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2 20 Wenn das Lernen beeinträchtigt ist medizinisch-pathologischen Erklärung von Lernbeeinträchtigungen verbunden war. Eine Lernbehinderung wurde definiert als schwerwiegende, umfängliche und langdauernde Beeinträchtigung des Lernens, wodurch sich deutlich normabweichende Leistungs- und Verhaltensformen bei den Schülern zeigten und deshalb eine angemessene Förderung in der allgemeinen Schule nicht möglich und die Einweisung in die Schule für Lernbehinderte notwendig sei (Kanter 1980, 57). Die Merkmalsdimensionen Schwere, Dauer und Umfang sind jedoch sehr umstritten. So weist Randoll (1991, 38) darauf hin, dass es völlig unklar ist, ob den jeweiligen Dimensionen ein gleicher oder unterschiedlicher Stellenwert zukommt. Ferner wird kritisiert, dass es sich um relative Größen handelt, die von zu bestimmenden Normen bzw. Verhaltenserwartungen abhängen. Trotz dieser Kritik kommt Grünke (2004, 65) nach 24 Jahren zu fast der gleichen Definition: Eine Lernbehinderung liegt dann vor, wenn schwerwiegende, anhaltende und umfängliche Defizite bei der Bewältigung von intellektuellen Leistungsanforderungen festgestellt werden. Damit war (und ist) der Begriff Lernbehinderung an eine vorrangig individualisierende Betrachtung des Phänomens Schulversagen gebunden und wies gleichzeitig eine enge Koppelung an die sonderschulische Förderung der Schülerinnen und Schüler auf. Aufgrund der historischen Weichenstellung zu Beginn des 20. Jahrhunderts, schulversagende Kinder aus der Volksschule auszusondern, haben die entwickelten Begriffe zur Erklärung oder Beschreibung des Schulversagens auch immer die Funktion, die Differenz zwischen Regel- und Hilfs-, Sonder- bzw. Förderschülern zu markieren. Hier ist unverkennbar, dass Lernbehinderung keine primär wissenschaftliche Begrifflichkeit darstellt, sondern auch aus dem pragmatischen Interesse heraus entstanden ist, eine spezifische Schülergruppe zu kennzeichnen, die aus der allgemeinen Schule an die Sonderschule verwiesen wurde und noch immer wird. Begemann (1979, 450) sprach hier von einer administrativen Setzung und Thimm und Funke (1980, 586) konstatierten, dass Lernbehinderung ein theoretisches Konstrukt sei mit der Funktion, die Selektion von Kindern, die dem Leistungsanspruch der Hauptschule nicht entsprechen können, zu begründen. Das grundlegende Problem der Definitionsversuche von Lernbehinderung bestand darin, dass man quasi objektiv versuchte, spezifische Merkmale zur zweifelsfreien Bestimmung und Abgrenzung dieses Phänomens bezogen auf die Person herauszuarbeiten. Dabei wurde nicht berücksichtigt, dass es sich bei Lernbehinderungen nicht

3 um personale Eigenschaften oder individuelle Störungen handelt, sondern damit vielmehr eine Beziehung in einem spezifischen gesellschaftlichen Kontext beschrieben wird (Werning / Reiser 2002). Lernbehinderung ist damit zu einem belasteten Begriff (Mand 2003, 20) geworden. Die gleichen Vorbehalte, die hier gegen den Begriff Lernbehinderung formuliert wurden, gelten auch für die in der DDR verwendeten Termini Intelligenzgeschädigte und schulbildungsfähig Schwachsinnige (Baudisch u. a. 1987), die ebenso durch Individualisierung und Pathologisierung der Problemlagen und durch eine enge Anbindung an die Hilfsschulen gekennzeichnet waren (vgl. Fünfte Durchführungsbestimmung zum Gesetz über das einheitliche sozialistische Bildungssystem der DDR vom 23. März 1984, 86). In anderen europäischen Ländern wie auch in den USA gibt es keine vergleichbare Begrifflichkeit. So kennzeichnet der in den USA verwendete Begriff der learning disabilities eine erheblich größere Schülerpopulation (ca. 5 % der Gesamt-Schülerschaft), die überwiegend durchschnittliche Werte in Intelligenztests erreicht, in der Schule jedoch deutliche Lernschwierigkeiten zeigt (Schröder 2002). Daneben gibt es in den USA den Begriff der educable mentally handicapped. Hierunter fallen Schüler, bei denen in einem Intelligenztest ein Wert zwischen IQ 55 und IQ 70 ermittelt wurde. Diese Gruppe ist somit kleiner als die Gruppe der sog. lernbehinderten Schüler, deren IQ-Werte ein größeres Spektrum umfassen (Suhrweier 1993, 38 ff). So gibt es einen beträchtlichen Anteil sog. lernbehinderter Schüler, die in Intelligenztests Werte von über 80, teilweise über 100 erreichen (Schröder 1998, 59). Die internationale statistische Klassifikation der Krankheiten und verwandter Gesundheitsprobleme (ICD 10) differenziert zwischen der Kategorie Intelligenzminderung (F70 F79) und Entwicklungsstörungen (F80 F89). Leichte Intelligenzminderungen werden durch den IQ-Bereich definiert und entsprechen somit ungefähr der amerikanischen Kategorie der educable mentally handicapped. Bei den Entwicklungsstörungen gibt es neben Lese-, Rechtschreib- und Rechenstörungen eine Sammelkategorie kombinierter Störungen schulischer Fertigkeiten, die man mit der Kategorie der learning disabilities vergleichen kann: Dies ist eine schlecht definierte Restkategorie für Störungen mit deutlicher Beeinträchtigung der Rechen-, der Lese- und der Rechtschreibfähigkeiten. Die Störung ist jedoch nicht allein durch eine allgemeine Intelligenzminderung oder eine unangemessene Beschulung erklärbar (ICD F81.3). Wenn das Lernen beeinträchtigt ist 21 Begriffe wie Learning Disabilities und Educable Mentally Handicapped ICD 10

4 22 Wenn das Lernen beeinträchtigt ist ICF Mit der Einführung der International Classfication of Functioning (ICF) wurde 2005 eine systematische Unterscheidung verschiedener Ebenen eingeführt, die für die Entstehung und Aufrechterhaltung von Behinderungen relevant sein können. In der ICF wird Behinderung als soziale Kategorie interpretiert, an deren Entstehung und Aufrechterhaltung neben individuellen Kontextfaktoren immer auch Umweltfaktoren beteiligt sind. Behinderung wird nicht (mehr) als Eigenschaft einer Person verstanden, sondern entsteht durch einen sozialen Zuschreibungsprozess unter bestimmten Kontextbedingungen. Die Entstehung von Beeinträchtigungen und Behinderungen wird auf drei Ebenen beschrieben: a) Die Ebene der beeinträchtigten Funktionen und Strukturen des menschlichen Organismus betrifft medizinisch beschreibbare Aspekte einer Lernstörung, die auf unterschiedliche Weise entstanden sein kann, z. B. durch eine Intelligenzminderung aufgrund genetischer Faktoren, Sauerstoffmangels unter der Geburt, einer Krankheit, eines Unfalls oder durch eine Entwicklungsstörung. Dies trifft allerdings nur für einen geringen Anteil der Kinder zu, die als lernbeeinträchtigt diagnostiziert werden. b) Auf der Ebene der möglichen Aktivitäten einer Person wird beschrieben, wie die Handlungsfähigkeit durch die Schädigung oder Störung eingeschränkt sein kann, z. B. die Schwierigkeit, bei eingeschränkter Merkfähigkeit die Einmaleins-Reihen abzurufen, bei einer eingeschränkten Graphomotorik eine handschriftliche Klassenarbeit mitzuschreiben oder bei einer Sprachentwicklungsverzögerung ein Gespräch zu organisieren. c) Daraus können auf der Ebene der sozialen Teilhabe der Person an den in ihrer Kultur bedeutsamen Situationen und Lebenswelten Einschränkungen entstehen, z. B. bei der Beteiligung an Klassengesprächen, bei der Teilnahme an Freizeitaktivitäten oder beim Besuch der Regelschule und der Berufswahl. Diese participation restriction macht im Sinne der ICF erst die eigentliche Behinderung aus. Die Weltgesundheitsorganisation betont, dass die Bedingungen in der physikalischen und sozialen Umwelt entscheidend dafür mitverantwortlich sind, inwieweit ein Mensch mit einer Schädigung oder diagnostizierten Störung in seinen Aktivitäten eingeschränkt oder von sozialer Teilhabe ausgeschlossen wird. Nicht die Schädigung an sich

5 erzeugt demnach die Behinderung, sondern Behinderung entsteht erst aufgrund von Bedingungen in der Umwelt etwa im Gesundheitsund Bildungssystem oder in der Arbeitswelt die nicht in der Lage ist, die entstehenden Benachteiligungen auszugleichen. Aus diesem Verständnis heraus wird von special educational needs oder besonderen pädagogischen Bedürfnissen gesprochen, die in den jeweiligen Institutionen berücksichtigt werden müssen (Lütje-Klose 2009). Im sonderpädagogischen Bereich zeigt sich auch in Deutschland in den letzten Jahren erfreulicherweise eine Abkehr von Versuchen, Schulversagen individualisierend zu definieren Die in den letzten Jahren offiziell vorgenommene Veränderung der Terminologie von Lernbehinderung zu Beeinträchtigungen im (schulischen) Lernen bzw. Förderschwerpunkt Lernen wurde durch die Empfehlungen der Kultusministerkonferenz zur sonderpädagogischen Förderung in den Schulen der Bundesrepublik Deutschland 1994 festgeschrieben und in den Empfehlungen zum Förderschwerpunkt Lernen der Kultusministerkonferenz vom ausgeführt: Wenn das Lernen beeinträchtigt ist 23 Aktuelle Terminologie Bei Schülerinnen und Schülern mit Beeinträchtigungen des Lernens ist die Beziehung zwischen Individuum und Umwelt dauerhaft bzw. zeitweilig so erschwert, dass sie die Ziele und Inhalte der Lehrpläne der allgemeinen Schule nicht oder nur ansatzweise erreichen können. Diesen Kindern und Jugendlichen und ihren Eltern muss Hilfe durch Angebote im Förderschwerpunkt Lernen zuteil werden (zit. nach Drawe u. a. 2000, 300). Beeinträchtigungen des Lernens Hier wird die Abkehr von einer individualisierenden Begrifflichkeit hin zur Berücksichtigung kontextueller Bedingungen bei Lernschwierigkeiten deutlich. Nun könnte man sagen, dass die Veränderung von Begriffen zwar ganz schön und gut sei, aber keine nennenswerten Auswirkungen auf die spezifischen Probleme und Schwierigkeiten der Schüler hat. Hier muss aber berücksichtigt werden, dass auf administrativer Ebene der Wechsel der Begrifflichkeiten mit Veränderungen der schulischen Förderperspektiven einhergeht. Die Bezeichnungen Lernbehinderung, Lernbehinderte, intelligenzgeschädigt und schulbildungsfähige Schwachsinnige waren direkt mit der Förderung in Sonder- / Hilfsschulen verknüpft. Der Terminus Beeinträchtigung des Lernens steht hingegen in keiner direkten Beziehung zu einer spezifischen Schulform. So heißt es in den Empfehlungen zum Förderschwerpunkt Lernen: Die schulische Förderung im Förderschwerpunkt Lernen bezieht alle Schularten und Schulstufen ein. Dabei wird

6 24 Wenn das Lernen beeinträchtigt ist Zusammenfassung angestrebt, dass gemeinsames Lernen aller Schülerinnen und Schüler mit und ohne sonderpädagogischen Förderbedarf verwirklicht werden kann (zit. nach Drawe u. a. 2000, 308). Es kann festgestellt werden, dass der Begriff der Lernbehinderung, wie Kanter ihn 1998 beschrieben hat, ein Arbeitsbegriff war, der das Phänomen des erheblichen Schulversagens bezeichnen sollte. Seine enge Verknüpfung mit einer individualisierenden Sichtweise von (schulischem) Lernversagen und mit einer separierenden Förderung der Schülerinnen und Schüler in Sonderschulen hat ihn zu einem belasteten Begriff gemacht. Um dieser Begriffsbelastung zu entgehen, sprechen wir in diesem Buch von Lernbeeinträchtigungen. Natürlich handelt es sich auch dabei im Sinne Wittgensteins um ein Sprachspiel (Kanter 1998, 18 ff); Lernbeeinträchtigung ist nicht wissenschaftlich exakter gefasst als Lernbehinderung, und somit ist auch Lernbeeinträchtigung ein Arbeitsbegriff. Wenn es um die Förderung spezifischer Kinder und Jugendlicher geht, ist dieser Begriff zu unspezifisch. Auch er kann weder klar umrissene Lernerschwernisse bezeichnen oder ein spezifisches Erscheinungsbild umfassen, noch können aus diesem Begriff konkrete Hinweise für eine pädagogische / sonderpädagogische Förderung abgeleitet werden. Wenn es um die Förderung spezifischer Kinder und Jugendlicher geht, sind viel genauere und individuellere Beschreibungen notwendig. Mit dem Begriff der Lernbeeinträchtigungen wollen wir jedoch auf den Beziehungsaspekt und damit auf die Konstruktion von Lernproblemen in sozialen Kontexten hinweisen. Der Begriffswechsel ist ein Versuch, die Überwindung einer individualisierenden, auf das Kind reduzierten Betrachtung zu verdeutlichen. Damit bleibt auch Lernbeeinträchtigung ein Arbeitsbegriff, dem eine kontextbezogene Sichtweise von Lernversagen zugrunde liegt. Er kennzeichnet eine Gruppe von Menschen, die aufgrund erheblicher und vielfältiger Erschwernisse in ihrem Lernen beeinträchtigt sind und werden; die in der Schule häufig versagen und aufgrund ihrer meist erheblich erschwerten Lebens- und Entwicklungsbedingungen kompetenter pädagogischer Unterstützung bedürfen.

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