eigene Regelungen zur Beitrags-Leistungs-Relation Folge: Leistungsunterschiede zwischen verschiedenen Versorgungswerken bei gleicher Beitragszahlung In der Praxis drei Beitrags-Leistungs-Relationen anzutreffen: feste Umrechnung unabhängig von Eintrittsalter und Alter bei Beitragszahlung abhängig von Eintrittsalter abhängig vom Alter bei Beitragszahlung Seite 8

5 2 Finanzierungssysteme für Versorgungswerke Beitrags-Leistungs-Relation bei Versorgungswerken (2) Altersunabhängige Beitrags-Leistungs-Relation (AU) alle Beiträge während der gesamten Versicherungszeit werden mit einheitlichem Faktor umgerechnet Faktor ist unabhängig vom individuellen Eintritt in das Versorgungswerk aber: häufig Berücksichtigung fiktiver, eintrittsaltersabhängiger Zusatzzeiten Eintrittsaltersabhängige Beitrags-Leistung-Relation (EA) alle Beiträge während der gesamten Versicherungszeit werden mit einheitlichem Faktor umgerechnet Faktor ist abhängig vom individuellen Eintritt in das Versorgungswerk Altersabhängige Beitrags-Leistungs-Relation (AA) Beiträge werden mit wechselnden Faktoren umgerechnet Faktor ist abhängig vom Alter zum Zeitpunkt der Beitragszahlung Seite 9 2 Finanzierungssysteme für Versorgungswerke Beitrags-Leistungs-Relation bei Versorgungswerken (3) Altersrente Alter bei Beitragszahlung AA AU EA, Eintritt mit 30 EA, Eintritt mit 40 Seite 10

6 2 Finanzierungssysteme für Versorgungswerke Finanzierung des Versorgungswerks Beiträge der Mitglieder Vermögen Zinsen Leistungen Altersrenten Berufsunfähigkeitsrenten Hinterbliebenenrenten Kinderzuschuss Reha-Maßnahmen - Beiträge werden ab Eintritt und bis zum Leistungsfall eingezahlt - Leistungen werden im Wesentlichen später ausgezahlt - Vermögen wird aufgebaut und verzinst, soweit nicht für Leistungen verwendet Seite 11 2 Finanzierungssysteme für Versorgungswerke Finanzierungsverfahren Anwartschaftsdeckungsverfahren Renten und Anwartschaften sind ständig voll ausfinanziert, d.h. durch Vermögen bedeckt Heutige und zukünftige Renten werden aus dem Vermögen und den Zinserträgen bezahlt Das zur Erfüllung der Renten erforderliche Vermögen wird aktuariell errechnet unter Verwendung der Lebenserwartung und eines Rechnungszinses Der Rechnungszins darf nicht höher sein als die Rendite des Vermögens Kapitaldeckungsverfahren Die Rentenleistungen sind bei Rentenbeginn vollständig ausfinanziert, d.h. Vermögensaufbau vollständig in der Anwartschaftszeit Die Renten werden aus dem Vermögen und den Zinserträgen bezahlt Das zur Erfüllung der Renten erforderliche Vermögen wird aktuariell errechnet unter Verwendung der Lebenserwartung und eines Rechnungszinses Der Rechnungszins darf nicht höher sein als die Rendite des Vermögens Seite 12

7 2 Finanzierungssysteme für Versorgungswerke Finanzierungsverfahren Abschnittsdeckungsverfahren Unterteilung der gesamten Zukunft in verschiedene Zeitabschnitte Für jeden Zeitabschnitt wird der Beitrag und ein am Ende des Abschnitts erforderliches Vermögen festgelegt Der letzte Zeitabschnitt betrifft die gesamte Zukunft Verfahren umfasst Komponenten der Kapitaldeckung und der Umlagefinanzierung und damit auch Solidarität zwischen den Generationen Umlageverfahren Grundprinzip: Solidarität zwischen den Generationen Sicherstellung der Zahlung an die Rentner nur durch die Beiträge der Aktiven Kein nennenswertes Vermögen Starke Abhängigkeit von der demographischen Entwicklung und vom Rentnerquotienten Renten werden unmittelbar aus den Beitragseinnahmen gezahlt Entweder Anpassung der Beiträge an die Renten oder Anpassung der Renten an die Beiträge Seite 13 2 Finanzierungssysteme für Versorgungswerke Barwertermittlung Leistungsbarwert = auf den heutigen Zeitpunkt abgezinste künftig erwartete Leistungen Beitragsbarwert = auf den heutigen Zeitpunkt abgezinste erwartete Beiträge Abzinsung nur soweit gerechtfertigt, wie die eingezahlten Beiträge (d.h. die Kapitalanlagen) Zinsertrag mindestens in Höhe des Rechnungszinses erbringen. 100 T Witwe Beiträge Leistungen Seite 14

8 2 Finanzierungssysteme für Versorgungswerke Beispiel für Beitragsbarwert Alter = 40 Jahre (Geburtsjahr 1971) Beitrag = p.a. Alter 40: Alter 41: ,999 / 1,04 Alter 42: ,998 / 1,04 2 Alter 43: ,997 / 1,04 3 Alter 66: ,896 / 1,04 26 = Beitragsbarwert: Seite 15 2 Finanzierungssysteme für Versorgungswerke Beispiel für Leistungsbarwert (Rentner) Alter = 70 Jahre (Geburtsjahr 1941) Rente = p.a. Alter 70: Alter 71: ,994 / 1,04 Alter 72: ,988 / 1,04 2 Alter 73: ,980 / 1,04 3 Alter 100: ,130 / 1,04 30 = Leistungsbarwert: Seite 16

9 2 Finanzierungssysteme für Versorgungswerke Finanzierungsverfahren Äquivalenzprinzip vorhandenes Vermögen + (Bar)wert künftiger Beiträge > Leistungs(bar)wert aufgrund gezahlter Beiträge + Leistungs(bar)wert aufgrund künftiger Beiträge Das Äquivalenzprinzip muss bei jedem Finanzierungsverfahren und für jedes Geschäftsjahr erfüllt sein Zusätzlich muss die jederzeitige Liquidität sichergestellt sein Seite 17 3 Besonderheiten der Finanzierungsverfahren Finanzierungsverfahren versicherungsmathematisches Äquivalenzprinzip (kollektiv, einschließlich Zugang) Vermögen + Summe der Beitragsbarwerte = Summe der Leistungsbarwerte Einbeziehung des künftigen Neuzugangs künftiger Neuzugang kann eine Entlastung oder eine Belastung des Versorgungswerks bedeuten - Entlastung, wenn der Wert der künftigen Beiträge höher ist als der Wert der daraus resultierenden künftigen Leistungen - Belastung im umgekehrten Fall Wesentliche Gewinnquelle Zins auf die Kapitalanlagen Besonderheiten beim offenen Deckungsplanverfahren - Zusätzliche Gewinnquelle Dynamik des Regelpflichtbeitrages Besonderheiten beim Anwartschaftsdeckungsverfahren - Anwartschaften vollständig kapitalgedeckt Seite 18

10 4 Finanzierungsstatus Bestandsaufnahme des Finanzierungsstatus Drei Stufen: 1. Bisherige Beitragszahlungen und daraus entstandene Leistungsansprüche des vorhandenen Bestandes 2. Zusätzlich zu 1. Berücksichtigung der zukünftigen Beitragszahlungen und daraus entstehende Leistungsansprüche des vorhanden Bestandes 3. Zusätzlich zu 2. Berücksichtigung der Beitragszahlungen und daraus entstehende Leistungsansprüche des künftigen Zugangs Seite 19 4 Finanzierungsstatus Mögliche Schlussfolgerungen aus der Bestandsaufnahme Stufe 1: Reicht das vorhandene Vermögen unter Berücksichtigung der Verzinsung aus, um die bereits erworbenen Leistungsansprüche vollständig zu erbringen? Stufe 2: Reichen das vorhandene Vermögen und die künftigen Beiträge mit Verzinsung aus, um erworbene und künftige Leistungsansprüche zu erbringen? Stufe 3: Reichen vorhandenes Vermögen, künftige Beiträge des Bestandes und des künftigen Neuzugangs und Zinseinnahmen aus, um erworbene und künftige Ansprüche des Bestandes und des künftigen Neuzugangs zu erfüllen? Seite 20

11 4 Finanzierungsstatus Versicherungstechnische Bilanz Aktiva Passiva Aktiva Passiva Vermögen Beitragsbarwert Beitragsbarwert künftiger Zugang Leistungsbarwert Leistungsbarwert künftige Beitr. Leistungsbarwert künftiger Zugang Überdeckung Vermögen Beitragsbarwert Beitragsbarwert künftiger Zugang Unterdeckung Leistungsbarwert Leistungsbarwert künftige Beitr. Leistungsbarwert künftiger Zugang Seite 21 5 Funktion des Aktuars Aufgaben des versicherungsmathematischen Gutachters Berechnung der Deckungsrückstellung Überprüfung der Rechnungsgrundlagen Einschätzung von Risiken des Versichertenbestandes für den Risikobericht Hochrechnung der Deckungsrückstellung zum Ende des laufenden Geschäftsjahres Stellungnahmen zu den finanziellen Auswirkungen von geplanten Satzungsänderungen Prognose der Passivseite im Rahmen von ALM-Studien Seite 22

12 6 Versicherungsmathematisches Gutachten Bemessungsgrößen und Parameter (z.b ) Beitragssatz 19,6 % Höchstbeitrag zur gesetzlichen Rentenversicherung 19,6 % = Regelpflichtbeitrag Allgemeine Rentenbemessungsgrundlage Rechnungsgrundlagen Rechnungszins 4 % Berufsständische Richttafeln 2006 G künftiger Neuzugang 300 Personen mit Durchschnittsalter 33 Jahre Verwaltungskosten 1,5 % des Beitrags, 0,5 % der Rente Seite 23 7 Rechnungsgrundlage Zins Bedeutung des Rechnungszinses Bsp. : Berufsständisches Versorgungswerk mit offenem Deckungsplanverfahren Formel für die Deckungsrückstellung: Deckungsrückstellung = Leistungsbarwert Beitragsbarwert Beitragsbarwert Leistungsbarwert Deckungsrückstellung Zins: 4,0 % Zins: 3,5 % % + 10 % + 30 % Seite 24

13 7 Rechnungsgrundlage Zins Rechnungszins Rechnungszins sollte dauerhaft unter der langfristig zu erwartenden Verzinsung der Kapitalanlagen liegen Welcher Sicherheitsabstand? Lebensversicherung: nun 1,75 % Berufsständische Versorgung: 3 % - 4 % Anders als in der privaten Lebensversicherung ist die Leistungshöhe durch die zu zahlenden Beiträge und Gremienbeschlüsse, insbesondere zu den jährlichen Überschussbeteiligungen (Dynamisierungen), nicht durch vertragliche Garantien bestimmt. Seite 25 7 Rechnungsgrundlage Zins Festlegung des langfristigen Rechnungszinses In der berufsständischen Versorgung sind im Vergleich zu Lebensversicherungsunternehmen Sicherheiten und Reaktionsmöglichkeiten vorhanden Beitragsdynamik: Erhöhung von Beiträgen Herabsetzung von Leistungen Erforderlicher "Sicherheitsabstand" zwischen rechnungsmäßiger Verzinsung und tatsächlicher Verzinsung kann geringer sein als in der Lebensversicherung. Zum Ausgleich von Schwankungen sind um so größere Sicherheiten erforderlich, je näher der Rechnungszins an der langfristig erwarteten Verzinsung der Kapitalanlagen liegt. Sollen (zwangsweise) Beitragserhöhungen/Leistungsabsenkungen mit großer Wahrscheinlichkeit vermieden werden, sind größere Sicherheiten erforderlich (in Form von zusätzlichen Deckungsmitteln). Seite 26

14 7 Rechnungsgrundlage Zins Festlegung des langfristigen Rechnungszinses Bei Unterschreiten der erforderlichen Zinserträge ist zu prüfen, ob Abweichung als dauerhaft oder als schwankungsbedingt, vorübergehend anzusehen ist Bei dauerhafter Unterschreitung: Absenkung des Rechnungszinses Zur Beurteilung und Festlegung der einkalkulierten Verzinsung: regelmäßige Durchführung von ALM-Studien Seite 27 8 Rechnungsgrundlage Berufsständische Richttafeln 8.1 Berücksichtigung der längeren Lebenserwartung Seite 28

15 8 Rechnungsgrundlage Berufsständische Richttafeln 8.1 Berücksichtigung der längeren Lebenserwartung Statistisches Bundesamt Annahmen der 11. koordinierten Bevölkerungsvorausberechnung Seite 29 8 Rechnungsgrundlage Berufsständische Richttafeln 8.1 Berücksichtigung der längeren Lebenserwartung Vergleich der Lebenserwartung der Freien Berufe und der Bevölkerung Fernere Lebenserwartung im Alter 60 (in Jahren) Bevölkerung Freie Berufe Differenz 1991 Männer 18,0 20,5 +2,5 Frauen 22,4 24,9 +2, Männer 19,8 23,9 +4,1 Frauen 23,9 27,1 +3,2 Stärkere Zunahme der Lebenserwartung bei den Freien Berufen als in der Bevölkerung Stärkerer Trend bei Männern als bei Frauen Seite 30

16 8 Rechnungsgrundlage Berufsständische Richttafeln 8.1 Berücksichtigung der längeren Lebenserwartung Vergleich Berufsständische Richttafeln und Statistisches Bundesamt 11. koordinierte Bevölkerungsvorausberechnung Berufsständische Richttafeln 6,3 5,8 1) Früheres Bundesgebiet und neue Länder jeweils ohne Berlin Seite 31 8 Rechnungsgrundlage Berufsständische Richttafeln 8.1 Berücksichtigung der längeren Lebenserwartung Zusammenfassung Lebenserwartung Der Unterschied in der Lebenserwartung zwischen den Angehörigen der Freien Berufe und der Bevölkerung insgesamt hat eher zugenommen Ein Annähern oder gar ein Erreichen einer "biologischen" Obergrenze für die Lebenserwartung ist noch nicht erkennbar - weder für die Bevölkerung noch für die berufsständische Versorgung Die Verlängerung der Lebenserwartung wirkt sich um so stärker aus, je jünger der Anspruchsberechtigte heute ist, insbesondere wird die Belastung durch die künftigen Mitglieder - bei unveränderten Satzungs- und Leistungsregelungen - weiter zunehmen Seite 32

17 8 Rechnungsgrundlage Berufsständische Richttafeln 8.1 Berücksichtigung der längeren Lebenserwartung Wert der Versorgung im Alter 65 (2.000 Monatsrente) einschließlich Hinterbliebenenversorgung in T Geburtsjahr Barwert (4%) Summe der erwarteten Rentenzahlungen Seite 33 8 Rechnungsgrundlage Berufsständische Richttafeln 8.1 Berücksichtigung der längeren Lebenserwartung Bei gleichen Beiträgen finanziertes Rentenniveau im Alter % 100% 98% 96% 94% % 92% 90% 100,0% 100,0% 98,7% 98,0% 97,5% 96,1% 96,5% 94,4% 95,5% 92,8% 94,5% 91,3% 93,6% 89,9% 88% 86% 84% Geburtsjahr abgezinst mit 4,0% Summe der erwarteten Rentenzahlungen Seite 34

18 8 Rechnungsgrundlage Berufsständische Richttafeln 8.1 Berücksichtigung der längeren Lebenserwartung Fazit Anpassung der (Alters-)Rente an die Lebenserwartung möglich - Demographiefaktor bei unverändertem Renteneintrittsalter - allmähliches Anheben des Renteneintrittsalters bei unveränderter Rente Führt zu Handlungsspielraum, für den Fall, dass geringer Überzins und geringe Beitragsdynamik vorliegt. Vollständige sofortige Tilgung des Übergangsfehlbetrages nicht erforderlich. Seite 35 8 Rechnungsgrundlage Berufsständische Richttafeln 8.2 Anhebung der Regelaltersgrenze Übergangsregelung in der gesetzlichen Rentenversicherung Seite 36

19 8 Rechnungsgrundlage Berufsständische Richttafeln 8.2 Anhebung der Regelaltersgrenze Übergangsregelung in der gesetzlichen Rentenversicherung 67,5 Anhebung der Regelaltersgrenze in der gesetzlichen Rentenversicherung 67 66, ,5 65 Männer Frauen 64, Geburtsjahr Seite 37 8 Rechnungsgrundlage Berufsständische Richttafeln 8.3 Demographiefaktor Demographie-Faktor zur neutralen Berücksichtigung der verlängerten Lebenserwartung 105% 100% 95% 90% 85% 80% 75% Geburtsjahr Seite 38

20 8 Rechnungsgrundlage Berufsständische Richttafeln 8.3 Demographiefaktor Demographie-Faktor Zunehmende Laufzeit der Rente führt bei gleichem Kapital zu niedrigerer Rente Längere Lebenserwartung erfordert bei gleicher Beitragszahlung Reduzierung der Altersrente Wert der Versorgung ist für Jüngere höher als für Ältere 2 Möglichkeiten - sukzessives Reduzieren der Rente: Demographiefaktor oder - Beibehaltung der erwarteten Rentenzahlungsdauer: Anhebung des Renteneintrittsalters Seite 39 8 Rechnungsgrundlage Berufsständische Richttafeln 8.4 Überprüfung der biometrischen Rechnungsgrundlagen Überprüfung der biometrischen Rechnungsgrundlagen aktuell: "Berufsständische Richttafeln nach Klaus Heubeck/ABV", herausgegeben 2006, Generationentafeln Im Geschäftsjahr bei den Rentenempfängern und Hinterbliebenen: Rechnungsmäßige Tote: 99,2 Personen Tatsächliche Tote: 145 Personen Überprüfung der Rechnungsgrundlagen -Zusammenstellung der Ergebnisse- Risikogewinn Frauen Männer gesamt Frauen Männer gesamt Invalidität Anwärter Erwartet 19,751 54,981 74,7 6,367 30,093 36,5 Tatsächlich 12,000 30,000 42,0 4,000 39,000 43,0 Abweichung 7,751 24,981 32,7 2,367-8,907-6,5 Tod Anwärter Tod Tod Gesamt Rentner Witw. Erwartet 4,211 78,289 82,5 16,367 0,356 16,7 Tatsächlich 7, , ,0 21,000 1,000 22,0 Abweichung -2,789-37,711-40,5-4,633-0,644-5,3 davon Invalidenrentner Erwartet 2,879 9,307 12,2 Tatsächlich 5,000 8,000 13,0 Abweichung -2,121 1,307-0,8 Zugang davon Altersrentner Witw. Erwartet 1,333 68,982 70,3 116,632 5, ,3 Tatsächlich 2, , ,0 110,000 7, ,0 Abweichung -0,667-39,018-39,7 6,632-1,379 5,3 Seite 40

21 9 Rechnungsgrundlage künftiger Neuzugang Rechnungsmäßiger Neuzugang aktuelle Annahme: jährlich 300 Personen, davon 55 % Männer und 45 % Frauen, die im Alter 33 ins Versorgungswerk eintreten tatsächlicher Zugang: Zugänge mit einem Durchschnittsalter von 32 Jahren, davon 54 % Männer, 46 % Frauen Seite Risiken versicherungsmathematischer Berechnungen Verlängerung der Lebenserwartung Männliche Altersrentner mit Hinterbliebenenrentenanwartschaft im Alter 60 bis 100 Jahre Vergleichsberechnung mit um 20 % reduzierter Sterblichkeit (nur bei Altersrentnern, Sterblichkeit bei den Witwen unverändert, entspricht der Verlängerung der Lebenserwartung eines heute 65 Jahre alten Rentners um 1,7 Jahre) Alter Barwert 1 Barwert 2 Veränderung 60 18,09 18,47 + 2,10 % 80 10,34 10,89 + 5,32 % 100 2,53 2, ,39 % Seite 42

22 10 Risiken versicherungsmathematischer Berechnungen 20 Altersrentenbarwerte mit Witwenanwartschaft mit reduzierter Sterblichkeit Alter 100% qxr 80% qxr Seite Risiken versicherungsmathematischer Berechnungen Biometrische Rechnungsgrundlagen (2) Vergleich für ein Geschäftsjahr bei Anwärtern: Rechnungsmäßige Invalide: 74,7 Personen Tatsächliche Invalide: 42 Personen Risikogewinn Rechnungsmäßige Tote: Tatsächliche Tote: 36,5 Personen 43 Personen Risikogewinn Seite 44

23 10 Risiken versicherungsmathematischer Berechnungen Erhöhte Invalidität (1) Männliche Anwärter mit Anwartschaft auf abgekürzte Invalidenrente (bis zum Pensionierungsalter) im Alter 20 bis 65 Jahre Vergleichsberechnung mit um 50 % erhöhter Invalidisierungswahrscheinlichkeit Alter Barwert 1 Barwert 2 Veränderung 20 0,13 0, ,15 % 40 0,24 0, ,83 % 60 0,09 0, ,56 % Seite Risiken versicherungsmathematischer Berechnungen 0,40 Anwartschaftsbarwerte mit erhöhter Invalidität 0,35 0,30 0,25 0,20 0,15 0,10 0,05 0, Alter 100% ix 150% ix Seite 46

24 10 Risiken versicherungsmathematischer Berechnungen Erhöhte Invalidität (2) Männliche Anwärter mit Anwartschaft auf Invaliden- und Altersrente im Alter 20 bis 65 Jahre Vergleichsberechnung mit um 50 % erhöhter Invalidisierungswahrscheinlichkeit Alter Barwert 1 Barwert 2 Veränderung 20 2,84 2,89 + 1,76 % 40 5,88 5,95 + 1,19 % 60 12,04 12,07 + 0,25 % Seite Risiken versicherungsmathematischer Berechnungen Anwartschaftsbarwerte inkl. Altersrente mit erhöhter Invalidität Alter 100% ix 150% ix Seite 48

25 11 Gewinnzerlegung Gewinnzerlegung 1) Verwaltungskosten 2) Verzinsung Übergangsfehlbetrag 3) Zugang: 4) Dynamik des Beitrages und Risikoverlauf 5) Kapitalanlageergebnis: 6) Sonstiges Ergebnis: 2,5 Mio. -17,8 Mio. 15,6 Mio. 79,3 Mio. 8,9 Mio. 1,6 Mio. Ergebnis der versicherungstechnischen Überschussrechnung: 90,1 Mio. Seite Solvabilität Solvabilitätsanforderungen vom Finanzministerium NRW am neu gefasst Die erforderlichen freien unbelasteten Eigenmittel betragen abhängig von der Einstufung im so genannten ABV-Leitfaden in der Risikostufe 1 2,5 % der Deckungsrückstellung, in der Risikostufe 2 4,0 % der Deckungsrückstellung in der Risikostufe 3 6,0 % der Deckungsrückstellung ( 2,5 4 6 % Regel oder Standard-Modell). Als freie unbelastete Eigenmittel können nach 6 Abs. 3 der VersAufsVO NRW angerechnet werden: 1) die Verlust und sonstige bilanzielle Rücklagen, 2) der Anteil der Rückstellung für Beitragsrückerstattung (RfB), der noch nicht für die Überschussverteilung festgelegt ist, 3) stille Reserven (saldiert), soweit diese nicht Ausnahmecharakter tragen, abzüglich eines eventuellen Verlustvortrags und der in der Bilanz ausgewiesenen immateriellen Werte. Seite 50

26 12 Solvabilität Solvabilitätsanforderungen vom Finanzministerium NRW am neu gefasst Seite 51 Dipl.-Math., Aktuar DAV/IVS Vorstand HEUBECK AG Lindenallee 53 D Köln Telefon: + 49 (0) 221 / Telefax: + 49 (0) 221 / Internet: R.Herrmann@Heubeck.de Seite 52

Richttafeln 2005 G Dr. Richard Herrmann

Richttafeln 2005 G Dr. Richard Herrmann Richttafeln 2005 G Dr. Richard Herrmann qx-club Köln, 6. September 2005 Gliederung Grundgesamtheit in der betrieblichen Altersversorgung Ausscheideursachen und biometrische Maßzahlen in der betrieblichen

Mehr

Versorgungswerk der Psychotherapeutenkammer Schleswig-Holstein

Versorgungswerk der Psychotherapeutenkammer Schleswig-Holstein Versorgungswerk der Psychotherapeutenkammer Schleswig-Holstein Informationen zur Mitgliedschaft (Stand: Januar 2016) Die Psychotherapeutenkammer Schleswig-Holstein hat seit dem 14. Februar 2005 ein eigenes

Mehr

Reicht die Rente? Was kann ich für meine Altersversorgung tun?

Reicht die Rente? Was kann ich für meine Altersversorgung tun? Reicht die Rente? Was kann ich für meine Altersversorgung tun? Folie 1 Lebenserwartung im Alter von 65 Jahren Folie 2 Verhältnis Rentner zu Erwerbsfähigen Folie 3 Die Entwicklung der 1. Säule Folie 4 Das

Mehr

Das Versorgungswerk der Architektenkammer Sachsen

Das Versorgungswerk der Architektenkammer Sachsen Informationsblatt Das Versorgungswerk der Architektenkammer Sachsen Hintergrundinformationen Die berufsständischen Versorgungswerke sind Sondersysteme zur Absicherung der Risiken Alter, Invalidität und

Mehr

Durchführungsvorschriften zu 15a und 15b kvw-satzung * vom 21. Mai 2015

Durchführungsvorschriften zu 15a und 15b kvw-satzung * vom 21. Mai 2015 Anhang Durchführungsvorschriften zu 15a und 15b kvw-satzung * vom 21. Mai 2015 Inhaltsverzeichnis 1. Finanzielle Ausgestaltung der Beendigung der Mitgliedschaft gemäß 15a 1.1 Ausgleichsbetrag 1.2 Berechnungsparameter

Mehr

IWH Online. Stabilisierung der gesetzlichen Rentenversicherung durch Erhöhung des Renteneintrittsalters 3/2016. April 2016

IWH Online. Stabilisierung der gesetzlichen Rentenversicherung durch Erhöhung des Renteneintrittsalters 3/2016. April 2016 IWH Online Holtemöller, Oliver; Pohle, Felix; Zeddies, Götz 3/2016 April 2016 Stabilisierung der gesetzlichen Rentenversicherung durch Erhöhung des Renteneintrittsalters Impressum In der Reihe IWH Online

Mehr

FRP 5 Prüfung der Vorsorgeeinrichtung gemäss Art. 52e Abs. 1 BVG

FRP 5 Prüfung der Vorsorgeeinrichtung gemäss Art. 52e Abs. 1 BVG FRP 5 Prüfung der Vorsorgeeinrichtung gemäss Art. 52e Abs. 1 BVG Nach der a.o. Generalversammlung vom 29.11.2011 FRP 5 Prüfung der Vorsorgeeinrichtung gemäss Art. 52e Abs. 1 BVG / Stand 29.11.2011 Fachrichtlinie

Mehr

Nordrheinischer Praxisbörsentag 9. November 2013. Ihr Ansprechpartner fürs Alter

Nordrheinischer Praxisbörsentag 9. November 2013. Ihr Ansprechpartner fürs Alter Nordrheinischer Praxisbörsentag 9. November 2013 Nordrheinische Ärzteversorgung Ihr Ansprechpartner fürs Alter berufsständische Versorgung seit 1959 Aktuelles zur Alters, Berufsunfähigkeits und Hinterbliebenenversorgung

Mehr

Fachgrundsatz der Deutschen Aktuarvereinigung e.v. Prüfung der Anlagerisiken und der Rechnungsgrundlage Zins durch den HUK-Aktuar.

Fachgrundsatz der Deutschen Aktuarvereinigung e.v. Prüfung der Anlagerisiken und der Rechnungsgrundlage Zins durch den HUK-Aktuar. Fachgrundsatz der Deutschen Aktuarvereinigung e.v. Prüfung der Anlagerisiken und der Rechnungsgrundlage Zins durch den HUK-Aktuar Hinweis Köln, den 25.01.2013 1 Präambel Der HUK-Ausschuss hat zu dem Thema

Mehr

Anhang Überschussverteilung 2016

Anhang Überschussverteilung 2016 39 Überschussverteilung 2016 Überschussbeteiligung der Versiche rungsnehmer/-innen in 2016 Für die Zuteilungen in 2016 werden die im Folgenden bestimmten laufenden Überschussanteile, für Fälligkeiten in

Mehr

H O R I Z O N T E NUMMER 39 MÄRZ 2011. Die neuen technischen Grundlagen BVG 2010

H O R I Z O N T E NUMMER 39 MÄRZ 2011. Die neuen technischen Grundlagen BVG 2010 H O R I Z O N T E NUMMER 39 MÄRZ 2011 Die neuen technischen Grundlagen BVG 2010 Roland Kirchhofer, dipl. phys., eidg. dipl. Pensionsversicherungsexperte, Libera Zürich. Er kennt ein breites Spektrum an

Mehr

R+V Pensionsversicherung a.g. Überschussbeteiligung 2015 ANLAGE ZUM GESCHÄFTSBERICHT 2014

R+V Pensionsversicherung a.g. Überschussbeteiligung 2015 ANLAGE ZUM GESCHÄFTSBERICHT 2014 R+V Pensionsversicherung a.g. Überschussbeteiligung 2015 ANLAGE ZUM GESCHÄFTSBERICHT 2014 R+V Pensionsversicherung a.g. Raiffeisenplatz 1, 65189 Wiesbaden, Telefon (06 11) 5 33-0 Eingetragen beim Amtsgericht

Mehr

Nachfolgende Fragen wurden an der Informationsveranstaltung vom 19. September 2013 gestellt.

Nachfolgende Fragen wurden an der Informationsveranstaltung vom 19. September 2013 gestellt. Nachfolgende Fragen wurden an der Informationsveranstaltung vom 19. September 2013 gestellt. Inhaltsverzeichnis: Nr. Fragestellung Seite 1. Wie wird das erzielte Nettoergebnis aus den Vermögensanlagen

Mehr

Die VBLU-Versorgung Leistungsübersicht. Versorgungsverband bundes- und landesgeförderter Unternehmen e. V.

Die VBLU-Versorgung Leistungsübersicht. Versorgungsverband bundes- und landesgeförderter Unternehmen e. V. Die VBLU-Versorgung Leistungsübersicht Versorgungsverband bundes- und landesgeförderter Unternehmen e. V. Impressum Herausgeber und Redaktion: Versorgungsverband bundes- und landesgeförderter Unternehmen

Mehr

Glossar der Bayerischen Architektenversorgung

Glossar der Bayerischen Architektenversorgung www.barchv.de Glossar der Bayerischen Architektenversorgung Stand: Mai 2012 Stichwortverzeichnis Aktuar 3 Aktuar, Verantwortlicher 3 Alterseinkünftegesetz 3 Altersruhegeld 4 Altersrentner 4 Anwartschaft

Mehr

Welches Vorsorgesystem ist das beste?

Welches Vorsorgesystem ist das beste? Welches Vorsorgesystem ist das beste? Die verschiedenen Vorsorgesysteme werden gern miteinander verglichen, sei es im Leistungsspektrum, sei es nach der Höhe der Rendite der gezahlten Beiträge. Die Versorgungsanstalt

Mehr

co re REGLEMENT ZU DEN VERSICHERUNGS- TECHNISCHEN PASSIVEN LA COLLECTIVE DE PRÉVOYANCE DEPUIS 1974

co re REGLEMENT ZU DEN VERSICHERUNGS- TECHNISCHEN PASSIVEN LA COLLECTIVE DE PRÉVOYANCE DEPUIS 1974 co re LA COLLECTIVE DE PRÉVOYANCE DEPUIS 1974 REGLEMENT ZU DEN VERSICHERUNGS- TECHNISCHEN PASSIVEN copré Februar 2016 REGLEMENT ZU DEN VERSICHERUNGSTECHNISCHEN PASSIVEN 2011 2 / 9 INHALTSVERZEICHNIS I

Mehr

Ordnung für die Teilung von Lebensversicherungen aufgrund des Gesetzes über den Versorgungsausgleich (Teilungsordnung) in der Fassung vom 01.12.

Ordnung für die Teilung von Lebensversicherungen aufgrund des Gesetzes über den Versorgungsausgleich (Teilungsordnung) in der Fassung vom 01.12. Ordnung für die Teilung von Lebensversicherungen aufgrund des Gesetzes über den Versorgungsausgleich (Teilungsordnung) in der Fassung vom 01.12.2012 1. Anwendungsbereich Diese Teilungsordnung gilt für

Mehr

Versorgungsausgleich in der Zusatzversorgung

Versorgungsausgleich in der Zusatzversorgung Versorgungsausgleich in der Zusatzversorgung 1 Was ist ein Versorgungsausgleich?... 2 2 Welche Rentenanwartschaften werden in den Versorgungsausgleich einbezogen?... 2 3 Wie funktioniert der Versorgungsausgleich?...

Mehr

Perspektive 2040: Fakten zur Rentendebatte Lebenserwartung, Lebensarbeitszeit und Renteneintritt. Dr. Oliver Ehrentraut Berlin,

Perspektive 2040: Fakten zur Rentendebatte Lebenserwartung, Lebensarbeitszeit und Renteneintritt. Dr. Oliver Ehrentraut Berlin, Perspektive 2040: Fakten zur Rentendebatte Lebenserwartung, Lebensarbeitszeit und Renteneintritt Dr. Oliver Ehrentraut Berlin, 13.06.2016 Hintergrund und Zielsetzung Lebenserwartung (rechte Achse) und

Mehr

Fachgrundsatz der Deutschen Aktuarvereinigung e.v. Biometrische Rechnungsgrundlagen und Rechnungszins bei Pensionskassen und Pensionsfonds.

Fachgrundsatz der Deutschen Aktuarvereinigung e.v. Biometrische Rechnungsgrundlagen und Rechnungszins bei Pensionskassen und Pensionsfonds. Fachgrundsatz der Deutschen Aktuarvereinigung e.v. Biometrische Rechnungsgrundlagen und Rechnungszins bei Pensionskassen und Pensionsfonds Richtlinie Köln, 05.12.2012 1 Präambel Eine gemeinsame Arbeitsgruppe

Mehr

Condor Lebensversicherungs-AG Stand Seite 1 von 5

Condor Lebensversicherungs-AG Stand Seite 1 von 5 Stand 01.01.2015 Seite 1 von 5 Besondere Bedingungen der für die Direktversicherung - Förderung nach 3 Nr. 63 Einkommensteuergesetz (EStG) - (9Y03) Stand: 01.01.2015 Inhaltsverzeichnis Welche Leistungen

Mehr

Anschluss der Mitglieder der OPK an das

Anschluss der Mitglieder der OPK an das Anschluss der Mitglieder der OPK an das Versorgungswerk der Informationsveranstaltungen der OPK Juni 2010 1 NRW 2010 Verfahrensablauf: 1. Entscheidung der Mitglieder der OPK für die Gründung eines Versorgungswerkes

Mehr

bekanntmachungen Dritte Satzung zur Änderung der Satzung der Ärzteversorgung Land Brandenburg Vom 28. April 2012

bekanntmachungen Dritte Satzung zur Änderung der Satzung der Ärzteversorgung Land Brandenburg Vom 28. April 2012 Dritte Satzung zur Änderung der Satzung der Ärzteversorgung Land Brandenburg Vom 28. April 2012 Die Kammerversammlung der Landesärztekammer Ärzteversorgung Land Brandenburg hat in ihrer Sitzung am 28.

Mehr

Kräftig Steuern sparen mit BasisRente. Die Altersvorsorge, von der ich schon heute profitiere.

Kräftig Steuern sparen mit BasisRente. Die Altersvorsorge, von der ich schon heute profitiere. Kräftig Steuern sparen mit. Die Altersvorsorge, von der ich schon heute profitiere. Die Rente ist sicher. Auch für mich? Irgendwann haben Sie das Rentenalter erreicht. Aber reicht dann auch Ihre Rente?

Mehr

Versorgungswerk der Steuerberater im Land Nordrhein-Westfalen Körperschaft des öffentlichen Rechts

Versorgungswerk der Steuerberater im Land Nordrhein-Westfalen Körperschaft des öffentlichen Rechts Versorgungswerk der Steuerberater im Land Nordrhein-Westfalen Körperschaft des öffentlichen Rechts 6. Satzungsänderung des Versorgungswerkes der Steuerberater im Land Nordrhein-Westfalen gem. Beschluss

Mehr

Durchführungsvorschriften zu 15a und 15b VersO

Durchführungsvorschriften zu 15a und 15b VersO Durchführungsvorschriften zu 15a und 15b VersO 1. Beendigung der Mitgliedschaft gem. 15 a... 2 1.1 Ausgleichsbetrag... 2 1.2 Berechnungsparameter der Barwertermittlung... 3 1.2.1 Rechnungszins... 3 1.2.2

Mehr

Versorgungswerk der Psychotherapeutenkammer Schleswig-Holstein

Versorgungswerk der Psychotherapeutenkammer Schleswig-Holstein Versorgungswerk der Psychotherapeutenkammer Schleswig-Holstein Informationen zur Mitgliedschaft (Stand: Januar 2015) Die Psychotherapeutenkammer Schleswig-Holstein hat seit dem 14. Februar 2005 ein eigenes

Mehr

Die Auswirkung von Lebenserwartung und Inflation auf die Versorgungslücke

Die Auswirkung von Lebenserwartung und Inflation auf die Versorgungslücke Altersvorsorge Die Auswirkung von Lebenserwartung und Inflation auf die Versorgungslücke von Dipl.-Kfm. Dirk Klinkenberg, Lohmar, www.instrumenta.de Tue ich genug für die Altersvorsorge? Immer mehr Menschen

Mehr

KURZINFORMATION. Die Altersversorgung angestellter Hochschullehrer - Besonderheiten im Berufungsverfahren -

KURZINFORMATION. Die Altersversorgung angestellter Hochschullehrer - Besonderheiten im Berufungsverfahren - KURZINFORMATION Die Altersversorgung angestellter Hochschullehrer - Besonderheiten im Berufungsverfahren - Ein angestellter Hochschullehrer erhält keine Ruhestandsbezüge nach beamtenrechtlichen Grundsätzen,

Mehr

Altersvorsorge 2030: Beispiel der PK SBB

Altersvorsorge 2030: Beispiel der PK SBB Altersvorsorge 2030: Beispiel der PK SBB Markus Hübscher, Geschäftsführer der PK SBB Altersvorsorge im internationalen Vergleich: Wo steht die Schweiz? Bern, Mittwoch, 27. August 2014 1 PK SBB im Jahr

Mehr

Ergänzende Vertragsbedingungen für die Basisrentenversicherung gemäß 10 Abs. 1 Nr. 2 Buchstabe b) EStG ( Fondsgebundene Basisrente )

Ergänzende Vertragsbedingungen für die Basisrentenversicherung gemäß 10 Abs. 1 Nr. 2 Buchstabe b) EStG ( Fondsgebundene Basisrente ) Ergänzende Vertragsbedingungen für die Basisrentenversicherung gemäß 10 Abs. 1 Nr. 2 Buchstabe b) EStG ( ) nach Anpassung in Sehr geehrter Vorsorge-Kunde, Sehr geehrter Vorsorge-Kunde, Sie haben einen

Mehr

Lagebericht des Versorgungswerkes der Rechtsanwälte in Baden-Württemberg für das Geschäftsjahr 2008

Lagebericht des Versorgungswerkes der Rechtsanwälte in Baden-Württemberg für das Geschäftsjahr 2008 Lagebericht des Versorgungswerkes der Rechtsanwälte in Baden-Württemberg für das Geschäftsjahr 2008 Geschäftsverlauf Das Versorgungswerk gewährt seinen Mitgliedern und deren Hinterbliebenen folgende Leistungen:

Mehr

Die Altersvorsorge, von der ich schon heute profitiere.

Die Altersvorsorge, von der ich schon heute profitiere. Die Altersvorsorge, von der ich schon heute profitiere. Kräftig Steuern sparen mit. Die Rente ist sicher. Auch für mich? Irgendwann haben Sie das Rentenalter erreicht. Aber reicht dann auch Ihre Rente?

Mehr

Das Versorgungskonto - Häufig gestellte Fragen und Antworten

Das Versorgungskonto - Häufig gestellte Fragen und Antworten Das Versorgungskonto - Häufig gestellte Fragen und Antworten 1 ALLGEMEINES... 2 1.1 Was ist das Versorgungskonto?... 2 1.2 Warum bekomme ich ein Versorgungskonto?... 2 1.3 Wie oft bekomme ich ein Versorgungskonto?...

Mehr

FachTelegramm

FachTelegramm Wie sicher ist meine Rente/die Rente meiner Mitarbeiter bei den Hannoverschen Kassen? Warum dieser Artikel Mittlerweile haben bundesweit über 400 Einrichtungen/Arbeitgeber die betriebliche Altersversorgung

Mehr

Glossar der Bayerischen Ingenieurversorgung-Bau mit Psychotherapeutenversorgung zu wesentlichen versorgungstechnischen Begriffen

Glossar der Bayerischen Ingenieurversorgung-Bau mit Psychotherapeutenversorgung zu wesentlichen versorgungstechnischen Begriffen Glossar der Bayerischen Ingenieurversorgung-Bau mit Psychotherapeutenversorgung zu wesentlichen versorgungstechnischen Begriffen 1 Glossar der Bayerischen Ingenieurversorgung-Bau November 2013 Stichwortverzeichnis

Mehr

Tag der Neuapprobierten Düsseldorf, 26. Januar 2013

Tag der Neuapprobierten Düsseldorf, 26. Januar 2013 Tag der Neuapprobierten Düsseldorf, 26. Januar 2013 Meine soziale Absicherung als PsychotherapeutIn Das Versorgungswerk der Aufbau und Angebote RA Marc Wittmann Justitiar NRW 1 Inhalt I. Berufsständische

Mehr

Familienspezifische Leistungen der Rentenversicherung

Familienspezifische Leistungen der Rentenversicherung Familienspezifische Leistungen der Rentenversicherung Dr. Reinhold Thiede Leiter des Geschäftsbereichs Forschung und Entwicklung der Deutschen Rentenversicherung Bund Pressefachseminar am 3. und 4. Juli

Mehr

Wann tritt die Anpassung in Kraft? Die Senkung des Umwandlungssatzes beginnt ab Januar 2017.

Wann tritt die Anpassung in Kraft? Die Senkung des Umwandlungssatzes beginnt ab Januar 2017. Ab Januar 2017 gelten die neuen Umwandlungssätze. Hier finden Sie Antworten auf häufig gestellte Fragen und erfahren, wie sich die Änderungen auf die Rentenleistungen auswirken. Was ist der Umwandlungssatz?

Mehr

Information. für angestellte Ingenieure

Information. für angestellte Ingenieure Information für angestellte Ingenieure Fünf Kammern - ein Versorgungswerk Architektenkammer der Freien Hansestadt Bremen Architektenkammer Nordrhein-Westfalen Ingenieurkammer-Bau Nordrhein-Westfalen Architektenund

Mehr

Diese Bedingungen sind für die Versicherer unverbindlich; ihre Verwendung ist rein fakultativ. Abweichende Bedingungen können vereinbart werden.

Diese Bedingungen sind für die Versicherer unverbindlich; ihre Verwendung ist rein fakultativ. Abweichende Bedingungen können vereinbart werden. Stand: 31. Juli 2008 Diese Bedingungen sind für die Versicherer unverbindlich; ihre Verwendung ist rein fakultativ. Abweichende Bedingungen können vereinbart werden. Allgemeine Bedingungen für die Hinterbliebenenrenten-Zusatzversicherung

Mehr

Arbeitgeberseminare. Aktuelles aus der Rentenversicherung. November/Dezember RD Chemnitz. November/Dezember 2016

Arbeitgeberseminare. Aktuelles aus der Rentenversicherung. November/Dezember RD Chemnitz. November/Dezember 2016 Arbeitgeberseminare Aktuelles aus der Rentenversicherung 1 Die neue Flexi-Rente Beschluss des Bundeskabinetts vom 14. September 2016 zur Formulierungshilfe des Entwurfes eines Gesetzes zur Flexibilisierung

Mehr

Sofern der Ausgleichswert weniger als EUR beträgt, findet eine externe Teilung gem. 14 VersAusglG statt (vgl. Ziffer 6).

Sofern der Ausgleichswert weniger als EUR beträgt, findet eine externe Teilung gem. 14 VersAusglG statt (vgl. Ziffer 6). Ordnung für die Teilung von fondsgebundenen Lebensversicherungen aufgrund des Gesetzes über den Versorgungsausgleich (Teilungsordnung) in der Fassung vom 01.05.2010 1. Anwendungsbereich Diese Teilungsordnung

Mehr

Versicherungsaufsichtsgesetz VAG

Versicherungsaufsichtsgesetz VAG Versicherungsaufsichtsgesetz VAG 12 Substitutive Krankenversicherung 1. Soweit die Krankenversicherung geeignet ist, die gesetzliche ganz oder teilweise zu ersetzen (substitutive Krankenversicherung),

Mehr

Tag der Neuapprobierten Dortmund, 1. Februar 2014

Tag der Neuapprobierten Dortmund, 1. Februar 2014 Tag der Neuapprobierten Dortmund, 1. Februar 2014 Meine soziale Absicherung als PsychotherapeutIn Das Versorgungswerk der Aufbau und Angebote RA Marc Wittmann Justiziar NRW 1 Inhalt I. Berufsständische

Mehr

Fragen und Antworten zur Mütterrente

Fragen und Antworten zur Mütterrente Liebe Freundinnen und Freunde, lange habe ich als Bundesvorsitzende der Frauen Union dafür gekämpft, nun ist es erreicht: Die Mütterrente ist da! 9,5 Millionen Mütter und etwa 150.000 Väter bekommen mehr

Mehr

Berufliche Vorsorge und die öffentliche Hand Herausforderungen und Klippen

Berufliche Vorsorge und die öffentliche Hand Herausforderungen und Klippen Berufliche Vorsorge und die öffentliche Hand Herausforderungen und Klippen Kritische Beurteilung der Neuausrichtung der BVK: Herausforderungen der Zukunft 25. September 2012 Dr. Christoph Plüss eidg. dipl.

Mehr

Allianz Pensionskasse AG Vertragsgesellschaft der Presse-Versorgung

Allianz Pensionskasse AG Vertragsgesellschaft der Presse-Versorgung Ordnung für die Teilung von fondsgebundenen Lebensversicherungen aufgrund des Gesetzes über den Versorgungsausgleich (Teilungsordnung) in der Fassung vom 01.12.2012 1. Anwendungsbereich Diese Teilungsordnung

Mehr

A V. 16. Jahrestagung der Arbeitsgemeinschaft der bayerischen Versicherungsämter und Gemeinden vom in Landshut

A V. 16. Jahrestagung der Arbeitsgemeinschaft der bayerischen Versicherungsämter und Gemeinden vom in Landshut 16. Jahrestagung der Arbeitsgemeinschaft der bayerischen Versicherungsämter und Gemeinden vom in Landshut 14.30 Uhr Thema: Praxisfall wie wirkt sich die Anerkennung einer Lehre in der Rentenberechnung

Mehr

Private Relax Rente inkl. BUZ und BU Plus. November 2014

Private Relax Rente inkl. BUZ und BU Plus. November 2014 Private Relax Rente inkl. BUZ und BU Plus November 2014 Agenda I. Lebensversicherung die heutige Welt II. Relax Rente unsere flexible Antwort für die Altersvorsorge III. BU das unterschätzte Risiko IV.

Mehr

DIE ÄRZTEVERSORGUNG WESTFALEN- LIPPE BESTEHT SEIT DEM 01.04.1960

DIE ÄRZTEVERSORGUNG WESTFALEN- LIPPE BESTEHT SEIT DEM 01.04.1960 BRUTTORENTE IST NICHT GLEICH NETTORENTE Stand 2015 DIE ÄRZTEVERSORGUNG WESTFALEN- LIPPE BESTEHT SEIT DEM 01.04.1960 SIE GEWÄHRT IM ALTER UND BEI BERUFSUNFÄHIGKEIT DEM MITGLIED BZW. NACH DESSEN TOD DEN

Mehr

1. Beim Bezug von Renten aus der gesetzlichen Rentenversicherung zu berücksichtigende Zugangsfaktoren

1. Beim Bezug von Renten aus der gesetzlichen Rentenversicherung zu berücksichtigende Zugangsfaktoren Postanschrift Berlin: Bundesministerium der Finanzen, 11016 Berlin POSTANSCHRIFT Bundesministerium der Finanzen, 11016 Berlin Oberste Finanzbehörden der Länder HAUSANSCHRIFT Wilhelmstraße 97, 10117 Berlin

Mehr

Ingenieurkammer-Bau Nordrhein-Westfalen. 01 Versorgungswerk

Ingenieurkammer-Bau Nordrhein-Westfalen. 01 Versorgungswerk Ingenieurkammer-Bau Nordrhein-Westfalen 01 Versorgungswerk 01 Versorgungswerk Auch für Ingenieure offen: das Versorgungswerk der Architektenkammer NRW Das Versorgungswerk der Architektenkammer NRW bietet

Mehr

,,Tag der Neuapprobierten

,,Tag der Neuapprobierten ,,Tag der Neuapprobierten Meine soziale Absicherung als PsychotherapeutIn Das Versorgungswerk eine Einrichtung der Susanne Trauten Juristische Referentin der Mitgliederverwaltung Dortmund, 04. Februar

Mehr

Versorgungswerk der Psychotherapeutenkammer Schleswig-Holstein

Versorgungswerk der Psychotherapeutenkammer Schleswig-Holstein Versorgungswerk der Psychotherapeutenkammer Schleswig-Holstein Informationen zur Mitgliedschaft (Stand: Januar 2013) Die Psychotherapeutenkammer Schleswig-Holstein hat seit dem 14. Februar 2005 ein eigenes

Mehr

Absichern, aber was? Finanzielle Risiken. Krankheit Invalidität Pension Todesfall. Persönliche Krisen. Depression Burnout Psychisch.

Absichern, aber was? Finanzielle Risiken. Krankheit Invalidität Pension Todesfall. Persönliche Krisen. Depression Burnout Psychisch. Chrischona-Gemeinden Informationstag Risiko- und Vorsorgeversicherungen Wir wünschen einen gesegneten Tag! Chrischona-Gemeinden Dominus Versicherung Wie viel Versicherung brauchen wir? Gott sorgt für

Mehr

Richtlinien der Finanzdirektion für die Bildung von Rückstellungen und Wertschwankungsreserven bei der BVK

Richtlinien der Finanzdirektion für die Bildung von Rückstellungen und Wertschwankungsreserven bei der BVK Walcheplatz I, Postfach, X090 Zürich Telefon 043 259 33 01 Richtlinien der Finanzdirektion für die Bildung von Rückstellungen und Wertschwankungsreserven bei der BVK 1. Zweck der Richtlinien Die Richtlinien

Mehr

Altersrente für schwerbehinderte Menschen

Altersrente für schwerbehinderte Menschen Quelle: http://www.behindertenbeauftragter.de/de/themen/soziales/renten/altersrente/altersrente.h tml aus dem Internet kopiert am 14.11.2016 Altersrente für schwerbehinderte Menschen Die Altersrente für

Mehr

ILFT heute das morgen zu sichern. Machen Sie mehr aus Ihrer Rente: betriebliche Altersversorgung mit HDI.

ILFT heute das morgen zu sichern. Machen Sie mehr aus Ihrer Rente: betriebliche Altersversorgung mit HDI. ILFT heute das morgen zu sichern. Machen Sie mehr aus Ihrer Rente: betriebliche Altersversorgung mit HDI. Betriebliche Altersversorgung Information für Arbeitnehmer www.hdi.de/bav Mehr Rente mit der Hilfe

Mehr

RÜCKSTELLUNGSREGLEMENT

RÜCKSTELLUNGSREGLEMENT RÜCKSTELLUNGSREGLEMENT der Viscosuisse-Pensionskasse-BVG und der Angestellten-Versicherungskasse der Viscosuisse SA (AVK) INHALTSVERZEICHNIS: Seite A. GRUNDLAGEN 2 Art. 1 Basis, Zweck 2 Art. 2 Begriffe

Mehr

Kundeninformation zum RiesterMeister bei der HanseMerkur24 Lebensversicherung AG

Kundeninformation zum RiesterMeister bei der HanseMerkur24 Lebensversicherung AG Kundeninformation zum RiesterMeister bei der HanseMerkur24 Lebensversicherung AG Grundzüge der Riesterversicherung In der gesetzlichen Rentenversicherung finanzieren die Beitragszahler die Rentenempfänger.

Mehr

Versorgungswerke im Wandel der Zeit

Versorgungswerke im Wandel der Zeit Reicht das Versorgungswerk zur Absicherung des Freiberuflers zukünftig noch aus? Peter Hieber Finanzplanung Heidenheimer Str. 11, 71229 Leonberg Telefon 07152 330398-0 info@finanzplanung-hieber.de www.finanzplanung-hieber.de

Mehr

Starter-BU von AXA und DBV Die junge Berufsunfähigkeitsvorsorge

Starter-BU von AXA und DBV Die junge Berufsunfähigkeitsvorsorge Info für Vertriebspartner Starter-BU von AXA und DBV Die junge Berufsunfähigkeitsvorsorge zum günstigen Einsteigerpreis. Das Produkt im Überblick Starter-BU Inhaltsverzeichnis Seite Finanzielle Absicherung

Mehr

Beschäftigung von Rentnern

Beschäftigung von Rentnern Beschäftigung von Rentnern 0500 0/207 V Inhalt: Firmenkundenservice Inhalt. Allgemeines... 2. Geringfügige Beschäftigung.... Altersgrenze und Altersrente.... Krankenversicherung....2 Rentenversicherung...

Mehr

Information für selbständige Ingenieure

Information für selbständige Ingenieure Information für selbständige Ingenieure Fünf Kammern - ein Versorgungswerk Architektenkammer der Freien Hansestadt Bremen Architektenkammer Nordrhein-Westfalen Ingenieurkammer-Bau Nordrhein-Westfalen Architektenund

Mehr

Pflegeversicherung quo vadis? Rainer M. Jacobus, 23. März 2011

Pflegeversicherung quo vadis? Rainer M. Jacobus, 23. März 2011 Pflegeversicherung quo vadis? Rainer M. Jacobus, 23. März 2011 Pflegeversicherung quo vadis? Agenda Demografische Entwicklung und Pflege in Deutschland Notwendigkeit der Einführung einer kapitalgedeckten

Mehr

Wissenswertes zur Mitgliedschaft im Versorgungswerk der Psychotherapeutenkammer Nordrhein-Westfalen

Wissenswertes zur Mitgliedschaft im Versorgungswerk der Psychotherapeutenkammer Nordrhein-Westfalen Wissenswertes zur Mitgliedschaft im Versorgungswerk der Psychotherapeutenkammer Nordrhein-Westfalen ohne Angabe betreffen die Satzung, Stand 1. Oktober 2013 Inhaltsübersicht Seite Vorwort 1 I. Organe 3

Mehr

Rückstellungsreglement

Rückstellungsreglement 31. Dezember 2013 Rückstellungsreglement der Pensionskasse Pensionskasse Caisse de pension Cassa pensioni Cassa di pensiun Pensionskasse Thunstrasse 18 CH-3000 Bern 15 Telefon 031 350 93 94 Fax 031 350

Mehr

Ist die Rente noch zu retten? Dr. Martin Gasche 5. Mai 2012, Tutzing

Ist die Rente noch zu retten? Dr. Martin Gasche 5. Mai 2012, Tutzing Ist die Rente noch zu retten? Dr. Martin Gasche 5. Mai 2012, Tutzing Ja! Warum? Weil schon ein gutes Stück des Reformwegs hinter uns ist! Agenda 1. Hintergrund: Demographische Entwicklung 2. Der rentenpolitische

Mehr

Im Alter gut versichert. Der optimale Versicherungsschutz für Seniorinnen und Senioren.

Im Alter gut versichert. Der optimale Versicherungsschutz für Seniorinnen und Senioren. Im Alter gut versichert Der optimale Versicherungsschutz für Seniorinnen und Senioren. Sehr geehrte Versicherte, sehr geehrter Versicherter, Sie haben das aktive Erwerbsleben abgeschlossen und sich verdient

Mehr

Wenn die Pflege alt aussieht! Leistungsfähigkeit der Pflegeversicherung angesichts des demografischen Wandels

Wenn die Pflege alt aussieht! Leistungsfähigkeit der Pflegeversicherung angesichts des demografischen Wandels Wenn die Pflege alt aussieht! Leistungsfähigkeit der Pflegeversicherung angesichts des demografischen Wandels Gesundheitspolitisches Symposium 2014 der Konrad-Adenauer-Stiftung in Schwerin Thomas Bodmer

Mehr

FRAGEBOGEN ZUR KOLLEKTIVVERSICHERUNG FÜR DIE BERUFLICHE VORSORGE

FRAGEBOGEN ZUR KOLLEKTIVVERSICHERUNG FÜR DIE BERUFLICHE VORSORGE FRAGEBOGEN ZUR KOLLEKTIVVERSICHERUNG FÜR DIE BERUFLICHE VORSORGE Registraturnummer: Name der Versicherungseinrichtung: Kontaktperson (mit E-Mail): ANGABEN ZUR GESAMTRECHNUNG (gesamte Versicherungseinrichtung)

Mehr

Versorgungsvorschlag für eine Basis GarantRente Vario

Versorgungsvorschlag für eine Basis GarantRente Vario Versorgungsvorschlag für eine Basis GarantRente Vario der Provinzial NordWest Lebensversicherung Aktiengesellschaft 07. Dezember 2015 Darstellung für eine staatlich förderfähige fondsgebundene Rentenversicherung

Mehr

DIE BERUFSUNFÄHIGKEITSRENTE

DIE BERUFSUNFÄHIGKEITSRENTE DIE BERUFSUNFÄHIGKEITSRENTE Stand 2016 DIE ÄRZTEVERSORGUNG WESTFALEN- LIPPE BESTEHT SEIT DEM 01.04.1960 SIE GEWÄHRT IM ALTER UND BEI BERUFSUNFÄHIGKEIT DEM MITGLIED BZW. NACH DESSEN TOD DEN FAMILIENANGEHÖRIGEN

Mehr

Alter Monatliche Altersrente Alter Monatliche Altersrente * in Euro für 10, Euro Monatsbeitrag. Monatsbeitrag

Alter Monatliche Altersrente Alter Monatliche Altersrente * in Euro für 10, Euro Monatsbeitrag. Monatsbeitrag Anlage 1-5 zur Satzung des Versorgungswerkes der Apothekerkammer Nordrhein Vom 9.7.2003 Leistungstabelle Nummer 1 (gültig für Beiträge ab 01. 01. 2009) für die Pflichtmitgliedschaft und die freiwillige

Mehr

Stategien gegen die Rentenlücke. Konsequenzen für die Mitglieder aus dem Alterseinkünftegesetz

Stategien gegen die Rentenlücke. Konsequenzen für die Mitglieder aus dem Alterseinkünftegesetz Stategien gegen die Rentenlücke Konsequenzen für die Mitglieder aus dem Alterseinkünftegesetz 2 In diesem Merkblatt soll dargestellt werden, welche Auswirkungen das Alterseinkünftegesetz auf die Nettorenten

Mehr

Berechnung von Pensionsrückstellungen aus den Cash Flows

Berechnung von Pensionsrückstellungen aus den Cash Flows Berechnung von Pensionsrückstellungen aus den Cash Flows Dieter Denneberg, Universität Bremen denneberg@math.uni-bremen.de korigierte Version 24. Oktober 2013 Abstract Die erwarteten zukünftigen Zahlungsströme

Mehr

Versorgungswerk der Ärztekammer des Saarlandes

Versorgungswerk der Ärztekammer des Saarlandes Versorgungswerk der Ärztekammer des Saarlandes Versorgungswerke im Allgemeinen Die berufsständischen Versorgungswerke stehen selbständig neben anderen Systemen der Pflicht-Grundversorgung (z.b. gesetzliche

Mehr

Genießen Sie Ihren Ruhestand in vollen Zügen: Die Gothaer BasisVorsorge.

Genießen Sie Ihren Ruhestand in vollen Zügen: Die Gothaer BasisVorsorge. Selbstständige BasisVorsorge Privatkunden Genießen Sie Ihren Ruhestand in vollen Zügen: Die Gothaer BasisVorsorge. Der Staat greift Ihnen mal nicht in die Tasche. Sondern unter die Arme. Während Arbeitnehmern

Mehr

Die Gestaltung von Garantien in der bav

Die Gestaltung von Garantien in der bav Die Gestaltung von Garantien in der bav Dr. Rafael Krönung Aon Hewitt GmbH 9. IVS-Forum, 30.09.2014 Agenda Lohnt sich Vorsorge im aktuellen Marktumfeld noch? Auswirkungen des Niedrigzinsumfelds auf die

Mehr

Zusatzversicherungen Allgemeine Versicherungsbedingungen

Zusatzversicherungen Allgemeine Versicherungsbedingungen BEDP0023 Versicherungsbedingungen Tarif WI 2002 23.10.2012 Zusatzversicherungen Allgemeine Versicherungsbedingungen Artikel 1 Versicherungsumfang Der BVV Versicherungsverein des Bankgewerbes a.g. (nachfolgend

Mehr

9HUVRUJXQJVZHUN GHU3V\FKRWKHUDSHXWHQNDPPHU6FKOHVZLJ+ROVWHLQ

9HUVRUJXQJVZHUN GHU3V\FKRWKHUDSHXWHQNDPPHU6FKOHVZLJ+ROVWHLQ 9HUVRUJXQJVZHUN GHU3V\FKRWKHUDSHXWHQNDPPHU6FKOHVZLJ+ROVWHLQ,QIRUPDWLRQHQ]XU0LWJOLHGVFKDIW Die Psychotherapeutenkammer Schleswig-Holstein hat seit dem 14. Februar 2005 ein eigenes Versorgungswerk für alle

Mehr

AGENDA NÜRNBERGER bav 2015

AGENDA NÜRNBERGER bav 2015 NÜRNBERGER bav 2015 AGENDA NÜRNBERGER bav 2015 Die NBB stellt sich vor Tarif-Highlights 2015 DAX -Rente OptimumGarant Konzept-Tarif Konventionelle Tarife VorteilsRente Tarifbesonderheiten 2015 Gruppenkonditionen

Mehr

Richtlinie Versorgungsausgleich Grundversorgung (1972)

Richtlinie Versorgungsausgleich Grundversorgung (1972) Richtlinie Versorgungsausgleich Grundversorgung (1972) 1. Grundzüge der Teilung im Rahmen eines Versorgungsausgleichs Der Ausgleichsberechtigte (nachfolgend Berechtigte) erhält die gleichen Leistungsarten,

Mehr

1. Beitragszeiten, die nach Eintritt der hierfür maßgebenden Minderung der Erwerbsfähigkeit liegen, und

1. Beitragszeiten, die nach Eintritt der hierfür maßgebenden Minderung der Erwerbsfähigkeit liegen, und TK Lexikon Arbeitsrecht Gesetz über die Alterssicherung der Landwirte 23 Berechnung der Renten HI1013621 (1) Der Monatsbetrag der Rente ergibt sich, wenn 1. die Steigerungszahl, 2. der Rentenartfaktor

Mehr

Lebensarbeitszeit verlängern aber wie? Auf dem Weg zu einem zukunftsfähigen Arbeitsmarkt in Deutschland

Lebensarbeitszeit verlängern aber wie? Auf dem Weg zu einem zukunftsfähigen Arbeitsmarkt in Deutschland Lebensarbeitszeit verlängern aber wie? Auf dem Weg zu einem zukunftsfähigen Arbeitsmarkt in Deutschland Alexander Spermann 23. Juni 2015 Veranstaltung Freiwillig arbeiten bis 70? Zur Kontroverse um die

Mehr

Grundlagen Rentenrecht

Grundlagen Rentenrecht Folie 1 ERi-Schulung 25.09.2014 Grundlagen Rentenrecht Gemeinsam. Ziele. Erreichen. Folie 2 Wer bekommt eine gesetzliche Rente? Der versicherte Personenkreis: 1 Nr. 1 SGB VI: Pflichtversicherung kraft

Mehr

Fragen und Antworten. Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit ab 1. Januar 2001. Pressemitteilung. Heilbronn, 23. Juli 2007

Fragen und Antworten. Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit ab 1. Januar 2001. Pressemitteilung. Heilbronn, 23. Juli 2007 Pressemitteilung Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit ab 1. Januar 2001 Fragen und Antworten Heilbronn, 23. Juli 2007 Regionalzentrum Heilbronn Stefan Schinkel Friedensplatz 4, 74072 Heilbronn Telefon

Mehr

Übersicht für ein GenerationenDepot

Übersicht für ein GenerationenDepot Übersicht für ein GenerationenDepot der Provinzial NordWest Lebensversicherung Aktiengesellschaft 08. Dezember 2014 Übersicht über ein GenerationenDepot Tarif 1L (Tarifwerk 2015) zum Vorschlag von Herrn

Mehr

Inhaltsverzeichnis. Einführung... 1. Bibliografische Informationen http://d-nb.info/994279396. digitalisiert durch

Inhaltsverzeichnis. Einführung... 1. Bibliografische Informationen http://d-nb.info/994279396. digitalisiert durch Einführung............................................ 1 1. Teil: Versicherungsrechtliche Grundlagen 5 1 Begriff der Versicherung... 5 A. Das Versicherungsverhältnis 5 B. Unterteilung der verschiedenen

Mehr

Zielgruppe 3 (bestehender Rürup-Vertrag mit aktuellen Rechnungsgrundlagen) Der Kunde erhält ein Anschreiben zur Vertragserhöhung.

Zielgruppe 3 (bestehender Rürup-Vertrag mit aktuellen Rechnungsgrundlagen) Der Kunde erhält ein Anschreiben zur Vertragserhöhung. Bestandskampagne Rechnungszins 28/2011 06.10.2011 VPA/Karl Grandl Durch die Herabsetzung des Höchstrechnungszinses sind die meisten Produktgattungen betroffen. Insbesondere die Kapitallebensversicherungen

Mehr

Innovative Finanzierung von Belegschaftsversorgung. Individuell gestaltbar - inflationsgeschützt liquiditätsschonend mit attraktiver Rendite

Innovative Finanzierung von Belegschaftsversorgung. Individuell gestaltbar - inflationsgeschützt liquiditätsschonend mit attraktiver Rendite DIN EN ISO 9001 : 2011 Innovative Finanzierung von Belegschaftsversorgung Sachwertrente Ganzheitliches Finanzierungs- und Auslagerungskonzept Individuell gestaltbar - inflationsgeschützt liquiditätsschonend

Mehr

Pensionskasse des Personals der Einwohnergemeinde Köniz. Offene Fragen bei einem allfälligen Primatswechsel

Pensionskasse des Personals der Einwohnergemeinde Köniz. Offene Fragen bei einem allfälligen Primatswechsel Pensionskasse des Personals der Einwohnergemeinde Köniz Offene Fragen bei einem allfälligen Primatswechsel 18. März 2010 Marc-André Röthlisberger Dipl. Pensionsversicherungsexperte Aon Consulting AG Spitalackerstrasse

Mehr

Versorgungsausgleich nach neuem Recht

Versorgungsausgleich nach neuem Recht Scheidung und dann? Versorgungsausgleich nach neuem Recht Grundbegriffe, Funktionsweise, Auswirkungen 1. Was ist ein Versorgungsausgleich? Jeder Ehegatte erwirbt während der Ehe in der Regel Versorgungsanrechte

Mehr

Die Alterssicherung der Landwirte (AdL)

Die Alterssicherung der Landwirte (AdL) Deutscher Bauernverband Die Alterssicherung der Landwirte (AdL) Die Alterssicherung der Landwirte wurde im Jahr 1957 als Teilsicherungssystem eingeführt. Die Renten haben eine niedrige Höhe und bieten

Mehr

Unternehmensbewertung

Unternehmensbewertung Unternehmensbewertung Wert des Unternehmens Jeder Käufer will möglichst wenig bezahlen. Jeder Verkäufer will möglichst viel erlösen. Ziel der Bewertungsverfahren: Fairen und akzeptablen Preis finden. Wert

Mehr

Pensionskasse (PKLK) Römisch-katholische Landeskirche des Kantons Luzern Abendweg 1, 6000 Luzern 6

Pensionskasse (PKLK) Römisch-katholische Landeskirche des Kantons Luzern Abendweg 1, 6000 Luzern 6 Abendweg, 6000 Luzern 6 www.pklk.ch Anpassungen des Reglements der PKLK per. Januar 06 VERGLEICH BISHER / NEU DER WESENTLICHSTEN ANPASSUNGEN Inhaltsverzeichnis. Bemerkungen zur Senkung des Umwandlungssatzes

Mehr

Rainer Schulte. "Der reformierte Versorgungsausgleich aus der Perspektive der gesetzlichen Rentenversicherung. 15. Münsterischen Sozialrechtstagung

Rainer Schulte. Der reformierte Versorgungsausgleich aus der Perspektive der gesetzlichen Rentenversicherung. 15. Münsterischen Sozialrechtstagung Rainer Schulte Deutsche Rentenversicherung Westfalen, Münster "Der reformierte Versorgungsausgleich aus der Perspektive der gesetzlichen Rentenversicherung 14:30 Uhr 15. Münsterischen Sozialrechtstagung

Mehr

Merkblatt zum Versorgungswerk der Ingenieurkammer Niedersachsen

Merkblatt zum Versorgungswerk der Ingenieurkammer Niedersachsen Merkblatt zum Versorgungswerk der Ingenieurkammer Niedersachsen Neuzugang Brandenburgische Ingenieurkammer Kammermitglieder bis zur Vollendung des 45. Lebensjahres Pflichtmitgliedschaft Als Mitglied der

Mehr