Die Handlungsautonomie des Vorstands der österreichischen Privatstiftung

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1 Exposé zum Dissertationsthema Die Handlungsautonomie des Vorstands der österreichischen Privatstiftung Gesamtdarstellung und Vergleich der österreichischen mit der liechtensteinischen Foundation Governance Verfasser: Mag. Michael Müller, Bakk. Mat.-Nr Angestrebter akademischer Grad: Doctor iuris (Dr. iur.) Betreuer: Univ.-Prof. Dr. Martin Schauer Institut für Zivilrecht Rechtswissenschaftliche Fakultät, Universität Wien Wien, im Juli 2012 Studienkennzahl laut Studienblatt: A Studienrichtung laut Studienblatt: Doktoratsstudium Rechtswissenschaften Dissertationsfach: Stiftungsrecht, Zivilrecht

2 INHALTSVERZEICHNIS Inhaltsverzeichnis... 2 I. Problemaufriss... 3 II. Forschungsgegenstand... 5 III. Zielsetzung... 8 IV. Zeitplan... 9 V. Sach- bzw. Finanzmittel... 9 VI. Vorläufige Gliederung VII. Vorläufiges Literaturverzeichnis

3 I. PROBLEMAUFRISS Stiftungen haben als eigentümerlose Zweckvermögen im Unterschied zu Körperschaften keine Mitglieder bzw. Eigentümer. Für die Geschäftsführung und Vertretung der Stiftung zeigt sich in Österreich der Stiftungsvorstand verantwortlich. Er soll möglichst unabhängig agieren können, damit eine objektive Verwaltung des Vermögens sichergestellt wird. Da sich die Vorstandsmitglieder dabei selbst kontrollieren und Eigentümer bei der Stiftung, wie beispielsweise die Hauptversammlung im Aktienrecht, fehlen, ist davon auszugehen, dass sich daraus ein Kontrolldefizit ergibt. Dies wirft nicht nur institutionenökonomische Fragen (Stichwort Prinzipal-Agenten-Theorie ) auf, sondern auch rechtswissenschaftliche Problemstellungen. 1 Der Stifter hat ein Interesse daran, dass er einen möglichst großen Einfluss auf die Tätigkeit des Vorstands ausüben kann. Im Gesetz selber sind zwar nur relativ wenige derartige Rechte normiert, allerdings besteht für den Stifter die Möglichkeit der privatautonomen Gestaltung. Er kann beispielsweise ein anderes Organ einrichten (zb Beirat, Stifterversammlung) und dieses mit kontrollierender oder sogar bis zu einem gewissen Grad auch weisungsgebender Funktion einrichten 2. Ein weiteres Instrumentarium, um in die Handlungsautonomie des Vorstands einzugreifen, besteht in der Normierung einer Bestellungs- und Abberufungsbefugnis zugunsten eines Beirats. Zahlreiche OGH-Entscheidungen - vor allem auch in jüngster Zeit - unterstreichen, dass die derzeitige Gesetzlage einige offene Fragen lässt, welche der höchstrichterlichen Interpretation bedürfen 3. Folgenreich waren unter anderem zwei OGH-Urteile aus dem Jahr 2009, die sogenannte Beiratsentscheidung 4 sowie die Rechtsanwaltsentscheidung 5, welche Berücksichtigung in der PSG-Novelle durch das Budgetbegleitgesetz fanden. Der Gesetzgeber hat im Rahmen dessen aber nicht nur Klarheit hinsichtlich der in diesen Fällen aufgeworfenen Punkte geschaffen, sondern auch noch weitere Änderungen vorgenommen. So gab es etwa Modifizierungen in den Bereichen der Bestellung und Abberufung der Vorstandsmitglieder, der Besetzung weiterer Organe sowie eine Erweiterung der Unvereinbar- 1 Vgl. dazu Kalss in Kalss/Nowotny/Schauer (Hrsg), Österreichisches Gesellschaftsrecht (2008) Rz 7/35; siehe auch Reich-Rohrwig/Gröss, Zur Abberufung des Stiftungsvorstands, ecolex 2003, Siehe ErlRV 1130 BlgNR 18. GP zu 15 Abs 2 PSG; siehe auch OGH 6 Ob 42/09h. 3 Genannt seien an dieser Stelle beispielsweise die Entscheidungen OGH 6 Ob 39/97 x, OGH 6 Ob 42/09h, OGH 6 Ob 145/09f, OGH 6 Ob 195/10k und OGH 6 Ob 101/11p. 4 OGH 6 Ob 42/09h. 5 OGH 6 Ob 145/09f. 6 Budgetbegleitgesetz 2011, BGBl I 2010/111. 3

4 keitsbestimmungen 7. Nichtsdestotrotz blieben einige Fragen offen, welche zum Teil von der Judikatur geklärt wurden. Als eine derartige Grundlagenentscheidung ist beispielsweise die OGH-Entscheidung 6 Ob 195/10k anzusehen. Die Handlungsautonomie des Vorstands der österreichischen Privatstiftung ist allerdings nicht alleine zu betrachten, sie ist als Teil der gesamten Foundation Governance zu sehen. Dieser Begriff ist in Ableitung von der unternehmerischen Corporate Governance entstanden. Eine international gefestigte Definition für Foundation Governance existiert nicht, laut Sprecher könnte man diese wie folgt definieren: Foundation Governance ist die Gesamtheit der auf die Interessen des Stifters, der Destinäre und der anderen Anspruchsgruppen ausgerichteten Grundsätze, die unter Wahrung der Gestaltungs- und Entscheidungsfähigkeit des Stiftungsrats (entspricht dem Stiftungsvorstand nach dem PSG) die wirksame Umsetzung des Stiftungszwecks, ein ausgewogenes Verhältnis von Leitung und Kontrolle sowie die angemessene Transparenz anstreben. 8 Die Attraktivität eines Stiftungsstandorts hängt - abgesehen von der Besteuerung - maßgeblich auch von privatrechtlichen Faktoren ab. Ein Stiftungsstandort soll unter anderem ein hohes Maß an Rechtssicherheit zur Verfolgung des Stiftungszwecks sowie eine größtmögliche Stifterfreiheit zur Ausgestaltung der Stiftungsorganisation bieten. Das liechtensteinische Stiftungsrecht zeichnet sich besonderes durch seine größere Organisationsfreiheit und sein modernes Governance-System aus, welches eine Mehrstufigkeit der einzelnen Kontrollinstitutionen vorsieht und damit auf den Stifter maßgeschneiderte Governance-Systeme ermöglicht. Ebenso gibt es beispielsweise beim Stiftungsrat, dem liechtensteinischen Pendant zum österreichischen Stiftungsvorstand, keine Inkompatibilitätsbestimmungen; Begünstigte können daher auch dem Stiftungsrat angehören. Des Weiteren kann der Stifter in Liechtenstein ähnlich wie es 14 Abs 2 PSG vorsieht weitere Organe, insbesondere zur Feststellung eines Begünstigten aus dem Begünstigtenkreis, zur Feststellung von Zeitpunkt, Höhe und Bedingung einer Ausschüttung, zur Verwaltung des Vermögens, zur Beratung und Unterstützung des Stiftungsrats, zur Überwachung der Stiftungsverwaltung zur Wahrung des Stiftungszwecks, zum Vorbehalt von Zustimmungen oder zur Erteilung von Weisungen sowie zur Interessenswahrung Stiftungsbeteiligter, ein- 7 Vgl. N. Arnold, Stiftungsrechtliche Änderungen für Privatstiftungen durch das BBG 2011, GesRZ 2011, Siehe Sprecher, Was ist und was leistet Foundation Governance, in Jusletter 26. April 2010, Rz 21. 4

5 richten (Art Abs 1 PGR). Auch für diese Organe kennt das liechtensteinische PGR keine Inkompatibilitätsbestimmungen für Begünstigte. 9 Nicht zuletzt aufgrund einiger OGH-Entscheidungen in jüngster Zeit, ist das Thema dieser Dissertation derzeit aktuell und es stellt die Rechtsprechung immer wieder vor neue Herausforderungen. Überhaupt ist die Judikatur des OGH in diesem Bereich von großer praktischer Bedeutung. Dies wird von der Tatsache untermauert, dass alleine von der Beiratsentscheidung 10 schätzungsweise zwei Drittel bis drei Viertel der etwa in Österreich bestehenden Privatstiftungen betroffen waren 11. Zahlreiche Aufsätze und Beiträge unterstreichen, dass diese Problematik auch in der Lehre für entsprechenden Diskussionsstoff sorgt 12. Dass ein Vergleich des österreichischen Stiftungsstandorts mit Liechtenstein sinnvoll ist, unterstreicht Hosp: Laut seinen Schätzungen existieren in Liechtenstein rund bis Stiftungen mit österreichischen Stiftern oder Begünstigten (Stand 2008) 13. Diese Tatsache zeugt auch davon, dass das liechtensteinische Stiftungsrecht offenbar einige Wettbewerbsvorteile gegenüber den österreichischen Normen genießt. II. FORSCHUNGSGEGENSTAND Im Rahmen meiner Dissertation möchte ich mich mit der Handlungsautonomie des Vorstands der österreichischen Privatstiftung auseinandersetzen und diesbezügliche Vergleiche mit dem Stiftungsrat der liechtensteinischen Stiftung anstellen. Im ersten Schritt soll geklärt werden, inwieweit eine Handlungsautonomie des Vorstands bei der österreichischen Privatstiftung ex lege gegeben ist. Im nächsten Schritt soll dann untersucht werden, in welchem Ausmaß und durch welche Instrumentarien diese Handlungsautonomie durch privatautonome Gestaltung eingeschränkt oder gesichert respektive erweitert werden kann. Zunächst soll das Änderungsrecht nach 33 PSG diskutiert werden, welches 9 Ibid.; Briem, Corporate Governance der Privatstiftung unter dem Blickwinkel der aktuellen Judikatur, GesRZ 2009, OGH 6 Ob 42/09h. 11 Vgl. Schauer, Die Unabhängigkeit der Stiftungsorgane Rechtsfortbildung durch den OGH, in Kammerlander (Hrsg), Expertenforum Springerrecht.at 2009/ Siehe Punkt 3. Literaturverzeichnis. 13 Siehe Hosp, Das neue liechtensteinische Stiftungsrecht und die Auswirkungen auf bereits bestehende Stiftungen, ZfS 2008, 24. 5

6 abgesehen vom Widerrufsrecht nach 34 PSG wohl als eines der umfassendsten Rechte des Stifters anzusehen ist 14. In weiterer Folge soll ausführlich auf die Möglichkeit der Einrichtung eines weiteren Organs zur Wahrung des Stiftungszwecks (zb Beirat, Stiftungsversammlung, Begünstigtenversammlung) eingegangen werden. In diesem Kontext soll auch die personelle Zusammensetzung der Stiftungsorgane diskutiert werden und welche Folgen damit verbunden sein können (Stichworte: Inkompatibilitätsbestimmungen des PSG, aufsichtsratsähnlicher Beirat). Es soll auch die Bestellung und Abberufung des Stiftungsvorstands erörtert werden. Dabei stellen sich Fragen, wie beispielsweise, ob es eine gewisse Mindestfunktionsdauer des Vorstandsmandats gibt und wie hoch diese zu sein hat, oder ob und wem das Recht zur Bestellung oder Abberufung der Vorstandsmitglieder eingeräumt werden kann. Eine Abberufung kann auch noch Folgefragen nach sich ziehen, welche im Zuge dieser Dissertation ebenfalls besprochen werden sollen: So hatte der OGH beispielsweise in der Entscheidung OGH 6 Ob 195/10k zu klären, ob das Firmenbuchgericht bei der Anmeldung der Abberufung von Vorstandsmitgliedern von Amtswegen eine Prüfung vorzunehmen hat und ob auch einzelnen Mitgliedern des Stiftungsvorstands eine Rekurslegitimation gegen die Löschung infolge Abberufung eines Stiftungsvorstandsmitglieds zukommt. Ein ganz zentraler Punkt der Dissertation bildet auch die Fragstellung, ob Zustimmungs- und Weisungsrechte zugunsten anderer Organe eingeräumt werden können. In den Gesetzesmaterialien wird beispielsweise ausgeführt, dass einem Beirat Zustimmungsrechte zu Geschäftsführungsmaßnahmen eingeräumt werden können; allerdings kann dieser nur Kontroll- oder Beratungsorgan sein. 15 Ein generelles Weisungsrecht des Beirats an den Stiftungsvorstand ist unzulässig, da es den Stiftungsvorstand zu einem bloßen Vollzugsorgan degradieren würde. 16 Im Zuge dieser Dissertation soll daher auch geklärt werden, ob und bis zu welchem Ausmaß Weisungs- und Zustimmungsrechte eingeräumt werden kann. Bei all diesen Fragestellungen soll die Rechtslage sowohl in der derzeit gültigen Fassung als auch vor dem Budgetbegleitgesetz 2011 dargelegt werden. Die PSG-Novelle enthält keine Bestimmung, ob die Neuregelung auch auf alle vor Inkrafttreten der Novelle vorgenommen Organbestellungen anwendbar ist. In der Literatur werden diesbezüglich unterschiedliche 14 Vgl. Hochedlinger, Zur Unabhängigkeit des Stiftungsvorstands im Lichte der PSG-Novelle BGBl I 2010/111, PSR 2011/ Siehe ErlRV 1132 BlgNR 18. GP zu Siehe OGH 6 Ob 60/01v. 6

7 Meinungen vertreten: Während beispielsweise zum einen die Auffassung vertreten wird, dass die Bestellung von Vorstandsmitgliedern, welche von einem vor der Novelle rechtswidrig besetzten Beirat bestellt wurden, als unwirksam angesehen wird 17, wird zum anderen die Meinung vertreten, dass eine solche Bestellung wirksam sei 18. Diese grundlegende Frage soll auch im Rahmen dieser Dissertation ausführlich behandelt werden. 19 Zur umfassenden Diskussion und Beurteilung des österreichischen Stiftungsrechts ist es zweckmäßig dieses mit anderen Rechtsordnungen zu vergleichen. Hierfür bietet sich wie in 1. Problemaufriss bereits ausgeführt - vor allem das Stiftungsrecht Liechtensteins an. Das österreichische Stiftungs-Governance-Konzept soll in dieser Dissertation zunächst in grundlegender Weise erläutert und in weiterer Folge mit dem liechtensteinischen System verglichen werden. Vor allem die größere Organisationsfreiheit in Bezug auf die Handlungsautonomie des liechtensteinischen Stiftungsrats gegenüber dem österreichischen Stiftungsvorstands soll juristisch analysiert werden. Dabei sollen unter anderem die Unterschiede hinsichtlich der Einräumung von Zustimmungs- und Weisungsrechten zugunsten anderer Organe herausgearbeitet werden. In einer richtungsweisenden Entscheidung 20 hat der OGH mit Bezugnahme auf Kalss 21 beispielsweise angedeutet, dass institutionenökonomische Überlegungen eine entscheidende Rolle in seiner Beurteilung gespielt haben: So hat er die Rekurslegitimation einzelner Mitglieder des Vorstands gegen die Löschung infolge Abberufung eines Vorstandsmitglieds im Hinblick auf ein sich ansonsten ergebendes Kontrolldefizit im Privatstiftungsrecht bejaht. Meines Erachtens wird dieser Blickwinkel zukünftig stark an Bedeutung gewinnen und ich möchte daher den Themenkomplex dieser Dissertation auch aus institutionenökonomischer Sicht, vor allem anhand der Prinzipal-Agenten-Theorie, betrachten. 22 Basierend auf dieser Theorie möchte ich das österreichische Stiftungs-Governance-Konzept analysieren und die Wettbewerbsnachteile Österreichs im Vergleich zu Liechtenstein, welches als sehr wettbewerbsfähiger Stiftungsstandort gilt, aufzeigen. Der Prinzipal-Agenten-Ansatz hat es sich zum Ziel gesetzt, ein optimales Verhältnis zwischen Prinzipal (idf Stiftung) und 17 Vgl. Csoklich, Folgen der OGH-Entscheidung zum Begünstigteneinfluss beim aufsichtsratsgleichen Beirat, PSR 2010/2. 18 Vgl. N. Arnold, Einschränkungen für Begünstigte, begünstigtendominierte Beiräte und Stifter, GesRZ 2009, 348; C. Nowotny, Privatstiftungen in troubles?, RdW 2009, Vgl. Briem, Die Novelle zum Privatstiftungsgesetz, PSR 2011/3. 20 OGH 6 Ob 195/10k, Rechtliche Beurteilung Kalss in Kalss/Nowotny/Schauer (Hrsg), Österreichisches Gesellschaftsrecht (2008) Rz 7/ Siehe zum Beispiel Ebers/Gotsch, Institutionenökonomische Theorien der Organisation, in Kieser/Ebers (Hrsg), Organisationstheorien 6 (2006),

8 Agent (idf Vorstand) herzustellen. Ich möchte diesen Ansatz vor allem auch dazu verwenden, im Rahmen dieser Dissertation aufgrund institutionenökonomischer Überlegungen Verbesserungsvorschläge für das österreichische Stiftungs-Governance-Konzept zu erstellen und diese wiederum in praktikable juristische Lösungen umzuwandeln. Zum Abschluss der Dissertation möchte ich ein Best-Practice-Modell herausarbeiten, das eine optimale Gestaltung der Foundation Governance hinsichtlich der Handlungsautonomie des Stiftungsvorstands zur Erreichung des Stiftungszwecks demonstrieren soll. Dabei sollen nicht nur bewährte Modelle, sondern auch neue Wege berücksichtigt werden. III. ZIELSETZUNG Ziel dieser Arbeit ist eine umfassende Gesamtdarstellung und Analyse der Handlungsautonomie des Stiftungsvorstands. Die vorhandene jüngere Literatur befasst sich hauptsächlich mit punktuellen Problemen und es werden vor allem einzelne Urteile diskutiert. Im Rahmen dieser Arbeit soll hingegen die Unabhängigkeit des Vorstands der Privatstiftung in grundlegender Art und Weise sowohl vor als auch nach dem Budgetbegleitgesetz 2011 dargestellt und analysiert werden. Nicht nur die aktuelle Judikatur und Probleme in der Praxis sollen besprochen werden, sondern es soll auch eine allgemeine, von der Judikatur losgelöste Diskussion der Problematik aus wissenschaftlicher Sicht stattfinden. Eine entscheidende Rolle im Hinblick auf die Reichweite der Handlungsautonomie des Vorstands der Privatstiftung spielt das Corporate-Governance-Konzept des PSG. Obwohl derartige Überlegungen in der Judikatur immer mehr berücksichtigt werden, wird die Governance- Struktur der österreichischen Stiftung in der vorhandenen Literatur nur in Grundzügen thematisiert. Im Rahmen dieser Dissertation möchte ich daher die Handlungsautonomie im Lichte des gesamten Corporate-Governance-Konzepts des PSG erörtern und in weiterer Folge einen umfassenden Überblick über alle Instrumente geben, welche dazu geeignet sind, die Handlungsfreiheit des Stiftungsvorstands einzuschränken oder zu erweitern. Die aktuellen Entscheidungen des OGH zeigen, dass auch die institutionenökonomische Perspektive vor allem hinsichtlich eines Kontrolldefizits im Privatstiftungsrecht von Relevanz ist, wobei diese in der juristischen Literatur bislang zu kurz kommt. Gerade institutionenökonomische Überlegungen können plausible Argumente liefern und somit bei der Begründung juristischer Fragestellungen hilfreich sein. Unter Rückgriff auf institutionenökonomische Ansätze möchte ich Möglichkeiten für ein effizientes Kontrollsystem im Hinblick auf das Handeln des Stiftungsvorstands aufzeigen. 8

9 Eine Gesamtdarstellung ist aus meiner Sicht nur dann vollständig, wenn auch die praktischen Konsequenzen Berücksichtigung finden. Da das liechtensteinische Stiftungsrecht einen großen Einfluss auf die österreichische Stiftungspraxis hat, sollen auch die liechtensteinischen Stiftungsrechtsnormen im Bereich der Handlungsautonomie thematisiert und mit den österreichischen Regelungen verglichen werden. In einem systematischen Vergleich sollen die jeweiligen Wettbewerbsvorteile in diesem Themenkomplex herausgearbeitet und Verbesserungspotenziale aufgezeigt werden. Eines der großen Ziele ist auch die Ausarbeitung eines Best-Practice-Modells für die Handlungsautonomie des Stiftungsvorstands. Mit dieser Gesamtdarstellung möchte ich eine Lücke in der Literatur zur Handlungsautonomie des Vorstands der Privatstiftung schließen und damit auch einen Beitrag zur rechtswissenschaftlichen Betrachtung der Privatstiftung leisten. IV. ZEITPLAN Die für den Abschluss der Dissertationsvereinbarung notwendigen Lehrveranstaltungen (VO rechtswissenschaftliche Methodenlehre, SE Judikatur- oder Textanalyse sowie SE im Dissertationsfach zur Vorstellung und Diskussion des Dissertationsvorhabens) wurden bereits absolviert, ebenso bereits ein weiteres Seminar aus dem Dissertationsfach. Im Wintersemester 2012/13 soll das dritte Seminar absolviert werden und sobald wie möglich möchte ich mit dem Verfassen der Dissertation beginnen. Die Erstfassung der Dissertation soll bis Ende 2013 fertiggestellt sein, die Defensio der Dissertation wird für Juni 2014 angestrebt. V. SACH- BZW. FINANZMITTEL Voraussichtlich sind keine zusätzlichen Sach- bzw. Finanzmittel für die Abfassung der Dissertation notwendig, da die hierfür notwendigen Materialien über Bibliotheken und Datenbanken verfügbar sind. 9

10 VI. VORLÄUFIGE GLIEDERUNG I. Einleitung II. Die österreichische Privatstiftung nach dem PSG A. Allgemeines B. Organisation C. Stiftungsvorstand 1. Allgemeines 2. Personelle Zusammensetzung 3. Bestellung und Abberufung 4. Arbeitsrechtliches Verhältnis zur Stiftung 5. Entgeltlichkeit 6. Innenorganisation 7. Geschäftsführung und Vertretung 8. Aufgaben und Pflichten 9. Haftung D. Sonstige Organe und Beteiligte 1. Aufsichtsrat 2. Stiftungsprüfer 3. Stifter 4. Begünstigten 5. Beirat 6. Weitere Organe E. PSG-Novelle durch das BBG Umfang 2. Rückwirkung F. Corporate-Governance-Konzept III. Die liechtensteinische Privatstiftung nach dem PGR A. Allgemeines B. Organisation C. Der Stiftungsrat 1. Allgemeines 2. Personelle Zusammensetzung 3. Bestellung und Abberufung 4. Arbeitsrechtliches Verhältnis zur Stiftung 5. Entgeltlichkeit 6. Innenorganisation 7. Geschäftsführung und Vertretung 8. Aufgaben und Pflichten 9. Haftung D. Sonstige Organe und Beteiligte 1. Stifter 2. Begünstigten 3. Revisionsstelle 4. Kontrollorgane nach Art PGR 10

11 5. Weitere Organe E. Corporate-Governance-Konzept IV. Institutionenökonomische Überlegungen A. Allgemeines B. Problemaufriss C. Prinzipal-Agenten-Theorie D. Weitere Theorien E. Lösungsansätze 1. Allgemeines 2. Anreize 3. Institutionelle Überwachungsinstrumente V. Der Swiss Foundation Code VI. Handlungsautonomie A. Allgemeines B. Vergleich mit Kapitalgesellschaften C. Stiftungsvorstand 1. Allgemeines 2. Ex Lege 2.1. Aufsicht durch das Gericht 2.2. Stiftungsprüfer Pflicht zum Tätigwerden Verschwiegenheitspflicht Vergleich mit Aufsichtsrat 3. Privatautonome Regelungsinstrumenten 3.1. Änderung der Stiftungserklärung 3.2. Errichtung weiterer Organe Aufsichtsrat Beirat Stiftungsversammlung Begünstigtenversammlung 3.3. Weisungs- und Zustimmungsrechte 3.4. Bestellung 3.5. Abberufung 3.6. Prüfungspflicht des Firmenbuchgerichts 4. Mindestfunktionsdauer D. Stiftungsrat 1. Allgemeines 2. Ex Lege 3. Privatautonome Regelungsinstrumenten 3.1. Änderung der Stiftungserklärung 3.2. Errichtung weiterer Organe 3.3. Weisungs- und Zustimmungsrechte 3.4. Bestellung 3.5. Abberufung E. Handlungsautonomie im Vergleich 11

12 1. Ex lege 2. Privatautonomie Regelungsinstrumente 3. Folgen für Stiftungspraxis F. Verbesserungsvorschläge 1. Aufgrund institutionenökonomischer Überlegungen 2. Aufgrund der Stiftungspraxis VII. Best-Practice-Modell VIII. Fazit IX. Entscheidungsverzeichnis X. Literaturverzeichnis 12

13 VII. VORLÄUFIGES LITERATURVERZEICHNIS N. Arnold, Der Beirat einer Privatstiftung, AR aktuell 5/2005, 25ff. N. Arnold, Die Organstellung einer Stifterversammlung und geheime Organe, RdW 2003/149. N. Arnold, Einschränkungen für Begünstigte, begünstigtendominierte Beiräte und Stifter, GesRZ 2009, 348ff. N. Arnold, Kommentar zum PSG 2 (2007). N. Arnold, Stiftungsrechtliche Änderungen für Privatstiftungen durch das BBG 2011, GesRZ 2011, 101ff. N. Arnold/Ginthör, Der Stiftungsvorstand (2006). N. Arnold/Ludwig (Hrsg), Stiftungshandbuch (2010). N. Arnold/Stangl/Tanzer, Stiftungssteuerrecht (2006). Attlmayr/Rabanser, Das neue liechtensteinische Stiftungsrecht (2008). Bachner, Keine Spezialvollmacht für Vorstand und Geschäftsführer, ecolex 2005, 282ff. Böhler, Die Stiftung in Österreich (1996). Böhler, Kontrollprobleme bei der Privatrechtsstiftung, wbl 1993, 169ff. Bösch, Liechtensteinisches Stiftungsrecht (2005). Briem, Aktuelle Judikatur zum Privatstiftungsgesetz, SWK 2002, W 166ff. Briem, Auswirkungen der jüngsten OGH-Judikatur auf die Gestaltung von Stiftungserklärungen, in Eiselsberg (Hrsg), Jahrbuch Stiftungsrecht 2010, 91ff. Briem, Corporate Governance der Privatstiftung unter dem Blickwinkel der aktuellen Judikatur, GesRZ 2009, 12ff. Briem, Die Novelle zum Privatstiftungsgesetz, PSR 2011/3, 6ff. Briem, Die rechtliche Stellung des Begünstigten einer Privatstiftung, in Gassner/Göth/Gröhs/Lang, Privatstiftungen (2000), 77ff. Briem, Unternehmerische Entscheidungen in Stiftungen, PSR 2010/27. Caspers/Wagner/Künzle (Hrsg), Die Liechtensteinische Stiftung (2002). Cerha, Einrichtung eines Beirates oder Aufsichtsrates bei der Privatstiftung, ecolex 2002, 644ff. Chini, Zunehmendes Konfliktpotential zwischen Stiftern und Stiftungsvorständen über das Management, AR aktuell 1/2005, 24ff. Csoklich, Die Haftung des Stiftungsvorstands, in Gassner/Göth/Gröhs/Lang (Hrsg), Privatstiftungen (2000), 97ff. Csoklich, Folgen der OGH-Entscheidung zum Begünstigteneinfluss beim aufsichtsratsgleichen Beirat, PSR 2010/2, 4ff. 13

14 Csoklich/Müller/Gröhs/Helbich, Handbuch zum Privatstiftungsgesetz (1994). Demougin/Jost, Theoretische Grundlagen der Prinzipal-Agent-Theorie, in Jost (Hrsg), Die Prinzipal-Agenten-Theorie in der Betriebswirtschaftslehre (2001). Doralt, Zur Bestellung der Vorstandsmitglieder und des Stiftungsprüfers bei Privatstiftungen durch Begünstigte oder ein von Begünstigten gebildetes Gremium, GesRZ 1997, 125ff. Doralt/Kalss, Aktuelle Fragen des Privatstiftungsrechts (2001). Doralt/Kalss, Stiftungsrecht in Österreich, in Hopt/Reuter (Hrsg), Stiftungsrecht in Europa (2001), 419ff. Doralt/Nowotny/Kalss, Kommentar zum PSG (1995). Doralt, Zur Bestellung der Vorstandsmitglieder und des Stiftungsprüfers bei Privatstiftungen durch Begünstigte oder ein von Begünstigten gebildetes Gremium, GesRZ 1997, 125ff. Ebers/Gotsch, Institutionenökonomische Theorien der Organisation, in Kieser/Kubiceck, Organisationstheorien³ (1999). Eiselsberg in Kathrein & Co, Stiftungsletter 10/2007, 8ff. Eiselsberg, Ausgewählte Fragen zum österreichischen Privatstiftungsrecht, in FS Batliner (2004), 153ff. Eiselsberg, Das neue Privatstiftungsrecht, AnwBl 1994, 407ff. Eiselsberg, Der Zweck der Privatstiftung, ZFS 2005, 4ff. Eiselsberg, Stifterrechte, Aufsichtsrat, Beirat - Gesetzesverständnis und Missverständnisse, in Eiselsberg (Hrsg), Jahrbuch Stiftungsrecht 2010, 115ff. Eiselsberg/Hoyos, Beschlüsse des Stiftungsvorstandes, ZfS 2008, 76ff. Eiselsberg/Klampfl, Unbekämpfte Entscheidungen der Oberlandesgerichte, in Eiselsberg (Hrsg), Jahrbuch Stiftungsrecht 2010, 153ff. Fischer, Die Organisationsstruktur der Privatstiftung (2004). G. Nowotny, Gedanken zum Organbegriff im PSG, ecolex 2003, 418ff. G. Nowotny, Kann das Gericht eine Selbstzweckstiftung auflösen?, GeS 2005, 228ff. Gassauer-Fleissner/Grave, Stiftungsrecht (2005). Gassner/Göth/Gröhs/Lang (Hrsg), Privatstiftungen. Gestaltungsmöglichkeiten in der Praxis (2000). Gruber, Begünstigte im Stiftungsvorstand, AR aktuell 2/2012, 24ff. Hammermann, Die neue Stiftungsrechtsverordnung, Liechtenstein Journal 2/2009, 34ff. Hasch & Partner (Hrsg), PSG-Kommentar (2003). Hirsch, Privatstiftung: Letztbegünstigter als Vorstandsmitglied? RdW 1998, 721ff. Hochedlinger, 10 Jahre Privatstiftungsgesetz: gelöste und ungelöste Fragen, GeS 2003, 472ff. 14

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